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1 Gesundheits- versorgungsbericht 2011 Über die Spitäler, Pflegeheime, Tagespflegeheime und Spitex-Einrichtungen Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bereich Gesundheitsversorgung

Gesundheits- versorgungsbericht 2011 · 1.2 Ziele und Aufbau des Gesundheitsversorgungsberichts 6 2. Rahmenbedingungen und Umfeld 7 2.1 Wichtige Gesetzesgrundlagen 7 ... Ständerat

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Gesundheits-versorgungsbericht2011

Über die Spitäler, Pflegeheime, Tagespflegeheime und Spitex-Einrichtungen

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Bereich Gesundheitsversorgung

2

Geschlechtsneutrale Formulierung

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung – beispielsweise Patientinnen und Patienten – verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grund-sätzlich für beide Geschlechter.

Impressum

VerantwortlichDr. med. Peter Indra, MPH

ProjektleitungRemigius Dürrenberger

Autorinnen und AutorenFelix Bader, Dr. Jessica Brunner Schmocker, Jonas Eckenfels, Anette Egger, Dr. Tobias Erlanger, Birgit Meier, Daniela Neuman, Susanne Rodewald, Sandra Schelbert, Thomas von Allmen

Gestaltung und RealisationVischerVettiger Kommunikation und Design AG, Basel

DruckWerner Druck AG, Basel

HerausgeberGesundheitsdepartement des Kantons Basel-StadtBereich GesundheitsversorgungGerbergasse 13 / Postfach 564CH-4001 BaselTel.: +41 (061) 205 32 42E-Mail: [email protected]: www.gesundheitsversorgung.bs.ch

1

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser

Zurzeit ist das Gesundheitswesen der Schweiz mit tief greifenden Reformen kon-

frontiert, die aktuell vor allem den Bereich der Langzeitpflege und die Versorgung

in den Akutspitälern betreffen.

Dem Kanton als verantwortlichem Regulator ist es wichtig, dass die gesetzlichen

Vorgaben der neuen Pflegefinanzierung und der neuen Spitalfinanzierung so um-

gesetzt werden, dass die hohe Qualität der Versorgung in diesen Bereichen erhalten

bleibt und noch weiter gesteigert werden kann. Dabei müssen aber auch die stetig

steigenden Kosten im Gesundheitswesen im Auge behalten werden; Nutzen und

Kosten müssen ständig gegeneinander abgewogen werden.

Der vorliegende zweite Gesundheitsversorgungsbericht Basel-Stadt untersucht,

wie schon der vorjährige erste Bericht, die Struktur- und die Versorgungsqualität

für die Basler Bevölkerung und bildet die eben erwähnten Fragestellungen ab.

Dargestellt werden quantitative wie qualitative Aspekte aus Angebot, Leistungser-

stellung, Kosten und Finanzierung sowie Qualitätssicherung.

Die Spitäler im Kanton Basel-Stadt erbringen wichtige Zentrumsfunktionen, wel-

che nicht nur der Basler Bevölkerung, sondern der ganzen Region zugutekommen.

Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt ist bestrebt, die vorhande-

nen Ressourcen im Sinne eines maximalen Nutzens einzusetzen. Dies geschieht

durch die Bereitstellung einer hochstehenden und der Bevölkerung optimal ent-

sprechenden Gesundheitsversorgung. Diese möchten wir den Leserinnen und

Lesern mit diesem Bericht näherbringen.

Dr. Carlo Conti

Regierungsrat

Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt

2

III

Allgemeiner Teil

1. Einleitung 5

1.1 Ausgangslage 5

1.2 Ziele und Aufbau des Gesundheitsversorgungsberichts 6

2. Rahmenbedingungen und Umfeld 7

2.1 Wichtige Gesetzesgrundlagen 7

2.2 Bevölkerungsprognose Basel-Stadt 8

2.3 Nachfrage nach Gesundheitsleistungen im Stadtvergleich 10

Spitalversorgung (akutsomatische Versorgung, Rehabilitation, Psychiatrie)

3. Angebot der stationären Spitalversorgung 13

3.1 Die Spitalliste für das Jahr 2011 13

3.1.1 Patientinnen und Patienten der basel-städtischen Spitäler nach Wohnort und 15 Versicherungsklasse

3.2 Spitalplanung 17

3.2.1 Leistungsgruppensystematik als Grundlage für differenzierte Leistungsaufträge 17

3.2.2 Leistungsvereinbarungen und Leistungsaufträge für Listenspitäler 18

3.2.3 Spitzenmedizin im Kanton Basel-Stadt 18

4. Leistungen der stationären Spitalversorgung 19

4.1 Stationäre Spitalbehandlungen im Jahr 2011 19

4.2 Entwicklung Anzahl Spitalfälle, Pflegetage und Aufenthaltsdauer im Fünfjahresvergleich 19

4.3 Akutsomatische Spitalbehandlungen nach Leistungsbereichen 20

5. Kosten und Finanzierung der Spitalversorgung 24

5.1 Einleitung 24

5.2 Kosten der stationären Spitalversorgung der basel-städtischen Bevölkerung 24

5.3 Finanzierung der stationären Spitalversorgungskosten der basel-städtischen Bevölkerung 25

6. Qualitätssicherung in der stationären Spitalversorgung 27

6.1 Einführung 27

6.2 Ergebnisqualität 27

6.2.1 Externe vergleichende Qualitätssicherung 27

6.2.2 Spitalinterne und -individuelle Messungen im Überblick 31

6.2.3 Zufriedenheitsmessungen 31

6.3 Prozessqualität 32

6.4 Strukturqualität und Qualitätsberichte 33

6.5 Ausblick 33

Inhalt

Teil I

Teil II

3

III

IV

Pflegeheime und Spitex-Einrichtungen (Langzeitpflege)

7. Angebot in der Langzeitpflege 35

7.1 Pflegeheime 35

7.2 Tages-/Nachteinrichtungen 38

7.3 Spitex-Organisationen 38

8. Leistungen in der Langzeitpflege 39

8.1 Pflegeheime 39

8.2 Tages-/Nachteinrichtungen 40

8.3 Spitex-Organisationen 40

9. Kosten und Finanzierung der Langzeitpflege 42

9.1 Pflegeheime 42

9.1.1 Pflegeheimtarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die Gemeinden 42

9.1.2 Ergänzungsleistungen 43

9.1.3 Liegenschaftsbeiträge 44

9.1.4 Baubeiträge für Pflegeheime 44

9.2 Tages-/Nachteinrichtungen 44

9.3 Spitex-Organisationen 46

9.3.1 Spitex-Tarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die Gemeinden 46

9.4 Beiträge an die Pflege zu Hause 47

10. Qualitätssicherung in der Langzeitpflege 48

10.1 Qualitätssicherung in den Pflegeheimen 48

10.1.1 Aufsichtsbesuche 48

10.1.2 RAI-Audits 48

10.2 Qualitätssicherung bei Spitex-Organisationen 50

Anhang (Factsheets, Kennzahlen, Glossar, Abkürzungsverzeichnis)

11. Factsheet, Neuordnung der Pflegefinanzierung 53

11.1 Begriff der Pflegekosten 53

11.2 Neuerungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) 54

11.3 Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) 54

11.4 Änderungen beim Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG) 54

12. Factsheet, Pflegeheimplanung 57

12.1 Parameter der Pflegeheimplanung 57

12.2 Ausblick 59

13. Factsheet, Neuordnung der Spitalfinanzierung 60

13.1 KVG-Revision betreffend Spitalfinanzierung 60

13.2 SwissDRG 61

14. Wichtige Kennzahlen der Pflegeheime und Spitäler 63

15. Glossar 66

16. Abkürzungsverzeichnis 68

Teil III

Teil IV

4

Allgemeiner TeilTeil I

5

1.1 AusgangslageMit der Umsetzung von zwei grossen KVG-Revisio-

nen erfolgt eine Neuordnung der Pflege- und Spital-

finanzierung. Vor allem Letztere hat weitreichende

strukturelle Änderungen zur Folge (z.B. die Verselbst-

ständigung der öffentlichen Spitäler). Lange bekann-te Steuerungs- und Berichtsinstrumente werden ob-

solet. Dieses neue Informationsinstrument wurde geschaffen, um auch in Zeiten grosser Veränderun-

gen eine ausführliche und umfassende Information über die Spital- und Langzeitpflege sicherzustellen.

Durch die Verselbstständigung der öffentlichen Spitä-

ler werden die Rollen des Kantons als Eigentümer

und Gesundheitsversorger klar getrennt. Der GSV-Bericht fokussiert auf den Versorgungsaspekt aus der

Perspektive des Kantons als Regulator und Finanzie-

rer. Zentral in der Berichterstattung sind die quan-titativen und qualitativen Versorgungsleistungen der

eigenen Bevölkerung in den basel-städtischen und

auch ausserkantonalen Spitälern und Pflegeeinrich-

tungen. Weiter legt der GSV-Bericht Rechenschaft

über die Mittelverwendung in Spitalversorgung und Langzeitpflege ab. Durch die Neuordnung der Finan-

zierung in diesen Bereichen, aufgrund der entspre-

chenden KVG-Revisionen, werden die bisherigen

kantonalen Beiträge weitgehend zu bundesgesetzlich

vorgeschriebenen Ausgaben. Die ausserkantonalen

Patientenströme sowie die Finanzströme in die basel-

städtischen Versorgungseinrichtungen sind Gegen-

stand der Eigner- und Unternehmensstrategien der

einzelnen Anbieter.

1. Einleitung

In Kürze• GegenstanddesGesundheitsversorgungsberichts(imFolgenden:GSV-Bericht)istdiesystematische

Darstellung derjenigen Versorgungsbereiche gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), in denen für den Kanton Planungskompetenzen und Finanzierungsverpflichtungen bestehen (stationäre Spitalversorgung und Langzeitpflege).

• DiesejährlichwiederkehrendeBerichterstattungerfolgtindenKategorienAngebotundPlanung,Leistungen, Kosten und Finanzierung sowie Qualitätssicherung. Sie richtet sich an die Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, Fachpersonen und die interessierte Öffentlichkeit.

• ImFokusdiesesBerichtsjahresstehtdieEinführungderPflegefinanzierungnachKVG.

6

1.2 Ziele und Aufbau des GSV-BerichtsDieser Bericht stellt ein neues Instrument der Bericht-

erstattung an den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt

dar, welches die ordentliche Finanzberichterstattung

(Budget, Jahresrechnung) ergänzt. Gegenstand sind

diejenigen Sektoren der Gesundheitsversorgung, in

welchen dem Kanton Planungskompetenzen und Fi-

nanzierungsverpflichtungen gemäss KVG zugewiesen

sind. Hauptziel des GSV-Berichts ist die jährlich wie-

derkehrende, strukturierte Aufarbeitung von Infor-

mationen über Angebot, Leistungserstellung, Kosten

und Finanzierung sowie von der Qualitätssicherung

in der Spitalversorgung und den Einrichtungen der Langzeitpflege (Pflegeheime, Tagespflegeheime, Spi-

tex-Dienste). Er bietet eine Informationsgrundlage

für die Diskussion der Spital- und Langzeitpflegepoli-tik. Die Gliederung gestaltet sich gemäss Grafik 1.1-1

in die beiden Hauptteile über die Spitalversorgung

und die Langzeitpflege. Einführend steht ein allgemei-

ner Teil und abschliessend findet sich der Anhang mit

Glossar und ergänzenden Statistiken.

TeilI:AllgemeinerTeil

Grafik 1.1-1: Aufbau des GSV-Berichts

Teil I: AllgemeinesEinleitung, Rahmenbedingungen, Trends

Teil IV: AnhangFactsheet, Kennzahlen, Glossar, Abkürzungsverzeichnis

Teil II: Spitalversorgung•Angebot•Leistungen•KostenundFinanzierung•Qualität

Teil III: Langzeitpflege•Angebot•Leistungen•KostenundFinanzierung•Qualität

7

2.1 Wichtige GesetzesgrundlagenNeuordnung der Pflegefinanzierung Das eidgenössische Parlament hat im Juni 2008

dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pfle-

gefinanzierung zugestimmt. Dieses trat am 1. Janu-

ar 2011 in Kraft. Die neue Pflegefinanzierung regelt

die normative Festlegung der Pflegekosten sowie de-ren Übernahme durch die Krankenversicherung, die

Versicherten und die Kantone abschliessend. Die ob-

ligatorische Krankenversicherung und die Patienten

tragen einen fix festgelegten Beitrag an die ärztlich

verordneten Pflegeleistungen bei. Der Kanton hat die Restfinanzierung dieser Kosten zu tragen.

Im Kanton Basel-Stadt wurde die rechtliche Umset-

zung der Neuordnung der Pflegefinanzierung in einem einzigen Erlass, der Änderung der Verordnung der

Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (§§ 8b ff.

KVO), vollzogen.

Aufgrund der umfassenden materiellen Regelung

durch den Bund verblieben auf Kantonsebene per 1. Januar 2011 insbesondere folgende Schwerpunkte

zu regeln:

• Die Eigenbeiträge der Versicherten wurden für

Spitex-Leistungen auf 10% (statt maximal 20% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflege-

beitrages) gesenkt.• Die anerkannten Pflegekosten (Art. 25a Abs. 5

KVG) im Heim und ambulant wurden festgelegt, wodurch die Höhe der kantonalen Restfinanzie-

rung bestimmt ist.

• DerKantonsanteil andieKostenderAkut-undÜbergangspflege (Art. 25a Abs. 1 KLV) wurde

vomRegierungsratauf55%festgelegt.

Eine ausführliche Darstellung der Regelungen zur

Neuordnung der Pflegefinanzierung findet sich im Anhang (Factsheet Kapitel 11).

Neuordnung der SpitalfinanzierungDurch die am 21. Dezember 2007 vom National- und

Ständerat beschlossene Änderung des KVG wurde

die Spitalfinanzierung neu geregelt. Das revidier-te KVG trat am 1. Januar 2009 mit einer dreijähri-

gen Übergangsfrist in Kraft. Die Einführung der

In Kürze• DiewichtigstengesetzlichenGrundlagenimbetrachtetenBereichderGesundheitsversorgungsind

stark im Wandel begriffen. • EinewichtigePlanungsgrundlagestelltdieBevölkerungsprognosedesStatistischenAmts

Basel-Stadt dar. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung nimmt die Anzahl Personen über 65 Jahre in den nächsten 25 Jahren deutlich zu (+13%). Ein noch stärkerer Anstieg (22%) ist bei den über 80-Jährigen prognostiziert.

• DiehohenKrankenkassenprämienimKantonBasel-StadtsinddieFolgedesfehlendenStadt-Land-Ausgleichs und nicht einer höheren Beanspruchung von medizinischen Leistungen. Dies zeigt ein Vergleich der Hospitalisationsraten der zehn grössten Schweizer Städte. Die Spitaleinweisungen in Basel-Stadt liegen trotz des hohen Durchschnittsalters der Bevölkerung im Mittelfeld.

• GemässWirkungsanalysedesBAGliegtdieNettoprämienbelastunggemessenamverfügbarenEin-kommen in Basel-Stadt an vierter Stelle.

2. Rahmenbedingungen und Umfeld

8

neuen Spitalfinanzierung erfolgte auf den 1. Januar

2012. Kernstück der neuen Finanzierungsregelung

ist die fixe Aufteilung der anrechenbaren Vollkosten

(inkl. Investitionskostenanteil) für stationäre Spital-

behandlungen zwischen der Krankenversicherung

(maximal 45%) und dem Wohnkanton des Patien-

ten(mindestens55%)gemässArt.49aAbs.2KVG.

Die Abgeltung erfolgt durch leistungsorientierte Ta-

rife gemäss einer gesamtschweizerisch einheitlichen

Struktur. Für akutsomatische Behandlungen gelten

neu Fallpreispauschalen nach dem Tarifsystem Swiss-

DRG. Für die weiteren stationären Bereiche Rehabili-

tation (inklusive Palliativversorgung) und Psychiatrie

wird bis zur Einführung eines schweizweit einheitli-

chen Tarifsystems weiterhin mit Tagesvollpauschalen

abgerechnet. Gemeinwirtschaftliche Leistungen wie

zum Beispiel Lehre und Forschung müssen separat

ausgewiesen und finanziert werden.

Diese Regelung findet Anwendung auf alle Spitäler,

die auf einer kantonalen Spitalliste verzeichnet sind.

Es erfolgt somit eine Gleichstellung von öffentlichen

und privaten Spitälern. Gemäss Beschluss des Regie-

rungsrats vom 19. April 2011 wurde der Kantonsan-

teilinBasel-Stadtauf55%festgelegt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Spitalfinan-

zierung findet sich im Anhang (Factsheet Kapitel 13).

Gesundheitsgesetz (GesG)Mit dem Gesundheitsgesetz wird die Übersichtlich-keit des kantonalen Gesundheitsrechts durch die

Zusammenführung der bisher sieben Gesetze in ei-nen einzigen Erlass verbessert und eine erleichterte

Rechtsanwendung angestrebt. In dem Gesetzesent-wurf zu einem Gesundheitsgesetz, der in der Ver-

nehmlassung breit akzeptiert und auf gute Resonanz

gestossen ist, finden sich neben der Regelung der Patientenrechte, inklusive Regelung der palliativen

Behandlung, Bestimmungen zur Gesundheitsför-

derung und Prävention und zur Bekämpfung von

Missbrauch und Abhängigkeit. Ferner beinhaltet das

GesG vereinheitlichte und mit bundesrechtlichen Vorgaben in Einklang stehende Vorschriften zu den

Voraussetzungen zur Zulassung von Leistungserbrin-

genden. Im Weiteren werden Art und Umfang der Aufsicht über diese geregelt. Im Zuge der Anpassung

der Gesundheitsgesetzgebung im Kanton Basel-Stadt

ist auch ein Entwurf für eine Verordnung über die

Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen

(Bewilligungsverordnung) erarbeitet worden. Da-

durch wird eine inner- und teilweise auch interkan-

tonale Rechtsharmonisierung im Kleid einer kom-

pakten, alle Typen von Bewilligungen umfassenden,

Verordnung erzielt.

Das GesG und die Bewilligungsverordnung traten

am 1. Januar 2012 in Kraft.

Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt (ÖSpG)Durch das Gesetz über die öffentlichen Spitäler werden

die staatlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt aus

der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und erhal-

ten eine eigene Rechtsperson in Form von öffentlich-

rechtlichen Anstalten. Das Gesetz ist eine Konsequenz

aus der Neuordnung der Spitalfinanzierung gemäss

KVG und wurde in der Referendumsabstimmung vom

15.Mai2011mit55,6%Jastimmenangenommen.Der

Erlass bezweckt die Gewährleistung eines starken Ser-

vice public und die Sicherung des freien Zugangs zu

den medizinischen Leistungen der öffentlichen Spi-

täler. Die neue Rechtsgrundlage hat zum Ziel, den

weiterhin im Eigentum des Kantons stehenden öffent-

lichen Spitälern eine möglichst gute regionale und na-

tionale Positionierung zu ermöglichen. Das ÖSpG ist

am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

2.2 Bevölkerungsprognose Basel-Stadt Prognosen der zukünftigen Bevölkerungsentwick-

lung bilden eine wichtige Planungsgrundlage in der

Gesundheitsversorgung. Für die Bedarfsabschätzung

wird das mittlere Szenario der kantonalen Bevölke-

rungsprognose des Statistischen Amts verwendet

(Tabelle 2.2-1). Gemäss der Prognose wird die Gesamtbevölkerung

von heute rund 191’000 auf knapp 196’000 Ein-

wohner imJahr2035zunehmen.DieAlterspyrami-

dezeigt,dassindennächsten25Jahrendankleicht

steigender Geburtenrate mit einer höheren Anzahl an Kindern und Jugendlichen zu rechnen ist. Aufgrund

der Hypothese, dass die Lebenserwartung für Män-

ner und Frauen auch in den nächsten Jahren weiter-hin steigen wird (Grafik 2.2-2), ist auch von einer

Zunahme der Einwohner im Rentenalter auszugehen.

DieLebenserwartungimAltervon65Jahren(Grafik

2.2-1) wird laut Prognose sowohl bei den Männern

alsauchbeidenFrauenindennächsten25Jahrenumweitere drei Jahre auf rund 22 bzw. 26 Jahre zuneh-

men. Dies führt dazu, dass im Jahr 2035 mit 43’500

TeilI:AllgemeinerTeil

9

Tabelle 2.2-1: Mittleres Szenario der Bevölkerungsprognose für den Kanton Basel-Stadt bis 2035

Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt

2015 2020 2025 2030 2035

Gesamtbevölkerung 193’140 194’150 195’470 196’490 195’940

Alter 65+ 39’110 39’610 40’940 42’600 43’500

Alter 65+ Anteil in % 20,3 20,4 20,9 21,7 22,2

Alter 65+ Index (Basis 2010) 101,5 102,8 106,3 110,6 112,9

Lebenserwartung Alter 65 Frauen in Jahren 23,5 24,2 24,7 25,3 25,7

Lebenserwartung Alter 65 Männer in Jahren 20,5 21,1 21,7 22,1 22,5

Alter 80+ 13’720 13’890 14’600 15’390 16’000

Alter 80+ Anteil in % 7,1 7,2 7,5 7,8 8,2

Alter 80+ Index (Basis 2010) 103,1 104,4 109,7 115,6 120,2

75

50

25

0

30

25

20

15

10

2000

1985 1995 2005 2015 2025 2035

Männer 2010

Frauen 2010

Prognose 2035

20001000 1000

Männer

Frauen

Grafik 2.2-1: Bevölkerungspyramide im mittleren Szenario

Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt

Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt

Grafik 2.2-2: Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren

Lebenserwartung in Jahren: effektiv bis 2010; Szenarien «Hoch», «Mittel» und «Tief» bis 2035

10

Grafik 2.3-1: Hospitalisationsrate im Stadtvergleich

Quelle: Medizinische Statistik 2008

TeilI:AllgemeinerTeil

Einwohnern im Alter von mindestens 65 Jahren zu

rechnen ist (+13%). Dies wiederum entspricht einem

Anteil von 22,2% an der Gesamtbevölkerung (2010: 20,2%). Genauso kann von einer Zunahme der über

80-Jährigen ausgegangen werden (+20,2%). Der ent-sprechende Anteil an der Gesamtbevölkerung im Jahr

2035beträgtlautPrognose8,2%(2010:7,0%).Der ausführliche Bericht zur Bevölkerungsprognose

findet sich auf der Homepage des Statistischen Amts:

http://www.statistik-bs.ch/publikationen/analysen/bevoelkerungsprognose.

2.3 Nachfrage nach Gesundheitsleistungen im StadtvergleichDie durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt liegen schweizweit an der Spitze.

Der Grund dieser im Vergleich mit anderen Kanto-

nen höheren Belastung liegt im fehlenden Stadt-Land-Ausgleich. Wird die Inanspruchnahme von

Leistungen im Gesundheitswesen gemessen an der

Hospitalisationsrate in Städten verglichen, liegt sie

für Basel-Stadt mit 149 Spitaleintritten pro 1’000

Einwohner im Mittelfeld (siehe Grafik 2.3-1). Dies

entspricht dem Durchschnitt der zehn grössten

Schweizer Städte.

Städtische Gebiete weisen eine höhere Nachfrage

nach Gesundheitsleistungen aus. Die Gründe dafür

sind vielfältig. Ein wichtiger Aspekt ist die höhere

Zahl von Einpersonenhaushalten. Im Kanton Basel-

Stadt ist die Alterung der Bevölkerung im nationa-len Vergleich stark fortgeschritten. Da die Prämien-

berechnung kantonal erfolgt, findet im Stadtkanton

kein Lastenausgleich statt.

Für die effektive Prämienbelastung der Haushalte

ist die Ausgestaltung der Prämienverbilligung wich-tig. Das BAG hat dazu eine Wirksamkeitsstudie über

das Jahr 2010 veröffentlicht. Daraus geht hervor,

dass Basel-Stadt gemessen an der Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens (= Netto-

lohn – Steuern) trotz der höchsten Prämien nach den

Kantonen Waadt (14,1%), Bern (13,3%) und Neuen-

burg (12,9%) mit 12,7% an vierter Stelle steht und

im Vergleich zum Kanton Basel-Landschaft nur 0,4% Prozentpunkte höher liegt (siehe Grafik 2.3-2).

Base

l

Bern

Biel

/Bie

nne

Genf

Laus

anne

Luga

noLu

zern

St. G

alle

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inte

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Züric

h

149 151

136

173

156

132 132

157

129

143

200

150

100

50

0

Anzahl Hospitalisationen je 1’000 Einwohner

Durchschnitt: 149

11

Grafik 2.3-2: Prämienbelastung in % des verfügbaren Einkommens

Quelle: Wirksamkeit der Prämienverbilligung, Monitoring 2010, BAG, April 2012

VD

BE

NE

BS

TI JU

GE

BL LU

SG

TG

ZH

SH

AG

GL

FR

SO

UR

SZ

VS

GR

NW

AI

AR

OW

ZG

14,0%

12,0%

10,0%

8,0%

6,0%

4,0%

2,0%

0%

12

SpitalversorgungAkutsomatische Versorgung, Rehabilitation, Psychiatrie

Teil II

13

3. Angebot der stationären Spitalversorgung

Aufgrund der im KVG geregelten Aufgabenübertra-

gung an die Kantone planen diese das Angebot an

stationären Spitalleistungen und führen eine kanto-

nale Spitalliste. Die Spitäler im Kanton Basel-Stadt

stellen die medizinische Zentrumsversorgung in der

Nordwestschweiz sicher. Deshalb übersteigt das Ge-

samtangebot den Eigenbedarf deutlich.

3.1 Die Spitalliste für das Jahr 2011Der Kanton Basel-Stadt führt eine integrale Spitallis-

te. Diese beschreibt bedarfsgerechte Spitalkapazitä-ten gemäss der voraussichtlichen Gesamtnachfrage.

Als Kennzahl wird dafür die Anzahl der Planbetten

verwendet. Berücksichtigt sind demnach inner- und ausserkantonale Patienten sämtlicher Kostenträger

(Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherungen, Selbst-

zahlende) und Versicherungsklassen (Allgemein,

Halbprivat, Privat). Sie berücksichtigt private Träger-

schaften in angemessener Weise.Die Spitalliste ist unterteilt in eine Liste für akut-

somatische Spitäler und eine Liste für Spezialeinrich-

tungen, welche die Angebote für Psychiatrie, Reha-bilitation und Geriatrie enthält. Als Besonderheit in

der Schweiz wird die Liste für akutsomatische Spitä-

ler als gemeinsame Spitalliste mit dem Kanton Basel-

Landschaft geführt. Für die Spezialangebote nehmen

beide Kantone eigene Kapazitätsplanungen vor und

führen getrennte Listen. In Tabelle 3.1-1 sind die Ka-

pazitäten der Listenspitäler im Kanton Basel-Stadt

gemäss Spitalliste dargestellt. Als ergänzende Infor-

mation wurden die Anzahl der Mitarbeitenden und

die Versorgungsbereiche aufgeführt.

Neben den öffentlichen Spitälern tragen private Spi-

täler traditionell einen grossen Teil zur Versorgung

bei. Mehrheitlich werden diese für die Behandlung

der basel-städtischen Patienten voll subventioniert. Damit besteht im Kanton Basel-Stadt in weiten Tei-

len bereits eine Situation, die gesamtschweizerisch

erst durch die Neuordnung der Spitalfinanzierung ab

dem Jahr 2012 realisiert wird. Ab dann werden ge-

mäss neuer Spitalfinanzierung Privatspitäler, sofern sie auf einer kantonalen Spitalliste verzeichnet sind,

bezüglich Finanzierung den öffentlichen Spitälern

gleichgestellt.Jedem Spital sind gemäss Spitalliste generelle Leis-

tungsaufträge zugeteilt (Tabelle 3.1-2.). Die Spitalliste

und die Leistungsaufträge der einzelnen Spitäler und

Kliniken erfuhren im Berichtsjahr keine Veränderung.

In Kürze• SpitallisteundLeistungsaufträgeerfuhrenimJahr2011keineÄnderungen.• ImHinblickaufdieUmsetzungderneuenSpitalfinanzierungabdem1.Januar2012wurdeim

Rahmen der Spitalplanung die Spitalliste den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.• DieZuteilungsentscheidedesBeschlussorgans«InterkantonaleVereinbarungzurhochspeziali-

sierten Medizin» (IVHSM) haben den Spitalstandort Basel-Stadt gestärkt.

14

Tabelle 3.1-2: Leistungsaufträge der Listenspitäler im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2011

Spital Leistungsauftrag

Universitätsspital Basel Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Ophthalmologie, allgemeine Psychiatrie (Krisenintervention), Geriatrie

Universitäts-Kinderspital Pädiatrie, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat, Neurorehabilitation, beider Basel internistische Rehabilitation

Universitäre Psychiatrische Allgemeine Psychiatrie, Alterspsychiatrie, Kinder- und JugendpsychiatrieKliniken

Felix Platter-Spital Medizin (nur Rheumatologie), Geriatrie A/B/C, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat

Reha Chrischona Internistische Rehabilitation, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat

St. Claraspital Medizin, Chirurgie, Gynäkologie (nur Grundversorgung), invasive Kardiologie, palliative Medizin mit Sterbebegleitung

Merian Iselin Klinik Medizin, Chirurgie

Bethesda Spital Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat

Schmerzklinik Basel Schmerztherapie

REHAB Basel Neurorehabilitation (Querschnittgelähmte und Hirnverletzte)

Adullam Spital Geriatrie

Klinik Sonnenhalde Allgemeine Psychiatrie, Alterspsychiatrie

Hildegard Hospiz Palliativmedizin mit Sterbebegleitung, Nachbehandlung von Akutpatienten

Quelle: Spitalliste des Kantons Basel-Stadt

TeilII:Spitalversorgung

Tabelle 3.1-1: Listenspitäler des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2011

Rechtsträger Kantonale Versorgungs- Plan- Durchschnittliche Finanzierung bereiche betten Zahl der Mitarbeiter über das Jahr (in 100%-Stellen)

Universitätsspital Basel öffentlich voll subventioniert SA, G, P 661 4’177

Universitäts-Kinderspital öffentlich voll subventioniert SA, R 129 684beider Basel (UKBB)

Universitäre Psychiatrische öffentlich voll subventioniert P 280 780Kliniken

Felix Platter-Spital öffentlich voll subventioniert SA, R, G 321 645

Reha Chrischona öffentlich subventioniert gem. Vertrag R 77 98

St. Claraspital privat subventioniert gem. Vertrag SA, PAL 229 669

Merian Iselin Klinik privat subventioniert gem. Vertrag SA 120 387

Bethesda Spital privat subventioniert gem. Vertrag SA, R 124 387

Schmerzklinik Basel privat nicht subventioniert SA 15 81

REHAB Basel privat nicht subventioniert R 92 308

Adullam Spital privat subventioniert gem. Vertrag G 113 207

Klinik Sonnenhalde privat subventioniert gem. Vertrag P 63 113

Hildegard Hospiz privat nicht subventioniert PAL 27 58

Summe 2’251 8’594

G = Geriatrie, P = Psychiatrie, PAL = Palliativmedizin, R = Rehabilitation, SA = somatische Akutmedizin

Quelle:SpitallistedesKantonsBasel-Stadt,Krankenhausstatistik2011

15

3.1.1 Patienten der basel-städtischen Spitäler nach Wohnort und Versicherungsklasse

Die Behandlungsfälle sind im Jahr 2011 gegenüber

demVorjahrvon67’302auf68’642gestiegen(+2%).

Von diesen stationären Dienstleistungen in den Bas-

lerSpitälernwurden46%(31’494Fälle) fürausser-

kantonale und ausländische Patienten geleistet, wo-

bei dieser Anteil je nach Spital stark schwankt.

Als grösster Leistungsanbieter weist das Universitäts-

spital Basel mit 14’179 Fällen die meisten auswärti-

gen Behandlungen auf. Dies entspricht einem Anteil

von 20% gemessen an allen stationären Behandlun-

gen in Basel-Stadt. Der grösste Teil der auswärtigen

Patienten des Universitätsspitals kommen aus dem

Nachbarkanton Basel-Landschaft mit 7’038 Fällen

(22%), gefolgt von den nordwestschweizerischen

Kantonen (Solothurn, Aargau und Jura) mit 3’763

Fällen (12%). Ausserdem sind 1’142 (ca. 4%) Patien-

tenausderübrigenSchweizund2’236(ca.7%)aus

dem Ausland zu verzeichnen.

Die höchsten Patientenimportanteile finden sich bei

den Privatkliniken. Unter den Akutspitälern weist

das Bethesda Spital mit rund 72% (3’737 von total

5’161Fällen)diehöchsteQuoteanauswärtigenPa-

tienten auf. Gleichzeitig hat dieses Spital mit 54%

auch den grössten Anteil an Behandlungen aus dem

Kanton Basel-Landschaft. Ein ähnlich hoher Impor-

tanteil findet sich bei der Merian Iselin Klinik mit

rund60%.HierkommendieauswärtigenPatienten

aus dem Kanton Basel-Landschaft (40%), den nord-

westschweizerischen Kantonen (Solothurn, Aargau

und Jura; 9%) und dem Ausland (8%). Rund drei

Viertel der Patienten des Universitäts-Kinderspitals

beider Basel kommen aus den Trägerkantonen. Die

Herkunftsverteilung der übrigen Fälle ist ähnlich wie

beimUniversitätsspitalBasel:15%ausdennordwest-

schweizerischen Kantonen, 6% aus den restlichen

Kantonenund6%ausdemAusland.

In der privaten, psychiatrischen Klinik Sonnenhal-

de in Riehen sind rund 60% der Fälle aus anderen

Kantonen, wogegen über 80% der Behandlungsfälle

BS BL AG/SO/JU Rest CH Ausland

Grafik 3.1-1: Alle Patienten der Basler Spitäler nach Wohnort

Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)

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100%

90%

80%

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REHA

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sel

16

der Universitären Psychiatrischen Kliniken aus dem Kanton Basel-Stadt stammen.

Noch höhere Importanteile weisen das REHAB Basel (78% von total 414 Fällen) als Zentrum für Quer-

schnittgelähmte und Hirnverletzte und die Schmerz-

klinikKirschgartenmit75%auf,wobeiLetzterege-

samthaft nur 234 stationäre Fälle zu verzeichnen hat.

Umgekehrt finden sich die höchsten Anteile inner-kantonaler Patienten bei den geriatrisch orientierten

Kliniken Felix Platter-Spital (89%) und Adullam Spi-

tal (94%). Hervorzuheben ist auch die Verteilung nach den Ver-

sicherungsklassen Allgemein, Halbprivat und Privat.

Vonden68’642stationärenSpitalbehandlungenfan-

den72%inderallgemeinen,16%inderhalbpriva-

ten und 12% in der privaten Abteilung statt. Generell weisen die öffentlichen Spitäler einen höheren Anteil

an nur allgemein versicherten Patienten auf. Diese

Anteile haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum

verändert.

In den privaten Akutspitälern Merian Iselin Klinik, St. Claraspital und Bethesda Spital verfügen rund die

Hälfte der behandelten Personen über eine halbpri-vate oder private Zusatzversicherung. Dies entspricht

einem Marktanteil von 49%. Das Universitätsspital

Basel erreicht als öffentliches Spital eine Quote von

25%anhalbprivatenundprivatenstationärenSpital-

behandlungen. Aufgrund der Grösse des Spitals ent-spricht dies immer noch einem Marktanteil von 40%.

Fast ausschliesslich allgemein versicherte Patienten

finden sich im Universitäts-Kinderspital beider Basel und den Psychiatriespitälern.

TeilII:Spitalversorgung

Grafik 3.1-2: Alle Patienten der Basler Spitäler nach Versicherungsklassen

Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)

Allgemein Halbprivat Privat

100%

90%

80%

70%

60%

50%

40%

30%

20%

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REHA

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17

3.2 SpitalplanungDie Spitalplanung stand im Jahr 2011 ganz im Zeichen

der Vorbereitung der Einführung der neuen Spital-

finanzierung per 1. Januar 2012 (siehe Factsheet im

Anhang, Kapitel 13). Die wesentlichen Elemente dieser

Reform sind die Umstellung der Abgeltung der statio-

nären Spitalleistungen auf leistungsbezogene Fallpau-

schalen, die Vergrösserung der Spitalwahlfreizügigkeit

und der duale fixe Kostenteiler zwischen Versicherer

und Kanton für die Finanzierung der stationären Spi-

talbehandlungen.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die kan-

tonalen Spitallisten spätestens bis Ende des Jahres

2014 überarbeitet werden müssen. Weil sich aus der

neuen Gesetzeslage eine zwingende kantonale Fi-

nanzierungspflicht ableitet, wenn ein Spital auf der

Liste aufgeführt ist, haben einige Kantone, so auch

Basel-Stadt, vor dieser gesetzlich vorgeschriebe-

nen Frist ihre Spitallisten an die Anforderungen des

neuen Finanzierungsregimes angepasst. Durch die

Umstellung auf ein leistungsorientiertes Finanzie-

rungssystem entfällt die bisherige Kapazitätsplanung

aufgrund von Planbetten. An deren Stelle treten dif-

ferenzierte Leistungsaufträge gemäss der neuen Leis-

tungsgruppensystematik (siehe Grafik 3.2-1).

Auf Grundlage der Versorgungsberichte der Nord-

westschweiz aus dem Jahr 2010 (www.versorgungs-

bericht.ch) haben die Kantone Aargau, Basel-

Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn auch ihre

Spitalplanungen aufeinander abgestimmt. Dazu

wurde ein gemeinsamer verbindlicher Kriterienka-

talog erarbeitet, welcher nebst betriebswirtschaft-

lichen und qualitativen Standards gemeinsame

Versorgungskriterien wie Mindestfallmengen, Infra-

strukturvorgaben und die Bereitschaft zur uneinge-

schränkten Patientenaufnahme im Rahmen des Leis-

tungsauftrages definiert. Diese Kriterien ergänzen die

Anforderungen der jeweiligen Leistungsgruppensys-

tematik (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation)

und sollen eine optimale Versorgungssicherheit für

die Bevölkerung gewährleisten.

3.2.1 Leistungsgruppensystematik als Grund-lage für differenzierte LeistungsaufträgeMit der Umstellung auf die leistungsorientierte

Spital planung werden die Leistungsaufträge detail-

lierter und spezifischer. Damit diese Aufträge klar de-

finiert sind, müssen sie möglichst auf allgemein an-

erkannten medizinischen Klassifizierungssystemen

(ICD und CHOP1) basieren. Im akutsomatischen Be-

reich werden die medizinischen Leistungen zu diesem

Zweck zu Leistungsgruppen gebündelt. Die Gesund-

heitsdirektion Zürich hat zusammen mit über 100

Fachärzten verschiedener Zürcher Spitäler eine neue

Leistungsgruppierung entwickelt. Die Gruppierung

bezeichnet27Leistungsbereicheund125Leistungs-

gruppen. Für jede dieser Leistungsgruppen wurden

spezifische Qualitätsanforderungen wie Infrastruk-

turvorgaben, Facharzttitel, Notfallanforderung und

wo möglich Mindestmengen definiert. Im Bereich

Rehabilitation setzt der Kanton Basel-Stadt ebenfalls

die Zürcher Systematik ein, welche die Rehabilitati-onsleistungen in sieben Leistungsbereiche gliedert. In

Grafik 3.2-1: Neue Zürcher Leistungsgruppensystematik

DetaillierterLeistungskatalog

Diagnose 1Behandlung A

Diagnose 2Behandlung B

Diagnose 3Behandlung C

Leistungskatalog

Leistungsbereich

Gynäkologie

Spitalliste

1 ICD = International Classification of Diseases (Internationale Klassifikation

der Krankheiten)

CHOP = Schweizerische Operationsklassifikation

Leistungsgruppe

Gyn 1

Gyn 1.1

Gyn 2

Anhang Spitalliste

18

der Psychiatrie wird ein Aargauer Einteilungsmodell

verwendet, das ähnlich wie in der Akutsomatik auf

Leistungsbereichen und Leistungsgruppen aufbaut.

Alle Behandlungsfälle einer Einrichtung werden auf-

grund der Prozeduren und Diagnosen einer Leis-

tungsgruppe zugeteilt. Die Leistungsaufträge an die

Spitäler werden auf Basis dieser Leistungsgruppen

vergeben.

Die so erstellte Spitalliste 2012 ist wesentlich differen-

zierter und umfangreicher. Sie kann in der Gesetzes-

sammlung des Kantons Basel-Stadt eingesehen wer-

den (http://www.gesetzessammlung.bs.ch, Stichwort

Volltextsuche «Spitalliste»).

3.2.2 Leistungsvereinbarungen und Leistungs-aufträge für ListenspitälerMit jeder Einrichtung auf der Spitalliste wurden im

Jahr 2011 neue Leistungsvereinbarungen und Leis-

tungsaufträge nach der neuen Zürcher Leistungs-

gruppensystematik erarbeitet und abgeschlossen. Bei

der Ausarbeitung der Leistungsaufträge fand eine

Orientierung am bisherigen Leistungsangebot statt.

Während die Leistungsvereinbarung allgemeingül-

tige Regelungen wie Qualitätssicherung, Ausbildungs-

verpflichtungen, Abrechnungsmodalitäten und das

Berichtswesen beinhaltet, bezeichnet der Leistungs-auftrag die bedarfsorientierten medizinischen Leis-

tungen, welche ein Leistungserbringer zulasten der

Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

erbringen darf.

Allen Leistungsaufträgen übergeordnet sind Ent-

scheide, welche im Rahmen der interkantonalen

Vereinbarung hochspezialisierte Medizin (IVHSM)

getroffen werden.

3.2.3 Spitzenmedizin im Kanton Basel-StadtMit der Unterzeichnung der IVHSM haben sich die

Kantone zur gemeinsamen Planung und Zuteilung

der hochspezialisierten Medizin (HSM) verpflichtet.

Die gemeinsame Planung erfolgt im Hinblick auf eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und

wirtschaftlich erbrachte medizinische Versorgung.

Die Konzentration von hochspezialisierten Behand-lungen und Eingriffen trägt zur Verbesserung der

Behandlungsqualität bei. Wissenschaftlicher Hinter-

grund ist die Erkenntnis, dass durch medizinische

Schwerpunktbildung weniger Komplikationen auf-

treten, was zu einer Verbesserung der Überlebens-chancen der betroffenen Patienten führen kann.

Zudem können unnötige Verlegungen vermieden

und wertvolle Zeit für die optimale Behandlung ge-

wonnen werden. Des Weiteren führt eine optimierte

Erstversorgung zu geringeren Kosten für die Behand-

lung und Nachsorge, was langfristig zu bedeutenden

volkswirtschaftlichen Kosteneinsparungen führen

kann.

Zur landesweiten Koordination der Leistungen im

Bereich der Spitzenmedizin bzw. der hochspezialisier-

ten Medizin hat das HSM-Beschlussorgan, bestehend

aus den Gesundheitsdirektoren von 10 Kantonen

(Universitätskanton Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt

und Zürich sowie Vereinbarungskantone Aargau,

Freiburg, Graubünden, Luzern und St. Gallen), im

Jahr 2011 wichtige Entscheide in Bezug auf die weite-

re Konzentration gefällt. Schwerpunktthemen waren

die Neurochirurgie, Hirnschlagpatienten, Schwerver-

letzte sowie die Kindermedizin und -chirurgie.

Das Universitätsspital Basel erhielt die folgenden Zu-

teilungen:

• Neurochirurgie:

– Behandlung von intramedullären Tumoren

– Behandlung von vaskulären Erkrankungen

des zentralen Nervensystems (ZNS)

– Behandlung der refraktären Epilepsie beim Er-

wachsenen

• Komplexe, hochspezialisierte Behandlung von

Hirnschlagpatienten (Stroke Unit)• ErstversorgungvonschwerverletztenPatienten

Im Bereich der Kindermedizin und -chirurgie hat das

UKBB die folgenden Zuteilungen erhalten:

• Behandlung von schweren Traumata und Poly-traumata, inkl. Schädel-Hirn-Trauma

• Neugeborenen-Intensivpflege

• Nieren-LebendspendebeiJugendlichen

Weiterführende Informationen zur IVHSM finden sich auf der Homepage der GDK, der Schweizeri-

schen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirek-

torinnen und -direktoren, unter www.gdk-cds.ch.

TeilII:Spitalversorgung

19

4. Leistungen der stationären Spitalversorgung

In Kürze• Diebasel-städtischeBevölkerungbeanspruchteimJahr2011rund40’000stationäreSpitalbehandlungen.• BaslerinnenundBaslerwerdeninderAkutsomatikzu93%undinderPsychiatriezu91%inner-

kantonal behandelt. In der Rehabilitation liegt der Anteil innerkantonaler Behandlungen bei 70%.• ImFünfjahresvergleichsindleichtsteigendeFallzahlenund,ausserinderPsychiatrie,eine

rückläufige durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu beobachten.• HäufigeHauptdiagnosen,diezustationärer,akutsomatischerBehandlungführen,sind

ischämische Herzkrankheiten wie Angina pectoris, akute bzw. rezidivierende Myokardinfarkte oder verschiedene Arten von Arthrosen. Im psychiatrischen Bereich sind Schizophrenie und affektive Störungen (z.B. Depression) die häufigsten Hauptdiagnosen.

4.1 Stationäre Spitalbehandlungen im Jahr 2011Im Kanton Basel-Stadt steht in der stationären Spital-

versorgung ein breites Spektrum von der Grundver-sorgung bis hin zur hochspezialisierten Medizin zur

Verfügung.Vondeninsgesamt40’564durchdieKan-tonsbevölkerung in Anspruch genommenen statio-

nären Spitalbehandlungen wurden 92% oder 37’148 in einem Basler Spital durchgeführt.

Grafik 4.1-1 gibt einen Überblick über Verteilung

und Art der Spitalbehandlungen im Jahre 2011. Mit rund 35’618 Spitalbehandlungen werden die aller-

meisten Behandlungen in den akutsomatischen Leis-

tungsbereichen erbracht. Die restlichen Fälle vertei-

len sich auf psychiatrische Behandlungen (7,7%) und

Rehabilitationen (4,5%). Bei den ausserkantonalenBehandlungen ist der Anteil von Psychiatrie (8,1%)

undRehabilitation(16%)grösser.

4.2 Entwicklung Anzahl Spitalfälle, Pflegetage und Aufenthaltsdauer im FünfjahresvergleichDie Anzahl an stationären Spitalbehandlungen der

basel-städtischen Patienten ist im Fünfjahresver-

gleich von 2007 bis 2011 leicht angestiegen (1’019

Fälle;+2,6%).BeidenakutsomatischenBehandlun-

gen zeigt sich eine deutliche Zunahme um 1’389 Fälle

(+4,1%). Im Gegensatz dazu hat die Rehabilitation

einenRückgangum17,5%zuverzeichnen.DieAn-

zahl Patienten, die in der Psychiatrie behandelt wur-

den, ist in der betrachteten Fünfjahresperiode mit

0,5%nurleichtangestiegen(Grafik4.2-1).Bei Betrachtung der durchschnittlichen Aufenthalts-

dauer wird der Bereich Geriatrie von der Akutsoma-

tik ausgenommen, weil die lange Aufenthaltsdauer

von Geriatriepatienten das Ergebnis verzerren würde.

Die so berechnete durchschnittliche Aufenthaltsdau-er imJahr2010betrug7,6Tageundliegtdamit im

Vergleichmit2006um1,2Tageoderca.14%unter

dem damaligen Ausgangswert. In der Geriatrie und der Rehabilitation sind die Aufenthaltszeiten im Spi-

tal ebenfalls rückläufig (–10,8% bzw. –7,5%), wäh-

rend in der Psychiatrie seit 2006 eineVerlängerung

der Verweildauer um durchschnittlich rund 5 Tage

(+15,8%)zuverzeichnenist(Grafik4.2-2).Ein Rückgang der durchschnittlichen Aufenthalts-

dauer ist seit längerer Zeit zu beobachten und in erster

20

Grafik 4.2-1: Entwicklung Anzahl Fälle von basel-städtischen Patienten 2007–2011

41’000

40’000

39’000

38’000

37’000

36’000

35’000

34’000

33’000

32’000

2007 2008 2009 2010 2011

Rehabilitation 2’201 2’083 1’956 1’882 1’816

Psychiatrie 3’115 2’774 2’935 2’362 3’130

Akutsomatik 34’229 34’905 34’911 35’035 35’618

Total 39’545 39’762 39’802 39’279* 40’564

* Der Rückgang der Fälle im Jahr 2010 ist auf Zuordnungsprobleme in der

Statistik zurückzuführen, sodass seit 2008 insgesamt von einer leicht

steigenden Tendenz ausgegangen werden kann.

Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)

TeilII:Spitalversorgung

Linie mit dem medizinisch-technischen Fortschritt zu

erklären. Dieser erlaubt eine Verkürzung der stationä-

ren Behandlungszeiten durch neue, weniger invasive

Behandlungsmethoden und die Verlagerung in den

ambulanten Sektor. Die Anfang 2012 eingeführten

fallbezogenen Behandlungspauschalen dürften diese

Entwicklung nicht massgeblich beeinflussen. Zu die-

sem Ergebnis kommt auch eine Studie des Schweize-

rischen Gesundheitsobservatoriums Obsan (Bericht

49, Der Einfluss von APDRG auf Aufenthaltsdauer und

Rehospi talisierungen. Auswirkungen von Fallpauscha­

len in Schweizer Spitälern zwischen 2001 und 2008, zu

finden online auf www.obsan.ch).

4.3 Akutsomatische Spitalbehandlungen nach LeistungsbereichenTabelle 4.3-1 zeigt die akutsomatischen Behandlun-

gen der Patienten aus Basel-Stadt in Basler Spitälern

nach Hauptleistungsbereichen.

Mit rund 47% erbringt die chirurgische und inter-

nistische Grundversorgung fast die Hälfte aller Spi-

talfälle (15’618). In den Spezialdisziplinen stellen

die orthopädischen Fälle mit knapp 10% (ca. 3’400

Fälle) die grösste Einzelgruppe dar. Darauf folgen

Geburtshilfe und die Versorgung der Neugeborenen

mitjerund6%oderca.2’000Fällen.Jerund1’500

Fälle (ca. 4,5%) verzeichnen Kardiologie und Uro-

logie. Weitere namhafte Gruppen mit Häufigkeiten im Bereich von 1’000 Fällen sind Hals-Nasen-Ohren,

Neurologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Gynäkologie.

Das Universitätsspital Basel deckt mehr als die Hälf-te der akutsomatischen Behandlungen der Patienten

ausBasel-Stadtab(17’659bzw.53%)undistdamit

der weitaus grösste Leistungserbringer. Gemessen an der Fallmenge bilden im Universitätsspital Basel

Geburtshilfe, Versorgung der Neugeborenen, Ortho-

pädie und die Kardiologie die grössten Leistungs-

schwerpunkte.

Das St. Claraspital kommt auf knapp einen Drittel der Fallmenge des Universitätsspitals Basel und ist

damit der zweitgrösste Leistungserbringer (5’700

Fälle bzw. 17%). Die Leistungsschwerpunkte liegen in Gastro enterologie, Kardiologie, Urologie, Radio-

Onkologie und Orthopädie.

Als Nächstes kommt das Felix Platter-Spital (2’887

Fälle bzw. 9%); Schwerpunkte sind die geriatrische

Medizin, welche zum ‹Basispaket Chirurgie und innere

Grafik 4.1-1: Anzahl und Anteile der Spitalbehandlungen der basel-städtischen Bevölkerung unterteilt in Hauptbe-reiche und Standort des Spitals im Jahr 2011

100%

90%

80%

70%

60%

50%

40%

30%

20%

10%

0%

Inner- Ausser- Total kantonal kantonal*

Rehabilitation 1’816 1’268 548

Psychiatrie 3’130 2’852 278

Akutsomatik 35’618 33’028 2’590

Total 40’564 37’148 3’416

* Anzahl Fälle des Jahres 2010, da noch keine aktuellen Daten verfügbar

Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)

21

Grafik 4.2-2: Entwicklung durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen von basel-städtischen Patienten 2006–2010

5,00,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0

Rehabilitation

Psychiatrie

Geriatrie

Akutsomatik

2010 2009 2008 2007 2006

2006 2007 2008 2009 2010

Rehabilitation 25,7 26,0 27,6 25,9 23,8

Psychiatrie 32,2 30,7 32,8 34,0 37,2

Geriatrie 34,1 34,4 36,2 34,3 30,4

Akutsomatik 8,8 8,7 8,6 8,1 7,6

Durchschnitt alle 13,9 13,6 13,8 13,3 12,5

Quelle:MedizinischeStatistikKrankenhäuser (Bundesamt für Statistik)

Medizin› gehört, und Neurologie bzw. Rheumatolo-

gie.InderMerianIselinKlinikwurden2’305Perso-

nen behandelt (7%). Der Schwerpunkt liegt in der Orthopädie.

In knapp 8% der stationären Spitalbehandlungen be-

geben sich die Baslerinnen und Basler in ausserkan-tonaleSpitäler. In67%dieserrund3’500Spitalfälle

handelt es sich um Wahlaufenthalte, d.h., die Patien-

ten suchen ohne medizinische Notwendigkeit (Not-

fall oder fehlendes innerkantonales Angebot) einen

Leistungserbringer in einem andern Kanton auf. Bis zum Ende des Jahres 2011 besteht dafür keine Mitfi-

nanzierungspflicht des Kantons. Die Kosten werden

ausschliesslich durch die Grund- und Zusatzversi-

cherungen getragen.

Rund ein Drittel (1’070) der ausserkantonalen Spi-talaufenthalte werden aufgrund eines Notfalls in

Anspruch genommen. Werden diese in einem öffent-

lichen oder öffentlich subventionierten Spital durch-geführt, bezahlt der Wohnkanton gemäss Art. 41 Abs.

3 KVG seinen Anteil. Der Kanton Basel-Stadt wendet

hierfürjährlichca.5,5Mio.CHFauf.

Die entsprechende Aufstellung von ausserkantona-

len Hospitalisierungen für akutsomatische Behand-lungen findet sich in Tabelle 4.3-2. Diese Vorjahres-

zahlen zeigen die ausserkantonale Spitalnutzung,

aufgeschlüsselt nach Leistungserbringer und Leis-tungsbereich. Die entsprechende Datenbasis für das

Jahr 2011 ist noch nicht verfügbar. Jedoch kann von

einer vergleichbaren Situation ausgegangen werden.

22

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amt

TeilII:Spitalversorgung

Tabelle 4.3-1: Anzahl an stationären akutsomatischen Spitalbehandlungen nach Leistungsbereichen in Basler Spitälern im Jahre 2011

Patienten aus Basel-Stadt

Basispaket Chirurgie und innere Medizin 1’013 349 2’377 124 350 37 3’055 1’382 6’931 15’618

Dermatologie <10 <10 <10 0 12 0 14 10 111 156

Hals-Nasen-Ohren <10 <10 <10 0 196 0 62 196 521 985

Neurochirurgie 0 0 <10 0 <10 <10 <10 <10 91 102

Neurologie 27 0 188 21 0 <10 43 27 479 787

Ophthalmologie 0 <10 0 0 <10 0 <10 <10 170 175

Endokrinologie 15 <10 28 0 <10 <10 38 <10 55 156

Gastroenterologie <10 <10 35 0 30 <10 479 <10 444 1’007

Viszeralchirurgie 0 <10 <10 0 <10 0 194 12 166 377

Hämatologie 29 <10 38 <10 <10 <10 83 59 169 393

Gefäss <10 0 <10 0 55 0 12 <10 458 532

Herz 0 0 <10 0 0 0 341 0 1’133 1’478

Nephrologie 0 <10 21 0 0 0 <10 0 58 92

Urologie <10 69 <10 0 163 0 460 27 774 1’501

Pneumologie 21 <10 66 <10 <10 0 186 43 560 885

Thoraxchirurgie 0 0 0 0 0 0 15 <10 48 69

Transplantation solider Organe 0 0 0 0 0 0 0 0 19 19

Orthopädie <10 145 55 0 1’438 <10 375 92 1’283 3’398

Rheumatologie 10 15 49 0 11 12 27 10 88 222

Gynäkologie 0 121 <10 0 41 0 51 <10 464 680

Geburtshilfe 0 219 0 0 0 0 0 0 1’775 1’994

Neugeborene 0 205 0 0 0 0 0 48 1’543 1’796

Radio-Onkologie <10 <10 <10 0 0 0 259 20 312 598

Schwere Verletzungen <10 0 0 0 0 0 0 0 <10 8

Gesamt 1’140 1’167 2’887 155 2’305 58 5’700 1’957 17’659 33’028

Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)

23

Tabelle 4.3-2: Akutsomatische ausserkantonale Spitalbehandlungen basel-städtischer Patienten im Jahre 2010

Patienten aus Basel-Stadt

Basispaket Chirurgie und innere Medizin 270 41 50 109 65 23 31 2 15 460 1’066

Dermatologie <10 <10 0 <10 0 0 0 0 <10 <10 11

Hals-Nasen-Ohren <10 67 18 0 0 <10 <10 0 <10 15 119

Neurochirurgie 0 0 0 0 0 <10 0 0 <10 <10 17

Neurologie 10 0 <10 <10 <10 <10 <10 0 <10 30 52

Ophthalmologie 0 0 35 0 0 0 0 0 <10 17 53

Endokrinologie 0 0 <10 <10 0 0 0 0 0 <10 <10

Gastroenterologie 14 0 <10 <10 <10 <10 <10 0 <10 <10 34

Viszeralchirurgie <10 0 <10 0 0 <10 <10 0 <10 <10 16

Hämatologie 0 0 <10 <10 <10 0 0 0 <10 <10 14

Gefäss <10 0 0 0 0 <10 0 0 0 <10 <10

Herz <10 0 <10 0 0 <10 <10 0 <10 42 67

Nephrologie 0 0 0 0 0 0 0 0 <10 <10 <10

Urologie <10 0 31 0 0 <10 <10 0 <10 14 64

Pneumologie 11 0 <10 <10 15 0 0 0 <10 13 51

Thoraxchirurgie 0 0 0 0 0 0 <10 0 0 0 <10

Transplantation solider Organe 0 0 0 0 0 <10 0 0 <10 0 <10

Orthopädie 190 202 79 0 0 <10 17 61 <10 122 676

Rheumatologie <10 <10 <10 <10 0 0 <10 0 0 <10 28

Gynäkologie 46 <10 0 0 0 <10 <10 0 0 44 100

Geburtshilfe 74 0 <10 31 0 <10 <10 0 <10 12 125

Neugeborene 43 0 <10 <10 0 <10 0 0 <10 10 59

Radio-Onkologie <10 0 <10 <10 0 0 0 0 0 <10 15

Schwere Verletzungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 <10 <10

Gesamt 701 317 244 163 84 73 68 63 51 826 2’590

Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)

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amt

24

5. Kosten und Finanzierung der Spitalversorgung

In Kürze• DieKostenfürdiestationäreSpitalversorgungderbasel-städtischenBevölkerungliegenbei

geschätzten 470 bis 520 Mio. CHF. Davon finanziert der Kanton Basel-Stadt zwischen 228 und 258 Mio. CHF. Eine exakte Bestimmung der sozialversicherungsrechtlich relevanten Kosten der allgemeinen Spitalabteilungen ist derzeit nicht möglich.

• AusderlaufendenRechnung(ohneInvestitionenundAbschreibungen)wendetederKantonBasel-Stadt im Jahr 2011 gesamthaft 344 Mio. CHF für die Spitalversorgung auf. Nur 5,5 Mio. CHF davon entfielen auf gesetzliche Beiträge für Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern.

5.1 EinleitungDie Kosten der stationären Spitalversorgung der

basel-städtischen Bevölkerung können unter dem

gegenwärtigen Finanzierungsregime nur annähernd

ermittelt werden. Es ist nicht genauer möglich, weil Fallkosten und innerkantonaler Schweregrad der

Behandlung aufgrund des gegenwärtigen Finanzie-rungsmechanismus nicht mit hinreichender Schärfe

ermittelt werden können. Für die öffentlichen Spi-täler wird der Kantonsanteil für die Behandlung der

Basler Patienten im Rahmen der Mittelzuweisung im

kantonalen Budget bereitgestellt. Er lässt sich von den übrigen Ausgaben nicht mit der notwendigen Trenn-

schärfe ausscheiden. Für vorliegende Schätzung der

Kosten der stationären Spitalversorgung der Kan-

tonsbevölkerung werden allein die sozialversiche-

rungsrechtlich anrechenbaren Kosten betrachtet. An-dere Aufwendungen, wie etwa für überobligatorische

Leistungen für halbprivat und privat Versicherte,

Lehre und Forschung, weitere gemeinwirtschaftliche Leistungen und Anlagenutzung, können derzeit nur

annähernd ausgeschieden werden. Die Neuordnung

der Spitalfinanzierung gemäss KVG wird diesbezüg-

lich ab dem Jahr 2012 Transparenz schaffen.

5.2 Kosten der stationären Spitalversorgung der basel-städtischen BevölkerungDie Medizinische Statistik des Bundesamtes für

Statistik (BfS) weist für das Jahr 2011 rund 40’860

inner- und ausserkantonale Spitalbehandlungen der basel-städtischen Bevölkerung auf. Aus den Be-

rechnungsgrundlagen lässt sich abschätzen, dass die Durchschnittskosten pro Fall sozialversicherungs-

rechtlichanrechenbareKostenzwischen11’500und12’700 CHF auslösen. Ein Grund für die Unschärfe

der Schätzung ist, dass der innerkantonale Schwe-

regrad der Fälle nur unzureichend bekannt ist. Im Vergleich zu den geschätzten Bruttofallkosten der

Spitäler liegt der innerkantonale Schweregrad (Case

Mix Index) rund 10% tiefer. Die sozialversicherungs-

relevanten Gesamtkosten dürften in einer Bandbreite

von470bis520Mio.CHFliegen.Davonentfallenca.30bis40Mio.CHF(ca.6%)auf

Behandlungsfälle in ausserkantonalen Spitälern (inkl.

Wahlbehandlungen). Die restlichen 94% (440 bis 480 Mio. CHF) fallen in den Basler Spitälern an. Werden

die Anlagenutzungskosten mit einem normativen

Satz von 10% angenommen, lassen diese sich mit ei-

nerBandbreitevon47bis52Mio.CHFfestlegen.

TeilII:Spitalversorgung

25

Tabelle 5.3-1: Entwicklung der Beiträge des Kantons Basel-Stadt

in Mio. CHF 2007 2008 2009 2010 2011

Subventionen Privatspitäler 31,0 30,2 31,3 34,7 34,5

Beiträge UKBB 9,3 8,7 9,3 14,0 14,6

Ausserkantonale Spitalbehandlungen 3,2 4,3 4,2 3,5 5,5

Sockelbeiträge Zusatzversicherte 33,7 34,1 38,6 39,2 37,9

Direkte Beiträge stationäre Versorgung (1) 77,2 77,3 83,4 91,4 92,5

ONA Universitätsspital Basel 137,3 167,5 180,0 174,2 159,6

ONA Universitäre Psychiatrische Kliniken 33,0 33,8 36,4 44,4 51,5

ONA Felix Platter-Spital 34,4 37,5 39,5 39,8 40,4

ONA öffentliche Spitäler (2) 204,7 238,8 256,0 258,4 251,5

Total Spitalbeiträge (1+2) 281,9 316,1 339,4 349,8 344,0

ONA = ordentlicher Nettoaufwand

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

5.3 Finanzierung der stationären Spital-versorgungskosten der basel-städtischen BevölkerungDie geschätzten sozialversicherungsrechtlich anre-

chenbarenKostenvon470bis520Mio.CHFwerden

über folgende Kanäle finanziert:

Die direkten Beiträge des Kantons Basel-Stadt an die

Versorgung der eigenen Bevölkerung im Umfang

von 93 Mio. CHF enthalten die Subventionen an die Privatspitäler, die kantonalen Sockelbeiträge an die

Behandlung von halbprivat und privat Zusatzversi-cherten in allen Spitälern des Kantons, die Beiträge

an das Universitäts-Kinderspital beider Basel und die Zahlungen an ausserkantonale Spitäler für die medi-

zinisch indizierten ausserkantonalen Spitalbehand-

lungen.

Die Kostenanteile für die Behandlung der allgemein

Versicherten in den öffentlichen Spitälern werden über die Restdefizitdeckung, den sogenannten or-

dentlichen Nettoaufwand (ONA), finanziert. Der ge-

schätzte Betrag liegt zwischen 120 und 170 Mio. CHF. Gemäss Versichertenstatistik von santésuisse (Ver-

band schweizerischer Krankenversicherer) betragen

die Leistungen der OKP 202 Mio. CHF.

Die Finanzierungsanteile der anderen Versicherun-

gen (v.a. Krankenzusatz-, Unfall- und Invalidenver-sicherungen) und der Selbstzahler liegen zwischen 40

und60Mio.CHF.

Tabelle5.3-1gibteinenÜberblicküberdieEntwick-

lung der Kantonsbeiträge an die Spitäler. Zu unter-

scheiden sind einerseits die direkten Beiträge an die

Spitalversorgung und andererseits die Mittelausstat-

tung öffentlicher Spitäler gemäss kantonaler Rech-

nungslegung (Restdefizitdeckung), der ONA. Die

direkten Beiträge an Spitalbehandlungen beinhalten

als grössten Anteil die Sockelbeiträge gemäss dem

Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behand-

lungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenver-sicherung vom 21. Juni 2002. Diese sind in den letzten

Jahren um durchschnittlich 4,4% pro Jahr angestie-gen. Diese Steigerung reflektiert grösstenteils den An-

stieg der KVG-Spitaltarife, weil der zu bezahlende

Sockelbeitrag gemäss Gesetz der Höhe dieses Tarifes

entspricht. Zu den direkten Beiträgen zählen auch

die Subventionen an die Privatspitäler St. Claraspital, Merian Iselin Klinik, Bethesda Spital, Klinik Sonnen-

halde, Adullam Spital und die Reha Chrischona für die

Behandlung von allgemein Versicherten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die Höhe dieser Subventions-

zahlungen war in den vorangehenden zwei Jahren sta-

bilbeirund35Mio.CHF.DieHöhederdirektenBei-

träge an das UKBB erfuhr im Jahr 2010 eine markante

Steigerung, welche mit einem Wiederanstieg der stati-onären Fälle von Kindern aus Basel-Stadt, einer Erhö-

hung der sonstigen Leistungen und umzugsbedingten

Sonderkosten (am 29. Januar 2011 wurde der Neubau

an der Spitalstrasse offiziell eröffnet) zu erklären ist.

26

Die Zahlungen für medizinisch indizierte ausserkan-

tonale Hospitalisationen gemäss Art. 41 Abs. 3 KVG

für Notfälle und Behandlungen, die im Kanton nicht

verfügbar sind, lagen in den letzten Jahren relativ sta-

bil bei rund 4 Mio. CHF, haben sich jedoch im Jahr

2011auf5,5Mio.CHFerhöht.

Weiter finanziert der Kanton Basel-Stadt die unge-

deckten Kosten der öffentlichen Spitäler. Diese be-

inhalten neben nicht gedeckten Behandlungskosten

weitere Leistungen der Spitäler (gemeinwirtschaftli-

che Leistungen wie Lehre und Forschung, ungedeckte

ambulante Kosten). Der grösste Anteil der stationä-

ren Spitalbehandlungsfälle wird durch die Kranken-

versicherung mitfinanziert. Die Grundversicherung

darf nach den im Jahr 2011 noch geltenden gesetz-

lichenRegelungenmaximal50%deranrechenbaren

Behandlungskosten decken. Nicht unter die Finan-

zierungspflicht des KVG fallen bei den öffentlichen

und öffentlich subventionierten Spitälern insbeson-

dere die Anlagenutzungskosten, die Kosten für Lehre

und Forschung und weitere gemeinwirtschaftliche

Leistungen der Spitäler. Im Fall der öffentlichen Spi-

täler werden diese Kosten vorwiegend über den ONA

und die Investitionsrechnung des Kantons abgegol-

ten. Wie oben dargelegt, beläuft sich der ONA aller

öffentlichenSpitälerimJahr2011auf251Mio.CHF.

Dieser enthält die nicht gedeckten Behandlungs-

kostenvon135bis165Mio.CHF.Dieverbleibende

Differenz dient der Finanzierung der weiteren nicht

gedeckten Leistungen der Spitäler.

TeilII:Spitalversorgung

27

6. Qualitätssicherung der stationären Spitalversorgung

In Kürze• DieSpitälerundKlinikenimKantonBasel-StadthabensichimJahr2010annationalenund

kantonalen Qualitätsmessungen beteiligt.• DieSpitälerundKlinikeninBasel-StadtgarantierendurchErhaltundAusbauvonStandards

sowie mit Verbesserungsprojekten für gute Behandlungsqualität und -sicherheit.• DieAufsichts-undRegulationstätigkeitdesKantonswirdimBereichderQualitätsförderungauch

in den kommenden Jahren an Bedeutung zunehmen.

6.1 EinführungDie Bedeutung der Qualitätssicherung in der stati-

onären Spitalversorgung hat im Berichtsjahr weiter

an Stellenwert gewonnen. Die Vorbereitungen auf

die neue Spitalfinanzierung wirken sich auch auf das

Bewusstsein für eine qualitativ hochstehende Versor-

gung aus. Der Kanton tritt in seiner Aufsichts- und

Regulationstätigkeit weiterhin prominent auf, über-

geordnetes Ziel des Qualitätsmonitorings in Basel-

Stadt bleibt die Sicherstellung einer möglichst hohen

Patientensicherheit. Der Kanton übt damit seine Rol-

le als Regulator aktiv aus. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern und

innerhalb verschiedener Gremien.

6.2 Ergebnisqualität

6.2.1 Externe vergleichende Qualitätssicherung

Nationale BestrebungenDas Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Mai

2011 seinen Bericht an den Bundesrat zur Konkreti-

sierung der Qualitätsstrategie des Bundes im schwei-

zerischen Gesundheitswesen überwiesen. Darin

werden insbesondere Strukturvarianten für ein nati-

onales Institut für Qualität und Patientensicherheit sowie die Finanzierung der Qualitätsstrategie formu-

liert. Weiter werden erste Schwerpunkte eines natio-

nalen Programms aufgezeigt:

• VerbesserungderMedikationssicherheit

• Erhöhung der Sicherheit bei chirurgischen Ein-griffen

• ReduktionderimSpitalerworbenenInfekte(no-

sokomiale Infekte)Im Berichtsjahr zählen die basel-städtischen Spitäler

und Kliniken die Themen Medikationssicherheit und

sichere Chirurgie nicht zu ihren Qualitätsaktivitäten.

Einzig das St. Claraspital hat ein Pilotprojekt zur Me-

dikationssicherheit durchgeführt. Dagegen sind Er-hebungen von nosokomialen Infekten bereits fest in

spitalinterne Abläufe integriert. Es bleibt abzuwarten,

28

wie die anderen Schwerpunkte des nationalen Pro-

gramms in Basel-Stadt Fuss fassen werden.

Das BAG publiziert jährlich eine Auswertung zu Fall-

zahlen und Mortalität in den akutsomatischen Spi-

tälern der Schweiz, basierend auf der Medizinischen

Krankenhausstatistik. Diese Daten werden im Be-

reich Gesundheitsversorgung analysiert und können

künftig in das Monitoring einfliessen.

Nationale MessungenAuf nationaler Ebene konnte für die Qualitätssiche-

rung im Berichtsjahr ein Meilenstein erreicht werden.

Alle Partner des Nationalen Vereins für Qualitäts-

sicherung in Spitälern und Kliniken (ANQ) – dazu

zählen Leistungserbringer, Versicherer und Kantone

– haben 2011 den Nationalen Qualitätsvertrag unter-

zeichnet. Mit der Unterschrift verpflichteten sich die

akutsomatischen Spitäler und Kliniken erstmals, fünf

Messungen bzw. Auswertungen durchzuführen. Mit

den Ergebnissen können sich die Spitäler und Klini-

ken in Bezug auf ihre erbrachte Qualität schweizweit

vergleichen. Erste Resultate sind bereits publiziert,

weitere werden im Laufe des Kalenderjahres 2012 er-

wartet. Das Messportfolio wird in den Jahren 2012

respektive 2013 auf die Fachbereiche Psychiatrie und

Rehabilitation ausgeweitet. Kantone und Versicherer

beteiligen sich während zweier Jahre an der Finanzie-

rung der Messungen.

Folgende Messungen wurden in den akutsoma-

tischen Spitälern und Kliniken der Schweiz 2011

durchgeführt:

• AuswertungvonpotenziellvermeidbarenWiedereintritten

Ein Wiedereintritt (Rehospitalisation) gilt als poten-

ziell vermeidbar, wenn er innert 30 Tagen nach Aus-

tritt nach vorhergehendem Aufenthalt erfolgt und

bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Wiederein-trittsrate gilt als bedeutender Indikator für die Ergeb-

nisqualität eines Spitals. Die Rate wurde basierend auf der Medizinischen Krankenhausstatistik berech-

net. Eine erste Auswertung zeigt das Engagement der beteiligten Spitäler auf, jedoch hat die Datenqualität

noch deutliches Verbesserungspotenzial. Eine hohe

Rate an Wiedereintritten kann mit der bestehenden Abgrenzungsproblematik zwischen nicht vermeid-

baren und potenziell vermeidbaren Wiedereintrit-

ten zusammenhängen. Details zur Auswertung sind

nachzulesen unter http://www.anq.ch.

• AuswertungvonpotenziellvermeidbarenZweitoperationen

Eine Zweitoperation (Reoperation) gilt als potenziell

vermeidbar, wenn sie unter anderem auf einen Ein-

griff an derselben anatomischen Stelle erfolgt und

nicht vorhersehbar war. Komplikationen, die eine erneute Operation nach sich ziehen, stellen ein nicht

befriedigendes Ergebnis dar und belasten den Pati-

TeilII:Spitalversorgung

29

enten. Die Daten der sich an der Messung beteiligten

Spitäler und Kliniken wurden ausgewertet. Jedoch

erfolgte seitens ANQ keine Publikation; auch hier

besteht bei der Methode noch die Problematik einer

korrekten Abgrenzung, was sich ungünstig auf die

Datenqualität auswirkt.

• PostoperativesWundinfekt-MonitoringWundinfektionen können zu möglicherweise schwe-

ren Komplikationen im postoperativen Verlauf füh-

ren. Sie können die positiven Ergebnisse medizini-

scher Massnahmen beeinträchtigen und führen zu

einer Verlängerung des Spitalaufenthaltes und erheb-

lichen Mehrkosten. Die Messung der nosokomialen

Infektionen nach der Methode Swissnoso (Verband

der schweizerischen Spitalhygieniker) wurde fort-

gesetzt. Erste Ergebnisse zeigen wie in bereits oben

beschriebenen Messungen die mangelnde Qualität

der Datensätze. Noch sind die Daten nicht validiert,

den Spitälern stehen sie jedoch schon zur internen

Analyse zur Verfügung. Mit einer pseudonymisier-

ten Veröffentlichung ist im Laufe des Jahres 2012 zu

rechnen. Ein Überblick über die allgemeine Situation

der Spitalinfektionen in den Spitälern und Kliniken

des Kantons wurde vom Qualitätsmanagement des

Bereichs Gesundheitsversorgung eingeholt und wird

inKapitel6.3beschrieben.

• MessungzuSturzundWundliegenErstmalig wurde 2011 eine Prävalenzmessung zu Sturz und Wundliegen (Dekubitus) durchgeführt.

Hier werden an einem im Voraus definierten Stichtag alle Patienten untersucht, ob sie an einer oder meh-

reren Druckstellen infolge von Wundliegen leiden

und ob sie in den letzten 30 Tagen vor dem Stich-

tag gestürzt sind. Die Sturz- und Dekubitusrate kann

Aufschluss über die Pflegequalität geben. Die Präva-lenzmessung unterliegt einem breiten Spektrum an

Einflussfaktoren, die Ergebnisse eines Spitals müssen

sorgfältig interpretiert werden. Die beteiligten basel-städtischen Spitäler haben sich in Zusammenarbeit

mit dem Bereich Gesundheitsversorgung für gute

Rahmenbedingungen und für die Koordination der

Messung eingesetzt. Die Ergebnisse werden voraus-

sichtlich noch im Jahr 2012 in pseudonymisierter Form publiziert.

• NationalePatientenbefragungDie Beurteilung der Leistungsqualität aus dem Blick-

winkel des Patienten ist heute ein unbestritten wich-

tiger Qualitätsindikator. 2011 wurde erstmals ein mit

einem Expertengremium entwickelter Fragebogen

eingesetzt, der die Patienten zusätzlich zu den spital-

individuellen Erhebungen nach ihrer Zufriedenheit

befragt. Das Messergebnis für die basel-städtischen

Akutspitäler wurde von den Leistungserbringern in

ihren jeweiligen Qualitätsberichten dokumentiert.2

Zusammengefasst zeigen sich durchweg positive Aus-

sagen der Patienten und eine hohe Zufriedenheit mit

«ihrem» Spital. Der ANQ wird die Resultate im Laufe

des Jahres 2012 publizieren.

Zusammenfassend betrachtet befindet sich die

Schweiz bezüglich ihrer nationalen Qualitätsaktivitä-

ten heute in einer Übergangsphase: Fast alle Messun-

gen des ANQ wurden 2011 erstmals durchgeführt.

Es zeigten sich Schwierigkeiten bei der Umsetzung

der Messungen oder Abgrenzungsfragen bei der In-

terpretation der Daten. Die Leistungserbringer sind

berechtigterweise besorgt, dass nicht validierte Daten

veröffentlicht und in der Folge fehlinterpretiert wer-

den könnten. Aus kantonaler Sicht muss der vorläu-

fige Verzicht auf spitalgenaue Publikation respektiert

werden, wenngleich der Ruf nach Transparenz für

Bürger und die Politik verständlicherweise laut ist.

Der ANQ hat das Erstpublikationsrecht der national vergleichenden Auswertungen mit Messergebnissen.

Die Spitäler und Kliniken dürfen eigene Auswertun-gen ihrer Daten veröffentlichen. Das Universitätsspi-

tal Basel hat mehrheitlich die Messresultate aus 2011 in seinem Qualitätsbericht publiziert. Diese Bereit-

schaft zur Transparenz ist pionierhaft; wünschens-

wert ist, dass andere Spitäler künftig auch zu diesem Schritt bereit wären.

Kantonales QualitätsmonitoringDas kantonale Qualitätsmonitoring setzt sich zum Ziel, alle Spitäler und Kliniken im Kanton zu spezi-

fischen Themen des Qualitätsmanagements im Sinne

einer Sensibilisierung zu konsultieren. Im Berichts-jahr wurde eine Erhebung zum Thema «Critical In-

cident Reporting System» (CIRS) durchgeführt. Im

CIRS werden Ereignisse erfasst, die zu physischen

2 Die Qualitätsberichte der Basler Spitäler sind im Internet verfügbar unter

http://www.gesundheitsversorgung.bs.ch/Themen und Projekte/QUBA

30

Grafik 6.2-2: Mitarbeitender: «Ich bin mit dem CIRS sehr gut vertraut.»

Quelle: Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement

der Berner Fachhochschule BFH.

Auswertung Qualitätsmonitoring 2011

oder psychischen Schädigungen von Patienten,

Mitarbeitenden und Besucher führen können bzw.

geführt haben. Alle Spitäler und Kliniken haben sich

an der Befragung beteiligt. Die Angaben beruhen

vorwiegend auf einer Selbstdeklaration durch die

Qualitätsbeauftragten. Bereits 2009 wurde eine Er-

hebung zum CIRS durchgeführt und jetzt in leicht

adaptierter Form wiederholt. Neu und ergänzend

wurden in diesem Jahr auch die Mitarbeitenden al-

ler betroffenen Spitäler und Kliniken befragt. Dazu

wurden 20% der Pflege, 20% der Assistenzärzte, 30%

Mitarbeitende der Querschnittsfunktionen und 40%

der ärztlichen und pflegerischen Leitung zur Online-

befragung eingeladen. Bei einer hohen durchschnitt-

lichen Rücklaufquote von 63% haben über 1’000

Mitarbeitende der Basler Spitäler teilgenommen.

Bislang ist im deutschen Sprachraum keine Studie

bekannt, die eine kombinierte Befragung von Qua-

litätsbeauftragten und Mitarbeitenden thematisiert

und so Hinweise zum CIRS liefert.

Den Qualitätsbeauftragten wurden folgende Fragen

gestellt:

Ist in Ihrem Spital ein System zur Erfassung und zum

Umgang mit kritischen Zwischenfällen und Fehlern

implementiert? Ist dieses System auf allen Abteilungen

und Stationen der Klinik eingeführt?

Aufgrund der Antworten lässt sich feststellen, dass

im Jahr 2011 alle Spitäler ein CIRS installiert und

auf allen Stationen eingeführt haben. Damit wurde

das Ziel des Monitorings, die Leistungserbringer für

dieses Thema zu sensibilisieren und zum Handeln

einzuladen, vollumfänglich erreicht, weil damals im

Jahr2009erstbei69%derBefragtenbzw.auf63%der Stationen ein CIRS vorhanden war (siehe Grafik

6.2-1).

Sind Sie angehalten, alle kritischen Zwischenfälle zu

erfassen?

Diese Frage beantworteten 71% der Mitarbeitenden

mit «Ja», 10% mit «Nein» und 19% mit «Weiss nicht».

Dies bestätigt die Antwort der Qualitätsbeauftragten, dass Mitarbeitende für das CIRS sensibilisiert sind.

TeilII:Spitalversorgung

Trifft nicht zuWeiss nicht

Trifft zu Weder noch

15%

47%

2%

36%

2009 2011

Grafik 6.2-1: Qualitätsbeauftragte: Implementierung CIRS*

120,0%

100,0%

80,0%

60,0%

40,0%

20,0%

0,0%

* Ist in Ihrem Spital ein System zur Erfassung und zum Umgang mit kritischen

Zwischenfällen und Fehlern implementiert?

Quelle: Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement

der Berner Fachhochschule BFH.

Auswertung Qualitätsmonitoring 2011

Nein Ja

31

Wird CIRS von den Mitarbeitenden als wichtiges In­

strument wahrgenommen?

Auf einer Bewertungsskala «Trifft vollumfänglich

zu» (7) bis «Trifft überhaupt nicht zu» (1) lag der

DurchschnittderAntwortenbei5,3(Median5).Da-

mithabenüber80%derBefragtenmit5oderhöher

geantwortet.

Die Resultate der Erhebung machen deutlich, dass

aus Sicht der Qualitätsbeauftragten einem CIRS eine

grosse Bedeutung zugemessen wird. Auch die Mitar-

beitenden wurden mit folgender Frage eingeladen,

die Bedeutung des CIRS für das Spital einzuschätzen:

Wie gross schätzen Sie den Nutzen des CIRS bezüglich

der Verbesserung der Sicherheit im Spital?

Auf diese Frage antworteten 49% der Mitarbeiten-

denmit«Trifftzu»und46%mit«Weissnicht»oder

«Weder noch». Dies zeigt, dass der Nutzen durch die

Mitarbeitenden kritischer bewertet wird.

Die Spitalmitarbeitenden bewerteten die Feststel-

lung Ich bin mit dem CIRS sehr gut vertraut zu 47%

mit«Trifftzu»undmit51%mit«Wedernoch»oder

«Trifftnichtzu»(sieheGrafik6.2-2).

Auch hier zeigt die Auswertung eine gewisse Abwei-

chung gegenüber der Einschätzung aus Sicht der

Qualitätsbeauftragten. Damit bekommen die Spitäler

und Kliniken wichtige Hinweise zu ihrem CIRS und können anhand der Auswertung die nötigen Mass-

nahmen auslösen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das

CIRS mittlerweile ein etabliertes System ist, das in

den Spitä lern des Kantons breit abgestützt ist und

von den Spitalleitungen unterstützt als System zum Erkennen von Systemschwächen genutzt wird. Spi-

talintern kann, ergänzt durch die Ergebnisse der

Mitarbeiterbefragung, vorhandenes Verbesserungs-potenzial identifiziert und können geeignete Mass-

nahmen abgeleitet werden. Die Auswertung wurde

zusätzlich nach Berufsgruppen und Anstellungsdau-

er aufgeschlüsselt, was eine spezifischere Auswertung

ermöglicht. Für das Qualitätsmanagement des Kan-tons kann eine Aussage getroffen werden, wie sich die

Leistungserbringer des Kantons einzeln und insge-

samt entwickelt haben.

6.2.2 Spitalinterne und -individuelle Messungen im ÜberblickDie Qualitätsanforderungen verschiedener An-

spruchsgruppen werden für die Leistungserbringer

zunehmend anspruchsvoll. Die Spitäler und Klini-

ken befinden sich in einem Strudel an Vorgaben zu

verpflichtenden Qualitätsmessungen und -nachwei-

sen, die mehrheitlich ressourcenintensiv sind. Ein in

der Regel lang bewährtes hausinternes Messportfolio

kann sich zum Beispiel nun mit den Messthemen des

ANQ überschneiden. Folglich kann es vorkommen,

dass ein Spital ein Thema mehrfach erhebt, einer-

seits für die verpflichtende nationale Messung und

andererseits für ein hausinternes Monitoring. Die

hausinternen Messungen, die auf die Bedürfnisse des

Spitals zugeschnitten sind, lassen andere Aussagen

und Konsequenzen für die Patientenbehandlung zu

als eine nationale Erhebung. Die Diskussion um ein

geeignetes Verhältnis von Aufwand und Auswertungs-

potenzial wird vermehrt mit allen Partnern diskutiert

werden.

6.2.3 ZufriedenheitsmessungenMessungen der Zufriedenheit sind heute weitverbrei-

tet und ein bewährtes Mittel, um die Leistungsquali-

tät aus dem Blickwinkel von Patienten, Mitarbeiten-

den oder auch Angehörigen zu ermitteln. So werden

zunehmend auch die einweisenden Ärzte nach ihrer

Meinung gefragt. Drei Spitäler, das Felix Platter-Spi-

tal, das St. Claraspital und die Universitären Psych-

iatrischen Kliniken, haben 2011 eine Messung der

Zuweiserzufriedenheit durchgeführt und in der Kon-

sequenz verschiedene Verbesserungsmassnahmen in

der Zusammenarbeit mit den Einweisern lanciert.

Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, dass eine kons-tante Anzahl an Spitälern die Zufriedenheitsmessung

durchgeführt hat respektive sich dafür interessiert.

Vermutlich wird im Zuge des Qualitätswettbewerbs unter den Spitälern in den nächsten Jahren die Mei-

nung der einweisenden Ärzte vermehrt an Aufmerk-

samkeit gewinnen.

32 TeilII:Spitalversorgung

2007 2008 2009 2010 2011

Grafik 6.3-2: Rate nosokomialer Infekte in den akutsomatischen Spitälern des Kantons Basel-Stadt

14,0%

12,0%

10,0%

8,0%

6,0%

4,0%

2,0%

0,0%

-2,0%

Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Angaben der Leistungserbringer

Mittelwert mit Standardabweichung

6.3 ProzessqualitätViele Spitäler und Kliniken lassen sich mit ihrem ge-

samten Betrieb respektive für einzelne Einheiten zer-

tifizieren. Dies ist heute oftmals Voraussetzung zum

Betreiben einer Abteilung respektive kann dem Enga-

gement des Spitals zugeschrieben werden. Das kanto-

nale GesG fordert ab 2012 das Vorliegen eines ange-

messenen Qualitätssicherungssystems. Jedoch ist eine

«freiwillige» Zertifizierung nicht mit verpflichtenden

Qualitätsnachweisen für Kanton, Bund oder ANQ

gleichzusetzen bzw. kann eine Zertifizierung die di-

versen Qualitätsmessungen nicht ersetzen. Gleichwohl

honorieren alle Anspruchsgruppen – insbesondere die

Patienten – die Motivation der Spitäler, sich den Mes-

sungen und Befragungen zu stellen.Im folgenden Abschnitt werden exemplarisch und

am Beispiel der Spitalhygiene die vielseitigen, nicht

vorgeschriebenen Aktivitäten der Häuser vorgestellt. Die Massnahmen der Spitäler und Kliniken dienen

der Verbesserung der Prozessqualität und sind im

Sinne der Patientensicherheit.

Situation der Spitalinfektionen im Kanton Basel-StadtDie Bedeutung der Hygiene für den Spitalbetrieb ist unbestritten. Das BAG schätzt die Zahl der im Spital

infizierten Patienten in der Schweiz auf 70’000 jähr-

lich mit entsprechenden Auswirkungen auf Kosten,

Spitalaufenthaltsdauer und Mortalitätsrate. Zu den

wichtigsten Aufgaben der Spitalhygiene gehört die

Vermeidung von neu erworbenen Infektionen im

Spital. Zudem werden Patienten mit multiresisten-

ten Keimen identifiziert und therapiert. In Basel-

Stadt engagiert sich die Abteilung für Spitalhygiene

des Universitätsspitals Basel spitalübergreifend für

die Hygiene im stationären Sektor. Sie berät Spitäler,

hat Einsitz in die jeweiligen Hygienekommissionen und führt Prävalenzmessungen in vielen Spitälern

und Kliniken in Basel-Stadt durch. Diese Erhebun-gen werden von den Leistungserbringern zusätzlich

zur nationalen Messung Swissnoso durchgeführt und geben dem einzelnen Spital Hinweise auf Verbesse-

rungspotenzial. Eine Prävalenzmessung ist eine Mo-

mentaufnahme, kann jedoch im Mehrjahresvergleich

bei gleichbleibenden Messvoraussetzungen ein gutes

Bild über die Situation abgeben.Alle akutsomatischen Spitäler führen regelmässig

Prävalenzmessungen durch. Ein Spital hat über ei-

nen Zeitraum von 11 Monaten eine flächendeckende Messung durchgeführt (siehe Grafik 6.3-1). Einige

Kliniken führen die Erhebung in grösseren Zeitab-

ständen durch respektive beschränken sich auf die

Dokumentation aller auftretenden Fälle. Zusätzlich

werden Indikatoren wie zum Beispiel die Anzahl der Isolationstage oder die Anzahl von multiresistenten

Keimen im Mehrjahresvergleich dokumentiert.

Aufgrund der Erhebungen von Swissnoso ist bekannt,

dass in der Schweiz zwischen 2% und 14% der Pati-

33

Nein, anderer Bericht

Ja

7%

21%

Grafik 6.4-1: Publikation der Qualitätsberichte nach Vorlage H+

Quelle: Homepage der Spitäler und Kliniken in BS. Stand 20. Juni 2012

72%

Nein

Prävalenz-messung jährlich

Prävalenzmessung in zwei- oder mehrjährigen Abständen

Dokumentation, keine Messung

Inzidenz-messung

31%

8%

38%

23%

Grafik 6.3-1: Häufigkeit von Messungen zu Spital-infektionen in Basel-Stadt

Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Angaben der Leistungserbringer

enten eine spitalerworbene Infektion erleiden. Dies

ist mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheits-

wesen3verbunden.Grafik6.3-2zeigtdieRatederno-

sokomialen Infekte in den akutsomatischen Spitälern

des Kantons, die aus den Prävalenzmessungen her-

vorgehen. Die gemessenen Werte liegen im Rahmen

der nationalen Rate von 7%. Das Durchführen von

jährlichen Prävalenzmessungen zählt heute zu den

wichtigen Massnahmen zugunsten der Patientensi-

cherheit. Alleine durch eine stattfindende Überwa-

chung und durch gezielte Strategien kann die Infek-

tionsrate um durchschnittlich 30% gesenkt werden.4

6.4 Strukturqualität und QualitätsberichteDer spitalinterne Stellenwert des Qualitätsmanage-

ments hat auch im letzten Jahr an Bedeutung gewon-

nen. Wie im vergangenen Jahr wurden die Spitäler

und Kliniken verpflichtet, einen Qualitätsbericht

nach Vorlage des nationalen Spitalverbandes H+ aus-

zufüllen. Diese Berichte bieten, übersichtlich gestaltet

und gut verständlich, zahlreiche Informationen zur

Qualitätssicherung.

Das Verfassen eines solchen Qualitätsberichts ist ar-

beitsintensiv. Jedoch publizieren bisher nur etwa ein

Drittel der Spitäler diesen auf ihrer Homepage oder im

RahmendesordentlichenJahresberichts(Grafik6.4-1).

6.5 AusblickDie Qualitätssicherung in den Spitälern wird in den

kommenden Jahren stabilisiert und weiter ausgebaut. Der Kanton kann in seiner Rolle als Regulator spital-

individuell intervenieren und gesamthaft für Themen

sensibilisieren. Ein Schwerpunkt wird das Anregen

von intensiver Vernetzung der Leistungserbringer

untereinander sein. Nur so kann die Kontinuität in der Versorgung der Patienten auch über Spital- und

Klinikgrenzen hinweg sichergestellt werden. Im

nächsten Berichtsjahr werden neben den publizier-ten ANQ-Messergebnissen auch erste Erkenntnisse

der kantonalen Befragung zum Schnittstellenmana-

gement vorliegen. Diese werden sich im kantonalen

Qualitätsmonitoring auf die Struktur-, Prozess- und

Ergebnisebene auswirken.

3 Sax H., Qualitätsmanagement: Hygiene in den Spitälern. Die Volkswirtschaft

– Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2006: 17-19.4 Swissnoso, Swisshandhygiene.campaign.

http://www.swisshandhygiene.ch

34

Pflegeheimeund Spitex-EinrichtungenLangzeitpflege

Teil III

35

7. Angebot in der Langzeitpflege

In Kürze• ImJahr2011verfügtederKantonBasel-Stadtüber2’837Pflegeheimplätzein39Heimen.• DieStiftungMelchiorbietetneueineTagespflegeeinrichtungfürMenschenimAlterüber65Jahre

mit einer psychischen Beeinträchtigung an. • Über70Spitex-AnbieterstellendieambulantePflegesicher.

7.1 PflegeheimeUm stationär erbrachte Pflegeleistungen im Rahmen

der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen

zu können, müssen Pflegeheime der kantonalen Pla-

nung für eine bedarfsgerechte Versorgung von Lang-

zeitpatienten entsprechen und auf einer kantonalen

Pflegeheimliste aufgeführt sein (Art. 39 KVG). Im

Kanton Basel-Stadt wird das stationäre Pflegeange-

bot laufend überwacht und die Pflegeheimliste in der Regel einmal jährlich angepasst. Zur Pflegeheimpla-

nung findet sich im Anhang ein ausführliches Fact-sheet (Kapitel 12).

Die basel-städtische Pflegeheimliste umfasst im Be-richtsjahr 39 Pflegeheime (Grafik 7.1-1 und Tabelle

7.1-1).

Mit Ausnahme der Passerelle im Felix Platter-Spital

(eine als Pflegeheim betriebene Spitalabteilung für

Personen, die auf einen definitiven Platz im Pflege-heim warten) stehen sämtliche Einrichtungen unter

privater Trägerschaft. 34 Institutionen liegen in der

Stadt Basel, vier auf dem Gemeindegebiet von Riehen und eine in Bettingen. In diesen Heimen standen im

Jahr 2011 insgesamt 2’837 Pflegeheimplätze zur Ver-

fügung. Gegenüber dem Jahr 2010 war ein Rückgang

von 11 Plätzen zu verzeichnen.

Für das Jahr 2011 wurden folgende Angebotsände-

rungen vorgenommen:

• ReduktionvonDoppelzimmern Die Pflegeheime Adullam (–7), Casavita Kannen-

feld (–6), CasavitaVincentianum (–1), Casavita

Wettstein (–2) sowie ZumWasserturm (–6) ha-

ben aufgrund einer Umwandlung von Doppel- zu

Einzelzimmern eine Angebotsverringerung auf-

zuweisen.

• BetrieblicheOptimierung Aufgrund einer betrieblichen Optimierung konn-

te im Pflegeheim dandelion, welches auf die Be-

treuung von an einer schweren Demenz leiden-

den Menschen spezialisiert ist, ein zusätzlicher

Pflegeplatz geschaffen werden.

• NeuePflegewohngruppeimWesley-Haus Das Wesley-Haus konnte in einer benachbarten

Liegenschaft (Drahtzugstrasse) Räume zumieten und bietet dort eine Pflegewohngruppe mit 10

Plätzen an.

36 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

Grafik 7.1–1: Pflegeheime im Kanton Basel-Stadt

8

7

6

5 4

32

1

9

34

28

27

11

22

33

26

25

10

21

37

32

38

24

14

16

19

39

36

35

23

31

18

3017

29

15

1312

20

3738

39

36

35

Riehen

Basel

Bettingen

Kartengrundlage: Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt.

Produziert durch das Statistische Amt Basel-Stadt.

37

Tabelle 7.1-1: Pflegeheimliste 2011 des Kantons Basel-Stadt

Pflegeheim Adresse Plätze

1 Blindenheim Basel Kohlenberggasse 20, 4051 Basel 50

2 Bürgerspital, Lindenhof Socinstr. 30, 4051 Basel 33

3 Bürgerspital, Sonnenrain Socinstr. 55, 4051 Basel 50

4 Casavita Hasenbrunnen Feierabendstr. 1, 4051 Basel 57

5 Holbeinhof Leimenstr. 67, 4051 Basel 111

6 Marthastift Peterskirchplatz 1, 4051 Basel 41

7 Murtengasse Murtengasse 2, 4051 Basel 23

8 Sternenhof Sternengasse 27, 4051 Basel 158

9 Alterszentrum Alban-Breite Zürcherstr. 143, 4052 Basel 83

10 Ländliheim St. Alban-Vorstadt 85, 4052 Basel 40

11 Tertianum St. Jakob-Park St. Jakobs-Str. 395, 4052 Basel 16

12 Bürgerspital, am Bruderholz Bruderholzweg 21, 4053 Basel 58

13 Bürgerspital, Falkenstein Falkensteinerstr. 30, 4053 Basel 86

14 Gundeldingen Bruderholzstr. 104, 4053 Basel 110

15 Bürgerspital, Weiherweg Rudolfstr. 43, 4054 Basel 80

16 Generationenhaus Neubad Holeestr. 119, 4054 Basel 74

17 Casavita Kannenfeld Burgfelderstr. 188, 4055 Basel 114

18 Casavita Vincentianum Nonnenweg 3, 4055 Basel 46

19 Felix Platter-Spital Passerelle Burgfelderstr. 101, 4055 Basel 40

20 Adullam Basel Mittlere Str. 15, 4056 Basel 238

21 Johanniter Mülhauserstr. 35, 4056 Basel 137

22 St. Johann St. Johanns-Ring 122, 4056 Basel 75

23 dandelion Sperrstr. 100, 4057 Basel 59

24 Gustav Benz-Haus Brantgasse 5, 4057 Basel 81

25 Marienhaus Horburgstr. 54, 4057 Basel 116

26 St. Christophorus Dorfstr. 38, 4057 Basel 71

27 Wesley-Haus Hammerstr. 88, 4057 Basel 82

28 Wiesendamm Wiesendamm 20/22, 4057 Basel 72

29 Bürgerspital, zum Lamm Rebgasse 16, 4058 Basel 69

30 Casavita Rosental Rosentalstr. 70, 4058 Basel 44

31 Casavita Wettstein Fischerweg 2, 4058 Basel 43

32 Hirzbrunnenhaus Hirzbrunnenstr. 50, 4058 Basel 49

33 St. Elisabethenheim Allmendstr. 40, 4058 Basel 70

34 Zum Wasserturm Giornicostr. 144, 4059 Basel 54

35 Adullam Riehen Schützengasse 60, 4125 Riehen 40

36 Dominikushaus Albert Oeri-Str. 7, 4125 Riehen 77

37 Humanitas Inzlingerstr. 230, 4125 Riehen 90

38 Wendelin Inzlingerstr. 50, 4125 Riehen 68

39 Diakonissen Mutterhaus St. Chrischona Chrischonarain 135, 4126 Bettingen 32

Total Pflegeplätze 2’837

38

7.2 Tages-/NachteinrichtungenNeun Tagespflegeheime sind gleichmässig über das

Kantonsgebiet verteilt (vergleiche Tabelle 7.2-1). Im

Jahr 2011 ist das Angebot der Stiftung Melchior für

psychischbeeinträchtigteMenschenabAlter65hin-

zugekommen. Nebst den Institutionen für an einer

Demenz leidende Menschen (dandelion, Atrium und

Im Gellert) ist damit ein weiteres spezialisiertes An-

gebot hinzugekommen, welches ein begleitetes Kon-

takt- und Beschäftigungsprogramm bietet.

Mit Ausnahme des Tagespflegeheimes Felix Platter-

Spital werden sämtliche Einrichtungen von privaten

Trägerschaften betrieben. Im Zuge der Verselbststän-

digung der Kantonsspitäler ist dieses Angebot per

1. Januar 2012 an den Sternenhof in eine private Trä-

gerschaft übergegangen.

TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

7.3 Spitex-OrganisationenDie Pflege zu Hause stellt ein wichtiges Element in der

Betreuung von älteren Menschen dar. Dank dem Ein-

satz von Spitex-Organisationen, von freiberuflichen

Pflegefachpersonen sowie von Pflegeheimen, welche

ambulante Leistungen in benachbarten Wohnangebo-

ten mit Serviceleistungen erbringen, können Pflege-

heimeintritte hinausgezögert oder verhindert werden.

Zusätzlich zur Spitex-Grundversorgung stehen fol-

gende spezialisierte Leistungen zur Verfügung:

• Säuglingspflege

• Kinder-Spitex

• PflegevonWöchnerinnen

• Onkologie-Spitex

• Spezialisierter Spitex-Dienst für Wundbehand-

lungen

• Pflegevonpsychischbeeinträchtigtenundanei-

ner Demenz leidenden Menschen

• SpitexpressfürpflegerischeNotfälleinderNacht

• Spitex-Transit zur Gewährleistung einer nahtlo-

sen pflegerischen Versorgung nach einem Spital-

austritt

Tabelle 7.2-1: Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

Tagespflegeheim Standort Anzahl Plätze 2011

Veränderung gegenüber 2010

Trägerschaft

Alban-Breite Zürcherstr. 143 20 Keine Stiftung Alterszentrum Alban-Breite

Egliseeholz Fasanenstr. 221 50 +2 Sternenhof

Weiherweg Rudolfstr. 43 22 Keine Bürgerspital Basel

dandelion Sperrstr. 100 12 +2 dandelion, Stiftung für demenzkranke Menschen

Atrium Hammerstr. 46 10 Keine Stiftung Basler Wirrgarten

Im Gellert Kapellenstr. 10 13 Keine Sternenhof

Nachtbetreuung Laufenstr. 46 3 Keine Sternenhof

Felix Platter-Spital Burgfelderstr. 101 34 Keine Kanton Basel-Stadt, Gesundheitsdepartement

Tagesstätte 65+ Laufenstrasse 8 12 +12 Stiftung Melchior

Total Stadt Basel 176

Wendelin Inzlingerstr. 46, Riehen 21 Keine Alters- und Pflegeheim Wendelin

Total Kanton BS 197

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

39

8. Leistungen in der Langzeitpflege

In Kürze• Indenbasel-städtischenPflegeheimensindimJahr2011rund1MillionPflegetage

erbracht worden. • TagespflegeheimeentlastenpflegendeAngehörigeundhelfenmit,Heimeintrittezu

verhindern oder hinauszuzögern. • Spitex-Diensteleistenrund341’000StundenanambulanterPflege.

8.1 PflegeheimeDie Pflegeheime bieten eine breite Palette an pflege-

rischen Leistungen an. Dazu gehören insbesondere

die Unterstützung bei Verrichtungen des täglichen

Lebens, Massnahmen der Untersuchung und Be-

handlung, Verabreichung von Medikamenten sowie

Wundversorgung.

Ausserdem stehen folgende spezialisierte Leistungen zur Verfügung:

Pflegewohngruppen (158 Plätze)Pflegewohngruppen (PWG) haben das Ziel, die All-tagskompetenz der Bewohner zu erhalten und zu för-

dern. Folgende Heime verfügen über PWG: Alban-

Breite, Gustav Benz-Haus, Johanniter, Marienhaus,

Wiesendamm, Wesley-Haus (an den Standorten

Drahtzugstrasse und Bethesda Spital) sowie Sternen-hof (an den Standorten Hirschgässlein, Vogesenstras-

se und Riehen Dorf).

Psychogeriatrische Abteilungen (109 Plätze)Psychogeriatrische Abteilungen (PGA) bieten Per-sonen mit einer Tendenz zum Weglaufen einen ge-

schützten Bereich. Diese finden sich in folgenden

Heimen: am Bruderholz, Falkenstein, Johanniter, St. Christophorus und Wesley-Haus.

Psychogeriatrische Pflegewohngruppen (30 Plätze)Menschen mit einem psychiatrischen Leiden finden

hier Betreuung in einem geschlossenen Rahmen. Das

Bürgerspital errichtete im Berichtsjahr ein neues An-

gebot mit 13 Plätzen. Weitere Gruppen betreiben der

Sternenhof und das Alterszentrum am Bruderholz.

Spezialeinrichtungen für an einer ausgepräg-ten Demenz leidende Menschen (112 Plätze)Das Adullam verfügt über eine Demenzabteilung.

Ganz auf den Demenzbereich ausgerichtet sind die Pflegeheime dandelion und Marthastift.

Besondere Pflegeeinrichtung für suchtkranke Menschen (24 Plätze)Am Standort Laufenstrasse des Sternenhofs werden vier Wohnbereiche für suchtkranke Menschen ange-

boten. Aufgrund einer Anpassung des Pflegekonzepts

wurde die Anzahl Plätze je Wohneinheit von sieben auf sechs reduziert. Dadurch hat sich das Angebot im

Verlauf des Jahres 2011 von 28 auf 24 Plätze verringert.

Besondere Pflegeeinrichtung für Menschen mit Migrationshintergrund (11 Plätze)Der wachsenden Anzahl an fremdländischen Pflege-

heimbewohnern wird mit spezialisierten Wohnfor-men entsprochen. Für Menschen aus dem süd- und

südwesteuropäischen Raum steht im Pflegeheim

40 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

Falkenstein eine mediterrane Wohngruppe zur Ver-

fügung, in welcher auf besondere kulturelle Gepflo-

genheiten (Ernährung, Tagesgestaltung etc.) gezielt

eingegangen wird.

Besondere Pflegeeinrichtungen für jüngere schwerbehinderte Menschen (6 Plätze)Ein sehr hoher Pflegebedarf kann aufgrund eines

Unfalles oder einer krankheitsbedingten Beeinträch-

tigung schon in früheren Jahren entstehen. Im Pfle-

geheim St. Christophorus besteht eine spezialisierte

Abteilung für jüngere schwerbehinderte Menschen.

Dieser Bereich soll in den nächsten Jahren aufgrund

wachsender Nachfrage ausgebaut werden.

In Tabelle 8.1-1 sind einige Kennzahlen zu den Pfle-geheimen wiedergegeben. Insgesamt wurden in den

39 Basler Pflegeheimen im Laufe des Jahres 2011

1’015’653 Pflegetage erbracht. Der Auslastungsgradvon 98,0% ist auf hohem Niveau noch leicht ange-

stiegen (im Vorjahr: 97,8%), was bei leicht rückläu-

figen Pflegetagen im Abbau von elf Pflegeplätzen

(Reduktion von Doppelzimmern) begründet ist. Das

Durchschnittsalter der Pflegeheimbewohner ist leicht gesunken,nähmlichauf86Jahre(2010:86,1Jahre).

Demgegenüber ist die durchschnittliche Aufenthalts-

dauer um 0,3 Jahre auf 3,6 Jahre gestiegen, wobeisich Frauen deutlich länger im Pflegeheim aufhal-

ten (durchschnittlich 3,9 Jahre) als Männer (durch-

schnittlich2,6Jahre).

8.2 Tages-/NachteinrichtungenTages- und Nachtpflegeheime schaffen ein Entlas-

tungsangebot für pflegende Angehörige. Ein wichtiges

Leistungselement bildet die Grundpflege (Mobilisie-

rung, Hilfe beim Toilettengang, bei der Körperpflege

und beim Essen). Die betagten Gäste werden betreut

und können von Aktivierungsprogrammen profitie-

ren. Die Vernetzung mit anderen wichtigen Akteuren

der Alterspflege wie Hausärzten, Spitex-Organisatio-

nen und Transportdiensten wird sichergestellt.

Die durchschnittliche Auslastung der Tagespflege-

heime im Kanton Basel-Stadt betrug im Jahre 2011

98,8%.

8.3 Spitex-OrganisationenSpitex Basel (mit sieben Quartierzentren) und Spitex

Riehen/Bettingen stellen im Rahmen eines beson-deren Leistungsauftrages eine umfassende Grund-

versorgung in der ambulanten Pflege sicher. Spitex

Basel gewährleistet ausserdem die Versorgung in spezialisierten Bereichen wie Kinder- und Säuglings-

pflege, Wundversorgung und Onkologiepflege und

bietet mit Spitex-Transit eine nahtlose pflegerische

Versorgung bei Spitalaustritt sowie mit Spitexpress

die Übernahme von pflegerischen Notfällen in der Nacht. Die Spitex-Organisation curavis verfügt über

einen besonderen Leistungsauftrag im Bereich von

längeren Spitex-Einsätzen. Diese Organisationen ha-ben im Jahr 2011 insgesamt rund 251’000 Stunden

Spitex-Leistungen erbracht, wobei der grösste Teil

auf Spitex Basel mit rund 202’000 Stunden entfällt.

Tabelle 8.1-1: Kennzahlen der Pflegeheime 2007–2011

2007 2008 2009 2010 2011

Pflegetage 986’719 995’051 1’014’057 1’016’569 1’015’653

Anzahl Bewohner 2’668 2’698 2’770 2’827 2’803 Durchschnittsalter (Jahre) 86,0 86,1 85,9 86,1 86,1 durchschn. Aufenthaltsdauer (Jahre) 3,3 3,4 3,3 3,3 3,6

Anzahl Frauen 2’114 2’131 2’178 2’194 2’180 Anteil 79,2% 79,0% 78,6% 77,6% 77,8% Durchschnittsalter (Jahre) 86,8 86,9 86,9 87,1 87,0 durchschn. Aufenthaltsdauer (Jahre) 3,7 3,7 3,6 3,7 3,9

Anzahl Männer 554 567 592 633 623 Anteil 20,8% 21,0% 21,4% 22,4% 22,2% Durchschnittsalter (Jahre) 82,9 83,0 82,3 82,8 82,8 durchschn. Aufenthaltsdauer (Jahre) 2,7 2,7 2,5 2,4 2,6

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

41

Über 70 weitere Spitex-Organisationen und Einzel-

personen haben rund 90’000 Stunden ambulante

Pflege in den Bereichen Grund- und Behandlungs-

pflege sowie in der Abklärung und Beratung geleistet.

Viele Spitex-Dienste bieten auch Hilfe an bei der Be-

wältigung der täglichen Hausarbeiten wie Kochen,

Putzen, Waschen oder Bügeln. Diese Leistungen sind

mitentscheidend dafür, dass ältere Menschen mög-

lichst lange in ihrer eigenen Wohnung leben können.

Weil diese Hauswirtschaftsleistungen nicht von der

Grundversicherung finanziert werden, jedoch zur

Vermeidung oder Herauszögerung eines Heimein-

tritts wichtig sind, leistet der Kanton Basel-Stadt in

einem beschränkten Rahmen Beiträge für 150’000

Stunden. Dazu zählen ebenfalls nicht von der Kran-

kenversicherung getragene Betreuungsleistungen,

beispielsweise für verhaltensauffällige Personen oder

Menschen mit Demenz.

42

9. Kosten und Finanzierung der Langzeitpflege

In Kürze• DasTaxvolumenderPflegeheimebetrug268,5Mio.CHF.DurchdieneuePflegefinanzierung

ging der durch die Bewohner finanzierte Anteil von 52% auf 48% zurück.• Spitex-LeistungenimBetragvon38,9Mio.CHFwurdenerbracht.• DerKantonBasel-StadtfördertdieAngeboteimBereichderTages-/Nachteinrichtungenmit

2,2 Mio. CHF.

9.1 PflegeheimeIm Kanton Basel-Stadt wurde die Neuordnung der

Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 umgesetzt. Ein

ausführliches Factsheet dazu befindet sich im An-

hang (Kapitel 11).

9.1.1 Pflegeheimtarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die GemeindenDie Kosten für Hotellerie und Verpflegung sowie für

die Liegenschaft sind von der neuen Pflegefinanzie-rung nicht betroffen. Sie gehen wie bisher zulasten der

Bewohner und können subsidiär durch Ergänzungs-

leistungen zur AHV finanziert werden, welche durch-

schnittlich von rund 59% der Heimbewohner bean-

sprucht werden. Kosten der medizinisch bedingten Pflegeleistungen nach KVG werden ab dem Jahre 2011

neu von drei Trägern übernommen. Die Höhe dieser

Kosten wird als sogenannte Normkosten abschliessend durch den Kanton festgelegt. Die Krankenversicherer

tragen einen, auf Bundesebene gesetzlich verankerten,

nach zwölf Pflegestufen differenzierten Beitrag. Der

Bewohner zahlt einen gesetzlich limitierten Beitrag in

der Höhe von 20% des KVG-Beitrags in der höchsten Stufe (maximal 20% von CHF 108.00 = CHF 21.60

pro Pflegetag) und der Kanton bzw. die Gemeinden

übernehmen die verbleibende Differenz zu den Norm-

kosten, die sogenannte Restfinanzierung.

Die Pflegeheimtarife setzen sich aus den Taxantei-

len Hotellerie und Betreuung, Liegenschaftskosten

und Normkosten der Pflege zusammen. Sie sind im

Rahmenvertrag zwischen dem Verband der gemein-

nützigen Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) und

dem Gesundheitsdepartement geregelt. Im Jahr 2011

resultierte bei den 39 basel-städtischen Pflegeheimen ein Gesamtumsatz aus Pflegeheimtaxen in der Höhe

von268,5Mio.CHF.DiesentsprichteinerSteigerungvon 0,8% im Vergleich zum Vorjahr.

Die Pflegeheimtarife sind der Tabelle 9.1-2 zu entneh-men. Die Anteile für Hotellerie und Betreuung und

die Liegenschaftskosten wurden 2011 um CHF 1.50

bzw. 2.00 erhöht. Die Pflegekosten wurden gemäss neuer Pflegefinanzierung auf die drei Kostenträger

Bewohner (Eigenbeitrag), Krankenversicherer sowie

Staatswesen (Restfinanzierung durch Kanton/Ge-

meinden) aufgeteilt.

Grafik 9.1-1 stellt die Finanzierung der Pflegekosten in den Jahren 2010 und 2011 dar. Die Neuordnung der

Pflegefinanzierung hatte keine Mehrkosten zur Folge,

sondern führte zu einer Umverteilung zwischen den Kostenträgern. Erstmals kamen Kanton und Gemein-

den für die Restfinanzierung im Pflegeheimbereich auf.

SiebeliefsichimJahr2011auf26,7Mio.CHF.DieRest-

finanzierung entlastet die selbstzahlenden Heimbewoh-

ner oder die Ergänzungsleistungen (siehe Kapitel 9.1.2).

TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

43

Tabelle 9.1-2: Pflegeheimtarife 2011 und Anteil Pflegetage je Pflegestufe

Pflegestufe Hotellerie und Betreuung

Liegenschafts-kosten

Pflege Pflegetage

CHF Norm-kosten

total

Bewohner Kanton/ Gemeinde

Kranken-versiche-

rung

je Stufe

Res1 137.00 30.00 1,4%

1 137.00 30.00 9.00 9.00 3,4%

2 137.00 30.00 26.70 8.70 18.00 17,5%

3 137.00 30.00 44.60 17.60 27.00 1,8%

4 137.00 30.00 62.30 21.60 4.70 36.00 7,9%

5 137.00 30.00 80.10 21.60 13.50 45.00 4,5%

6 137.00 30.00 97.90 21.60 22.30 54.00 16,4%

7 137.00 30.00 115.80 21.60 31.20 63.00 4,9 %

8 137.00 30.00 133.60 21.60 40.00 72.00 23,7%

9 137.00 30.00 151.40 21.60 48.80 81.00 3,8%

10 137.00 30.00 169.10 21.60 57.50 90.00 13,2%

11 137.00 30.00 187.00 21.60 66.40 99.00 1,3%

12 137.00 30.00 204.80 21.60 75.20 108.00 0,1%

1 Reservationstaxe bei Abwesenheit (z.B. Spitalaufenthalt)

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Tabelle 9.1-1: Taxvolumen der Pflegeheime in den Jahren 2007–2011

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011

Mio. CHF 246,2 248,9 262,8 266,3 268,5

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Innerkantonal wurde die Pflegefinanzierung vertrag-

lich als Gemeindeaufgabe definiert. Die Gemeinden Riehen und Bettingen tragen mit 3,0 bzw. 0,2 Mio.

CHF die Restfinanzierung für ihre Einwohner und

der Kanton Basel-Stadt kommt für die Kosten der

BewohnerderStadtBaselauf(23,5Mio.CHF).

9.1.2 ErgänzungsleistungenMit der Neuordnung der Pflegefinanzierung wird der

Kanton über die Restfinanzierung der Pflege direkt

Mitfinanzierer der Pflegekosten im Heim. Dadurch reduziert sich derjenige Kostenblock, der zulasten der

Pflegeheimbewohner geht bzw. subsidiär vom Kan-

ton über Ergänzungsleistungen getragen wird. Durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung hat sich die

finanzielle Belastung des Kantons vom Bereich der Er-

gänzungsleistungen im Umfang von 19,2% zulasten

der Restfinanzierung verringert: Im Jahr 2010 beliefen

sich die Zahlungen für Ergänzungsleistungen noch auf 71,8 Mio. CHF. Im Jahr 2011 erfolgte ein Rück-

gangum13,8Mio.CHFauf58,0Mio.CHF.Vondie-

sem Betrag bereits abgezogen sind die Bundesbeiträge

von rund 3,1 Mio. CHF (Tabelle 9.1-3).

44 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

Tabelle 9.1-4: Liegenschaftsbeiträge für Pflegeheime

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011

Mio. CHF 4,2 5,1 5,0 4,4 3,2

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

9.1.3 LiegenschaftsbeiträgeDie Pflegeheime im Kanton Basel-Stadt weisen, in

Bezug auf die Liegenschaftskosten, unterschiedliche

Rahmenbedingungen auf. Je nach Baujahr differiert

die Hypothekarzinsbelastung stark. Um solche Un-

terschiede auszugleichen, mit dem Ziel, einheitliche

Pflegeheimtarife erreichen zu können, wurde im

Rahmen der Leitlinien des Regierungsrates zur Al-

terspolitik das Instrument der Liegenschaftsbeiträge

geschaffen. Diese finanzieren Liegenschaftskosten,

die den von den Bewohnern zu entrichtenden Tax-

anteil überschreiten. Durch die Anhebung des Lie-

genschaftstaxanteils von 28 auf 30 CHF erfuhren die

Liegenschaftsbeiträge eine Entlastung von 4,4 Mio. CHF auf 3,2 Mio. CHF (Tabelle 9.1-4). Aufgrund der

geplanten Neu- und Ersatzbauten ist in den kom-menden Jahren mit einem deutlichen Anstieg zu

rechnen.

9.1.4 Baubeiträge für PflegeheimeDer Kanton Basel-Stadt baut und betreibt selbst keine

Pflegeheime. Als Steuerungsinstrument setzt er Inves-titionsbeiträge an die Errichtung von Pflegeheimen

ein. Gemäss Gesundheitsgesetz kann er für Bauvor-

haben Investitionsbeiträge gewähren. Diese betragen in der Regel 30% der anerkannten Baukosten von

CHF305’000jePflegeplatz.

Im Rahmen der Pflegeheimplanung (siehe Anhang

Kapitel 12) sind für sechs Bauprojekte im Zeitraum

2012 bis 2015 in der 10-Jahres-Investitionsplanungdes Kantons Basel-Stadt 54 Mio. CHF an Investiti-

onsbeiträgen vorgesehen. Dieses Instrument erlaubt

den gemeinnützigen Trägerschaften eine solide Fi-

nanzierung und stellt für den Kanton ein wichtiges

Instrument für die quantitative und qualitative An-

gebotssteuerung dar.

Am 19. Oktober 2011 hat der Grosse Rat einem In-

vestitionskostenbeitragvonmaximal10,5Mio.CHF

für den Neubau des Pflegeheimes Burgfelderhof des

Bürgerspitals zugestimmt.

9.2 Tages-/NachteinrichtungenGemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung

müssen die Tarifverträge im Pflegebereich (Pflegehei-

me, Spitex und Tages- bzw. Nachtinstitutionen) bis

Ende 2013 an die in der Krankenpflege-Leistungs-

verordnung (KLV) vorgesehenen Ansätze angepasst

werden. Der Kanton Basel-Stadt macht bei der Fi-

nanzierung von Tages- und Nachteinrichtungen, im

Unterschied zu derjenigen bei Pflegeheimen und

Spitex-Organisationen, von der Übergangsfrist bei

der Pflegefinanzierung Gebrauch. Für das Jahr 2011

gelten somit die Tarife und das Abgeltungssystem ge-mäss laufendem Subventionsvertrag (Tabelle 9.2-1).

Tabelle 9.1-3: Ergänzungsleistungen zur AHV für die Finanzierung der Pflegeheimtaxen

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011

Mio. CHF 66,5 67,2 71,4 71,8 58,0

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

45

Kanton Ergänzungsleistungen 71,8 Mio. CHF

Kanton/Gemeinden Ergänzungsleistungen 58,0 Mio. CHFRestfinanzierung26,7 Mio. CHF

Ergänzungsleistungen (Kanton)

Restfinanzierung (Kanton, Gemeinden)

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Bewohner Selbstzahler 138,0 Mio. CHF

Bewohner Eigenbeitrag 18,4 Mio. CHFSelbstzahler 110,6 Mio. CHF

Krankenversicherung 56,5 Mio. CHF

Krankenversicherung 54,8 Mio. CHF

21%

27%

52%

266,3 Mio. CHF

2010

268,5 Mio. CHF

2011

48%

32%

20%

Grafik 9.1-1: Kostenträger der Pflegekosten in den Heimen des Kantons Basel-Stadt:

Tabelle 9.2-1: Finanzierung der Tagestaxen von Tagespflegeheimen

Tagespflegeheim1 Plätze Spezialisiert Tagespauschale brutto2

Kantonsbeitrag pro Tag

Erträge total pro Tag

Alban-Breite 20 Nein 63.00 63.00 126.00

Egliseeholz 50 Nein 63.00 63.00 126.00

Weiherweg 22 Nein 63.00 63.00 126.00

dandelion 12 Ja 78.00 78.00 156.00

Im Gellert 13 Ja 78.00 78.00 156.00

Atrium 10 Ja 78.00 78.00 156.00

Tagesstätte 65+ 12 Ja 67.00 3

1 Die ungedeckten Betriebskosten des Tagespflegeheims Felix Platter-Spital wurden über den ONA finanziert. Das Tagespflegeheim Wendelin erhielt Beiträge

von der Gemeinde Riehen. 2 An diese Tagespauschale leisteten die Krankenkassen einen Beitrag von maximal 24 CHF pro Tag. Den Restbetrag tragen die Tagesgäste selbst bzw. subsidiär

die Ergänzungsleistungen zur AHV.3 Zweijähriges Pilotprojekt mit einem jährlichen Beitrag des Kantons in der Höhe von 100’000 CHF.

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

46 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

Grafik 9.2-1: Kostenträger der Pflegekosten in den Tagesheimen des Kantons Basel-Stadt*

* ohne Tagespflegeheime FPS

Tagesstätte 65+, Wendelin

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Beiträge Tagesgäste 1,4 Mio. CHF

Kantonsbeiträge 2,2 Mio. CHF

Krankenkassen-beiträge 0,7 Mio. CHF

16%

33%

51%

In Grafik 9.2-1 ist die Verteilung der Kosten auf die

drei Träger Krankenversicherer, Gast und Kanton er-

sichtlich.

9.3 Spitex-OrganisationenWie bei den Pflegeheimen wurde auch im Spitex-

Bereich die neu geordnete Pflegefinanzierung per

2011 umgesetzt. Von der Übergangsfrist wurde kein

Gebrauch gemacht.

9.3.1 Spitex-Tarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die GemeindenFür Spitex-Organisationen ohne besonderen Leis-

tungsauftrag gelten die Normkosten gemäss § 8d

KVO. Wie bei den Kosten im Pflegeheim erfolgt die

Finanzierung durch den Beitrag der Krankenver-

sicherung, den Eigenbeitrag der Patienten und die

Restfinanzierung des Kantons bzw. der Gemeinde

(siehe Tabelle 9.3-1).

Über die Normkosten hinaus können zur Gewähr-

leistung der Versorgungssicherheit, insbesondere

bei erhöhten Anforderungen an die Qualifikati-

on des Personals, die Qualitätssicherung und die

Ausbildungstätigkeit sowie für Spezialleistungen

höhere Kosten anerkannt werden. Mit der Spitex-

Organisation curavis (ehemals Stiftung SBK) wurde

ein besonderer Leistungsauftrag vereinbart für an-

spruchsvolle ambulante Pflegeeinsätze, insbesonde-

re in chronischen und terminalen Situationen. Der

Subventionsvertrag mit Spitex Basel mit Laufzeit

von 2009 bis 2011 wurde für das Berichtsjahr an die

neuen Rahmenbedingungen der Pflegefinanzierung

angepasst und hat ebenfalls den Charakter eines

besonderen Leistungsauftrags. An die Stelle der bis-herigen Subventionen ist eine Abgeltung für beson-

dere Leistungen über die Restfinanzierung getreten.

Spitex Riehen/Bettingen wird durch die Gemeinden subventioniert.

In Tabelle 9.3-2 sind Kosten und Finanzierung der

Spitex-Leistungen dargestellt. Von den Gesamtkos-

ten über 38,9 Mio. CHF übernimmt die Kranken-

versicherung51,7%,KantonundGemeinden42,9%und die Patienten mit dem Eigenbeitrag 5,4%.Von

derRestfinanzierungüber16,7Mio.CHFgehen14,9

Mio. zulasten des Kantons und 1,8 Mio. CHF tragen die Gemeinden Riehen und Bettingen.

47

9.4 BeiträgeandiePflegezuHauseWer zu Hause regelmässig eine betagte, kranke oder

behinderte Person pflegt, erhält auf Antrag eine fi-nanzielle Unterstützung. Der Beitrag steht all jenen

Angehörigen, Nachbarn oder Drittpersonen zu, die

täglichmehrals60MinutenLeistungenderGrund-

pflege (An- und Auskleiden, Einnahme des Essens,

Körperpflege etc.) erbringen. Nicht entschädigt wer-den Haushaltarbeiten wie Kochen, Putzen oder Ein-

kaufen. Die Höhe des Pflegebeitrages hängt davon

ab, ob bereits eine Hilflosenentschädigung der AHV oder der IV ausgerichtet wird. Im Jahr 2011 wurden

Beiträge an die Pflege zu Hause von 2,3 Mio. CHF

ausbezahlt (Tabelle 9.4-1).

Tabelle 9.3-2: Kosten und Finanzierung der Spitex-Leistungen im Jahr 2011

Anzahl Total Kosten KVG-Beiträge Eigenbeitrag Patienten

Restfinanzierung Kanton/Gemeinden

Std. Mio. CHF

mit besonderem Leistungsauftrag

250’967 31,6 14,8 1,6 15,2

ohne besonderen Leistungsauftrag

89’843 7,3 5,3 0,5 1,5

Total 340’810 38,9 20,1 2,1 16,7

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Tabelle 9.3-1: Normkosten und deren Verteilung auf die Kostenträger

CHF pro Stunde (Std.) Normkosten Basel-Stadt KVG-Beitrag Eigenbeitrag RestfinanzierungKanton/Gemeinde

1. Std. ab 2. Std. max. 1 Std. 1. Std. ab 2. Std.

Bedarfsabklärung 96.00 80.00 79.80 8.00 8.20 0.20

Behandlungspflege 90.00 80.00 65.40 8.00 16.60 14.60

Grundpflege 80.00 70.00 54.60 8.00 17.40 15.40

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Tabelle 9.4-1: Ausbezahlte Beiträge an die Pflege zu Hause

Jahr 2007 2008 2009 2010 2011

Mio. CHF 1,8 1,9 2,0 2,3 2,3

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

48 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

10. Qualitätssicherung in der Langzeitpflege

In Kürze• DieregulärenAufsichtsbesucheinneunPflegeheimenzeigteneineguteundstabileQualität,

gemässdervertraglichenRichtlinie«GrundangebotundBasisqualität».• DasRAI-System(Pflegebedarfseinstufung)wirdkorrektangewendetundperiodischund

systematisch paritätisch mit dem VAP sowie den Krankenversicherern überprüft.• DasGesundheitsdepartementführtzwecksWahrnehmungseinerbehördlichenAufsichts-

tätigkeit sowie zur Kontrolle vertraglicher Vereinbarungen regelmässige und ausserordentliche Qualitätskontrollen bei den Pflegeheimen und den Spitex-Anbietern durch.

10.1 Qualitätssicherung in den Pflegeheimen

10.1.1 AufsichtsbesucheIm Rahmen von angemeldeten Aufsichtsbesuchen

überprüft das Gesundheitsdepartement (Abteilung

Langzeitpflege) regelmässig die Pflegequalität in allen

Heimen. Basel-städtische Pflegeheime sind bis auf

wenige Ausnahmen dem Rahmenvertrag zwischen

VAP und dem Kanton beigetreten (Vertragsheime). Für diese Heime gelten die weitergehenden vertrag-

lich vereinbarten Standards gemäss der Qualitätsleit-

linie «Grundangebot und Basisqualität».

Im Berichtsjahr sind in neun Pflegeheimen regu-läre eintägige Aufsichtsbesuche durchgeführt wor-

den. Fach experten überprüfen und beurteilen die

verschiedenen Arbeitsbereiche nach vorgegebenen Kriterien. Insgesamt konnte eine gute und stabi-

le Qualität in den Pflegeheimen festgestellt werden.

Die Pflegeheime arbeiten nach transparenten und

überprüfbaren Leitlinien und Konzepten. Angeregte

Verbesserungsmassnahmen werden in einer professi-onellen und konstruktiven Haltung umgesetzt.

Eine Arbeitsgruppe der Kantone Solothurn, Basel-

Landschaft und Basel-Stadt sowie die jeweiligen

Heimverbände haben im Berichtsjahr mit der Aktua-

lisierung und Überarbeitung des Qualitätsstandards «Grundangebot und Basisqualität» begonnen.

10.1.2 RAI-AuditsGemäss den Bestimmungen des KVG müssen alle

Pflegeheimbewohner aufgrund ihres ausgewiesenen

Pflegebedarfs einer von zwölf Pflegestufen zugewie-

sen werden. Diese Pflegebedarfseinstufung erfolgt

im Kanton Basel-Stadt seit dem Jahr 2002 in diffe-renzierter und nachvollziehbarer Weise aufgrund

des RAI/RUG-Systems. Weil diese Einstufungen für

die Pflegeplanung und auch die Abgeltung der Pfle-geleistungen von entscheidender Bedeutung sind,

werden diese von den Pflegeheimen selbst vorge-

nommenen Einstufungen im Rahmen einer paritä-

tischen Abklärungs- und Kontrollkommission der

Alters- und Pflegeheime (ParKo APH) überprüft. Die ParKo APH wird vom VAP, von Krankenversicherern

und vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt getra-

gen. Das durch die ParKo APH gestellte RAI-Audit-

Team führt systematische und periodische Audits der

49

Pflegeeinstufungen in allen Vertragsheimen durch.

Werden im Rahmen eines RAI-Audits Fehleinstufun-

gen oder Systemschwächen festgestellt, liegt es in der

Kompetenz der ParKo APH, diese zu korrigieren und

– wo nötig – auch Rückforderungen durchzusetzen.

In Ausnahmefällen wird im Folgejahr ein kosten-

pflichtiges Nachaudit angeordnet.

In zwölf Heimen wurde im Berichtsjahr ein Audit,

in zwei Heimen ein Nachaudit durchgeführt. Die

Ergebnisse der durchgeführten RAI-Audits (Tabelle

10.1-1) zeigen, dass sich die Heime in einem kontinu-

ierlichen Verbesserungsprozess befinden. Die Quali-

tät der vorgelegten schriftlichen Unterlagen hat sich

im Verlauf der Jahre deutlich verbessert. Geforderte Verbesserungsmassnahmen wie Ergänzungen zum

heiminternen RAI-Konzept oder verstärkte Qualifi-zierung einzelner Mitarbeiter haben gezeigt, dass die-

se konstruktiv und professionell umgesetzt wurden und damit zu einer optimierten Implementierung

des RAI-Systems beigetragen haben. Es konnte fest-

gestellt werden, dass Fehleinstufungen im Berichts-jahr leicht zurückgegangen sind.

Bei den Audits werden vorwiegend Einstufungen

kontrolliert, welche Bewohnersituationen abbilden,

die ein hohes Potenzial für zu hohe Einstufungen ha-

ben. Es handelt sich somit nicht um eine Stichprobe, welche auf die Gesamtbewohnerzahl schliessen lässt.

Tabelle 10.1-1: Ergebnisse der RAI-Audits

2007 2008 2009 2010 2011

Anzahl überprüfter Institutionen 17 13 12 12 12

Anzahl Pflegeplätze dieser Institutionen 920 912 814 690 714

Anzahl überprüfte Bewohnersituationen 212 (23%) 192 (21%) 171 (21%) 152 (22%) 164 (23%)

korrekt 82% 97% 85% 90% 91%

falsch … 18% 3% 15% 10% 9%

… davon zu hoch eingruppiert 16% 3% 13% 10% 8%

… davon zu tief eingruppiert 2% 0% 2% 0% 1%

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

50

10.2QualitätssicherungbeiSpitex-Organisa-tionenSpitex Basel erstellt gemäss kantonalem Leistungs-

auftrag 2009 bis 2011 einen jährlichen Qualitätsbe-

richt. Die Einführung eines neuen Organisations–

und Kompetenzmodells hat dazu beigetragen, dass

die Fachqualität bei Spitex Basel weiter erhöht wer-

den konnten.

Die Anzahl Spitex-Dienste hat im Berichtsjahr erneut

zugenommen. Eine Bewilligung haben insgesamt 31

(+6)Spitex-Organisationen(GesellschaftnachObli-

gationenrecht) und 40 (+8) freiberufliche Pflegefach-

personen.

Bei den Spitex-Anbietern werden durch das Ge-

sundheitsdepartement periodisch Aufsichtsbesuche

durchgeführt. Dabei erfolgt die Überprüfung der

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie

der konkreten Umsetzung der fachgerechten Pfle-

ge bei den Kunden zu Hause. Im Berichtsjahr wur-

den insgesamt 20 Hausbesuche bei Spitex-Diensten

durchgeführt. Die Resultate der Überprüfungen sind

weitgehend zufriedenstellend. Grundsätzlich konnte

festgestellt werden, dass die Spitex-Organisationen

kontinuierlich an der Entwicklung und Verbesserung

ihrer Qualität arbeiten. Vorgeschlagene Verbesse-

rungsmassnahmen werden professionell und kon-

struktiv umgesetzt. Da es in den letzten Jahren in die-

sem Bereich zu vielen Neugründungen kam, besteht

im Qualitätsbereich teilweise noch Verbesserungsbe-

darf. Dies zeigt sich zum Beispiel an den noch nicht

ausreichenden Weiterbildungsangeboten für die Mit-

arbeiter oder in der noch nicht durchgehenden Füh-

rung einer lückenlosen Pflegedokumentation. Auch

Themen wie Nähe und Distanz zum Kunden gaben

immer wieder zu Hinweisen Anlass. Die Überprüfungen der Einzelpersonen zeigte durch-

gehend gute bis sehr gute Resultate. Insbesondere ist

die fachliche Kompetenz, beispielsweise bei Spezi-alanbietern in den Bereichen Psychiatrie oder Wund-

behandlung, sehr hoch. Solche Leistungen stellen ein

wichtiges Angebot in der ambulanten Pflege dar.

Aufgrund wiederholter Verfehlungen in der Rech-

nungsstellung kam es im Berichtsjahr zum Entzug einer Spitex-Bewilligung.

TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)

51

52

AnhangFactsheets, Kennzahlen, Glossar, Abkürzungsverzeichnis

Teil IV

53

11. Factsheet Neuordnung der Pflegefinanzierung

Am 1. Januar 2011 ist die Neuordnung der Pflegefi-

nanzierung in Kraft getreten. Mit der Reform konnte

bewirkt werden, dass erstmals die anrechenbaren Kos-

ten der medizinisch bedingten Pflege abschliessend

festgelegt wurden und die Finanzierungsaufteilung

geregelt wurde. Beide Punkte waren seit Einführung

des KVG umstritten. Ferner wurden die bedarfsori-

entierten Sozialleistungen, gemäss den Bundesgeset-

zen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

(AHVG) und die Ergänzungsleistungen zur AHV/

IV (ELG), so angepasst, dass eine Finanzierung der Pflege in der Regel ausserhalb der Sozialhilfe möglich

ist sowie die Krankenversicherer, welche zunehmend

alters bedingte Pflegeleistungen übernehmen, finan-ziell nicht zusätzlich belastet werden.

11.1 Begriff der PflegekostenDas im Jahr 1996 eingeführte KVG enthielt eine

Bestimmung, wonach die Pflegekosten durch die

Krankenversicherung zu übernehmen seien. In der Praxis besteht ein erheblicher Graubereich zwischen

KVG-pflichtigen Pflegeleistungen und altersbeding-

ten Betreuungsleistungen, welche durch die pflege-

bedürftige Person bzw. subsidiär durch Ergänzungs-

leistungen zur AHV zu tragen sind. In Art. 7 der

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird

dieser Leistungsbereich abschliessend umschrieben.

Demnach übernimmt die Krankenversicherung – auf

ärztliche Verordnung – folgende Massnahmen, sofern

sie durch Pflegefachkräfte, Organisationen der Kran-

kenpflege oder in Pflegeheimen erbracht werden:

• Abklärung und Beratung (Abklärung des Pfle-

gebedarfs sowie Planung der notwendigen Pflege-

massnahmen),

• Untersuchung und Behandlung (Messung

der Vitalzeichen, Bestimmung des Blutzuckers, Massnahmen zur Atemtherapie, Verabreichung

von Medikamenten, Wundversorgung, pflegeri-

sche Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung, Hilfe bei Medizinalbädern,

pflegerische Massnahmen zur Umsetzung ärzt-

licher Therapien, Unterstützung für psychisch

kranke Personen in Krisensituationen etc.),

• Grundpflege (Unterstützung bei Tätigkeiten,

welche von Patienten nicht selbst ausgeführt wer-

den können, wie Einbinden von Beinen, Lagern, Mobilisieren, Hilfe bei der Mund- und Körper-

pflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und

In Kürze• MitderNeuordnungderPflegefinanzierungwirdabschliessendfestgelegt,wiehochdie

anrechenbaren Kosten der medizinischen Pflege sind und zu welchen Teilen diese durch Krankenversicherung, Kanton (Gemeinde) und Patient zu tragen sind.

• Stationäre(Pflegeheim)undambulantePflegeleistungen(Spitex)werdenprinzipiellgleichfinanziert.

• EinwichtigesZielistdieFinanzierungderPflegekosten,ohnedassdieBetroffenenSozial-hilfe beanspruchen müssen.

54

Trinken etc.; Massnahmen zur Überwachung und

Unterstützung psychisch kranker Personen in der

grundlegenden Alltagsbewältigung).

11.2 Neuerungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)Ab 1. Januar 2011 gelten die neuen Regeln der Pfle-

gefinanzierung gemäss KVG. Demnach legt der Kan-

ton die anerkannten Kosten der medizinischen Pflege

in Heimen und für Spitex-Leistungen normativ fest

(Normkosten). Finanziert werden diese Kosten wie

folgt (Tabellen 11.1-1 und 11.1-2):

1. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ent-

richtet die vom Bundesrat festgelegten Beiträge

(Art. 7a Abs. 3 KLV).

2. Die Patienten leisten einen Eigenbeitrag von

maximal 20% des höchsten vom Bundesrat fest-

gesetzten Pflegebeitrags an die nicht gedeckten

Pflegekosten(Art.25aAbs.5KVG).InBezugauf

Leistungen in Pflegeheimen beträgt der Eigen-

beitragsomitmaximalCHF21.60proTag(20%

von CHF 108.00). Für Spitex-Leistungen liegt

der gesetzliche Maximalbetrag bei CHF 15.95

pro Tag (20% von CHF 79.80). Der Regierungs-

rat hat diesen generell um die Hälfte reduziert,

sodass für die Spitex-Patienten maximal CHF

8.00 (10% von CHF 79.80) fällig werden (Gra-fik 11.1-2). Bei Kindern wird auf die Erhebung

eines Spitex-Eigenbeitrags ganz verzichtet. Die Reduktionen beim Eigenbeitrag erhöhen den

Restfinanzierungsanteil zulasten von Kanton und Gemeinden.

3. Die öffentliche Hand (Kanton oder Gemeinde)

übernimmt die Differenz der oben genannten Beiträge zu den kantonal festgesetzten Normkos-

ten, die sogenannte Restfinanzierung.

Grafik 11.1-1 zeigt die Aufteilung und Finanzierung

der Pflegekosten im Heim nach alter Rechtslage und

gemäss der neu geordneten Pflegefinanzierung. Die Krankenversicherer entrichten einen festen, gesetz-

lich fixierten und nach Aufwand abgestuften Beitrag

an die Kosten der Pflege. Die finanzielle Belastung der Pflegeheimbewohnenden sowie der Spitex-Pa-

tienten, der sogenannte Eigenbeitrag, ist ebenfalls

beschränkt (Belastung pro Tag maximal 20% der

höchsten zulasten der Krankenversicherung ver-

rechneten Stufe). Der Kanton oder die Gemeinden

übernehmen die Restkosten. Der Kanton legt die

Normkosten fest.

11.3 Revision des Bundesgesetzes über die Alters-undHinterlassenenversicherung(AHVG)Bis zum 31. Dezember 2010 konnten AHV-Rentner

nur eine Hilflosenentschädigung beanspruchen, wenn

eine Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades vor-

lag. Ab 2011 besteht bereits dann Anspruch, wenn eine

Hilflosigkeit leichten Grades vorliegt. Unter eine leich-

te Hilflosigkeit fällt, wer zu Hause betreut wird und,

trotz Abgabe von Hilfsmitteln, in mindestens zwei all-

täglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter ange-

wiesen ist oder dauernder persönlicher Überwachung

bedarf. Kein Anspruch besteht bei Heimaufenthalt.

Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Bund

finanziert.

11.4 Änderungen beim Bundesgesetz über die ErgänzungsleistungenzurAHV/IV(ELG)Bezüger einer AHV- oder IV-Rente haben Anspruch

auf Ergänzungsleistungen (EL), wenn die Einnahmen

aus Renten und Vermögen die anerkannten Kosten

für den Lebensunterhalt nicht decken. Bewohner von

Pflegeheimen haben ebenfalls Anspruch auf Ergän-

zungsleistungen, wenn die übrigen Voraussetzungen

erfüllt sind. Per 1. Januar 2011 wurden die Leistungen

verbessert:

• ErhöhungdesVermögensfreibetrages fürAllein-

stehende von 25’000 CHF auf 37’500 CHF und

fürEhepaarevon40’000CHFauf60’000CHF.

• Einführung eines zusätzlichen Freibetrages fürEigentümer von Liegenschaften, wenn ein Ehe-

gatte im Heim lebt oder wenn eine in der eigenen

Wohnung lebende Person eine Hilflosenentschä-digung bezieht.

• DieKantonehabendafürzusorgen,dassEL-Be-

züger durch den Aufenthalt in einem anerkann-

ten Pflegeheim in der Regel nicht sozialhilfeab-

hängig werden.

Pflegeheime können sich vertraglich zu weitergehen-

den Leistungen verpflichten. Diese höheren Anfor-

derungen, wie sie die Vertragsheime des VAP gemäss

Pflegeheim-Rahmenvertrag insbesondere in den Be-reichen Ausbildungstätigkeit und Qualitätssicherung

TeilIV:Anhang(Factsheets)

55

Grafik 11.1-1: Aufteilung und Finanzierung der Pflegeheimkosten*

* Abgebildet sind geschätzte durchschnittliche Tageskosten.

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

300

250

200

150

100

50

0

Unklare Höhe der Pflegekosten wegen fehlender

Normkosten

Normkosten der Pflege

bisher neu

verhandelter Pflegetarif(Krankenversicherung)

Pflegekosten(Heimbewohner;subsidiär EL)

Hotellerie und Betreuung(Heimbewohner;subsidiär EL)

Liegenschaftskosten(Bewohner; subsidiär EL)

Restfinanzierung(Kanton/Gemeinden)

Eigenbeitrag, max. 20% (Bewohner, subsidiär EL)

Pflegebeitrag(Krankenversicherung)

Hotellerie und Betreuung(Heimbewohner;subsidiäre EL)

Liegenschaftskosten(Bewohner; subsidiär EL)

Tabelle 11.1-1: Normkosten im Pflegeheim und deren Finanzierung (in CHF)

Pflegestufe Pflegenormkosten Finanzierunggem. § 8d KVO Bewohner Kanton/Gemeinde Krankenversicherung

1 9.00 9.00

2 24.00 6.00 18.00

3 40.00 13.00 27.00

4 56.00 20.00 36.00

5 72.00 21.60 5.40 45.00

6 88.00 21.60 12.40 54.00

7 104.00 21.60 19.40 63.00

8 120.00 21.60 26.40 72.00

9 136.00 21.60 33.40 81.00

10 152.00 21.60 40.40 90.00

11 168.00 21.60 47.40 99.00

12 184.00 21.60 54.40 108.00

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

56

und bei der Bereitstellung von Spezialangeboten

übernehmen, werden durch einen Zuschlag auf die

Normkosten abgegolten.

Der Kanton kann mit Spitex-Organisationen beson-

dere Leistungsaufträge zur Gewährleistung der Ver-

sorgungssicherheit vereinbaren. Die höheren Kosten

solcher Leistungen werden durch höhere Normkos-

ten abgegolten.

Tabelle 11.1-2: Normkosten bei Spitex-Leistungen und deren Finanzierung

CHF pro Stunde Normkosten Basel-Stadt

KVG-Beitrag Eigenbeitrag Restfinanzierung Kanton/Gemeinde

Für die 1. Pflegestunde

Bedarfsabklärung 96.00 79.80 8.00 8.20

Behandlungspflege 90.00 65.40 8.00 16.60

Grundpflege 80.00 54.60 8.00 17.40

Ab der 2. Pflegestunde

Bedarfsabklärung 80.00 79.80 0.00 0.20

Behandlungspflege 80.00 65.40 0.00 14.60

Grundpflege 70.00 54.60 0.00 15.40

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Grafik 11.1-2: Spitex-Normkosten und deren Finanzierung (Grundpflege)

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Normkosten Finanzierung Normkosten Finanzierung 1. Std. 1. Std. 2. Std. ab 2. Std.

Restfinanzierung

Eigenbeitrag

KVG-Beitrag

Franken pro Stunde

80

70

60

50

40

30

20

10

0

TeilIV:Anhang(Factsheets)

57

Das KVG umschreibt die Voraussetzungen, die erfüllt

sein müssen, damit ein Pflegeheim bei seiner Tätig-

keit zulasten der sozialen Krankenversicherung zuge-

lassen ist. Dazu gehören die vom Kanton zu erstellen-

de Planung und die Aufnahme in die Pflegeheimliste,

welche auf dieser Planung basiert. Im Kanton Basel-

Stadt wird diese Planung regelmässig überprüft.

12.1 Parameter der Pflegeheimplanung

Entwicklung der Bevölkerungszahlen im BereichHochbetagteMit fortschreitendem Alter eines Menschen wächst die Wahrscheinlichkeit, dass er pflegeheimbedürftig

wird. Deshalb stellt die Verteilung der Bevölkerung

auf die einzelnen Altersgruppen das zentrale Element bei der Schätzung des zukünftigen Bedarfs an Pflege-

heimplätzen dar. Das Gesundheitsdepartement lässt

regelmässig die neusten Zahlen des Statistischen Am-

tes des Kantons Basel-Stadt in die Planung einflies-

sen. Die Prognose basiert auf dem mittleren Szenario der jeweiligen Bevölkerungsprognose.

Anteil der Bevölkerung mit einem relevanten PflegebedarfDie entscheidenden Parameter bei der Bestimmung

des Anteils der Bevölkerung mit einem relevanten

12. Factsheet Pflegeheimplanung

Pflegebedarf sind die durchschnittliche Lebenser-

wartung sowie das Durchschnittsalter beim Eintritt

in ein Pflegeheim. Bewegen sich diese beiden Para-

meter parallel, ergibt sich daraus kein Mehrbedarf

an Pflegeheimplätzen. Falls jedoch, trotz steigendem

Durchschnittsalter der Bevölkerung, das durch-

schnittliche Eintrittsalter in ein Pflegeheim konstant bleibt, wird der Bedarf an Pflegeheimplätzen in der

Zukunft ansteigen.Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die Entwicklung

des Anteils an demenzkranken Menschen. Wird diese überproportional ausfallen oder läuft diese parallel

zur steigenden Lebenserwartung?

Art des Pflegebedarfs in der ZukunftEin weiterer wichtiger Faktor bei der Pflegeheim-planung betrifft die Entwicklung der Methoden und

Möglichkeiten in der Pflege. Es ist beispielsweise

denkbar, dass mit technischen Hilfsmitteln Menschen mit einer sich entwickelnden Demenzkrankheit län-

ger als bisher zu Hause gepflegt werden können.

Gemäss heutigem Kenntnisstand benötigt der Kanton

Basel-Stadt eine Anzahl an Pflegeheimplätzen, wel-

che 22% der Bevölkerungsgruppe der über 80-Jäh-rigen entspricht. Im Jahr 2011 wohnten im Kanton

Basel-Stadt 13’440 Personen mit einem Alter von 80

oder höher. Daraus ergibt sich ein Bedarf an Pflege-

heimplätzenvon2’957.Weilderzeitnur2’837Plätze

In Kürze• GemässKrankenversicherungsgesetzobliegtdiePflegeheimplanungdenKantonen.• DieEntwicklungderBevölkerungszahlen,derAnteilderBevölkerungmiteinemrelevantenPflege-

bedarf sowie die Art des Pflegebedarfs in der Zukunft stellen wichtige Planungs parameter dar.

58

Grafik 12.1-1: Auf einen Pflegeheimplatz Wartende

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

TeilIV:Anhang(Factsheets)

Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept

05 05 05 06 06 06 07 07 07 08 08 08 09 09 09 10 10 10 11 11 11 12 12 12

500

450

400

350

300

250

200

150

100

50

0

Entwicklung Wartende BS 2005-2012

Wartende in Spitalbetten Zu Hause Wartende Gleitender Durchschnitt Total Wartende (12 Mte.) Wartende in Passerellen Total Wartende

Tabelle 12.1-1: Bauplanung Pflegeheime

Bauprojekt Vorhaben Kapazität/Erweiterung

Geplantes Eröffnungsdatum

Südpark1 Neubau beim Südausgang Bahnhof SBB Neu 28 Plätze 2012

Gellertblick (vormals City Gate)1

Neubau auf dem ehemaligen MIBA-Areal Neu 56 Plätze 2013

Burgfelderhof Ersatzbau an der Friedrich Miescher-Strasse für die Heime Sonnenrain und Lindenhof

+31 Plätze 2014

Bethesda Neubau auf dem Bethesda-Areal Neu 134 Plätze 2014

Haus zum Wendelin1 Ausbau des bestehenden Pflegeheimes +16 Plätze 2014

Humanitas Ersatzbau im Niederholz Riehen +18 Plätze 2015

Adullam Riehen Ersatzbau für das Diakonissenhaus an gleichem Standort

+20 Plätze 2015

Dominikushaus Ersatzbau an gleichem Standort +17 Plätze 2016

Marthastift Ersatzbau an der Friedrich Miescher-Strasse +59 Plätze 2016

Erlenmatt1 Neubau auf dem Erlenmatt-Areal +56 Plätze 2016

1 Vorhaben ohne Bausubventionen

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

59

bereitstehen, ergibt sich eine Lücke von 120 Plätzen.

Ende 2011 warteten jedoch weit über 200 Personen

auf einen Pflegeheimplatz (siehe Grafik 12.1-1). Dies

zeigt, dass die Nachfrage gewissen Schwankungen

unterworfen ist.

12.2 AusblickFür das Jahr 2015 wird aufgrund der neusten Be-

völkerungsprognose mit einer Plangrösse von 3’018

Pflegeheimplätzen gerechnet. Für 2020 beträgt dieser

Wert3’056, für20303’386.Auffallend istvorallem

der stärkere Anstieg nach dem Jahr 2020.

Die Angebotslücke für den Zeitraum bis 2020 soll

mit den aufgelisteten Bauvorhaben beseitigt werden

(siehe Tabelle 12.1-1). Bei der Planung werden auch

Kapazitätsverluste aufgrund der Umwandlung von

schwer belegbaren Doppel- zu Einzelzimmern sowie

aufgrund möglicher Schliessungen von bestehenden

Pflegeheimen berücksichtigt.

60

13. Factsheet Neuordnung der Spitalfinanzierung

13.1 KVG-Revision betreffend Spitalfinanzie-rungDie von den eidgenössischen Räten am 21. Dezember

2007 verabschiedete Neuordnung der Spitalfinanzie-rung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und muss

bis spätestens ab 1. Januar 2012 umgesetzt werden. Die wichtigsten Elemente dieser KVG-Reform sind:

• Vollkostenprinzip: Spitalleistungen werden

durch kostendeckende Tarife vergütet. Diese be-inhalten neu auch die Anlagenutzungskosten

(Abschreibungen, Kapitalverzinsung). Die bishe-

rige Defizitdeckung der öffentlichen Spitäler fällt weg. Investitionen müssen aus eigenen Mitteln

finanziert werden.

• Für die Abgeltung stationärer Spitalleistungen

kommen leistungsbezogene Pauschalen mit einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarif-

struktur zur Anwendung. In der Regel erfolgt die

Abgeltung durch Fallpauschalen. Akutsomatische Behandlungen (ca. ⅔ aller Fälle) werden seit 1.

Januar 2012 nach dem System «Swiss Diagnosis

Related Groups» (SwissDRG) abgerechnet. Für

die Bereiche Rehabilitation und Psychiatrie wer-

den derzeit gesamtschweizerische Tarifsysteme

entwickelt. Bis zu deren Einführung erfolgt die

Abrechnung durch kostendeckende Tagespau-

schalen (inkl. Anlagenutzungskosten).• Dual-fixe Finanzierung: Die Kosten von sta-

tionären Spitalbehandlungen werden durch den

Wohnkanton (mindestens 55%) des Patienten

unddessenKrankenversicherung(maximal45%)

nach einem festen Vergütungsteiler bezahlt. Die-ser wird für das Folgejahr bis spätestens 31. März

des Vorjahres durch den Kanton festgelegt.

• Gemeinwirtschaftliche Leistungen und Kos-ten für universitäre Lehre und Forschung wer-

den separat ausgewiesen und finanziert.

• Gleichbehandlung der, auf einer kantonalen

Spitalliste geführten, öffentlichen und privaten

Spitäler.• FreizügigkeitinderSpitalwahl und Öffnung der

Kantonsgrenzen; bei Wahlbehandlungen Vergü-

tung höchstens zu dem Tarif, der in einem Lis-tenspital des Wohnkantons für die betreffende

Behandlung gilt.

TeilIV:Anhang(Factsheets)

In Kürze• StationäreSpitalbehandlungenwerdenmitkostendeckendenundleistungsbezogenen

Pauschalen vergütet. Dabei kommt eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur zur Anwendung.

• DieKostenwerdennacheinemfestenTeilerdurchdenWohnkantondesPatienten(mindestens55%) und dessen Krankenversicherung (maximal 45%) finanziert.

• GemeinwirtschaftlicheLeistungenderSpitälerwerdenseparatausgewiesenundfinanziert.• GleichbehandlungalleröffentlichenundprivatenListenspitäler.• MitfinanzierungvonausserkantonalenWahlbehandlungenzumReferenztarifdesWohnkantons.

61

13.2 SwissDRGSwissDRG ist das Tarifsystem für stationäre akut-

somatische Spitalleistungen, das seit 1. Januar 2012 –

gemäss der letzten Revision des KVG – die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen

schweizweit einheitlich regelt. Beim Fallpauschalen-

system SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Ne-

bendiagnosen, Behandlungen und weiteren Faktoren

einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.

Funktionsweise von SwissDRG (Grafik 13.1-2)Das wichtigste Kriterium für die Zuordnung eines

Patienten zu einer Fallgruppe ist die Hauptdiagnose bei Spitalaustritt. Weitere Klassifikationsmerkmale

sind Nebendiagnosen, Prozeduren, Alter, Geschlecht,

Vollkosten 100%

Gemeinwirtschaft-liche Leistungen

Universitäre Lehre und Forschung

anrechenbare Vollkosten inkl. Anlage-nutzungskosten gemäss KVG

Finanzierung

Budget Kanton

Budget Universität (Kanton)

Wohnsitzkanton mind. 55%

ObligatorischeKrankenpflege-versicherung max. 45%

Grafik 13.1-1: Neue Spitalfinanzierung

Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Art des Spitalaustritts, Schweregrad, bei Neugebore-

nen das Geburtsgewicht und weitere Faktoren. Die Zuweisung einer Hospitalisierung zu einer bestimm-

ten DRG erfolgt über eine Gruppierungssoftware

(Grouper). Die Höhe jeder SwissDRG-Fallpauschale

wird anhand der Multiplikation von Kostengewicht

(Cost Weight) und Basispreis (Baserate) ermittelt.

DRG-RechengrössenCost Weight (Relativgewicht, Bewertungsrelation):

Jedem DRG ist ein Relativgewicht zugeordnet, dessen

Wert anhand der tatsächlich anfallenden Kosten in den Schweizer Spitälern ermittelt wird. Es legt fest, um

wie viel teurer bzw. billiger eine DRG im Vergleich zu

einem Standardfall mit dem Gewicht von 1.0 ist. Bei-

spielsweise hat die DRG Nr. I04Z (Revision oder Ersatz

62

des Kniegelenkes mit komplizierender Diagnose oder

Arthrodese)einKostengewichtvon2.776.Baserate (Basisfallpreis): Beschreibt den Einheits-

preis der Spitalbehandlung. Die Multiplikation der

Baserate mit dem Cost Weight der DRG ergibt das

Entgelt für eine Behandlung. Beträgt die Baserate bei-

spielsweise 9’900 CHF, so kostet die Revision oder der

Ersatz des Kniegelenkes mit komplizierender Diagno-

se oder Arthrodese (DRG Nr. I04Z) CHF 27’482.40

(9’900×2.776).

Case Mix (Gewicht): Summe der Cost Weights (Re-

lativgewichte) aller in einem bestimmten Zeitraum

erbrachten DRGs (üblicherweise pro Spital erhoben).

Case Mix Index: Durchschnitt aller erbrachten Re-

lativgewichte (pro Spital). Er stellt die durchschnitt-

liche Fallschwere dar. Ein Universitätsspital hat typi-

scherweise überdurchschnittlich schwere Fälle und

weist damit einen Case Mix Index grösser als eins

aus, während ein Grundversorgungsspital eher leich-

tere Fälle behandelt und typischerweise einen Index

kleiner als eins ausweist.

Grafik 13.1-2: Funktionsweise von SwissDRG

TeilIV:Anhang(Factsheets)

Hauptdiagnose

(ICD-10)

Gruppierregeln

Datensatz

Grouper

(Software)

SwissDRG-

Fallpauschale

Abrechnungsregeln

Weitere Faktoren

– Alter– Geschlecht– Schweregrad– Weitere

ICD-10: Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision. Sie wird zur Verschlüsselung von Diagnosen in der medizinischen Versorgung eingesetzt.CHOP: Schweizerische Operationsklassifikation. Sie wird zur Verschlüsselung von Operationen und Behandlungen verwendet.

Quelle und weitere Informationen: www.swissdrg.org

Nebendiagnosen

(ICD-10)

Prozeduren

(CHOP)

63

14. Wichtige Kennzahlen der Pflegeheime und SpitälerKennziffern Pflegeheime Basel-Stadt 2011

Pflegeheim Anzahl Pflege-plätze

Geleistete Pflege-

tage

Auslastung in Prozen-

ten %

Pflegein-

tensität 1

Anzahl Soll-Stel-len Pflege

Total Hotel erie- und Betreuungs-

kosten in 1’000 CHF

anrechen bare Pflege kosten in

1’000 CHF

Total Ertrag in

1’000 CHF

Adullam Basel 238 88’013 101,3 1,04 124 16’305 8’337 25’258

Alban-Breite 83 29’449 97,2 0,91 38 5’197 2’650 8’096

Blindenheim Basel 50 17’220 94,4 0,63 17 3’063 1’145 4’156

Bürgerspital, am Bruderholz 58 20’735 97,9 1,28 34 4’066 2’875 6’625

Bürgerspital, Falkenstein 86 31’146 99,2 1,06 44 6’327 3’119 8’674

Bürgerspital, Lindenhof 33 11’235 93,3 1,20 18 2’188 1’403 3’542

Bürgerspital, Sonnenrain 50 17’861 97,9 1,10 26 3’775 2’069 5’328

Bürgerspital, Weiherweg 80 29’069 99,6 1,09 42 5’720 2’816 8’307

Bürgerspital, zum Lamm 69 25’091 99,6 0,93 32 3’967 2’145 6’493

Casavita Hasenbrunnen 57 20’688 99,4 1,03 29 3’629 2’061 5’572

Casavita Kannenfeld 114 37’065 89,1 1,05 54 6’819 3’380 10’048

Casavita Rosental 44 16’048 99,9 1,16 25 2’945 1’765 4’657

Casavita Wettstein 43 15’654 99,7 1,05 22 2’889 1’630 4’347

Casavita Vincentianum 46 16’610 98,9 1,16 26 3’089 1’589 4’806

dandelion 59 21’579 100,2 1,41 38 4’423 2’886 7’298

Dominikushaus 77 27’914 99,3 1,14 42 3’998 2’758 7’508

Diakonissen Mutterhaus St. Chrischona 32 11’447 98,0 1,02 16 1’843 976 3’075

Generationenhaus Neubad 74 26’414 97,8 0,87 33 4’620 2’146 6’825

Gundeldingen 110 39’927 99,4 1,04 56 7’136 3’668 11’064

Gustav Benz-Haus 81 29’159 98,6 0,88 37 5’157 2’254 7’528

Wendelin 68 23’733 95,6 0,99 33 4’344 2’529 6’338

Hirzbrunnenhaus 49 17’830 99,7 1,14 27 2’848 1’905 4’927

Holbeinhof 111 39’558 97,6 1,13 60 8’830 3’925 11’960

Humanitas 90 33’673 102,5 0,86 41 5’240 2’563 8’681

Johanniter 137 49’744 99,5 1,02 69 8’847 4’406 13’912

Ländliheim 40 14’360 98,4 0,93 19 2’695 1’371 3’828

Marienhaus 116 42’127 99,5 1,18 65 7’475 4’338 12’352

Marthastift 41 14’659 98,0 1,19 23 2’311 1’503 4’263

Murtengasse 23 7’907 94,2 0,96 11 1’416 681 2’078

St. Christophorus 71 25’671 99,1 1,23 41 4’695 2’757 7’501

St. Elisabethenheim 70 25’670 100,5 0,94 33 4’340 2’265 6’840

St. Johann 75 27’481 100,4 1,06 39 5’435 2’431 7’930

Sternenhof 158 56’763 98,4 1,09 83 10’396 6’768 16’227

Wesley-Haus 82 28’637 95,7 1,25 47 5’185 3’174 8’604

Wiesendamm 72 26’074 99,2 0,93 34 4’788 2’174 7’176

Zum Wasserturm 54 20’083 101,9 0,93 26 3’518 1’798 5’289

Total 2’741 986’294 1’405 179’519 96’260 277’116

Gewichteter Wert 98,6 1,05

1 Masszahl für den Schweregrad der Pflegeheimbewohner. Der Wert 1 bedeutet einen Pflegebedarf von ca. 120 Minuten pro Tag, was dem schweizerischen

Durchschnitt entspricht.

TeilIV:Anhang(Kennzahlen)

64 TeilIV:Anhang(Kennzahlen)

Wichtige Kennzahlen 2011 der Basler Spitäler

Universitäts-

spital Basel

Universitäts-

Kinderspital

beider Basel

Universitäre

Psychiatrische

Kliniken

St. Clara spital Schmerz klinik

Basel

REHAB Basel Reha Chrischona Merian

Iselin Klinik

Klinik

Sonnenhalde

Hildegard Hospiz Felix Platter-

Spital

Bethesda Spital Adullam Gesamt

Anzahl Planbetten 661 129 280 229 15 92 77 120 63 27 321 124 113 2’251

Anzahl Beschäftigte (Vollzeitstellen) 4’177 684 780 669 81 308 98 387 113 58 645 387 207 8’204

Total Betriebsaufwand in 1’000 CHF 849’486 117’393 130’303 152’866 16’049 45’671 15’880 78’997 16’359 7’889 94’309 68’495 21’081 1’614’777

davon Personalkosten in 1’000 CHF 522’212 74’924 92’694 85’644 9’971 28’886 10’384 37’599 11’508 5’465 67’075 38’357 13’817 998’536

davon medizinischer Bedarf in 1’000 CHF 171’909 16’915 6’462 25’803 2’051 4’442 608 19’751 290 216 6’415 10’838 1’633 267’331

Total Ertrag aus Leistungserstellung in 1’000 CHF 563’934 93’686 65’455 86’776 16’457 44’062 10’935 77’643 13’372 3’249 48’034 61’444 14’353 1’099’400

Anzahl Fälle (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 31’838 5’971 3’236 9’356 234 414 1’101 5’837 451 234 3’599 5’161 1’210 68’642

davon Unfall, IV

Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)

1’305

4%

1’083

18%

6

0%

113

1%

19

8%

127

31%

9

1%

862

15%

5

1%

0

0%

34

1%

42

0%

0

3’605

5%

davon KVG

Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)

28’738

90%

4’656

78%

2’900

90%

9’243

99%

215

92%

286

69%

1’047

95%

4’965

85%

446

99%

226

97%

3’565

99%

5’119

99%

1’210

100%

62’616

91%

KVG-Fälle mit Wohnsitz BS

Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)

16’719

58%

1’632

35%

2’486

86%

5’609

61%

57

27%

73

26%

546

52%

2’026

41%

162

36%

173

77%

3’191

90%

1’409

28%

1’140

94%

35’223

56%

KVG-Fälle mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung

Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)

22’391

78%

4’484

96%

2’759

95%

5’031

54%

121

56%

240

84%

750

72%

2’559

52%

375

84%

174

77%

2’841

80%

2’852

56%

880

73%

45’457

73%

Anzahl Pflegetage (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 209’615 32’170 127’669 62’599 3’703 26’574 24’997 29’358 22’544 4’846 99’178 32’811 37’643 713’707

davon KVG

Anteil in % (bezogen auf Total Tage)

191’993

92%

19’134

59%

113’904

89%

62’193

99%

3’404

92%

17’527

66%

23’713

95%

26’412

90%

22’360

99%

4’503

93%

98’342

99%

32’551

99%

37’643

100%

653’679

92%

KVG-Pflegetage mit Wohnsitz BS

Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)

111’102

58%

6’167

32%

97’468

86%

38’122

61%

813

24%

3’488

20%

12’408

52%

10’289

39%

7’559

34%

3’472

77%

88’857

90%

11’314

35%

35’783

95%

426’842

65%

KVG-Pflegetage mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung

Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)

144’619

75%

18’244

95%

108’097

95%

32’235

52%

1’878

55%

15’194

87%

17’140

72%

12’400

47%

18’680

84%

3’736

83%

79’668

81%

15’799

49%

27’880

74%

495’570

76%

65

Wichtige Kennzahlen 2011 der Basler Spitäler

Universitäts-

spital Basel

Universitäts-

Kinderspital

beider Basel

Universitäre

Psychiatrische

Kliniken

St. Clara spital Schmerz klinik

Basel

REHAB Basel Reha Chrischona Merian

Iselin Klinik

Klinik

Sonnenhalde

Hildegard Hospiz Felix Platter-

Spital

Bethesda Spital Adullam Gesamt

Anzahl Planbetten 661 129 280 229 15 92 77 120 63 27 321 124 113 2’251

Anzahl Beschäftigte (Vollzeitstellen) 4’177 684 780 669 81 308 98 387 113 58 645 387 207 8’204

Total Betriebsaufwand in 1’000 CHF 849’486 117’393 130’303 152’866 16’049 45’671 15’880 78’997 16’359 7’889 94’309 68’495 21’081 1’614’777

davon Personalkosten in 1’000 CHF 522’212 74’924 92’694 85’644 9’971 28’886 10’384 37’599 11’508 5’465 67’075 38’357 13’817 998’536

davon medizinischer Bedarf in 1’000 CHF 171’909 16’915 6’462 25’803 2’051 4’442 608 19’751 290 216 6’415 10’838 1’633 267’331

Total Ertrag aus Leistungserstellung in 1’000 CHF 563’934 93’686 65’455 86’776 16’457 44’062 10’935 77’643 13’372 3’249 48’034 61’444 14’353 1’099’400

Anzahl Fälle (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 31’838 5’971 3’236 9’356 234 414 1’101 5’837 451 234 3’599 5’161 1’210 68’642

davon Unfall, IV

Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)

1’305

4%

1’083

18%

6

0%

113

1%

19

8%

127

31%

9

1%

862

15%

5

1%

0

0%

34

1%

42

0%

0

3’605

5%

davon KVG

Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)

28’738

90%

4’656

78%

2’900

90%

9’243

99%

215

92%

286

69%

1’047

95%

4’965

85%

446

99%

226

97%

3’565

99%

5’119

99%

1’210

100%

62’616

91%

KVG-Fälle mit Wohnsitz BS

Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)

16’719

58%

1’632

35%

2’486

86%

5’609

61%

57

27%

73

26%

546

52%

2’026

41%

162

36%

173

77%

3’191

90%

1’409

28%

1’140

94%

35’223

56%

KVG-Fälle mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung

Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)

22’391

78%

4’484

96%

2’759

95%

5’031

54%

121

56%

240

84%

750

72%

2’559

52%

375

84%

174

77%

2’841

80%

2’852

56%

880

73%

45’457

73%

Anzahl Pflegetage (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 209’615 32’170 127’669 62’599 3’703 26’574 24’997 29’358 22’544 4’846 99’178 32’811 37’643 713’707

davon KVG

Anteil in % (bezogen auf Total Tage)

191’993

92%

19’134

59%

113’904

89%

62’193

99%

3’404

92%

17’527

66%

23’713

95%

26’412

90%

22’360

99%

4’503

93%

98’342

99%

32’551

99%

37’643

100%

653’679

92%

KVG-Pflegetage mit Wohnsitz BS

Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)

111’102

58%

6’167

32%

97’468

86%

38’122

61%

813

24%

3’488

20%

12’408

52%

10’289

39%

7’559

34%

3’472

77%

88’857

90%

11’314

35%

35’783

95%

426’842

65%

KVG-Pflegetage mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung

Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)

144’619

75%

18’244

95%

108’097

95%

32’235

52%

1’878

55%

15’194

87%

17’140

72%

12’400

47%

18’680

84%

3’736

83%

79’668

81%

15’799

49%

27’880

74%

495’570

76%

66

15. Glossar

Critical Incident Reporting System (CIRS)Ein Critical Incident Reporting System (CIRS) ist

ein Berichtssystem zur anonymen Meldung von kri-

tischen Ereignissen (critical incident) und Beinahe-

schäden in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Im Meldesystem CIRS werden Ereignisse erfasst, die

zu physischen oder psychischen Schädigungen von

Patienten, Mitarbeitenden oder Besuchern hätten

führen können bzw. führen.

DekubitusEin Dekubitus ist eine chronische, durch stetigen

Druck entstandene Wunde von unterschiedlicher

Grösse. Entweder sind nur oberflächliche oder aber

auch tiefere Haut- und Bindegewebsschichten bis auf

den Knochen betroffen. Die Entwicklung eines im

Spital erworbenen Dekubitus wird zu den vermeid-

baren Komplikationen während eines Spitalaufent-

halts gezählt.

EFQM-Modell (European Foundation for Quality Management)Das EFQM-Modell ist ein Qualitätsmanagement-

system des Total Quality Management. Es bietet

Organisationen Hilfestellung für den Aufbau und

die kontinuierliche Weiterentwicklung von Manage-mentsystemen. Es kann als Werkzeug genutzt wer-

den, um auf der Grundlage von Selbstbewertungen Stärken und Verbesserungspotenziale zu ermitteln,

anzuregen und ihren Geschäftserfolg zu verbessern.

EpilepsiechirurgieBehandlung der Epilepsie durch chirurgische Ent-

fernung derjenigen Hirnregion, von der die epilep-

tischen Anfälle ausgehen (sog. Anfallsherd). Vor-aussetzungen sind eine umfangreiche diagnostische

Abklärung im Hinblick auf die Epilepsie und der

Ausschluss möglicher neuer Funktionsstörungen in-

folge der Hirnoperation (z.B. Gedächtnisstörungen).

Integrale SpitallisteDie kantonalen Spitallisten lassen sich grundsätzlich in zwei Typen unterteilen. Die geteilte Liste unter-

scheidet zwischen Spitälern, deren allgemeine Ab-

teilung zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen ist

(genannt: Liste A), und Spitälern bzw. Abteilungen,

die Leistungen im Zusatzversicherungsbereich anbie-

ten (genannt: Liste B). Die integrale Liste hingegen

nimmt keine Unterscheidung zwischen den verschie-

denen Spitalabteilungen vor.

Intramedulläre TumoreIntramedulläre Tumore sind seltene Tumore des Rü-

ckenmarkes und machen lediglich 2–4% aller Tumo-

re des Zentralnervensystems aus.

Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK)Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) befasst

sich mit der Regelung aller grundsätzlichen Fragen,

die sich aus dem Medizinalrecht und den Medizi-

naltarifen für die Träger der obligatorischen Unfall-

versicherung ergeben. Ihre Entscheidungen sind für

den Bereich der obligatorischen Unfallversicherung

verbindlich. Zur Bewältigung der verschiedenen Auf-

gaben steht der MTK die Zentralstelle für Medizinal-

tarife UVG (ZMT) zur Verfügung.

NeurochirurgieDie Neurochirurgie umfasst als medizinisches Fach-

gebiet die Erkennung und operative Behandlung von

Erkrankungen, Fehlbildungen und Folgen von Ver-

letzungen des zentralen und peripheren Nervensys-tems.

NeuropathologieDie Neuropathologie ist ein Gebiet der Pathologie,

welches sich mit den Erkrankungen des Zentralner-

vensystems, der Hirnhäute (Meningen) und der peri-pheren Nerven beschäftigt.

Nosokomiale InfektionenNosokomiale Infektionen sind Komplikationen, wel-

che die positiven Ergebnisse medizinischer Massnah-men beeinträchtigen können. Dazu zählen Wund-

infektionen, die unter Umständen eine schwere

Komplikation nach einer Operation zur Folge haben. In der Regel führen sie zu einer Verlängerung des

Spitalaufenthaltes. Swissnoso führt Wundinfektions-

messungen nach bestimmten Operationen durch.

TeilIV:Anhang(Glossar)

67

ONA(ordentlicherNettoaufwand)Dies ist die zentrale Kennzahl zur finanziellen Steu-

erung einer Dienststelle des Kantons Basel-Stadt; sie

widerspiegelt die vom Grossen Rat genehmigte Mit-

telausstattung.

PrävalenzmessungAls Prävalenz wird die Anzahl Personen, die von ei-

ner Krankheit betroffenen sind, zu einem bestimm-

ten Zeitpunkt in einer Population im Verhältnis

zur Gesamtpopulation definiert. Dabei werden alle

relevanten Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt

aus der Gesamtpopulation oder einer möglichst re-

präsentativen Stichprobe erhoben. Die Prävalenzra-

te von z.B. Sturzereignissen gibt den Anteil der am

Erhebungstag betroffenen Patienten im Verhältnis zu

allen in die Erhebung eingeschlossenen Patienten an.

RAI (Resident Assessment Instrument)Im Kanton Basel-Stadt angewendetes System zur Be-

wohnerbeurteilung, Bedarfserfassung, Pflegeplanung

und Qualitätssicherung. Vgl. auch RUG.

Refraktäre EpilepsieEine chronische neurologische Erkrankung, welche

gekennzeichnet ist durch das wiederholte Auftreten von unprovozierten Krampfanfällen trotz medika-

mentöser Behandlung.

RehospitalisationWiedereintritt in ein Spital. Der Wiedereintritt wird

als potenziell vermeidbar angesehen, wenn er mit einer Diagnose verbunden ist, die bereits beim vorangehen-

den Spitalaufenthalt vorlag, sofern er nicht vorausseh-

bar war (ungeplant) und wenn er innert 30 Tagen er-folgt. Geplante Nachversorgungstermine und geplante

wiederholte Spitalaufenthalte, z.B. im Rahmen einer

Krebsbehandlung, werden also nicht gezählt.

ReoperationMeint in diesem Zusammenhang eine Zweitopera-

tion, die als vermeidbar angesehen wird, wenn der Eingriff an derselben Körperstelle erfolgt und nicht

vorhersehbar war oder wenn sie eher Ausdruck eines

Misslingens oder einer postoperativen Komplikation

als eine Verschlimmerung der Grundkrankheit ist.

RUG (Resource Utilization Groups)Bestandteil des RAI. RUGs bezeichnen Fallgruppen

mit vergleichbarem pflegerischem Aufwand. Sie die-

nen zur Festlegung der Pflegestufe im Heim.

Stroke UnitDie Stroke Unit ist eine Spitalabteilung am Univer-

sitätsspital Basel, in welcher ausschliesslich Hirn-

schlagpatienten behandelt werden. Die Ärzte- und

Pflegeteams sowie der multidisziplinäre Ansatz der

Behandlung charakterisieren die Stroke Unit.

SwissnosoSwissnoso widmet sich der Reduktion von nosoko-

mialen Infektionen und multiresistenten Keimen im

Schweizer Gesundheitswesen und ist ein Verband von

Ärzten in Kaderposition an Universitätsspitälern, in

kantonalen Spitalverbänden und im BAG.

Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)Die ZMT ist die Fachstelle, die die Beschlüsse der

MTK vorbereitet, bearbeitet, ausführt und für die

Verhandlungen mit den Medizinalpersonen und den

Heil- und Kuranstalten beigezogen wird. Sie wird

von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) geführt.

ZertifizierungDas Resultat einer Prüfung (Audit) durch einen

unparteiischen Dritten, das die Übereinstimmung

sowohl des Prozesses (Arbeitsabläufe) als auch der Resultate mit definierten Gütekriterien, mit aner-

kannten Standards und Normen für eine bestimmte

Zeitperiode bestätigt.

ZuweiserzufriedenheitUnter Zuweisern werden Hausärzte oder niederge-

lassene Spezialärzte verstanden. Viele Patienten las-

sen sich in dem Spital behandeln, das ihnen ihr Arzt empfohlen hat. Die Messung der Zuweiserzufrieden-

heit liefert den Betrieben wertvolle Informationen

darüber, wie die Zuweiser den Betrieb und die fachli-

che Betreuung der zugewiesenen Patienten empfun-

den haben.

68

16. Abkürzungsverzeichnis

AHVG Bundesgesetz über die Alters- und

HinterlassenenversicherungANQ Association Nationale pour le dévelop-

pement de Qualité dans les hôpitaux et

les cliniques, dt.: Nationaler Verein für

Qualitätsentwicklung in Spitälern und

Kliniken

BAG Bundesamt für Gesundheit

BfS Bundesamt für Statistik

CHOP Schweizerische Operationsklassifikation

CIRS Critical Incident Reporting SystemCMI Case Mix Index

DRG Diagnosis Related Groups

ELG Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen

zur Alters-, Hinterlassenen- und Invali-

denversicherung

GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen

Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren

GesG Gesundheitsgesetz des Kantons Basel-StadtGKV Gesetz über die Krankenversicherung im

Kanton Basel-StadtGWL Gemeinwirtschaftliche Leistungen (der

Spitäler)

H+ Nationaler Spitalverband

HSM Hochspezialisierte Medizin

ICD International Classification of Diseases

ITAR_K Integriertes Tarifmodell auf Basis der

Kosten trägerrechnung

IV Eidgenössische InvalidenversicherungIVHSM Interkantonale Vereinbarung zur hoch-

spezialisierten Medizin

KLV Krankenpflege-Leistungsverordnung

KVG Bundesgesetz über die Krankenversiche-

rungKVO Verordnung der Krankenversicherung im

Kanton Basel-Stadt

MTK Medizinaltarif-Kommission UVG

OKP Obligatorische Krankenpflegeversiche-

rung gemäss KVG

ONA Ordentlicher Nettoaufwand

ÖSpG Gesetz über die öffentlichen Spitäler des

Kantons Basel-Stadt

UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung

VAP Verband der gemeinnützigen Basler

Alters- und Pflegeheime Basel-Stadt

ZMT Zentralstelle für Medizinaltarife UVG

ZNS Zentrales Nervensystem

TeilIV:Anhang(Abkürzungsverzeichnis)

69

70