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Grenzwerte in NC-Zulassungsverfahren Sommersemester 2013 und Wintersemester 2013/14 In diesem Info werden die Ergebnisse der Auswahlverfahren des SoSe 2013 so- wie des WiSe 2013/14 für Studienanfänger zusammengefasst. Aber zunächst zu den Zugangsregeln zum Studium: Um überhaupt an der Universität studieren zu dürfen, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB genannt. Dabei können Sie mit einer Allgemeinen Hochschulreife jedes Fach und mit der Fachgebundenen Hochschulreife bestimmte Fächer bei uns studieren. Darüber hinaus wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifi- zierte Berufstätige eröffnet. Mit der Fachhochschulreife (FOS12/BOS12) allein ha- ben Sie jedoch leider keinen Zugang zu unserer Universität, da diese nur für die Fachhochschule qualifiziert. Eine genauere Darlegung dieser Dinge finden Sie in unserer Info „Abitur und andere Hochschulzugangsberechtigungen“: http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/NC-Bewerbung/Abitur.pdf Die Hochschullandschaft in Deutschland ist zwar sehr vielfältig und die FAU hat dabei das breiteste Studienspektrum in der Republik, dennoch gibt es nur drei Wege zum Studienplatz, denn entweder ist Ihr Wunschfach zulassungsfrei, lokal zulassungsbeschränkt oder wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehe- mals ZVS) vergeben. Allerdings sind diese drei Wege nur gangbar, wenn Sie eine für die Universität geeignete HZB und eine EU-Staatsbürgerschaft oder aber eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur haben. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Zulassungsfreie Studiengänge Die Mehrzahl der Studiengänge an unserer Uni unterliegt keiner Zulassungsbe- schränkung, d.h. es sind keine maximalen Studierendenzahlen im Sinne eines Numerus Clausus vorgegeben. In solchen Fällen schreiben Sie sich einfach online bei unserer Universität ein. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Fächern weitere Kriterien berücksichtigt werden, bevor eine persönliche Einschreibung möglich ist (Voranmeldeverfahren, Eignungsfeststellungsverfahren, Eignungsprüfung, Vor- praktikum). Welche Fächer in diese Kategorie fallen, entnehmen Sie bitte dem In- foblatt „Studienangebot auf einen Blick“: http://www.fau.de/studierende/aktuelles/FAU_WS13_Studienangebot.pdf Lokales Auswahlverfahren für Studienanfänger, bei Hoch- schulortwechsel oder Quereinstieg In diesen Fällen ist ein Numerus Clausus festgesetzt, also eine maximale Zahl von Studierenden, die wir aufnehmen. Die Studienplätze für Erstsemester werden in diesem Verfahren in drei Quoten eingeteilt: 25 % der Plätze wurden nach Abitur- durchschnitt, 10 % nach Wartezeit und 65 % nach Kriterien vergeben, die die Hochschule selbst festlegt. Wir haben entschieden, auch diese 65 % der Studien- plätze nach der Abiturdurchschnittsnote zu vergeben. In einigen Studiengängen gibt es an der Universität Erlangen-Nürnberg Zulassungsbeschränkungen auch in den höheren Semestern. Bewerbung zum dezentralen Losverfahren Sofern nach Zulassung aller regulären Bewerber bei lokalen NC-Fächern noch Plätze frei sind, werden diese unter den verspäteten Antragstellern nach dem Zu- fallsprinzip verlost. Die Teilnahme ist einfach per Brief/Postkarte möglich. Senden Sie diese(n) unter Angabe ihres Studienwunsches, des Fachsemesters sowie ihrer Adresse und Telefonnummer an unsere Zulassungsstelle. Da es sich bei „verspä- teten Anträgen“ um ein formloses Verfahren handelt, informieren wir Sie über das Ergebnis nur, falls Sie einen Platz erhalten. Übrigens: am „Verspätetenverfahren“ kann jeder teilnehmen. Es ist nicht erforderlich, abgelehnt worden zu sein. Keinen Sinn macht ein verspäteter Antrag allerdings, wenn Sie bei uns bereits ei- nen regulären Antrag für das gleiche Fach zum selben Semester gestellt haben. Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzu- lassung (nur Studienanfänger/innen in den Fächern Medi- zin, Pharmazie und Zahnmedizin) Im Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) werden 20 % der Plätze an die Abiturbesten, 20 % über Wartezeit und 60 % über das Auswahlver- fahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Wichtig ist dabei, dass alle Anmeldun- gen ausschließlich über die SfH laufen. Eine Direktbewerbung bei den Unis ist für Studienanfänger nach wie vor ausgeschlossen! Anmeldeschluss für das WiSe ist der 31.5., für das SoSe der 15.1. (Ausnahme: wer das Abitur nach dem 15.1. gemacht hat, kann sich im selben Jahr für das WiSe bis zum 15.7. anmelden.). Ausführliche Informationen zum Auswahlverfah- ren der SfH über deren Homepage: http://www.hochschulstart.de. Losverfahren um Restplätze In einem internen Losverfahren werden wir etwa ab Ende Oktober (WiSe) bzw. Ende April (SoSe) freigebliebene Plätze von zentral zulassungsbeschränkten Fächern (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) nach dem Zufallsprinzip verlo- sen. Die Teilnahme ist einfach per Postkarte (Studienwunsch, Fachsemester, Ad- resse, Telefon; kein Abizeugnis!) möglich, die Antragsfrist läuft vom 1. bis 15. Oktober (WiSe) bzw. vom 1. bis 15. April (SoSe) bei unserer Zulassungsstelle. Da es sich um ein formloses Verfahren handelt, informieren wir Sie über dessen Er- gebnis nur, falls Sie ausgelost werden. Übrigens: am Losverfahren kann jeder teil- nehmen. Es ist weder erforderlich sich vorher regulär bei der Stiftung für Hochschulzulassung beworben zu haben, noch von ihr abgelehnt worden zu sein. Sogar zugelassene Bewerber können das Losverfahren nutzen, z.B. um noch ei- nen Platz an einem anderen Studienort zu bekommen. Auswahl von Zweitstudienbewerbern Wer bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen hat, gilt bei einer Bewerbung für ein neues Studium als „Zweitstudienbewerber“. Für diese Gruppe sind 3 % der Erstsemesterplätze reserviert. Diese werden abhängig vom Zulassungsverfahren entweder von der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Stiftung für Hochschulzulassung nach einer Messzahl aus der Note des Erst- studiums und den Gründen für das Zweitstudium vergeben. Die Entscheidungs- richtlinien über Zweitstudienanträge entnehmen Sie bitte der Homepage der SfH. Bewerbung: MeisterInnen und qualifizierte Berufstätige Für MeisterInnen besteht die Möglichkeit des allgemeinen, und für qualifizierte Be- rufstätige die des fachgebundenen Hochschulzugangs. Hierzu müssen die Bewer- berInnen ein Beratungsgespräch bei der Universität absolvieren. Meister und Meisterinnen bzw. denen Gleichgestellte konkurrieren bei der Studienplatzvergabe für die zentral zulassungsbeschränkten Studienfächer mit den Abiturienten und Abiturientinnen im Auswahlverfahren der SfH (www.hochschulstart.de). Qualifizierte Berufstätige dagegen bewerben sich für die o.g. Studienfächer direkt an der FAU. Für die letztere Bewerbergruppe steht eine Sonderquote von 1 % der Studienplätze zur Verfügung. Für die dezentral zulassungsbeschränkten Studienfächer stehen im Gegensatz dazu an der FAU sowohl für Meister und Meisterinnen bzw. denen Gleichgestell- ten als auch für qualifizierte Berufstätige innerhalb einer weiteren Sonderquote insgesamt 2 % der Studienplätze zur Verfügung. Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall direkt bei der Universität. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der im Be- ratungsschein ausgewiesenen Note. Bei Ranggleichheit wird gelost, da die Warte- zeit keine Berücksichtigung findet. Bewerbung von Ausländern Ausländische Studienbewerber, die weder ein deutsches Abitur noch eine EU- Staatsbürgerschaft haben oder direkte Angehörige eines EU-Staatsbürgers sind, müssen sich vor Studienaufnahme immer direkt bei der Universität bewerben. Pa- rallel-Bewerbungen bei mehreren Universitäten für das gleiche Fach sind erlaubt. Mit dem Zulassungsbescheid werden von der Universität gleichzeitig die Anmel- deunterlagen für die Deutschprüfung (DSH) oder die Anmeldeunterlagen für den Deutschkurs übersandt. Ob Ihre Vorbildung im Ausland für eine Studienaufnahme bei uns reicht und welche sprachlichen Voraussetzungen verlangt sind, steht in unserem Merkblatt für ausländische Studienbewerber: http://www.uni-erlangen.de/internationales/aus-dem-ausland/Deutscher-Abschluss/ Ausführliche Infos zu den Vergabeverfahren finden sich im Infoblatt „Zugang zur Universität“: http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/NC-Bewerbung/Zugang.pdf Achtung: Die auf der zweiten Seite dieses Infos dargestellten Ergebnisse kamen aufgrund des Angebotes an Studienplätzen, der Nachfrage durch die Bewerber und deren Abiturdurchschnittsnoten und Wartesemester im jeweiligen Vergabever- fahren zustande. Eine gesicherte Vorhersage von Zulassungswahrscheinlichkeiten in künftigen Verfahren ist aus den Werten grundsätzlich nicht ableitbar.

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Interessanter Beitrag zu den Grenzwerten der IBZ Friedrich-Alexander-Universität.

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Page 1: Grenzwerte_IBZ

Grenzwerte in NC-Zulassungsverfahren Sommersemester 2013 und Wintersemester 2013/14 In diesem Info werden die Ergebnisse der Auswahlverfahren des SoSe 2013 so-wie des WiSe 2013/14 für Studienanfänger zusammengefasst. Aber zunächst zu den Zugangsregeln zum Studium: Um überhaupt an der Universität studieren zu dürfen, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB genannt. Dabei können Sie mit einer Allgemeinen Hochschulreife jedes Fach und mit der Fachgebundenen Hochschulreife bestimmte Fächer bei uns studieren. Darüber hinaus wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifi-zierte Berufstätige eröffnet. Mit der Fachhochschulreife (FOS12/BOS12) allein ha-ben Sie jedoch leider keinen Zugang zu unserer Universität, da diese nur für die Fachhochschule qualifiziert. Eine genauere Darlegung dieser Dinge finden Sie in unserer Info „Abitur und andere Hochschulzugangsberechtigungen“: http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/NC-Bewerbung/Abitur.pdf Die Hochschullandschaft in Deutschland ist zwar sehr vielfältig und die FAU hat dabei das breiteste Studienspektrum in der Republik, dennoch gibt es nur drei Wege zum Studienplatz, denn entweder ist Ihr Wunschfach zulassungsfrei, lokal zulassungsbeschränkt oder wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehe-mals ZVS) vergeben. Allerdings sind diese drei Wege nur gangbar, wenn Sie eine für die Universität geeignete HZB und eine EU-Staatsbürgerschaft oder aber eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur haben. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben.

Zulassungsfreie Studiengänge Die Mehrzahl der Studiengänge an unserer Uni unterliegt keiner Zulassungsbe-schränkung, d.h. es sind keine maximalen Studierendenzahlen im Sinne eines Numerus Clausus vorgegeben. In solchen Fällen schreiben Sie sich einfach online bei unserer Universität ein. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Fächern weitere Kriterien berücksichtigt werden, bevor eine persönliche Einschreibung möglich ist (Voranmeldeverfahren, Eignungsfeststellungsverfahren, Eignungsprüfung, Vor-praktikum). Welche Fächer in diese Kategorie fallen, entnehmen Sie bitte dem In-foblatt „Studienangebot auf einen Blick“: http://www.fau.de/studierende/aktuelles/FAU_WS13_Studienangebot.pdf

Lokales Auswahlverfahren für Studienanfänger, bei Hoch-schulortwechsel oder Quereinstieg In diesen Fällen ist ein Numerus Clausus festgesetzt, also eine maximale Zahl von Studierenden, die wir aufnehmen. Die Studienplätze für Erstsemester werden in diesem Verfahren in drei Quoten eingeteilt: 25 % der Plätze wurden nach Abitur-durchschnitt, 10 % nach Wartezeit und 65 % nach Kriterien vergeben, die die Hochschule selbst festlegt. Wir haben entschieden, auch diese 65 % der Studien-plätze nach der Abiturdurchschnittsnote zu vergeben. In einigen Studiengängen gibt es an der Universität Erlangen-Nürnberg Zulassungsbeschränkungen auch in den höheren Semestern.

Bewerbung zum dezentralen Losverfahren Sofern nach Zulassung aller regulären Bewerber bei lokalen NC-Fächern noch Plätze frei sind, werden diese unter den verspäteten Antragstellern nach dem Zu-fallsprinzip verlost. Die Teilnahme ist einfach per Brief/Postkarte möglich. Senden Sie diese(n) unter Angabe ihres Studienwunsches, des Fachsemesters sowie ihrer Adresse und Telefonnummer an unsere Zulassungsstelle. Da es sich bei „verspä-teten Anträgen“ um ein formloses Verfahren handelt, informieren wir Sie über das Ergebnis nur, falls Sie einen Platz erhalten. Übrigens: am „Verspätetenverfahren“ kann jeder teilnehmen. Es ist nicht erforderlich, abgelehnt worden zu sein. Keinen Sinn macht ein verspäteter Antrag allerdings, wenn Sie bei uns bereits ei-nen regulären Antrag für das gleiche Fach zum selben Semester gestellt haben.

Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzu-lassung (nur Studienanfänger/innen in den Fächern Medi-zin, Pharmazie und Zahnmedizin) Im Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) werden 20 % der Plätze an die Abiturbesten, 20 % über Wartezeit und 60 % über das Auswahlver-fahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Wichtig ist dabei, dass alle Anmeldun-gen ausschließlich über die SfH laufen. Eine Direktbewerbung bei den Unis ist für Studienanfänger nach wie vor ausgeschlossen!

Anmeldeschluss für das WiSe ist der 31.5., für das SoSe der 15.1. (Ausnahme: wer das Abitur nach dem 15.1. gemacht hat, kann sich im selben Jahr für das WiSe bis zum 15.7. anmelden.). Ausführliche Informationen zum Auswahlverfah-ren der SfH über deren Homepage: http://www.hochschulstart.de.

Losverfahren um Restplätze In einem internen Losverfahren werden wir etwa ab Ende Oktober (WiSe) bzw. Ende April (SoSe) freigebliebene Plätze von zentral zulassungsbeschränkten Fächern (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) nach dem Zufallsprinzip verlo-sen. Die Teilnahme ist einfach per Postkarte (Studienwunsch, Fachsemester, Ad-resse, Telefon; kein Abizeugnis!) möglich, die Antragsfrist läuft vom 1. bis 15. Oktober (WiSe) bzw. vom 1. bis 15. April (SoSe) bei unserer Zulassungsstelle. Da es sich um ein formloses Verfahren handelt, informieren wir Sie über dessen Er-gebnis nur, falls Sie ausgelost werden. Übrigens: am Losverfahren kann jeder teil-nehmen. Es ist weder erforderlich sich vorher regulär bei der Stiftung für Hochschulzulassung beworben zu haben, noch von ihr abgelehnt worden zu sein. Sogar zugelassene Bewerber können das Losverfahren nutzen, z.B. um noch ei-nen Platz an einem anderen Studienort zu bekommen.

Auswahl von Zweitstudienbewerbern Wer bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen hat, gilt bei einer Bewerbung für ein neues Studium als „Zweitstudienbewerber“. Für diese Gruppe sind 3 % der Erstsemesterplätze reserviert. Diese werden abhängig vom Zulassungsverfahren entweder von der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Stiftung für Hochschulzulassung nach einer Messzahl aus der Note des Erst-studiums und den Gründen für das Zweitstudium vergeben. Die Entscheidungs-richtlinien über Zweitstudienanträge entnehmen Sie bitte der Homepage der SfH.

Bewerbung: MeisterInnen und qualifizierte Berufstätige Für MeisterInnen besteht die Möglichkeit des allgemeinen, und für qualifizierte Be-rufstätige die des fachgebundenen Hochschulzugangs. Hierzu müssen die Bewer-berInnen ein Beratungsgespräch bei der Universität absolvieren. Meister und Meisterinnen bzw. denen Gleichgestellte konkurrieren bei der Studienplatzvergabe für die zentral zulassungsbeschränkten Studienfächer mit den Abiturienten und Abiturientinnen im Auswahlverfahren der SfH (www.hochschulstart.de). Qualifizierte Berufstätige dagegen bewerben sich für die o.g. Studienfächer direkt an der FAU. Für die letztere Bewerbergruppe steht eine Sonderquote von 1 % der Studienplätze zur Verfügung. Für die dezentral zulassungsbeschränkten Studienfächer stehen im Gegensatz dazu an der FAU sowohl für Meister und Meisterinnen bzw. denen Gleichgestell-ten als auch für qualifizierte Berufstätige innerhalb einer weiteren Sonderquote insgesamt 2 % der Studienplätze zur Verfügung. Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall direkt bei der Universität. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der im Be-ratungsschein ausgewiesenen Note. Bei Ranggleichheit wird gelost, da die Warte-zeit keine Berücksichtigung findet.

Bewerbung von Ausländern Ausländische Studienbewerber, die weder ein deutsches Abitur noch eine EU-Staatsbürgerschaft haben oder direkte Angehörige eines EU-Staatsbürgers sind, müssen sich vor Studienaufnahme immer direkt bei der Universität bewerben. Pa-rallel-Bewerbungen bei mehreren Universitäten für das gleiche Fach sind erlaubt. Mit dem Zulassungsbescheid werden von der Universität gleichzeitig die Anmel-deunterlagen für die Deutschprüfung (DSH) oder die Anmeldeunterlagen für den Deutschkurs übersandt. Ob Ihre Vorbildung im Ausland für eine Studienaufnahme bei uns reicht und welche sprachlichen Voraussetzungen verlangt sind, steht in unserem Merkblatt für ausländische Studienbewerber: http://www.uni-erlangen.de/internationales/aus-dem-ausland/Deutscher-Abschluss/ Ausführliche Infos zu den Vergabeverfahren finden sich im Infoblatt „Zugang zur Universität“: http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/NC-Bewerbung/Zugang.pdf Achtung: Die auf der zweiten Seite dieses Infos dargestellten Ergebnisse kamen aufgrund des Angebotes an Studienplätzen, der Nachfrage durch die Bewerber und deren Abiturdurchschnittsnoten und Wartesemester im jeweiligen Vergabever-fahren zustande. Eine gesicherte Vorhersage von Zulassungswahrscheinlichkeiten in künftigen Verfahren ist aus den Werten grundsätzlich nicht ableitbar.

Page 2: Grenzwerte_IBZ

Verfahrensergebnisse für die Zulassung von Studienanfänger/-innen (Stand: 11.11.2013)

Lokales Zulassungsverfahren der Universität Erlangen-Nürnberg

Wintersemester 2013/14 Abibestenquote eHAV** Wartesemester HV NRV HV NRV HV NRV

Biologie (BSc) 2,0 ABZ 2,9* ABZ 3 ABZ

Biologie (Lehramt Gymnasium) alle Bewerber zugelassen (ABZ)

Biologie (Lehramt Realschulen) 2,2 ABZ 3,1* ABZ 4 ABZ

Biologie (Lehramt Grund-/Hauptschulen) 1,7 1,7 2,2* 2,2 10 10

Grundschullehramt (Didaktik der Grundschule) 2,2 2,2 3,1* 3,1* 4* 4*

International Business Studies (BA) 1,3 1,8 1,7* 1,9* 6* 4*

Int. Production Engineering & Management (BSc) 1,9 ABZ 3,3 ABZ 2* ABZ

Lebensmittelchemie 1,3 1,6 1,6* 1,7* 6* 4*

Maschinenbau (BSc) 2,0 2,0 3,1* 3,1 2* 2

Molekulare Medizin (BSc) 1,0 1,4 1,3* 1,5 10 6*

Pädagogik (BA 1/2), Vollzeit 2,2 ABZ 2,8* ABZ 4* ABZ

Pädagogik (BA 1/2), Teilzeit 1,9 2,5 2,3 2,9 14 2*

Psychologie (BSc), Vollzeit 1,5* 1,6* 1,5* 1,6* 10* 10

Psychologie (BSc), Teilzeit 1,5 2,2 1,9* 2,4* 26 5

Rechtswissenschaft 2,2* ABZ 2,2* ABZ 4 ABZ

Sozialökonomik (BA, Nürnberg) 1,7 2,4 2,4* 2,5* 4* 4*

Soziologie (BA 1/2), Vollzeit 2,1 ABZ 2,9* ABZ 4* ABZ

Soziologie (BA 1/2), Teilzeit 1,6 2,2* 1,8 2,5* 34 4*

Theater- und Medienwissenschaft (BA 1/2), Vollzeit 2,0 2,7 2,7* 2,8* 4* 3

Theater- und Medienwissenschaft (BA 1/2), Teilzeit 1,6 2,2* 2,0* 2,3* 9 4

Wirtschaftsingenieurwesen (BSc) 1,9 1,9 3,0* 3,0* 2 2

Wirtschaftswissenschaften (BA) 2,8* 2,8* 2,8* 2,8* 4* 4*

* es konnten nicht alle Bewerber mit diesem Kriterium zugelassen werden **) eHAV = ergänzendes Hochschulauswahlverfahren. Reihungskriterium ist hier ebenfalls die Abiturnote. HV: Stand nach dem Hauptverfahren NRV: Stand nach dem letzten Nachrückverfahren ABZ: Alle Bewerber wurden zugelassen

Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung SoSe 2013 und WiSe 2013/14 Stand WiSe: Hauptverfahren (3.09.2013)

Abinote (Bayernquote) Wartesemester Hochschulquote für Uni

Erlangen (AdH)

SoSe WiSe SoSe WiSe SoSe WiSe Medizin 1,2 1,0 13 12 1,3 0,9 Pharmazie 1,8 1,4 5 2 nur WS 3,2 Zahnmedizin 1,3 1,3 11 12 1,7 1,5 Nicht an unserer Universität: Tiermedizin [nur zum WS] nur WS 1,3 nur WS 12 -- --

Detaillierte Ergebnisse, z.B. mit welcher Note an welchem Ort noch zugelassen werden konnte, finden Sie unter: http://www.hochschulstart.de.

In der Hochschulquote der Universität Erlangen erhalten Bewerber für den Studiengang Medizin in Abhängigkeit vom Ergebnis des TMS-Tests (http://tms-info.org/) eine Abiturnotenverbesserung von bis zu 0,8. Siehe: http://www.uni-erlangen.de/studium/zulassung/NC-Bewerbung/tms.shtml.

Darüber hinaus gibt es bei den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin beim Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung eine Verbesserung der Abiturnote um 0,1 sowie beim Studiengang Pharmazie eine Verbesserung um 0,2.

S:\Abt-L\L3\Infos_übergeordnete_Themen/Grenzwerte/Grenzwerte_WS13_online.doc; Stand: 12/2013 Le