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AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 [email protected] D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de E6564051130.. Gutachten zur ABE Leichtmetallrad E 656 5/120/40

Gutachten zur ABE - e-pneu.cz · DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46616*04 Die ABE-Nr. 46616 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ E 656, in den Ausführungen

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Page 1: Gutachten zur ABE - e-pneu.cz · DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46616*04 Die ABE-Nr. 46616 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ E 656, in den Ausführungen

AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 [email protected] D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de

E6564051130..

Gutachten zur ABE

Leichtmetallrad

E 656 5/120/40

Page 2: Gutachten zur ABE - e-pneu.cz · DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 46616*04 Die ABE-Nr. 46616 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ E 656, in den Ausführungen

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE:

46616*04

Gerät:

Sonderräder für Personenkraftwagen 6,5 J x 16 H2

Typ:

E 656

Inhaber der ABE und Hersteller:

AUTEC GmbH & Co. KG DE-67105 Schifferstadt

Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

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Nummer der ABE: 46616*04

Die ABE-Nr. 46616 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ E 656, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55092106 (5.Ausfertigung) vom 14.09.2009 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 29, 30 (1. Ausfertigung) 15, 16, 18, 20, 22 - 24, 26 (2. Ausfertigung) 01 (4. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des Technischen Überwachungs-Vereins Pfalz Verkehrswesen GmbH, Lambsheim, vom 14.09.2009 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 22.10.2009 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 55092106 (5.Ausfertigung)

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 46616*04 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46616 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ E 656 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: QA 05 113 9096 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ E 656 Radgröße 6.5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Einpress- tiefe (mm)

Rad- last (kg)

Abrollumfang (mm)

30 E 656 LK120 30/ohne Ring 5/120/65,1 40 900 2100 Kennzeichnungen KBA-Nummer 46616 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung E 656 (s.o.) Radgröße 6.5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen - Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel (Ø28) 180 36 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter der Gutachten Nr. 55092106 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46616 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ E 656 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr.

kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise

VW Bus, Multivan 62-128 205/65R16C R09 A02 A04 A05 7HM, 7HMA 62-128 215/65R16C A07 A08 A09 e1*2001/116*0218*.., 62-128 225/60R16 T02 T98 A11 A16 A73 e1*2001/116*0289*.. 62-128 225/60R16C T01 T05 A82 B03 S01 62-128 225/65R16C 62-128 235/60R16 T00 T04 VW Bus, Transporter 62-128 205/65R16C R09 T03 T07 T99 A02 A04 A05 7HC, 7HCA, 7HK. 62-128 215/65R16C A07 A08 A09 e1*2001/116*0220*.., 62-128 225/60R16 T02 T98 A11 A16 A73 e1*2001/116*0286*.. 62-128 225/60R16C T01 T05 A82 B03 S01 L148 62-128 225/65R16C 179 62-128 235/60R16 T00 Auflagen und Hinweise 179 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1790 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46616 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ E 656 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A73 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden: Ventilfarbe: keine Ventillänge [mm]: 43 BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 001 Alligator Artikel-Nr.: 590 337 bzw. 590 338 Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46616 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ E 656 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Prüfung des Sonderradtyps wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Juli 2006 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.09.2009 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. Silber lackiert oder schwarz / frontpoliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2006. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46616 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55092106 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ E 656 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG

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Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 11.September 2009

Haasis 00141384.DOC

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Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben.

Vorderachse

Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte

Hinterachse

Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte

Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte

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AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 [email protected] D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de

Pflegehinweise: Wir freuen uns, dass Sie sich für den Kauf unserer hochwertigen Autec-Leichtmetallräder entschieden haben. Damit Sie möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, sollten Sie bitte vorliegende Pflegeanleitung befolgen: Aluminiumfelgen unterliegen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen:

- Bremsstaub - Schmutz - Feuchtigkeit - Salz - Steinschlag

All diese Einflüsse können auf Dauer die Felgen beschädigen. 1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann eine Felge beschädigt werden. Die Felgen sollten spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche zu säubern um Schmutz und Salz zu entfernen. 2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder Radbolzen an. 3. Was gibt es sonst noch zu beachten - Felgen sollten immer im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden. - Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden. - Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten. - Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle, Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln. - Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden. - Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden. - Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder Textilien in Kontakt kommen. - Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden. - Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch hier zuerst die Gebrauchsanweisung durchlesen. Schifferstadt, 23.10.2008