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Gewalt in der Familie -- Rückblick und neue Herausforderungen BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN Gewaltbericht 2001

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Gewalt in der Familie --Rückblick und neue Herausforderungen

B U N D E S M I N I S T E R I U MF Ü R S O Z I A L E S I C H E R H E I T U N D G E N E R AT I O N E N

Gewaltbericht 2001

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Gewalt in der Familie – Rückblick und neue Herausforderungen ISBN 3-85010-080-9

Medieninhaber: Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen,Abteilung V/7A-1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 51

Autorinnen:Verena Kaselitz, Lisa Lercher

Lektorat:Sylvia Treudl

Layout: Ostry & Partner GmbH & Co KG – Internet Concept and Development

Druck:Bundesministerium für soziale Sicherheit und GenerationenStubenring 1, 1010 Wien

Wien, 2002

Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk,sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z.B. Internet oder CD-Rom.

Die Langfassung des Gewaltberichts liegt in Fachbibliotheken und einschlägigen Facheinrichtungen zur Einsicht auf und kann auch vonder Homepage des Ressorts (www.bmsg.gv.at) heruntergeladen werden.

Weitere Exemplare der vorliegenden Kurzfassung können beimBMSG-Bestellservice: 0800-20 20 74 bezogen werden bzw. über die Homepage des Ressorts heruntergeladen werden.

IMPRESSUM

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Einleitung .......................................................................................................................................... 7

I. Gewalt in der Familie - Grundlagen ............................................................................................ 9

1. Definitionen von Gewalt .............................................................................................................. 91.1. Der Gewaltbegriff in der Wissenschaft und im internationalen Recht .................................. 91.2. Gewalt in der Familie / im sozialen Nahraum ........................................................................ 91.3. Gewalt gegen Frauen und Mädchen .................................................................................... 9

2. Die Formen der Gewalt .............................................................................................................. 102.1. Physische Gewalt ................................................................................................................ 112.2. Psychische Gewalt .............................................................................................................. 112.3. Sexuelle Gewalt .................................................................................................................. 11

3. Ursachen von Gewalt ................................................................................................................ 123.1. Erklärungsansätze .............................................................................................................. 12

3.1.1. Personenzentrierte Theorien3.1.2. Sozialpsychologische Theorien3.1.3. Soziostrukturelle und soziokulturelle Theorien

3.2. Auslöser und Risikofaktoren für Gewalt an Kindern ............................................................ 133.2.1. Physische Gewalt an Kindern3.2.2. Psychische Gewalt an Kindern3.2.3. Sexuelle Gewalt an Kindern

3.3. Auslöser und Risikofaktoren für Gewalt an Frauen in Familien .......................................... 15

4. Ausmaß von Gewalt .................................................................................................................. 164.1. Das Ausmaß von Gewalt an Kindern .................................................................................. 16

4.1.1. Die Zahlen aus der Forschung4.1.2. Statistiken

4.2. Das Ausmaß von Gewalt an Frauen .................................................................................... 174.2.1. Zahlen aus der Forschung4.2.2. Statistiken

4.3. Sonderfall: Sexuelle Gewalt ................................................................................................ 20

5. Neuerungen in der nationalen Gesetzgebung ........................................................................ 20

6. Die Medienberichterstattung über Gewalt .............................................................................. 226.1. Die Rolle der Medien .......................................................................................................... 226.2. Gewalt gegen Kinder in den Printmedien .......................................................................... 22

6.2.1. Darstellung innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 1989–19996.3. Gewalt gegen Frauen in den Printmedien .......................................................................... 24

6.3.1. Inhaltsanalyse der Berichterstattung 1991–1999

INHALT

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II. Gewalt gegen Kinder ................................................................................................................ 25

1. Täter und Täterinnen ................................................................................................................ 251.1. Hintergründe für physische Gewalt .................................................................................... 251.2. Hintergründe für psychische Gewalt .................................................................................. 261.3. Hintergründe für sexuelle Gewalt ........................................................................................ 261.4. Die Strategien der TäterInnen ............................................................................................ 271.5. Die Dynamik der Tat ............................................................................................................ 27

1.5.1. Der Tatzyklus1.6. Tätertypologien .................................................................................................................... 301.7. Frauen als Täterinnen ........................................................................................................ 31

1.7.1. Typen von Täterinnen 1.7.2. Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Tätern

2. Die Auswirkungen von Gewalt an Kindern ............................................................................ 322.1. Folgen psychischer und physischer Gewalt ...................................................................... 33

2.1.1. Spezifische Auswirkungen2.1.2. Unspezifische Signale und Folgen

2.2. Auswirkungen sexueller Gewalt .......................................................................................... 342.3. Diagnose ............................................................................................................................ 36

3. Prävention und Intervention .................................................................................................... 363.1. Maßnahmen im Bereich der Prävention ............................................................................ 36

3.1.1. Zielgruppe Gesellschaft3.1.2. Zielgruppe Bezugspersonen3.1.3. Zielgruppe Kinder3.1.4. Zielgruppe potentielle TäterInnen

3.2. Maßnahmen im Bereich der Intervention ............................................................................ 393.2.1. Opferorientierte Intervention3.2.2. TäterInnenorientierte Intervention

3.3. Der Stellenwert von Prävention und Intervention .............................................................. 42

4. Exkurs: Gewalt unter Geschwistern ........................................................................................ 424.1. Physische und psychische Gewalt ...................................................................................... 42 4.2. Sexuelle Gewalt .................................................................................................................. 43

III. Gewalt gegen Frauen ................................................................................................................ 45

1. Die Auswirkungen von Gewalt an Frauen – Gefangenschaft im eigenen Heim ........................................................................................................................ 451.1. Die Strategien der Täter ...................................................................................................... 451.2. Rechtfertigungsversuche der Täter .................................................................................... 461.3. Täterprofile .......................................................................................................................... 461.4. Kriterien für die Einschätzung der Gefährlichkeit ................................................................ 471.5. Das Verhalten der Opfer ...................................................................................................... 481.6. Gewalt als traumatische Erfahrung .................................................................................... 491.7. Prozess der Hilfesuche und gesellschaftlicher Kontext von Gewalt .................................. 50

INHALT

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2. Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen .................................................................................... 502.1. Hilfseinrichtungen für Betroffene ........................................................................................ 50

2.1.1. Die Frauenhäuser2.1.2. Die Beratungsstellen

2.2. Staatliche Initiativen und Maßnahmen ................................................................................ 522.2.1. Die Plattform gegen die Gewalt in der Familie2.2.2. Die Ministerratsvorträge2.2.3. Täterarbeit2.2.4. Kampagnen gegen Gewalt

2.3. Fortbildungs- und Schulungsprojekte .................................................................................. 542.3.1. Schulungen für Polizei und Gendarmerie2.3.2. Projekt „Gegen Gewalt an Frauen handeln“2.3.3. Fortbildung für Familienberatungsstellen

3. Nationales und internationales Recht ...................................................................................... 563.1. Nationales Recht – Entwicklungen 1989-1999 .................................................................. 56

3.1.1. Das Gewaltschutzgesetz3.1.2. Vergewaltigung in der Ehe3.1.3. Änderungen in der Strafprozessordnung3.1.4. Opferrechte, Schadensersatz und Schmerzensgeld3.1.5. Änderungen im Ärztegesetz

3.2. Internationales Recht – Entwicklungen 1989–1999 ............................................................ 60

4. Forschung zu Gewalt an Frauen in der Familie ...................................................................... 614.1. Gewalt gegen Frauen – Über das Ausmaß eines gesellschaftlichen Problems

und die Notwendigkeit konsequenter Maßnahmen ............................................................ 614.2. Ursachen und Folgen von Gewaltanwendung

gegenüber Frauen und Kindern .......................................................................................... 624.3. Vergewaltigung – Ein Verbrechen ohne Folgen?

Täter und Opfer im Spiegel der Justiz ................................................................................ 62 4.4. Feministische Theorie und Praxis

in der Sozialarbeit: 10 Jahre Grazer Frauenhaus .............................................................. 634.5. Gewalt gegen Frauen in der Familie .................................................................................. 634.6. Frauenhaus: Schicksal oder Chance?

Eine Studie zur Entstehungsweise von Gewaltbeziehungen und die Rolle von Frauenhäusern bei der Überwindung .................................................... 63

4.7. Gewalt in der Familie – Ergebnisse einer soziologischen Studie in Zusammenarbeit mit Sozialeinrichtungen, Polizei und Gericht ...................................... 64

4.8. Österreichische und internationale Strategien zur Prävention von Gewalt ........................ 644.9. Kinder legen Zeugnis ab – Gespräche mit Kindern und Müttern

in österreichischen Frauenhäusern .................................................................................... 644.10. Gewalt in der Familie – Eine Evaluierung der Umsetzung

des österreichischen Gewaltschutzgesetzes ...................................................................... 654.11. Die Wirkungsweisen strafrechtlicher Maßnahmen

bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen – Das Strafverfahren und der Außergerichtliche Tatausgleich .............................................................................. 65

INHALT

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IV. Gewalt gegen Männer .............................................................................................................. 66

1. Ausmaß der Gewalt .................................................................................................................. 661.1. Ergebnisse aus Direktbefragungen .................................................................................... 661.2. Analyse von Strafanzeigen .................................................................................................. 66

2. Formen von Gewalt an Männern .............................................................................................. 672.1. Physische Gewalt ................................................................................................................ 672.2. Psychische Gewalt .............................................................................................................. 672.3. Sexuelle Gewalt .................................................................................................................. 67

3. Ursachen: Frauen als Täterinnen – Männer als Opfer .......................................................... 67

4. Verhaltensweisen und Bewältigungsstrategien von Männern .............................................. 684.1. Konsequenzen ziehen ........................................................................................................ 684.2. Mobilisierung von Ressourcen ............................................................................................ 694.3. Normalisierung .................................................................................................................... 69

V. Gewalt gegen alte Menschen .................................................................................................... 71

1. Formen der Gewalt an alten Menschen .................................................................................. 71

2. Soziale Situationen der Gewaltausübung .............................................................................. 712.1. Gewalt im öffentlichen Raum .............................................................................................. 712.2. Gewalt in Pflegeeinrichtungen ............................................................................................ 712.3. Gewalt im sozialen Nahraum .............................................................................................. 72

2.3.1. Gewalt gegen pflegebedürftige alte Menschen in der Familie

3. Das Ausmaß von Gewalt .......................................................................................................... 72

4. Ursachen und Hintergründe von Gewalt an alten Menschen .............................................. 734.1. (Wechselseitige) Abhängigkeiten zwischen Opfer und TäterIn .......................................... 734.2. Fehlende Distanzierungsmöglichkeit .................................................................................. 734.3. Soziale Isolation und unzureichende soziale Unterstützung .............................................. 734.4. Psychische und körperliche Überforderung ........................................................................ 734.5. Biografische Prädispositionen und der intergenerationelle Gewaltkreislauf ...................... 74

5. Erfahrungen von ExpertInnen .................................................................................................. 74

6. Schlussfolgerungen für die Prävention von Gewalt an alten Menschen ............................ 75

INHALT

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VI. Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ........................................................................ 76

1. Spezifische Formen der Gewalt an behinderten Menschen .................................................. 761.1. Physische Gewalt ................................................................................................................ 761.2. Psychische Gewalt .............................................................................................................. 761.3. Sexuelle Gewalt .................................................................................................................. 761.4. Institutionelle Gewalt .......................................................................................................... 76

2. Die Opfer .................................................................................................................................... 77

3. Die Folgen .................................................................................................................................. 773.1. Die Folgen physischer Gewalt ............................................................................................ 773.2. Die Folgen sexueller Gewalt .............................................................................................. 77

4. Intervention ................................................................................................................................ 77

5. TäterInnen .................................................................................................................................. 77

Ausblick .......................................................................................................................................... 78

AutorInnen und KonsulentInnen der Langfassung des Gewaltberichts ................................ 79

INHALT

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Liebe Leserinnen und Leser!

Vor Ihnen liegt die redaktionell bearbeitete Kurz-fassung des Berichts „Gewalt in der Familie“. Aufrund 80 Seiten soll sie Ihnen die wichtigsten Ergeb-nisse und Erkenntnisse aus der Langfassung desBerichts nahe bringen und einen Überblick über diedarin behandelten Schwerpunkte geben.

Beginnend mit Grundlagen, werden im erstenAbschnitt dieser Kurzfassung die Definitionen,Formen, Ursachen und das Ausmaß familiärerGewalt erläutert.

Teil zwei befasst sich mit physischer, psychischerund sexueller Gewalt gegen Kinder. Neben der Aus-einandersetzung mit Tätern und Täterinnen, derenMotiven und Strategien geht es darin vor allem umdie Auswirkungen der Übergriffe auf die Betroffenen.Einen weiteren Schwerpunkt bilden Maßnahmen imBereich der Prävention und Intervention, welche dieVorbeugung und den Umgang mit der Problematikerleichtern sollen. Gewalt unter Geschwistern, einThema das in der Gewaltdebatte eher eine Rand-stellung einnimmt, wird in einem eigenen Exkursthematisiert.

Der dritte Teil dieses Kurzberichtes behandeltGewalt gegen Frauen. Aufgezeigt werden die Aus-wirkungen der Gewalt an Frauen, wobei u.a.Strategien von Tätern analysiert, Kriterien für dieEinschätzung der Gefährlichkeit von Täternpräsentiert und Gewalt als traumatische Erfahrungdargestellt werden. Hilfseinrichtungen für Betroffene,staatliche Initiativen wie etwa Campagnen gegenGewalt sowie Fortbildungs- und Schulungsprojektewerden im Kapitel „Maßnahmen gegen Gewalt anFrauen“ referiert. Aufgezeigt werden darüber hinausEntwicklungen im nationalen und internationalenRecht zwischen 1989 und 1999. Teil drei schließt miteinem Überblick über die Forschungsprojekte zumThema, die in Österreich in den vergangenen zehnJahren durchgeführt worden sind.

Der vierte Abschnitt der vorliegenden Broschüregeht auf die bislang im deutschsprachigen Raumwenig diskutierte Problematik der Gewalt gegenMänner ein. Neben Formen, Ausmaß und Ursachenwird auch auf Verhaltensweisen und Bewältigungs-strategien von Männern eingegangen, die Gewalt imfamiliären Umfeld erfahren haben.

Kapitel fünf und sechs widmen sich zwei weiterenAspekten der Gewaltdebatte, mit denen eine intensi-vere Auseinandersetzung dringend ansteht – derGewalt gegen alte Menschen sowie jener gegenMenschen mit Behinderungen.

In einem Ausblick werden schließlich, basierend aufden Ergebnissen des Gewaltberichts, die künftig zubewältigenden Herausforderungen zum Schutz vorGewalt in der Familie zusammengefasst.

Anders als in der Langfassung des Berichts, in derdie einzelnen Abschnitte nach den Auftragnehmerngereiht sind, haben wir aus Gründen der Verein-fachung und leichteren Lesbarkeit die Grundlagenzur Gewaltthematik im ersten Teil der Kurzfassungabschnittübergreifend zusammengefasst.

Natürlich bedeutet Kürzung auch, aus der Fülle dervorhandenen Informationen eine Auswahl treffen zumüssen. All jene, die mehr zu den behandeltenSchwerpunkten erfahren wollen, möchten wir auf dieLangfassung des Gewaltberichts verweisen, die inFachbibliotheken zur Einsicht aufliegt und auch vonder Homepage des Ressorts (www.bmsg.gv.at)heruntergeladen werden kann.

Die vorliegende Kurzfassung des Gewaltberichteswurde von den AutorInnen der Langfassung (sie sindim Anhang dieser Broschüre aufgeführt) autorisiert.Wir bedanken uns sehr herzlich für die Unterstüt-zung und gute Kooperation.

Ihnen wünschen wir eine spannende Lektüre.

Verena KaselitzLisa Lercher

EINLEITUNG

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1. DEFINITIONEN VON GEWALT

1. 1. Der Gewaltbegriff in der Wissenschaftund im internationalen Recht

„Gewalt“ ist ein Begriff, der in unserer Sprache sehrhäufig verwendet wird. Wie aber definieren wirGewalt? Gibt es ein allgemein gültiges Verständnis,das diesem Ausdruck zu Grunde liegt? Wenn wirvon Gewalt in der Familie sprechen, meinen wirdann Ohrfeigen, verbale Drohungen, abfälligeBemerkungen? Oder fängt Gewalt in der Familie erstda an, wo es zu sexuellem Missbrauch undschwerer Körperverletzung kommt?

Geht man der etymologischen Bedeutung desBegriffs Gewalt nach, so lässt sich die indo-europäische Wurzel mit „stark sein, beherrschen“übersetzen. Im Althochdeutschen meint „waltan“bereits konkret das spezifische Merkmal eines Herrschenden.

In der sozialwissenschaftlichen Forschung wird derStandpunkt vertreten, dass es, je nach gesellschaft-lichem, politischem und teils auch subjektivem Blick-winkel verschiedene Definitionen von Gewalt gibt. Der schwedische Friedensforscher Galtung sorgte1975 für die bis heute gültige umfangreichsteBegriffsklärung:

„Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beein-flusst werden, dass ihre aktuelle somatische undgeistige Verwirklichung geringer ist als ihre poten-zielle Verwirklichung ... Gewalt ist das, was denAbstand zwischen dem Potenziellen und demAktuellen vergrößert oder die Verringerung diesesAbstandes erschwert.“ 1

Galtung hat auch die für die Diskussion über Gewaltin der Familie wesentliche Unterscheidung zwischenpersoneller und struktureller Gewalt eingeführt. Personelle Gewalt meint Gewalt zwischen zweiMenschen. Strukturelle Gewalt weist auf ungleicheVerhältnisse hin, die Menschen in ihrer Entwicklungbehindern oder sogar bedrohen.

Aus diesem kurzen Abriss wird bereits deutlich, dasskein allgemein gültiger Gewaltbegriff existiert.

Der Schweizer Gewaltforscher Alberto Godenzierklärt das Fehlen eines einheitlichen Gewalt-begriffes in der Wissenschaft damit, dass Gewalt inerster Linie politisch definiert wird:

„Wer welche Handlung, welches Ereignis, welcheInstitution als gewalttätig definiert, hängt ent-scheidend vom sozialen Ort der evaluierendenPerson ab. Gewaltdefinitionen sind Werturteile,auch dann, wenn die Forschenden dieBestimmung und den Bedeutungszusammenhangder Gewalt den unmittelbar beteiligten Personenüberlassen.“ 2

Er empfiehlt daher, in wissenschaftlichen Arbeitendie jeweils zu Grunde liegende Gewaltdefinitionoffen zu legen und damit die RezipientInnen in ihrerMeinungsbildung zu unterstützen.

1. 2. Gewalt in der Familie / im sozialenNahraum

Nicht nur für den Begriff „Gewalt“ existiert keine all-gemein gültige Definition, auch „Familie“ wird jenach gesellschaftlichem Hintergrund unterschiedlichdefiniert. Dennoch suggeriert die häufige Verwen-dung dieses Terminus, es gäbe einen einheitlichenFamilienbegriff. Godenzi plädiert daher für eineÄnderung der Begrifflichkeit und schlägt die For-mulierung „Gewalt in Familien“ vor. Er selbst bevor-zugt den Ausdruck „Gewalt im sozialen Nahraum“,wobei unter „sozialem Nahraum“ all jene Personenzu verstehen sind, die in engen/intimen Beziehun-gen zusammen leben. Dieser Begriff berücksichtigtalso neben verwandtschaftlichen und ehelichenBeziehungen auch Wohn- und Hausgemeinschaftensowie gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Feministische Forscherinnen kritisieren am Begriff„Gewalt in der Familie / im sozialen Nahraum“, dassnicht ersichtlich ist, wer Täter (Täterin) ist. Sieplädieren für die Verwendung der Formulierungen:„männliche Gewalt an Frauen in der Familie“ oder„Gewalt an Frauen durch ihre Partner“.

1. 3. Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Rahmen der Diskussion des Problems Gewaltgegen Frauen und Mädchen herrscht weitgehend

I. GEWALT IN DER FAMILIE – GRUNDLAGEN

1 Galtung, J.: Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 9.2 Godenzi, A.: Gewalt im sozialen Nahraum, Basel/Frankfurt am Main 1994, S. 34.

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Übereinstimmung, wie diese Gewalt zu definierenist. So heißt es in der Pekinger Erklärung undAktionsplattform 1995:

„Der Begriff ,Gewalt gegen Frauen‘ bezeichnetjede Handlung geschlechtsbezogener Gewalt, die der Frau körperlichen, sexuellen oder psychi-schen Schaden oder Leid zufügt oder zufügenkann, einschließlich der Androhung derartigerHandlungen, der Nötigung oder der willkürlichenFreiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder imPrivatleben. Infolgedessen umfasst Gewalt gegenFrauen unter anderem folgende Formen:

körperliche, sexuelle und psychische Gewalt inder Familie, namentlich auch Misshandlung vonFrauen, sexueller Missbrauch von Mädchen imHaushalt, Gewalt im Zusammenhang mit derMitgift, Vergewaltigung in der Ehe, Verstüm-melung der weiblichen Geschlechtsorgane undandere traditionelle, für die Frau schädlichePraktiken, Gewalt außerhalb der Ehe undGewalt im Zusammenhang mit Ausbeutung;körperliche, sexuelle und psychische Gewalt inder Gemeinschaft, so auch Vergewaltigung,Missbrauch, sexuelle Belästigung und Ein-schüchterung am Arbeitsplatz, an Bildungs-einrichtungen und anderswo, Frauenhandel und Zwangsprostitution; vom Staat ausgeübte oder geduldete körper-liche, sexuelle und psychische Gewalt, woimmer sie auftritt.“ 3

Diese Definition, die in ähnlicher Form auch in derDeklaration zur Eliminierung jeder Form von Gewaltan Frauen verwendet wird, spricht nicht nur vieleFormen der Gewalt an, sondern nennt auch alleBereiche, in denen es zu Menschenrechtsverlet-zungen an Frauen kommt. Gewalt (an Frauen) wirdin der Pekinger Aktionsplattform auch eindeutig alsgesellschaftliches Problem definiert, das negativeAuswirkungen auf die Staatengemeinschaft hat:

„Gewalt gegen Frauen ist ein Hindernis auf demWeg zur Verwirklichung der Ziele der Gleich-berechtigung, der Entwicklung und des Friedens.Gewalt gegen Frauen verstößt gegen dieMenschenrechte und Grundfreiheiten der Frauund beeinträchtigt oder verhindert deren Wahr-nehmung. Das Problem, dass seit langem ver-

absäumt wird, diese Rechte und Freiheiten imFalle von Gewalt gegen Frauen zu schützen undzu fördern, betrifft alle Staaten und sollte in Angriffgenommen werden. In allen Gesellschaften sindFrauen und Mädchen in unterschiedlichem Aus-maß und unabhängig von Einkommen, Gesell-schaftsschicht oder Kultur der physischen,sexuellen und psychischen Misshandlung aus-gesetzt. Die niedrige soziale und wirtschaftlicheStellung der Frau kann sowohl Ursache als auchFolge der Gewalt gegen Frauen sein.“ 4

Hieraus wird ersichtlich, dass auch gesellschaftlicheBenachteiligung und Diskriminierung von Frauenund Mädchen als Gewalt – nämlich als strukturelleGewalt – zu definieren sind. Diese lässt sich anhandvon Berechnungen der Vereinten Nationen ver-deutlichen. Etwa zwei Drittel der weltweit verrich-teten Arbeit wird von Frauen geleistet; dafür erhaltensie ein Zehntel des gesamten Einkommens undbesitzen ein Hundertstel des Weltvermögens.5

2. DIE FORMEN DER GEWALT

Einige Forscher beschränken sich in ihren VersuchenGewalt zu definieren schon im Ansatz auf denSingular und sprechen von einer Form der Gewalt.So erklären Gelles und Straus (USA) Gewalt alsHandlung, die eine andere Person absichtlichphysisch verletzt. Gewalt wird hier mit physischerGewalt gleichgesetzt. Weiter gefasst ist der Gewalt-begriff der britischen Wissenschafterin Liz Kelly. Sieschließt in ihre Definition von Gewalt (an Frauen)auch sexuelle und psychische Gewalt ein und sprichtvon einem „Kontinuum von Gewalt“. In ihren Studienhat Kelly festgestellt, dass die Art und Weise, wieFrauen Gewalt erfahren, einen individuellen Prozessdarstellt, der vom Bewusstseinsstand der einzelnenFrau abhängig ist. Wird z.B. Vergewaltigung in derEhe von betroffenen Frauen anfangs noch als ehe-liches Recht des Mannes empfunden und somit nichtals Gewalt definiert, kann sich diese Sichtweise nacheiniger Zeit durchaus ändern.Mittlerweile herrscht weitgehender Konsens darüber,dass Gewalt, in diesem Fall Gewalt in der Familie /im sozialen Nahraum, über physische Gewalthinausgeht. Psychische und sexuelle Gewalt stellen

3 United Nations: The Beijing Declaration and the Platform for Action, Fourth World Conference on Women Beijing, China, 4-15 September 1995, New York 1996, S. 36.

4 a. a. O.5 Vgl. Seager, J. /Olson, A.: Der Frauenatlas. Daten, Fakten und Informationen zur Lage der Frauen auf unserer Erde, Frankfurt am

Main 1986.

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ebenso wie physische Gewalt eine Verletzung derkörperlichen und seelischen Integrität einer Persondar, eine Verletzung der Menschenrechte undGrundfreiheiten eines jeden Menschen, egal obFrau, Mann oder Kind.

2. 1. Physische Gewalt

Physische Gewalt kann1. gegen das/die Opfer,2. gegen Personen im Umfeld des Opfers,3. gegen Sachen, aber auch4. gegen Tiere gerichtet sein.

Physische Gewalt beinhaltet alle Formen von Miss-handlungen: stoßen, treten, schlagen, boxen, mitGegenständen werfen, an den Haaren ziehen, mitden Fäusten prügeln, mit dem Kopf gegen die Wandschlagen, mit Zigaretten verbrennen, prügeln mitGegenständen, Attacken mit Waffen usw. bis hinzum Mordversuch oder Mord. Zur Gewalt gegen Sachen zählt z.B. die Zerstörungvon Eigentum wie etwa das Zerschlagen von Möbelnoder das Zerstören von Dingen, die für das Opfereinen besonderen Wert haben.

Einzelne ForscherInnen unterscheiden bei physischerGewalt auch noch zwischen leichteren und schwere-ren Formen der Misshandlung. Bei den so genanntenleichteren Formen handelt sich um Gewalthand-lungen, die teilweise gesellschaftlich toleriert und als„normal“ akzeptiert werden wie Tritte und Zwicken.Dazu wird von vielen auch die Ohrfeige gezählt.Schwere körperliche Misshandlungen wie Ver-brennungen, Schnitte, Quetschungen, usw. werdenvon der Gesellschaft bei weitem weniger toleriert.

2. 2. Psychische Gewalt

Seelische, auf emotionaler Ebene ausgeübte Gewaltist schwerer zu identifizieren als körperliche Miss-handlungen. Sie ist daher seltener Gegenstand derForschung und öffentlicher Diskussion. Das Spek-trum psychischer Gewalthandlungen ist jedoch sehrumfangreich, die Narben sind meist schwerer zuheilen als bei physischen Übergriffen.

Isolation und soziale Gewalt zielen darauf ab,die betroffene Person zu isolieren (z.B. durch einKontaktverbot zur Familie oder zu FreundInnen,das Einsperren zu Hause, das Absperren desTelefons usw.). Bei Kindern zählt zu diesemBereich der Liebesentzug.Drohungen, Nötigungen und Angstmachen sindhäufige Formen von psychischer Gewalt. Auch dieAndrohung, Dritte zu verletzen (Verwandte,

Haustiere, ...) wird eingesetzt, um bestimmte Zielezu erreichen. Durch Drohungen und Angstmachen„erübrigt“ sich oft die Anwendung von physischerGewalt, da die Angst davor bereits einschüchterndwirkt. Diese Strategien bedeuten vor allem fürFrauen und Kinder ein ständiges Leben in Angst.Beschimpfungen, Abwertungen und Diffamie-rungen dienen der Zerstörung des Selbstwert-gefühls des Opfers und seiner/ihrer geistigenGesundheit. Mit der Zeit wird der Glaube an deneigenen Wert, die Identität und die eigenen Emp-findungen, an Rechte oder Wahlfreiheit, zerstört.Zu dieser Form der Gewalt gehört z.B. dasLächerlichmachen in der Öffentlichkeit, beleidi-gende und abfällige Äußerungen. Sehr häufigwerden Behauptungen aufgestellt wie: die Frau seiverrückt oder psychisch krank, bilde sich etwasein, sei selbstmordgefährdet, etc. Diese Äuße-rungen werden oft benutzt, um von den eigenenTaten abzulenken und die Frau „zum Problem zumachen“.

Frauen sind darüber hinaus besonders betroffen vonfolgenden gewalttätigen Handlungen:

Belästigung und Terror. Gemeint sind z.B.ständige Anrufe, Anrufe mitten in der Nacht, Drohbriefe, Bespitzelung und Verfolgung amArbeitsplatz und zu Hause (im amerikanischenRaum „stalking“ genannt).Ökonomische Gewalt bezieht sich auf jeneSituationen, in denen die Frau über kein eigenesEinkommen verfügt und der Partner dieseSituation ausnützt, indem er ungenügende Geld-mittel für Haushaltsangelegenheiten bereitstelltund/oder Einkommen, Vermögen und Ausgabengeheim hält. Es kommt aber auch vor, dassFrauen ihr Einkommen abgeben müssen, bzw.dessen Verwendung vom Partner kontrolliert wird.

Kinder sind darüber hinaus besonders betroffen von:Ablehnung und Liebesentzug;Missbrauch zur Befriedigung narzisstischerBedürfnisse der Eltern, z.B. soll das KindWünsche und Ideale der Eltern erfüllen oder eswird als Partnerersatz herangezogen;Erzeugen von Schuldgefühlen;Vernachlässigung (wird auch als Form vonphysischer Gewalt definiert).

2. 3. Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen,die der Frau bzw. dem Kind aufgedrängt oder auf-gezwungen werden. Sexuelle Gewalt ist ein Akt derAggression und des Machtmissbrauchs, nicht dasResultat unkontrollierbarer sexueller Triebe.

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3. URSACHEN VON GEWALT

3. 1. Erklärungsansätze

Die Antworten auf die Frage, warum es überhaupt zuGewalt in der Familie/im sozialen Nahraum kommt,sind unterschiedlich – je nach gewähltem Erklärungs-modell und dem zu Grunde gelegten ideologischenZugang. Im Folgenden soll ein gestraffter Überblicküber die wichtigsten Erklärungsmodelle gegebenwerden.

3. 1. 1. Personenzentrierte Theorien

Sie sehen die Ursachen für Gewalt in der Familie inden individuellen Eigenschaften von Menschen be-gründet. Abweichungen, Abnormalitäten oder Defekteeines Individuums gelten als Erklärung für Gewalt.

Psychopathologische AnsätzeGewalt in der Familie ist eine Folge von charakter-lichen Auffälligkeiten, Persönlichkeitsstörungen undIntelligenzdefiziten der TäterInnen.

Kritik:Es ist bisher kein überzeugender Nachweiserbracht worden, dass Gewalt in der Familie alleinauf besondere Persönlichkeitsmerkmale oder Per-sönlichkeitsstörungen zurück zu führen ist.Die psychopathologischen Erkenntnisse stimmennicht mit sozialwissenschaftlichen Forschungs-resultaten überein, welche die Durchschnittlichkeitder TäterInnen mehrfach nachweisen konnten.Gewalt in der Familie ist zu weit verbreitet, um alsFolge unklarer Psychopathien und psychiatrischerKrankheitsbilder betrachtet werden zu können.Diese Theorien sprechen die TäterInnen von ihrerVerantwortung frei und lasten sie den Opfern an.

3. 1. 2. Sozialpsychologische Theorien

Die Ursachen für Gewalt in der Familie liegen beiexternen Faktoren, die auf die Familie und dieeinzelnen Mitglieder einwirken.

Soziale LerntheorienDiese Theorien gehen davon aus, dass Menschen,bedingt durch Kindheitserfahrungen, in die Anwen-dung von Gewalt eingeübt werden. Gewalttätigkeitgilt somit als erlerntes Verhalten.

Kritik:Dieser Ansatz konzentriert sich ausschließlich aufbeobachtbares Verhalten und lässt die komplexeVielfalt der menschlichen Existenz außer Acht.

Wenn Lernen so einfach wäre, müsste es auchmöglich sein, destruktive Kenntnisse zu „ver-lernen“.

StresstheorienDiese gehen davon aus, dass Gewalt durchbestimmte Formen stresshafter Belastungen aus-gelöst wird. Je mehr Ereignisse oder Situationen dieFamilie belasten, desto wahrscheinlicher sindGewalthandlungen.

Kritik:Frauen sind häufig noch mehr Stressfaktoren aus-gesetzt als Männer, doch wenden sie weniger oftGewalt an.Es lässt sich kein einfacher Ursache-Wirkungs-zusammenhang auf Grund von objektiven Stress-faktoren ableiten.

3. 1. 3. Soziostrukturelle und soziokulturelle Theorien

In diesen Modellen wird die individuelle Gewalt inVerbindung mit sozialen Strukturen und kulturellenNormen und Werten gesehen. Teilweise werden hierauch personenzentrierte und sozialpsychologischeErklärungen mit einbezogen.

Ressourcentheoretische Ansätze und Theorienzur StatusinkonsistenzSie gehen davon aus, dass Individuen oder Gruppenbestimmte Mittel einsetzen, um individuelle odergruppenspezifische Ziele durchzusetzen. Auf dieFamilie umgelegt bedeutet dies, dass Gewalt einMittel zur Aufrechterhaltung von Rollen und Struk-turen innerhalb der Familie ist. Zu Gewalthand-lungen kommt es dann, wenn das Familienmitgliedmit einer übergeordneten Position seine/ihre Rollebedroht sieht, wenn sein/ihr Status in Frage gestelltwird.

Kritik:Diese Ansätze werden von feministischer Seite inFrage gestellt, da sie die wirtschaftliche undsoziale Abhängigkeit von Frauen als Risikofaktorfür Gewalttätigkeit seitens des Partners übersehen.

Systemtheoretische AnsätzeIn diesen Ansätzen wird die Familie als Systembetrachtet, das sich durch Grenzen, die offen odergeschlossen sein können, von der Umweltunterscheidet. Gewalt in Familien ist ein Produkt dessozialen Austausches. Die Entwicklung von Gewaltwird dadurch beeinflusst, wie innerhalb und/oderaußerhalb des Systems Familie auf Gewaltaktereagiert wird.

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Kritik:Die Thesen konnten bis dato noch nicht empirischüberprüft werden.

Feministische und patriarchatskritische AnsätzeIn der feministischen Forschung wird die physischeund sexuelle Gewalttätigkeit von Männern alsbrutalster und deutlichster Ausdruck patriarchalerGesellschaftsstrukturen und ungleicher Machtver-hältnisse zwischen den Geschlechtern definiert. DerBegriff Gewalt „in der Familie“ wird abgelehnt, da ersuggeriert, dass Gewalt von allen Familienmit-gliedern potenziell in gleicher Weise ausgeübt wird.Nach diesem Ansatz ist Gewalt an Frauen eine vor-hersagbare und allgemein verbreitete Dimension desnormalen Familienlebens. Gewalt gegen Frauen isteng verbunden mit der historischen Entwicklung derisolierten Kernfamilie in kapitalistischen Gesellschaf-ten, der Teilung der Gesellschaft in öffentliche undprivate Bereiche, der Entwicklung von Frauen- undMännerrollen und der noch immer anzutreffendenStellung von Frauen als rechtlich und moralisch anden Ehemann gebundene Personen.

Kritik:Die gesellschaftlichen Veränderungen der letztenJahrzehnte sind zu wenig berücksichtigt. Diezunehmende Gleichstellung von Frauen, Kindernund Jugendlichen bleibt ausgeklammert.

3. 2. Auslöser und Risikofaktoren für Gewaltan Kindern

Neben den Ursachentheorien werden für denBereich „Gewalt gegen Kinder“ auch Auslöser undRisikofaktoren für Übergriffe genannt. Zum besserenVerständnis der Vielschichtigkeit der Problematikfolgt ein kurzer Überblick über diese Faktoren,gegliedert nach Gewaltformen.

3. 2. 1. Physische Gewalt an Kindern

Personenzentrierte FaktorenZahlreiche Studien versuchten in den letzten dreiJahrzehnten das Profil einer „Misshandlungsper-sönlichkeit“ zu entwickeln – bislang ohne Erfolg. DieAnalyse von Persönlichkeitsmerkmalen sowie vonPersönlichkeitsstörungen und krankhaften Defektenmachte es jedoch möglich, Faktoren zu definieren,die ein hohes Risiko für Kindesmisshandlung dar-stellen. Dazu zählen:

der Entzug der mütterlichen Zuneigung in dereigenen Kindheit,eine durch Gewalt geprägte eigene Kindheit,Borderline-Persönlichkeiten mit schweren Ich-Kon-flikten, mangelnder Ich-Entwicklung und -Identität,

hohe Ängstlichkeit und Depressivität,geringes Selbstwertgefühl,verminderte Aggressionskontrolle und Frustrationstoleranz,erhöhte Stress- und Konfliktanfälligkeit wegenmangelnder Bewältigungsmechanismen, etc.

Dennoch bedeuten die angeführten Kriterien nicht,dass Menschen mit diesen Eigenschaften zwingendzu KindesmisshandlerInnen werden, die Charakte-ristika erhöhen lediglich das Risiko. Zudem liegenUntersuchungen vor, die zeigen, dass Erfahrungenin der frühen Kindheit nicht langfristig prägend sind,wenn sie durch positive Erfahrungen im späterenVerlauf der Kindheit ausgeglichen werden.

Familienbezogene FaktorenDas Spektrum der familienbezogenen Risikofaktorenist sehr breit. So wurde festgestellt, dass Früh-geburten und untergewichtige Kinder überpropor-tional oft misshandelt werden. Die möglichenGründe könnten lauten: Die Betreuung dieser Kinderist schwieriger als die normalgewichtiger Säuglinge.Die häufig erforderlichen Krankenhausaufenthaltestören oder gefährden den Aufbau der Mutter-Kind-Beziehung. Empirisch belegt konnten dieseAnnahmen jedoch nicht werden.

Mehrere Untersuchungen bestätigen einenZusammenhang zwischen Misshandlung undhäufigen Erkrankungen des Kindes im erstenLebensjahr. Kranke Kinder schreien häufiger undsind schwer zu beruhigen. Daraus können Gefühleder Ohnmacht und Überforderung resultieren, diemitunter in Misshandlungen münden.

Kein empirischer Beleg konnte für die Thesegefunden werden, dass so genannte „schwierige“Kinder stärker gefährdet sind, misshandelt zuwerden. Ein Grund mag darin liegen, dass in denbisher vorliegenden Studien nur Charakter-eigenschaften und Verhaltensmerkmale des Kindesals Untersuchungsbasis herangezogen wurden,nicht aber die Interaktion zwischen Kind und Eltern.

Relativ gut wissenschaftlich abgesichert ist auch dieAnnahme, dass Überforderung oder gar erziehe-rische Unfähigkeit der Eltern ein hohes Misshand-lungsrisiko in sich birgt. Dazu kommt, dass Elternihre Kinder mit zu hohen Erwartungen belasten.

Unrealistische und unerfüllte Erwartungen der Elternsind oft mit Stress gekoppelt. Sie können auch zuFrustrationen und in der Folge zu gewalttätigenBestrafungen der Kinder führen.

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Neben Stress zählen Krisen und Belastungen in derFamilie zu den Risikofaktoren für Gewalt an Kindern.Dabei kann es sich um Stress handeln, der von denKindern verursacht wird, oder um persönlichen,finanziellen und beruflichen Stress.

Im Allgemeinen sind jüngere Kinder unter diesenVoraussetzungen mehr von Gewalt betroffen alsältere. Sie beanspruchen die Eltern, vor allem dieMutter, stärker, was wiederum zu mehr Stress führenkann.

Soziale FaktorenEinige WissenschafterInnen gehen davon aus, dassdas innerfamiliäre Gewaltpotenzial durch spezi-fische, meist ungünstige gesellschaftliche Rahmen-bedingungen, die Familien sowie einzelne Familien-mitglieder belasten, erhöht wird. Dazu zählen

Stressfaktoren wie Armut, beengte Wohnverhält-nisse, Arbeitslosigkeit, Isolation oderUmweltbelastungen wie Lärm, Luftverschmut-zung, räumliche Dichte und Beengtheit sowiesoziale Normen und Werte unddie Akzeptanz des Ausmaßes von Gewalt alsMittel zur Konfliktaustragung.

Studien, die sich mit den oben aufgezähltenBelastungsfaktoren beschäftigt haben, bewerten dieBedeutung der einzelnen Faktoren unterschiedlich. Neuere Untersuchungsergebnisse weisen darauf hin,dass die sozialen Faktoren alleine keine ausreichen-de Erklärung für Gewalt bieten können. Nach diesenErkenntnissen müssen auch die personen- undfamilienzentrierten Faktoren berücksichtigt werden.

Verbunden mit ungünstigen gesellschaftlichenStrukturbedingungen ist die Gefahr der sozialenIsolation, ein Problem, das gerade in Krisensitua-tionen Stress verstärkt. Soziale Isolation scheint vorallem bei der Vernachlässigung von Kindern einegroße Rolle zu spielen. Es hat sich jedoch gezeigt,dass das bloße Vorhandensein von informellen(Familie, FreundInnen) und professionellen Unter-stützungssystemen (Behörden und Sozialein-richtungen) nicht ausreicht, um die Gefahr dersozialen Isolation abzuwenden – entscheidend istdie Qualität der Unterstützung.

Ähnlich dem feministischen Ansatz lässt sich Gewaltgegen Kinder auch mit den modernen kapitalisti-schen Gesellschaften innewohnenden strukturellenFaktoren erklären. Die Familie ist demnach durchihre hierarchische Struktur und Ungleichverteilungvon Macht und Ressourcen ein Abbild der struktu-rellen Gewalt in der Gesellschaft. Kinder sind ver-gleichsweise machtlos, benachteiligt und vor

körperlichen Übergriffen wenig geschützt. ImZusammen- hang damit steht auch die Akzeptanzvon Gewalt. Im Mittelpunkt dieses Ansatzes stehendaher nicht Motive der TäterInnen, sondern diegesellschaftlichen Voraussetzungen, die eingewisses Maß an Gewaltanwendung in zwischen-menschlichen Beziehungen tolerieren.

Integrative AnsätzeAus der Erkenntnis, dass keine der biologischen,psychologischen oder soziologischen Theorien eineausreichende Basis für die Erklärung von Gewaltliefern konnte, entstanden die so genannten„integrativen Ansätze“. Sie beziehen ein breitesSpektrum möglicher Auslöser und Risikofaktoren ein.

Ein Beispiel hierfür ist ein Erklärungsmodell, dasGewalt an Kindern als ethno-psychologischeStörung definiert. Es integriert die historische,soziologische, psychologische sowie psycho-analytische Dimension von Gewalt und stellt Gewaltan Kindern in einen umfassenden gesellschaftlichenZusammenhang. Zu den Faktoren zählen:

Gesellschaftliche Strukturprobleme (Entfremdung,Konkurrenz und Isolierung bei gleichzeitigem Ver-lust von verwandtschaftlichen und nach-barschaftlichen Beziehungen in kapitalistischenProduktionsverhältnissen).Eltern-Kind-Beziehungen basieren auf einer auto-ritären Erziehungstradition und sind geprägt vongesellschaftlichen Abhängigkeits- und Unter-drückungsverhältnissen.Die Anforderungen an die Familie in punktoKindererziehung haben enorm zugenommen, dieChancen, die Aufgaben zu bewältigen, jedochabgenommen.Eltern, die die Beziehung zur eigenen Mutter alswenig liebevoll erfahren haben, können in Krisen-situation dazu neigen, Gewalt als Konfliktlösungs-möglichkeit einzusetzen.

Ein weiterer integrativer Erklärungsansatz unter-streicht die wechselseitige Beeinflussung vonMenschen und ihrer Umwelt. Kernaussage ist, dassGewalt an Kindern kein familieninternes Problem,sondern Indiz für einen Mangel an Ressourcen ist.

3. 2. 2. Psychische Gewalt an Kindern

Es liegen kaum wissenschaftliche Arbeiten zumThema psychische Gewalt an Kindern vor. EinGrund dafür mag sein, dass seelische Verletzungennur schwer nachzuweisen sind. Die Grenzenzwischen gesellschaftlich akzeptiertem Erziehungs-verhalten und psychischer Gewalt sind fließend.Einer der wenigen verfügbaren Erklärungsansätze

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sieht psychische Gewalt als Ausdruck des Macht-kampfes zwischen Erwachsenen und Kindern.Dieser Machtkampf beruht auf der Einstellung, dassdas Kind vom Erwachsenen nur zu lernen und sichihm anzupassen hat. Als Formen psychischerGewalt werden verächtliche Behandlung, Zwang zudemütigender und Ekel erregender Tätigkeit, dasEinjagen von Furcht und Schrecken sowie dasVerbot des Umgangs mit anderen Kindern genannt.

3. 2. 3. Sexuelle Gewalt an Kindern

Erst im letzten Jahrzehnt wurde das Schweigen übersexuelle Gewalt an Kindern gebrochen (siehe auch„Medienberichterstattung über Gewalt“). Wie auchbei den anderen Formen von Gewalt liegen verschie-dene Modelle zur Erklärung der Ursachen vor, wobeiAnsätze, die sexuelle Gewaltakte an Kindern per-sonen- oder familienzentriert erklären, mittlerweile alsnicht ausreichend angesehen werden. So konntenempirische Studien kein einheitliches TäterInnenprofilfeststellen (Herkunft, soziale Schicht, Randgruppe).Es scheint daher notwendig, auch das Vorkommensexueller Gewalt im gesamtgesellschaftlichen Zu-sammenhang zu betrachten und die geschlechts-spezifischen Faktoren mit in die Analyse einzu-beziehen. Integrative Theorien, die mehrere Faktorenfür sexuelle Gewalt verantwortlich machen, haben inden letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

3. 3. Auslöser und Risikofaktoren für Gewaltan Frauen in Familien

Abgesehen von den bestehenden Machtstrukturen,die in erster Linie für Gewalt an Frauen verantwort-lich sind, begünstigen folgende weitere FaktorenGewalt gegen Frauen:

AlterJüngere Frauen sind häufiger Opfer von Gewaltals ältere. Frauen unter 30 werden nach Strausu.a. doppelt so häufig geschlagen wie Frauenüber 30.6 Allerdings sollte bei diesen Zahlenberücksichtigt werden, dass ältere Menschen sichseltener an Hilfseinrichtungen wenden und dieDunkelziffer daher sehr groß sein könnte.Gewalt in HerkunftsfamilienZahlreiche Forschungen scheinen zu bestätigen,dass zwischen erlebter bzw. beobachteter Gewaltin der Kindheit und späterer Gewaltausübung einZusammenhang besteht. Basierend auf den An-

nahmen der sozialen Lerntheorie könnte dahervon einer „Weitergabe“ gewalttätigen Verhaltensvon Generation zu Generation gesprochenwerden. Allerdings gilt dieser Zusammenhang nurfür männliche Täter; Frauen, die in der KindheitGewalt erlebt bzw. beobachtet haben, sinddagegen stark gefährdet, selbst Opfer einesgewalttätigen Partners zu werden.Gewalt in der Schwangerschaft /Gewalt gegen Frau und KindSchwangerschaft schützt eine Frau nicht vorGewalt, sondern erhöht das Risiko, misshandeltzu werden. Nach Campbell u.a. liegen die Gründein Motiven wie: Eifersucht des Mannes, sexuelleUnzufriedenheit, größere Verletzlichkeit und Wehr-losigkeit der Frau, Aggression gegen das Kindbzw. der Versuch, durch Gewalt einen Abortusherbeizuführen.7

AlkoholDie Ergebnisse der Forschung erlauben es nicht,einen direkten Zusammenhang zwischen Gewaltund Alkoholkonsum herzustellen. Alkoholmiss-brauch ist ein möglicher Auslöser, aber nichtUrsache von Gewalt.Sozioökonomische FaktorenEntgegen der weit verbreiteten Annahme, dassGewalt in Familien vor allem in ökonomisch ärme-ren Schichten anzutreffen ist, kann die Forschungkeinerlei Bestätigung dieser Hypothese liefern. Die Ergebnisse von Studien weisen lediglichdarauf hin, dass die sozioökonomische Schichteine Rolle spielt, ob Anzeige erstattet wird odernicht. Betroffene aus höheren Einkommens- undBildungsschichten wenden sich seltener an Hilfs-einrichtungen als jene aus niedrigeren Schichten.Gibt es aber eine Statusdifferenz innerhalb derPartnerschaft, dann wird diese Ungleichheit zumRisikofaktor.

Konflikte als Auslöser von Gewalt Den meisten Gewalttaten gegen Frauen gehen Kon-flikte voraus, die das Alltagsleben betreffen:

Besitzansprüche des Mannes,Eifersucht,Anspruch auf Dominanz, Macht und Kontrolle ver-bunden mit „Bestrafung“ der Frau,Erwartungen bzw. Uneinigkeit bezüglich der Haus-arbeit und finanzieller Ressourcen,Erziehung und Betreuung der Kinder,sexuelle Ansprüche.

6 Vgl. Straus, M./Gelles, R. (Hg.): Physical violence in American families: Risk factors and adaptations to violence in 8.145 families,New Brunswick 1990.

7 Vgl. Campbell, J./Poland, M./Walder, J./Ager, J.: Correlates of battering during pregnancy. In: Research in Nursing and Health, 15(3), 1992, S. 219-266.

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4. AUSMASS VON GEWALT

Die Basis für Aussagen zum Ausmaß von Gewalt-anwendung gegen Personen bilden einerseitsamtliche Statistiken, die jedoch nur einen Ausschnittder Realität familiärer Gewalt abbilden (s.u.).Andererseits werden Studien herangezogen, dieentweder auf Erhebungen beruhen oder auf Grund-lage der vorhandenen Statistiken Dunkelziffernerrechnen. Diese Dunkelziffern werden im Allgemeinen alsrelativ hoch angegeben, weil davon ausgegangenwird, dass nur ein geringer Anteil der tatsächlich ver-übten Übergriffe zur Anzeige gelangt – z.B. weil dieOpfer zu jung sind, um sich mitzuteilen; unter Druckgesetzt werden und deshalb schweigen; Buben sichzumeist schwerer tun, sich um Hilfe nach außen zuwenden. Obwohl diese Begründungen von vielenExpertInnen geteilt werden, lehnen einigeWissenschafterInnen die Errechnung vonDunkelziffern ab. Sie argumentieren, dass diekolportierten Zahlen eine Scheingenauigkeitsuggerieren und darüber hinaus vielfach die metho-dische Transparenz über ihr Zustandekommen fehlt.

4. 1. Das Ausmaß von Gewalt an Kindern

Die nachfolgenden Zahlen aus Forschungsarbeitenund Statistiken geben einen Einblick über dasAusmaß der Gewalt an Kindern.

4. 1. 1. Zahlen aus der Forschung

1994 wurden von MedizinerInnen 622 Fälle vonphysischer und 259 Fälle von sexueller Gewalt anKindern in Österreich diagnostiziert. Es mussjedoch von einer wesentlich höheren Zahl dertatsächlichen Misshandlungsfälle ausgegangenwerden, da nicht alle misshandelten Kinder zuÄrztInnen gebracht werden, bzw. die Kinder nichtimmer als Opfer familiärer Gewalt erkanntwerden.8

Eine weitere Untersuchung aus dem Jahr 1994über Ausmaß und Ursachen körperlicher Gewaltbrachte zu Tage, dass 85% aller Mädchen und90,5% aller Jungen zwischen 10 und 15 Jahrenbereits irgend eine Form der Gewalt durch ihreEltern erlebt haben.9

Bei einer Befragung von Studierenden der Univer-sität Innsbruck stellte sich heraus, dass 36% derStudentinnen und 19% der Studenten vor ihrem18. Lebensjahr sexuelle Gewalt in und/oder außer-halb der Familie erfahren haben.10

Geschlecht, Alter, sozialer und familiärer Hinter-grund

In einer Studie aus dem Jahr 1998 wurde fest-gestellt, dass Knaben bis zum 11. Lebensjahrdeutlich häufiger Opfer körperlicher Übergriffewerden als Mädchen. Ab dem 11. Lebensjahrnehmen die gewalttätigen Handlungen an Jungenstark ab, an Mädchen hingegen zu. Was sexuelleGewalt anbelangt, zeigt die Studie, dass die Zahlder weiblichen Opfer viermal höher ist als jene dermännlichen.11

Basierend auf einer österreichischen Studie kanndavon ausgegangen werden, dass die Häufigkeitvon Gewaltanwendung durch die Eltern mitsteigendem Alter des Kindes sinkt. Die meistengewalttätigen Übergriffe erfolgen auf Kinder, diejünger als sechs Jahre sind.12

Mindestens 60% der von sexueller Gewaltbetroffenen Kinder werden bereits vor derPubertät missbraucht. Am meisten betroffen ist dieAltersgruppe zwischen zehn und elf Jahren.13

Die meisten ForscherInnen stimmen darin überein,dass (vor allem sexuelle) Gewalt gegen Kinder inder Familie in allen sozialen Schichtengleichermaßen vorkommt.Für Kinder, die mit zwei bis vier Geschwistern aufwachsen, besteht das größte Risiko, von ihrenEltern misshandelt zu werden.14 In sehr großenFamilien sinkt dagegen das Ausmaß der körper-lichen Gewaltanwendung.15

8 Vgl. Wimmer-Puchinger, R./Lackner, R.: Sexueller Mißbrauch in Kindheit und Jugend und seine gynäkologischen und sexuellenKurz- und Langzeitfolgen. Wien 1997.

9 Vgl. Habermehl, A.: Gewalt in der Familie. Ausmaß und Ursachen körperlicher Gewalt. Hamburg 1994. 10 Vgl. Kinzl, J. F./Schett, P./Wanko, K./Biebl, W.: Langzeitfolgen sexueller Mißbrauchserfahrungen bei einer nichtklinischen Gruppe.

In: Psychologie in der Medizin, 4, o. O., 1992, S. 13-17. 11 Vgl. Haller, M./Höllinger, F./Pinter, A./Rainer, B.: Gewalt in der Familie. Graz 1998. 12 Vgl. Habermehl, A.: Gewalt in der Familie. Ausmaß und Ursachen körperlicher Gewalt. Hamburg 1994. 13 Vgl. Brockhaus, U./Kolshorn, M.: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen: Mythen, Fakten, Theorien. Frankfurt/Main;

New York 1993. 14 Vgl. Gil, D. G.: Unraveling Child Abuse. In: American Journal of Orthopsychiatry, 45(5), 1975, S. 346-356. 15 Vgl. Ziegler, F.: Kinder als Opfer von Gewalt: Ursachen und Interventionsmöglichkeiten. Freiburg 1994.

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4. 1. 2. Statistiken

Die Kriminalstatistiken geben Aufschluss über diepolizeilich bekannt gewordenen strafbaren Hand-lungen sowie über die rechtskräftigen Verurtei-lungen. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe, warum siekaum etwas über das tatsächliche Ausmaß vonGewalt in Familien aussagen können. So habenempirische Untersuchungen ergeben: Je enger dieBeziehung zwischen Opfer und Täter ist, destogeringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einerAnzeige kommt. Von ExpertInnen wirdangenommen, dass das Ausmaß der von Familien-mitgliedern verübten Gewalt bei weitem größer istals die Zahl der Übergriffe durch Fremde.

4. 2. Das Ausmaß von Gewalt an Frauen

Noch immer fehlt es in Österreich an repräsentativenErhebungen über das Ausmaß von Gewalt anFrauen im sozialen Nahraum, sei es nun in Familienoder in außerehelichen Partnerschaften. Die bislangvorliegenden Ergebnisse beruhen überwiegend aufqualitativen Studien und Dunkelzifferschätzungen.

4. 2. 1. Zahlen aus der Forschung

Nach einer Studie des Bundesministeriums fürUmwelt, Jugend und Familie ist laut Dunkelfeld-schätzungen jede fünfte bis zehnte in einerBeziehung lebende Frau von Gewalt betroffen.16

Zwei Drittel aller Morde werden im Familienkreisbegangen, in 90% der Mordfälle sind Frauen undKinder die Opfer.17

Nach Schätzungen eines Polizeijuristen, der eineUntersuchung von Polizeieinsätzen durchgeführthat, werden in Österreich jährlich etwa 150.000 -300.000 Frauen misshandelt.18

In den USA werden jährlich rund 4% derEhefrauen von ihren Ehemännern schwer miss-handelt, ca. 12% erleben „leichtere“ Formen derGewalt.19

16 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (Hg.): Gewalt in der Familie, Wien 1991. 17 Vgl. Egger, R./Fröschl, E./Lercher, L./Logar, R./Sieder, H.: Gewalt gegen Frauen in der Familie, Wien 1995.18 Vgl. Bohrn, F.: Gewaltopfer Frauen. Unveröffentlichte Studie, Wien 1991.19 Vgl. Straus, M./Gelles, R.: How violent are American families? Estimates from the national family violence resurvey and other

studies, in: Hotaling, G. u.a. (Ed.): Family abuse and it’s consequences, Newbury Park 1988, S. 14-36.

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4. 2. 2. Statistiken

Die polizeiliche KriminalstatistikDie polizeiliche Kriminalstatistik Österreichs ist alsstatistische Quelle für strafbare Handlungen imBereich Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraumnur bedingt aussagekräftig. Sie weist körperlicheGewalt nicht geschlechtsspezifisch aus. Es wäre vonbesonderem Interesse, die Zahl der männlichenTäter jener der weiblichen Opfer gegenüber zustellen. Die Kriminalstatistik informiert derzeit auchnicht über die Beziehung zwischen Täter und Opfer– eine Voraussetzung, um auf Gewalt gegen Frauenin Familien oder Partnerschaften schließen zukönnen. Körperverletzungsdelikte in Familien undPartnerschaften müssten gesondert ausgewiesenwerden. (Eine Ausnahme stellen Angaben zumDelikt Vergewaltigung in der Ehe/Lebens-gemeinschaft dar, bei denen die Opfer-Täter-Beziehung selbstverständlich deutlich wird.)

Die wichtigsten Tatbestände, unter denen Gewaltgegen Frauen im sozialen Nahraum angezeigtwerden können sind (siehe auch Kapitel „Nationalesund internationales Recht“):

Körperverletzungschwere Körperverletzungfahrlässige KörperverletzungKörperverletzung mit tödlichem AusgangTotschlagMordNötigungschwere Nötigunggefährliche DrohungVergewaltigunggeschlechtliche NötigungBegehung in Ehe oder Lebensgemeinschaft.

In Zahlen umgesetzt ergibt sich daraus folgendesBild in der Kriminalstatistik für die Jahre 1996-1999:

Auszug aus der polizeilichen Kriminalstatistik 1996-1999

Obwohl die Zahl der Anzeigen seit 1996 kon-tinuierlich zugenommen hat, bedeutet dies nichtunbedingt, dass mehr Gewaltdelikte verübt werden.Die Ergebnisse qualitativer Studien lassen vielmehrvermuten, dass die Anzeigebereitschaft derbetroffenen Frauen gestiegen ist.

Vergleicht man die angezeigten Fälle von Ver-gewaltigung und geschlechtlicher Nötigung inner-und außerhalb der Ehe oder Lebensgemeinschaftzeigt sich, dass die Anzeigenbereitschaft derEhefrauen in den letzten Jahren deutlichzugenommen hat.

Die gerichtliche KriminalstatistikWeder die Polizei – noch die Gerichtsstatistikerfassen das Täter-Opfer-Verhältnis nachGeschlecht. Über die Geschlechterverteilung gebenallerdings qualitative Analysen der Polizei- undGerichtsakten sowie teilnehmende Beobachtungenbei Gerichtsverhandlungen Aufschluss. Bei einerGerichtsaktenanalyse aus dem Jahr 1991 wurdefestgestellt, dass:

etwa 70% aller Fälle geschiedene oder getrenntlebende Paare betroffen haben,fast ausschließlich Fälle körperlicher Gewaltsanktioniert wurden,sozioökonomische Umstände wie Arbeitslosigkeitund geringes Einkommen eine Rolle spielten,Geld, Eifersucht, Alkohol, die (berufliche) Selbst-ständigkeit der Frau oder Scheidung direkte Aus-löser waren.

Jahr

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

Insgesamt

795

737

832

839

826

798

789

805

881

851

Davon inEhe/Lebensgemeinschaft

27 (3,4%)

30 (4,1%)

25 (3,0%)

43 (5,1%)

37 (4,5%)

51 (6,4%)

46 (5,8%)

48 (6,0%)

50 (5,7%)

53 (6,2%)Quelle: Bundesministerium für Justiz, Vervielfältigung, o.J.

StrafbareHandlungen

Gegen Leibund Leben

Gegen die Sittlichkeit

1996

81.796

3.359

1997

82.479

3.562

1998

83.557

3.765

1999

85.905

3.450

Quelle: Bundesministerium für Inneres, 2000

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19

1995

69.779(100%)

28.192(40,4%)

579(0,8%)

1996

66.980(100%)

26.112(39%)

622(0,9%)

1997

65.040(100%)

24.829(38,2%)

563(0,9%)

1998

63.864(100%)

23.755(37,2%)

627(1,0%)

1999

61.954(100%)

22.547(36,4%)

551(0,9%)

Verurteilte Personen(§§ des StGB)

Insgesamt

davon wegen strafbarer Handlungengegen Leib und Leben §§ 75–95

davon wegen strafbarer Handlungengegen die Sittlichkeit §§ 201–221

Quelle: Bundesministerium für Justiz, 2000

Auszug aus der gerichtlichen Kriminalstatistik 1995-1999

Statistik zum Gewaltschutzgesetz 1. Mai 1997 – 31. Dezember 2000

Maßnahmen nach § 38a SPG

(WW und RV)

1.365

2.674

3.076

3.354

Aufhebung durch die Sicherheits-

behörden

117

134

--

116

Verwaltungs-strafverfahren

123

252

301

430

1.5. bis 31.12.1997

1998

1999

2000

Quelle: Bundesministerium für Inneres, 2000

Keine kontinuierliche Entwicklung lässt sich bei denVerurteilungen in den letzten Jahren ablesen. Wasdie Gerichtsstatistik jedoch klar zu Tage bringt ist,dass die Verurteilungen wegen strafbarer Hand-lungen gegen Leib und Leben einen Großteil derGesamtverurteilungen einnehmen. Mit einem Anteilvon nicht einmal einem Prozent erscheinen die Ver-urteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen dieSittlichkeit dagegen erstaunlich gering. Der mit derStrafgesetznovelle 1989 eingeführte Tatbestand derVergewaltigung oder geschlechtlichen Nötigung inder Ehe oder Lebensgemeinschaft (§ 203) ist aufGrund der wenigen Verurteilungen bisher nichtseparat ausgewiesen. Nach einer wissenschaftlichenUntersuchung von Gerichtsakten wurden 1990 dreiMänner von ihren Ehefrauen wegen Vergewaltigungangezeigt – alle wurden freigesprochen. Dagegenwurden sechs von sieben Vergewaltigern, die vonihren Lebensgefährtinnen angezeigt worden waren,verurteilt, wenn auch zu geringen Strafen (siehe„Forschung zu Gewalt an Frauen“).

Statistiken der FrauenhäuserSeit ihrer Gründung sahen sich die österreichischenFrauenhäuser mit einer ständig wachsenden Zahlvon Hilfe suchenden Frauen und Kindern kon-frontiert, die nicht in einem direkten Verhältnis zurÖffnung neuer Häuser stand. 1996 und 1997 sta-gnierten die Zahlen, doch 1998, im Jahr nach In-

Kraft-Treten des Gewaltschutzgesetzes, wurde einneuerlicher Anstieg verzeichnet. Im Jahr 2000 haben1.224 Frauen und 1.214 Kinder in 18 österrei-chischen Frauenhäusern Zuflucht gefunden; ins-gesamt wurden 110.002 Übernachtungen gezählt.

Jährlich können Hunderte von Gewalt betroffeneFrauen und Kinder aus Platzmangel nicht auf-genommen werden. In einigen Frauenhäusern wirddaher nun versucht, für Akutfälle immer einen Raumbereit zu halten.

Statistiken zum GewaltschutzgesetzWie die folgende Statistik zeigt, nahm die Zahl derausgesprochenen Wegweisungen und Rückkehrver-bote österreichweit kontinuierlich zu. Die Landes-gendarmerie und die Bundespolizeidirektion Wienweisen Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungenauch unter dem Terminus Streitschlichtung (§ 26SPG) aus, Schutzmaßnahmen für betroffene Frauenkönnen auf Grund von § 26 SPG nicht ausgespro-chen werden. Hinter der „Streitschlichtung“ verber-gen sich generell Streitigkeiten im sozialen Nah-raum; darunter fallen auch Auseinandersetzungenzwischen Nachbarn, bei denen die Polizei einge-schritten ist. Nur durch ein qualitatives Studium derPolizeiprotokolle können die Gewaltanwendungengegen Frauen und ihre Kinder herausgefiltertwerden.

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20

20 Für weitere Ausführungen zu einzelnen Änderungen/Neuerungen siehe Abschnitt „Gewalt gegen Frauen“, Kapitel „Nationales undinternationales Recht“.

Hier ein stichwortartiger Überblick über die Gesetzeslage im Zusammenhang mit Gewalt in der Familie –Stand 1989 bis 2000: 20

Jahr Gesetze/Fundstelle Schwerpunktmäßiger Inhalt

Stand 1989 Strafgesetzbuch (StGB) Strafbarkeit von:Notzucht, geschlechtlicher Nötigung, Schändung, Beischlaf mitUnmündigen, Unzucht mit Unmündigen, Blutschande, Missbraucheines Autoritätsverhältnisses, Kuppelei (betreffend sexuelleGewalt).Körperverletzung, Mord, Totschlag, Quälen und Vernachlässigenunmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen; Freiheits-entziehung, gefährliche Drohung, Nötigung und Beleidigung(betreffend körperliche und psychische Gewalt).

Allgemeines BürgerlichesGesetzbuch (ABGB)

Eltern haben für die Erziehung ihrer minderjährigen Kinder zusorgen und ihr Wohl zu fördern.

Neuerungen StGB Neudefinition der Vergewaltigung:Geltungsbereich auch auf Ehe/Lebensgemeinschaft erweitert,Erweiterung auf männliche Opfer, Einbeziehung der beischlaf-ähnlichen Handlungen, Wegfall der Voraussetzung der Widerstands-unfähigkeit.

Mit dem Gewaltschutzgesetz 1997 wurde auch einezivilrechtliche Möglichkeit geschaffen, um diebetroffene Frau und ihre Kinder mit Beginn derpolizeilichen Intervention zu schützen und umstrafbare Handlungen so weit wie möglich zureduzieren (siehe „Nationales und internationalesRecht“). Das Bundesministerium für Justiz führt eineStatistik über diese einstweiligen Verfügungen (EV).Sie zeigt, dass 85% aller EVs nach einer Weg-weisung und/oder einem Rückkehrverbot beantragtwurden. Fast allen beantragten EVs, die einerpolizeilichen Intervention folgten, wurde auch statt-gegeben. Bei 136 der 577 EV-Verfahren lief bereitsein Scheidungsverfahren oder es wurde einesbeantragt.

Im Gegensatz zur Polizei- und Gerichtsstatistikerfasst die Statistik zum Gewaltschutzgesetz auchdas Geschlecht der AntragstellerInnen von EVs(siehe „Nationales und internationales Recht“).Hieraus wird deutlich, dass die Gewalt in der Familievorwiegend gegen Frauen gerichtet ist.

4. 3. Sonderfall: Sexuelle Gewalt

Das Ausmaß sexueller Gewalt lässt sich besondersschwer erheben. Es fällt Frauen sehr schwer, übersexuelle Gewalterfahrungen zu sprechen, besonders

dann, wenn der Täter der eigene Partner ist.Gesicherte Zahlen über das Ausmaß sexuellerGewalt in der Ehe/Lebensgemeinschaft gibt es der-zeit nicht – amerikanische Studien sprechen davon,dass zwischen 10% und 50% aller Ehefrauensexuelle Gewalt in ihrer Ehe erfahren haben. Dieösterreichische Kriminalstatistik weist Verurteilungenwegen Vergewaltigung in der Ehe/Lebens-gemeinschaft nicht separat aus.

Was die Vergewaltigung außerhalb der Ehe/Lebens-gemeinschaft betrifft, gehen ForscherInnen von einerDunkelziffer von 8.000 Fällen in Österreich pro Jahraus; das entspricht einem Verhältnis von 1:10 (rund800 Fälle von Vergewaltigung werden in Österreichjährlich angezeigt).

5. NEUERUNGEN IN DERNATIONALEN GESETZGEBUNG

Seit 1989 kam es zu einer Reihe wichtiger Neue-rungen in der österreichischen Gesetzgebung, diemit der Prävention von Gewalt in der Familie inZusammenhang stehen. Dabei handelt es sichsowohl um Gesetzesänderungen als auch um dieEinführung neuer Gesetze.

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Jahr Gesetze/Fundstelle Schwerpunktmäßiger Inhalt

1990 Exekutionsordnung Ausweitung der gerichtlichen einstweiligen Verfügung auf Fälle ohnegerichtsanhängiges Verfahren.

1992 Beitritt Österreichs zurUN-Konvention über die

Rechte des Kindes

1993 Strafprozessordnung(StPO)

Anzeigepflicht für BeamtInnen mit psychosozialen Beratungs- undBetreuungsfunktionen wird abgeschwächt; Möglichkeit der„schonenden Einvernahme“ von Gewaltopfern wird eingeführt.

1993 Wiener Deklaration überMenschenrechte

Gewalt an Frauen wird als Menschenrechtsverletzung anerkannt.

1994 StGB Verbot der Kinderpornografie wird eingeführt.

1996 StBG Lockerung bezüglich des Rechts des Erziehungsberichtigten aufBestimmung des Aufenthalts des Kindes.

1996 StBG Erhöhung des Strafrahmens für Kinderpornografie.

1997 Gewaltschutzgesetz(GeSchG),

Sicherheitspolizeigesetz(SPG),

Exekutionsordnung (EO)

Polizeiliches Wegweisungsrecht: Exekutive kann Gewalttätige auseiner Wohnung wegweisen; gleichzeitig kann ein Rückkehrverbot für 7 bis max. 14 Tage verhängt werden.Verbesserung bei der einstweiligen Verfügung (EV): Antragstellungnicht nur durch EhegattInnen, sondern auch durch Lebensgefährt-Innen, Kinder (vertreten durch Erziehungsberechtigte oder dasJugendamt), Eltern, etc. (nahe Angehörige) möglich.Verbesserung der Durchsetzbarkeit der EV.

1998 StGB

StPO

Gleichstellung der so genannten Beischlaf ähnlichen Handlungen mit Beischlaf.Neue Bezeichnung für einige Delikte:„schwerer sexueller Missbrauch“ statt „Beischlaf mit Unmündigen“,„sexueller Missbrauch“ statt „Unzucht mit Unmündigen“.Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualdelikten läuft erst ab der Voll-jährigkeit des Opfers.Ausweitung der schonenden Einvernahme: wird zwingend fürunmündige Sexualopfer, alle anderen Sexualopfer können einenAntrag stellen.

1999 Verbrechensopfergesetz(VOG)

Verbrechensopfer können Kostenzuschuss für psycho-therapeutische Krankenbehandlung erhalten.

2000 SPG Umwandlung des Rückkehrverbots in ein Betretungsverbot sowieVerlängerung auf max. 20 Tage.

2000 StPO (Diversionsnovelle)

Einführung von diversionellen Maßnahmen (Alternativen zumtraditionellen Strafverfahren: außergerichtlicher Tatausgleich,Geldbuße, gemeinnützige Arbeit und Probezeit).Anwendung bei Gewalt in der Familie theoretisch möglich, nichtaber (u.a.) bei schwerer Schuld, schwerer sexueller Gewalt, Mordund Totschlag.

ABGB Verbot der Zufügung körperlichen und seelischen Leidens(„Züchtigungsverbot“) wird ausdrücklich eingeführt bzw. verdeutlicht.

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6. DIE MEDIENBERICHTERSTATTUNGÜBER GEWALT

6. 1. Die Rolle der Medien

Wir leben heute in einer Medien-, einer Informations-gesellschaft, die auch als „global village“ bezeichnetwird: Die Welt wird zum Dorf, wenn Fernsehen,Internet und Satellitenkommunikation Nachrichtenaus dem entferntesten Winkel der Erde leichtzugänglich machen. Wird eine Gesellschaft alsInformationsgesellschaft bezeichnet, so liegt derSchluss nahe, dass die Strukturen, über die dieseInformationen vermittelt werden – dieMassenmedien also – von großer Bedeutung auchfür soziale Wandlungsprozesse sind. Medien ver-fügen über ein gewisses Machtpotenzial, das miss-bräuchlich angewendet oder beschnitten werdenkann. Missbrauch geschieht dabei nicht zwingenddurch Zensur oder andere staatliche Eingriffe,sondern primär durch die selbst auferlegten und sichselber verstärkenden Regeln und Gesetzmäßig-keiten der Massenmedien. Damit ist im Bereich dertagesaktuellen Medien der Zwang zur Aktualitätgemeint – aber auch die vereinfachende Kürze vonMeldungen.

Unter JournalistInnen existiert ein Konsens darüber,welche Ereignisse zu Nachrichten im Rahmen derBerichterstattung werden und welche nicht. DieseTatsache bewirkt eine große Homogenität bei derBeurteilung von sozialen Problemen, die zu einergewissen Übereinstimmung der publiziertenMeinungen führt. Die in Österreich herrschendeMedienkonzentration verstärkt diesen Effekt noch.

Nachrichten entstehen nicht „von selbst“, sie hängenvon vielen Faktoren ab – von gesellschaftlichen,politischen und ökonomischen Verhältnissen,Normen der Produktion von Medien, publizistischenErfolgsprinzipien und Selektionskriterien. Gleichzeitigkönnen die Medien einige dieser Faktoren auch mit-bestimmen. Die Verbindung zwischen oftmalssexistischen Medieninhalten, frauenfeindlichenStrukturen in der Medienproduktion und derpatriarchalen Gesellschaft sind weder zufällig nochleicht zu durchschauen. Fest steht jedenfalls, dass„Frauenthemen“, die Bedürfnisse und Interessen vonFrauen als „privat“ und „unpolitisch“ betrachtetwerden, „Männerthemen“ jedoch als „neutral“ und„allgemein gültig“ angenommen werden.Medien können langfristige Einflüsse auf dieRealitätskonstruktion der RezipientInnen haben.Über Massenmedien vermittelte Informationenerlangen vor allem dann eine große Bedeutung,

wenn sie über Themen berichten, die sich derunmittelbaren persönlichen Erfahrung entziehen. So gaben im Rahmen einer deutschen Studie 199396% der Befragten (Eltern) an, ihre erstenInformationen über sexuelle Gewalt aus Zeitungs-berichten bezogen zu haben, nur 17% hatten zudiesem Thema bereits ein Buch gelesen.

Medien sind aber auch aufgefordert, politische undsoziale Institutionen und Machtgruppen zu kon-trollieren, die herrschenden gesellschaftlichenZustände zu hinterfragen und gegebenenfalls zukritisieren. Die mediale Kontrollfunktion erhältbesondere Bedeutung im Zusammenhang mitKriminal- und Gerichtsberichterstattung, in der dieArbeit der Exekutive und Justiz „überwacht“ wird undeventuelle Missstände aufgezeigt werden können.

Wie sich die mediale Berichterstattung über „Gewaltin der Familie“ in den vergangenen Jahren darstellt,war Thema von zwei Untersuchungen, die imRahmen des Gewaltberichts beauftragt wurden.Die erste Erhebung befasst sich mit dem Themen-schwerpunkt „Gewalt gegen Kinder“, die zweite mit„Gewalt gegen Frauen“. Die Fragestellungen undErgebnisse der beiden Studien finden sich imAnschluss.

6. 2. Gewalt gegen Kinder in den Printmedien

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dermedialen Darstellung von Kindesmisshandlungscheint – wie die öffentliche Thematisierung gene-rell – einige Anlaufschwierigkeiten gehabt zu haben.Im deutschsprachigen Raum sind nur wenigeStudien zu finden – bei den spärlich vorliegendengibt es allerdings einige Übereinstimmungen.Studien über Kindesmisshandlung aus Deutschland,Österreich und Großbritannien belegen u.a., dassdie Zahl der Artikel zu sexueller Gewalt in denletzten Jahren zugenommen hat, Einzelfalldarstel-lungen und Tatverläufe dominieren, Ursachen undHintergründe werden jedoch kaum thematisiert. DieBerichterstattung konzentriert sich auf dieTäterInnen, ist mit Stereotypen behaftet und tendiertdazu, Gewalt als individuelles, nicht als gesell-schaftliches Problem darzustellen.

6. 2. 1. Darstellung innerfamiliärer Gewaltgegen Kinder und Jugendliche 1989-1999

Ziel der für den Bericht „Gewalt in der Familie“durchgeführten Studie war es, die Entwicklung derprintmedialen Darstellung von 1989-1999 zu unter-suchen. Insgesamt wurden mehr als 1.500 Fall-

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berichte zu konkreten Ereignissen und allgemeineBerichte (über Sexualstrafrecht, Fachtagungen etc.)einer quantitativen Inhaltsanalyse unterzogen.Untersucht wurde die Berichterstattung in sechsüberregionalen österreichischen Tageszeitungen(Neue Kronen Zeitung, Täglich Alles, Kurier, DerStandard, Die Presse, Salzburger Nachrichten) undin drei Wochenmagazinen und -zeitungen (News,Die ganze Woche, Profil).

Die folgenden Fragen standen im Mittelpunkt derStudie:

Welche Formen der Gewalt prägen die Bericht-erstattung?Welche Inhalte werden transportiert? Sind Ver-änderungen festzustellen?Welches Bild wird von Opfer und TäterIngezeichnet? Wird ihre Anonymität gewahrt?Welche Ursachen und Folgen von Kindesmiss-handlung werden aufgezeigt?Welche Hilfsorganisationen werden dargestelltbzw. Konfliktlösungsmöglichkeiten aufgezeigt?Wie werden Ausmaß und Hintergründe über denEinzelfall hinaus dargestellt? Sind potenziellbewusstseinsbildende Elemente vorhanden?Wie sehr bildet die Berichterstattung die „Wirklich-keit“ ab?

Die Ergebnisse:Die Anzahl der Berichte hat sich in den zehnJahren des Untersuchungszeitraumes etwa ver-dreifacht.Mit der Zunahme der Berichterstattung insgesamtrückte das Thema sexuelle Gewalt in den Vorder-grund; das Thema physische Gewalt wird in derallgemeinen Berichterstattung zurückgedrängt,nicht jedoch in der Fallberichterstattung.Deutlich abgenommen hat dagegen die Ausein-andersetzung mit struktureller Gewalt und mitKinderrechten; weitgehend ignoriert wurden psy-chische Gewalt und Vernachlässigung.Die TäterInnen werden tendenziell als Zugehörigeder Unter- bzw. Mittelschicht gezeigt. Einedeutliche Diskrepanz zwischen Realität undmedialem Bild tritt beim Anteil von Auslände-rInnen als TäterInnen auf: Ihr Anteil ist in derBerichterstattung etwa doppelt so hoch wie jenerin der Kriminalstatistik.Im Falle des Geschlechterverhältnissesunterscheidet sich die Darstellung in den Mediennicht wesentlich von den tatsächlichen Verhält-nissen: In der Berichterstattung über sexuelleGewalt sind 92% der Täter Männer, im Falle vonkörperlicher und psychischer Misshandlungwerden Frauen und Männer etwa zu gleichenTeilen als TäterInnen genannt.

Die Anonymität der Betroffenen wird in ersterLinie seit der Verschärfung des Mediengesetzesgewahrt (1992). Sobald faktisch oder praktischkeine medienrechtlichen Konsequenzen durcheine Namensnennung zu befürchten sind, wird vorallem in Bezug auf die TäterInnen eher der volleName genannt, nämlich dann, wenn die Personbereits verurteilt oder tot ist, bzw. wenn die Tat imAusland verübt wurde.Bei der Frage nach der Darstellung der Personenzeigt sich, dass den TäterInnen mehr Interesseentgegengebracht wird als den Opfern. Die Täter-Innen werden überwiegend negativ, die Opfermeist oberflächlich und klischeehaft beschrieben.Bei den Ursachen für die Kindesmisshandlungstehen in der Fallberichterstattung noch immer dieVerhaltens- und Persönlichkeitsmerkmale derTäterInnen im Vordergrund, obwohl zusehends auffamiliensoziologische, gesellschaftliche undstrukturelle Bedingungen eingegangen wird.Erstaunlich war, dass in der allgemeinen Bericht-erstattung noch weniger auf die Ursachen einge-gangen wird als in Fallartikeln.Auf Folgen der Gewalttat wird in den Fallberichtenweitaus häufiger eingegangen als auf Ursachen,doch dies meint in erster Linie strafrechtliche Kon-sequenzen für die TäterInnen; psychische undsoziale Folgen sind dagegen kein Thema. Bei denOpfern liegt der Schwerpunkt der Betrachtung aufmedizinischen und physischen Auswirkungen. Inder allgemeinen Berichterstattung wird zwarseltener auf die Folgen eingegangen, dafür rückendie Opfer stärker in den Mittelpunkt.Mehr als zwei Drittel aller Fallberichte waren Erst-berichte, das bedeutet, dass der Schwerpunkt aufder Darstellung „einmaliger“ Ereignisse liegt undGewalttaten nur in seltenen Fällen weiterverfolgtwerden.Bei der Hintergrundberichterstattung wurdeeine Vervierfachung des Umfangs festgestellt. In43% der allgemeinen Berichte werden auch kon-krete Forderungen gestellt, in erster Linie anPolitikerInnen (ca. 50%), zu einem Fünftel an das„Individuum“, zu geringen Teilen an die Familie,Gesellschaft oder an Hilfseinrichtungen.Relativ wenig wurde über Hilfseinrichtungenberichtet. 12% der allgemeinen Berichtebeschäftigten sich mit ihnen; in der Fallbericht-erstattung kommen sie allerdings nie vor.Weniger als ein Fünftel der statistischenAngaben in den allgemeinen Berichten zusexuellem Kindesmissbrauch stimmen gut mit denDaten der Fachliteratur überein. Dazu kommt,dass die verwendeten Begriffe nie definiertwerden. In der Fallberichterstattung dominierenEreignisse mit massiver Gewaltanwendung,

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Gewaltformen wie Vernachlässigung werden abergänzlich ausgeklammert.

6. 3. Gewalt gegen Frauen in den Printmedien

Strukturen und Funktionsweisen der Massenmedienbegünstigen bereits ein verzerrtes Bild von Gewaltim sozialen Nahraum. Gewalt an Frauen ist meistThema der Kriminalberichterstattung. Verbrechenund Kriminalität verfügen über eine Reihe vonwichtigen Merkmalen, die der Struktur von Medienentgegenkommen: Es handelt sich um kurzfristige,punktuelle, intensive, unerwartete und negativeEreignisse. Besonders häufig wird in Boulevard-zeitungen und TV-Sendungen über Verbrechenberichtet – als Einzelfälle ohne Erörterung der Hin-tergründe und Ursachen.

In der Kriminalberichterstattung werden Frauenmeist als Opfer dargestellt. Allerdings übertrifft dieDarstellung von Frauen als Täterinnen ihren wirk-lichen Anteil an der Kriminalitätsrate bei weitem. Inihrer Mehrheit sind unsere Medien noch immer hie-rarchisch strukturiert und männlich dominiert. Hierliegt wohl ein wichtiger Grund, warum in der Bericht-erstattung über Gewalt an Frauen die Täterschaftverschleiert wird: Durch die Löschung des Täters,indem im Passiv berichtet wird, durch Konfusion,indem geschlechtsneutrale Begriffe verwendetwerden (z.B. Gewalt in der Familie), durch Ver-harmlosung und Verdrehung, indem im Zusammen-hang von Vergewaltigungen von Sex gesprochenwird.

6. 3. 1. Inhaltsanalyse der Berichterstattung1991-1999

Folgende Fragen standen im Mittelpunkt derUntersuchung:

Hat sich der Umgang der Medien mit dem ThemaGewalt gegen Frauen in der Familie im Zeitraumvon 1991 bis 1999 verändert?Wird Gewalt gegen Frauen in der Familie in denMedien als isolierter Einzelfall oder als gesell-schaftliches Problem dargestellt?Wie wird bei der Beschreibung von Gewalt gegenFrauen in der Familie die Rolle der Opfer dar-gestellt (Werden sie abgewertet bzw. beschuldigt,an der Tat mit schuld zu sein)?Wie wird bei der Beschreibung von Gewalt gegenFrauen in der Familie die Rolle der Täter dar-gestellt (Werden Entschuldigungen für ihr Ver-halten angeführt)?

Analysiert wurde die Berichterstattung in:Neue Kronen Zeitung, Täglich Alles (überregionaleBoulevardzeitungen),Kurier, Der Standard (überregionale Qualitäts-zeitungen),profil, News (überregionale Magazine).

Die Ergebnisse:Die Gewaltberichterstattung hat sich im ver-gangenen Jahrzehnt nur wenig bis gar nicht ver-ändert. Nur im Vergleich mit ähnlichen Studienaus den Jahren 1983 bzw. 1997 lassen sich ineinzelnen Aspekten Veränderungen feststellen.Bemerkenswert ist allerdings der Unterschiedzwischen der Gewaltberichterstattung im Chronik-und Lokalteil, die sich meist auf isolierte Fällebezog, wogegen im allgemeinen Teil immer wiederHintergründe thematisiert wurden.Etwas mehr als die Hälfte der Artikel bezog sichallein auf konkrete Fälle. Nur selten wurde dieBerichterstattung über einen konkreten Fall mit derDarstellung von Hintergründen verbunden.Allerdings wurde in der allgemeinen Bericht-erstattung ab und zu doch auf die Hintergründeund Ursachen von Gewalt eingegangen. DieDimension von Gewalt gegen Frauen als sozialesProblem wurde aber nur selten erkannt undbeschrieben. Es wurde auch wenig auf Lösungs-vorschläge und die Folgen der Gewalttat für dasOpfer eingegangen. Auch wurde in den Über-schriften oft auf eine genaue Benennung der Tatund der beteiligten Personen zu Gunsten einerverschleiernden und ungenauen Formulierung ver-zichtet. Für die Benennung im Text trifft diesjedoch nicht zu.Sowohl Opfer als auch Täter werden kaumwertend dargestellt; es kommt fast nie zu einersekundären Viktimisierung des Opfers, noch zueiner Entschuldigung des Täters. Allerdingskommt es auch kaum zu einer klaren Verurteilungder Tat bzw. des Täters, nur vage wird siemanchmal angedeutet. Zu einer Verharmlosungund Verschleierung der Gewalttat durch dieBezeichnungen Ehedrama, Streit oder Gewalt inder Familie kam es in weniger als der Hälfte derArtikel.

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1. TÄTER UND TÄTERINNEN

Warum werden Menschen zu TäterInnen? WelchePersonengruppen sind besonders gefährdet? Wassind die Motive der TäterInnen? Welche Strategienwenden sie an? Gibt es den/die „typische/nTäterIn“? – so lauten einige der zentralen Fragen,mit denen sich die Wissenschaft in den letztenJahren befasst hat. Welche Antworten gefunden wurden, ist Thema dernachfolgenden Ausführungen.

1. 1. Hintergründe für physische Gewalt

Gerade „mildere“ Formen der Gewaltanwendung –wie etwa Ohrfeigen – stellen in weiten Kreisen derGesellschaft ein nach wie vor toleriertes Erziehungs-mittel dar. Diese Akzeptanz wird auch als wesent-licher Grund für die Häufigkeit von körperlicherGewalt an Kindern gesehen. Mitunter entsteht sogarder Eindruck, dass die Zahl der öffentlich bekanntgewordenen Misshandlungsfälle steigt. ExpertInnenmeinen dazu, dass nicht die Gewalt, sondernvielmehr das Problembewusstsein in derBevölkerung zugenommen hat. Sie werten dies alsAnzeichen dafür, dass körperliche Übergriffe vonErziehungsberechtigten immer weniger gut geheißenwerden.

Zur Frage, wer eher misshandelt – Mütter oder Väter,zeigt sich in österreichischen Studien ein in etwaausgeglichenes Verhältnis. Studien aus dem Auslandergeben hingegen, dass (leibliche) Väter eher Gewaltgegen ihre Kinder anwenden als Mütter. In älterenStudien überwiegen zumeist misshandelnde Mütter.Bei genauerem Blick auf die untersuchten Fälle zeigtsich aber, dass alleinerziehende Mütter in den Stich-proben überproportional vertreten sind, d.h., dieErgebnisse verzerrt sind.

ForscherInnen betonen daher, dass eine Gegen-überstellung von misshandelnden Müttern undVätern aus wissenschaftlicher Sicht nur zielführendist, wenn beide zu gleichen Teilen Zeit und Verant-wortung in ihre Kinder investieren – was derzeitkaum der Fall ist.

Zahlreiche Studien bestätigen, dass viele Väter undMütter, die ihre Kinder misshandeln, selbst von ihrenEltern misshandelt oder körperlich bestraft wurden.Neben der Tatsache, dass Gewalterfahrungen in der

Kindheit dazu beitragen, dass kulturelle Normen, diedie Anwendung von Gewalt billigen oder sogar för-dern, weiter getragen werden, ergibt sich noch eineweitere Konsequenz: Kinder als Opfer von Gewaltlernen, dass Gewalt in bestimmten Situationen alsMittel eingesetzt werden kann, um ein bestimmtesZiel zu erreichen.

Eine wichtige Rolle dabei, ob die Gewalterfahrungenin der Kindheit wieder in Gewalt an den eigenenKindern münden, spielen die persönlichen Bindun-gen der betroffenen Person. So kann z.B. eine funk-tionierende Partnerschaft zu einer Bewältigung dereigenen Gewalterfahrungen beitragen. Umgekehrtzeigt sich, dass z.B. Mütter, die Gewalt durch ihrenPartner erfahren, ihre Kinder häufiger misshandeln,die Gewalt also weiter geben.

Das Misshandlungsrisiko ist vor allem bei sehrjungen Eltern (25- bis 30-Jährige) sehr hoch.Begründet wird dies damit, dass sie oft mehrBelastungen und größerem Stress ausgesetzt sindals ältere Eltern.

Zahlreiche Untersuchungen stellen einenZusammenhang zwischen belastenden sozioöko-nomischen Lebensverhältnissen und Gewalt in derFamilie her. Sie belegen, dass TäterInnen häufig inArmut leben, arbeitslos sind, schlecht bezahltenTätigkeiten nachgehen. An der Aussagekraft derErgebnisse gibt es jedoch begründete Zweifel.

ForscherInnen argumentieren, sie seien verzerrt,weil in Mittelschichtfamilien eher versucht würde,(soziale) Probleme selbst zu lösen und dieIntervention einer Behörde nur sehr seltengewünscht werde. Somit würden aber auch Fällevon Gewalt in der Familie weniger oft bekannt. Diese Kritik führt zur Schlussfolgerung, dass diesoziale Schicht kein signifikantes Merkmal für dasVorkommen familiärer Gewalt ist.

Wenig untersucht sind die Hintergründe für die Vernachlässigung von Kindern. Einige Unter-suchungen weisen jedoch auf bestimmte Risiko-faktoren hin, nämlich:

extreme Armutsverhältnisse und soziale Rand-ständigkeit,psychische Erkrankungen der Eltern,geistige Behinderung der Eltern,Alkohol- und Drogenprobleme der Eltern.

II. GEWALT GEGEN KINDER

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1. 2. Hintergründe für psychische Gewalt

Es wird davon ausgegangen, dass physische Miss-handlungen in den letzten Jahrzehnten zahlenmäßigabgenommen haben, psychische Gewalt jedochsukzessive angestiegen ist.

Zu den möglichen Erklärungen für psychischeGewalt an Kindern zählen:

Eltern waren in ihrer Kindheit selbst psychischerGewalt ausgesetzt. Sie übernehmen unter Ver-drängung der eigenen seelischen Verletzungendie selben Verhaltensweisen wie die Eltern oderfallen auch bei Bewusstwerden der eigenenGewalterfahrungen in diese Verhaltensweisenzurück.Eltern üben psychische Gewalt unbewusst undnicht gewollt aus; es mangelt ihnen an elterlicherKompetenz.Häufig kommt es vor, dass Eltern Verhaltens-weisen, die als psychische Gewalt einzustufensind, als Erziehungsmittel betrachten.Stehen Eltern unter besonderem Druck durchStress oder außergewöhnliche Belastungen (wiefinanzielle Probleme, berufliche Schwierigkeiten,Scheidung etc.), ist die Gefahr von Übergriffen aufKinder besonders groß.

ExpertInnen betonen, dass die meisten Eltern ihreKinder grundsätzlich lieben und das Beste für siewollen. Allerdings gehen sie mit diesen selbstgestellten Ansprüchen nicht immer richtig um. Um psychische Gewalt zu minimieren bzw. ein-zudämmen wird daher vorgeschlagen, spezifischePräventionmaßnahmen anzubieten – z.B. die Aus-einandersetzung mit Erziehungstechniken oder derEinstellung zu Kindern.

1. 3. Hintergründe für sexuelle Gewalt

Aus den vorhandenen Daten über sexuelle Gewaltan Kindern lassen sich folgende Aussagen zu denTäterInnen machen:

Geschlecht:Bei 80 bis 95% der Fälle von sexueller Gewalt anKindern sind die Täter männlich, verwandt odernahe Bekannte.21

95-98% der weiblichen Opfer wurden von Männern missbraucht,

80-86% der männlichen Opfer wurden von Männern missbraucht.22

Alter:Das Klischee vom „perversen Zuckerlonkel“ oder„dirty old man“, der hinter dem Gebüsch kleinenMädchen auflauert und sich mit Süßigkeiten andas Opfer heranmacht, gilt mittlerweile alswiderlegt. Die Hälfte aller TäterInnen ist zwischen19 und 50 Jahre alt, die meisten von ihnen sindzwischen Anfang und Mitte 30, nur ein Zehntel istälter als 50 Jahre.23

Dass nicht nur Erwachsene Sexualstraftaten ver-üben sondern auch Jugendliche, bestätigenzahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen. AufGrund internationaler Vergleiche kann jedoch davonausgegangen werden, dass in Österreich sexuelleÜbergriffe durch Jugendliche eher nicht angezeigtwerden, d.h., keine strafrechtlichen Konsequenzenhaben. Begründet wird dies oft damit, dass manihnen „die Zukunft nicht verbauen“ will. ExpertInnenkritisieren diese Haltung und geben zu bedenken,dass sich das Tatverhalten bei Jugendlichen damitverfestigt und Interventionen zu spät erfolgen.

Eine Gratwanderung stellt die Frage nach sexuellerGewalt unter gleichaltrigen Kindern dar. Es bedarfeiner äußerst genauen Unterscheidung zwischengewalttätigem und gewaltfreiem Handeln, da sonsteiner neuen Prüderie Vorschub geleistet undKindern das Recht auf eine freie Entwicklung ihrerSexualität abgesprochen wird. Grundsätzlich gilthier, dass von Gewalt dann gesprochen werdenmuss, wenn die sexuellen Handlungen eindeutiggegen den Willen eines Kindes gesetzt werden.

Familialer Hintergrund:Zahlreiche Untersuchungen bestätigen, dasssexuelle Gewalt in der Familie in allen sozialenSchichten gleichermaßen vorkommt.Nur etwa 10% der TäterInnen sind so genannteFremdtäterInnen.24

Bei sexuell missbrauchten Mädchen kamen dieTäterInnen laut einer deutschen Studie aus demJahr 1996 zu etwa 25% aus dem Verwandten-kreis, zu etwa 50% aus dem Bekanntenkreis. Bei den Jungen betrug der Anteil der TäterInnenaus dem Familienkreis nur etwa 10-20% . Siewurden weit häufiger Opfer von Personen aus

21 Vgl. Schubert, R.: Sexueller Mißbrauch an Kindern in der Familie. Die Täter/innen. Wien 1990. 22 Vgl. Feffer, S.: Drama unter der Decke. In: Medizin Populär, 4, 1996, S. 23-25.23 Vgl. u.a. Bange, D.: Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß - Hintergründe -

Folgen. Köln 1992. 24 Vgl. Kavemann, B./Lostöter, I.: Väter als Täter. Reinbek bei Hamburg 1984.

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dem sozialen Nahraum – wie z.B. von Lehre-rInnen, FreundInnen der Familie, NachbarInnen,Pfarrern, ErzieherInnen etc.25

Der Anteil der Väter unter den Missbrauchstäternliegt, wie verschiedene Untersuchungenbestätigen, bei unter 10%. Kinder werden in ersterLinie von Onkeln, Großvätern, Brüdern, Cousinsoder Freunden und Bekannten der Familie miss-braucht.Dass Menschen, die in ihrer Kindheit sexuell miss-braucht wurden, als Erwachsene selbst zuTäterInnen werden, konnte bislang nicht bestätigtwerden. Diese Annahme muss alleine schon des-halb bezweifelt werden, weil überwiegend FrauenOpfer von sexueller Gewalt werden, sie jedochvergleichsweise selten Täterinnen sind.

1. 4. Die Strategien der TäterInnen

Menschen, die Kinder sexuell missbrauchen, setzenvorwiegend zwei Strategien ein:

Sie nützen emotionale Bedürfnisse von Kindernaus undmanipulieren das Kind und dessen soziale Um-gebung.

Täter passen ihre Strategien meist dem Alter undder Entwicklungsstufe des Opfers an, wie folgendeBeispiele26 verdeutlichen sollen27:

Vorschulalter: Das Kind befindet sich in derPhase magisch-animistischen Denkens. Die Welterscheint noch märchenhaft. Der Täter bezeichnetden Penis z.B. als Zauberstab, Wunderstangeoder Ähnliches, um die kindliche Neugier zuwecken. Dem Kind wird eine scheinbar magischeWelt vorgeführt.Volksschulalter: Das logisch-rationale Denkensetzt ein und rückt immer mehr in den Vorder-grund. Der Täter versucht das Kind nach wie vorneugierig zu machen, doch nutzt er nun die Ent-deckungsfreude und Wissbegier des Kindes aus.So teilt er ihr/ihm z.B. „wichtige Aufgaben“ zu.Vorpubertät und Pubertät: Der Täter versuchtauf unauffällige Art und Weise, die Neugier unddas Interesse des Kindes auf sich zu lenken, z.B.durch Pornografie. Pornovideos werden wie zu-fällig eingelegt, dann wieder abgeschaltet („Das ist noch nichts für dich.“). So wird die Scham-schranke des Kindes herabgesenkt bis schließlichder ganze Film vorgeführt wird.

1. 5. Die Dynamik der Tat

Die Grenze zwischen sexueller Gewalt undnatürlicher und für die Entwicklung des Kindes för-derlicher Zärtlichkeit ist durch die Intention des/derErwachsenen markiert. Sexuelle Gewalt entstehtnicht fließend aus einem liebevollen Körperkontakt,sondern ist bewusstes und geplantes Handeln mitdem Ziel, eigene sexuelle Bedürfnisse zubefriedigen. Der/die TäterIn nimmt somit beim Ent-schluss, ein Kind sexuell auszubeuten, eine aktiveRolle ein. Behauptungen, dass der Missbrauch ein„einmaliger Ausrutscher“ gewesen sei oder Alkohol-einfluss zur Tat geführt habe, sind Rechtfertigungs-stratgien, durch die der/die TäterIn versucht, sichaus der Verantwortung für den Übergriff zu ziehen.

In der psychologischen und therapeutischen Arbeitmit MissbrauchstäterInnen wurde festgestellt, dassdie Tatdynamik von sexueller Gewalt mit einemSuchtkreislauf vergleichbar ist.

Das Verhalten ist geplant und entsteht aus ver-schiedenen Motiven (Wut, Macht, Bedürfnis nachsexueller Befriedigung, Kontrolle, Angst, etc.).Es fällt TäterInnen schwer, damit aufzuhören.Die Tat wird mit dem so genannten „verzerrtenDenken“ gerechtfertigt („Meine Kinder gehörenmir.“ „Ich bin so lieb, mein Kind hat das gerne.“Oder „Kinder haben auch eine Sexualität, es istgesund und förderlich, was ich mit ihnen mache.“).Das Opfer wird als Sexualobjekt gesehen.Der/die TäterIn „übt“ den Übergriff in seiner/ihrerFantasie.Der/die TäterIn definiert das Verhalten des Opfersum und deutet es als Zustimmung.Der/die TäterIn sieht sich als passiv und das Opferals aktiv.Selbst wenn der/die TäterIn sein/ihr Verhalten alsfalsch einstuft, glaubt er/sie nicht wirklich daran,dass es falsch ist.Er/sie bittet nicht um professionelle Hilfe undmöchte nur dann als einsichtig gelten, wenn er/siebefürchtet, bald entdeckt zu werden.

Die genaue Kenntnis der Tatdynamik ist für dieArbeit mit MissbrauchstäterInnen sehr wichtig. Sieermöglicht es, dem/der TäterIn sein/ihr manipula-tives Verhalten vor Augen zu führen und Kontroll-Strategien zu entwickeln.Schematisch ist der „Suchtkreislauf“ in der folgendenGrafik dargestellt:

25 Vgl. Bange, D./Deegener, G.: Sexueller Missbrauch an Kindern. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim 1996. 26 Vgl. Friedrich, M. H.: Tatort Kinderseele. Sexueller Missbrauch und die Folgen. Wien 1998.27 Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Erfahrungen mit männlichen Tätern.

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1. 5. 1. DER TATZYKLUS 28

tatförderndeGedanken/Fantasien/Verhaltensweisen

vor dem Missbrauch*

(internale Hemmungen sind wirksam bis ...)

Fantasie verstärkt sich (Probe)*

Auswählen und Planen*

* verzerrtes Denken

Vorbereitungen, umEinwilligung zu erzielen undAufdeckung zu verhindern.Manipulation des Kindesund jeder Person, die es

schützen könnte.*

Weitere Manipulation, umAufdeckung zu verhindern.*

Fantasieren über vergangeneund zukünftige Taten.*

(Schuld/Angst)

Verdrängen negativer Gefühledurch beschwichtigende

Fantasien, Interpretation desOpferverhaltens oder dasVersprechen „nie wieder“.*

TAT

Hemmungen werden durch den Aufbau vonentschuldigenden und rechtfertigendenGedanken und Gefühlen überwunden

Manipulation zum Schutz desGeheimnisses, Wünsche/Pläne

28 Eldridge H.: Tatzyklus. In: Wohlatz S./Rupp S.: Seminar in psychosozialer Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen alsZeugInnen vor Gericht. Wien 2000, S. 17ff.

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Der Tatzyklus setzt sich aus folgenden Schrittenzusammen:

01. Tat fördernde Gedanken, Fantasien, Ver-haltensweisen vor dem Missbrauch: TäterInnen denken an Kinder und benutzen siein ihren sexuellen Fantasien zur eigenenErregung. Dies führt zu unterschiedlichen Ver-haltensweisen wie z.B. Respektlosigkeit gegen-über Kindern, Testen von Verführbarkeit undKäuflichkeit, autoritärem Verhalten etc.

02. Hemmungen werden durch den Aufbau vonentschuldigenden und rechtfertigendenGedanken und Gefühlen überwunden: Anfänglich haben TäterInnen noch Hemmungen,ihre Fantasien auch auszuleben. Sie wissen,dass die Umsetzung in die Tat verboten ist undsuchen daher nach Rechtfertigungsstrategien(z.B. Alkohol oder Pornovideos) zum Abbau ihrerHemmungen.

03. Fantasie verstärkt sich: Mit dem Ausbau der Fantasien und dem gleich-zeitigen Masturbieren verstärken sich die Fant-asien, werden bestimmend für das Denken übersich und andere. Diese Fantasien destabilisierenTäterInnen und steigern das Verlangen zuhandeln.

04. Auswählen und Planen: Der/die TäterIn beginnt nach Örtlichkeiten undMöglichkeiten zu suchen, um Kinder zu treffenund mit ihnen in Kontakt zu kommen. Er/sie ver-sucht mit ihnen Beziehungen aufzubauen, umMacht über sie ausüben zu können. DieseRealitäten werden wiederum in Fantasien einge-baut und weiter ausgestaltet. Schließlich wird einbestimmtes Kind ausgewählt. Er/sie inszeniertdie Tat, d.h., plant, wann, wo und wie er/sie dasKind sexuell missbrauchen wird.

05. Vorbereitung, um Einwilligung zu erzielenund Aufdeckung zu verhindern/Manipulationdes Kindes und jeder Person, die esschützen könnte: Der Kontakt mit dem ausgewählten Kind wirdforciert. Dabei sucht er/sie nach Möglichkeiten,um eine spezielle Bindung zwischen sich unddem Kind herzustellen (z.B. indem einGeheimnis mit dem Kind etabliert wird).

Zusätzlich wird die Umgebung des Kindesmanipuliert. Der/die TäterIn will erreichen, dassihm/ihr die Bezugspersonen des Kindes ver-trauen und sein/ihr spezifisches Interesse für dasKind als wohlwollend verstehen oder seine/ihreMacht/Autorität als Zuwendung begreifen.

06. TAT

07. Weitere Manipulation, um Aufdeckung zu ver-hindern: Die Manipulation des Kindes wird fortgesetzt –oft mit Drohungen und Einschüchterungen ver-bunden (z.B. „Wenn jemand davon erfährt,komme ich ins Gefängnis, die Mutter kriegt einenNervenzusammenbruch und du kommst insHeim!“ „Wem, meinst du, wird man eherglauben, dir als Kind oder mir alsErwachsenem?“ „Du hast doch auch gewollt,dass das passiert!“).

08. Fantasien über vergangene und zukünftigeTaten: Das Erlebte wird in die Fantasien eingebaut undweiter ausgestaltet.

09. Schuld/Angst

10. Verdrängen negativer Gefühle durchbeschwichtigende Fantasien/ Interpretationendes Opferverhaltens oder das Versprechen„nie wieder“: Der/die TäterIn fühlt sich schuldig und hat Angstdavor entdeckt zu werden. Diese Gefühlewerden beiseite geschoben – durchRationalisierungen, Entschuldigungen, Uminter-pretationen des eigenen und des Verhaltens desOpfers (z.B. „Sie/er hat sich nicht gewehrt!“).

11. Manipulation zum Schutz des Geheimnisses,neue Wünsche und Pläne: Der Kontakt zum Kind wird wieder aufgenommenund normalisiert („Wir verstehen uns doch sogut!“). Die Manipulation wird fortgesetzt. Eswerden Situationen geschaffen, um das Kind zutreffen und erneut zu verführen. D.h., dieGedanken des/der TäterIn kreisen um neuePläne oder Wiederholung. Schuldgefühle werdendurch Entschuldigungen überwunden und derKreislauf setzt ab Punkt 2 wieder ein.

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Die Manipulation und der Missbrauch haben für dieOpfer schwer wiegende Konsequenzen:

Der wiederholte Missbrauch macht das Kind wehr-los. Es spürt zwar, dass etwas nicht in Ordnungist, kann aber nicht entscheiden, ob das Verhaltendes/der TäterIn richtig oder falsch ist.Das Naheverhältnis zwischen Opfer und TäterInmacht es dem Kind zusätzlich schwer, sich gegenden Missbrauch zu wehren.Da der/die TäterIn das soziale Umfeld des Kindesmanipuliert hat, kann das Kind nicht über die Miss-brauchserfahrungen sprechen.Versucht das Kind, wenn es älter wird, den Über-griffen zu entkommen, greifen viele TäterInnen zuhärteren Mitteln z.B. zu Einschüchterung, Zwang,körperlicher Gewalt.

Da die Kinder kaum eine Chance haben, dem/derTäterIn zu entkommen, wenn er/sie zur eigenenFamilie gehört, versuchen sie sich anders zuwehren, sie

wickeln sich in das Bettzeug ein, um es dem/derTäterIn zu erschweren, ihren Körper zu berühren,legen „Stolpersteine“ im Schlafzimmer aus, zeigen Verhaltensauffälligkeiten, um die Aufmerk-samkeit Außenstehender auf sich zu lenken, umsich vom Erleben des sexuellen Missbrauchs zudistanzieren oder einen Anlass zu geben, ihn zubeenden.

1. 6. TäterInnentypologien

Die meisten MissbrauchstäterInnen fallen weder inpsychischer noch sozialer Hinsicht in besondererWeise auf, d.h., sie können nicht deutlich vonanderen Menschen unterschieden werden. Dennoch haben einige ForscherInnen versucht,Kategorien zu entwickeln, nach denen TäterInnen inverschiedene Typen eingeteilt werden können.

Inzesttypologie nach Weinberg29

Pädophiler Typ: Er erscheint unsicher und psycho-sexuell unreif. Er fühlt sich mit erwachsenenFrauen unwohl und tendiert deshalb zu sexuellenKontakten mit minderjährigen Mädchen. Meistbleibt es nicht bei sexueller Gewalt gegen dieeigenen Kinder, er missbraucht auch Kinderaußerhalb der Familie. Statistisch gesehen kommtdieser Tätertyp am seltensten vor. Er unter-scheidet sich von den anderen dadurch, dass er

öffentlich auf der „Rechtmäßigkeit“ seinersexuellen Kontakte zu Kindern besteht.

Promiskuitiver Typ oder Psychopath: Er fälltdadurch auf, dass er nach dem Missbrauchmöglichst viele sexuelle Kontakte zu Frauensucht, wobei sein sexuelles Interesse eher auffeindseligen Gefühlen als auf Zuneigung beruht.Frauen sind für ihn Sexualobjekte – auch seineeigenen Töchter. Seine Suche nach Sexual-objekten, mitunter aus der eigenen Familie,begründet er mit der Abwesenheit, Verweigerungoder auch der „schwindenden Anziehungskraft“seiner Partnerin.

Endogamer Typ: Er kommt, statistisch gesehen, am häufigsten vor und sucht seine Opfer aus-schließlich innerhalb der Familie. Er erscheintmeist als introvertiert und egozentrisch, ist vonder Familie emotional abhängig und zeigt dieseAbhängigkeit durch arrogantes und dominantesAuftreten. Innerhalb der Familie verhält er sichherrschsüchtig, im sozialen Umgang mit anderenwirkt er menschenscheu und inkompetent. DasOpfer betrachtet er nicht als eigenständige Per-sönlichkeit.

Inzesttypologie nach Groth bzw. Simkins u.a.30

Fixierte TäterInnen: Sie fühlen sich bereits in derPubertät primär oder ausschließlich von Kindernangezogen. Sie versuchen sich dem Verhaltender Kinder anzupassen. Selbst wenn sie sexuelleKontakte zu Gleichaltrigen eingehen oder eineLebensgemeinschaft mit ihnen führen, bleibenKinder ihre bevorzugten Sexualobjekte.

Regressive TäterInnen: Sie durchleben einenormale sexuelle Entwicklung. Kritische Lebens-situationen, die sie nicht bewältigen können,führen dazu, dass sie sich zunehmend auf Kinderfixieren und diese schließlich missbrauchen. DasOpfer wird dabei für den/die TäterIn zum/zur„Pseudoerwachsenen“.

Soziopathische TäterInnen: Sie verhalten sichaggressiv, manchmal sogar sadistisch. IhrerUmwelt gegenüber zeigen sie sich ausbeuterisch,antisozial und manipulativ. Viele von ihnen sindbereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten. EchteSchuldgefühle und Reue fehlen ihnen, sie emp-

29 Vgl. Weinberg, S.: Incest Behavior. New York 1955. 30 Vgl. Groth, A. N.: The Incest Offender. In: S. M. Sgroi (Hg.) Handbook of Clinical Intervention in Child Sexual Abuse. Toronto 1982

und Simkins, L. u.a. : Predicting treatment outcome for child sexual abusers. In: Annals of Sex Research, 3(1). 1990, S. 21-57.

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finden auch keine Zuneigung für ihr Opfer. Um esgefügig zu machen, gebrauchen sie Drohungenund körperliche Gewalt. Jedes Kind ist ein Objektfür sie und dient als Sündenbock.

1. 7. Frauen als Täterinnen

Lange Zeit vertrat die Wissenschaft den Standpunkt,dass sexuelle Gewalt ausschließlich von Männernausgeübt wird. In den letzten Jahren wurde jedochdeutlich, dass auch Frauen Kinder missbrauchen. In den wenigen und teils widersprüchlichen Unter-suchungsergebnissen liegt die Zahl der Täterinnendeutlich unter jener der Täter. Die Angabenschwanken zwischen einem und zwanzig Prozent.

1. 7. 1. Typen von Täterinnen

AlleintäterinnenIn vielen Fällen ist die Täterin die Mutter des Opfers.Durch ihre Rolle als Versorgerin und Erzieherin desKindes ist es für sie leicht, den Missbrauch zu ver-tuschen.

Es gibt verschiedene Theorien über ihre Motive:Theorien zur emotionalen Kongruenz: versuchendie emotionale Motivation für die Straftaten zuerklären.Theorien der sexuellen Erregung: setzen sich mitfrühkindlichen sexuellen Erfahrungen derTäterinnen auseinander.Blockierungstheorien: basieren auf der These,dass Menschen in ihrer Fähigkeit blockiert sind,sexuelle und emotionale Bedürfnisse in„normalen“ Beziehungen mit Erwachsenen zubefriedigen.Enthemmungstheorien: legen das Augenmerk aufenthemmende Faktoren wie Drogen-, Medika-menten- und Alkoholmissbrauch etc.

Frauen als MittäterinnenFrauen, die gemeinsam mit ihrem Partner sexuelleGewalt ausüben, mangelt es oft an Selbstwertgefühlund Selbstbewusstsein. Sie sind von ihrem Partnerabhängig und leben in ständiger Angst, von ihmabgelehnt zu werden.In einigen Fällen werden sie zu Mittäterinnen,nachdem sie den Missbrauch des Partners entdeckthaben. Sie bezichtigen die Kinder der aktiven Betei-ligung und versuchen sich durch den Missbrauch anihnen zu rächen.

Auch Mütter werden immer wieder als Mittäterinnenbezeichnet. Ihnen wird vorgeworfen, die betroffenenKinder abzulehnen oder sich vom Partner abge-wandt und das Kind damit in die Partnerrollegedrängt zu haben. ExpertInnen weisen jedochdarauf hin, dass solche Vorwürfe den Täter entlastenund deshalb in vielen Fällen auch von ihm alsRechtfertigungsstrategien benutzt werden.

Mütter – wissen sie es oder nicht?Sehr häufig wird die Frage gestellt, ob Müttersexuelle Gewalt in der Familie bewusst oder unbe-wusst nicht wahrnehmen oder tatsächlich nichtbemerken können. In der Praxis kommen, wieExpertInnen bestätigen, alle drei Möglichkeiten vor. Warum viele Frauen den Missbrauch nicht bemerkenkönnen, liegt an verschiedenen Gründen:

Der Täter inszeniert den Missbrauch so raffiniert,dass er auch die Mutter täuschen kann.Die Mutter bemerkt zwar die Verhaltens-änderungen des Kindes, kann sie aber nichtdeuten, da sie sexuelle Gewalt in der Familie nichtals Ursache in Erwägung zieht.Die Mutter ist überlastet und nimmt daher die Sig-nale des Kindes nicht wahr.

Umgekehrt gibt es eine Reihe von Gründen, warumKinder sich nicht an ihre Mütter wenden:

Das Kind schweigt, um die Mutter zu schützen. Esspürt, dass der sexuelle Missbrauch auch für dieMutter eine große Demütigung bedeutet undbefürchtet, sie könnte die Wahrheit nicht ertragen.Mangelnde Sexualaufklärung führt dazu, dass sichdas Kind nicht an die Mutter wenden kann. Ihmfehlen gewissermaßen die Worte, um sich mit-zuteilen.Das Kind befürchtet einen Familienstreit und hatAngst davor, dass die Familie auseinanderbrechen könnte (dieses Argument verwendet derTäter häufig als Druckmittel, um das Schweigendes Opfers zu erzwingen).Manchmal erlebt das Kind die Mutter als zu strengund vermeidet es daher, sich ihr anzuvertrauen.Wird die Mutter im Vergleich zum Vater als sehrdominant erlebt, kann es sein, dass das Kind denVater vor ihr in Schutz nimmt und deshalbschweigt.Durch die Manipulation des Täters fühlt sich dasMädchen als Rivalin der Mutter, was dasAnsprechen des Problems nahezu unmöglichmacht.

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Täterinnentypologie nach Matthews, Matthewsund Speltz31

Wie für die Täter wurden mittlerweile auch fürTäterinnen so genannte Tätertypologien entwickelt.Unterschieden wird zwischen:

Teacher/Lover – Ausbeuterische Verführung:Die Täterinnen zielen besonders auf sexuelle Kon-takte mit männlichen Jugendlichen ab. Sie verliebensich in sie und sehen sie als gleichwertige Sexual-partner. Die Beziehung wird als Affäre erlebt, dieTragweite ihres Verhaltens wird ihnen nicht bewusst.

Prädisponierte Täterinnen:wurden in ihrer Kindheit selbst Opfer sexuellerGewalt. Meist sind ihre Opfer die eigenen Kinder.

Von Männern gezwungene Täterinnen:sind jene Frauen, die zumeist unter Ausübung körperlicher Gewalt von ihrem Partner genötigtwerden, sich am Missbrauch aktiv oder passiv zubeteiligen.

1. 7. 2. Unterschiede zwischen männlichenund weiblichen Tätern

Beim Vergleich von Männern und Frauen, die Kindersexuell ausgebeutet haben, zeigen sich folgendeGemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen denGeschlechtern.

Gemeinsamkeiten:stammen aus einem chaotischen, gewalttätigenUmfeld,verbale, seelische, körperliche oder sexuelleGewalterfahrungen in der Kindheit,niedriger Status in der eigenen Gruppe und keinZugehörigkeitsgefühl,keine Freude und keine Anerkennung,verwenden dieselben Argumente und Tricks, umOpfer gefügig zu machen.

Unterschiede:Frauen drängen andere seltener in die Rolle vonKomplizInnen.Sie wenden seltener Gewalt an als Männer.Frauen streiten die Tat seltener ab und sindschneller bereit die Verantwortung für ihr Handelnzu übernehmen.Männer beginnen tendenziell früher – oft schonals Teenager – mit übergriffigem Verhalten.Frauen gebrauchen weniger Drohungen.

Frauen richten gewalttätiges Verhalten eher zuerstgegen sich selbst, bevor sie anderen Gewaltantun.Verüben Frauen die Tat gemeinsam mit eineranderen Person, nehmen sie meist eine unterge-ordnete Rolle ein.Dauer und Häufigkeit der sexuellen Übergriffe sindbei Frauen insgesamt geringer als bei Männern.Ebenso ist die Zahl der Opfer pro Täterin geringerals bei Tätern.Frauen sind nicht wie Männer bis in ein höheresAlter hinein straffällig.

2. DIE AUSWIRKUNGEN VON GEWALTAN KINDERN

Wie, in welcher Form und welchem Ausmaß einKind auf Gewalterfahrungen reagiert hängt von ver-schiedenen Faktoren ab:

a) von den Merkmalen der Gewalterfahrung:Beziehung und emotionale Nähe des betroffenenKindes zum Täter/zur Täterin,Anzahl der TäterInnen,Alter des Kindes bei Beginn der Gewalthand-lungen,Zeitspanne, in der die Gewalterfahrungen statt-gefunden haben,Häufigkeit der Gewaltvorkommnisse,Art und Massivität der Misshandlung,Androhung oder Ausübung weiterer Gewalt.

b) von der sozialen Unterstützung desbetroffenen Kindes durch andere Personen:Hat das betroffene Kind eine konstante Bezugs-person, der es vertraut, kann dies die Folgen derGewalterfahrungen abschwächen.

c) von den Coping-Mechanismen bzw. derBelastungsfähigkeit des Kindes:Die psychische „Widerstandskraft“ des Kindes spielteine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Gewalt-erfahrungen.

d) von der Lebensgeschichte des Kindes:Relativ unbelastete Kinder bewältigen Gewalt-erfahrungen oft leichter als Kinder, die bereits mitanderen traumatisierenden Lebensereignissen (z.B. Trennung der Eltern, Tod eines Familien-angehörigen) konfrontiert waren.

31 Vgl. Matthews, J. K./Matthews, R./Speltz, K.: Female sexual offenders. A typology. Newbury Park, CA 1991.

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Für Kinder, die sexuelle Gewalt erfahren, ist darüberhinaus noch ausschlaggebend:

e) Art der Aufdeckung der Gewalterfahrungen:Die Phase der Aufdeckung der Gewalterfahrungbirgt u.a. die Gefahr der so genannten sekundärenTraumatisierung – z.B. wenn Kindern nicht geglaubtwird, oder sie für die Übergriffe verantwortlichgemacht werden.

f) Geschlecht des Opfers:Viele der Folgen von sexueller Gewalt gelten sowohlfür Mädchen als auch für Buben. In einzelnenBereichen gibt es jedoch Unterschiede: So werdenMädchen z.B. eher von Familienangehörigen miss-braucht, während bei Buben TäterInnen aus demsozialen Umfeld (z.B. ErzieherInnen, Jugend-gruppenleiterInnen) überwiegen.

g) Dynamik der sexuellen Gewalterfahrung:Die oben beschriebenen Manipulationsstrategiendes/der Täters/Täterin haben ebenfalls großen Ein-fluss darauf, wie die Gewalterfahrungen bewältigtwerden.

Dass Defizite in der Entwicklung von Kindern nichtnur Folgen von Misshandlungen sind, sondern auchauf das so genannte „misshandelnde Milieu“ zurück-zuführen sind, hat sich als Erklärungsmodell in denvergangen Jahren immer mehr durchgesetzt. Einzelne WissenschafterInnen betonen sogar, dassder Einfluss des misshandelnden Milieus größer istals jener der ausgeübten Gewalt.Kennzeichen eines misshandelnden Milieus sind u.a.folgende Faktoren:

Mangel an Anregung und Zuwendung,Bestrafungen, die Angst erzeugen und die Aktivitätvon Kindern hemmen,ungünstige Familienverhältnisse und Lebenslagen(z.B. Ehestreitigkeiten, finanzielle Probleme).

Insgesamt gesehen wird deutlich, dass jedes Kindauf individuelle Weise auf Gewalterfahrungenreagiert, dass es also schwierig ist, die Signale aufund die Folgen von Gewalt zu generalisieren.Mit Hilfe der Forschung wurden jedoch Schemataentwickelt, um die Auswirkungen von Gewalt anKindern zu systematisieren. Signale und Folgenwerden zumeist gemeinsam erfasst, weil ein Signal,das als Hilfeschrei des Kindes zu verstehen ist,zugleich Folge eines gewalttätigen Übergriffs seinkann.

Ein sehr gängiges Schema unterscheidet zwischenspezifischen und unspezifischen Signalen undFolgen, d.h., solchen, die eindeutig auf Gewaltein-wirkung hinweisen und solchen, die auf Gewalthindeuten können, aber nicht müssen.Die folgenden Beispiele sind nach den ver-schiedenen Gewaltformen zusammengefasst.

2. 1. Folgen psychischer und physischerGewalt

2. 1. 1. Spezifische Auswirkungen

Schädigungen der Haut (Narben, Wunden,Brand- und Bissverletzungen, Striemen,Hämatome, Würgemale oder blaue Flecken), vorallem in den Gelenksregionen, im Brustbereich,am Rücken, auf den Oberarmen, den Ober- undUnterschenkeln, am Po und Hals. Speziell imGesicht können Verletzungen der Mundregion(Risse der Mundwinkel, Verletzungen desLippenbändchens, Brandblasen) auf gewaltsamesFüttern oder Zuführen zu heißer Nahrung hin-weisen. Verletzungen im Augenbereich deutenebenfalls auf Misshandlung hin.Skelettverletzungen (Frakturen, Fissuren undAbsprengungen, vor allem der Knochen an denExtremitäten und Rippen).Kopf- und Nackenverletzungen (Schädel- undHirntraumata durch Schläge auf den Kopf bzw.Aufschlagen auf einen harten Gegenstand;Quetschungen oder Frakturen der Schädel-knochen, Gehirnblutungen). Gehirnblutungen inKombination mit Griffmarken an Nacken, Ober-armen und Oberkörper weisen auf das batteredchild syndrome hin, das durch kräftiges Hin- undHerschütteln des Kindes auftreten kann.Innere Verletzungen (Darm- und Leberrisse, Verletzungen des Magens, Lungenrisse undinnere Blutungen).Gedeih- und Wachstumsstörungen (Unter-ernährung, ungepflegtes Äußeres wie z.B. Verschmutzung durch die eigenen Exkremente,Urinekzeme und Kälteschäden, vorangeschritteneKaries, unbehandelte Infektionen im Mund-inneren).Vergiftungserscheinungen (Fieber, Schüttelfrost,Krämpfe, Lähmungen, Sehstörungen durch dasVerabreichen toxischer Substanzen oder dieNichteinhaltung ärztlicher Verordnungen).

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2. 1. 2. Unspezifische Signale und Folgen

Im Folgenden wird zwischen körperlichen/kognitivenBeeinträchtigungen und sozial-emotionalenStörungen unterschieden.

Körperliche und kognitive BeeinträchtigungenDass Gewalt körperliche und kognitive Schädi-gungen nach sich ziehen kann, gilt als unumstritten.In der jüngeren Debatte wird vor allem auf Problemein der sprachlichen Entwicklung und bei Schul-leistungen aufmerksam gemacht.Auswirkungen der Misshandlung auf die sprachlicheEntwicklung können sein:

Ausspracheprobleme bei Klein- und Vorschul-kindern (Konsonantenverschleifung, Lispeln,Piepsstimme, pantomimische Unterstützung derunvollkommenen Artikulation), begrenzter Wortschatz, ständige Wortwieder-holungen und unvollkommen gebildete Sätze bei Schulkindern,infantile Babysprache,altkluge und pseudoerwachsene Redeweise etc.

Sozial-emotionale StörungenBeispiele für sozial-emotionale Störungen, die mitkörperlicher oder psychischer Gewalt zusammen-hängen können, sind:

Niedergeschlagenheit, Depression, Passivität undFreudlosigkeit, Gefühle der Hilflosigkeit und desKontrollverlustes, Verhaltensprobleme (u.a. Wutanfälle, Delinquenz,Hyperaktivität, Ticks, Bettnässen, erstarrteGesichtszüge und aufmerksame Musterung derUmgebung auch als frozen watchfulnessbezeichnet, Beeinträchtigung des Selbstwert-gefühls),soziale Kontaktstörungen (z.B. Misstrauen,Schüchternheit, gehemmtes Verhalten,Aggressivität, Ambivalenz, unsichere Bindungs-muster),Schulprobleme (z.B. Ungehorsam, Rücksichts-losigkeit, geringe Frustrationstoleranz, geringerEhrgeiz),pseudoreifes bzw. überbraves/unterwürfiges Verhalten – vor allem im Beisein der Eltern,autoaggressives Verhalten (z.B. sich selbst Verbrennungen oder Schnittwunden zufügen,Selbstmordversuche),psychosomatische Beschwerden (Schlaf-störungen, Migräne),Essstörungen (Magersucht, Ess-Brech-Sucht),psychiatrische Auffälligkeiten (z.B. Persönlichkeits-störungen, Schizophrenie, Suchterkrankungen,Zwangsstörungen).

Altersabhängige Signale und FolgenDie Signale und Folgen von Gewalt lassen sich auchnach dem Alter der betroffenen Kinderdifferenzieren.

Kleinkindalter: Es wird davon ausgegangen, dassdie Folgen psychischer Misshandlung und Ver-nachlässigung, aber auch sexueller Gewalt, beikleinen Kindern schwer wiegendere Schäden hin-terlassen als bei älteren Kindern. Je jünger dasKind beim Beginn der Misshandlung ist, destoweniger weit fortgeschritten ist es in seiner psychischen Entwicklung.Adoleszenz: In dieser Zeit ändert sich oft die Artder Misshandlung oder Kinder werden zum erstenMal misshandelt. Problematisch ist, dass Miss-handlungen in diesem Alter seltener erkanntwerden. Die Gründe: Von Jugendlichen wirdangenommen, dass sie sich ohnehin besserschützen und sich selbst helfen können. Jugend-liche werden nicht mehr so sehr als Opfergesehen, sondern als Verursacher, die die Miss-handlung herausfordern. Häufige Folgen derGewalt sind aggressives provozierendes Ver-halten, Depression, generalisierte Angst, Denk-und Gefühlsstörungen sowie Selbstmord-gedanken.

2. 2. Auswirkungen sexueller Gewalt

Um die Auswirkungen von sexueller Gewalt besserverstehen zu können, ist es wichtig, die Dynamik derGewalterfahrung zu begreifen. Sie ist gekenn-zeichnet durch:

a) traumatische Sexualisierung:Durch die sexuelle Gewalt erfährt das KindSexualität, die weder seinem Alter noch seinergesamten Entwicklung entspricht. Das Kind hatkeinerlei Kontrolle über die Dynamik und dasAusmaß. Es lernt, dass Sexualität mit Gewalt,Machtausübung, Schweigen, Belohnung undBestrafung zu tun hat. Seine eigenen Bedürfnissenach Liebe, Wärme und Geborgenheit werdenausgenutzt und missbraucht.

b) VerratDa der Missbrauch fast immer von Menschenbegangen wird, denen das Kind vertraut und/odervon denen es emotional abhängig ist, kommt derÜbergriff einem Verrat und Vertrauensmissbrauchgleich. Verrat kann auch von nicht miss-brauchenden Menschen begangen werden, wennsie auf das Aufdecken der sexuellen Gewalt mitfehlender Unterstützung, Skepsis oder sogarBeschuldigung des Kindes reagieren.

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c) MachtlosigkeitKinder haben in unserer Gesellschaft generellweniger Macht als Erwachsene. Durch diesexuelle Gewalt verlieren sie ihre ohnehinbegrenzten Möglichkeiten, sich selbst zubehaupten und Einfluss zu nehmen. Ihre Gegen-wehr erleben sie zumeist als wirkungs- und aus-sichtslos. Sexuelle Gewalt ist nicht nur einemassive Bedrohung und Verletzung ihrer körper-lichen und seelischen Integrität, sie nimmt ihnenauch die Fähigkeit sich zu schützen und durch-zusetzen.

d) Stigmatisierung Kinder, die Opfer sexueller Gewalt waren odersind, glauben meist, dass nur sie davon betroffensind. Sie fühlen sich alleine und ziehen sichzurück. Oft trauen sie sich nicht, anderenMenschen von ihren Erfahrungen zu erzählen, da sie fürchten verachtet zu werden – was sichbei der Aufdeckung oft bestätigt: Man glaubtihnen nicht oder schiebt ihnen die Schuld undVerantwortung zu.

Signale und Folgen sexueller GewaltSexuelle Gewalt kann eine Vielzahl von unter-schiedlichen körperlichen, seelischen und sozialenAuswirkungen haben, die als unmittelbare Reaktionoder als Spätfolge auftreten.

Nachdem, wie bereits erwähnt, Signale und Folgennicht zuletzt mit dem Alter der betroffenen Kinderzusammenhängen, zeigt die nachstehende Auf-listung mögliche Folgen für verschiede Alters- undEntwicklungsstufen auf.

Frühe Kindheit/orale und anale Phase (Kleinkinder bis etwa 3 Jahre):

allgemeine Angst,Verwirrung,Verstörtheit,motorische Unruhe,Sprachstörungen,Ein- und Durchschlafstörungen,Ess- und Gedeihstörungen,extreme Angst vor Fremden,Distanzlosigkeit,nicht altergemäßes sexuelles Spiel,frühzeitiges Masturbieren.

Vorschulalter/ödipale Phase (3 bis 6-Jährige):Entwicklungsverzögerungen,regressives Verhalten (z.B. Babysprache, Einnässen/Einkoten, Daumenlutschen, übermäßiges Klammern),

Stottern,nicht altersgemäßes sexuelles Spiel,öffentliche und/oder andauernde Selbst-befriedigung,Lügen/Stehlen,Schlafstörungen (Albträume),erhöhte Ängstlichkeit.

Grundschulalter/Latenzperiode (6 bis 9-Jährige)somatische Beschwerden (z.B. Kopf- und Bauchschmerzen),plötzliche Schulleistungsstörungen,nicht altersgemäße sexuelle Handlungen mitjüngeren oder gleichaltrigen Kindern,sexuell provozierendes Verhalten,Delinquenz,Pseudodebilität,Schlaf- und Essstörungen,keine dem Alter entsprechenden sozialenBeziehungen zu Gleichaltrigen,Zwangshandlungen/Ticks (z.B. oftmaliges undgründliches Baden oder Waschen).

Vorpubertät/Pubertätsbeginn (9 bis 13-Jährige):sozialer Rückzug,mangelndes Selbstwertgefühl,Verschlossenheit,Depressivität,Schulschwänzen,sexualisiertes Verhalten,sexuelle Gewalt an jüngeren Kindern.

Heranwachsendenalter/Adoleszenz (13 bis 18-Jährige):

selbstverletzendes Verhalten,Promiskuität,Weglaufen von zuhause,Selbstmordgedanken und -versuche,Depressivität,Essstörungen,Drogen- und/oder Alkoholkonsum,Schlafstörungen,erhöhte Ängstlichkeit,Vermeidung von körperlicher Nähe,Vernachlässigung der Hygiene,aggressives Verhalten/Rebellion,Delinquenz,psychosomatische Beschwerden,wenig Freundschaften zu Gleichaltrigen,mangelndes Selbstwertgefühl.

Symptomlisten, wie die vorliegende, können in derPraxis sehr hilfreich sein. Sie zeigen aber auch, wieunterschiedlich die Auswirkungen von Gewalt seinkönnen.

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Zu bedenken ist immer, dass die genannten Signaleund Folgen auf Gewalt hindeuten können aber nichtmüssen. Wichtig ist daher, jedes Symptom, das einKind zeigt, als Hilfeschrei ernst zu nehmen und alsChance zu sehen, mit dem Kind ins Gespräch zukommen.

2. 3. Diagnose

Mit der Diagnose und Behandlung der Auswirkungenim Einzelfall befassen sich vor allem die Medizin unddie Psychologie. Zur Anwendung kommen ver-schiedene Diagnoseverfahren. Im Bereich der Psychologie sind dies u.a. Fragebögen, Spiel- undBastelmaterialien, Testverfahren, Interviews.Was die sexuelle Gewalt betrifft, äußern sich ein-zelne ExpertInnen sehr skeptisch zur Aussagekraftder psychologischen Diagnoseverfahren. Sie haltendie verfügbaren Methoden für nicht geeignet.In der Praxis stellt sich die Aufdeckung von Gewaltmitunter als ein sehr schwieriges Unterfangen dar.Es verlangt große Professionalität und Sensibilitätvon den involvierten Fachleuten und darüber hinausdie Kooperation sämtlicher beteiligter Institutionen –wie im folgenden Kapitel noch deutlich werden wird.

3. PRÄVENTION UND INTERVENTION

Der Begriff Prävention wurde aus der Medizin über-nommen und für den Gewaltbereich adaptiert. Auftheoretischer Ebene hat sich nachstehende Eintei-lung durchgesetzt:

Primäre Prävention – d.h., Förderung der psy-chischen und physischen Gesundheit. Die Maß-nahmen können sowohl auf die körperliche alsauch auf die seelische Dimension abzielen.Sekundäre Prävention – d.h., Früherkennungund -behandlung von Krankheiten und Störungen. Tertiäre Prävention – d.h., Rehabilitation. DieserBereich beinhaltet auch die Verringerung oderBeseitigung von Folgeschäden.

Intervention wird als die Phase verstanden, in der„eingegriffen/dazwischen getreten“ wird.

Die Ziele von Prävention und Intervention im Bereichvon Gewalt in der Familie sind die1. Verhinderung von neuen Fällen,2. Aufdeckung einer erfolgten Gewalttat,3. Verringerung des Traumas und seiner Folge-

erscheinungen und4. Hilfe für die Betroffenen, adäquate Unterstützung

zu finden.In der Praxis lassen sich Prävention und Intervention

nur schwer voneinander trennen. Im Folgenden wirdPrävention im Sinne von Primärprävention undIntervention im Sinne von Eingreifen verwendet.

3. 1. Maßnahmen im Bereich der Prävention

Die Bandbreite von möglichen Präventionsmaß-nahmen ist sehr groß. Sie reicht von gesetzlichenVorkehrungen zum Schutz vor Gewalt bis zu Work-shops für Kinder und Eltern. In der folgenden Dar-stellung werden die einzelnen Maßnahmen nachZielgruppen differenziert, wobei mitunter Über-schneidungen möglich sind.

3. 1. 1. Zielgruppe Gesellschaft

Maßnahmen in diesem Bereich sollen Gewalt för-dernde soziale und gesellschaftliche Bedingungenverändern und jene Faktoren stabilisieren, die zurGesundheit, zum Wachstum und zur Entwicklungvon Menschen beitragen. Initiativen können sich anpolitische EntscheidungsträgerInnen oder an dieBevölkerung richten. Gewaltprävention auf gesellschaftlicher Ebene siehtsich allerdings mit großen Hürden konfrontiert. DamitInitiativen gesellschaftsverändernd wirken können,müssen sie konsequent über lange Zeiträume hin(mitunter über Jahrzehnte) durchgeführt werden.Das bedeutet zumeist einen hohen finanziellen Auf-wand. Der Nachweis, dass die Aktivitäten tatsächlichwirksam sind, ist jedoch nur schwer zu erbringen. Sofehlt es beispielsweise an Studien über die Aus-wirkungen von Sensibilisierung und Bewusstseins-bildung der Bevölkerung – was nicht zuletzt anmethodischen Problemen (z.B. Wie lassen sich dieEffekte erfassen?) liegt. Aus der Sicht vonExpertInnen sollte dies aber kein Hinderungsgrundfür die Durchführung von Präventionsmaßnahmenauf gesellschaftspolitischer Ebene sein.

Zu den Aktivitäten, die vom Bundesministerium fürsoziale Sicherheit und Generationen für die Ziel-gruppe Gesellschaft gesetzt werden, zählen nebenEnqueten, der Herausgabe von Broschüren zumThema u.a. auch die 1993 initiierte „Plattform gegendie Gewalt in der Familie“ und die Ministerratsvor-träge (siehe Abschnitt „Gewalt gegen Frauen undKinder“).

3. 1. 2. Zielgruppe Bezugspersonen

Mit Bezugspersonen sind einerseits Eltern undandererseits PädagogInnen gemeint. WährendLetztere über die Aus- und Weiterbildung erreichtwerden können, gestaltet es sich oft als schwierig anEltern heranzukommen – außer, sie haben bereits

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ein entsprechendes Problembewusstsein entwickelt. Flächendeckend können Eltern nur über bestehendeInitiativen wie z.B. den Mutter-Kind-Pass erreichtwerden. Vom Bundesministerium für sozialeSicherheit und Generationen wurde in demZusammenhang das Modellprojekt „Verbesserungdes Mutter-Kind-Passes um die psychosozialeDimension“ beauftragt. Die Ergebnisse des Modell-projektes liegen im Ressort auf.Auch die Schriftenreihe „Elternbriefe für gewaltloseErziehung“, die vom Ministerium herausgegebenwird und die im Rahmen der Elternbildungangebotenen Seminare sind als präventive Maß-nahmen konzipiert.

Präventionsmaßnahmen, die sich primär an Elternwenden, setzen entweder bei bestimmten Zeit-punkten oder konkreten Inhalten an:

Pränatale Programme (vor der Geburt): Hier werden in erster Linie sehr junge Eltern, Allein-erzieherInnen oder Ersteltern angesprochen. Siesollen darin unterstützt werden, die verantwortungs-volle Aufgabe des Elternwerdens und -seins adäquatwahrnehmen zu können.

Perinatale Programme (um die Zeit der Geburt): Hier wird eine enge Kooperation mit Kliniken undSozialarbeiterInnen angestrebt, da Eltern in der Zeitum die Geburt oft sehr empfänglich für Hilfs-angebote sind.

Postnatale Programme (nach der Geburt): Mit diesen Programmen können mögliche Risiko-familien erfasst und betreut werden. Weiters sind siefür die Intervention beim Auftreten von Schwierig-keiten konzipiert worden.

Daneben gibt es altersunabhängige Programme, die Eltern bei konkreten Problemen, z.B. mit demSelbstwertgefühl, der Selbst- und Ärgerkontrolle, derPartnerschaft oder in der Erziehung unterstützen.

All diese Programme müssen nicht primär auf diePrävention von Gewalt abzielen. Oft geht es sehr allgemein um die Erhaltung und Förderung derpsychosozialen Gesundheit der Eltern. EinigeForscherInnen bemängeln, dass nicht alle Betrof-fenen, also z.B. alle werdenden Eltern, erreichtwerden.

3. 1. 3. Zielgruppe Kinder

Die längste Tradition haben Aufklärungs- undErziehungsprogramme, die sich direkt an Kinderwenden. Diese Programme zielen überwiegend auf

die vorbeugende Verhinderung von sexueller Gewaltab. Von Strategien, die unter dem Begriff „Abschre-ckungs- oder Gefahrenpädagogik“ zusammen-gefasst sind (z.B. die Warnung vor dem „bösenFremden“) ist man mittlerweile abgegangen, weil

die meisten Täter und Täterinnen aus dem nahensozialen Umfeld des Kindes stammen, nur seltenFremde sind;die Gefahrenpädagogik dem Kind suggeriert, dasses durch „richtiges“ Verhalten die Gefahr einessexuellen Übergriffs abwehren könnte, was nichtder Realität entspricht;die Warnungen häufig diffus sind, so dass sieKinder eher verunsichern und ängstigen;kaum Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sichdas Kind schützen kann.

Das Child Assault Prevention Project (CAPP)Eines der bekanntesten Präventionsmodelle istCAPP. Es wurde 1978 von Women Against Rape inden USA entwickelt und dient noch heute als Vorbildfür Präventionsprogramme.

CAPP orientiert sich am Konzept des Empower-ments, d.h., es zielt auf eine psychologischeStärkung der potenziellen Opfer. Idee und Konzeptdes Empowerments leiten sich von der femi-nistischen Frauenbewegung ab. Ausgegangen wirddavon, dass die Ursache von Gewalt an KindernAusdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischenKindern und Erwachsenen ist. Im Zentrum derErziehung steht daher das Motto: safe, strong andfree (sicher, stark und frei). Um das Empowermentder Kinder zu erreichen und damit der Gefahr dessexuellen Missbrauchs entgegenzuwirken, werdenihnen mit Hilfe von Rollenspielen in angeleitetenWorkshops drei so genannte Kernkompetenzen ver-mittelt, nämlich:

sag nein,lauf weg,sprich darüber.

In den 80er Jahren brach in den USA ein regel-rechter Präventionsboom aus, eine Vielzahl vonPräventionsprogrammen wurde entwickelt, einigevon ihnen national und international verbreitet.Trotz der mittlerweile mehr als zwanzigjährigenGeschichte orientieren sich die meisten Präventions-programme nach wie vor an den Prinzipien desEmpowerments.Zu den Präventionsmöglichkeiten und -medienzählen heute: Comics, Bücher, Malbücher, Puppen,Theatervorstellungen, Filme, Rollenspiele, Selbst-verteidigungskurse und computergestützte Präsen-tationen für Kinder sowie Ratgeber, Unterrichts-behelfe und Unterrichtsvorschläge für PädagogInnen.

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Die ursprünglichen drei Grundregeln, die sogenannte Nein-lauf-sprich-Achse, wurde im Lauf der Zeit durch eine Reihe weiterer Botschaften undThemen ergänzt:

Dein Körper gehört dir!Es gibt angenehme, unangenehme und komischeBerührungen!Es gibt gute und blöde Geheimnisse!Es gibt angenehme, unangenehme und ver-wirrende Gefühle!Vertraue auf dein Gefühl!Was ist ein/e Fremde/r?Auch Menschen, die du kennst (Familien-angehörige, FreundInnen, BabysitterInnen, etc.)versuchen manchmal, dich auf eine Art und Weise anzufassen, die du nicht magst!Was ist sexuelle Gewalt?Wie kann man sexuellen Übergriffen entkommen?Wenn sexuelle Gewalt geschieht, bist du nichtdaran Schuld!Wo kannst du Hilfe finden?

Das Touch Safety Progamme fasst das Konzept desEmpowerments in einem Vers zusammen:

Mein Körper gehört nur mir,auch wenn ich noch nicht groß genug bin,

bin ich doch alt genug, es dir zu sagen,und ich sage: Nein!

Die Schule gilt als besonders gut geeigneter Ort fürdie Durchführung von Präventionsprogrammen:

Sie ermöglicht eine frühzeitige, langfristige undangemessene Präventionserziehung.Gewalthandlungen an Kindern können frühzeitigaufgedeckt werden, indem LehrerInnen die Signale betroffener Kinder erkennen lernen undihre Rolle im HelferInnensystem wahrnehmen.

In den 80er-Jahren fanden die US-amerikanischenProgramme zur Prävention von sexueller Gewalt an Kindern auch im deutschsprachigen Raum Eingang. In erster Linie wurden die existierendenProgramme übersetzt, aber auch neue entwickelt.Neben den spezifischen Maßnahmen, die sichprimär an Kinder wenden, wurden auch solcheerstellt, die einen ganzheitlichen Zugang wählen. Ein derartiges Programm ist das sexualpädago-gische Modell Love Talks. Es wurde in Österreichentwickelt und findet zunehmende Verbreitung imeuropäischen Raum.

LoveTalks – ein präventives Modell derSexualpädagogikLoveTalks wurde von Brigitte Cizek und HelmuthSchattovits am Österreichischen Instituts für Familien-forschung entwickelt und wendet sich an Eltern,

LehrerInnen und SchülerInnen als gleichwertige PartnerInnen. Das Modell läuft in drei Phasen ab:

1. Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen einigen sichzuerst darauf, das Modell an ihrer Schule durch-zuführen.

2. Alle Interessierten werden zu fünf Abenden zujeweils drei Stunden eingeladen, um sich mit dem Thema Sexualpädagogik auseinander zusetzen:

An den ersten drei Abenden tauschen sich dieTeilnehmerInnen über selbst gewählte Themenzum Bereich Sexualität untereinander aus.Bei den letzten beiden Treffen planen undrealisieren die TeilnehmerInnen ein gemeinsamerarbeitetes Sexualerziehungsprojekt.

3. Nach den Arbeitstreffen wird das gemeinsam entwickelte Projekt mit allen SchülerInnen derausgewählten Projektklassen durchgeführt.

Geleitet und begleitet werden die Arbeitskreise von externen, im Modell LoveTalks ausgebildetenModeratorInnen. Das Österreichische Institut fürFamilienforschung hat bislang rund 220 Modera-torInnen ausgebildet. Das Programm wurde auf den Kindergarten- und Vorschulbereich ausgeweitetsowie für die sexualpädagogische Arbeit mit geistigund mehrfach behinderten Menschen adaptiert.

LoveTalks orientiert sich an den Bedürfnissen derTeilnehmerInnen und bietet daher eine breite Palettean Themen und Projektideen.

Kritik an der Präventionsarbeit mit KindernNach der anfänglich fast kompletten Übernahmeamerikanischer Programme zur Prävention vonsexuellem Missbrauch an Kindern findet seit einpaar Jahren eine kritische Auseinandersetzung mitden Rahmenbedingungen, Inhalten und der Effizienzdieser Programme statt.

RahmenbedingungenEin Defizit besteht in der fehlenden Einbeziehungder Eltern bzw. wichtiger Bezugspersonen. Problematisch ist dies dann, wenn Eltern denerlernten Problemlösungsstrategien durchbestimmte Erziehungsmaßnahmen (z.B. autori-täres Verhalten) entgegensteuern. Gegen die Einbeziehung der Bezugspersonen spricht aller-dings, dass sie TäterInnen sein und mit Hilfe desdurch die Präventionsmaßnahme vermitteltenWissens den Druck auf das betroffene Kind ver-stärken könnten.Die Programme sollten von Personen geleitet unddurchgeführt werden, die über eine fundierte Aus-bildung verfügen.

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Präventionsprogramme, die ausschließlich bei denKindern ansetzen, um das Machtungleichgewichtzwischen Opfern und TäterInnen zu beheben,greifen zu kurz.

InhalteDie Dynamik der Gewalt wird in vielen Pro-grammen nur verkürzt dargestellt, gewisseAspekte bleiben ausgespart.Liegt der Schwerpunkt auf der Thematisierung von TäterInnen außerhalb der Familie, so stehtdies im Widerspruch zur Realität.Weibliche und jugendliche TäterInnen sowiesexuelle Gewalt unter Geschwistern sind kaumThema in den meisten Präventionsprogrammen.Kritik gibt es am Empowerment-Modell, da dasKind gegenüber dem Erwachsenen in derschwächeren Position ist. Als Alternative wird dasProtection-Modell genannt, das die Erwachsenenfür den Schutz des Kindes verantwortlich macht.Präventionsprogramme sollten besser auf ihreZielgruppe zugeschnitten sein.Viele Präventionsprogramme stoßen in derUmsetzung bei sehr jungen Kindern an ihreGrenzen.Viele Präventionskonzepte berücksichtigen dieunterschiedlichen Entwicklungsstufen von Kindernzu wenig.Einige Maßnahmen greifen zu kurz, wenn demKind als Lösungsstrategie nur das Neinsagen ver-mittelt wird.Es besteht die Gefahr, dass das Kind Sexualitätals etwas Negatives wahrnimmt, wenn das Pro-gramm nicht in ein umfassenderes sexual-pädagogisches Konzept eingebettet ist.

EffizienzPräventionsmaßnahmen sind kaum evaluiert, was aber teilweise in methodischen Problemenbegründet liegt.Es bleibt unklar, ob Kinder das Gelernte im Alltagauch tatsächlich umsetzen können.Programme sollten mehrschichtig und langfristigkonzipiert sein.Problematisch ist die Wirkung auf Kinder, diebereits Gewalt erfahren haben. Einige Studienbelegen die Gefahr, dass diese Kinder noch verunsicherter und ängstlicher werden.

3. 1. 4. Zielgruppe potentielle TäterInnen

Präventionsprogramme für potenzielle TäterInnenfokussieren auf die Verhinderung von sexuellerGewalt. Ihre Schwerpunkte sind:

der Bagatellisierung von sexueller Gewalt ent-gegenzuwirken,

das Hinterfragen der vorherrschenden Auf-fassungen von Männlichkeit und Weiblichkeit,die Vermittlung von - Einsichten in die Machtverhältnisse zwischen

Männern und Frauen,- Umgangsmöglichkeiten mit Machtbedürfnissen

und Ohnmachtsgefühlen,- Respekt vor den Grenzen anderer,- Alternativen zu gewalttätigem Verhalten.

Prävention, die bei potenziellen TäterInnen ansetzt,wird als die wirkungsvollste und gerechteste Formder Prävention angesehen. Das Bundesministeriumfür soziale Sicherheit und Generationen hat daher inden letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen zurArbeit mit GewalttäterInnen initiiert, die sich auchauf der Homepage des Ressorts finden (siehe: www.bmsg.gv.at).

3. 2. Maßnahmen im Bereich der Intervention

Bei den nachfolgend dargestellten Interventionsmaß-nahmen wird zwischen opfer- und täterorientierterIntervention unterschieden.

3. 2. 1. Opferorientierte Intervention

Welche Schritte opferorientierte Interventionumfasst, zeigt die nachstehende schematische Darstellung.

a) Vertrauensbasis zum betroffenen Kind aufbauen:

Entsteht der Verdacht, dass ein Kind von Gewaltbetroffen sein könnte, sollte versucht werden, eineVertrauensbasis zum Kind aufzubauen, um ihm dieMöglichkeit zu geben, die Übergriffe anzusprechen.

b) Information und Unterstützung einholen:Erhärtet sich der Verdacht, sollten sich die Ver-trauenspersonen Rat und Unterstützung imFamilien- und Freundeskreis sowie bei ExpertInnen,zuständigen Einrichtungen und Behörden suchen.

c) HelferInnen- und Fallkonferenz:Die so genannte HelferInnen- oder Fallkonferenzbietet die Möglichkeit, den Verdacht zu besprechen,die Aufdeckung und Konfrontation des/der TäterIn im Vorfeld zu planen. Zur Fallkonferenz werden alle Personen beigezogen, die auf Grund ihrer(beruflichen) Position mit dem betroffenen Kind zutun haben (z.B. LehrerIn, ErzieherIn, Kinder-gärtnerIn, Fachkräfte aus spezialisierten Beratungs-einrichtungen, Vertrauensperson).

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d) öffentliche Jugendwohlfahrt:Zentrale Stelle für konkrete Hilfsmaßnahmen ist dasörtlich zuständige Jugendamt, das mit der FamilieKontakt aufnimmt, die Situation abklärt und letztlichüber notwendige Maßnahmen entscheidet.

e) Strafanzeige und Strafverfahren:Jede Privatperson oder Institution kann bei denSicherheitsbehörden oder bei der StaatsanwaltschaftStrafanzeige gegen TäterInnen erstatten. Unterbestimmten Voraussetzungen können VertreterInnenvon Institutionen auch zur Anzeige verpflichtet sein.Die Sicherheitsbehörden sind für die Erhebung desSachverhalts zuständig. Die betroffenen Kinderwerden im Zuge der Voruntersuchung von gleich-geschlechtlichen, meist speziell geschulten,KriminalbeamtInnen befragt. Ob letztendlich Anklage erhoben wird, entscheidetdie Staatsanwaltschaft.

f) Gerichtsverhandlung:Bei Gerichtsverhandlungen sind mehrere Maß-nahmen zum Schutz von Kindern vorgesehen. So können Kinder in allen Verhandlungsphasen eineVertrauensperson mitnehmen. Für Kinder unter 14Jahren ist die kontradiktorische Einvernahme obliga-torisch – d.h., sie werden in einem eigenen Raum,getrennt von RichterIn, StaatsanwältIn, TäterIn undVerteidigerIn, vor laufender Kamera befragt. Sofern das Verfahren nicht eingestellt wird, kommtes anschließend zur gerichtlichen Hauptverhand-lung. In den meisten Fällen sind die Kinder hierbeinicht anwesend, weil sie bereits kontradiktorischbefragt worden sind und die Videoaufzeichnungenals Zeugenaussagen gelten.

Welche Interventionshilfen gibt es für betroffene Kinder?

a) informelle Hilfen:Viele Kinder und Jugendliche empfinden Schwellen-angst vor der Kontaktaufnahme mit öffentlichenHilfseinrichtungen oder zuständigen Institutionen.Der vorübergehende Schutz bei Verwandten oderBekannten ist für sie eine wichtige Möglichkeit, Hilfezu bekommen und trotzdem im vertrauten Umfeldbleiben zu können.

b) Krisenintervention:Unter Krisenintervention wird eine kurzfristige Unter-stützung in Form von Einschreiten, Beratung bzw.Unterbringung in akuten Krisensituationen ver-standen. Sie kann z.B. durch die Sicherheits-behörden erfolgen (Stichwort Gewaltschutzgesetz)oder die persönliche bzw. telefonische Kontaktauf-nahme mit einer Hilfseinrichtung (z.B. einem Kinder-

schutzzentrum). Eine weitere Möglichkeit stellt dievorübergehende Aufnahme von betroffenen Kindernoder Jugendlichen in einem Krisenzentrum oderunter bestimmten Voraussetzungen auch in einemKrankenhaus dar.

c) Beratung und Psychotherapie:Viele Kinder mit Gewalterfahrungen bedürfen nebender medizinischen auch einer psycho-therapeutischen Betreuung. Ziel der Betreuung istes, die negativen Auswirkungen der Gewalthandlungzu reduzieren. Die Sicherheit des Kindes steht auchhier im Vordergrund, d.h., dass die Therapie erstSinn macht, wenn ein Ende der Gewalt gewähr-leistet ist. Als zielführend hat es sich erwiesen, auchdie Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichenpsychosozial zu betreuen – unabhängig davon, obsie TäterInnen sind oder nicht (siehe Abschnitt„TäterInnenorientierte Intervention“).

d) Selbsthilfegruppen:Im Rahmen von Selbsthilfegruppen treffen einandervon Gewalt betroffene Menschen, um sich mitanderen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben,auszutauschen. Der Vorteil liegt im Aspekt derGemeinsamkeit, der in solchen Gruppen erfahrenwird.Allerdings finden Kinder und Jugendliche nur schwerZugang zu Selbsthilfegruppen. Meist gelingt dies nurmit Hilfe einer erwachsenen Vertrauensperson.

3. 2. 2. TäterInnenorientierte Intervention

Zu den täterInnenorientierten Interventionsschrittenzählen primär die Handlungsmöglichkeiten, die deröffentlichen Jugendwohlfahrt, der Sicherheits-behörde und den Gerichten im Umgang mitMenschen, die physische und sexuelle Gewalt ausüben, zur Verfügung stehen.

Welche Schritte können gesetzt werden?

a) Jugendwohlfahrt:Im Bereich der Jugendwohlfahrt können TäterInnenim Rahmen von Maßnahmen wie z.B. der „Unter-stützung der Erziehung“ oder der „vollen Erziehung“zur Teilnahme an entsprechenden Unterstützungs-angeboten (z.B. TäterInnenprogramme) motiviertwerden.

b) Sicherheitsbehörden:Zu den Interventionsmöglichkeiten der Sicherheits-behörde zählen z.B. die im Sicherheitspolizeigesetzverankerte Wegweisung und das Betretungsverbot(§ 38a SPG).

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c) Gerichte:Straf- und Zivilgerichte haben auf mehreren EbenenMöglichkeiten, Interventionsschritte zu setzen – etwadie Regelung bzw. Untersagung des „persönlichenVerkehrs“, die einstweilige Verfügung und dieförmliche Sanktion gegen den/die TäterIn.

Welche Hilfen gibt es für Gewalttäter?Die vorhandenen Interventionshilfen sind fast aus-schließlich für männliche Gewalttäter als Zielgruppekonzipiert. Sie richten sich an Männer, die physischeoder sexuelle Gewalt an Frauen bzw. sexuellenMissbrauch an Kindern verübt haben. Für Menschen, die Kinder anderweitig misshandelthaben, gibt es hingegen nur sehr wenige Inter-ventionshilfen, was von ExpertInnen bemängelt wird.

a) PsychotherapieDie psychotherapeutische Behandlung von Gewalt-täterInnen kann nach verschiedenen psycho-therapeutischen Schulen erfolgen. Gearbeitet wirdsowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting. Abgesehen von spezifischer Kritik an der jeweilsangewandten Methode, gibt es eine Reihe vongrundsätzlichen Problemen, die beim Thema Psychotherapie für GewalttäterInnen zu bedenkensind:

Psychotherapie basiert auf dem Konzept derFreiwilligkeit – GewalttäterInnen gehen jedoch nurselten freiwillig auf Behandlungsangebote ein.Voraussetzungen für das Gelingen einer Psycho-therapie - wie Schuldeinsicht und Bereitschaft zurMitarbeit - sind in vielen Fällen nicht gegeben.Die (aus der Sicht von PraktikerInnen unverzicht-bare) Zusammenarbeit von TherapeutInnen,Opferschutzeinrichtungen und Behörden wirddurch die Schweigepflicht der TherapeutInnenerschwert.Viele Therapieprogramme sind langfristig an-gelegt. Werden TäterIn und Opfer während derLaufzeit des Programmes nicht getrennt, sondernverbleiben in der Familie, so kann sich das sehrnachteilig für das betroffene Kind auswirken (z.B. indem der/die TäterIn Druck ausübt).

b) TäterInnenprogrammeProgramme für Täter bzw. Täterinnen sind meist aufeinen bestimmten Zeitraum begrenzte Interventionenmit konkreten Zielen (s.u.). Strukturiert sind sie über-wiegend als mehr oder weniger standardisiertes,stufenförmiges Curriculum.

Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dersozialtherapeutischen Intervention (z.B. Abhaltenvon HelferInnenkonferenzen, Vorbereiten vonKonfrontationssitzungen) und Auseinandersetzungmit der (sexuellen) Gewaltdynamik. Die meistenFachleute, die in TäterInnenprogrammen arbeiten,verfügen auch über psychotherapeutische Kom-petenzen. Einige Programme sind auf bestimmte Delikte undTätergruppen zugeschnitten (z.B. Männer, diesexuelle Gewalt gegen Kinder verübt haben), in anderen wird auch mit sehr inhomogenenGruppen gearbeitet. Durchgeführt werden die Programme meist inspezialisierten Beratungseinrichtungen, häufig koordiniert mit strafrechtlichen Interventionen.

Die Intentionen der Programme sind imWesentlichen:

TäterInnen über die altersgemäße Entwicklungihrer Kinder aufzuklären, so dass unrealistischeErwartungen an die Fähigkeiten der Kinder ab-gebaut werden können.TäterInnen über nicht gewalttätige Erziehungs-methoden zu informieren und diese für ihren Alltag einzuüben.Ablehnende Reaktionen der TäterInnen auf dasVerhalten der Kinder zu reduzieren.Die positive Interaktion zwischen TäterInnen undKindern zu verstärken.Die mehrdimensionale Arbeit mit der Familie zufördern, damit den vielfältigen Ursachen undBedingungen von körperlichen GewalthandlungenRechnung getragen werden kann.

Für die Behandlung von Menschen, die Kindersexuell ausbeuten, sind verschiedene Programmeentwickelt worden. Die meisten von ihnen sindkognitiv-verhaltensorientiert ausgerichtet. Ein Konzept, das international Verbreitung gefundenhat, beinhaltet folgende fünf Grundelemente32 :

Rekonstruktion des Deliktszenarios, damit der/dieTäterIn sich mit seinem/ihrem eigenen Anteil ander sexuellen Gewalthandlung auseinander setzt;Verantwortung für die Tat übernehmen lernen;Empathiefähigkeit für das Opfer entwickeln;den Unterschied zwischen der Sexualität vonErwachsenen und Kindern erkennen lernen;Erlernen von sozialen Kompetenzen – z.B.Wünsche und Bedürfnisse in adäquater Form zu artikulieren.

32 Vgl. Bullens Ruud: Faktoren der Behandlung von Sexualstraftätern: Motive, Therapiesetting, Nachsorge. In: Duncker H. et al (Hg.):Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Werkstattschriften. Lengerich, Berlin, Riga, Scottsdale, Wien, Zagreb 1994, S. 33-53.

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Neben Programmen, die auf die Verhaltensänderungder TäterInnen abzielen, gibt es auch Interventions-hilfen, die sich an die gesamte Familie wenden, inder körperliche Gewalt gegen Kinder ausgeübt wird.

Kritik an TäterInnenprogrammen richtet sich gegendie fehlende Aufarbeitung der innerpsychischen Kon-flikte, die an einer langfristigen Wirkung der ver-haltensmodifizierenden Programme zweifeln lässt.

3. 3. Der Stellenwert von Prävention und Intervention

Die Bedeutung der Prävention wird auf theoretischerEbene von vielen ForscherInnen hervorgehoben. Inder Praxis dominiert allerdings die Intervention,durch die Gewalt im Frühstadium erkannt undunterbunden werden kann. Prävention stellt sowohl an PraktikerInnen als auchan ForscherInnen sehr hohe Anforderungen. Sie istein langfristiges Unterfangen, dessen Erfolg schwerabsehbar und meist auch schwer messbar ist. Hinzu kommt, dass präventive Maßnahmen alsgesellschaftspolitische Handlungsansätze dasGesellschaftssystem kritisch hinterfragen und auchzu verändern versuchen, was bedeutet, dass sieauch Widerstand hervorrufen. Im Vergleich dazuführt Intervention schneller zu konkreten und auch„vorzeigbaren“ Ergebnissen – was PolitikerInnen mitunter eher zur Förderung von Interventions- alsvon Präventionsvorhaben motiviert.Trotz der aufgezeigten Schwierigkeiten setzen sichExpertInnen sehr für die Realisierung von präven-tiven Programmen auf gesellschaftlicher Ebene ein.Sie betonen, dass Bewusstseinsbildung, wie sie vonder Präventionsarbeit intendiert wird, Zeit braucht,und dass es nur durch präventive Maßnahmen lang-fristig möglich ist, das Problem der familiären Gewaltan der Wurzel zu packen.

4. EXKURS:GEWALT UNTER GESCHWISTERN

4. 1. Physische und psychische Gewalt

Gewalt zwischen Geschwistern kommt relativ häufigvor. Übergriffe wie stoßen, schubsen, ohrfeigen sindgewissermaßen „alltäglich“. Sehr oft werden dieÜbergriffe jedoch als „raufen“, „Kräfte messen“,„balgen“ verharmlost. Weil Gewalt unter Geschwistern bis zu einemgewissen Ausmaß aber auch zur „normalen“ Entwicklung von Kindern gehört, sprechen sichExpertInnen dafür aus, zwischen so genannten

„normalen“ und „extremen“ Formen der Handlungenzu unterscheiden.

„Normale“ Formen physischer Gewalt Darunter sind Unterbrechungen ansonstenfriedlicher Spielphasen zu verstehen, die in ihremAusmaß das körperliche Wohl des Kindes nichtübermäßig beeinträchtigen. Sie treten auf, wennGeschwister sich gegeneinander behaupten undabgrenzen, sie aber noch keine Möglichkeit haben,Konflikte verbal zu lösen. Die in Untersuchungenfestgestellte Abnahme von körperlicher Gewalt mitzunehmendem Alter der Kinder bestätigt dieseThese. Diese „normalen“ Formen der körperlichenAuseinandersetzung werden von ForscherInnenauch als notwendige Bedingung für die kindlicheEntwicklung gesehen. Kinder lernen so, mitAggressionen umzugehen.

„Extreme“ Formen physischer GewaltSie sind nicht mehr spielerischer Natur, sondern eine Folge von Hass und Rivalität, verbunden mitder Absicht zu verletzen oder sogar zu töten. Die Gewalt geht hier bis zur Drohung mit oder dertatsächlichen Verwendung von Messern oderSchusswaffen.

Häufigkeit, Geschlechterverteilung und familiäreHintergründe von physischer GewaltJe nach Kriterien und untersuchter Populationschwanken die Angaben zum Ausmaß der Gewaltunter Geschwistern zwischen rund 5% und mehr als90% – wobei Angaben, nach denen mehr als 50%der Kinder gegen Geschwister gewalttätig waren,überwiegen. Mädchen und Buben weisen etwa gleich hoheNeigungen zu Gewalttätigkeit auf. Ein Zusammen-hang zwischen der Konstellation der Geschwisterund der Häufigkeit von Gewalt konnte bislang nichtnachgewiesen werden.

Einige Untersuchungen brachten folgende Risiko-faktoren zum Vorschein, die zu vermehrter Gewaltzwischen den Geschwistern führen können:

Großfamilien,Eltern waren bei der Geburt der Kinder noch sehrjung,Alkoholkonsum der Eltern.

Ursachen von physischer Gewalt zwischenGeschwistern

GeschwisterrivalitätRivalität wird als der häufigste Grund für Geschwis-terzwiste angeführt. Geschwister rivalisieren invielen Bereichen miteinander. Sie kämpfen um Liebe

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und Anerkennung, um materielle Zuwendung, umFreundInnen, etc. PsychoanalytikerInnen führen beiBruder-Schwester-Konflikten auch den Neid auf diekörperlichen Charakteristika des anderenGeschlechts ins Treffen (Penisneid bzw.Gebärmutterneid).

Lernen am ModellDie Theorie des Lernens am Modell geht davon aus,dass Kinder, die Gewalt anwenden, dieses Hand-lungsmuster durch Beobachtung erlernt haben.Neben den Eltern und den Gleichaltrigen (peergroup), die hierbei die entscheidende Rolle spielen,werden auch Filme, Fernsehen und Videos als „MiterzieherInnen“ genannt.

Identifikation mit dem/der AggressorInIdentifikation mit dem/der AggressorIn bedeutet,dass das von Gewalt betroffene Kind die Haltungdes/der TäterIn übernimmt oder ihn/sie imitiert.Gewalt gegen ein Geschwister kann somit helfen,Ängste vor Übergriffen der Eltern abzuwehren.

Emotionale VernachlässigungStreit und Prügeleien sind in einem Klima der emotionalen Vernachlässigung ein Mittel, sich dereigenen Existenz und Lebendigkeit zu versichern.Der Schmerz gibt dem Kind die Bestätigung amLeben zu sein, bemerkt zu werden und „wirklich“ zu sein. Nachdem das soziale Umfeld wenigeMöglichkeiten der Selbstbestätigung und Identitäts-findung bietet, greifen die Betroffenen zu extremenMitteln, um sich selbst zu erfahren. Gewalt wird aufdiese Weise geradezu ekstatisch erlebt.

Die Folgen physischer Gewalt zwischenGeschwisternGewalt unter Geschwistern hat für die Opfer imWesentlichen die selben Auswirkungen, die auch bei Übergriffen durch andere Familienmitglieder ent-stehen können. Nachdem die Folgen physischerGewalt bereits in einem eigenen Abschnitt behandeltwurden, wird an dieser Stelle nicht näher daraufeingegangen. Hingewiesen wird in dem Zusammen-hang jedoch auf die Rolle der Eltern. Ihre Reaktionauf die Gewalt ist ausschlaggebend dafür, wie dieAuseinandersetzungen zwischen den Geschwisternim Einzelfall verlaufen.

Die Rolle der ElternWas die Rolle der Eltern betrifft, so lassen sich dreigrundsätzliche Verhaltensmuster unterscheiden:a) Eltern als SchiedsrichterInnen:ExpertInnen differenzieren bei dieser Gruppe vonEltern zwischen Konflikt vermeidenden und Konfliktverstärkenden Eltern:

Konflikt vermeidende Eltern:Sie greifen zu oft, zu schnell und/oder zu heftig inKonflikte ein und sehen sich häufig als Vermitt-lerInnen zwischen den Geschwistern. Sie nehmendurch ihr Verhalten den Kindern die Möglichkeit,ihre Probleme eigenständig zu lösen. Längerfristiggesehen kann dies dazu führen, dass die Kinderunfähig werden, Konflikte mit anderen aus-zutragen.Konflikt verstärkende Eltern:Sie fördern, meist unbewusst, die geschwister-lichen Konflikte und erkennen die Schwelle nicht,an der die Gewalt eskaliert. Ursache dafür kannsein, dass die Eltern selbst Aggressionen gegeneines der Kinder hegen, diese aber nicht auslebenkönnen.

b) Bevorzugung eines Kindes:Eltern, die ein Kind bevorzugen, fördern dieGeschwisterrivalität, was mitunter in Hass undGewalt münden kann. Grund für die Bevorzugungkann sein:

Stellung in der Geschwisterreihe (Erstgeboreneerhalten oft mehr Anerkennung und Aufmerksam-keit, werden aber meist strenger erzogen als diejüngeren Geschwister);Persönlichkeitsmerkmale und Fähigkeiten;Geschlecht des Kindes.

Es macht allerdings einen gravierenden Unterschied,ob die Bevorzugung nur phasenweise oder aber per-manent geschieht. Ein Kind muss sich gerne haben,bevor es andere lieben kann. Das setzt voraus, dasses Liebe erfährt. Oft ist es der sehnliche Wunschnach Liebe und Zuwendung, der unerfüllt bleibt unddann zu Hassgefühlen gegenüber dem bevorzugtenGeschwister führt.c) Streitigkeiten und Scheidung:Eltern rivalisieren im Zuge von Ehestreitigkeiten oderim Falle einer Scheidung nicht selten um die Gefolg-schaft der Kinder. Sie suchen sich in einem derKinder einen Verbündeten, was wiederum negativeAuswirkungen auf die Beziehung der Geschwisteruntereinander haben kann.

4. 2. Sexuelle Gewalt

Die Grenze zwischen „normalem Doktorspielen“ undsexueller Gewalt wird von ForscherInnen anhandgewisser Kriterien markiert. Von sexueller Gewalt beiKindern unter 14 Jahren wird dann gesprochen,wenn eines der folgenden Merkmale zutrifft:

Die Altersdifferenz zwischen TäterIn und Opferbeträgt fünf Jahre oder mehr.Es wird Gewalt, Zwang oder Bedrohungangewendet.Penetrationsversuche mit dem Penis kommen vor.Feststellbare Verletzungen des Opfers treten auf.

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In der Fachliteratur werden zwei Formen dersexuellen Gewalt unter Geschwistern, welche auchals Inzest bezeichnet wird, unterschieden.

Machtorientierter Inzest: Darunter versteht managgressive, sadistische, ausbeuterische und/odererzwungene Übergriffe, die häufig mit weiterenpsychischen und physischen Gewalthandlungenverknüpft sind. Der Aggressor ist häufig ein ältererBruder.

Fürsorglicher Inzest: Geschieht im gegenseitigenEinvernehmen und zeichnet sich durch Freude ander Erotik, Lust und Liebe aus. Er findet vor allemin Familien statt, in denen auch andere Formenvon Gewalt verübt werden. So können z.B. Kinder,die von den Eltern misshandelt werden oder zuwenig Zuneigung erfahren, die ersehnte Wärmeund Geborgenheit in einer sexuellen Beziehung zueinem Geschwister suchen. Die Kinder verbündensich auf diese Weise und rächen sich damitgewissermaßen für die Demütigung und Zurück-weisung, die sie durch die Eltern erfahren haben.

Häufigkeit, Ursachen und Folgen von sexuellerGewalt an GeschwisternNach einer amerikanischen Studie haben rund einFünftel der Männer und nahezu doppelt so vieleFrauen sexuelle Gewalt durch Bruder oderSchwester erfahren.33 Als Ursachen für die Über-griffe werden genannt:

Gewalt in der FamilieSexuelle Kontakte zu Geschwistern können inFamilien, in denen Kinder physischer und/oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind, mehrere Funktionen erfüllen:

Sie verkörpern etwas Positives, sind aufregend,spannend und intensiv.Sie geben dem Kind die Möglichkeit, mit einemzuverlässigen anderen Menschen zu ver-schmelzen und sich als ganze Person zu fühlenundsie können zum Schutz vor Ängsten dienen.

RollenkonfusionKinder, die Geschwistern gegenüber die Rolle einesElternteils einnehmen (müssen), haben hierfür meistnicht die erforderliche Reife und Autorität. SexuelleGewalt stellt eine Möglichkeit dar, Macht zugewinnen und Einfluss auszuüben.

Auch Unsicherheit bezüglich der eigenen „Männlich-keit“ oder „Weiblichkeit“ kann dazu führen, dasssexuelle Übergriffe auf die Schwester/den Bruderverübt werden.

Scheidung und StiefelternschaftEin Kind, das der Auflösung der Familie hilflosgegenüber steht, kann sich durch die sexuellenÜbergriffe Einfluss auf ein Familienmitglied sichern. Wenn Stiefvater oder Stiefmutter als Eindringlingewahrgenommen werden, kann sexueller MissbrauchAusdruck für die Festigung der Geschwister-beziehung sein.

Sexuelle Gewalterfahrungen der ElternKinder, deren Eltern – vor allem deren Mütter –sexuelle Gewalt erfahren haben, werden eher vonGeschwistern missbraucht als Kinder, deren Elternkeine derartigen Erfahrungen gemacht haben.

Die Auswirkungen der sexuellen Übergriffe vonGeschwistern sind im Wesentlichen ident mit jenen,die bereits in vorangegangenen Abschnitten (s.o.)benannt worden sind. Prinzipiell gilt: Je jünger diebetroffenen Kinder sind, desto verwirrender undpotenziell schädlicher sind die sexuellen Gewalt-handlungen. Auch sind die Auswirkungen gra-vierender, je länger der Zeitraum ist, in dem sexuelleGewalt stattfindet.

33 Vgl. Finkelhor, D.: Sexually Victimized Children. New York 1979.

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1. DIE AUSWIRKUNGEN VON GEWALTAN FRAUEN – GEFANGENSCHAFT IMEIGENEN HEIM

Es ist nicht möglich, eine Misshandlungsbeziehungohne physische bzw. psychische Verwundungen undNarben zu verlassen. Frauen, die in Familien Gewaltdurch Männer erleiden, kämpfen um ihre körperlicheUnversehrtheit. Sie versuchen, Gewalt zu verhindernund sind „Überlebende“ von Gewalt. Der Begriff„survivor“ (Überlebende/r) hat sich in den letztenJahren im anglo-amerikanischen Sprachraum ver-breitet und trägt diesem Aspekt Rechnung. ImDeutschen ist dieser Begriff sehr viel wenigergebräuchlich und auch die Intention dahinter nochwenig bekannt.

1. 1. Die Strategien der Täter

Eine der wichtigsten Erkenntnisse von Praxis undForschung in den letzten Jahren war, dass Gewalt-taten an Frauen in der Familie nicht als einzelne,isolierte Handlungen gesehen werden dürfen,sondern einer Dynamik unterliegen. Diese Dynamikist vergleichbar mit Situationen in Gefangenschaft(mit bzw. unter Androhung von Folter), Terror oderGeiselnahme. Der Unterschied ist: Im häuslichenUmfeld sind Gefangenschaft und Terror für dieAußenwelt kaum wahrnehmbar. Selbst wenn dieTüren offen stehen fällt es schwer, das Gefängnis zuverlassen. Es gibt unsichtbare Barrieren wie öko-nomische Abhängigkeit oder Unterdrückung mitsozialen, psychischen und rechtlichen Mitteln oderauch mit körperlicher Gewalt. Diese Strategienwerden eingesetzt, um jede Autonomie der unter-drückten Person zu verhindern und maximale Machtund Kontrolle über sie auszuüben. Diese„Gefangenschaft“ schafft eine spezielle Beziehungzwischen Täter und Opfer. Der Täter wird zu einermächtigen, oft zur mächtigsten Person im Leben desOpfers/der Opfer. Sein Ziel ist letztlich nicht nur dieBeherrschung des Opfers, sondern es geht darum,die misshandelte Person zur Zustimmung zurGewalt zu bringen.

FolterDie Mittel und Strategien, um Kontrolle über Frauenzu erreichen, sind vergleichbar mit jenen der Folter.Sie bestehen in systematischen, wiederholten Hand-lungen, die traumatisierend wirken und sukzessivezu einer „Entmachtung“ und Isolation führen. Sieerzeugen Gefühle und Zustände von Angst, Hilflosig-

keit und Ohnmacht und zielen auf eine totaleSchwächung des Ich und des Selbstwertgefühls desOpfers ab. Auf körperliche Gewalt kann weitgehendverzichtet werden, da Drohungen und dieErinnerung an vorangegangene Gewalttaten bereitsausreichen, um einen konstanten Zustand von Angstzu erzeugen. Körperliche Gewalt und Aggressions-ausbrüche werden „bei Bedarf“ unerwartet einge-setzt und verstärken so das Gefühl, dass der Täterallmächtig und Widerstand zwecklos ist. Das Opfersieht seine einzige Chance darin, sich dem Miss-handler anzupassen. Todesangst ist dem Miss-handler jedoch oft noch nicht genug, das Opfermuss auch Dankbarkeit dafür zeigen, dass es amLeben gelassen wird.

Emotionale WechselbäderDa kein Misshandler rund um die Uhr gewalttätig,sondern auch immer wieder „nett“ ist, werden dieOpfer zusätzlich verunsichert. Ist der Gewalttäter amEnde doch ein „guter“ Mensch? Die Opfer setzenihre Hoffnungen auf die „gute Seite“ und bleibenbeim Täter. Auch die Umwelt reagiert auf die „netten“Seiten des Misshandlers und stellt sich nicht seltenin seinen Dienst, um die Frau von ihren Trennungs-absichten abzuhalten. Im Zusammenhang mitMacht- und Gewaltausübung muss jedoch erkanntwerden, dass Phasen der Freundlichkeit undgelegentliche Zuwendungen auch Teil der Strategiedes Täters sein können (in vielen Fällen auch sind),mit denen er das Opfer an sich bindet.

IsolationIsolation führt nach und nach zur Zerstörungsämtlicher Beziehungen. Frauen berichten immerwieder, dass ihnen vom Mann verboten wird, Kon-takt zur Familie zu haben, dass er FreundInnen undBekannte mit unfreundlichem Verhalten vertreibt,dass er nicht will, dass sie arbeiten gehen oder dasser sie während und nach der Arbeit ständig kon-trolliert. Betroffen sind auch die Kinder. Sie dürfenniemanden nach Hause einladen, andere Kindernicht besuchen. Die Opfer verlieren dadurch jeg-liches soziale Netz, was den Ausstieg aus der Miss-handlungsbeziehung zusätzlich erschwert.

Ständige Überwachung und Kontrolle sowie dieForderung nach unbedingter Loyalität zählenebenfalls zu den Isolationsstrategien. Am Beginneiner Beziehung werden solche Strategien oft alsLiebesbeweise gewertet, auf die Forderungen wirdfreiwillig eingegangen. Mit zunehmender Isolationsteigt jedoch die psychische und emotionale

III. GEWALT GEGEN FRAUEN

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Abhängigkeit. Die Opfer sind auf Informationen desMisshandlers angewiesen und dieser kann ihnenalles weismachen, da sie häufig keine Möglichkeitzur Überprüfung haben. Dies kann zu einer ver-zerrten Wahrnehmung führen.

ErschöpfungGewalttäter versuchen die psychischen undphysischen Kräfte des Opfers zu erschöpfen unddamit seine Widerstandskraft zu schwächen, indemdie Frau z.B. am Schlafen gehindert oder mit Arbeitüberlastet wird.

Abwertung der PersonBeschimpfungen und Abwertungen schwächen dasSelbstwertgefühl. Neben verschiedenen Demon-strationen von Macht werden manchmal auch sinn-lose Handlungen erzwungen, die besonderserniedrigend sind.

Das Opfer ist sich dieser Strategien meist nichtbewusst und tendiert dazu, bei sich die Schuld zusuchen. Zur Befreiung aus der Gewaltbeziehung undzur Bewältigung der Erfahrungen ist es daher auchnotwendig, mit den betroffenen Frauen dieStrategien von Gewaltausübung zu analysieren undGegenstrategien zu entwickeln.

1. 2. Rechtfertigungsversuche der Täter

Victim blamingVictim blaming bedeutet, dem Opfer die Schuld undVerantwortung für die Gewalttat zuzuschieben. Esschützt und entlastet die Täter und dient der Auf-rechterhaltung bestehender Machtverhältnisse.Victim blaming sorgt für ein gesellschaftliches Klima,in dem Gewalt an Frauen als verständliche und adä-quate Reaktion auf das Verhalten des Opferserscheint. Die Betroffenen werden in zweifacherHinsicht Opfer: durch die Gewalttat und durch denVorwurf, diese verursacht oder provoziert zu haben(sie hat nichts für ihn gekocht, einen zu kurzenMinirock getragen, ihren Mann betrogen, ...).

Macht- und Dominanzanspruch gewalttätigerMännerGewalttätige Männer sind oft davon überzeugt, dassder Mann in der Familie „das Sagen“ haben muss.Als Grund für die Gewalt geben sie z.B. an, dass diePartnerin nicht zu nörgeln aufgehört hat. Die Frau

wird durch die Misshandlungen zum Schweigengebracht, Macht und Autorität werden auf dieseWeise (wieder) hergestellt.

Bagatellisierung der eigenen GewalttätigkeitDie Analyse des Kontextes, in dem Gewalttatenverübt werden, wurde erst vergleichsweise spät alsForschungsthema aufgegriffen. Pionierarbeit indiesem Bereich leistete das britische Forscherehe-paar Dobash.34 Sie befragten sowohl Frauen alsauch Männer und fanden heraus, dass Formen,Ausmaß und Häufigkeit der Gewalt von denGeschlechtern sehr unterschiedlich wahrgenommenwerden. Nur bei „leichten“ Gewaltanwendungenstimmen Männer und Frauen in ihrer Einschätzungüberein. Schwere Misshandlungen und ernsthafteVerletzungen werden dagegen, sowohl was dasAusmaß als auch die Häufigkeit betrifft, extremunterschiedlich wahrgenommen. Dobash undDobash begründen dies mit Abwehrstrategien, diesich der Täter zurecht legt, um die Verantwortungvon sich zu weisen und sein Selbstwertgefühl hochzu halten.

1. 3. Täterprofile

Kriminologische Arbeiten haben sich bisher über-wiegend mit Verbrechen außerhalb der Familiebeschäftigt. Über Gewalttäter im Familienverbandexistieren vergleichsweise wenige Untersuchungen.Die meisten Arbeiten gibt es zum Thema sexuelleGewalt (v.a. Vergewaltigung), wobei hier die sogenannten Fremdtäter im Vordergrund stehen.

Männer, die ihre Ehefrauen oder Lebensgefährtinnenmisshandeln, dürften in erhöhtem Maße von diesenabhängig sein.35 Die Abhängigkeit wird nichtzugegeben bzw. ist sie dem Misshandler auch nichtbewusst. Sie zeigt sich vielmehr in kontrollierendemVerhalten, das darauf abzielt, die Freiheit der Frauzunehmend einzuschränken. Dieses Verhalten nenntdie amerikanische Wissenschafterin Lenore Walker„social battering“.36 Der Misshandler fühlt sich durchdie Kontrolle über die Frau mächtig und überdecktdamit die eigene Unsicherheit und Abhängigkeit. DieSchuld für die Misshandlungen liegt in seiner Logikalleine bei der Frau, denn wenn sie sich „richtig“ ver-halten würde, wären die Übergriffe nicht „nötig“.Für die Prävention von Gewalt und insbesondere fürdie Unterstützung der Opfer bei dem Schritt, eine

34 Vgl. Dobash, R.E./ Dobash, R.P. (Ed.): Rethinking Violence against Women, Thousand Oaks/London/New Delhi 1998. 35 Vgl. Godenzi, A.: Gewalt im sozialen Nahraum, Basel und Frankfurt am Main 1994. 36 Vgl. Walker, L. E.: The battered women, New York 1979.

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Misshandlungsbeziehung zu verlassen, ist eswichtig, dass Kriterien zur Einschätzung der Gefähr-lichkeit entwickelt und besonders gefährliche Miss-handler im Familienkreis identifiziert werden.Grundlagen zu diesem Thema – wie z.B. die Täter-typologien des US-Amerikaners Mederos – stammenvorwiegend aus der praktischen Arbeit mit Gewalt-tätern. Die folgenden Ausführungen beziehen sichauf die Arbeit Mederos.37

Profile besonders gefährlicher GewalttäterNach Mederos sind die drei gefährlichsten Typenvon Gewalttätern:

der besitzergreifende, eifersüchtige Gewalttäterakzeptiert keine Trennung von seinerFrau/Lebensgefährtin/Freundin,ist (krankhaft) eifersüchtig,neigt zu irrationalen Beschuldigungen,übt totale Kontrolle aus,droht mit Mord an Frau (und Kindern) oder mit Selbstmord,Bedrohung bleibt auch nach einer Trennung aufrecht;

der sadistische Gewalttäterist macht- und rachsüchtig,hat einen bizarren, gestörten Charakter,hegt tiefe Missachtung für die Frau als Person,wendet besonders grausame Formen der Gewaltan (folterähnlich),Gewalttaten haben häufig massive Verletzungenbzw. psychische Auswirkungen zur Folge,misshandelt häufig ohne Vorwarnung und ohneoffensichtliche Auslöser,sexueller Missbrauch der Kinder ist möglich,Vergeltungstaten und Racheakte sind möglich,hat meist keine Vorstrafen,kann eine angesehene gesellschaftliche Positionbekleiden;

der extrem gewalttätige Misshandlerhat eine extrem hohe Gewaltbereitschaft,fühlt sofort seine Männlichkeit in Frage gestelltund herausgefordert,muss sich immer beweisen,hat meist zahlreiche einschlägige Vorstrafen (allgemein gewalttätig),ist besonders gefährlich bei Gegenwehr,ist extrem streitsüchtig, besonders bei Autoritäts-personen,

kann gewalttätig werden, wenn er sich provoziertoder angegriffen fühlt,diesem Tätertyp müssen klare Grenzen gesetztwerden, seine Taten müssen sanktioniert werden;für das Opfer und das Umfeld sind Schutzmaß-nahmen bereitzustellen (z.B. Polizeischutz beiVerhandlungen).

In einem auch für Österreich richtungsweisendenamerikanischen Interventionsprojekt38 wurden ent-scheidende Fragen zur Einschätzung der Gefährlich-keit von Gewalttätern entwickelt. Diese wurden vonder Informationsstelle des Vereins AutonomeÖsterreichische Frauenhäuser (AÖF) übersetzt undadaptiert und werden in den Schulungen ver-schiedener Berufsgruppen sowie in der Arbeit derFrauenhäuser und Interventionsstellen verwendet,wo sie sich in vielfältiger Weise bewähren.

1. 4. Kriterien für die Einschätzung der Gefährlichkeit

Sieben Bereiche müssen bei der Einschätzung derGefährlichkeit eines Misshandlers genau untersuchtund dokumentiert werden, um eine Einschätzungtreffen zu können. Diese Bereiche sind:

Suchtgiftmissbrauch,Gebrauch von Waffen oder Ausübung einerKampfsportart,begangene Gewalttaten und Missachtung recht-licher Verfügungen,begangene Gewalttaten an der Partnerin,Besitzdenken/Eifersucht,Drohungen,Art der Auslöser für die Gewalttat.

Trotz Schulungen der zuständigen Institutionenbehandeln manche ihrer VertreterInnen schwereGewalttaten innerhalb der Familie häufig noch wie„Naturereignisse“, die nicht zu verhindern sind. EineAnalyse der schweren Gewalttaten und Morde imFamilienverband enthüllt jedoch, dass es zumeistschon vor der Tat viele Anzeichen für die Gefährlich-keit des Täters gegeben hat. Leider reagieren Exe-kutive und Justiz nicht immer angemessen oderwenden das Wissen über die Einschätzung derGefährlichkeit nicht an.

37 Vgl. Mederos, F.: Domestic Violence and Probation, unveröffentlichtes Manuskript, Duluth 1995.38 Egger, R./Fröschl, E./Lercher, L./Logar, R./Sieder, H.: Gewalt gegen Frauen in der Familie, 2. Auflage, Wien 1997.

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1. 5. Das Verhalten der Opfer

Immer wieder wird die Frage gestellt, warum Frauensich nicht vom Misshandler trennen bzw. zu ihmzurückkehren. Zahlreiche Forschungsarbeiten verweisen in diesemZusammenhang auf Parallelen zwischen Gewalt imfamiliären Bereich und Terror, Folter bzw. Geisel-nahmen. Ein wichtiges Erklärungsmodell wurde ausder Analyse eines Banküberfalls entwickelt.

Das Stockholmsyndrom39

Opfer von Gewalt verhalten sich ähnlich wie Geiseln– sie identifizieren sich als Überlebensstrategie mitdem Aggressor. Dies ist das Ergebnis einer psycho-logischen Studie, die die Auswirkungen einer Geisel-nahme im Zuge eines Banküberfalls in Stockholmanalysiert hat. Für dieses so genannte „Stockholm-syndrom“ gelten folgende Bedingungen:

Das Leben des Opfers ist bedroht.Das Opfer kann nicht entkommen oder glaubt,nicht entkommen zu können.Der Täter verhält sich gegenüber dem Opferphasenweise freundlich.Das Opfer ist von der Umwelt isoliert.

Auch Kinder misshandelter Frauen können einStockholmsyndrom – in Form der Identifikation mitdem gewalttätigen Vater – entwickeln, wenn siedirekt oder indirekt Gewalt und Drohungen mit-erleben.

Frauen geraten nicht plötzlich in eine Gewalt-beziehung. Vielmehr ist dies ein längerer Prozess,der mit Liebe oder vermeintlicher Liebe beginnt.Zuneigung, Verantwortungsgefühl für die Familie unddie Beziehung führen dazu, dass Frauen bei denersten Anzeichen manifester Gewalt nicht sofort mitTrennung reagieren, sondern oft lange versuchen,die Beziehung zu verändern.

Traumatic bondingDurch die vom Täter eingesetzten Strategien wirddie Abhängigkeit vom Misshandler im Verlauf einerGewaltbeziehung stärker. Die Opfer klammern sichzunehmend an die einzige Beziehung, die ihnengeblieben ist – nämlich die zum Misshandler.Dieses „traumatic bonding“ führt dazu, dass dieBetroffenen zunehmend die Sichtweise des Miss-handlers übernehmen und dass eigene Interessen,

Meinungen und Bedürfnisse völlig verschwinden.Manchmal ist die Gewaltausübung so massiv undumfassend (zum Beispiel durch sexuelle Gewalt),dass es dem Mann gelingt, die Frau zu brechen. Nur die (angedrohte) Gewalt an den Kindern lässtFrauen, die sich selbst schon aufgegeben haben,noch weiter kämpfen. Dauert die Misshandlungallerdings zu lange, dann schaffen Frauen es meistauch nicht mehr, ihre Kinder zu schützen. Sie gebendemoralisiert auf, was Selbstmord(versuche) zurFolge haben kann.

Bewältigungsstrategien (Coping strategies)Um das Überleben zu sichern und schwerere Gewaltzu verhindern, entwickeln Betroffene verschiedeneStrategien, die auf eine Veränderung der Situationzielen. Es kann zwischen problem- und gefühls-zentrierten Bewältigungsstrategien unterschiedenwerden.

Problemzentrierte Strategien konzentrieren sichauf eine aktive Veränderung der äußeren Situation(z.B. Trennung), wohingegengefühlszentrierte Strategien auf die Bewältigungim Inneren zielen.

Meist werden beide Strategien gleichzeitig oderabwechselnd eingesetzt, obwohl bei starkem Macht-gefälle vor allem gefühlszentrierte Bewältigungs-strategien relevant werden, da die realenMöglichkeiten, Veränderungen herbeizuführen,gering sind.

GegenwehrAus großer Angst um ihre Unversehrtheit oder jeneder Kinder wehren sich Frauen körperlich gegen denMisshandler. Doch falls er verletzt wird, riskieren sie,von ihm angezeigt zu werden. Sehr selten tötenFrauen ihren Misshandler. Wie amerikanischeStudienergebnisse zeigen, kann dies als Hinweisdarauf gedeutet werden, dass Frauen keinewirkungsvolle Hilfe bekommen: Seit der Einrichtungvon Frauenhäusern sind in den USA Morde angewalttätigen Männern zurückgegangen – nicht aberdie Morde an Frauen.40

Auswirkungen sexueller Gewalt an Frauen in der EheSexuelle Gewalterfahrungen führen zu intensivenGefühlen von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Aus-geliefertsein sowie zu Traumatisierungen. Ver-

39 Vgl. Graham, D. L./ Rawlings, E. I./Rigsby, R. K.: Loving to Survive. Sexual Terror, Men’s Violence and Women’s Lives, New Yorkand London 1994.

40 Zit. nach Washington Post, März 1999.

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gewaltigungen in der Ehe und in Ehe ähnlichenBeziehungen können besonders schwere Trauma-tisierungen zur Folge haben, da die Vergewaltigungdurch den Ehemann/Partner einen massiven Bruchdes Vertrauens in einer intimen Beziehung darstellt.Vergewaltigungen in der Ehe und in Ehe ähnlichenBeziehungen werden, im Gegensatz zu Vergewal-tigungen durch Fremde, meist mehrmals, oft sogarregelmäßig verübt und führen so zu chronischenAngstzuständen und Depressionen sowie zu einermassiven Beeinträchtigung des Selbstwertgefühlsder Frauen. Auch hier zeigt sich erneut, dass dieAuseinandersetzung mit der erlittenen Gewaltschmerzvoll ist und durch Schuldzuweisungen vonaußen noch erschwert wird.

1. 6. Gewalt als traumatische Erfahrung

Gewalttaten im Familienkreis bedingen traumatischeErfahrungen, die gravierende Folgen haben. Jelänger die Gewalt andauert und je massiver sie ist,desto stärker ist der Grad der Traumatisierung bishin zum chronischen Trauma, einer psychischenVeränderung, die das Gefühl des Ich-Verlustesbewirkt.

Traumata können entstehen wenn:eine Person ein Ereignis (mit)erlebt hat, das denTod oder Todesdrohungen, Verletzungen oder eineBedrohung der eigenen physischen Integrität oderanderer Personen beinhaltet;die Reaktion der Person intensive Angst, Hilflosig-keit oder Horror beinhaltet;die Person für kürzere oder längere Zeitaußergewöhnlichen psychischen oder physischenStressfaktoren ausgesetzt ist.

Viele Frauen haben auch nach der Trennung nochAngst vor Gewalt. Das Ende der Beziehungbedeutet nicht immer auch das Ende gewalttätigerÜbergriffe. Nicht selten setzt der Täter die Misshand-lungen fort – oft über Monate oder sogar Jahre.In der Folge können die Opfer Symptome der post-traumatischen-Stress-Disorder (PTSD) entwickeln.Das bedeutet:

Wiedererleben des Traumas als:wiederholte und quälende Erinnerungen an dasEreignis;wiederholte und quälende Träume über dasEreignis;plötzliches Gefühl oder Handeln, als ob sich dastraumatische Ereignis wiederholt (dazu gehörenz.B. Fantasien, Halluzinationen, bei Kindern:wiederholte Spiele, in denen Aspekte des Traumasausgedrückt werden);

intensive psychische Qualen beim Erleben vonEreignissen, die dem traumatischen Ereignisähneln oder dieses symbolisieren, z.B. Jahres-tage.

Vermeidung von Reizen, die mit dem Traumaassoziiert werden oder eine allgemeine Abge-stumpftheit, die vor dem Ereignis nicht vorhandenwar – angezeigt, wenn zumindest drei der nach-folgenden Symptome auftreten:

ständiges Bemühen, Gedanken oder Gefühle, diein Verbindung mit dem Trauma stehen, zu ver-meiden;ständiges Bemühen, Aktivitäten und Situationenzu vermeiden, die Erinnerungen an das Traumawachrufen;Unfähigkeit, sich an wichtige Aspekte desTraumas zu erinnern;merklich gesunkenes Interesse an bestimmtenAktivitäten, Verlust von Fertigkeiten (bei Kindernz.B. Verlust von kürzlich erworbenen Fähigkeitenwie Sprechen);Gefühle des Losgelöstseins oder der Entfremdungvon Menschen;eingeschränkte Fähigkeit, Gefühle zu empfinden;Gefühl einer verkürzten Zukunft, z.B. einetraumatisierte Person erwartet nicht erfolgreich zusein, Kinder zu haben, lange zu leben etc.

Anhaltende Symptome von verstärkter Erregbar-keit – angezeigt, wenn mindestens zwei derfolgenden Symptome auftreten:

Schwierigkeiten beim Einschlafen,Irritierbarkeit, affektive Ausbrüche,Konzentrationsschwierigkeiten,überhöhte Wachsamkeit,übertriebenes Erschrecken,psychologische Reaktionen auf Ereignisse, die andas Trauma erinnern oder dieses symbolisieren.

Bei schwer traumatisierten Opfern entwickeln sichAnpassungsmechanismen im negativen Sinn:

Verlust der Lebensfreude,Reduktion der zwischenmenschlichenBeziehungen auf ein Minimum,Vergessen und Verdrängen bis hin zum Leugnender Gewaltereignisse,Aggression gegen das Ich,Aggressionsgefühle gegenüber Personen undInstitutionen, von denen sich das Opfer im Stichgelassen gefühlt hat.

Zusammenfassend wird deutlich, dass eineTrennung vom Misshandler sehr schwierig undgefährlich sein kann. An Stelle der gängigen Frage„Warum bleiben Frauen in Misshandlungs-

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beziehungen?“ müsste aus Sicht von ExpertInnenvor dem ausgeführten Hintergrund vielmehr gefragtwerden: „Warum und wie schaffen es Frauenüberhaupt, sich aus Gewaltbeziehungen zubefreien?“

1. 7. Prozess der Hilfesuche und gesellschaftlicher Kontext von Gewalt

Trotz ihrer Isolation versuchen misshandelte Frauen,Hilfe zu bekommen, wenn sie das Gefühl haben, mitder Situation nicht mehr alleine zurecht zu kommen.Meist wenden sie sich zunächst an Verwandte undBekannte und erst in der Folge an Hilfseinrichtungenoder die Polizei, wenn sie sich ernsthaft gefährdetfühlen.

Nur umfassende Kenntnis über die Zusammenhängevon Ursache, Ausmaß und Auswirkung von Gewaltermöglicht es den Mitarbeiterinnen von Frauenhilfs-einrichtungen, adäquat zu reagieren und zu helfen.Für die Betroffenen selbst ist es sehr schwer, denersten Schritt zu tun. Sie schweigen aus Angst undScham und haben das Gefühl, den Helferinnen dieschrecklichen Erlebnisse nicht zumuten zu können.Helferinnen müssen daher zuerst signalisieren, dasssie in der Lage sind, Formen der Gewalt, auch diebrutalsten, zu benennen und auszusprechen.Geschieht dies nicht, so bleibt die Gewalt oft trotzmassiver Symptome unerkannt und „unbehandelt“.

2. MASSNAHMEN GEGEN GEWALT AN FRAUEN

Vorrangiges Ziel beim theoretischen und praktischenUmgang mit der Gewaltproblematik ist die Präven-tion. Unter Prävention wird nicht nur die Verhinde-rung von Gewalt vor ihrer Ausübung verstanden(primäre Prävention). Auch die Hilfe nach Gewalt-ereignissen (sekundäre Prävention) und die Verhin-derung der Fortsetzung von gewalttätigen Hand-lungen (tertiäre Prävention) fallen unter diesenBegriff. Von zentraler Bedeutung und Ausgangs-punkt für die Präventionsarbeit im feministischenBereich sind die Unterstützungsmaßnahmen für dievon Gewalt betroffenen Frauen.

2. 1. Hilfseinrichtungen für Betroffene

ExpertInnen schätzen, dass in Österreich 150.000

bis 300.000 Frauen pro Jahr von Gewalt betroffensind.41 Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig esist, den Opfern mit einem adäquaten Hilfsangebotzur Seite zu stehen.

Zu den wichtigsten Einrichtungen zählen:FrauenhäuserBeratungsstellenNotrufe

2. 1. 1. Die Frauenhäuser

2000 gab es in Österreich 18 Frauenhäuser, zweiFrauennotwohnungen und vier weitere Ein-richtungen, in denen misshandelte Frauen und ihreKinder Zuflucht finden können (letztere haben teil-weise andere Standards als die so genannten autonomen Frauenhäuser, s.u.). Etwa 350 Frauenmit ihren Kindern können gleichzeitig aufgenommenwerden, der Bedarf ist jedoch größer. Das Angebotentspricht nicht einmal der Hälfte der internationalempfohlenen Anzahl an Zufluchtsplätzen. EineExpertInnengruppe des Europarates hält einen Platzpro 7.500 EinwohnerInnen für notwendig.

Österreichs erstes Frauenhaus wurde 1978 in Wieneingerichtet, sechs Jahre nach der Öffnung deseuropaweit ersten Hauses in London. Die neueFrauenbewegung der 1960er-Jahre definierteGewalt gegen Frauen als gesellschaftliches Problem, im Gegensatz zur bis dahin vorherrschen-den Meinung, es handle sich um eine „Privat-angelegenheit“. Sie bezeichnete diese Gewalt alsgravierendste Form der Unterdrückung und Aus-beutung von Frauen und setzte sich dafür ein, dassFrauen und ihre Kinder die Möglichkeiten erhalten,dieser Gewalt zu entkommen.

Die autonomen Frauenhäuser – Prinzipien undAngeboteDie Arbeit in den autonomen Frauenhäusern basiertauf einem feministischen Konzept, in dessen Mittel-punkt die „Ermächtigung“ der Frauen steht. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen den Schutzsuchenden Frauen helfen, Schritt für Schritt wiederKontrolle über ihr Leben zu erlangen. Weitere wichtige Prinzipien sind:

Schutz und Sicherheit: Sie sind die wichtigsteVoraussetzung für die Aufarbeitung der Gewalt-erfahrung.Anonymität: Ohne Zustimmung der Frau werdenkeine Informationen weitergegeben.

41 Vgl. Bohrn, F.: Gewaltopfer Frauen. Unveröffentlichte Studie, Wien 1991.

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Einverständnis: Die Frauenhausmitarbeiterinnenarbeiten im Auftrag und mit dem Einverständnisder Frau.Parteilichkeit: Die Rolle der Frauenhausmit-arbeiterin ist ähnlich der einer Anwältin. Es werdenim Frauenhaus keine Beratungen gemeinsam mitdem Mann durchgeführt; sollte dies gewünschtwerden, wird die Frau an eine Ehe- oder Familien-beratungsstelle weitervermittelt.Selbstbestimmungsrecht: Die Frau trifft ihre Ent-scheidungen selbst; die Mitarbeiterinnen müssendiese Entscheidungen respektieren.Frauen helfen Frauen: Nur Frauen arbeiten inFrauenhäusern und Frauenberatungsstellen, dadie betroffenen Frauen auf Grund der negativenErfahrungen meist kein Vertrauen zu Männernhaben. Außerdem soll signalisiert werden, dassFrauen selbstständig und „stark“ sind.

Die Angebote der autonomen Frauenhäuser24-Stunden-Notruf (nicht in allen Frauenhäusern);24-Stunden-Aufnahme ins Frauenhaus;keine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts(Frauen und Kinder können so lange wie nötigbleiben und mehrmals kommen);kostenlose Unterbringung und Hilfe für Frauenohne Einkommen;Mitspracherecht der Bewohnerinnen bei derOrganisation;Frauen helfen Frauen (nur Mitarbeiterinnen);Teamarbeit der Mitarbeiterinnen;Hilfe für Frauen und Kinder in allen Angelegen-heiten (Unterkunft, Schutz, Beratung, Begleitungzu Polizei und Gericht, Existenzsicherung, Arbeits-suche, Wohnungssuche, Hilfe in allen Angelegen-heiten, die Kinder betreffen wie Schule, Kinder-garten und Probleme mit den Kindern, Nach-betreuung nach dem Frauenhausaufenthalt, etc.);Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit.

Die FinanzierungTräger der Frauenhäuser sind meist gemeinnützigeVereine. Die Finanzierung erfolgt

überwiegend durch Landesmittel,teilweise durch Bundesmittel sowiedurch Spenden.

Obwohl die Bezeichnung „Frauenhaus“ dies nichtzum Ausdruck bringt, sind mehr als die Hälfte derBewohnerInnen Kinder, die wiederum zu mehr als50% jünger als fünf Jahre sind. Eine qualifizierteBetreuung dieser Kinder ist dringend notwendig undwird in den meisten Häusern angeboten – wenn-gleich eine langfristige und kontinuierlicheFinanzierung dieses Angebots bislang nur inwenigen Einrichtungen erreicht werden konnte.

Die Notwendigkeit von Frauenhäusern wird längstnicht mehr angezweifelt. Dennoch ist ihre Existenz inrechtlicher und finanzieller Hinsicht nur in Wien undOberösterreich abgesichert. Eine gesetzliche Ver-pflichtung der Länder, Frauenhäuser einzurichtenund ausreichend zu finanzieren, ist daher erklärtesZiel der Frauenhausbewegung.

2. 1. 2. Die Beratungsstellen

Neben den vier ambulanten Frauenhausberatungs-stellen gibt es in Österreich noch eine Reihe weiterer Beratungsstellen für Frauen in Gewalt-beziehungen:

FamilienberatungsstellenFrauenservicestellenInterventionsstellenFrauennotrufeInformationsstelle gegen Gewalt

FamilienberatungsstellenZu den Familienberatungsstellen zählen u.a.spezialisierte Einrichtungen wie Männerberatungs-stellen, Kinderschutzzentren und Beratungsstellenfür Mädchen und Frauen. Sie bieten Unterstützungbei Gewalt in der Familie an. Die Versorgung ist vorallem in den Ballungszentren sehr gut. In denländlichen Regionen wurde das Angebot in denletzten Jahren kontinuierlich ausgebaut.

FrauenservicestellenFrauenservicestellen, die es außer in Vorarlberg injedem Bundesland gibt, haben ein vielfältigesAngebot, das auch Beratungen bei Gewalt in derFamilie einschließt. Sie sind vor allem in jenenRegionen unverzichtbar, wo es weder Frauenhäusernoch andere auf Gewaltprobleme spezialisierteBeratungseinrichtungen gibt.

InterventionsstellenDie als Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz(siehe „Nationales und internationales Recht“)geschaffenen Interventionsstellen unterstützen dievon Gewalt Betroffenen bei der Durchsetzung ihrerRechte und bemühen sich um eine verbesserteZusammenarbeit der involvierten Institutionen.

FrauennotrufeFrauen werden wesentlich häufiger durch Bekannteund Verwandte als durch Fremde Opfer sexuellerGewalt. Notrufe für vergewaltigte Frauen stellendaher wichtige Hilfseinrichtungen dar. Auf Grundfehlender Finanzierung ist nur der Wiener Notrufrund um die Uhr erreichbar. Neben telefonischerbieten die Notrufe auch persönliche Beratung sowieUnterstützung bei z.B. Behördenwegen an.

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Frauenhelpline gegen MännergewaltSeit dem Jahreswechsel 1998/99 gibt es erstmals inÖsterreich eine Notrufnummer für von Gewaltbetroffene Frauen, die rund um die Uhr aus ganzÖsterreich kostenlos zu erreichen ist. Obwohl sieerst vergleichsweise kurz besteht, wird die Frauen-helpline von zahlreichen Betroffenen kontaktiert.

Die Informationsstelle gegen GewaltSehr vielfältig sind die Aktivitäten der Informations-stelle, die 1991 vom Verein Aktionsgemeinschaft derAutonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF)gegründet wurde. Die Schwerpunkte der Arbeitliegen auf:

ÖffentlichkeitsarbeitSensibilisierung für das Problem Gewalt;Aufklärung über Ausmaß und Hintergründegewalttätiger Übergriffe;Erhöhung des Bekanntheitsgrades von und desWissensstands über Hilfseinrichtungen;Erreichung von Akzeptanz und Unterstützung für die Arbeit gegen Gewalt;

VernetzungFörderung der Zusammenarbeit aller involviertenInstitutionen, um Gewalt effektiv und effizientbekämpfen zu können;Veranstaltung von regelmäßigen Fachtagungen zuausgewählten Fragestellungen;Vernetzung auf europäischer Ebene durchEinrichtung eines Koordinationsbüros (1997) fürdas europäische Netzwerk gegen Gewalt anFrauen WAVE (Women Against Violence Europe);

Kooperationmit VertreterInnen sämtlicher Berufsgruppen, diemit Gewalt in der Familie befasst sind;mit VertreterInnen der Bundesministerien und derLandesregierungen;

Forschung und Entwicklung neuer MaßnahmenDurchführung von Forschungsprojekten zurwissenschaftlichen Erfassung des aus der Frauen-hauspraxis entwickelten Wissens;Entwicklung von Maßnahmen, wie etwa des Kon-zepts für die Einrichtung der Interventionsstellen;

SchulungenKonzeption und Durchführung der unten dar-gestellten Schulungsmaßnahmen.

2. 2. Staatliche Initiativen und Maßnahmen

Von staatlichen Stellen wurden in den letzten Jahrenwichtige Maßnahmen zur Prävention von Gewaltgesetzt.

2. 2. 1. Die Plattform gegen die Gewalt in der Familie

Ziel dieser 1992 vom ehemaligen Familien-ministerium ins Leben gerufenen Initiative ist inerster Linie die Verhinderung von Gewalt in derFamilie. Unter dem Motto „Einander kennen – Von-einander lernen – Miteinander arbeiten“ hat sich diePlattform zu einem Forum des Austauschs zwischenunterschiedlichen Organisationen, Initiativen undBerufsgruppen entwickelt.

Zu den Aufgaben der Plattform zählen:Förderung des Informationsaustausches,Vernetzung auf regionaler Ebene – Aufbauregionaler Netze,Bildung interdisziplinärer Arbeitsgruppen,Verbesserung der Kooperation mit verschiedenenBerufsgruppen,Schulungen und Weiterbildung – Sensibilisierunginvolvierter Berufsgruppen,Öffentlichkeitsarbeit.

26 Organisationen wie z.B. Jugendinitiativen, Senio-rInnenverbände, Frauen- und Männerberatungs-stellen und Kinderschutzzentren sind zur Zeit alsVernetzungsträgerInnen in einem der fünf Themen-schwerpunkte der Plattform tätig:

Gewalt gegen KinderGewalt gegen FrauenGewalt an und unter JugendlichenGewalt gegen ältere Menschengeschlechtsspezifische Burschen- und Männer-arbeit (seit 1998).

Die Plattform ist auch regional unterteilt. DieBundesländer sind in Zielgebiete zusammengefasst,in denen die Aktivitäten im Bereich Gewalt gegenFrauen von jeweils einer Organisation betreutwerden:

Wien/Niederösterreich (Informationsstelle gegenGewalt des Vereins AÖF);Burgenland (Familien- und FrauenberatungsstelleOberwart);Steiermark/Kärnten (Verein WIFF Völkermarkt –bis 2000, Frauenberatung Villach – seit 2000);Salzburg/Oberösterreich (Frauennotruf Salzburg);Tirol/Vorarlberg (Verein Frauen gegen Ver-GEWALTigung Innsbruck).

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Koordiniert wird die Plattform von fünf Plattform-koordinatorinnen, die auch gemeinsame Strategienund Zielsetzungen für Projekte entwickeln. AlsBeitrag zur Öffentlichkeitsarbeit erscheint die Zeitungder Plattform gegen die Gewalt in der Familie ineiner Auflage von 18.000 Stück.

Eine erste große Bilanz über die Erfolge der Platt-form wurde anlässlich des fünfjährigen Bestehens imMai 1998 gezogen. Bis zu diesem Zeitpunkt

hatten etwa 10.260 Kinder und Jugendliche sowie5.300 Eltern an Workshops und Seminaren zurprimären Prävention teilgenommen,1.900 VertreterInnen verschiedener BerufsgruppenFortbildungsseminare besucht,konnten rund 2.200 Personen aus unter-schiedlichen Berufsgruppen bei den regionalenVernetzungstreffen Kontakte knüpfen undhatten mehr als 3.000 Veranstaltungen (Vorträge, Tagungen, Workshops, Fortbildungs-veranstaltungen, etc.) stattgefunden.

Der Bereich Gewalt gegen Frauen in der Familiewird seit 1994 von der Informationsstelle gegenGewalt des Vereins AÖF koordiniert. Zu denAktivitäten in diesem Bereich zählen unter anderem:

Verbesserung und Erweiterung derOpferrechte im rechtlichen VerfahrenDer Erfolg bisher: Erstellung eines Forderungs-katalogs, der bereits mit VertreterInnen des Justiz-ministeriums, StaatsanwältInnen undPolizeibeamtInnen diskutiert wurde.Maßnahmen zum Schutz von Migrantinnen, dieGewalt in der Familie erlebenDer Erfolg bisher: Einbeziehung jener auslän-dischen Frauen, die von massiver Gewaltbetroffen sind, als besondere Gruppe in dieBundeshöchstzahlüberziehungsverordnung(BHZÜV), d.h., dass diese Frauen eine Chanceauf eine Beschäftigungsbewilligung haben und sodas Abhängigkeitsverhältnis zum Misshandlerdurchbrechen können. Diskussion und Sensibilisierung zum 1998reformierten Ärztegesetz – das mittlerweile inbezug auf die Anzeigepflicht wieder verschärftwurde.Enttabuisierung der Thematik Gewalt gegenFrauen mit BehinderungEntwicklung von Standards für die Durch-führung von Mediation

Ein aktueller Arbeitsschwerpunkt der Vernetzungs-trägerinnen im Bereich Gewalt gegen Frauen ist dieEntwicklung gemeinsamer Standards zur Durch-führung von Mediation bei Gewalt in der Familiesowie im Obsorge- und Besuchsrecht.

Sonderprojekt LiteraturdokumentationDie Literaturdokumentation, 1996 vom damaligenFamilienministerium in Auftrag gegeben, ist eineumfassende Zusammenschau der Literatur zumThema Gewalt in der Familie mit mehr als 1.400 Ein-trägen. Erhältlich ist dieses Archiv auf CD-ROM. Esenthält neben den Kerndaten auch Inhaltsangaben,Klappentexte oder Rezensionen. Ein besonderesAugenmerk lag auf der „grauen“ Literatur, jenenPublikationen, die nicht verlegt wurden wie Diplom-arbeiten, Vorträge oder Stellungnahmen. Ein Groß-teil der Literatur ist in der Präsenzbibliothek derInformationsstelle gegen Gewalt des Vereins AÖFeinsehbar.

2. 2. 2. Die Ministerratsvorträge

Die Schlusserklärung der UN-Menschenrechtskon-ferenz konstatierte einen „Reformbedarf im Bereichder Justiz und der Sicherheitspolitik“ in Österreichund die „Notwendigkeit einer engen Kooperation dermit dem Problem der häuslichen Gewalt befasstenEinrichtungen“. Diese Aufforderung fand bei gleichvier MinisterInnen (Familie, Frauen, Justiz undInneres) Gehör, die im Juni 1994, ein Jahr nach derMenschenrechtskonferenz, mit einem gemeinsamenVortrag reagierten. Das darin vorgestellte Reform-projekt mündete in zahlreichen Maßnahmen, zudenen letztlich auch das Gewaltschutzgesetz zählt.

Die Kernaussagen:Verbesserung der polizeilichen Intervention;Verbesserung der einstweiligen Verfügung nachder Exekutionsordnung;Verbesserung des Strafprozessrechts;Empfehlung zur Beauftragung einer Einrichtungzur Beratung der betroffenen Frauen sowie zurKoordination der Hilfsmaßnahmen.

Drei Jahre später kam es zu einem gemeinsamenVortrag von fünf MinisterInnen (Frauen, Familie,Unterricht, Justiz und Inneres) an den Ministerrat, indem der Gewaltbegriff erweitert wurde und vor allemeine Verbesserung des Opferschutzes im Mittelpunktstand.

Die Kernaussagen:Ausbau und Förderung der Interventionsstellen;schonende Vernehmung von Kindern und Frauenin Sexualstrafverfahren;Einrichtung eines Arbeitskreises zum Thema„Täterarbeit“.

Ein dritter Ministerratsvortrag im Dezember 1998(Familie, Justiz und Inneres) behandelte einenAktionsplan gegen Kindesmissbrauch und Kinder-

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pornografie im Internet. Viele der genannten Maß-nahmen sind mittlerweile umgesetzt worden.

2. 2. 3. Täterarbeit

Ausgehend von der Prämisse, dass die Arbeit mitGewalttätern den Opferschutz verbessert, wurdevom ehemaligen Familienministerium ein Modell-projekt zur Arbeit mit Männern, die sexuellen Miss-brauch verübt haben, initiiert und gefördert. DieErgebnisse aus der Begleitforschung des Modellswerden noch im Jahr 2002 vom Bundesministeriumfür soziale Sicherheit und Generationen publiziert.

Weitere Aktivitäten:Förderung von Männerberatungsstellen;Einberufung einer ExpertInnengruppe zum Thema„Arbeit mit Gewalttätern“ zur Entwicklung einesGesamtkonzepts zu Täterarbeit in Österreich: DieErgebnisse wurden in Form eines Berichtes(„Täterarbeit – ein Beitrag zum Opferschutz“)präsentiert und stellen die Basis für die künftigeTäterarbeit in Österreich dar. Der Bericht wurdevom ehemaligen Familienministerium alsBroschüre veröffentlicht, um eine breite Diskussiondes Themas in der Öffentlichkeit und in Fach-kreisen zu fördern.

2. 2. 4. Campagnen gegen Gewalt

Halt der Gewalt – Europäische Campagne zur Sensibilisierung der öffentlichen Meinung im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen:Diese bundesweite Campagne wurde Ende 1998 aufInitiative der damaligen Bundesministerin für Frauen-angelegenheiten gestartet. Ziel der Campagne war,durch die Schaltung von Fernsehspots und die Verteilung von Foldern für die Problematik Gewalt an Frauen und Kindern zu sensibilisieren und überdie neuen Gesetze zum Schutz vor Gewalt zuinformieren. Zur Beratung von Betroffenen wurde imZuge dieser Campagne die „Frauenhelpline gegenMännergewalt“ eingerichtet (siehe Abschnitt „Hilfs-einrichtungen“).

Kriagt eh kaner mit? – Campagne desFrauenbüros der Stadt Salzburg:Auf lokaler Ebene wurden in den vergangenen zehnJahren eine Reihe von Initiativen gesetzt. Stellver-tretend sei an dieser Stelle die Salzburger Cam-pagne „Kriagt eh kaner mit?“ genannt. Sie solltebetroffene Frauen und Kinder ermutigen, ihrSchweigen zu brechen und Hilfe in Anspruch zunehmen. An die Bevölkerung wurde appelliert, beiGewalt in der Familie mehr Zivilcourage zu zeigen.Ähnlich wie „Halt der Gewalt“ startete auch die

Salzburger Campagne – neben Plakataktion,Publikation von Infomaterial und Diskussionsver-anstaltungen – einen 24-Stunden-Notruf fürBetroffene aus dem Bundesland Salzburg. Durch dieKomplexität der Aktivitäten war diese Campagnesehr erfolgreich.

2. 3. Fortbildungs- und Schulungsprojekte

Schulungen und Fortbildung können auf allen dreiEbenen der Prävention ansetzen und dienen sowohlder Sensibilisierung für die Problematik als auch derVermittlung konkreter Handlungsmöglichkeiten.Angesprochen sind alle jene Berufsgruppen, die mitGewalt in der Familie befasst sind, z.B. die Exe-kutive, die Justiz, VertreterInnen des Gesundheits-,Sozial- und Bildungswesens.

Nach Ansicht der ExpertInnen aus dem Opferschutz-bereich sollte ein Basistraining Folgendesbeinhalten:

die Auseinandersetzung mit Vorurteilen und dereigenen Einstellung zum Thema Gewalt gegenFrauen;den Erwerb von Grundkenntnissen über Formen,Ausmaß, Dynamik und Folgen von Gewalt;die Entwicklung von Verständnis für die Situationbetroffener Frauen;die Vermittlung von Wissen über die Auswirkungder Gewalt auf Kinder;einen Einblick in die Motivation und in dieStrategien gewalttätiger Männer ermöglichen;die Aneignung von Wissen über Frauenhäuserund andere Hilfseinrichtungen für Frauen.

Ein zweiter Schwerpunkt von Schulungen liegt auf der Vermittlung von berufsspezifischenInformationen.

Zu den wichtigsten Projekten der letzten zehn Jahrezählen:

2. 3. 1. Schulungen für Polizei undGendarmerie

10 bis 25% aller Einsätze der Exekutive betreffenGewalt in der Familie. Die gute Zusammenarbeit mitder Exekutive ist daher ein wichtiges Anliegen derFrauenhausmitarbeiterinnen. Die erste Initiative zurEntwicklung von adäquaten Kooperationsstrategiengeht bereits auf das Jahr 1987 zurück. Das Innen-ministerium richtete damals einen Arbeitskreis ein, in dem führende BeamtInnen des Ressorts und Mit-arbeiterinnen der Wiener Frauenhilfseinrichtungenvertreten waren.

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Die Ergebnisse:1988 fanden die ersten Schulungen in Form vonvierstündigen Seminaren für leitende Kontakt-beamte statt. (Erst Ende 1991 trat die erste Frauin den Polizeidienst ein).Nächster Schritt war eine zweistündigeInformationsveranstaltung, die Teil der berufs-begleitenden Fortbildung der Wiener Sicherheits-wache war. Eine Evaluierung nach zwei Jahrenergab eine Verbesserung der Reaktion der Polizeibei Gewaltkonflikten. Dennoch war dieSensibilisierung der Polizeikräfte nicht ganzgeglückt: Vorurteile gegenüber den Hilfs-einrichtungen hielten sich ebenso hartnäckig wiemangelndes Verständnis für die Situation derbetroffenen Frauen.1993 wurden die Schulungen auf Initiative derTrainerinnen auch in die Grundausbildungintegriert; zuerst als eintägiges Seminar, ab 1994als zweitägige Veranstaltung. Beide Seminarkon-zepte entwickelte die Aktionsgemeinschaft derAutonomen Österreichischen Frauenhäuser(AÖF). Die Schulungen wurden durch die Ein-beziehung von VertreterInnen aus der Jugend-wohlfahrt, Frauen aus dem Kinderschutzbereichsowie durch das gemeinsame Unterrichten mitSicherheitswachebeamtInnen bereichert. DieErweiterung der Kompetenz der Exekutiv-beamtInnen durch das Gewaltschutzgesetz (siehe„Nationales und internationales Recht“) führte zueinem erhöhten Bedarf an qualifizierter Schulung.

2. 3. 2. Projekt „Gegen Gewalt an Frauenhandeln“

Die Exekutive ist bei weitem nicht die einzigeBerufsgruppe, die entscheidend zu einer Verbes-serung der Präventionsarbeit beitragen kann.JuristInnen, PädagogInnen, VertreterInnen medizi-nischer und psychosozialer Berufe sowie Mitarbeite-rInnen von Hilfseinrichtungen sind bei ihrer Arbeit mitGewalt in der Familie konfrontiert. Für diese Berufs-gruppen wurden im Rahmen des Projektes „GegenGewalt an Frauen handeln“ spezifische Seminar-konzepte erarbeitet, um sie in die Aus- und Fort-bildung zu integrieren.

Schulung für JuristInnenEin rechtliches Verfahren nach einer Gewalttat desPartners ist für das Opfer sehr belastend. Die Ant-worten des Rechtssystems auf die Gewalt wiegenschwer: Das Vertrauen ins Rechtssystem ent-scheidet erfahrungsgemäß in vielen Fällen, obGewaltdelikte überhaupt angezeigt werden. DieZusammenarbeit der Frauenhilfseinrichtungen mitden Gerichten wird dadurch erschwert, dass es

keine verpflichtende Fortbildung für RichterInnen gibtund es daher sehr schwierig ist, an diese Berufs-gruppe heranzukommen.

Das Interesse der Justiz an den Seminarkonzeptenwar jedoch sehr groß. 1996 wurden erstmalsSeminare an den Oberlandesgerichten Graz, Linzund Wien angeboten. In Wien und Linz wurden siesogar in das Fortbildungsprogramm für Richteramts-anwärterInnen übernommen. Die Seminare werdenüberwiegend positiv beurteilt, auch deshalb, weilJuristInnen oft große Schwierigkeiten im Umgangmit dem Thema und mit der Ambivalenz zwischeneigener Betroffenheit und notwendiger Unparteilich-keit haben.

Schulungen für ÄrztInnen und PflegepersonalMisshandelte Frauen suchen eher ÄrztInnen auf, alssich an die Polizei zu wenden. Doch die Medizine-rInnen behandeln meist nur die körperlichen Verlet-zungen und akzeptieren zu schnell die Erklärungender Frau, sie sei z.B. gestürzt. Beschwerden wieSchlafstörungen und Depressionen werden oft nichtim Zusammenhang mit Gewalt gesehen. Die Gründe:

wenig Zeit des medizinischen Personals fürPatientInnen;mangelnde Information über Anzeichen einerMisshandlung;das Schweigen der Frauen bzw. ihre Schwierig-keiten über die Misshandlungen zu sprechen.

Für die Seminarleiterinnen war es nicht einfach,Schulungen in diesem Bereich durchzuführen. AmBesten gelungen ist dies in den Krankenpflege-schulen sowie beim Pflegepersonal der Kranken-häuser. ÄrztInnen sind dagegen schwer zuerreichen.

Schulungen von PädagogInnenIn Alltagssituationen ergeben sich für diese Berufs-gruppe eine Reihe von Möglichkeiten, das ThemaGewalt in der Familie im Sinne von Prävention zubehandeln. Außerdem kommt es immer wieder vor,dass Kinder ihren LehrerInnen oder auch Hort-erzieherInnen erzählen, dass ihre Mutter geschlagenwird. Da sich PädagogInnen oft mit diesenSituationen überfordert fühlen, können ihnen imSeminar auch Handlungsmöglichkeiten zurIntervention vermittelt werden.

Trotz der Unterstützung seitens des Ministeriumsund der pädagogischen Institute wurde dasSeminarangebot bis dato wenig wahrgenommen.Begründet wird dies in erster Linie damit, dass esein breites Angebot an Fortbildungsveranstaltungen

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im Bereich Gewalt gegen Kinder gibt, weswegenSeminare zum Thema Gewalt gegen Frauen alsnicht unmittelbar relevant empfunden werden.

Schulungen von VertreterInnen psychosozialerBerufeEtwas anders ist der Zugang zu den so genanntenpsychosozialen Berufen, zu denen Sozialarbeite-rInnen, Sozial- und LebensberaterInnen, Ehe- undFamilienberaterInnen, Familien- und Heimhelfe-rInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnengezählt werden. Ein Schwerpunkt der Seminare imRahmen des Projektes „Gegen Gewalt an Frauenhandeln“ ist der Auseinandersetzung mit derjeweiligen Institution, in der die TeilnehmerInnen tätigsind, und der Analyse der Kooperation mit anderenBerufsgruppen gewidmet.

Die Weiterbildung im Sozialbereich wird vor allemdurch die Sozialakademien sowie die sozialenOrganisationen selbst betrieben. Der Versuch, dieSeminare bei psychosozialen Berufsverbänden undprivaten Aus- und Weiterbildungsinstituten zuimplementieren, war bislang nur mäßig erfolgreich.

Schulungen für Mitarbeiterinnen von Frauenhilfs-einrichtungenObwohl diese Seminare Teil des Gesamtprojektessind, unterscheiden sie sich auf Grund von Tätig-keitsbereich und Erfahrung der Teilnehmerinnen vonden bisher genannten Seminaren. Für die Mit-arbeiterinnen von Frauenhilfseinrichtungen stehenrechtliche Aspekte, die Situation von Migrantinnenund die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppenim Vordergrund. Mangels Finanzierung können dieseSeminare allerdings nicht regelmäßig angebotenwerden.

Interdisziplinäre ZusammenarbeitEin enormes Echo und eine durchwegs positiveBewertung riefen die interdisziplinären Seminarehervor, an denen VertreterInnen aller genanntenBerufsgruppen teilnahmen. Ziel waren das gegen-seitige Kennenlernen und der fachliche Austauschmit der Perspektive, Voraussetzungen für eine gutfunktionierende Kooperation zu schaffen. DieEvaluation ergab ein ganzes Bündel an notwendigenVoraussetzungen und Vorschlägen zur Verbes-serung der interdisziplinären Kooperation. Mangelseiner zuständigen Trägerinstitution können dieseSeminare nicht regelmäßig angeboten werden.

2. 3. 3. Fortbildung für Familienberatungs-stellen

Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes ent-stand der Bedarf nach spezifischer Schulung in derpraktischen Anwendung der neuen Rechtslage. DerVerein Autonome Österreichische Frauenhäuser botin diesem Zusammenhang 1997 Seminare zumThema „Neue Gesetze zum Schutz bei Gewalt inder Familie“ für interessierte MitarbeiterInnen vonFamilienberatungsstellen an. Unterstützt wurden dieSeminarleiterinnen von einer erfahrenen Rechts-anwältin und einer Familienrichterin.

Grundsätzlich werden Schulungen für betroffeneBerufsgruppen sehr positiv bewertet und alswesentlicher Bestandteil einer umfassendenPräventionsarbeit gesehen. Aus diesem Grund wärees wünschenswert, wenn derartige Angebote fixerBestandteil der Aus- und/oder Weiterbildung wären –wie dies bereits bei der Exekutive der Fall ist.

3. NATIONALES UND INTERNATIONALES RECHT

3. 1. Nationales Recht – Entwicklungen 1989-1999

Eine Reihe von gesetzlichen Neuerungen hat imletzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wesentlichzu einem verbesserten – rechtlichen – Schutz vonFrauen vor Gewalt in Österreich beigetragen. Anerster Stelle steht dabei das Gewaltschutzgesetz,dessen vorbildliche Wirkung sich auch daranerkennen lässt, dass ähnliche Gesetze in anderenLändern, z.B. in Deutschland, in Vorbereitung sind.

3. 1. 1. Das Gewaltschutzgesetz

Das von vielen ExpertInnen als Richtung weisendeingeschätzte „Bundesgesetz zum Schutz vorGewalt in der Familie“ soll nicht nur die Opfer besservor Gewalt schützen, sondern wird auch wegenseiner gesellschaftspolitischen Aussage sehrbegrüßt: Nicht das Opfer muss aus dem eigenenHeim fliehen (und z.B. in einem Frauenhaus Schutzsuchen), sondern der Täter muss die eigenen vierWände verlassen.

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Die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzesbestehen einerseits im

(polizeilichen) Wegweiserecht und Betretungs-verbot, verankert im Sicherheitspolizeigesetz(SPG; hier sind in Österreich die Befugnisse derPolizei geregelt), andererseits in Verbesserungen bei der (gerichtlichen) einst-weiligen Verfügung.

Das Wegweiserecht und Betretungsverbot 42

Das Wegweiserecht, geregelt unter § 38a Abs. 1 desSicherheitspolizeigesetzes, gibt der Exekutive erst-mals die Möglichkeit, einen Gewalttäter sofort ausder Wohnung – auch seiner eigenen – weg-zuweisen, wenn Gefahr für das Leben, dieGesundheit oder Freiheit anderer MitbewohnerInnenvon ihm ausgeht. Polizei und Gendarmerie sindauch berechtigt, ihm das Betreten der Wohnung undderen unmittelbarer Umgebung zu untersagen(Betretungsverbot).

Folgende Aspekte sind hervorzuheben:Das Gesetz versucht möglichst viele Menschen zuschützen. Daher muss bei der Anwendung keinVerwandtschaftsverhältnis der Beteiligten gegebensein. So könnte z.B. auch eine Untermieterin vorihrem gewalttätigen Vermieter geschützt werden.Die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle.Auch der Besitzer einer Wohnung kannweggewiesen werden.Die Wegweisung und das anschließendeBetretungsverbot gelten für zehn Tage. In dieserZeit kann die bedrohte Person einen Antrag aufeinstweilige Verfügung (s.u.) stellen. In diesemFall verlängert sich das Betretungsverbot bis zudem Tag, an dem die gerichtliche Entscheidungüber den Antrag der weggewiesenen Personzugestellt wird, längstens aber auf 20 Tage. Nachzwei Tagen muss die Verwaltungsbehörde über-prüfen, ob diese Maßnahme zu Recht erfolgt ist.Sie hat die Möglichkeit sie aufzuheben, wenn dieVoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen.Das Betretungsverbot kann jedoch nicht bloß aufGrund eines Antrags der betroffenen Person auf-gehoben werden, sondern es muss überprüftwerden, ob die Voraussetzungen, die zur Ver-hängung dieser Maßnahmen geführt haben – dasBevorstehen eines gefährlichen Angriffes aufLeben, Gesundheit oder Freiheit – wirklich nicht(mehr) vorliegen.

Die einstweilige VerfügungDas Betretungsverbot kann mittels einstweiliger Ver-fügung vom Gericht auf drei Monate verlängertwerden. Wird in der Zwischenzeit die Scheidungeingereicht (oder sind bestimmte andere, mit derAuflösung einer Ehe oder der Regelung der Benüt-zungsberechtigung an der Wohnungzusammenhängende Verfahren anhängig), so ver-längert sich die einstweilige Verfügung bis zumAbschluss des Verfahrens.

Die einstweilige Verfügung muss sich nicht nur aufdie Ausweisung aus der Wohnung und ein Rück-kehrverbot in dieselbe beschränken, sondern eskönnen auch ein „Straßenverbot“ für bestimmte Orte(Arbeitsplatz, Kindergarten etc.) sowie ein Kontakt-verbot ausgesprochen werden.

Neben den EhegattInnen können seit Mai 1997 auchLebensgefährtInnen, Kinder, Geschwister, Stief- undPflegekinder, Enkelkinder, Eltern und bestimmteandere Angehörige einen Antrag stellen. Zum ver-besserten Schutz der Kinder ist auch der Jugend-wohlfahrtsträger befugt, die einstweilige Verfügungzu beantragen.

Interventionsstellen als BegleitmaßnahmeEine wichtige Rolle bei der Prävention von Gewalt inder Familie spielen die Interventionsstellen. IhreFunktion als Opferschutzeinrichtungen ist im Gewalt-schutzgesetz festgehalten.

Es gibt neun Interventionsstellen, eine in jedemBundesland. Ihre Aufgaben sind:

Unterstützung der Opfer,Vernetzung und Koordinierung der Arbeit aller mitdem Problem befassten Institutionen.

In der Wiener Interventionsstelle wird darüber hinausauch mit Tätern gearbeitet bzw. werdentäterbezogene Interventionen initiiert.

Nach einem Einsatz wegen Gewalt in der Familieinformiert die Exekutive die zuständige Interventions-stelle binnen 24 Stunden. Die Mitarbeiterinnen derInterventionsstelle nehmen umgehend Kontakt mitden Betroffenen auf und bieten Beratung und Unter-stützung in rechtlichen und sozialen Fragen an.Auch die Einschätzung der Gefährlichkeit einesTäters und gegebenen Falls die Erstellung einesSicherheitsplanes gehören zum Tätigkeitsbereichder Interventionsstellen.

42 Dargestellt wird die seit 1.1.2000 geltende Rechtslage (gemäß SPG-Novelle 1999, BGBl. I/146/1999).

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Erste ErkenntnisseDie Statistik macht deutlich, dass die Anzahl derWegweisungen sowie Betretungsverbote seit derEinführung des Gewaltschutzgesetzes kontinuierlichzugenommen hat. Dies wird nicht mit einemAnsteigen der Gewalt in Familien erklärt, sondernmit der gewachsenen Erfahrung im Umgang mit demneuen Gesetz. Bei den einstweiligen Verfügungen zeigt sich, dassdie Maßnahmen der Exekutive und der Justiz gutineinander greifen. In mehr als 80% der Fälle wirddem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben,wenn zuvor eine Wegweisung durch die Exekutiveerfolgt ist.

Mit über 90% stellen Ehefrauen und Lebens-gefährtinnen die größte Gruppe der von Gewaltbetroffenen Menschen dar. Die Zahl der Männer als Gewaltopfer ist mit weniger als 1% sehr gering.

AusblickAus Sicht der PraktikerInnen, die dem Gesetz grund-sätzlich sehr positiv gegenüber stehen, gibt esdennoch einige Schwachstellen, die zu sehr gefähr-lichen Situationen führen können:

Die gefährdete Person kann die Polizei/Gendarmerie nicht rufen, da sie am Telefonierengehindert wird. Will sie am nächsten Tag eineWegweisung erreichen, wird diese oft mit demArgument, dass die Gewalt schon „vorbei“ sei,nicht verhängt.Der Gefährder hat beim Eintreffen der Exekutivedie Wohnung verlassen, kommt aber späterwieder zurück. Das Opfer hat oft nicht mehr dieKraft, die Polizei/Gendarmerie noch einmal zurufen. Die PraktikerInnen schlagen daher vor, dass die ExekutivbeamtInnen auf den Täterwarten sollten.Das Opfer geht „freiwillig“, wodurch die Exekutivesich manchmal nicht mehr veranlasst sieht, eineWegweisung auszusprechen. Für die Betroffenenbedeutet dies aber, dass sich ihre Chance aufeine rasche Verhängung der einstweiligen Ver-fügung stark verringern.Wird der Gefährder in Haft genommen, wird oftvon einem Betretungsverbot abgesehen. DasOpfer wird jedoch nicht über eine Entlassunginformiert, wenn es sich um Untersuchungshafthandelt.

Im Bereich der einstweiligen Verfügung können Pro-bleme dadurch entstehen, dass der Schutz zu sehran Fristen und Verfahren gebunden ist und soLücken entstehen. Der Schutz sollte nach Meinungvon ExpertInnen aus der Praxis so lange gewährtwerden, so lange Gefahr besteht. Er sollte nicht mit

z.B. der Scheidung enden, da gerade die Jahrenach einer Trennung zu den gefährlichsten zählen.Für von Gewalt betroffene Kinder gilt nur die 3-Monatsfrist, eine Verlängerung für die Zeit eineslaufenden Verfahrens (Besuchsrecht oder Obsorge)ist derzeit nicht möglich.

3. 1. 2. Vergewaltigung in der Ehe

Zu einer bedeutenden Änderung kam es 1989 imSexualstrafrecht: Hier wurde das Delikt der Ver-gewaltigung in der Ehe/Lebensgemeinschaft einge-führt. Rechtlich gesehen war Vergewaltigung zuvornur etwas, das ein Mann einer „fremden“ Frau antunkonnte, nicht aber seiner Ehefrau oder Lebens-gefährtin. Dieses „Gutheißen“ der Vergewaltigung inder Ehe und die heftige Diskussion, die in Österreichder Änderung des Strafgesetzbuches in diesemPunkt vorausging, zeigt, wie tief verwurzelt männ-liche Verfügungsrechte über die weibliche Sexualitätsind. Österreich ist jedoch kein Ausnahmefall. In vielen Ländern stellt die Vergewaltigung in derEhe/Lebensgemeinschaft noch immer keinestrafbare Handlung dar. Auch in Österreich gelanges nicht, die Vergewaltigung von Frauen in undaußerhalb der Ehe völlig gleichzustellen. In derEhe/Lebensgemeinschaft gilt sie zwar als strafrecht-liches Delikt – allerdings mit Einschränkungen imVergleich zur Vergewaltigung durch Fremde. Bei„minder schwerer Gewalt“ ist sie kein Offizial-sondern ein Antragsdelikt, d.h., die vergewaltigteFrau muss selbst den Antrag auf strafrechtliche Verfolgung stellen. Dazu kommt die Möglichkeiteiner „außerordentlichen Strafmilderung“, wenn dieverletzte Person erklärt, weiter mit dem Täterzusammen leben zu wollen.

Nach mehr als zehn Jahren zeigt sich, dass die Zahlder Verurteilungen wegen Vergewaltigung in derEhe/Lebensgemeinschaft sehr gering ist. DieErfahrungen der Fraueneinrichtungen lassen jedocheine hohe Dunkelziffer vermuten, da sich vieleFrauen schämen, über sexuelle Gewalt zu sprechenund im Allgemeinen davor zurückschrecken sieanzuzeigen. Zwar hat die gesetzliche Möglichkeit,über sexuelle Gewalterfahrungen von weiblichenExekutivbeamten befragt zu werden, die Situationder Opfer verbessert, doch vermutlich wissen diesnur wenige Frauen. Außerdem besteht darauf keinrechtlicher Anspruch; es handelt sich lediglich umeine Richtlinie für die Exekutive.

AusblickAls Vergewaltigung wird meist nur die mit brutalerGewalt durchgeführte Penetration definiert. AusSicht der PraktikerInnen wäre es jedoch wichtig, die

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Definition von Vergewaltigung weiter zu fassen, dajede Form sexueller Gewalt negative Auswirkungenhat. Als Vergewaltigung sollten im Strafgesetz allesexuellen Handlungen definiert werden, die gegenden Willen der Frau ausgeübt werden und ihr Rechtauf Selbstbestimmung missachten. Dazu gehörenauch Handlungen, die nicht mit körperlicher Gewalt,sondern mit anderen Mitteln durchgesetzt werden(Zwang, Drohungen, ökonomische Gewalt etc.).

3. 1. 3. Änderungen in der Strafprozess-ordnung

Das Recht auf Beiziehung einer Vertrauens-person43

Auf Verlangen der Zeugin/des Zeugen besteht seit1994 das Recht, bei der Einvernahme durch die/denUntersuchungsrichterIn eine Vertrauensperson mit-zunehmen. Schon in der Ladung muss auf diesesRecht hingewiesen werden.

Die schonende Einvernahme 44

Ebenfalls 1994 eingeführt wurde die so genannte„schonende Einvernahme“, die Gewaltopfern dasRecht gibt, ohne Beisein des Täters alsZeugin/Zeuge aussagen zu können. Die Ver-nehmung erfolgt in diesem Fall in einem abge-sonderten Raum und wird mittels Videokamera inden Verhandlungssaal übertragen. Bei Aussagengegen Angehörige und von Gewaltopfern, die unter14 Jahre alt sind, muss eine schonende Einver-nahme durchgeführt werden, wenn die betroffenePerson dies verlangt.

1998 wurde diese Regelung insbesondere für Opfervon Gewaltdelikten erweitert: Unter 14-Jährigemüssen zwingend schonend einvernommen werden.Alle anderen Personen müssen über dieses Rechtausdrücklich belehrt werden.

Allerdings zeigen die Erfahrungen der Frauenhaus-mitarbeiterinnen, dass Gerichte nicht immer unter-stützend und verständnisvoll reagieren, wennGewaltopfer dieses Recht in Anspruch nehmen.Viele Opfer trauen sich daher nicht auf ihr Recht zubestehen, da sie das Gericht nicht „verärgern“wollen. Positiv wirkt sich in diesem Zusammenhangdie Unterstützung von Gewaltopfern durch Opfer-schutzeinrichtungen aus. Das Recht auf Prozess-begleitung wird daher als zentrales Element für eine

Verbesserung der Situation von Gewaltopfern imStrafverfahren gesehen.

Die DiversionsnovelleSeit 1. Jänner 2000 können an Stelle eines Strafver-fahrens unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte „diversionelle Maßnahmen“ treten. DieBedingungen hierfür sind:

Die Schuld des Verdächtigen ist nicht als schweranzusehen.Die Tat hatte nicht den Tod eines Menschen zurFolge.Eine Bestrafung ist aus präventiven Gründen nichtgeboten.

Ausgenommen sind Delikte, die mit mehr als fünfJahren Freiheitsstrafe geahndet werden sowie alleSexualdelikte, nicht jedoch der „Missbrauch einesAutoritätsverhältnisses“ (§ 212 StGB).

Zu den diversionellen Maßnahmen zählen:der außergerichtliche Tatausgleich (ATA),Geldbußen,Erbringung gemeinnütziger Leistungen sowieBestimmung einer Probezeit.

Von Opferschutzeinrichtungen, insbesondere denFrauenhäusern, wurde immer wieder vorgebracht,dass der außergerichtliche Tatausgleich als Maß-nahme bei Gewalt gegen Frauen in der Familie nichtgeeignet ist. Begründet wird dies damit, dass es fürFrauen in Gewaltbeziehungen schwierig bzw. oftsogar unmöglich ist, dem Misshandler gegenüber zusitzen und Forderungen für einen Tatausgleich zustellen. Ebenso problematisch ist es für sie auch,den ATA abzulehnen, weil sich viele Betroffene unterDruck gesetzt fühlen und Angst haben. Eine häufigeFolge ist, dass sie Vereinbarungen zustimmen, dienicht in ihrem Interesse sind, um endlich „Ruhe“ zuhaben. Die MitarbeiterInnen von Opferschutzeinrichtungenhaben daher nicht den Eindruck, dass es sich dabeium eine Maßnahme handelt, die den Interessen derOpfer dient.Von den MitarbeiterInnen des ATA wird mitunter diegegenteilige Position vertreten. Die vom BMUJFgemeinsam mit dem BMJ und dem BMI in Auftraggegebene Begleitforschung entwirft eindifferenziertes Bild.45 Sie hat ergeben, dass der ATAin manchen Fällen von häuslicher Gewalt unter

43 § 162 Abs. 2 StPO44 § 162a Abs. 2 StPO45 Vgl. Pelikan, C./Hönisch, B.: Die Wirkungsweisen strafrechtlicher Maßnahmen bei Gewaltstraftaten in Paarbeziehungen. Das Straf-

verfahren und der Außergerichtliche Tatausgleich, Wien 1999.

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bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein kann, inanderen Fällen jedoch die Gefahr der Bagatelli-sierung der Übergriffe mit sich bringt.

3. 1. 4. Opferrechte, Schadenersatz undSchmerzensgeld

Derzeit sind Gewaltopfer im Strafverfahren nurZeugInnen. Sie können sich zwar als Privatbeteiligteanschließen und Schmerzensgeld verlangen, dochwerden sie meist von den Strafgerichten auf denZivilrechtsweg verwiesen. Dies bedeutet, nocheinmal einen Prozess durchstehen zu müssen – unddies auf eigenes Kostenrisiko. Da viele Opfer nichtnoch ein weiteres Mal aussagen wollen, verzichtensie lieber auf ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld.

Benachteiligend ist auch der Umstand, dass Opfervon Gewalt derzeit keinen Anspruch auf kostenloserechtliche Vertretung haben. Wenn sie sich als Pri-vatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen undeine anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen,müssen sie dafür selbst aufkommen. Sie könnenzwar versuchen, die Kosten vom Täter rück-zufordern, in der Praxis gelingt dies jedoch selten,weil die Opfer dafür oft erneut einen Prozessanstrengen müssten.

3. 1. 5. Änderungen im Ärztegesetz

Bis zur Reform des Ärztegesetzes 1998 unterlagenÄrztInnen der Anzeigepflicht, wenn sie im Rahmenihrer Berufsausübung Kenntnis von Gewalttaten anPatientInnen erlangten. Mit den Änderungen imÄrztegesetz 1998 wurde die Anzeigepflicht in deralten Form abgeschafft und durch § 54 ÄrzteGersetzt, der die Verschwiegenheits-, Melde- undAnzeigepflicht neu regelt. Nunmehr ist eine weitere Reform46 durchgeführtworden, in der die Anzeigepflichten für ÄrztInnen imVergleich zur vormals geltenden Regelung verschärftwurde.

3. 2. Internationales Recht – Entwicklungen 1989-1999

Die 90er-Jahre waren gekennzeichnet von zahl-reichen internationalen Initiativen zur Sichtbar-machung und Eliminierung von Gewalt an Frauen.

1979: Konvention gegen jede Diskriminierungder Frau (CEDAW)Mehr als zehn Jahre lang war die Konvention gegenjede Diskriminierung der Frau, Convention on theElimination of All Forms of Discriminationagainst Women (CEDAW), das einzige internatio-nale Rechtsmittel, um Frauenrechte – und damitauch ein Frauenleben ohne Gewalt – auf nationalerund internationaler Ebene einzufordern. Österreichunterzeichnete die Konvention 1982, drei Jahrenachdem sie von der UN-Generalversammlungbeschlossen worden war. Alle vier Jahre müssen die Staaten, die CEDAW unterzeichnet haben, demCEDAW-Komitee einen Bericht über die Lage derFrau im Land vorlegen. Im Frühjahr 2000 warÖsterreich zum dritten Mal dazu aufgefordert, seineBilanz vorzulegen. Eine Stärkung erfuhr die Kon-vention 1999. Die Frauenstatuskommission (Commission on the Status of Women) der UNObeschloss im März ein Optional Protocol, das esnun auch Einzelpersonen ermöglicht, wegen Ver-stößen gegen die Konvention Beschwerde zu führen(Individualbeschwerdeverfahren).

1993: Deklaration gegen Gewalt an FrauenEin weiterer Schritt im Rahmen der UN-Mechanis-men war die Verabschiedung der Deklaration gegenGewalt an Frauen (Declaration on the Elimination ofViolence against Women) im Dezember 1993, einhalbes Jahr nach der UN-Menschenrechtskonferenzin Wien. In sechs Artikeln werden die Staaten u.a.aufgefordert, verstärkt Maßnahmen zur Eliminierungvon Gewalt gegen Frauen zu ergreifen.

1994: Sonderberichterstatterin der UN-MenschenrechtskommissionMit der Ernennung von Radhika Coomaraswamy zurSonderberichterstatterin über Gewalt an Frauen(Special Rapporteur on Violence against Women)bei der Menschenrechtskommission der VereintenNationen wurde eine zentrale Forderung interna-tionaler Frauenorganisationen erfüllt. Seit ihrerBestellung 1994 hat Coomaraswamy zahlreicheBerichte mit Empfehlungen vorgelegt, die rechtlicheMaßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewaltvorschlagen. Von derselben Institution wurde 1998eine Resolution zur Eliminierung von Gewalt anFrauen beschlossen.

46 Vgl. 689 der Beilagen zu den Stenografischen Protokollen des Nationalrates XXI.GP.

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1995: Aktionsplan der WeltfrauenkonferenzSehr erfolgreich waren die internationalen Frauen-organisationen bei der UN-Weltfrauenkonferenz inPeking im September 1995. Dort wurde ein Aktions-plan (Platform for Action) beschlossen, der dieStaaten auffordert, nationale Aktionspläne zur Elimi-nierung von Gewalt an Frauen zu erstellen undumzusetzen. Überwacht wird deren Einhaltung vonder Frauenstatuskommission, die einmal jährlich inNew York tagt. Im Juni 2000 wurde im Rahmen einerinternationalen Konferenz in New York, Women2000 – Gender, Equality, Development and Peacefor the Twenty-First Century, Bilanz nach fünf Jahrengezogen.

1997: Resolution zur Eliminierung von Gewalt an FrauenNeben der Menschenrechtskommission haben sichauch andere Einrichtungen der Vereinten Nationendes Themas Gewalt an Frauen angenommen. Die in Wien ansässige Abteilung Crime Prevention andCriminal Justice beschloss 1997 nach mehreren Initiativen die Resolution zur Eliminierung vonGewalt an Frauen.

1997- 2003: Aktionen der Europäischen Union zur Bekämpfung von GewaltNach einer Entschließung des Europäischen Par-laments zum Thema Gewalt an Frauen 1986, in derdie Regierungen aufgefordert wurden, sich des Pro-blems verstärkt anzunehmen, dauerte es mehr alszehn Jahre, bis 1997 die Daphne-Initiative gestartetwurde. Dieses Programm ist innovativen trans-nationalen Projekten gewidmet und wurde auch1998 und 1999 fortgesetzt. Ab 2000 wird Daphne als mehrjähriges Programm weitergeführt (bis 2003).

1999 startete die Europäische Campagne gegenGewalt an Frauen in Ehe und Partnerschaft, dieauch noch 2000 fortgesetzt wurde. Teil dieser Campagne war eine Reihe von EU-ExpertInnen-konferenzen, die unter der Schirmherrschaft der EU-Präsidentschaften stattfanden (Baden,Dezember 1998; Köln, März 1999; Jyväskylä,November 1999; Lissabon, Mai 2000). Unter Beteiligungen von nicht-staatlichen Frauen-organisationen wurde auf diesen Konferenzen eineReihe von Standards entwickelt, die als Grundlagefür gemeinsame europäische Standards für dieBeseitigung von Gewalt an Frauen dienen sollen.

4. FORSCHUNG ZU GEWALT AN FRAUENIN DER FAMILIE

In den vergangenen zehn Jahren wurden einigeWeg weisende Studien auf dem Gebiet Gewaltgegen Frauen im familiären Umfeld durchgeführt.Vor allem engagierte Frauen aus Theorie und Praxisder Frauenhausbewegung brachten Licht ins Dunkeldieser Problematik. Hier kurz zusammengefasst diewichtigsten Arbeiten und Erkenntnisse:

4. 1. Gewalt gegen Frauen – Über das Ausmaßeines gesellschaftlichen Problems und dieNotwendigkeit konsequenter Maß-nahmen (1991)

Autorinnen: Cheryl Benard/Edit Schlaffer /Britta Mühlbach/Gabriele Sapik

Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums fürUmwelt, Jugend und Familie

Durchführung:1.000 Fragebögen an Frauen (820 retourniert),Analyse von 44 Polizeiakten und 17 Gerichtsaktenzu Gewalt in Beziehungen.

Ergebnisse:In Mittelschichtsfamilien wird weniger häufigphysische Gewalt ausgeübt als in „unter-privilegierten“ Familien.Jede fünfte Frau erlebt oder erlebte in ihrerBeziehung körperliche Gewalt, mehr als die Hälfte(53,6%) der befragten Frauen gaben an, vonmindestens einem Fall von körperlicher Gewalt ineiner Beziehung im näheren Umfeld zu wissen.Die Autorinnen vermuten, dass die Zahlen andererGewaltformen teilweise noch höher liegen, dennauf die Frage „Haben Sie selbst jemals in einerBeziehung mit einem Mann eine oder mehreredieser Gewaltformen erlebt?“ gaben 47% derbefragten Frauen an, verbale Gewalt erlebt zuhaben, 34,8% waren mit emotionaler und 15,5%mit finanzieller Gewalt konfrontiert, nur 38,8%konnten von gewaltfreien Beziehungen berichten.

Fazit:Stärkung bestehender Hilfseinrichtung sowieEinrichtung neuer Frauenhäuser und Beratungs-stellen;frühe Aufklärung der Kinder über Gewalt, daGewalt nach Ansicht der Autorinnen erlerntes Verhalten ist;Schulung betroffener Berufsgruppen;

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Gewalt in Beziehungen muss als Strafbestandgelten;hartes Durchgreifen der Polizei ist effektiver alsTherapie;Therapie für Täter, um männliches Verhalten unddie Einstellung gegenüber Frauen zu ändern.

4. 2. Ursachen und Folgen von Gewalt-anwendung gegenüber Frauen undKindern (1992)

Autorinnen: Elfriede Fröschl /Sylvia LöwProjekt „Über Liebe, Macht und Gewalt“ unter derLeitung von Prof. Erwin Ringel und Prof. LeopoldRosenmayr

Durchführung:problemzentrierte Tiefeninterviews,Einbindung von statistischem Material, theo-retischen Erkenntnissen und praktischenErfahrungen,Differenzierung verschiedener Theorien undErklärungsansätze.

Ergebnisse:Individuelle Gewalt ist strukturell verankert, d.h.,neben individuellen Risikofaktoren ist die gesell-schaftlich-kulturelle Minderbewertung der Frau diegrundlegende Ursache für männliche Gewalt.Die untersuchten Gewaltbeziehungen waren vontraditionellen Rollenbildern einer Partnerschaftgeprägt.Gewalt wird als Handlungsmöglichkeit gelernt;Medien unterstützen die Selbstverständlichkeit der Gewaltanwendung.

Fazit:Trotz der gesellschaftlichen Akzeptanz von Gewaltinnerhalb gewisser Grenzen wird Gewalt zuneh-mend verurteilt.Die Handlungen eines Gewalttäters beruhen aufseinen eigenen Entscheidungen und er mussdaher dafür zur Verantwortung gezogen werden.Prävention muss bei der Sozialisation von Män-nern und Frauen ansetzen.Gezielte wissenschaftlich begleitete Informations-und Aufklärungscampagnen sind notwendig.Vor allem an Schulen soll gelehrt werden, die Rollenbilder zu hinterfragen und Konflikte gewalt-frei zu lösen.Sehr gute Schulung der Helferinnen ist Voraus-setzung für die Ermächtigung der Frauen.

4. 3. Vergewaltigung – Ein Verbrechen ohneFolgen? Täter und Opfer im Spiegel derJustiz (1994)

Autorin: Marion BreiterEine Studie im Auftrag der Bundesministerin fürFrauenangelegenheiten

Durchführung:Analyse von 43 Gerichtsakten des Jahres 1990,die sich auf die Paragrafen 201 (Vergewaltigung),202 (geschlechtliche Nötigung) und 203(Begehung in Ehe oder Lebensgemeinschaft)bezogen,Leitfadeninterviews mit ExpertInnen,Prozessbeobachtung von Vergewaltigungsfällen,Vergleich der Daten von 1990 mit denen einerStudie von 1988.

Ergebnisse:Nach Schätzung Breiters wurden 1990 weniger als2% aller sexuellen Gewalttäter vor Gericht zitiert,weniger als 1% erhielten eine unbedingte Frei-heitsstrafe.Bei Vergewaltigung in einer Partnerschaft ist dieDunkelziffer noch höher, dennoch ist eine signifi-kante Änderung der Anzeigebereitschaft fest-zustellen. Lag der Prozentsatz der Angeklagten,die ihre Lebensgefährtin oder Ehefrau sexuell attackiert hatten, in den Jahren von 1985 bis 1988noch bei 3%, waren es 1990 bereits 20%.Auffallend ist, dass fast alle Angeklagten (93%),die eine Frau im Freien attackiert hatten, verurteiltwurden. Dagegen wurden mehr als zwei Drittelaller Angeklagten, die dasselbe in ihrer eigenen,der gemeinsamen oder der Wohnung von Drittengetan hatten, freigesprochen.

Fazit:Die Vergewaltigung durch Angreifer aus demsozialen Nahraum ist deshalb so problematisch,weil Frauen sich gegen sie wesentlich wenigerintensiv und wirkungsvoll wehren.Es setzt sich langsam die Einsicht durch, dass dieTäter meist nicht Unbekannte sind, sondernEhemänner, Lebensgefährten, Bekannte oder Verwandte.

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4. 4. Feministische Theorie und Praxis in derSozialarbeit: 10 Jahre Grazer Frauen-haus (1994)

Autorin: Martha Stadler

Durchführung:Befragung von ehemaligen Frauenhausbewohne-rinnen – mittels Fragebögen und Interviews – zurErwartungshaltung gegenüber dem Frauenhaus.

Ergebnisse:Im Allgemeinen wurden die Erwartungshaltungenhinsichtlich Schutz und Rechtshilfe erfüllt.Der Aufenthalt im Frauenhaus war insbesonderebei der Bewältigung von psychischen Problemenund dem Aufbau von Selbstvertrauen hilfreich.Positiv bewertet wurde Hilfe bei der Beschaffungvon Übergangs- oder neuen Wohnungen.Enttäuscht wurden die Frauen, wenn materielleHilfe erhofft worden war.

Fazit:Problematisch ist, dass es in der Steiermark nurein Frauenhaus gibt.In ländlichen Regionen sind Informationen überFrauenhilfseinrichtungen kaum erhältlich, derZugang ist schwierig.Öffentlichkeitsarbeit wäre dringend nötig, um dieHilfseinrichtungen möglichst vielen Menschen vor-zustellen.Vermehrtes Training durch Mitarbeiterinnen vonFrauenhilfseinrichtungen für jene Berufsgruppenund Institutionen, die mit betroffenen Frauen undderen Kindern in Kontakt kommen, ist wünschens-wert, ebenso wie gegenseitiger Informationsaus-tausch.

4. 5. Gewalt gegen Frauen in der Familie(1995)

Autorinnen: Renate Egger /Elfriede Fröschl /Lisa Lercher /Rosa Logar /Hermine Sieder

Forschungsprojekt finanziert durch den Jubiläums-fonds der Österreichischen Nationalbank

Durchführung:Vergleich nationaler und internationaler Strategienzur Eliminierung von Männergewalt und Diskus-sion deren praktischer Umsetzbarkeit inÖsterreich,Fragebogenaussendung weltweit,Einzelfallberichte.

Ergebnisse:Eine umfassende Darstellung von theoretischenAnsätzen, internationalen Interventionsstrategienund Beispielen österreichischer Präventionsmaß-nahmen in den Bereichen Gesundheit, Polizei undJustiz.

4. 6. Frauenhaus: Schicksal oder Chance?Eine Studie zur Entstehungsweise vonGewaltbeziehungen und die Rolle vonFrauenhäusern bei der Überwindung(1996)

Autorin: Martha Stadler

Durchführung:Befragung von Frauen, die im Frauenhaus Schutzgesucht hatten, mittels Fragebögen zu zwei Zeit-punkten (kurz nach der Aufnahme ins Frauenhaus,eineinhalb Jahre nach Verlassen des Frauen-hauses).

Ergebnisse:Mehr als die Hälfte der Frauen stammte auszumeist kinderreichen Unterschichtfamilien.Ihr Bildungsniveau war unterdurchschnittlich.Fast zwei Drittel hatten als Kinder familiäre Gewaltim Elternhaus, Streit und/oder übermäßigenAlkoholkonsum miterlebt.Ihre Erziehung war eher autoritär und demtraditionellen Rollenbild entsprechend.Die meisten Frauen waren von ihren Partnern, dieoft aus unterprivilegierten Schichten stammten,ökonomisch abhängig.Rund 30% der gewalttätigen Partner warenarbeitslos.Physische Gewalt wird eher in unteren sozialenSchichten, subtilere Formen der Gewalt werdendagegen in höheren sozialen Schichtenangewandt.

Fazit:Die Mängel, die im Hilfsangebot der Frauenhäuserfestgestellt werden, sind nach Ansicht Stadlersprimär auf die personelle Unterbesetzung zurück-zuführen (geringe Präsenz der Mitarbeiterinnen,mangelnde Konsequenz in der Organisation undArbeitsaufteilung, unzureichende Kinderbetreuung,räumliche Enge).Die größte Zustimmung unter den Befragten fanddie Forderung nach mehr Frauenhäusern.

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4. 7. Gewalt in der Familie – Ergebnisse einersoziologischen Studie in Zusammen-arbeit mit Sozialeinrichtungen, Polizeiund Gericht (1998)

AutorInnen: Max Haller /Franz Höllinger /Annerose Pinter /Birgit Rainer

Durchführung:Reflexion theoretischer und praktischer Ansätzeüber Ursachen und soziale Kontexte von Gewalt;Fragebögen zur Erfassung von Gewalttaten inFamilien, die im Februar und März 1997 beiPolizei, Gendarmerie und klinischen und sozialenEinrichtungen in der Steiermark bekanntgeworden sind;Interviews mit ExpertInnen;Analyse von Gerichtsakten (Steiermark, Oktober – Dezember 1995);Inhaltsanalyse von Tageszeitungen (1996).

Ergebnisse:Gewalt findet in erster Linie zwischen (Ehe-)Part-nerInnen und da vorwiegend gegen Frauen statt.Im urbanen Bereich werden mehr Fälle bekanntals in ländlichen Gegenden. Gründe dafür sind derbeengtere Wohnraum in Städten, die besseresoziale Einbettung am Land, aber auch die Angstzum Gegenstand des „Dorftratsches“ zu werden.Familiäre Gewalt wird in erster Linie zurückgeführtauf Ausdruck und Folge der Unfähigkeit,Beziehungskonflikte zu lösen.

Fazit:Im Gegensatz zu feministischen Studien-autorinnen sehen die AutorInnen dieser Studiepatriarchalisch geprägte Werte nicht als vor-rangige Ursache für Gewaltausübung, sondernvertreten die Ansicht, dass die Erosion traditio-neller Werte zu Rollenkonflikten und Verhaltens-unsicherheiten führe. Wichtigste sozialpolitische Forderung der Studien-autorInnen ist die Einrichtung eines Frauenhausesin der Obersteiermark sowie der Ausbau derBeratungsstellen in den steirischen Landregionen.

4. 8. Österreichische und internationaleStrategien zur Prävention von Gewalt(1998)

Autorinnen: Renate Egger /Elfriede Fröschl /Lisa Lercher /Rosa Logar

Projektleitung: Irmtraud Karlsson

Durchführung:Sekundäranalyse aktueller Literatur und Studiensowie die Präsentation konkreter Präventionsmaß-nahmen vor allem im Bereich der Primär- undSekundärprävention, aufbauend auf der Arbeit derAutorinnen von 1995 (s.o.).

4. 9. Kinder legen Zeugnis ab – Gesprächemit Kindern und Müttern in österrei-chischen Frauenhäusern (1998)

Autorin: Philomena Strasser

Durchführung:65 tiefenpsychologische Interviews, um fest-zustellen, wie Kinder und Jugendliche, die inösterreichischen Frauenhäusern mit ihren MütternZuflucht gefunden haben, die Gewalt gegen ihreMütter erlebt und verarbeitet haben,Interviews und Gruppendiskussionen mitExpertInnen.

Ergebnisse:Kinder, die ZeugInnen von Gewalt an ihrenMüttern wurden, erlitten mehrfacheTraumatisierungen; manche wurden selbst Opferder Gewalt ihres Vaters bzw. Stiefvaters.Das Miterleben von Gewalt kann dieselben Aus-wirkungen haben wie das Erleben von Gewalt.Eine Trennung zu einem früheren Zeitpunkt wirdoft verhindert, da das Bild von der Macht undHerrschaft des Mannes verinnerlicht wurde.Die Macht der Männer verstärkt die Tabuisierungder Gewalt.

Fazit:Die Bedeutung des Frauenhauses liegt in diesemZusammenhang in der Enttabuisierung der Gewalt-erfahrung und der Ermächtigung von Kindern undMüttern.

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4. 10. Gewalt in der Familie – EineEvaluierung der Umsetzung desösterreichischen Gewaltschutzgesetzes(1999)

Autorin: Birgitt HallerStudie im Auftrag des Bundesministeriums fürInneres

Durchführung:qualitative Auswertung von mehr als 1.000 Ein-schreitungen der Exekutive bei Gewalt in derFamilie;Interviews mit gefährdeten Personen und Gefähr-dern;Interviews mit institutionellen AkteurInnen, die inden Interventionsprozess eingebunden waren.

Ergebnisse:Das Ziel, den Schutz vor häuslicher Gewalt zugewährleisten, wurde meist ereicht.Die Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutz-gesetzes wirken auch als ein Signal an die Gesell-schaft: Gewalt im sozialen Nahraum darf nichtvorkommen und wird nicht geduldet.Fast jede zweite Intervention bewirkte eine Weg-weisung und/oder ein Rückkehrverbot.75% der Einschreitungen betrafen aufrechte Partnerschaften.Neun von zehn Gefährdern sind Männer, neunvon zehn gefährdeten Personen sind Frauen.Waren Kinder im Haus, musste ein Drittel vonihnen den Vorfall miterleben.In 25% der Fälle wurde die gefährdete Person verletzt und es wurde Anzeige erstattet.Zufriedenheit mit dem neuen Gesetz herrscht beiden staatlichen Stellen, da sowohl eineInterventionsmöglichkeit für die Polizei gegebenist, als auch die gefährdeten Personen durch dieInterventionsstellen zu ihrem Recht kommen.

4. 11. Die Wirkungsweisen strafrechtlicherMaßnahmen bei Gewaltstraftaten inPaarbeziehungen – Das Strafverfahrenund der außergerichtliche Tatausgleich(1999)

AutorInnen: Christa Pelikan/Bernhard HönischStudie im Auftrag des Justiz-, Innen- und Familien-ministeriums

Durchführung:teilnehmende Beobachtung einschlägigerGerichtsverhandlungen für den Vergleichstrafrechtlicher Interventionen des Strafprozessesund des außergerichtlichen Tatausgleichs (ATA);offene Gespräche mit den Betroffenen nach denVerhandlungen bzw. Verfahren und nach einigenMonaten;qualitative Auswertung eines Erhebungsbogenszur Aktenanalyse;Interviews mit ExpertInnen.

Ergebnisse:Gegen den ATA spricht, dass eingleichberechtigter Ausgleich angesichts vonAbhängigkeitsverhältnissen und eines Macht-gefälles zwischen Opfer und Täter nicht möglichist.Der ATA ist dann zu befürworten, wenn Opfer undTäter möglichst früh entscheiden können, welcheArt des Verfahrens sie bevorzugen.

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Die meisten Opfer von Gewaltkriminalität sind männ-lich – diese Feststellung gilt für Gewalt imaußerhäuslichen Bereich. Im häuslichen Bereich hin-gegen ist Gewalt gegen Männer ein Randthema –sowohl in der Forschung als auch in der öffentlichenDebatte. Gründe dafür sind:

Während familiäre Gewalt gegen Frauen undKinder durch die Aktivitäten der Frauen- undKinderschutzbewegung eine große Öffentlichkeitgefunden hat, haben Männergruppen Gewaltgegen Männer nie in vergleichbarer Weisethematisiert und problematisiert.Darüber hinaus halten eine Reihe von ExpertInnenfamiliäre Gewalt gegen Männer für ein Randpro-blem, indem sie es in Bezug zur Gewalt gegenFrauen und Kinder setzen und argumentieren,dass Männer wesentlich seltener als Frauen undKinder Opfer familiärer Übergriffe sind.

Betrachtet man die (Fach)Diskussion über Gewaltgegen Männer in der Familie, fällt auf, dass sie mit-unter sehr emotional geführt wird. Dies hängt nichtzuletzt damit zusammen, dass Gewalt gegenMänner und Gewalt gegen Frauen oftmals gegen-einander „ausgespielt“ wurde und wird. Bei derDurchsicht von Forschungsarbeiten entstehtmanchmal sogar der Eindruck, dass es in der Aus-einandersetzung mit dem Problem Gewalt gegenMänner primär darum geht, nachzuweisen, dassauch Frauen gewalttätig sind und in einigen Fällendie Übergriffe initiieren. Diese Tendenz wird sichauch in den nachfolgend zusammengefasstenErkenntnissen über Gewalt gegen Männer wider-spiegeln.

1. AUSMASS DER GEWALT

Zahlen zum Ausmaß der Gewalt gegen Männerberuhen entweder auf Befragungen oder auf derAnalyse von Strafanzeigen.

1. 1. Ergebnisse aus Direktbefragungen

In einer amerikanischen Untersuchung aus demJahr 1976 wird festgestellt, dass 11,6% derFrauen und 12,1% der Männer innerhalb desJahres vor der Befragung Gewalt gegen ihrenPartner/ihre Partnerin angewendet haben.47 Dieseannähernd gleich hohen Gewaltraten wurden inNachfolgeuntersuchungen bestätigt.In einer bundesdeutschen Untersuchung aus demJahr 1990 zeigte sich, dass 6% aller befragtenFrauen und 9% der Männer ihre PartnerInnenbereits einmal geschlagen oder geohrfeigthatten.48

Eine weitere deutsche Untersuchung (1994) stelltfest, dass vier von zehn Männern und Frauenbereits von PartnerInnen misshandelt worden sindund dass jeder dritte Mann und jede vierte Fraumit PartnerInnen zusammenlebt, die sie/ihnbereits einmal misshandelt haben.49

Bei Paaren, die nicht in einem gemeinsamenHaushalt leben, liegen die erhobenen Gewaltratenoft deutlich höher – zwischen 30 und 60% derMänner erfahren Gewalt durch Frauen.

1. 2. Analyse von Strafanzeigen

In einer britischen Untersuchung aus dem Jahr1983, bei der 3.020 Polizeiakten mit Gewaltdeliktenausgewertet wurden, zeigte sich, dass in etwasmehr als 1% der angezeigten Fälle von Gewaltgegen Männer in der Familie Frauen die Täterinnenwaren.50

Wie die Auflistung der Ergebnisse deutlich macht,liegen sehr unterschiedliche Zahlen zum Ausmaßder Gewalt gegen Männer vor.Zur Auswertung von Aussagen ausDirektbefragungen geben ForscherInnen zubedenken, dass

Frauen meist eher als Männer bereit sindzuzugeben, physische Gewalt angewendet zuhaben;Frauen – im Vergleich zu Männern – ihre Gewalt-taten meist als schwer wiegender einstufen;

IV. GEWALT GEGEN MÄNNER

47 Vgl. Straus, M. A./Gelles, R. J./Steinmetz, S. K.: Behind Closed Doors. Violence in the American family. Garden City, New York 1980.

48 Vgl. Wahl, K.: Studien über Gewalt in Familien. München 1990. 49 Vgl. Habermehl, A.: Gewalt in der Familie. Ausmaß und Ursachen körperlicher Gewalt. Hamburg 1994.50 Vgl. Dobash 1983 zit. nach Gemünden, J.: Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften. Marburg 1996.

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Männer normalerweise für sie untypische Formenvon Gewalt nicht berichten und dazu tendieren,leichte Formen von Gewalt rasch zu vergessen.

Das bedeutet, die Aussagekraft der Zahlen ausDirektbefragungen ist aus den genannten Gründenbegrenzt.Doch auch die Ergebnisse aus der Auswertung vonStrafanzeigen lassen sich relativieren. Festgestelltwurde nämlich, dass Frauen ihre gewalttätigenPartner eher anzeigen als Männer ihre Partnerinnen.

2. FORMEN VON GEWALT AN MÄNNERN

So wie auch weibliche Opfer, sind Männer vonphysischer, psychischer und sexueller Gewaltbetroffen.

2. 1. Physische Gewalt

Männer berichten selten über körperliche Gewalt-erfahrungen innerhalb der Familie. Mögliche Gründedafür sind:

Misshandlungen, die von einer Frau ausgehen,haben eher symbolischen und defensiven Cha-rakter, sind meist weniger schwer wiegend undwerden deshalb von Männern nicht als Gewaltwahrgenommen und definiert.Männer wissen um ihre physischen Kräfte undempfinden körperliche Attacken als wenigerbedrohlich.Körperliche Gewalt ist für viele Männer Teil ihresAlltags, so dass sie damit umgehen und sichdagegen wehren können.Gewalt durch Frauen und männliche Identität sindunvereinbar. Von einer Frau geschlagen zuwerden, bedeutet schwach zu sein. Darüber zuberichten würde einen Gesichtsverlust mit sichbringen.Viele Männer haben nur eingeschränkten Zugangzu ihren Gefühlen und können oft nichtartikulieren, dass sie sich verletzt, gekränkt odergedemütigt fühlen.

2. 2. Psychische Gewalt

Da psychische Gewalt keine sichtbaren Narben hin-terlässt, ist es sehr schwierig, diesen Bereich zuerfassen. Besonders problematisch ist der Versuch,die Grenze zwischen gewalttätigem und nichtgewalttätigem Verhalten zu ziehen. Die wenigen vorliegenden Erkenntnisse zum Themaberuhen auf Interviews mit Männern. Sie berichtenvon psychischer Gewalt seitens ihrer Partnerinnen

in Form von Kränkungen und Demütigungen ver-baler Art. Als besonders bedrohlich wird das In-Frage-Stellen der eigenen Männlichkeit erlebt.

2. 3. Sexuelle Gewalt

Männer erfahren sexuelle Gewalt überwiegend imaußerfamiliären Bereich (Gefängnis, Arbeitsplatz,etc.). Über sexuelle Gewalt durch Frauen in hetero-sexuellen Beziehungen hingegen wird extrem seltenberichtet – u.a. auch deshalb, weil es an Problem-bewusstsein über die Thematik mangelt.Sehr groß ist allerdings der psychische Druck, derim Bereich der Sexualität auf Männer ausgeübt wird.Sehr potent und „allzeit bereit“ zu sein, zählt zujenen Bildern, die Männern als Ideal von Männlich-keit (vor allem von Freunden und Medien) vermitteltwerden. Unter dem Druck dieses Idealbildes kann esMännern daher schwer fallen zu artikulieren, dasssie „keine Lust“ haben. Den ungewollten Sexerleben sie jedoch anders als Frauen. Er ist für sieweniger stark mit Demütigung, Depersonalisationund Machtlosigkeit verbunden. Dort wo allerdings sexuelle Aggression gegenMänner gewalttätig verläuft, in Form von Ver-gewaltigung durch andere Männer, sind die psycho-sozialen Folgen jenen vergleichbar, unter denenFrauen leiden.

3. URSACHEN: FRAUEN ALSTÄTERINNEN – MÄNNER ALS OPFER

In der Diskussion über Gewalt gegen Männer wirdimmer wieder die Ansicht vertreten, dass Frauengewalttätige Handlungen in erster Linie aus Not-wehr oder als Reaktion auf die Gewaltanwendungihrer Partner anwenden. Untersuchungen konntendiese Annahmen nicht bestätigen. Eine 1990 in denUSA durchgeführte Studie stellt vielmehr fest, dassFrauen eher als Männer mit Gewalthandlungenbeginnen. Auch die Gewalt-als-Notwehr-Thesekonnte nicht verifiziert werden.

Ob Frauen primär aus Notwehr oder als Antwort aufdie Gewalttätigkeit des Partners mit Gewaltreagieren, wurde auch im Zusammenhang mitTötungsdelikten von Frauen an Männern untersucht.Die Ergebnisse sind widersprüchlich: Das Ausmaßder Tötungsdelikte aus Notwehr reicht von 0,6% bis40%, wobei ExpertInnen die Untersuchungsdesignsder den Zahlen zu Grunde liegenden Studien alsproblematisch bezeichnen. Kritisiert wird beispiels-weise, dass die Ergebnisse zumeist auf Interviewsmit Täterinnen beruhen. Da das Tatmotiv ent-

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scheidend für das Urteil ist, ist die Frage nach demGrund für die Tötung des Partners nur bedingt aus-sagekräftig, vor allem während noch laufender Ver-fahren. Interessant ist jedoch, dass Notwehrallgemein als erfolgversprechende Verteidigungs-strategie angesehen wird, obwohl dies keineBestätigung in der Analyse von Begründungen für„Freisprüche“ findet.

In drei Studien im deutschsprachigen Raum wurdefestgestellt, dass Gewalt von Frauen an Männernselten spontan begangen wird. Sehr oft gibt es eineVorgeschichte von Gewalt – die Frau wurde vonihrem Partner, mitunter über sehr lange Zeiträume,misshandelt und entschließt sich irgendwann zurTötung des Partners, die dann sorgfältig geplantwird.

4. VERHALTENSWEISEN UNDBEWÄLTIGUNGSTRATEGIEN VON MÄNNERN

Wie bei weiblichen Betroffenen stellt sich auch beimisshandelten Männern die Frage, warum sie beiihrer Partnerin bleiben. Festgestellt wurde, dass dieBeweggründe von weiblichen und männlichenOpfern sehr ähnlich sind:

Sie haben bereits in der Herkunftsfamilie Gewalterfahren – Gewalt ist sozusagen „normal“.Die Übergriffe haben selten stattgefunden undwurden nicht als gravierend wahrgenommen.Es mangelt an alternativen Lebenskonzepten.

Zur Frage nach dem Umgang von Männern mitGewalt in Partnerschaften zeigt sich, dass Männereher defensiv reagieren, als selbst gewalttätig gegenihre Partnerin zu werden.

Welche Strategie sie im Einzelfall wählen, hängtdabei von verschiedenen Faktoren ab:

vom Austausch zwischen Opfer und Täterin(Möglichkeit über die stattgefundene Gewalthand-lung zu sprechen, über Ursachen und Folgen zureflektieren und bestehende Probleme zu disku-tieren und zu lösen);vom Schweregrad der Verletzung;vom angenommenen und/oder empfundenenErfolg der jeweiligen Bewältigungsstrategie;von der Billigung der Gewalthandlung (stammt dasOpfer aus einer Familie, in der körperliche Gewaltangewandt wurde, so wird es Gewalt in einer Part-nerschaft eher tolerieren);vom Vorhandensein anderer sozialer Beziehungenals Alternative zur Gewaltbeziehung.

Die nachfolgend dargestellten Strategien solleneinen Überblick über Bewältigungsmöglichkeitengeben. In der Praxis werden sie von den Betroffenenoft parallel oder hintereinander eingesetzt.

4. 1. Konsequenzen ziehen

Das Opfer sucht oder fordert eine Veränderung oderstellt die Beziehung selbst in Frage. Diese Strategiewird vor allem dann gewählt, wenn die Gewalt-handlung als tiefer Einschnitt in die Beziehung empfunden wurde, wenn kein Austausch stattfindenkonnte bzw. dieser zu keiner Veränderung führte.Sie ist allerdings sozial sehr kostenintensiv und ver-läuft meist konflikthaft.

Die Konsequenzen können folgende sein:

Rache, Vergeltung und VerweigerungIn diesem Fall revanchiert sich das Opfer für dieerlittenen Verletzungen und Demütigungen. Hierhandelt es sich aber nicht um Kurzschluss-reaktionen, sondern um geplante Racheakte. Diesereichen vom Verbreiten von Gerüchten, über Liebes-entzug, gewalttätige Attacken bis hin zum Mord. Auffallend ist, dass viele Opfer aus Angst vorStigmatisierung (z.B. als asozial bezeichnet zuwerden) davor zurückschrecken, die Gewalt öffent-lich zu machen.

Trennung, Scheidung, Abbruch und vorüber-gehende Auflösung der BeziehungDiese Strategie zählt zu den kostenintensivstenFormen der Bewältigung, da sie mit dem Verlust derBeziehung als Lebensgrundlage und Lebensper-spektive verbunden ist. Für diese Strategie spricht,dass als Grund für die räumliche Trennung ver-schiedene Motive genannt werden können – d.h.,die Gewalt als Ursache nicht benannt werden mussund somit auch dem Image von Opfer und Täterinnicht geschadet wird. Die Praxis zeigt allerdings, dass misshandelteMänner seltener als von Gewalt betroffene Fraueneine Beziehung beenden. Eine wichtige Rolle bei derEntscheidung für die Trennung spielen die Tiefe derBeziehung und die subjektive Billigung der Über-griffe. Je enger die Partnerschaft ist und je legitimerGewalt dem betroffenen Mann erscheint, destogeringer ist seine Bereitschaft, sich zu trennen.Welche Rolle soziale und ökonomische Gründe beider Entscheidung für eine Trennung spielen, wirdvon wissenschaftlichen Studien widersprüchlichbeantwortet. Während sie die einen als Gründe fürdie Trennung ausweisen, bewerten sie andere alsGründe, die aus Sicht der Betroffenen gegen dieTrennung sprechen.

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4. 2. Mobilisierung von Ressourcen

Um Ressourcen zu mobilisieren, d.h., Hilfe beiDritten zu suchen, muss der/die Betroffene sich ersteinmal als Opfer definieren. Meist wird dieseStrategie gewählt, um Täterinnen an weiterenGewalttaten zu hindern. Nachteilig wirkt sich aus,dass die Gewalt als solche thematisiert werdenmuss, was zu einer Schädigung des sozialenAnsehens führen kann. Unterschieden wirdzwischen informellen und formellen Ressourcen.

Informelle RessourcenZu ihnen zählen Freunde, Bekannte und Familie. Siewerden grundsätzlich viel häufiger mobilisiert alsformelle Ressourcen, da sie eine Konfliktlösung im„Privaten“ ermöglichen. Allerdings ist zu bedenken,dass ein großer Freundeskreis und gute sozialeKontakte ohnehin die Gefahr von Gewalt im fami-liären Bereich reduzieren. Im Vergleich zu Frauenwenden sich aber Männer erheblich seltener anFreunde und Verwandte um Hilfe, wobei Männerndarüber hinaus eine geringere soziale Kompetenzals Frauen attestiert wird.

Formelle RessourcenExekutive und Justiz werden von misshandeltenMännern sehr selten kontaktiert. Als Grund dafürwird angeführt, dass Männer befürchten (müssen),dass ihnen weniger Glauben geschenkt wird alsFrauen. Männer erstatten meist erst dann Anzeige,wenn sie von ihrer Partnerin mit einer Waffe bedrohtoder angegriffen wurden. Ergebnisse aus derEvaluation der Umsetzung des österreichischenGewaltschutzgesetzes scheinen dies zu bestätigen.Danach führte das Einschreiten der Exekutive sig-nifikant seltener zu einer Wegweisung, wenn die vonGewalt betroffene Person ein Mann war. Auch dieZahl der Festnahmen von Frauen war viel geringer.

4. 3. Normalisierung

Normalisierung bedeutet in diesem Zusammenhangein Anpassen, ein Tolerieren der Gewaltsituation.Vorteilhaft wirkt sich dabei aus, dass die Beziehungohne große Veränderungen bestehen bleiben kannund es zu keinen sozialen Folgekosten kommt. Pro-blematisch ist jedoch, dass das Selbstwertgefühl desOpfers mehr oder minder stark beeinträchtigt wirdund die seelische Gesundheit gefährdet werdenkann.

Normalisierung im engeren SinnDas bedeutet, dass Gewalt als üblich, alltäglichwahrgenommen wird. Da Gewalt zur männlichenSozialisation in vielen Kulturen zählt, wird

angenommen, dass diese Strategie sehr häufig vonmännlichen Gewaltopfern gewählt wird.

BagatellisierungIm Gegensatz zur Normalisierung wird bei dieserStrategie der Normbruch zwar definiert, doch alsbedeutungslos für den Mann angesehen. DieseStrategie wird sehr häufig eingesetzt, da Männererst bei schwerer Gewaltanwendung durch die Partnerin Hilfe in Anspruch nehmen.

RechtfertigungDie Gewalt wird zwar als Normbruch und alsschädigend wahrgenommen, jedoch durch dieUmstände legitimiert. Es wird angenommen, dassdiese Strategie in Paarbeziehungen nur sehr seltenangewandt wird – am ehesten vermutlich im Fallevon Notwehr.

EntschuldigungAuch in diesem Fall wird die Gewaltanwendung vomOpfer als Normbruch und als schädigend definiert,doch wird sie damit erklärt, dass sich der/die TäterInwährend des Übergriffs in einer psychischen Aus-nahmesituation befunden habe. Studien belegen,dass sich vor allem Täterinnen im Rahmen vonStrafverfahren dieser Strategie bedienen – z.B.behaupten, „geisteskrank“ zu sein. Allerdings fehlenErhebungen, wie oft in diesen Fällen der Partner dasOpfer der begangenen Gewalttat war.

BilanzierungBei dieser Strategie stellt das Opfer die Kosten, diedurch die Gewalttat entstehen dem Nutzen, der ausder Beziehung erwächst, gegenüber. Bleibt dieBilanz positiv, wird die Beziehung weitergeführt.

ProblematisierungDie Gewalttat wird vom Opfer als nicht gerechtfertigtangesehen, doch die Beziehung zum/zur TäterIn sollaufrecht bleiben. Das Opfer verlangt allerdings eineÄnderung des Status quo (z.B. der/die TäterIn sollmit dem Trinken aufhören, sich beherrschen, sicheiner Beratung/Psychotherapie unterziehen).

HilflosigkeitsreaktionenDie Gewalttat wird als Normbruch mit gravierendenund schädigenden Folgen gesehen, der wedergerechtfertigt noch entschuldbar ist. Das Opfer siehtjedoch keine Möglichkeit den derzeitigen Stand derBeziehung zu verändern bzw. in Frage zu stellen.Die Folgen sind oft Resignation und auchDepression.

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Zusammengefasst lässt sich feststellen, dassMänner Gewalt durch ihre Partnerinnen am ehestendurch Normalisieren im engeren Sinn, Bagatelli-sieren und Entschuldigen bewältigen. Sie sprechenkaum mit Dritten über ihre Gewalterfahrungen undnehmen vergleichsweise selten Hilfe in Anspruch –ein Verhalten, dessen Ursachen in erster Linie inRollenstereotypen gesehen wird.

Dass auch Männer durch ihre Partnerinnen Gewalterfahren, ist eine wissenschaftlich belegte Tatsache.Dennoch darf dieses Faktum nicht darüber hinweg-täuschen, dass die Konsequenzen der Übergriffe fürweibliche Opfer überwiegend gravierender sind alsfür männliche Opfer und dass weibliche Opferzumeist schwerer verletzt werden als männlicheBetroffene. Dass Gewalt gegen Männer existiert,rechtfertigt keinesfalls, Gewalt gegen Frauen und die Bedeutung öffentlicher Hilfen für Frauen zubagatellisieren.

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Das Thema „Gewalt gegen alte Menschen“ hat zuBeginn der 80er-Jahre, ausgehend von den Erfah-rungen der Sozialarbeit in Großbritannien und in denUSA, Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden.Dass nicht schon früher eine breite öffentliche Aus-einandersetzung stattgefunden hat, wird im Wesent-lichen auf drei Gründe zurückgeführt:1. Gewalt gegen alte Menschen ist weitgehend

unsichtbar.2. Altern und Sterben sind tabuisiert – dies begüns-

tigt das Schweigen über Gewalt im Alter.3. Lobby-Organisationen sind erst relativ spät ent-

standen; die traditionellen Pensionistenverbändewaren und sind eher sozialpolitisch orientiert.

1. FORMEN DER GEWALT AN ALTEN MENSCHEN

Gewalt gegen alte Menschen hat viele verschiedeneFormen. Die Bandbreite reicht von grob unhöflichemVerhalten über physische Angriffe bis hin zu Mord. Unterschieden wird zwischen:

Gewalt durch aktives Tun:körperliche Misshandlung (z.B. Schlagen, Ver-brennen, Festbinden an Möbelstücke, Ver-wendung von Gitterbetten, Verabreichung vondeutlich überdosierten Medikamenten);sexuelle Gewalt;psychische Gewalt (z.B. Beschimpfungen, Ver-unglimpfungen, Einschüchterungen, Drohungen,Verachtung);finanzielle Ausbeutung (Entwendung von Geldoder Vermögensbestandteilen, Unterbindung derVerfügungsmacht, Pressionen zur Eigentumsüber-tragung);Einschränkung des freien Willens (z.B. Unter-binden der freien Wahl des Wohnorts, Behin-derung oder Manipulation in der Abfassung desTestaments, Zwang zu Verhaltensweisen, z.B.bestimmte Kleidungsstücke (nicht) anzuziehen).

Vernachlässigung durch Unterlassung von Hand-lungen:

passive Vernachlässigung (z.B. Mangelernährung,Zulassen von Dehydration oder der Entwicklungvon Druckgeschwüren);aktive Vernachlässigung (z.B. keine Reinigung desBettes, Verweigerung hinreichender Pflege, desWaschens, der Versorgung mit Essen, mitMedikamenten);

psychische Vernachlässigung (z.B. Alleinlassen,Isolierung, beharrliches Schweigen).

Die Grenze zwischen Normalität und Gewalt ist nichtimmer klar und eindeutig. Zu den Gewalthandlun-gen, die von Einzelpersonen verübt werden, kommtnoch die strukturelle Gewalt der Gesellschaft, diesich primär in Altenfeindlichkeit äußert. Gemeint istdamit die soziale Diskriminierung, die negativeWahrnehmung und die damit zusammenhängendeStigmatisierung alter Menschen. Ihren Ausdruckfindet die Altenfeindlichkeit in erster Linie im sprach-lichen Bereich. Vor allem die Medien sind in ihrerWortwahl oft wenig sensibel (Stichwort „Über-alterung“ oder „Vergreisung der Gesellschaft“).

2. SOZIALE SITUATION DER GEWALTAUSÜBUNG

Gewalttätige Übergriffe auf alte Menschen können inverschiedenen sozialen Situationen stattfinden:

2. 1. Gewalt im öffentlichen Raum

Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil, werdenseltener Straftaten gegen alte Menschen begangenals gegen jüngere. Ältere Menschen sind zudem grundsätzlich eherbereit, Anzeige zu erstatten, was die Dunkelziffergeringer hält. Ein weiteres Vorurteil besagt, dass sich ältereMenschen mehr vor Kriminalität fürchten als jüngere.Diese Meinung lässt sich wissenschaftlich nichtbelegen, allerdings verhalten sich ältere Menschentendenziell vorsichtiger als junge. Nicht zuletzt des-halb, weil für sie ein höheres Risiko besteht, beigewalttätigen Übergriffen gravierende und mitunterbleibende Schäden davonzutragen.

2. 2. Gewalt in Pflegeeinrichtungen

Auf Grund der eingeschränkten Ansprechbarkeitvieler PatientInnen und der geringen medizinischenHeilungschancen wird die Pflege alter Menschenmitunter zur „rein mechanischen Massenabferti-gung“. Dazu kommt, dass viele PflegerInnen nicht mitaggressiven PatientInnen umgehen können. Siefühlen sich schuldig an der Situation, manche ver-halten sich unbewusst selbst aggressiv gegenüberden PatientInnen. Staut sich Hass auf, kann es zu

V. GEWALT GEGEN ALTE MENSCHEN

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„Revanche“ und – bei Mangel an moralischenBarrieren – zu extrem sadistischen Handlungenkommen. PatientInnen zu meiden zählt ebenfalls zu denmöglichen Reaktionen: Die PflegerInnen beachtendie PatientInnen nicht, verlassen das Zimmer odersperren die Tür ab, hängen die Klingel so hoch,dass sie nicht mehr erreicht werden kann, etc.

Darüber hinaus äußern alte Menschen mitunter denWunsch zu sterben – aus Angst, anderen zur Lastzu fallen, verstärkt durch die Ohnmacht und Hilf-losigkeit, mit der sich Pflegebedürftige dermächtigen, undurchschaubaren Institution und derscheinbaren Willkür des Personals ausgeliefertsehen. Aus dieser Situation heraus kann eineDynamik entstehen, die bis zur Tötung aus Mitleidführt.

Schulung wird von ExpertInnen als eine der Möglich-keiten gesehen, gewalttätige Übergriffe zu ver-hindern bzw. zu reduzieren und die Pflege alterMenschen, die körperlich Schwerstarbeit ist unddurch die ständige Konfrontation mit Tod und Verfallbesonders hohe psychische Ansprüche an dasPflegepersonal stellt, zu bewältigen.

2. 3. Gewalt im sozialen Nahraum

Nach internationalen Erhebungen erfahren bis zu10% aller alten Menschen Gewalt im sozialen Nah-bereich. Körperliche Übergriffe zählen hierbei zu denhäufigsten Gewaltformen.

2. 3. 1. Gewalt gegen pflegebedürftige alte Menschen in der Familie

Die wenigen vorhandenen Studien über Gewaltgegen pflegebedürftige alte Menschen machendeutlich:

Gewalt ist in allen sozialen Schichten anzutreffen.Das Leben in einem gemeinsamen Haushaltsteigert das Risiko für Übergriffe. EngesZusammenleben begünstigt schwelende undoffene Konflikte, was auch für stresshafteSituationen, die durch das Wohnen mit einemhilfe- und pflegebedürftigen Menschen entstehen,gilt.TäterInnen sind überwiegend erwachsene Kinderbzw. Schwiegerkinder, seltener die Ehepart-nerInnen. Die TäterInnen müssen aber nicht unbe-dingt in die Pflege involviert sein. Töchter üben eher psychische Gewalt aus odervernachlässigen die Pflegebedürftigen. Söhnewerden eher physisch gewalttätig.

Pflegende Angehörige, die Gewalt anwenden,fühlen sich fast immer mit der Pflegesituationüberfordert. D.h., die TäterInnen sind gleichzeitiggewissermaßen Opfer von Überforderung.Das größte Risiko Opfer von Gewalt zu werden,tragen Frauen im Alter von 75 und mehr Jahren.Einschränkend muss allerdings angeführt werden,dass Frauen in dieser Altersgruppe überwiegenund sich daher auch länger in einer Situation derPflegebedürftigkeit befinden.

Widersprüchliche Ergebnisse gibt es zur Frage, obdie Gefahr, Opfer zu werden wächst, je schlechterder Gesundheitszustand eingeschätzt wird. VieleForscherInnen sehen hier einen Zusammenhang.Andere halten dem entgegen, dass der Gesund-heitszustand an sich kein Risiko darstellt. Ausschlag-gebend ist vielmehr die Gebrechlichkeit, die dieFähigkeit vermindert, sich zu wehren oder derSituation entfliehen zu können.

3. DAS AUSMASS VON GEWALT

Was das Ausmaß der Gewalt gegen alte Menschenbetrifft, so fehlen, wie auch in anderen Bereichen der(familiären) Gewalt, repräsentative Zahlen. Gründe sind:

das Fehlen einheitlicher Definitionen;die mangelnde Vergleichbarkeit von Forschungs-ergebnissen;Grenzen bei der Übertragbarkeit von Daten ausanderen Ländern auf hiesige Verhältnisse;das große Dunkelfeld;die schwierige Unterscheidung, ob die Symptomevon Misshandlungen oder vom Alternsprozessherrühren;das Bestreben der Betroffenen, ihre Privatsphärezu wahren;bei ExpertInnenbefragungen: die selektive Wahr-nehmung und Befangenheit durch Berufsethosund Schweigepflicht;bei Aktenanalysen: die Dokumentationen in denAkten orientieren sich zumeist nicht an wissen-schaftlichen Kriterien.

Dennoch wird in manchen Untersuchungen davonausgegangen, dass etwa die Hälfte der altenMenschen irgendeiner Form von Gewalt ausgesetztist. Anzunehmen ist, dass dieses hohe Ausmaß aufeiner sehr weit gefassten Definition beruht, die verbale Gewalt und Vernachlässigung mit ein-schließt.

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4. URSACHEN UND HINTERGRÜNDEVON GEWALT AN ALTEN MENSCHEN

Es lassen sich im Wesentlichen fünf Konstellationenherausarbeiten, die ein erhöhtes Risiko für Gewaltan alten Menschen darstellen:

4. 1. (Wechselseitige) Abhängigkeiten zwischen Opfer und TäterIn

In unserer Gesellschaft existiert nach wie vor dieErwartung, dass die Familie eine lebenslange undsolidarische Form des Zusammenlebens ist. Demsteht entgegen, dass durch die zunehmende Indivi-dualisierung Abhängigkeiten mit Zwangscharakterabgelehnt werden, zumal diese zumeist für beideSeiten Kontrollverlust und Hilflosigkeit bedeuten. Diesem Spannungsfeld sind sowohl die altenMenschen als auch ihre Angehörigen ausgeliefert.

Auf Grund der Umkehrung der Macht- undAbhängigkeitsverhältnisse ist eine Veränderung derbestehenden Beziehungsmuster erforderlich. Nicht selten werden dabei ungelöste Konflikte ausder Vergangenheit reaktiviert. EmotionaleBeziehungen – z.B. zwischen Mutter und Tochter –werden ambivalent, weil ein Widerspruch zwischenden verinnerlichten Wertvorstellungen von Dankbar-keit und liebevoller Zuwendung und den oftdramatischen Einschränkungen in der eigenenLebensgestaltung besteht. Im schlimmsten Fall führtdiese Ambivalenz zu gewalttätigen Handlungen.

Viele Spannungen haben ihren Ursprung in denSchuldgefühlen, die Angehörige empfinden. Nichtselten verstärken alte Menschen diese bereits vor-handenen Emotionen. Gewalt ausübende Menschensind damit gleichzeitig Opfer und TäterIn.

Es gibt aber auch Abhängigkeitsverhältnisse, dieihren Ursprung in außerfamiliären Konstellationenund Persönlichkeitsmerkmalen oder antisozialenVerhaltensweisen der TäterInnen haben (psychischeKrankheit, andauernde Erwerbslosigkeit,Alkoholismus und Suchtgiftabhängigkeit,Spielleidenschaft, etc.).

4. 2. Fehlende Distanzierungsmöglichkeit

Eine signifikante strukturelle Ursache für Gewalt ist(zu) enger Kontakt, im Besonderen verursacht durchdas unfreiwillige Zusammenwohnen der Generatio-nen. Die Konfliktgefahr ist umso größer, je wenigerwirksam die soziale Kontrolle und je stärker dieLebenssituation durch Stress belastet ist.

Pflegebeziehungen schränken die Möglichkeitenzum Abstandhalten sehr stark ein. Als belastend undaggressionsfördernd wird nicht die Pflegetätigkeit ansich empfunden, sondern vielmehr die Notwendig-keit, auf Abruf bereit zu stehen bzw. ständiganwesend sein zu müssen.

4. 3. Soziale Isolation und unzureichendesoziale Unterstützung

Diese Faktoren können entweder das Resultat oderder Auslöser für Gewalt sein. Trifft ersteres zu, soführen das Fehlverhalten und die Angst, dass dieÜbergriffe aufgedeckt werden könnten dazu, dasssich die Familie isoliert. Die alten Menschen habendadurch wenig Möglichkeiten, um Hilfe von außer-halb zu bitten.

Umgekehrt kann mangelnde Unterstützung vonaußen – wichtig ist hier vor allem die soziale Unter-stützung – durchaus Gewalt begünstigen. Schwierig wird es, wenn die primäre Pflegepersonüberzeugt ist, die einzige zu sein, die die Pflegeleisten kann. Diese Auffassung steht im Widerspruchzum berechtigten Wunsch nach Unterstützung undkann zu erheblichen Spannungen führen.

4. 4. Psychische und körperliche Über-forderung

Physische Belastungen allein führen eher selten zuGewalt. Es sind vielmehr die psychischenBelastungen, die als extrem und überfordernd emp-funden werden. So kann es z.B. auf Grund der Persönlichkeitsver-änderung des zu pflegenden Menschen zu einemfast vollständigen Zusammenbruch regulierterBeziehungen kommen. Die positive Resonanz durchden/die Gepflegte/n gibt es kaum – im Gegenteil, oftist Aggression die Antwort auf Zuwendung. Psychi-sche Beeinträchtigungen des alten Menschenerleichtern in bestimmter Weise seine Entpersön-lichung, die Hemmschwelle zur Ausübung vonGewalt wird herabsetzt.

Eine Überforderung stellt auch die Diskrepanzzwischen der Erwartung, Kontrolle über die Pflegezu behalten und der Realität der Pflegeanforderun-gen dar. Besonders belastend wirken Depression,Unzufriedenheit und Nörgelei des alten Menschen.

Als frustrierend wird auch der Umstand erlebt, dasssich trotz intensiver Bemühungen der Zustand desalten Menschen nicht verbessert, sondern oft nochzunehmend verschlechtert. Eine besondere Gruppesind jene Verwirrten, die phasenweise klar und kon-

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trolliert erscheinen. Dies führt leicht zu einer Fehl-interpretation und zum Verdacht, dass der alteMensch mutwillig Beschwerden simuliert.

4. 5. Biografische Prädispositionen und derintergenerationelle Gewaltkreislauf

War das Zusammenleben in einer Familie immerschon von Aggressionen gekennzeichnet, so bestehtein erhöhtes Risiko für Gewaltanwendungen, oft miteiner Umkehrung der Rollen. So wird, analog zu den Erkenntnissen imZusammenhang mit Kindesmisshandlung,angenommen, dass Erwachsene, die ihre betagtenEltern misshandeln, früher selbst von diesen miss-handelt worden sind.Auch ungelöste Konflikte in einer Familie können zugewalttätigen Auseinandersetzungen führen.

5. ERFAHRUNGEN VON EXPERTINNEN

Nachdem die Forschungslage zum Thema „Gewaltgegen alte Menschen“ sehr unbefriedigend ist,wurden im Rahmen der Erstellung des Gewalt-berichts Interviews mit ExpertInnen aus der Praxisgeführt. Die nachfolgenden Erkenntnisse stammenaus der Auswertung dieser Interviews.

Formen und Orte der GewaltPhysische Gewalt an alten Menschen wird nachAnsicht der ExpertInnen vergleichsweise seltenverübt. Überwiegend kommt es gegenüber denPflegebedürftigen zu seelischer Grausamkeit undemotionaler Vernachlässigung. Diese Handlungendrücken sich in Bevormundungen, Einschränkungender Entscheidungsfreiheit, etc. aus. Finanzielle undmaterielle Ausbeutung von alten Menschen istebenfalls häufig anzutreffen. Sie muss nicht immervon Familienangehörigen verübt werden, da derWunsch nach körperlicher Nähe und die unter-drückte Sexualität alte Menschen empfänglich fürKontakte machen.

Problem DunkelfeldEin Großteil der Gewalttaten an alten Menschenwird nie entdeckt. Wenn doch, dann überwiegendaus folgenden Gründen:

Gelegentlich erfolgen Anzeigen – anonym odervon Nachbarn.In Krankenhausnotaufnahmen werden Verlet-zungen entdeckt, die einen Verdacht erwecken.In Tageszentren zeigen alte Menschen Verhaltens-auffälligkeiten, die mit Gewalt in Zusammenhanggebracht werden können.

Nicht bezahlte Rechnungen oder Mieten lassenden Verdacht aufkommen, dass Ausbeutung oderVernachlässigung im Spiel sind.

Werden Gewaltfälle aufgedeckt, reagieren alteMenschen oft mit Scham oder Furcht und versuchendie Gewalt zu vertuschen oder zu verharmlosen.

Überforderungen und wechselseitige VerstrickungenAlte Menschen üben nach Ansicht von ExpertInnenhäufig mehr oder weniger subtile Gewalt bzw.Gegengewalt aus, indem sie die pflegendenAngehörigen tyrannisieren und überbeanspruchen.

Selten kommt es jedoch zu Drohungen seitens derBetreuenden mit der Heimeinweisung oder des Pfle-geabbruchs. Viel häufiger ist eine moralischbegründete Tendenz zur Aufopferung anzutreffen.

Negative NetzwerkeffekteIst z.B. eine Frau schon mit der Pflege der krankenMutter überfordert, so wirkt der Ehemann, der sichvernachlässigt fühlt und mit der Heimeinweisungseiner Schwiegermutter droht, noch verstärkend.Das Netzwerk Familie schafft sozusagen eine nochgrößere Belastung.

Soziale ProblemfamilienGibt es in einer Familie Alkohol-, Tabletten- oderSuchtgiftmissbrauch, so reagiert die Umwelt oftsensibler auf mögliche Anzeichen von Gewalt. AlteMenschen sind in solchen Familien einer größerenGefahr ausgesetzt, finanziell ausgebeutet und psy-chisch oder physisch misshandelt zu werden.

SachwalterInnenDie Einschaltung von SachwalterInnen erweist sichoft als vorteilhaft, obwohl SachwalterInnen nur übereingeschränkte Kompetenzen im finanziellenBereich verfügen.

PflegegeldDie Auszahlung von Pflegegeld provoziert nachAnsicht der meisten ExpertInnen nicht Gewalt,sondern wirkt eher „lindernd“ auf die Situation.

Chancen und Grenzen von Eingriffen und VorbeugungInterventionsmöglichkeiten bei Gewalt gegen alteMenschen sind zumeist sehr eingeschränkt, weildiese selten selbst aktiv werden, keine Anzeigeerstatten wollen oder sich nicht als ZeugInnen zurVerfügung stellen. Um eine Eskalation der Gewalt zuvermeiden, erweist sich räumliche Trennung oft alssinnvoll.

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Positiv bewertet werden Beratungsgespräche mitund Informationsveranstaltungen für betroffeneAngehörige. Allerdings raten die ExpertInnen davonab, Informationsveranstaltungen als Veranstaltungenzum Thema „Gewalt“ anzukündigen, weil dieserfahrungsgemäß potenzielle TeilnehmerInnenabschreckt. Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung sindwesentliche Elemente der Prävention, dürfen sichaber, nach Meinung der im Rahmen der Erstellungdes Gewaltberichts befragten ExpertInnen nichtallein auf die Vermittlung von Informationenbeschränken. Empfohlen werden als präventiveMaßnahme z.B. auch Kontaktbesuchsdienste.Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit stellentelefonische Notrufdienste dar.

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIEPRÄVENTION VON GEWALT ANALTEN MENSCHEN

Für die ÖffentlichkeitDie Thematisierung des Problems in der Öffentlich-keit ist ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfungvon Gewalt als ein nicht erwünschtes sozio-kulturelles Phänomen. Bewusstseinsarbeit mussauch dahin gehend geleistet werden, dass unsereGesellschaft eine sehr rasch alternde ist und diegenerationenübergreifende Solidarität eine neueDimension dadurch erfährt. Wenn die Familie alsInstitution für Pflege und Fürsorge weiterhinbedenkenlos ausgebeutet wird, werden unweigerlichunerwünschte Nebeneffekte wie Gewalt oder dasAuseinanderbrechen von Familien vermehrt auf-treten.

Rechtliche Maßnahmen wirken im Bereich derBekämpfung von Gewalt an alten Menschen nichtunbedingt präventiv. Umstritten sind Anzeige- undMeldepflicht in Fällen, in denen Gewalt vermutetwird. Einerseits handelt es sich dabei um eineBevormundung von alten Menschen, andererseitssind die Indizien oft sehr vage und können zuungerechtfertigten Beschuldigungen führen.

Krisen- und Notruftelefone sind kostengünstig undals Hilfsmaßnahme rasch umzusetzen. In Österreichgibt es diese Einrichtungen bereits, doch da sie nichtüberall deutlich ausgewiesen sind, lässt ihr Bekannt-heitsgrad zu wünschen übrig. Die Einrichtung einesKriseninterventionszentrums wäre sinnvoll undwünschenswert.

Für professionelle KräfteWeiterbildung in Form von Informationsvermittlungund praktischem Verhaltenstraining sowie Super-vision werden bereits regelmäßig angeboten. Dabeigeht es in erster Linie um das Erkennen von Gewalt.

Als problematisch angesehen werden hingegengezielte Kontrollbesuche zu Hause, da sie stark indie persönliche Freiheit eingreifen. Sie dienen derVorbeugung von Misshandlungen, da sie sich auf sogenannte Problemhaushalte konzentrieren.

Nicht unumstritten ist auch die präventive Funktionder Polizei, obwohl sich gerade im Zusammenhangmit alten Menschen einige Vorteile erkennen lassen.Die Polizei genießt meist hohes Ansehen bei älterenMenschen und ist leicht und jederzeit verfügbar. Siesetzt der Gewalt ein vorläufiges sofortiges Ende undschaltet in der Regel umgehend die Sozialdiensteein.

Für pflegende AngehörigeGrundsätzlich muss gelten, dass Hilfe vor Strafekommt. Daher ergibt sich ein 3-Stufen-Plan für diesoziale Unterstützung in der Pflege:1. Vorbereitung und Beratung sowie die Aufklärung

über die möglichen psychischen Folgen vor derPflegeübernahme;

2. Hilfe zur Selbsthilfe durch unkompliziert zugäng-liche Angebote (Selbsthilfegruppen, Pflegekurseetc.);

3. direkte Hilfe durch ambulante Dienstleistungenund das Schaffen von Möglichkeiten, um Distanzherzustellen (temporäre Heimaufenthalte, Tages-und Kurzzeitpflegemöglichkeiten, etc.).

Für die betroffenen alten Menschen selbstVorbeugung gegen „gewöhnliche“ Kriminalität (z.B. Empfehlungen wie: größere Geldbeträgenicht in der Kaffeedose aufbewahren, etc.);spezielle Selbstverteidigungskurse;Kontaktieren einer Anlaufstelle oder Vertrauens-person;SachwalterInnen zur Vermeidung finanzieller Aus-beutung;Übersiedlung in ein Heim als letzter Ausweg.

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Mehr und mehr Menschen, die nicht dem vorherr-schenden Normen- und Wertesystem entsprechen,scheinen von Gewalt betroffen zu sein. Es sind diesobdachlose oder alte Menschen, Homosexuelle, Aus-länderInnen und auch Menschen mit Behinderungen.Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass essich bei Gewalttaten gegen jene Gruppen um Einzel-fälle handelt, sondern eher davon, dass dies Resul-tate der sich wandelnden sozialen Einstellungen inunserer Gesellschaft sind. In diesem Sinn sind sieals Phänomen der Entsolidarisierung in dieserGemeinschaft zu begreifen.

Menschen mit Behinderungen sind eine sehr hetero-gene Gruppe. Art und Grad der Behinderung spielenbei der Analyse von Gewalt an dieser Personen-gruppe eine wichtige Rolle. Doch zuvor stellt sich diewichtige Frage: Was ist eine Behinderung? EinigeForscherInnen betrachten Behinderung lediglich alseine soziale Erfindung, eine Umschreibung fürMenschen, die anders sind. Somit ist Behinderungein relativer Begriff, da neben dem objektiven Faktorder Schädigung und den direkten Folgen, der Beein-trächtigung, auch die Wahrnehmung des behindertenMenschen und die Benachteiligung im gesellschaft-lichen Leben eine Rolle spielen. Behinderungdefiniert sich damit sehr stark über den Umgang derGesellschaft mit den Betroffenen.

In der amerikanischen Literatur wird dafür auch derBegriff „disablism“ verwendet. Darunter sind eineReihe von negativen Haltungen und Handlungengegenüber Menschen zu verstehen, die in ihremErscheinungsbild, ihrem Verhalten, ihrer physischenund psychischen Konstellation anders sind.

1. SPEZIFISCHE FORMEN DER GEWALTAN BEHINDERTEN MENSCHEN

1. 1. Physische Gewalt

Neben all jenen Formen von physischer Gewalt wiesie im ersten Abschnitt bereits ausführlich dargestelltwurden, erleben Menschen mit Behinderungen –anders als die meisten anderen Betroffenen vonGewalt – physische Gewalttaten besonders auch imöffentlichen Raum, in Parks, im Bahnhof, vor demKaufhaus etc. Die Gewalttäter agieren meist in derGruppe und sind überwiegend junge Männer. Vonden Betroffenen werden die Aggressoren oft als„rechtsradikal“ oder als „Skinheads“ bezeichnet.

1. 2. Psychische Gewalt

Sie äußert sich bei Menschen mit Behinderungensehr häufig in Form von Geringschätzung.Besonders in den Entwicklungsjahren wirkt diese Artder Gewalt zerstörerisch für die Persönlichkeit, wenndem Kind bzw. Jugendlichen keine positive Ein-stellung zu sich selbst und seiner Umwelt vermitteltwird, sondern man sie/ihn spüren lässt, dass sie/erals wertlos gilt. TäterInnen sind vor allemEltern/Angehörige und Betreuungspersonen.

Menschen mit Behinderungen sind auf Grund dernotwendigen Unterstützung durch andere Personenvon diesen häufig besonders abhängig; gerade da-durch werden sie leicht Opfer von Drohungen undEinschüchterungen. Umgekehrt reagieren die Be-troffenen ebenfalls mit Verhaltensweisen, die psychisch extrem belastend sein können (Verwei-gerung von Essen und Trinken, Schreien, Klagen,nächtliche Unruhe, etc.). Daraus kann leicht eine„Spirale der Gewalt“ entstehen.

1. 3. Sexuelle Gewalt

Problematisch ist in diesem Zusammenhang dasvorherrschende gesellschaftliche Verständnis vonder Sexualität behinderter Menschen. Meist wirdihnen das Recht auf das aktive Ausleben ihrerSexualität generell abgesprochen.

Ein nach wie vor virulentes Problem ist die Diskus-sion der Zwangssterilisation von Menschen mitBehinderungen. Dieses Ansinnen stellt nicht nur eineeklatante Verletzung der Menschenrechte dar,sondern begünstigt – im Falle von Frauen – nochzusätzlich den sexuellen Missbrauch.

Die Betroffenheit von sexueller Gewalt ist unterMenschen mit Behinderungen, vor allem mitgeistiger Behinderung, sehr hoch. Obwohl es nurwenige Studien dazu gibt, geht man davon aus,dass der Prozentsatz des Missbrauchs doppelt sohoch ist wie bei nicht behinderten Menschen.

1. 4. Institutionelle Gewalt

Da viele Menschen mit Behinderungen in Betreu-ungseinrichtungen leben, ist für sie dieses Umfeldvon ähnlicher Bedeutung – und ähnlicher Gefährlich-keit – wie das eigene Heim für Frauen und Kinder.Die Rahmenbedingungen und die Starrheit dieserEinrichtungen gelten als besondere Risikofaktoren,

VI. GEWALT GEGEN MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

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die Gewalt gegen die „Betreuten“ begünstigen.

Geprägt ist diese institutionelle Gewalt durch:das extreme Machtgefälle zwischen dem Pflege-und Betreuungspersonal und den betreutenMenschen,die kollektive Ausübung (d.h., meist gibt esmehrere TäterInnen und viele Opfer),die Vertuschung unddie soziale Isolation der Institutionen.

Diese Faktoren fördern die Gewalt in Institutionen.Die soziale Isolation wird als Hauptgrund für dieMachtlosigkeit der betroffenen Menschen gesehen.Die Betreuten werden oft depersonalisiert, was dazuführt, dass zwischen dem Personal und denBetreuten keine wirklichen Beziehungen entstehenkönnen.

Einer der Lösungsvorschläge zielt auf eine kleinereOrganisationsform von Institutionen. Die zentralenVorteile sind:

Überschaubarkeit: Es ist leichter, soziale Kon-takte zu pflegen und sich zurecht zu finden.Bessere zwischenmenschliche Beziehungen:Es ist leichter, einander kennen zu lernen und sichmit den Betreuten auseinander zu setzen.Nähe: Sie kann prinzipiell von Vorteil sein, kannaber auch zu fehlender Distanz führen.Erfassbares Lebensfeld: Die BewohnerInnenerhalten einen besseren Einblick in das Systemund sein Funktionieren.

2. DIE OPFER

In den verfügbaren wissenschaftlichen Studien trittzu Tage, dass vor allem jene Menschen besondersgefährdet sind, Opfer von Gewalt im öffentlichenRaum zu werden, deren Behinderung deutlicherkennbar ist, bzw. die ihr Leben in einer Betreu-ungseinrichtung verbringen. Das Geschlecht derBetroffenen scheint keine Rolle zu spielen; Männerund Frauen sind insgesamt etwa gleichermaßen von gewalttätigen Übergriffen betroffen.

3. DIE FOLGEN

3. 1. Die Folgen physischer Gewalt

Neben unmittelbaren Auswirkungen wie Verlet-zungen, reagieren Menschen mit Behinderungenhäufig mit Rückzug aus dem öffentlichen Leben.

Eine weitere, häufig anzutreffende Konsequenz istder Verzicht auf Hilfsmittel in der Öffentlichkeit.

3. 2. Die Folgen sexueller Gewalt

Frauen reagieren häufig mit autoaggressivem,selbstverletzendem Verhalten, mit Phobien undÄngsten, Schwindelgefühlen und Epilepsie sowie mitBauch- und Magenschmerzen. Männer nennenSchwindelgefühle, Phobien und Ängste sowiesexuelle Probleme als häufigste Beschwerden.

4. INTERVENTION

Es ist erschreckend festzustellen, dass Betroffene inkonkreten Situationen kaum jemals Hilfe von z.B.PassantInnen erhalten. In nur 10% der Fälle, die ineiner deutschen Studie untersucht wurden, kamenPassantInnen zu Hilfe. Eigene Ängste, Hilflosigkeitund mangelndes Vertrauen in die eigenen Möglich-keiten wurden als Ursachen für das Nichteingreifengenannt.

Gelegentlich nehmen betroffene Personen Kontaktzur Polizei auf und erstatten Anzeige gegen Unbe-kannt. Dies führt allerdings in den meisten Fällen zukeinen weiteren Ergebnissen.

5. TÄTER/INNEN

Mangels umfassender Studien ist es nicht möglichTäterInnenprofile zu zeichnen. In der subjektivenWahrnehmung der Opfer werden oft Rechtsextremeals Gewalttäter benannt, doch in Studien kann diesnicht belegt werden. Gleiches gilt für das Alter derAggressoren, das in etwa zwei Drittel der Fälleunbekannt ist. Da Übergriffe oft von Tätergruppenverübt werden, liegt die Vermutung nahe, dass dieAngreifer in der Mehrzahl junge Männer sind, eineVermutung, die durch die subjektive Einschätzungder Opfer unterstützt wird.

Was die verbale Gewalt betrifft, so scheint dieseprimär von Menschen mittleren und hohen Altersausgeübt zu werden.

Im Bereich der sexuellen Gewalt kann angenommenwerden, dass die TäterInnen überwiegend aus demFamilien- und Bekanntenkreis der Opfer bzw. ausdem Betreuungsbereich stammen.

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Neue Herausforderungen zum Schutz vorGewalt in der Familie

Aus der Bilanz, die der Gewaltbericht über diebisherigen Aktivitäten gegen Gewalt in der Familiezieht, lassen sich eine Reihe von Handlungsfeldernfür die zukünftige Arbeit im Gewaltbereich ableiten:

Enttabuisierung und SensibilisierungDie flächendeckende Sensibilisierung derBevölkerung für die Thematik „Gewalt in derFamilie“ ist weiter auszubauen und zu forcieren.Dabei ist einerseits eine Auseinandersetzung imöffentlichen Diskurs notwendig – beispielsweise andie Gesamtbevölkerung gerichtete Prävention-scampagnen. Andererseits sind die Weiterführungund der Ausbau zielgruppenspezifischer Maß-nahmen erforderlich. Um im Rahmen vonPräventionsmaßnahmen langfristige Effekte beiden Zielgruppen zu erwirken, müssen verstärktkontinuierliche Maßnahmen eingesetzt werden.

Ausbau und Implementierung von Schulungs-angebotenSchulungsangebote für die Vertreterinnen undVertreter der involvierten Berufsgruppen (Sozial-arbeiterInnen, KindergärtnerInnen, LehrerInnen,SozialpädagogInnen, PsychologInnen,TherapeutInnen, Exekutive, RichterInnen,MedizinerInnen) haben sich bewährt und gewähr-leisten, dass die Opfer kompetent unterstütztwerden. Dringend notwendig wäre es, die vor-handenen Schulungsangebote auszubauen undsie vor allem in die Aus- und Fortbildung der invol-vierten Berufsgruppen zu implementieren, wie diesbeispielsweise bei der Polizei bereits gelungen ist.Wichtig wäre weiters, an Stelle von punktuellenSchulungen kontinuierliche Angebote zur Ver-fügung zu stellen.

Ausbau von Vernetzung und KooperationVernetzung und Kooperation von professionellenHelferinnen und Helfern sowie Hilfseinrichtungenhaben sich in der Praxis bewährt. In erster Linieprofitieren die Betroffenen davon, weil die Qualitätder Unterstützung durch die Zusammenarbeit derinvolvierten Berufsgruppen zunimmt. Darüberhinaus wirken sich Vernetzung und Kooperationauch positiv auf die Auseinandersetzung mit derThematik aus. Möglichkeiten und Grenzen derjeweiligen Berufsgruppen werden erkannt, Vor-urteile abgebaut, die Suche nach adäquatenLösungsansätzen wesentlich erleichtert.

Neue Maßnahmen als Modellprojekte eprobenModellprojekte, in denen neue Maßnahmen ent-wickelt bzw. Präventions- und Interventions-strategien aus dem Ausland erprobt undentsprechend adaptiert werden, haben sich sehrbewährt – wie etwa die Prozessbegleitung fürGewaltopfer oder die Rückfallsprävention mitTätern und Täterinnen. Um die Qualität der Hilfs-angebote auch für die Zukunft zu sichern, solltedieser Weg – die Entwicklung und Erprobunginnovativer Ansätze in Modellprojekten – auf jedenFall fortgesetzt werden.

Ausbau niederschwelliger HilfsangeboteObwohl es in Österreich grundsätzlich ein breitesHilfsangebot für Opfer von gewalttätigen Über-griffen gibt, fehlt es dennoch in einzelnenRegionen an spezialisierten Hilfseinrichtungen –beispielsweise wäre eine Erweiterung derAngebote für von Gewalt betroffene Kindernotwendig; in manchen Regionen, z.B. im Burgen-land und in der Steiermark, fehlt es anFrauenhäusern.

Längerfristige finanzielle Absicherung derHilfseinrichtungenAls problematisch wird auch die finanzielleSituation zahlreicher Beratungseinrichtungengesehen – eine längerfristige finanzielleAbsicherung würde die Arbeit wesentlicherleichtern.

Verbesserung der Datenlage durch StudienÄußerst unbefriedigend sind die wenigen vor-handenen Daten zum Ausmaß von Gewalt in derFamilie. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibtes in Österreich bislang weder eine großangelegte repräsentative Erhebung noch eineDunkelfeldstudie zur Thematik. Verbesserungsbedarf besteht auch bei denamtlichen Datenquellen, wie z.B. den Kriminal-statistiken, bei denen „Gewalt in der Familie“gesondert ausgewiesen werden könnte und auchsollte. Dringend notwendig wären Studien, die sichsowohl auf quantitativer als auch auf qualitativerEbene mit spezifischen Aspekten der Problematikauseinandersetzen – z.B. mit psychischer Gewalt,mit Gewalt gegen Männer, gegen Menschen mitBehinderungen und gegen alte Menschen.

AUSBLICK

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KonsulentInnen

Mag.a Monika BERGMANNSonder- und Heilpädagogin, BehindertenbetreuerinWährend der Erstellung des Gewaltberichts:Bereichsleiterin für Bildung und Forschung in der Bundes-geschäftsführung der Lebenshilfe ÖsterreichDerzeit: Projektleiterin in der Abteilung Ausbildung fürJugendliche mit BehinderungenIm Institut Keil – Verein KomitA-1170 Wien, Bergsteiggasse 36-38Telefon 01/[email protected]

Univ.Lekt.Mag. Holger EICHPsychologe, beeideter Sachverständiger Leiter des Kinderschutzzentrums Kinderschutzzentrum WienA-1070 Wien, Kandlgasse 37/6Telefon 01/526 18 [email protected]

o.Univ.-Prof.Dr. Max H. FRIEDRICHKinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeut, beeideter SachverständigerVorstand der Wiener Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und JugendaltersUniversitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und JugendaltersA-1090 Wien, Währingergürtel 18-20Telefon 01/404 [email protected]

Hon.Prof.Dr. Udo JESIONEKRichterPräsident des JugendgerichtshofesJugendgerichtshof WienA-1030 Wien, Rüdengasse 7-9Telefon 01/714 34 [email protected]

Univ. Prof. Dr. Uwe SIELERTPädagoge, SexualpädagogeDirektor des Insituts für Pädagogik, Vorsitzender derGesellschaft für SexualpädagogikChristian-Albrechts-Universität, Institut für Pädagogik, KielD-24118 Kiel, Olshausenstr. 75Telefon 0049/431/880 12 [email protected]

Mag.a Dr.in Margit SCHOLTASoziologinDirektorin der Altenbetreuungsschule, Seniorenbeauftragte des Landes OberösterreichAltenbetreuungsschule des Landes OberösterreichA-4040 Linz, Pentrinumstr. 12Telefon 0732/73 16 [email protected]

AutorInnen

Mag.a Birgit APPELTPolitologinProjektkoordinatorin des EuropäischenFrauenhausnetzwerkes WAVEBacherplatz 10/4, A-1050 WienTelefon 01/548 27 [email protected]

Mag.a Gabriele BUCHNERSoziologin in freier Praxis, ehemalige Mitarbeiterin des Österreichischen Instituts für FamilienforschungA-1200 Wien, Leystr. 6/34Telefon 0676/558 89 [email protected]

Mag.a Dr.in Brigitte CIZEKKlinische- und Gesundheitspsychologin,Sexualmedizinerin und -therapeutin, SexualpädagoginObfrau des Institutes Horizonte, freie Mitarbeiterin einer Familienberatungsstelle, während der Erstellung des Gewaltberichts: Abteilungs-leiterin im ÖIF seit 1. Oktober 2001: Geschäftsführerin des Österreichischen Institut für FamilienforschungA-1010 Wien, Gonzagagasse 19/8Telefon 01/535 14 [email protected]

Mag.a Sabine FUNKKommunikationswissenschafterinwährend der Erstellung des Gewaltberichts:freie wissenschaftliche Mitarbeiterin des Kinderschutzzen-trums WienA-1180 Wien, Gersthofer Straße 26/[email protected]

Mag.a Veronika GÖSSWEINERKlinische- und Gesundheitspsychologin, SexualpädagoginWissenschaftliche Mitarbeiterin, freie Mitarbeiterin einerFamilienberatungsstelleÖsterreichisches Institut für FamilienforschungA-1010 Wien, Gonzagagasse 19/8Telefon 01/535 14 [email protected]

Mag.a Angelika HÖLLRIEGLPR-Beraterinlangjährige Mitarbeiterin des Vereins Autonome österreichische FrauenhäuserA-1050 Wien, Gassergasse 2-8/1/[email protected]

AutorInnen und KonsulentInnen der Langfassung des Gewaltberichts

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a.o. Univ.Prof Dr. Josef HÖRLSoziologe mit dem Schwerpunkt Sozialgerontologie Uni-versität WienInstitut für SoziologieA-1080 Wien, Alserstrasse 33Telefon 01/4277-481 [email protected]

Dipl.Soz.Päd. Olaf KAPELLASozialpädagoge, SexualpädagogeWissenschaftlicher Mitarbeiter, Vorstandsmitglied des Institutes Horizonte, freier Mitarbeiter einer FamilienberatungsstelleÖsterreichisches Institut für FamilienforschungA-1010 Wien, Gonzagagasse 19/8Telefon 01/535 14 [email protected]

DSA Rosa LOGARDiplomierte SozialarbeiterinLeiterin der Wiener Interventionsstelle gegen familiare Gewalt, Obfrau des Vereins Autonome österreichischerFrauenhäuserA-1060 Wien, Amerlingstrasse 1/6Telefon 01/585 32 88Fax 01/585 32 [email protected]

Mag. Johannes PFLEGERLSoziologeWissenschaftlicher MitarbeiterÖsterreichisches Institut für FamilienforschungA-1010 Wien, Gonzagagasse 19/8Telefon 01/535 14 [email protected]

Univ.Lekt. Mag. Dr. Wolfgang PLAUTEPädagoge, SexualpädagogeFachbereichsleiter – WohnenLebenshilfe SalzburgA-5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 55Telefon 0662/82 59 [email protected]

DDr. Alain SCHMITTKlinischer- und GesundheitspsychologePsychotherapeut in Ausbildung unter Supervision(Systemische Familientherapie), In freier Praxis ehem. Mitarbeiter des Kinderschutzzen-trums WienA-1030 Wien, Ziehrerplatz 4-5/[email protected]

Mag.a Reingard SPANNRINGSoziologinWissenschaftliche MitarbeiterinInstitut für höhere StudienA-1060 Wien, Stumpergasse 56Telefon 01/599 91 [email protected]

Mag.a Maria STECKKlinische- und Gesundheitspsychologin,Sexualpädagogin, MediatorinWissenschaftliche MitarbeiterinÖsterreichisches Institut für FamilienforschungA-1010 Wien, Gonzagagasse 19/8Telefon 01/535 14 [email protected]

unter Mitarbeit von:

Mag.a Gisela GARYJournalistinTelefon 01/869 86 [email protected]

Mag.a Sabine BUCHEBNER-FERSTLPsychologinWissenschaftliche MitarbeiterinÖsterreichisches Institut für FamilienforschungA-1010 Wien, Gonzagagasse 19/8Telefon 01/535 14 [email protected]