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Grundlagen und Ziele der Suchtprävention für junge Menschen in Hamburg

Grundlagen und Ziele der Suchtprävention für junge ... · 2 1. Vorbemerkung Die Drucksache 18/3422 „Drogenfreie Kindheit und Jugend“ dient seit 2005 als konzeptionelle Grundlage

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Grundlagen und Ziele der Suchtpräventionfür junge Menschen in Hamburg

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Impressum

Herausgeber:Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Gesundheitund VerbraucherschutzAbteilung Gesundheit, Fachabteilung Drogen und SuchtBillstraße 80, 20539 Hamburg

Kontakt:Monika Püschl E-Mail: [email protected].: (040) 428 37-20 59

Sven KammerahlE-Mail: [email protected].: (040) 428 37-26 11

Text:Fachabteilung Drogen und Sucht in Zusammenarbeit mit der ständigen Arbeitsgruppe Suchtprävention

Bezug:Diese Publikation können Sie kostenlos per Mail unter [email protected] oder telefonisch unter (040) 428 37-2368 bestel-len sowie auf unserer Internetseite http://www.hamburg.de/veroeffentlichungen-drogen-sucht/ als pdf-Dokument herunterladen.

Gestaltung: Design Kontor Janina Reeger

Druck: Merkur Druck GmbH

Foto: © vege - Fotolia.com

September 2014

Anmerkung zur VerteilungDiese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawahlen sowie die Wahl zur Bezirksversammlung.Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwe-cke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landes regierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger oder der Empfängerin zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung 4

2. Grundlagen 4

3. Empfehlungen des FOGS – Gutachtens 5

4. Datenlage 5

5. Zielgruppen und Ziele 7

6. Aufgaben und Handlungsfelder 8

6.1 Schule (BSB) 8

6.1.1 Rahmenbedingungen für universelle und spezifische Suchtprävention in der Schule 8

6.1.2 Ziele schulischer Suchtprävention 8

6.1.3 Handlungsfelder, Akteure und Aufgaben schulischer Suchtprävention 8

6.1.4 Weiterentwicklung und Umsetzung von schulischen Maßnahmen der spezifischen

Suchtprävention 9

6.2 Jugendhilfe (BASFI) 10

6.2.1 Rahmenbedingungen für universelle und spezifische Suchtprävention der

Jugendhilfe in Hamburg 10

6.2.2 Ziele der Suchtprävention in der Jugendhilfe 13

6.2.3 Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der spezifischen

Suchtprävention im Rahmen von Jugendhilfe 13

6.3 Justiz (JB) 14

6.3.1 Rahmenbedingungen der Suchtprävention im Jugendstrafvollzug 14

6.3.2 Handlungsfelder von Suchtprävention im Jugendstrafvollzug 14

6.3.3 Weiterentwicklung suchtpräventiver Maßnahmen im Jugendstrafvollzug 15

6.4 Polizei (BIS) 15

Rahmenbedingungen und Handlungsfelder polizeilicher Suchtprävention 15

6.5 Gesundheit (BGV) 15

6.5.1 Rahmenbedingungen für universelle und spezifische Suchtprävention

im Gesundheitswesen 15

6.5.2. Ziele der Suchtprävention im Rahmen des Gesundheitswesens 15

6.5.3 Weiterentwicklung von Maßnahmen der spezifischen Suchtprävention im

Rahmen des Gesundheitswesens 17

7. Steuerung der Suchtprävention 18

7.1 Landesweite Steuerung 18

7.2 Bezirkliche Steuerung der Suchtprävention (BASFI/Bezirksämter/BGV) 19

7.2.1 Rahmenbedingungen der Bezirksämter 19

7.2.2 Ziele für die Weiterentwicklung 19

7.2.3 Steuerung, Organisation und Umsetzung 19

7.3 Fachbehördliches Controlling 20

7.4. Übergreifendes Monitoring 20

8. Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Suchtprävention für Kinder und Jugendliche

in Hamburg 21

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1. Vorbemerkung

Die Drucksache 18/3422 „Drogenfreie Kindheitund Jugend“ dient seit 2005 als konzeptionelleGrundlage für die Prävention und Frühinterven-tion des Suchtmittelkonsums und -missbrauchsbei Kindern und Jugendlichen in Hamburg. EineEvaluation der Umsetzung dieser Konzeption indie Praxisfelder der Suchtprävention wurde durchdie damals für Suchtprävention federführendeBASFI an die Gesellschaft für Forschung undBeratung im Gesundheits- und Sozialbereich(FOGS) vergeben. Der Bericht wurde im Juli 2012vorgelegt und anschließend unter Federführungder BGV von der Ständigen Arbeitsgruppe Sucht-prävention (STAGS) und im Auftrag der Amts-leiterrunde Drogen in einem umfassenden, betei-ligungsorientierten Prozess ausgewertet. Dabeiwurden auch Praxisfelder der Suchtprävention(Jugendhilfe, Schule, Gesundheitsförderung,Fachstellen für Suchtprävention) einbezogen. AlsErgebnis dieser Auswertung wird die bestehendeKonzeption zur Suchtprävention für junge Men-schen in Hamburg weiterentwickelt. Der Fokusrichtet sich dabei auf Kinder und Jugendliche miterhöhten Suchtrisiken.

2. Grundlagen

Suchtprävention ist eine Aufgabe, die sich an allegesellschaftlichen Institutionen richtet. Unter-schieden wird zwischen universeller und spezifi-scher Suchtprävention. Die universelle Sucht-prävention wendet sich an die Gesamtbevölke-rung bzw. an Teilgruppen wie z.B. einen Bezirkoder eine Schulklasse. Sie soll das Wissen überRisiken erhöhen und protektive Faktoren stärken(Rahmenbedingungen, Kompetenzen). Ziel ist es,Suchtentwicklungen, aber auch andere damit zu-sammenhängende gesundheitliche und sozialeBeeinträchtigungen zu verhindern. Um diesesZiel zu erreichen, fördert die universelle Sucht-prävention Verhaltensweisen und Kompetenzen,die vor einem Suchtmittelmissbrauch oder einerSucht schützen können. Hierzu gehören nebendem Wissen über Risiken auch Selbstwahrneh-mungskompetenzen, Selbstvertrauen, Empathie,Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit.Ebenfalls fördert die universelle Prävention dieFähigkeit, mit belastenden Gefühlen und schwie-rigen Situationen konstruktiv und gesundheitsbe-wusst umzugehen sowie das Erlernen des kriti-schen Umgangs mit Konsumangeboten.

Die universelle Prävention hat somit einen wichti-gen Stellenwert. Sie schafft die Basis für eineGrundhaltung in der Gesellschaft, um ein schäd-

liches Verhalten oder einen schädlichen Konsumzu verhindern.

Spezifische Suchtprävention unterteilt sich inselektive und indizierte Prävention.

Die selektive Suchtprävention richtet sich an Teil-gruppen, die erfahrungsgemäß ein erhöhtes Ri-siko späterer Suchtentwicklung haben (z.B. Kin-der aus suchtbelasteten Familien, Kinder mitfrühen Verhaltensauffälligkeiten). Sie müssen inihren Lebenswelten wahrgenommen werden, umGefährdungen frühzeitig begegnen zu könnenund Kompetenzen zu vermitteln und zu stärken.Die Betroffenen sollen hierbei in die Lage versetztwerden, mit ihrer besonderen Belastung so umzu-gehen, dass daraus keine Suchterkrankung ent-steht.

Die indizierte Suchtprävention richtet sich an ein-zelne Individuen mit erkanntem Risiko. Sie sprichtdaher Menschen an, die in riskanter WeiseSuchtmittel konsumieren, jedoch keine manifesteAbhängigkeitssymptomatik aufweisen. Suchtmit-telkonsumentinnen und -konsumenten sollendurch direkte Intervention zur Reflexion ihresVerhaltens angeregt werden. Hierbei werden Ver-haltensalternativen aufgezeigt und Probleme, diehinter dem Konsum liegen, angesprochen undbearbeitet.

Die Verfestigung des riskanten Verhaltens soll soaufgehalten, Suchtentwicklungen verhindert undandere Risiken verringert werden. Diese Aufgabewird von Einrichtungen der Jugendhilfe, derSchule, der betrieblichen Gesundheitsförderungund der gesundheitlichen Versorgung wahrge-nommen – und von den betroffenen Familien sel-ber. Suchtberatungsstellen für Jugendliche wer-den dann hinzugezogen, wenn suchtspezifischeInterventionen notwendig werden, die das Aufga-bengebiet bzw. die Kompetenzen der jeweiligenInstitution überschreiten. Die Einrichtungen derSuchtberatung stellen damit eine wichtigeSchnittstelle zur indizierten Suchtprävention fürdie Jugendhilfe dar und leisten auch selber indi-zierte Suchtprävention. Die spezifische Sucht-prävention findet vor dem Hintergrund der univer-sellen Suchtprävention statt. Mit spezifischerSuchtprävention kann es jedoch gelingen, gefähr-dete Gruppen oder Personen frühzeitig zu erken-nen und durch passende Interventionen anzu-sprechen. Suchtentwicklungen können auf dieseWeise frühzeitig verhindert werden.

Dies ist notwendig, weil Suchtmittelkonsum vonjungen Menschen und Suchterkrankung von Er-ziehenden wesentliche Hemmnisse für die ge-

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sunde Entwicklung1) von Kindern und Jugend-lichen sind, die sich langfristig auf die gesell-schaftlichen Teilhabemöglichkeiten der Betroffe-nen auswirken. Deshalb ist es erklärtes Ziel, pro-blematischen Suchtmittelkonsum in Familien undbei jungen Menschen frühzeitig zu erkennen, hin-sichtlich seiner Bedeutung zu bewerten und mitadäquaten Handlungsschritten angemessen dar-auf zu reagieren. Dieser Grundsatz ist handlungs-leitend für die erweiterte behördenübergreifendeKonzeption der spezifischen Suchtprävention.

3. Empfehlungen des FOGS-Gutachtens

Der Abschlussbericht des Gutachtens „Sucht-prävention in Hamburg: Analyse der (neuen) Strukturen und ihrer Umsetzung“ bescheinigt der Suchtprävention in Hamburg auf Grundlage des bestehenden Konzeptes „Drogenfreie Kindheit und Jugend“ eine vorbildliche Strategie, die in einem breit angelegten Prozess umgesetzt wurde und wird. Dennoch werden einzelne Aspekte mit Optimierungsbedarf hervorgehoben. Ein Be-darf zusätzlicher Maßnahmen zur Suchtpräven-tion wird nicht gesehen. Grundsätzlich ist Sucht-mittelkonsum von Kindern und Jugendlichen als Entwicklungshemmnis und als Indikator für wei-tere Problemlagen wahrzunehmen. Deshalb sol-len innerhalb der bestehenden Strukturen fol-gende Aspekte systematisch berücksichtigt und in Arbeitsabläufe integriert werden:

– Zielgruppen mit Suchtrisiken sollen erreichtund problematischer Suchtmittelkonsum er-kannt werden.

– Konzepte zur Suchtprävention sollen zielgrup-penspezifisch, also geschlechtergerecht undkultursensibel ausgerichtet sein.

– Vorbeugung und frühe Intervention bei sucht-bezogenen Problemen sollen jeweils spezi-fisch als Auftrag von Jugendhilfe, Schule undSuchthilfe definiert und in bestehende Verein-barungen integriert werden.

– Standards zur Diagnostik und Gesprächs-führung sollen vereinbart werden, um sucht-bezogene Probleme erkennen zu können.

– Entwickelte Qualitätsstandards und vereinheit-lichte Regelungen zum Umgang mit sucht-bezogenen Problemen in den jeweiligen Insti-tutionen sollen genutzt werden.

– Qualitätsgesicherte Methoden zur Vorbeugungund zur Reduzierung des Konsums sollen ziel-gruppenspezifisch angewendet und gegebe-

nenfalls weiterführende Hilfeangebote in An-spruch genommen werden.

– Der Zugang zu qualitätsgesicherten Materia-lien, Medien, Methoden, Fortbildungen undFachberatungen ist zu erleichtern.

– Vereinbarungen zur Gestaltung der Schnitt-stellen zwischen Jugendhilfe, Schule, Sucht-hilfe und Gesundheitswesen sind zu treffenbzw. zu aktualisieren.

– Ein bereichsübergreifendes Monitoring undControlling hinsichtlich der Aufgabenwahrneh-mung zur Suchtprävention ist zu entwickeln.

4. Datenlage2)

Die Ergebnisse der Hamburger SCHULBUS Un-tersuchung weisen seit der ersten Erhebung 2004auf ein ansteigendes Alter beim Erstkonsum vonSuchtmitteln unter Kindern und Jugendlichen hin.Im Jahr 2004 lag das Durchschnittsalter der ers-ten Erfahrungen im Umgang mit Tabakproduktenbei 12,6 Jahren; in 2012 ergab sich ein Wert von13,8 Jahren. Bei Alkohol lag das durchschnittlicheAlter der ersten Erfahrungen 2004 noch bei 12,7Jahren; 2012 wurde ein Wert von 13,5 Jahrenermittelt. Auch beim Cannabiskonsum ist einleichter Anstieg des Alters für den Erstkonsum zubeobachten (2004: 14,2 Jahre, 2012: 14,8 Jahre).

Welche Bedeutung diese Entwicklung hat, ver-deutlicht der durch die SCHULBUS-Studie ermit-telte statistisch enge Zusammenhang zwischendem Alter des Einstiegs in den Suchtmittelkon-sum und der Verfestigung regelmäßigen Konsum-verhaltens. „Sowohl für Alkohol und Tabak alsauch für Cannabis gilt, dass sich unter den heute16- bis 17-Jährigen, die bereits mit 13 Jahren oderfrüher jeweils einschlägige Konsumerfahrungengemacht haben, aktuell deutlich größere Anteileregelmäßiger KonsumentInnen dieser Suchtmittelausmachen lassen als unter jenen Jugendlichenderselben Altersgruppe, die erst später Alkohol zutrinken, Tabak zu rauchen oder Cannabis zu kon-sumieren begannen.“3)

Der Konsum von Tabakwaren geht seit 2004 suk-zessive zurück. 2004 haben 87 % der Jugend-lichen einmal im Leben geraucht, 2012 waren es

1) Der Begriff „gesunde Entwicklung“ bezieht sich auf die psychi-sche und physische Gesundheit sowie eine gelingende sozialeIntegration.

2) Die Datenlage wird ebenfalls – mit anderer Schwerpunktsetzung– in der Drucksache 20/10408 Suchthilfebericht 2013 dargestellt.

3) Baumgärtner, T. & Kestler, J. (2013a). Die Verbreitung des Sucht-mittelgebrauchs unter Jugendlichen in Hamburg 2004 bis 2012.Basisauswertung der SCHULBUS-Daten im jahresübergreifen-den Vergleich. Kurzbericht. HLS/BfS-Berichte, SB 13-06-B1.Hamburg: Büro für Suchtprävention.

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noch 50 %. Beim aktuellen Konsum zeichnet sichjedoch eine Veränderung ab. Der Anteil derjeni-gen, die aktuell Tabak konsumieren, steigt nacheinem sukzessiven Rückgang von 2004 (42 %) bis2007 (28 %) wieder an und zwar auf einen Anteilvon 34 % der Jugendlichen im Jahr 2012.

Die SCHULBUS-Studien seit 2004 zeigen weiter-hin (siehe Abb. 1), dass der Anteil der Jugend-lichen, die zumindest einmal im Leben Alkoholkonsumiert haben, zurückgeht. Gleichzeitig istfestzustellen, dass der Anteil der Jugendlichenansteigt, die aktuelle Konsumerfahrungen haben.

Bezogen auf Cannabis steigt der Anteil der Kon-sumentinnen und Konsumenten nach einemRückgang im Jahr 2007 wieder an. Dies trifft so-wohl auf jene zu, die einmal im Leben Cannabiskonsumiert haben als auch auf die Jugendlichen,die dies in den letzten 30 Tagen vor der Befragunggetan haben und deshalb als aktuell Konsumie-rende zu bezeichnen sind (siehe Abb. 1).

Zwischen dem Anstieg des aktuellen Tabak-konsums und des Cannabiskonsums scheint eseinen Zusammenhang zu geben. Auf Grundlageder SCHULBUS-Untersuchung konnte festge-stellt werden, dass etwa 1 % der Nichtraucherin-nen und -raucher, aber 47 % der Jugendlichen,

die regelmäßigen rauchen, Cannabis konsumie-ren.

Andere illegale Drogen als Cannabis – dazuzählen Kokain, Amphetamine, Pilze, Ecstasy undLSD wurden 2004 von etwa 10 % der Jugend-lichen konsumiert. 2009 waren es noch etwa 4 %.Im Jahr 2012 wurde ein Anstieg auf 7 % beobach-tet.

Betrachtet man kulturelle und geschlechtsspezifi-sche Aspekte des Suchtmittelkonsums, so wer-

Abb. 1.: Konsumerfahrungen mit Alkohol und Cannabis bei Jugendlichen in Hamburg4)

4) Baumgärtner, T. (2013). Abbildung zu Konsumerfahrungen mitAlkohol und Cannabis auf Wunsch der BGV.

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den Unterschiede sichtbar. Dies gilt vor allem mit Blick auf den intensiven bzw. ausgeprägten Kon-sum der verschiedenen Suchtmittel. Ein Drittel (34 %) der männlichen Jugendlichen gibt 2012 an, mindestens einmal im Monat Binge Drin-king5) zu betreiben. Bei den Mädchen derselben Altersgruppe beträgt der entsprechende Anteil 27 %.

Bezogen auf den Anteil der aktuellen Raucherin-nen und Raucher gibt es im Jahr 2012 mit 35 %gegenüber 33 % kaum Unterschiede zwischenden Geschlechtern. Dies trifft jedoch nicht aufregelmäßigen, ausgeprägten Konsum von Tabakzu. Mit 12 % geben nahezu doppelt so vielemännliche Jugendliche an, mindestens fünf odermehr Zigaretten pro Tag zu rauchen, als dies beiden weiblichen Befragten (7 %) der Fall ist.

Hinsichtlich der Verbreitung des Cannabiskon-sums zeigen sich ähnliche Verhältnisse: 21 % dermännlichen und 12 % der weiblichen Jugend-lichen blicken in 2012 auf aktuelle Erfahrungen

zurück. Der aktuelle Konsum bei den Mädchen istseit 2009 um 6 % angestiegen, bei den Jungenum 4 %.

Einen problematischen Konsum – mindestens 2oder mehr Punkte auf der Severity of Depen-dence Scale – von Cannabis weisen in 20129 % der männlichen und rund 5 % der weiblichenJugendlichen auf.

Bei der Betrachtung des Konsums von Suchtmit-teln je nach ethnischer Herkunft ist festzustellen, dass Jugendliche arabisch-asiatischer Herkunft deutlich geringere Alkohol- und Tabakprävalen-zen aufweisen als Jugendliche ohne bzw. mit ost-europäischem Migrationshintergrund. Die Ju-gendlichen ohne Migrationshintergrund haben den höchsten Anteil der aktuell Alkoholkonsumie-renden und regelmäßig Binge Drinking Prakti-zierenden, während die Jugendlichen mit ost-europäischem Hintergrund den größten Anteil an Tabakkonsumierenden aufweisen.

Aus der Basisdatendokumentation der Hambur-ger Suchthilfe (BADO) ist bekannt, dass überpro-portional viele Menschen mit Suchtstörungen alsKinder oder Jugendliche durch Maßnahmen derJugendhilfe öffentlich untergebracht waren (12 %der Menschen mit Alkoholproblemen und 25 %der Menschen mit Opiatkonsum). Weiterhin bildetsich in der BADO ab, dass das Aufwachsen ineiner suchtbelasteten Familie eine erhöhte Sucht-gefährdung zur Folge haben kann. Annähernd dieHälfte der im Zusammenhang mit Suchtproble-men Betreuten hat einen suchtkranken Vater,über 20 % eine suchtkranke Mutter.

5. Zielgruppen und Ziele

Auf Grundlage der verfügbaren Daten lassen sichZielgruppen für spezifische Suchtpräventionidentifizieren:

– Kinder und Jugendliche mit frühem Suchtmit-telkonsum,

– Kinder und Jugendliche mit riskantem Sucht-mittelkonsum,

– Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten inSchule und Familie,

– Kinder und Jugendliche aus suchtbelastetenFamilien,

– Kinder und Jugendliche in Hilfen zur Erzie-hung oder vergleichbaren Maßnahmen.

Um diese Kinder und Jugendlichen zu erreichen,müssen die Institutionen, die mit ihnen in Kontaktsind, Konsens darüber herstellen, dass spezifi-sche Suchtprävention ein wichtiger Bestandteil

5) Unter Binge Drinking wird der Konsum von fünf und mehr Stan-dardgläsern Alkohol bei einer Trinkgelegenheit verstanden.

kein MH ost-europäisch

arabisch-asiatisch

aktueller Konsum 68,1 60,4 35,8 Alkohol

regelm. Binge Drinking 34,1 29,2 16,9 aktueller Konsum 33,4 41,7 28,0

TabakStarkkonsum ( 5 Zig./Tag) 9,2 10,4 8,1

Cannabis aktueller Konsum 16,4 16,7 12,8

Abb. 2: Konsumverbreitung von Alkohol, Tabak und Cannabis unter Hamburger Jugendlichen 2012mit Migrationshintergrund (MH) in %

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ihres pädagogischen Auftrages ist und vor die-sem Hintergrund: – Suchtgefährdungen systematisch wahrneh-

men,– Verfahren zur Intervention nutzen,– Unterstützungs- und Beratungsangebote von

Suchtpräventions- und Beratungsstellen inAnspruch nehmen.

Grundsätzlich ist bei allen Planungen zur Sucht-prävention ein für die Zielgruppe geeigneter Zu-gang zu wählen, insbesondere ist geschlechter-und kultursensibel vorzugehen.

Die zuständigen Behörden wirken bei den vonihnen geförderten bzw. betriebenen Leistungs-erbringern auf dieses Vorgehen hin, entwickelnbei Bedarf entsprechend abgestimmte Verfahrenzur Intervention und informieren die Leistungs-erbringer über die bestehenden Unterstützungs-und Beratungsangebote von Suchtpräventions-und Beratungsstellen.

6. Aufgaben und Handlungsfelder

6.1 Schule (BSB)

6.1.1 Rahmenbedingungen für universelle undspezifische Suchtprävention in der Schule

Gemäß § 5 des Hamburgischen Schulgesetzes(HmbSG) ist universelle Suchtprävention seit denNeunzigerjahren integraler und verbindlicher Be-standteil der Bildungspläne für alle Schulformen.In den Bildungsplänen der Grund- und Stadtteil-schulen sowie der Gymnasien (Sekundarstufe I)ist im Rahmen des Aufgabengebietes „Gesund-heitsförderung“ das Themenfeld Suchtpräventionverbindlich vorgeschrieben und wird in den ver-schiedenen Schulstufen unterrichtlich nach struk-turierten und vorgegebenen Inhalten und The-menschwerpunkten behandelt. Über die konkre-ten Vorgaben in den Bildungsplänen hinaus ent-scheidet und handelt jede Schule eigenverant-wortlich hinsichtlich der Planung und Durch-führung von Maßnahmen zur universellen undspezifischen Suchtprävention.

Grundsätzlich ist die Schulleitung jeder Schule imRahmen der Dienst- und Fachaufsicht für die Pla-nung und Entwicklung eines schulinternen Kon-zeptes zur Suchtprävention und der Umsetzungvon Maßnahmen im Bereich der universellen undspezifischen Suchtprävention verantwortlich.

Für den Unterricht in den jeweiligen Jahrgangs-stufen stellt das SuchtPräventionsZentrum (SPZ) des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schul-entwicklung (LI) den Schulen suchtpräventive Materialien zur Verfügung. Dazu zählen Unter-

richtsprogramme, Unterrichtswerkstätten auf CD sowie Handreichungen und Broschüren. Dabei werden die Themenfelder Life-Skill-Training, Re-flektion des eigenen Konsumverhaltens, Nikotin, Alkohol, Cannabis, Drogen und Recht sowie stoffungebundene Suchtgefahren angesprochen.

Weiterhin qualifiziert das SPZ das schulische Per-sonal in schulinternen und zentralen Fortbil-dungsveranstaltungen für die praktische Umset-zung im Unterricht.

6.1.2 Ziele schulischer Suchtprävention

Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Selbstbe-wusstsein und in ihrer Selbstachtung zu stärken(Förderung von Lebenskompetenzen) und bei derWahrnehmung von Gefühlen, in ihrer Konflikt-fähigkeit sowie in ihrem Bemühen um Bindung,Verantwortung und Lebensfreude zu fördern undin ihrer Standfestigkeit gegenüber Suchtrisikenaller Art zu unterstützen (Verhinderung von Sucht-entstehung, auch von Verhaltenssüchten). Überdie Risiken des Suchtmittelkonsums sollen siealtersgemäß informiert werden.

Weiterhin sollen die Schülerinnen und SchülerKlarheit und Orientierung hinsichtlich des Um-gangs mit Suchtmitteln erhalten und dabei geför-dert werden, sich mit dem eigenen Suchtmittel-konsum und Suchtverhalten kritisch auseinander-zusetzen sowie bei der Entwicklung von Alternati-ven zu gesundheitsschädlichem und suchtriskan-tem Verhalten unterstützt werden. Durch Maßnah-men der Früherkennung und Frühintervention sol-len sie frühzeitig beraten und gegebenenfalls inweiterführende Hilfsmaßnahmen vermittelt wer-den.

6.1.3 Handlungsfelder, Akteure und Aufgabenschulischer Suchtprävention

Aus den handlungsleitenden Zielsetzungen folgt,dass die schulische Suchtprävention kontinuier-lich in den jeweiligen Jahrgängen stattfindet undalle an der Erziehung Beteiligten, wie Schul-leitung, Lehrkräfte, Beratungslehrerinnen und-lehrer, sozialpädagogisches Personal, Eltern undsonstige Bezugspersonen, z.B. aus der Jugend-hilfe, einbeziehen muss. Um sicherzustellen,dass die Maßnahmen den Qualitätsstandards mo-derner Suchtprävention entsprechen, werdenvom SPZ im Rahmen der Personal- und System-qualifizierung für Schulleitungen, Lehrkräfte, Be-ratungslehrer und schulische Sozialpädagogenzentrale und schulinterne Fortbildungsveranstal-

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tungen angeboten. Unterrichtsmaterialien werdenvom SPZ kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die gute Zusammenarbeit zwischen Schule undEltern ist auch im Bereich der Suchtpräventionvon großer Bedeutung. Elterninformationsveran-staltungen zu verschiedenen suchtpräventivenThemen sollen regelmäßig stattfinden, um Elternzu informieren, zu unterstützen und zum gegen-seitigen Austausch anzuregen. Das SPZ führtdazu auch gemeinsam mit der Hamburger Eltern-kammer Elternveranstaltungen zu aktuellensuchtpräventiven Themen durch.

Ziel ist, dass jede Schule für sich ein eigenes Ge-samtkonzept zur regelhaften Verankerung von Suchtprävention bezogen auf Unterricht, Früh-erkennung, Frühintervention, Regelentwicklung, Beratung, Elternarbeit und Lehrerfortbildung be-schließt und anwendet. Die Handreichung „Hilfen zur Erstellung eines schulischen Gesamtkonzep-tes zur Suchtprävention“ soll die Schulen dabei unterstützen und steht auf der Internetseite des SPZ zur Verfügung.

6.1.4 Weiterentwicklung und Umsetzung vonschulischen Maßnahmen der spezifischenSuchtprävention

Im Rahmen schulischer Suchtprävention werdenbereits umfassende Standards, Qualifizierungs-möglichkeiten und Methoden sowie Beratung undCoaching angeboten. Zukünftig sollen diese nochsystematischer und verbindlicher als bisher in dasRegelsystem der Schulen implementiert bzw. vondiesen genutzt werden. Dies betrifft insbesonderefolgende Angebote:– Das SPZ stellt den Schulen die Handreichung

„Drogen und Recht“ sowie die Broschüre„Schule und Cannabis“ Regeln, Maßnahmen,Frühintervention – Leitfaden für Schulen undLehrpersonen in großer Stückzahl zur Verfü-gung.

– Die vom SPZ dazu entwickelten und in Modell-projekten erprobten Standards und „GoodPractice“ Beispiele hinsichtlich der Regeln undInterventionsstufen bei Suchtmittelvorfällensollen an den Schulen möglichst flächen-deckend etabliert werden.

– Im Rahmen der o.g. Handreichung „Hilfen zurErstellung eines schulischen Gesamtkonzep-tes zur Suchtprävention“ hat das SPZ eineMatrix mit Leitfragen zur Bilanzierung undPlanung im Bereich der Früherkennung undFrühintervention entwickelt, damit folgendeStandards erreicht werden:

• Es gibt klare Regeln für den Umgang mitSuchtmittelkonsum an der Schule.

• Die Regeln und Interventionen bei Nicht-einhaltung sind Allen bekannt und werdenumgesetzt.

• Die Lehrkräfte erkennen suchtriskante Ver-haltensweisen und Suchtmittelkonsumunter Schülerinnen und Schülern.

• Die Lehrkräfte wissen, wie sie auf Suchtmit-telkonsum reagieren sollen.

• Die Lehrkräfte kennen die Grenzen ihrerHandlungsmöglichkeiten.

• Die Lehrkräfte kennen Hilfesysteme (Bera-tung) innerhalb und außerhalb der Schule.

• Die Lehrkräfte kooperieren regelhaft mitVertretern der Hilfesysteme/Suchtberatung.

• Die Lehrkräfte sind in der Gesprächs-führung geschult und können Gesprächemit Eltern und Schülerinnen und Schülernüber Suchtmittelkonsum führen.

– Das Thema Suchtprävention und der Umgangmit suchtmittelbezogenen Problemlagen sollregelhaft in den jährlichen Bilanzgesprächenzwischen der Schulleitung und der Schulauf-sicht besprochen und gegebenenfalls mit ent-sprechenden Folgemaßnahmen begleitet wer-den.

– Die Schulaufsicht und das SPZ führen einenregelmäßigen gegenseitigen Informations- undErfahrungsaustausch hinsichtlich der Umset-zung schulischer Suchtprävention und zur Be-hebung aktueller Problemlagen in der Schule,inkl. Trendentwicklungen, Konsumgelegenhei-ten, besondere Vorkommnisse etc.

– Die Schulen informieren die Schulaufsicht unddas SPZ bei Drogen- und Suchtmittelvorfällenund werden bei der Bearbeitung der Problem-lagen in rechtlichen, pädagogischen und psy-chologischen Fragestellungen beraten und un-terstützt.

– Folgende Regelangebote des SPZ werdenzukünftig noch besser kommuniziert, um inSchulen eine noch stärkere Verbindlichkeitherzustellen:• das Unterstützungs- und Fortbildungsange-

bot des SPZ „Hinschauen und Handeln“,siehe Angabe zu Internetseiten: unter 6.1.1und 6.1.3,

• anlassbezogene Klassengespräche undKlassenelternabende nach Drogen- undSuchtmittelvorfällen durch Suchtberater/innen des SPZ,

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• Einzelberatungsgespräche (Kurzinterven-tion) per schulischer Auflage nach § 49Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) mitSchülerinnen und Schülern und deren El-tern und Bezugspersonen im SPZ,

• die Vermittlung von suchtgefährdeten Schü-lerinnen und Schülern in externe Suchtbe-ratungsstellen für Jugendliche, z.B. Kö16a,Kajal, regionale Suchtberatungsstellen,Drogenambulanz des UniversitätsklinikumsEppendorf etc.,

• die sofortige Unterstützung bei Drogen- undSuchtmittelvorfällen (Krisenintervention) des SPZ, um ein umfassendes „schulisches Gesamtkonzept“ zur universellen, selekti-ven und indizierten Suchtprävention ge-meinsam zu entwickeln oder gegebenen-falls zu verbessern.

– In den Regionalen Bildungs- und Beratungs-zentren (ReBBZ) der BSB (vormals REBUS)soll eine systematische Einführung von Stan-dards zur Diagnostik hinsichtlich Früherken-nung und Methoden zur Frühintervention erfol-gen. Für das Personal in den ReBBZ bietet dasSPZ dazu Fortbildungsseminare und einen re-gelmäßigen Fachaustausch, inkl. Fallbespre-chung in den Teams der ReBBZ an. Das SPZwird im Rahmen einer Kooperationsvereinba-rung des Landesinstituts für Lehrerbildung undSchulentwicklung mit der ReBBZ-Leitungeinen Kooperationsvertrag schließen, um dieZusammenarbeit verbindlich festzuschreibenund zu regeln.

Die etablierte und konstruktive Zusammenarbeitdes SPZ mit der Kö 16a, Kajal, dem DZSKJ undmit dem „Büro für Suchtprävention“ der Hambur-gischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. wirdweiterhin fortgesetzt, u.a. mit dem ergänzendenZiel, Schulen dabei zu unterstützen, Zugangs-wege zu unterschiedlichen Hilfen zu eröffnen.

6.2 Jugendhilfe (BASFI)

6.2.1 Rahmenbedingungen für universelle und spezifische Suchtprävention der Jugendhilfe in Hamburg

Die Jugendhilfe fördert und unterstützt junge Menschen und ihre Familien und schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl (§ 1 SGB VIII). Suchtprävention ist daher eine Quer-schnittsaufgabe in allen Handlungsfeldern der Ju-gendhilfe und in den Kooperationen mit anderen für Kinder und Jugendliche zuständigen Fach-bereichen (z.B. Schule). Die Handlungsfelder der Jugendhilfe umfassenu.a.:

– Angebote der Offenen Kinder- und Jugendar-beit, der Jugendsozialarbeit sowie des erziehe-rischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11–14SGB VIII),

– Angebote zur Förderung der Erziehung in derFamilie (§§ 16–21 SGB VIII), u.a. Frühe Hilfenund Erziehungsberatung,

– Kindertagesbetreuung (§§ 22–25 SGB VIII),– Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für

seelisch behinderte oder von seelischer Behin-derung bedrohte Kinder und Jugendlichesowie Hilfen für junge Volljährige (§§ 27ff., 35a,41),

– Schutz von Minderjährigen vor Gefahren für ihrWohl (§ 8a), gegebenenfalls die Inobhutnahmevon Kindern und Jugendlichen (§ 42).

In Hamburg sind die örtlichen Jugendämter bzw.teilweise die Ämter für Sozialraummanagement inden Bezirksämtern (mit Ausnahme der Kinderta-gesbetreuung) für diese Aufgaben zuständig. DieBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integra-tion (BASFI) als Fachbehörde nimmt die Rechts-und Fachaufsicht über die Bezirksämter durchFachanweisungen und auf der Basis von Global-richtlinien des Senats wahr. Aufgabe der BASFI istes, suchtpräventive Aufgaben und Ziele im Rah-men der fachpolitischen Steuerung festzulegenund in Regelungen und Vereinbarungen mit denBezirksämtern und gegebenenfalls mit den Ver-bänden bzw. Trägern der Jugendhilfe zu veran-kern.

Die Handlungsfelder der Suchtprävention imRahmen der Jugendhilfe stellen sich wie folgt dar:

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), Jugend-sozialarbeit

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Ju-gendarbeit (OKJA) und Jugendsozialarbeit stellensuchtmittelfreie Räume für junge Menschen dar,in denen diese sich mit Freunden treffen, Freizeit-und Bildungsangebote wahrnehmen und Unter-stützung finden können.

Der Focus der pädagogischen Arbeit liegt in derFörderung der individuellen Persönlichkeitsentfal-tung, der Stärkung des Selbstwertgefühls und derEigenverantwortung sowie des Konfliktlösungspo-tentials. Zudem bilden Einrichtungen der OKJAein Umfeld, in dem junge Menschen eine sucht-mittelfreie Freizeit- und Lebensgestaltung erfah-ren. Unter anderem werden zudem regelmäßigMaßnahmen der universellen, selektiven und teil-weise der indizierten Suchtprävention durchge-führt. Die OKJA ist durch differenzierte Angeboteund eine entsprechende Vielfältigkeit von Einrich-

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tungsformen geprägt, zu denen unter anderemaufsuchende Arbeit in Form der Straßensozial-arbeit zählt. In fast allen Bezirken besteht bei-spielsweise eine OKJA-Einrichtung, die aus-schließlich suchtpräventive Angebote in der Re-gion vorhält, überwiegend in Kooperation mitanderen OKJA-Einrichtungen oder Schulen.

Die 270 regionalen OKJA-Einrichtungen werdendurch Zuwendungen bzw. Sach- und Personalmit-tel der Bezirksämter finanziert. Ziele und Inhalteder Angebote werden über die GlobalrichtlinieOffene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozial-arbeit und die ergänzenden bezirklichen Ziel- undLeistungsvereinbarungen geregelt.6)

Familienförderung

– Frühe Hilfen –

Das Arbeitsfeld Frühe Hilfen ist durch eine engeKooperation zwischen Gesundheitsförderung undJugendhilfe/Familienförderung gekennzeichnet.Seit Anfang 2013 wird das Hamburger Konzept„Guter Start für Hamburgs Kinder“ im Rahmender Bundesinitiative Frühe Hilfen sukzessive inallen Hamburger Geburtskliniken sowie im Wohn-umfeld der Familien umgesetzt. Letzteres liegt inder Verantwortung der Bezirksämter. Sowohl diein den Kliniken tätigen „Babylotsen Hamburg“ alsauch die Familienhebammen, die hoch belasteteFamilien mit Kindern bis zum 1. Lebensjahr in denregionalen Familienteams begleiten, werden beiihrer Qualifizierung zur Vorbereitung auf ihreTätigkeit auch zu den Themen Suchtgefährdungund Suchtprävention geschult. In jedem Bezirkwerden Netzwerke Frühe Hilfen auf- und ausge-baut. Die Hilfe für suchtbelastete Eltern und derSchutz ihrer Säuglinge und Kleinkinder gehörenzum Themenspektrum der Netzwerke Frühe Hil-fen.

– Erziehungsberatung –

Erziehungsberatungsstellen beraten Eltern, Kin-der und Jugendliche bei Entwicklungsschwierig-keiten, Erziehungsproblemen und Familienkon-flikten. Sie unterstützen Eltern in allen Erzie-hungsfragen und helfen ihnen dabei familiäreKonflikte konstruktiv zu bewältigen und ein zufrie-denstellendes Familienleben zu gestalten. DieErziehungsberatungsstellen bieten Orientie-rungs- und Informationsgespräche, Kriseninter-vention bei akuten Problemlagen, Kurzberatun-gen ebenso wie längerfristige Unterstützungen,Beratungen oder Therapien.

Spezifische Angebote zur Suchtpräventiongehören nicht zu den Aufgaben der Erziehungs-beratungsstellen – Familien mit Suchtproblemen

gehören dennoch zu den Zielgruppen der Bera-tungsstellen. Suchtprobleme von Eltern oder Kin-dern werden nicht unbedingt als Anmeldegrundgenannt, tauchen jedoch im Rahmen einer Bera-tung auf und gehören mit zu den typischen Pro-blemen, mit denen Erziehungsberatungsstellenkonfrontiert werden. Steht die Lösung des Sucht-problems im Vordergrund, verweisen die Erzie-hungsberatungsstellen an spezialisierte Ange-bote.

Im Rahmen der Beratung von Eltern zu allgemei-nen Erziehungsfragen oder im Kontext von Eltern-abenden und Informationsveranstaltungen wirddas Thema Sucht in allgemeiner Form mit aufge-griffen.

Kindertagesbetreuung

Kinder aus suchtbelasteten Familien können imKitagutscheinsystem einen Kitaplatz auf Grundeines dringlich sozial bedingten oder pädagogi-schen Betreuungsbedarfs erhalten. Dieser liegtvor, wenn eine erhebliche Kindeswohlgefährdungbesteht oder droht, weil ein Sorgeberechtigteroder beide Sorgeberechtigte des Kindes infolgevon Sucht-, psychischen oder sonstigen Erkran-kungen oder besonderen Lebenslagen nicht inder Lage ist bzw. sind, das Kind angemessen zuversorgen oder zu fördern (vgl. FachanweisungKindertagesbetreuung vom 10. September 2012nach § 45 des Bezirksverwaltungsgesetzes[BezVG „Kindertagesbetreuung“]).

Die Kindertageseinrichtung nimmt bei der Förde-rung von Kindern suchtkranker Eltern eine bedeu-tende Rolle ein. Sie ist für das Kind ein Schutz-und Schonraum und vermittelt dem Kind jenseitsder Familie Erfahrungen, die es in seiner Entwick-lung trotz der (sucht-) belasteten Familiensituationstärkt. Der Bildungsauftrag der Kindertagesein-richtung umfasst auch den Bereich von „Präven-tion und Gesundheitsförderung“ mit dem Ziel dieGesundheit und das Wohlbefinden aller Kinder inder Kita zu fördern. Dazu gehört auch die Förde-rung von Resilienz (= seelische Widerstands-fähigkeit), die Kindern die Fähigkeit gibt, belas-tende Situationen (wie z.B. chronische Erkran-kungen in den Familien, Suchtprobleme etc.) undkritische Ereignisse (z.B. die Trennung der Eltern)zu bewältigen. Die Stärkung der persönlichen

6) In fast allen Bezirksämtern (Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Ham-burg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg) ist für die Jahre2013 und 2014 vorgesehen, dass in jeder Kinder- und Jugendein-richtung mindestens ein Angebot der Suchtprävention jährlichvorgehalten wird, sofern dies nicht der Art der Einrichtung wider-spricht. Im Bezirk Altona bildet Gesundheitsförderung gemäß derVereinbarung einen der bezirklichen Schwerpunkte, hierzu gehörtauch Alkoholprävention.

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und sozialen Ressourcen des Kindes in der Kitahat einen zentralen Einfluss auf die Gewalt-,Stress- und Suchtprävention im frühen Kindes-alter.

Gleichzeitig sind Kindertageseinrichtungen fürdie Eltern Orte der Beratung und Unterstützung.Dies gilt insbesondere für Einrichtungen mit an-geschlossenen Eltern-Kind-Zentren mit entspre-chendem Aufgabenprofil. Die Kooperation derKitas mit anderen Trägern der Jugendhilfe, Bera-tungsstellen, ASD etc. erleichtert den Eltern denZugang zu passenden Hilfeangeboten. Wenn aufGrund einer Suchtproblematik der Eltern diepädagogischen Fachkräfte zu dem Ergebnis kom-men, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist unddie Erziehungsberechtigten die zur Sicherungdes Kindeswohls notwendigen Hilfen nicht in An-spruch nehmen, ist der Kita-Träger verpflichtet,das zuständige Jugendamt unverzüglich umfas-send zu unterrichten und die Erziehungsberech-tigten über die Einschaltung des Jugendamtes zuinformieren.

Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Fami-lienhilfe

Mit dem Ziel, frühzeitig zu helfen und damit einerVerfestigung von Problemlagen entgegenzu-wirken, wurden in Hamburg in den Jahren 2009–2012 sozialräumlichen Angebote ausgebaut. DieAngebote beziehen sich auf unterschiedlicheHandlungsfelder, dazu gehören Hilfen für Fami-lien mit Kleinstkindern, Unterstützung von Fami-lien bei der Erziehung ihrer Kinder, schulbezo-gene Unterstützung sowie die Unterstützung Ju-gendlicher bei der beruflichen Integration undbeim Übergang in eine selbständige Lebens-führung. Die Projekte werden von öffentlichenund (zumeist mehreren) freien Träger getragen,die in einem Projekt miteinander kooperieren undgemeinsam Verantwortung für die Region über-nehmen, in der sie tätig sind. Alle sozialräumli-chen Angebote arbeiten mit dem Allgemeinen So-zialen Dienst (ASD) der Jugendämter zusammen.

Damit stehen den Kindern, Jugendlichen und Fa-milien mehr und neue Hilfemöglichkeiten imStadtteil zur Verfügung, die sie unbürokratisch inAnspruch nehmen können. Die Angebote richtensich besonders an Familien, die sich in belasten-den Lebenssituationen befinden. Suchtproblemesind häufig anzutreffen. Sozialräumliche Ange-bote verfügen nicht über spezielles Wissen zurBearbeitung von Suchtproblemen. Vielmehr ist esnotwendig, in Fällen, in denen Suchtproblemeerkennbar werden, gezielt die Unterstützung vonTrägern aus dem Bereich der Suchtprävention

einzuholen. Die Kooperation mit Trägern der Suchthilfe ist deshalb ausdrücklich gewünscht, sie geschieht einzelfallabhängig, ist in einzelnen Kooperationsverbünden, aber auch strukturell geregelt.

Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz

Das Arbeitsfeld der Hilfen nach §§ 19, 20 undnach §§ 27ff., 35a, 41 SGB VIII, abgekürzt Hilfenzur Erziehung, umfasst Leistungen, auf die – beiVorlage der Voraussetzungen – ein individuellerRechtsanspruch besteht. Sie werden von den All-gemeinen Sozialen Diensten im Rahmen einerHilfeplanung bewilligt und begleitet. Der ASD be-auftragt die Träger (freie Träger sowie Landesbe-trieb Erziehung und Bildung) mit der Durch-führung der Hilfen. Es gibt unterschiedliche Hilfe-formen, von familienunterstützenden (ambulant)bis familienersetzenden (stationär in Einrichtun-gen oder in Pflegefamilien).

Diese Einzelfallhilfen bieten jungen Menschenund ihren Familien Hilfe und Unterstützung beider Erziehung an, wenn dies zum Wohl der Kinderund Jugendlichen, zur Sicherung ihrer gesell-schaftlichen Teilhabe bzw. zur Persönlichkeitsent-wicklung der jungen Menschen notwendig ist.

Der ASD ist auch für die Aufgaben des Kinder-schutzes nach §§ 8a und 42 SGB VIII bei akuterGefährdung des Kindeswohls zuständig. Er greiftnötigenfalls auch gegen den Willen der Eltern ein,wenn diese nicht bereit oder in der Lage sind,beim Schutz der Kinder mitzuwirken und kann dieMinderjährigen auf deren Wunsch oder, wenn an-ders ihr Schutz nicht gewährleistet werden kann,in Obhut nehmen.

ASD und Träger der Hilfen haben es häufig mitFamilien zu tun, in denen die Eltern und/oder dieJugendlichen einen problematischen Suchtmittel-konsum aufweisen. Entsprechend wichtig ist fürdieses Arbeitsfeld eine gute und etablierte Koope-ration mit den Angeboten und Einrichtungen derSuchtprävention und der Suchthilfe.

Diese Zusammenarbeit ist grundsätzlich in denbestehenden Regelwerken und Vereinbarungenmit den Trägern verankert. In den Anlagen zurFachanweisung für den ASD ist die Schnittstellezur Suchthilfe/Suchtprävention beschrieben.Eine Suchtproblematik kann Anlass bzw. einerder Anlässe für eine Hilfeplanung des ASD sein,wird im Rahmen der sozialpädagogischen Dia-gnostik erfasst und zukünftig auch in der Jugend-amtssoftware JUS-IT aufgenommen. Bezogen aufdie Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen in(stationären) Hilfen zur Erziehung ist die spezifi-sche und indizierte Suchtprävention in den Leis-

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tungsvereinbarungen für die Einzelfallhilfen re-gelhaft enthalten. Die Träger der Hilfen zur Erzie-hung kooperieren einzelfallbezogen mit den Ein-richtungen der Suchthilfe. Die Kooperationsver-einbarung „Familie – Kind – Sucht“ regelt die Zu-sammenarbeit zwischen dem ASD und denSuchthilfeträgern im Rahmen der Hilfeplanungverbindlich, in die auch die Träger der Hilfen zurErziehung einbezogen werden. Sucht und sucht-präventive Themen sind regelhaft Bestandteil dersozialpädagogischen Fortbildungen für Fach-kräfte der Jugendhilfe durch das Sozialpädagogi-sche Fortbildungszentrum (SPFZ).

Neben den Kindern suchtkranker Eltern, steht dieRisikogruppe der (älteren Kinder und) Jugend-lichen mit problematischem Suchtmittelkonsumim Fokus der Suchtprävention und insbesonderediejenigen in (stationären) Hilfen zur Erziehung.Bei Jugendlichen in Hilfen zur Erziehung sindvielfältige Belastungen, z.B. durch Vernachlässi-gung, Gewalterfahrungen, psychische und Ent-wicklungsstörungen, psychische Erkrankungenund Suchterkrankungen in der Familie nicht sel-ten mit einem problematischen Suchtmittelkon-sum gekoppelt. Gerade weil die vielfältigen Belas-tungen bei den Jugendlichen und ihren Familieneine Prioritätensetzung in der Beratung, der Pla-nung und der Gestaltung von Hilfe und Unterstüt-zung erfordern, ist es wichtig, dass Sucht als einevon einer Vielzahl möglicher Problemlagen ange-messen beachtet, gewichtet und qualifiziert bear-beitet wird. Dazu gehören eine grundsätzlicheHaltung der Fachkräfte, dass eine Suchtproble-matik immer ein (zusätzliches) Entwicklungsrisikofür die Kinder und Jugendlichen darstellt und wei-terhin der Ausbau von fallübergreifenden und ein-zelfallbezogenen Kooperationen mit der Sucht-prävention und der Suchthilfe. Dies auch in Zu-sammenarbeit mit anderen Arbeitsfeldern (wieSchule und Berufsbildung), um die Handlungs-möglichkeiten bei der Planung und Gestaltungvon Hilfen zu erweitern.

6.2.2 Ziele der Suchtprävention in der Jugend-hilfe

Da problematischer Suchtmittelkonsum häufigzusammen mit anderen Belastungen auftritt (z.B.Gewalt, psychische Störungen, sog. Multi-Pro-blemlagen) und sich z.T. gleiche oder ähnlicheMaßnahmen zur Prävention als geeignet erwie-sen haben, empfiehlt es sich, Suchtprävention alsTeilbereich von Prävention in der Kinder- und Ju-gendhilfe zu betrachten, Überschneidungen zuberücksichtigen und Kooperationen zu fördern(z.B. Gewaltprävention, Förderung von Resilienz,Gesundheitsförderung).

Eine wirksame Suchtprävention erfordert die Ver-besserung der Kooperation der Akteure der unter-schiedlichen Handlungsfelder und Handlungs-ebenen, ein abgestimmtes Vorgehen und – wonötig – Schnittstellenregelungen.

Hauptzielgruppe der spezifischen (selektiven undindizierten) Suchtprävention sind junge Men-schen mit erhöhten Belastungen und ihre Fami-lien. Dazu gehören insbesondere Kinder undJugendliche in suchtbelasteten Familien und ihreEltern sowie Jugendliche mit einem problemati-schen Suchtmittelkonsum, darunter insbeson-dere auch diejenigen in (stationären) Einrichtun-gen der Jugendhilfe. Ziel ist es, die Handlungs-möglichkeiten des ASD und der Jugendhilfeträ-ger bei der Planung und Gestaltung von Hilfendurch fallübergreifende und einzelfallbezogeneKooperation mit der Suchtprävention und derSuchthilfe zu erweitern und zu verbessern. Insbe-sondere soll die Suchthilfe bei Bedarf hinzugezo-gen werden für eine vertiefende suchtbezogeneDiagnostik. Ihre Beratungs- und Unterstützungs-angebote sollen bei Bedarf in die Hilfeplanungeinbezogen bzw. den Eltern und den Jugend-lichen zugänglich gemacht werden.

6.2.3 Weiterentwicklung und Umsetzung vonMaßnahmen der spezifischen Sucht-prävention im Rahmen von Jugendhilfe

Ziel ist, die Wahrnehmung von suchtpräventivenAufgaben und vor allem die Kooperation mit derSuchthilfe und den Angeboten der Fachstellenzur Suchtprävention zu stärken. Für die ASD unddie Jugendhilfeträger ist eine gute und etablierteKooperation mit den Trägern der Suchtpräven-tion/Suchthilfe von zentraler Bedeutung, um ihreHandlungsmöglichkeiten zu erweitern.

Eine qualifizierte suchtbezogene Anamnese undDiagnostik soll erforderlichenfalls durch Hinzuzie-hen von Fachkräften der Suchthilfe gesichert wer-den.7) Dazu benötigt der ASD einen etabliertenZugang zu Fachkräften der Suchthilfe, damit erdiese im Rahmen kollegialer Beratung und beiHilfeplangesprächen leicht hinzuziehen kann.

Um die Klientinnen und Klienten der Jugendhilfemit Suchtproblemen in Angebote der Suchthilfezu vermitteln, reicht es häufig nicht aus, sie dort-hin zu verweisen, sie kommen dann nicht an. Esbedarf dazu eines für die Hilfesuchenden nichtnur niedrigschwelligen, sondern auch vorgebahn-ten Zugangs, bspw. durch Kontaktanbahnung sei-tens der Dienste und Einrichtungen der Jugend-

7) Dies ist grundsätzlich in der Fachanweisung ASD bzw. im Anla-genband dazu geregelt.

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hilfe oder indem die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter der Suchthilfe bzw. -prävention sich inden Einrichtungen bekanntmachen.

Auf der Grundlage der bestehenden Koopera-tionsvereinbarungen sollen suchtgefährdete undsuchtkranke Eltern darin unterstützt werden, dieAngebote der Suchtprävention und der Suchthilfein Anspruch zu nehmen.

Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Koope-rationsbezüge und entsprechende Vereinbarun-gen zwischen den Angeboten und Einrichtungender Jugendhilfe – insbesondere den stationärenEinrichtungen der Hilfen zur Erziehung – und derSuchthilfe ausgebaut werden. Ziel ist es, die An-gebote der Jugendhilfe und der Suchtpräventionstärker zu vernetzen und suchtgefährdete Ju-gendliche frühzeitig zur Inanspruchnahme derAngebote der Suchthilfe zu motivieren.

Die Aufmerksamkeit und Handlungsfähigkeit derFachkräfte in Bezug auf Prävention und frühzei-tige Intervention bei Suchtproblemen soll durchWeiterentwicklung der bestehenden Fortbildun-gen verbessert werden. Die regelhaften Fortbil-dungen zur Suchtprävention für die Fachkräfteder Jugendhilfe sollen fortgesetzt und insbeson-dere die gemeinsamen Fortbildungen mit denFachkräften der Suchtprävention und Suchthilfeverstärkt bekannt gemacht und dafür geworbenwerden.

6.3 Justiz (JB)

6.3.1 Rahmenbedingungen der Suchtpräven-tion im Jugendstrafvollzug

Jugendstrafen und Jugenduntersuchungshaftwerden in Hamburg in der Justizvollzugsanstalt(JVA) Hahnöfersand vollzogen. Die JVA verfügtdafür über 125 Plätze im Strafhaft- und 93 Plätzeim Untersuchungshaftbereich. Der Jugendvollzugwird jährlich von ca. 200 bis 250 Jugendlichenund Heranwachsenden durchlaufen.

Die Maßnahmen und Angebote für Jugendlicheund Heranwachsende mit Suchtproblemen wur-den in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet.Dazu zählen ein Suchtscreening unmittelbarnach der Zuführung, Informations- und Auf-klärungsveranstaltungen im Aufnahmeverfahren,Suchtberatung durch externe Fachkräfte, Ange-bote zur Abstinenzunterstützung (Akupunktur,Entspannungsgruppe, Rückfallprophylaxe) sowietherapievorbereitende Maßnahmen und die Über-leitung in suchtbezogene Maßnahmen im An-schluss an die Haft (siehe Drucksache 20/7359Stellungnahme zum Ersuchen der Bürgerschaftvom 11. November 2011 „Sicherheit durch erfolg-

reiche Resozialisierung“, Drucksache 20/2161;Ziff. 3.1.4, S. 7, erster Spiegelstrich).

6.3.2 Handlungsfelder von Suchtprävention imJugendstrafvollzug

Die als besonders gefährdet identifizierte Gruppeder Jugendlichen und Heranwachsenden imStrafvollzug wird in der JVA Hahnöfersand gezieltangesprochen und auch zukünftig verstärkt inden Fokus genommen. Die im Jugendstrafvollzugdurchgeführten Angebote und Maßnahmen orien-tieren sich am Bedarf. Sie werden nach Möglich-keit unter Beteiligung externer Fachkräfte undEinrichtungen umgesetzt. Aktuell ist ein Sucht-hilfeträger regelmäßig mit 27 Wochenstunden imJugendvollzug aktiv. Dem Grundsatz einer perso-nenzentrierten und institutionenübergreifendenVorgehensweise wird insoweit Rechnung getra-gen.

Die Sicherstellung einer kontinuierlichen und ver-lässlichen Betreuung im Anschluss an den Straf-vollzug ist Gegenstand des Übergangsmanage-ments. Im Jugendstrafvollzug sind die Jugendbe-währungshilfe und die Jugendgerichtshilfe sowienach Lage des Einzelfalls ambulante und sta-tionäre Einrichtungen der freien Straffälligen- undSuchthilfe in die Entlassungsplanung und derenUmsetzung eingebunden. Gefangene und Entlas-sene werden durch den freien Träger Beschäfti-gung und Bildung e.V. sowie im Rahmen einesvom Europäischen Sozialfonds geförderten Pro-jektes bei der erfolgreichen Integration in Ausbil-dungs- und Arbeitsverhältnisse nach der Haftdurch Hilfeangebote unterstützt, die über die Zeitdes Strafvollzuges hinausgehen.

Um die Ausgestaltung eines optimierten Über-gangsmanagements sicherzustellen, haben dieJVA Hahnöfersand, die Jugendgerichtshilfe unddie Jugendbewährungshilfe zum 1. November2011 neue Kooperationsvereinbarungen ge-schlossen.

Das Übergangsmanagement umfasst auch dieGruppe der Gefangenen mit Suchtproblemen.Die Vollzugsanstalten sind bereits jetzt bestrebt,die Fachkräfte der Suchtberatung einzelfallbezo-gen an den Entscheidungsprozessen zu beteili-gen und deren entlassungsbezogene Vorhaben indie Vollzugs- und Haftentlassungsplanung aufzu-nehmen. Auf diese Weise soll sichergestellt wer-den, dass die Betreuungskontinuität über dieHaftentlassung hinaus auch bei diesen Gefange-nen gewährleistet ist.8)

8) siehe Drucksache 20/7359 (Stellungnahme zum Ersuchen derBürgerschaft vom 11. November 2011 „Sicherheit durch erfolgrei-che Resozialisierung“) und Drucksache 20/2161 a.a.O.

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6.3.3 Weiterentwicklung suchtpräventiver Maß-nahmen im Jugendstrafvollzug

Optimierungsmöglichkeiten bestehen bei den An-geboten für Jugendliche und Heranwachsende,die zugleich eine Sucht- und Gewaltproblematikaufweisen. Die Entwicklung und Umsetzungeines entsprechenden Behandlungsangebotesfür den Jugendstrafvollzug wird vorbereitet.

Im Weiteren wird bei der Überleitung und Vermitt-lung von Jugendstrafgefangenen in adäquateweiterführende Hilfen geprüft, ob, sofern einSuchtproblem im Vordergrund steht, das Case-Management vom örtlichen Suchthilfeträger über-nommen werden sollte.

Darüber hinaus soll auf den Abschluss einerKooperationsvereinbarung des Jugendstrafvoll-zuges auch mit der Jugendhilfe hingearbeitetwerden, um die institutionenübergreifende Zu-sammenarbeit an der Schnittstelle von Strafvoll-zug, Jugend- und Suchthilfe weiter zu verbes-sern. Diese soll bis Juni 2015 abgeschlossensein.

6.4 Polizei (BIS)

Rahmenbedingungen und Handlungsfelder poli-zeilicher Suchtprävention

Die Nachfragereduktion ist ein wichtiger Bestand-teil der Suchtprävention. Dies liegt u.a. im Aufga-benfeld der Polizei, denn sie ist zuständig für dieErmittlung und Verfolgung von Delikten nach demBetäubungsmittelgesetz, das den unerlaubtenBesitz, Handel, Herstellung, Einfuhr, Abgabeusw. von Betäubungsmitteln unter Strafe stellt.

Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkon-sumenten – FreD

Die Polizei Hamburg nimmt seit 2004 an demFrühinterventionsprojekt zur Ansprache aller poli-zeilich erstmals registrierten jugendlichen undheranwachsenden Konsumenten illegaler Drogen(FreD) teil. Dadurch können polizeilich erstmalsregistrierte Konsumenten illegaler Drogen bis 21Jahre eine erste Intervention durch die Suchtbe-ratung Kö16a für Kinder, Jugendliche und An-gehörige erhalten. Die Polizei versendet oderüberreicht jährlich zwischen 400 und 500 derFormbriefe an erstauffällige Personen oder ihreErziehungsberechtigten, die sie dazu auffordern,Kontakt zur Suchtberatung Kö16a aufzunehmen.

Das Angebot wird gemeinsam durch die Staats-anwaltschaft, die Polizei, die BASFI und die BGVbegleitet. Federführung hat die BGV (siehe Kapi-tel 6.5).

6.5 Gesundheit (BGV)

6.5.1 Rahmenbedingungen für universelle undspezifische Suchtprävention im Gesund-heitswesen

Menschen mit Suchtgefährdungen und Sucht-erkrankungen nutzen die Einrichtungen und An-gebote des Gesundheitswesens – ohne dassdabei immer die Suchtmittelproblematik der An-lass ist. Suchtprävention, insbesondere die perso-nenbezogene, spezifische Prävention und dieWahrnehmung von Suchtgefährdungen sind des-halb impliziter Bestandteil des Aufgabenspek-trums der Akteure des Gesundheitswesens.

Die federführende fachliche Zuständigkeit für dieSuchtprävention wurde 2012 in die Zuständigkeitvon der BASFI in die BGV übertragen. Ihr obliegtdie behördenübergreifende Steuerung der Sucht-prävention sowie Entwicklung von Kampagnenund Initiierung von (Modell-) Projekten, den Wis-senschaft – Praxistransfer sowie die Förderungvon bezirksübergreifenden Projekten zur Sucht-prävention und zur frühen Intervention bei Sucht-gefährdungen.

6.5.2 Ziele der Suchtprävention im Rahmen desGesundheitswesens

Gesundheitsförderung

Die Gesundheitsförderung ist eine wichtigeSchnittstelle zur Suchtprävention. „Im Pakt fürPrävention – Gemeinsam für ein gesundes Ham-burg!“ haben sich 105 Akteure auf Landesebenezusammengeschlossen. Sie verständigen sichauf vordringliche Probleme der gesundheitlichenLage der Hamburger Bevölkerung und setzensich für die Verstetigung erfolgversprechenderAngebote ein. Sozialräumliche und lebenspha-senbezogene Ansätze stehen dabei im Vorder-grund. Akteure der kommunalen Ebene spielenhierbei eine wichtige Rolle.

Auf Basis der Erkenntnisse der Gesundheits-berichterstattung werden gemeinsam mit Fach-leuten Handlungsempfehlungen und Entschei-dungsgrundlagen entwickelt. Gemeinsam verein-barte Gesundheitsförderungs- und Präventions-ketten berücksichtigen die Problemlagen vonMenschen in unterschiedlichen Lebensphasen.

Damit wird die Gesundheit der Bevölkerung undinsbesondere unterstützungsbedürftiger Ziel-gruppen gestärkt. Selbsthilfegruppen und Ein-richtungen der Suchtprävention sind in dieseProzesse einbezogen.

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Öffentlicher Gesundheitsdienst

Dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)kommt weitreichende präventive Verantwortungzu. Neben den bevölkerungsmedizinischen Auf-gaben wird er sozialkompensatorisch auch indivi-duell medizinisch tätig. Er verfolgt das Ziel, dieGesundheit des Einzelnen und damit der Bevöl-kerung zu fördern und zu schützen. Die Aufgabenwerden durch die für das Gesundheitswesen zu-ständigen Behörden und Bezirksämter nach Maß-gabe einer Vielzahl von bundes- und landesrecht-licher Vorschriften wahrgenommen. Dieser Rah-men ermöglicht u.a. auch die Entwicklung sucht-präventiver Aktivitäten, z.B. in dem Suchtpro-bleme im Einzelfall oder in Familien erkannt undentsprechende Interventionen eingeleitet werden.Weiterhin können im Rahmen des ÖffentlichenGesundheitsdienstes – befristet – suchtpräven-tive Projekte unterstützt und mit den Akteuren vorOrt realisiert werden.

Für die Wahrnehmung von Aufgaben der Sucht-prävention mit Kindern und Jugendlichen sindfolgende Gesundheitsdienste relevant:

– Schulärztlicher Dienst –

Der Schulärztliche Dienst führt anlassbezogeneärztliche Untersuchungen sowie die für alle Kin-der verpflichtende Schuleingangsuntersuchungdurch, mit der Zielsetzung, gesundheitlicheProbleme und Entwicklungsverzögerungen oder-störungen, die eine erfolgreiche Teilnahme amSchulunterricht gefährden können, rechtzeitig zuerkennen und für die betroffenen Kinder geeig-nete Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinausgibt es Beratungsangebote für Kindertagesstät-ten, Schulen, Eltern, Lehrer.

– Mütterberatung –

Die Mütterberatung ist ein Element der Präventi-onsleistungen der Gesundheitsämter der Bezirke.Das Angebot wendet sich an junge Eltern undschwerpunktmäßig sozial benachteiligten Men-schen. Es wird u. a. ein offenes Beratungsange-bot, ärztliche Untersuchungen und ein Angebotzu Hausbesuchen bei Bedarf vorgehalten. DieHausbesuche erfolgen in Abstimmung mit denFamilienteams, vgl. im Kapitel 6.2.1 den Abschnitt„Frühe Hilfen“. Das frühe Erkennen von Sucht-erkrankungen oder problematischen Suchtmittel-konsum, insbesondere im Bereich der familienbe-zogenen Hilfen hat einen hohen Stellenwert.

– Sozialpsychiatrischer Dienst –

Die multiprofessionellen Teams der Sozialpsy-chiatrischen Dienste bieten kurzfristige nieder-

schwellige Beratung zur Klärung von in der Regelkomplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungenund sozialen Notlagen. Zudem bieten sie stüt-zende sowie begleitende Hilfen. Sie beraten undbetreuen multidisziplinär schwierige, sozial des-integrierte chronisch und schwer psychischKranke sowie deren Angehörige und Mitmen-schen aus deren Umfeld, gegebenenfalls auchaufsuchend und nachgehend. Sie koordinierenkomplexe soziale und therapeutische Hilfen beiMenschen mit schweren und chronischen psychi-schen Krankheiten. Sie sind für Kriseninterventio-nen sowie Aufgaben der öffentlich-rechtlichenUnterbringung zuständig und nehmen Aufgabender sozialrechtlichen Begutachtungen wahr.

– Jugendpsychiatrischer Dienst –

Die Jugendpsychiatrischen Dienste (JpD) sindzuständig für Kinder und Jugendliche von 0–18Jahren, gelegentlich auch für Jungerwachsene,wenn diese den Diensten schon länger bekanntsind. Bei Problemen des Zusammenlebens mitKindern und Jugendlichen, insbesondere bei Ent-wicklungsauffälligkeiten, seelischen Problemen,psychischen oder psychosomatischen Störungenoder drohenden oder manifesten geistigen, seeli-schen oder mehrfachen Behinderungen bietendiese multiprofessionellen Dienste den Kindernoder Jugendlichen und ihren Eltern/Sorgeberech-tigten fachlichen Rat und Hilfe. Die JpD sind einniedrigschwelliges Angebot, in Einzelfällen arbei-ten sie auch aufsuchend.

Jugendgesundheitsuntersuchung

Zur Früherkennung von Suchtmittelproblemenbei 13- bis 14-Jährigen kann die für alle gesetzlichKrankenversicherten zugängliche Jugendge-sundheitsuntersuchung genutzt werden. Der Auf-trag zur Wahrnehmung von auffälligen seelischenEntwicklungen und gesundheitsgefährdendemVerhalten wie Rauchen, Alkohol und Drogen ist inden Richtlinien des gemeinsamen Bundesaus-schusses (der Ärzte und Krankenkassen) enthal-ten.9)

Suchthilfe

Die Planung, Steuerung und Förderung der öf-fentlich geförderten Maßnahmen der Suchthilfeerfolgt auf Landesebene durch die BGV.

In Hamburg steht ein differenziertes und umfas-sendes Angebot zur Beratung und Behandlungbei Suchtgefährdungen und Suchterkrankungenzur Verfügung. Dabei wird auch ein spezialisier-

9) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkas-sen zur Jugendgesundheitsuntersuchung vom 26. Juni 1998.

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tes Angebot für Jugendliche und junge Erwach-sene vorgehalten. Darüber hinaus beraten sieauch Eltern und Angehörige und bieten Informa-tionen und Praxisbegleitung für die Felder der Ju-gendhilfe und Schule an. Zur Behandlung stehenauf junge Menschen spezialisierte Entgiftungs-,Entwöhnungs- und Therapieangebote zur Verfü-gung.

Die Suchtberatung für Jugendliche und jungeErwachsene Kö16a der BGV führt zudem in Ko-operation mit der Polizei und der Staatsanwalt-schaft ein Frühinterventionsprojekt für polizeilicherstauffällige Cannabiskonsumentinnen und -kon-sumenten (FreD) durch (siehe 6.4). Damit werdenjährlich mehr als 200 junge Menschen der Sucht-beratung zugeführt, die zuvor in der Regel nochkeinen Kontakt zur Suchthilfe hatten. Diese – undzum großen Teil auch ihre Angehörigen – erhaltenein erstes Beratungsgespräch. WeiterführendeAngebote wie die Teilnahme an einer Gruppen-intervention oder weiterführende Beratungs- undHilfeangebote werden anschließend gemeinsamvereinbart. Das Projekt wird durch eine behör-denübergreifende Steuerungsgruppe begleitet(Mitglieder sind die Staatsanwaltschaft, die Poli-zei, die BSB, die BASFI und die BGV).

Die BGV hat drei Kooperationsvereinbarungeninitiiert und abgeschlossen, die die Zusammen-arbeit zwischen Akteuren des Gesundheitswe-sens, der Suchthilfe, der Jugendhilfe und weite-ren Partnern regeln. Ziele sind hier insbesonderedie frühzeitige Wahrnehmung der Situation sucht-belasteter Familien und insbesondere der Kinder,die Einleitung von Unterstützung und die Abwen-dung von Kindeswohlgefährdungen:– Rahmenvereinbarung „Suchtgefährdete und

suchtkranke schwangere Frauen und Familienmit Kindern bis zu einem Jahr“ (2008)• Zur Begleitung der Umsetzung dieser Rah-

menvereinbarung wird das Projekt „lina-net“bei der Hamburgischen Landesstelle fürSuchtfragen gefördert, das eine Datenbankmit allen Hilfen für schwangere Frauen undFamilien mit Suchtrisiken unterhält und denAustausch zwischen den Kooperationspart-nern u.a. im Bereich der „Frühen Hilfen“ för-dert.

– Kooperationsvereinbarung zwischen den Trä-gern der Suchthilfe und dem Allgemeinemsozialen Dienst Hamburg (2009)• In Kooperation mit der BASFI werden regel-

mäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derSuchthilfe zu Fragen des Kinderschutzesund Mitarbeitende der ASD zu Suchtfragenfortgebildet.

– Kooperationsvereinbarung zur Förderung derErziehungsfähigkeit von substituierten drogen-abhängigen Menschen mit regelmäßigem Um-gang mit minderjährigen Kindern sowie derStärkung des Kinderschutzes (2012)• Die Kooperationsvereinbarung wird durch

einen Runden Tisch begleitet, an dem Ak-teure der Suchtmedizin, der Suchthilfe, derJugendhilfe, der Ärzte- und Apothekerkam-mer sowie der Kassenärztlichen Vereini-gung und den zuständigen Fachbehördenvertreten sind. Nach drei Jahren Laufzeitwird die Vereinbarung in enger Kooperationmit der BASFI evaluiert.

6.5.3 Weiterentwicklung von Maßnahmen derspezifischen Suchtprävention im Rahmendes Gesundheitswesens

Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)

Die Fachkräfte der Gesundheitsdienste sollen fürdie systematische Wahrnehmung von Suchtge-fährdung und Suchterkrankung sensibilisiert undgeschult werden. Bestehende Anamnese- undDiagnoseverfahren sind auf dieses Ziel hin zuüberprüfen bzw. zu präzisieren. Ziel ist es, Hin-weise auf konsum-/suchtbezogene Probleme imEinzelfall und im sozialen bzw. familiären Umfeldzu erkennen und die entsprechenden (Hilfe-) Maß-nahmen einzuleiten.

Die Fortbildungsangebote zur Suchtpräventionsollen grundsätzlich für die öffentlichen Gesund-heitsdienste zugänglich gemacht und beworbenwerden.

Gesundheitsförderung

Im Zusammenhang mit dem „Pakt für Prävention– Gesund aufwachsen in Hamburg!“, beim Auf-bau von Gesundheitsförderungs- und Präventi-onsketten sowie Netzwerken wie „Frühe Hilfen“sollen Hinweise auf konsum-/suchtbezogene Pro-bleme im Einzelfall und im sozialen bzw. fami-liären Umfeld erkannt und einzelfallbezogene(Hilfe-) Maßnahmen eingeleitet werden können.Die Fortbildungsangebote zur Suchtpräventionsollen daher auch für die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter dieser Netzwerke zugänglich gemachtund beworben werden.

Jugendgesundheitsuntersuchung

In Kooperation mit der Ärztekammer, der BSB undder Elternkammer soll der Bekanntheitsgrad derJugenduntersuchung bei Jugendlichen undderen Eltern gesteigert und für die Wahrnehmungder Untersuchung geworben werden. Den Ärztin-nen und Ärzten, die diese Untersuchung durch-

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führen, werden Informationen zum Suchtmittel-konsum im Jugendalter sowie zu den Beratungs-angeboten für Jugendliche und Eltern zur Verfü-gung gestellt.

Suchtkrankenhilfe/spezifische Suchtprävention

Kinder von suchkranken Menschen sind erhöhtenRisiken für ihre gesunde Entwicklung ausgesetzt,unter anderem dem Risiko, selber Suchtproblemezu entwickeln. Die Suchthilfe nimmt ihre Klientin-nen und Klienten auch als Eltern wahr und koope-riert auf Grundlage der bestehenden Vereinba-rungen mit der Jugendhilfe. Ziel ist es, die betrof-fenen Eltern dabei zu unterstützen, im Regel-system angebotene Hilfen für die Kinder in An-spruch zu nehmen.

Die Kompetenzen der Suchtberatungsangebotefür Jugendliche stehen im Bedarfsfall den Ein-richtungen und Institutionen der Jugendhilfe undder Schule zur Beratung bzw. Begleitung von Be-treuungsprozessen zur Verfügung und sollen hin-zugezogen werden. Ziel ist es, die Kompetenz desSuchthilfesystems übergreifend zu nutzen, umden schädlichen Suchtmittelkonsum junger Men-schen gezielt mit adäquaten Angeboten zu be-gegnen.

Hierzu wird die bestehende Kooperationsverein-barung zwischen den Allgemeinen SozialenDiensten und der Suchthilfe aktualisiert und umden Aspekt der Beratung und Betreuung sucht-gefährdeter Kinder und Jugendlicher ergänzt.

Das in Kooperation mit der Suchtberatung fürJugendliche (Kö16a) und der Polizei bestehendeProjekt zur frühen Intervention bei erstauffälligenDrogenkonsumentinnen/Drogenkonsumenten(FreD) soll erweitert werden. Ziel ist, es auch fürJugendliche verfügbar zu machen, die in der Ju-gendhilfe oder im schulischen Kontext und nichtbei der Polizei auffällig geworden sind.

7. Steuerung der Suchtprävention

7.1 Landesweite Steuerung

Amtsleiterrunde Drogen

Die Amtsleiterrunde Drogen nimmt behörden-übergreifend sucht- und drogenspezifischeSchwerpunktsetzungen vor. Beteiligt sind die fürJugend, Justiz, Inneres, Schule und Gesundheitzuständigen Amtsleitungen der Behörden, derPolizeipräsident, die Leitung der Staatsanwalt-schaft sowie eines Bezirksamtes.

Ständige Arbeitsgruppe Suchtprävention (STAGS)

Die STAGS nimmt die Aufgaben der behörden-und ämterübergreifenden Steuerung der Sucht-prävention wahr. Sie berichtet der Amtsleiter-runde Drogen regelmäßig. Arbeitsgrundlage fürdie STAGS ist die jeweils gültige Konzeption zurSuchtprävention sowie die in der vorliegendenDrucksache getroffenen Vereinbarungen über dieZusammenarbeit der Behörden. Die STAGS setztsich zusammen aus Vertreterinnen und Vertreternder für Gesundheit (Federführung), Jugend,Schule, Inneres und Justiz zuständigen Fach-behörden sowie Vertretungen der Bezirksämter.Die Bezirksämter sind durch die Dezernate fürGesundheit, Jugend und Sozialraummanage-ment vertreten. Weitere Vertreterinnen und Vertre-ter von Behörden oder Fachstellen der Sucht-prävention können hinzugezogen werden.

Die in der STAGS vereinbarten Ziele sollen in denPraxisfeldern Umsetzung finden. Der regionaleTransfer durch die bezirkliche Koordination unddie Rückmeldungen über ein einheitliches Moni-toring sind dabei von hoher Bedeutung.

Fortbildungen sollen bedarfsgerecht und praxis-orientiert gestaltet und kooperativ gesteuert wer-den. Deshalb wird die STAGS die Institutionenregelmäßig hinzuziehen, die Fortbildungen anbie-ten.

Fachstellen für Suchtprävention

Die Hamburger Fachstellen für Suchtpräventionunterscheiden sich hinsichtlich Auftrag und Ziel-setzung. Gefördert bzw. finanziert werden derzeitdrei übergreifende Fachstellen: – Zentrale Fach- und Koordinierungsstelle „Büro

für Suchtprävention“ (Hamburgische Lan-destelle für Suchtfragen e.V.),

– Fachstelle für schulische Suchtprävention„SuchtPräventionsZentrum“ (SPZ) des Lan-desinstituts für Lehrerbildung und Schulent-wicklung (LI),

– Forschungsinstitut „Deutsches Zentrum fürSuchtfragen des Kindes- und Jugendalters“(DZSKJ) am Universitätsklinikum Eppendorf.

Neben den jeweils spezifischen Aufgaben habendie Fachstellen den übergreifenden Auftrag,Suchtprävention unter Berücksichtigung der aktu-ellen Qualitätsstandards in die Praxis zu imple-mentieren. Die Fachstellen – insbesondere diezentrale Fach- und Koordinierungsstelle – sinddafür verantwortlich, dass das verfügbare Wissenzur Suchtprävention an die Akteure gelangt. Sieleisten Öffentlichkeitsarbeit und sichern den Infor-mationsaustausch mit den Fachkräften (Jugend-

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hilfe, Schule etc.). Zu diesem Zweck sichten sieMaterialien, Medien, Methoden, bewerten sieoder entwickeln im Bedarfsfall eigene Angebote.Praxiserfahrungen und Erkenntnisse aus For-schungsarbeiten fließen in die Entwicklung vonMethoden zur Suchtprävention ein. Sie bieten – jenach Arbeitsauftrag – Fortbildungen, Praxisbera-tungen oder modellhafte Praxisprojekte an, mitdenen sie ihre Erkenntnisse für die verschiede-nen Praxisfelder verfügbar machen.

Suchtpräventionsstellen in Hamburg sollen künf-tig nach einem gemeinsamen Leitbild handeln.Ein zwischen den Behörden und Fachstellen ab-gestimmtes übergreifendes Konzept soll die Zieleund Aufgaben der Fachstellen darstellen bzw.konkretisieren, und die Zusammenarbeit regeln.Es kann auch organisatorischer Änderungsbedarfbestehen.

Die zuständigen Fachbehörden stimmen in derSTAGS die Berichtswesen und die Kriterien derErfolgskontrolle für die Fachstellen ab.

Ergänzend zu den Fachstellen für Suchtpräven-tion werden in den folgenden Einrichtungen hohefachliche Kompetenzen zur indizierten Sucht-prävention sowie der selektiven Suchtpräventionmit Kindern aus suchtbelasteten Familien ham-burgweit zur Verfügung gestellt: – Suchtprävention und Suchtberatung für

Mädchen „Kajal“ des Trägers Frauenperspekti-ven e.V.,

– Suchtberatung Kö16a für Kinder, Jugendlicheund Angehörige, in Trägerschaft der BGV,

– Fach- und Beratungsstelle „Kompaß“ des Trä-gers Trockendock e.V. für Kinder alkoholkran-ker Eltern,

– Fach- und Beratungsstelle „IGLU“ des TrägersPalette e.V. für Kinder opiatabhängiger Eltern.

Weiterhin stehen in sechs Bezirken regionaleSuchtberatungsangebote für Jugendliche undjunge Erwachsene sowie Eltern und Angehörigezur Verfügung, die in enger Kooperation mit derJugendhilfe, Schulen und Bildungsträgern arbei-ten. Hier stehen ebenfalls Kompetenzen zur indi-zierten Suchtprävention zur Verfügung, die unmit-telbar den betroffenen Jugendlichen aber auchden regionalen Kooperationspartnern zur Verfü-gung gestellt werden.

Regelungen zur praxisfeldübergreifenden Zu-sammenarbeit Die bestehenden und noch zu erarbeitenden Ko-operationsvereinbarungen an den Schnittstellenzwischen Suchthilfe bzw. Suchtprävention undangrenzenden Arbeitsfeldern sind spätestens alle

fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zuaktualisieren.

7.2 Bezirkliche Steuerung der Suchtprävention(BASFI/Bezirksämter/BGV)

7.2.1 Rahmenbedingungen der Bezirksämter

Die Bezirksämter nehmen u.a. die Rolle einesörtlichen Jugendhilfeträgers und Aufgaben imöffentlichen Gesundheitsdienst wahr. Sie analy-sieren und planen in ihrem Zuständigkeitsbereichdie soziale Infrastruktur in den Sozialräumen undfördern über Zuwendungen und Einzelleistungenunterschiedliche Maßnahmen im Bezirk. Sucht-prävention ist dabei ein Querschnittsthema, vorallem in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.Hier erfolgen Aktivitäten in der selektiven und in-dizierten Suchtprävention. Darüber hinaus unter-breiten insbesondere die Einrichtungen und Pro-jekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, För-derung der Erziehung in der Familie sowie Sozial-räumlichen Hilfen und Angebote (SHA) in freierund kommunaler Trägerschaft vielfältige univer-selle suchtpräventive Angebote. Aber auch z.B.im Bereich des Kommunalen Gesundheitsförde-rungsmanagements oder im Kontext der Mütter-beratung ist Suchtprävention anlassbezogen rele-vant. Festgestellte Beratungs- und Hilfebedarfe,bei denen Suchtprävention eine Rolle spielt, un-terscheiden sich individuell und lokal ebenso wiedie Ausprägung und Ausstattung der Versor-gungs- und Hilfelandschaften und die bezirks-amtsinternen Strukturen.

7.2.2 Ziele für die Weiterentwicklung

– Stärkung des Problembewusstseins im Be-reich Sucht,

– Förderung eines gesundheitsorientierten Le-bensstils und verantwortungsvollen Umgangsmit Suchtmitteln durch stärkere Verankerungdes Querschnittsthemas Suchtprävention inden relevanten Bereichen,

– Einbindung des Themas in die Sozialraum-entwicklung,

– Verbesserung der Koordination von bezirk-lichen Aktivitäten in der Suchtprävention,

– Verbindliche Einbindung des Themas in diebezirklichen Netzwerke,

– Kompetenzentwicklung und gegebenenfallsspezifische Qualifizierung der jeweiligen Fach-kräfte.

7.2.3 Steuerung, Organisation und Umsetzung

In jedem Bezirk nimmt eine Person (meist nebenanderen Aufgaben) die Rolle eines Suchtpräven-

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tionskoordinators wahr. Die fachlich-ministerielleSteuerung liegt bei den Fachbehörden.

Die Verantwortlichkeiten obliegen im Bezirksamtgrundsätzlich den Dezernaten Soziales, Jugendund Gesundheit. Da hier die vornehmlich betrof-fenen Fachämter Jugend- und Familienhilfe, Ge-sundheit und Sozialraummanagement ressortie-ren, wird in diesem Rahmen eine ressortübergrei-fende Abstimmung entwickelt. Es bedarf darüberhinaus eines fachamtsübergreifenden Aus-tauschs, den die Dezernenten/-innen der Be-zirksämter mit den Fachamtsleitungen organisie-ren und steuern. Die Bezirksämter beschreibenund überprüfen die Koordinationsaufgabe und be-ziehen fehlende bezirkliche Schnittstellen in ihreInformationsweitergabe mit ein. Insbesonderesind folgende Aufgaben wahrzunehmen:– Aspekte der Suchtprävention werden bei rele-

vanten fachlichen und sozialraumbezogenenAnalysen und Planungen berücksichtigt.

– Die vorhandenen Netzwerkstrukturen werdenfür die Kommunikation und gegebenenfallsKooperation in dem Themenfeld genutzt.

– Fortbildungsbedarfe werden kommuniziert undentsprechende Angebote genutzt.

– Bezirkliche Expertinnen und Experten stellen– bei Bedarf und im Rahmen der Möglichkei-ten – Kooperationspartnern umgekehrt ihreExpertise zur Verfügung.

Die Bezirksämter beteiligen sich nach Möglichkeitan übergreifenden Aktionen sowie der Weiter-entwicklung von Qualitätsstandards im Rahmender verfügbaren Ressourcen. Sie beteiligen sichentsprechend am Berichtswesen sowie an derEvaluation der Aufgaben in ihrem Zuständigkeits-bereich.

Kinder von Suchtkranken sind besonders betrof-fen und gefährdet. Daher ist es sinnvoll, die un-terschiedlichen Dienste im Bezirk besser zu ver-netzen und zu sensibilisieren. Es soll überprüftwerden, ob und wie der Ansatz des ProjektsConnect in allen Bezirken übernommen oder inbestehende Netzwerke integriert werden kann.

7.3 Fachbehördliches Controlling

Die bestehenden Verfahren zum Controlling sol-len um die Aufgabenwahrnehmung im BereichSuchtprävention ergänzt werden. Hierzu bedarfes der Beschreibung der erreichten Zielgruppen(Definition siehe Kapitel 5.) und der zur Verfügunggestellten Angebote. Im Rahmen der jeweiligenZuständigkeiten klären die Fachbehörden undBezirksämter zunächst, in welche Verfahren dieseVorgabe integriert werden kann.

7.4 Übergreifendes Monitoring

Zukünftig wird in der STAGS regelmäßig über dieQuantität und Qualität sowie die Wirkung vonMaßnahmen in der Suchtprävention berichtet. Dievorhandenen Instrumente zum Monitoring wer-den hinsichtlich ihrer Geeignetheit geprüft. Unab-hängig davon, bieten die regelmäßig durchge-führte SCHULBUS Studie sowie das Dokumenta-tionsinstrument Dot.sys10) bereits jetzt steue-rungsrelevante Daten. Die STAGS wird klären,durch welche Einrichtungen und InstitutionenDot.sys angewendet werden soll. SpezifischeErgebnisse des behördlichen Controllings undBerichte der bezirklichen Koordinatoren sollen indas Monitoring einfließen, ebenfalls die Auswer-tung der durchgeführten Fortbildungsangebotezur Suchtprävention.

Auf dieser Grundlage werden neue Steuerungs-und Zielvorgaben entwickelt und der Amtsleiter-runde Drogen jährlich berichtet. Besonderserfolgreiche (regionale) Ansätze sollen im Sinnedes Good Practice herausgearbeitet und zur Ver-fügung gestellt werden.

Die Verantwortung für das Monitoring liegt in denjeweils zuständigen Behörden, die Zuständigkeitfür das übergreifende Berichtswesen bei der BGV.

8. Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Suchtprävention für Kinder und Jugend-liche in Hamburg

Suchtprävention ist eine Querschnittsaufgabe zuderen Gelingen unterschiedliche Praxisfelder zu-sammenwirken müssen. An folgenden Eckpunk-ten orientieren sich die Fachämter und Be-zirksämter bei der Weiterentwicklung der Sucht-prävention:– Kinder und Jugendliche mit Suchtrisiken wer-

den in den Praxisfeldern wahrgenommen.– Vorbeugung und frühe Intervention bei sucht-

mittelbezogenen Problemen werden jeweils alsAuftrag von Schule, Jugendhilfe, Gesundheits-wesen und Suchthilfe sowie des Jugendstraf-vollzugs definiert und in bestehende Vereinba-rungen integriert.

– Entwickelte Qualitätsstandards und vereinheit-lichte Regelungen zum Umgang mit suchtbe-zogenen Problemen werden in den jeweiligenInstitutionen genutzt.

10) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stelltseit dem Jahr 2006 das Dokumentationssystem der Suchtvor-beugung Dot.sys zur Verfügung. Dot.sys dient der Erhebung undDokumentation bundesweit durchgeführter Suchtpräventions-maßnahmen in Deutschland. Alle 16 Bundesländer dokumentie-ren ihre suchtpräventiven Aktivitäten mit Dot.sys.

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– Konzepte der Suchtprävention werden ziel-gruppenspezifisch, altersgerecht, geschlech-tergerecht und kultursensibel gestaltet.

– Methoden zur Diagnostik bzw. zum Verfahrenbei Diagnosebedarf und zur Gesprächs-führung werden jeweils zielgruppen- und pra-xisfeldgerecht vereinbart und angewendet.

– Qualitätsgesicherte Methoden zur Vorbeugungund Reduzierung des Konsums werden ziel-gruppenspezifisch angewendet und suchtge-fährdete Kinder und Jugendliche gegebenen-falls in weiterführende Hilfen vermittelt.

– Kooperationsbezüge an den Schnittstellen zwi-schen Schule, Jugendhilfe, Suchthilfe, Ge-sundheitswesen und Justiz werden systema-tisch entwickelt bzw. weiterentwickelt und ver-stetigt.

– Die Fachstellen für Suchtprävention stellenden Praxisfeldern die für Realisierung ihrer

Aufgaben notwendigen Materialien, Medien,Informationen, Fortbildungen und Fachbera-tungen zur Verfügung und sichern den einfa-chen Zugang.

– Die zuständigen Fachämter und Bezirksämtersichern die strukturellen Voraussetzungen fürdie Wahrnehmung der Aufgaben in den Praxis-feldern.

– Auf Grundlage der bereits bestehenden Doku-mentationssysteme und Erhebungen wird einMonitoring zur Suchtprävention eingerichtet.

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Notizen:

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1. Vorbemerkung2. Grundlagen3. Empfehlungen des FOGS-Gutachtens4. Datenlage5. Zielgruppen und Ziele6. Aufgaben und Handlungsfelder6.1 Schule (BSB)

6.1.1 Rahmenbedingungen für universelle und spe-zifische Suchtprävention in der Schule

6.1.2 Ziele schulischer Suchtprävention6.1.3 Handlungsfelder, Akteure und Aufgaben schu-

lischer Suchtprävention6.1.4 Weiterentwicklung und Umsetzung von schuli-

schen Maßnahmen der spezifischen Sucht-prävention

6.2 Jugendhilfe (BASFI)6.2.1 Rahmenbedingungen für universelle und spe-

zifische Suchtprävention der Jugendhilfe inHamburg

6.2.2 Ziele der Suchtprävention in der Jugendhilfe

6.2.3 Weiterentwicklung und Umsetzung von Maß-nahmen der spezifischen Suchtprävention imRahmen von Jugendhilfe

6.3 Justiz (JB)6.3.1 Rahmenbedingungen der Suchtprävention im

Jugendstrafvollzug

6.3.2 Handlungsfelder von Suchtprävention im Ju-gendstrafvollzug

6.3.3 Weiterentwicklung suchtpräventiver Maßnah-men im Jugendstrafvollzug

6.4 Polizei (BIS)Rahmenbedingungen und Handlungsfelderpolizeilicher Suchtprävention

6.5 Gesundheit (BGV)6.5.1 Rahmenbedingungen für universelle und

spezifische Suchtprävention im Gesundheits-wesen

6.5.2 Ziele der Suchtprävention im Rahmen desGesundheitswesens

6.5.3 Weiterentwicklung von Maßnahmen der spezi-fischen Suchtprävention im Rahmen desGesundheitswesens

7. Steuerung der Suchtprävention7.1 Landesweite Steuerung7.2 Bezirkliche Steuerung der Suchtprävention

(BASFI/Bezirksämter/BGV)7.2.1 Rahmenbedingungen der Bezirksämter7.2.2 Ziele für die Weiterentwicklung7.2.3 Steuerung, Organisation und Umsetzung7.3 Fachbehördliches Controlling7.4 Übergreifendes Monitoring8. Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Sucht-

prävention für Kinder und Jugendliche in Ham-burg

Grundlagen und Ziele der Suchtpräventionfür junge Menschen in Hamburg

I n h a l t s ve r ze i c h n i s

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1. Vorbemerkung2. Grundlagen3. Empfehlungen des FOGS-Gutachtens4. Datenlage5. Zielgruppen und Ziele6. Aufgaben und Handlungsfelder6.1 Schule (BSB)

6.1.1 Rahmenbedingungen für universelle und spe-zifische Suchtprävention in der Schule

6.1.2 Ziele schulischer Suchtprävention6.1.3 Handlungsfelder, Akteure und Aufgaben schu-

lischer Suchtprävention6.1.4 Weiterentwicklung und Umsetzung von schuli-

schen Maßnahmen der spezifischen Sucht-prävention

6.2 Jugendhilfe (BASFI)6.2.1 Rahmenbedingungen für universelle und spe-

zifische Suchtprävention der Jugendhilfe inHamburg

6.2.2 Ziele der Suchtprävention in der Jugendhilfe

6.2.3 Weiterentwicklung und Umsetzung von Maß-nahmen der spezifischen Suchtprävention imRahmen von Jugendhilfe

6.3 Justiz (JB)6.3.1 Rahmenbedingungen der Suchtprävention im

Jugendstrafvollzug

6.3.2 Handlungsfelder von Suchtprävention im Ju-gendstrafvollzug

6.3.3 Weiterentwicklung suchtpräventiver Maßnah-men im Jugendstrafvollzug

6.4 Polizei (BIS)Rahmenbedingungen und Handlungsfelderpolizeilicher Suchtprävention

6.5 Gesundheit (BGV)6.5.1 Rahmenbedingungen für universelle und

spezifische Suchtprävention im Gesundheits-wesen

6.5.2 Ziele der Suchtprävention im Rahmen desGesundheitswesens

6.5.3 Weiterentwicklung von Maßnahmen der spezi-fischen Suchtprävention im Rahmen desGesundheitswesens

7. Steuerung der Suchtprävention7.1 Landesweite Steuerung7.2 Bezirkliche Steuerung der Suchtprävention

(BASFI/Bezirksämter/BGV)7.2.1 Rahmenbedingungen der Bezirksämter7.2.2 Ziele für die Weiterentwicklung7.2.3 Steuerung, Organisation und Umsetzung7.3 Fachbehördliches Controlling7.4 Übergreifendes Monitoring8. Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Sucht-

prävention für Kinder und Jugendliche in Ham-burg

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