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Gesundheit ist Sicherheit. Dafür setzen wir uns ein. Auf den folgenden Seiten präsentieren wir Ihnen unsere Angebote, mit denen Sie Ihre Gesundheit auf intelligente und individuelle Weise versichern können.

Gesundheit ist Sicherheit. · Gesundheit ist Glück. Das können wir Ihnen versichern. Der Name Sanitas steht seit 50 Jahren für langfristige Sicherheit. Mit rund 850 000 Kundinnen

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Page 1: Gesundheit ist Sicherheit. · Gesundheit ist Glück. Das können wir Ihnen versichern. Der Name Sanitas steht seit 50 Jahren für langfristige Sicherheit. Mit rund 850 000 Kundinnen

Gesundheit ist

Sicherheit.

Dafür setzen

wir uns ein.

Auf den folgenden Seiten präsentieren wir Ihnen unsere Angebote, mit denen Sie Ihre Gesundheit auf intelligente und individuelle Weise versichern können.

Page 2: Gesundheit ist Sicherheit. · Gesundheit ist Glück. Das können wir Ihnen versichern. Der Name Sanitas steht seit 50 Jahren für langfristige Sicherheit. Mit rund 850 000 Kundinnen

Gesundheit ist

Glück. Das

können wir

Ihnen versichern.

Der Name Sanitas steht seit 50 Jahren für langfristige Sicherheit. Mit rund 850 000 Kundinnen und Kunden gehört sie zu den grössten Krankenversicherern der Schweiz. Sanitas bietet intelligente Versicherungs-lösungen für jede Lebensphase – in bester Qualität zu attraktiven Preisen.

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Einleitung

Grundversicherung: Wählbare BasisSchenken Sie Ihr Vertrauen einem Hausarzt, bevorzugen Sie das Angebot einer Gruppenpra-xis oder eines Ärztenetzwerks, oder wünschen Sie sich bei gesundheitlichen Problemen eine telefonische Beratung rund um die Uhr? Bei Sanitas können Sie in der Grundversicherung zwischen alternativen Modellen wählen und von grosszügigen Rabatten profitieren. Fällt Ihr Entscheid auf die ordentliche Grundversiche-rung, lassen sich auch hier dank Wahlfranchise Prämien sparen.

Zusatzversicherungen: Flexible MehrleistungenDie Leistungen der obligatorischen Kranken-pflegeversicherungen sind gesetzlich festgelegt (KVG) und stellen eine gute Grundversorgung sicher. Dennoch bestehen Lücken, die hohe Eigenkosten verursachen können.

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Die Zusatzversicherungen von Sanitas schlies-sen diese Lücken und garantieren die freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Weiter vergüten sie zum Beispiel:

Und für etwas höhere Ansprüche bieten die Zusatzversicherungen von Sanitas:

Einleitung

Jump, Family oder Classic

Individueller Bedarf

Grundbedarf

Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG. Die Alternativen Versicherungsmodelle von Sanitas bieten attraktive

Sparmöglichkeiten in der Grundversicherung.

Medical Private

Hospital Private Liberty

Hospital Private

Hospital Comfort Liberty

Hospital Comfort

Hospital Standard Liberty

Hospital Standard

Zusatzversicherungen

Grundversicherung

Dental

Capital

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Gesundheit

bedingt Weit-

sicht. Darauf

sind wir spezi-

alisiert.

Die ambulanten Zusatzversicherungen von Sanitas passen sich den Bedürf-nissen in jeder Lebensphase an und bieten einen echten Zusatznutzen. So decken sie zum Beispiel die Kosten für nicht kassenpflichtige Medikamente, die freie Arztwahl, alternative Heil-methoden oder ambulante Notfallbe-handlungen im Ausland.

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Jump: Viel Bonus für wenig GeldDiese Lösung ist für 19- bis 25-Jährige konzi-piert, die mit Jump das Notwendigste zu einem attraktiven Preis versichert haben. Zudem bietet das clevere Modell einen klaren Mehr-wert: Jump-Versicherte erhalten jährlich einen Bonus von 50 Franken, wenn sie weder aus der Grundversicherung noch aus Jump Leistun-gen bezogen haben.

Family: Leistungskonto und TreueprämienDie ideale Lösung für Eltern und ihre Kin-der, denn sie gewährleistet ein Maximum an Flexibilität. Mit Family verfügen Sie über ein Leistungskonto für Leistungen, die für Familien wichtig sind, wie zum Beispiel Alternativmedi-zin, Zahnspangen oder Rooming-in. Die Höhe dieses Kontos bestimmen Sie für jedes Famili-enmitglied selbst: 10 000, 25 000 oder 50 000 Franken. Auch die Kundentreue zahlt sich hier direkt aus: Im 7., 14. und 18. Altersjahr erhält jedes Kind eine Treueprämie von 50 Franken pro Versicherungsjahr. Ab dem dritten Kind ist Family zudem gratis.

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Classic: Flexible LösungEin umfassender Schutz für Singles und Paare ab 26 Jahren. Der Übertritt aus Jump oder Family in die Zusatzversicherung Classic ist jederzeit ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Die detaillierten Leistungen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Übersicht.

Zusatzversicherungen ambulant

Geringer Aufpreis für viel Leistung

Frank Künzle ist als Unternehmensberater ständig unterwegs: Heute Zürich, morgen Singapur und dazwischen kaum Zeit zum Entspannen. Durch die hohe Arbeitsbelastung hat er häufig Kopfschmer-zen, Schmerztabletten helfen nur kurzfristig. Auf Empfehlung seines Arztes will Herr Künzle prüfen, ob er seine Verspannungen mit Hilfe klassischer Massage lösen kann. Leider übernimmt die Grund-versicherung keine Kosten bei Anwendung von Alternativmedizin, ausser bei ärztlicher Akupunktur. Zum Glück hat Frank Künzle bei Sanitas die Zusatz-versicherung Classic abgeschlossen, die pro Jahr 80% der Kosten bis maximal 5000 Franken deckt.

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Leistungsübersicht ambulant

Leistungen Basic *) Obligatorische Krankenpflege-versicherung nach KVG

Jump Für 19- bis 25-Jährige

Family Für Familien

Classic Für Singles und Paare

Ambulante BehandlungenInland Behandlung durch Ärzte, Chiro-

praktiker sowie ärztlich verord-nete Therapien durch andere Medizinalpersonen, am Wohn- oder Arbeitsort

Behandlung durch Ärzte, Chiro-praktiker sowie ärztlich verord-nete Therapien durch andere Medizinalpersonen, ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes

Behandlung durch Ärzte, Chiro-praktiker sowie ärztlich verord-nete Therapien durch andere Medizinalpersonen, ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes

Behandlung durch Ärzte, Chiro-praktiker sowie ärztlich verord-nete Therapien durch andere Medizinalpersonen, ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes

EU/EFTA (bei Notfällen) Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizü-gigkeit)

90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

Übriges Ausland (bei Notfällen) Max. doppelter Betrag der Ko-sten gemäss Tarif am Wohn- oder Arbeitsort

90%, max. 180 Tage 90%, max. 180 Tage 90%, max. 180 Tage

Alternativmedizin Akupunktur, sofern von Ärzten durchgeführt

80%, CHF 1500.–, sofern von Ärzten, anerkannten Naturärz-ten /Naturheilpraktikern oder anderen Therapeuten auf ärzt-liche Anordnung durchgeführt

80% aus dem Leistungskonto, sofern von Ärzten, anerkannten Naturärzten /Naturheilprakti-kern oder anderen Therapeuten auf ärztliche Anordnung durch-geführt

80%, CHF 5000.–, sofern von Ärzten, anerkannten Naturärz-ten/Naturheilpraktikern oder anderen Therapeuten auf ärzt-liche Anordnung durchgeführt

Brillen/KontaktlinsenBis 18. Altersjahr – ! CHF 200.– CHF 200.– Ab 19. Altersjahr – CHF 200.–/3 Jahre CHF 300.–/3 Jahre CHF 300.–/3 JahreHaushalthilfe bei Spitalaufenthalt eines Kindes oder des den Haushalt führenden Elternteils

! ! CHF 50.–/Tag, CHF 2500.– !

Hilfsmittel Hilfsmittel gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

! 80%, CHF 500.– 80%, CHF 500.–

Kosmetische Eingriffe !

80% bei Brustoperationen, Narbenkorrekturen und Korrek-turen von abstehenden Ohren

80% aus dem Leistungskonto bei Brustoperationen, Narben-korrekturen und Korrekturen von abstehenden Ohren

80% bei Brustoperationen, Narbenkorrekturen und Korrek-turen von abstehenden Ohren

Medikamente Medikamente der Arzneimittel- und Spezialitätenliste

90% an Nichtpflichtmedi-kamente

90% an Nichtpflichtmedi-kamente

90% an Nichtpflichtmedi-kamente

Prävention/Prophylaxe Vorsorgemassnahmen, z.B. Entwicklungskontrollen beim Kind, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre), bestimmte Impfungen

80%, CHF 500.– z.B. Impfungen, Check-up, gynäkologische Vorsorgeunter-suchung (Zwischenjahre), Raucherentwöhnung, Fitness (CHF 200.–)

80% aus dem Leistungskonto z.B. Impfungen, Check-up, gynäkologische Vorsorgeunter-suchung (Zwischenjahre), Raucherentwöhnung, Fitness (CHF 200.–)

80%, CHF 1000.– z.B. Impf- ungen, Check-up, gynäkologi-sche Vorsorgeuntersuchung (Zwischenjahre), Raucherent-wöhnung , Fitness (CHF 200.–)

MutterschaftSchwangerschaft Kontrolluntersuchungen durch

Ärzte oder Hebammen, CHF 100.– für Geburtsvorberei-tungskurs, Stillberatung

80%, CHF 500.–, z.B. Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen, zusätzli-cher Ultraschall

80% aus dem Leistungskonto, z.B. Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen, zusätzli-cher Ultraschall, Milchersatz

80%, CHF 1000.–, z.B. Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen, zusätzli-cher Ultraschall, Milchersatz

Psychotherapie Behandlung durch Ärzte ! 80%, CHF 1000.– an nichtärztliche Psychothera-pie

80%, CHF 1000.– an nichtärztliche Psychothera-pie

Rooming-in ! ! 80% aus dem Leistungskonto Aufenthaltskosten von Begleit-personen bei stationärer Spital-behandlung des Kleinkindes

80%, CHF 2000.– Aufenthaltskosten von Begleit-personen bei stationärer Spital-behandlung des Kleinkindes

Transporte/RettungTransporte 50%, CHF 500.– 100%, CHF 1000.– 80% aus dem Leistungskonto 100%, CHF 2000.– Rettung 50%, CHF 5000.– ! ! !Reisekosten bei Bestrahlung, Chemotherapie oder Hämodialyse

! 100%, CHF 1000.– 80% aus dem Leistungskonto 100%, unbegrenzt

Zahnärztliche BehandlungenKieferorthopädie (bis 18. Alters-jahr)

! ! 80% aus dem Leistungskonto 50%

Entfernung von Weisheitszähnen (ausserhalb Pflichtleistung KVG)

! CHF 100.–/Zahn 80% aus dem Leistungskonto CHF 100.–/Zahn

Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind aus-schliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

*) die Leistungen gelten auch für die Alternativen Versicherungsmodelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG

Leistungsübersicht ambulant

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Leistungsübersicht stationär

Krankenpflegever-sicherung nach KVG

Allgemeine Abteilung Halbprivate Abteilung Private Abteilung

Leistungen Basic *) Hospital Standard Hospital Standard Liberty

Hospital Comfort Hospital Comfort Liberty

Hospital Private Hospital PrivateLiberty

Akutbehandlung stationär

Inland Allgemeine Abteilung in Spitälern des Wohnkantons (gemäss kantonaler Spitalliste)

Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz

Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

Einbett-Zimmer in allen Spitälern weltweit

Geburtshaus Wochenbettaufenthalt in Ge-burtshäusern des Wohnkantons (gemäss kantonaler Spitalliste)

Wochenbettaufenthalt in aner-kannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in aner-kannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Psychiatrische Kliniken Allgemeine Abteilung in aner-kannten Spitälern des Wohn-kantons (gemäss kantonaler Spitalliste)

Mehrbett-Zimmer in Vertrags-spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Mehrbett-Zimmer in Vertrags-spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, wäh-rend gesamthaft 180 Tagen

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

EU/EFTA (bei Notfällen) Aufenthalt, Pflege und Behand-lung gemäss bilateralen Ab-kommen (Personenfreizügig-keit)

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, unbegrenzt

Übriges Ausland (bei Notfällen) Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif im Wohn-kanton

100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, unbegrenzt

Ausland (geplante Behandlun-gen)

! ! ! ! CHF 1000.-/Tag, während längstens 180 Tagen innerhalb 540 Tagen

CHF 1500.-/Tag, während längstens 180 Tagen innerhalb 540 Tagen

100%, unbegrenzt

Wahlmöglichkeit der Spitalabteilung

! ! Halbprivat: 75%, Selbstbehalt max. CHF 10 000.- Privat: 50%, Selbstbehalt max. CHF 20 000.-

! Privat: 75% der Aufenthalts- und Pflegekosten; 100% der Behandlungskosten

! !

Krankenpflege und HaushalthilfeKrankenpflege zu Hause Untersuchung, Behandlung und

Pflege durch anerkannte Pflege-fachpersonen oder -organisa-tionen

! CHF 20.-/Tag, max. 90 Tage1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

! CHF 50.-/Tag, max. 90 Tage1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

CHF 70.-/Tag, max. 90 Tage1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

100%, max. 90 Tage1) an Kran-kenpflege durch dipl. Pflege-fachpersonen

Haushalthilfe nach Spitalauf-enthalt

! ! CHF 10.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

! CHF 25.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 35.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 120.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

Haushalthilfe zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts

! ! ! ! CHF 25.-/Tag, max. 30 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 35.-/Tag, max. 30 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 120.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

Maximalleistung für Kranken-pflege und Haushalthilfe

! ! CHF 1800.-

! CHF 5000.- CHF 7000.- !

Kuren

Badekuren Inland und Abano/Montegrotto

CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage in anerkannten Heilbädern der Schweiz

! CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage

! CHF 40.-/Tag, max. 21 Tage CHF 60.-/Tag, max. 21 Tage CHF 100.-/Tag, max. 21 Tage

Erholungskuren Inland ! ! CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage ! CHF 40.-/Tag, max. 21 Tage CHF 60.-/Tag, max. 21 Tage CHF 100.-/Tag, max. 21 TagePflegeheime Pflegebeiträge an Aufenthalte

in Pflegeheimen des Wohnkan-tons (gemäss kantonaler Pflege-heimliste)

! CHF 20.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 10.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag

! CHF 100.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 50.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag

CHF 150.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 80.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag

CHF 150.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 80.-/Tag, ab 181. bis 720. Tag

Private Auslagen ! ! ! ! CHF 100.-/Spitalaufenthalt CHF 200.-/Spitalaufenthalt CHF 500.-/Spitalaufenthalt

Transporte/RettungTransporte, Rettung und Reise-kosten bei Bestrahlung, Chemo-therapie oder Hämodialyse

50%, CHF 500.- für Transporte; 50%, CHF 5000.- für Rettung

100%, CHF 20 000.- 100%, CHF 20 000.- 100%, CHF 30 000.- 100%, CHF 30 000.- 100%, CHF 50 000.- 100%, unbegrenzt

Transporte im Ausland und Repatriierung

Max. doppelter Betrag der Leistung in der Schweiz, für Transporte

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

Sanitas Assistance ! Ja Ja Ja Ja Ja JaDie aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

*) die Leistungen gelten auch für die Alternativen Versicherungsmodelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG1) bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monates nach Niederkunft.

Leistungsübersicht stationär

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Krankenpflegever-sicherung nach KVG

Allgemeine Abteilung Halbprivate Abteilung Private Abteilung

Leistungen Basic *) Hospital Standard Hospital Standard Liberty

Hospital Comfort Hospital Comfort Liberty

Hospital Private Hospital PrivateLiberty

Akutbehandlung stationär

Inland Allgemeine Abteilung in Spitälern des Wohnkantons (gemäss kantonaler Spitalliste)

Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz

Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

Einbett-Zimmer in allen Spitälern weltweit

Geburtshaus Wochenbettaufenthalt in Ge-burtshäusern des Wohnkantons (gemäss kantonaler Spitalliste)

Wochenbettaufenthalt in aner-kannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in aner-kannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz

Psychiatrische Kliniken Allgemeine Abteilung in aner-kannten Spitälern des Wohn-kantons (gemäss kantonaler Spitalliste)

Mehrbett-Zimmer in Vertrags-spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Mehrbett-Zimmer in Vertrags-spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, wäh-rend gesamthaft 180 Tagen

Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz

EU/EFTA (bei Notfällen) Aufenthalt, Pflege und Behand-lung gemäss bilateralen Ab-kommen (Personenfreizügig-keit)

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

100%, unbegrenzt

Übriges Ausland (bei Notfällen) Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif im Wohn-kanton

100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, unbegrenzt

Ausland (geplante Behandlun-gen)

! ! ! ! CHF 1000.-/Tag, während längstens 180 Tagen innerhalb 540 Tagen

CHF 1500.-/Tag, während längstens 180 Tagen innerhalb 540 Tagen

100%, unbegrenzt

Wahlmöglichkeit der Spitalabteilung

! ! Halbprivat: 75%, Selbstbehalt max. CHF 10 000.- Privat: 50%, Selbstbehalt max. CHF 20 000.-

! Privat: 75% der Aufenthalts- und Pflegekosten; 100% der Behandlungskosten

! !

Krankenpflege und HaushalthilfeKrankenpflege zu Hause Untersuchung, Behandlung und

Pflege durch anerkannte Pflege-fachpersonen oder -organisa-tionen

! CHF 20.-/Tag, max. 90 Tage1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

! CHF 50.-/Tag, max. 90 Tage1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

CHF 70.-/Tag, max. 90 Tage1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

100%, max. 90 Tage1) an Kran-kenpflege durch dipl. Pflege-fachpersonen

Haushalthilfe nach Spitalauf-enthalt

! ! CHF 10.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

! CHF 25.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 35.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 120.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

Haushalthilfe zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts

! ! ! ! CHF 25.-/Tag, max. 30 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 35.-/Tag, max. 30 Tage1) für die den Haushalt führende Person

CHF 120.-/Tag, max. 90 Tage1) für die den Haushalt führende Person

Maximalleistung für Kranken-pflege und Haushalthilfe

! ! CHF 1800.-

! CHF 5000.- CHF 7000.- !

Kuren

Badekuren Inland und Abano/Montegrotto

CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage in anerkannten Heilbädern der Schweiz

! CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage

! CHF 40.-/Tag, max. 21 Tage CHF 60.-/Tag, max. 21 Tage CHF 100.-/Tag, max. 21 Tage

Erholungskuren Inland ! ! CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage ! CHF 40.-/Tag, max. 21 Tage CHF 60.-/Tag, max. 21 Tage CHF 100.-/Tag, max. 21 TagePflegeheime Pflegebeiträge an Aufenthalte

in Pflegeheimen des Wohnkan-tons (gemäss kantonaler Pflege-heimliste)

! CHF 20.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 10.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag

! CHF 100.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 50.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag

CHF 150.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 80.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag

CHF 150.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 80.-/Tag, ab 181. bis 720. Tag

Private Auslagen ! ! ! ! CHF 100.-/Spitalaufenthalt CHF 200.-/Spitalaufenthalt CHF 500.-/Spitalaufenthalt

Transporte/RettungTransporte, Rettung und Reise-kosten bei Bestrahlung, Chemo-therapie oder Hämodialyse

50%, CHF 500.- für Transporte; 50%, CHF 5000.- für Rettung

100%, CHF 20 000.- 100%, CHF 20 000.- 100%, CHF 30 000.- 100%, CHF 30 000.- 100%, CHF 50 000.- 100%, unbegrenzt

Transporte im Ausland und Repatriierung

Max. doppelter Betrag der Leistung in der Schweiz, für Transporte

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

Sanitas Assistance ! Ja Ja Ja Ja Ja JaDie aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

*) die Leistungen gelten auch für die Alternativen Versicherungsmodelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG1) bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monates nach Niederkunft.

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Gesundheit ist

individuell. Und

genau so versi-

chern wir Sie.

Die Spitalversicherungen der Sanitas ergänzen die ambulanten Versicherungslö-sungen. Sie garantieren die freie Spitalwahl in der Schweiz und bei Notfällen auch im Ausland. Überdies bestimmen Sie den Zim-merkomfort und den Grad der freien Arzt-wahl.

Zusatzversicherungen stationär

Wunschgeburt für Wunschkind

Barbara Seiler freut sich auf ihr erstes Kind. Da Frau Seiler sich für Hospital Comfort Liberty entschieden hat, hat sie freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz. Für die Entbindung kommt für sie nämlich nur die Privatklinik in Frage, in der ihre Gynäkologin tätig ist, denn sie möchte sich von der ihr vertrau-ten Person bei der Geburt begleiten lassen. Und mit Hospital Comfort Liberty kann sie sich für geringe Mehrkosten ausserdem die Annehmlichkeiten eines Einzelzimmers gönnen.

Standard-Spitalversicherungen: Starke LeistungenSanitas offeriert Ihnen klassische Versiche-rungsleistungen in der ganzen Schweiz für folgende Spitalabteilungen:

Liberty-Spitalversicherungen: Fliessende GrenzenFür eine geringe Mehrprämie eröffnen Ihnen folgende Versicherungslösungen zusätzliche Wahlfreiheiten:

LeistungsfreiheitsrabattWenn Sie im Laufe eines Jahres keine Leistun-gen aus der halbprivaten oder privaten Spital-versicherung beansprucht haben, erhalten Sie im Folgejahr einen Prämienrabatt von bis zu 24 Prozent.

Die detaillierten Leistungen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Übersicht.

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Gesundheit

ist individuell.

Und genau so

versichern

wir Sie.

Die Spitalversicherungen von Sanitas ergänzen die ambulanten Versicherungs-lösungen. Sie garantieren die freie Spital-wahl in der Schweiz und bei Notfällen auch im Ausland. Überdies bestimmen Sie den Zimmerkomfort und den Grad der freien Arztwahl.

Zusatzversicherungen stationär

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Sparoptionen

Reduzierte Prämien bei Alternativen VersicherungsmodellenMit den Alternativen Versicherungsmodellen von Sanitas sparen Sie in der Grundversiche-rung bis zu 20% Prämien. Diese attraktiven Rabatte können gewährt werden, weil die optimal vernetzte medizinische Betreuung eine schnellere und damit kostengünstigere Heilung ermöglicht.

Reduzierte Prämien mit der WahlfranchiseDank wählbaren Franchisen erzielen Sie bis 46,5% Prämienreduktion in der Grundversi-cherung und bis 50% Prämienreduktion in den halbprivaten und privaten Spitalversiche-rungen von Sanitas.

Sparen als FamilieFür Kinder bezahlen Sie in der Grundversi-cherung nur einen geringen Teil der Erwach-senenprämie. Kinder, für die Sie überdies die Zusatzversicherung Family abgeschlossen haben, erhalten für jedes Versicherungsjahr eine Treueprämie von 50 Franken. Und ab dem dritten versicherten Kind sind Family und die allgemeine Spitalversicherung für dieses und jedes weitere Kind gratis. Bei Invalidität oder Tod eines Elternteils befreit Sanitas alle versicherten Kinder bis zum 18. Lebensjahr von den Prämien.

Sparen für JungeDie Zusatzversicherung Jump überzeugt nicht nur durch ihre attraktiven Prämien, sondern schenkt ihren Versicherten zusätzlich einen Bonus von 50 Franken für jedes Jahr ohne Leistungsbezug.

Sparen in der ZukunftJe höher das Alter, desto höher die Prämien, vor allem bei den Spitalversicherungen. – Nicht so bei Sanitas. Dank einem fairen Prämien-modell bleiben die Prämien auch im Alter bezahlbar.

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Sparoptionen

Günstig gelaufen

Auf einer Snowboardtour im Berner Oberland stürzt Alex Schärer und muss wegen Bänderriss mit der Rega ins Spital nach Interlaken transportiert wer-den. Nach ein paar Tagen Spitalaufenthalt kann Herr Schärer wieder nach Hause. Zum Glück folgt dem Pech im Schnee keine böse Überraschung finanzieller Art, denn er hat bei Sanitas die Zu-satzversicherungen Jump und Hospital Standard Liberty abgeschlossen. An die Rechnung der Rega über insgesamt 2350 Franken werden aus der Grundversicherung maximal 500 Franken bezahlt. Die restlichen Transportkosten müsste Alex ohne Zusatzversicherungen selbst übernehmen. Als Germanistikstudent ist der 21-Jährige finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet – und dem tragen Jump und Hospital Standard Liberty Rechnung: Sie versichern das Nötigste zu attraktiven Prämien und übernehmen im vorliegenden Fall die gesamten Transportkosten.

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Gesundheit hat

ihren Preis.

Den Sie bei uns

gleich selbst

mitbestimmen.

Ihre Gesundheit ist Ihr kostbarstes Gut. Deshalb lohnt es sich, darauf Acht zu geben. Wir bieten Ihnen den richtigen Versiche-rungsschutz zum optimalen Preis, inklusive attraktiver Sparoptionen.

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Gesundheit

braucht Know-

how. Das stellen

wir Ihnen gern

zur Verfügung.

Die ergänzenden Zusatzversicherungen von Sanitas decken spezielle Bedürfnisse ab und erweitern damit unser Versicherungsangebot um einen wichtigen Mehrwert. Damit sind Sie zum Beispiel bei komplexen Zahnbehandlungen oder bei Erwerbsausfall in Folge von Arbeitsun-fähigkeit bestens abgesichert.

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Zusatzversicherungen

Medical Private: Grenzenlos versichertDamit erweitern Sie Ihre freie Arztwahl und entscheiden selbst, welcher Arzt Sie ambulant behandelt – ob Privatarzt in der Schweiz oder jenseits der Grenze. Bei einem Selbstbehalt von 10% (maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr) sind Kosten bis maximal 100 000 Franken pro Kalenderjahr gedeckt.

Dental: Ruhig Zähne zeigenDiese Zusatzversicherung deckt 80% der Kosten bei ambulanten und stationären Zahnbehand-lungen durch Zahnärzte, Ärzte und Zahntechni-ker in der Schweiz und im Ausland bis maximal je 5000 Franken pro Jahr bei Krankheit und Unfall. Darin eingeschlossen sind:

Franchise: Bei Krankheit und Unfall je 350 Franken pro KalenderjahrKarenzfrist (ausser bei Unfall): 180 Tage ab Versicherungsbeginn

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Capital: Zuversicht in der NotBezahlt werden Leistungen bei Invalidität oder Tod durch Krankheit oder Unfall. Bei Invalidi-tät richtet sich die Entschädigung nach dem Invaliditätsgrad.

Salary VVG: Taggeld bei ErwerbsausfallBei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall vergütet diese Taggeldversicherung bis 500 Franken pro Tag während maximal 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Salary VVG bietet sich vor allem selbstständig Erwerben-den oder Arbeitnehmenden an, deren Arbeit-geber nicht über eine entsprechende kollektive Versicherungslösung verfügen. Die Wartefrist bis zum Beginn der Taggeldleistungen kann individuell gewählt werden.

Kurzfristiger Versicherungsschutz

Travel: Unbeschwert reisenDie Ferien- und Reiseversicherung richtet sich an all jene, die den weltweiten Versicherungs-schutz in Notfällen nicht über entsprechende Zusatzversicherungen abgedeckt haben. Dieser Schutz beinhaltet die Heilungskosten sowie umfassende Leistungen für Transport- und Rettungskosten sowie Repatriierung.

Guest Care: Ausländische GästeFür Besucher/-innen aus dem Ausland emp-fiehlt sich Guest Care von Sanitas, damit bei einer Erkrankung oder einem Unfall keine nicht versicherten Kosten entstehen. Damit erhal-ten Sie auch die Versicherungsbestätigung für Heilungskosten, die für die Erteilung eines Visums für die Schweiz und den Schengenraum verlangt wird.

Zusatzversicherungen

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Ihre Vorteile bei Sanitas

Individuelle Lösungen

Diverse Sparmöglichkeiten in allen Lebensphasen

Kundenfreundliche Dienstleistungen

Von ihren Qualitäten überzeugt Sie Sanitas gerne. Bestellen Sie eine Offerte über www.sanitas.com oder via Beratungstelefon 0844 150 150 (max. 7 Rp./Min.).

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Ihre Vorteile bei Sanitas

Professionelle Begleitung bei Krankheit oder Unfall

Nach einem schweren Unfall muss sich die 75-jährige Erika Gerber mehreren schweren Operatio-nen unterziehen. Die Behandlung ist langwierig und kompliziert, in der Kommunikation mit den Ärzten fühlt sich Frau Gerber manchmal hilflos. Gerne nimmt sie deshalb das Unterstützungsangebot von Sanitas an. Im Einverständnis mit Frau Gerber klärt die Sanitas Mitarbeiterin mit den Ärzten die weiteren Behandlungsschritte und sorgt dafür, dass die Patientin schon bald an eine Reha-Klinik über-wiesen wird. Dort macht sie schnelle Fortschritte. Heute ist sie wieder zu Hause und meistert ihren Alltag problemlos.

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Gesundheit

ist Qualität.

Nehmen Sie

uns beim Wort.

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Gesundheit ver-

sichern lassen,

heisst Bescheid

wissen. Hier ein

paar wichtige

Begriffe in Kürze.

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Glossar

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FranchiseBei der Franchise handelt es sich um den Jah-resbetrag, mit dem sich die versicherte Person an den Kosten von medizinischen Leistungen zu beteiligen hat. Bis zur Höhe des gewählten Betrages müssen allfällige Kosten von der ver-sicherten Person getragen werden.

KarenzfristWartezeit, während der eine Versicherung bereits besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden.

KVGBundesgesetz über die Krankenversicherung.

Obligatorische KrankenpflegeversicherungDie Krankenpflegeversicherung (oder Grund-versicherung) ist – mit wenigen Ausnahmen – für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Leistungen der obligato-rischen Krankenpflegeversicherung sind im KVG und den dazugehörenden Verordnungen abschliessend aufgeführt und beinhalten die Risiken Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Das Unfallrisiko kann ausgeschlossen werden, sofern eine Volldeckung der obligatorischen Unfallversicherung besteht.

SelbstbehaltProzentualer Anteil an den eine allfällige Fran-chise übersteigenden Kosten für medizinische Leistungen, der von der versicherten Person getragen werden muss. Dieser ist in der obliga-torischen Krankenpflegeversicherung nach KVG betraglich begrenzt.

VVGBundesgesetz über den Versicherungsvertrag.

ZusatzversicherungIm Gegensatz zur obligatorischen Kranken-pflegeversicherung sind die Versicherer in der Definition des Leistungsumfangs der Zusatz-versicherungen frei. Diese unterstehen dem VVG. Bei Neuabschluss einer Versicherung oder Erhöhung des bestehenden Versicherungs-schutzes ist der Versicherer berechtigt, eine Gesundheitsprüfung durchzuführen. Er kann einen Versicherungsantrag ohne Begründung ablehnen.

Glossar

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Gesundheit

ist persönlich.

Wir freuen uns

auf Sie.

Hauptsitz

SanitasJägergasse 38021 Zürich

Telefon 044 298 63 00Telefax 044 298 62 50www.sanitas.com

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Gesundheit

ist persönlich.

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auf Sie.

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