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GHS – Ein System für die Welt!? - w3.siemens.com · Microsoft PowerPoint - GHS-Ein_System_fuer_die_Welt.pptx Author: fraa328v Created Date: 6/12/2014 8:53:16 AM

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GHS – Ein System für die Welt!?Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt

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Seite 2

• Resümee 26

• China 24

• Vergleich CLP - HCS 21

• USA - HCS 17

• Europa - CLP 8

• Einführung 2

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Seite 3

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Einführung

GHS

Globally Harmonized Systemof Classification and Labelling

of Chemicals

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Seite 4

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Einführung

Vor der Einführung von GHS wurde (wird) ein Stoff je nach Land/Region sehr unterschiedlich eingestuft:

Beispiel: Substanz mit LD50 = 257 mg/kg (oral)

Land EinstufungEuropäische Union GesundheitsschädlichVereinigte Staaten von Amerika GiftigKanada GiftigAustralien GesundheitsschädlichIndien Nicht giftigNeuseeland GefährlichChina Nicht gefährlich

Quelle: BG RCI, Seminar „Gefahrstoffe im Blickwinkel GHS“, November 2012

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► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Einführung

Für eine weltweite Harmonisierung der Einstufung undKennzeichnung wurde daher GHS (Globally Harmonized Systemof Classification and Labelling of Chemicals) entwickelt.

GHS soll als Grundlage nationaler Umsetzungen für den sicherenGebrauch, Transport und Entsorgung von Chemikalien dienen.2003 erschien die erste Version des GHS. Alle zwei Jahre wirdGHS aktualisiert Aktuell 5. Revision

Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt durch ein weltweit einheitliches und transparentes SystemVereinfachung des Welthandels

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► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Einführung

Status: Implementiert (vollständig oder teilweise) oder in Vorbereitung

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Seite 7

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Einführung

GHS enthält eine Reihe physikalischer, toxikologischer undökotoxikologischer Klassen. Einige (physikalische) Beispiele:

AerosoleEntzündliche Flüssigkeiten

Für die Einstufung und Kennzeichnung physikalisch-chemischer Gefahren sind (fast) immer experimentelleUntersuchungen notwendig, sowohl für Stoffe als auch fürGemische.

Die Tests des UN-GHS entsprechen den Tests des UN Manual ofTests and Criteria.

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► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Europa - CLP

Im EWR wurde GHS als CLP-Verordnung umgesetzt

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Seite 9

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Europa - CLP

Die Umsetzung des GHS der Vereinten Nationen in derEuropäischen Union (EU) und im EWR erfolgt durch die CLP-Verordnung:

- Einstufung (Classification),

- Kennzeichnung (Labelling)

- Verpackung (Packaging)

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist am 20.01.2009 in Kraft getreten und gilt sowohl für Stoffe als auch für Gemische.

Die CLP-Verordnung wird durch die REACH-Verordnung ergänzt.

Es gibt keine Mengenschwelle für die Einstufung nach CLP und dieMeldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis auchKleinstmengen müssen gemeldet werden.

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► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Europa - CLP

Neue Gefahrenpiktogramme (ehemals Gefahrensymbole) ausPiktogramm und Signalwort

Neue Gefahrenklassen

z.B. Stoffe und Gemische, diegegenüber Metallen korrosiv sind

Neue Kriterien zur Einstufung (Umstufungen z. B. mehr „giftigeStoffe“)

Neue „H-Sätze“ und „P-Sätze“ (früher „R-“ und „S-Sätze“) …

Bei innerbetrieblicher Kennzeichnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Kennzeichnung ohne Signalwort verwendet werden.

Beispiel: Neue Kennzeichnung einer Rohrleitung (Quelle: Ticona)

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► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Die Umsetzung von – wichtige Fristen?

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ausschließlich nach der CLP-Verordnung

RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EGwerden aufgehoben

• Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung unter CLP• Im SDB: Einstufung unter CLP und unter der alten Richtlinie (RL 67/548/EWG)

• Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

• Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der Richtlinie (RL) 1999/45/EG oder der CLP-Verordnung

• Im SDB: Einstufung unter der alten Richtlinie (RL 1999/45/EG)

Juni 2015

Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung

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Seite 12

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Europa - CLP

4. Anpassungsverordnung vom 01. Juni 2013 (Beispiele):

• Einführung neuer Klassifizierungen und Kennzeichnungen für chemisch instabile Gase und nicht entzündbare Aerosole

• Änderung der Kennzeichnung für innere Verpackungen von weniger als 10 ml und Stoffen/Gemischen, die als korrosiv gegenüber Metallen (aber nicht von Haut und Augen) eingestuft sind

5. Anpassungsverordnung vom 02. Oktober 2013:

• Anpassung von Sicherheitshinweis P210 (Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.) an die 5. Revision des GHS

• Ergänzung von Anhang VI Teil 3 mit weiteren harmonisierten Einstufungen

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► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Europa - CLP

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Stand Mai 2014)

• Über 117000 Stoffe gemeldet

• Etwa 4500 harmonisierte Einstufungen

• Für 2 weitere läuft das öffentliche Konsultationsverfahren für eine harmonisierte Einstufung

• Einstufungen der nicht-harmonisierten Stoffe nicht einheitlich, z.T. sehr viele und sehr unterschiedliche Einstufungen

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Seite 14

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► EinführungAuszug aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Europa - CLP

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Seite 15

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Europa - CLP

Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele:

Aerosole GHS CLP (EWR)Kategorie 1

(extrem entzündbares Aerosol)

X X

Kategorie 2(entzündbares Aerosol)

X X

Kategorie 3(nicht entzündbares

Aerosol)

X X (4. Anpassung-VO)

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Seite 16

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Europa - CLP

Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele:

Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWR)Kategorie 1

(Flammpunkt <23 ◦C und Siedepunkt ≤35 ◦C)X X

Kategorie 2(Flammpunkt <23 ◦C und Siedepunkt >35 ◦C)

X X

Kategorie 3(Flammpunkt ≥23 ◦C und ≤60 ◦C)

X X

Kategorie 4(Flammpunkt >60 ◦C und ≤93 ◦C)

X -

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Seite 17

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

USA - HCS

Status: Umsetzung US

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Seite 18

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

USA - HCS

• 26. März 2012 Veröffentlichung des revised HazardCommunication Standard (HCS) (übernimmt die 3. Revision des GHS).

• 25. Mai 2012 Inkrafttreten des revidierten HCS.

• 01. Dezember 2013 Schulung der Arbeitnehmer in der neuen Kennzeichnung und dem neuen Format der Sicherheitsdatenblätter.

• 01. Juni 2015 verpflichtende Anwendung des revidierten HCS; Ausnahmen: Kennzeichnung von Gebinden (01. Dezember 2015) und Kennzeichnung und Kommunikation an Arbeitsplätzen (01. Juni 2016).

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Seite 19

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

USA - HCS

Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele:

Aerosole GHS HCS (USA)Kategorie 1

(extrem entzündbares Aerosol)

X X

Kategorie 2(entzündbares Aerosol)

X X

Kategorie 3(nicht entzündbares

Aerosol)

X -

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Seite 20

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

USA - HCS

Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele:

Entzündliche Flüssigkeiten GHS HCS (US)Kategorie 1

(Flammpunkt <23 ◦C und Siedepunkt ≤35 ◦C)X X

Kategorie 2(Flammpunkt <23 ◦C und Siedepunkt >35 ◦C)

X X

Kategorie 3(Flammpunkt ≥23 ◦C und ≤60 ◦C)

X X

Kategorie 4(Flammpunkt >60 ◦C und ≤93 ◦C)

X X

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Seite 21

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Vergleich CLP - HCS

=?

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Seite 22

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Vergleich CLP - HCS

Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele:

Aerosole GHS CLP (EWG) HCS (USA)Kategorie 1

(extrem entzündbares

Aerosol)

X X X

Kategorie 2(entzündbares

Aerosol)

X X X

Kategorie 3(nicht

entzündbares Aerosol)

X X (4. Anpassung-VO) -

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Seite 23

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Vergleich CLP - HCS

Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele:

Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWG) HCS (US)Kategorie 1

(Flammpunkt <23 ◦C und Siedepunkt ≤35 ◦C)

X X X

Kategorie 2(Flammpunkt <23 ◦C und

Siedepunkt >35 ◦C)

X X X

Kategorie 3(Flammpunkt ≥23 ◦C und ≤60 ◦C)

X X X

Kategorie 4(Flammpunkt >60 ◦C und ≤93 ◦C)

X - X

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Seite 24

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

China

Status: Umsetzung China

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Seite 25

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

China

• Veröffentlichung nationaler Standards 2008 für 26 Gefahren (keine Aspirationsgefahr und keine Gefahr der Schädigung der Ozonschicht)

• Die vorgenannten Standards beruhen auf der 2. Revision des GHS

• Am 01. November 2014 treten 28 neue nationale Standards für die verschiedenen Gefahren in Kraft

• Diese Standards beruhen auf der 4. Revision des GHS

• Die beiden fehlenden Gefahren werden ergänzt

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Seite 26

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Zusammenfassung GHS

• GHS ist ein weltweites System für eine einheitliche Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien

• Aktuell liegt die 5. Revision des GHS vor

• Zahlreiche Länder haben GHS bereits implementiert oder bereiten die Implementierung vor

• Am 25. Mai 2012 traten die revidierten HCS in den USA in Kraft

• Seit 2008 veröffentlicht China nationale Standards nach GHS, überarbeitete Fassungen wird es ab November 2014 geben

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Seite 27

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

GHS weltweit

Aufgrund der nationalen Umsetzungen verschiedener Versionen und des Baukastensystems von GHS unterscheiden sich die Regelungen einzelner Länder(regionen) in Details

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Seite 28

► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Zusammenfassung CLP

• Die CLP-Verordnung des EWR wird regelmäßig durch Anpassungsverordnungen aktualisiert

• Mehr als 117.000 Stoffe wurden ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet

• Für mehr als 4.500 Stoffe liegen harmonisierte Einstufungen vor

• Nicht-harmonisierte Einstufungen zeigen gravierende Abweichungen

• Seit 01. Dezember 2010 müssen Stoffe nach CLP eingestuft sein

• Ab dem 01. Juni 2015 müssen Stoffe und Gemische nach CLP eingestuft sein und im Sicherheitsdatenblatt wird nur noch die CLP-Einstufung aufgeführt

• Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung

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Zusammenfassung

GHS und CLP betreffen nicht nur Hersteller von Stoffen, sondern auch nachgeschaltete Anwender,

wie z.B. Formulierer.

Die Frist für die Gemische läuft in weniger als einem Jahr ab!

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► Resümee

► China

► Vergleich CLP -HCS

► USA - HCS

► Europa - CLP

► Einführung

Zusammenfassung GHS/CLP Unterstützung

• GHS

• http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html(GHS-Texte)

• ECHA

• http://echa.europa.eu/web/guest/regulations/clp (CLP-VO)

• BAUA

• http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html(nationaler REACH,CLP, Biozid Helpdesk)

Und natürlich:

• Siemens Prozess-Sicherheit

• http://www.siemens.de/prozesssicherheit (Homepage Ihrer Prozess-Sicherheit)

Siemens AG ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. Maren KrackI IA AS PA EC

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