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Geschichte und Geschehen Oberstufe
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1945 – 2015
Die Europäische Integration als Friedensmodell16
© Ernst Klett Verlag, Stuttgart 2015 | www.klett.de
16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des Friedens
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten Europas
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kann
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas Konfliktfälle mit internationaler Bedeutung können von
internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden (z. B. Menschenrechte in Den Haag oder Seefahrt in Hamburg)
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas Konfliktfälle mit internationaler Bedeutung können von
internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden (z. B. Menschenrechte in Den Haag oder Seefahrt in Hamburg)
weltweite Ächtung des Krieges und von Atomwaffen, Abschreckungseffekt des atomaren Wettrüstens
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas Konfliktfälle mit internationaler Bedeutung können von
internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden (z. B. Menschenrechte in Den Haag oder Seefahrt in Hamburg)
weltweite Ächtung des Krieges und von Atomwaffen, Abschreckungseffekt des atomaren Wettrüstens
Nicht alle weltweit bedeutenden Staaten in einem Bündnis zusammengefasst, Sanktionen der UNO benötigen Einstimmigkeit, zum Teil militärisches Agieren von Staaten (USA/Russland) ohne UNO-Mandat
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas Konfliktfälle mit internationaler Bedeutung können von
internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden (z. B. Menschenrechte in Den Haag oder Seefahrt in Hamburg)
weltweite Ächtung des Krieges und von Atomwaffen, Abschreckungseffekt des atomaren Wettrüstens
Nicht alle weltweit bedeutenden Staaten in einem Bündnis zusammengefasst, Sanktionen der UNO benötigen Einstimmigkeit, zum Teil militärisches Agieren von Staaten (USA/Russland) ohne UNO-Mandat
politischer Einigungsprozess ist nicht abgeschlossen und zum Teil gefährdet
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas Konfliktfälle mit internationaler Bedeutung können von
internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden (z. B. Menschenrechte in Den Haag oder Seefahrt in Hamburg)
weltweite Ächtung des Krieges und von Atomwaffen, Abschreckungseffekt des atomaren Wettrüstens
Nicht alle weltweit bedeutenden Staaten in einem Bündnis zusammengefasst, Sanktionen der UNO benötigen Einstimmigkeit, zum Teil militärisches Agieren von Staaten (USA/Russland) ohne UNO-Mandat
politischer Einigungsprozess ist nicht abgeschlossen und zum Teil gefährdet
nicht selten komplizierte Anerkennungsverfahren, kein weltweit anerkanntes Völkergericht
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas Konfliktfälle mit internationaler Bedeutung können von
internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden (z. B. Menschenrechte in Den Haag oder Seefahrt in Hamburg)
weltweite Ächtung des Krieges und von Atomwaffen, Abschreckungseffekt des atomaren Wettrüstens
Nicht alle weltweit bedeutenden Staaten in einem Bündnis zusammengefasst, Sanktionen der UNO benötigen Einstimmigkeit, zum Teil militärisches Agieren von Staaten (USA/Russland) ohne UNO-Mandat
politischer Einigungsprozess ist nicht abgeschlossen und zum Teil gefährdet
nicht selten komplizierte Anerkennungsverfahren, kein weltweit anerkanntes Völkergericht
laufende Atomprogramme mit potenziellem Bedrohungspotenzial (Iran, Pakistan, Nordkorea)
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
Existenz internationaler Staatenbündnisse (NATO, UNO, UNESCO …)
Entwicklung eines verbündeten Europas Konfliktfälle mit internationaler Bedeutung können von
internationalen Schiedsgerichten verhandelt werden (z. B. Menschenrechte in Den Haag oder Seefahrt in Hamburg)
weltweite Ächtung des Krieges und von Atomwaffen, Abschreckungseffekt des atomaren Wettrüstens
Nicht alle weltweit bedeutenden Staaten in einem Bündnis zusammengefasst, Sanktionen der UNO benötigen Einstimmigkeit, zum Teil militärisches Agieren von Staaten (USA/Russland) ohne UNO-Mandat
politischer Einigungsprozess ist nicht abgeschlossen und zum Teil gefährdet
nicht selten komplizierte Anerkennungsverfahren, kein weltweit anerkanntes Völkergericht
laufende Atomprogramme mit potenziellem Bedrohungspotenzial (Iran, Pakistan, Nordkorea)
Fazit: Insgesamt viele Überschneidungen, jedoch nicht auf Basis der Überzeugung, die von Suttner geleitet hat. Aus Realpolitikern sind keine Humanisten und Pazifisten geworden.
Wesentliche Punkte der Position von Suttners:enges Netz internationaler Interessen, weltweite Bündnisverträge zur Sicherung des FriedensEntwicklung eines verbündeten EuropasRegelung von Konfliktfällen zwischen zwei Staaten mit internationaler Bedeutung auf dem Rechtsweg möglich Ächtung des Krieges, Anerkennung für Friedenspolitik: Frieden als Normalzustand, Friedensbruch gilt als Rechtsverletzung, die unter Umständen sanktioniert werden kanneine Hochrüstungspolitik mit (Atom-)Raketen wirkt abschreckend und friedenssichernd
1945 – 2015
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16.2 Von der EWG zur Rolle der EU für den europäischen Frieden heute
Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?
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Der Blick von Suttners auf Frieden im 20. Jahrhundert – eine zutreffende Sicht?Geschichte und Geschehen Oberstufe
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Mit freundlichen GrüßenRedaktion Geschichte
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Autor: Susanne LuckeRedaktion: Martin H. Bredol Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Das Gleiche gilt für die Software sowie das Begleitmaterial. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen oder in den Lizenzbestimmungen genannten Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu §52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
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