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Georg Kirchner Dipl. Theol. vom Brückenteam der Palliativstation am KH St. Josef in Schweinfurt Exam. Krankenpfleger mit Palli-Care Ausbildung, u. Heilpraktiker eing. für Psychotherapie- Schwerkranke Patienten und ihre Familie Workshop: Soziale Hilfen für betroffene Familien

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Georg Kirchner Dipl. Theol. vom Brückenteam der Palliativstation am

KH St. Josef in SchweinfurtExam. Krankenpfleger mit Palli-Care Ausbildung, u.

Heilpraktiker eing. für Psychotherapie- Schwerpunkt Trauertherapie

Schwerkranke Patienten und ihre Familie

Workshop: Soziale Hilfen für betroffene

Familien

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Beeinflussung der ganzen Familie durch schwerkrankes FamilienmitgliedPlötzliche Doppel- und Dreifachbelastung

Bewältigung des praktischen AlltagsWas ist mit Beruf? Wer versorgt Kranken? ......

GedankenWird er bald sterben? Sage ich es meinen

Kindern?

GefühleHilflosigkeit, Einsamkeit, Wut, Aggression,

Depression, ...

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Vom Zögern, fremde Hilfe anzufordern

Mögliche Ursachen: Mangelnde Informationen Schamgefühl Enge Bindung am Patienten Mangelndes Vertrauen zu anderen Personen Überzeugung, dass nur sie selbst es gut machen Was würden die Nachbarn sagen Ich mache für meinen Partner alles, auch wenn

ich selbst dabei zu Grunde gehe

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Persönliche Grenzen respektieren

Evtl. kann ein kranker Mensch nur ein gewisses Maß an Unterstützung akzeptieren

Dem Kranken das Tempo vorgeben lassen- keine Beschlüsse über seinen Kopf hinweg

Versuchen, offen über die Wünsche und Bedürfnisse des Betreffenden zu sprechen

Respektieren der Bedürfnisse des Kranken, aber dabei die eigenen nicht aus den Augen verlieren- Balance finden

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Inwiefern können starke Schmerzzustände das soziale Umfeld stören?

Schmerz verhindert Aktivität Zwingt zum sozialen Rückzug Belastet Beziehungen Schmerz kann einem die Sprache nehmen Schmerzen können einem den Angehörigen

fremd werden lassen Gedanke weiter zu leben, kann unerträglich

werden Zerstört Ordnungen und Zeiten Berührungen können zur Qual werden

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Wie kann ich helfen

Aussagen des Betroffenen und seiner Familie glauben schenken

Auf die Möglichkeit der Schmerztherapie hinweisen- Palliativstationen- Brückenteams- Integrierte Versorgung- Ambulante Schmerztherapien

Den behand. Arzt klar auf Schmerzen hinweisen Arzt um Therapieplan bitten Arzt fragen, was geschehen soll, wenn trotzdem

Schmerzen auftreten- Bedarfmedikation Ansprechpartner sein für Betroffenen

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Hilfe durch Familie und Freunden

Ehepartner/Partnerin Kinder Großeltern Enkelkinder Freunde Nachbarn Wichtig: Pflege- und

Betreuungsplan, z.B. wöchentlich erstellen

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Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen nach Krebs Krebsselbsthilfegruppen für Frauen und Männer Hilfe für verwitwete Mütter und Väter und deren

Kinder (Nicolaidis Stiftung gGmbH) www.nicolaidis-stiftung.de Tel:089/74 363 202. Verm. Von Selbsthilfegruppen, Trauerbegl., Finanzielle u. rechtl. Beratung, Angebote für Kinder und Jugendliche ...

Beratung für Ehe-, Familien und Lebensfragen der Diözesen

Schulderberatungen bei Caritas und Diakonie ..............

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Seelsorger- Psychologe

Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit stellen sich viele Menschen die Frage: Warum? Und warum gerade mein Mann/meine Frau?

Viele Menschen suchen oder erfahren Trost in ihrem Glauben oder brauchen jemanden der ihnen aufmerksam zuhört

Kontakt zu Gemeindeseelsorger- Krankenhausseelsorger und/oder zu einem Psychologen

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Übersicht: Der Aufbau einer häuslichen Pflege Die Pflegeeinstufung Die Pflegehilfsmittel Umbaumaßnahmen Ambul. Pflegedienst Hospizhelferbegleitung Mobile Soziale Dienste Fahrdienste Nachbarschaftshilfe- Helferkreise Essen auf Rädern und Hausnotruf Pflegeplanung mit den Angehörigen

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Die Pflegeeinstufung Evtl. bestehen Sorgen bzgl. der Finanzierung von

Pflege- deshalb Schnelleinstufung noch im Krankenhaus

Überleitungsantrag oder Schnelleinstufung bei Krankenhausaufenthalt möglich (vorläufige Pflegeeinstufung innerhalb von fünf Tagen)

Ist der Patient zu Hause- bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und um einen Antrag auf Pflegeeinstufung bitten- Antrag ausfüllen und zurück schicken. Dauer bis zur Einstufung ca. 6-8 Wochen.

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Die drei Pflegestufen I- erhebliche Pflegebedürftigkeit:

Hilfebedarf tägl. Mehr als 45 Minuten Hilfe in der Grundpflege- d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Zusätzlich hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt muss der Hilfebedarf 90 Minuten pro Tag betragen.

II- Schwerpflegebedürftige: Hilfebedarf in der Grundpflege 2 Stunden tägl., zusätzl. hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt 3 Stunden Hilfebedarf.

III- Schwerstpflegebedürftige: Hilfebedarf rund um die Uhr, mindest. 5 Stunden Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt

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Pflegegeld (private Pflegeperson)

Pflegestufe I 205,- Euro pro Monat

Pflegestufe II 410,- Euro pro Monat

Pflegestufe III 665,- Euro pro Monat

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Kombinationsleistung (amb. Pflegedienst)

Pflegestufe I 384,- Euro pro Monat

Pflegestufe II 921,- Euro pro Monat

Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat

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Leistungen für stationäre Pflege

Pflegestufe I 1.023,- Euro pro Monat

Pflegestufe II 1.279,- Euro pro Monat

Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat

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Die Pflegehilfsmittel

Besprechung des Bedarfs mit Patient und deren Angehörigen

Bei Bedarf, schrittweise Vorgehen

Häufige Hilfsmittel: Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Beistelltisch, fahrbarer Toilettenstuhl, Rollator, Rollstuhl ...

Organisation vor der Krankenhausentlassung

Besprechung des Standtorts des Pflegebettes

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Umbaumaßnahmen

Die jeweils zuständige Krankenkasse kann nach vorheriger Genehmigung einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen bis zu 2.557,- Euro gewähren

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Erstattung von Pflegeeinmalartikel

Pflegeeinmalartikel wie z.B. Einmalhandschuhe, Cremes, Windeleinlagen usw., können bei Einreichung der Belege, von der Pflegekasse bis zu 30 Euro monatl. erstattet werden

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Zuschuss bei Demenzerkrankungen

Bei Demenzerkrankungen können bei der Pflegekasse für die Betreuung jährlich zusätzlich 460.- Euro beantragt werden

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Härtefonds für finanzielle Notlagen

Eine schwere Erkrankung kann eine Familie in eine finanzielle Notlage stürzen lassen

Für Kosten, die keine Krankenversicherung oder andere Institution übernimmt, hilft der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe schnell und unbürokratisch

Deutsche Krebshilfe e.V., Thomas-Mann-Str. 40, 53111 Bonn. Tel: 0228/ 72 99 0- 94 Fax: 0228/72990-11, E-Mail: [email protected]

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Ambulanter Pflegedienst Schafft Sicherheit, Fachkräfte als Ansprechpartner zu

Hause Unterstützung in der Grund- und Behandlungspflege

Grundpflege: z.B. Körperwäsche, Hilfe bei An/Auskleiden, Mund/Zahnpflege, Haarwäsche, Mundg. Herrichten der Nahrung, Hauswirtschaftl. Versorgung ..... Finanzierung aus Leistung der Pflegekasse und/oder privat

Behandlungspflege: Verbände, Injektionen, Infusionen ... Kostenübernahme durch Krankenkasse

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Hospizhelferbegleitung

Stütze und Halt für die Familie zu Hause- Krankenhaus- Pflegeheim

Beginn der Begleitung oft schon in der Palliativstation

Intensive Zusammenarbeit mit Brückenteam

Wöchentliche Besprechung Jährliches Treffen der Einsatzleitungen:

„Runder Tisch“ Kinder- und Jugendhospizarbeit

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Nachbarschaftshilfe- Helferkreise

Unterstützung durch Nachbarn oder Mitbewohner

Hilfen durch organisierte Helferkreise Kinderbetreuung- Hilfe bei Hausaufgaben- Fahrdienste- Begeleitung zum Arzt- kleinere Einkäufe ...

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Essen auf Räder

Lieferung der Mahlzeit nach Haus- täglich warm oder tiefgekühlt für die ganze Woche

Vor- und/oder Nachspeise Diät- oder Schonkost Vollkost Kein Einkaufen, kein Kochen oder Abwaschen Angebot von versch. Organisationen und amb.

Pflegedienste: Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz ...

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Hausnotrufdienst

24 Stunden am Tag einen persönlichen und fachkundigen Ansprechpartner

Auf Knopfdruck sofort Gesprächskontakt, so lange bis jemand vor Ort ist: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Hausarzt, Angehörige, Nachbarn oder von der Organisation selbst jemand

Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel. Es kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden: Voraussetzung: Pflegestufe- allein lebend- sturzgefährdet- 17,90 Euro monatl. und 10,30 Euro einmalig für Anschluss

Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz, Deutsche Senior Tel: 06432/ 920 112 ....

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Einsatz einer Funkglocke

Funkglocken sind in Baumärkten und Elektrogeschäften erhältlich.

Können sehr gut als „Schwesternruf“ im häuslichen Bereich eingesetzt werden.

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Mobile Soziale Dienste

Hilfe im Haushalt vom Putzen bis zum Kochen

Erledigung von Besorgungen und Einkäufen

Begleitung bei Ausflügen und Spaziergängen

Tag- und Nachtwachen in schwierigen Lebensphasen

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Fahrdienste

Behindertenfahrdienst Patientenfahrdienst Qualifizierter Patiententransport

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Schwerbehindertenausweis

Antrag ist beim Amt für Versorgung u. Familienförderung zu stellen Schwerbehindert ab 50% (Grad der Behinderung) Merkzeichen als Nachweis für bes. Beeinträchtigungen

G- Bewegungsfähigkeit im Straßenv. erh. beeinträchtigt B- Ständige Begleitung notwendig aG- außergewöhnliche Gehbehinderung H- Hilflose Personen- in der Regel bei Pflegestufe II + III RF- Befreiung von Rundfunkgebühren- GdB mind. 80% BI- bei Blindheit Gl- Gehörlos

Schwerbehindertenausweis dient als Nachteilsausgleich

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Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte Mögliche Ausgleiche: Kündigungsschutz Zusatzurlaub Freistellung von Mehrarbeit Entlastung bei Lohn- u. Einkommensteuer Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer Parkerleichterung Befreiung von der Gurtanlege- u.

Schutzhelmpflicht Preisnachlass beim Neuwagenkauf Freifahrten mit öffentl. Verkehrsmittel .........

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Befreiung von Zuzahlung

Antrag von der Krankenkasse zusenden lassen

Zuzahlungsbelege vorweisen Zuzahlungsgrenze- 2% vom

Bruttoeinkommen Bei chronisch Kranken- 1% vom

Bruttoeinkommen Antrag ausfüllen und zur Krankenkasse

zurücksenden

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Kurzzeitpflege (Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung)

Wird von der Pflegekasse immer dann übernommen, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich ist.

Der Pflegebedürftige bedarf einer Pflegestufe.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.432.- Euro im Jahr, längstens für 4 Wochen.

Eigenanteil von ca. 30.- Euro pro Tag.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann im selben Jahr auch noch die Ersatzpflege beansprucht werden.

Die Pflegeleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden

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Ersatz- oder Verhinderungspflege

Wenn Pflegekraft verhindert ist aufgrund Erholungsurlaub, Krankheit, bei Wohnungsrenovierung, Einbringen d. Ernte ..

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für max. 4 Wochen im Jahr.

Ist die Ersatzpflegekraft bis zum zweiten Grad verwandt oder lebt in häusl. Gemeinschaft mit, dann dürfen die Kosten den Betrag des Pflegegeldes nicht überschreiten: I: 205,- II: 410,- III: 665,- Euro

Allgemein dürfen die Kosten dabei 1.432.- Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten

Die Verhinderungspflege kann in einer stationären, als auch ambulant im häuslichen Bereich erbracht werden

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Vollstationäre Pflege Kostenbeispiel eines Pflegeheimes: Vollstationärer Pflege für 31 Tage pro Monat

Doppelzimmer Kosten PflegekasseBewohner

Pflegestufe 0 1.673,69.- --------- 1.673,69.- Pflegestufe 1 2.252,77.- 1.023,00.- 1.229,77.- Pflegestufe 2 2.602,45.- 1.279,00.- 1.323,45.- Pflegestufe 3 2.865,33.- 1.432,00.- 1.433,33.-

Einzelzimmer Pflegestufe 0 1.828,69.- --------- 1.828,69.- Pflegestufe 1 2.407,77.- 1.023,00.- 1.384,77.- Pflegestufe 2 2.757,45.- 1.279,00.- 1.478,45.- Pflegestufe 3 3.020,33.- 1.432,00.- 1.588,33.-

In Kosten enthalten: Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten

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Haushaltshilfe

Wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben Bei Krankenkasse anfragen, ob sie ein eigenes

Antragsformular wünschen- Umfang der Hilfe beschreiben z.B. 3 Std. pro Tag

Attest vom Arzt ausstellen lassen bzgl. Des Ausfalls oder der Überforderung der betreffenden Person

Überlegen ob ich Privatperson oder Sozialstation möchte

Antrag dann an die Zuständige Krankenkasse schicken

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Palliativstationen

Stationäre palliativ- medizinische Versorgung Linderung der Krankheitsbeschwerden durch ein

multidisziplinäres Team nach dem Grundsatz: Viel Menschlichkeit, wenig Apparatemedizin

Voraussetzungen: Kein Bedarf mehr an kurativer Behandlung, keine Möglichkeit der ambulanten Versorgung

Ziel: Verbesserte Lebensqualität Umfasst: Schmerztherapie, Symptomlinderung,

Krankenbegleitung, Sterbebegleitung, Unterstützen der Angehörigen, Unterstützen der Trauernden ...

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Patientenverfügung

Eine vorsorglich schriftliche Erklärung. Ich lege im voraus fest, ob und wie ich

in bestimmten Situationen ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchte.

Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, eigene Entscheidungen zu treffen oder mitzuteilen.

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Vorsorgevollmacht

Ich bevollmächtige selbst meine Vertrauensperson.

Die Bevollmächtigung ist Privatsache, es mischt sich kein Fremder ein.

Bevollmächtigung z.B. in Angelegenheiten wie: Gesundheitssorge, Post, Behörden, Vermögenssorge und Betreuungsverfügung

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Betreuungsverfügung

Äußerung des Wunsches zur Person des Betreuers für den Fall einer notwendigen, d.h. vormundschaftsgerichtlich angeordneten Betreuung.

Zu einer Betreuungsverfügung ist immer dann zu raten, wenn Sie niemanden haben, den Sie bevollmächtigen könnten.

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Pflegekurse für Angehörige

Nach Erhalt einer Pflegestufe, besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit einen Pflegekurs zu belegen, der von einer Sozialstation oder eines ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird.

Die Pflegekasse kann hierzu 61,36.- Euro erstatten.

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Pflegeschulung in häuslicher Umgebung

Individuelle Anleitung der Angehörigen in die Pflege, zu Hause beim Pflegebedürftigen.

Anleitung erfolgt durch Pflegekräfte einer Sozialstation oder eines Amb. Pflegedienstes.

Dabei stehen 71,58.- Euro zu Verfügung. Die Station rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

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Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Totenschein vom Arzt Todesfall muss beim Standesamt gemeldet

werden- dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen)

Bestattungsinstitut beauftragen Bestattungsform (Erd-, Feuer-,

Seebestattung ...) Ort und Zeit der Beisetzung Bekanntgabe des Todesfalles Gestaltung des Trauergottesdienstes

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Fristgerechte Benachrichtigungen bei evtl. folgenden Instituten

Lebensversicherungen(innerh. 48 Std. nach Todesfall)

Sterbeversicherung Unfallversicherung (innerh. 48 Std.) Gewerkschaften Betriebl. Unfallversicherung od.

Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen Versorgungsamt Bankgeschäfte regeln Laufende Verträge überprüfen, ggf. kündigen od.

umschreiben

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Nach Todesfall evtl. Weiterbetr. der Angehörigen

Durch Hospizhelfer Seelsorger der Kirchengemeinden Krankenhausseelsorger Telefonseelsorge Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese Trauergruppen von Palliativstationen Evtl. Trauergruppen in den Gemeinden Trauerbegleiter Psychotherapie bei pathologischer Trauer