Upload
lebao
View
213
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
1
Gesundheits-versorgungsbericht2011
Über die Spitäler, Pflegeheime, Tagespflegeheime und Spitex-Einrichtungen
Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Bereich Gesundheitsversorgung
2
Geschlechtsneutrale Formulierung
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechterspezifische Differenzierung – beispielsweise Patientinnen und Patienten – verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grund-sätzlich für beide Geschlechter.
Impressum
VerantwortlichDr. med. Peter Indra, MPH
ProjektleitungRemigius Dürrenberger
Autorinnen und AutorenFelix Bader, Dr. Jessica Brunner Schmocker, Jonas Eckenfels, Anette Egger, Dr. Tobias Erlanger, Birgit Meier, Daniela Neuman, Susanne Rodewald, Sandra Schelbert, Thomas von Allmen
Gestaltung und RealisationVischerVettiger Kommunikation und Design AG, Basel
DruckWerner Druck AG, Basel
HerausgeberGesundheitsdepartement des Kantons Basel-StadtBereich GesundheitsversorgungGerbergasse 13 / Postfach 564CH-4001 BaselTel.: +41 (061) 205 32 42E-Mail: [email protected]: www.gesundheitsversorgung.bs.ch
1
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser
Zurzeit ist das Gesundheitswesen der Schweiz mit tief greifenden Reformen kon-
frontiert, die aktuell vor allem den Bereich der Langzeitpflege und die Versorgung
in den Akutspitälern betreffen.
Dem Kanton als verantwortlichem Regulator ist es wichtig, dass die gesetzlichen
Vorgaben der neuen Pflegefinanzierung und der neuen Spitalfinanzierung so um-
gesetzt werden, dass die hohe Qualität der Versorgung in diesen Bereichen erhalten
bleibt und noch weiter gesteigert werden kann. Dabei müssen aber auch die stetig
steigenden Kosten im Gesundheitswesen im Auge behalten werden; Nutzen und
Kosten müssen ständig gegeneinander abgewogen werden.
Der vorliegende zweite Gesundheitsversorgungsbericht Basel-Stadt untersucht,
wie schon der vorjährige erste Bericht, die Struktur- und die Versorgungsqualität
für die Basler Bevölkerung und bildet die eben erwähnten Fragestellungen ab.
Dargestellt werden quantitative wie qualitative Aspekte aus Angebot, Leistungser-
stellung, Kosten und Finanzierung sowie Qualitätssicherung.
Die Spitäler im Kanton Basel-Stadt erbringen wichtige Zentrumsfunktionen, wel-
che nicht nur der Basler Bevölkerung, sondern der ganzen Region zugutekommen.
Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt ist bestrebt, die vorhande-
nen Ressourcen im Sinne eines maximalen Nutzens einzusetzen. Dies geschieht
durch die Bereitstellung einer hochstehenden und der Bevölkerung optimal ent-
sprechenden Gesundheitsversorgung. Diese möchten wir den Leserinnen und
Lesern mit diesem Bericht näherbringen.
Dr. Carlo Conti
Regierungsrat
Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt
2
III
Allgemeiner Teil
1. Einleitung 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziele und Aufbau des Gesundheitsversorgungsberichts 6
2. Rahmenbedingungen und Umfeld 7
2.1 Wichtige Gesetzesgrundlagen 7
2.2 Bevölkerungsprognose Basel-Stadt 8
2.3 Nachfrage nach Gesundheitsleistungen im Stadtvergleich 10
Spitalversorgung (akutsomatische Versorgung, Rehabilitation, Psychiatrie)
3. Angebot der stationären Spitalversorgung 13
3.1 Die Spitalliste für das Jahr 2011 13
3.1.1 Patientinnen und Patienten der basel-städtischen Spitäler nach Wohnort und 15 Versicherungsklasse
3.2 Spitalplanung 17
3.2.1 Leistungsgruppensystematik als Grundlage für differenzierte Leistungsaufträge 17
3.2.2 Leistungsvereinbarungen und Leistungsaufträge für Listenspitäler 18
3.2.3 Spitzenmedizin im Kanton Basel-Stadt 18
4. Leistungen der stationären Spitalversorgung 19
4.1 Stationäre Spitalbehandlungen im Jahr 2011 19
4.2 Entwicklung Anzahl Spitalfälle, Pflegetage und Aufenthaltsdauer im Fünfjahresvergleich 19
4.3 Akutsomatische Spitalbehandlungen nach Leistungsbereichen 20
5. Kosten und Finanzierung der Spitalversorgung 24
5.1 Einleitung 24
5.2 Kosten der stationären Spitalversorgung der basel-städtischen Bevölkerung 24
5.3 Finanzierung der stationären Spitalversorgungskosten der basel-städtischen Bevölkerung 25
6. Qualitätssicherung in der stationären Spitalversorgung 27
6.1 Einführung 27
6.2 Ergebnisqualität 27
6.2.1 Externe vergleichende Qualitätssicherung 27
6.2.2 Spitalinterne und -individuelle Messungen im Überblick 31
6.2.3 Zufriedenheitsmessungen 31
6.3 Prozessqualität 32
6.4 Strukturqualität und Qualitätsberichte 33
6.5 Ausblick 33
Inhalt
Teil I
Teil II
3
III
IV
Pflegeheime und Spitex-Einrichtungen (Langzeitpflege)
7. Angebot in der Langzeitpflege 35
7.1 Pflegeheime 35
7.2 Tages-/Nachteinrichtungen 38
7.3 Spitex-Organisationen 38
8. Leistungen in der Langzeitpflege 39
8.1 Pflegeheime 39
8.2 Tages-/Nachteinrichtungen 40
8.3 Spitex-Organisationen 40
9. Kosten und Finanzierung der Langzeitpflege 42
9.1 Pflegeheime 42
9.1.1 Pflegeheimtarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die Gemeinden 42
9.1.2 Ergänzungsleistungen 43
9.1.3 Liegenschaftsbeiträge 44
9.1.4 Baubeiträge für Pflegeheime 44
9.2 Tages-/Nachteinrichtungen 44
9.3 Spitex-Organisationen 46
9.3.1 Spitex-Tarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die Gemeinden 46
9.4 Beiträge an die Pflege zu Hause 47
10. Qualitätssicherung in der Langzeitpflege 48
10.1 Qualitätssicherung in den Pflegeheimen 48
10.1.1 Aufsichtsbesuche 48
10.1.2 RAI-Audits 48
10.2 Qualitätssicherung bei Spitex-Organisationen 50
Anhang (Factsheets, Kennzahlen, Glossar, Abkürzungsverzeichnis)
11. Factsheet, Neuordnung der Pflegefinanzierung 53
11.1 Begriff der Pflegekosten 53
11.2 Neuerungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) 54
11.3 Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) 54
11.4 Änderungen beim Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG) 54
12. Factsheet, Pflegeheimplanung 57
12.1 Parameter der Pflegeheimplanung 57
12.2 Ausblick 59
13. Factsheet, Neuordnung der Spitalfinanzierung 60
13.1 KVG-Revision betreffend Spitalfinanzierung 60
13.2 SwissDRG 61
14. Wichtige Kennzahlen der Pflegeheime und Spitäler 63
15. Glossar 66
16. Abkürzungsverzeichnis 68
Teil III
Teil IV
5
1.1 AusgangslageMit der Umsetzung von zwei grossen KVG-Revisio-
nen erfolgt eine Neuordnung der Pflege- und Spital-
finanzierung. Vor allem Letztere hat weitreichende
strukturelle Änderungen zur Folge (z.B. die Verselbst-
ständigung der öffentlichen Spitäler). Lange bekann-te Steuerungs- und Berichtsinstrumente werden ob-
solet. Dieses neue Informationsinstrument wurde geschaffen, um auch in Zeiten grosser Veränderun-
gen eine ausführliche und umfassende Information über die Spital- und Langzeitpflege sicherzustellen.
Durch die Verselbstständigung der öffentlichen Spitä-
ler werden die Rollen des Kantons als Eigentümer
und Gesundheitsversorger klar getrennt. Der GSV-Bericht fokussiert auf den Versorgungsaspekt aus der
Perspektive des Kantons als Regulator und Finanzie-
rer. Zentral in der Berichterstattung sind die quan-titativen und qualitativen Versorgungsleistungen der
eigenen Bevölkerung in den basel-städtischen und
auch ausserkantonalen Spitälern und Pflegeeinrich-
tungen. Weiter legt der GSV-Bericht Rechenschaft
über die Mittelverwendung in Spitalversorgung und Langzeitpflege ab. Durch die Neuordnung der Finan-
zierung in diesen Bereichen, aufgrund der entspre-
chenden KVG-Revisionen, werden die bisherigen
kantonalen Beiträge weitgehend zu bundesgesetzlich
vorgeschriebenen Ausgaben. Die ausserkantonalen
Patientenströme sowie die Finanzströme in die basel-
städtischen Versorgungseinrichtungen sind Gegen-
stand der Eigner- und Unternehmensstrategien der
einzelnen Anbieter.
1. Einleitung
In Kürze• GegenstanddesGesundheitsversorgungsberichts(imFolgenden:GSV-Bericht)istdiesystematische
Darstellung derjenigen Versorgungsbereiche gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), in denen für den Kanton Planungskompetenzen und Finanzierungsverpflichtungen bestehen (stationäre Spitalversorgung und Langzeitpflege).
• DiesejährlichwiederkehrendeBerichterstattungerfolgtindenKategorienAngebotundPlanung,Leistungen, Kosten und Finanzierung sowie Qualitätssicherung. Sie richtet sich an die Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, Fachpersonen und die interessierte Öffentlichkeit.
• ImFokusdiesesBerichtsjahresstehtdieEinführungderPflegefinanzierungnachKVG.
6
1.2 Ziele und Aufbau des GSV-BerichtsDieser Bericht stellt ein neues Instrument der Bericht-
erstattung an den Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt
dar, welches die ordentliche Finanzberichterstattung
(Budget, Jahresrechnung) ergänzt. Gegenstand sind
diejenigen Sektoren der Gesundheitsversorgung, in
welchen dem Kanton Planungskompetenzen und Fi-
nanzierungsverpflichtungen gemäss KVG zugewiesen
sind. Hauptziel des GSV-Berichts ist die jährlich wie-
derkehrende, strukturierte Aufarbeitung von Infor-
mationen über Angebot, Leistungserstellung, Kosten
und Finanzierung sowie von der Qualitätssicherung
in der Spitalversorgung und den Einrichtungen der Langzeitpflege (Pflegeheime, Tagespflegeheime, Spi-
tex-Dienste). Er bietet eine Informationsgrundlage
für die Diskussion der Spital- und Langzeitpflegepoli-tik. Die Gliederung gestaltet sich gemäss Grafik 1.1-1
in die beiden Hauptteile über die Spitalversorgung
und die Langzeitpflege. Einführend steht ein allgemei-
ner Teil und abschliessend findet sich der Anhang mit
Glossar und ergänzenden Statistiken.
TeilI:AllgemeinerTeil
Grafik 1.1-1: Aufbau des GSV-Berichts
Teil I: AllgemeinesEinleitung, Rahmenbedingungen, Trends
Teil IV: AnhangFactsheet, Kennzahlen, Glossar, Abkürzungsverzeichnis
Teil II: Spitalversorgung•Angebot•Leistungen•KostenundFinanzierung•Qualität
Teil III: Langzeitpflege•Angebot•Leistungen•KostenundFinanzierung•Qualität
7
2.1 Wichtige GesetzesgrundlagenNeuordnung der Pflegefinanzierung Das eidgenössische Parlament hat im Juni 2008
dem Bundesgesetz über die Neuordnung der Pfle-
gefinanzierung zugestimmt. Dieses trat am 1. Janu-
ar 2011 in Kraft. Die neue Pflegefinanzierung regelt
die normative Festlegung der Pflegekosten sowie de-ren Übernahme durch die Krankenversicherung, die
Versicherten und die Kantone abschliessend. Die ob-
ligatorische Krankenversicherung und die Patienten
tragen einen fix festgelegten Beitrag an die ärztlich
verordneten Pflegeleistungen bei. Der Kanton hat die Restfinanzierung dieser Kosten zu tragen.
Im Kanton Basel-Stadt wurde die rechtliche Umset-
zung der Neuordnung der Pflegefinanzierung in einem einzigen Erlass, der Änderung der Verordnung der
Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (§§ 8b ff.
KVO), vollzogen.
Aufgrund der umfassenden materiellen Regelung
durch den Bund verblieben auf Kantonsebene per 1. Januar 2011 insbesondere folgende Schwerpunkte
zu regeln:
• Die Eigenbeiträge der Versicherten wurden für
Spitex-Leistungen auf 10% (statt maximal 20% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflege-
beitrages) gesenkt.• Die anerkannten Pflegekosten (Art. 25a Abs. 5
KVG) im Heim und ambulant wurden festgelegt, wodurch die Höhe der kantonalen Restfinanzie-
rung bestimmt ist.
• DerKantonsanteil andieKostenderAkut-undÜbergangspflege (Art. 25a Abs. 1 KLV) wurde
vomRegierungsratauf55%festgelegt.
Eine ausführliche Darstellung der Regelungen zur
Neuordnung der Pflegefinanzierung findet sich im Anhang (Factsheet Kapitel 11).
Neuordnung der SpitalfinanzierungDurch die am 21. Dezember 2007 vom National- und
Ständerat beschlossene Änderung des KVG wurde
die Spitalfinanzierung neu geregelt. Das revidier-te KVG trat am 1. Januar 2009 mit einer dreijähri-
gen Übergangsfrist in Kraft. Die Einführung der
In Kürze• DiewichtigstengesetzlichenGrundlagenimbetrachtetenBereichderGesundheitsversorgungsind
stark im Wandel begriffen. • EinewichtigePlanungsgrundlagestelltdieBevölkerungsprognosedesStatistischenAmts
Basel-Stadt dar. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung nimmt die Anzahl Personen über 65 Jahre in den nächsten 25 Jahren deutlich zu (+13%). Ein noch stärkerer Anstieg (22%) ist bei den über 80-Jährigen prognostiziert.
• DiehohenKrankenkassenprämienimKantonBasel-StadtsinddieFolgedesfehlendenStadt-Land-Ausgleichs und nicht einer höheren Beanspruchung von medizinischen Leistungen. Dies zeigt ein Vergleich der Hospitalisationsraten der zehn grössten Schweizer Städte. Die Spitaleinweisungen in Basel-Stadt liegen trotz des hohen Durchschnittsalters der Bevölkerung im Mittelfeld.
• GemässWirkungsanalysedesBAGliegtdieNettoprämienbelastunggemessenamverfügbarenEin-kommen in Basel-Stadt an vierter Stelle.
2. Rahmenbedingungen und Umfeld
8
neuen Spitalfinanzierung erfolgte auf den 1. Januar
2012. Kernstück der neuen Finanzierungsregelung
ist die fixe Aufteilung der anrechenbaren Vollkosten
(inkl. Investitionskostenanteil) für stationäre Spital-
behandlungen zwischen der Krankenversicherung
(maximal 45%) und dem Wohnkanton des Patien-
ten(mindestens55%)gemässArt.49aAbs.2KVG.
Die Abgeltung erfolgt durch leistungsorientierte Ta-
rife gemäss einer gesamtschweizerisch einheitlichen
Struktur. Für akutsomatische Behandlungen gelten
neu Fallpreispauschalen nach dem Tarifsystem Swiss-
DRG. Für die weiteren stationären Bereiche Rehabili-
tation (inklusive Palliativversorgung) und Psychiatrie
wird bis zur Einführung eines schweizweit einheitli-
chen Tarifsystems weiterhin mit Tagesvollpauschalen
abgerechnet. Gemeinwirtschaftliche Leistungen wie
zum Beispiel Lehre und Forschung müssen separat
ausgewiesen und finanziert werden.
Diese Regelung findet Anwendung auf alle Spitäler,
die auf einer kantonalen Spitalliste verzeichnet sind.
Es erfolgt somit eine Gleichstellung von öffentlichen
und privaten Spitälern. Gemäss Beschluss des Regie-
rungsrats vom 19. April 2011 wurde der Kantonsan-
teilinBasel-Stadtauf55%festgelegt.
Eine ausführliche Darstellung der neuen Spitalfinan-
zierung findet sich im Anhang (Factsheet Kapitel 13).
Gesundheitsgesetz (GesG)Mit dem Gesundheitsgesetz wird die Übersichtlich-keit des kantonalen Gesundheitsrechts durch die
Zusammenführung der bisher sieben Gesetze in ei-nen einzigen Erlass verbessert und eine erleichterte
Rechtsanwendung angestrebt. In dem Gesetzesent-wurf zu einem Gesundheitsgesetz, der in der Ver-
nehmlassung breit akzeptiert und auf gute Resonanz
gestossen ist, finden sich neben der Regelung der Patientenrechte, inklusive Regelung der palliativen
Behandlung, Bestimmungen zur Gesundheitsför-
derung und Prävention und zur Bekämpfung von
Missbrauch und Abhängigkeit. Ferner beinhaltet das
GesG vereinheitlichte und mit bundesrechtlichen Vorgaben in Einklang stehende Vorschriften zu den
Voraussetzungen zur Zulassung von Leistungserbrin-
genden. Im Weiteren werden Art und Umfang der Aufsicht über diese geregelt. Im Zuge der Anpassung
der Gesundheitsgesetzgebung im Kanton Basel-Stadt
ist auch ein Entwurf für eine Verordnung über die
Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen
(Bewilligungsverordnung) erarbeitet worden. Da-
durch wird eine inner- und teilweise auch interkan-
tonale Rechtsharmonisierung im Kleid einer kom-
pakten, alle Typen von Bewilligungen umfassenden,
Verordnung erzielt.
Das GesG und die Bewilligungsverordnung traten
am 1. Januar 2012 in Kraft.
Gesetz über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt (ÖSpG)Durch das Gesetz über die öffentlichen Spitäler werden
die staatlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt aus
der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und erhal-
ten eine eigene Rechtsperson in Form von öffentlich-
rechtlichen Anstalten. Das Gesetz ist eine Konsequenz
aus der Neuordnung der Spitalfinanzierung gemäss
KVG und wurde in der Referendumsabstimmung vom
15.Mai2011mit55,6%Jastimmenangenommen.Der
Erlass bezweckt die Gewährleistung eines starken Ser-
vice public und die Sicherung des freien Zugangs zu
den medizinischen Leistungen der öffentlichen Spi-
täler. Die neue Rechtsgrundlage hat zum Ziel, den
weiterhin im Eigentum des Kantons stehenden öffent-
lichen Spitälern eine möglichst gute regionale und na-
tionale Positionierung zu ermöglichen. Das ÖSpG ist
am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
2.2 Bevölkerungsprognose Basel-Stadt Prognosen der zukünftigen Bevölkerungsentwick-
lung bilden eine wichtige Planungsgrundlage in der
Gesundheitsversorgung. Für die Bedarfsabschätzung
wird das mittlere Szenario der kantonalen Bevölke-
rungsprognose des Statistischen Amts verwendet
(Tabelle 2.2-1). Gemäss der Prognose wird die Gesamtbevölkerung
von heute rund 191’000 auf knapp 196’000 Ein-
wohner imJahr2035zunehmen.DieAlterspyrami-
dezeigt,dassindennächsten25Jahrendankleicht
steigender Geburtenrate mit einer höheren Anzahl an Kindern und Jugendlichen zu rechnen ist. Aufgrund
der Hypothese, dass die Lebenserwartung für Män-
ner und Frauen auch in den nächsten Jahren weiter-hin steigen wird (Grafik 2.2-2), ist auch von einer
Zunahme der Einwohner im Rentenalter auszugehen.
DieLebenserwartungimAltervon65Jahren(Grafik
2.2-1) wird laut Prognose sowohl bei den Männern
alsauchbeidenFrauenindennächsten25Jahrenumweitere drei Jahre auf rund 22 bzw. 26 Jahre zuneh-
men. Dies führt dazu, dass im Jahr 2035 mit 43’500
TeilI:AllgemeinerTeil
9
Tabelle 2.2-1: Mittleres Szenario der Bevölkerungsprognose für den Kanton Basel-Stadt bis 2035
Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt
2015 2020 2025 2030 2035
Gesamtbevölkerung 193’140 194’150 195’470 196’490 195’940
Alter 65+ 39’110 39’610 40’940 42’600 43’500
Alter 65+ Anteil in % 20,3 20,4 20,9 21,7 22,2
Alter 65+ Index (Basis 2010) 101,5 102,8 106,3 110,6 112,9
Lebenserwartung Alter 65 Frauen in Jahren 23,5 24,2 24,7 25,3 25,7
Lebenserwartung Alter 65 Männer in Jahren 20,5 21,1 21,7 22,1 22,5
Alter 80+ 13’720 13’890 14’600 15’390 16’000
Alter 80+ Anteil in % 7,1 7,2 7,5 7,8 8,2
Alter 80+ Index (Basis 2010) 103,1 104,4 109,7 115,6 120,2
75
50
25
0
30
25
20
15
10
2000
1985 1995 2005 2015 2025 2035
Männer 2010
Frauen 2010
Prognose 2035
20001000 1000
Männer
Frauen
Grafik 2.2-1: Bevölkerungspyramide im mittleren Szenario
Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt
Quelle: Statistisches Amt Basel-Stadt
Grafik 2.2-2: Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren
Lebenserwartung in Jahren: effektiv bis 2010; Szenarien «Hoch», «Mittel» und «Tief» bis 2035
10
Grafik 2.3-1: Hospitalisationsrate im Stadtvergleich
Quelle: Medizinische Statistik 2008
TeilI:AllgemeinerTeil
Einwohnern im Alter von mindestens 65 Jahren zu
rechnen ist (+13%). Dies wiederum entspricht einem
Anteil von 22,2% an der Gesamtbevölkerung (2010: 20,2%). Genauso kann von einer Zunahme der über
80-Jährigen ausgegangen werden (+20,2%). Der ent-sprechende Anteil an der Gesamtbevölkerung im Jahr
2035beträgtlautPrognose8,2%(2010:7,0%).Der ausführliche Bericht zur Bevölkerungsprognose
findet sich auf der Homepage des Statistischen Amts:
http://www.statistik-bs.ch/publikationen/analysen/bevoelkerungsprognose.
2.3 Nachfrage nach Gesundheitsleistungen im StadtvergleichDie durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt liegen schweizweit an der Spitze.
Der Grund dieser im Vergleich mit anderen Kanto-
nen höheren Belastung liegt im fehlenden Stadt-Land-Ausgleich. Wird die Inanspruchnahme von
Leistungen im Gesundheitswesen gemessen an der
Hospitalisationsrate in Städten verglichen, liegt sie
für Basel-Stadt mit 149 Spitaleintritten pro 1’000
Einwohner im Mittelfeld (siehe Grafik 2.3-1). Dies
entspricht dem Durchschnitt der zehn grössten
Schweizer Städte.
Städtische Gebiete weisen eine höhere Nachfrage
nach Gesundheitsleistungen aus. Die Gründe dafür
sind vielfältig. Ein wichtiger Aspekt ist die höhere
Zahl von Einpersonenhaushalten. Im Kanton Basel-
Stadt ist die Alterung der Bevölkerung im nationa-len Vergleich stark fortgeschritten. Da die Prämien-
berechnung kantonal erfolgt, findet im Stadtkanton
kein Lastenausgleich statt.
Für die effektive Prämienbelastung der Haushalte
ist die Ausgestaltung der Prämienverbilligung wich-tig. Das BAG hat dazu eine Wirksamkeitsstudie über
das Jahr 2010 veröffentlicht. Daraus geht hervor,
dass Basel-Stadt gemessen an der Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens (= Netto-
lohn – Steuern) trotz der höchsten Prämien nach den
Kantonen Waadt (14,1%), Bern (13,3%) und Neuen-
burg (12,9%) mit 12,7% an vierter Stelle steht und
im Vergleich zum Kanton Basel-Landschaft nur 0,4% Prozentpunkte höher liegt (siehe Grafik 2.3-2).
Base
l
Bern
Biel
/Bie
nne
Genf
Laus
anne
Luga
noLu
zern
St. G
alle
nW
inte
rthur
Züric
h
149 151
136
173
156
132 132
157
129
143
200
150
100
50
0
Anzahl Hospitalisationen je 1’000 Einwohner
Durchschnitt: 149
11
Grafik 2.3-2: Prämienbelastung in % des verfügbaren Einkommens
Quelle: Wirksamkeit der Prämienverbilligung, Monitoring 2010, BAG, April 2012
VD
BE
NE
BS
TI JU
GE
BL LU
SG
TG
ZH
SH
AG
GL
FR
SO
UR
SZ
VS
GR
NW
AI
AR
OW
ZG
14,0%
12,0%
10,0%
8,0%
6,0%
4,0%
2,0%
0%
13
3. Angebot der stationären Spitalversorgung
Aufgrund der im KVG geregelten Aufgabenübertra-
gung an die Kantone planen diese das Angebot an
stationären Spitalleistungen und führen eine kanto-
nale Spitalliste. Die Spitäler im Kanton Basel-Stadt
stellen die medizinische Zentrumsversorgung in der
Nordwestschweiz sicher. Deshalb übersteigt das Ge-
samtangebot den Eigenbedarf deutlich.
3.1 Die Spitalliste für das Jahr 2011Der Kanton Basel-Stadt führt eine integrale Spitallis-
te. Diese beschreibt bedarfsgerechte Spitalkapazitä-ten gemäss der voraussichtlichen Gesamtnachfrage.
Als Kennzahl wird dafür die Anzahl der Planbetten
verwendet. Berücksichtigt sind demnach inner- und ausserkantonale Patienten sämtlicher Kostenträger
(Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherungen, Selbst-
zahlende) und Versicherungsklassen (Allgemein,
Halbprivat, Privat). Sie berücksichtigt private Träger-
schaften in angemessener Weise.Die Spitalliste ist unterteilt in eine Liste für akut-
somatische Spitäler und eine Liste für Spezialeinrich-
tungen, welche die Angebote für Psychiatrie, Reha-bilitation und Geriatrie enthält. Als Besonderheit in
der Schweiz wird die Liste für akutsomatische Spitä-
ler als gemeinsame Spitalliste mit dem Kanton Basel-
Landschaft geführt. Für die Spezialangebote nehmen
beide Kantone eigene Kapazitätsplanungen vor und
führen getrennte Listen. In Tabelle 3.1-1 sind die Ka-
pazitäten der Listenspitäler im Kanton Basel-Stadt
gemäss Spitalliste dargestellt. Als ergänzende Infor-
mation wurden die Anzahl der Mitarbeitenden und
die Versorgungsbereiche aufgeführt.
Neben den öffentlichen Spitälern tragen private Spi-
täler traditionell einen grossen Teil zur Versorgung
bei. Mehrheitlich werden diese für die Behandlung
der basel-städtischen Patienten voll subventioniert. Damit besteht im Kanton Basel-Stadt in weiten Tei-
len bereits eine Situation, die gesamtschweizerisch
erst durch die Neuordnung der Spitalfinanzierung ab
dem Jahr 2012 realisiert wird. Ab dann werden ge-
mäss neuer Spitalfinanzierung Privatspitäler, sofern sie auf einer kantonalen Spitalliste verzeichnet sind,
bezüglich Finanzierung den öffentlichen Spitälern
gleichgestellt.Jedem Spital sind gemäss Spitalliste generelle Leis-
tungsaufträge zugeteilt (Tabelle 3.1-2.). Die Spitalliste
und die Leistungsaufträge der einzelnen Spitäler und
Kliniken erfuhren im Berichtsjahr keine Veränderung.
In Kürze• SpitallisteundLeistungsaufträgeerfuhrenimJahr2011keineÄnderungen.• ImHinblickaufdieUmsetzungderneuenSpitalfinanzierungabdem1.Januar2012wurdeim
Rahmen der Spitalplanung die Spitalliste den neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.• DieZuteilungsentscheidedesBeschlussorgans«InterkantonaleVereinbarungzurhochspeziali-
sierten Medizin» (IVHSM) haben den Spitalstandort Basel-Stadt gestärkt.
14
Tabelle 3.1-2: Leistungsaufträge der Listenspitäler im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2011
Spital Leistungsauftrag
Universitätsspital Basel Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Ophthalmologie, allgemeine Psychiatrie (Krisenintervention), Geriatrie
Universitäts-Kinderspital Pädiatrie, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat, Neurorehabilitation, beider Basel internistische Rehabilitation
Universitäre Psychiatrische Allgemeine Psychiatrie, Alterspsychiatrie, Kinder- und JugendpsychiatrieKliniken
Felix Platter-Spital Medizin (nur Rheumatologie), Geriatrie A/B/C, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat
Reha Chrischona Internistische Rehabilitation, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat
St. Claraspital Medizin, Chirurgie, Gynäkologie (nur Grundversorgung), invasive Kardiologie, palliative Medizin mit Sterbebegleitung
Merian Iselin Klinik Medizin, Chirurgie
Bethesda Spital Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe, Rehabilitation Stütz- und Bewegungsapparat
Schmerzklinik Basel Schmerztherapie
REHAB Basel Neurorehabilitation (Querschnittgelähmte und Hirnverletzte)
Adullam Spital Geriatrie
Klinik Sonnenhalde Allgemeine Psychiatrie, Alterspsychiatrie
Hildegard Hospiz Palliativmedizin mit Sterbebegleitung, Nachbehandlung von Akutpatienten
Quelle: Spitalliste des Kantons Basel-Stadt
TeilII:Spitalversorgung
Tabelle 3.1-1: Listenspitäler des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2011
Rechtsträger Kantonale Versorgungs- Plan- Durchschnittliche Finanzierung bereiche betten Zahl der Mitarbeiter über das Jahr (in 100%-Stellen)
Universitätsspital Basel öffentlich voll subventioniert SA, G, P 661 4’177
Universitäts-Kinderspital öffentlich voll subventioniert SA, R 129 684beider Basel (UKBB)
Universitäre Psychiatrische öffentlich voll subventioniert P 280 780Kliniken
Felix Platter-Spital öffentlich voll subventioniert SA, R, G 321 645
Reha Chrischona öffentlich subventioniert gem. Vertrag R 77 98
St. Claraspital privat subventioniert gem. Vertrag SA, PAL 229 669
Merian Iselin Klinik privat subventioniert gem. Vertrag SA 120 387
Bethesda Spital privat subventioniert gem. Vertrag SA, R 124 387
Schmerzklinik Basel privat nicht subventioniert SA 15 81
REHAB Basel privat nicht subventioniert R 92 308
Adullam Spital privat subventioniert gem. Vertrag G 113 207
Klinik Sonnenhalde privat subventioniert gem. Vertrag P 63 113
Hildegard Hospiz privat nicht subventioniert PAL 27 58
Summe 2’251 8’594
G = Geriatrie, P = Psychiatrie, PAL = Palliativmedizin, R = Rehabilitation, SA = somatische Akutmedizin
Quelle:SpitallistedesKantonsBasel-Stadt,Krankenhausstatistik2011
15
3.1.1 Patienten der basel-städtischen Spitäler nach Wohnort und Versicherungsklasse
Die Behandlungsfälle sind im Jahr 2011 gegenüber
demVorjahrvon67’302auf68’642gestiegen(+2%).
Von diesen stationären Dienstleistungen in den Bas-
lerSpitälernwurden46%(31’494Fälle) fürausser-
kantonale und ausländische Patienten geleistet, wo-
bei dieser Anteil je nach Spital stark schwankt.
Als grösster Leistungsanbieter weist das Universitäts-
spital Basel mit 14’179 Fällen die meisten auswärti-
gen Behandlungen auf. Dies entspricht einem Anteil
von 20% gemessen an allen stationären Behandlun-
gen in Basel-Stadt. Der grösste Teil der auswärtigen
Patienten des Universitätsspitals kommen aus dem
Nachbarkanton Basel-Landschaft mit 7’038 Fällen
(22%), gefolgt von den nordwestschweizerischen
Kantonen (Solothurn, Aargau und Jura) mit 3’763
Fällen (12%). Ausserdem sind 1’142 (ca. 4%) Patien-
tenausderübrigenSchweizund2’236(ca.7%)aus
dem Ausland zu verzeichnen.
Die höchsten Patientenimportanteile finden sich bei
den Privatkliniken. Unter den Akutspitälern weist
das Bethesda Spital mit rund 72% (3’737 von total
5’161Fällen)diehöchsteQuoteanauswärtigenPa-
tienten auf. Gleichzeitig hat dieses Spital mit 54%
auch den grössten Anteil an Behandlungen aus dem
Kanton Basel-Landschaft. Ein ähnlich hoher Impor-
tanteil findet sich bei der Merian Iselin Klinik mit
rund60%.HierkommendieauswärtigenPatienten
aus dem Kanton Basel-Landschaft (40%), den nord-
westschweizerischen Kantonen (Solothurn, Aargau
und Jura; 9%) und dem Ausland (8%). Rund drei
Viertel der Patienten des Universitäts-Kinderspitals
beider Basel kommen aus den Trägerkantonen. Die
Herkunftsverteilung der übrigen Fälle ist ähnlich wie
beimUniversitätsspitalBasel:15%ausdennordwest-
schweizerischen Kantonen, 6% aus den restlichen
Kantonenund6%ausdemAusland.
In der privaten, psychiatrischen Klinik Sonnenhal-
de in Riehen sind rund 60% der Fälle aus anderen
Kantonen, wogegen über 80% der Behandlungsfälle
BS BL AG/SO/JU Rest CH Ausland
Grafik 3.1-1: Alle Patienten der Basler Spitäler nach Wohnort
Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)
Unive
rsitä
tsspi
tal
Base
l
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Unive
rsitä
ts-Ki
nder
spita
l
beid
er B
asel
Meria
n Ise
lin K
linik
St. C
lara
spita
l
Beth
esda
Spita
l
Felix
Pla
tter-
Spita
lHi
ldeg
ard
Hosp
iz
Schm
erzk
linik B
asel
Unive
rsitä
re P
sych
iatri
sche
Klin
iken
Adul
lam
Spita
l
Klin
ik So
nnen
hald
eRe
ha Ch
risch
ona
REHA
B Ba
sel
16
der Universitären Psychiatrischen Kliniken aus dem Kanton Basel-Stadt stammen.
Noch höhere Importanteile weisen das REHAB Basel (78% von total 414 Fällen) als Zentrum für Quer-
schnittgelähmte und Hirnverletzte und die Schmerz-
klinikKirschgartenmit75%auf,wobeiLetzterege-
samthaft nur 234 stationäre Fälle zu verzeichnen hat.
Umgekehrt finden sich die höchsten Anteile inner-kantonaler Patienten bei den geriatrisch orientierten
Kliniken Felix Platter-Spital (89%) und Adullam Spi-
tal (94%). Hervorzuheben ist auch die Verteilung nach den Ver-
sicherungsklassen Allgemein, Halbprivat und Privat.
Vonden68’642stationärenSpitalbehandlungenfan-
den72%inderallgemeinen,16%inderhalbpriva-
ten und 12% in der privaten Abteilung statt. Generell weisen die öffentlichen Spitäler einen höheren Anteil
an nur allgemein versicherten Patienten auf. Diese
Anteile haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum
verändert.
In den privaten Akutspitälern Merian Iselin Klinik, St. Claraspital und Bethesda Spital verfügen rund die
Hälfte der behandelten Personen über eine halbpri-vate oder private Zusatzversicherung. Dies entspricht
einem Marktanteil von 49%. Das Universitätsspital
Basel erreicht als öffentliches Spital eine Quote von
25%anhalbprivatenundprivatenstationärenSpital-
behandlungen. Aufgrund der Grösse des Spitals ent-spricht dies immer noch einem Marktanteil von 40%.
Fast ausschliesslich allgemein versicherte Patienten
finden sich im Universitäts-Kinderspital beider Basel und den Psychiatriespitälern.
TeilII:Spitalversorgung
Grafik 3.1-2: Alle Patienten der Basler Spitäler nach Versicherungsklassen
Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)
Allgemein Halbprivat Privat
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Unive
rsitä
tsspi
tal
Base
l
Unive
rsitä
ts-Ki
nder
spita
l
beid
er B
asel
Meria
n Ise
lin K
linik
St. C
lara
spita
l
Beth
esda
Spita
l
Felix
Pla
tter-
Spita
lHi
ldeg
ard
Hosp
iz
Schm
erzk
linik B
asel
Unive
rsitä
re P
sych
iatri
sche
Klin
iken
Adul
lam
Spita
l
Klin
ik So
nnen
hald
eRe
ha Ch
risch
ona
REHA
B Ba
sel
17
3.2 SpitalplanungDie Spitalplanung stand im Jahr 2011 ganz im Zeichen
der Vorbereitung der Einführung der neuen Spital-
finanzierung per 1. Januar 2012 (siehe Factsheet im
Anhang, Kapitel 13). Die wesentlichen Elemente dieser
Reform sind die Umstellung der Abgeltung der statio-
nären Spitalleistungen auf leistungsbezogene Fallpau-
schalen, die Vergrösserung der Spitalwahlfreizügigkeit
und der duale fixe Kostenteiler zwischen Versicherer
und Kanton für die Finanzierung der stationären Spi-
talbehandlungen.
Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass die kan-
tonalen Spitallisten spätestens bis Ende des Jahres
2014 überarbeitet werden müssen. Weil sich aus der
neuen Gesetzeslage eine zwingende kantonale Fi-
nanzierungspflicht ableitet, wenn ein Spital auf der
Liste aufgeführt ist, haben einige Kantone, so auch
Basel-Stadt, vor dieser gesetzlich vorgeschriebe-
nen Frist ihre Spitallisten an die Anforderungen des
neuen Finanzierungsregimes angepasst. Durch die
Umstellung auf ein leistungsorientiertes Finanzie-
rungssystem entfällt die bisherige Kapazitätsplanung
aufgrund von Planbetten. An deren Stelle treten dif-
ferenzierte Leistungsaufträge gemäss der neuen Leis-
tungsgruppensystematik (siehe Grafik 3.2-1).
Auf Grundlage der Versorgungsberichte der Nord-
westschweiz aus dem Jahr 2010 (www.versorgungs-
bericht.ch) haben die Kantone Aargau, Basel-
Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn auch ihre
Spitalplanungen aufeinander abgestimmt. Dazu
wurde ein gemeinsamer verbindlicher Kriterienka-
talog erarbeitet, welcher nebst betriebswirtschaft-
lichen und qualitativen Standards gemeinsame
Versorgungskriterien wie Mindestfallmengen, Infra-
strukturvorgaben und die Bereitschaft zur uneinge-
schränkten Patientenaufnahme im Rahmen des Leis-
tungsauftrages definiert. Diese Kriterien ergänzen die
Anforderungen der jeweiligen Leistungsgruppensys-
tematik (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation)
und sollen eine optimale Versorgungssicherheit für
die Bevölkerung gewährleisten.
3.2.1 Leistungsgruppensystematik als Grund-lage für differenzierte LeistungsaufträgeMit der Umstellung auf die leistungsorientierte
Spital planung werden die Leistungsaufträge detail-
lierter und spezifischer. Damit diese Aufträge klar de-
finiert sind, müssen sie möglichst auf allgemein an-
erkannten medizinischen Klassifizierungssystemen
(ICD und CHOP1) basieren. Im akutsomatischen Be-
reich werden die medizinischen Leistungen zu diesem
Zweck zu Leistungsgruppen gebündelt. Die Gesund-
heitsdirektion Zürich hat zusammen mit über 100
Fachärzten verschiedener Zürcher Spitäler eine neue
Leistungsgruppierung entwickelt. Die Gruppierung
bezeichnet27Leistungsbereicheund125Leistungs-
gruppen. Für jede dieser Leistungsgruppen wurden
spezifische Qualitätsanforderungen wie Infrastruk-
turvorgaben, Facharzttitel, Notfallanforderung und
wo möglich Mindestmengen definiert. Im Bereich
Rehabilitation setzt der Kanton Basel-Stadt ebenfalls
die Zürcher Systematik ein, welche die Rehabilitati-onsleistungen in sieben Leistungsbereiche gliedert. In
Grafik 3.2-1: Neue Zürcher Leistungsgruppensystematik
DetaillierterLeistungskatalog
Diagnose 1Behandlung A
Diagnose 2Behandlung B
Diagnose 3Behandlung C
Leistungskatalog
Leistungsbereich
Gynäkologie
Spitalliste
1 ICD = International Classification of Diseases (Internationale Klassifikation
der Krankheiten)
CHOP = Schweizerische Operationsklassifikation
Leistungsgruppe
Gyn 1
Gyn 1.1
Gyn 2
Anhang Spitalliste
18
der Psychiatrie wird ein Aargauer Einteilungsmodell
verwendet, das ähnlich wie in der Akutsomatik auf
Leistungsbereichen und Leistungsgruppen aufbaut.
Alle Behandlungsfälle einer Einrichtung werden auf-
grund der Prozeduren und Diagnosen einer Leis-
tungsgruppe zugeteilt. Die Leistungsaufträge an die
Spitäler werden auf Basis dieser Leistungsgruppen
vergeben.
Die so erstellte Spitalliste 2012 ist wesentlich differen-
zierter und umfangreicher. Sie kann in der Gesetzes-
sammlung des Kantons Basel-Stadt eingesehen wer-
den (http://www.gesetzessammlung.bs.ch, Stichwort
Volltextsuche «Spitalliste»).
3.2.2 Leistungsvereinbarungen und Leistungs-aufträge für ListenspitälerMit jeder Einrichtung auf der Spitalliste wurden im
Jahr 2011 neue Leistungsvereinbarungen und Leis-
tungsaufträge nach der neuen Zürcher Leistungs-
gruppensystematik erarbeitet und abgeschlossen. Bei
der Ausarbeitung der Leistungsaufträge fand eine
Orientierung am bisherigen Leistungsangebot statt.
Während die Leistungsvereinbarung allgemeingül-
tige Regelungen wie Qualitätssicherung, Ausbildungs-
verpflichtungen, Abrechnungsmodalitäten und das
Berichtswesen beinhaltet, bezeichnet der Leistungs-auftrag die bedarfsorientierten medizinischen Leis-
tungen, welche ein Leistungserbringer zulasten der
Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
erbringen darf.
Allen Leistungsaufträgen übergeordnet sind Ent-
scheide, welche im Rahmen der interkantonalen
Vereinbarung hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
getroffen werden.
3.2.3 Spitzenmedizin im Kanton Basel-StadtMit der Unterzeichnung der IVHSM haben sich die
Kantone zur gemeinsamen Planung und Zuteilung
der hochspezialisierten Medizin (HSM) verpflichtet.
Die gemeinsame Planung erfolgt im Hinblick auf eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und
wirtschaftlich erbrachte medizinische Versorgung.
Die Konzentration von hochspezialisierten Behand-lungen und Eingriffen trägt zur Verbesserung der
Behandlungsqualität bei. Wissenschaftlicher Hinter-
grund ist die Erkenntnis, dass durch medizinische
Schwerpunktbildung weniger Komplikationen auf-
treten, was zu einer Verbesserung der Überlebens-chancen der betroffenen Patienten führen kann.
Zudem können unnötige Verlegungen vermieden
und wertvolle Zeit für die optimale Behandlung ge-
wonnen werden. Des Weiteren führt eine optimierte
Erstversorgung zu geringeren Kosten für die Behand-
lung und Nachsorge, was langfristig zu bedeutenden
volkswirtschaftlichen Kosteneinsparungen führen
kann.
Zur landesweiten Koordination der Leistungen im
Bereich der Spitzenmedizin bzw. der hochspezialisier-
ten Medizin hat das HSM-Beschlussorgan, bestehend
aus den Gesundheitsdirektoren von 10 Kantonen
(Universitätskanton Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt
und Zürich sowie Vereinbarungskantone Aargau,
Freiburg, Graubünden, Luzern und St. Gallen), im
Jahr 2011 wichtige Entscheide in Bezug auf die weite-
re Konzentration gefällt. Schwerpunktthemen waren
die Neurochirurgie, Hirnschlagpatienten, Schwerver-
letzte sowie die Kindermedizin und -chirurgie.
Das Universitätsspital Basel erhielt die folgenden Zu-
teilungen:
• Neurochirurgie:
– Behandlung von intramedullären Tumoren
– Behandlung von vaskulären Erkrankungen
des zentralen Nervensystems (ZNS)
– Behandlung der refraktären Epilepsie beim Er-
wachsenen
• Komplexe, hochspezialisierte Behandlung von
Hirnschlagpatienten (Stroke Unit)• ErstversorgungvonschwerverletztenPatienten
Im Bereich der Kindermedizin und -chirurgie hat das
UKBB die folgenden Zuteilungen erhalten:
• Behandlung von schweren Traumata und Poly-traumata, inkl. Schädel-Hirn-Trauma
• Neugeborenen-Intensivpflege
• Nieren-LebendspendebeiJugendlichen
Weiterführende Informationen zur IVHSM finden sich auf der Homepage der GDK, der Schweizeri-
schen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirek-
torinnen und -direktoren, unter www.gdk-cds.ch.
TeilII:Spitalversorgung
19
4. Leistungen der stationären Spitalversorgung
In Kürze• Diebasel-städtischeBevölkerungbeanspruchteimJahr2011rund40’000stationäreSpitalbehandlungen.• BaslerinnenundBaslerwerdeninderAkutsomatikzu93%undinderPsychiatriezu91%inner-
kantonal behandelt. In der Rehabilitation liegt der Anteil innerkantonaler Behandlungen bei 70%.• ImFünfjahresvergleichsindleichtsteigendeFallzahlenund,ausserinderPsychiatrie,eine
rückläufige durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu beobachten.• HäufigeHauptdiagnosen,diezustationärer,akutsomatischerBehandlungführen,sind
ischämische Herzkrankheiten wie Angina pectoris, akute bzw. rezidivierende Myokardinfarkte oder verschiedene Arten von Arthrosen. Im psychiatrischen Bereich sind Schizophrenie und affektive Störungen (z.B. Depression) die häufigsten Hauptdiagnosen.
4.1 Stationäre Spitalbehandlungen im Jahr 2011Im Kanton Basel-Stadt steht in der stationären Spital-
versorgung ein breites Spektrum von der Grundver-sorgung bis hin zur hochspezialisierten Medizin zur
Verfügung.Vondeninsgesamt40’564durchdieKan-tonsbevölkerung in Anspruch genommenen statio-
nären Spitalbehandlungen wurden 92% oder 37’148 in einem Basler Spital durchgeführt.
Grafik 4.1-1 gibt einen Überblick über Verteilung
und Art der Spitalbehandlungen im Jahre 2011. Mit rund 35’618 Spitalbehandlungen werden die aller-
meisten Behandlungen in den akutsomatischen Leis-
tungsbereichen erbracht. Die restlichen Fälle vertei-
len sich auf psychiatrische Behandlungen (7,7%) und
Rehabilitationen (4,5%). Bei den ausserkantonalenBehandlungen ist der Anteil von Psychiatrie (8,1%)
undRehabilitation(16%)grösser.
4.2 Entwicklung Anzahl Spitalfälle, Pflegetage und Aufenthaltsdauer im FünfjahresvergleichDie Anzahl an stationären Spitalbehandlungen der
basel-städtischen Patienten ist im Fünfjahresver-
gleich von 2007 bis 2011 leicht angestiegen (1’019
Fälle;+2,6%).BeidenakutsomatischenBehandlun-
gen zeigt sich eine deutliche Zunahme um 1’389 Fälle
(+4,1%). Im Gegensatz dazu hat die Rehabilitation
einenRückgangum17,5%zuverzeichnen.DieAn-
zahl Patienten, die in der Psychiatrie behandelt wur-
den, ist in der betrachteten Fünfjahresperiode mit
0,5%nurleichtangestiegen(Grafik4.2-1).Bei Betrachtung der durchschnittlichen Aufenthalts-
dauer wird der Bereich Geriatrie von der Akutsoma-
tik ausgenommen, weil die lange Aufenthaltsdauer
von Geriatriepatienten das Ergebnis verzerren würde.
Die so berechnete durchschnittliche Aufenthaltsdau-er imJahr2010betrug7,6Tageundliegtdamit im
Vergleichmit2006um1,2Tageoderca.14%unter
dem damaligen Ausgangswert. In der Geriatrie und der Rehabilitation sind die Aufenthaltszeiten im Spi-
tal ebenfalls rückläufig (–10,8% bzw. –7,5%), wäh-
rend in der Psychiatrie seit 2006 eineVerlängerung
der Verweildauer um durchschnittlich rund 5 Tage
(+15,8%)zuverzeichnenist(Grafik4.2-2).Ein Rückgang der durchschnittlichen Aufenthalts-
dauer ist seit längerer Zeit zu beobachten und in erster
20
Grafik 4.2-1: Entwicklung Anzahl Fälle von basel-städtischen Patienten 2007–2011
41’000
40’000
39’000
38’000
37’000
36’000
35’000
34’000
33’000
32’000
2007 2008 2009 2010 2011
Rehabilitation 2’201 2’083 1’956 1’882 1’816
Psychiatrie 3’115 2’774 2’935 2’362 3’130
Akutsomatik 34’229 34’905 34’911 35’035 35’618
Total 39’545 39’762 39’802 39’279* 40’564
* Der Rückgang der Fälle im Jahr 2010 ist auf Zuordnungsprobleme in der
Statistik zurückzuführen, sodass seit 2008 insgesamt von einer leicht
steigenden Tendenz ausgegangen werden kann.
Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)
TeilII:Spitalversorgung
Linie mit dem medizinisch-technischen Fortschritt zu
erklären. Dieser erlaubt eine Verkürzung der stationä-
ren Behandlungszeiten durch neue, weniger invasive
Behandlungsmethoden und die Verlagerung in den
ambulanten Sektor. Die Anfang 2012 eingeführten
fallbezogenen Behandlungspauschalen dürften diese
Entwicklung nicht massgeblich beeinflussen. Zu die-
sem Ergebnis kommt auch eine Studie des Schweize-
rischen Gesundheitsobservatoriums Obsan (Bericht
49, Der Einfluss von APDRG auf Aufenthaltsdauer und
Rehospi talisierungen. Auswirkungen von Fallpauscha
len in Schweizer Spitälern zwischen 2001 und 2008, zu
finden online auf www.obsan.ch).
4.3 Akutsomatische Spitalbehandlungen nach LeistungsbereichenTabelle 4.3-1 zeigt die akutsomatischen Behandlun-
gen der Patienten aus Basel-Stadt in Basler Spitälern
nach Hauptleistungsbereichen.
Mit rund 47% erbringt die chirurgische und inter-
nistische Grundversorgung fast die Hälfte aller Spi-
talfälle (15’618). In den Spezialdisziplinen stellen
die orthopädischen Fälle mit knapp 10% (ca. 3’400
Fälle) die grösste Einzelgruppe dar. Darauf folgen
Geburtshilfe und die Versorgung der Neugeborenen
mitjerund6%oderca.2’000Fällen.Jerund1’500
Fälle (ca. 4,5%) verzeichnen Kardiologie und Uro-
logie. Weitere namhafte Gruppen mit Häufigkeiten im Bereich von 1’000 Fällen sind Hals-Nasen-Ohren,
Neurologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Gynäkologie.
Das Universitätsspital Basel deckt mehr als die Hälf-te der akutsomatischen Behandlungen der Patienten
ausBasel-Stadtab(17’659bzw.53%)undistdamit
der weitaus grösste Leistungserbringer. Gemessen an der Fallmenge bilden im Universitätsspital Basel
Geburtshilfe, Versorgung der Neugeborenen, Ortho-
pädie und die Kardiologie die grössten Leistungs-
schwerpunkte.
Das St. Claraspital kommt auf knapp einen Drittel der Fallmenge des Universitätsspitals Basel und ist
damit der zweitgrösste Leistungserbringer (5’700
Fälle bzw. 17%). Die Leistungsschwerpunkte liegen in Gastro enterologie, Kardiologie, Urologie, Radio-
Onkologie und Orthopädie.
Als Nächstes kommt das Felix Platter-Spital (2’887
Fälle bzw. 9%); Schwerpunkte sind die geriatrische
Medizin, welche zum ‹Basispaket Chirurgie und innere
Grafik 4.1-1: Anzahl und Anteile der Spitalbehandlungen der basel-städtischen Bevölkerung unterteilt in Hauptbe-reiche und Standort des Spitals im Jahr 2011
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Inner- Ausser- Total kantonal kantonal*
Rehabilitation 1’816 1’268 548
Psychiatrie 3’130 2’852 278
Akutsomatik 35’618 33’028 2’590
Total 40’564 37’148 3’416
* Anzahl Fälle des Jahres 2010, da noch keine aktuellen Daten verfügbar
Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)
21
Grafik 4.2-2: Entwicklung durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen von basel-städtischen Patienten 2006–2010
5,00,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0
Rehabilitation
Psychiatrie
Geriatrie
Akutsomatik
2010 2009 2008 2007 2006
2006 2007 2008 2009 2010
Rehabilitation 25,7 26,0 27,6 25,9 23,8
Psychiatrie 32,2 30,7 32,8 34,0 37,2
Geriatrie 34,1 34,4 36,2 34,3 30,4
Akutsomatik 8,8 8,7 8,6 8,1 7,6
Durchschnitt alle 13,9 13,6 13,8 13,3 12,5
Quelle:MedizinischeStatistikKrankenhäuser (Bundesamt für Statistik)
Medizin› gehört, und Neurologie bzw. Rheumatolo-
gie.InderMerianIselinKlinikwurden2’305Perso-
nen behandelt (7%). Der Schwerpunkt liegt in der Orthopädie.
In knapp 8% der stationären Spitalbehandlungen be-
geben sich die Baslerinnen und Basler in ausserkan-tonaleSpitäler. In67%dieserrund3’500Spitalfälle
handelt es sich um Wahlaufenthalte, d.h., die Patien-
ten suchen ohne medizinische Notwendigkeit (Not-
fall oder fehlendes innerkantonales Angebot) einen
Leistungserbringer in einem andern Kanton auf. Bis zum Ende des Jahres 2011 besteht dafür keine Mitfi-
nanzierungspflicht des Kantons. Die Kosten werden
ausschliesslich durch die Grund- und Zusatzversi-
cherungen getragen.
Rund ein Drittel (1’070) der ausserkantonalen Spi-talaufenthalte werden aufgrund eines Notfalls in
Anspruch genommen. Werden diese in einem öffent-
lichen oder öffentlich subventionierten Spital durch-geführt, bezahlt der Wohnkanton gemäss Art. 41 Abs.
3 KVG seinen Anteil. Der Kanton Basel-Stadt wendet
hierfürjährlichca.5,5Mio.CHFauf.
Die entsprechende Aufstellung von ausserkantona-
len Hospitalisierungen für akutsomatische Behand-lungen findet sich in Tabelle 4.3-2. Diese Vorjahres-
zahlen zeigen die ausserkantonale Spitalnutzung,
aufgeschlüsselt nach Leistungserbringer und Leis-tungsbereich. Die entsprechende Datenbasis für das
Jahr 2011 ist noch nicht verfügbar. Jedoch kann von
einer vergleichbaren Situation ausgegangen werden.
22
Adulla
m S
pit
al
Beth
esda
Spit
al
Felix
Pla
tter
-Spit
al
Hild
egar
d H
ospiz
Mer
ian
Ise
lin K
linik
Sch
mer
zklin
ik B
asel
St.
Clar
aspit
al
Un
iver
sitä
ts-K
inder
spit
al
bei
der
Bas
el
Un
iver
sitä
tssp
ital
Bas
el
Ges
amt
TeilII:Spitalversorgung
Tabelle 4.3-1: Anzahl an stationären akutsomatischen Spitalbehandlungen nach Leistungsbereichen in Basler Spitälern im Jahre 2011
Patienten aus Basel-Stadt
Basispaket Chirurgie und innere Medizin 1’013 349 2’377 124 350 37 3’055 1’382 6’931 15’618
Dermatologie <10 <10 <10 0 12 0 14 10 111 156
Hals-Nasen-Ohren <10 <10 <10 0 196 0 62 196 521 985
Neurochirurgie 0 0 <10 0 <10 <10 <10 <10 91 102
Neurologie 27 0 188 21 0 <10 43 27 479 787
Ophthalmologie 0 <10 0 0 <10 0 <10 <10 170 175
Endokrinologie 15 <10 28 0 <10 <10 38 <10 55 156
Gastroenterologie <10 <10 35 0 30 <10 479 <10 444 1’007
Viszeralchirurgie 0 <10 <10 0 <10 0 194 12 166 377
Hämatologie 29 <10 38 <10 <10 <10 83 59 169 393
Gefäss <10 0 <10 0 55 0 12 <10 458 532
Herz 0 0 <10 0 0 0 341 0 1’133 1’478
Nephrologie 0 <10 21 0 0 0 <10 0 58 92
Urologie <10 69 <10 0 163 0 460 27 774 1’501
Pneumologie 21 <10 66 <10 <10 0 186 43 560 885
Thoraxchirurgie 0 0 0 0 0 0 15 <10 48 69
Transplantation solider Organe 0 0 0 0 0 0 0 0 19 19
Orthopädie <10 145 55 0 1’438 <10 375 92 1’283 3’398
Rheumatologie 10 15 49 0 11 12 27 10 88 222
Gynäkologie 0 121 <10 0 41 0 51 <10 464 680
Geburtshilfe 0 219 0 0 0 0 0 0 1’775 1’994
Neugeborene 0 205 0 0 0 0 0 48 1’543 1’796
Radio-Onkologie <10 <10 <10 0 0 0 259 20 312 598
Schwere Verletzungen <10 0 0 0 0 0 0 0 <10 8
Gesamt 1’140 1’167 2’887 155 2’305 58 5’700 1’957 17’659 33’028
Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)
23
Tabelle 4.3-2: Akutsomatische ausserkantonale Spitalbehandlungen basel-städtischer Patienten im Jahre 2010
Patienten aus Basel-Stadt
Basispaket Chirurgie und innere Medizin 270 41 50 109 65 23 31 2 15 460 1’066
Dermatologie <10 <10 0 <10 0 0 0 0 <10 <10 11
Hals-Nasen-Ohren <10 67 18 0 0 <10 <10 0 <10 15 119
Neurochirurgie 0 0 0 0 0 <10 0 0 <10 <10 17
Neurologie 10 0 <10 <10 <10 <10 <10 0 <10 30 52
Ophthalmologie 0 0 35 0 0 0 0 0 <10 17 53
Endokrinologie 0 0 <10 <10 0 0 0 0 0 <10 <10
Gastroenterologie 14 0 <10 <10 <10 <10 <10 0 <10 <10 34
Viszeralchirurgie <10 0 <10 0 0 <10 <10 0 <10 <10 16
Hämatologie 0 0 <10 <10 <10 0 0 0 <10 <10 14
Gefäss <10 0 0 0 0 <10 0 0 0 <10 <10
Herz <10 0 <10 0 0 <10 <10 0 <10 42 67
Nephrologie 0 0 0 0 0 0 0 0 <10 <10 <10
Urologie <10 0 31 0 0 <10 <10 0 <10 14 64
Pneumologie 11 0 <10 <10 15 0 0 0 <10 13 51
Thoraxchirurgie 0 0 0 0 0 0 <10 0 0 0 <10
Transplantation solider Organe 0 0 0 0 0 <10 0 0 <10 0 <10
Orthopädie 190 202 79 0 0 <10 17 61 <10 122 676
Rheumatologie <10 <10 <10 <10 0 0 <10 0 0 <10 28
Gynäkologie 46 <10 0 0 0 <10 <10 0 0 44 100
Geburtshilfe 74 0 <10 31 0 <10 <10 0 <10 12 125
Neugeborene 43 0 <10 <10 0 <10 0 0 <10 10 59
Radio-Onkologie <10 0 <10 <10 0 0 0 0 0 <10 15
Schwere Verletzungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 <10 <10
Gesamt 701 317 244 163 84 73 68 63 51 826 2’590
Quelle: Medizinische Statistik der Krankenhäuser (Bundesamt für Statistik)
Kanto
nss
pit
al B
ruder
hol
z
Hir
slan
den
Klin
ik B
irsh
of
Kanto
nss
pit
al L
iest
al
Ita
Weg
man
Klin
ik
Klin
ik B
arm
elw
eid
Inse
lspit
al B
ern
Solo
thurn
er S
pit
äler
Prax
iskl
inik
Ren
nba
hn
Un
iver
sitä
tssp
ital
Züri
ch
Ander
e Sp
itäl
er
Ges
amt
24
5. Kosten und Finanzierung der Spitalversorgung
In Kürze• DieKostenfürdiestationäreSpitalversorgungderbasel-städtischenBevölkerungliegenbei
geschätzten 470 bis 520 Mio. CHF. Davon finanziert der Kanton Basel-Stadt zwischen 228 und 258 Mio. CHF. Eine exakte Bestimmung der sozialversicherungsrechtlich relevanten Kosten der allgemeinen Spitalabteilungen ist derzeit nicht möglich.
• AusderlaufendenRechnung(ohneInvestitionenundAbschreibungen)wendetederKantonBasel-Stadt im Jahr 2011 gesamthaft 344 Mio. CHF für die Spitalversorgung auf. Nur 5,5 Mio. CHF davon entfielen auf gesetzliche Beiträge für Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern.
5.1 EinleitungDie Kosten der stationären Spitalversorgung der
basel-städtischen Bevölkerung können unter dem
gegenwärtigen Finanzierungsregime nur annähernd
ermittelt werden. Es ist nicht genauer möglich, weil Fallkosten und innerkantonaler Schweregrad der
Behandlung aufgrund des gegenwärtigen Finanzie-rungsmechanismus nicht mit hinreichender Schärfe
ermittelt werden können. Für die öffentlichen Spi-täler wird der Kantonsanteil für die Behandlung der
Basler Patienten im Rahmen der Mittelzuweisung im
kantonalen Budget bereitgestellt. Er lässt sich von den übrigen Ausgaben nicht mit der notwendigen Trenn-
schärfe ausscheiden. Für vorliegende Schätzung der
Kosten der stationären Spitalversorgung der Kan-
tonsbevölkerung werden allein die sozialversiche-
rungsrechtlich anrechenbaren Kosten betrachtet. An-dere Aufwendungen, wie etwa für überobligatorische
Leistungen für halbprivat und privat Versicherte,
Lehre und Forschung, weitere gemeinwirtschaftliche Leistungen und Anlagenutzung, können derzeit nur
annähernd ausgeschieden werden. Die Neuordnung
der Spitalfinanzierung gemäss KVG wird diesbezüg-
lich ab dem Jahr 2012 Transparenz schaffen.
5.2 Kosten der stationären Spitalversorgung der basel-städtischen BevölkerungDie Medizinische Statistik des Bundesamtes für
Statistik (BfS) weist für das Jahr 2011 rund 40’860
inner- und ausserkantonale Spitalbehandlungen der basel-städtischen Bevölkerung auf. Aus den Be-
rechnungsgrundlagen lässt sich abschätzen, dass die Durchschnittskosten pro Fall sozialversicherungs-
rechtlichanrechenbareKostenzwischen11’500und12’700 CHF auslösen. Ein Grund für die Unschärfe
der Schätzung ist, dass der innerkantonale Schwe-
regrad der Fälle nur unzureichend bekannt ist. Im Vergleich zu den geschätzten Bruttofallkosten der
Spitäler liegt der innerkantonale Schweregrad (Case
Mix Index) rund 10% tiefer. Die sozialversicherungs-
relevanten Gesamtkosten dürften in einer Bandbreite
von470bis520Mio.CHFliegen.Davonentfallenca.30bis40Mio.CHF(ca.6%)auf
Behandlungsfälle in ausserkantonalen Spitälern (inkl.
Wahlbehandlungen). Die restlichen 94% (440 bis 480 Mio. CHF) fallen in den Basler Spitälern an. Werden
die Anlagenutzungskosten mit einem normativen
Satz von 10% angenommen, lassen diese sich mit ei-
nerBandbreitevon47bis52Mio.CHFfestlegen.
TeilII:Spitalversorgung
25
Tabelle 5.3-1: Entwicklung der Beiträge des Kantons Basel-Stadt
in Mio. CHF 2007 2008 2009 2010 2011
Subventionen Privatspitäler 31,0 30,2 31,3 34,7 34,5
Beiträge UKBB 9,3 8,7 9,3 14,0 14,6
Ausserkantonale Spitalbehandlungen 3,2 4,3 4,2 3,5 5,5
Sockelbeiträge Zusatzversicherte 33,7 34,1 38,6 39,2 37,9
Direkte Beiträge stationäre Versorgung (1) 77,2 77,3 83,4 91,4 92,5
ONA Universitätsspital Basel 137,3 167,5 180,0 174,2 159,6
ONA Universitäre Psychiatrische Kliniken 33,0 33,8 36,4 44,4 51,5
ONA Felix Platter-Spital 34,4 37,5 39,5 39,8 40,4
ONA öffentliche Spitäler (2) 204,7 238,8 256,0 258,4 251,5
Total Spitalbeiträge (1+2) 281,9 316,1 339,4 349,8 344,0
ONA = ordentlicher Nettoaufwand
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
5.3 Finanzierung der stationären Spital-versorgungskosten der basel-städtischen BevölkerungDie geschätzten sozialversicherungsrechtlich anre-
chenbarenKostenvon470bis520Mio.CHFwerden
über folgende Kanäle finanziert:
Die direkten Beiträge des Kantons Basel-Stadt an die
Versorgung der eigenen Bevölkerung im Umfang
von 93 Mio. CHF enthalten die Subventionen an die Privatspitäler, die kantonalen Sockelbeiträge an die
Behandlung von halbprivat und privat Zusatzversi-cherten in allen Spitälern des Kantons, die Beiträge
an das Universitäts-Kinderspital beider Basel und die Zahlungen an ausserkantonale Spitäler für die medi-
zinisch indizierten ausserkantonalen Spitalbehand-
lungen.
Die Kostenanteile für die Behandlung der allgemein
Versicherten in den öffentlichen Spitälern werden über die Restdefizitdeckung, den sogenannten or-
dentlichen Nettoaufwand (ONA), finanziert. Der ge-
schätzte Betrag liegt zwischen 120 und 170 Mio. CHF. Gemäss Versichertenstatistik von santésuisse (Ver-
band schweizerischer Krankenversicherer) betragen
die Leistungen der OKP 202 Mio. CHF.
Die Finanzierungsanteile der anderen Versicherun-
gen (v.a. Krankenzusatz-, Unfall- und Invalidenver-sicherungen) und der Selbstzahler liegen zwischen 40
und60Mio.CHF.
Tabelle5.3-1gibteinenÜberblicküberdieEntwick-
lung der Kantonsbeiträge an die Spitäler. Zu unter-
scheiden sind einerseits die direkten Beiträge an die
Spitalversorgung und andererseits die Mittelausstat-
tung öffentlicher Spitäler gemäss kantonaler Rech-
nungslegung (Restdefizitdeckung), der ONA. Die
direkten Beiträge an Spitalbehandlungen beinhalten
als grössten Anteil die Sockelbeiträge gemäss dem
Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behand-
lungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenver-sicherung vom 21. Juni 2002. Diese sind in den letzten
Jahren um durchschnittlich 4,4% pro Jahr angestie-gen. Diese Steigerung reflektiert grösstenteils den An-
stieg der KVG-Spitaltarife, weil der zu bezahlende
Sockelbeitrag gemäss Gesetz der Höhe dieses Tarifes
entspricht. Zu den direkten Beiträgen zählen auch
die Subventionen an die Privatspitäler St. Claraspital, Merian Iselin Klinik, Bethesda Spital, Klinik Sonnen-
halde, Adullam Spital und die Reha Chrischona für die
Behandlung von allgemein Versicherten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die Höhe dieser Subventions-
zahlungen war in den vorangehenden zwei Jahren sta-
bilbeirund35Mio.CHF.DieHöhederdirektenBei-
träge an das UKBB erfuhr im Jahr 2010 eine markante
Steigerung, welche mit einem Wiederanstieg der stati-onären Fälle von Kindern aus Basel-Stadt, einer Erhö-
hung der sonstigen Leistungen und umzugsbedingten
Sonderkosten (am 29. Januar 2011 wurde der Neubau
an der Spitalstrasse offiziell eröffnet) zu erklären ist.
26
Die Zahlungen für medizinisch indizierte ausserkan-
tonale Hospitalisationen gemäss Art. 41 Abs. 3 KVG
für Notfälle und Behandlungen, die im Kanton nicht
verfügbar sind, lagen in den letzten Jahren relativ sta-
bil bei rund 4 Mio. CHF, haben sich jedoch im Jahr
2011auf5,5Mio.CHFerhöht.
Weiter finanziert der Kanton Basel-Stadt die unge-
deckten Kosten der öffentlichen Spitäler. Diese be-
inhalten neben nicht gedeckten Behandlungskosten
weitere Leistungen der Spitäler (gemeinwirtschaftli-
che Leistungen wie Lehre und Forschung, ungedeckte
ambulante Kosten). Der grösste Anteil der stationä-
ren Spitalbehandlungsfälle wird durch die Kranken-
versicherung mitfinanziert. Die Grundversicherung
darf nach den im Jahr 2011 noch geltenden gesetz-
lichenRegelungenmaximal50%deranrechenbaren
Behandlungskosten decken. Nicht unter die Finan-
zierungspflicht des KVG fallen bei den öffentlichen
und öffentlich subventionierten Spitälern insbeson-
dere die Anlagenutzungskosten, die Kosten für Lehre
und Forschung und weitere gemeinwirtschaftliche
Leistungen der Spitäler. Im Fall der öffentlichen Spi-
täler werden diese Kosten vorwiegend über den ONA
und die Investitionsrechnung des Kantons abgegol-
ten. Wie oben dargelegt, beläuft sich der ONA aller
öffentlichenSpitälerimJahr2011auf251Mio.CHF.
Dieser enthält die nicht gedeckten Behandlungs-
kostenvon135bis165Mio.CHF.Dieverbleibende
Differenz dient der Finanzierung der weiteren nicht
gedeckten Leistungen der Spitäler.
TeilII:Spitalversorgung
27
6. Qualitätssicherung der stationären Spitalversorgung
In Kürze• DieSpitälerundKlinikenimKantonBasel-StadthabensichimJahr2010annationalenund
kantonalen Qualitätsmessungen beteiligt.• DieSpitälerundKlinikeninBasel-StadtgarantierendurchErhaltundAusbauvonStandards
sowie mit Verbesserungsprojekten für gute Behandlungsqualität und -sicherheit.• DieAufsichts-undRegulationstätigkeitdesKantonswirdimBereichderQualitätsförderungauch
in den kommenden Jahren an Bedeutung zunehmen.
6.1 EinführungDie Bedeutung der Qualitätssicherung in der stati-
onären Spitalversorgung hat im Berichtsjahr weiter
an Stellenwert gewonnen. Die Vorbereitungen auf
die neue Spitalfinanzierung wirken sich auch auf das
Bewusstsein für eine qualitativ hochstehende Versor-
gung aus. Der Kanton tritt in seiner Aufsichts- und
Regulationstätigkeit weiterhin prominent auf, über-
geordnetes Ziel des Qualitätsmonitorings in Basel-
Stadt bleibt die Sicherstellung einer möglichst hohen
Patientensicherheit. Der Kanton übt damit seine Rol-
le als Regulator aktiv aus. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern und
innerhalb verschiedener Gremien.
6.2 Ergebnisqualität
6.2.1 Externe vergleichende Qualitätssicherung
Nationale BestrebungenDas Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Mai
2011 seinen Bericht an den Bundesrat zur Konkreti-
sierung der Qualitätsstrategie des Bundes im schwei-
zerischen Gesundheitswesen überwiesen. Darin
werden insbesondere Strukturvarianten für ein nati-
onales Institut für Qualität und Patientensicherheit sowie die Finanzierung der Qualitätsstrategie formu-
liert. Weiter werden erste Schwerpunkte eines natio-
nalen Programms aufgezeigt:
• VerbesserungderMedikationssicherheit
• Erhöhung der Sicherheit bei chirurgischen Ein-griffen
• ReduktionderimSpitalerworbenenInfekte(no-
sokomiale Infekte)Im Berichtsjahr zählen die basel-städtischen Spitäler
und Kliniken die Themen Medikationssicherheit und
sichere Chirurgie nicht zu ihren Qualitätsaktivitäten.
Einzig das St. Claraspital hat ein Pilotprojekt zur Me-
dikationssicherheit durchgeführt. Dagegen sind Er-hebungen von nosokomialen Infekten bereits fest in
spitalinterne Abläufe integriert. Es bleibt abzuwarten,
28
wie die anderen Schwerpunkte des nationalen Pro-
gramms in Basel-Stadt Fuss fassen werden.
Das BAG publiziert jährlich eine Auswertung zu Fall-
zahlen und Mortalität in den akutsomatischen Spi-
tälern der Schweiz, basierend auf der Medizinischen
Krankenhausstatistik. Diese Daten werden im Be-
reich Gesundheitsversorgung analysiert und können
künftig in das Monitoring einfliessen.
Nationale MessungenAuf nationaler Ebene konnte für die Qualitätssiche-
rung im Berichtsjahr ein Meilenstein erreicht werden.
Alle Partner des Nationalen Vereins für Qualitäts-
sicherung in Spitälern und Kliniken (ANQ) – dazu
zählen Leistungserbringer, Versicherer und Kantone
– haben 2011 den Nationalen Qualitätsvertrag unter-
zeichnet. Mit der Unterschrift verpflichteten sich die
akutsomatischen Spitäler und Kliniken erstmals, fünf
Messungen bzw. Auswertungen durchzuführen. Mit
den Ergebnissen können sich die Spitäler und Klini-
ken in Bezug auf ihre erbrachte Qualität schweizweit
vergleichen. Erste Resultate sind bereits publiziert,
weitere werden im Laufe des Kalenderjahres 2012 er-
wartet. Das Messportfolio wird in den Jahren 2012
respektive 2013 auf die Fachbereiche Psychiatrie und
Rehabilitation ausgeweitet. Kantone und Versicherer
beteiligen sich während zweier Jahre an der Finanzie-
rung der Messungen.
Folgende Messungen wurden in den akutsoma-
tischen Spitälern und Kliniken der Schweiz 2011
durchgeführt:
• AuswertungvonpotenziellvermeidbarenWiedereintritten
Ein Wiedereintritt (Rehospitalisation) gilt als poten-
ziell vermeidbar, wenn er innert 30 Tagen nach Aus-
tritt nach vorhergehendem Aufenthalt erfolgt und
bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Wiederein-trittsrate gilt als bedeutender Indikator für die Ergeb-
nisqualität eines Spitals. Die Rate wurde basierend auf der Medizinischen Krankenhausstatistik berech-
net. Eine erste Auswertung zeigt das Engagement der beteiligten Spitäler auf, jedoch hat die Datenqualität
noch deutliches Verbesserungspotenzial. Eine hohe
Rate an Wiedereintritten kann mit der bestehenden Abgrenzungsproblematik zwischen nicht vermeid-
baren und potenziell vermeidbaren Wiedereintrit-
ten zusammenhängen. Details zur Auswertung sind
nachzulesen unter http://www.anq.ch.
• AuswertungvonpotenziellvermeidbarenZweitoperationen
Eine Zweitoperation (Reoperation) gilt als potenziell
vermeidbar, wenn sie unter anderem auf einen Ein-
griff an derselben anatomischen Stelle erfolgt und
nicht vorhersehbar war. Komplikationen, die eine erneute Operation nach sich ziehen, stellen ein nicht
befriedigendes Ergebnis dar und belasten den Pati-
TeilII:Spitalversorgung
29
enten. Die Daten der sich an der Messung beteiligten
Spitäler und Kliniken wurden ausgewertet. Jedoch
erfolgte seitens ANQ keine Publikation; auch hier
besteht bei der Methode noch die Problematik einer
korrekten Abgrenzung, was sich ungünstig auf die
Datenqualität auswirkt.
• PostoperativesWundinfekt-MonitoringWundinfektionen können zu möglicherweise schwe-
ren Komplikationen im postoperativen Verlauf füh-
ren. Sie können die positiven Ergebnisse medizini-
scher Massnahmen beeinträchtigen und führen zu
einer Verlängerung des Spitalaufenthaltes und erheb-
lichen Mehrkosten. Die Messung der nosokomialen
Infektionen nach der Methode Swissnoso (Verband
der schweizerischen Spitalhygieniker) wurde fort-
gesetzt. Erste Ergebnisse zeigen wie in bereits oben
beschriebenen Messungen die mangelnde Qualität
der Datensätze. Noch sind die Daten nicht validiert,
den Spitälern stehen sie jedoch schon zur internen
Analyse zur Verfügung. Mit einer pseudonymisier-
ten Veröffentlichung ist im Laufe des Jahres 2012 zu
rechnen. Ein Überblick über die allgemeine Situation
der Spitalinfektionen in den Spitälern und Kliniken
des Kantons wurde vom Qualitätsmanagement des
Bereichs Gesundheitsversorgung eingeholt und wird
inKapitel6.3beschrieben.
• MessungzuSturzundWundliegenErstmalig wurde 2011 eine Prävalenzmessung zu Sturz und Wundliegen (Dekubitus) durchgeführt.
Hier werden an einem im Voraus definierten Stichtag alle Patienten untersucht, ob sie an einer oder meh-
reren Druckstellen infolge von Wundliegen leiden
und ob sie in den letzten 30 Tagen vor dem Stich-
tag gestürzt sind. Die Sturz- und Dekubitusrate kann
Aufschluss über die Pflegequalität geben. Die Präva-lenzmessung unterliegt einem breiten Spektrum an
Einflussfaktoren, die Ergebnisse eines Spitals müssen
sorgfältig interpretiert werden. Die beteiligten basel-städtischen Spitäler haben sich in Zusammenarbeit
mit dem Bereich Gesundheitsversorgung für gute
Rahmenbedingungen und für die Koordination der
Messung eingesetzt. Die Ergebnisse werden voraus-
sichtlich noch im Jahr 2012 in pseudonymisierter Form publiziert.
• NationalePatientenbefragungDie Beurteilung der Leistungsqualität aus dem Blick-
winkel des Patienten ist heute ein unbestritten wich-
tiger Qualitätsindikator. 2011 wurde erstmals ein mit
einem Expertengremium entwickelter Fragebogen
eingesetzt, der die Patienten zusätzlich zu den spital-
individuellen Erhebungen nach ihrer Zufriedenheit
befragt. Das Messergebnis für die basel-städtischen
Akutspitäler wurde von den Leistungserbringern in
ihren jeweiligen Qualitätsberichten dokumentiert.2
Zusammengefasst zeigen sich durchweg positive Aus-
sagen der Patienten und eine hohe Zufriedenheit mit
«ihrem» Spital. Der ANQ wird die Resultate im Laufe
des Jahres 2012 publizieren.
Zusammenfassend betrachtet befindet sich die
Schweiz bezüglich ihrer nationalen Qualitätsaktivitä-
ten heute in einer Übergangsphase: Fast alle Messun-
gen des ANQ wurden 2011 erstmals durchgeführt.
Es zeigten sich Schwierigkeiten bei der Umsetzung
der Messungen oder Abgrenzungsfragen bei der In-
terpretation der Daten. Die Leistungserbringer sind
berechtigterweise besorgt, dass nicht validierte Daten
veröffentlicht und in der Folge fehlinterpretiert wer-
den könnten. Aus kantonaler Sicht muss der vorläu-
fige Verzicht auf spitalgenaue Publikation respektiert
werden, wenngleich der Ruf nach Transparenz für
Bürger und die Politik verständlicherweise laut ist.
Der ANQ hat das Erstpublikationsrecht der national vergleichenden Auswertungen mit Messergebnissen.
Die Spitäler und Kliniken dürfen eigene Auswertun-gen ihrer Daten veröffentlichen. Das Universitätsspi-
tal Basel hat mehrheitlich die Messresultate aus 2011 in seinem Qualitätsbericht publiziert. Diese Bereit-
schaft zur Transparenz ist pionierhaft; wünschens-
wert ist, dass andere Spitäler künftig auch zu diesem Schritt bereit wären.
Kantonales QualitätsmonitoringDas kantonale Qualitätsmonitoring setzt sich zum Ziel, alle Spitäler und Kliniken im Kanton zu spezi-
fischen Themen des Qualitätsmanagements im Sinne
einer Sensibilisierung zu konsultieren. Im Berichts-jahr wurde eine Erhebung zum Thema «Critical In-
cident Reporting System» (CIRS) durchgeführt. Im
CIRS werden Ereignisse erfasst, die zu physischen
2 Die Qualitätsberichte der Basler Spitäler sind im Internet verfügbar unter
http://www.gesundheitsversorgung.bs.ch/Themen und Projekte/QUBA
30
Grafik 6.2-2: Mitarbeitender: «Ich bin mit dem CIRS sehr gut vertraut.»
Quelle: Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement
der Berner Fachhochschule BFH.
Auswertung Qualitätsmonitoring 2011
oder psychischen Schädigungen von Patienten,
Mitarbeitenden und Besucher führen können bzw.
geführt haben. Alle Spitäler und Kliniken haben sich
an der Befragung beteiligt. Die Angaben beruhen
vorwiegend auf einer Selbstdeklaration durch die
Qualitätsbeauftragten. Bereits 2009 wurde eine Er-
hebung zum CIRS durchgeführt und jetzt in leicht
adaptierter Form wiederholt. Neu und ergänzend
wurden in diesem Jahr auch die Mitarbeitenden al-
ler betroffenen Spitäler und Kliniken befragt. Dazu
wurden 20% der Pflege, 20% der Assistenzärzte, 30%
Mitarbeitende der Querschnittsfunktionen und 40%
der ärztlichen und pflegerischen Leitung zur Online-
befragung eingeladen. Bei einer hohen durchschnitt-
lichen Rücklaufquote von 63% haben über 1’000
Mitarbeitende der Basler Spitäler teilgenommen.
Bislang ist im deutschen Sprachraum keine Studie
bekannt, die eine kombinierte Befragung von Qua-
litätsbeauftragten und Mitarbeitenden thematisiert
und so Hinweise zum CIRS liefert.
Den Qualitätsbeauftragten wurden folgende Fragen
gestellt:
Ist in Ihrem Spital ein System zur Erfassung und zum
Umgang mit kritischen Zwischenfällen und Fehlern
implementiert? Ist dieses System auf allen Abteilungen
und Stationen der Klinik eingeführt?
Aufgrund der Antworten lässt sich feststellen, dass
im Jahr 2011 alle Spitäler ein CIRS installiert und
auf allen Stationen eingeführt haben. Damit wurde
das Ziel des Monitorings, die Leistungserbringer für
dieses Thema zu sensibilisieren und zum Handeln
einzuladen, vollumfänglich erreicht, weil damals im
Jahr2009erstbei69%derBefragtenbzw.auf63%der Stationen ein CIRS vorhanden war (siehe Grafik
6.2-1).
Sind Sie angehalten, alle kritischen Zwischenfälle zu
erfassen?
Diese Frage beantworteten 71% der Mitarbeitenden
mit «Ja», 10% mit «Nein» und 19% mit «Weiss nicht».
Dies bestätigt die Antwort der Qualitätsbeauftragten, dass Mitarbeitende für das CIRS sensibilisiert sind.
TeilII:Spitalversorgung
Trifft nicht zuWeiss nicht
Trifft zu Weder noch
15%
47%
2%
36%
2009 2011
Grafik 6.2-1: Qualitätsbeauftragte: Implementierung CIRS*
120,0%
100,0%
80,0%
60,0%
40,0%
20,0%
0,0%
* Ist in Ihrem Spital ein System zur Erfassung und zum Umgang mit kritischen
Zwischenfällen und Fehlern implementiert?
Quelle: Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement
der Berner Fachhochschule BFH.
Auswertung Qualitätsmonitoring 2011
Nein Ja
31
Wird CIRS von den Mitarbeitenden als wichtiges In
strument wahrgenommen?
Auf einer Bewertungsskala «Trifft vollumfänglich
zu» (7) bis «Trifft überhaupt nicht zu» (1) lag der
DurchschnittderAntwortenbei5,3(Median5).Da-
mithabenüber80%derBefragtenmit5oderhöher
geantwortet.
Die Resultate der Erhebung machen deutlich, dass
aus Sicht der Qualitätsbeauftragten einem CIRS eine
grosse Bedeutung zugemessen wird. Auch die Mitar-
beitenden wurden mit folgender Frage eingeladen,
die Bedeutung des CIRS für das Spital einzuschätzen:
Wie gross schätzen Sie den Nutzen des CIRS bezüglich
der Verbesserung der Sicherheit im Spital?
Auf diese Frage antworteten 49% der Mitarbeiten-
denmit«Trifftzu»und46%mit«Weissnicht»oder
«Weder noch». Dies zeigt, dass der Nutzen durch die
Mitarbeitenden kritischer bewertet wird.
Die Spitalmitarbeitenden bewerteten die Feststel-
lung Ich bin mit dem CIRS sehr gut vertraut zu 47%
mit«Trifftzu»undmit51%mit«Wedernoch»oder
«Trifftnichtzu»(sieheGrafik6.2-2).
Auch hier zeigt die Auswertung eine gewisse Abwei-
chung gegenüber der Einschätzung aus Sicht der
Qualitätsbeauftragten. Damit bekommen die Spitäler
und Kliniken wichtige Hinweise zu ihrem CIRS und können anhand der Auswertung die nötigen Mass-
nahmen auslösen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das
CIRS mittlerweile ein etabliertes System ist, das in
den Spitä lern des Kantons breit abgestützt ist und
von den Spitalleitungen unterstützt als System zum Erkennen von Systemschwächen genutzt wird. Spi-
talintern kann, ergänzt durch die Ergebnisse der
Mitarbeiterbefragung, vorhandenes Verbesserungs-potenzial identifiziert und können geeignete Mass-
nahmen abgeleitet werden. Die Auswertung wurde
zusätzlich nach Berufsgruppen und Anstellungsdau-
er aufgeschlüsselt, was eine spezifischere Auswertung
ermöglicht. Für das Qualitätsmanagement des Kan-tons kann eine Aussage getroffen werden, wie sich die
Leistungserbringer des Kantons einzeln und insge-
samt entwickelt haben.
6.2.2 Spitalinterne und -individuelle Messungen im ÜberblickDie Qualitätsanforderungen verschiedener An-
spruchsgruppen werden für die Leistungserbringer
zunehmend anspruchsvoll. Die Spitäler und Klini-
ken befinden sich in einem Strudel an Vorgaben zu
verpflichtenden Qualitätsmessungen und -nachwei-
sen, die mehrheitlich ressourcenintensiv sind. Ein in
der Regel lang bewährtes hausinternes Messportfolio
kann sich zum Beispiel nun mit den Messthemen des
ANQ überschneiden. Folglich kann es vorkommen,
dass ein Spital ein Thema mehrfach erhebt, einer-
seits für die verpflichtende nationale Messung und
andererseits für ein hausinternes Monitoring. Die
hausinternen Messungen, die auf die Bedürfnisse des
Spitals zugeschnitten sind, lassen andere Aussagen
und Konsequenzen für die Patientenbehandlung zu
als eine nationale Erhebung. Die Diskussion um ein
geeignetes Verhältnis von Aufwand und Auswertungs-
potenzial wird vermehrt mit allen Partnern diskutiert
werden.
6.2.3 ZufriedenheitsmessungenMessungen der Zufriedenheit sind heute weitverbrei-
tet und ein bewährtes Mittel, um die Leistungsquali-
tät aus dem Blickwinkel von Patienten, Mitarbeiten-
den oder auch Angehörigen zu ermitteln. So werden
zunehmend auch die einweisenden Ärzte nach ihrer
Meinung gefragt. Drei Spitäler, das Felix Platter-Spi-
tal, das St. Claraspital und die Universitären Psych-
iatrischen Kliniken, haben 2011 eine Messung der
Zuweiserzufriedenheit durchgeführt und in der Kon-
sequenz verschiedene Verbesserungsmassnahmen in
der Zusammenarbeit mit den Einweisern lanciert.
Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, dass eine kons-tante Anzahl an Spitälern die Zufriedenheitsmessung
durchgeführt hat respektive sich dafür interessiert.
Vermutlich wird im Zuge des Qualitätswettbewerbs unter den Spitälern in den nächsten Jahren die Mei-
nung der einweisenden Ärzte vermehrt an Aufmerk-
samkeit gewinnen.
32 TeilII:Spitalversorgung
2007 2008 2009 2010 2011
Grafik 6.3-2: Rate nosokomialer Infekte in den akutsomatischen Spitälern des Kantons Basel-Stadt
14,0%
12,0%
10,0%
8,0%
6,0%
4,0%
2,0%
0,0%
-2,0%
Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Angaben der Leistungserbringer
Mittelwert mit Standardabweichung
6.3 ProzessqualitätViele Spitäler und Kliniken lassen sich mit ihrem ge-
samten Betrieb respektive für einzelne Einheiten zer-
tifizieren. Dies ist heute oftmals Voraussetzung zum
Betreiben einer Abteilung respektive kann dem Enga-
gement des Spitals zugeschrieben werden. Das kanto-
nale GesG fordert ab 2012 das Vorliegen eines ange-
messenen Qualitätssicherungssystems. Jedoch ist eine
«freiwillige» Zertifizierung nicht mit verpflichtenden
Qualitätsnachweisen für Kanton, Bund oder ANQ
gleichzusetzen bzw. kann eine Zertifizierung die di-
versen Qualitätsmessungen nicht ersetzen. Gleichwohl
honorieren alle Anspruchsgruppen – insbesondere die
Patienten – die Motivation der Spitäler, sich den Mes-
sungen und Befragungen zu stellen.Im folgenden Abschnitt werden exemplarisch und
am Beispiel der Spitalhygiene die vielseitigen, nicht
vorgeschriebenen Aktivitäten der Häuser vorgestellt. Die Massnahmen der Spitäler und Kliniken dienen
der Verbesserung der Prozessqualität und sind im
Sinne der Patientensicherheit.
Situation der Spitalinfektionen im Kanton Basel-StadtDie Bedeutung der Hygiene für den Spitalbetrieb ist unbestritten. Das BAG schätzt die Zahl der im Spital
infizierten Patienten in der Schweiz auf 70’000 jähr-
lich mit entsprechenden Auswirkungen auf Kosten,
Spitalaufenthaltsdauer und Mortalitätsrate. Zu den
wichtigsten Aufgaben der Spitalhygiene gehört die
Vermeidung von neu erworbenen Infektionen im
Spital. Zudem werden Patienten mit multiresisten-
ten Keimen identifiziert und therapiert. In Basel-
Stadt engagiert sich die Abteilung für Spitalhygiene
des Universitätsspitals Basel spitalübergreifend für
die Hygiene im stationären Sektor. Sie berät Spitäler,
hat Einsitz in die jeweiligen Hygienekommissionen und führt Prävalenzmessungen in vielen Spitälern
und Kliniken in Basel-Stadt durch. Diese Erhebun-gen werden von den Leistungserbringern zusätzlich
zur nationalen Messung Swissnoso durchgeführt und geben dem einzelnen Spital Hinweise auf Verbesse-
rungspotenzial. Eine Prävalenzmessung ist eine Mo-
mentaufnahme, kann jedoch im Mehrjahresvergleich
bei gleichbleibenden Messvoraussetzungen ein gutes
Bild über die Situation abgeben.Alle akutsomatischen Spitäler führen regelmässig
Prävalenzmessungen durch. Ein Spital hat über ei-
nen Zeitraum von 11 Monaten eine flächendeckende Messung durchgeführt (siehe Grafik 6.3-1). Einige
Kliniken führen die Erhebung in grösseren Zeitab-
ständen durch respektive beschränken sich auf die
Dokumentation aller auftretenden Fälle. Zusätzlich
werden Indikatoren wie zum Beispiel die Anzahl der Isolationstage oder die Anzahl von multiresistenten
Keimen im Mehrjahresvergleich dokumentiert.
Aufgrund der Erhebungen von Swissnoso ist bekannt,
dass in der Schweiz zwischen 2% und 14% der Pati-
33
Nein, anderer Bericht
Ja
7%
21%
Grafik 6.4-1: Publikation der Qualitätsberichte nach Vorlage H+
Quelle: Homepage der Spitäler und Kliniken in BS. Stand 20. Juni 2012
72%
Nein
Prävalenz-messung jährlich
Prävalenzmessung in zwei- oder mehrjährigen Abständen
Dokumentation, keine Messung
Inzidenz-messung
31%
8%
38%
23%
Grafik 6.3-1: Häufigkeit von Messungen zu Spital-infektionen in Basel-Stadt
Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Angaben der Leistungserbringer
enten eine spitalerworbene Infektion erleiden. Dies
ist mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheits-
wesen3verbunden.Grafik6.3-2zeigtdieRatederno-
sokomialen Infekte in den akutsomatischen Spitälern
des Kantons, die aus den Prävalenzmessungen her-
vorgehen. Die gemessenen Werte liegen im Rahmen
der nationalen Rate von 7%. Das Durchführen von
jährlichen Prävalenzmessungen zählt heute zu den
wichtigen Massnahmen zugunsten der Patientensi-
cherheit. Alleine durch eine stattfindende Überwa-
chung und durch gezielte Strategien kann die Infek-
tionsrate um durchschnittlich 30% gesenkt werden.4
6.4 Strukturqualität und QualitätsberichteDer spitalinterne Stellenwert des Qualitätsmanage-
ments hat auch im letzten Jahr an Bedeutung gewon-
nen. Wie im vergangenen Jahr wurden die Spitäler
und Kliniken verpflichtet, einen Qualitätsbericht
nach Vorlage des nationalen Spitalverbandes H+ aus-
zufüllen. Diese Berichte bieten, übersichtlich gestaltet
und gut verständlich, zahlreiche Informationen zur
Qualitätssicherung.
Das Verfassen eines solchen Qualitätsberichts ist ar-
beitsintensiv. Jedoch publizieren bisher nur etwa ein
Drittel der Spitäler diesen auf ihrer Homepage oder im
RahmendesordentlichenJahresberichts(Grafik6.4-1).
6.5 AusblickDie Qualitätssicherung in den Spitälern wird in den
kommenden Jahren stabilisiert und weiter ausgebaut. Der Kanton kann in seiner Rolle als Regulator spital-
individuell intervenieren und gesamthaft für Themen
sensibilisieren. Ein Schwerpunkt wird das Anregen
von intensiver Vernetzung der Leistungserbringer
untereinander sein. Nur so kann die Kontinuität in der Versorgung der Patienten auch über Spital- und
Klinikgrenzen hinweg sichergestellt werden. Im
nächsten Berichtsjahr werden neben den publizier-ten ANQ-Messergebnissen auch erste Erkenntnisse
der kantonalen Befragung zum Schnittstellenmana-
gement vorliegen. Diese werden sich im kantonalen
Qualitätsmonitoring auf die Struktur-, Prozess- und
Ergebnisebene auswirken.
3 Sax H., Qualitätsmanagement: Hygiene in den Spitälern. Die Volkswirtschaft
– Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2006: 17-19.4 Swissnoso, Swisshandhygiene.campaign.
http://www.swisshandhygiene.ch
35
7. Angebot in der Langzeitpflege
In Kürze• ImJahr2011verfügtederKantonBasel-Stadtüber2’837Pflegeheimplätzein39Heimen.• DieStiftungMelchiorbietetneueineTagespflegeeinrichtungfürMenschenimAlterüber65Jahre
mit einer psychischen Beeinträchtigung an. • Über70Spitex-AnbieterstellendieambulantePflegesicher.
7.1 PflegeheimeUm stationär erbrachte Pflegeleistungen im Rahmen
der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen
zu können, müssen Pflegeheime der kantonalen Pla-
nung für eine bedarfsgerechte Versorgung von Lang-
zeitpatienten entsprechen und auf einer kantonalen
Pflegeheimliste aufgeführt sein (Art. 39 KVG). Im
Kanton Basel-Stadt wird das stationäre Pflegeange-
bot laufend überwacht und die Pflegeheimliste in der Regel einmal jährlich angepasst. Zur Pflegeheimpla-
nung findet sich im Anhang ein ausführliches Fact-sheet (Kapitel 12).
Die basel-städtische Pflegeheimliste umfasst im Be-richtsjahr 39 Pflegeheime (Grafik 7.1-1 und Tabelle
7.1-1).
Mit Ausnahme der Passerelle im Felix Platter-Spital
(eine als Pflegeheim betriebene Spitalabteilung für
Personen, die auf einen definitiven Platz im Pflege-heim warten) stehen sämtliche Einrichtungen unter
privater Trägerschaft. 34 Institutionen liegen in der
Stadt Basel, vier auf dem Gemeindegebiet von Riehen und eine in Bettingen. In diesen Heimen standen im
Jahr 2011 insgesamt 2’837 Pflegeheimplätze zur Ver-
fügung. Gegenüber dem Jahr 2010 war ein Rückgang
von 11 Plätzen zu verzeichnen.
Für das Jahr 2011 wurden folgende Angebotsände-
rungen vorgenommen:
• ReduktionvonDoppelzimmern Die Pflegeheime Adullam (–7), Casavita Kannen-
feld (–6), CasavitaVincentianum (–1), Casavita
Wettstein (–2) sowie ZumWasserturm (–6) ha-
ben aufgrund einer Umwandlung von Doppel- zu
Einzelzimmern eine Angebotsverringerung auf-
zuweisen.
• BetrieblicheOptimierung Aufgrund einer betrieblichen Optimierung konn-
te im Pflegeheim dandelion, welches auf die Be-
treuung von an einer schweren Demenz leiden-
den Menschen spezialisiert ist, ein zusätzlicher
Pflegeplatz geschaffen werden.
• NeuePflegewohngruppeimWesley-Haus Das Wesley-Haus konnte in einer benachbarten
Liegenschaft (Drahtzugstrasse) Räume zumieten und bietet dort eine Pflegewohngruppe mit 10
Plätzen an.
36 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
Grafik 7.1–1: Pflegeheime im Kanton Basel-Stadt
8
7
6
5 4
32
1
9
34
28
27
11
22
33
26
25
10
21
37
32
38
24
14
16
19
39
36
35
23
31
18
3017
29
15
1312
20
3738
39
36
35
Riehen
Basel
Bettingen
Kartengrundlage: Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt.
Produziert durch das Statistische Amt Basel-Stadt.
37
Tabelle 7.1-1: Pflegeheimliste 2011 des Kantons Basel-Stadt
Pflegeheim Adresse Plätze
1 Blindenheim Basel Kohlenberggasse 20, 4051 Basel 50
2 Bürgerspital, Lindenhof Socinstr. 30, 4051 Basel 33
3 Bürgerspital, Sonnenrain Socinstr. 55, 4051 Basel 50
4 Casavita Hasenbrunnen Feierabendstr. 1, 4051 Basel 57
5 Holbeinhof Leimenstr. 67, 4051 Basel 111
6 Marthastift Peterskirchplatz 1, 4051 Basel 41
7 Murtengasse Murtengasse 2, 4051 Basel 23
8 Sternenhof Sternengasse 27, 4051 Basel 158
9 Alterszentrum Alban-Breite Zürcherstr. 143, 4052 Basel 83
10 Ländliheim St. Alban-Vorstadt 85, 4052 Basel 40
11 Tertianum St. Jakob-Park St. Jakobs-Str. 395, 4052 Basel 16
12 Bürgerspital, am Bruderholz Bruderholzweg 21, 4053 Basel 58
13 Bürgerspital, Falkenstein Falkensteinerstr. 30, 4053 Basel 86
14 Gundeldingen Bruderholzstr. 104, 4053 Basel 110
15 Bürgerspital, Weiherweg Rudolfstr. 43, 4054 Basel 80
16 Generationenhaus Neubad Holeestr. 119, 4054 Basel 74
17 Casavita Kannenfeld Burgfelderstr. 188, 4055 Basel 114
18 Casavita Vincentianum Nonnenweg 3, 4055 Basel 46
19 Felix Platter-Spital Passerelle Burgfelderstr. 101, 4055 Basel 40
20 Adullam Basel Mittlere Str. 15, 4056 Basel 238
21 Johanniter Mülhauserstr. 35, 4056 Basel 137
22 St. Johann St. Johanns-Ring 122, 4056 Basel 75
23 dandelion Sperrstr. 100, 4057 Basel 59
24 Gustav Benz-Haus Brantgasse 5, 4057 Basel 81
25 Marienhaus Horburgstr. 54, 4057 Basel 116
26 St. Christophorus Dorfstr. 38, 4057 Basel 71
27 Wesley-Haus Hammerstr. 88, 4057 Basel 82
28 Wiesendamm Wiesendamm 20/22, 4057 Basel 72
29 Bürgerspital, zum Lamm Rebgasse 16, 4058 Basel 69
30 Casavita Rosental Rosentalstr. 70, 4058 Basel 44
31 Casavita Wettstein Fischerweg 2, 4058 Basel 43
32 Hirzbrunnenhaus Hirzbrunnenstr. 50, 4058 Basel 49
33 St. Elisabethenheim Allmendstr. 40, 4058 Basel 70
34 Zum Wasserturm Giornicostr. 144, 4059 Basel 54
35 Adullam Riehen Schützengasse 60, 4125 Riehen 40
36 Dominikushaus Albert Oeri-Str. 7, 4125 Riehen 77
37 Humanitas Inzlingerstr. 230, 4125 Riehen 90
38 Wendelin Inzlingerstr. 50, 4125 Riehen 68
39 Diakonissen Mutterhaus St. Chrischona Chrischonarain 135, 4126 Bettingen 32
Total Pflegeplätze 2’837
38
7.2 Tages-/NachteinrichtungenNeun Tagespflegeheime sind gleichmässig über das
Kantonsgebiet verteilt (vergleiche Tabelle 7.2-1). Im
Jahr 2011 ist das Angebot der Stiftung Melchior für
psychischbeeinträchtigteMenschenabAlter65hin-
zugekommen. Nebst den Institutionen für an einer
Demenz leidende Menschen (dandelion, Atrium und
Im Gellert) ist damit ein weiteres spezialisiertes An-
gebot hinzugekommen, welches ein begleitetes Kon-
takt- und Beschäftigungsprogramm bietet.
Mit Ausnahme des Tagespflegeheimes Felix Platter-
Spital werden sämtliche Einrichtungen von privaten
Trägerschaften betrieben. Im Zuge der Verselbststän-
digung der Kantonsspitäler ist dieses Angebot per
1. Januar 2012 an den Sternenhof in eine private Trä-
gerschaft übergegangen.
TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
7.3 Spitex-OrganisationenDie Pflege zu Hause stellt ein wichtiges Element in der
Betreuung von älteren Menschen dar. Dank dem Ein-
satz von Spitex-Organisationen, von freiberuflichen
Pflegefachpersonen sowie von Pflegeheimen, welche
ambulante Leistungen in benachbarten Wohnangebo-
ten mit Serviceleistungen erbringen, können Pflege-
heimeintritte hinausgezögert oder verhindert werden.
Zusätzlich zur Spitex-Grundversorgung stehen fol-
gende spezialisierte Leistungen zur Verfügung:
• Säuglingspflege
• Kinder-Spitex
• PflegevonWöchnerinnen
• Onkologie-Spitex
• Spezialisierter Spitex-Dienst für Wundbehand-
lungen
• Pflegevonpsychischbeeinträchtigtenundanei-
ner Demenz leidenden Menschen
• SpitexpressfürpflegerischeNotfälleinderNacht
• Spitex-Transit zur Gewährleistung einer nahtlo-
sen pflegerischen Versorgung nach einem Spital-
austritt
Tabelle 7.2-1: Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
Tagespflegeheim Standort Anzahl Plätze 2011
Veränderung gegenüber 2010
Trägerschaft
Alban-Breite Zürcherstr. 143 20 Keine Stiftung Alterszentrum Alban-Breite
Egliseeholz Fasanenstr. 221 50 +2 Sternenhof
Weiherweg Rudolfstr. 43 22 Keine Bürgerspital Basel
dandelion Sperrstr. 100 12 +2 dandelion, Stiftung für demenzkranke Menschen
Atrium Hammerstr. 46 10 Keine Stiftung Basler Wirrgarten
Im Gellert Kapellenstr. 10 13 Keine Sternenhof
Nachtbetreuung Laufenstr. 46 3 Keine Sternenhof
Felix Platter-Spital Burgfelderstr. 101 34 Keine Kanton Basel-Stadt, Gesundheitsdepartement
Tagesstätte 65+ Laufenstrasse 8 12 +12 Stiftung Melchior
Total Stadt Basel 176
Wendelin Inzlingerstr. 46, Riehen 21 Keine Alters- und Pflegeheim Wendelin
Total Kanton BS 197
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
39
8. Leistungen in der Langzeitpflege
In Kürze• Indenbasel-städtischenPflegeheimensindimJahr2011rund1MillionPflegetage
erbracht worden. • TagespflegeheimeentlastenpflegendeAngehörigeundhelfenmit,Heimeintrittezu
verhindern oder hinauszuzögern. • Spitex-Diensteleistenrund341’000StundenanambulanterPflege.
8.1 PflegeheimeDie Pflegeheime bieten eine breite Palette an pflege-
rischen Leistungen an. Dazu gehören insbesondere
die Unterstützung bei Verrichtungen des täglichen
Lebens, Massnahmen der Untersuchung und Be-
handlung, Verabreichung von Medikamenten sowie
Wundversorgung.
Ausserdem stehen folgende spezialisierte Leistungen zur Verfügung:
Pflegewohngruppen (158 Plätze)Pflegewohngruppen (PWG) haben das Ziel, die All-tagskompetenz der Bewohner zu erhalten und zu för-
dern. Folgende Heime verfügen über PWG: Alban-
Breite, Gustav Benz-Haus, Johanniter, Marienhaus,
Wiesendamm, Wesley-Haus (an den Standorten
Drahtzugstrasse und Bethesda Spital) sowie Sternen-hof (an den Standorten Hirschgässlein, Vogesenstras-
se und Riehen Dorf).
Psychogeriatrische Abteilungen (109 Plätze)Psychogeriatrische Abteilungen (PGA) bieten Per-sonen mit einer Tendenz zum Weglaufen einen ge-
schützten Bereich. Diese finden sich in folgenden
Heimen: am Bruderholz, Falkenstein, Johanniter, St. Christophorus und Wesley-Haus.
Psychogeriatrische Pflegewohngruppen (30 Plätze)Menschen mit einem psychiatrischen Leiden finden
hier Betreuung in einem geschlossenen Rahmen. Das
Bürgerspital errichtete im Berichtsjahr ein neues An-
gebot mit 13 Plätzen. Weitere Gruppen betreiben der
Sternenhof und das Alterszentrum am Bruderholz.
Spezialeinrichtungen für an einer ausgepräg-ten Demenz leidende Menschen (112 Plätze)Das Adullam verfügt über eine Demenzabteilung.
Ganz auf den Demenzbereich ausgerichtet sind die Pflegeheime dandelion und Marthastift.
Besondere Pflegeeinrichtung für suchtkranke Menschen (24 Plätze)Am Standort Laufenstrasse des Sternenhofs werden vier Wohnbereiche für suchtkranke Menschen ange-
boten. Aufgrund einer Anpassung des Pflegekonzepts
wurde die Anzahl Plätze je Wohneinheit von sieben auf sechs reduziert. Dadurch hat sich das Angebot im
Verlauf des Jahres 2011 von 28 auf 24 Plätze verringert.
Besondere Pflegeeinrichtung für Menschen mit Migrationshintergrund (11 Plätze)Der wachsenden Anzahl an fremdländischen Pflege-
heimbewohnern wird mit spezialisierten Wohnfor-men entsprochen. Für Menschen aus dem süd- und
südwesteuropäischen Raum steht im Pflegeheim
40 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
Falkenstein eine mediterrane Wohngruppe zur Ver-
fügung, in welcher auf besondere kulturelle Gepflo-
genheiten (Ernährung, Tagesgestaltung etc.) gezielt
eingegangen wird.
Besondere Pflegeeinrichtungen für jüngere schwerbehinderte Menschen (6 Plätze)Ein sehr hoher Pflegebedarf kann aufgrund eines
Unfalles oder einer krankheitsbedingten Beeinträch-
tigung schon in früheren Jahren entstehen. Im Pfle-
geheim St. Christophorus besteht eine spezialisierte
Abteilung für jüngere schwerbehinderte Menschen.
Dieser Bereich soll in den nächsten Jahren aufgrund
wachsender Nachfrage ausgebaut werden.
In Tabelle 8.1-1 sind einige Kennzahlen zu den Pfle-geheimen wiedergegeben. Insgesamt wurden in den
39 Basler Pflegeheimen im Laufe des Jahres 2011
1’015’653 Pflegetage erbracht. Der Auslastungsgradvon 98,0% ist auf hohem Niveau noch leicht ange-
stiegen (im Vorjahr: 97,8%), was bei leicht rückläu-
figen Pflegetagen im Abbau von elf Pflegeplätzen
(Reduktion von Doppelzimmern) begründet ist. Das
Durchschnittsalter der Pflegeheimbewohner ist leicht gesunken,nähmlichauf86Jahre(2010:86,1Jahre).
Demgegenüber ist die durchschnittliche Aufenthalts-
dauer um 0,3 Jahre auf 3,6 Jahre gestiegen, wobeisich Frauen deutlich länger im Pflegeheim aufhal-
ten (durchschnittlich 3,9 Jahre) als Männer (durch-
schnittlich2,6Jahre).
8.2 Tages-/NachteinrichtungenTages- und Nachtpflegeheime schaffen ein Entlas-
tungsangebot für pflegende Angehörige. Ein wichtiges
Leistungselement bildet die Grundpflege (Mobilisie-
rung, Hilfe beim Toilettengang, bei der Körperpflege
und beim Essen). Die betagten Gäste werden betreut
und können von Aktivierungsprogrammen profitie-
ren. Die Vernetzung mit anderen wichtigen Akteuren
der Alterspflege wie Hausärzten, Spitex-Organisatio-
nen und Transportdiensten wird sichergestellt.
Die durchschnittliche Auslastung der Tagespflege-
heime im Kanton Basel-Stadt betrug im Jahre 2011
98,8%.
8.3 Spitex-OrganisationenSpitex Basel (mit sieben Quartierzentren) und Spitex
Riehen/Bettingen stellen im Rahmen eines beson-deren Leistungsauftrages eine umfassende Grund-
versorgung in der ambulanten Pflege sicher. Spitex
Basel gewährleistet ausserdem die Versorgung in spezialisierten Bereichen wie Kinder- und Säuglings-
pflege, Wundversorgung und Onkologiepflege und
bietet mit Spitex-Transit eine nahtlose pflegerische
Versorgung bei Spitalaustritt sowie mit Spitexpress
die Übernahme von pflegerischen Notfällen in der Nacht. Die Spitex-Organisation curavis verfügt über
einen besonderen Leistungsauftrag im Bereich von
längeren Spitex-Einsätzen. Diese Organisationen ha-ben im Jahr 2011 insgesamt rund 251’000 Stunden
Spitex-Leistungen erbracht, wobei der grösste Teil
auf Spitex Basel mit rund 202’000 Stunden entfällt.
Tabelle 8.1-1: Kennzahlen der Pflegeheime 2007–2011
2007 2008 2009 2010 2011
Pflegetage 986’719 995’051 1’014’057 1’016’569 1’015’653
Anzahl Bewohner 2’668 2’698 2’770 2’827 2’803 Durchschnittsalter (Jahre) 86,0 86,1 85,9 86,1 86,1 durchschn. Aufenthaltsdauer (Jahre) 3,3 3,4 3,3 3,3 3,6
Anzahl Frauen 2’114 2’131 2’178 2’194 2’180 Anteil 79,2% 79,0% 78,6% 77,6% 77,8% Durchschnittsalter (Jahre) 86,8 86,9 86,9 87,1 87,0 durchschn. Aufenthaltsdauer (Jahre) 3,7 3,7 3,6 3,7 3,9
Anzahl Männer 554 567 592 633 623 Anteil 20,8% 21,0% 21,4% 22,4% 22,2% Durchschnittsalter (Jahre) 82,9 83,0 82,3 82,8 82,8 durchschn. Aufenthaltsdauer (Jahre) 2,7 2,7 2,5 2,4 2,6
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
41
Über 70 weitere Spitex-Organisationen und Einzel-
personen haben rund 90’000 Stunden ambulante
Pflege in den Bereichen Grund- und Behandlungs-
pflege sowie in der Abklärung und Beratung geleistet.
Viele Spitex-Dienste bieten auch Hilfe an bei der Be-
wältigung der täglichen Hausarbeiten wie Kochen,
Putzen, Waschen oder Bügeln. Diese Leistungen sind
mitentscheidend dafür, dass ältere Menschen mög-
lichst lange in ihrer eigenen Wohnung leben können.
Weil diese Hauswirtschaftsleistungen nicht von der
Grundversicherung finanziert werden, jedoch zur
Vermeidung oder Herauszögerung eines Heimein-
tritts wichtig sind, leistet der Kanton Basel-Stadt in
einem beschränkten Rahmen Beiträge für 150’000
Stunden. Dazu zählen ebenfalls nicht von der Kran-
kenversicherung getragene Betreuungsleistungen,
beispielsweise für verhaltensauffällige Personen oder
Menschen mit Demenz.
42
9. Kosten und Finanzierung der Langzeitpflege
In Kürze• DasTaxvolumenderPflegeheimebetrug268,5Mio.CHF.DurchdieneuePflegefinanzierung
ging der durch die Bewohner finanzierte Anteil von 52% auf 48% zurück.• Spitex-LeistungenimBetragvon38,9Mio.CHFwurdenerbracht.• DerKantonBasel-StadtfördertdieAngeboteimBereichderTages-/Nachteinrichtungenmit
2,2 Mio. CHF.
9.1 PflegeheimeIm Kanton Basel-Stadt wurde die Neuordnung der
Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 umgesetzt. Ein
ausführliches Factsheet dazu befindet sich im An-
hang (Kapitel 11).
9.1.1 Pflegeheimtarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die GemeindenDie Kosten für Hotellerie und Verpflegung sowie für
die Liegenschaft sind von der neuen Pflegefinanzie-rung nicht betroffen. Sie gehen wie bisher zulasten der
Bewohner und können subsidiär durch Ergänzungs-
leistungen zur AHV finanziert werden, welche durch-
schnittlich von rund 59% der Heimbewohner bean-
sprucht werden. Kosten der medizinisch bedingten Pflegeleistungen nach KVG werden ab dem Jahre 2011
neu von drei Trägern übernommen. Die Höhe dieser
Kosten wird als sogenannte Normkosten abschliessend durch den Kanton festgelegt. Die Krankenversicherer
tragen einen, auf Bundesebene gesetzlich verankerten,
nach zwölf Pflegestufen differenzierten Beitrag. Der
Bewohner zahlt einen gesetzlich limitierten Beitrag in
der Höhe von 20% des KVG-Beitrags in der höchsten Stufe (maximal 20% von CHF 108.00 = CHF 21.60
pro Pflegetag) und der Kanton bzw. die Gemeinden
übernehmen die verbleibende Differenz zu den Norm-
kosten, die sogenannte Restfinanzierung.
Die Pflegeheimtarife setzen sich aus den Taxantei-
len Hotellerie und Betreuung, Liegenschaftskosten
und Normkosten der Pflege zusammen. Sie sind im
Rahmenvertrag zwischen dem Verband der gemein-
nützigen Basler Alters- und Pflegeheime (VAP) und
dem Gesundheitsdepartement geregelt. Im Jahr 2011
resultierte bei den 39 basel-städtischen Pflegeheimen ein Gesamtumsatz aus Pflegeheimtaxen in der Höhe
von268,5Mio.CHF.DiesentsprichteinerSteigerungvon 0,8% im Vergleich zum Vorjahr.
Die Pflegeheimtarife sind der Tabelle 9.1-2 zu entneh-men. Die Anteile für Hotellerie und Betreuung und
die Liegenschaftskosten wurden 2011 um CHF 1.50
bzw. 2.00 erhöht. Die Pflegekosten wurden gemäss neuer Pflegefinanzierung auf die drei Kostenträger
Bewohner (Eigenbeitrag), Krankenversicherer sowie
Staatswesen (Restfinanzierung durch Kanton/Ge-
meinden) aufgeteilt.
Grafik 9.1-1 stellt die Finanzierung der Pflegekosten in den Jahren 2010 und 2011 dar. Die Neuordnung der
Pflegefinanzierung hatte keine Mehrkosten zur Folge,
sondern führte zu einer Umverteilung zwischen den Kostenträgern. Erstmals kamen Kanton und Gemein-
den für die Restfinanzierung im Pflegeheimbereich auf.
SiebeliefsichimJahr2011auf26,7Mio.CHF.DieRest-
finanzierung entlastet die selbstzahlenden Heimbewoh-
ner oder die Ergänzungsleistungen (siehe Kapitel 9.1.2).
TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
43
Tabelle 9.1-2: Pflegeheimtarife 2011 und Anteil Pflegetage je Pflegestufe
Pflegestufe Hotellerie und Betreuung
Liegenschafts-kosten
Pflege Pflegetage
CHF Norm-kosten
total
Bewohner Kanton/ Gemeinde
Kranken-versiche-
rung
je Stufe
Res1 137.00 30.00 1,4%
1 137.00 30.00 9.00 9.00 3,4%
2 137.00 30.00 26.70 8.70 18.00 17,5%
3 137.00 30.00 44.60 17.60 27.00 1,8%
4 137.00 30.00 62.30 21.60 4.70 36.00 7,9%
5 137.00 30.00 80.10 21.60 13.50 45.00 4,5%
6 137.00 30.00 97.90 21.60 22.30 54.00 16,4%
7 137.00 30.00 115.80 21.60 31.20 63.00 4,9 %
8 137.00 30.00 133.60 21.60 40.00 72.00 23,7%
9 137.00 30.00 151.40 21.60 48.80 81.00 3,8%
10 137.00 30.00 169.10 21.60 57.50 90.00 13,2%
11 137.00 30.00 187.00 21.60 66.40 99.00 1,3%
12 137.00 30.00 204.80 21.60 75.20 108.00 0,1%
1 Reservationstaxe bei Abwesenheit (z.B. Spitalaufenthalt)
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Tabelle 9.1-1: Taxvolumen der Pflegeheime in den Jahren 2007–2011
Jahr 2007 2008 2009 2010 2011
Mio. CHF 246,2 248,9 262,8 266,3 268,5
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Innerkantonal wurde die Pflegefinanzierung vertrag-
lich als Gemeindeaufgabe definiert. Die Gemeinden Riehen und Bettingen tragen mit 3,0 bzw. 0,2 Mio.
CHF die Restfinanzierung für ihre Einwohner und
der Kanton Basel-Stadt kommt für die Kosten der
BewohnerderStadtBaselauf(23,5Mio.CHF).
9.1.2 ErgänzungsleistungenMit der Neuordnung der Pflegefinanzierung wird der
Kanton über die Restfinanzierung der Pflege direkt
Mitfinanzierer der Pflegekosten im Heim. Dadurch reduziert sich derjenige Kostenblock, der zulasten der
Pflegeheimbewohner geht bzw. subsidiär vom Kan-
ton über Ergänzungsleistungen getragen wird. Durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung hat sich die
finanzielle Belastung des Kantons vom Bereich der Er-
gänzungsleistungen im Umfang von 19,2% zulasten
der Restfinanzierung verringert: Im Jahr 2010 beliefen
sich die Zahlungen für Ergänzungsleistungen noch auf 71,8 Mio. CHF. Im Jahr 2011 erfolgte ein Rück-
gangum13,8Mio.CHFauf58,0Mio.CHF.Vondie-
sem Betrag bereits abgezogen sind die Bundesbeiträge
von rund 3,1 Mio. CHF (Tabelle 9.1-3).
44 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
Tabelle 9.1-4: Liegenschaftsbeiträge für Pflegeheime
Jahr 2007 2008 2009 2010 2011
Mio. CHF 4,2 5,1 5,0 4,4 3,2
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
9.1.3 LiegenschaftsbeiträgeDie Pflegeheime im Kanton Basel-Stadt weisen, in
Bezug auf die Liegenschaftskosten, unterschiedliche
Rahmenbedingungen auf. Je nach Baujahr differiert
die Hypothekarzinsbelastung stark. Um solche Un-
terschiede auszugleichen, mit dem Ziel, einheitliche
Pflegeheimtarife erreichen zu können, wurde im
Rahmen der Leitlinien des Regierungsrates zur Al-
terspolitik das Instrument der Liegenschaftsbeiträge
geschaffen. Diese finanzieren Liegenschaftskosten,
die den von den Bewohnern zu entrichtenden Tax-
anteil überschreiten. Durch die Anhebung des Lie-
genschaftstaxanteils von 28 auf 30 CHF erfuhren die
Liegenschaftsbeiträge eine Entlastung von 4,4 Mio. CHF auf 3,2 Mio. CHF (Tabelle 9.1-4). Aufgrund der
geplanten Neu- und Ersatzbauten ist in den kom-menden Jahren mit einem deutlichen Anstieg zu
rechnen.
9.1.4 Baubeiträge für PflegeheimeDer Kanton Basel-Stadt baut und betreibt selbst keine
Pflegeheime. Als Steuerungsinstrument setzt er Inves-titionsbeiträge an die Errichtung von Pflegeheimen
ein. Gemäss Gesundheitsgesetz kann er für Bauvor-
haben Investitionsbeiträge gewähren. Diese betragen in der Regel 30% der anerkannten Baukosten von
CHF305’000jePflegeplatz.
Im Rahmen der Pflegeheimplanung (siehe Anhang
Kapitel 12) sind für sechs Bauprojekte im Zeitraum
2012 bis 2015 in der 10-Jahres-Investitionsplanungdes Kantons Basel-Stadt 54 Mio. CHF an Investiti-
onsbeiträgen vorgesehen. Dieses Instrument erlaubt
den gemeinnützigen Trägerschaften eine solide Fi-
nanzierung und stellt für den Kanton ein wichtiges
Instrument für die quantitative und qualitative An-
gebotssteuerung dar.
Am 19. Oktober 2011 hat der Grosse Rat einem In-
vestitionskostenbeitragvonmaximal10,5Mio.CHF
für den Neubau des Pflegeheimes Burgfelderhof des
Bürgerspitals zugestimmt.
9.2 Tages-/NachteinrichtungenGemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung
müssen die Tarifverträge im Pflegebereich (Pflegehei-
me, Spitex und Tages- bzw. Nachtinstitutionen) bis
Ende 2013 an die in der Krankenpflege-Leistungs-
verordnung (KLV) vorgesehenen Ansätze angepasst
werden. Der Kanton Basel-Stadt macht bei der Fi-
nanzierung von Tages- und Nachteinrichtungen, im
Unterschied zu derjenigen bei Pflegeheimen und
Spitex-Organisationen, von der Übergangsfrist bei
der Pflegefinanzierung Gebrauch. Für das Jahr 2011
gelten somit die Tarife und das Abgeltungssystem ge-mäss laufendem Subventionsvertrag (Tabelle 9.2-1).
Tabelle 9.1-3: Ergänzungsleistungen zur AHV für die Finanzierung der Pflegeheimtaxen
Jahr 2007 2008 2009 2010 2011
Mio. CHF 66,5 67,2 71,4 71,8 58,0
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
45
Kanton Ergänzungsleistungen 71,8 Mio. CHF
Kanton/Gemeinden Ergänzungsleistungen 58,0 Mio. CHFRestfinanzierung26,7 Mio. CHF
Ergänzungsleistungen (Kanton)
Restfinanzierung (Kanton, Gemeinden)
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Bewohner Selbstzahler 138,0 Mio. CHF
Bewohner Eigenbeitrag 18,4 Mio. CHFSelbstzahler 110,6 Mio. CHF
Krankenversicherung 56,5 Mio. CHF
Krankenversicherung 54,8 Mio. CHF
21%
27%
52%
266,3 Mio. CHF
2010
268,5 Mio. CHF
2011
48%
32%
20%
Grafik 9.1-1: Kostenträger der Pflegekosten in den Heimen des Kantons Basel-Stadt:
Tabelle 9.2-1: Finanzierung der Tagestaxen von Tagespflegeheimen
Tagespflegeheim1 Plätze Spezialisiert Tagespauschale brutto2
Kantonsbeitrag pro Tag
Erträge total pro Tag
Alban-Breite 20 Nein 63.00 63.00 126.00
Egliseeholz 50 Nein 63.00 63.00 126.00
Weiherweg 22 Nein 63.00 63.00 126.00
dandelion 12 Ja 78.00 78.00 156.00
Im Gellert 13 Ja 78.00 78.00 156.00
Atrium 10 Ja 78.00 78.00 156.00
Tagesstätte 65+ 12 Ja 67.00 3
1 Die ungedeckten Betriebskosten des Tagespflegeheims Felix Platter-Spital wurden über den ONA finanziert. Das Tagespflegeheim Wendelin erhielt Beiträge
von der Gemeinde Riehen. 2 An diese Tagespauschale leisteten die Krankenkassen einen Beitrag von maximal 24 CHF pro Tag. Den Restbetrag tragen die Tagesgäste selbst bzw. subsidiär
die Ergänzungsleistungen zur AHV.3 Zweijähriges Pilotprojekt mit einem jährlichen Beitrag des Kantons in der Höhe von 100’000 CHF.
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
46 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
Grafik 9.2-1: Kostenträger der Pflegekosten in den Tagesheimen des Kantons Basel-Stadt*
* ohne Tagespflegeheime FPS
Tagesstätte 65+, Wendelin
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Beiträge Tagesgäste 1,4 Mio. CHF
Kantonsbeiträge 2,2 Mio. CHF
Krankenkassen-beiträge 0,7 Mio. CHF
16%
33%
51%
In Grafik 9.2-1 ist die Verteilung der Kosten auf die
drei Träger Krankenversicherer, Gast und Kanton er-
sichtlich.
9.3 Spitex-OrganisationenWie bei den Pflegeheimen wurde auch im Spitex-
Bereich die neu geordnete Pflegefinanzierung per
2011 umgesetzt. Von der Übergangsfrist wurde kein
Gebrauch gemacht.
9.3.1 Spitex-Tarif und Restfinanzierung durch den Kanton und die GemeindenFür Spitex-Organisationen ohne besonderen Leis-
tungsauftrag gelten die Normkosten gemäss § 8d
KVO. Wie bei den Kosten im Pflegeheim erfolgt die
Finanzierung durch den Beitrag der Krankenver-
sicherung, den Eigenbeitrag der Patienten und die
Restfinanzierung des Kantons bzw. der Gemeinde
(siehe Tabelle 9.3-1).
Über die Normkosten hinaus können zur Gewähr-
leistung der Versorgungssicherheit, insbesondere
bei erhöhten Anforderungen an die Qualifikati-
on des Personals, die Qualitätssicherung und die
Ausbildungstätigkeit sowie für Spezialleistungen
höhere Kosten anerkannt werden. Mit der Spitex-
Organisation curavis (ehemals Stiftung SBK) wurde
ein besonderer Leistungsauftrag vereinbart für an-
spruchsvolle ambulante Pflegeeinsätze, insbesonde-
re in chronischen und terminalen Situationen. Der
Subventionsvertrag mit Spitex Basel mit Laufzeit
von 2009 bis 2011 wurde für das Berichtsjahr an die
neuen Rahmenbedingungen der Pflegefinanzierung
angepasst und hat ebenfalls den Charakter eines
besonderen Leistungsauftrags. An die Stelle der bis-herigen Subventionen ist eine Abgeltung für beson-
dere Leistungen über die Restfinanzierung getreten.
Spitex Riehen/Bettingen wird durch die Gemeinden subventioniert.
In Tabelle 9.3-2 sind Kosten und Finanzierung der
Spitex-Leistungen dargestellt. Von den Gesamtkos-
ten über 38,9 Mio. CHF übernimmt die Kranken-
versicherung51,7%,KantonundGemeinden42,9%und die Patienten mit dem Eigenbeitrag 5,4%.Von
derRestfinanzierungüber16,7Mio.CHFgehen14,9
Mio. zulasten des Kantons und 1,8 Mio. CHF tragen die Gemeinden Riehen und Bettingen.
47
9.4 BeiträgeandiePflegezuHauseWer zu Hause regelmässig eine betagte, kranke oder
behinderte Person pflegt, erhält auf Antrag eine fi-nanzielle Unterstützung. Der Beitrag steht all jenen
Angehörigen, Nachbarn oder Drittpersonen zu, die
täglichmehrals60MinutenLeistungenderGrund-
pflege (An- und Auskleiden, Einnahme des Essens,
Körperpflege etc.) erbringen. Nicht entschädigt wer-den Haushaltarbeiten wie Kochen, Putzen oder Ein-
kaufen. Die Höhe des Pflegebeitrages hängt davon
ab, ob bereits eine Hilflosenentschädigung der AHV oder der IV ausgerichtet wird. Im Jahr 2011 wurden
Beiträge an die Pflege zu Hause von 2,3 Mio. CHF
ausbezahlt (Tabelle 9.4-1).
Tabelle 9.3-2: Kosten und Finanzierung der Spitex-Leistungen im Jahr 2011
Anzahl Total Kosten KVG-Beiträge Eigenbeitrag Patienten
Restfinanzierung Kanton/Gemeinden
Std. Mio. CHF
mit besonderem Leistungsauftrag
250’967 31,6 14,8 1,6 15,2
ohne besonderen Leistungsauftrag
89’843 7,3 5,3 0,5 1,5
Total 340’810 38,9 20,1 2,1 16,7
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Tabelle 9.3-1: Normkosten und deren Verteilung auf die Kostenträger
CHF pro Stunde (Std.) Normkosten Basel-Stadt KVG-Beitrag Eigenbeitrag RestfinanzierungKanton/Gemeinde
1. Std. ab 2. Std. max. 1 Std. 1. Std. ab 2. Std.
Bedarfsabklärung 96.00 80.00 79.80 8.00 8.20 0.20
Behandlungspflege 90.00 80.00 65.40 8.00 16.60 14.60
Grundpflege 80.00 70.00 54.60 8.00 17.40 15.40
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Tabelle 9.4-1: Ausbezahlte Beiträge an die Pflege zu Hause
Jahr 2007 2008 2009 2010 2011
Mio. CHF 1,8 1,9 2,0 2,3 2,3
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
48 TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
10. Qualitätssicherung in der Langzeitpflege
In Kürze• DieregulärenAufsichtsbesucheinneunPflegeheimenzeigteneineguteundstabileQualität,
gemässdervertraglichenRichtlinie«GrundangebotundBasisqualität».• DasRAI-System(Pflegebedarfseinstufung)wirdkorrektangewendetundperiodischund
systematisch paritätisch mit dem VAP sowie den Krankenversicherern überprüft.• DasGesundheitsdepartementführtzwecksWahrnehmungseinerbehördlichenAufsichts-
tätigkeit sowie zur Kontrolle vertraglicher Vereinbarungen regelmässige und ausserordentliche Qualitätskontrollen bei den Pflegeheimen und den Spitex-Anbietern durch.
10.1 Qualitätssicherung in den Pflegeheimen
10.1.1 AufsichtsbesucheIm Rahmen von angemeldeten Aufsichtsbesuchen
überprüft das Gesundheitsdepartement (Abteilung
Langzeitpflege) regelmässig die Pflegequalität in allen
Heimen. Basel-städtische Pflegeheime sind bis auf
wenige Ausnahmen dem Rahmenvertrag zwischen
VAP und dem Kanton beigetreten (Vertragsheime). Für diese Heime gelten die weitergehenden vertrag-
lich vereinbarten Standards gemäss der Qualitätsleit-
linie «Grundangebot und Basisqualität».
Im Berichtsjahr sind in neun Pflegeheimen regu-läre eintägige Aufsichtsbesuche durchgeführt wor-
den. Fach experten überprüfen und beurteilen die
verschiedenen Arbeitsbereiche nach vorgegebenen Kriterien. Insgesamt konnte eine gute und stabi-
le Qualität in den Pflegeheimen festgestellt werden.
Die Pflegeheime arbeiten nach transparenten und
überprüfbaren Leitlinien und Konzepten. Angeregte
Verbesserungsmassnahmen werden in einer professi-onellen und konstruktiven Haltung umgesetzt.
Eine Arbeitsgruppe der Kantone Solothurn, Basel-
Landschaft und Basel-Stadt sowie die jeweiligen
Heimverbände haben im Berichtsjahr mit der Aktua-
lisierung und Überarbeitung des Qualitätsstandards «Grundangebot und Basisqualität» begonnen.
10.1.2 RAI-AuditsGemäss den Bestimmungen des KVG müssen alle
Pflegeheimbewohner aufgrund ihres ausgewiesenen
Pflegebedarfs einer von zwölf Pflegestufen zugewie-
sen werden. Diese Pflegebedarfseinstufung erfolgt
im Kanton Basel-Stadt seit dem Jahr 2002 in diffe-renzierter und nachvollziehbarer Weise aufgrund
des RAI/RUG-Systems. Weil diese Einstufungen für
die Pflegeplanung und auch die Abgeltung der Pfle-geleistungen von entscheidender Bedeutung sind,
werden diese von den Pflegeheimen selbst vorge-
nommenen Einstufungen im Rahmen einer paritä-
tischen Abklärungs- und Kontrollkommission der
Alters- und Pflegeheime (ParKo APH) überprüft. Die ParKo APH wird vom VAP, von Krankenversicherern
und vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt getra-
gen. Das durch die ParKo APH gestellte RAI-Audit-
Team führt systematische und periodische Audits der
49
Pflegeeinstufungen in allen Vertragsheimen durch.
Werden im Rahmen eines RAI-Audits Fehleinstufun-
gen oder Systemschwächen festgestellt, liegt es in der
Kompetenz der ParKo APH, diese zu korrigieren und
– wo nötig – auch Rückforderungen durchzusetzen.
In Ausnahmefällen wird im Folgejahr ein kosten-
pflichtiges Nachaudit angeordnet.
In zwölf Heimen wurde im Berichtsjahr ein Audit,
in zwei Heimen ein Nachaudit durchgeführt. Die
Ergebnisse der durchgeführten RAI-Audits (Tabelle
10.1-1) zeigen, dass sich die Heime in einem kontinu-
ierlichen Verbesserungsprozess befinden. Die Quali-
tät der vorgelegten schriftlichen Unterlagen hat sich
im Verlauf der Jahre deutlich verbessert. Geforderte Verbesserungsmassnahmen wie Ergänzungen zum
heiminternen RAI-Konzept oder verstärkte Qualifi-zierung einzelner Mitarbeiter haben gezeigt, dass die-
se konstruktiv und professionell umgesetzt wurden und damit zu einer optimierten Implementierung
des RAI-Systems beigetragen haben. Es konnte fest-
gestellt werden, dass Fehleinstufungen im Berichts-jahr leicht zurückgegangen sind.
Bei den Audits werden vorwiegend Einstufungen
kontrolliert, welche Bewohnersituationen abbilden,
die ein hohes Potenzial für zu hohe Einstufungen ha-
ben. Es handelt sich somit nicht um eine Stichprobe, welche auf die Gesamtbewohnerzahl schliessen lässt.
Tabelle 10.1-1: Ergebnisse der RAI-Audits
2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl überprüfter Institutionen 17 13 12 12 12
Anzahl Pflegeplätze dieser Institutionen 920 912 814 690 714
Anzahl überprüfte Bewohnersituationen 212 (23%) 192 (21%) 171 (21%) 152 (22%) 164 (23%)
korrekt 82% 97% 85% 90% 91%
falsch … 18% 3% 15% 10% 9%
… davon zu hoch eingruppiert 16% 3% 13% 10% 8%
… davon zu tief eingruppiert 2% 0% 2% 0% 1%
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
50
10.2QualitätssicherungbeiSpitex-Organisa-tionenSpitex Basel erstellt gemäss kantonalem Leistungs-
auftrag 2009 bis 2011 einen jährlichen Qualitätsbe-
richt. Die Einführung eines neuen Organisations–
und Kompetenzmodells hat dazu beigetragen, dass
die Fachqualität bei Spitex Basel weiter erhöht wer-
den konnten.
Die Anzahl Spitex-Dienste hat im Berichtsjahr erneut
zugenommen. Eine Bewilligung haben insgesamt 31
(+6)Spitex-Organisationen(GesellschaftnachObli-
gationenrecht) und 40 (+8) freiberufliche Pflegefach-
personen.
Bei den Spitex-Anbietern werden durch das Ge-
sundheitsdepartement periodisch Aufsichtsbesuche
durchgeführt. Dabei erfolgt die Überprüfung der
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie
der konkreten Umsetzung der fachgerechten Pfle-
ge bei den Kunden zu Hause. Im Berichtsjahr wur-
den insgesamt 20 Hausbesuche bei Spitex-Diensten
durchgeführt. Die Resultate der Überprüfungen sind
weitgehend zufriedenstellend. Grundsätzlich konnte
festgestellt werden, dass die Spitex-Organisationen
kontinuierlich an der Entwicklung und Verbesserung
ihrer Qualität arbeiten. Vorgeschlagene Verbesse-
rungsmassnahmen werden professionell und kon-
struktiv umgesetzt. Da es in den letzten Jahren in die-
sem Bereich zu vielen Neugründungen kam, besteht
im Qualitätsbereich teilweise noch Verbesserungsbe-
darf. Dies zeigt sich zum Beispiel an den noch nicht
ausreichenden Weiterbildungsangeboten für die Mit-
arbeiter oder in der noch nicht durchgehenden Füh-
rung einer lückenlosen Pflegedokumentation. Auch
Themen wie Nähe und Distanz zum Kunden gaben
immer wieder zu Hinweisen Anlass. Die Überprüfungen der Einzelpersonen zeigte durch-
gehend gute bis sehr gute Resultate. Insbesondere ist
die fachliche Kompetenz, beispielsweise bei Spezi-alanbietern in den Bereichen Psychiatrie oder Wund-
behandlung, sehr hoch. Solche Leistungen stellen ein
wichtiges Angebot in der ambulanten Pflege dar.
Aufgrund wiederholter Verfehlungen in der Rech-
nungsstellung kam es im Berichtsjahr zum Entzug einer Spitex-Bewilligung.
TeilIII:PflegeheimeundSpitex-Einrichtungen(Langzeitpflege)
53
11. Factsheet Neuordnung der Pflegefinanzierung
Am 1. Januar 2011 ist die Neuordnung der Pflegefi-
nanzierung in Kraft getreten. Mit der Reform konnte
bewirkt werden, dass erstmals die anrechenbaren Kos-
ten der medizinisch bedingten Pflege abschliessend
festgelegt wurden und die Finanzierungsaufteilung
geregelt wurde. Beide Punkte waren seit Einführung
des KVG umstritten. Ferner wurden die bedarfsori-
entierten Sozialleistungen, gemäss den Bundesgeset-
zen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
(AHVG) und die Ergänzungsleistungen zur AHV/
IV (ELG), so angepasst, dass eine Finanzierung der Pflege in der Regel ausserhalb der Sozialhilfe möglich
ist sowie die Krankenversicherer, welche zunehmend
alters bedingte Pflegeleistungen übernehmen, finan-ziell nicht zusätzlich belastet werden.
11.1 Begriff der PflegekostenDas im Jahr 1996 eingeführte KVG enthielt eine
Bestimmung, wonach die Pflegekosten durch die
Krankenversicherung zu übernehmen seien. In der Praxis besteht ein erheblicher Graubereich zwischen
KVG-pflichtigen Pflegeleistungen und altersbeding-
ten Betreuungsleistungen, welche durch die pflege-
bedürftige Person bzw. subsidiär durch Ergänzungs-
leistungen zur AHV zu tragen sind. In Art. 7 der
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird
dieser Leistungsbereich abschliessend umschrieben.
Demnach übernimmt die Krankenversicherung – auf
ärztliche Verordnung – folgende Massnahmen, sofern
sie durch Pflegefachkräfte, Organisationen der Kran-
kenpflege oder in Pflegeheimen erbracht werden:
• Abklärung und Beratung (Abklärung des Pfle-
gebedarfs sowie Planung der notwendigen Pflege-
massnahmen),
• Untersuchung und Behandlung (Messung
der Vitalzeichen, Bestimmung des Blutzuckers, Massnahmen zur Atemtherapie, Verabreichung
von Medikamenten, Wundversorgung, pflegeri-
sche Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung, Hilfe bei Medizinalbädern,
pflegerische Massnahmen zur Umsetzung ärzt-
licher Therapien, Unterstützung für psychisch
kranke Personen in Krisensituationen etc.),
• Grundpflege (Unterstützung bei Tätigkeiten,
welche von Patienten nicht selbst ausgeführt wer-
den können, wie Einbinden von Beinen, Lagern, Mobilisieren, Hilfe bei der Mund- und Körper-
pflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und
In Kürze• MitderNeuordnungderPflegefinanzierungwirdabschliessendfestgelegt,wiehochdie
anrechenbaren Kosten der medizinischen Pflege sind und zu welchen Teilen diese durch Krankenversicherung, Kanton (Gemeinde) und Patient zu tragen sind.
• Stationäre(Pflegeheim)undambulantePflegeleistungen(Spitex)werdenprinzipiellgleichfinanziert.
• EinwichtigesZielistdieFinanzierungderPflegekosten,ohnedassdieBetroffenenSozial-hilfe beanspruchen müssen.
54
Trinken etc.; Massnahmen zur Überwachung und
Unterstützung psychisch kranker Personen in der
grundlegenden Alltagsbewältigung).
11.2 Neuerungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)Ab 1. Januar 2011 gelten die neuen Regeln der Pfle-
gefinanzierung gemäss KVG. Demnach legt der Kan-
ton die anerkannten Kosten der medizinischen Pflege
in Heimen und für Spitex-Leistungen normativ fest
(Normkosten). Finanziert werden diese Kosten wie
folgt (Tabellen 11.1-1 und 11.1-2):
1. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ent-
richtet die vom Bundesrat festgelegten Beiträge
(Art. 7a Abs. 3 KLV).
2. Die Patienten leisten einen Eigenbeitrag von
maximal 20% des höchsten vom Bundesrat fest-
gesetzten Pflegebeitrags an die nicht gedeckten
Pflegekosten(Art.25aAbs.5KVG).InBezugauf
Leistungen in Pflegeheimen beträgt der Eigen-
beitragsomitmaximalCHF21.60proTag(20%
von CHF 108.00). Für Spitex-Leistungen liegt
der gesetzliche Maximalbetrag bei CHF 15.95
pro Tag (20% von CHF 79.80). Der Regierungs-
rat hat diesen generell um die Hälfte reduziert,
sodass für die Spitex-Patienten maximal CHF
8.00 (10% von CHF 79.80) fällig werden (Gra-fik 11.1-2). Bei Kindern wird auf die Erhebung
eines Spitex-Eigenbeitrags ganz verzichtet. Die Reduktionen beim Eigenbeitrag erhöhen den
Restfinanzierungsanteil zulasten von Kanton und Gemeinden.
3. Die öffentliche Hand (Kanton oder Gemeinde)
übernimmt die Differenz der oben genannten Beiträge zu den kantonal festgesetzten Normkos-
ten, die sogenannte Restfinanzierung.
Grafik 11.1-1 zeigt die Aufteilung und Finanzierung
der Pflegekosten im Heim nach alter Rechtslage und
gemäss der neu geordneten Pflegefinanzierung. Die Krankenversicherer entrichten einen festen, gesetz-
lich fixierten und nach Aufwand abgestuften Beitrag
an die Kosten der Pflege. Die finanzielle Belastung der Pflegeheimbewohnenden sowie der Spitex-Pa-
tienten, der sogenannte Eigenbeitrag, ist ebenfalls
beschränkt (Belastung pro Tag maximal 20% der
höchsten zulasten der Krankenversicherung ver-
rechneten Stufe). Der Kanton oder die Gemeinden
übernehmen die Restkosten. Der Kanton legt die
Normkosten fest.
11.3 Revision des Bundesgesetzes über die Alters-undHinterlassenenversicherung(AHVG)Bis zum 31. Dezember 2010 konnten AHV-Rentner
nur eine Hilflosenentschädigung beanspruchen, wenn
eine Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades vor-
lag. Ab 2011 besteht bereits dann Anspruch, wenn eine
Hilflosigkeit leichten Grades vorliegt. Unter eine leich-
te Hilflosigkeit fällt, wer zu Hause betreut wird und,
trotz Abgabe von Hilfsmitteln, in mindestens zwei all-
täglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter ange-
wiesen ist oder dauernder persönlicher Überwachung
bedarf. Kein Anspruch besteht bei Heimaufenthalt.
Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Bund
finanziert.
11.4 Änderungen beim Bundesgesetz über die ErgänzungsleistungenzurAHV/IV(ELG)Bezüger einer AHV- oder IV-Rente haben Anspruch
auf Ergänzungsleistungen (EL), wenn die Einnahmen
aus Renten und Vermögen die anerkannten Kosten
für den Lebensunterhalt nicht decken. Bewohner von
Pflegeheimen haben ebenfalls Anspruch auf Ergän-
zungsleistungen, wenn die übrigen Voraussetzungen
erfüllt sind. Per 1. Januar 2011 wurden die Leistungen
verbessert:
• ErhöhungdesVermögensfreibetrages fürAllein-
stehende von 25’000 CHF auf 37’500 CHF und
fürEhepaarevon40’000CHFauf60’000CHF.
• Einführung eines zusätzlichen Freibetrages fürEigentümer von Liegenschaften, wenn ein Ehe-
gatte im Heim lebt oder wenn eine in der eigenen
Wohnung lebende Person eine Hilflosenentschä-digung bezieht.
• DieKantonehabendafürzusorgen,dassEL-Be-
züger durch den Aufenthalt in einem anerkann-
ten Pflegeheim in der Regel nicht sozialhilfeab-
hängig werden.
Pflegeheime können sich vertraglich zu weitergehen-
den Leistungen verpflichten. Diese höheren Anfor-
derungen, wie sie die Vertragsheime des VAP gemäss
Pflegeheim-Rahmenvertrag insbesondere in den Be-reichen Ausbildungstätigkeit und Qualitätssicherung
TeilIV:Anhang(Factsheets)
55
Grafik 11.1-1: Aufteilung und Finanzierung der Pflegeheimkosten*
* Abgebildet sind geschätzte durchschnittliche Tageskosten.
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
300
250
200
150
100
50
0
Unklare Höhe der Pflegekosten wegen fehlender
Normkosten
Normkosten der Pflege
bisher neu
verhandelter Pflegetarif(Krankenversicherung)
Pflegekosten(Heimbewohner;subsidiär EL)
Hotellerie und Betreuung(Heimbewohner;subsidiär EL)
Liegenschaftskosten(Bewohner; subsidiär EL)
Restfinanzierung(Kanton/Gemeinden)
Eigenbeitrag, max. 20% (Bewohner, subsidiär EL)
Pflegebeitrag(Krankenversicherung)
Hotellerie und Betreuung(Heimbewohner;subsidiäre EL)
Liegenschaftskosten(Bewohner; subsidiär EL)
Tabelle 11.1-1: Normkosten im Pflegeheim und deren Finanzierung (in CHF)
Pflegestufe Pflegenormkosten Finanzierunggem. § 8d KVO Bewohner Kanton/Gemeinde Krankenversicherung
1 9.00 9.00
2 24.00 6.00 18.00
3 40.00 13.00 27.00
4 56.00 20.00 36.00
5 72.00 21.60 5.40 45.00
6 88.00 21.60 12.40 54.00
7 104.00 21.60 19.40 63.00
8 120.00 21.60 26.40 72.00
9 136.00 21.60 33.40 81.00
10 152.00 21.60 40.40 90.00
11 168.00 21.60 47.40 99.00
12 184.00 21.60 54.40 108.00
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
56
und bei der Bereitstellung von Spezialangeboten
übernehmen, werden durch einen Zuschlag auf die
Normkosten abgegolten.
Der Kanton kann mit Spitex-Organisationen beson-
dere Leistungsaufträge zur Gewährleistung der Ver-
sorgungssicherheit vereinbaren. Die höheren Kosten
solcher Leistungen werden durch höhere Normkos-
ten abgegolten.
Tabelle 11.1-2: Normkosten bei Spitex-Leistungen und deren Finanzierung
CHF pro Stunde Normkosten Basel-Stadt
KVG-Beitrag Eigenbeitrag Restfinanzierung Kanton/Gemeinde
Für die 1. Pflegestunde
Bedarfsabklärung 96.00 79.80 8.00 8.20
Behandlungspflege 90.00 65.40 8.00 16.60
Grundpflege 80.00 54.60 8.00 17.40
Ab der 2. Pflegestunde
Bedarfsabklärung 80.00 79.80 0.00 0.20
Behandlungspflege 80.00 65.40 0.00 14.60
Grundpflege 70.00 54.60 0.00 15.40
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Grafik 11.1-2: Spitex-Normkosten und deren Finanzierung (Grundpflege)
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Normkosten Finanzierung Normkosten Finanzierung 1. Std. 1. Std. 2. Std. ab 2. Std.
Restfinanzierung
Eigenbeitrag
KVG-Beitrag
Franken pro Stunde
80
70
60
50
40
30
20
10
0
TeilIV:Anhang(Factsheets)
57
Das KVG umschreibt die Voraussetzungen, die erfüllt
sein müssen, damit ein Pflegeheim bei seiner Tätig-
keit zulasten der sozialen Krankenversicherung zuge-
lassen ist. Dazu gehören die vom Kanton zu erstellen-
de Planung und die Aufnahme in die Pflegeheimliste,
welche auf dieser Planung basiert. Im Kanton Basel-
Stadt wird diese Planung regelmässig überprüft.
12.1 Parameter der Pflegeheimplanung
Entwicklung der Bevölkerungszahlen im BereichHochbetagteMit fortschreitendem Alter eines Menschen wächst die Wahrscheinlichkeit, dass er pflegeheimbedürftig
wird. Deshalb stellt die Verteilung der Bevölkerung
auf die einzelnen Altersgruppen das zentrale Element bei der Schätzung des zukünftigen Bedarfs an Pflege-
heimplätzen dar. Das Gesundheitsdepartement lässt
regelmässig die neusten Zahlen des Statistischen Am-
tes des Kantons Basel-Stadt in die Planung einflies-
sen. Die Prognose basiert auf dem mittleren Szenario der jeweiligen Bevölkerungsprognose.
Anteil der Bevölkerung mit einem relevanten PflegebedarfDie entscheidenden Parameter bei der Bestimmung
des Anteils der Bevölkerung mit einem relevanten
12. Factsheet Pflegeheimplanung
Pflegebedarf sind die durchschnittliche Lebenser-
wartung sowie das Durchschnittsalter beim Eintritt
in ein Pflegeheim. Bewegen sich diese beiden Para-
meter parallel, ergibt sich daraus kein Mehrbedarf
an Pflegeheimplätzen. Falls jedoch, trotz steigendem
Durchschnittsalter der Bevölkerung, das durch-
schnittliche Eintrittsalter in ein Pflegeheim konstant bleibt, wird der Bedarf an Pflegeheimplätzen in der
Zukunft ansteigen.Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die Entwicklung
des Anteils an demenzkranken Menschen. Wird diese überproportional ausfallen oder läuft diese parallel
zur steigenden Lebenserwartung?
Art des Pflegebedarfs in der ZukunftEin weiterer wichtiger Faktor bei der Pflegeheim-planung betrifft die Entwicklung der Methoden und
Möglichkeiten in der Pflege. Es ist beispielsweise
denkbar, dass mit technischen Hilfsmitteln Menschen mit einer sich entwickelnden Demenzkrankheit län-
ger als bisher zu Hause gepflegt werden können.
Gemäss heutigem Kenntnisstand benötigt der Kanton
Basel-Stadt eine Anzahl an Pflegeheimplätzen, wel-
che 22% der Bevölkerungsgruppe der über 80-Jäh-rigen entspricht. Im Jahr 2011 wohnten im Kanton
Basel-Stadt 13’440 Personen mit einem Alter von 80
oder höher. Daraus ergibt sich ein Bedarf an Pflege-
heimplätzenvon2’957.Weilderzeitnur2’837Plätze
In Kürze• GemässKrankenversicherungsgesetzobliegtdiePflegeheimplanungdenKantonen.• DieEntwicklungderBevölkerungszahlen,derAnteilderBevölkerungmiteinemrelevantenPflege-
bedarf sowie die Art des Pflegebedarfs in der Zukunft stellen wichtige Planungs parameter dar.
58
Grafik 12.1-1: Auf einen Pflegeheimplatz Wartende
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
TeilIV:Anhang(Factsheets)
Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept Jan Mai Sept
05 05 05 06 06 06 07 07 07 08 08 08 09 09 09 10 10 10 11 11 11 12 12 12
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Entwicklung Wartende BS 2005-2012
Wartende in Spitalbetten Zu Hause Wartende Gleitender Durchschnitt Total Wartende (12 Mte.) Wartende in Passerellen Total Wartende
Tabelle 12.1-1: Bauplanung Pflegeheime
Bauprojekt Vorhaben Kapazität/Erweiterung
Geplantes Eröffnungsdatum
Südpark1 Neubau beim Südausgang Bahnhof SBB Neu 28 Plätze 2012
Gellertblick (vormals City Gate)1
Neubau auf dem ehemaligen MIBA-Areal Neu 56 Plätze 2013
Burgfelderhof Ersatzbau an der Friedrich Miescher-Strasse für die Heime Sonnenrain und Lindenhof
+31 Plätze 2014
Bethesda Neubau auf dem Bethesda-Areal Neu 134 Plätze 2014
Haus zum Wendelin1 Ausbau des bestehenden Pflegeheimes +16 Plätze 2014
Humanitas Ersatzbau im Niederholz Riehen +18 Plätze 2015
Adullam Riehen Ersatzbau für das Diakonissenhaus an gleichem Standort
+20 Plätze 2015
Dominikushaus Ersatzbau an gleichem Standort +17 Plätze 2016
Marthastift Ersatzbau an der Friedrich Miescher-Strasse +59 Plätze 2016
Erlenmatt1 Neubau auf dem Erlenmatt-Areal +56 Plätze 2016
1 Vorhaben ohne Bausubventionen
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
59
bereitstehen, ergibt sich eine Lücke von 120 Plätzen.
Ende 2011 warteten jedoch weit über 200 Personen
auf einen Pflegeheimplatz (siehe Grafik 12.1-1). Dies
zeigt, dass die Nachfrage gewissen Schwankungen
unterworfen ist.
12.2 AusblickFür das Jahr 2015 wird aufgrund der neusten Be-
völkerungsprognose mit einer Plangrösse von 3’018
Pflegeheimplätzen gerechnet. Für 2020 beträgt dieser
Wert3’056, für20303’386.Auffallend istvorallem
der stärkere Anstieg nach dem Jahr 2020.
Die Angebotslücke für den Zeitraum bis 2020 soll
mit den aufgelisteten Bauvorhaben beseitigt werden
(siehe Tabelle 12.1-1). Bei der Planung werden auch
Kapazitätsverluste aufgrund der Umwandlung von
schwer belegbaren Doppel- zu Einzelzimmern sowie
aufgrund möglicher Schliessungen von bestehenden
Pflegeheimen berücksichtigt.
60
13. Factsheet Neuordnung der Spitalfinanzierung
13.1 KVG-Revision betreffend Spitalfinanzie-rungDie von den eidgenössischen Räten am 21. Dezember
2007 verabschiedete Neuordnung der Spitalfinanzie-rung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und muss
bis spätestens ab 1. Januar 2012 umgesetzt werden. Die wichtigsten Elemente dieser KVG-Reform sind:
• Vollkostenprinzip: Spitalleistungen werden
durch kostendeckende Tarife vergütet. Diese be-inhalten neu auch die Anlagenutzungskosten
(Abschreibungen, Kapitalverzinsung). Die bishe-
rige Defizitdeckung der öffentlichen Spitäler fällt weg. Investitionen müssen aus eigenen Mitteln
finanziert werden.
• Für die Abgeltung stationärer Spitalleistungen
kommen leistungsbezogene Pauschalen mit einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarif-
struktur zur Anwendung. In der Regel erfolgt die
Abgeltung durch Fallpauschalen. Akutsomatische Behandlungen (ca. ⅔ aller Fälle) werden seit 1.
Januar 2012 nach dem System «Swiss Diagnosis
Related Groups» (SwissDRG) abgerechnet. Für
die Bereiche Rehabilitation und Psychiatrie wer-
den derzeit gesamtschweizerische Tarifsysteme
entwickelt. Bis zu deren Einführung erfolgt die
Abrechnung durch kostendeckende Tagespau-
schalen (inkl. Anlagenutzungskosten).• Dual-fixe Finanzierung: Die Kosten von sta-
tionären Spitalbehandlungen werden durch den
Wohnkanton (mindestens 55%) des Patienten
unddessenKrankenversicherung(maximal45%)
nach einem festen Vergütungsteiler bezahlt. Die-ser wird für das Folgejahr bis spätestens 31. März
des Vorjahres durch den Kanton festgelegt.
• Gemeinwirtschaftliche Leistungen und Kos-ten für universitäre Lehre und Forschung wer-
den separat ausgewiesen und finanziert.
• Gleichbehandlung der, auf einer kantonalen
Spitalliste geführten, öffentlichen und privaten
Spitäler.• FreizügigkeitinderSpitalwahl und Öffnung der
Kantonsgrenzen; bei Wahlbehandlungen Vergü-
tung höchstens zu dem Tarif, der in einem Lis-tenspital des Wohnkantons für die betreffende
Behandlung gilt.
TeilIV:Anhang(Factsheets)
In Kürze• StationäreSpitalbehandlungenwerdenmitkostendeckendenundleistungsbezogenen
Pauschalen vergütet. Dabei kommt eine gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur zur Anwendung.
• DieKostenwerdennacheinemfestenTeilerdurchdenWohnkantondesPatienten(mindestens55%) und dessen Krankenversicherung (maximal 45%) finanziert.
• GemeinwirtschaftlicheLeistungenderSpitälerwerdenseparatausgewiesenundfinanziert.• GleichbehandlungalleröffentlichenundprivatenListenspitäler.• MitfinanzierungvonausserkantonalenWahlbehandlungenzumReferenztarifdesWohnkantons.
61
13.2 SwissDRGSwissDRG ist das Tarifsystem für stationäre akut-
somatische Spitalleistungen, das seit 1. Januar 2012 –
gemäss der letzten Revision des KVG – die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen
schweizweit einheitlich regelt. Beim Fallpauschalen-
system SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Ne-
bendiagnosen, Behandlungen und weiteren Faktoren
einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.
Funktionsweise von SwissDRG (Grafik 13.1-2)Das wichtigste Kriterium für die Zuordnung eines
Patienten zu einer Fallgruppe ist die Hauptdiagnose bei Spitalaustritt. Weitere Klassifikationsmerkmale
sind Nebendiagnosen, Prozeduren, Alter, Geschlecht,
Vollkosten 100%
Gemeinwirtschaft-liche Leistungen
Universitäre Lehre und Forschung
anrechenbare Vollkosten inkl. Anlage-nutzungskosten gemäss KVG
Finanzierung
Budget Kanton
Budget Universität (Kanton)
Wohnsitzkanton mind. 55%
ObligatorischeKrankenpflege-versicherung max. 45%
Grafik 13.1-1: Neue Spitalfinanzierung
Quelle: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt
Art des Spitalaustritts, Schweregrad, bei Neugebore-
nen das Geburtsgewicht und weitere Faktoren. Die Zuweisung einer Hospitalisierung zu einer bestimm-
ten DRG erfolgt über eine Gruppierungssoftware
(Grouper). Die Höhe jeder SwissDRG-Fallpauschale
wird anhand der Multiplikation von Kostengewicht
(Cost Weight) und Basispreis (Baserate) ermittelt.
DRG-RechengrössenCost Weight (Relativgewicht, Bewertungsrelation):
Jedem DRG ist ein Relativgewicht zugeordnet, dessen
Wert anhand der tatsächlich anfallenden Kosten in den Schweizer Spitälern ermittelt wird. Es legt fest, um
wie viel teurer bzw. billiger eine DRG im Vergleich zu
einem Standardfall mit dem Gewicht von 1.0 ist. Bei-
spielsweise hat die DRG Nr. I04Z (Revision oder Ersatz
62
des Kniegelenkes mit komplizierender Diagnose oder
Arthrodese)einKostengewichtvon2.776.Baserate (Basisfallpreis): Beschreibt den Einheits-
preis der Spitalbehandlung. Die Multiplikation der
Baserate mit dem Cost Weight der DRG ergibt das
Entgelt für eine Behandlung. Beträgt die Baserate bei-
spielsweise 9’900 CHF, so kostet die Revision oder der
Ersatz des Kniegelenkes mit komplizierender Diagno-
se oder Arthrodese (DRG Nr. I04Z) CHF 27’482.40
(9’900×2.776).
Case Mix (Gewicht): Summe der Cost Weights (Re-
lativgewichte) aller in einem bestimmten Zeitraum
erbrachten DRGs (üblicherweise pro Spital erhoben).
Case Mix Index: Durchschnitt aller erbrachten Re-
lativgewichte (pro Spital). Er stellt die durchschnitt-
liche Fallschwere dar. Ein Universitätsspital hat typi-
scherweise überdurchschnittlich schwere Fälle und
weist damit einen Case Mix Index grösser als eins
aus, während ein Grundversorgungsspital eher leich-
tere Fälle behandelt und typischerweise einen Index
kleiner als eins ausweist.
Grafik 13.1-2: Funktionsweise von SwissDRG
TeilIV:Anhang(Factsheets)
Hauptdiagnose
(ICD-10)
Gruppierregeln
Datensatz
Grouper
(Software)
SwissDRG-
Fallpauschale
Abrechnungsregeln
Weitere Faktoren
– Alter– Geschlecht– Schweregrad– Weitere
ICD-10: Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision. Sie wird zur Verschlüsselung von Diagnosen in der medizinischen Versorgung eingesetzt.CHOP: Schweizerische Operationsklassifikation. Sie wird zur Verschlüsselung von Operationen und Behandlungen verwendet.
Quelle und weitere Informationen: www.swissdrg.org
Nebendiagnosen
(ICD-10)
Prozeduren
(CHOP)
63
14. Wichtige Kennzahlen der Pflegeheime und SpitälerKennziffern Pflegeheime Basel-Stadt 2011
Pflegeheim Anzahl Pflege-plätze
Geleistete Pflege-
tage
Auslastung in Prozen-
ten %
Pflegein-
tensität 1
Anzahl Soll-Stel-len Pflege
Total Hotel erie- und Betreuungs-
kosten in 1’000 CHF
anrechen bare Pflege kosten in
1’000 CHF
Total Ertrag in
1’000 CHF
Adullam Basel 238 88’013 101,3 1,04 124 16’305 8’337 25’258
Alban-Breite 83 29’449 97,2 0,91 38 5’197 2’650 8’096
Blindenheim Basel 50 17’220 94,4 0,63 17 3’063 1’145 4’156
Bürgerspital, am Bruderholz 58 20’735 97,9 1,28 34 4’066 2’875 6’625
Bürgerspital, Falkenstein 86 31’146 99,2 1,06 44 6’327 3’119 8’674
Bürgerspital, Lindenhof 33 11’235 93,3 1,20 18 2’188 1’403 3’542
Bürgerspital, Sonnenrain 50 17’861 97,9 1,10 26 3’775 2’069 5’328
Bürgerspital, Weiherweg 80 29’069 99,6 1,09 42 5’720 2’816 8’307
Bürgerspital, zum Lamm 69 25’091 99,6 0,93 32 3’967 2’145 6’493
Casavita Hasenbrunnen 57 20’688 99,4 1,03 29 3’629 2’061 5’572
Casavita Kannenfeld 114 37’065 89,1 1,05 54 6’819 3’380 10’048
Casavita Rosental 44 16’048 99,9 1,16 25 2’945 1’765 4’657
Casavita Wettstein 43 15’654 99,7 1,05 22 2’889 1’630 4’347
Casavita Vincentianum 46 16’610 98,9 1,16 26 3’089 1’589 4’806
dandelion 59 21’579 100,2 1,41 38 4’423 2’886 7’298
Dominikushaus 77 27’914 99,3 1,14 42 3’998 2’758 7’508
Diakonissen Mutterhaus St. Chrischona 32 11’447 98,0 1,02 16 1’843 976 3’075
Generationenhaus Neubad 74 26’414 97,8 0,87 33 4’620 2’146 6’825
Gundeldingen 110 39’927 99,4 1,04 56 7’136 3’668 11’064
Gustav Benz-Haus 81 29’159 98,6 0,88 37 5’157 2’254 7’528
Wendelin 68 23’733 95,6 0,99 33 4’344 2’529 6’338
Hirzbrunnenhaus 49 17’830 99,7 1,14 27 2’848 1’905 4’927
Holbeinhof 111 39’558 97,6 1,13 60 8’830 3’925 11’960
Humanitas 90 33’673 102,5 0,86 41 5’240 2’563 8’681
Johanniter 137 49’744 99,5 1,02 69 8’847 4’406 13’912
Ländliheim 40 14’360 98,4 0,93 19 2’695 1’371 3’828
Marienhaus 116 42’127 99,5 1,18 65 7’475 4’338 12’352
Marthastift 41 14’659 98,0 1,19 23 2’311 1’503 4’263
Murtengasse 23 7’907 94,2 0,96 11 1’416 681 2’078
St. Christophorus 71 25’671 99,1 1,23 41 4’695 2’757 7’501
St. Elisabethenheim 70 25’670 100,5 0,94 33 4’340 2’265 6’840
St. Johann 75 27’481 100,4 1,06 39 5’435 2’431 7’930
Sternenhof 158 56’763 98,4 1,09 83 10’396 6’768 16’227
Wesley-Haus 82 28’637 95,7 1,25 47 5’185 3’174 8’604
Wiesendamm 72 26’074 99,2 0,93 34 4’788 2’174 7’176
Zum Wasserturm 54 20’083 101,9 0,93 26 3’518 1’798 5’289
Total 2’741 986’294 1’405 179’519 96’260 277’116
Gewichteter Wert 98,6 1,05
1 Masszahl für den Schweregrad der Pflegeheimbewohner. Der Wert 1 bedeutet einen Pflegebedarf von ca. 120 Minuten pro Tag, was dem schweizerischen
Durchschnitt entspricht.
TeilIV:Anhang(Kennzahlen)
64 TeilIV:Anhang(Kennzahlen)
Wichtige Kennzahlen 2011 der Basler Spitäler
Universitäts-
spital Basel
Universitäts-
Kinderspital
beider Basel
Universitäre
Psychiatrische
Kliniken
St. Clara spital Schmerz klinik
Basel
REHAB Basel Reha Chrischona Merian
Iselin Klinik
Klinik
Sonnenhalde
Hildegard Hospiz Felix Platter-
Spital
Bethesda Spital Adullam Gesamt
Anzahl Planbetten 661 129 280 229 15 92 77 120 63 27 321 124 113 2’251
Anzahl Beschäftigte (Vollzeitstellen) 4’177 684 780 669 81 308 98 387 113 58 645 387 207 8’204
Total Betriebsaufwand in 1’000 CHF 849’486 117’393 130’303 152’866 16’049 45’671 15’880 78’997 16’359 7’889 94’309 68’495 21’081 1’614’777
davon Personalkosten in 1’000 CHF 522’212 74’924 92’694 85’644 9’971 28’886 10’384 37’599 11’508 5’465 67’075 38’357 13’817 998’536
davon medizinischer Bedarf in 1’000 CHF 171’909 16’915 6’462 25’803 2’051 4’442 608 19’751 290 216 6’415 10’838 1’633 267’331
Total Ertrag aus Leistungserstellung in 1’000 CHF 563’934 93’686 65’455 86’776 16’457 44’062 10’935 77’643 13’372 3’249 48’034 61’444 14’353 1’099’400
Anzahl Fälle (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 31’838 5’971 3’236 9’356 234 414 1’101 5’837 451 234 3’599 5’161 1’210 68’642
davon Unfall, IV
Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)
1’305
4%
1’083
18%
6
0%
113
1%
19
8%
127
31%
9
1%
862
15%
5
1%
0
0%
34
1%
42
0%
0
—
3’605
5%
davon KVG
Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)
28’738
90%
4’656
78%
2’900
90%
9’243
99%
215
92%
286
69%
1’047
95%
4’965
85%
446
99%
226
97%
3’565
99%
5’119
99%
1’210
100%
62’616
91%
KVG-Fälle mit Wohnsitz BS
Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)
16’719
58%
1’632
35%
2’486
86%
5’609
61%
57
27%
73
26%
546
52%
2’026
41%
162
36%
173
77%
3’191
90%
1’409
28%
1’140
94%
35’223
56%
KVG-Fälle mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung
Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)
22’391
78%
4’484
96%
2’759
95%
5’031
54%
121
56%
240
84%
750
72%
2’559
52%
375
84%
174
77%
2’841
80%
2’852
56%
880
73%
45’457
73%
Anzahl Pflegetage (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 209’615 32’170 127’669 62’599 3’703 26’574 24’997 29’358 22’544 4’846 99’178 32’811 37’643 713’707
davon KVG
Anteil in % (bezogen auf Total Tage)
191’993
92%
19’134
59%
113’904
89%
62’193
99%
3’404
92%
17’527
66%
23’713
95%
26’412
90%
22’360
99%
4’503
93%
98’342
99%
32’551
99%
37’643
100%
653’679
92%
KVG-Pflegetage mit Wohnsitz BS
Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)
111’102
58%
6’167
32%
97’468
86%
38’122
61%
813
24%
3’488
20%
12’408
52%
10’289
39%
7’559
34%
3’472
77%
88’857
90%
11’314
35%
35’783
95%
426’842
65%
KVG-Pflegetage mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung
Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)
144’619
75%
18’244
95%
108’097
95%
32’235
52%
1’878
55%
15’194
87%
17’140
72%
12’400
47%
18’680
84%
3’736
83%
79’668
81%
15’799
49%
27’880
74%
495’570
76%
65
Wichtige Kennzahlen 2011 der Basler Spitäler
Universitäts-
spital Basel
Universitäts-
Kinderspital
beider Basel
Universitäre
Psychiatrische
Kliniken
St. Clara spital Schmerz klinik
Basel
REHAB Basel Reha Chrischona Merian
Iselin Klinik
Klinik
Sonnenhalde
Hildegard Hospiz Felix Platter-
Spital
Bethesda Spital Adullam Gesamt
Anzahl Planbetten 661 129 280 229 15 92 77 120 63 27 321 124 113 2’251
Anzahl Beschäftigte (Vollzeitstellen) 4’177 684 780 669 81 308 98 387 113 58 645 387 207 8’204
Total Betriebsaufwand in 1’000 CHF 849’486 117’393 130’303 152’866 16’049 45’671 15’880 78’997 16’359 7’889 94’309 68’495 21’081 1’614’777
davon Personalkosten in 1’000 CHF 522’212 74’924 92’694 85’644 9’971 28’886 10’384 37’599 11’508 5’465 67’075 38’357 13’817 998’536
davon medizinischer Bedarf in 1’000 CHF 171’909 16’915 6’462 25’803 2’051 4’442 608 19’751 290 216 6’415 10’838 1’633 267’331
Total Ertrag aus Leistungserstellung in 1’000 CHF 563’934 93’686 65’455 86’776 16’457 44’062 10’935 77’643 13’372 3’249 48’034 61’444 14’353 1’099’400
Anzahl Fälle (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 31’838 5’971 3’236 9’356 234 414 1’101 5’837 451 234 3’599 5’161 1’210 68’642
davon Unfall, IV
Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)
1’305
4%
1’083
18%
6
0%
113
1%
19
8%
127
31%
9
1%
862
15%
5
1%
0
0%
34
1%
42
0%
0
—
3’605
5%
davon KVG
Anteil in % (bezogen auf Total Fälle)
28’738
90%
4’656
78%
2’900
90%
9’243
99%
215
92%
286
69%
1’047
95%
4’965
85%
446
99%
226
97%
3’565
99%
5’119
99%
1’210
100%
62’616
91%
KVG-Fälle mit Wohnsitz BS
Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)
16’719
58%
1’632
35%
2’486
86%
5’609
61%
57
27%
73
26%
546
52%
2’026
41%
162
36%
173
77%
3’191
90%
1’409
28%
1’140
94%
35’223
56%
KVG-Fälle mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung
Anteil in % (bezogen auf KVG-Fälle)
22’391
78%
4’484
96%
2’759
95%
5’031
54%
121
56%
240
84%
750
72%
2’559
52%
375
84%
174
77%
2’841
80%
2’852
56%
880
73%
45’457
73%
Anzahl Pflegetage (alle: KVG, Unfall, IV, Selbstzahler, übrige) 209’615 32’170 127’669 62’599 3’703 26’574 24’997 29’358 22’544 4’846 99’178 32’811 37’643 713’707
davon KVG
Anteil in % (bezogen auf Total Tage)
191’993
92%
19’134
59%
113’904
89%
62’193
99%
3’404
92%
17’527
66%
23’713
95%
26’412
90%
22’360
99%
4’503
93%
98’342
99%
32’551
99%
37’643
100%
653’679
92%
KVG-Pflegetage mit Wohnsitz BS
Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)
111’102
58%
6’167
32%
97’468
86%
38’122
61%
813
24%
3’488
20%
12’408
52%
10’289
39%
7’559
34%
3’472
77%
88’857
90%
11’314
35%
35’783
95%
426’842
65%
KVG-Pflegetage mit Behandlung auf allgemeiner Abteilung
Anteil in % (bezogen auf KVG-Tage)
144’619
75%
18’244
95%
108’097
95%
32’235
52%
1’878
55%
15’194
87%
17’140
72%
12’400
47%
18’680
84%
3’736
83%
79’668
81%
15’799
49%
27’880
74%
495’570
76%
66
15. Glossar
Critical Incident Reporting System (CIRS)Ein Critical Incident Reporting System (CIRS) ist
ein Berichtssystem zur anonymen Meldung von kri-
tischen Ereignissen (critical incident) und Beinahe-
schäden in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Im Meldesystem CIRS werden Ereignisse erfasst, die
zu physischen oder psychischen Schädigungen von
Patienten, Mitarbeitenden oder Besuchern hätten
führen können bzw. führen.
DekubitusEin Dekubitus ist eine chronische, durch stetigen
Druck entstandene Wunde von unterschiedlicher
Grösse. Entweder sind nur oberflächliche oder aber
auch tiefere Haut- und Bindegewebsschichten bis auf
den Knochen betroffen. Die Entwicklung eines im
Spital erworbenen Dekubitus wird zu den vermeid-
baren Komplikationen während eines Spitalaufent-
halts gezählt.
EFQM-Modell (European Foundation for Quality Management)Das EFQM-Modell ist ein Qualitätsmanagement-
system des Total Quality Management. Es bietet
Organisationen Hilfestellung für den Aufbau und
die kontinuierliche Weiterentwicklung von Manage-mentsystemen. Es kann als Werkzeug genutzt wer-
den, um auf der Grundlage von Selbstbewertungen Stärken und Verbesserungspotenziale zu ermitteln,
anzuregen und ihren Geschäftserfolg zu verbessern.
EpilepsiechirurgieBehandlung der Epilepsie durch chirurgische Ent-
fernung derjenigen Hirnregion, von der die epilep-
tischen Anfälle ausgehen (sog. Anfallsherd). Vor-aussetzungen sind eine umfangreiche diagnostische
Abklärung im Hinblick auf die Epilepsie und der
Ausschluss möglicher neuer Funktionsstörungen in-
folge der Hirnoperation (z.B. Gedächtnisstörungen).
Integrale SpitallisteDie kantonalen Spitallisten lassen sich grundsätzlich in zwei Typen unterteilen. Die geteilte Liste unter-
scheidet zwischen Spitälern, deren allgemeine Ab-
teilung zur Tätigkeit zulasten der OKP zugelassen ist
(genannt: Liste A), und Spitälern bzw. Abteilungen,
die Leistungen im Zusatzversicherungsbereich anbie-
ten (genannt: Liste B). Die integrale Liste hingegen
nimmt keine Unterscheidung zwischen den verschie-
denen Spitalabteilungen vor.
Intramedulläre TumoreIntramedulläre Tumore sind seltene Tumore des Rü-
ckenmarkes und machen lediglich 2–4% aller Tumo-
re des Zentralnervensystems aus.
Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK)Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) befasst
sich mit der Regelung aller grundsätzlichen Fragen,
die sich aus dem Medizinalrecht und den Medizi-
naltarifen für die Träger der obligatorischen Unfall-
versicherung ergeben. Ihre Entscheidungen sind für
den Bereich der obligatorischen Unfallversicherung
verbindlich. Zur Bewältigung der verschiedenen Auf-
gaben steht der MTK die Zentralstelle für Medizinal-
tarife UVG (ZMT) zur Verfügung.
NeurochirurgieDie Neurochirurgie umfasst als medizinisches Fach-
gebiet die Erkennung und operative Behandlung von
Erkrankungen, Fehlbildungen und Folgen von Ver-
letzungen des zentralen und peripheren Nervensys-tems.
NeuropathologieDie Neuropathologie ist ein Gebiet der Pathologie,
welches sich mit den Erkrankungen des Zentralner-
vensystems, der Hirnhäute (Meningen) und der peri-pheren Nerven beschäftigt.
Nosokomiale InfektionenNosokomiale Infektionen sind Komplikationen, wel-
che die positiven Ergebnisse medizinischer Massnah-men beeinträchtigen können. Dazu zählen Wund-
infektionen, die unter Umständen eine schwere
Komplikation nach einer Operation zur Folge haben. In der Regel führen sie zu einer Verlängerung des
Spitalaufenthaltes. Swissnoso führt Wundinfektions-
messungen nach bestimmten Operationen durch.
TeilIV:Anhang(Glossar)
67
ONA(ordentlicherNettoaufwand)Dies ist die zentrale Kennzahl zur finanziellen Steu-
erung einer Dienststelle des Kantons Basel-Stadt; sie
widerspiegelt die vom Grossen Rat genehmigte Mit-
telausstattung.
PrävalenzmessungAls Prävalenz wird die Anzahl Personen, die von ei-
ner Krankheit betroffenen sind, zu einem bestimm-
ten Zeitpunkt in einer Population im Verhältnis
zur Gesamtpopulation definiert. Dabei werden alle
relevanten Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt
aus der Gesamtpopulation oder einer möglichst re-
präsentativen Stichprobe erhoben. Die Prävalenzra-
te von z.B. Sturzereignissen gibt den Anteil der am
Erhebungstag betroffenen Patienten im Verhältnis zu
allen in die Erhebung eingeschlossenen Patienten an.
RAI (Resident Assessment Instrument)Im Kanton Basel-Stadt angewendetes System zur Be-
wohnerbeurteilung, Bedarfserfassung, Pflegeplanung
und Qualitätssicherung. Vgl. auch RUG.
Refraktäre EpilepsieEine chronische neurologische Erkrankung, welche
gekennzeichnet ist durch das wiederholte Auftreten von unprovozierten Krampfanfällen trotz medika-
mentöser Behandlung.
RehospitalisationWiedereintritt in ein Spital. Der Wiedereintritt wird
als potenziell vermeidbar angesehen, wenn er mit einer Diagnose verbunden ist, die bereits beim vorangehen-
den Spitalaufenthalt vorlag, sofern er nicht vorausseh-
bar war (ungeplant) und wenn er innert 30 Tagen er-folgt. Geplante Nachversorgungstermine und geplante
wiederholte Spitalaufenthalte, z.B. im Rahmen einer
Krebsbehandlung, werden also nicht gezählt.
ReoperationMeint in diesem Zusammenhang eine Zweitopera-
tion, die als vermeidbar angesehen wird, wenn der Eingriff an derselben Körperstelle erfolgt und nicht
vorhersehbar war oder wenn sie eher Ausdruck eines
Misslingens oder einer postoperativen Komplikation
als eine Verschlimmerung der Grundkrankheit ist.
RUG (Resource Utilization Groups)Bestandteil des RAI. RUGs bezeichnen Fallgruppen
mit vergleichbarem pflegerischem Aufwand. Sie die-
nen zur Festlegung der Pflegestufe im Heim.
Stroke UnitDie Stroke Unit ist eine Spitalabteilung am Univer-
sitätsspital Basel, in welcher ausschliesslich Hirn-
schlagpatienten behandelt werden. Die Ärzte- und
Pflegeteams sowie der multidisziplinäre Ansatz der
Behandlung charakterisieren die Stroke Unit.
SwissnosoSwissnoso widmet sich der Reduktion von nosoko-
mialen Infektionen und multiresistenten Keimen im
Schweizer Gesundheitswesen und ist ein Verband von
Ärzten in Kaderposition an Universitätsspitälern, in
kantonalen Spitalverbänden und im BAG.
Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT)Die ZMT ist die Fachstelle, die die Beschlüsse der
MTK vorbereitet, bearbeitet, ausführt und für die
Verhandlungen mit den Medizinalpersonen und den
Heil- und Kuranstalten beigezogen wird. Sie wird
von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) geführt.
ZertifizierungDas Resultat einer Prüfung (Audit) durch einen
unparteiischen Dritten, das die Übereinstimmung
sowohl des Prozesses (Arbeitsabläufe) als auch der Resultate mit definierten Gütekriterien, mit aner-
kannten Standards und Normen für eine bestimmte
Zeitperiode bestätigt.
ZuweiserzufriedenheitUnter Zuweisern werden Hausärzte oder niederge-
lassene Spezialärzte verstanden. Viele Patienten las-
sen sich in dem Spital behandeln, das ihnen ihr Arzt empfohlen hat. Die Messung der Zuweiserzufrieden-
heit liefert den Betrieben wertvolle Informationen
darüber, wie die Zuweiser den Betrieb und die fachli-
che Betreuung der zugewiesenen Patienten empfun-
den haben.
68
16. Abkürzungsverzeichnis
AHVG Bundesgesetz über die Alters- und
HinterlassenenversicherungANQ Association Nationale pour le dévelop-
pement de Qualité dans les hôpitaux et
les cliniques, dt.: Nationaler Verein für
Qualitätsentwicklung in Spitälern und
Kliniken
BAG Bundesamt für Gesundheit
BfS Bundesamt für Statistik
CHOP Schweizerische Operationsklassifikation
CIRS Critical Incident Reporting SystemCMI Case Mix Index
DRG Diagnosis Related Groups
ELG Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen
zur Alters-, Hinterlassenen- und Invali-
denversicherung
GDK Schweizerische Konferenz der kantonalen
Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren
GesG Gesundheitsgesetz des Kantons Basel-StadtGKV Gesetz über die Krankenversicherung im
Kanton Basel-StadtGWL Gemeinwirtschaftliche Leistungen (der
Spitäler)
H+ Nationaler Spitalverband
HSM Hochspezialisierte Medizin
ICD International Classification of Diseases
ITAR_K Integriertes Tarifmodell auf Basis der
Kosten trägerrechnung
IV Eidgenössische InvalidenversicherungIVHSM Interkantonale Vereinbarung zur hoch-
spezialisierten Medizin
KLV Krankenpflege-Leistungsverordnung
KVG Bundesgesetz über die Krankenversiche-
rungKVO Verordnung der Krankenversicherung im
Kanton Basel-Stadt
MTK Medizinaltarif-Kommission UVG
OKP Obligatorische Krankenpflegeversiche-
rung gemäss KVG
ONA Ordentlicher Nettoaufwand
ÖSpG Gesetz über die öffentlichen Spitäler des
Kantons Basel-Stadt
UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung
VAP Verband der gemeinnützigen Basler
Alters- und Pflegeheime Basel-Stadt
ZMT Zentralstelle für Medizinaltarife UVG
ZNS Zentrales Nervensystem
TeilIV:Anhang(Abkürzungsverzeichnis)