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Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich zum 01.01.2017 auf eine geänderte Ver- einbarung zur Prüfung von Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversi- cherungen (MDK) verständigt. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen und Vorgaben zum Vorverfahren, zur MDK-Prüfung sowie zum neu geschaffenen Nachverfahren. Darüber hinaus wurden mögliche Prüfgründe konkretisiert, ohne deren Nennung die Einleitung eines Prüfverfahrens nicht mehr möglich ist. PRÜFGRÜNDE + primäre Fehlbelegung + sekundäre Fehlbelegung + Kodierprüfung unter Benennung der beanstandeten Haupt- und/oder Neben- diagnosen und/oder Prozedur(en) unter Benennung der beanstandeten OPS- Ziffern + Fragen zur Voraussetzung bestimmter Maßnahmen VORVERFAHREN Einleitung 6 Wochen ab Eingang der Rechnung bei Krankenkasse (Ausschlussfrist) Mitteilung an KH Art der Prüfung und konkrete Prüfgründe Rechnungskorrektur in den ersten 6 Wochen möglich (vor und während des Falldialogs) Falldialog Annahme oder Ablehnung innerhalb 2 Wochen Dauer 12 Wochen - einvernehmlich verlängerbar Aufwandspauschale fällt nicht an Die neue MDK-Prüfvereinbarung im Überblick GÜLTIG SEIT 1. JANUAR 2017

GÜLTIG SEIT 1. JANUAR 2017 Die neue MDK ... - NEXUS / MARABU Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich zum 01.01.2017 auf

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Page 1: GÜLTIG SEIT 1. JANUAR 2017 Die neue MDK ... - NEXUS / MARABU Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich zum 01.01.2017 auf

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich zum 01.01.2017 auf eine geänderte Ver-einbarung zur Prüfung von Krankenhausrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversi-cherungen (MDK) verständigt.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fristen und Vorgaben zum Vorverfahren, zur MDK-Prüfung sowie zum neu geschaffenen Nachverfahren. Darüber hinaus wurden mögliche Prüfgründe konkretisiert, ohne deren Nennung die Einleitung eines Prüfverfahrens nicht mehr möglich ist.

P R Ü F G R Ü N D E

+ primäre Fehlbelegung

+ sekundäre Fehlbelegung

+ Kodierprüfung unter Benennung der beanstandeten Haupt- und/oder Neben-diagnosen und/oder Prozedur(en) unter Benennung der beanstandeten OPS-Ziffern

+ Fragen zur Voraussetzung bestimmter Maßnahmen

V O R V E R FA H R E N

Einleitung 6 Wochen ab Eingang der Rechnung bei Krankenkasse (Ausschlussfrist)

Mitteilung an KH Art der Prüfung und konkrete Prüfgründe

Rechnungskorrektur in den ersten 6 Wochen möglich (vor und während des Falldialogs)

Falldialog Annahme oder Ablehnung innerhalb 2 Wochen

Dauer 12 Wochen - einvernehmlich verlängerbar

Aufwandspauschale fällt nicht an

Die neue MDK-Prüfvereinbarung im Überblick

GÜLTIG SEIT 1. JANUAR 2017

Page 2: GÜLTIG SEIT 1. JANUAR 2017 Die neue MDK ... - NEXUS / MARABU Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich zum 01.01.2017 auf

M D K - P R Ü F U N G

Direkte MDK-Beauftragung

6 Wochen ab Eingang der Rechnung bei Krankenkasse

Beauftragung nach gescheitertem Vorverfahren

2 Wochen nach Beendigung des Vorverfahrens aber spätestens 12 Wochen nach Einleitung des Vorverfahrens

Mitteilung an KH innerhalb 2 Wochen: Datum der Beauftragung und konkrete Prüfgründe

Prüfungvor Ort oder schriftliches VerfahrenEinigung zwischen KH und MDK, sonst entscheidet MDK

Rechnungskorrektureinmalig in den ersten 5 Monaten ab Datum der MDK-Beauftragungbzw. bis zum Abschluß der Prüfung vor Ort

Einreichung von Fallunterlagen

Eingang beim MDK innerhalb 8 Wochen nach Zugang der Unterlagenanforderung, sonst nur Anspruch auf unstrittigen RechnungsbetragNachfrist von zusätzlich 6 Wochen gegen Zahlung von 300 €

Mitteilung über Prüfergebnis

durch KK innerhalb 11 Monate ab Übermittlung der Prüfanzeige (Ausschlussfrist), ggf. Verlängerung je nach Eingang einer Rechnungskorrektur

Dauer11 Monateggf. Verlängerung je nach Eingang einer Rechnungskorrektur

Aufwandspauschale fällt nicht an bei Korrektur, die Rechnungsminderung abwendet

Alle Angaben und Daten in diesem Flyer wurden nach bestem Wissen erstellt. Es wird jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.

Legende:KH - KrankenhausKK - KrankenkasseMDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

N A C H V E R FA H R E N ( F R E I W I L L I G )

Einleitung 6 Wochen ab Eingang des Prüfergebnisses durch KH

Einreichung von Unterlagen

Abgabe einer begründeten Stellungnahme zum Prüfergebnis Einreichung neuer Fallunterlagen nicht möglich

NEXUS / MARABU GmbH, Sachsendamm 2-7, 10829 Berlin, Tel. : +49 30 / 58 58 422-00, [email protected], www.nexus-marabu.de

Auf www.nexus-marabu.de:MARABU / Magazin für ECM & Healthcare