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otto-muenchow
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Georg Kirchner Dipl. Theol. vom Brückenteam der Palliativstation am
KH St. Josef in SchweinfurtExam. Krankenpfleger mit Palli-Care Ausbildung, u.
Heilpraktiker eing. für Psychotherapie- Schwerpunkt Trauertherapie
Schwerkranke Patienten und ihre Familie
Workshop: Soziale Hilfen für betroffene
Familien
Beeinflussung der ganzen Familie durch schwerkrankes FamilienmitgliedPlötzliche Doppel- und Dreifachbelastung
Bewältigung des praktischen AlltagsWas ist mit Beruf? Wer versorgt Kranken? ......
GedankenWird er bald sterben? Sage ich es meinen
Kindern?
GefühleHilflosigkeit, Einsamkeit, Wut, Aggression,
Depression, ...
Vom Zögern, fremde Hilfe anzufordern
Mögliche Ursachen: Mangelnde Informationen Schamgefühl Enge Bindung am Patienten Mangelndes Vertrauen zu anderen Personen Überzeugung, dass nur sie selbst es gut machen Was würden die Nachbarn sagen Ich mache für meinen Partner alles, auch wenn
ich selbst dabei zu Grunde gehe
Persönliche Grenzen respektieren
Evtl. kann ein kranker Mensch nur ein gewisses Maß an Unterstützung akzeptieren
Dem Kranken das Tempo vorgeben lassen- keine Beschlüsse über seinen Kopf hinweg
Versuchen, offen über die Wünsche und Bedürfnisse des Betreffenden zu sprechen
Respektieren der Bedürfnisse des Kranken, aber dabei die eigenen nicht aus den Augen verlieren- Balance finden
Inwiefern können starke Schmerzzustände das soziale Umfeld stören?
Schmerz verhindert Aktivität Zwingt zum sozialen Rückzug Belastet Beziehungen Schmerz kann einem die Sprache nehmen Schmerzen können einem den Angehörigen
fremd werden lassen Gedanke weiter zu leben, kann unerträglich
werden Zerstört Ordnungen und Zeiten Berührungen können zur Qual werden
Wie kann ich helfen
Aussagen des Betroffenen und seiner Familie glauben schenken
Auf die Möglichkeit der Schmerztherapie hinweisen- Palliativstationen- Brückenteams- Integrierte Versorgung- Ambulante Schmerztherapien
Den behand. Arzt klar auf Schmerzen hinweisen Arzt um Therapieplan bitten Arzt fragen, was geschehen soll, wenn trotzdem
Schmerzen auftreten- Bedarfmedikation Ansprechpartner sein für Betroffenen
Hilfe durch Familie und Freunden
Ehepartner/Partnerin Kinder Großeltern Enkelkinder Freunde Nachbarn Wichtig: Pflege- und
Betreuungsplan, z.B. wöchentlich erstellen
Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen nach Krebs Krebsselbsthilfegruppen für Frauen und Männer Hilfe für verwitwete Mütter und Väter und deren
Kinder (Nicolaidis Stiftung gGmbH) www.nicolaidis-stiftung.de Tel:089/74 363 202. Verm. Von Selbsthilfegruppen, Trauerbegl., Finanzielle u. rechtl. Beratung, Angebote für Kinder und Jugendliche ...
Beratung für Ehe-, Familien und Lebensfragen der Diözesen
Schulderberatungen bei Caritas und Diakonie ..............
Seelsorger- Psychologe
Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit stellen sich viele Menschen die Frage: Warum? Und warum gerade mein Mann/meine Frau?
Viele Menschen suchen oder erfahren Trost in ihrem Glauben oder brauchen jemanden der ihnen aufmerksam zuhört
Kontakt zu Gemeindeseelsorger- Krankenhausseelsorger und/oder zu einem Psychologen
Übersicht: Der Aufbau einer häuslichen Pflege Die Pflegeeinstufung Die Pflegehilfsmittel Umbaumaßnahmen Ambul. Pflegedienst Hospizhelferbegleitung Mobile Soziale Dienste Fahrdienste Nachbarschaftshilfe- Helferkreise Essen auf Rädern und Hausnotruf Pflegeplanung mit den Angehörigen
Die Pflegeeinstufung Evtl. bestehen Sorgen bzgl. der Finanzierung von
Pflege- deshalb Schnelleinstufung noch im Krankenhaus
Überleitungsantrag oder Schnelleinstufung bei Krankenhausaufenthalt möglich (vorläufige Pflegeeinstufung innerhalb von fünf Tagen)
Ist der Patient zu Hause- bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und um einen Antrag auf Pflegeeinstufung bitten- Antrag ausfüllen und zurück schicken. Dauer bis zur Einstufung ca. 6-8 Wochen.
Die drei Pflegestufen I- erhebliche Pflegebedürftigkeit:
Hilfebedarf tägl. Mehr als 45 Minuten Hilfe in der Grundpflege- d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Zusätzlich hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt muss der Hilfebedarf 90 Minuten pro Tag betragen.
II- Schwerpflegebedürftige: Hilfebedarf in der Grundpflege 2 Stunden tägl., zusätzl. hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt 3 Stunden Hilfebedarf.
III- Schwerstpflegebedürftige: Hilfebedarf rund um die Uhr, mindest. 5 Stunden Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt
Pflegegeld (private Pflegeperson)
Pflegestufe I 205,- Euro pro Monat
Pflegestufe II 410,- Euro pro Monat
Pflegestufe III 665,- Euro pro Monat
Kombinationsleistung (amb. Pflegedienst)
Pflegestufe I 384,- Euro pro Monat
Pflegestufe II 921,- Euro pro Monat
Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat
Leistungen für stationäre Pflege
Pflegestufe I 1.023,- Euro pro Monat
Pflegestufe II 1.279,- Euro pro Monat
Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat
Die Pflegehilfsmittel
Besprechung des Bedarfs mit Patient und deren Angehörigen
Bei Bedarf, schrittweise Vorgehen
Häufige Hilfsmittel: Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Beistelltisch, fahrbarer Toilettenstuhl, Rollator, Rollstuhl ...
Organisation vor der Krankenhausentlassung
Besprechung des Standtorts des Pflegebettes
Umbaumaßnahmen
Die jeweils zuständige Krankenkasse kann nach vorheriger Genehmigung einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen bis zu 2.557,- Euro gewähren
Erstattung von Pflegeeinmalartikel
Pflegeeinmalartikel wie z.B. Einmalhandschuhe, Cremes, Windeleinlagen usw., können bei Einreichung der Belege, von der Pflegekasse bis zu 30 Euro monatl. erstattet werden
Zuschuss bei Demenzerkrankungen
Bei Demenzerkrankungen können bei der Pflegekasse für die Betreuung jährlich zusätzlich 460.- Euro beantragt werden
Härtefonds für finanzielle Notlagen
Eine schwere Erkrankung kann eine Familie in eine finanzielle Notlage stürzen lassen
Für Kosten, die keine Krankenversicherung oder andere Institution übernimmt, hilft der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe schnell und unbürokratisch
Deutsche Krebshilfe e.V., Thomas-Mann-Str. 40, 53111 Bonn. Tel: 0228/ 72 99 0- 94 Fax: 0228/72990-11, E-Mail: [email protected]
Ambulanter Pflegedienst Schafft Sicherheit, Fachkräfte als Ansprechpartner zu
Hause Unterstützung in der Grund- und Behandlungspflege
Grundpflege: z.B. Körperwäsche, Hilfe bei An/Auskleiden, Mund/Zahnpflege, Haarwäsche, Mundg. Herrichten der Nahrung, Hauswirtschaftl. Versorgung ..... Finanzierung aus Leistung der Pflegekasse und/oder privat
Behandlungspflege: Verbände, Injektionen, Infusionen ... Kostenübernahme durch Krankenkasse
Hospizhelferbegleitung
Stütze und Halt für die Familie zu Hause- Krankenhaus- Pflegeheim
Beginn der Begleitung oft schon in der Palliativstation
Intensive Zusammenarbeit mit Brückenteam
Wöchentliche Besprechung Jährliches Treffen der Einsatzleitungen:
„Runder Tisch“ Kinder- und Jugendhospizarbeit
Nachbarschaftshilfe- Helferkreise
Unterstützung durch Nachbarn oder Mitbewohner
Hilfen durch organisierte Helferkreise Kinderbetreuung- Hilfe bei Hausaufgaben- Fahrdienste- Begeleitung zum Arzt- kleinere Einkäufe ...
Essen auf Räder
Lieferung der Mahlzeit nach Haus- täglich warm oder tiefgekühlt für die ganze Woche
Vor- und/oder Nachspeise Diät- oder Schonkost Vollkost Kein Einkaufen, kein Kochen oder Abwaschen Angebot von versch. Organisationen und amb.
Pflegedienste: Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz ...
Hausnotrufdienst
24 Stunden am Tag einen persönlichen und fachkundigen Ansprechpartner
Auf Knopfdruck sofort Gesprächskontakt, so lange bis jemand vor Ort ist: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Hausarzt, Angehörige, Nachbarn oder von der Organisation selbst jemand
Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel. Es kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden: Voraussetzung: Pflegestufe- allein lebend- sturzgefährdet- 17,90 Euro monatl. und 10,30 Euro einmalig für Anschluss
Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz, Deutsche Senior Tel: 06432/ 920 112 ....
Einsatz einer Funkglocke
Funkglocken sind in Baumärkten und Elektrogeschäften erhältlich.
Können sehr gut als „Schwesternruf“ im häuslichen Bereich eingesetzt werden.
Mobile Soziale Dienste
Hilfe im Haushalt vom Putzen bis zum Kochen
Erledigung von Besorgungen und Einkäufen
Begleitung bei Ausflügen und Spaziergängen
Tag- und Nachtwachen in schwierigen Lebensphasen
Fahrdienste
Behindertenfahrdienst Patientenfahrdienst Qualifizierter Patiententransport
Schwerbehindertenausweis
Antrag ist beim Amt für Versorgung u. Familienförderung zu stellen Schwerbehindert ab 50% (Grad der Behinderung) Merkzeichen als Nachweis für bes. Beeinträchtigungen
G- Bewegungsfähigkeit im Straßenv. erh. beeinträchtigt B- Ständige Begleitung notwendig aG- außergewöhnliche Gehbehinderung H- Hilflose Personen- in der Regel bei Pflegestufe II + III RF- Befreiung von Rundfunkgebühren- GdB mind. 80% BI- bei Blindheit Gl- Gehörlos
Schwerbehindertenausweis dient als Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte Mögliche Ausgleiche: Kündigungsschutz Zusatzurlaub Freistellung von Mehrarbeit Entlastung bei Lohn- u. Einkommensteuer Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer Parkerleichterung Befreiung von der Gurtanlege- u.
Schutzhelmpflicht Preisnachlass beim Neuwagenkauf Freifahrten mit öffentl. Verkehrsmittel .........
Befreiung von Zuzahlung
Antrag von der Krankenkasse zusenden lassen
Zuzahlungsbelege vorweisen Zuzahlungsgrenze- 2% vom
Bruttoeinkommen Bei chronisch Kranken- 1% vom
Bruttoeinkommen Antrag ausfüllen und zur Krankenkasse
zurücksenden
Kurzzeitpflege (Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung)
Wird von der Pflegekasse immer dann übernommen, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich ist.
Der Pflegebedürftige bedarf einer Pflegestufe.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.432.- Euro im Jahr, längstens für 4 Wochen.
Eigenanteil von ca. 30.- Euro pro Tag.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann im selben Jahr auch noch die Ersatzpflege beansprucht werden.
Die Pflegeleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden
Ersatz- oder Verhinderungspflege
Wenn Pflegekraft verhindert ist aufgrund Erholungsurlaub, Krankheit, bei Wohnungsrenovierung, Einbringen d. Ernte ..
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für max. 4 Wochen im Jahr.
Ist die Ersatzpflegekraft bis zum zweiten Grad verwandt oder lebt in häusl. Gemeinschaft mit, dann dürfen die Kosten den Betrag des Pflegegeldes nicht überschreiten: I: 205,- II: 410,- III: 665,- Euro
Allgemein dürfen die Kosten dabei 1.432.- Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten
Die Verhinderungspflege kann in einer stationären, als auch ambulant im häuslichen Bereich erbracht werden
Vollstationäre Pflege Kostenbeispiel eines Pflegeheimes: Vollstationärer Pflege für 31 Tage pro Monat
Doppelzimmer Kosten PflegekasseBewohner
Pflegestufe 0 1.673,69.- --------- 1.673,69.- Pflegestufe 1 2.252,77.- 1.023,00.- 1.229,77.- Pflegestufe 2 2.602,45.- 1.279,00.- 1.323,45.- Pflegestufe 3 2.865,33.- 1.432,00.- 1.433,33.-
Einzelzimmer Pflegestufe 0 1.828,69.- --------- 1.828,69.- Pflegestufe 1 2.407,77.- 1.023,00.- 1.384,77.- Pflegestufe 2 2.757,45.- 1.279,00.- 1.478,45.- Pflegestufe 3 3.020,33.- 1.432,00.- 1.588,33.-
In Kosten enthalten: Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten
Haushaltshilfe
Wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben Bei Krankenkasse anfragen, ob sie ein eigenes
Antragsformular wünschen- Umfang der Hilfe beschreiben z.B. 3 Std. pro Tag
Attest vom Arzt ausstellen lassen bzgl. Des Ausfalls oder der Überforderung der betreffenden Person
Überlegen ob ich Privatperson oder Sozialstation möchte
Antrag dann an die Zuständige Krankenkasse schicken
Palliativstationen
Stationäre palliativ- medizinische Versorgung Linderung der Krankheitsbeschwerden durch ein
multidisziplinäres Team nach dem Grundsatz: Viel Menschlichkeit, wenig Apparatemedizin
Voraussetzungen: Kein Bedarf mehr an kurativer Behandlung, keine Möglichkeit der ambulanten Versorgung
Ziel: Verbesserte Lebensqualität Umfasst: Schmerztherapie, Symptomlinderung,
Krankenbegleitung, Sterbebegleitung, Unterstützen der Angehörigen, Unterstützen der Trauernden ...
Patientenverfügung
Eine vorsorglich schriftliche Erklärung. Ich lege im voraus fest, ob und wie ich
in bestimmten Situationen ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchte.
Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, eigene Entscheidungen zu treffen oder mitzuteilen.
Vorsorgevollmacht
Ich bevollmächtige selbst meine Vertrauensperson.
Die Bevollmächtigung ist Privatsache, es mischt sich kein Fremder ein.
Bevollmächtigung z.B. in Angelegenheiten wie: Gesundheitssorge, Post, Behörden, Vermögenssorge und Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung
Äußerung des Wunsches zur Person des Betreuers für den Fall einer notwendigen, d.h. vormundschaftsgerichtlich angeordneten Betreuung.
Zu einer Betreuungsverfügung ist immer dann zu raten, wenn Sie niemanden haben, den Sie bevollmächtigen könnten.
Pflegekurse für Angehörige
Nach Erhalt einer Pflegestufe, besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit einen Pflegekurs zu belegen, der von einer Sozialstation oder eines ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird.
Die Pflegekasse kann hierzu 61,36.- Euro erstatten.
Pflegeschulung in häuslicher Umgebung
Individuelle Anleitung der Angehörigen in die Pflege, zu Hause beim Pflegebedürftigen.
Anleitung erfolgt durch Pflegekräfte einer Sozialstation oder eines Amb. Pflegedienstes.
Dabei stehen 71,58.- Euro zu Verfügung. Die Station rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Totenschein vom Arzt Todesfall muss beim Standesamt gemeldet
werden- dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen)
Bestattungsinstitut beauftragen Bestattungsform (Erd-, Feuer-,
Seebestattung ...) Ort und Zeit der Beisetzung Bekanntgabe des Todesfalles Gestaltung des Trauergottesdienstes
Fristgerechte Benachrichtigungen bei evtl. folgenden Instituten
Lebensversicherungen(innerh. 48 Std. nach Todesfall)
Sterbeversicherung Unfallversicherung (innerh. 48 Std.) Gewerkschaften Betriebl. Unfallversicherung od.
Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen Versorgungsamt Bankgeschäfte regeln Laufende Verträge überprüfen, ggf. kündigen od.
umschreiben
Nach Todesfall evtl. Weiterbetr. der Angehörigen
Durch Hospizhelfer Seelsorger der Kirchengemeinden Krankenhausseelsorger Telefonseelsorge Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese Trauergruppen von Palliativstationen Evtl. Trauergruppen in den Gemeinden Trauerbegleiter Psychotherapie bei pathologischer Trauer