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Grünordnungsplan zum Bebauungsplan STO 600
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Bearbeitung: Büro für Landschaftsarchitektur Regina Schmalz Cyriakstraße 15 99094 Erfurt Erfurt, im Mai 2012
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan STO 600 „Walter-Rein-Straße“ Stand:18.06.2012
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Inhalt 1. Einleitung 1.1.
Anlass der Planung
1.2. Methodisches Vorgehen 1.3. Lage und Größe des Plangebietes 2. Planerische Vorgaben 2.1 Landschaftsplan 2.2 Flächennutzungsplan 2.3 Sanierungsgebiet 2.4 Sonstige Planungen und rechtliche Hinweise 3. Bestandserfassung und Bewertung 3.1 Naturräumliche Lage 3.2 Abiotische Gegebenheiten des Planungsraumes 3.3 Biotische Ausstattung des Planungsraumes 3.4 Orts-/ Landschaftsbild/ Erholung 4. Auswirkungen des Vorhabens 4.1 Darstellung des geplanten Vorhabens 4.2 Schutzgutbezogene Konflikte 5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 5.1 Darlegung der Betroffenheit von Tierarten nach Anhang IV FFH-
Richtlinie 5.2 Darlegung der Betroffenheit von Europäischen Vogelarten nach
Vogelschutz-Richtlinie 6. Grünordnerische Ziele und Maßnahmen 6.1 Arten und Biotope 6.2 Boden- und Grundwasserhaushalt 6.3 Klima 6.4 Landschafts-/ Ortsbild 6.5 Erholung/ Mensch 7. Grünordnerische Festsetzungen 8. Bewertung 8.1 Eingriffe in Natur und Landschaft 8.2 Ausgleich für Baumfällungen 8.3 Ökokonto Anlagen Karte 1 Bestandsplan M 1 : 500
Karte 2 Maßnahmenplan M 1 : 500
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1. Einleitung 1.1. Anlass der Planung Im September 2009 wurde durch den Vorhabensträger der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) gestellt. Nach Prüfung der Voraussetzungen für dieses vorhabenbezogene Verfahren wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde der beantragte Geltungsbereich erweitert und dem Antrag nach § 30 Abs. 1 BauGB entsprochen. Mit dem Bebauungsplan STO 600 „Walter-Rein-Straße“ sollen somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Wiedernutzbarmachung von innerörtlichen Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. 1.2. Methodisches Vorgehen Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Aufgrund der Anwendung des § 13 a BauGB liegen ebenfalls die Voraussetzungen dafür vor, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVP-Gesetz besteht und keine Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 13 a Abs. 4 BauGB 1 Abs. 6 Nr. 7 zu erwarten sind. Nach § 5 ThürNatG ist mit dem Bebauungsplan eine Grünordnungsplan zu erarbeiten, der folgende Inhalte berücksichtigen soll:
- Grünordnerischer Bezug des Baugebietes zur Lache, einem Gewässer 2. Ordnung, welches im betreffenden Bereich nach § 30 BNatSchG geschützt ist;
- Grundaussagen zur ländlichen Struktur im Planungsraum und Umgang mit dem nach Baumschutzsatzung geschütztem Baumbestand;
- die Belange des Europäischen Artenschutzrechtes im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).
1.3. Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich in Stotterheim im nördlichen Stadtgebiet von Erfurt. Es wird begrenzt vom Gewässergrundstück der Lache im Westen, von bebauten Grundstücken im Osten und Norden sowie von der Walter-Rein-Straße im Süden. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich nachfolgende Flurstücke der Gemarkung Stotternheim, Flur 1: Flurstücks - Nr. 19/4; 19/5; 19/6; 19/7; 19/8; 19/9; 19/10; 19/11; 19/12; 19/13 und 39 tw. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,80 ha.
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2. Planerische Vorgaben 2.1 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Erfurt mit Stand vom Dezember 1997 in Ergänzung des Entwurfes zur Fortschreibung des Landschaftsplanes der Landeshauptstadt Erfurt vom April 2011 formuliert folgende Entwicklungsziele im Geltungsbereich des Plangebietes:
- Umwandlung von bereits gut erschlossenen Kleingärten an Lagen, in denen bereits heute ein überwiegender Teil an Wohnnutzung erfolgt;
- aus Gründen des Landschaftsbildes soll in den Ortslagen im Verhältnis zu den alten Ortskernen nicht überdimensioniert gebaut werden;
- von Fließgewässern ist ein ausreichender Abstand einzuhalten; - Erweiterung eines örtlich durchgehenden Grünzuges im Westen von Stotternheim
vom Schwimmbad über die Lachequelle; - keine Neuversiegelung von Straßen, Wegen und Plätzen; - Erhaltung dorftypischer Kleinstrukturen, Erhalt der Brutplätze für Rauch- und
Mehlschwalben; Fledermäuse usw.; - Erhaltung von Großgrün im öffentlichen und privaten Raum; - Anlage naturnaher Hausgärten.
2.2 Flächennutzungsplan Die Stadt Erfurt verfügt seit dem 27.05.2006 über einen wirksamen Flächennutzungsplan, der die Flächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes STO 600 als "Gemischte Baufläche" darstellt. Der Flächenutzungsplan ist im Wege der Berichtigung durch die Stadt anzupassen. Die geordnete städtebauliche Entwicklung ist dadurch nicht beeinträchtigt. 2.3 Sanierungsgebiet Das Planungsgebiet ist überwiegend Teil des Sanierungsgebietes „Stotternheim“ STO360 vom 18.01.1994. Mit dem Bebauungsplan werden die Sanierungsziele für Stotternheim gebietsbezogen konkretisiert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Geltungsbereiches geschaffen. 2.4 Sonstige Planungen und rechtliche Hinweise
Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Stadt Erfurt vom 21.08.1995 (Auszug)
- Einhaltung von Mindestanteilen an Grünflächen in bebauten Gebieten - Pflanzung eines Baumes auf je 100 m² der gärtnerisch genutzten Flächen. Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt (1999/ Auszug)
als geschützte Bäume gelten: - Einzelbäume mit einem Stammumfang gleich oder größer als 50 cm, - mehrstämmig ausgebildete Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige
Sträucher (z.B. Salweide), wenn wenigstens ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 30 cm aufweist;
- Baumgruppen, von denen mindestens zwei Bäume einen Stammumfang von mindestens 30 cm aufweisen und
a) im Kronenbereich den Nachbarbaum berühren oder b) bei denen der Abstand der Stämme zueinander am Boden gemessen 5 m
nicht überschreitet.
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3. Bestandserfassung und Bewertung 3.1 Naturräumliche Lage Der Planungsraum befindet sich im Naturraum der Gera-Unstrut-Niederung mit Übergang zum Innerthüringer Ackerland. 3.2 Abiotische Gegebenheiten des Planungsraumes Geologie/ Geomorphologie Erfurt liegt innerhalb des „Thüringer Triasbeckens“ in einer zentral gelegenen Keupermulde, dem „Thüringer Zentralbecken“. Von der weitläufigen Talaue der Geraniederung wird die Lockergesteinsüberdeckung beeinflusst. Im Talbereich der Gera bestehen die Terrassen aus Sanden, Kiesen und Kiessanden, die je nach Fließgeschwindigkeit mittransportiert und abgelagert werden. Das Geratal weist im Norden zwei Schotterzüge auf, wovon einer der pleistozäne Stotternheimer Talzug ist. Auflagernd auf den Terrassenschottern sind Auelehme, die wiederum von Auffüllungen überlagert werden. Boden/ Altlasten Die Auenbereiche der Gera-Niederung sind durch Böden lehmig-toniger Substrate über Sand und Kies geprägt. Gebildet haben sich großflächig Lehm-Vega-Böden und Lehm-Schwarzerden. Die Flächen des Planungsraumes wurden in der Vergangenheit anthropogen überformt. Der östliche Teilbereich des Planungsraumes wird von einem ehemaligen Gutshof mit Wohnhaus und Stallanlagen eingenommen. Hier hat eine Nutzung durch eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) stattgefunden, die großflächig Lagerflächen mit Beton versiegelt hat. Der westliche Bereich bis zur Lache angrenzend wird von Gärten mit Wochenendhäusern überformt. Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Archäologische Relevanzflächen Im Plangebiet sind keine archäologischen Relevanzflächen bekannt. Grundwasser Der pleistozäne Schotterkörper der Gera bindet größere Grundwasservorkommen, die jedoch stark beeinträchtigt und für eine Nutzung zu Trinkwasserzwecken ungeeignet sind. Für die Grundwasserneubildung stellen die Aue-Bereiche im Allgemeinen ein Wasserzehrgebiet dar, so dass der Planungsraum für die Grundwasserneubildung keine Bedeutung hat. Im Planungsgebiet befinden sich keine Wasserschutzgebiete. Oberflächengewässer Der Planungsraum wird westlich von der Lache als Gewässer 2. Ordnung tangiert, welches in diesem Bereich nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt ist und eine hohe Bedeutung hat.
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Klima Erfurt liegt in einer weit gespannten, nach Norden offenen Mulde im Leebereich des Thüringer Waldes und an den westlichen Randhöhen des Thüringer Keuperhügellandes, welches sich als trocken-warmes, niederschlagsarmes und leicht kontinental beeinflusstes Gebiet ausweist. Aus einer Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes Weimar (1992) werden folgende Werte zitiert: Erfurt-Bindersleben (302 m NN) mit einer Jahresmitteltemperatur von 7,9 °C und 528 mm Niederschlag pro Jahr sowie Sömmerda (140 m NN) mit 497 mm Jahresniederschlag. Stotternheim gehört in Bezug auf das Stadtklima zur Bebauungszone 4. Die Fließgewässer-Täler stellen hier wichtige Luftleitbahnen dar und gehören der Klimaschutzzone 1 an. Lärm Das Planungsgebiet liegt abseits von großen Verkehrsachsen. Hohe Lärmbelastungen durch Verkehrslärm liegen nicht vor. 3.3 Biotische Ausstattung des Planungsraumes Schutzgebiete Der an den Planungsraum westlich angrenzende und teilweise im Plangebiet liegende naturnahe Teilbereich des Gewässers Lache ist nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt. Im Planungsraum selbst sind keine weiteren gemäß §§ 23 – 30 BNatSchG ausgewiesenen Gebiete und keine Gebiete des § 32 BNatSchG vorhanden. Artenschutz Die Belange des Europäischen Artenschutzrechtes sind im Rahmen der Bearbeitung zu berücksichtigen. Die Prüfung des speziellen Artenschutzrechtes (§§ 44f., § 67 BNatSchG) ist dabei grundsätzliche Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens. Bei der Prüfung sind die europarechtlich geschützten Arten - Arten des Anhanges IV der Fauna-Flora Habitat (FFH) – Richtlinie - alle europäischen Arten gemäß Vogelschutz (Vsch) – Richtlinie. Unter Punkt 5 wurde unter Zugrundelegung des Gutachtens zur „Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange“ des Büros BÖSCHA GmbH vom 15.02.2012 geprüft, ob europarechtlich geschützte Arten im Plangebiet vorkommen können und ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG eintreten können bzw. ob durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen der Eintritt von Verbotstatbeständen vermieden werden kann. Potenzielle natürliche Vegetation Unter potenzieller natürlicher Vegetation versteht man die Vegetation, die sich als Klimavegetation unter derzeit klimatischen und edaphischen Bedingungen einstellen würde, wenn der Einfluss des Menschen auf die pflanzliche Ausstattung aufhören würde. Sie stellt somit das Maß dar, mit dessen Hilfe die Standortverhältnisse (Nährstoff- und Wasserversorgung, Bodenverhältnisse, Klima usw.) und somit das biotische Potenzial eines Gebietes charakterisiert werden kann.
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Als potenzielle natürliche Vegetation sind im Gebiet von Erfurt zu erwarten: - subkontinentaler Traubeneichen-Hainbuchenwald mit Winterlinde; - Erlen- und Eschenwälder der Niedermoore und Grundwasserböden mit Birken-
und Seggenmooren; - Erlen- und Eschen – Erlenwald kollin submontaner Flußauen.
Vorhandene Vegetation/ Bestand Das Plangebiet befindet sich in westlicher Randlage von Stotternheim als Ortsteil der Stadt Erfurt und stellt sich als dörfliche, anthropogen überformte Fläche dar. Die aktuell vorhandenen Biotoptypen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Im Untersuchungsgebiet vorhandene Biotoptypen – Realnutzungen (Tabelle1) nach Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vom Juli 1999: Code Biotoptyp
Bedeutung
2210 Bach, schmaler Fluß, Graben 2211 naturnaher Bach, schmaler Fluß hoch; § 30 BNatGSch 6400 Einzelbaum mittel-hoch 9100 Siedlung/ Gewerbe 9116 Wochenend- und Ferienhaussiedlung gering 9132 Wohnhäuser mit Garten sehr gering 9153 ehemalige LPG sehr gering 9210 Straße 9216 Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege, versiegelt sehr gering 9218 Platz, Hof sehr gering 9300 Grün- und Freiflächen 9318 Scherrasen gering Die Tabelle ist nach Wertstufen geordnet. In die Einschätzung der Bedeutung flossen Natürlichkeitsgrad, Entwicklungsstadium, Wiederherstellbarkeit, Vielfalt und funktionale Bedeutung des entsprechenden Biotops ein. Das Plangebiet wird im östlichen Bereich von einem ehemaligen Gutshof mit Wohnhaus, Stallanlagen und Nebengebäuden als Hofsituation (Vierseitenhof) geprägt. Der Hof wurde ehemals durch eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (9153) genutzt. Aus dieser Nutzung heraus wurde ein großer Flächenanteil dieses Grundstücks als Lager- und Wirtschaftsfläche mit Beton befestigt (9216). Ein Aufbruch dieser befestigten Flächen hat stattgefunden. Das Aufbruchmaterial lagert vor Ort. Die vorhandenen Gebäude des Gutshofes unterliegen teilweise dem Leerstand, teilweise werden sie als Reithalle mit Pensionspferdehaltung genutzt. Zufahrten (9216) zum ehemaligen Gutshof sind aus Richtung Sackgasse sowie von der Walter-Rein-Straße möglich. Der Hof ist in seinem zentralen Bereich mit historischem Natursteinpflaster (9218) befestigt. Westlich schließen verschiedene Wochenendgrundstücke (9116) an, die mit Wochenendhäusern und diversen Nebengebäuden bebaut sind. Die umgrenzenden Flächen werden gärtnerisch zu Erholungszwecken genutzt. Innerhalb der Gartengrundstücke hat sich ein Großbaumbestand (6400) entwickelt, der im Bestandsplan detailliert beschrieben wird.
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Der südliche Abschluss des Plangebietes wird durch eine Garagenanlage gebildet, die über die Walter-Rein-Straße erschlossen wird. Westlich tangiert die Lache (gesetzlich geschützter Biotop nach § 30 BNatSchG) mit ihrem naturnahen Ufergehölz (2211) das Plangebiet. Der vorhandene Baumbestand (6400) ist im Bestandsplan erfasst. Zwei Überfahrten zu den Wochenendhäusern im Verlauf der Lache stellen einen unnatürliche bauliche Anlage dar. An den Planungsraum grenzt südlich die Walter-Rein-Straße. Nördlich und östlich schließen vorhandene dörfliche Baustrukturen an das Plangebiet. Fauna Die vorhandenen, teilweise leerstehenden Gebäude des ehemaligen Gutshofes bieten Fledermäusen und Vögeln Quartier- und Nistmöglichkeiten. Während der gutachterlichen Prüfung am 15.02.2012 durch das Büro BÖSCHA GmbH wurde festgestellt, dass keine Hinweise auf das Vorhandensein von Fledermäusen im Bereich der Dachböden der begutachteten Gebäude gefunden wurden. Potenzielle Quartiere für Spalten bewohnende Fledermausarten sind vorhanden. Es wurden insgesamt 9 Stück Mehlschwalben- sowie 2 Stück Rauchschwalbennester festgestellt. Weiterhin sind Hausrotschwanz und Haussperling potenziell zu erwarten. Die vorhandenen Gehölze der Wochenendgärten sowie der Gehölzstreifen entlang der Lache dienen den verschiedenen Vogelarten des besiedelten Raumes als Jagd- und Nahrungshabitat. 3.4 Orts-/ Landschaftsbild/ Erholung Das Orts- und Landschaftsbild des Plangebietes ist durch den ehemaligen Gutshof mit der Hofsituation des Vierseithofes (historisches Hofpflaster) sowie die Wochenendgrundstücke dörflich geprägt und mit einem relativ hohen Grünanteil durchsetzt. Die historischen Strukturen des Vierseithofes sind dabei für das Ortsbild von besonderer Bedeutung. Für die Erholungsnutzung hat im Plangebiet die Reithalle Bedeutung. 4. Auswirkungen des Vorhabens 4.1 Darstellung des geplanten Vorhabens Der Bebauungsplan sieht die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet vor. Im Bereich des ehemaligen Gutshofes orientieren sich die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Baugrenzen, Baulinien und Bauhöhen an dem vorhandenen baulichen Bestand. Der Bereich der ehemaligen Wochenendgrundstücke und des Garagenstandortes wird mit einem Baufeld zur Errichtung einer eingeschossigen Wohnbebauung ausgewiesen. Die Erschließung der Wohnbebauung erfolgt über die Walter-Rein-Straße.
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4.2 Schutzgutbezogene Konflikte Durch das Vorhaben im Plangebiet mit seinen baulichen Veränderungen kommt es zu Konflikten. In der nachfolgenden Tabelle werden in einer Übersicht die mit dem Bauvorhaben einhergehenden Auswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter dargestellt (Tabelle 2): Schutzgut
Bewertung Beschreibung/ Begründung
Boden kein Konflikt Versiegelung von Flächen; anthropogene Veränderung der Flächen durch Bebauung bereits gegeben; das Gebiet unterliegt im Bestand einer hohen Versiegelung von Flächen; die Obergrenzen der Grundflächenzahl lt. BauNVO von 0,4 werden lt. Planung unterschritten (0,29 und 0,31); ein Konflikt wird ausgeschlossen;
Grundwasser kein Konflikt Veränderung der Grundwasserneubildung und des Regenwasserabflusses durch Versiegelung von Flächen; anthropogene Veränderung der Flächen durch Überbauung bereits gegeben; das Gebiet unterliegt im Bestand einer hohen Versiegelung von Flächen; die Obergrenzen der Grundflächenzahl lt. BauNVO von 0,4 werden lt. Planung unterschritten (0,29 und 0,31); ein Konflikt wird ausgeschlossen;
Oberflächen-wasser
kein Konflikt der Abstand zu den Grundstücken wird mit 5 m ab Böschungsoberkante Lache festgesetzt; Abstandsflächen der Planung vergrößern sich gegenüber Bestand; Zufahrten und Nebengebäude im Bereich Lache werden rückgebaut; ein Konflikt wird ausgeschlossen; die Situation wird verbessert;
Klima/ Luft gering kleinklimatische Situation verschlechtert sich vorübergehend durch weitgehende Beräumung der Vegetation der Gartengrundstücke; Festsetzungen zur Neuanlage von Grünflächen und zum Erhalt von Großbäumen gleichen den Konflikt aus;
Tiere und Pflanzen
mittel Verlust von Lebensraum durch Abriss von Gebäudestrukturen für Fledermausarten und in/ an Gebäuden brütenden Vogelarten; Verlust von nach Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt geschützten Bäumen; der Konflikt wird als mittel bewertet;
Landschafts-bild/ Ortsbild
gering mit den Festsetzungen des B-Planes passen sich die baulichen Strukturen in das dörfliche Ortsbild ein; negativ wirkt sich der Verlust von Gehölzbeständen aus;
Erholung/ Mensch
gering der Konflikt wird als gering bewertet;
Obwohl es zu einer Strukturveränderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kommt, werden die schutzgutbezogenen Auswirkungen durch das Vorhaben unter Berücksichtigung des Ausgangszustandes des Plangebietes mit seinen Vorbelastungen allgemein mit gering bewertet.
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5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-RL und alle europäischen Vogelarten nach Art.1 VS-RL), die von dem Vorhaben ausgehen können, geprüft.
Darstellung projektbedingter Wirkungen Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen treten bei der baulichen Umsetzung der Maßnahmen des Bebauungsplanes durch Baustellenverkehr verbunden mit Lärm- und Staubemissionen, bedingt durch den An- und Abtransport von Baumassen zur Beräumung des Baufeldes sowie die Maßnahmen zur Bauumsetzung, auf. Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingt werden vorhandenere Gebäudestrukturen abgerissen und durch Neubauten ersetzt. Durch die bauliche Neuordnung kommt es zur Fällung von Gehölzstrukturen innerhalb des Plangebietes. Betriebsbedingte Wirkungen Die betriebsbedingten Wirkungen werden sich im Vergleich zur heutigen Nutzung nicht negativ verändern, da es sich um die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes handelt. Demzufolge sind betriebsbedingte Auswirkungen vernachlässigbar und werden nicht weiter untersucht.
5.1 Darlegung der Betroffenheit von Tierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie Fledermäuse Innerhalb der untersuchten Gebäude der Reithalle, Stall-, Lager- und sonstigen Nebengebäude im Bereich des ehemaligen Gutshofes wurden durch BÖSCHA GmbH keine Hinweise auf Dachböden besiedelnde Fledermäuse gefunden. Für Spalten bewohnende Arten sind allerdings potentielle Quartiermöglichkeiten an mehreren Stellen vorhanden. Durch Abriss gehen diese Quartiere verloren. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ist der Abriss der betreffenden Gebäude nur außerhalb der Wochenstuben- und Überwinterungszeiten der Fledermäuse zwischen Anfang September und Ende Oktober vorzunehmen. Damit wird eine Verletzung oder Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) weitgehend ausgeschlossen. Weiterhin werden die baubedingten Auswirkungen durch die zeitliche Begrenzung minimiert. Als Ersatz für entfallende Quartiere der Spalten bewohnenden Fledermäuse sind Ersatzquartiere vorzusehen. Es werden 3 Fledermaus-Großraumeinbausteine, 6 Fledermaus-Fassaden-Flachkästen sowie 2 Fledermaus-Dachgesims- und Giebelröhren vorgesehen. Damit werden alle potentiell vorkommenden Arten berücksichtigt. Durch den Ersatz der Quartiere kann die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) weitgehend ausgeglichen werden. Potenzielle Jagd- und Flugrouten entlang der Lache werden nicht zerstört und beeinträchtigt. Aus den genannten Gründen und unter Beachtung der o. g. Maßnahmen können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die Fledermausarten ausgeschlossen werden.
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5.2 Darlegung der Betroffenheit von Europäischen Vogelarten nach Vogelschutz- Richtlinie Vögel Durch Böscha GmbH wurde festgestellt, dass prinzipiell die Nutzung der begutachteten Gebäude des ehemaligen Gutshofes durch gebäudebewohnende Vogelarten möglich ist. Es wurden 9 Mehlschwalben- sowie 2 Rauchschwalbennester nachgewiesen. Durch Abriss der Gebäude gehen diese Quartiermöglichkeiten verloren. Des Weiteren sind Hausrotschwanz und Haussperling zu erwarten. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ist der Abriss der betreffenden Gebäude nur außerhalb der Brutzeiten gebäudebewohnender Vogelarten vorzunehmen. Damit wird eine Verletzung oder Tötung von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) weitgehend ausgeschlossen. Weiterhin werden die baubedingten Auswirkungen durch die zeitliche Begrenzung minimiert. Als Ersatz für die Mehlschwalbennester bei Abriss der Gebäude sind 9 Mehlschwalben-Kunstnester unterhalb des Dachüberstandes des bereits sanierten Bestandsgebäudes vorzusehen. Die Realisierung muss nach Abriss, der im Herbst stattfindet, bis spätestens folgenden März erfolgen. Als Ersatz für die Rauchschwalbennester bei Abriss der Reithalle sind 2 Rauchschwalben-Kunstnester an geeigneter Stelle im räumlichen Bezug zum Bauvorhaben vorzusehen. Die Realisierung muss nach Abriss, der im Herbst stattfindet, bis spätestens folgenden Februar erfolgen. Durch den Ersatz der Quartiere kann die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) weitgehend ausgeglichen werden. Der Verlust von Gehölzen als Nahrungshabitat wird durch das Vorhandensein von ausreichenden Gehölzstrukturen im unmittelbaren Umfeld kompensiert. Die Festsetzungen zum Erhalt von Bäumen und zur Anlage von Grünstrukturen wirken sich ebenfalls positiv aus. Aus den genannten Gründen und unter Beachtung der o. g. Maßnahmen können Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die betroffenen Vogelarten ausgeschlossen werden.
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6. Grünordnerische Ziele und Maßnahmen 6.1 Arten und Biotope - Begrünung der nicht überbauten Flächen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern; - Erhalt von vorhandenen Bäumen sowie Neuanlage von Großgrün; - Erhalt, Erweiterung und Entwicklung des Grünzuges an der Lache sowie Rückbau vorhandener Überfahrten und naturferner Uferbefestigungen; - Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brutzeiten gebäudebewohnender Vogelarten sowie der Wochenstuben- und Überwinterungszeit der Fledermäuse zwischen Anfang September und Ende Oktober; - Ersatz von 9 Stück Mehlschwalbennestern bei Abriss der Gebäude; - Ersatz von 2 Stück Rauchschwalbennestern bei Abriss der Reithalle; - Ersatz der Quartiere für Spalten bewohnende Fledermausarten. 6.2 Boden- und Grundwasserhaushalt - Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien bei Erschließungswegen zur
Minimierung der Versiegelung; - Vermeidung von Boden- und Wasserverunreinigungen während der Bautätigkeiten
durch ökologisch orientierte Bauüberwachung; - Rückbau vorhandener Überfahrten der Lache zum Geltungsbereich des B- Planes; 6.3 Klima - Verbesserung des Kleinklimas durch Begrünung der nicht überbauten Flächen - Beschränkung von Versiegelungen auf das notwendige Maß; - Festlegung und Einhaltung hoher technischer Standards zur Wärmeerzeugung; - Vermeidung und Minderung von Luftverunreinigungen während der Bautätigkeiten
durch ökologisch orientierte Bauüberwachung. 6.4 Landschafts-/ Ortsbild - Begrünung der nicht überbauten Flächen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern; - Erhalt von vorhandenen Bäumen sowie Neuanlage von Großgrün mit gestalterischer
Funktion; - Anlage von naturnahen, dörflich geprägten Hausgärten; - Sicherung und Nutzung des historischen Hofpflasters im Gebiet; 6.5 Erholung/ Mensch - Begrünung der nicht überbauten Flächen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern; - Erhalt von vorhandenen Bäumen sowie Neuanlage von Großgrün mit gestalterischer
Funktion; - Anlage von naturnahen, dörflich geprägten Hausgärten; - Lärmminderung in den Zufahrten durch Verwendung von geräuscharmen Pflaster.
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7. Grünordnerische Festsetzungen
FESTSETZUNGEN NACH § 9 ABS. 1 BAUGB
1111 MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB
1.1 Oberflächenbestigungen innerhalb privater Grünflächen bzw. von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungensind mit wasserdurchlässigenBelägen auszubilden.
1.2 Die Wurzelbereiche von Bäumen sind auf einer Fläche von mindestens 6 m² von Versiegelung freizuhalten und durch geeignete Maßnahmen dauerhaft vor Verdichtung durch Betreten oder Befahren zu schützen.
1.3 Im WA 2 sind je Wohngebäude westlich der Erschließungsstraße jeweils 5 Mehlschwalben Kunstnester und eine Fledermaus Dachgesims-/ Giebelröhre nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorzusehen.
1.4 Im WA 2 ist je Wohngebäude östlich der Erschließungsstraße ein Fledermaus- Großraumeinbaustein nach Abstimmungmit der Unteren Naturschutzbehörde vorzusehen.
1.5 Im WA 1 ist an den, an der Stichstraße gelegenen Bau-grundstücken je Wohngebäude ein Fledermaus-Flachkasten nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vorzusehen.
1.6 Der festgesetzte Gewässerschonstreifen entlang der Lache ist mit Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 12 - 14 cm gemäß Planeintrag ergänzend zum Bestand zu bepflanzen und mit einer heimischen standortgerechten Kräuteransaat anzusäen. Für Bepflanzung und Einsaat ist autochtones Pflanzenmaterial zu verwenden. Die Bepflanzungsmaßnahme ist als Ausgleichsmaßnahme fürandere Bauvorhaben (Ökokonto) anrechenbar. Bei der Pflanzung sind folgende Arten zu verwenden: Alnus glutinosa - Schwarzerle Populus tremula - Zitterpappel Prunus padus - Traubenkirsche Quercus robur - Stieleiche Salix alba - Silberweide
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2. FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN SOWIE DIE ERHALTUNG VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN
§ 9 Abs.1 Nr. 25 a BauGB
2.1 Der zur Erhaltung gekennzeichnete Baumbestand ist zu schützen, zu erhalten und dauerhaft zu entwickeln.
2.2 Die nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für Nebenanlagen, Terrassen, Zufahrten und Zuwegungen ausgebaut sind, gärtnerisch anzulegen.
2.3 Je angefangene 200 m² nichtüberbaubarer Grundstücksfläche ist mindestens 1 Obsthochstamm oder Laubbaum 2. Ordnung mit einem Mindeststammumfang von 12 - 14 cm zu pflanzen. Die Bäume gem. Festsetzung Nr. 2.4 werden dabei angerechnet. Bei der Pflanzung sind folgende Arten zu verwenden:
Acer campestre - Feldahorn Betula pendula - Sandbirke Carpinus betulus - Hainbuche Prunus avium - Vogelkirsche Sorbus aucuparia - Mehlbeere
2.4 Entlang der Erschließungsstraßen sind gemäß Planeintragauf den privaten Baugrundstücken Laubbäume 2. Ordnung als Hochstamm mit einem Mindeststammumfang von 16 - 18 cm zu pflanzen. Die Standorte können geringfügig verschoben werden. Bei der Pflanzung sind folgende Arten zu verwenden:
Carpinus betulus ‚Frans Fontaine’ Hainbuche Crataegus lavallei ‚Carrierei’ Apfeldorn Prunus avium Vogelkirsche
BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN NACH § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit der ThürBO
1. Stellplätze für bewegliche Abfallbehälter sind in die Gebäude zu integrieren oder in geeigneter Weise zu Umpflanzen und vor Einsicht aus dem öffentlichen Straßenraum abzuschirmen.
§ 83 Abs.1 Nr. 4 ThürBO
2 An den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten nicht § 83 Abs.1 Nr. 4 ThürBO überbaubaren Flächen sind Einfriedungen nur in Form von hintergrünten Zäunen aus Metall in einer Höhe von max. 1,20 m über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße sowie lebende Hecken aus standortgerechten Gehölzen zulässig.
§ 83 Abs.1 Nr. 4 ThürBO
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3 Der natürliche Geländeverlauf der Grundstücke ist § 83 Abs.1 Nr. 4 ThürBO grundsätzlich zu erhalten. Geländeveränderungen sind nur zulässig, soweit sie im Zusammenhang mit der Erstellung der Gebäude zwingend erforderlich sind. Abgrabungen sind unzulässig.
§ 83 Abs.1 Nr. 4 ThürBO
4 Ausnahmsweise zulässig ist die Erdanfüllung zur Anlage von Terrassen und Eingangsbereichen bis zur OK Erdgeschossfußboden sowie die Anlage langgezogener Böschungen bis max. 0,5 m Höhe, um sich ergebende Höhenunterschiede zwischen Grundstück und Verkehrsfläche ausgleichen zu können.
5 Werden Böschungen vorgesehen, so sind sie so auszuführen, dass sie eine Neigung von 1: 3 nicht überschreiten. Sie sind gegen Bodenerosion durch eine Begrünung zu schützen.
§ 83 Abs.1 Nr. 4 ThürBO
HINWEISE
Der Abriss der potenziellen Quartiergebäude für Fledermäuse ist außerhalb der Wochenstuben- und Überwinterungszeiten der Fledermäuse zwischen Anfang September und Ende Oktober vorzunehmen.
Der Abriss der Quartiergebäude für Brutvögel ist außerhalbder Brutzeiten gebäudebewohnender Vogelarten vorzunehmen.
Im räumlichen Zusammenhang zum Vorhaben sind 2 Stück Rauchschwalben-Kunstnester in Ställen, Scheunen oder geeigneten Innenräumen anzubringen. Die Ersatznester müssen nach dem Gebäudeabriss, der im Herbst stattfindet, bis spätestens Februar des Folgejahres angebracht werden.
Das vorhandene historische Hofpflaster ist zu sichern undim Bereich der Erschließung des ehemaligen Gutshofes zu verwenden.
Im Bereich der Lache sind die vorhandenen Überfahrten undnaturfernen Einbauten zu entfernen.
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan STO 600 „Walter-Rein-Straße“ Stand:18.06.2012
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8. Bewertung 8.1 Eingriffe in Natur und Landschaft Nach § 13 a Abs. 4 BauGB 1 Abs. 6 Nr. 7 treten Eingriffe in Natur und Landschaft nicht ein. 8.2 Ausgleich für Baumfällungen Hinsichtlich der erforderlichen Baumfällungen sind die Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt vom 5. Februar 1999 und die darin geforderten Ausgleichsmaßnahmen zu beachten. Für die Fällung von nach Baumschutzsatzung geschützten Bäumen sind folgende Neupflanzungen zu erbringen (ausführliche Baumliste im Bestandsplan): Tabelle 3: Gegenüberstellung Baumfällung/ Baumneupflanzung Baumfällungen Baumneupflanzungen gemäß Satzung
Stammumfang Stück geforderte Neupflanzung/ Stück
Neupflanzung, gesamt/ Stück
30 bis 100 cm 5 1 5
über 100 bis 200 cm 4 2 8
Gesamt 9 13
Gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt sind 13 Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 12 – 14 cm neu zu pflanzen. Für Neupflanzungen sind 19 Bäume entlang der Erschließungsstraßen mit einem Stammumfang von 16 – 18 cm vorgesehen. Des Weiteren sind für je 200 m² nicht überbaubare Grundstücksfläche mindestens 1 Obsthochstamm oder Laubbaum mit einem Stammumfang von 12 – 14 cm zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen können somit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nachgewiesen werden. 8.3 Ökokonto Im Bereich des Uferrandstreifens der Lache ist die Entwicklung eines Fließgewässerrandstreifens geplant. Diese Maßnahme ist als Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft anrechenbar, welche nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem Bebauungsplangebiet stehen (Ökokonto). Nach überschlägiger Betrachtung ist ein Ausgleichswert von 14.000 Ökopunkten erzielbar. Überschlägige Berechnung der Wertstufen: Bestand: Dauerkleingarten 700 m² x 20 Wertstufen = 14.000 Wertstufen Planung: Ufergehölzstreifen 700 m² x 40 Wertstufen = 28.000 Wertstufen Differenz: = + 14.000 Wertstufen
167.77
167.77
167.69
167.67
167.63
167.76
167.81
167.68
167.62
167.95
167.99
168.46
168.39
168.25
168.07167.86167.71
167.74
167.74
169.11
168.97
168.33168.30
168.30
168.35
168.53
168.57
168.60
168.75
168.83
168.57
168.94
168.92
168.90
169.08
169.07
168.75
168.54
168.84
169.08 168.93
169.30
169.28
168.95
168.75
168.93
168.96
168.97
168.99
169.06
169.05
169.06
168.13
167.93
169.31
168.21
168.42168.32
168.34168.32
168.01
167.91
167.69
167.92
168.25
168.06
168.26
168.12
167.92
167.89
167.91
167.88
166.83
166.81
167.63
166.90
168.20
166.82
168.20168.03
168.08
168.37
168.58
168.66
168.50
168.36
167.95
167.93
168.02
166.76
168.46168.08
167.88
168.04
167.95
167.99
167.74
167.70
167.74
167.82
167.94
166.81166.97
166.96
167.56
166.97
167.12
166.97
166.96
167.70
167.22
Sohle:
167.37
168.83
167.34
167.81
169.39
169.38
168.90
168.89
168.88D=169.02
D=169.20
D=169.16
D=169.27
D=169.04
D=169.03
D=168.90
D=168.90
D=168.81D=168.13D=168.28
D=168.25
D=168.05
D=167.85
D=167.80
D=167.86
D=168.94
167.87167.83
167.81167.84
167.76
167.85
167.70
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167.92
167.84
168.78
169.00
169.13
169.23
169.30
169.26
169.22
169.01
169.01
168.99
169.13
169.10
169.06
169.14
169.17
169.17
169.16169.17
169.16169.12
169.16
169.21169.15
169.00
169.02
168.93
169.09169.03
168.87168.80
168.94168.87
168.72
168.83
168.76
168.62
168.70168.64
168.56
168.67168.40
168.38
168.47168.35
168.27
168.28
168.26
168.16
168.13
168.18
168.08
168.07
168.13
168.17
168.14
168.02
168.81
168.58
168.39
168.66
167.61
167.53
167.70
167.95
168.09
168.08167.87
167.90
168.09
167.98168.12
168.14
168.02
167.98
167.93
168.02
168.08
168.14
168.16
168.52
167.77
168.18
168.01
168.27
168.51
168.72
169.17
169.18168.96
168.78
168.96
169.13
168.69
168.31
168.20
169.08
169.01
168.92
169.14
169.05
169.08
169.08
169.02168.95
168.93
168.69
168.47168.54
169.01
168.85
168.85
168.19
168.92
167.89
167.78
168.19
167.53
168.21
167.38
167.47
167.38
167.36
167.39
168.83
168.82
168.95
168.94
168.98
168.97
169.02
169.22
168.85
168.07
168.98
168.83
166.95
168.31
167.90
168.96
Pool
Auslauf
Tor
Tür
Carport
Naturstein
Hunde-zwinger
kleinerReitplatz
Gebäuderest
Schp
52
20
21
16
7
Whs
Reitverein
Unterstand
Schp
Whs
Whs
Schp
Scheune
Whs Whs Whs
Nr.137Nr.139
Nr.141
Wasserstand17.02.2012
Weg
Weg
Sohle:166.27
(verschlammt)
Weg
169.43
168.11168.06
167.21
Mauerverfallen
Tor
Stamm-durchmesser
0,5m
Kirsche
Sohle166.85
Verlauf unsicher
Tor
Tür
Tür
Tor
Tor
Tür
Tür
TürTorTür
Tor
Klärgrube
Hochbeet
Stahl DN 600
TanneStamm 0,3mKrone 5m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 8m
Art: unbekanntStamm 0,3mKrone 5m
Art: unbekanntStamm 0,65m
Krone 9m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 4m
PappelStamm 0,4/0,6m
Krone 10m
Art: unbekanntStamm 0,25m
Krone 4m
Art: unbekanntStamm 0,3mKrone 6m
Art: unbekanntStamm 0,3mKrone 7m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 7m
PappelStamm 0,5mKrone 8m
PappelzweistämmigStamm 0,5mKrone 2x7m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 7m
Art: unbekanntzweistämmig
Stamm 2x 0,3mKrone 2x 6m
PappelStamm 0,7mKrone (ohne)
PappelStamm 0,5mKrone (ohne)
FichteStamm 0,25m
Krone 5m
FichteStamm 0,25m
Krone 5m
FichteStamm 0.35 m
Krone 6m
FichteStamm 0.2mKrone 3 m
BirkeStamm 0,5mKrone 7m
FichteStamm 0,4mKrone 5m
FichteStamm 0,3mKrone 6m
FichteStamm 0,4mKrone 7m
Tor
BB
Uferb
efesti
gung
Uferb
efesti
gung
Treppe
Überdachungmit Treppe
Begin
n
unter
irdisc
her V
erlau
f
(lage
unsic
her)
37/2
35/2
19/5
19/1
19/4
19/6
19/7
19/12
19/919/10
19/14
19/15
19/13
19/8
18
17
19/18
375/1
1387/1
2377
2376
2299
2313
2366
392314
2312
2300/9
2313
2322
232035/1
Flur 3
Flur 18
Flur 18
97/1
Flur 1
19/11
16
15
13
Whs
Terrasse
Gewächshaus
Stall
Pool
Whs
Garten-laube
Garten-haus
Garten-haus
Garagen
Garagen
Gartenhaus
FH=178.4
TH=174.2
TH=177.4
TH=176.0
FH=181.9
FH=181.2
Dachhöhe=175.1
Schp
Schp
Schp
TH=170.0
FH=172.5
FH=177.3
Nr.131
TH=172.4
FH=173.1
FH=171.6
Esse
Esse
Esse
TH=170.8
TH=171.3
FH=171.9
TH=171.7
FH=172.1
FH=178.9
FH=180.1
TH=172.1
FH=173.5
FH=175.1
TH=172.3
FH=180.1
TH=174.9
TH=172.40
FH=1
74.3
FH=1
72.8
TH=1
70.9
TH=1
69.6
Brücke
Brücke
Gartenhaus
Sackgasse
Terrasse
Walter-Rein-Straße
Am S
chw
imm
bad
Weg
Terrasse
Weg
Schp
FH=180.6
TH=175.0
TH=175.3
FH=178.5
FH=178.6
TH=173.6
TH=172.4
FH=173.8FH=175.4
TH=173.0
TH=173.1
FH=177.2
TH=171.8
FH=173.2
TH=173.1
FH=174.7
TH=170.9
FH=171.6
FH=171.4
TH=170.9
Mischfläche
Gra
ben
Schp
Schp
Terr
asse
Terrasse
Carport
FH=1
78.8
TH=1
73.5
TH=1
73.0
FH=1
76.7
TH=1
72.9
FH=1
77.8
TH=174.2
Carport
Garage
Weg
1
2
34
5
6
7
8
9
10
1112
13
1415
16
17
18
19
20
21
2223
24
25
26
27
2829
X
XXX
X
X
X
X X
Reithalle
Stallgebäude
ehemal. Gutshaus
GaragenGaragen
4 Mehlschwalbennester
3 Mehlschwalbennester2 Rauchschwalbennester
2 M
ehls
chw
albe
nnes
ter
WA2
WA2
WA1
WA3
Nr. Baumart Deutscher Name STU Kronen- in cm durchm.
1 Populus ssp. Pappel 157 8 m 2 Populus ssp. Pappel, zweistämmig 157 2 x 7 m 3 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 7 m 4 Fraxinus excelsior Gem. Esche, zweist. 94 2 x 6 m 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 7 m 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 94 7 m 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 94 6 m 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 94 5 m 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 8 m10 Picea Fichte 94 5 m11 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 78 4 m12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 78 4 m13 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 4 m14 Alnus Erle 204 9 m15 Populus ssp. Pappel 126 10 m16 Populus ssp. Pappel 188 10 m17 Salix alba Weide 220 Kopfbaum 18 Salix alba Weide 157 Kopfbaum 19 Picea Fichte 63 3 m20 Picea Fichte 110 6 m21 Betula pendula Birke 157 7 m 22 Picea Fichte 79 5 m23 Picea Fichte 126 5 m24 Picea Fichte 94 6 m25 Picea Fichte 126 7 m26 Picea Fichte 79 5 m27 Prunus avium Obstbaum Süßkirsche 157 5 m 28 Sambucus nigra Holunder 58 5 m29 Salix ssp. Weide 68 7 m
LEGENDE
Bestand Biotoptypen nach Anleitung zur Bewertung der Biotoptypen Thüringens, TMLNU 1999
2211 - Bach, naturnah
6400 - Einzelbaum/ Laubbaum mit Kennzeichnung
6400 - Einzelbaum/ Nadelbaum mit Kennzeichnung
9116 - Wochenendhaussiedlung
9132 - Wohnhausgarten
9153 - ehemalige LPG - Reiterhof
mit Koppel/ Reitplatz
9216 - Wirtschaftswege, Fuß- und Radwege, versiegelt
9218 - Platz mit historischer Pflasterung
9318 - Scherrasen
Gebäude
Nebengebäude/ Carport/ Terrasse
gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG
Verlust von Bäumen gemäß Baumschutzsatzung Stadt Erfurt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Baufeld gemäß B-Plan
Erschließung gemäß B-Plan
Grundstücksgrenzen gemäß B-Plan
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung gem. B-Plan
X
Bebauungsplan STO 600 "Walter-Rein-Straße"- ENTWURF -
Grünordnungsplan Bestand
Maßstab: 1 : 500 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Regina Schmalz Datum: 30.04.2012 Cyriakstraße 15, 99094 Erfurt
Mail: [email protected]
N
167.77
167.77
167.69
167.67
167.63
167.76
167.81
167.68
167.62
167.95
167.99
168.46
168.39
168.25
168.07167.86167.71
167.74
167.74
169.11
168.97
168.33168.30
168.30
168.35
168.53
168.57
168.60
168.75
168.83
168.57
168.94
168.92
168.90
169.08
169.07
168.75
168.54
168.84
169.08168.93
169.30
169.28
168.95
168.75
168.93
168.96
168.97
168.99
169.06
169.05
169.06
168.13
167.93
169.31
168.21
168.42168.32
168.34168.32
168.01
167.91
167.69
167.92
168.25
168.06
168.26
168.12
167.92
167.89
167.91
167.88
166.83
166.81
167.63
166.90
168.20
166.82
168.20168.03
168.08
168.37
168.58
168.66
168.50
168.36
167.95
167.93
168.02
166.76
168.46168.08
167.88
168.04
167.95
167.99
167.74
167.70
167.74
167.82
167.94
166.81166.97
166.96
167.56
166.97
167.12
166.97
166.96
167.70
167.22
Sohle:
167.37
168.83
167.34
167.81
169.39
169.38
168.90
168.89
168.88D=169.02
D=169.20
D=169.16
D=169.27
D=169.04
D=169.03
D=168.90
D=168.90
D=168.81D=168.13D=168.28
D=168.25
D=168.05
D=167.85
D=167.80
D=167.86
D=168.94
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167.81167.84
167.76
167.85
167.70
167.68
167.92
167.84
168.78
169.00
169.13
169.23
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169.26
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169.01
168.99
169.13
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169.14
169.17
169.17
169.16169.17
169.16169.12
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169.00
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168.27
168.28
168.26
168.16
168.13
168.18
168.08
168.07
168.13
168.17
168.14
168.02
168.81
168.58
168.39
168.66
167.61
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167.70
167.95
168.09
168.08167.87
167.90
168.09
167.98168.12
168.14
168.02
167.98
167.93
168.02
168.08
168.14
168.16
168.52
167.77
168.18
168.01
168.27
168.51
168.72
169.17
169.18168.96
168.78
168.96
169.13
168.69
168.31
168.20
169.08
169.01
168.92
169.14
169.05
169.08
169.08
169.02168.95
168.93
168.69
168.47168.54
169.01
168.85
168.85
168.19
168.92
167.89
167.78
168.19
167.53
168.21
167.38
167.47
167.38
167.36
167.39
168.83
168.82
168.95
168.94
168.98
168.97
169.02
169.22
168.85
168.07
168.98
168.83
166.95
168.31
167.90
168.96
Pool
Auslauf
Tor
Tür
Carport
Naturstein
Hunde-zwinger
kleinerReitplatz
Gebäuderest
Schp
52
20
21
16
7
Whs
Reitverein
Unterstand
Schp
Whs
Whs
Schp
Scheune
Whs Whs Whs
Nr.137 Nr.139
Nr.141
Wasserstand17.02.2012
Weg
Weg
Sohle:166.27
(verschlammt)
Weg
169.43
168.11168.06
167.21
Mauerverfallen
Tor
Stamm-durchmesser
0,5m
Kirsche
Sohle166.85
Verlauf unsicher
Tor
Tür
Tür
Tor
Tor
Tür
Tür
TürTorTür
Tor
Klärgrube
Hochbeet
Stahl DN 600
TanneStamm 0,3mKrone 5m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 8m
Art: unbekanntStamm 0,3mKrone 5m
Art: unbekanntStamm 0,65m
Krone 9m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 4m
PappelStamm 0,4/0,6m
Krone 10m
Art: unbekanntStamm 0,25m
Krone 4m
Art: unbekanntStamm 0,3mKrone 6m
Art: unbekanntStamm 0,3mKrone 7m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 7m
PappelStamm 0,5mKrone 8m
PappelzweistämmigStamm 0,5mKrone 2x7m
Art: unbekanntStamm 0,4mKrone 7m
Art: unbekanntzweistämmig
Stamm 2x 0,3mKrone 2x 6m
PappelStamm 0,7mKrone (ohne)
PappelStamm 0,5mKrone (ohne)
FichteStamm 0,25m
Krone 5m
FichteStamm 0,25m
Krone 5m
FichteStamm 0.35 m
Krone 6m
FichteStamm 0.2mKrone 3 m
BirkeStamm 0,5mKrone 7m
FichteStamm 0,4mKrone 5m
FichteStamm 0,3mKrone 6m
FichteStamm 0,4mKrone 7m
Tor
BB
Uferb
efesti
gung
Uferb
efesti
gung
Treppe
Überdachungmit Treppe
Begin
n
unter
irdisc
her V
erlau
f
(lage
unsic
her)
37/2
35/2
19/5
19/1
19/4
19/6
19/7
19/12
19/919/10
19/14
19/15
19/13
19/8
18
17
19/18
375/1
1387/1
2377
2376
2299
2313
2366
392314
2312
2300/9
2313
2322
232035/1
Flur 3
Flur 18
Flur 18
97/1
Flur 1
19/11
16
15
13
Whs
Terrasse
Gewächshaus
Stall
Pool
Whs
Garten-laube
Garten-haus
Garten-haus
Garagen
Garagen
Gartenhaus
FH=178.4
TH=174.2
TH=177.4
TH=176.0
FH=181.9
FH=181.2
Dachhöhe=175.1
Schp
Schp
Schp
TH=170.0
FH=172.5
FH=177.3
Nr.131
TH=172.4
FH=173.1
FH=171.6
Esse
Esse
Esse
TH=170.8
TH=171.3
FH=171.9
TH=171.7
FH=172.1
FH=178.9
FH=180.1
TH=172.1
FH=173.5
FH=175.1
TH=172.3
FH=180.1
TH=174.9
TH=172.40
FH=1
74.3
FH=1
72.8
TH=1
70.9
TH=1
69.6
Brücke
Brücke
Gartenhaus
Sackgasse
Terrasse
Walter-Rein-Straße
Am S
chw
imm
bad
Weg
Terrasse
Weg
Schp
FH=180.6
TH=175.0
TH=175.3
FH=178.5
FH=178.6
TH=173.6
TH=172.4
FH=173.8FH=175.4
TH=173.0
TH=173.1
FH=177.2
TH=171.8
FH=173.2
TH=173.1
FH=174.7
TH=170.9
FH=171.6
FH=171.4
TH=170.9
Mischfläche
Gra
ben
Schp
Schp
Terr
asse
Terrasse
Carport
FH=1
78.8
TH=1
73.5
TH=1
73.0
FH=1
76.7
TH=1
72.9
FH=1
77.8
TH=174.2
Carport
Garage
Weg
19
17
18
1
2
34
5
6
7
8
9
10
1112
13
1415
16
Cr
Cr Cr
Cr
Cr
Ca Ca Ca Ca Ca Ca
P P
PP
P
PP
PFF FF
MS/F
MS/F
FGB
FGB
FGB
FF
FFFF
FF
WA2
WA2
WA1
WA3
LEGENDE Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Baufeld gemäß B-Plan
Grundstücksgrenzen gemäß B-Plan
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung gem. B-Plan
Straßenverkehrsflächen
historisches Hofpflaster
Gewässerschonstreifen Lache, Breite 5 m, mit Baumpflanzung
Rückbau von Befestigungen im Uferbereich der Lache
Anlage von Grünflächen im Bereich der Baugrundstücke
gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG
Baum, Neupflanzung, Laubbaum 2. Ordnung, STU 12-14 cm entlang von Straßen mit zeichnerischer Festsetzung;Ca - Pflanzung von Carpinus betulus 'Frans Fontaine'Cr - Pflanzung von Crataegus lavallei 'Carrierei'P - Pflanzung von Prunus padus 'Schloss Tiefurt'
Baum, Neupflanzung, STU 12-14 cm innerhalb der Baugrundstückeohne zeichnerische Festsetzung
Einbau von 1 St. Fledermaus-Flachkasten
Einbau von 1 St. Fledermaus-Großraumeinbaustein
Einbau von 5 St. MehlschwalbenkunstnesternEinbau von 1 St. Fledermaus-Dachgesims-/ Giebelröhre
Erhalt von Bäumen gemäß Baumschutzsatzung Stadt Erfurt
Baumbestand gemäß Tabelle:
4
Nr. Baumart Deutscher Name STU Kronen- in cm durchm.
1 Populus ssp. Pappel 157 8 m 2 Populus ssp. Pappel, zweistämmig 157 2 x 7 m 3 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 7 m 4 Fraxinus excelsior Gem. Esche, zweist. 94 2 x 6 m 5 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 7 m 6 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 94 7 m 7 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 94 6 m 8 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 94 5 m 9 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 8 m10 Picea Fichte 94 5 m11 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 78 4 m12 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 78 4 m13 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 126 4 m14 Alnus Erle 204 9 m 15 Populus ssp. Pappel 126 10 m16 Populus ssp. Pappel 188 10 m17 Salix alba Weide 220 Kopfbaum 18 Salix alba Weide 157 Kopfbaum 19 Picea Fichte 63 3 m
FGB
FF
MS/F
Bebauungsplan STO 600 "Walter-Rein-Straße"- ENTWURF -
Grünordnungsplan Maßnahmen
Maßstab: 1 : 500 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Regina Schmalz Datum: 30.04.2012 Cyriakstraße 15, 99094 Erfurt
Mail: [email protected]
N