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Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen · Die BITV 2.0 ist seit September 2011 in Kraft und Nachfolger der BITV 1.0 Auf Basis der WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines)

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Gesetzliche Grundlagen, Normen und

Verordnungen

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Für wen sind die Umsetzung von Ergonomie,

Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit bei Soft-

/Hardware von Vorteil ?

Für 15 % der Beschäftigten und der Bevölkerung ist

es unentbehrlich, für 40 % notwendig und für 100%

komfortabel !

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

Im öffentlichen Dienst in Deutschland gab es im Jahr 2015 rund

3,16 Millionen Vollzeit- und 1,49 Millionen Teilzeitbeschäftigte.

Die Quote der Beschäftigung von Behinderten und

Schwerbehinderten liegt bei 6,6 %. Bei ca. 120.000 Beschäftigten

in Berlin ca.8,04 %.

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UN Konvention (2009) – alle Inklusive Art. 9 Abs. 1 und Art. 21

1.unabhängige Lebensführung

2.volle Teilhabe in allen Lebensbereichen

3.Zugangshindernisse und Barrieren zu beseitigen.

4.b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste …

5.g) um den Zugang von Menschen mit Behinderung … zu fördern

6.h) um die Gestaltung, die Entwicklung … im frühen Stadium zu

fördern, sodass ein möglichst geringer Kostenaufwand erreicht wird.

7.Informationen rechtzeitig ohne zusätzliche

8.Kosten … in geeigneter Form und Technologie für alle

unterschiedlichen Arten der Behinderung

9.Umgang mit Behörden - Verwendung von Gebärdensprache,

Brailleschrift sowie ergänzenden und alternativen

Kommunikationsmöglichkeiten

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

Grundgesetz (GG) Artikel 3 Satz 3

Niemand darf auf Grund seiner Behinderung benachteiligt

werden.

(1994)

§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des Gesetzes

ist es, Benachteiligung aus Gründen … einer Behinderung,

des Alters … zu verhindern oder zu beseitigen.

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Behindertengleichstellungsgesetz § 11 (BGG)

Landesgleichberechtigungsgesetz §§ 4a und 17 (LGBG)

Verfassung von Berlin Artikel 1, Artikel 11

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) § 81 Pflichten des Arbeitgebers

Schreiben IKT-Staatssekretär 06.12.2011

Berliner E-Government-Gesetz 12.05.2016

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Berliner E-Government-Gesetz 30.05.2016

Grundlegende Änderung der gesetzlichen Vorgaben für den

öffentlichen Dienst

§ 2

Benutzerfreundlichkeit, einschließlich barrierefrei

Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verwaltungsprozesse

Rechte der Beschäftigten frühzeitig beachten

Arbeits- und Gesundheitsgrundsätze beachten

Elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung muss

so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderung diese

grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können

Bereits bei Planung, Ausschreibung und Beschaffung

berücksichtigen

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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§ 7

Akten werden spätestens ab 01.01.2023 elektronisch

geführt.

Akten werden grundsätzlich elektronisch übermittelt

Verfahren - Vorgangsbearbeitung und Aktenführung

schrittweise barrierefrei zur uneingeschränkten Nutzung

§ 12

Alle Formulare der Verwaltung sind über ein einheitliches

Portal grundsätzlich elektronisch und interaktiv zu

erreichen

Elektronische Formulare sind barrierefrei zugänglich zu

machen

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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- BITV 2.0

- DIN EN ISO 9241

- DIN EN ISO 14289-1

- EN 301549

Tipps und Hilfestellungen der

Hauptschwerbehindertenvertretung (HVP)

Fazit und Ausblick der HVP

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Die BITV 2.0 ist seit September 2011 in Kraft und Nachfolger der BITV 1.0

Auf Basis der WCAG 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines)

Leitlinie für die universelle Zugänglichkeit für alle Browser und andere Geräte.

50 Prüfschritte auf Basis einer Punkteliste. Erreichbar sind 100 Punkte. Ab 90 Punkte gilt ein Verfahren als gut zugänglich. Zum Beispiel Liste 90 plus bei BIK.

Verschiedene Prüfschritte (BITV–Test) Selbsttest/ Kurztest/ Abschließender(erreichter Grad der

Barrierefreiheit) Entwicklungsbegleitender (Qualitätssicherung) BITV–Selbstbewertung (Test für Webdesigner)

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- DIN EN ISO 14289-1

Der Standard stellt sicher, dass PDF-Dokumente den

Anforderungen der Web Content Accessibility

Guidelines (WCAG 2.0) entsprechen

Barrierefreie (PDF-)Dokumente gemäß PDF/UA

(Universal Accessibility)effizient erstellen

Überprüfung von barrierefreien PDFs auf Einhaltung

der PDF/UA-Norm

Strategien zur Umsetzung barrierefreier

Dokumentenproduktion

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Der europäische Standard EN 301 549 zur

Accessibility (Zugänglichkeit) beschreibt die

funktionalen Kriterien der Barrierefreiheit von

Produkten und Dienstleistungen im Bereich der

Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

und ist anwendbar bei öffentliche Ausschreibungen

von IKT.

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Hilfestellung und Fragen

1) Farbgestaltung

2) Kontrastgestaltung

3) Screenreader

4) Tastatur

5) Schriftgröße

6) Bildschirmgröße

Nutzung des Beteiligungsbogens der HVP und des HPR

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Sinnvoll sind Ausschreibung mit solchen

Verpflichtungen für Anbieter nur umsetzbar, wenn

die Vertragsbedingungen entsprechend gestaltet

werden.

Es sind dazu zusätzliche allgemeine und/oder

ergänzende Vertragsbedingungen – möglichst

musterhaft und rechtsverbindlich – zu entwickeln.

Diese müssen sich in den Ausschreibungen

niederschlagen

Zeitnahe Umsetzung der Verordnung nach § 17 Abs.

2 LGBG ( sollte mit Einführung E-GovG umgesetzt

werden) Enge Anbindung an die BITV 2.0

Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Hauptschwerbehindertenvertretung 07.09.2017

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Seite 2 ,3 , automatenmarkt.de

Seite 4 lieb –taq.de

Seite 5 – 7 un.org

Seite 8 aktion mensch

Seite 9 arbeitsrecht.de

Seite 12 arbeitsrecht.de

Seite 13 – 16 brands –webdesign.de

Seite 18 accesstechnologiesgroup.com

Seite 21 giga.de und slideplayer.org