1
2.. 008 645-... 2.. 964 295-... 2.. 340 825-... 2ZR 005 700-... 2.. 001 685-... 2.. 340 950-... 2VP 340 94.-... 2.. 340 930-... 2.. 340 400-... 2XS 340 418-... 2XS 302 240-... 2KA 959 640-... 2.. 340 836-... 2.. 008 645-... 2.. 963 639-... Nebelschlussleuchte 5 Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger, Kategorie 2a oder 2b. Anzahl: 2 Stück Farbe: Gelb Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Blinkleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Blinkeuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Blinkleuchten. Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeug- breite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Blinkleuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Blinkleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten. Elektrische Schaltung: Das Aufleuchten muss unabhängig von anderen Leuchten erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeug- seite durch dieselbe Bestätigungseinrichtungen zum Aufleuchten und Erlöschen zu bringen. Sie müssen synchron blinken. Einschalt- kontrolle: Vorgeschrieben Sonstige Vorschriften: Anbringung von 2 zusätzlichen Blinkleuchten (2a oder 2b) an allen Anhängern der Klassen O 2 , O 3 , O 4 erlaubt. Ideen für das Auto der Zukunft Front Seite Heck 2 1 2 1 1 Seitenmarkierungs-Leuchte (SM1) Hinterer Rückstrahler Schlussleuchte Gesetzliche Vorschriften für Trailer gemäß ECE Regelung 48 Vorgeschriebene Ausrüstungspflicht Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel Farbe: Gelb Form: Nicht dreieckig Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm (Ausn.: 1.500 mm) Anbaubreite: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Rückstrahlern (Ausn.: 4 m). Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten. Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Seitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten! Hinweis SM1-Leuchte: Lichtwert min. 4 cd = Verwendung bei allen Anhänger-Klassen Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger Anzahl: 2 Stück Farbe: Rot Form: Dreieckig Anbauschema: Die Spitze des Dreiecks muss nach oben gerichtet sein. Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm). Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeug- breite, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 30°. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbau- höhe < 750 mm 5° nach unten. Sonstige Vorschriften: Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem recht- eckigen Rückstrahler ist an Anhängern zulässig. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger Anzahl: 2 Stück Farbe: Rot Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Schlussleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Schlussleuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Schlussleuchten. Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Schlussleuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Schlussleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten. Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichen- leuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschalt- kontrolle: Vorgeschrieben. Sie muss mit der Kontrolleinrichtung für die Begrenzungsleuchten kombiniert sein. Sonstige Vorschriften: Außer wenn Umrissleuchten angebracht sind, können zwei zusätzliche Begrenzungs- und Schlussleuchten bei allen Anhängern der Klassen O 2 , O 3 , O 4 angebracht sein. Kennzeichenleuchte Rückfahrscheinwerfer Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger der Fz.-Klassen O 2 , O 3 und O 4. Zulässig für Anhänger der Fz.-Klasse O 1 . Anzahl: 1 Stück vorgeschrieben, eine 2. zulässig bei Anhängern < 6 m. 2 Stück bei Anhängern > 6 m vorgeschrieben und 2 zusätzliche an allen anderen Anhängern zulässig. Farbe: Weiß Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.200 mm. Anbaubreite: Keine Vorschrift Geom. Sichtwinkel: 1 Leuchte: Horizontal ± 45°. 2 Leuchten: Horizontal 30° innen bis 45° außen. Vertikal 15° oben, bis 5° nach unten. Elektrische Schaltung: Einschaltung nur bei eingelegtem Rückwärtsgang. Die elektrische Schaltung der zusätzlichen Rückfahr- scheinwerfer muss so ausgeführt sein, dass die Rück- fahrscheinwerfer nur leuchten, wenn die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und Kennzeichen- leuchten nur gleichzeitig eingeschaltet sind. Einschalt- kontrolle: Zulässig Sonstige Vorschriften: Der Anbau der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer ist hinten oder seitlich am Fahrzeug möglich. Hinweis: Neue Trailer-Typen (O 2 , O 3 und O 4 ) mit einer neuen Zulassung ab Juli 2006 müssen mit einer Länge < 6.000 mm = mit 1 Rückfahrscheinwerfer mit einer Länge > 6.000 mm = mit 2 Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein. Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis 2,1 m Breite. Anzahl: 2 Stück Farbe: Rot Anbauhöhe: So hoch wie möglich Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 80° nach außen. Vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen. Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichenleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschalt- kontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schluss- leuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. Sonstige Vorschriften: Die hintere rote und die vordere weiße Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die Anbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche eingehalten werden. Abstand der Umrissleuchte zur Schlussleuchte min. 200 mm. Jede Schluss- bzw. Schlussrückstrahler- leuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger Anzahl: 1 oder mehr Farbe: Weiß Anbau des Kennzeichen- schildes: Mitte oder links (bzw. rechts bei Linksverkehr) Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss- und Seitenmarkierungsleuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschalt- kontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begren- zungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. Fz.-Klasse (Anhänger-Klassen) O 1 Anhänger bis 0,75 t O 2 Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t O 3 Anhänger über 3,5 t bis 10 t O 4 Anhänger über 10 t 7 2 3 8 4 6 1 1 4 5 6 6 2 3 Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis 2,1 m Breite. Anzahl: 2 Stück Farbe: Weiß Anbauhöhe: So hoch wie möglich Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 80° nach außen, vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen. Elektrische Schaltung: Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichen- leuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschalt- kontrolle: Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schlussleuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. Sonstige Vorschriften: Jede Begrenzungs- bzw. Begrenzungs- Rückstrahlerleuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt. 1 2 Vordere Umrissleuchte 3 Vordere Begrenzungsleuchte Vorderer Rückstrahler Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger Anzahl: 2 Stück Farbe: Weiß Form: Nicht dreieckig Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm). Anbaubreite: Max. 150 mm, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeug- breiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 10° nach innen und 30° nach außen. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten. Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Begrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten! Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 1,6 m Breite. Zulässig für Anhänger 1,6 m Breite. Anzahl: 2 Stück Farbe: Weiß Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur bei Anhängern der Klassen O 1 und O 2 oder wenn bei anderen Anhängern max. 1.500 mm nicht möglich ist). Anbaubreite: Max. 150 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite. Min. 600 mm zwischen beiden Begrenzungsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal 5° nach innen und 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten. Elektrische Schaltung: Muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichen- leuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können. Einschalt- kontrolle: Vorgeschrieben. Die Kontrollleuchte darf blinken. Nicht erforderlich, wenn die Beleuchtungseinrichtung nur gleichzeitig mit den Begrenzungsleuchten eingeschaltet werden kann. Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Begrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten! Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 6 m Länge. Zulässig für Anhänger < 6 m Länge. Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel Farbe: Vorn Gelb, hinten Gelb (in Kombination mit der Heckleuchte auch Rot möglich). Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm). Längenanbau: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Seitenmarkierungsleuchten (Ausn.: 4 m). Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten. Elektrische Schaltung: Keine Vorschrift. Einschalt- kontrolle: Zulässig. Wenn vorhanden, so muss ihre Funktion von der für Begrenzungs- und Schlussleuchten vor- geschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden. Sonstige Vorschriften: Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in der Seitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten! Hinterer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchte) Bremsleuchte Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie S1 oder S2. Anzahl: 2 Stück. Außer wenn Bremsleuchten der Kategorie S3 angebracht sind, können zwei zusätzliche Brems- leuchten der Kategorie S1 oder S2 an Fz.-Klassen O 2 , O 3 und O 4 angebracht sein. Farbe: Rot Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur, wenn keine 2 zusätzlichen Bremsleuchten angebaut sind). Anbauhöhe der zusätzlichen Bremsleuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Bremsleuchten. Anbaubreite: Bei allen Anhängern min. 600 mm zwischen beiden Bremsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeug- breiten < 1.300 mm. Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 45º. Vertikal ± 15º, jedoch bei Anbau- höhe < 750 mm auch 5º nach unten. Elektr. Schaltung: Muss aufleuchten, wenn die Bremse betätigt wird. Einschalt- kontrolle: Zulässig; falls vorhanden, nur als Funktionskontroll- leuchte in Form einer nicht blinkenden Warnleuchte, die bei Störung aufleuchtet. Sonstige Vorschriften: Der Abstand der S1- oder S2-Bremsleuchte zur Nebelschlussleuchte muss > 100 mm sein. Hinweis: Kategorie S1: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 60 cd Kategorie S2: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 130 cd, Lichtwerte bei Nacht min. 30 cd Hinweis: Kategorie 2a: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 50 cd Kategorie 2b: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 175 cd Lichtwerte bei Nacht min. 40 cd Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger Anzahl: 1 oder 2 Stück Farbe: Rot Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.000 mm. Anbaubreite: Keine Vorschrift Anbau allgemein: Bei 1 Nebelschlussleuchte: Links von der Mitte = Rechtsverkehr, rechts von der Mitte = Linksverkehr. Anbau in der Mitte zulässig. Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 25°. Vertikal ± 5°. Elektrische Schaltung: Einschaltung nur, wenn Abblend-, Fern-, oder Nebel- scheinwerfer eingeschaltet sind. Einschalt- kontrolle: Vorgeschrieben. Eine unabhängige, nicht blinkende Kontrollleuchte. Sonstige Vorschriften: Der Abstand zum Bremslicht muss > 100 mm sein. Seitliche Rückstrahler Min. 600 mm So weit außen wie möglich So hoch wie möglich Max. 150 mm Max. 400 mm Min. 250 mm Min. 350 mm Min. 250 mm Min. 600 mm Min. 350 mm Max. 1.500 mm Max. 1.000 mm Max. 1.200 mm Min. 250 mm so hoch wie möglich so weit außen wie möglich Max. 400 mm 8 7 Min. 600 mm Max. 900 mm Min. 250 mm Max. 400 mm Max. 1.000 mm Max. 1.500 mm Max. 900 mm Max. 950 mm Max. 1.500 mm 2 1 *Umrissleuchten-Sonderregelung für Trailer mit Plane: Siehe auch Hintere Umrissleuchte Bei einem Anhänger mit Plane ist der Anbau der Umrissleuchte nur unten möglich! Die vordere weiße und hintere rote Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die Anbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche eingehalten werden. Seite Front Heck 6 *Umrissleuchten-Sonderregelung für Trailer mit Plane: Siehe auch Vordere Umrissleuchte Bei einem Anhänger mit Plane ist der Anbau der Umrissleuchte nur unten möglich! Die vordere weiße und hintere rote Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die Anbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche eingehalten werden. 1 3 * * Hintere Umrissleuchte Max. 3.000 mm Max. 3.000 mm © Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt 9Z3 999 025-204 TT/09.07/3.9 Printed in Germany

Gesetzliche Vorschriften für Trailer gemäß ECE Regelung 48 · Title: Poster_Ges_Vorschriften_TT.qxd:Poster Ges. Vorschriften.qxd Author: Dietrich Bracht-Frenzel Created Date: 8/17/2007

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Page 1: Gesetzliche Vorschriften für Trailer gemäß ECE Regelung 48 · Title: Poster_Ges_Vorschriften_TT.qxd:Poster Ges. Vorschriften.qxd Author: Dietrich Bracht-Frenzel Created Date: 8/17/2007

2.. 008 645-...

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2.. 340 825-...

2ZR 005 700-...

2.. 001 685-...

2.. 340 950-...

2VP 340 94.-...

2.. 340 930-...

2.. 340 400-...

2XS 340 418-... 2XS 302 240-...

2KA 959 640-...

2.. 340 836-...

2.. 008 645-...

2.. 963 639-...

Nebelschlussleuchte 5

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger, Kategorie 2a oder 2b.

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Gelb

Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur,wenn keine 2 zusätzlichen Blinkleuchten angebautsind). Anbauhöhe der zusätzlichen Blinkeuchten: Min.600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Blinkleuchten.

Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeug -breite. Dies gilt nicht für die zusätzlichen Blinkleuchten.Min. 600 mm zwischen beiden Blinkleuchten, jedochmin. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°,jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten.

ElektrischeSchaltung:

Das Aufleuchten muss unabhängig von anderenLeuchten erfolgen. Sie sind auf der gleichen Fahrzeug -seite durch dieselbe Bestätigungs einrichtungen zumAufleuchten und Erlöschen zu bringen. Sie müssensynchron blinken.

Einschalt-kontrolle:

Vorgeschrieben

Sonstige Vorschriften:

Anbringung von 2 zusätzlichen Blinkleuchten (2a oder2b) an allen Anhängern der Klassen O2, O3, O4 erlaubt.

Ideen für dasAuto der Zukunft

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2

1 2

1

1

Seitenmarkierungs-Leuchte (SM1)

Hinterer Rückstrahler

Schlussleuchte

Gesetzliche Vorschriften für Trailer gemäß ECE Regelung 48Vorgeschriebene Ausrüstungspflicht

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger

Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel

Farbe: Gelb

Form: Nicht dreieckig

Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm (Ausn.: 1.500 mm)

Anbaubreite: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnenRückstrahlern (Ausn.: 4 m).

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten.

Sonstige Vorschriften:

Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in derSeitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten!

HinweisSM1-Leuchte: Lichtwert min. 4 cd = Verwendung bei allen Anhänger-Klassen

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Rot

Form: Dreieckig

Anbauschema: Die Spitze des Dreiecks muss nach oben gerichtet sein.

Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm).

Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeug -breite, min. 600 mm zwischen beiden Rückstrahlern,jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal ± 30°. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbau -höhe < 750 mm 5° nach unten.

Sonstige Vorschriften:

Der Anbau einer Heckleuchte mit integriertem recht -eckigen Rückstrahler ist an Anhängern zulässig.Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt.

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Rot

Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur,wenn keine 2 zusätzlichen Schlussleuchten angebautsind). Anbauhöhe der zusätzlichen Schluss leuchten: Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenen Schluss leuchten.

Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeug breite.Dies gilt nicht für die zusätzlichen Schluss leuchten. Min. 600 mm zwischen beiden Schluss leuchten, jedochmin. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal 45° innen bis 80° außen. Vertikal ± 15°,jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten.

ElektrischeSchaltung:

Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichen -leuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.

Einschalt -kontrolle:

Vorgeschrieben. Sie muss mit der Kontrolleinrichtung für die Begrenzungsleuchten kombiniert sein.

Sonstige Vorschriften:

Außer wenn Umrissleuchten angebracht sind, könnenzwei zusätzliche Begrenzungs- und Schluss leuchten beiallen Anhängern der Klassen O2, O3, O4 angebracht sein.

Kennzeichenleuchte

Rückfahrscheinwerfer

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger der Fz.-Klassen O2,O3 und O4. Zulässig für Anhänger der Fz.-Klasse O1.

Anzahl: 1 Stück vorgeschrieben, eine 2. zulässig bei Anhängern< 6 m. 2 Stück bei An hän gern > 6 m vorgeschriebenund 2 zusätzliche an allen anderen Anhängern zulässig.

Farbe: Weiß

Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.200 mm.

Anbaubreite: Keine Vorschrift

Geom. Sichtwinkel:

1 Leuchte: Horizontal ± 45°. 2 Leuchten: Horizontal30° innen bis 45° außen. Vertikal 15° oben, bis 5° nach unten.

ElektrischeSchaltung:

Einschaltung nur bei eingelegtem Rückwärtsgang. Die elektrische Schaltung der zusätzlichen Rückfahr -schein werfer muss so ausgeführt sein, dass die Rück -fahrscheinwerfer nur leuchten, wenn die Begren zungs-,Schluss-, Seitenmarkierungs- und Kennzeichen -leuchten nur gleichzeitig ein geschaltet sind.

Einschalt -kontrolle:

Zulässig

SonstigeVorschriften:

Der Anbau der zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer isthinten oder seitlich am Fahrzeug möglich.

Hinweis: Neue Trailer-Typen (O2, O3 und O4) mit einer neuen Zulassung ab Juli 2006 müssenmit einer Länge < 6.000 mm = mit 1 Rückfahrscheinwerfermit einer Länge > 6.000 mm = mit 2 Rückfahrscheinwerfern ausgerüstet sein.

Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite.

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Rot

Anbauhöhe: So hoch wie möglich

Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal 80° nach außen. Vertikal 5° über und 20° unter der Horizontalen.

ElektrischeSchaltung:

Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-, Schluss-,Seitenmarkierungs- und die Kennzeichen leuchten nurgleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.

Einschalt -kontrolle:

Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so mussihre Funktion von der für die Begrenzungs- und Schluss -leuchten vorgeschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden.

Sonstige Vorschriften:

Die hintere rote und die vordere weiße Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zu sam men gefasst sein, sofern dieAnbauvorschriften und Sichtwinkelbereiche ein ge haltenwerden. Abstand der Umrissleuchte zur Schlussleuchtemin. 200 mm. Jede Schluss- bzw. Schlussrückstrahler -leuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt.

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger

Anzahl: 1 oder mehr

Farbe: Weiß

Anbau desKennzeichen-schildes:

Mitte oder links (bzw. rechts bei Linksverkehr)

ElektrischeSchaltung:

Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-,Schluss- und Seiten markie rungs leuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.

Einschalt -kontrolle:

Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Begren-zungs- und Schluss leuchten vorgeschriebenen Kontroll einrichtung erfüllt werden.

Fz.-Klasse (Anhänger-Klassen)

O1 Anhänger bis 0,75 t O2 Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t O3 Anhänger über 3,5 t bis 10 t O4 Anhänger über 10 t

7

2 3

8

4 6

1

1

4 5

6

6

2 3

Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 2,1 m Breite. Zulässig für Anhänger > 1,8 m bis ≤ 2,1 m Breite.

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Weiß

Anbauhöhe: So hoch wie möglich

Anbaubreite: So weit wie möglich außen, max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.

Geom. Sichtwinkel:

Horizontal 80° nach außen, vertikal 5° über und 20°unter der Horizontalen.

Elektrische Schaltung:

Muss so ausgelegt sein, dass die Begrenzungs-,Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kenn zeichen -leuchten nur gleichzeitig ein- und aus geschaltet werden können.

Einschalt-kontrolle:

Zulässig. Ist eine Kontrolleinrichtung vorhanden, so muss ihre Funktion von der für die Be gren zungs-und Schlussleuchten vorgeschrie benenKontrolleinrichtung erfüllt werden.

Sonstige Vorschriften:

Jede Begrenzungs- bzw. Begrenzungs-Rückstrahlerleuchte ist einsetzbar. Zusätzliche rückstrahlende Mittel sind erlaubt.

1 2Vordere Umrissleuchte 3 Vordere BegrenzungsleuchteVorderer Rückstrahler

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Weiß

Form: Nicht dreieckig

Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 900 mm, (Ausn.: 1.500 mm).

Anbaubreite: Max. 150 mm, min. 600 mm zwischen beidenRückstrahlern, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeug -breiten < 1.300 mm.

Geom. Sichtwinkel:

Horizontal 10° nach innen und 30° nach außen. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten.

Sonstige Vorschriften:

Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in derBegrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten!

Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 1,6 m Breite. Zulässig für Anhänger ≤ 1,6 m Breite.

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Weiß

Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nurbei Anhängern der Klassen O1 und O2 oder wenn beianderen Anhängern max. 1.500 mm nicht möglich ist).

Anbaubreite: Max. 150 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.Min. 600 mm zwischen beiden Begrenzungsleuchten,jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal 5° nach innen und 80° außen. Vertikal ± 15°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm auch 5° nach unten.

Elektrische Schaltung:

Muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungs-,Schluss-, Seitenmarkierungs- und die Kennzeichen -leuchten nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.

Einschalt-kontrolle:

Vorgeschrieben. Die Kontrollleuchte darf blinken. Nicht erforderlich, wenn die Beleuchtungseinrichtungnur gleichzeitig mit den Begrenzungsleuchten eingeschaltet werden kann.

Sonstige Vorschriften:

Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in derBegrenzungsleuchte integriert sein. Die Anbauhöhe des Rückstrahlers ist zu beachten!

Anbringung: Vorgeschrieben für Anhänger > 6 m Länge. Zulässig für Anhänger < 6 m Länge.

Anzahl: Min. 1 im mittleren Drittel

Farbe: Vorn Gelb, hinten Gelb (in Kombination mit derHeckleuchte auch Rot möglich).

Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm).

Längenanbau: Max. 3 m von vorn (einschl. Deichsel), max. 1 m von hinten, max. 3 m zwischen den einzelnen Seiten markierungs leuchten (Ausn.: 4 m).

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal ± 45°. Vertikal ± 10°, jedoch bei Anbauhöhe < 750 mm 5° nach unten.

ElektrischeSchaltung:

Keine Vorschrift.

Einschalt -kontrolle:

Zulässig. Wenn vorhanden, so muss ihre Funktion von der für Begrenzungs- und Schlussleuchten vor -geschriebenen Kontrolleinrichtung erfüllt werden.

Sonstige Vorschriften:

Die leuchtende Fläche des Rückstrahlers darf in derSeitenmarkierungsleuchte integriert sein. Hierbei ist die max. Anbauhöhe des Rückstrahlers zu beachten!

Hinterer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchte) Bremsleuchte

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger. Kategorie S1 oder S2.

Anzahl: 2 Stück. Außer wenn Bremsleuchten der Kategorie S3 angebracht sind, können zwei zusätzliche Brems -leuchten der Kategorie S1 oder S2 an Fz.-Klassen O2, O3 und O4 angebracht sein.

Farbe: Rot

Anbauhöhe: Min. 350 mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur,wenn keine 2 zusätzlichen Bremsleuchten angebautsind). Anbauhöhe der zusätzlichen Bremsleuchten:Min. 600 mm oberhalb der vorgeschriebenenBremsleuchten.

Anbaubreite: Bei allen Anhängern min. 600 mm zwischen beidenBremsleuchten, jedoch min. 400 mm bei Fahrzeug -breiten < 1.300 mm.

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal ± 45º. Vertikal ± 15º, jedoch bei Anbau -höhe < 750 mm auch 5º nach unten.

Elektr. Schaltung: Muss aufleuchten, wenn die Bremse betätigt wird.

Einschalt -kontrolle:

Zulässig; falls vorhanden, nur als Funktionskontroll -leuchte in Form einer nicht blinkenden Warnleuchte, die bei Störung aufleuchtet.

Sonstige Vorschriften:

Der Abstand der S1- oder S2-Bremsleuchte zurNebelschlussleuchte muss > 100 mm sein.

Hinweis: Kategorie S1: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 60 cdKategorie S2: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 130 cd,

Lichtwerte bei Nacht min. 30 cd

Hinweis:Kategorie 2a: ein Lichtstärkepegel = Lichtwerte min. 50 cdKategorie 2b: zwei Lichtstärkepegel = Lichtwerte am Tag min. 175 cd

Lichtwerte bei Nacht min. 40 cd

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Anhänger

Anzahl: 1 oder 2 Stück

Farbe: Rot

Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.000 mm.

Anbaubreite: Keine Vorschrift

Anbau allgemein:

Bei 1 Nebelschlussleuchte: Links von der Mitte =Rechtsverkehr, rechts von der Mitte = Linksverkehr.Anbau in der Mitte zulässig.

Geom.Sichtwinkel:

Horizontal ± 25°. Vertikal ± 5°.

ElektrischeSchaltung:

Einschaltung nur, wenn Abblend-, Fern-, oder Nebel -scheinwerfer eingeschaltet sind.

Einschalt -kontrolle:

Vorgeschrieben. Eine unabhängige, nicht blinkende Kontrollleuchte.

SonstigeVorschriften:

Der Abstand zum Bremslicht muss > 100 mm sein.

Seitliche Rückstrahler

Min. 600 mm

So weit außen wie möglich

So

hoch

wie

mög

lich

Max. 150 mm

Max. 400 mm

Min

. 250

mm

Min

. 350

mm

Min

. 250

mm

Min. 600 mm

Min

. 350

mm

Max

. 1.5

00 m

m

Max

. 1.0

00 m

m

Max

. 1.2

00 m

m

Min

. 250

mm

so h

och

wie

mög

lich

so weit außen wie möglichMax. 400 mm

8

7

Min. 600 mm

Max

. 900

mm

Min

. 250

mm

Max. 400 mm

Max. 1.000 mm

Max. 1.500 mmMax. 900 mm

Max

. 950

mm

Max

. 1.5

00 m

m

2

1

*Umrissleuchten-Sonderregelung für Trailer mit Plane:

�Siehe auch Hintere Umrissleuchte

Bei einem Anhänger mit Plane ist der Anbau der Umrissleuchte nur unten möglich! Die vordere weiße und hintere rote Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die An bauvorschriften und Sichtwinkel bereiche eingehalten werden.

Seit

eFro

nt

Heck

6

*Umrissleuchten-Sonderregelung für Trailer mit Plane:

�Siehe auch Vordere Umrissleuchte

Bei einem Anhänger mit Plane ist der Anbau der Umrissleuchte nur unten möglich! Die vordere weiße und hintere rote Umrissleuchte dürfen in einer Leuchte zusammengefasst sein, sofern die An bauvorschriften und Sichtwinkel bereiche eingehalten werden.

1

3

*

*

Hintere Umrissleuchte

Max. 3.000 mm Max. 3.000 mm

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