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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 Nummer 1 30. Jahrgang Görlitz startet ins Jubiläumsjahr – 950 Jahre WIR! Mit Optimismus, Stolz und Freude auf das Jahr 2021 blicken – so wollen die Görlitze- rinnen und Görlitzer das Jubiläum „950 Jahre Görlitz“ angehen. Dieses besondere Jubiläum soll mit verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen gefeiert werden. Eine Vielzahl an Vereinen und Kultureinrichtun- gen stecken bereits seit einigen Monaten in den Vorbereitungen. Mittelpunkt der Feierlichkeiten werden die Stadthalle und der Stadthallengarten sein. In der Dezember-Stadtratssitzung stellte Bürgermeister Dr. Michael Wieler den Stadträten und der Öffentlichkeit anhand einer Projektpräsentation das Veranstal- tungsforum zum Stadtjubiläum „950 Jahre Görlitz“ vor. So soll das Stadthallenareal von Mai bis Oktober 2021 zu einem Forum mit Spielflä- chen und Zuschauerbereichen für unter- schiedliche Formate werden. Dieses Veran- staltungsforum soll das räumliche „Ge- sicht“ des Jubiläumsjahres für die Bürgerin- nen und Bürger und Besucher von Stadt und Region bilden, wo zahlreiche Aktivitä- ten aus verschiedensten Sparten und Be- reichen zusammenfließen. Eine Fotoausstellung zur Geschichte der Stadt wird im großen Saal der Stadthalle zentraler Bestandteil des Forums. In diese Ausstellung integrieren sich unter dem Mot- to „Perspektiven und Portraits“ kleinere Formate, wie etwa Lesungen und Vorträge. Der kleine Stadthallensaal wird von Mai bis Juli als Backstage-Raum und Lager für die OpenAir-Veranstaltungen bereitgehalten. In den Monaten August/September/Oktober werden auch darin Kammerkonzerte, Lie- derabende oder Gesprächskonzerte statt- finden. Für großformatige Veranstaltungen, aber auch für gemütliche Gartengastronomie und kleinere Events bietet das Areal des Stadthallengartens viele Möglichkeiten. So wird der Vorplatz, der nördlich an die Stadt- halle grenzt, als großflächige Bühnenfläche mit einer dahinter auf die Halle blickende Großtribüne gestaltet. Hier werden das Sommertheater des Gerhart-Hauptmann- Theaters Görlitz sowie weitere Veranstal- tungen der Europastadt Görlitz/Zgorzelec stattfinden. Ein Biergarten wird auf der Fläche an den Finnhütten entstehen. Als Ort sowohl für die gastronomische Versorgung der Gäste von Veranstaltungen als auch für das touristi- sche Publikum wird dieser Garten auch au- ßerhalb der Veranstaltungszeiten offenste- hen. Mit einer Parkbühne gibt es dann hier auch noch eine kleine Fläche für Veranstal- tungen von Vereinen, wie Workshops, Yo- ga- oder Tanzrunden u. a. Voraussetzung, wie die Görlitzerinnen und Görlitzer mit ihren Gästen das Stadtjubiläum feiern können, ist die Entwicklung der Coro- na-Pandemie. Dafür ist es unumgänglich, den erlassenen Maßnahmen aus den Coro- na-Verordnungen Folge zu leisten. Daher ist die Bitte um Achtsamkeit, Umsicht und Hy- giene nach wie vor wichtig und notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter: www.goerlitz.de/950-Jahre-Goerlitz.html

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Amtsblattder Großen Kreisstadt Görlitz19. Januar 2021 Nummer 1 30. Jahrgang

Görlitz startet ins Jubiläumsjahr – 950 Jahre WIR!Mit Optimismus, Stolz und Freude auf dasJahr 2021 blicken – so wollen die Görlitze-rinnen und Görlitzer das Jubiläum „950Jahre Görlitz“ angehen. Dieses besondereJubiläum soll mit verschiedenen Aktionenund Veranstaltungen gefeiert werden. EineVielzahl an Vereinen und Kultureinrichtun-gen stecken bereits seit einigen Monaten inden Vorbereitungen.Mittelpunkt der Feierlichkeiten werden dieStadthalle und der Stadthallengarten sein.In der Dezember-Stadtratssitzung stellteBürgermeister Dr. Michael Wieler denStadträten und der Öffentlichkeit anhandeiner Projektpräsentation das Veranstal-tungsforum zum Stadtjubiläum „950 JahreGörlitz“ vor. So soll das Stadthallenareal von Mai bisOktober 2021 zu einem Forum mit Spielflä-chen und Zuschauerbereichen für unter-schiedliche Formate werden. Dieses Veran-staltungsforum soll das räumliche „Ge-sicht“ des Jubiläumsjahres für die Bürgerin-nen und Bürger und Besucher von Stadt

und Region bilden, wo zahlreiche Aktivitä-ten aus verschiedensten Sparten und Be-reichen zusammenfließen. Eine Fotoausstellung zur Geschichte derStadt wird im großen Saal der Stadthallezentraler Bestandteil des Forums. In dieseAusstellung integrieren sich unter dem Mot-to „Perspektiven und Portraits“ kleinereFormate, wie etwa Lesungen und Vorträge.Der kleine Stadthallensaal wird von Mai bisJuli als Backstage-Raum und Lager für dieOpenAir-Veranstaltungen bereitgehalten. Inden Monaten August/September/Oktoberwerden auch darin Kammerkonzerte, Lie-derabende oder Gesprächskonzerte statt-finden.Für großformatige Veranstaltungen, aberauch für gemütliche Gartengastronomieund kleinere Events bietet das Areal desStadthallengartens viele Möglichkeiten. Sowird der Vorplatz, der nördlich an die Stadt-halle grenzt, als großflächige Bühnenflächemit einer dahinter auf die Halle blickendeGroßtribüne gestaltet. Hier werden das

Sommertheater des Gerhart-Hauptmann-Theaters Görlitz sowie weitere Veranstal-tungen der Europastadt Görlitz/Zgorzelecstattfinden.Ein Biergarten wird auf der Fläche an denFinnhütten entstehen. Als Ort sowohl für diegastronomische Versorgung der Gäste vonVeranstaltungen als auch für das touristi-sche Publikum wird dieser Garten auch au-ßerhalb der Veranstaltungszeiten offenste-hen. Mit einer Parkbühne gibt es dann hierauch noch eine kleine Fläche für Veranstal-tungen von Vereinen, wie Workshops, Yo-ga- oder Tanzrunden u. a. Voraussetzung, wie die Görlitzerinnen undGörlitzer mit ihren Gästen das Stadtjubiläumfeiern können, ist die Entwicklung der Coro-na-Pandemie. Dafür ist es unumgänglich,den erlassenen Maßnahmen aus den Coro-na-Verordnungen Folge zu leisten. Daher istdie Bitte um Achtsamkeit, Umsicht und Hy-giene nach wie vor wichtig und notwendig.Weitere Informationen finden Sie unter:www.goerlitz.de/950-Jahre-Goerlitz.html

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2Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

www.goerlitz.de

Inhalt Weiterhin eingeschränkter Dienstbetrieb der Stadtverwaltung....................Seite 2Görlitzer Vornamenstatistik....Seite 3Auszug aus den Statistischen Monatszahlen November 2020 ....................Seite 5Beschlüsse des Stadtrates vom26.11. und 17.12.2020 .........Seite 62. Änderungssatzung zur Sonder-nutzungssatzung – Erweiterung Plakatierungsverbotszone ...Seite 11

zertifiziert mit dem

Impressum Amtsblatt GörlitzHerausgeber: Stadtverwaltung GörlitzUntermarkt 6–8, 02826 GörlitzOberbürgermeister Octavian Ursu

Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Sylvia OttoRedaktion: Silvia GerlachTelefon: 03581 67 1234Fax: 03581 67 1441E-Mail: [email protected]: www.goerlitz.deEin Anspruch auf Veröffentlichung ein-gereichter lokaler Informationen bestehtnicht.

Verantwortlich für Satz/Druck/Vertrieb:Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland,Gottfried-Schenker-Straße 109244 Lichtenau OT Ottendorf Telefon: 037208 876-0Hannes Riedel, GeschäftsführerAnzeigen und Beilagen über VerlagRiedel GmbH & Co. KGE-Mail: [email protected];Internet: www.riedel-verlag.deVertrieb: Jahresabonnement überPostversand zum Preis von 15 € überden Verlag Riedel GmbH möglich.

Erscheinungsweise: einmal am 3. Dienstag jeden Monats

Titelbild: Foto: Friedemann Dreßler

Auflage: 8.500 Exemplare Die Amtsblätter liegen im Rathaus, inder Jägerkaserne, der Stadtbibliothek,den städtischen Gesellschaften undEinrichtungen, Apotheken, Banken,Sparkassen, Tankstellen und vielen wei-teren Stellen in Görlitz kostenlos zumMitnehmen aus.Der Verlag verwendet bei der Herstel-lung ausschließlich FSC-zertifiziertesPapier und als Farbe: DDF SuperiorPSO Bio.

Nachrichten aus dem Rathaus

für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles er-denklich Gute, vor allem Gesundheit, Glück undKraft für alles, was uns bevorsteht. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepagewww.goerlitz.de sowie den Internetseiten vomLandkreis Görlitz http://coronavirus.landkreis.grund des Sächsischen Staatsministeriumshttps://www.coronavirus.sachsen.de zu denaktuellen Verordnungen und Maßnahmen.

Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Land-kreises Görlitz ist in der Zeit von 08:00 bis 16:00Uhr unter 03581 6635656 erreichbar. Ihre Anfra-gen können Sie per E-Mail an [email protected] stellen.

Weitere Auskünfte zum Coronavirus erhalten Sieunter folgenden Telefonnummern:• Bürgertelefon des

Sozialministeriums: 0800 100 0214• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117• Unabhängige Patientenberatung

Deutschland: 0800 011 77 22• Bürgertelefon des Bundes- gesundheitsministeriums: 030 346 465 100Die Corona-App des Bundes ist kostenlos im AppStore und bei Google Play zum Download erhält-lich.

Herzlichen Dank für Ihr VerständnisIhre Amtsblattredaktion

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Weiterhin eingeschränkter Dienstbetrieb der Stadtverwaltung Zutritt nur nach Voranmeldung

Die Ämter der Stadtverwaltung sind auf Grund derPandemielage weiterhin im eingeschränktenDienstbetrieb. Das aktuelle Corona-Infektionsge-schehen macht diese Maßnahme unausweichlich.Wir bitten dafür um Verständnis.Das Betreten der Dienstgebäude (Rathaus/Jäger-kaserne) ist nur noch nach vorhergehender Ab-sprache (telefonisch/E-Mail) möglich.Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, anzuru-fen bzw. ihre Anliegen per Post oder per E-Mail andie Ämter zu senden. In dringenden Ausnahmefäl-len können persönliche Termine vereinbart werden.Kontaktdaten finden Sie auf der städtischen Home-page www.goerlitz.de im Bereich „Meine Stadt“unter „Anliegen A bis Z“ bzw. „Ämter A bis Z“.Die Leserinnen und Leser der Stadtbibliothek kön-nen sich bei Fragen auf der Internetseitewww.stadtbibliothek.goerlitz.de sowie telefonischunter 03581 7672730 und per E-Mail: stadtbiblio-thek.de aktuell informieren.

Wichtige Hinweise zum Bereich Einwohner-meldewesen aufgrund der Corona-PandemieDer Dienstbetrieb im Einwohnermeldewesen wirdin eingeschränkter Form aufrecht erhalten. Bürge-rinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegenper Post oder per E-Mail an [email protected] zu senden. Sie erreichen das Ein-wohnermeldewesen telefonisch unter 03581672737. In dringenden Ausnahmefällen könnenpersönliche Termine vereinbart werden.Folgende Anliegen können per E-Mail oder posta-lisch gesendet werden:– Antrag Führungszeugnis: Kopie Personalaus-

weis oder Reisepass und Formular AntragFührungszeugnis beifügen

– Haushalts- und Meldebescheinigung: KopiePersonalausweis oder Reisepass beifügen

– Zuwendung für Studenten: Kopie Personal-ausweis oder Reisepass, Studentenausweis,Immatrikulationsbescheinigung und Antrags-formular

– Abmeldung ins Ausland: Kopie Personalaus-weis oder Reisepass und Formular Abmeldung

Die jeweiligen Formulare finden Sie unterwww.goerlitz.de/ewo.

Das Beantragen von Dokumenten ist derzeitgrundsätzlich nicht dringend notwendig. Für ab-gelaufene Personalausweise oder Reisepässewerden keine Bußgeldverfahren eingeleitet. DieBundesrepublik Deutschland hat mit vielen Euro-päischen Staaten vereinbart, dass deutsche Aus-weisdokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf derGültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweisanerkannt werden.Information der Bundespolizei (https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerken-nung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html) Sollten trotz dieser Regelungen Dokumente benö-tigt werden, werden Betroffene gebeten, Kontaktper Mail oder Telefon aufzunehmen. Die Kollegenwerden sich kurzfristig melden und ggf. einen Ter-min vereinbaren.An- und Ummeldungen sind derzeit grundsätzlichnicht dringend notwendig. Hier gilt ebenfalls, dasskeine Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenndie Anmeldung pandemiebedingt nicht rechtzeitigerfolgt. Bei Vorliegen wichtiger Gründe könnenaber kurzfristig Termine zur An- oder Ummeldungvereinbart werden.Um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen,werden einzelne Termine gezielt vereinbart, so-dass möglichst keine Wartezeiten oder Begeg-nungen mit anderen Mitmenschen entstehen.Covid-19-Erkrankten, Kontaktpersonen, Perso-nen aus Risikogebieten sowie Menschen mitCovid-19-Symptomen (Husten, Fieber oder auchHalsschmerzen) ist das Betreten der Verwaltungs-gebäude nicht gestattet. Bitte tragen Sie zu Ihremeigenem Schutz und dem Ihrer Mitmenschenwährend Ihres gesamten Aufenthaltes im Gebäu-de eine Mund-Nasen-Bedeckung. DesinfizierenSie sich bitte im Eingangsbereich der Gebäude Ih-re Hände mit dem bereitstehenden Desinfektions-mittel. Halten Sie Abstand von mindestens 1,5Metern – so schützen Sie sich und Ihre Mitmen-schen. Bitte halten Sie bei Husten oder Niesenden größtmöglichen Abstand. Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

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319. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Nächster Redaktionsschluss: 02.02.2021Nächster Erscheinungstermin: 16.02.2021

Studenten, die an der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) immatrikuliert und am 31. De-zember eines Jahres mit Hauptwohnsitz inder Stadt Görlitz gemeldet sind (es gilt dasDatum, an dem die Anmeldung im Einwoh-nermeldewesen erfolgt ist), erhalten auf An-trag einen Zuschuss zu den Kosten des Stu-diums in Höhe von 50,00 EUR pro Jahr.Dieser Antrag kann beim Sachgebiet Ein-wohnermeldewesen unter Vorlage des Per-sonalausweises, des Studentenausweises

und der aktuellen Immatrikulationsbeschei-nigung bis zum 31. Januar des Folgejahresgestellt werden. Die Zuwendung wird demStudenten nach Antragstellung auf dasKonto überwiesen.

Die Antragstellung erfolgt (pandemiebe-dingt) im Jahr 2021 ausnahmsweise perE-Mail!https://www.goerlitz.de/aemter/anliegen/53-Zuwendung-fuer-Studenten

Görlitzer Vornamenstatistik Mia, Leon und Oskar sind die beliebtesten Vornamen 2020

Rang Mädchen Anzahl Jungen Anzahl

1 Mia 8 Leon 72 Emilia 7 Oskar 73 Emma 6 Elias 64 Frieda 6 Antoni 55 Anna 5 Ben 56 Laura 5 Felix 57 Marie 5 Kurt 58 Nele 5 Leo 59 Alicja 4 Theo 510 Charlotte 4 Theodor 511 Emily 4 Alexander 412 Hanna 4 Anton 413 Leni 4 Henry 414 Leonie 4 Jakub 415 Mathilda 4 Leonard 416 Clara 3 Marlon 417 Hannah 3 Matteo 418 Johanna 3 Moritz 419 Klara 3 Paul 420 Lara 3 Valentin 421 Lilly 3 Adrian 322 Lotta 3 Benno 323 Luisa 3 Bruno 324 Rosalie 3 Daniel 325 Selma 3 Emil 326 Zofia 3 Fynn 327 Alma 2 Hugo 328 Amelia 2 Jakob 329 Amelie 2 Julian 330 Ariana 2 Konstantin 3

Zuwendung für Studenten kann in diesem Jahrelektronisch beantragt werden

Führerscheinpflichtumtausch

Führerscheininhaber*innen aus dem Land-kreis Görlitz, deren Führerschein vor dem19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssendiesen in den nächsten Jahren persönlich inder Fahrerlaubnisbehörde des LandkreisesGörlitz in Zittau oder Niesky umtauschen.Der Antrag kann auch im Bürgerbüro Löbau,Poststraße 20 oder im Servicebüro in Gör-litz, Bahnhofstraße 24, abgegeben werden.In der ersten Stufe werden alle Führer-scheininhaber*innen, die zwischen 1953und 1958 geboren sind, gebeten, ihren Pa-pierführerschein bis zum 19. Januar 2022umtauschen.Die Bearbeitungsdauer beträgt rund vierWochen. Aufgrund der hohen Fallzahlen istmit längeren Wartezeiten zu rechnen. Daherwird von einem Umtausch ohne Termin drin-gend abgeraten. Ein Termin kann unterwww.kreis-goerlitz.de ➞ FahrerlaubnisOnline-Termin ➞ gebucht werden (14 Tageim Voraus möglich).

n Welche Dokumente müssen mitge-bracht werden?

• gültiges Personaldokument (Personal-ausweis oder Reisepass mit aktuellerMeldebestätigung, nicht älter als dreiMonate)

• Führerschein• biometrisches Lichtbild• wurde das Dokument in einem anderen

Landkreis ausgestellt, ist im Vorfeld eineKarteikartenabschrift von der ausstel-lenden Behörde anzufordern

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bis-herige Führerschein seine Gültigkeit. Bür-ger*innen sollten sich daher einen fristge-rechten Umtausch einplanen.

n Ausblick:Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:Bis zu diesem Tag muss der Führerscheinumgetauscht sein:1953 bis 1958 19. Januar 20221959 bis 1964 19. Januar 20231965 bis 1970 19. Januar 20241971 oder später 19. Januar 2025

Wer bereits im Besitz eines Kartenführer-scheins ist, der zwischen 1999 und Anfang2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab2025 umtauschen.

Führerscheininhaber, die vor 1953 geborensind, müssen ihren Führerschein bis zum19. Januar 2033 umtauschen. Hierzu erfolgtrechtzeitig ein neuer Aufruf über die Land-kreisbehörde.

n Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein isteine Ordnungswidrigkeit und wird mit einemBußgeld geahndet.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezem-ber 2020 wurden durch das Görlitzer Stan-desamt 713 Kinder beurkundet. Dabei gab es 462 mit einem Vornamen, 236mit zwei Vornamen, 14 mit drei Vornamensowie ein Kind mit mehr als drei Vornamen.Die Vornamenstatistik wird bei den Mäd-

chen von Mia geführt, gefolgt von Emilia.Auf dem 3. Platz liegen Emma und Frieda.

Bei den Jungen teilen sich Leon und Oskardie Führung. Platz 2 geht an Elias. Dahinterreihen sich Antoni, Ben, Felix, Kurt, Leo,Theo und Theodor auf Platz 3 ein.

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4Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

Am 18. Dezember übergab der ZgorzelecerBürgermeister Rafał Gronicz unter Einhal-tung der geltenden Abstands- und Hygiene-regeln das Friedenslicht aus Bethlehem anOberbürgermeister Octavian Ursu. DasLicht des Friedens wird durch Pfadfinderin-nen und Pfadfindern aus ganz Europa in denStädten weitergegeben. Aufgrund der Coro-na-Pandemie fand die Friedenslichtüberga-be auf der Altstadtbrücke nur in einem klei-nen Rahmen statt.Es ist zu einer schönen Tradition geworden,dass die Sternsinger der Pfarrei HeiligerWenzel in den Gewändern der Heiligen DreiKönige das Rathaus sowie die Jägerkaser-

ne besuchen und den Segen für das neueJahr bringen. Da in diesem Jahr die Sternsinger nicht imRathaus auftreten konnten, haben sie ihreBotschaft per Video überbracht. Sie sam-meln in diesem Jahr online für Kinder auf derganzen Welt, die besonders unter den Fol-gen der Corona-Krise leiden. Oberbürgermeister Octavian Ursu: „Geradein dieser schwierigen Zeit ist der Segen derSternsinger wichtiger denn je. Ich freuemich, dass die Görlitzer Sternsinger in die-sem Jahr digital für unsere Stadtgesell-schaft singen und Spenden für Kinder in Notsammeln.“

v.l.: Oberbürgermeister Octavian Ursu, Bürgermeister Rafał Gronicz und Pfarrer RolandElsner

Friedenslicht und Sternsinger

Was bedeutet: 20*C+M+B+21? 20 vorn und hinten 21 = Jahr 2021C M B: „Christus Mansionem Benedicat“ –Christus segne dieses Haus – Die Inschriftsoll den Segen Gottes auf das Haus undseine Bewohner herabrufen und sie vor Unglück schützen.+ + +: 3 Kreuze: dreifaltiger Gott, also Vater,Sohn und Heiliger Geist* = steht für den Stern, dem die Weisenaus dem Morgenland gefolgt sind; gleich-zeitig Zeichen für Christus

Link zum Video:Sternensinger 2021 – YouTube

Link zum Spendenaufruf:https://www.sternsinger.de/spenden/spen-denaktionen/spendenaktion-anzeigen/?tw_e=E36DD

Spendenkonto:Dreikönigssingen 2021Spendenkonto: Pax-Bank eGKindermissionswerk „Die Sternsinger“IBAN: DE95 3706 0193 0000 0010 31BIC: GENODED1PAXVerwendungszweck: Stern 2021

Online spenden:www.sternensinger.de/spendendose

Fotos: Florian Krätschmer

Die Stadt Görlitz ist als etablierter Drehortfür Filmproduktionen ein Aushängeschild fürSachsen und ganz Mitteldeutschland. Inder Stadt und der direkten Umgebung las-sen sich zahlreiche, sehr unterschiedlicheMotive finden. Zudem herrscht eine film-freundliche Atmosphäre bei Motivgebern,Verwaltung und Bevölkerung.Die Corona-Pandemie hat direkte Auswir-kungen auf die Vorbereitung und Durchfüh-rungen von Filmproduktionen. Hohe Hygie-nestandards sowie die Minimierung vonKontakten im gesamten Produktionsstabstellen neue Anforderungen an die Produkti-onsteams, in besonderem Maße jedochauch an die Infrastruktur und Dienstleister

vor Ort. Motivwahl, Catering, Mobilität, Un-terkunft, Serviceleistungen – alle diese As-pekte und weitere müssen neu bewertetwerden, um im Idealfall quarantäne-ähnli-che Bedingungen für den gesamten Pro-duktionsstab zu gewährleisten.Das Filmbüro Görlitz bei der EuropastadtGörlitzZgorzelec GmbH mit Unterstützungdes Freistaates Sachsen, vertreten durchdie Mitteldeutsche MedienförderungGmbH, soll 2021 hierfür besondere Unter-stützung bieten. Ziel ist es, die filmwirt-schaftsnahe Infrastruktur vor Ort weiter zustärken und auszubauen, um damit Film-teams auch unter den Bedingungen einerPandemie mehrwöchige Dreharbeiten zu er-

möglichen. Als Kompetenzzentrum soll esdie Filmproduktionen vor Ort bei der Umset-zung dieser neuen, spezifischen Anforde-rungen unterstützen und Partner bzw.Dienstleister dafür gewinnen. Dies generiertdarüber hinaus positive wirtschaftliche Ef-fekte und stärkt den Drehort Görlitz nach-haltig. Oberbürgermeister Octavian Ursu sagt da-zu: „Durch die gute Zusammenarbeit undmit Unterstützung durch die MitteldeutscheMedienförderung soll der Produktions-standort Görlitz gestärkt werden. Von Seitender Stadt Görlitz werden wir den Aufbau unddie Organisation des Filmbüros personellunterstützen.“

Filmbüro Görlitz steht in den Startlöchern

Immer aktuell auf www.goerlitz.de

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519. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Sachgebiet Einheit Zeitraum

Bevölkerung November 2020 November 2019

Bevölkerung insgesamt (nur Hauptwohnsitz) Personen 56.234 56.247davon:

Biesnitz Personen 3.926 3.961Hagenwerder Personen 863 817Historische Altstadt Personen 2.593 2.638Innenstadt Personen 16.865 16.805Klein Neundorf Personen 143 140Klingewalde Personen 621 610Königshufen Personen 7.402 7.386Kunnerwitz Personen 525 537Ludwigsdorf Personen 761 760Nikolaivorstadt Personen 1.699 1.633Ober-Neundorf Personen 266 257Rauschwalde Personen 5.725 5.828Schlauroth Personen 407 407Südstadt Personen 9.087 9.147Tauchritz Personen 194 187Weinhübel Personen 5.157 5.134

darunter:Ausländische Bevölkerung Personen 6.613 6.167

Natürliche Bevölkerungsbewegung

Lebendgeborene insgesamt Personen 31 22Gestorbene insgesamt Personen 130 68

Räumliche Bevölkerungsbewegung

Zuzüge insgesamt 1) Personen 396 317Fortzüge insgesamt 2) Personen 262 294Umzüge insgesamt 3) Personen 138 166

Arbeitsmarkt

Arbeitslose nach SGB III Personen 990 767Arbeitslose nach SGB II Personen 2.295 2.348Arbeitslose insgesamt Personen 3.285 3.115und zwar4)

unter 25 Jahre Personen 233 19550 Jahre und älter Personen 1.430 1.320Langzeitarbeitslose Personen 1.576 1.472Ausländer Personen 624 610Schwerbehinderte Menschen Personen 170 141

Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen) Prozent 12,5 11,9Arbeitslosenquote (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen) Prozent 13,7 13,0

Gewerbe

Gewerbeanmeldungen insgesamt Anzahl 113 102Gewerbeabmeldungen insgesamt Anzahl 107 128Gewerbebestand insgesamt Anzahl 7.131 7.085

Auszug aus den Statistischen Monatszahlen der Stadt Görlitz – November 2020

1) Summe aller Zuzüge in die einzelnen Stadt- und Ortsteile, sowohl aus anderen Stadt- und Ortsteilen von Görlitz als auch von außerhalbdes Stadtgebietes.

2) Summe aller Fortzüge aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen, sowohl in andere Stadt- und Ortsteile von Görlitz als auch nach außer-halb des Stadtgebietes.

3) Summe aller Umzüge innerhalb der einzelnen Stadt- und Ortsteile.4) Hierbei handelt es sich um eine teilweise Ausgliederung mit verschiedenen, nicht summierbaren Merkmalen.Herausgeber: Stadtverwaltung Görlitz, Kommunale Statistikstelle, Telefon: 03581 671513 oder 671507.

Hinweis: Die vollständigen Berichte liegen an der Bürgerinformation in der Jägerkaserne aus bzw. können unterhttp://www.goerlitz.de /Statistische_Zahlen.html eingesehen werden.

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6Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

Freigabe der Bahnhofstraße

Nach einer knapp neunmonatigen Bauzeitwurde am 15. Dezember 2020 die Bahnhof-straße (Abschnitt Brautwiesenplatz/Kreis-verkehr Krölstraße) in Anwesenheit vonOberbürgermeister Octavian Ursu und Tors-ten Tschage, Leiter des Bau- und Liegen-schaftsamtes, wieder für den Verkehr freige-geben.Aufgrund der anhaltenden Corona-Pande-mie fand die Eröffnung in einem kleinenRahmen statt.

Auf einer Länge von 300 Metern wurdenFahrbahn, Gehwege, Zufahrten und Parkflä-chen ausgebaut und erneuert. Im mittlerenBereich des Straßenabschnittes wurde eineneue Mittelinsel errichtet, die für das sichereErreichen des neuen Aufgangs des zukünfti-gen Brautwiesenparks sorgen soll.

Oberbürgermeister Octavian Ursu: „DerAusbau und die Erneuerung der Bahnhof-straße sind wichtige Bausteine in Bezug aufdie Fertigstellung des Brautwiesenbogens –das Handlungskonzept, das zukünftig für ei-ne erfolgreiche Entwicklung und Belebung

der gesamten Innenstadt von Görlitz sorgensoll.“

Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen be-laufen sich auf 822.500 Euro. Davon stam-men 698.020 Euro von Fördermitteln zur„Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“, 46.900 Euro kommen von Invest-kraftmitteln des Landes Sachsen und77.560 Euro aus Eigenmitteln der Stadt Gör-litz. Die Baumaßnahme erfolgte gemeinsammit der Stadtwerke Görlitz AG, die verschie-dene Rohre und Leitungen verlegte und denRegenwasserkanal sanierte.

Herzlichen Glückwunsch

Die Stadt Görlitz gratuliert den neuen Erdenbürgern und deren Eltern

Im Dezember 2020 wurden im Standesamt Görlitz 43 Kinder beurkundet, davon 24 Jungen und 19 Mädchen.

Ebenfalls gratulieren die Stadt Görlitz und der Seniorenbeiratallen Jubilaren zu ihren Geburtstagen.

(Aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzverordnung müssen wir leider auf die namentliche Erwähnung der Jubilare verzichten.)

Fundsachen Dezember 2020

3 Schlüsselbunde 1 einzelner Schlüssel mit Schlüsselband1 Brille1 Sonnenbrille1 Schal/Halstuch

1 Heckenschere8 Fahrräder1 Rad eines Fahrrades

Fundsachen können im BürgerzentrumJägerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße14 abgegeben werden. Rückfragen sindunter der Rufnummer 03581 672727 mög-

lich. Die Herausgabe von Fundsachen unddie Ausstellung von Bestätigungen übernicht aufgefundene Sachen für Versiche-rungen erfolgt bei Katrin Demuth in der Jä-gerkaserne, Hugo-Keller-Straße 14, Zim-mer 5. Bei der Abholung von Fundsachenwird um vorherige Terminabsprache unterTelefon 03581 671522 gebeten.

Öffentliche Bekanntmachungen

Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) wird für diejenigenGrundsteuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2021 er-halten, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Hö-he wie für das Jahr 2020 durch diese öffentliche Bekanntmachungfestgesetzt. Die Grundsteuer 2021 wird jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und15.11.2021 zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Davon ab-weichend gilt, dass Kleinbeträge, die fünfzehn Euro nicht überstei-gen, als Jahresbetrag am 15.08.2021 fällig werden, Kleinbeträge,die dreißig Euro nicht übersteigen, je zur Hälfte ihres Jahresbetragesam 15.02. und 15.08.2021 fällig werden und bei Steuerpflichtigen,denen gemäß § 28 Abs. 3 GrStG die Zahlung als Jahresbetrag ge-nehmigt worden ist, der Jahresbetrag am 01.07.2021 fällig wird. Diefälligen Beträge ergeben sich aus dem letzten schriftlichen Steuer-bescheid, der vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erlas-sen wurde.Alle Steuerpflichtigen werden hiermit aufgefordert, die Zahlungenbis zu den vorgenannten Fälligkeitsterminen an die Stadt Görlitz zuleisten. Wird die Zahlung per Überweisung geleistet, nehmen Sie dieÜberweisung bitte auf folgendes Konto der Stadt Görlitz vor:

Sparkasse Oberlausitz-NiederschlesienIBAN: DE88 8505 0100 0000 0054 10BIC: WELADED1GRL.

Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahrenteilnehmen, werden die Zahlungen zu den vorgenannten Fälligkeits-terminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN und BIC) mitder entsprechenden Mandatsreferenz und der Gläubiger-IDDE96ZZZ00000003285 der Stadt Görlitz abgebucht. Der Steuer-pflichtige hat für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Sollteder Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen,dann erfolgt die Belastung des Bankkontos zum nächsten Werktag. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuer-pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Be-kanntgabe eines schriftlichen Steuerbescheides ergeben würden.Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie vor einem persönli-chen Erscheinen in den Amtsräumen um telefonische Abstimmungeines Termins. Unter www.goerlitz.de/steuern finden Sie die Kon-taktdaten der Sachbearbeiter.

n Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beider Stadt Görlitz, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz, schriftlich oder zurNiederschrift einzulegen.

Görlitz, 19. Januar 2021Octavian Ursu, Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Jahr 2021

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719. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

STR/0211/19-242. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erteilung von Er-laubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung vonGebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in derStadt Görlitz (2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssat-zung – Erweiterung Plakatierungsverbotszone)Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzungüber die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und überdie Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichenStraßen in der Stadt Görlitz (2. Änderungssatzung zur Sondernut-zungssatzung – Erweiterung Plakatierungsverbotszone).Auf Grund des § 8 Abs. 1 Satz 4 des Bundesfernstraßengesetzes(FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007(BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom8. August 2020 (BGBl. I S. 1795), der §§ 18 Abs. 1 Satz 4 und 21Abs. 2 Satz 2 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Säch-sisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993(SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzesvom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29), § 2 Abs. 1des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in derFassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.116), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), §§ 4 und 28 Abs. 1 der Gemein-deordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeord-nung – SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.März 2018 SächsGVBl. S. 62) zuletzt geändert durch Artikel 3 desGesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) sowie der Neufas-sung der Hauptsatzung der Stadt Görlitz vom 28.05.2020 (veröffent-licht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 07 vom 21. Juli 2020 hat derStadtrat der Großen Kreisstadt Görlitz in seiner Sitzung am26.11.2020 folgende Satzung beschlossen:

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erteilung von Er-laubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung vonGebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der

Beschluss des Stadtrates aus der Sitzung vom 26. November 2020

Anlage 2Karte des schützenswerten historischen Stadtkerns

Gemäß § 6 Abs. 3 Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS)wird für diejenigen Straßenreinigungsgebührenpflichtigen, die kei-nen Straßenreinigungsgebührenbescheid 2021 erhalten, die Stra-ßenreinigungsgebühr für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhewie für das Jahr 2020 durch diese öffentliche Bekanntmachung fest-gesetzt.

Die Straßenreinigungsgebühr 2021 wird jeweils am 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11.2021 zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.Davon abweichend gilt, dass Kleinbeträge, die fünfzehn Euro nichtübersteigen, als Jahresbetrag am 15.08.2021 fällig werden undKleinbeträge, die dreißig Euro nicht übersteigen, je zur Hälfte ihresJahresbetrages am 15.02. und 15.08.2021 fällig werden. Die fälligenBeträge ergeben sich aus dem letzten schriftlichen Gebührenbe-scheid, der vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erlassenwurde.Alle Gebührenpflichtige werden hiermit aufgefordert, die Zahlungenbis zu den vorgenannten Fälligkeitsterminen an die Stadt Görlitz zuleisten. Wird die Zahlung per Überweisung geleistet, nehmen Sie dieÜberweisung bitte auf folgendes Konto der Stadt Görlitz vor:

Sparkasse Oberlausitz-NiederschlesienIBAN: DE88 8505 0100 0000 0054 10BIC: WELADED1GRL.

Für diejenigen Gebührenpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsver-fahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den vorgenannten Fäl-

ligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung (IBAN undBIC) mit der entsprechenden Mandatsreferenz und der Gläubiger-ID DE96ZZZ00000003285 der Stadt Görlitz abgebucht. Der Ge-bührenpflichtige hat für eine ausreichende Kontodeckung zu sor-gen. Sollte der Fälligkeitstermin auf einen Samstag, Sonn- oderFeiertag fallen, dann erfolgt die Belastung des Bankkontos zumnächsten Werktag. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Gebüh-renpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst beiBekanntgabe eines schriftlichen Gebührenbescheides ergeben wür-den.Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie vor einem persönli-chen Erscheinen in den Amtsräumen um telefonische Abstimmungeines Termins. Unter www.goerlitz.de/steuern finden Sie die Kon-taktdaten der Sachbearbeiter.

n Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beider Stadt Görlitz, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz, schriftlich oder zurNiederschrift einzulegen.

Görlitz, 19. Januar 2021

Octavian UrsuOberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Festsetzung und Entrichtung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2021

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8Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

Stadt Görlitz (2. Änderungssatzung zur Sondernutzungssat-zung – Erweiterung Plakatierungsverbotszone)

§ 1 – Änderung der SatzungDie Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernut-zung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen anöffentlichen Straßen in der Stadt Görlitz (Sondernutzungssatzung) inder Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2013 (Amtsblatt Nr.16 vom 30. Juli 2013) geändert durch 1. Änderungssatzung zur Son-dernutzungssatzung vom 29.03.2019 (Amtsblatt Nr. 04 vom 16.April 2019) wird wie folgt geändert:(1) Die Anlage 2 – Karte des schützenswerten historischen Stadt-

kerns – wird erweitert um den Postplatz und den Platz der Fried-lichen Revolution.

§ 2 – In-Kraft-TretenDie Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Görlitz, 27.11.2020Octavian Ursu, Oberbürgermeister

n Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzungvon Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von An-fang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-

gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-

GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hatoder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemOgeltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzunggeltend machen.

Beschlüsse des Stadtrates aus der Sitzungvom 17. Dezember 2020

STR/0218a/19-24Neuordnung der Geschäftsführung der Städtisches KlinikumGörlitz gGmbH1. Der Stadtrat der Stadt Görlitz stimmt der Abberufung von Frau

Ulrike Holtzsch als Geschäftsführerin der Städtisches KlinikumGörlitz gGmbH sowie als Geschäftsführerin in den Tochterge-sellschaften Physio-Ergotherapie Service Görlitz GmbH (PES),MedLab Görlitz GmbH (MedLab), Betriebsgesellschaft des Klini-kums Görlitz mbH (BGK) und der Poliklinik Görlitz GmbH. Medi-zinisches Versorgungszentrum des Städtischen Klinikums Gör-litz (MVZ) zum 28.02.2021 zu.

2. Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Frau Ines Hofmann alsGeschäftsführerin der Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH so-wie als Geschäftsführerin in den Tochtergesellschaften PES,MedLab, BGK und MVZ ab 01.03.2021 zu.

3. Der Oberbürgermeister, als Vertreter der Stadt Görlitz in der Ge-sellschafterversammlung der Städtisches Klinikum GörlitzgGmbH, wird beauftragt zur Umsetzung des Stadtratsbeschlus-ses entsprechende Beschlüsse in der Gesellschafterversamm-lung der Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH zu fassen.

STR/0219/19-24Zustimmung zu den Tarifen der Trinkwasserversorgung und Ab-wasserbeseitigung der Stadtwerke Görlitz AG für die Jahre2021–20231. Der Stadtrat genehmigt gemäß § 2 des Betreibervertrages für die

öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in derStadt Görlitz die Preise gemäß Anlage 1 – Tarifblatt Trinkwasser-preise 2021 bis 2023.

2. Der Stadtrat genehmigt gemäß § 12 des Betreibervertrages fürdie öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung inder Stadt Görlitz die Preise gemäß Anlage 2 – Tarifblatt Abwas-serpreise 2021 bis 2023.

STR/0225/19-24Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb desMarktes ElisabethstraßeDer Stadtrat beschließt die Vergabe der Dienstleistungskonzessionzum Betrieb des Marktes Elisabethstraße für drei Jahre mit jährlicherVerlängerungsoption an die Deutsche Marktgilde eG.

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919. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

STR/0226/19-24Änderung des Geltungsbereiches für den VorhabenbezogenenBebauungsplan Nr. 40 „Umbau Kaufhaus Görlitz“1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereichs für

den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „UmbauKaufhaus Görlitz“. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezoge-nen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke laut Anlage 1.

2. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich be-kanntzumachen.

Anlage 1

unmaßstäblichStadtgrundkarte: Stadtverwaltung GörlitzLiegenschaftsdaten: Amt für Vermessungswesen und Flurneuord-nung, Landratsamt Görlitz,Planzeichnung: IBOS Ingenieurbüro für Tiefbau, Wasserwirtschaftund Umweltfragen Ostsachsen GmbH

STR/0228/19-24Beendigung ehrenamtlicher Tätigkeit – Herr GoltzDer Stadtrat stellt fest, dass für Herrn Helmut Goltz wichtige Gründefür die Beendigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß § 18Abs. 1 Ziff. 3 SächsGemO gegeben sind.Herr Helmut Goltz scheidet aus dem Stadtrat aus.

STR/0229/19-24Neubildung des Technischen Ausschusses1. Von Beschluss-Nr. STR/0130/19-24 vom 25.06.2020 wird

Ziffer 2 aufgehoben.2. Der Stadtrat bestellt gemäß § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung folgen-

de 12 Stadträte widerruflich als Mitglieder des Technischen Aus-schusses sowie nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung deren erstenund zweiten Stellvertreter.

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter

1. Lutz Jankus Wolfgang Duschek Sebastian Wippel2. Dennis Kentsch Thomas Seliger Matthias Volprich3. Detlef Lothar Renner Nico Ritter Thomas Seliger4. Sven Vetter Matthias Volprich Wolfgang Duschek5. Andreas Zimmermann Dieter Gleisberg Gerd Weise6. Matthias Urban Maik Gloge Dieter Gleisberg7. Matthias Schöneich Gerd Weise Maik Gloge8. Stefan Bley Dr. Rolf Weidle Prof. Dr. Joachim Schulze9. Wolfgang Freudenberg Yvonne Reich Dr. Rolf Weidle10. Karsten Günther-Töpert Prof. Dr. Joachim Schulze Yvonne Reich11. Mike Altmann Dr. Jana Krauß Danilo Kuscher12. Mirko Schultze Thorsten Ahrens Jana Lübeck

STR/0230/19-24Neubildung des Verwaltungsausschusses1. Von Beschluss-Nr. STR/0129/19-24 vom 25.06.2020 wird

Ziffer 2 aufgehoben.2. Der Stadtrat bestellt gemäß § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung folgen-

de 12 Stadträte widerruflich als Mitglieder des Verwaltungsaus-schusses sowie nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung deren erstenund zweiten Stellvertreter.

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter

1. Lutz Jankus Alexander Lehmann Detlef Lothar Renner 2. Sebastian Wippel Wolfgang Duschek Alexander Lehmann 3. Torsten Koschinka Sven Vetter Nico Ritter 4. Michael Alois Mochner Detlef Lothar Renner Sven Vetter 5. Dieter Gleisberg Andreas Zimmermann Mattias Urban 6. Cornelia Effenberger Maik Gloge Andreas Zimmermann 7. Gerd Weise Matthias Urban Maik Gloge 8. Karsten Günther-Töpert Prof. Dr. Joachim Schulze Mike Thomas9. Dr. Rolf Weidle Stefan Bley Prof. Dr. Joachim Schulze 10. Yvonne Reich Mike Thomas Stefan Bley 11. Dr. Jana Krauß Mike Altmann Andreas Kolley 12. Jana Lübeck Thorsten Ahrens Mirko Schulze

STR/0231/19-24Neubildung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb StädtischerFriedhof1. Von Beschluss-Nr. STR/0131/19-24 vom 25.06.2020 wird

Ziffer 2 aufgehoben.2. Der Stadtrat bestellt gemäß § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung folgen-

de 4 Stadträte widerruflich als Mitglieder des Betriebsausschus-ses Eigenbetrieb Städtischer Friedhof Görlitz sowie nach § 7Abs. 2 der Hauptsatzung deren ersten und zweiten Stellvertreter.

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter

1. Wolfgang Duschek Dennis Kentsch Detlef Lothar Renner 2. Gabriele Kretschmer Matthias Urban Andreas Zimmermann 3. Stefan Bley Karsten Günther-Töpert Dr. Rolf Weidle 4. Kristina Seifert Mike Altmann Danilo Kuscher

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10Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

Tel.-Nr. Bescheiddatum Kassenzeichen Abgabenpflichtiger letzte bekannte Anschrift

03581 11.01.2021 unbekannt67-1473

03581 11.01.202167-1473

03581 16.10.202067-1472

03581 19.01.2021 67-1472

03581 19.01.202167-1472

03581 19.01.202167-1472

03581 19.01.202167-1472

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Pkt. 3b Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i.V. m. § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO), § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für denFreistaat Sachsen (SächsVwVfZG), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntmachungssatzung der Stadt Görlitz.Für nachfolgende Pflichtige liegt ein Bescheid zur Abholung in der Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenverwaltung, Untermarkt6–8, Zimmer 201 in 02826 Görlitz bereit. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren AblaufRechtsverluste drohen können.

Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei den betroffenen Pflichtigen um Schuldner handelt.Zur Beachtung! Aufgrund der aktuellen Situation (eingeschränkter Besucherverkehr) bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahmezwecks Abstimmung eines Termins.

Stadtverwaltung Görlitz Görlitz, 19.01.2021Sachgebiet Steuer- und Kassenverwaltung als Vollstreckungsbe-hörde, Untermarkt 6–8, 02826 GörlitzTel.: 03581 67 1347, Fax.: 03581 67 1457

Zwangsversteigerung von Immobilien

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen auf Antrag der StadtGörlitz durch das Amtsgericht Görlitz u. a. folgende Grundstückeöffentlich versteigert werden:

Bismarckstraße 18 (unsaniertes Mehrfamilienhaus)Schillerstraße 25 (unsaniertes Mehrfamilienhaus)Rauschwalder Straße 53 (ruinöses Gebäude und Freifläche)

Interessenten können sich für Auskünfte an die Stadt Görlitz, FrauHennig, Tel.: 03581 67 1347, wenden.

Zur Beachtung!Aufgrund der aktuellen Situation (eingeschränkter Besucherver-kehr) bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahmezwecks Abstimmung eines Termins.

STR/0233/19-24Neubildung des zeitweilig beratenden Ausschusses Stadthalle1. Der Stadtrat beschließt Ziffer 1 des Beschluss Nr. STR/0157/19-24

vom 16.07.2020 wie folgt zu ändern:2. Der Stadtrat bestellt folgende fünf Stadträte widerruflich als Mit-

glieder des zeitweilig beratenden Ausschusses Stadthalle sowieeinen ersten und zweiten Stellvertreter in gleicher Anzahl:

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter

Prof. Dr. Joachim Schulze Mike Thomas Dr. Rolf WeidleMichael Alois Mochner Wolfgang Duschek Detlef Lothar RennerDieter Gleisberg Maik Gloge Gabriele KretschmerDanilo Kuscher Mike Altmann Andreas KolleyJana Lübeck Mirko Schultze Thorsten Ahrens

STR/0240/19-24ÖPNV-Notfallkonzept ab dem 19. Dezember 2020 bis zur Wie-derherstellung des Schulbetriebes1. Der Stadtrat beschließt das Notfallkonzept Sonderfahrplan

ÖPNV für den Zeitraum ab 19. Dezember 2020 bis zur Wieder-herstellung des Schulbetriebes gemäß Anlage 1.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den beiliegenden 3. Än-derungsbescheid gegenüber der GVB GmbH zu erlassen.

Siehe www.goerlitztakt.de

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1119. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Bescheid-Datum Kassenzeichen Abgabenpflichtiger letzte bekannte Anschrift

19.01.2021

Öffentliche Zustellung

Öffentliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- undVerwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 41 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 10 Ver-waltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 Bekanntmachungssatzung der Stadt Görlitz.Für nachfolgende Person liegt das unten aufgeführten Schreiben zur Abholung in der Stadtverwaltung Görlitz, SG Steuer- und Kassenver-waltung, Untermarkt 6–8, Zimmer 201 in Görlitz bereit. Durch diese öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach de-ren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Aus dieser öffentlichen Zustellung ist keine Aussage ableitbar, dass es sich bei der betroffenen Person um einen Schuldner handelt.

Zur Beachtung! Aufgrund der aktuellen Situation (eingeschränkter Besucherverkehr) bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme(Tel. 03581 67-1347) zwecks Abstimmung eines Termins.

Tief betroffen sind wir vom plötzlichen Tod unseres Mitarbeiters, Herrn

Uwe Sitte

der am 28. Dezember 2020 im Alter von 48 Jahren verstorben ist.

Wir trauern um einen liebenswerten, stets hilfsbereiten Mitarbeiter, der sich durch seine besonders zuverlässigeund gewissenhafte Arbeit die uneingeschränkte Achtung und Anerkennung seiner Vorgesetzten

sowie Kolleginnen und Kollegen des Städtischen Betriebshofes und des Rathauses erworben hat.

Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten.

Octavian Ursu, OberbürgermeisterHeike Golbs, Personalrat

Görlitz, im Januar 2021

Am Montag, dem 01.02.2021, findet um 16:00 Uhr im großen Sit-zungssaal des Rathauses Görlitz, Untermarkt 6–8, die nächste öf-fentliche Verbandsversammlung des Planungsverbandes “Berzdor-fer See” statt.

n Die Tagesordnung beinhaltet:1. Protokollbestätigung der Sitzung vom 14.09.20202. Protokollfestlegungskontrolle der Sitzung der Verbandsver-

sammlung vom 14.09.20203. Bürgerfragestunde4. Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für

das Jahr 20215. Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Be-

bauungsplan BS 11 „Insel der Sinne“ am Berzdorfer See6. Beschlüsse zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-

ungsplanes BS 11 „Insel der Sinne“ für die Bauvorhaben: Teil-aufstockung für einen FitnessbereichBau eines überdachten MülllagerplatzesBau einer Außensauna und von 2 Pavillons für Ruheräume sowieBefreiung vom festgesetzten Umsetzungszeitraum für Kompen-sationsmaßnahmen

7. Aufstellungsbeschluss BS 17 „ParkplatzAm See“ an der Straße „Am See“ in Hagenwerder

8. Teilabwägungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren 1. Änderung desBebauungsplanes BS 09 „Sport- und Freizeitanlage Blaue Lagu-ne“ am Berzdorfer See

9. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan 1. Än-derung BS 09 „Sport- und Freizeitanlage Blaue Lagune“ amBerzdorfer See

10. Mitteilung über die Abstimmungsergebnisse der Umlaufbe-schlüsse 05/2020 und 06/2020 sowie 16/2020 bis 21/2020

11. Bearbeitungsstand § 4 Maßnahmen; Sachstand Sanierung undFlächenveräußerung (LMBV)

12. Sonstiges

Im Anschluss tagt die Verbandsversammlung nichtöffentlich.

Octavian UrsuVerbandsvorsitzender

Einladung des Planungsverbandes „Berzdorfer See“ zur Verbandsversammlung

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12Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO), § 58 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über kommu-nale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 16 Abs. 1der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der je-weils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweck-verbandes Neiße-Bad Görlitz in ihrer Sitzung am 13.11.2020 folgen-de Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen:

§ 1Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfül-lung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallen-den Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehendenEinzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Erfolgsplan mit demGesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.282.200 EURGesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.282.200 EURErgebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 0 EUR

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EURGesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EURaußerordentlichen Ergebnis von 0 EUR

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von 0 EUR

im Liquiditätsplan mit demMittelzu- und Abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von 10.000 EURMittelzu- und Abfluss aus Investitionstätigkeit von -20.600 EURMittelzu- und Abfluss aus Finanzierungstätigkeit von 123.250 EUR

Finanzmittelbestand am Ende der Periode von 354.275 EURfestgesetzt.

§ 2Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmenwerden nicht veranschlagt.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5Die Umlage für die Verbandsmitglieder wird für das Haushaltsjahr2021 wie folgt festgesetzt:

Anteil Erfolgsplan Liquiditätsplan (Fehlbetragsdeckung)

Gesamtumlage 272.700,00 EUR 123.250,00 EURStadt Görlitz 99 % 269.973,00 EUR 122.017,00 EURStadtwerke Görlitz AG 1 % 2.727,00 EUR 1.233,00 EUR

§ 6Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Görlitz, den 19.11.2020

Octavian UrsuVerbandsvorsitzender

Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 18.12.2020,Az.11.1.5.01-7907-2-2, die Haushaltssatzung und den Wirtschafts-plan 2021 des Zweckverbandes Neiße-Bad Görlitz bestätigt.

Auf die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und des Wirt-schaftsplanes 2021 in der Zeit von Montag, dem 25.01.2021 bisDienstag, dem 02.02.2021, in der Stadtverwaltung Görlitz, Beteili-gungsverwaltung, Zimmer 402, 02826 Görlitz, Untermarkt 6-8, zuröffentlichen Einsichtnahme zu folgenden Öffnungszeiten wird hin-gewiesen:

Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 UhrDienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 18:00 UhrDonnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 15:00 Uhr.

Auf Grund der aktuellen Situation bitten wir um vorherige telefoni-sche Kontaktaufnahme, Telefon 03581 671297, zwecks Abstim-mung eines Termins.

n Hinweis:Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-

gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wordensind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-setzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat

oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-

über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge-macht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Görlitz, den 04.01.2021

Octavian UrsuVerbandsvorsitzender

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Neiße-Bad Görlitz für das Haushaltsjahr 2021

Illegale Müllablagerungen? Schäden in öffentlichen Parks? Lichtsignalanlage ausgefallen?Bitte melden Sie es uns: https://goerlitz.maengelmelder.de/

Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen keine Beilagen bei.

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1319. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Mitteilungen der städtischen Gesellschaften und Einrichtungen

Görlitzer Sammlungenfür Geschichte und Kultur Museumsbesuch virtuell

Die Görlitzer Sammlungen laden Inte-ressierte ebenso herzlich dazu ein, dieMuseumsgebäude Barockhaus Neiß-straße 30 und Kaisertrutz mit ihrenAusstellungen online zu besuchen:

Barockhaus:https://my.matterport.com/show/?m=kyCfEi2zhVC

Kaisertrutz:https://my.matterport.com/show/?m=LFsj6uCZ4f1

Die stadtgeschichtliche Dauerausstel-lung einschließlich Galerie der Moder-ne im Kaisertrutz kann zudem auch perAudioguide erkundet werden – siehehttps://audioguide-kaisertrutz.goerlitzer-sammlungen.de/de/.

Digitales Angebot zumGroßeltern-Enkel-Tagin den Görlitzer Museen

Nach wie vor haben die Görlitzer Museenaufgrund der aktuellen Lage geschlossenund viele Ausstellungen, Veranstaltungenund Angebote können nicht wie geplantdurchgeführt werden – so auch der beliebteGroßeltern-Enkel-Tag im Januar. In den ver-gangenen Jahren wurde er von zahlreichenBesucher*innen gern für einen generations-übergreifenden Ausflug genutzt. Um nichtganz auf dieses Erlebnis verzichten zu müs-sen, laden die Görlitzer Sammlungen für Ge-schichte und Kultur, das Schlesische Muse-um zu Görlitz und das Senckenberg Muse-um für Naturkunde Görlitz dazu ein, sich indiesem Jahr statt des persönlichen Besuchsim digitalen Format zu begegnen:

Am 24. Januar wird eigens dafür eine virtuel-le Pinnwand bereitgestellt, die großen undkleinen Museumsfans Anregungen gibt, sich

mit den verschiedenen Sammlungen derdrei großen Görlitzer Museen auseinander-zusetzen. Dabei können Geschichten undInteressantes rund um die Museen und Ex-ponate erkundet sowie auch Anregungenzum gemeinsamen Basteln oder Austauschin der Familie, aber auch der Museumsbe-sucher*innen untereinander gegeben wer-den. Das digitale Format bietet dabei ganzneue Möglichkeiten der Beschäftigung mitdem Thema Museum und ermöglicht denBesucher*innen eine andere Art der Teilhabe– auch gegenseitig. Dabei soll das Formatvor allem die Neugier wecken und auch Lustauf einen „richtigen“ Museumsbesuch ma-chen, sobald dies wieder möglich sein wird.Denn die Görlitzer Museen freuen sichschon auf ihre Besucher*innen und habenviel Schönes, Interessantes und Spannen-des für das Jahr 2021 geplant!

Infos zum digitalen Angebot des Großeltern-Enkel-Tages am 24. Januar gibt es auf denWebseiten der Görlitzer Museen unter:

www.goerlitzer-sammlungen.dewww.museumgoerlitz.senckenberg.dewww.schlesisches-museum.de

In eigener Sache

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14Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

Das Werk.Stadt.Camp Görlitz geht am 5.und 6. Februar 2021 in seine erste WinterEdition und wird komplett online stattfinden.Unter dem Motto „Handwerk im Spagatzwischen Manufaktur und High Tech“ wirdes für Handwerker Qualifizierungsmöglich-keiten schaffen, Beratungsangebote vor-stellen und auch den Austausch fördern.„Mit dem Werk.Stadt.Camp möchten wirHandwerkern und Selbstständigen ganzkonkrete Hilfestellungen für die aktuellenHerausforderungen im digitalen Zeitalter andie Hand geben. Zugleich wollen wir be-wusst machen, wie wichtig Innovation undWeiterentwicklung sind, um den eigenenBetrieb auf dem aktuellen Stand und in dieZukunft führen zu können“, sagt AndreaBehr, Geschäftsführerin der verantwortli-chen Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH(EGZ).

An zwei Projekttagen schafft die insgesamtzweite Auflage des Werk.Stadt.Camps ei-nen virtuellen Begegnungsort für die Bran-che und auch für alle Interessierten, die dasHandwerk aus einer neuen und aktuellenPerspektive kennenlernen wollen. Das vonder Wirtschaftsförderung der EGZ durchge-führte Format ist im Gegensatz zur erstenVeranstaltung im Waidhaus Görlitz nun erst-mals als reines Online-Format konzipiert.Für ein jetzt noch passgenaueres Angebotwurden im Vergleich zur ersten Ausgabe imSommer 2019 außerdem die Zielgruppengeschärft und das neue Themenprogrammübersichtlicher gestaltet.

Handwerker und Unternehmer sind eingela-den, sich zu den Seminaren, Workshopsund Vorträgen auf www.goerlitz.de/werk-stadtcamp anzumelden. Das Qualifizie-rungs- und Beratungsangebot ist thema-tisch breit gefächert: So widmen sich dieWorkshops und Seminare den Themen Mar-keting, Fachkräftegewinnung, Bildung,Energie und Umwelt. In Vorträgen erfahrenTeilnehmende zudem mehr über den Ein-satz digitaler Technologien im Handwerkund über Personalpflege. Für alle Interes-sierten gibt es einen virtuellen Showroom,der die handwerkliche und unternehmeri-sche Vielfalt in Görlitz und Umgebung prä-sentiert.

Die Partner der Veranstaltung sind: Handwerkskammer, Kreatives Sachsen,Kreishandwerkerschaft Görlitz und Land-kreis Görlitz – Sachgebiet Integration.

Für Handwerker mit Zukunftsblick: WERK.STADT.CAMP erstmals als Online-Winter-Edition

Webseite: www.goerlitz.de/werkstadtcampFacebook-Seite: www.facebook.com/werkstadtcamp

Die Angebote des Werk.Stadt.Camps sind kostenfrei.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeord-neten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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1519. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Vereinsmitteilungen

27.01.2021 | 18:30 Uhr Tik Tok, YouTube, Instagram & Co. – Für Kinder und Jugendliche geeignet?Online-VeranstaltungPlattformen wie TikTok, YouTube und Ins-tagram erfreuen sich ungebrochener Be-liebtheit bei Kindern und Jugendlichen. Jun-ge Menschen nutzen die Internetdienste,um sich zu informieren, selbst darzustellenund sich mit Gleichgesinnten auszutau-schen. Inzwischen sind nicht nur schöneBilder und witzige Videos zu finden, sondernauch Kochtipps, Make-Up-Tutorials und so-gar verschiedene Bildungsangebote. In der Online-Veranstaltung des LokalenBündnisses für Familien werden aktuelleund beliebte Plattformen vorgestellt und aufihre Funktionsweisen, Inhalte und Beson-derheiten eingegangen. Dabei kommenauch die Gefahren und Risiken sozialerNetzwerke zur Sprache. Das Online-Semi-nar vermittelt hilfreiche Informationen sowieTricks und Tipps für den digitalen Alltag mitjungen Menschen. Im Rahmen des Vortragsbesteht für die Teilnehmer die Möglichkeit,Fragen zu stellen und sich im Chat miteinan-

der auszutauschen. Die Veranstaltung findetonline im Rahmen der Görlitzer Elternwerk-statt statt. Der Zugangslink lautet: https://t1p.de/tiktok-elternwerkstatt. Referenten sind Bruno Matschiner (Deut-scher Kinderschutzbund OV Görlitz) und Ali-ne Schulz (SAEK Görlitz). Die im Jahrespro-gramm für eine Woche zuvor angekündigteVeranstaltung im KIDROLINO entfällt dafür.

03.02.2021 | 18:30 Uhr Hochsensibilität bei Kindern: Kleine Fein-fühler erkennen und gut begleitenOnline-Veranstaltung oder PräsentationDie für Mittwoch, den 3.2.2021, geplanteElternwerkstatt „Hochsensibilität bei Kin-dern: Kleine Feinfühler erkennen und gutbegleiten“, mit Miriam Mäthger-Viertel undMarkus Wenzel vom SozialpädiatrischenZentrum, wird coronabedingt nicht als Prä-senzveranstaltung im Senckenberg Muse-um stattfinden. Der Veranstalter bemühtsich aktuell um eine Online-Alternative fürdiese Veranstaltung. Zum Redaktions-schluss stand eine Festlegung dazu nochaus.

Auf der Homepage www.goerlitz-fuer-familie.de bzw. im Familienbüro, erhaltenSie ab Ende Januar aktualisierte und ab-schließende Informationen dazu.Näheres, weitere Termine und Themen gibtes im Familienbüro, der Servicestelle derGörlitzer Elternwerkstatt.

Öffnungszeiten des FamilienbürosDie Mitarbeiter*innen des Familienbürossind bis auf Weiteres vorerst nur telefonischund per E-Mail von Montag bis Donnerstag10:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.

Kontakt: Familienbüro Görlitz Görlitz für Familie e.V.Demianiplatz 702826 GörlitzTelefon: 03581 8787333Telefax: 03581 8789590E-Mail:[email protected]:http://www.familienbuero-goerlitz.de

Veranstaltungen der Görlitzer Elternwerkstatt

Haben Sie Fragen zu den Themen Behinde-rung, Rehabilitation und Teilhabe? Seit 2018gibt es dafür die EUTB®-Beratungsstelle imFamilienbüro in Görlitz.Das Motto ist dabei „Eine für Alle“. Die Grundlage der Ergänzenden Unabhän-gigen Teilhabeberatung wurde mit demBundesteilhabegesetz geschaffen undgründet sich auf den § 32 im Neunten So -zialgesetzbuch. Sie wird vom Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales (BMAS) geför-dert.Die Beratung steht Menschen mit und ohneanerkannten Behinderungen sowie Angehö-rigen und Nahestehenden offen. Zusätzlichwerden Betriebe und Vereine zu ihren Unter-stützungsmöglichkeiten zur Teilhabe undden Erhalt von möglichen finanziellen Mit-teln für diesen Prozess beraten. Jede undjeder kann mit allen Anliegen zur Teilhabe indie ergänzende und unabhängige Bera-tungsstelle kommen. Die Beratungen findenkostenfrei und unabhängig von Leistungs-trägern und Leistungserbringern statt. Dasheißt, es stehen ausschließlich die Selbst-bestimmung und die Interessen der Ratsu-chenden im Vordergrund. Eine Besonderheit in EUTB®s ist die Bera-tung durch teilweise Selbstbetroffene. Da-bei hilft die Erfahrung mit einer eigenen Er-krankung oder die eines Angehörigen. Dassorgt für eine leichtere Verständigung aufAugenhöhe. Deutschlandweit gibt es derzeit

ca. 500 EUTB® – Beratungsstellen. All dieseStellen sind untereinander vernetzt und wer-den durch die Fachstelle Teilhabeberatungunterstützt. Zu welchen Themen bei Behinderung, Re-habilitation und Teilhabe wird beraten?Insbesondere im Vorfeld der Beantragungkonkreter Leistungen wird eine Orientie-rungshilfe gegeben, etwa • bei Leistungen zur medizinischen Reha-

bilitation und der Zuständigkeit der Re-habilitationsträger oder

• bei Fragen zur Teilhabe in allen grundle-genden Lebensbereichen, wie zum Bei-spiel:– in der Kindergarten- und Schulzeit,

zu Ausbildung und Arbeit, Assistenz,Wohnen und Mobilität, finanzielle Si-cherung, Pflege und Hilfsmittel,Kommunikation und Information,Kultur und Freizeitgestaltung, Eltern-schaft, Sexualität und Partnerschaft.

Fragen in der Beratung sind beispielsweise: • Wie erhalte ich Unterstützung durch eine

Assistenz bei der Arbeit, im Alltag undbei Freizeitaktivitäten? Wie kann ich die-se Leistung mit einem persönlichenBudget selbst verwalten?

• Wer hilft bei der Inklusion auf dem Ar-beitsmarkt oder bei Erwerbsminderung?

• Was ist durch das neue Bundesteilhabe-gesetz zu beachten?

• Was gehört zur Beantragung einesSchwerbehindertenausweises und wel-che Nachteilsausgleiche kann es ge-ben?

Hinweis:Rechtsberatungen im Widerspruchs- undKlageverfahren sind nicht möglich.

Informationen zum Wohnen für Men-schen mit Behinderungen:Um so lange wie möglich zu Hause wohnenbleiben zu können, ist es oft erforderlich,den Wohnraum auf veränderte Bedürfnissebei Behinderung oder im Alter umzugestal-ten. Anpassungen des Wohnraumes kön-nen Haltegriffe an den Wänden sein, Bewe-gungsmelder für das Licht, eine Toilettener-höhung, eine ebenerdige Wohnung samtbarrierefreier Dusche, Rampen zur Überwin-dung von Stufen in der Wohnung, der Trep-penlift oder elektrische Pflegebetten. Finanziert werden Umbauten und Anpas-sungen bei entsprechendem Pflegegrad biszu 4000 Euro durch die Pflegekasse, beimehreren Anspruchsberechtigten in derWohnung sogar bis 16.000 Euro. Über dieSächsische Aufbaubank können größereAnpassungen von Wohnraum mit 80 Pro-zent der förderfähigen Kosten bezuschusstwerden. Dabei ist es unerheblich, ob es sichum Anpassungen in Mietwohnungen oderim Eigenheim handelt.

EUTB® – Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung in Görlitz

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16Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

Privatpersonen und Unternehmen spende-ten bislang über 25.000 Euro für die Stär-kung der Kreativszene in Görlitz währendder Corona Pandemie. Erste Künstler für2021 sind gebucht. Erst vor wenigen Wochen, am 3. Dezember,startete die Spendenaktion „Kultur ist Le-ben“. Damit soll die Kreativszene in Görlitzwährend der Corona Pandemie gestärktwerden. Initiiert wurde das Vorhaben von Dr.Roger Hillert vom Medizinischen LaborOstsachsen und Lutz Kühne von der Kom-munikationsagentur Die Partner. In dieser kurzen Zeit sind bereits 25.466Euro an Spendengeldern eingegangen. Dasist ein überwältigender Zwischenstand. Un-ternehmen wie auch Privatpersonen spen-den zwischen zwei- und vierstelligen Beträ-gen. „Dieses Projekt macht uns allen große Freu-de. Es gibt uns allen eine Perspektive aufbessere, auf fröhlichere Zeiten“, so RainerMüller der Vorstandsvorsitzende des Akti-onskreis für Görlitz. Und auch Dr. Roger Hil-lert und Lutz Kühne zeigen sich begeistert:„Wir hätten nie gedacht, dass das Projekteine so überwältigende Resonanz erhält“. Der Aktionskreis für Görlitz e. V. setzt dieseGelder ein, um Veranstaltungsformate vonsoloselbständigen Kreativschaffenden zubuchen. Diese Mini-Veranstaltungen wer-den Görlitz, sobald es die Situation erlaubt,wieder bunt und lebendig machen. In derAltstadt, in Parks und bei Institutionen wirdden Görlitzerinnen und Görlitzern und ihrenGästen Kunst und Unterhaltung, Wissens-wertes und Inhalte zum Nachdenken be-gegnen. Das werden erbauende Erlebnisse

während diesen schweren Zeiten. Und so istes dem Aktionskreis eine große Freude be-kannt zugeben, dass das Städtische Klini-kum einer der Auftrittsorte sein wird. Allebisher gebuchten Künstler werden dort auf-treten und so für vielfältige Abwechslung imKlinikalltag sorgen können. Beispielsweise wird Michael Prochnow alsMärchenerzähler erstaunt dreinblickendenKinderaugen begegnen.Der Gitarrist Marc Winkler wird mit der Sän-gerin und Puppenspielerin Anne Swobodaim Duo erfrischende Lieder vortragen undAlexander Göpfert und Leon Szostakowskiwerden als Kontrabass- und Violoncello-Duett zum aufmerksamen Zuhören einla-den. Der Görlitzer Lyriker Sascha Röhricht liest,von Benjamin Soldan an der Gitarre beglei-tet, aus eigenen Werken. Die Sopranistin Maria Skiba und der LautistFrank Pschichholz wird die gemeinsam mitRadio Bremen produzierte CD „RobertDowland – A Musicall Banquet“ auf öffentli-chen Plätzen präsentieren. Tanztheater mitRiccardo Neumann von bailaThea wird eszu sehen geben. Uli, an der Accustic Gitarre trägt eigeneSongs vor und das Lausitzer Barockensem-ble wird mit Sopran, Laute, Barockcello undFlöte die Musik der Barockzeit authentischgestimmt hörbar machen. Und auch diePuppenspielerin Katharina Klinger wird miteiner ihrer eigenen Inszenierungen die Gör-litzer wieder begeistern können. Viele weitere Bewerbungen von Kreativengehen derzeit ein und damit steigt die Hoff-nung, dass der kulturelle Neustart 2021, so-

wie das 950-jährige Stadtjubiläum ein Festfür alle wird und die Entbehrungen der Pan-demiezeiten vergessen macht. Wie können Kulturschaffende dabei sein?Freiberuflich tätige Kultur- und Kunstschaf-fende bewerben sich ganz unbürokratischmit der kurzen Beschreibung eines kleinenFormates.

Aktionskreis für Görlitz e. V. Postanschrift: Untermarkt 6–8 02826 Görlitz oder per E-Mail: [email protected]

Unterstützen auch Sie die Görlitzer Kultur-schaffenden, jede Spende zählt.

Spendenkonto: Aktionskreis für Görlitz e.V. Stichwort: „Kultur ist Leben“ IBAN: DE76 8707 0024 0624 4990 00

Deutsche Bank

Die Spenden für „Kultur Ist Leben“ sindsteuerlich abzugsfähig. Als Spendenbe-scheinigung ist bis zu einem Betrag von 200Euro der Kontoauszug ausreichend. Fürhöhere Beträge stellt der Aktionskreis ent-sprechende Spendenbescheinigungen aus.

Sie möchten eine Spendenbescheinigung?Dann vermerken Sie dieses bitte auf derÜberweisung mit Ihren Kontaktdaten. Rückfragen richten Sie bitte an: Geschäftsstellenleitung Michael Schick [email protected] Telefon 03581 40 07 95

Neben baulichen Veränderungen können fürdas Wohnen zu Hause soziale und unter-stützende Hilfen nötig werden. Die EUTB®

berät über Unterstützungsmöglichkeiten mitund ohne Pflegegrad. Dienste wie Alltags-begleitung oder Nachbarschaftshilfe kön-nen die Pflege ergänzen durch gemeinsameSpaziergänge, Arztbesuche oder Begleitungbeim Einkauf, durch Hilfe im Haushalt undbei der Strukturierung des Alltags oder auch

beim Knüpfen und Halten von sozialen Kon-takten.Zu all diesen Themen bietet Ihnen dieEUTB® Beratung an und vermittelt Kontaktzu den jeweiligen Koordinierungsstellen.

Beratungsstelle GörlitzFamilienbüroDemianiplatz 702826 Görlitz

Tel.: 03581 8787333Fax: 03581 8789590E-Mail: [email protected]: www.teilhabe-lkgr.de

Aufgrund der aktuellen Situation sind dieMitarbeiter*innen nur telefonisch oder per E-Mail jeweils Dienstag und Donnerstag von10 bis 14 Uhr erreichbar.

Beeindruckender Zwischenstand

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Anzeigentelefon: 037208/876-100

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1719. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

Termine

Feuerwehr, Rettungsdienst und Not-arzt sind über den Notruf 112 zu er-reichen. Der Krankentransport kannmit der Telefonnummer 0700 19222597 bestellt werden.

Apotheken-Notdienste

Dienstag | 19.01.2021 | Fortuna-Apotheke |Reichenbacher Straße 19 | 03581 42200

Mittwoch | 20.01.2021 | Sonnen-Apotheke |Gersdorfstraße 17 | 03581 314050 undStadt-Apotheke Ostritz | Von-Schmitt-Straße 7 | 035823 86568

Donnerstag | 21.02.2021 | Robert-Koch-Apotheke | Zittauer Straße 144 | 03581850525

Freitag | 22.02.201 | Engel-Apotheke | Berli-ner Straße 48 | 03581 764686

Samstag | 23.02.2021 | Rosen-Apotheke |Lausitzer Straße 20 | 03581 312755

Sonntag | 24.01.2021 | Hirsch-Apotheke |Postplatz 13 | 03581 406496

Montag | 25.01.2021 | Bären-Apotheke | Ander Frauenkirche 2 | 03581 38510

Dienstag | 26.02.2021 | Humboldt-Apothe-ke | Demianiplatz 56 | 03581 382210

Mittwoch | 27.01.2021 | Kronen-Apotheke |Biesnitzer Straße 77A | 03581 407226

Donnerstag | 28.01.2021 | easy-Apotheke |Nieskyer Straße 100 | 03581 7669150

Freitag | 29.01.2021 | Linden-Apotheke |Reichenbacher Straße 106 | 03581736087

Samstag | 30.01.2021 | Neue ApothekeGörlitz | James-von-Moltke-Straße 6 |03581 421140

Sonntag | 31.01.2021 | Humboldt-Apotheke| Demianiplatz 56 | 03581 382210 undAdler Apotheke Reichenbach | Markt 15 |035828 72354

Montag | 01.02.2021 | Pluspunkt Apotheke |Berliner Straße 60 | 03581 878363

Dienstag | 02.02.2021 | Paracelsus-Apo-theke | Bismarckstraße 2 | 03581 406752

Mittwoch | 03.02.2021 | Fortuna-Apotheke |Reichenbacher Straße 19 | 03581 42200

Donnerstag | 04.02.2021 | Sonnen-Apothe-ke | Gersdorfstraße 17 | 03581 314050und Stadt-Apotheke Ostritz | Von-Schmitt-Straße 7 | 035823 86568

Freitag | 05.02.2021 | Robert-Koch-Apothe-ke | Zittauer Straße 144 | 03581 850525

Samstag | 06.02.2021 | Engel-Apotheke |Berliner Straße 48 | 03581 764686

Sonntag | 07.02.2021 | Rosen-Apotheke |Lausitzer Straße 20 | 03581 312755

Montag | 08.02.2021 | Hirsch-Apotheke |Postplatz 13 | 03581 406496

Dienstag | 09.02.2021 | Bären-Apotheke |An der Frauenkirche 2 | 03581 38510

Mittwoch | 10.02.2021 | Humboldt-Apothe-ke | Demianiplatz 56 | 03581 382210

Donnerstag | 11.02.2021 | Kronen-Apothe-ke | Biesnitzer Straße 77A | 03581407226

Freitag | 12.02.2021 | easy-Apotheke | Nies-kyer Straße 100 | 03581 7669150

Samstag | 13.02.2021 | Linden-Apotheke |Reichenbacher Straße 106 | 03581736087

Sonntag | 14.02.2021 | Neue Apotheke Gör-litz | James-von-Moltke-Straße 6 | 03581421140

Montag | 15.02.2021 | Kronen-Apotheke |Biesnitzer Straße 77A | 03581 407226und Adler Apotheke Reichenbach |Markt 15 | 035828 72354

Dienstag | 16.02.2021 | Pluspunkt Apothe-ke | Berliner Straße 60 | 03581 878363

Tierärztlicher Notdienst

An Wochenenden und außerhalb re-gulärer Sprechstunden ist eine Kon-sultation nur nach vorheriger telefo-nischer Anmeldung möglich.

n 19.01. bis 22.01.2021• Dr. I. Papadopulos, Görlitz,

Rauschwalder Straße 34, Telefon: 03581316223 oder 0171 3252916

• TA T. Bauz, Vierkirchen Tetta, Dorfstraße21b, Tel. 0157 71570394

n 22.01. bis 29.01.2021 • DVM R. Wießner, Görlitz, Rauschwalder

Straße 65, Telefon: 03581 314155• Dr. I. Papadopulos, Görlitz, Rauschwal-

der Straße 34, Telefon: 03581 316223oder 0171 3252916

n 29.01. bis 05.02.2021• TA M. Barth, Görlitz, Zittauer Straße 121,

Telefon: 03581 851011 oder 01723518288

• TA M. Wagner für Tierarztpraxen Besek-ke bzw. Bauz, Telefon: 0157 59358748

n 05.02. bis 12.02.2021• Dr. H. Thomas, Görlitz, Promenaden-

straße 45, Telefon: 03581 405229 oder0160 6366818

• TA-Praxis Dr. Chr. + N. Veit, Schönau-Berzdorf, Hauptstraße 5, Telefon:035874 498761 oder 0172 3764453

n 12.02. bis 16.02.2021• Dr. I. Papadopulos, Görlitz, Rauschwal-

der Straße 34, Telefon: 03581 316223oder 0171 3252916

• TA T. Bauz, Vierkirchen Tetta, Dorfstraße21b, Tel. 0157 71570394

Termine Stadtrats-, Ausschuss- und Ortschaftsratssitzungen

Laut Sitzungskalender des Stadtrates/Ausschüsse und Ortschaftsräte der Großen Kreisstadt Görlitz

Mittwoch, 20.01.202116:15 UhrVerwaltungsausschussEmil-von-Schenckendorff-Halle

Mittwoch, 27.01.202116:15 UhrTechnischer AusschussEmil-von-Schenckendorff-Halle

Donnerstag, 28.01.202116:15 UhrStadtratEmil-von-Schenckendorff-Halle

Dienstag, 02.02.202119:00 UhrOrtschaftsrat Ludwigsdorf/ Ober-Neundorf

Mittwoch, 03.02.202116:15 UhrVerwaltungsausschussEmil-von-Schenckendorff-Halle

Dienstag, 09.02.202119:00 UhrOrtschaftsrat Hagenwerder/ Tauchritz

Mittwoch, 10.02.202116:15 UhrTechnischer AusschussEmil-von-Schenckendorff-Halle

Bitte informieren Sie sich außerdem imRats- und Bürgerinformationssystem aufder Homepage der Stadt Görlitz unterwww.goerlitz.de ➞ Bürger ➞ Politik undStadtrat.

Änderungen vorbehalten!

Kontakt: 03581 671208 oder [email protected]

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18Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 19. Januar 2021 | Nummer 1

StraßenreinigungAuf Grund der bestehenden Ausgangssper-re und des damit zurückgehenden Ver-kehrsaufkommens wird die Straßenreini-gung wie folgt eingeschränkt:Die Straßen und Plätze der Reinigungsklas-se 1 (Fußgängerbereiche An der Frauenkir-che/Platz der Friedlichen Revolution, Berli-ner Straße, Marienplatz, Postplatz, Salo-monstraße) werden nur einmal statt dreimalwöchentlich gereinigt.Die Gehwegreinigungen in der Reinigungs-klasse 5 (einmal wöchentlich) werden wei-ter durchgeführt, die Straßenflächen wer-den so wie möglich gereinigt.Bei Straßen mit einseitigem Parken in denReinigungsklassen 3 und 4 erfolgt auf derunbeparkten Seite weiterhin eine Reini-gung. Es werden keine Freilenkungen vomruhenden Verkehr mehr stattfinden. Somitwerden auch keine mobilen Halteverboteaufgestellt, die Festbeschilderung bleibtabgedeckt oder weggedreht.Die Liste der Straßen mit den Reinigungs-terminen wird entsprechend überarbeitetund auf der Homepage der Stadt Görlitzveröffentlicht.Die Festlegungen gelten vorerst bis zum31.01.2021.

n Reinigungsklasse 1 (Montag):Berliner Straße (zwischen Postplatz undSchulstraße), Marienplatz, Salomonstraße(zwischen Hospitalstraße und Nr. 41), Post-platz (Westseite, um Schmuckplatz), An derFrauenkirche (außer Straße zwischen Demia-niplatz und Postplatz)

n Reinigungsklasse 5 Montag: Steinstraße, Struvestraße, Post-platz (Ostseite, um und vor Post)Mittwoch: Salomonstraße, FrauenkircheDonnerstag: Untermarkt, Bei der Peterskir-che, Gottfried-Kiesow-Platz, BrüderstraßeFreitag: Annengasse, Bahnhofsvorplatz (Fuß-gängerbereich), Berliner Straße (zwischenSchulstraße und Bahnhofstraße, einschließ-lich 2 Hochflächen), Neißstraße, Peterstraße

n Dienstag, 19.01.2021Schillerstraße, Jakobstunnel

n Donnerstag, 21.01.2021Breite Straße, Am Brautwiesentunnel, Bies-nitzer Straße (rechts von Zittauer Straße bisPromenadenstraße), Daniel-Riech-Straße,Bergstraße, Am Flugplatz

n Montag, 25.01.2021Zeppelinstraße, Christoph-Lüders-Straße,Christoph-Lüders-Straße (Inselbereich vorBombardier)

n Dienstag, 26.01.2021Bahnhofsvorplatz, Nonnenstraße, Brautwie-senplatz, Cottbuser Straße, Zittauer Straße,Cottbuser Straße (Inselbereich)

n Mittwoch, 27.01.2021Platz des 17. Juni, Am Hirschwinkel, AmStockborn, Dr.-Kahlbaum-Allee, Kummerau

Ausfall der Sprechstunden inden Schiedsstellen der Stadt Görlitz

Auf Grund der derzeitigen Situation entfal-len die angekündigten Sprechstunden derSchiedsstellen am 25.01.2021 (Schieds-stelle 3), 04.02.2021 (Schiedsstelle 5) sowie10.02.2021 (Schiedsstelle 8) ersatzlos. Über das Stattfinden der weiteren Terminewird entsprechend der dann vorliegendenSituation entschieden werden. Dafür wirdum Verständnis gebeten.Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefo-nisch an Frau Prasse, 03581-671580 oderper E-Mail unter [email protected].

Einsatz Schadstoffmobil 2021

Angenommen werden solche Problemstoffeaus Haushalten der Bevölkerung, wie Far-ben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien, Kon-densatoren, Altmedikamente, Leuchtstoff-röhren, Energiesparlampen, Pflanzen-schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmit-tel, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel,Chemikalien, Laugen, Säuren, Salze undFotochemikalien.Nicht angenommen werden: Altreifen, Lkw-Akkumulatoren, Druckgasflaschen, infektiö-se Abfälle, Kühlschränke, Munition, Spreng-stoff, Zement, Zementasbestplatten, Dach-pappe und andere Bauabfälle.Gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Land-kreises Görlitz werden Problemstoffe inhaushaltsüblichen Mengen bis maximal 20 lbzw. 20 kg pro Jahr je Abfallbesitzer oderAbfallerzeuger, bezogen auf Restabfallbe-hälter und Jahr am Schadstoffmobil ange-nommen. Die Abgabe der Problemstoffekann nur beim Personal am Fahrzeug erfol-gen.Flüssigkeiten werden in dicht verschlosse-nen Behältnissen angenommen. Problem-stoffe möglichst immer in Originalverpa-ckungen abgeben, da auf den Verpackun-gen Hinweise zur Zusammensetzung undzum Umgang enthalten sind.

Für Altöle gilt die Altölverordnung; für ge-brauchte Batterien und Akkumulatoren dieBatterieverordnung. Schrott, sperrige Abfäl-le oder Haushaltsgeräte werden am Schad-stoffmobil nicht angenommen.

Stellplatz, I. Quartal 2021n Dr. Kahlbaum-Allee, Tivoli Wertstoffcontainerplatz 08.02.2021, 11:00 bis 12:00 Uhrn Sechsstädteplatz 08.02.2021, 14:00 bis 15:30 Uhrn Marienplatz 08.02.2021, 09:00 bis 10:30 Uhrn OT Schlauroth, Gemeinde 08.02.2021, 16:00 bis 17:00 Uhrn Klingewalde, Buswendeplatz

09.02.2021, 13:30 bis 14:00 Uhr

n Schlesische Straße, Parkplatz gegen-über Ostring

09.02.2021, 14:30 bis 17:00 Uhrn OT Ludwigsdorf, Alte BHG 09.02.2021, 09:00 bis 09:45 Uhrn OT Ludwigsdorf, Gegenüber Kegelbahn 09.02.2021, 10:00 bis 10:45 Uhrn OT Ober-Neundorf, Containerstandort

09.02.2021, 11:00 bis 11:30 Uhrn Alex-Horstmann-Straße, Containerstandort 10.02.2021, 14:30 bis 15:30 Uhr, n Dresdner Straße 10.02.2021, 16:00 bis 17:00 Uhrn Weinhübel, Ladenstraße Johannes-R.- Becher-Straße 10.02.2021, 13:00 bis 14:00 Uhrn OT Hagenwerder, Bahnhof 10.02.2021, 09:45 bis 11:00 Uhrn OT Tauchritz, Bushaltestelle

10.02.2021, 09:00 bis 09:30 Uhrn An der Weißen Mauer 11.02.2021, 15:30 bis 17:00 Uhrn Christian-Heuck-Straße 11.02.2021, 09:00 bis 10:30 Uhrn Clara-Zetkin-Straße 11.02.2021, 11:00 bis 12:00 Uhrn Grundstraße/Ecke Promenadenstraße gegenüber „Viktoriagarten“

11.02.2021, 14:00 bis 15:00 Uhrn Birkenallee, Containerstandort

12.02.2021, 16:30 bis 17:00 Uhrn Martin-Ephraim-Straße 12.02.2021, 10:45 bis 12:00 Uhrn Richard-Jecht-Straße 12.02.2021, 14:00 bis 14:45 Uhrn Schlesische Straße, Parkplatz gegenüber Ostring 12.02.2021, 15:00 bis 16:00 Uhrn OT Klein Neundorf, Buswendeschleife

12.02.2021, 09:00 bis 09:30 Uhrn OT Kunnerwitz, Neundorfer Straße 43

12.02.2021, 09:45 bis 10:15 Uhr

EingeschränkteÖffnungszeiten der Wertstoff-höfe im Landkreis Görlitz

Bis zum 31. Januar 2021 haben die Wert-stoffhöfe in Zittau, Lawalde und Görlitz nurdienstags und donnerstags geöffnet. Fol-gende Termine sind für die Wochen währenddes Lockdowns vorgesehen:

Dienstag, 19.01., 26.01.2021Donnerstag 21.01., 28.01.2021

Der Regiebetrieb Abfallwirtschaft weist indiesem Zuge auf die strikte Einhaltung derHygiene- und Verhaltensregeln vor Ort hin.

Weitere Informationen sind immer aktuellunter http://aw.landkreis.gr/ sowie in derAbfall-App des Landkreises zu finden.

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1919. Januar 2021 | Nummer 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

n Donnerstag, 28.01.2021Promenadenstraße, Goethestraße (rechtsvon Zittauer Straße bis Sattigstraße), Ober-markt (ohne innere Parkflächen), Friesenstra-ße, Am Hirschwinkel (zwischen Rothenbur-ger Straße und K 6334)

n Freitag, 29.01.2021Bahnhofstraße, Goethestraße (rechts vonSattigstraße bis Zittauer Straße), Wiesbade-ner Straße, Blockhausstraße, Am Stadtgar-ten, Schanze

n Montag, 01.02.202Grüner Graben (rechts von Pontestraße bisPlatz des 17. Juni), Reichertstraße (rechtsvon Biesnitzer Straße bis ReichenbacherStraße), Jauernicker Straße (zwischen Rei-chertstraße und Biesnitzer Straße), Carl-von-Ossietzky-Straße (links von Goethestraße bisZittauer Straße), Dresdener Straße (rechtsvon Salomonstraße bis Krölstraße)

n Dienstag, 02.02.2021Fleischerstraße, Büttnerstraße, Fischmarkt-straße, Rosenstraße, Karl-Eichler-Straße, Lu-therstraße (rechts von Biesnitzer Straße bisAm Brautwiesentunnel), Schulstraße (rechtsvon Berliner Straße bis Jakobstraße), Lan-genstraße, Johanna-Dreyer-Straße, Uferstra-ße / Bolko-von-Hochberg-Straße (rechts vonNeißstraße bis Stadthalle)

n Mittwoch, 03.02.2021Grüner Graben (rechts von Platz des 17. Junibis Pontestraße), Reichertstraße (rechts vonReichenbacher Straße bis Biesnitzer Straße),Schlesische Straße, Carl-von-Ossietzky-Straße (rechts von Goethestraße bis ZittauerStraße), Dresdener Straße (rechts von Kröl-straße bis Salomonstraße)

n Donnerstag, 04.02.2021Schulstraße (rechts von Jakobstraße bis Ber-liner Straße), Reichenbacher Straße, Luther-straße (rechts von Am Brautwiesentunnel bisBiesnitzer Straße), Erich-Weinert-Straße, Le-schwitzer Straße, Uferstraße / Bolko-von-Hochberg-Straße (rechts von Stadthalle bisNeißstraße)

n Freitag, 05.02.2021Heilige-Grab-Straße (zwischen Zeppelinstra-ße und Alter Nieskyer Straße), Nieskyer Stra-ße, Hospitalstraße (rechts von Krölstraße bisJakobstraße), Frauenburgstraße, Büchte-mannstraße, Heinrich-Heine-Straße

n Montag, 08.02.2021Pontestraße (rechts von Grüner Graben bisChristoph-Lüders-Straße), Jakobstraße(rechts von Bahnhofstraße bis Postplatz),Klosterstraße, Spremberger Straße, Kamen-zer Straße (zwischen Jauernicker Straße undBiesnitzer Straße)

n Dienstag, 09.02.2021Bäckerstraße, Helle Gasse, Am Museum,Hospitalstraße (rechts von Jakobstraße bisKrölstraße), Nikolaigraben, Joliot-Curie-Stra-ße, Lunitz (zwischen Heilige-Grab-Straße undParkplatz), Schützenstraße, Fischerstraße

n Mittwoch, 10.02.2021Pontestraße (rechts von Christoph-Lüders-Straße bis Grüner Graben), Jakobstraße(links von Bahnhofstraße bis Postplatz), Dr.-Friedrichs-Straße (rechts von Otto-Buchwitz-Platz bis Berliner Straße), Nikolaus-Otto-Straße, Gottlieb-Daimler-Straße, Robert-Bosch-Straße, Klingewalder Weg

n Donnerstag, 11.02.2021Nikolaistraße, Breite Straße, Elisabethstraßewestlicher Teil, Otto-Buchwitz-Platz (rechtsvon Luisenstraße bis Mittelstraße), Am Stadt-park, Jauernicker Straße (rechts von Sattig-straße bis Reichertstraße), Jochmannstraße(links von Krölstraße bis Landeskronstraße),Hartmannstraße (rechts von Dr.-Friedrichs-Straße bis Hospitalstraße)

n Freitag, 12.02.2021Sattigstraße, Elisabethstraße östlicher Teil,Dr.-Friedrichs-Straße (rechts von BerlinerStraße bis Otto-Buchwitz-Platz), Blumen-straße (rechts von Mühlweg bis Konsulstra-ße), Leipziger Straße (rechts von Salomons-traße bis Rauschwalder Straße)

n Montag, 15.02.2021Otto-Buchwitz-Platz (rechts von Krölstraßebis Hartmannstraße),James-von-Moltke-Straße, Mühlweg (zwischen Schützenstraßeund James-von-Moltke-Straße), JauernickerStraße (links von Sattigstraße bis Reichert-straße), Jochmannstraße (rechts von Kröl-straße bis Landeskronstraße), Hartmannstra-ße (links von Dr.-Friedrichs-Straße bis Hospi-talstraße)

n Dienstag, 16.02.2021 Schillerstraße, Jakobstunnel, Hugo-Keller-Straße (rechts von Grüner Graben bis Nikolai-graben), Blumenstraße (rechts von Konsul-straße bis Mühlweg), Leipziger Straße (rechtsvon Rauschwalder Straße bis Salomonstraße)

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