7
germanische Gemeinde 000 000 397 398 germanische Gemeinde A: al-umma al-almäniya  E: german community. F: communaut é germanique.  R: germanskaja ob šèina. S: comunidad germánica. C: rierman gongtongti In ihrer Beschäftigung mit Formen vorkapitalistischer Vergesellschaftung widmen sich MARX und ENGELS wiederholt germanischen Gemeinwesensstrukturen. Dabei ergeben sich in sukzessiver Abgrenzung von historiographischer Tradition und HEGELscher Ge- schichtsphilosophie drei Anliegen: Erstens erschließt die Untersuchung der germanischen St ämme in geschichts- bzw. formationstheoretischer Hinsicht konkrete Merkmale von Urgesellschaften. Deren V er- hältnis zur antiken und feudalen Klassengesellschaft soll zweitens erklären helfen, wie es den Germanen gelungen ist, das Erbe des westr ömischen Imperi- ums anzutreten. Hier f ügen sich die Überlegungen ein in die Frage nach Bruch und Kontinuit ät zwi- schen spätantiken und mittelalterlich- feudalen Pro- duktionsverhältnissen. Drittens bildet das Überleben von Resten kollektiven Eigentums in Form der sog. Markgenossenschaft einen Ausgangspunkt, um die stereotype Gleichsetzung von bäuerlichem Dasein und serviler Subalternit ät zu relativieren, was dem Konzept eines Klassenbündnisses von Arbeitern und Bauern Raum schafft. 1.1 Die Frage nach der Besonderheit germanischer Lebensverh ältnisse wurzelt in der ersten H älfte des 16. Jh. Als Reaktion auf mediterran-urbane Selbst- überhöhung und die damit einhergehende Abwer- tung der unzivilisierten Zust ände in den Wäldern Germaniens  mehren sich in Deutschland die Stim- men, die auf ein nationales Geschichtsbild hinwirken. Die Wiederentdeckung (1455) der Germania des TACITUS (ca. 55-120) erleichtert eine Verkl ärung der Urspr ünge, die bis ins 19. Jh. dem beklagenswerten Zustand des Reiches entgegengehalt en werden. T aci- tus Lob der unverdorbenen  germanischen Sitten die dieser dem Verlust der altr ömischen Werte und Tugenden gegenüberstellt  dient deutschen Huma- nisten wie Konrad PICKEL (CELTIS) und Franz FRIED- LIEB (IRENICUS) zur Erhöhung des Selbstgef ühls. Entschieden wendet man sich »gegen den Vorwurf der Rückständigkeit, der Barbarei , wie er zumal von italienischer Seite oft erklungen war « (Fuhrmann 1972, 106; vgl. Muhlack 1989; Kloft 1990). Im 17. und 18. Jh. erf ährt das Germanenbild in den französischen Auseinandersetzungen zwischen König und Adelsopposition eine ideologische Aufwertung. Während sich die royalistischen Publizisten auf das Erbe des Imperium Romanum berufen, f ührt die H KWM 5, 2001 © I nkriT w w w .inkrit.de

Germanische Gemeinde 2

Embed Size (px)

Citation preview

  • germanische Gemeinde000 000397 398

    germanische GemeindeA: al-umma al-almniya E: german community. F: communaut germanique. R: germanskaja obina.S: comunidad germnica. C: rierman gongtongti

    In ihrer Beschftigung mit Formen vorkapitalistischerVergesellschaftung widmen sich MARX und ENGELSwiederholt germanischen Gemeinwesensstrukturen.Dabei ergeben sich in sukzessiver Abgrenzung vonhistoriographischer Tradition und HEGELscher Ge-schichtsphilosophie drei Anliegen: Erstens erschlietdie Untersuchung der germanischen Stmme ingeschichts- bzw. formationstheoretischer Hinsichtkonkrete Merkmale von Urgesellschaften. Deren Ver-hltnis zur antiken und feudalen Klassengesellschaftsoll zweitens erklren helfen, wie es den Germanengelungen ist, das Erbe des westrmischen Imperi-ums anzutreten. Hier fgen sich die berlegungenein in die Frage nach Bruch und Kontinuitt zwi-schen sptantiken und mittelalterlich-feudalen Pro-duktionsverhltnissen. Drittens bildet das berlebenvon Resten kollektiven Eigentums in Form der sog.Markgenossenschaft einen Ausgangspunkt, um diestereotype Gleichsetzung von buerlichem Daseinund serviler Subalternitt zu relativieren, was demKonzept eines Klassenbndnisses von Arbeiternund Bauern Raum schafft.

    1.1 Die Frage nach der Besonderheit germanischerLebensverhltnisse wurzelt in der ersten Hlfte des16. Jh. Als Reaktion auf mediterran-urbane Selbst-berhhung und die damit einhergehende Abwer-tung der unzivilisierten Zustnde in den WldernGermaniens mehren sich in Deutschland die Stim-men, die auf ein nationales Geschichtsbild hinwirken.Die Wiederentdeckung (1455) der Germania desTACITUS (ca. 55-120) erleichtert eine Verklrung derUrsprnge, die bis ins 19. Jh. dem beklagenswertenZustand des Reiches entgegengehalten werden. Taci-tus Lob der unverdorbenen germanischen Sitten die dieser dem Verlust der altrmischen Werte undTugenden gegenberstellt dient deutschen Huma-nisten wie Konrad PICKEL (CELTIS) und Franz FRIED-LIEB (IRENICUS) zur Erhhung des Selbstgefhls.Entschieden wendet man sich gegen den Vorwurfder Rckstndigkeit, der Barbarei, wie er zumal vonitalienischer Seite oft erklungen war (Fuhrmann1972, 106; vgl. Muhlack 1989; Kloft 1990).

    Im 17. und 18. Jh. erfhrt das Germanenbild in denfranzsischen Auseinandersetzungen zwischen Knigund Adelsopposition eine ideologische Aufwertung.Whrend sich die royalistischen Publizisten auf dasErbe des Imperium Romanum berufen, fhrt die

    HKWM 5, 2001 InkriT www.inkrit.de

  • germanische Gemeinde 000 000

    Aristokratie ihre frnkisch-germanische Herkunftins Feld (vgl. Foucault 1999, 133-217). In liberalen,zumal brgerlichen Kreisen bringt man dem Skepsisoder Ablehnung entgegen (vgl. die Art. Fief, tatin DIDEROTS Encyclopdie). Der politische Gehaltdieser Ablehnung wird besonders in SIEYS Pldoyerfr den Dritten Stand (1789, 42f) deutlich. Warumsollte er nicht alle diese Familien in die frnkischenWlder zurckschicken, die den nrrischen Ansprucherheben, sie seien dem Stamm der Eroberer ent-sprossen und htten ihre Rechte geerbt?

    1.2 War in der deutschen Aufklrung die Germano-latrie in den Hintergrund getreten, so erfhrt sie zuBeginn des 19. Jh. in Frontstellung gegen das napo-leonische Frankreich eine massive Renaissance alsEntgegenstellung von stdtischer Zivilisation undtraditionsgebundener lndlicher Kultur, von etatis-tischem Denken der Romanen und volkhaftem Den-ken der Germanen (v. See 1970, 23). FICHTES Redenan die deutsche Nation (1807/08) inspirieren Pioniereder Germanenforschung wie Karl MLLENHOFF undJacob GRIMM; fr letzteren ist durch TACITUS einmorgenroth in die geschichte deutschlands gestelltworden, um das uns andere vlker zu beneidenhaben (1835, IX).

    Zugleich betonen die verfassungsgeschichtlichenGermanenforscher im Vormrz, allen voran der Pauls-kirchenabgeordnete Georg WAITZ, in einer repub-likanischen Revision des Germanenbildes die ger-manische Gemeinfreiheit. Adel und Knigtum sind,so schliet man nun aus dem Vergleich der antikenQuellen mit den frhmittelalterlichen Stammesrech-ten, erst in der Vlkerwanderungszeit entstanden;als vormalige Trger des ffentlichen Lebens tretennun die Gemeinfreien in den Blick, die freien Bau-ern, die der Zahl wie der politisch-wirtschaftlichenBedeutung nach den Kern des Volkes bildeten. Sietraten im Thing (sowohl Volks- als auch Gerichts-versammlung) zusammen, um ffentliche und gericht-liche Fragen zu entscheiden, und bestimmten ihreBeamten, die der Volksversammlung verantwort-lichen Frsten, durch Wahl (WAITZ 1844, 88ff, 91,159ff; vertieft von BRUNNER 1887, 5ff; SCHMIDT 21938,20, 148; vgl. Graus 1986). Georg Ludwig MAURER(12 Bde. von 1854-1871) bereicherte die Gemein-freien-These um die Rckfhrung der sptmittel-alterlich bezeugten Dorf- und Markgenossenschaf-ten auf altgermanische Dorfgemeinden mit gleichenAnteilen der Gemeindemitglieder an der gemeinenMark (vgl. MEITZEN 1895).

    1.3 HEGEL erklrt die germanischen Vlker frberufen, den Trger des christlichen Prinzipsabzugeben (PhilGesch, W 12, 413). Was sie einbrin-gen, ist unbndige Freiheit des Individuums,

    die sich aus einem vorpolitischen Zustand (419) erstim dialektischen Bildungsprozess zur affirmativenFreiheit (419) entwickelt. Bei den Germanen wardie Gemeinde nicht Herr ber das Individuum, denndas Element der Freiheit ist das Erste bei ihrer Ver-einigung zu einem gesellschaftlichen Verhltnis. (425)So erklrt sich, dass die gesellschaftlichen Verhlt-nisse nicht den Charakter allgemeiner Bestimmungenund Gesetze erhalten, sondern der Staat aus Privat-rechten zusammengesetzt [ist], und mhselig ausKmpfen und Krmpfen ist erst spt ein verstndigesStaatsleben zustande gekommen (426). Die zweieisernen Ruten dieser Zucht waren die Kirche unddie Leibeigenschaft (486f).

    2. Der Term gG begegnet bei MARX in zwei ver-schiedenen Kontexten, die Ausdruck unterschied-licher Entwicklungsphasen seiner Geschichtstheorieund auch seiner Materialkenntnis sind. 2.1 In denGr erscheint bei der Klassifizierung des vorkapita-listischen Eigentums der arbeitenden Individuen,self sustaining members of the community, an denNaturbedingungen ihrer Arbeit, das germanischeGrundeigentum neben dem asiatischen und dem anti-ken als eine dritte Form (MEW 42, 389). In dieser istweder wie in der spezifisch orientalischen Formdas Gemeindemitglied als solches Mitbenutzer desgemeinschaftlichen Eigentums, noch ist wie in derklassisch antiken der Boden aufgeteilt in Privat-eigentum und ager publicus in seinen verschiednenFormen, ffentliches Eigentum (ebd.). Die spezifi-sche Differenz zwischen antikem und germanischemGrundeigentum erklrt Marx mit den Germanenfehlender Staatlichkeit: Da die Trennung privat/ffentlich nicht vollzogen ist, erscheine das germa-nische Gemeineigentum nur als Ergnzung desindividuellen Eigentums (391, 394). Die antike Ge-meinde existiert als Stadt und ist als solche eine Artselbstndiger Organismus (391). Whrend die antikeGeschichte Stadtgeschichte ist, geht das germani-sche Mittelalter vom Land als Sitz der Geschichteaus, deren Fortentwicklung dann im Gegensatz vonStadt und Land vor sich geht (390f).

    Die gG ist hier noch keineswegs als eine bestimmteForm der Urgemeinschaft in den Blick genommen,und auch ihre Vergesellschaftungsmodi sind nurrandstndig thematisiert. Als untergrndige, pri-mre Zellenform der mittelalterlich-europischenGeschichte soll sie vielmehr erhellen, wieso die Ge-schichte Europas seit den groen Vlkerwanderun-gen in der Staatslosigkeit beginnt und bis zumFeudalabsolutismus in diesem Zustand verbleibt.Zudem soll sie die Entwicklungsdynamik des mittel-alterlichen Gegensatzes von Stadt und Land erklren,

    399 400

    HKWM 5, 2001 InkriT www.inkrit.de

  • germanische Gemeinde000 000

    die in die Herausbildung der brgerlichen Welt mn-det (vgl. Tkei 1966/71, 99-113).

    Im Gegensatz zum antiken Verein ist die gGbloe Vereinigung (Gr, 391). Problematisch wirddie Bestimmung, wenn in Fortschreibung der HEGEL-schen Freiheitsthese das individuelle Eigentum alsdie Basis des Eigentums bestimmt wird, dergegen-ber die Gemeinde berhaupt nicht Existenz frsich hat auer in der Versammlung der Gemeinde-glieder und ihrer Vereinigung zu gemeinsamenZwecken (394). Damit wird die vergesellschaftendeKraft germanischer Gemeinde-Institutionen unter-schtzt.

    2.2 Einen geschichtstheoretisch vernderten Platzerhlt die gG in den SASSULITSCH-Briefentwrfen(1881; Erstverff. 1926). Bei dem Versuch, eine Typo-logie der Urgemeinschaften zu skizzieren, erscheinthier die gG als eine (konkrete) Form des Gemein-wesens im bergang von der primitiven Gesell-schaftsformation zur sekundren Formation, alsoim bergang von der auf Gemeineigentum gegrn-deten zur auf Privateigentum gegrndeten Gesell-schaft (MEW 19, 404; vgl. 388). Die Urgemeinschaf-ten untergliedern sich in verschiedene Typen undEntwicklungsphasen, die grundstzlich zu archai-scheren und weniger archaischen Typen zusam-mengefasst werden knnen (403, 385, 387f). LetztererGrotypus, der nicht mehr durch Blutsverwandt-schaft charakterisiert ist, auf der Verbindung vonGemeineigentum am Boden und privater Hofhaltungberuht und durch die periodische Aufteilung desLandes unter den Gemeindemitgliedern erste Anstzedes Privateigentums enthlt (vgl. ENGELS, MEW 19,318f), entspreche der Form, die man berein ge-kommen ist, Ackerbaugemeinde zu nennen (MARX,MEW 19, 402, vgl. 387). Auch die russische Gemeinde(Mir, Obschtschina) ist dieser Form zuzuordnen (389).

    Die gG ist in dieser Konzeption nicht dem alt-germanischen Gemeinwesen schlechthin gleichge-setzt, sondern bezeichnet eine historisch relativ engeingegrenzte bergangsform, die zu Csars Zeitnoch nicht existierte und verschwunden war, als diegermanischen Stmme Italien, Gallien, Spanien etc.eroberten (MEW 19, 402). CAESAR berichtet, dassdie germanischen Sueven kein Privateigentum anLand kennen (De bell. gall., IV.1) und die Flur all-jhrlich von den Stammesvorstehern an Stmme undGentes verteilt wird (VI.22; vgl. Engels, Ursprung,MEW 21, 135f). Die jhrliche Aufteilung des Acker-lands erfolgte unter Gruppen [...], aber noch nichtunter die einzelnen Familien einer Gemeinde; wahr-scheinlich erfolgte die Bebauung auch in Gruppen,gemeinschaftlich. Auf germanischem Boden selbsthat sich diese Gemeinschaft von archaischerem Typus

    durch eine natrliche Entwicklung zur Ackerbau-gemeinde umgewandelt, so wie sie Tacitus beschrie-ben hat. (MARX, MEW 19, 402; Ethnol, 354) LautTACITUS nehmen die Germanen Ackerland in einemAusma, das der Anzahl der Bebauer entspricht, mitgesamter Hand fr einander in Besitz (agri pronumero cultorum ab universis in vicem occupantur),welches sie dann nach ihrem Range unter sich auf-teilen (Germania, Kap. 26). Seit jeher ist umstritten,ob das nur die erste Landnahme bei Neugrndungvon Dorfgemeinden trifft oder, wie MARX und ENGELSinterpretieren, die periodische Neuverteilung dergemeinschaftlich zum Feldbau bestimmten Flcheunter die Gemeindeangehrigen zu deren Sonder-anbau und Sondernutzung beschreibt (vgl. WEBER1905, 543ff; zur philologischen Problematik vgl.Ethnol, 354, nebst der editorischen Bemerkung vonKRADER, Anm. 39). Aber am wichtigsten ist, betontMARX, wir finden das Geprge dieser Ackerbau-gemeinde so gut auf die neue Gemeinde, die daraushervorging, bertragen, dass MAURER, da er die eineerforscht hatte, die andere rekonstruieren konnte.Die neue Gemeinde, in der das Ackerland den Acker-bauern als Privateigentum gehrt, whrend Wlder,Weiden, dland etc. immer noch Gemeineigentumbleiben, wurde von den Germanen in allen erobertenLndern eingefhrt. (MEW 19, 402f) Wie ENGELSprzisiert, hat sich diese Markverfassung jedochauerhalb Deutschlands und Skandinaviens nur inEngland und Nordfrankreich halten knnen (MEW19, 317, 321).

    Der neue Stellenwert der gG besteht nun darin,1. den allmhlichen bergang vom ursprnglichenGemeineigentum zum Privateigentum formations-theoretisch zu vermitteln; 2. lsst der Fortbestandder gG im europischen Mittelalter Formen horizon-taler Vergesellschaftung im Spannungsverhltnis zurfeudalen Herrschaft in den Blick treten. Die neueGemeinde wurde dank der ihrem Prototyp ent-lehnten Wesenszge [...] whrend des ganzen Mittel-alters zum einzigen Hort der Volksfreiheit und desVolkslebens (MARX, MEW 19, 402f). Die Markver-fassung, sagt ENGELS, hat sich erhalten durch dasganze Mittelalter in schweren, unaufhrlichen Kmp-fen mit dem grundbesitzenden Adel; selbst dort,wo der Adel sich das Bauernland angeeignet hatte,blieb in den nunmehr hrigen Drfern eine, wennauch durch grundherrliche Eingriffe stark be-schnittne Markverfassung (MEW 19, 324; vgl. 23,745, Fn.).

    Wirkte in den Gr noch der Mythos germanischerZersiedelung (wo die einzelnen Familienhuptersich in Wldern festsetzen, getrennt durch langeStrecken; MEW 42, 391) und die HEGELsche Sicht

    401 402

    HKWM 5, 2001 InkriT www.inkrit.de

  • germanische Gemeinde 000 000

    der Beziehung der selbstndigen Subjekte aufein-ander (391f), so erscheint nun die gG ebenso wieihre mittelalterliche Nachfolgerin als Dorfgemein-de (MEW 19, 403) mit entsprechenden Institutionenkommunaler Selbstorganisation.

    Die soziokonomischen Voraussetzungen derVolksfreiheit bestanden nicht nur in der Allmende-nutzung; die Neuerschlieung urbaren Landes inner-halb der Mark oblag der Dorfgemeinde, die nachmeist gemeinschaftlicher Rodung und Urbarmachungdie neugewonnene Ackerflur gleichmig unter ihreMitglieder verteilte. Kooperative Arbeitsorganisationexistierte bei der Fhrung des weidenden Viehs undbei der Heuernte. Mit Ausbreitung der Dreifelder-wirtschaft erstreckte sich die gegenseitige Hilfe auchauf den Feldbau, v.a. die Getreideernte; vornehmlichin England begegnet daneben das genossenschaft-liche Eigentum an Pfluggert und Zugvieh (vgl. deLaveley 1874, Kap. 28).

    2.3 ENGELS befasste sich ausgiebig mit der deut-schen Frhgeschichte (vgl. MEW 19, 425-518). Inder 1882 als Anhang zur dt. Ausgabe von Utopieerschienenen Skizze Die Mark (MEW 19, 317-30)prsentiert er zusammenfassend die Ergebnisse seinerForschungen ber die Urgeschichte der Deutschen.Die Geschichte des Grundeigentums bildet den Aus-gangspunkt, um ein Bndnis zwischen Arbeiterklasseund Bauernschaft anzubahnen. 1883 erscheint DieMark als anonyme Flugschrift unter dem Titel: Derdeutsche Bauer. Was war er? Was ist er? Was knnteer sein?

    ENGELS stellt zudem (unter Auswertung von MARXEthnol) die gG der Vorwanderungszeit in den Rahmender von MORGAN typologisierten Gentilverfassung.Demnach waren die einzelnen germanischen Stmmeauf ihrem jeweiligen Gebiet nach Verwandtschaftniedergelassen (Ursprung, MEW 21, 131, 135ff; Mark,MEW 19, 317). Analog den homerischen Griechenund den vorrepublikanischen Rmern finden wirbei den Germanen eine zur militrischen Demokra-tie fortentwickelte Gentilgesellschaft (Ursprung,159, 124, 104; vgl. Ethnol, 293ff; Krger 1988).

    Zur weiteren Differenzierung sah sich ENGELSin der 4. A. (1891) von Ursprung durch die TheseKOWALEWSKIS (1890) veranlasst, der von TACITUS ge-schilderte Zustand habe eine prpatriarchalischeHausgenossenschaft zur Voraussetzung (MEW 21,62ff). Erst aus dieser habe sich dann viel spter,infolge des Anwachsens der Bevlkerung, die Dorf-genossenschaft entwickelt (136). In den sptereroberten Gebieten sei mit der allmhlichen Ver-schmelzung von Germanen und Romanen derverwandtschaftliche Charakter des Bandes zurck[getreten] vor dem territorialen (146). Entsprechend

    knne die umstrittene taciteische Beschreibung derFluraufteilung (Germania, Kap. 26) auch als Hin-weis auf gemeinschaftlichen brandrodenden Wander-feldbau vor der Sesshaftwerdung gewertet werden(Ursprung, 136f).

    2.4 Die gG (im spezifischen MARXschen Sinn) gehtunter, weil Wanderungen und Eroberungen dieGermanen auf rmisches bzw. romanisiertes Gebietfhrten, wo seit Jahrhunderten der Boden Privat-eigentum (und zwar rmisches, unbeschrnktes) ge-wesen war (Mark, 320). In der Folge entwickeltesich auch das germanische Sondereigentum zu Privat-eigentum.

    Im Frhmittelalter wiederholen sich sptantikeProzesse soziokonomischer Umstrukturierung aufeiner neuen Stufe. Die Konzentration des Grund-besitzes vollzieht sich seit dem ausgehenden 7. Jh.als Verhufung und besteht darin, dass der eigen-wirtschaftende Gutshof freibuerliche Hufen alsFreihufe seiner Herrschaft unterwirft, whrend ergleichzeitig aus seinem Ackerland Bauernhfe formtund ausgliedert, die mit Sklaven als Knechtshufebesetzt werden. Der Bauer blieb oder wurde somitBesitzer eines landwirtschaftlichen Betriebs undbesa die Mglichkeit, durch eigene Bemhungenseine Existenz zu verbessern. So konnte unter diesenVerhltnissen berhaupt eine selbstndige Entwick-lung von Vermgen und, relativ gesprochen, Reich-tum auf seiten der Fronpflichtigen oder Leibeignenvor sich gehen (K III, MEW 25, 801).

    Wenn die Germanen die gegenber der Sklavereimildere Form der Knechtschaft [...] ausbilden undzur ausschlielichen erheben konnten; eine Form,die, wie FOURIER zuerst hervorgehoben, den Ge-knechteten die Mittel zur allmhlichen Befreiung alsKlasse gibt, fragt ENGELS in einem allzu schwrme-rischen Fazit, wem verdanken wir das, wenn nichtihrer Barbarei, kraft deren sie es noch nicht zur ausge-bildeten Sklaverei gebracht hatten? (Ursprung, 150)

    3. Fr die brgerlichen Ambitionen im deutschenVormrz war die Gemeinfreienlehre eine geschtzteLegitimationsgrundlage; auch nach 1848 blieb sievorherrschend in der Geschichtswissenschaft. Mitder bismarckschen Konsolidierung des Staates wur-den jedoch die urdemokratischen Reminiszenzenzunehmend unwillkommen. Nachdem die Gemein-freienlehre in Max WEBER (1905) ihren letzten groenVerteidiger gefunden hatte, holte Alfons DOPSCH(1912/13; 1933) zum entscheidenden Schlag aus:Ebenso wie die allseitige Unterordnung der Bevl-kerung unter adlige Herren die Lebenswelt bereitsder bronzezeitlichen Germanen bestimmt htte, soseien auch die Dorfgenossenschaften erst die Folge

    403 404

    HKWM 5, 2001 InkriT www.inkrit.de

  • germanische Gemeinde000 000

    von Bodenverknappung und v.a. Herrschaftsverdich-tung seit dem 11. Jh. gewesen (vgl. KOEHNE 1928; zufrhfrz. Agrarverhltnissen BLOCH 1931, 63f).

    Fr die nicht-marxistische Geschichtswissenschaftschien der Streit mit der wissenschaftshistorischenStudie von Ernst Wolfgang BCKENFRDE (1961)zugunsten der von DOPSCH eingeschlagenen Rich-tung erledigt zu sein (zur marxistischen Kritik sieheMLLER-MERTENS 1963, 31ff; DONAT 1988). Diebuerliche Gemeindebildung vermag in dieser Per-spektive keine zwingenden Hinweise auf die Alter-tmlichkeit von Markgenossenschaften zu geben(vgl. SCHLESINGER 1961). Sptestens seit Ende der1970er Jahre jedoch macht sich ein Trend zur Reha-bilitierung nicht nur der Gemeinfreien-, sondernebenso der Markgenossenschaftstheorie bemerkbar(z.B. WERNLI 1979, 302ff; SCHULZE 1985-86, 79ff;Zwischenbilanz bei Nehlsen-von Stryk 1987).

    4. Ferenc TKEI hat die MARXschen Ausfhrungenzur gG in den Gr auf eine konsequent materialisti-sche Grundlage zu stellen versucht. Der gG sprichter dabei fr die Herausbildung und fr die besondereDynamik der feudalen Produktionsweise, die diesevor allen anderen vorkapitalistischen Produktions-weisen auszeichnet und schlielich im Kapitalismusmnden lsst, entscheidende Bedeutung zu. EricHOBSBAWM (1964, 41, 53) sieht dagegen die Vermitt-lung zwischen dem Untergang des Altertums unddem Entstehen des Feudalismus als genuin ENGELS-sche Leistung an und bemngelt, dass MARX in denGr die inneren Widersprche der germanischen Formund somit deren Dynamik nicht skizziert habe. Alsentscheidend hebt TKEI die privatindividualistischeCharakterisierung des germanischen Grundeigen-tums hervor (1966/71, 67). Dieses bislang reinsteVerhltnis des Eigentums an Grund und Boden bildet[...] die grundlegende Bestimmung der mittelalter-lichen Eigentumsformen (68). Den Schlsel zumZusammenhang von germanischer Form und Kapi-talismus bildet laut Tkei die Emanzipation desInstrumenteneigentums (97, 99ff; vgl. Gr, MEW42, 405ff). Die welthistorische Funktion der ger-manischen Zeit besteht nach dieser Auffassung v.a.darin, dass sie aufgrund der Eigentumsform derreinen Privateigentmer die Arbeitsteilung zwischenStadt und Land (Dorf) zu einem ersprielichen, pro-duktiven Gegensatz vertiefte (112f) und schlie-lich, vom Grundeigentum als Land ausgehend, dasselbstndige Instrumenteneigentum als Stadt her-vorbrachte (101f).

    Die DDR-Medivistik hat sich mit der Wrdigungder mittelalterlichen Dorfgemeinde als Hort derVolksfreiheit nicht leicht getan. Herrschaftskritik

    und solidarischer Widerstand als buerliche Tugendenschienen der auf ENGELS zurckgedeuteten Charak-terisierung des deutschen Bauernkrieges als frh-brgerlicher Revolution zu widersprechen, die dieBauern als zwar mobilisierbare, aber der historischenInitiative unfhige Klasse einzuschtzen nahelegte(vgl. WOHLFEIL 1975). Und in der Tat ist ENGELSThese, dass die Leibeigenen des Mittelalters auf-grund ihrer gegenber den antiken Sklaven besserenrechtlichen und sozialen Stellung nach und nachihre Befreiung als Klasse durchsetzten (Ursprung,MEW 19, 150) nicht ohne weiteres vereinbar mitseinem am Vorabend der 1848er Revolution getrof-fenen Urteil, dass die Befreiung [der Bauern] aus denKetten der Leibeigenschaft nur unter dem Schutzder Bourgeoisie zustande kommt (MEW 4, 48).Erst seit den 1860er Jahren haben sich MARX undENGELS konkreter und differenzierter der Geschichteder Bauern in Frankreich, England, Deutschlandund schlielich auch Russland zugewandt.

    In der BRD hat v.a. Peter BLICKLE (1977; 1991) diebuerliche Politikfhigkeit seit dem Sptmittelalteruntersucht und dabei den Einfluss des kommunalenPrinzips geltend gemacht. Die Gemeindeforschungin der DDR akzentuierte in weitgehender ber-einstimmung mit dem Gros der westdeutschen His-toriker den Herrschaftsbezug der Gemeinde undihre Funktionalisierung fr die Durchsetzung feudal-staatlicher Gewalt (vgl. VOGLER 1991, 62ff; WUNDER1986, 79). Nachdem in der franzsischen Historio-graphie Bauernaufstnde bereits seit lngerem insZentrum sozialgeschichtlicher Aufmerksamkeit ge-rckt waren, wurde zwar auch in der DDR seit den1970er Jahren buerlicher Widerstand auf Grund-lage der Klassenkampfkategorie und unter derleitenden Frage der Rolle der Volksmassen in derGeschichte zunehmend als Forschungsgegenstandetabliert (HEITZ u.a. 1975; HERRMANN 1975), jedochwurden die genossenschaftlich gefhrten Ausein-andersetzungen um Marknutzungsrechte neben Leis-tungsverweigerung und Flucht [...] nicht hinreichendals wichtige Form des buerlichen Widerstandes ge-wrdigt [...], die das Leben im Dorf, den Alltag aufdem Lande, die buerliche Geschichte im Mittelalterwesentlich mitbestimmte (EPPERLEIN 1988, 571).

    BIBLIOGRAPHIE: P.BLICKLE, Die staatliche Funktion derGemeinde die politische Funktion des Bauern (1977),in: ders., Studien zur geschichtlichen Bedeutung des deut-schen Bauernstandes, Stuttgart u.a. 1989, 51-58; ders.,Kommunalismus. Begriffsbildung in heuristischer Ab-sicht, in: ders. (Hg.), Landgemeinde und Stadtgemeindein Mitteleuropa, Mnchen 1991, 5-38; M.BLOCH, Lescaractres originaux de lhistoire rurale franaise, Oslo1931; E.W.BCKENFRDE, Die deutsche verfassungsge-schichtliche Forschung im 19. Jahrhundert, Berlin/W 1961;

    405 406

    HKWM 5, 2001 InkriT www.inkrit.de

  • 000 000

    H.BRUNNER, Deutsche Rechtsgeschichte, Bd.1, Leipzig1887; P.DONAT, Zur Entstehung von Bodeneigentumund Grundherrschaft in Europa, in: Herrmann/Khn1988, 561-70; A.DOPSCH, Die Wirtschaftsentwicklung derKarolingerzeit, vornehmlich in Deutschland (1912/13),2 Bde., Darmstadt 1962; ders., Wirtschaftliche und sozialeGrundlagen der europischen Kulturentwicklung aus derZeit von Caesar bis auf Karl den Groen (1918/20),2 Bde., Wien 1923-24; ders., Geschichte der freien Mar-ken in Deutschland, Baden 1933; S.EPPERLEIN, Zur Be-deutung der Markgenossenschaft im frhen und hohenMittelalter, in: Herrmann/Khn 1988, 570-77; M.FOU-CAULT, In Verteidigung der Gesellschaft. Vorlesungen amCollge de France (1975-76), dt. v. M.Ott, Frankfurt/M1999; M.FUHRMANN, Nachwort zu Tacitus: Germania,hgg. v. M.Fuhrmann, Stuttgart 1972, 93-111; F.GRAUS,Verfassungsgeschichte des Mittelalters, in: HistorischeZ, 128. Jg., 1986, Nr. 243, 529-89; J.GRIMM, DeutscheMythologie, Bd. 1 (1835), Nachdr. d. 4.A., Graz 1968;G.HEITZ u.a. (Hg.), Der Bauer im Klassenkampf. Studienzur Geschichte des deutschen Bauernkrieges und der buer-lichen Klassenkmpfe im Sptfeudalismus, Berlin/DDR1975; J.HERRMANN, Die Rolle der Volksmassen in der Ge-schichte der vorkapitalistischen Gesellschaftsformationen,Berlin/DDR 1975; ders. u. J.KHN (Hg.), Familie, Staat,Gesellschaftsformation, Berlin/DDR 1988; E.J.HOBSBAWM,Einleitung zu Karl Marx: Pre-capitalist Economic For-mations, London 1964, 9-65; H.KLOFT, Die Germanendes Tacitus und das Problem eines deutschen National-bewusstseins, in: Archiv f. Kulturgesch. 72, 1990, 93-114;C.F.KOEHNE, Die Streitfragen ber Agrarkommunismusder germanischen Urzeit, Berlin 1928; M.KOWALEWSKI,Tableau des origines et de lvolution de la famille et de laproprit, Stockholm 1890; B.KRGER, Zur militrischenDemokratie bei den germanischen Stmmen, in: Herr-mann/Khn 1988, 539-45; E.DE LAVELEY, De la propritet de ses formes primitives, Paris 1874; A.MEITZEN, Siede-lung und Agrarwesen von Westgermanen und Ostger-manen, von Kelten, Rmern und Slaven, Berlin 1895; U.MUHLACK, Die Germanen im deutschen Nationalbewut-sein vor dem 19. Jahrhundert, in: Beitrge zum Verstnd-nis der Germania des Tacitus, Tl. 1, hgg. v. H.Jankuhn u.D.Timpe, Gttingen 1989, 128-54; E.MLLER-MERTENS,Karl der Groe, Ludwig der Fromme und die Freien, Ber-lin/DDR 1963; K.NEHLSEN-V.STRYK, Die Freien imFrankenreich als ungelstes Problem der Rechts-, Sozial-und Verfassungsgeschichte, in: Akten d. 26. DeutschenRechtshistorikertages (1986), hgg. v. D.Simon, Frankfurt/M 1987, 427-41; W.SCHLESINGER, Buerliche Gemeinde-bildung in den mittelelbischen Landen im Zeitalter dermittelalterlichen deutschen Ostbewegung (1961), in:ders., Die Anfnge der Landgemeinde und ihr Wesen, Bd.2, Konstanz-Stuttgart 1964, 25-87; L.SCHMIDT, Geschichteder deutschen Stmme bis zum Ausgang der Vlkerwan-derung, Bd. 2: Die Westgermanen (1918), 2., vllig neu-bearb. A., Mnchen 1938; H.K.SCHULZE, Grundstrukturder Verfassung im Mittelalter, 2 Bde., Stuttgart u.a. 1985-86; K.v.SEE, Deutsche Germanenideologie vom Humanis-mus bis zur Gegenwart, Frankfurt/M 1970; E.J.SIEYS,Was ist der Dritte Stand? (1789), bers. und eingel. v. O.Brandt, Berlin 1924; F.TKEI, Zur marxistischen Geschichts-theorie, Bd. 1: Zur Theorie der Gesellschaftsformen(1966/71), Bd. 2: Antike und Feudalismus (1969), dt.v.Z.Paulinyi, Budapest 1977; G.VOGLER, Dorfgemeinde undStadtgemeinde zwischen Feudalismus und Kapitalismus,

    in: P.Blickle (Hg.), Landgemeinde und Stadtgemeinde inMitteleuropa, Mnchen 1991, 39-64; G.WAITZ, DeutscheVerfassungsgeschichte, Bd. 1, Kiel 1844; M.WEBER, DerStreit um den Charakter der altgermanischen Sozialver-fassung in der deutschen Literatur des letzten Jahrzehnts(1905), in: ders., Gesammelte Aufstze zur Sozial- undWirtschaftsgeschichte, hgg. v. M.Weber, 2.A., Tbingen 1988,508-56; F.WERNLI, Markgenossenschaft, in: Handwb.z. dt. Rechtsgeschichte, hgg. v. A.Erler u. E.Kaufmann,Bd. 3, Berlin/W 1979, 302-16; R.WOHLFEIL, Positionender Forschung. Bauernkrieg und frhbrgerliche Revo-lution, in: P.Blickle (Hg.), Revolte und Revolution inEuropa, Mnchen 1975, 100-14; H.WUNDER, Die buer-liche Gemeinde in Deutschland, Gttingen 1986.

    CARLOS ANTONIO AGUIRRE ROJAS; ALEXIS PETRIOLI

    Agrarfrage, Anthropologie, asiatische Produktions-weise, Bauern, Bauernbewegung, Bauernkrieg, Besitz/Eigentum, Dorfgemeinschaft, Eigentum, Ethnologie,Familie, Feudalismus, Feudalismus-Debatte, Formatio-nenfolge (vorkapitalistische Gesellschaftsformationen),Formationstheorie, Gemeineigentum, Gemeinwesen, Ge-sellschaftsformation, griechische Antike, Klassengesell-schaft, Mir, Patriarchat, Periodisierung der Geschichte,Privateigentum, Produktionsweise, Produktionsweise(antike), Staatsentstehung, Stadt/Land, Urgesellschaft,Urkommunismus, ursprngliches Gemeinwesen, vor-kapitalistische Produktionsweisen

    407 408

    HKWM 5, 2001 InkriT www.inkrit.de