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GUV-I 8559 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hautkrankheiten und Hautschutz Für Unternehmer, Beschäftigte, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Betriebs- und Personalräte

GUV-I 8559 Hautkrankheiten und Hautschutz · 3. Schutz vor der Einwirkung chemischer Substanzen 4. Schutz gegen das Eindringen von Keimen haupt-sächlich durch Ausbildung des Säureschutzmantels

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GUV-I 8559

Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

Hautkrankheiten und HautschutzFür Unternehmer, Beschäftigte, Betriebsärzte,Sicherheitsfachkräfte, Betriebs- und Personalräte

Umschlag I_8559_Version2 15.05.2007 9:55 Uhr Seite 1

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HerausgeberBundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München, www.unfallkassen.dein Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Autoren:Prof. Dr. rer. nat. Britta Wulfhorst,Leiterin des Bereichs GesundheitspädagogikFachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und GesundheitstheorieUniversität Osnabrück

Prof. Dr. med. Swen Malte John, Leiter Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und GesundheitstheorieUniversität Osnabrück

Bildquellennachweis:Asmussen,P. (Hrsg. Beiersdorf AG Hamburg): Compendium Medical "Einführungen und Grundlagen" Rohstoffe. Die Haut. Klebetechnologie. Bd.1, Erlangen 1986: Abb. 2: "Funktionen der Haut" und Abb. 3: "Aufbau der Haut"

Beiersdorf AG Hamburg: Broschüre "Laceran: trockene Haut": Abb. 5: "Geschädigte Barrierefunktion"

Bundesverband Hautschutz e.V., Mönchengladbach: Abb. 14: "Degradation" und Abb. 15: "Gebrauchsanleitung für Schutzhandschuhe"

© 2007 Printed in Germany

Ausgabe: März 2007

Bestell-Nr. GUV-I 8559, zu beziehen vom zuständigenUnfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

Überreicht und zu beziehendurch den zuständigenUnfallversicherungsträger:

Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,Postanschrift: 70324 Stuttgart,Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,Postanschrift: 76128 Karlsruhe,Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00

BayernBayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Bayerische Landesunfallkasse,Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Unfallkasse München,Müllerstraße 3, 80469 München,Postanschrift: 80313 München,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

BerlinUnfallkasse Berlin,Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Postfach 48 05 84, 12254 Berlin,Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

BrandenburgUnfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 54 73 39

BremenUnfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

HamburgLandesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle HamburgBerliner Tor 49, 20099 Hamburg,Tel. (0 40) 3 09 04 92 89, Fax (0 40) 3 09 049181

HessenUnfallkasse Hessen,Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt,Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588

Mecklenburg-VorpommernUnfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Lan-desgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern,Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin,Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706

NiedersachsenBraunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband,Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig,Postanschrift: Postfach 15 42,38005 Braunschweig,Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188

Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433

Nordrhein-WestfalenRheinischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf,Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf,Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-219

Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe,Salzmannstraße156, 48159 Münster,Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen,Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf,Postanschrift: 40195 Düsseldorf,Tel. (0211) 97 79 89-0, Fax (0211) 97 79 89-29

Rheinland-PfalzUnfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstraße 10, 56626 Andernach,Postanschrift: 56624 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

SaarlandUnfallkasse Saarland,Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saar-brücken,Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

SachsenUnfallkasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

Sachsen-AnhaltUnfallkasse Sachsen-Anhalt,Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,Postanschrift: 39258 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt,Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,Tel. (03 91) 5 44 59-0, 6 22 48 73 u. 6 22 4813,Fax (03 91) 5 44 59-22

Schleswig-HolsteinUnfallkasse Schleswig-Holstein,Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein,Sophienblatt 33, 24114 Kiel,Postanschrift: 24097 KielTel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95

ThüringenUnfallkasse Thüringen,Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen,Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),Tel. (03 61) 55 18-200, Fax (03 61) 55 18-221

Eisenbahn-UnfallkasseRödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Main,Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151

Unfallkasse Post und TelekomEuropaplatz 2, 72072 Tübingen,Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tübingen,Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98

Unfallkasse des BundesWeserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406

Die jeweils aktuellen E-Mail- und Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger finden Sie auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik „Ihr Unfallversicherungsträger“.

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GUV-I 8559

Für Unternehmer, Beschäftigte,Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte,Betriebs- und Personalräte

Hautkrankheitenund Hautschutz

Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

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Inhalt

Seite

1 Für Hautschutz gibt es viele gute Gründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Aufbau und Funktion der Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

3 Hauterkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

4 Hautschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

5 Hauterkrankungen: Berufsbedingt oder Berufskrankheit? . . . . . . . . . . . 61

6 Hinweise für den Betriebsarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

7 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

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In den letzten Jahren haben Maßnahmen,die auf die Verringerung beruflich beding-ter Hauterkrankungen abzielen, zuneh-mend an Bedeutung gewonnen. Dies istdarin begründet, dass Hauterkrankungen– und dies sind in der Regel Ekzeme –seit über 25 Jahren die führende Positionin der Liste der gemeldeten Berufskrank-heiten einnehmen.Die konsequente Anwendung von Schutz-maßnahmen zur Abwehr spezieller beruf-licher Gefährdungen ist unmittelbar vomInformations- und Motivationsstand deram Arbeitsschutz beteiligten Personenabhängig. An dieser Stelle setzt dieseBroschüre an: Ein wesentlicher Beitragzur Prävention berufsbedingter Haut-erkrankungen muss durch die Aufklärungüber hautbelastende Tätigkeiten und dieMotivation zur Anwendung entsprechen-der Schutzmaßnahmen geleistet werden.Mit Informationen über Aufbau undFunktion der gesunden Haut sowie überUrsachen, Art und Häufigkeit von Haut-erkrankungen soll ein Basiswissen ge-schaffen werden, das einen bewussterenUmgang (nicht nur) mit der eigenen Hautermöglicht.

Nur wer die vielfältigen Schutzfunktionenkennt, die eine intakte Haut wahrnimmt,kann verstehen, welche Angriffspunktesich den täglichen schädlichen Einflüssenim Beruf – aber auch im Haushalt, bei derKinder- oder Angehörigenpflege undunterschiedlichen Freizeitgestaltungen –bieten.

Mit der Erkenntnis, dass auch vermeint-lich harmlose Hautveränderungen sehrernst zu nehmen sind, da diese an haut-belastenden Arbeitsplätzen häufig nichtheilbare Allergien nach sich ziehen kön-nen, kann ein Problembewusstseingeschaffen werden, das Voraussetzungfür ein systematisches und konsequentesSchutz- und Pflegeverhalten ist.

Die große Zahl der berufsbedingten Haut-krankheiten führt nicht nur zu persönli-chen Belastungen der von ihnen Betroffe-nen – z.B. zu dem Verlust des erlerntenBerufs, der Notwendigkeit einer Umschu-lung und nicht selten zu einem sozialenAbstieg –, sondern belastet auch dieSolidargemeinschaft mit enormen Kosten.

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Diese Broschüre soll eine Hilfestellungbei der Auswahl geeigneter Schutz-,Reinigungs- und Pflegepräparate geben,wobei keine konkreten Produktempfeh-lungen ausgesprochen werden. Wir gebenaber Kriterien zur Auswahl geeigneterMittel an.

Mit dieser Broschüre sind alle am Arbeits-schutz beteiligten Personengruppenangesprochen, d.h. sowohl Unternehmer

als auch Beschäftigte sowie Betriebs-ärzte, Sicherheitsfachkräfte und Betriebs-oder Personalräte. Hinweise auf weiter-führende Literatur oder Links zu den ein-zelnen Themengebieten geben die Mög-lichkeit zur Vertiefung der Fachkenntnis-se.

Am Ende der Broschüre findet sich einGlossar, in dem zentrale Begriffe erklärtsind.

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Abb. 1: Entwicklung der Verdachtsmeldungen auf Vorliegen einer berufsbedingten Hauterkrankung. Quelle: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossen-schaften (HVBG) 2000

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Die Haut als vielfältiges Organ

Mit einer Fläche von rund zwei Quadrat-metern ist die Haut das größte Organ desmenschlichen Körpers. Sie ist nicht nureine äußere Hülle, die den Körper zu-sammenhält, sondern übt verblüffendviele Aufgaben aus, die sich grob inSchutz- und Kontaktfunktionen unter-teilen lassen. Rechnet man das Unter-

hautfettgewebe nicht mit ein, misst sieauch an den dicksten Stellen (Handinnen-flächen und Fußsohlen) nur wenigeMillimeter. Doch diese Millimeter habenes in sich: Sie schützen vor mechani-schen, physikalisch-chemischen undthermischen Einflüssen, mildern dieschädliche Wirkung des Sonnenlichtesund wehren Mikroorganismen bzw. derenStoffwechselprodukte ab. Ferner sorgen

Abb. 2: Funktionen der Haut

Passive Funktionen

1.

Schutz vorKälte, Hitze,Strahlung

2.

Schutz vorDruck, Stoß,Reibung

3.

Schutz vor derEinwirkungchemischerSubstanzen

4.

Schutz gegen dasEindringen vonKeimen haupt-sächlich durchAusbildung desSäureschutzmantels

Aufbau undFunktion der Haut2

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sie für eine Wärmeregulation, sodasseine gleichbleibende Kerntemperaturgewährleistet ist. Die Haut ist auch einSpeicherorgan. In ihr können Fette,Kohlenhydrate, Wasser und Salze ein-gelagert werden. Darüber hinaus sondertsie auch Stoffwechselprodukte ab, dieVitamin-D-Synthese findet in der Hautstatt und viele Stoffe können hierumgesetzt werden.

Die Kontaktfunktion der Haut ergibt sichaus ihrer Eigenschaft als Sinnesorganund ihrem äußeren Erscheinungsbild.Verschiedene Sinnesrezeptoren fürWärme-, Schmerz- und Tastreize sorgenfür die Wahrnehmung mehr oder wenigerangenehmer äußerer Reize.Wie eng die Haut auch mit der Psycheverbunden ist, wird z.B. daran deutlich,dass ein ungewolltes Erröten bzw.

1.

Abwehr von in die HauteingedrungenenMikroorganismen

2.

ResorptionbestimmterWirkstoffe

3.

Ausscheiden von Schweiß,Kühlfunktion.Zusammen mitden TalgdrüsenProduktion desHydrolipidfilms

4.

Kreislauf- undThermoregulationdurch die Haut-durchblutung 5.

Druck-,Vibrations-, Tast-, Schmerz-und Temperatur-sinnesorgan

Aktive Funktionen

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Erblassen in manchen Situationen nichtzu verhindern ist. Viele Hauterkrankun-gen verschlechtern sich oder treten sogardann erst auf, wenn der Betroffene sich ineiner Stresssituation befindet. Daher wirddie Haut häufig als „Spiegel der Seele“bezeichnet. Wer wollte nicht schon ein-mal aus der Haut fahren bzw. konntenicht aus seiner Haut heraus? Am bestenist es natürlich, man fühlt sich rundherumwohl in seiner Haut. Dazu sollen diefolgenden Seiten beitragen. Denn dieHaut weiß sich zwar aus eigener Kraft gutgegen schädigende Einflüsse zu wehren,allerdings nur bis zu einem gewissenGrade. Wer täglich hautbelastende Tätig-keiten ausführt, muss die natürlichenSchutzfunktionen unterstützen, damitkeine langwierigen Hauterkrankungenentstehen, die im schlimmsten Falle zurBerufsaufgabe führen können. Für dieGesunderhaltung der Haut ist es alsowichtig, dass diese nicht „zu Marktegetragen wird“ und dass einem schädi-gende Stoffe nicht „unter die Hautgehen“.

Schichtarbeit

Die Haut besteht aus drei Schichten; voninnen nach außen besehen dem Unter-hautfettgewebe (Subcutis), der Lederhaut(Dermis) und der Oberhaut (Epidermis).

Das Unterhautfettgewebe (Subcutis)

Das Unterhautfettgewebe stellt die Ver-bindung zu den tiefer liegenden Muskel-und Organgeweben her und besteht auslockerem Bindegewebe, in das Fettzelleneingebettet sind. Nach oben schließt sichdie Lederhaut (Dermis) ohne scharfe Ab-grenzung an. Die Subcutis schützt diedarunter liegenden Organe vor Druck undStoß, gleichzeitig dienen Fetteinlagerun-gen als Wärmespeicher und Speicher fürReserven, auf die in schlechten Zeitenoder in zu guten Zeiten, die Diäten mitsich bringen, zurückgegriffen werdenkann.

Die Lederhaut (Dermis)

Die Lederhaut besteht aus dichtemBindegewebe und ist durch die Basal-membran mit der darüber liegendenEpidermis zapfenartig verbunden. Unter-halb der Basalmembran verlaufen zahl-reiche feinste Blut- und Lymphgefäße, diedie Oberhaut (Epidermis) mit Nährstoffenversorgen und den Abtransport vonSchadstoffen übernehmen. Die Lederhautmit ihren Bindegewebsfasern ist für dieFestigkeit und die Belastbarkeit der Hautdurch mechanische Einwirkungen (Stoß,Zug, Schub) verantwortlich. Die Leder-haut enthält Blutgefäße, Muskel- und

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Nervenfasern sowie die so genanntenHautanhangsgebilde (Haarwurzeln,Talgdrüsen, Schweißdrüsen).

Die Oberhaut (Epidermis)

Wichtigste Schutzfunktion gegen chemi-sche und physikalische Einflüsse über-nimmt die Epidermis. Sie ist ein sichständig erneuerndes Gewebe, das ausmehreren Zellschichten besteht. Da dieEpidermis einem hohen Verschleiß aus-gesetzt ist, werden von der unterstenZellschicht ständig neue Zellen gebildet,die an die nächst höhere Zellschichtabgegeben werden und im Verlaufe ihrerWanderung durch die Epidermis nach undnach verhornen, bis sie zuletzt als kern-lose Hornplättchen unmerklich von derHautoberfläche abgeschilfert werden.Dieser Prozess von der Zellteilung bis zurAbschilferung dauert etwa vier Wochen.

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Abb. 3: Aufbau der Haut

Legende:

� Hornschicht

� Verzahnungvon Epidermisund Dermis

� Haarfollikel

� Talgdrüse

� Feinste Blutgefäße(Kapillaren)und innenLymphgefäß

� Arterie

� Vene

Lymphgefäß

Nervenstrang

� Nerven-� endigung

Schweißdrüse

� Unterhaut-fettgewebe

� Bindegewebe

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Die Barrierefunktion derHornschicht

Die Hornschicht ist eine physikalischeBarriere. Die Dicke der Hornschichtschwankt je nach Körperregion und Be-anspruchung zwischen 0,02 und 4 Milli-metern. Durch sie kann ein Teil äußererphysikalischer Einwirkungen abgefangenwerden (z.B. durch Schwielenbildung anden Handinnenflächen und Fußsohlen).Eine überaus wichtige Schutzfunktionliegt in der Abwehr von Fremdstoffen.Dies können Chemikalien jeglicher Art –aber auch Bakterien, Pilze, Viren undandere Mikroorganismen oder ihre Stoff-wechselprodukte sein. Die Hornschichtverhindert somit zum einen das Ein-dringen dieser Fremdstoffe in lebendeHautschichten und zum anderen weit-gehend den Verlust von Wasser aus demKörper. Sie wird deshalb als Hornschicht-barriere bezeichnet. Stoffe, denen esgelingt, diese Zone zu überwinden, stel-len eine Gefahr für den Körper dar.

Für die Barrierefunktion der Hornschichtist ihr Wassergehalt von großer Bedeu-tung. Die Hornschicht sichert den tiefe-ren, lebenden Hautschichten ein feuchtesUmgebungsmilieu, das für den Erhalt derFunktionsfähigkeit von Zellen und Gewe-ben notwendig ist, indem sie die Wasser-abdampfung von der Körperoberflächedrastisch reduziert (ohne die Hornschichtwürde der Körper ca. 20 Liter Wasser proTag verlieren). Dies geschieht durch diefetthaltige Kittsubstanz und wasserbin-dende Substanzen der Zellen.

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Diese äußerste Zellschicht – auch Horn-schicht genannt – ist als Erste schädigen-den Umwelteinflüssen ausgesetzt. Ihrevolle Funktionsfähigkeit ist deshalb vongrößter Bedeutung für die Gesunderhal-tung der Haut.Die Hornschicht besteht aus Zellen, dievollständig verhornt sind. „Verhornung“bedeutet, dass die Zellen ihren Kern ver-lieren, starr und unbeweglich werden undmit der Hornsubstanz Keratin angefülltsind. Sie sind wie in einer Ziegelstein-mauer angeordnet. Zwischen den Zellen(Korneozyten) befinden sich spezielleFette (epidermale Lipide/Hornschichtlipi-de). Diese Fette – quasi wie Mörtel zwi-schen den Backsteinen einer Mauer –sind für die Funktion der Hornschicht als Barriere von großer Bedeutung.

Abb. 4: Aufbau der Hornschicht

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Auf der Haut liegt ein Oberflächenfilm, derWasser-Fett-Film, früher auch als Säure-schutzmantel bezeichnet. Dieser Filmsetzt sich aus einer Wasser- und einerFettphase zusammen.

Der größte Anteil der wässrigen Phasestammt aus dem Schweiß, ein kleinererAnteil stammt direkt aus dem durch dieHautschichten verdunsteten Wasser (tran-sepidermale Wasserabgabe). In dieserwässrigen Phase sind u.a. Aminosäurengelöst, die wesentlich zu der Pufferkapa-zität der Haut beitragen, d.h. zu der Fähig-keit, schwache Säuren und Laugen inihrer Schadwirkung zu mildern.

Die Fette auf der Oberfläche setzen sichzu einem größeren Anteil aus dem vonden Talgdrüsen produzierten Talg und zueinem kleineren Anteil aus dem bei derVerhornung aus den Zellen freigesetztenFetten (epidermale Lipide) zusammen.Der Wasser-Fett-Film stellt zusammen mitder Kittsubstanz und den in der Horn-schicht enthaltenen wasserbindendenSubstanzen einen wichtigen Schutz-mechanismus gegen das Austrocknen derHaut dar. Wird die Haut entfettet, könnenauch die wasserbindenden Substanzenleicht ausgewaschen werden, was letzt-lich zu einem erhöhten Wasserverlust undder Austrocknung der Haut führt.

Abb. 5: Geschädigte Barrierefunktion

Wasserabdampfung

Durch Auswaschen von Hornschichtfettenund Wasser bindendenSubstanzen geschädig-te Barrierefunktion

IntakteBarriere-funktion

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Zudem wird durch den Wasser-Fett-Filmmit seinem pH-Wert um 5 ein für krankmachende Mikroorganismen ungünstigesUmgebungsmilieu geschaffen. Etliche fürden Körper ungefährliche Keime befindensich immer auf der Haut und erzeugen dassaure Milieu durch Spaltung der Fette infreie Fettsäuren und Glycerin. Ihre Anwe-senheit kann bis zu einem gewissenGrade das Wachstum von krankmachen-den Anflugkeimen verhindern. Eine Keim-freiheit der Haut würde die Schutzmecha-nismen der Hornschicht stören und istsomit sogar unerwünscht.

Die Barrierefunktion der Hornschicht kannviele schädigende Einflüsse abwehren –sie ist jedoch keine undurchdringlicheMembran. Vielmehr können schädigendeStoffe in kleinen Mengen von außen in dieHaut eindringen , wobei fettlösliche vorwasserlöslichen bevorzugt werden.Die Hornschicht ist sehr widerstandsfähiggegen viele Chemikalien. OrganischeLösungsmittel und Tenside bewirkenjedoch eine Störung der Lipidstruktur undzum Teil auch ein Auswaschen der Lipidesowie die Schädigung von Zellmembra-nen. Die Hornzellen können viel Wasserbinden. Bei längerem Wasserkontaktkommt es zu einer Quellung der Horn-schicht und damit zu einer drastischenÄnderung der physikalischen Eigenschaf-ten. Die Reißfestigkeit der Haut nimmt abund der Zellzusammenhang wird ge-lockert. Die Quellung führt letztlich zurAustrocknung, da das aufgenommeneWasser wieder verdunstet. Wasser kannnicht mehr ausreichend gebunden wer-

den, da die natürlichen wasserbindendenSubstanzen ausgewaschen sind und derZellzusammenhalt gelockert ist. Somithaben es kleine Stoffe wesentlich leichter,durch die Hornschicht in tiefere Haut-schichten einzudringen um dort z.B. eineEntzündung auszulösen.

Durch die genannten Einflüsse kommt eszu einer Störung der Barrierefunktion, diehäufig den Beginn einer ernsthaften Haut-erkrankung darstellt, ohne dass sie vonden Betroffenen überhaupt wahr- oderernstgenommen wird. So ist eine trockeneraue Haut schon ein erstes Anzeichen fürdie herabgesetzte Leistungsfähigkeit derhauteigenen Schutzmechanismen. DieRückwirkungen vermeintlich geringer Haut-schäden stehen häufig in starkem Gegen-satz zu den sichtbaren Schäden am betrof-fenen Hautorgan. Wie wichtig dessenSchutzfunktion ist, wird meist erst deutlich,wenn sie nicht mehr gewährleistet ist. Wird z.B. ein Drittel der Haut durch Ver-brennung zerstört, geraten gesunde Pati-enten in akute Lebensgefahr. Ihr gesamterHormon-, Elektrolyt- und Wasserhaushaltsowie ihr Zellstoffwechsel geraten außerKontrolle. Sie sind ferner schutzlos Keimenausgeliefert, die ungehindert in den Körpereindringen können. Verbrennungen sindUnfälle, die vom Betroffenen meist nicht zuvermeiden sind. Die normale Funktions-fähigkeit der Haut ist aber durch Pflegeund Schutz zu beeinflussen. Kein anderesOrgan ist der Beobachtung in gleicherWeise zugänglich; diese Chance sollte mannutzen und sofort handeln, wenn sichkleinste Veränderungen zeigen.

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Literatur

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Bei beruflich bedingten Hauterkrankun-gen handelt es sich zu 90 % um Ekzeme,die wiederum zum größten Teil an denHänden auftreten, da diese am häufigs-ten den schädigenden Einflüssen aus-gesetzt sind.

Der Begriff „Ekzem“ sagt zunächst nichtsüber die Ursache und den Verlauf derHauterkrankung aus, vielmehr sind unterihm alle Hauterkrankungen, die folgendeGemeinsamkeiten aufweisen, zusammen-gefasst:

Ekzeme zeichnen sich durch eine Ent-zündung der Epidermis und der oberenDermis aus und sind nicht infektiös (d.h. durch Ansteckung) erworben.

Ein Ekzem kann sich durch Rötung, Knöt-chen, Bläschen, Nässen, Schuppenbil-dung, flächenhafte Einlagerung von Ent-zündungsflüssigkeit und eine vergröberteHautfältelung bemerkbar machen. Beiakuten Ekzemen stehen nässende Verän-derungen, bei chronischen Ekzemen einetrockene Schuppung im Vordergrund.

Die Ursachen für ein Ekzem sind vielfäl-tig. Zunächst können sie in die Gruppen„durch innere Einflüsse bedingt“ und„durch äußere Einflüsse bedingt“ unter-teilt werden.

Genauer aufgeschlüsselt werden dieverschiedenen Ekzemformen nach ihrerEntstehungsursache wie folgt:

Hauterkrankungen3

1. Durch äußere Einflüsse verursachte Ekzeme = Exogene Ekzeme

Kontaktekzeme

Atopische Ekzeme

toxische Kontaktekzeme allergische Kontaktekzeme

akut toxisch Abnutzungs-ekzem akut chronisch

2. Durch innere Einflüsse verursachte Ekzeme = Endogene Ekzeme

3. Mischformen und/oder mikrobiell verursachte Ekzeme

All diese Ekzemarten können beruflichverursacht werden oder zumindest durchbestimmte hautbelastende Tätigkeitenverschlechtert werden.

Die häufigsten beruflich bedingtenEkzemarten und Allergieformen sind imFolgenden genauer erläutert.

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Die Diagnose eines akuten toxischen Kon-taktekzems ist für den behandelnden Arztmeist leicht zu stellen, da die Betroffenenin der Regel den auslösenden Stoff selbstbenennen können.

Das akut toxische Kontaktekzem

Dieses Ekzem entsteht durch eine kurz-fristige Einwirkung stark toxischer (gifti-ger) Stoffe. Jeder Mensch reagiert unmit-telbar nach Einwirkung dieser Stoffe miteiner akuten Entzündung, die abhängigvon der persönlichen Hautempfindlichkeitund der Konzentration und Einwirkzeitstärker oder schwächer ausgeprägt seinkann. Typische Erkennungsmerkmalesind, dass die Hautveränderungen strengauf den Einwirkungsort begrenzt sind undnach Beseitigung des auslösenden Stof-fes in der Regel rasch abheilen. Chemika-lien wie Laugen, Säuren, Lösungsmittel,aber auch verschiedene Strahlen (Wärme-strahlen, UV-Strahlen, Röntgenstrahlen)können toxisch wirken.

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Abb. 6: Akut toxisches Kontaktekzem

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Abb. 7: Das Abnutzungsekzem

Das Abnutzungsekzem(Kumulativ-subtoxisches Kontaktekzem)

Dieser Ekzemform gebührt unter denberuflich bedingten Hauterkrankungendie größte Aufmerksamkeit. Das Abnut-zungsekzem, das unter den Ekzemerkran-kungen am häufigsten ist (ca. 40 %), wirdin der Praxis oft als harmlos abgetan, wasjedoch ein fataler Irrtum ist. Ihm kommteine wichtige Schrittmacherfunktion beider Entstehung von allergischen Kontakt-ekzemen zu. Es wird sogar diskutiert, obeiner Sensibilisierung nicht zwangsläufigein Abnutzungsekzem vorangeht.

Dieses Ekzem entwickelt sich durch einelangfristige Einwirkung eines oder mehre-rer nur gering hautschädigender Stoffe.

Durch die chronische Reizung der Hautwerden die verschiedenen Reparatur-mechanismen der Epidermis und Dermisangegriffen. Bei stets neuen Reizungensummieren sich die Schäden, sodassdiese oft erst lange nach Beginn derschädigenden Einflüsse sichtbar werden.Auch bei „normaler“ Haut kann es zueinem Missverhältnis zwischen der indi-viduell vorgegebenen Belastbarkeit undden zugemuteten äußeren Belastungenkommen. So kann z.B. die hautreizendeWirkung von täglich stundenlanger Tätig-keit im feuchten Milieu auch von gesun-der Haut nicht mehr ausgeglichen werdenund die Barrierefunktion kann den schä-digenden Einflüssen nicht mehr ausrei-chend entgegenstehen. Oft greifenjedoch endogene (innere) und exogene

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(äußere) Faktoren ineinander, wenn eszur Ausprägung eines Abnutzungsekzemskommt. Personen mit anlagebedingtererhöhter Empfindlichkeit der Haut (vorallem atopischer Haut-Diathese, sieheauch atopisches Ekzem) sind besondersgefährdet. Daraus erklärt sich die Tatsa-che, dass in einer Gruppe von Menschen,die gleichen Arbeitsbedingungen, d.h.gleichen Hautbelastungen ausgesetzt ist,immer nur einzelne Personen erkranken.

Die Stoffe, die zur Ausprägung einesAbnutzungsekzems führen, können Sub-stanzen sein, deren Reizwirkung bekanntist, aber auch Seifen, Detergenzien undKosmetika gehören dazu. Selbst Wasserkann nach Eindringen in die Hornschichtschädigend auf lebende Epidermisschich-ten wirken.

Die auftretenden Veränderungen sind inihrer Erscheinungsform vielfältig. Je nachKonzentration und Einwirkungszeit derIrritantien äußern sie sich häufig nur ineiner leichten Rötung und Schuppungsowie kleinen Einrissen der Haut. Sie sindmeist unscharf begrenzt. Diese Anzeichensollten jedoch als höchste Alarmstufeerkannt werden. Ein zunächst gut zubehandelndes und nach Ausbleiben derauslösenden Hautbelastungen raschabheilendes Abnutzungsekzem wandeltsich häufig im späteren Verlauf in einallergisches Kontaktekzem um. In diesemFalle spricht man von einem 2-Phasen-Ekzem. Auch wenn ein Abnutzungsekzemdurch fortgesetzte Belastungen chronischwird, kann es sich mit der Zeit „verselbst-

ständigen“. Das heißt, es bleibt auchnach Ausschaltung der belastenden Tätig-keiten hartnäckig für lange Zeit bestehenoder tritt nach geringfügigen neuenBelastungen wieder auf. Ein einmalbestehendes Abnutzungsekzem mussalso sorgfältig auskuriert werden. Häufigtreten Rückfälle auf, weil die Haut zwaräußerlich wieder intakt erscheint unddeshalb wieder belastet wird, die volleFunktionsfähigkeit der Epidermis jedochnoch nicht wiederhergestellt war. Wer nach Abheilung eines Abnutzungs-ekzems die gleiche hautbelastende Tätig-keit, die zu seiner Ausprägung geführthat, ohne Veränderung seines Schutzver-haltens wieder aufnimmt, kann ohnehindamit rechnen, dass das Ekzem nach kur-zer Zeit wieder auftritt.

Es gilt also, folgende Regeln zu beachten:

1. Hautveränderungen (Rötung, Schup-pung, Risse, Jucken) ernst nehmen undvon einem Hautarzt therapieren lassen.

2. Nach Abklingen der Veränderungennoch mehrere Wochen jede hautbelas-tende Tätigkeit, vor allem Feuchtarbeit,vermeiden.

3. Nach Wiederaufnahme der Tätigkeiten,die zu der Entstehung des Ekzemsgeführt haben, unbedingt sorgfältigenHautschutz betreiben und die Haut vorund nach der Arbeit sorgfältig pflegen.Bei der Hautreinigung möglichst scho-nend und ohne Rubbeln und Reiben vor-gehen. Das mildeste Reinigungsmittel,das die Verschmutzungen löst, wählen.

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Allergien/Das allergische Kontaktekzem

Bei einer Allergie handelt es sich um eineerworbene Änderung der Reaktions-bereitschaft des Immunsystems gegen-über bestimmten körperfremden Stoffen,die unter normalen Umständen vomKörper als harmlos toleriert werden. Die Aufgabe des Immunsystems bestehtdarin, in den Körper eingedrungeneFremdstoffe zu beseitigen. Bei Allergienschießen diese Mechanismen jedochüber ihr Ziel hinaus. Das Immunsystemkämpft mit vollem Einsatz gegen harm-lose Stoffe (z.B. Pollen, Nickel). DieBegleit- und Folgereaktionen wie Ent-zündung oder Gewebsschädigung sindÜberempfindlichkeitsreaktionen.

Voraussetzung für die Ausprägung einerallergischen Reaktion ist, dass eine Sen-sibilisierung gegen einen ganz bestimm-ten Stoff (Allergen) stattgefunden hat.Das heißt, der Körper muss zunächst ineiner ersten Phase mit dem Allergen

bekannt gemacht werden – mit Allergienwird man nicht geboren! Diese Sensi-bilisierungsphase läuft unmerklich ab.Erst nachdem das Immunsystem gegeneinen bestimmten Stoff aufgerüstet hat,d.h. bestimmte Zellen und/oder Anti-körper gebildet hat, die das Antigen beieinem erneuten Kontakt sofort erkennen,kann eine allergische Reaktion erfolgen.

Ob und wann ein Mensch eine Allergiegegen ein bestimmtes Allergen erwirbt,kann nicht sicher vorhergesagt werden.Atopiker (s.u.) neigen auf Grund einesDefektes des Immunsystems zu bestimm-ten Allergien (vom Typ I, s.u.). Sicher istjedoch, dass ein Abnutzungsekzem(Phase I) häufig einem allergischenKontaktekzem (Phase II) vorangeht. DenAllergenen wird das Eindringen in dieHaut durch die Vorschädigung erleichtert.

Man unterscheidet heute 4 Grundtypenvon Überempfindlichkeitsreaktionen (All-ergieformen Typ I - IV). Kriterien für dieUnterscheidung sind die verschiedenenimmunologischen Mechanismen, die ander Auslösung der Reaktion beteiligt sind.

Für beruflich bedingte Allergien sindbesonders der Typ I und IV von Bedeu-tung. Bei Typ-I-Allergien, auch Reaktionenvom Soforttyp genannt, kommt es beieiner bestehenden Sensibilisierung direkt(Minuten bis Stunden) nach Kontakt mitdem Allergen zu allergischen Reaktionenwie Asthmaanfällen, Fließschnupfen (z.B.bei Pollenallergie) oder Quaddelbildungan der Haut. Diese Reaktionen werden

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Sowohl beim akut toxischen als auchbeim Abnutzungsekzem sind dieentzündlichen Hautveränderungenabhängig von dem Produkt aus Kon-zentration und Einwirkungszeit einesschädigenden Stoffes. Bei den akuttoxischen Ekzemen ist meist eine hoheKonzentration ekzemauslösend, beiAbnutzungsekzemen steht eine lange,kontinuierliche Einwirkungszeit im Vordergrund.

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durch von Zellen des Immunsystems pro-duzierte Antikörper vermittelt. Die Anti-körper binden sich an das Antigen undlösen dann eine Reihe von Reaktionenaus, die zur Ausschaltung des Antigensführen. So werden z.B. Fresszellen akti-viert, die den Komplex von Antigen undAntikörper aufnehmen oder andere Zellenwerden dazu befähigt, bestimmte Entzün-dungsstoffe auszuschütten, die wiederumweitere (Ketten-)Reaktionen auslösen.

Bei allergischen Kontaktekzemen handeltes sich um Typ-IV-Allergien, auch Reaktio-nen vom Spättyp genannt. Erst ca.24 Stunden nach Kontakt mit dem Anti-gen werden Entzündungszeichen sichtbar,die nach 48 Stunden oder später ihrenHöhepunkt erreichen und dann langsamwieder abklingen. Dies ist mit ein Grunddafür, warum die auslösenden Stoffe oftso schwer zu ermitteln sind, da sich diebetroffenen Personen häufig nicht mehrerinnern, welcher Stoff vor 24 Stunden inKontakt mit ihrer Haut stand. Ein andererGrund ist, dass die Stoffe, die Allergienauslösen können, mittlerweile so zahl-reich sind, dass ein detektivischesGespür bei Arzt und Patienten notwendigist, um dem Allergen auf die Spur zukommen.

Damit der Körper sensibilisiert werdenkann, muss sich eine chemische Substanznach Eindringen in lebende Hautschich-ten an körpereigene Proteine binden. Erst dieser Komplex wird dann von denAußenposten des Immunsystems, denLangerhanszellen, als Voll-Antigen

erkannt. Die Langerhanszellen nehmendas Allergen auf, verarbeiten es und prä-sentieren einzelne Teile an der Zellober-fläche. Sie wandern aus der Epidermisüber die Lymphgefäße in den nächstgele-genen Lymphknoten. Hier suchen sieruhende T-Helfer-Zellen, die einen pas-senden Rezeptor für das mitgebrachteAntigen besitzen. Haben sie diese gefun-den (Vergleich: das passende Schloss fürden von ihnen gefundenen Schlüssel),werden die T-Zellen aktiviert. Die Aktivie-rung und viele weitere Reaktionen, diedarauf folgen, wird von Botenstoffen, dieaus den an der Immunantwort beteiligtenZellen freigesetzt werden, unterstützt. DieZellen, die genau den für das präsentierteAllergen passenden Rezeptor besitzen,beginnen sich zu vermehren. Von nun anpatroullieren diese Zellen als „Gedächt-niszellen“. Kommt es zu einem neuenKontakt mit dem jetzt bekannten Aller-gen, lösen sie eine Reaktion vom Spättypaus. Die Präsentation des Allergenserfolgt wieder durch die Langerhanszel-len, die Gedächtniszellen (T-Zellen) ver-mehren sich und schütten Botenstoffeaus, die u.a. dazu führen, dass Entzün-dungszellen an den Eintrittsort des Anti-gens (die Haut) gelockt werden und dieals Ekzem deutlich werdende Entzün-dungsreaktion ausgelöst wird.

Die Funktion der Botenstoffe (Zytokine)spielt in neuen Ansätzen der Ekzemthera-pie eine große Rolle. So sind Substanz-klassen für die Therapie etabliert worden,die eine Alternative zu den topischen Glucocorticoiden darstellen können.

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In lebende Epidermisschichteneingedrungenes Allergen.

Allergen wird von den Langerhanszellenaufgenommen und verarbeitet.

Verarbeitetes Allergen erscheint auf derZelloberfläche der Langerhanszellen. Diese wandern über die Lymphgefäße zumnächsten Lymphknoten.

Im Lymphknoten suchen sie die T-Zelle, die den passenden Allergenrezeptor hat(Schlüssel-Schloss-Prinzip) und binden sichan ihn. Sie schütten zusätzlich noch einenBotenstoff aus. Diese beiden Signaleveranlassen die T-Zelle, sich zu teilen. Es entstehen viele gleiche Zellen, die alleden für das Allergen passenden Rezeptorhaben. Die Phase der Sensibilisierung istabgeschlossen. Die neuen T-Zellen sindGedächtniszellen, die im Lymphknoten, im Blut und in der Lymphflüssigkeit demAllergen auflauern.

Beim nächsten Kontakt mit dem Allergenfinden die Langerhanszellen viel schnellerpassende T-Zellen. Diese werden wiederüber den Rezeptor und Botenstoffe akti-viert und wandern zum Eindringungsort des Allergens (in die Haut). Dort schüttensie Botenstoffe aus, die Fresszellenanlocken und aktivieren. Außerdem lösensie eine Reihe von Entzündungsreaktionenaus, die sich dann als allergisches Kontakt-ekzem bemerkbar machen.

Abb. 8: Allergie vom Spättyp – allergisches Kontaktekzem

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Abb. 9: Allergisches Kontaktekzem

Da es sich jedoch um Substanzen han-delt, die erst seit sehr kurzer Zeit zurBehandlung von Ekzemen eingesetzt wer-den, können noch keine abschließendenAussagen über Nebenwirkungen – undhier insbesondere über Langzeitneben-wirkungen getroffen werden.

Die Sensibilisierungsphase, d.h. die Zeit,in der der Körper unmerklich gegen einenbestimmten Stoff aufrüstet, beträgt beiSubstanzen mit hohem Sensibilisierungs-vermögen mindestens fünf Tage, beivielen Substanzen führt jedoch erst einjahrelanger Kontakt zu einer Sensibilisie-rung. Deshalb zeigen sich die Betroffenenoft sehr erstaunt darüber, dass sie„auf einmal“ einen Stoff, mit dem sie

schon jahrelang umgehen, nicht mehrvertragen.

Die vorherrschenden Hautveränderungenbeim allergischen Kontaktekzem stellensich in Rötung, Knötchen und Bläschen,Schwellungen, Oberflächendefekten undKrustenbildungen (je nach Stadium) dar.Wenn der Kontakt mit dem auslösendenStoff nicht unterbunden wird, wird dasEkzem chronisch. Dann können starkeHornschichtverdickungen und Einrisseauftreten. Ein typisches Erkennungsmerk-mal ist, dass ein allergisches Kontaktek-zem im Gegensatz zu einem akut toxi-schen Kontaktekzem nicht scharf be-grenzt ist, sondern zu Streuungen neigt.

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Eine einmal erworbene Kontaktallergiegegen Berufsstoffe ist nicht heilbar undzwingt die Betroffenen unter Umständensogar zur Berufsaufgabe. Auch eine Sen-sibilisierung, die außerhalb des Berufeserfolgt ist, kann zu großen Problemen imBeruf führen. Wenn z.B. mit einem beste-henden allergischen Kontaktekzem haut-belastende Arbeiten ausgeführt werden,heilt dieses schlecht ab bzw. geht leichtin ein Abnutzungsekzem über. Durch dieentzündete Haut können wiederum weite-re Stoffe leicht eindringen und unter Um-ständen zu einer weiteren Sensibilisie-rung führen. Auch ist es möglich, dass dieSensibilisierung gegen einen bestimmtenStoff außerberuflich erfolgt ist, ein Kon-takt mit diesem Stoff jedoch auch imBeruf erfolgt, was zu neuen Ekzemschü-ben führen kann. Deshalb ist es ausge-sprochen wichtig, dass man Allergienbzw. Sensibilisierungen beruflich und pri-vat vorbeugt. Der beste Schutz ist einegesunde Haut, deren Barrierefunktionintakt ist. Dies wird erreicht, wenn konse-quent auf einen adäquaten Schutz, eineschonende Reinigung und eine sorgfälti-ge Hautpflege geachtet wird.

Das atopische Ekzem

Das atopische (endogene) Ekzem, auchNeurodermitis genannt, gehört zu denErkrankungen des so genannten atopi-schen Formenkreises. Der Begriff „Ato-pie“ bezeichnet eine anlagebedingteÜberempfindlichkeit von Haut- undSchleimhäuten gegenüber Umwelt-

stoffen. Es findet sich eine erhöhte Be-reitschaft, gegen bestimmte Allergenesensibilisiert zu werden. In der Folgekönnen Bronchialasthma, Fließschnup-fen, Quaddeln und Ekzeme auftreten.Personen mit einer atopischen Anlage –dies sind etwa 10–20 % der Bevölkerung– neigen also zu Erkrankungen vom aller-gischen Soforttyp. Darüber hinaus beste-hen Schwächen einzelner Hautfunktio-nen, wie z.B. eine verminderte Talgdrü-senaktivität und eine ungünstigereZusammensetzung der Hornschichtfettesowie eine verminderte Zellteilungsrate inder Keimschicht der Epidermis. Aus die-sen Defekten resultiert eine verminderteBarrierefunktion.

Atopische Handekzeme können am Hand-rücken, in den Handinnenflächen oder anden Fingerseitenkanten auftreten. Sinddie Handinnenflächen und die Fingersei-tenkanten betroffen, zeigt sich eine Blä-schen- oder Blasenbildung.

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1. Intakte Barrierefunktion: Allergene undandere Schadstoffe haben keine Chance, in die Haut einzudringen.

2. Gestörte Barrierefunktion: Durch Feucht-arbeit angegriffener Wasser-Fett-Film. Was-ser quillt die Hornschicht auf, der Zellver-band wird gelockert. Die Hornschicht-barriere weist Lücken auf. Allergene kön-nen leichter in die Haut eindringen. Wirddie Haut gut gepflegt und nicht weiterdurch Feuchtarbeit belastet, erholt sie sichschnell.

3. Abnutzungsekzeme (Phase 1):Die Hornschicht wurde durch Feuchtarbeitweiter geschädigt. Die Barrierefunktionkann nun den Belastungen nicht mehrstandhalten. Aus den Gefäßen tretenEntzündungszellen aus. Die Haut juckt, ist gerötet, geschwollen und schuppt.Allergene haben freien Eintritt.

4. Entstehung eines allergischen Kontakt-ekzems (Phase 2): Allergene (z.B. Nickel)sind bis in lebende Hautschichten vorge-drungen. Sie treffen dort auf Langerhanszel-len, die sie aufnehmen und über die Lymph-gefäße in die Lymphknoten transportieren.Dort lernen die T-Zellen, die Einsatzleiterdes Immunsystems sind, die Allergene ken-nen. Beim nächsten Kontakt mit dem Aller-gen erkennen sie es wieder und lösen eineEntzündungsreaktion aus. Nun handelt essich um eine Allergie, die nicht heilbar ist.

Allergen (z.B. Nickel)Wasser-Fett-FilmHornschichtHornschichtbarriereKörperzellenschichtLangerhanszelleStachelzellenschichtKeimschichtLymphgefäßBlutgefäße

Abb. 10: Entstehung eines 2-Phasen-Ekzems

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Besteht eine atopische Anlage, auf derenBoden sich zunächst ein Abnutzungs-ekzem entwickelt, das später nach erfolg-ter Sensibilisierung in ein allergischesKontaktekzem übergehen kann, sprichtman von einem 3-Phasen-Ekzem. Phase 1 ist die anlagebedingt bestehendeverminderte Hornschichtbarriere, Phase 2das Abnutzungsekzem und Phase 3 dasallergische Kontaktekzem.

Durch die Tatsache, dass die Bereitschaft,Ekzeme zu entwickeln, bei Atopikernanlagebedingt erhöht ist, kann das atopi-sche Ekzem nicht direkt bzw. ausschließ-

lich als beruflich bedingt eingestuft wer-den. Durch hautbelastende Arbeiten kannes jedoch wesentlich verschlimmert oderauch erstmals hervorgerufen werden. Ausdiesem Grund kann auch ein atopischesEkzem unter Umständen als Berufskrank-heit anerkannt und entschädigt werden.

Nachdem ein atopisches Ekzem einmalaufgetreten ist, verläuft es oft chronisch,d.h. es besteht mehr oder weniger immer,oder es tritt nach Phasen der Abheilungimmer wieder auf.

Zur Ausprägung eines atopischen Ekzemskönnen viele weitere Faktoren wie z.B.Stress, Infekte und emotionale Belastun-gen, beitragen.

Auf Grund der erhöhten Sensibilisie-rungsgefahr und der Störungen derHautbarriere ist das atopische Hand-ekzem im Zusammenhang mit Berufs-ekzemen von größter Bedeutung. Atopiker sind besonders durch haut-schädigende Arbeitsweisen und -stoffegefährdet. Es hat sich z.B. herausge-stellt, dass unter den Beschäftigten desFriseurhandwerks, die Berufsdermato-sen entwickeln, der Anteil der Atopikerdeutlich über 50 % liegt. AtopischeHandekzeme sind durch Feuchtarbeitenverstärkt zu provozieren und begünsti-gen in der Folge Sensibilisierungendurch Berufsstoffe. Das erhöhte Risikovon Menschen mit einer atopischenHautdiathese, ein beruflich bedingtesHandekzem zu entwickeln, lässt sichjedoch durch die konsequente Umset-zung von Schutzmaßnahmen weitest-gehend reduzieren.

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Mischformen und/odermikrobiell verursachte Ekzeme

Häufig ist eine direkte Zuteilung in derPraxis auftretender Ekzeme zu einer deroben genannten Gruppen nicht möglich.Es gibt Überschneidungen, wo z.B. endo-gene (innere) Faktoren mit exogenen(äußeren) Faktoren ineinander greifen(siehe z.B. das durch Feuchtarbeit provo-zierte atopische Handekzem).

Bestehende Abnutzungsekzeme, allergi-sche Kontaktekzeme und atopische Hand-ekzeme ziehen häufig eine mikrobielleBesiedlung des Ekzemherdes nach sich.

Auch rein mikrobielle Ekzeme, die typi-scherweise münzförmig sind, könnenendogen beeinflusst sein. So kann einebesondere Bereitschaft für diese mikro-biellen Ekzeme in einer trockenen Haut,wie sie z.B. bei Atopikern besteht, gese-hen werden.

Festzuhalten bleibt, dass für die Ent-stehung von Abnutzungsekzemen,allergischen und atopischen Ekzemenzum einen die anlagebedingte Haut-empfindlichkeit und zum anderenhautbelastende Arbeitsweisen imBeruf und im Privatleben ekzemaus-lösende Faktoren sind.

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Auslösefaktoren

Im Folgenden sind die inneren und äuße-ren Faktoren, die die Entstehung vonHandekzemen begünstigen, aufgelistet.

Innere Faktoren

Trockene Haut (Xerosis)

Häufig als Merkmal einer atopischen An-lage ist die trockene Haut von vornhereinfür viele hautgefährdende Stoffe durch-lässiger und geht bei weiterer Entfettungschnell in ein Ekzem über.

Vermehrte Schweißabgabe(Hyperhidrose)

Diese Eigenschaft kann anlagebedingt auf-treten, jedoch auch erst durch beruflicheEinflüsse erworben werden. Die Sensibili-sierungsbereitschaft (v.a. gegen Metalle:Nickel, Chromat etc.) kann zunehmen,weil Schweiß Allergene in Lösung bringenkann und diese dann leichter durch dieangequollene Hornschicht in lebendeHautschichten eindringen können.

Akrozyanose

Hierbei handelt es sich um eine vegeta-tive Störung, bei der sich eine funktionellverminderte Durchblutung von Fingernund/oder Zehen findet, die an der bläu-lich-roten Verfärbung derselben zu erken-nen ist. Häufig geben die Betroffenen an,ständig kalte Hände und Füße zu haben.Das Vorliegen einer Akrozyanose soll dasAuftreten eines allergischen Kontakt-ekzems fördern.

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Atopie

Vor allem bei Tätigkeiten mit einem hohenAnteil an Feuchtarbeiten stellt die atopi-sche Anlage einen besonderen Risiko-faktor für die Entstehung von Ekzemen(Abnutzungsekzem) dar, weil u.a. dieHornschichtfette anders zusammenge-setzt sind, wodurch die Isolierfunktionder Hornschicht herabgesetzt ist.

Äußere Faktoren

Feuchtarbeit

Der ständige Kontakt mit Wasser, z.B. beiKrankenpflege- und Reinigungspersonal,ist ein großer Risikofaktor im Hinblick aufdie Entstehung eines Handekzems. Es iststatistisch nachgewiesen, dass Beschäf-tigte in „Feuchtberufen“ sehr viel häufi-ger an Kontaktekzemen erkranken alsPersonen, die Tätigkeiten ohne Feucht-kontakt ausüben.

Kontakt mit Irritantien

Es ist unmöglich, alle potenziellen Irritan-tien aufzuzählen, die zunächst zur Ent-stehung eines Abnutzungsekzems führenkönnen. Grundsätzlich gehören jedochReinigungs- und Waschmittel aller Artdazu. Tensidhaltige Mittel entfetten dieHaut und schädigen Zellmembranen undsomit die Barrierefunktion der Haut. Wennnotwendige Zeiten der Regeneration, d.h.Zeiten, in denen kein Kontakt mit diesenMitteln und Wasser erfolgt, ausbleiben,können diese Schädigungen nicht mehrkompensiert werden und die Barriere-funktion hält den Belastungen nicht mehrstand. Desinfektionsmittel sind üblicher-

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weise alkoholische Lösungen, die die Hautebenfalls stark entfetten können.Lösungsmittel, die leider immer noch häu-fig zur Reinigung der Haut von z.B. Farbenoder Lacken verwendet werden, habeneine besonders stark entfettende Wirkung.

Kontakt mit Allergenen

Die Stoffe, die zu Allergien führen können,sind zahlreich. Theoretisch kann jederStoff, der einige Grundvoraussetzungenbezüglich seiner Größe, seines Molekular-gewichtes und seiner räumlichen Strukturerfüllt, sensibilisierend wirken und somitin der Folge zu allergischen Kontaktekze-men führen. Die Erfahrung der Hauttes-tungen zeigt jedoch, dass einige Stoffesehr häufig als Allergene in Erscheinungtreten. Diese Stoffe sind in einer „Stan-dardtestreihe“ zusammengefasst, diemeist zuerst bei einer Allergietestunggeprüft wird (Abbildung 11). Besteht derVerdacht auf eine beruflich bedingte Aller-gie, können Stoffe getestet werden, mitdenen am jeweiligen Arbeitsplatz häufigumgegangen wird. Dass die Suche nachdem auslösenden Stoff mitunter sehrschwierig ist, wird vielleicht daran deut-lich, dass es immer wieder Menschengibt, die eine Allergie gegen einenbestimmten Stoff erworben haben, dernicht in den fertigen Testreihen enthaltenist. In einem Nachschlagewerk, in demnach Berufen geordnet alle dokumentier-ten Kontaktallergien aufgelistet sind, fin-det man in der Sparte „Krankenpflegeper-sonal“ allein über 370 Berufsstoffe, durchdie ein allergisches Kontaktekzem aufge-treten ist.

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Standard1 Kaliumdichromat

2 Thiuram-Mix

3 Kobalt (II)-chlorid, 6 H2O

4 Nickel (II)-sulfat 6 H2O

5 Kolophonium

6 N-Isopropyl-N--phenyl-p-phenylendiamin (IPPD)

7 Wollwachsalkohole

8 Mercapto-Mix

9 Epoxidharz

10 Perubalsam

11 p-tert.-Butylphenol-Formaldehydharz

12 Formaldehyd

13 Duftstoff-Mix

14 Terpentin

15 (Chlor)-Methylisothiazolon (MCI/MI)

16 Paraben-Mix

17 Cetylstearylalkohol

18 Zink-diethyldithiocarbamat

19 Dibromdicyanobutan (Methyldibromo Glut.)

20 Propolis

21 Bufexamac

22 Kompositen-Mix

23 Mercaptobenzothiazol

24 Lyral (Hydroxymethylpentylcyclohexencarboxaldehyd)

25 Dispersions-Mix Blau 124/106

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Abb. 11: Standardtestreihe zum Nachweis häufiger Allergien

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Physikalische Einwirkungen

Werden zur Reinigung der Hände Mittelverwendet, die Scheuerteilchen (Sand,Holzmehl, Kunstoffpartikel) enthalten,stellt dies eine Belastung der Hornschichtdar. Mit ihnen werden nämlich nicht nurSchmutzteilchen, sondern auch ganzeHornschichten abgerubbelt. Das Gleichegilt für die Verwendung von harten Bürs-ten, Bimssteinen o.Ä. Auch die Verwen-dung von harten Handtüchern und einunsensibles Trockenrubbeln der Händekann die Entstehung einer Abnutzungs-dermatose unterstützen.

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Links

http://www.ivdk.gwdg.de/dkg/ (Deut-sche Kontaktallergiegruppe e.V./Informa-tionsverbund Dermatologischer Kliniken,aktuelle DKG-Testblöcke)

http://www.dermis.net (Dermatologie-Informationsdienst, Universität Heidel-berg, Hautklinik Erlangen)

http://www.hautstadt.de (u. a. Allergen-steckbriefe)

Literatur

Frosch PJ, Menné T, Lepoittevin J-P (Eds.):Textbook of Contact Dermatitis, Fourth edition, Springer, Berlin, 2006

Fuchs T, Aberer W (Hrsg.): Kontaktekzem.Dustri, München, 2002

Skudlik C, Schwanitz HJ: Berufskrankheiten der Haut. Trauma Berufskrankh, 4: 151-162, 2002

Smith HR, Basketter DA; Mc Fadden JP:Irritant dermatits, irritancy and ist role inallergic contact dermatitis. Clinical and Experimental dermatology 27:138-146, 2002

Szliska S, Brandenburg S, John SM(Hrsg.). Berufsdermatologie. Dustri Verlag Dr. Karl Feistle, München Deisenhofen 2. Auflage, 2006

Uter W, Lessmann H: Kontaktallergene. In: Schulze-Werninghaus G, Fuchs Th,Bachert C, Wahn U (Hrsg.): Manuale aller-gologicum. Dustri Verlag, München –Orlando, S. 229 – 295, 2004

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Hautschutz4

Hautschutz ist ein Teil des Arbeitsschut-zes, im Zusammenhang mit beruflichbedingten Hauterkrankungen bedeutetHautschutz in der Regel „Handschutz“.

Hautschutz fängt aber auch zu Hause an.Die Haut ist nicht in der Lage, beruflicheund außerberufliche Belastungen zuunterscheiden. Gerade in Bezug auf die imvorangegangenen Kapitel geschildertenMechanismen, die zur Entstehung vonAbnutzungsekzemen führen, ist die kon-sequente Umsetzung von Schutzmaßnah-men sowohl im Beruf als auch im Privatle-ben erforderlich, um eine wirksame Prä-vention zu betreiben. Private Aufgabenund Tätigkeiten, die die Haut sehr bela-sten können, sind z.B. Haus- und Garten-arbeiten, die Kinderpflege, die Pflege vonAngehörigen, bestimmte Hobbys, die miteiner Verschmutzung der Haut einherge-hen (z.B. Kontakt mit Motoröl, Durch-führung von Renovierungs- und Bauarbei-ten, Kunstmalerei). Dass ein Zusammen-hang zwischen Feuchtarbeit und Hausar-beit besteht, wird z.B. mit dem Begriff„Hausfrauenekzem“ verdeutlicht, hier istein Abnutzungsekzem gemeint, das imvorangegangenen Kapitel skizziert wurde.Besonders irreführend sind in diesemZusammenhang Werbebotschaften, z.B. inBezug auf Spül- oder Reinigungsmittel,die dem Verbraucher suggerieren, beson-ders hautfreundlich bzw. sogar hautpfle-gend zu wirken. Auf der einen Seite wirddie mühelose und ohne mechanische Ein-wirkung mögliche Reinigung von grob ver-schmutzten Böden oder Pfannen ausge-lobt, dasselbe Reinigungsmittel soll auf

der anderen Seite ein „Balsam für dieHaut“ sein, wie ein Handschuh schützenoder das Baden von Babys erlauben. Solche Botschaften erschweren es, Ver-braucher zu präventivem Verhalten zumotivieren, sie sollten deshalb deutlichkonterkariert werden.

Durch behördliche und gesetzliche Vor-gaben ist u.a. dem Arbeitgeber eine Be-reitstellungspflicht, dem Arbeitnehmereine Anwendungspflicht und dem Haut-schutzhersteller die Einhaltung bestimm-ter Qualitätsmerkmale aufgegeben. DieseVorschriften und Gesetze dienen dazu, dieSicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen undsomit das Restrisiko, das auch nach Aus-schöpfung aller organisatorischen, techni-schen und persönlichen Schutzmaßnah-men bestehen bleibt, zu minimieren.Sicher fehlen auf manchen Gebieten nochkonkrete Arbeitsschutzvorschriften, die aufdie besonderen Bedingungen einzelnerBerufe abgestimmt sind. Die Zahl der Ver-dachtsmeldungen ließe sich jedoch erheb-lich einschränken, wenn die bestehendenRegelungen konsequent befolgt würden.

Abb. 12: Der Hautschutz sollte auch zuHause ein Thema sein

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Richtlinie 89/686/EWG

(PSA-Hersteller-Richtlinie) – zur Anglei-chung der Rechtsvorschriften in denMitgliedstaaten für persönlicheSchutzausrüstungen. Hier sind grund-legende Anforderungen an PersönlicheSchutzausrüstungen (PSA) festgelegt,die sehr allgemein gehalten sind unddurch technische Detail-Regelwerke(EN-Normen) spezifiziert werden.

Richtlinie 89/656/EWG

(PSA-Benutzer-Richtlinie) Mindestvor-schriften für Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei Benutzung persönli-cher Schutzausrüstungen durch Arbeit-nehmer bei der Arbeit. Diese Richtlinieverpflichtet die Benutzer bzw. dieArbeitgeber oder deren Beauftragte,bei der Beschaffung von PSA nursolche Produkte auszuwählen, diehinsichtlich Konzeption und Konstruk-tion den einschlägigen Gemeinschafts-vorschriften über Sicherheit undGesundheitsschutz entsprechen. Festgeschrieben ist hier u. a. auch,dass von PSA keine Gefährdung fürden Benutzer ausgehen darf.

Richtlinie 93/35/EWG

(Kosmetik-Richtlinie) Hier sind juri-stisch die Anforderungen an Haut-schutzmittel definiert, die zu den kosmetischen Mitteln zählen. EineUmsetzung in nationales Recht erfolgtim Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-und Futtermittelgesetz und wird kon-

Gesetzliche Grundlagen

Zum Schutz der Versicherten vor arbeits-bedingten Gesundheitsgefahren gibt eseine Reihe von Gesetzen, Verordnungen,Vorschriften und Regeln. In der folgendenÜbersicht sind einige, nach ihrer mittelba-ren oder unmittelbaren Bedeutung für denHautschutz ausgewählte Rechtsnormenund die durch sie geregelten Bereiche auf-geführt. Zahlreiche Gesetze und Verord-nungen können z.B. auf der Internetseitedes Bundesministeriums der Justiz(www.gesetze-im-internet.de) oder bei derBundesanstalt für Arbeitsschutz undArbeitsmedizin (BAuA) (www.baua.de)heruntergeladen werden.

Übersicht

Europäische Richtlinien zumArbeitsschutz

Nahezu alle nationalen Regelungenbasieren heute auf der Umsetzung vonEU-Richtlinien in nationales Recht.

Richtlinie 89/391/EWG

(Arbeitsschutzrahmenrichtlinie) überdie Durchführung von Maßnahmen zurVerbesserung der Sicherheit und desGesundheitsschutzes der Arbeit-nehmer bei der Arbeit ist die wich-tigste Grundlage für die deutschenBestimmungen zum Arbeitsschutz (s.u. Arbeitsschutzgesetz).

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kretisiert in der Kosmetikverordnung.Unter anderem ist hier ein Wirksam-keitsnachweis für die ausgelobte Wir-kung der Produkte gefordert.

Sozialgesetzbuch VII

Rechtsgrundlage für die Verhütungvon Arbeitsunfällen, Berufskrank-heiten und arbeitsbedingten Gesund-heitsgefahren durch die gesetzlichenUnfallversicherungsträger.

Arbeitsschutzgesetz

Im Arbeitsschutzgesetz sind die EU-Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutzund weitere Richtlinien in deutschesRecht übertragen. Das Gesetz dient da-zu, Sicherheit und Gesundheitsschutzder Beschäftigten bei der Arbeit um-fassend zu sichern und zu verbessern.

Arbeitssicherheitsgesetz

Die Arbeitgeber werden verpflichtet, in unterschiedlichen Modellen die be-triebsärztliche und sicherheitstechni-sche Betreuung der Beschäftigtensicherzustellen.

Chemikaliengesetz

Zweck des Chemikaliengesetzes ist es,Mensch und Umwelt vor schädlichenEinwirkungen gefährlicher Stoffe zuschützen. Dies kann u. a. durch dieVerpflichtung zur Prüfung, Anmeldung,Einstufung, Kennzeichnung und Ver-packung gefährlicher Stoffe, durch Ver-

bote und Beschränkungen sowiearbeitsrechtliche Regeln geschehen.

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Das Gesetz enthält Bestimmungenzum Inverkehrbringen und Ausstellenvon Produkten. Es dürfen nur solcheProdukte in den Verkehr gebracht undausgestellt werden, die den allgemeinanerkannten Regeln der Sicherheits-technik entsprechen. PersönlicheSchutzausrüstungen (PSA, z.B. Schutz-handschuhe) stehen technischenArbeitsmitteln gleich und fallen unterdie Regelungen dieses Gesetzes bzw.der nachstehenden Verordnung.

Betriebsverfassungsgesetz/Bundes-personalvertretungsgesetz

Den Betriebs- und Personalräten sindselbständige Funktionen auf demGebiet des Arbeitsschutzes und derUnfallverhütung zugewiesen. Sohaben diese bei Regelungen über dieVerhütung von Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten mitzubestimmen.Dies gilt z.B. auch für die Auswahl undden Einsatz persönlicher Schutzausrü-stungen.

Neben den alle Arbeitnehmer betref-fenden Gesetzen und Verordnungenbestehen weitere Vorschriften, die denSchutz besonderer Arbeitnehmergrup-pen bezwecken. Zu nennen sind hierz.B. das Jugendarbeitsschutzgesetzund das Mutterschutzgesetz.

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Arbeitsstättenverordnung

Regelt Arbeitsschutzanforderungen imHinblick auf die von der Arbeitsstätteausgehenden Unfall- und Gesundheits-gefahren.

Gefahrstoffverordnung

Das Chemikaliengesetz sieht beigefährlichen Stoffen und Zubereitun-gen besondere Schutzmaßnahmenvor, die durch eine Rechtsverordnungim Einzelnen festzulegen sind. DieGefahrstoffverordnung erfasst dement-sprechend Stoffe und Zubereitungen,die für den Menschen gefährlich sindund enthält Bestimmungen über dasInverkehrbringen von und denUmgang mit gefährlichen Stoffen undZubereitungen sowie über Tätigkeiten,die gesundheitliche Gefährdungen derBeschäftigten beinhalten können undüber die gesundheitliche Überwa-chung der Arbeitnehmer, die mit die-sen Stoffen umgehen bzw. bestimmtegefährdende Tätigkeiten ausüben.Neu geregelt sind Vorsorgeuntersu-chungen, die bei Feuchtarbeit vonmehr als 4 Stunden täglich zu veran-lassen sind bzw. bei Feuchtarbeit vonmehr als 2 Stunden täglich anzubietensind.

Verordnung über das Inverkehr-bringen von persönlichen Schutz-ausrüstungen

Hier sind die Sicherheitsanforderun-gen und Voraussetzungen über das

Inverkehrbringen und Ausstellen vonpersönlichen Schutzausrüstungengeregelt. Unter anderem sind hier dieQualitätssicherungsverfahren nachArtikel 11 der Richtlinie 89/686/EWGberücksichtigt sowie die Anforderun-gen an eine Kennzeichnung der per-sönlichen Schutzausrüstung mit demCE-Kennzeichen bzw. dem Zeichen „GS = Geprüfte Sicherheit“.

Verordnung über Sicherheit undGesundheitsschutz bei der Benutzungpersönlicher Schutzausrüstungen beider Arbeit –PSA- Benutzungsverord-nung (PSA-BV).

Diese Verordnung gilt für die Bereit-stellung persönlicher Schutzausrüs-tungen durch Arbeitgeber sowie fürdie Benutzung derselben durch dieBeschäftigten.

Technische Regeln Gefahrstoffe(TRGS)

TRGS geben den Stand der Technik,Arbeitsmedizin und Arbeitshygienesowie sonstige gesicherte Erkenntnis-se für Tätigkeiten mit Gefahrstoffeneinschließlich deren Einstufung undKennzeichnung wieder.

TRGS 401

´Gefährdung durch Hautkontakt –Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen´definiert u. a. den Begriff Feuchtarbeitund legt u. a. Schutzmaßnahmen beiTätigkeiten in diesem Bereich fest.

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Literatur

Gesetz über technische Arbeitsmittel(Gerätesicherheitsgesetz) vom 24.Juni1968, BGBl. I S.717, in der Fassung vom24. April 1998, BGBl. I S. 730 zul. geän-dert durch Art. 10 Gesetz zur Gesamt-reform des Lebensmittelrechts vom15. August 1974, BGBl. I S.1945

Betriebsverfassungsgesetz vom 15. Janu-ar 1972, BGBl. I S.13, neugefasst durchBek. V. 25.9.2001, BGBl. I, S. 2518, zuletztgeändert durch Art. 3 Abs. 3 G v.14.8.2006, BGBl I, S. 1897

GUV-V A1 Unfallverhütungsvorschrift"Grundsätze der Prävention“, Stand Juli2004, Hrsg. Bundesverband der Unfall-kassen, München

TRGS 530

´Friseurhandwerk´ legt u. a. Schutz-maßnahmen beim Umgang mit Pro-dukten bzw. bei der Tätigkeitsausü-bung fest.

TRGS 540

´Sensibilisierende Stoffe´ legt Schutz-maßnahmen beim Umgang mit sensi-bilisierenden Stoffen fest.

TRGS 907

´Verzeichnis sensibilisierender Stoffe´listet Stoffe mit sensibilisierender Wir-kung an Haut und/oder Atemwegen auf.

Unfallverhütungsvorschriften

Legen Regelungen zum Gesamtbereichder Unfallverhütung und Ersten Hilfe inBezug auf Pflichten des Unternehmers,das Verhalten der Versicherten, Vorsor-geuntersuchungen etc. fest. Grundsät-ze der Prävention sind in der Unfallver-hütungsvorschrift GUV-V A1 bzw.BGV A1 geregelt, u. a. ist dort auch dieBereitstellung und Benutzung von Per-sönlichen Schutzausrüstungen (PSA)festgelegt:

Unfallverhütungsvorschriften GUV-V A1 bzw. BGV A1

"Grundsätze der Prävention" § 29,Abs. 1 : „Der Unternehmer hat gemäߧ 2 der PSA-Benutzungsverordnungden Versicherten geeignete persönli-che Schutzausrüstungen bereitzustel-

len; vor der Bereitstellung hat er dieVersicherten anzuhören.“ Abs. 2 „DerUnternehmer hat dafür zu sorgen,dass die persönlichen Schutzausrü-stungen den Versicherten in ausrei-chender Anzahl zur persönlichen Ver-wendung für die Tätigkeit am Arbeits-platz zur Verfügung gestellt werden.(…)“ § 30 Abs. 2 : „Die Versichertenhaben die persönlichen Schutzausrü-stungen bestimmungsgemäß zubenutzen, regelmäßig auf ihren ord-nungsgemäßen Zustand zu prüfen undfestgestellte Mängel dem Unterneh-mer unverzüglich zu melden.“

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BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift"Grundsätze der Prävention“. Hrsg.Hauptverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften, Sankt Augustin

Bundespersonalvertretungsgesetz vom15. März 1974, BGBl. I S.693, zuletztgeändert durch Artikel 3 Absatz 4 desGesetzes vom 14. August 2006, BGBl. I, S. 1897

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsin-genieure und andere Fachkräfte fürArbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsge-setz - ASiG) vom 12.Dezember 1973,BGBl. I S. 1885, in der Fassung vom 2719.November 2003, BGBl. I S 2304

Gesetz über die Durchführung von Maß-nahmen des Arbeitsschutzes zur Verbes-serung der Sicherheit und des Gesund-heitsschutzes der Beschäftigten bei derArbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG),vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1246, inder Fassung vom 30. Juli 2004

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stof-fen (Chemikaliengesetz - ChemG) vom16.September 1980, BGBl. I 1980 S. 1718,neugefasst durch Bek. V. 20.6.2002 BGBII, S. 2090; zuletzt geändert durch Art. 2§ 3 Abs. 6 G v. 1.9.2005 BGBl I, S. 2618

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigenMutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)vom 24., Januar 1952, BGBl I S.69, neuge-fasst durch Bek. V. 20.6.2002, BGBl I, S.2318, zuletzt geändert durch Art. 32 G v. 14.11.2003, BGBl I, S. 2190

Gesetz zum Schutz der arbeitendenJugend (Jugendarbeitsschutzgesetz -JuArbSchG) vom 23. Juli 2002, BGBl I, S.476, zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 23. Juli 2004, BGBl I, S. 1857

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- undFuttermittelgesetzbuch vom 1. Septem-ber 2005, BGBl I, S. 2618

Richtlinie 2003/15/EG zur Änderung derRichtlinie 76/768/EWG des Rates zurAngleichung der Rechtsvorschriften derMitgliedsstaaten über kosmetische Mit-tel. Abl. Nr. L 66 vom 11. März 2003, 26-35

Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-rahmenrichtlinie) des Rates vom 12. Juni1989 über die Durchführung von Maßnah-men zur Verbesserung der Sicherheit unddes Gesundheitsschutzes der Arbeitneh-mer bei der Arbeit, Abl. EG Nr. L 183 vom29. Juni 1989, S. 1

Richtlinie 89/656/EWG des Rates derEuropäischen Gemeinschaften vom 30.11.1989 über Mindestvorschriften fürSicherheit und Gesundheitsschutz bei derBenutzung persönlicher Schutzausrüstun-gen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaf-ten L 393 vom 30.12.1989, S. 18

Richtlinie 89/686/EWG des Rates derEuropäischen Gemeinschaften vom21.12.1989 zur Angleichung der Rechts-vorschriften der Mitgliedstaaten für per-sönliche Schutzausrüstungen. Amtsblattder Europäischen Gemeinschaft L 399vom 30.12.1989, S. 18

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GUV-I 8559

Richtlinie 93/35/EWG des Rates vom14. Juni 1993 zur sechsten Änderung derRichtlinie 76/768/EWG zur Angleichungder Rechtsvorschriften der Mitgliedstaa-ten über kosmetische Mittel, Abl. Nr. L 151vom 23.06.1993

Ring/Titze: Arbeitsschutz und Unfallver-hütung. Handbuch des DeutschenArbeitsschutzrechts. Ergänzungsliefe-rung. ECOMED

Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfall-versicherung vom 7. August 1996 (BGBl. I,S. 1254) in der Fassung des Gesetzes vomvom 23. Juli 2004, 29. April 1997 (BGBl. I,S. 1842968)

TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt– Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen,Ausgabe Mai 2006, berichtigt: BArbBl.Heft Juni 2006

TRGS 530 Friseurhandwerk, Ausgabe:September 2001 mit Änderungen undErgänzungen, BArbBl. Heft 1/2003, S. 60

TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe, BArbBl. I 2/2000, S. 73

TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierenderStoffe, Ausgabe: Oktober 2002, BArbBl. 10/2002, S. 74

Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeits-stättenverordnung - ArbStättVo) vom12. August 2004, BGBl I S. 2179

Verordnung über kosmetische Mittel(Kosmetik-Verordnung) vom 16. Dezem-ber 1977 (BGBl I S. 2589) in der Fassungder Bekanntmachung vom 7. Oktober1997 (BGBl. I S. 2410), zuletzt geändertdurch Art. 1 V v. 13.12.2005, BGBl I, S. 3479

Verordnung über Sicherheit und Gesund-heitsschutz bei der Benutzung persönli-cher Schutzausrüstungen bei der ArbeitPSA-BV-PSA-Benutzungsverordnung, vom4. Dezember 1996, BGBl. I 1996 S. 1841

Verordnung über das Inverkehrbringenvon persönlichen Schutzausrüstungen –8. GSGV (Achte Verordnung zum Geräte-sicherheitsgesetz), vom 20. Februar 1997,BGBl. I S. 315, geändert durch Art. 15 G v. 6.1.2004, BGBl I, S. 2

Verordnung zum Schutz vor Gefahren(Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom23. Dezember 2004 (BGBl. I S 3758),geändert durch Artikel 2 der Verordnungvom 23. Dezember 2004, BGBl. I, S 3855und geändert durch Artikel 2 der Verord-nung vom 11. Juli 2006, BGBl. I, S 1577

Links: Zahlreiche Verordnungs, Gesetzes- undRegel- und Vorschriftentexte:

http://www.baua.de

http://www.unfallkassen.de

http://www.gesetze-im-internet.de

http://www.hvbg.de

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den Maßnahmen dar. In der Praxis sindsie jedoch leider häufig die einzig prag-matische und sofort wirksame Maß-nahme des Hautschutzes.

Systematischer Hautschutz

Hautschutz wird mit dem Ziel betrieben,berufliche Hauterkrankungen in ihrer Ent-stehung zu verhüten. Primäres Ziel desEinsatzes von Hautschutzmitteln ist es,die Entstehung von Abnutzungsekzemenzu vermeiden und somit indirekt auchallergischen Kontaktekzemen vorzubeu-gen, da diese oft als Folge von Abnut-zungsekzemen auftreten (siehe auchKap. 3). Die Anwendung der meisten zurVerfügung stehenden Hautschutzmittelist nur sinnvoll, wenn sie von Anfang ankonsequent durchgeführt wird und nichterst dann, wenn bereits Hautschäden ein-getreten sind.

Hautschutzmaßnahmen können systema-tisch unterteilt werden in solche, die vorund während hautbelastenden Tätigkei-ten angewendet werden, und solche, dienach Beendigung derselben durchzu-führen sind. Diese Hautschutzmaßnah-men können unterschieden werden alspräparativer Hautschutz und als repara-tiver Hautschutz. Da unter Hautschutzalle Maßnahmen verstanden werden, diezur Abwendung unerwünschter, störenderoder krank machender Einflüsse auf diemenschliche Haut angewandt werden,zählt als dritter Pfeiler auch die Haut-reinigung dazu.

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Rangfolge derSchutzmaßnahmen

Wenn Maßnahmen zum (Haut-)Schutz derBeschäftigten erforderlich sind, musseine gesetzlich verankerte Rangfolge vonSchutzmaßnahmen eingehalten werden.Danach haben die Ersatzstoffprüfung,technische und organisatorische Schutz-maßnahmen Vorrang vor persönlichenSchutzmaßnahmen. Das heißt, dass beiarbeitsbedingten Gesundheitsgefährdun-gen an erster Stelle versucht werdenmuss, Mensch und Gefahr zu trennen. Priorität hat dabei zunächst der Ersatzschädlicher Arbeitsstoffe durch nicht oderweniger gefährliche Stoffe. Stehen Ersatz-stoffe nicht zur Verfügung, muss als näch-stes die Anwendung von sog. geschlosse-nen Systemen in Betracht gezogen wer-den. Solche geschlossenen Systeme kön-nen z.B. ein kontaktloses Mischen vonzwei Arbeitsstoffen ermöglichen (Drop-In-Verpackungen, No-Touch-Techniken).Kann nicht verhindert werden, dassgefährliche Gase, Dämpfe oder Schweb-stoffe frei werden, müssen entsprechen-de Absauganlagen installiert werden. DieGestaltung der Arbeitsorganisation ist einweiterer wichtiger Punkt zur Präventionvon Hauterkrankungen. Arbeitsabläufemüssen so gestaltet werden, dass haut-belastende Tätigkeiten nicht einseitig aufeinzelne Beschäftigte oder Beschäftigten-gruppen verteilt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen, zu denenz.B. Hautschutzmittel und Schutzhand-schuhe gehören, stellen das letzte Gliedin der hierarchischen Kette der zu treffen-

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Präparativer Hautschutz– vor und während hautbela-

stender Tätigkeiten: Maßnah-men, die den Kontakt zwi-schen Schadstoffen und Hautunterbinden, z.B. Hautschutz-salben, Schutzhandschuhe

Hautreinigung– milde, schonende, der

Art der Verschmutzungangepasste Reinigungs-mittel

– schonendes Trocknender Hände

Reparativer Hautschutz– vor Beginn der Arbeit,

nach hautbelastendenTätigkeiten, in Pausenund zu Hause:Anwendung vonHautpflegemitteln

nis ihrer Wirkungsweise also von großerBedeutung.

Alle Hautschutzpräparate sollen das Ein-dringen von schädigenden Stoffen in dieHaut verhindern.

Wirkprinzipien und Wirkstoffe von Hautschutzpräparaten

Bis in jüngste Zeit hat man das Wirkprin-zip von Hautschutzmitteln auf rein physi-kalische Mechanismen zurückgeführt. Sowurde angenommen, dass Hautschutz-präparate ihre Wirkung dadurch erzielen,dass sie eine für die jeweiligen Schad-stoffe schwer zu passierende Schutz-schicht darstellen. Hartnäckig hält sich

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Abb. 13: Hautschutz

Präparativer Hautschutz

Zu den präparativen Hautschutzmaß-nahmen zählen Hautschutzpräparate inForm von Salben, Cremes, Gelen, Sprays,Puder und Schutzhandschuhe.

Hautschutzpräparate

Vorangestellt sei, dass es kein universelleinzusetzendes Hautschutzpräparat gibt.Wenn Hautschutzsalben o.Ä. überhaupteinen Sinn haben sollen, ist eine exakteKenntnis der Schadstoffe, vor denen sieschützen sollen, und der dafür verwende-ten Schutzzubereitungen Voraussetzungfür die Wirksamkeit. Für die Auswahlgeeigneter Schutzpräparate ist die Kennt-

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bis heute ein Dogma, nach dem eineerste Grobunterteilung in Präparateerfolgt, die vor wasserlöslichen (hydro-philen) Schadstoffen schützen und inPräparate, die vor fettlöslichen (hydro-phoben) Schadstoffen schützen. Sogenannte W/O-Emulsionen sollen dabeivor wässrigen Schadstoffen (z.B. Wasser,Salze, Laugen, Säuren, Spül-, Reinigungs-und Desinfektionsmitteln) schützen. Aufder Haut wird eine wasserabweisendeSchutzschicht hergestellt. O/W-Emulsio-nen sollen vor fettlöslichen Schadstoffenschützen, auf der Haut wird eine fettab-weisende Schutzschicht hergestellt. Die-ses Dogma (W/O-Emulsion = Schutz vorwässrigen Schadstoffen und O/W-Emulsi-on = Schutz vor fettlöslichen Schadstof-fen) ist seit langem widerlegt. In hautphy-siologischen Untersuchungen konnte bei-spielsweise gezeigt werden, dass dieAnwendung einer bestimmten O/W-Emul-sion gut gegen Natriumlaurylsulfat (was-serlösliches, anionisches Tensid)geschützt hat und die schädigende Wir-kung von Toluol (fettlösliches Lösungs-mittel) verstärkt hat. Aus diesem Grundeist die Wirksamkeit eines Hautschutzmit-tels nicht theoretisch an Hand des galeni-schen Systems zu ermitteln. Grundtypender für Hautschutzmittel verwendetengalenischen Systeme sind nach wie vorW/O-, O/W und multiple Emulsionen,daneben werden Suspensionssalben,Hydro- und Oleogele häufig verwendet.Heute wird davon ausgegangen, dass dieWirkung eines Hautschutzpräparates dasResultat eines Zusammenwirkens zwi-schen der Hornschicht und den Produkt-

inhaltsstoffen ist. Einige Hautschutzpro-dukte beruhen auf einem „dualistischenWirkprinzip“. Diese Präparate kommenzum Einsatz, wenn ein Hautkontakt mitverschiedenen Schadstoffen, die gegen-sätzliche Eigenschaften haben, entstehenkönnte oder wenn die Kontaktstoffe nichtklar definierbar sind. Ein Beispiel ist dieAnwendung von Hautschutzpräparaten,die einerseits aufgrund einer wasserlösli-chen Salbengrundlage einen für fettlösli-che Schadstoffe schwer zu durchdringen-den Schutzfilm ausbilden und anderer-seits durch den Zusatz von Gerbstoffenauch einen Schutz gegen wasserlöslicheStoffe bieten sollen. Die Wirksamkeit die-ser Hautschutzmittel muss jedoch auch injedem Einzelfall sichergestellt sein und isthäufig von Experten als ein „Kompro-miss“ bezeichnet worden. Durch dieseErkenntnis ergibt sich umso mehr dieNotwendigkeit, Produkte unmittelbar fürden geplanten Einsatzbereich mit denspezifischen (häufig auch wechselnden)Schadstoffen zu testen. Mit dem „repeti-tiven Irritationstest“ wird versucht, dieSchutzwirkung von Hautschutzpräparatengegen 4 Standardirritanzien am Men-schen zu testen (Säure, Lauge, Seife,Lösungsmittel). Die tatsächlichen Be-lastungen an Arbeitsplätzen werden mitsolchen Untersuchungen allerdings bis-her nur näherungsweise erfasst, vieleAspekte wie Abrieb, kombinierte Einwir-kungen etc. bleiben unberücksichtigt.

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Hautschutzpräparate mit speziellenWirkstoffen

Diese Präparate zeichnen sich durchspezielle Wirkstoffe aus, die gezielt vorbestimmten schädigenden Stoffen schüt-zen oder aber die Barriereeigenschaft der Hornschicht direkt beeinflussen.

Gerbstoffe

Gerbstoffzusätze in Hautschutzsalbenentfalten ihre Schutzwirkung über chemi-sche Wechselwirkungen mit dem Keratinder Hornschicht. Allgemein haben Gerb-stoffe die Eigenschaft, mit ProteinenBindungen einzugehen. Reagieren sie mit dem Keratin der Hornschicht, verliertdiese ihre Quellfähigkeit. Diese Wirkung,der in Hautschutzpräparaten eingesetz-ten Gerbstoffe, verhindert also eine Quel-lung der Hornschicht (z.B. durch Wasser)und setzt die mechanische Festigkeit derHornschicht herauf. Durch diese Wirkungwird das Eindringen von Schadstoffen(u.a. Allergenen) in die Haut erschwert.Auch zum Schutz vor mechanischen Rei-zungen oder Mikroverletzungen z.B.durch den Umgang mit Arbeitsstoffen, dieharte, scharfkantige Oberflächen besitzen (z.B. Sand, Drahtwolle, Glasfasern o.Ä.),können Gerbstoffe einen begrenztenSchutzeffekt erzielen. Zudem wird denGerbstoffen eine Wirksamkeit gegenMikroorganismen zugeschrieben. Einwichtiger Effekt ist die Verminderungeiner übermäßigen Schweißbildung z.B.unter Schutzhandschuhen. Gerbstoffelagern sich nur in der Hornschicht an undversperren sich durch die Bindungen, die

sie mit dem Keratin eingehen, selbst denWeg in tiefere Hautschichten. Sensibi-lisierungen gegen Gerbstoffe sind nichtbekannt. Gerbstoffhaltige Präparate sindals Sprays, Cremes oder Puder zu erhalten.

Aluminiumsalze

Aluminiumsalze (z.B. Aluminumchlorhy-drat) sollen das Schwitzen der Hände(z.B. auch unter Schutzhandschuhen) ver-hindern, das Wirkprinzip beruht vermut-lich auf einer „Verengung“ der Ausfüh-rungsgänge der ekkrinen Schweißdrüsen.

Ionenaustauscher und Komplexbildner

Hautschutzpräparate mit Ionenaustau-schern oder Komplexbildnern werden zumSchutz vor Metallionen (z.B. Chromat,Nickel) eingesetzt. Zur Neutralisation vonalkalischen Lösungen werden in einigenHautschutzmitteln Kationenaustauschereingesetzt, die den Haut-pH-Wert stabilisie-ren sollen. Das Wirkprinzip beruht auf einerInaktivierung der Schadstoffe durch eineBindung an den Wirkstoff des Schutzpräpa-rates. Ionenaustauscher sind wasserunlös-liche Substanzen, an die positiv oder nega-tiv geladene Ionen angelagert sind. In wäss-riger Lösung können diese leicht gegenjeweils gleich geladene andere Ionen aus-getauscht werden. So können die ursprüng-lich angelagerten unschädlichen Ionen frei-gesetzt und die schädigenden Ionen gebun-den werden. Komplexbildner lagern sich aufGrund verschiedener Ladungen um einMetallion an und bilden so große, unlös-liche Komplexe aus, die die Metallionen amEindringen in die Haut hindern sollen.

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Wirksamkeitsnachweise von Hautschutzpräparaten

Hautschutzpräparate unterliegen denRegelungen der Kosmetik-Verordnung(s.o.). Dort ist festgelegt, dass Wirksam-keitsnachweise zu den ausgelobten Wir-kungen erbracht werden müssen. Derzeitbesteht bezüglich der Testverfahren zurBeurteilung der Wirksamkeit von Haut-schutzmitteln jedoch noch kein allgemeinanerkannter Standard.Bestrebungen, die im Kosmetikrecht ver-ankerten grundlegenden Anforderungenan den Nachweis der Wirksamkeit fürHautschutzmittel näher zu konkretisieren,haben zu der Erarbeitung einer ersten(vorläufigen) Fassung der Leitlinie „Beruf-liche Hautschutzmittel“ geführt. In derAnlage zu der Leitlinie sind verschiedeneNachweismethoden zur Beurteilung derWirksamkeit eines Hautschutzmittels auf-geführt, kombiniert werden können In-vivo und In-vitro-Testverfahren. Besonde-re Bedeutung kommt der Anwendung vonhautphysiologischen, nichtinvasiven Mess-verfahren zu. Das Prinzip solcher Untersu-chungen besteht darin, auf die Haut vonTestpersonen Modellirritantien aufzubrin-gen und das Ausmaß der Schädigung mitund ohne zuvor aufgebrachte Hautschutz-mittel oder im Vergleich unterschiedlicherHautschutzmittel mittels der biophysikali-schen Meßmethoden zu ermitteln. Nebensolchen standardisierten Laboruntersu-chungen werden verstärkt kontrollierteKohorten- und Interventionsstudien andirekt betroffenen Arbeitnehmern unterPraxisbedingungen gefordert.

Die Einschätzungen der Wirksamkeit ver-schiedener Präparate und auch generellvon Hautschutzmitteln fällt sehr unter-schiedlich aus. Eine negative Einschät-zung durch Ergebnisse einer Laborunter-suchung kann z.B. positiven Erfahrungenmit dem Einsatz von Hautschutzpräpa-raten in der Praxis gegenüberstehen undumgekehrt. Klar ist, dass experimentelleLaboruntersuchungen nie vollständig dietatsächlichen Anwendungsbedingungensimulieren können und bei der Beurtei-lung von Hautschutzmitteln auch prakti-sche Erfahrungen eine große Rolle spie-len sollten. Einigkeit besteht darüber,dass die Hautschutzpräparate einenpräventiven Nutzen vor allem zur Vermei-dung von Abnutzungsekzemen haben.Mittelbar beugen sie damit auch der Ent-stehung von allergischen Kontaktekze-men vor, deren Entwicklung durch beste-hende Abnutzungsekzeme erleichtertwird. Bei bereits bestehenden Ekzemenbieten sie keinen hinreichenden Schutzund vor allem keinen Therapieersatz.

Gegen Lösungsmittel wie z.B. Benzol,Toluol und n-Hexan ist ein zeitlich engbegrenzter Schutzeffekt in beschränktemUmfang nachweisbar. Dieser Schutzeffektwird theoretisch am besten durch fett-arme, wasserlösliche Hautschutzcremeserzielt, in hautphysiologischen Untersu-chungen sind jedoch auch paradoxeEffekte vermeintlich aufgrund des Emul-sionstyps geeigneter Hautschutzpräpara-te festgestellt worden. Das bedeutet,dass einige Hautschutzmittel das Eindrin-gen von Schadstoffen in die Haut sogar

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begünstigen können. Je nach beigesetz-ten Emulgatoren und Wassergehalt unter-liegt die Durchlässigkeit Schwankungen.

Gegen waschaktive Substanzen(Tenside, Detergenzien) ist ebenfalls einbeschränkter Schutz durch die Anwen-dung von fetthaltigen Hautschutzsalbenmöglich, auch hier belegen neuere Unter-suchungen die Möglichkeit paradoxerEffekte von bestimmten Hautschutz-präparaten.Der Schutzeffekt von Hautschutzpräpara-ten gegen Allergene bei einer bereitsbestehenden Sensibilisierung ist sehrumstritten. Durch Hautschutzpräparatekann die Aufnahme eines Allergens in dieHaut im Allgemeinen nicht verhindert,sondern nur vermindert werden. Dajedoch zur Auslösung eines allergischenKontaktekzems nur kleinste Allergenmen-gen benötigt werden, reicht die Verminde-rung der Aufnahme in der Regel nichtaus, um die Auslösung eines neuen Aller-genschubs zu verhindern.

Zur Auswahl von Hautschutzpräparaten

Bei der Auswahl von Hautschutzpräpara-ten ist zunächst die grundsätzliche Eig-nung zum Schutz vor den jeweils abzu-wehrenden Schadstoffen zu prüfen. Wirdz.B. zum Schutz vor Lösungsmitteln einefettreiche Salbe auf W/O-Basis ausge-wählt, so kann diese die schädigendeWirkung der Lösungsmittel noch verstär-ken, indem sie als Einschleusungsvehikelfungiert. Auch ist darauf zu achten, dassdie Hautschutzpräparate selbst keine

irritierende oder allergene Wirkung aufdie Haut haben. Die Irritationswirkungvon Hautschutzpräparaten geht häufigvon bestimmten Emulgatoren aus, die derKlasse der Tenside angehören. So ist seitlangem bekannt, dass die Fähigkeit vonTensiden, Hautreizungen auszulösen,stark von ihrer chemischen Strukturabhängt (siehe dazu die Übersicht imAbschnitt „Hautreinigungsmittel“). Vorder Anschaffung von Hautschutzmittelnist eine genaue Bestandsaufnahme deram Arbeitsplatz vorkommenden haut-schädigenden Stoffe/Präparate sowiederen Anwendungsmodalitäten vorzuneh-men (Gefährdungsermittlung und Gefähr-dungsbeurteilung). Zudem sollte derHauttyp und der Hautstatus eines jedenBeschäftigten berücksichtigt werden. Sovertragen z.B. Menschen mit Schwitzhän-den (Hyperhidrosis) fettende Schutzsal-ben schlecht. Mit den erfassten Datensollte man sich dann an verschiedeneHautschutzhersteller wenden und umVorschläge für zu verwendende Präparatebitten. Viele Hautschutzhersteller bietenauch die Ausarbeitung von Hautschutz-plänen an. Die Seriosität von Empfehlun-gen verschiedener Hersteller kann z.T.durch wissenschaftliche Untersuchungen,in denen spezielle Präparate getestetworden sind, überprüft werden. In denmeisten Fällen kann die Einschätzung vonHerstellerangeboten jedoch sicherzunächst nur subjektiv erfolgen, wobeiVergleichsangebote hilfreich sein können.Werbeaussagen wie „flüssiger“ oder„unsichtbarer“ Handschuh sind von vorn-herein als überzogen einzustufen, da die

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Diese Anforderungen gehen nicht alle mitder Herstellung einer größtmöglichenUndurchlässigkeit eines Handschuhs ein-her. So ist z.B. leicht einzusehen, dass eindickwandiges Material länger undurch-lässig ist als ein dünnwandiges. DieMaterialdicke beeinflusst jedoch dieElastizität und somit das Tastgefühl derAnwender. Die Passform und die Beein-trächtigung des Tastempfindens lassensich vom Anwender selbst vergleichs-weise leicht feststellen. Die Beurteilungdieser Eigenschaften ist für den erfolg-reichen Einsatz von Schutzhandschuhennicht unerheblich, da die Akzeptanz vonSchutzmaßnahmen Voraussetzung füreine konsequente Anwendung ist.

Die Auswahl eines Handschuhmaterials,das für die hautgefährdenden Arbeits-stoffe undurchlässig ist, ist ungleichschwieriger. Es gibt derzeit keinen Hand-schuh, der universell gegen alle in Fragekommenden Kontaktstoffe einsetzbarist. Die Beständigkeit von flüssigkeits-dichten Schutzhandschuhen ist dabeizunächst einmal abhängig vom Hand-schuhmaterial. Grob lassen sich die fürdie Herstellung von flüssigkeitsdichtenbzw. Chemikalienschutzhandschuhen ver-wendeten Materialien in Gummi und Pla-stik unterteilen, die sehr unterschiedlicheBeständigkeitseigenschaften aufweisen.Grundsätzlich ist die Durchlässigkeitabhängig von der chemischen Strukturdes verwendeten Materials und des abzu-wehrenden Stoffes. Als Faustregel giltdabei: „Ähnliches löst sich in Ähnli-chem“. Hat das Handschuhmaterial pola-

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suggerierte vollständige Undurchlässig-keit keineswegs erreicht wird. Beratun-gen zur Auswahl von Hautschutzpräpara-ten führen auch die Präventionsdiensteder Unfallversicherungsträger durch.

Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe sind die wichtigstepräparative Hautschutzmaßnahme. Sieversprechen einen hundertprozentigenSchutz vor den abzuwehrenden Schad-stoffen. Dieser Schutz kann jedoch nurunter bestimmten Voraussetzungengewährleistet werden, die bei der Aus-wahl von Schutzhandschuhen berücksich-tigt werden müssen.

Ein Handschuh sollte folgende Kriterienerfüllen:

� undurchlässig für Flüssigkeiten undChemikalien sein,

� eine exakte Anpassung an die Anato-mie der Hand bieten,

� eine hohe Elastizität aufweisen,

� das Tastgefühl der Anwender nichtbeeinträchtigen,

� keine Beeinträchtigung des Hautzu-standes der Anwender mit sich bringen.

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re Eigenschaften, können sich polareStoffe in ihm lösen, und in unpolarenMaterialien lösen sich unpolare Stoffe. Jedicker ein Material ist, desto länger hältes Chemikalien zurück. Alle grundsätzli-chen Beständigkeitseigenschaften einesbestimmten Materials müssen jedochrelativiert werden. Zusätze, die die Ver-netzung des Grundmaterials beschleuni-gen sollen, Weichmacher, Farbstoffe, Kon-servierungsstoffe u.a., können die Durch-lässigkeit für bestimmte Chemikalienstark erhöhen.

Gummihandschuhe

Der Rohstoff für natürliches Gummi istLatex, der Milchsaft des Gummibaumes.Handschuhe aus natürlichem Gummiwerden als „Natural-Rubber“ (NR)- oderals „Latexhandschuhe“ bezeichnet.Daneben gibt es weitere synthetischeGummistoffe, z.B. „Chloropren- bzw.Neopren®“, „Acrylnitril-Butadien“ oder„Fluorkautschuk“.

Latexhandschuhe sind sehr tragefreund-lich und gegen anorganische Reagenzien(Säure-, Base-, Salzlösungen) relativunempfindlich. Die Verwendung vonLatexhandschuhen wird eingeschränktdurch die weniger gute Beständigkeitgegenüber Ölen und sehr vielen organi-schen Reagenzien, z.B. Lösungsmitteln.Außerdem wird das Material leicht durchSauerstoff, Sonnenlicht und Ozon geschä-digt, sodass bei falscher oder zu langerLagerung die Beständigkeitseigenschaf-ten rasch abnehmen. Die Verwendungvon gepuderten Latexhandschuhen ist

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verboten, da sie ein besonders hohesRisiko darstellen, Sensibilisierungengegen Latexproteine zu erwerben (sieheTRGS 540, TRGS 907).

Neopren®(Chloropren)-Handschuhe sol-len gut vor Seifenlösungen, Alkalien undorganischen Säuren schützen und zeich-nen sich durch eine gute Beständigkeitgegen anorganische Reagenzien aus. Diemechanische Belastbarkeit des Materialsist gut. Nitril (Acrylnitril-Butadien) Hand-schuhe aus diesem Material sollenbeständig gegenüber vielen organischenChemikalien sein, die Schutzeigenschaf-ten hängen aber – wie bei allen anderenMaterialien auch – stark vom Herstel-lungsverfahren, Zusatzstoffen und derQualität des Herstellungsprozesses ab.

Plastik

Handschuhe aus Polyvinylchlorid(PVC/Vinylhandschuhe) haben eine hohechemische Beständigkeit gegenüberMineralöl und pflanzlichen Ölen. PVC istnicht geeignet zum Schutz vor aromati-schen und chlorierten Kohlenwasserstof-fen und Ketonen. In Abhängigkeit vondem zugesetzten Weichmacheranteil kön-nen PVC-Handschuhe weichgummiähnli-che Eigenschaften aufweisen, die Elasti-zität des Materials reicht jedoch nicht andie echter Gummihandschuhe heran.Zudem erleichtern Weichmacher die Diffu-sion von Chemikalien durch den Hand-schuh. Eine Versprödung des Materialserfolgt, wenn Weichmacher von Kontakt-substanzen extrahiert werden. Die Wär-mestandfestigkeit von PVC-Produkten ist

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beschränkt. Oberhalb von 40°C nimmt diemechanische Belastbarkeit ab. Ein Pro-blem der Verwendung von PVC-Handschu-hen liegt in der nicht vorhandenen biolo-gischen Abbaubarkeit. Bei der Müllver-brennung wird aus PVC Chlorwasserstofffreigesetzt.

Handschuhe aus Polyethylen (PE) wer-den durch die Verschweißung zweier PE-Folien hergestellt. Das Material an sich istunterhalb 60 °C undurchlässig für üblicheLösungsmittel, für die die meisten ande-ren Handschuhmaterialien durchlässigsind. Ein weiterer Vorteil dieses Materialsbesteht in der relativ guten Umweltver-träglichkeit und den niedrigen Produk-tionskosten und somit auch Einkaufsprei-sen. Die Nachteile dieser Handschuheüberwiegen jedoch. Aliphatische und aro-matische Kohlenwasserstoffe sowie derenHalogenderivate bewirken eine erhebli-che Quellung und Verschlechterung dermechanischen Eigenschaften. Bei Hand-schuhträgern sind diese Handschuhe aufGrund ihrer mangelnden Elastizität undPassform unbeliebt. Der größte Schwach-punkt ist jedoch die Schweißnaht. Vonvornherein weisen diese Nähte häufigLöcher auf, spätestens bei mechanischerBelastung – meist schon beim Anziehen –entstehen hier leicht Risse.

Mischprodukte

Entwicklungen auf dem Handschuhmarkthaben mehrschichtige Schutzhandschuhe,die aus verschiedenen Materialienschich-ten zusammengesetzt sind, hervorge-bracht. Verschiedene Materialien mit verschiedenen bzw. gegensätzlichenBeständigkeitseigenschaften sollenSchutz vor gegensätzlichen Schadstoffen(z.B. Lösungsmittel und waschaktive Sub-stanzen) bieten. Theoretisch bietet diesesModell die optimale Lösung des Schutzesvor verschiedenartigen Schadstoffen. Inder Praxis scheitert der Einsatz jedochzurzeit meist noch an den unelastischenMaterialeigenschaften, einer schlechtenPassform und nicht zuletzt am Preis.Weiterentwicklungen auf diesem Gebietsollten aufmerksam verfolgt werden.

Die beschriebenen Eigenschaften derverschiedenen Materialien sind lediglichals erste Eingrenzung in Frage kommen-der Handschuhe zu verstehen. Zusätzekönnen die Beständigkeit stark beein-flussen. Auch bestehen große Unter-schiede zwischen Handschuhen gleichenMaterials, aber verschiedener Hersteller.

Aus diesem Grund ist es notwendig,dass jeweils Handschuhe eines Her-stellers auf ihre Beständigkeit gegeneinzelne Chemikalien getestet werden.

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Auswahl der Handschuhe

Eine vernünftige Auswahl von Hand-schuhen ist zurzeit noch sehr schwierig.Zwar gibt es Beständigkeitstabellen derHersteller, in denen Angaben zur Bestän-digkeit der Handschuhe gemacht werden.Meist handelt es sich bei den aufgeliste-ten Chemikalien um reine bzw. verdünnteEinzelstoffe, zunehmend bieten Herstellerjedoch auch Angaben zur Beständigkeitvon Stoffgemischen oder sogar konkretenFertigprodukten. In der Praxis werdenhäufig komplexe Stoffgemische verwen-det, die dann das Durchdringungsvermö-gen der Einzelsubstanzen verändern kön-nen.

Drei wichtige Anforderungen muss einHandschuh erfüllen, damit er als be-ständig gegenüber den getesteten Chemi-kalien eingestuft werden kann.

So darf ein Handschuh

1. durch Chemikalien nicht direktangegriffen, angequollen oder zerstörtwerden (Testparameter Degradation),

2. keine Löcher oder Poren auf Grundder Verarbeitung, falscher Lagerungoder nachträglicher Verletzung aufwei-sen (Testparameter Penetration) und

3. keine Moleküle eines flüssigenGefahrstoffes durch winzige Hohlräu-me in das Handschuhinnere, also aufdie Haut, durchtreten lassen (Testpara-meter Permeation).

Die Ergebnisse dieser Einzeltestungensind aufeinander zu beziehen, kein Ein-zelergebnis macht Angaben zu einemanderen Kriterium überflüssig.

Eine europäische Handschuhnormungsieht die Testverfahren zu den obengenannten Kriterien grundsätzlich vor,allerdings fehlt bisher eine Einigung aufein Testverfahren zur Bestimmung desTestparameters „Degradation“. In einerReihe von europäischen Richtlinien, Nor-men und dazugehörigen Änderungsricht-linien sowie Interpretationsdokumenten,die in deutsches Recht überführt worden

Abb. 14: Degradation, hier Material-schrumpfung eines Vinylhandschuhs nachchemischer Einwirkung von Essigsäuren,Quelle: Bundesverband Handschutz e.V.,Frank Zuther

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sind, sind sowohl allgemeine Anforderun-gen an Schutzhandschuhe, die zu ver-wendenden Testverfahren und -parame-ter, die Einstufung der Handschuhe inbestimmte Gefahrenkategorien inklusiveKennzeichnung der Produkte sowie diePflichten der Arbeitgeber zur Auswahl derSchutzhandschuhe festgelegt. Die DIN EN374, in der die Testverfahren zur Bestim-mung der Durchlässigkeit und Chemikali-enbeständigkeit für Schutzhandschuhegegen Chemikalien und Mikroorganismenfestgelegt sind, enthält bisher kein Test-verfahren für den Parameter „Degradati-on“. Bezüglich dieser Regelwerke zu all-gemeinen Anforderungen an und zurTestung von Schutzhandschuhen beste-hen weiterhin Defizite, was die Reliabi-lität, Validität und Objektivität der Test-methoden betrifft.

Zudem sind die bestehenden Normenund die in einer sog. „Benutzerrichtlinie“des Rates der Europäischen Gemein-schaften festgelegten Pflichten desArbeitgebers bezüglich der Auswahlgeeigneter Handschuhe als praxisfern zubezeichnen. Auch die festgeschriebenenKennzeichnungspflichten sind – zumin-dest für den Laien – nicht hilfreich, da zurInterpretation der Kennzeichnung detail-lierte Kenntnisse erforderlich sind (sieheTabelle 1 - 3). Das CE-Zeichen kennzeich-net Produkte, die unter EU-Richtlinien fal-len. Dabei handelt es sich nicht um ein„Sicherheitszeichen“, sondern um ein„Verwaltungszeichen“. Man geht davonaus, dass CE-gekennzeichnete Produkteden Sicherheitsanforderungen der EU-

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Richtlinien entsprechen. Voraussetzungfür die Anbringung des CE-Kennzeichens,beispielsweise auf Schutzhandschuhenoder deren Verpackung, ist eine sog. Kon-formitätserklärung des Herstellers auf derBasis einer technischen Dokumentation.Persönliche Schutzausrüstung kann unterbestimmten Bedingungen weiterhindurch das GS-Zeichen gekennzeichnetsein. Hierbei handelt es sich um ein Güte-zeichen auf freiwilliger Basis, das dieErfüllung der sicherheitstechnischenAnforderungen an das Produkt und des-sen Prüfung und Überwachung durch eineunabhängige, zugelassene Stelle gewähr-leistet. Die Anbringung des GS-Zeichensan Schutzhandschuhen ist vor allem beiSchutzhandschuhen, die in die KategorieI und II eingestuft sind, sinnvoll, da hierüber die EU-Regelungen keine Überwa-chung der Produkte bzw. Überprüfung derHerstellerangaben durch unabhängigeInstitute gefordert ist. Im Falle von Kate-gorie-III-Produkten ist eine Prüfung durchein notifiziertes Institut vorgeschrieben,die CE-Kennzeichnung kommt in diesemFall der GS-Kennzeichnung gleich.

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Schutz gegen bak-teriologische Kon-

tamination

Schutz gegen chemische Gefah-ren, die Buchsta-

ben verweisen aufdie Liste der vorge-gebenen Prüfche-

mikalien

Beständigkeitgegen Penetration

(wasserfesteSchutzhandschuhe

und geringerSchutz gegen che-mische Gefahren)

Bedienungsan-leitung/

Gebrauchs-anweisung

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Tab. 1: Piktogramme, nach denen Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikro-organismen (DIN EN 374) gekennzeichnet sein können. Das „ “-Piktogramm (möglichist auch ein „i“ innerhalb der Einzelpiktogramme) verweist auf eine Bedienungsanlei-tung/Gebrauchsanweisung, die zusätzliche Informationen enthält. Der Erlenmeyerkol-ben (Schutz gegen chemische Gefahren) darf als Piktogramm nur aufgebracht werden,wenn die Ergebnisse der Permeationsprüfungen aus einer vorgegebenen Auswahl von12 Chemikalien (siehe Tab. 2) bei drei Stoffen mindestens Level 2 erreichen (Durchbruchder Testchemikalie nach frühestens 30 Min., zweit niedrigstes Level von 6, bezogen aufdie Durchbruchzeit der zu testenden Chemikalien).

A D F

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Liste der Prüfchemikalien nach Anhang A DIN-EN-374-1

A) Methanol B) AcetonC) Acetonitril D) DichlormethanE) Kohlenstoffdisulfid F) ToluolG) Diethylamin H) TetrahydrofuranI) Ethylacetat J) n-HeptanK) Natriumhydroxid 40% L) Schwefelsäure 96%

Tab. 2: Liste der Prüfchemikalien/Permeationstest nach Anhang A, DIN-EN-374-1

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Ieinfache PSA, Schutzgegen geringfügige

Risiken

Kategorie Beispiel KontrollverfahrenKennzeichnung

IIPSA zum Schutz vor

mittleren Risiken

Tab. 3: Anforderungen an und Kennzeichnung von Schutzhandschuhen nach Kategorien, CE = Konformität mit der Richtlinie 89/686/EWG

Zur Zeit kann, ähnlich wie bei der Aus-wahl von Hautschutzpräparaten, nur dar-auf verwiesen werden, dass durchBetriebsärzte und Sicherheitsfachkräfteeine systematische Analyse der an deneinzelnen Einsatzbereichen von Schutz-handschuhen vorhandenen hautschädi-genden Arbeitsstoffe und Tätigkeitsabläu-fe vorgenommen wird. Diese Informatio-nen sollten zwecks Erstellung eines Ange-botes an verschiedene Handschuhher-steller weitergeleitet werden. Die Einhal-tung der o.g. Testabfolge zur Ermittlungdes Degradations-, Penetrations- und Per-meationsverhaltens der vorkommendenArbeitsstoffe zu in Frage kommendenHandschuhmaterialien ist zu fordern.

Die Technische Regel TRGS 220 „Sicher-heitsdatenblatt“ fordert von Chemikalien-herstellern, in den Sicherheitsdatenblät-tern zu gefährlichen Stoffen und Zuberei-tungen Angaben zu der Art der bei derHandhabung des Stoffes oder der Zube-reitung erforderlichen Schutzhandschuhezu machen. Im Detail werden Angabenzum Handschuhmaterial und zur Durch-dringungszeit des Handschuhmaterialsgefordert. Als hilfreich bezeichnet werdenin der TRGS 220 zudem Angaben zumHandschuhfabrikat und dessen maxima-ler Tragedauer unter Praxisbedingungenoder zum Handschuhmaterial sowie zurmindestens erforderlichen Materialstärkeund zur maximalen Tragedauer unter

Artikel-Nr., Größe, Artikel,Anschrift des Herstellers,Informationsbroschüre

Artikel-Nr., Größe, Artikel,Anschrift des Herstellers,Informationsbroschüre,Benutzerinformation

+ Piktogramm(e)

+ Piktogramm(e)

Artikel-Nr., Größe, Artikel,Anschrift des Herstellers,Informationsbroschüre,Benutzerinformation, Kenn-nummer des notifiziertenPrüfinstituts

Gartenhandschuhe, Spülhandschuhe

Bereithalten technischerUnterlagen,

Konformitätserklärung

Chemikalienschutzhand-schuhe, die zum Schutz

vor reparablen Schädigun-gen eingesetzt werden

Vorlage technischer Unterla-gen, Konformitätserklärung,EG-Baumusterprüfung durch

notifizierte Prüfstelle

IIIKomplexe PSA, Schutz vor

tödlichen oder ernstenirreversiblen

Gesundheitsschäden

Chemikalienschutzhand-schuhe, die zum Schutzvor irreparablen Schädi-

gungen eingesetzt werden

Vorlage technischer Unterla-gen, Konformitätserklärung,EG-Baumusterprüfung durch

notifizierte Prüfstelle, EG-Qualitätssicherungssystem

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Praxisbedingungen. Bis dato kommen die Hersteller diesen genannten Angabe-pflichten jedoch nicht ausreichend nach.

Die Regel „Einsatz von Schutzhandschuh-en“ (GUV-R 195 bzw. BGR 195) erläutertdie PSA-Benutzungsverordnung (s. o.) unddie Unfallverhütungsvorschrift „Grund-sätze der Prävention“ (GUV-V A1 bzw. BGV A1) hinsichtlich der Benutzung vonSchutzhandschuhen. Hier sind z.B. auchAnforderungen an weitere Materialien wieLeder- und Textilhandschuhe berücksich-tigt. Zudem enthält die genannte Schriftpraktische Checklisten für die Auswahlvon geeigneten Schutzhandschuhen.

Risiken des Handschuhtragens

Ein für die abzuwehrenden Schadstoffedurchlässiger Handschuh verstärkt diehautschädigenden Effekte derselben.Undichte Handschuhe erhöhen das Risiko,Handekzeme zu entwickeln. Auf Grund derluftdichten Hautabdeckung stauen sichauf der Haut Feuchtigkeit und Wärme.Durch den vermehrt gebildeten Schweiß,der nicht verdampfen kann, quillt dieHornschicht auf und hautreizende odersensibilisierende Stoffe können dannbesonders leicht in die Haut eindringen.Durch diesen Effekt ist Empfindlichkeit derHaut für schädigende Stoffe auch nachdem Handschuhtragen heraufgesetzt.Deshalb sind die Handschuhanwenderüber die Einsatzgrenzen und über die Not-wendigkeit zu unterrichten, einen ständi-gen Wechsel einzuhalten zwischen Tätig-keiten, bei denen Handschuhe getragenwerden, und Tätigkeiten, bei denen nur

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trockene Arbeiten ohne Schadstoffkontak-te ausgeführt werden. Der Schweißbil-dung kann in gewissem Maße durch dasAuftragen von gerbstoffhaltigen Präpara-ten vor dem Handschuhtragen vorgebeugtwerden.Nach der TRGS 401 (Gefährdung durchHautkontakt) wird entsprechend das Tra-gen von luftundurchlässigen Handschuh-en als Feuchtarbeit eingeordnet. In derGefahrstoffverordnung wird Feuchtarbeit(also auch Handschuhtragen) von regel-mäßig 4 Stunden oder mehr eine arbeits-medizinische Untersuchung der betroffe-nen Arbeitnehmer zur Pflicht gemacht.

Ein weiteres Problem des Handschuhtra-gens besteht in der zunehmenden Zahlvon Allergien gegen Handschuhgrund-oder -zusatzstoffe. Typ-IV-Reaktionen,also allergische Kontaktekzeme vom Spät-typ, treten häufig gegen Zusätze wie Akze-leratoren oder Vulkanisatoren aus derGruppe der Thiurame und Carbamate auf,weiter sind Benzothiazol und Thioharn-stoffe als bekannte Allergene in Schutz-handschuhen zu nennen. Soforttyp(Typ-I)-Reaktionen wie Quaddelbildung, Asthmabronchiale bis hin zu Schockreaktionensind gegen Latexproteine nachgewiesenworden.

Bei einer vermuteten Handschuhallergie –aber negativem Allergietest gegenGummiinhalts- oder Gummirohstoffe –muss auch an eine Allergie durch Stoffe,die durch den Handschuh gelangen, ge-dacht werden.

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Abb. 15: Gebrauchsanleitung für Schutzhandschuhe, Quelle: Bundesverband Handschutz e.V., Frank Zuther

1. Einmalhandschuhe dürfen nichtwieder verwendet werden. Die Durch-lässigkeitseigenschaften ändern sichbei mehrmaligem Gebrauch, da sichChemikalien im Material anlagern kön-nen.

2. Schutzhandschuhe dürfen nur aufsauberer, trockener Haut angezogenwerden. Befinden sich Chemikalien-rückstände auf der Haut, werdendiese durch das Tragen von Handschu-hen in die Haut eingeschleust.

3. Schutzhandschuhe dürfen nichtununterbrochen getragen werden.Phasen, in denen nur Trockenarbeitenohne Schadstoffkontakt ausgeführtwerden, sollten mindestens genausolang sein, wie Phasen, in denen Hand-schuhe getragen werden.

4. Nach dem Handschuhtragen sindeventuelle Puderrückstände mitWasser abzuspülen und die Händeanschließend gut abzutrocknen.

Folgende Regeln sollten beim Handschuhtragen unbedingt beachtet werden:

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Reparative Hautschutz-maßnahmen

Hautpflege

Der Nutzen von Hautpflegemaßnahmenwird allgemein sehr hoch eingeschätzt.Eine neuere Studie belegt einen nahezugleichwertigen Effekt von Hautpflegepro-dukten, die privat angewendet werden,im Vergleich zu Hautschutzmitteln, diewährend der Ausführung hautgefährden-der Tätigkeiten angewendet werden.Auch die grundsätzliche Vorstellung desWirkmechanismus von Hautschutz- undHautpflegepräparaten wird aktuell kri-tisch diskutiert. So konnte in einer haut-physiologischen Studie gezeigt werden,dass ein Hautschutzpräparat, das nach

der Schädigung der Haut durch ein Mo-dellirritanz aufgetragen wurde (reparativePhase), eine bessere Wirkung auf die epi-dermale Barriere hatte, als dasselbe Prä-parat, wenn es vor Kontakt mit dem Mo-dellirritanz angewendet wurde (präparati-ve Phase).

Reparative Hautpflegemittel sollen dieBarrierefunktion der Hornschicht erhaltenund/oder wiederherstellen helfen.Leichte Schädigungen der Barrierefunk-tion durch die wechselnden Belastungenam Arbeitsplatz können kompensiertwerden. Pflegecremes sollten nach haut-belastenden Arbeiten und nach der Reini-gung der Haut angewendet werden. Das heißt, dass Hautpflege auch in der

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O/W- oder W/O-Emulsionen, in derRegel stärker fettende Präparate

Für trockene Haut W/O-Emulsionen,evtl. mit Wasser bindenden Zusätzen

Für fettige Haut O/W-Emulsionen,evtl. mit Wasser bindenden Zusätzen

Für Atopiker Substitutionspräparate:evtl. Harnstoff

Abb. 16: Reparativer Hautschutz

Spezielle

Haut-pflege-

präparate

Allgemeine

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Freizeit durchgeführt werden muss. Die Motivation zur konsequenten Anwen-dung von Pflegecremes sollte durchbetriebliche Aufklärung erfolgen, sinnvollist es auch, den Arbeitnehmern Pflege-cremes zur Verfügung zu stellen, die zuHause angewendet werden sollen.Wenn die Haut durch Wasser, wasch-aktive Substanzen oder Fettlösungsmittelausgetrocknet und entfettet ist, könnenHautpflegemittel durchaus einen er-setzenden Effekt haben. Pflegecremes,die auf O/W- oder W/O-Basis bestehen,können über einen bestimmten ZeitraumWasser in der Haut binden. Dieser Effektkann durch den Zusatz von speziellenwasserbindenden Substanzen nochwesentlich verstärkt werden. Aus diesemGrunde wird vielen Pflegepräparaten z.B. Harnstoff beigesetzt, der eine aus-gezeichnete Wasserbindungsfähigkeitbesitzt. Durch den weichmachendenEffekt von Fetten oder Ölen kann dasAussehen der Haut verbessert werdenund durch den sich ausbreitenden Fett-film kann das hauteigene sowie dasdurch die Pflegecreme zugeführte Wasserschlechter verdunsten.

Eine stark geschädigte Hornschicht-barriere, z.B. durch eine Schädigung derBarrierefunktion durch Irritanzien, kannjedoch auch von Pflegecremes nicht rück-gängig gemacht werden.

Auswahl von Hautpflegepräparaten

Hautpflegepräparate sollten im Allgemei-nen einfache O/W- oder W/O-Emulsionensein. In der Regel empfiehlt sich tagsüber

bzw. vor Arbeitsbeginn die Anwendungvon weniger fettenden Präparaten undnach Feierabend bzw. nachts von stärkerfettenden Präparaten. Es empfiehlt sichim Betrieb, eine aufeinander abgestimm-te Serie von Hautschutz-, Hautreinigungs-und Hautpflegepräparaten zu verwenden.Außerdem sind solche Präparate zubevorzugen, die allergenarm sind. Dasheißt, dass auf den Zusatz von Duftstof-fen, „Heilkräutern“, Konservierungsstof-fen und dergleichen so weit wie möglichverzichtet werden sollte. Die Konservie-rung von Hautpflegepräparaten wird vonden meisten Herstellern zur Vermeidungvon Gesundheitsgefährdungen durch denmikrobiellen Verderb der Produkte alsunabdingbar eingestuft. Die zur Verfü-gung stehenden Konservierungsmittelbesitzen ein unterschiedlich hohes Sensi-bilisierungspotenzial. Auch die Verwen-dung von Duftstoffen zur Parfümierungwird zum Teil als ein Kompromiss zwi-schen der möglichst geringen Sensibili-sierungsgefahr und der Erhöhung derAnwenderakzeptanz bezeichnet. Ein eherunangenehmer Eigengeruch der verwen-deten Fette in Hautpflege- und auchHautschutzpräparaten kann unter Um-ständen zu einer schlechten Akzeptanzdes Produktes bei den Anwendern führen.

Die Hautpflege sollte dem jeweiligenHauttypus angepasst werden und auchdie Art der arbeitsbedingten Hautschä-digungen berücksichtigen, also aus-gleichende Wirkstoffe enthalten (beiEntfettung Fett etc.). Zudem müssenPflegecremes von den Anwendern selbstals angenehm empfunden werden und

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dürfen keine irritierende Wirkung haben.Menschen mit trockener Haut (Sebosta-tiker) benötigen stärker fettende Salbenals Menschen mit fettiger Haut (Sebor-rhoiker). Atopiker, deren Haut anlage-bedingt auf Grund einer vermindertenTalgproduktion und einer verändertenZusammensetzung der Hornschichtfettetrocken ist, können harnstoffhaltige Haut-pflegepräparate nutzen. Diese ersetzendas auf Grund der fehlenden Fette leichtabdunstende Wasser in der Hornschichtdurch ihre gute Wasserbindungsfähigkeit.

Hautreinigung

Auf Grund der zahlreich zur Verfügungstehenden Seifen und synthetischen Ten-side stellt die Reinigung der gesundenHaut kein Problem mehr dar. Hautreini-gung im Zusammenhang mit Hautschutzbedeutet aber in erster Linie die schonen-de Reinigung bereits geschädigter Haut.Hierbei kommt es darauf an, dass eineberuflich bedingte Abnutzung der Hautnicht noch weiter verstärkt wird und sichdie Auswahl der Reinigungsmittel nachder Art der Verschmutzung richten sollte.Oberstes Gebot der Hautreinigung istdeshalb nicht Schnelligkeit, sonderneine hautschonende Effektivität in einerauch den speziellen Anforderungengenügenden Form.

Durch die Hautreinigung sollen schädi-gende oder störende Substanzen von derHaut entfernt werden. Zugleich erfolgtdabei jedoch auch immer eine mehr oderweniger stark ausgeprägte Beeinträch-

tigung der Hautfunktion, der physiolo-gische Wasser-Fett-Film wird geschädigt.

Die schonende Hautreinigung mit der Artder Verschmutzung angepassten Reini-gungsmitteln erfordert in der Regel dieBereitstellung mehrerer Hautreiniger, dieaus verschiedenen Wirkstoffen mit unter-schiedlichen Wirkmechanismen zusam-mengesetzt sind. Sie können in folgendeProduktklassen unterteilt werden:

1. Einfache Seifen und Syndets

2. Reibemittelhaltige Präparate

3. Lösemittelhaltige Präparate

Grundbaustein der meisten Reinigungs-mittel sind waschaktive Substanzen(WAS) aus der chemischen Klasse derTenside. Bei Hautreinigern ausschließlichauf WAS-Basis muss zwischen Seifen und Syndets unterschieden werden.Seifen sind die Alkali-Salze (Kalium undNatrium) langkettiger Fettsäuren. Wäss-rige Lösungen von Alkali-Seifen reagierenalkalisch, der pH-Wert einer Seifenlösungkann jedoch durch verschiedene Zusätzebeeinflusst werden. Die Qualität derSeifen hängt von der Auswahl der Roh-stoffe ab. Eine intakte Hautbarriere wirdin der Regel durch die Anwendung vonSeifen kaum geschädigt. Bei übertrie-benem Waschverhalten können jedochSummationsschäden eintreten. Sehrempfindliche und/oder vorgeschädigteHaut zeichnet sich häufig durch eineSeifenunverträglichkeit aus. Diese Unver-träglichkeit resultiert aus der pH-Wert-abhängigen Quellwirkung von Seifen auf

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Tensidklasse Hautverträglichkeit

ZuckertensideBetainderivateRizinusölsulfonate gut bis sehr gutSulfosuccinateEiweißfettsäurekondensate

Fettalkoholethersulfate mittelmäßig

SeifenAlkylbenzolsulfonate schlechtFettalkoholsulfate (Quelle: Lange, 2000)

Abb. 17: Hautverträglichkeit von Tensiden

die Hornschicht und die damit verbun-dene Schädigung der Barrierefunktionund der stark entfettenden Wirkung, diezum Auswaschen von Hautfetten undFeuchthaltefaktoren führt. HautreizendeWirkungen von Seifen können jedochauch auf Zusätze wie Parfümöl oder Kon-servierungsstoffe zurückgeführt werden.Eine Alternative zu Seifen sind Syndets(synthetische Detergenzien). Syndetshaben den Vorteil, auch im neutralen undschwach sauren pH-Bereich eine guteWaschwirkung zu haben. Sie haben eineleicht antimikrobielle Wirkung und wirkenleicht adstringierend, d.h. die Hornschichtwird nicht so stark aufgequollen wie z.B.durch Seifen.

Experimentelle Untersuchungen verschie-dener Tensidklassen haben ergeben, dassdiese in Abhängigkeit ihrer chemischenStruktur unterschiedlich hautverträglichsind. In der Abbildung 17 sind verschiede-ne Tensidklassen nach ihrer Hautverträg-lichkeit aufgelistet.

Seifen und Syndets erzielen eine aus-reichende Hautreinigung bei leichtenVerschmutzungen. Bei starken Ver-schmutzungen z.B. durch Fette, Öle,Schmierstoffe, Ruß o.Ä. reichen wasch-aktive Substanzen allein in der Regelnicht aus. Hier werden zunächst Produktein Betracht gezogen, denen neben denwaschaktiven Substanzen ein Reibe-mittel, das mechanisch Schmutzteilchenentfernt, beigesetzt ist. Diese Reibemittelbestanden früher aus Sand, etwas späteraus Holzmehlen, was dazu führte, dassdurch die Anwendung zahlreiche Mikro-verletzungen der Haut entstanden. Heutewerden in der Regel Holz- und Kunststoff-mehle als Reibemittel eingesetzt, die denVorteil haben, weniger scharfkantigeOberflächen zu besitzen und die deshalbhautschonender sind. Eine Ergänzungdieser Mehle erfolgt heute durch „Bio“-Reibemittel, z.B. auf der Basis vonWalnussschalen, Olivenkernen, Mais-kolben oder Zuckerpartikeln.Bei besonders hartnäckigen Verschmut-

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Besser als die Anwendung von reibe-oder lösungsmittelhaltigen Reinigungs-mitteln ist es natürlich, beim Umgang mitstark verschmutzenden Arbeitsstoffendarauf zu achten, dass die Haut sauberbleibt.

Auswahl und Anwendung von Hautreinigungspräparaten

Für die Auswahl von Hautreinigungs-mitteln ist wie bei Hautschutz- und Haut-pflegemitteln zunächst eine Analyse deram Arbeitsplatz vorkommenden Haut-verschmutzungen erforderlich. Diese Informationen sollten an verschie-dene Hersteller zwecks Einholung vonAngeboten weitergeleitet werden.

Bei der Anwendung von Hautreinigungs-mitteln sind die Beschäftigten dazu anzu-halten, nicht vorschnell zu hochaktivenMitteln zu greifen, z.B. um Zeit zu sparen.Dazu müssen konkrete Anweisungen zuder jeweiligen Verschmutzungsart undden dazugehörenden Reinigungsmittelngegeben werden.

zungen, z.B. durch Farben oder Lacke,kann zur Reinigung der Haut manchmalnicht auf den Zusatz von Lösungsmittelnverzichtet werden. Hierbei ist es beson-ders wichtig, speziell für die Spezialver-schmutzung bereitgestellte Hautreinigerzu verwenden, da bei der Anwendunganderer Mittel, die nicht zur Hautreini-gung gedacht sind, ernsthafte Haut-schädigungen unumgänglich sind. Sowerden z.B. häufig Terpentin, Benzin o.ä. Lösungsmittel verwendet, die zwarschnell wirksam sind, jedoch die Hautstark schädigen und unter Umständenauch Gesundheitsschädigungen an ande-ren Organen nach sich ziehen. AlsFaustregel trifft dabei zu: Je schneller einReinigungsmittel wirkt, desto hautschädi-gender ist es! Je nach Art der Verschmut-zung kommen folgende Wirkstoffkombi-nationen in Frage:

Waschaktive Substanzen

Waschaktive Substanzen

Waschaktive Substanzen

Waschaktive Substanzen

Reibemittel

ReibemittelLösungs-

mittel

Lösungs-mittel

+

+

+ +

Abb. 18: Hautreinigung

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Die Erstellung eines Hautschutzplanssollte nach folgendem Schema erfolgen:

1. Erfassung der in einem Arbeitsbe-reich (z.B. orthopädische Station) vor-kommenden hautschädigenden Stoffeund Tätigkeiten durch Betriebsarzt,Sicherheitsfachkräfte, Beschäftigte.

2. Zusammenfassung ähnlicher Haut-gefährdungen in Gruppen durchBetriebsarzt, Sicherheitsfachkräfte,Hautschutzhersteller.

3. Zuordnung der Gefährdungsgrup-pen zu Hautschutzmaßnahmen (Hand-schuhe, Hautschutzsalbe etc.) durchBetriebsarzt, Sicherheitsfachkräfte,Hautschutzhersteller.

Viele Hautschutzhersteller stellen kosten-los Informationsmaterial zur individuellenGestaltung von Hautschutzplänen zurVerfügung und erstellen auch auf Wunschkomplette Hautschutzpläne bzw. haltenbereits ausgearbeitete Pläne fürbestimmte Berufsgruppen bereit.

Ein Hautschutzplan sollte so detailliertwie möglich sein, d.h. dass unter den ein-zelnen Rubriken nicht nur die Art deranzuwendenden Produkte, z.B. „Schutz-handschuh“, angegeben sein sollte,sondern auch der den Beschäftigtengeläufige Produktname. Zur optischenGestaltung eignet sich die Verwendungvon Piktogrammen. Ein Hautschutzplansollte mindestens die folgenden Rubrikenenthalten:

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Bei der Hautreinigung sind folgendeRegeln zu beachten:

�Hautreinigungsmittel sind sparsam zuverwenden. �Die Mittel müssen zunächst gründlichverteilt und mit wenig Wasser verriebenwerden.�Anschließend ist der gelöste Schmutzmitsamt dem Reinigungsmittel mit vielWasser gründlich abzuspülen.�Die Haut muss sorgfältig abgetrock-net, aber nicht trockengerubbeltwerden.�Anschließend sollte eine Pflegecremeverwendet werden.

Abstimmung der Hautschutz-maßnahmen/Hautschutzplan

Hautschutz-, Hautreinigungs- und Haut-pflegemaßnahmen sollten gezielt auf-einander abgestimmt werden. Dazuempfiehlt es sich, Hautschutzpläne zuerstellen, in denen die Hautschutzmaß-nahmen den entsprechenden Tätigkeitenund Arbeitsabläufen zugeordnet sind.Hautschutzpläne sollten immer nur über-schaubare Arbeitsbereiche abdecken. Sokönnen in einem Krankenhaus auf ver-schiedenen Stationen mit unterschied-lichem Arbeitsprofil unterschiedlicheHautschutzpläne erforderlich sein. Selbst-verständlich müssen auch außerstationä-re Bereiche wie Küche, Bettendesinfek-tion, OP und Labor mit ihren jeweilsspeziellen Tätigkeiten gesondert berück-sichtigt werden.

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Gefährdende Tätigkeit Hautschutz vor Hautreinigung Hautpflegegefährdende Stoffe der Arbeit

z.B. Öle, Fette Hautschutzcreme XY Syndet XY Pflegecreme(O/W-Basis) (O/W-Basis)

z.B. Tenside Hautschutzcreme X Syndet XY Pflegecreme(W/O-Basis) (W/O-Basis)

z.B. Anfärbemittel Schutzhandschuh X Haut mit PflegecremeWasser spülen (O/W-Basis)

bei direkter Haut- Reiniger XX Pflegecremeverschmutzung (Reibemittel) (O/W-Basis)

Hautschutzpläne sollten immer an starkfrequentierten Plätzen ausgehängt wer-den, z.B. an Wasch- und Pflegeplätzen.Diese Plätze sollten nach Möglichkeit mit Spendersystemen, die zum einenhygienisch und zum anderen sparsamsind, ausgestattet sein. Auch das haut-schonende Trocknen der Hände solltegewährleistet sein, am besten durch dieBereitstellung weicher Einmalhandtücher.

Literatur

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DIN-EN 374-1 Schutzhandschuhe gegenChemikalien und Mikroorganismen; Teil 1:Terminologie und Leistungsanforderun-gen, Beuth Verlag GmbH, Berlin, 2003

DIN-EN 374-2 Schutzhandschuhe gegenChemikalien und Mikroorganismen; Teil 2:Bestimmung des Widerstandes gegenPenetration, Beuth Verlag GmbH, Berlin,2003

DIN-EN 374-3 Schutzhandschuhe gegenChemikalien und Mikroorganismen; Teil 3:Bestimmung des Widerstandes gegenPermeation von Chemikalien, Beuth Ver-lag GmbH, Berlin, 2003

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Links

http://www.2mains.ch (Handschuhemp-fehlungen für diverse Berufsgruppen, z.T.Schweizer Produkte)

http://www.wacker-chemie.de (Sicherheitsdatenblätter)

http://www.beruf-derm-bulletin.de (aktuelle praxisnahe Informationen)

http://www.gisbau.de (Gefahrstoffe, Pro-duktgruppen, Sicherheitsdatenblatt,Handschuhinhaltsstoffe/Allergene)

http://regelwerk.unfallkassen.de (GUV-I 8584 “Allergiegefahr durch Latex-Einmalhandschuhe”)

http://www.bgw-online.de (z.B. Medizini-sche Unterschuchungs- und OP-Hand-schuhe, Latex)

http://www.gestis.de (Stoffdatenbank)

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Zuständig für Berufskrankheiten sindnach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)die Träger der gesetzlichen Unfall-versicherung. Dazu gehören die gewerb-lichen und die landwirtschaftlichen Berufs-genossenschaften sowie die Unfallver-sicherungsträger der öffentlichen Hand(Unfallkassen, Gemeindeunfallversiche-rungsverbände und Feuerwehr-Unfallkas-sen). Die Zugehörigkeit zu den einzelnenTrägern richtet sich dabei entweder nachdem Gewerbezweig (gewerbliche Berufs-genossenschaften) oder nach den Trägernöffentlicher Einrichtungen. So gehörenz.B. Krankenhäuser in kirchlicher oder pri-vater Trägerschaft der Berufsgenossen-schaft für Gesundheitsdienst und Wohl-fahrtspflege an, Krankenhäuser in kom-munaler Trägerschaft einem Unfallversi-cherungsträger der öffentlichen Hand.

Zu den Aufgaben der Unfallversicherungs-träger (UVT) gehört, mit allen geeignetenMitteln Arbeitsunfälle und Berufskrank-heiten sowie arbeitsbedingte Gesund-heitsgefahren zu verhüten und für einewirksame Erste Hilfe zu sorgen. Nach Ein-tritt eines Arbeitsunfalles oder einerBerufskrankheit gehört es weiterhin zuden Aufgaben der UVT, die Gesundheitund die Leistungsfähigkeit der Versicher-ten mit allen geeigneten Mitteln wieder-herzustellen (z.B. durch die Übernahmeeiner Heilbehandlung einschließlich medi-zinischer Rehabilitation, durch beruflicheund soziale Rehabilitation oder Leistun-gen bei Pflegebedürftigkeit). Zudem kön-nen Versicherte oder ihre Hinterbliebenenentschädigt werden (z.B. durch Verletzten-

bzw. Übergangsgeld, Renten, Beihilfen).

Berufskrankheiten sind solche Erkrankun-gen, die in der Anlage zur Berufskrankhei-ten-Verordnung (BKV) in der Berufskrank-heitenliste aufgeführt sind. Aufgenommenwerden dort Erkrankungen, die nach demjeweiligen wissenschaftlichen Kenntnis-stand durch besondere berufliche Einwir-kungen verursacht sind, denen bestimmtePersonengruppen durch ihre Berufstätig-keit also in erheblich höherem Grade alsdie übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.In der Anlage zur BKV sind berufliche Hauterkrankungen (außer Hautkrebs) wiefolgt definiert:

BK-Nr. 5101 „Schwere oder wiederholtrückfällige Hauterkrankungen, die zurUnterlassung aller Tätigkeiten gezwun-gen haben, die für die Entstehung, dieVerschlimmerung oder das Wiederauf-leben der Krankheit ursächlich warenoder sein können.“

In dieser Definition sind die wesentlichenVoraussetzungen, die zur Anerkennungeiner Berufskrankheit führen, enthalten.

Voraussetzung für die Anerkennung einerHautkrankheit als Berufskrankheit istzunächst die Feststellung eines innerenZusammenhangs der Erkrankung mit derversicherten Tätigkeit. Der Versichertemuss in einem rechtlich wesentlichenZusammenhang mit der versichertenTätigkeit eine schädigende Einwirkungerfahren haben (haftungsbegründendeKausalität) und die schädigende Einwir-

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kung muss rechtlich wesentlich zu derKrankheit geführt haben (haftungsaus-füllende Kausalität).

Die "Schwere" einer Hauterkrankung wirddurch das jeweilige Krankheitsbild undden Verlauf bestimmt. Anhaltspunkte fürdie Einstufung als "schwer" geben z.B.Arbeitsunfähigkeiten, stationäre dermato-logische Therapie, Dauer der Behand-lungsbedürftigkeit, Funktionseinschrän-kungen z.B. durch Einrisse der Haut oderAusdehnung auf den übrigen Körper."Wiederholt rückfällig" bedeutet, dassder Betroffene mindestens zwei Rückfälleerlitten hat, also insgesamt 3 Erkran-kungsfälle aufgetreten sind. Ein Rückfallsetzt eine weitgehende Besserung oderAbheilung sowie den Zusammenhang mitder Ersterkrankung voraus, wenn der Ver-sicherte zwischenzeitlich seine beruflicheTätigkeit wieder aufgenommen hat.

Ferner muss ein objektiver Zwang zur Auf-gabe der gefährdenden Tätigkeit vorlie-gen, Voraussetzung dafür ist u. a., dassder erkrankungsauslösende Hautkontaktdurch zumutbare Hautschutz- oderarbeitsorganisatorische Maßnahmen nichtverhindert werden kann und alle präventi-ven Maßnahmen ausgeschöpft wordensind.

Eine weitere Anerkennungsvoraussetzungist, dass alle Tätigkeiten vom Beschäftig-ten zu unterlassen sind, die für die Ent-stehung, die Verschlimmerung oder dasWiederaufleben der Krankheit ursächlichwaren oder sein können.Dies beinhaltet, dass auch die Tätigkeiten,die zukünftig Gefährdungen des Hautzu-standes bedeuten, nicht mehr ausgeübtwerden dürfen.

Zur Klärung der Frage der Anerkennungeiner Berufskrankheit bzw. zur Vermei-dung der Entstehung einer Berufskrank-heit bei einer vorliegenden Gefährdungwerden viele Instanzen eingeschaltet undfestgelegte Verfahren eingehalten, die imFolgenden dargestellt sind.

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Verfahren zur Früherkennung, Erfassung, Prävention undEntschädigung beruflichbedingter Hauterkrankungen

Nach dem Berufskrankheitenrecht sinddie UVT verpflichtet, bereits vor Eintritteiner Berufskrankheit vorbeugende Maß-nahmen und Leistungen einzusetzen, umdie Entstehung von Berufskrankheiten zuvermeiden.

Wichtigste rechtliche Grundlage zurFrüherkennung von beruflich bedingtenHauterkrankungen und somit für einewirksame Prävention ist der so genannte„Vorbeugeparagraph“, § 3 der BKV:

„(1) Besteht für Versicherte die Gefahr,dass eine Berufskrankheit entsteht,wieder auflebt oder sich verschlim-mert, haben die Unfallversicherungs-träger dieser Gefahr mit allen geeigne-ten Mitteln entgegenzuwirken. Ist dieGefahr gleichwohl nicht zu beseitigen,haben die Unfallversicherungsträgerdarauf hinzuwirken, dass die Versi-cherten die gefährdende Tätigkeitunterlassen. Den für den medizini-schen Arbeitsschutz zuständigen Stellen ist Gelegenheit zur Äußerungzu geben.“

Absatz 2 des Paragraphen regelt dieGewährleistung von Übergangsleistun-gen, wenn der Versicherte die gefährden-de Tätigkeit einstellen musste, weil dieGefahr für ihn nicht zu beseitigen war.

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Mindestanforderung für die Anwendungdes § 3 BKV ist, dass ein ursächlicherZusammenhang der Hauterkrankung mitder Berufstätigkeit nicht ausgeschlossenwerden kann und dass bei Fortsetzungder schädigenden Tätigkeit die konkreteGefahr (– nicht nur eine allgemein-theo-retische –) besteht, dass eine entschädi-gungspflichtige Berufskrankheit entsteht.Mögliche Maßnahmen des Unfallversiche-rungsträgers (sog. §-3-Maßnahmen) sindz.B.:

� die Mitwirkung an technisch-organi-satorischen Änderungen in Arbeits-abläufen oder am Arbeitsplatz, gege-benenfalls auch durch Kostenbeteili-gung oder -übernahme,

� Ermöglichung der Teilnahme (inkl.Kostenübernahme) an Hautschutzse-minaren und weiteren gesundheits-pädagogischen Maßnahmen, die aufeine Verhaltensänderung bezüglichder dauerhaften und konsequentenAnwendung von Schutzmaßnahmenabzielen (z.B. Sekundäre Individual-prävention [SIP] mit ärztlicher und ge-sundheitspädagogischer Beratung undSchulung sowie Einüben hautschonen-der Arbeitsweisen etc., die heute bun-desweit z.B. in Schulungs- und Bera-tungszentren angeboten werden),

� Ausstattung des Versicherten mitpersönlichen Schutzmitteln undSchutzausrüstungen,

� Gewährung von vorbeugender ambu-lanter oder stationärer Heilbehand-lung, insbesondere kombinierte der-

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Hautarztverfahren

Das Hautarztverfahren ist dem eigentli-chen Berufskrankheitenverfahren vorge-schaltet. Es ist zur Früherkennung berufs-bedingter Hauterkrankungen eingeführtund in jüngster Zeit nach neuestenErkenntnissen der Präventionsforschungoptimiert worden . Der Vorteil diesesbereits seit 1972 bestehenden Verfahrensliegt darin, dass die UVT im Sinne des § 3BKV auch dann schon sekundär-präventivtätig werden können, wenn (noch) nichtalle Voraussetzungen einer entschädi-gungspflichtigen Berufskrankheit vorlie-gen (s. o).

Oft wird zunächst ein Haus- oderBetriebsarzt die Möglichkeit einer beruf-lich bedingten Hautkrankheit bei einemPatienten feststellen. Jeder Arzt ist nachdem Abkommen Ärzte/Unfallversiche-rungsträger verpflichtet, den Versichertenin einem solchen Fall an einen Hautarztzu überweisen. Der Hautarzt (optionalauch der Arbeitsmediziner) erstellt einen"Hautarztbericht" (seit dem 1. Januar2006 ist nur noch der optimierte Haut-arztbericht zu verwenden), der mit demEinverständnis des Versicherten dembehandelnden Arzt, der Krankenkasseund dem Träger der gesetzlichen Unfall-versicherung zugeht. Die Formulare desoptimierten Hautarztberichts weisen eineim Vergleich zum bisher verwendetenklassischen Hautarztbericht nachweislichhöhere Informationsqualität auf. Bei-spielsweise werden nun differenzierteAngaben zur Diagnose als bisher gefor-

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matologische Therapie und gesund-heitspädagogische Maßnahmen,

� Übergangsleistungen zum Ausgleicheines Minderverdienstes nach einemArbeitsplatzwechsel,

� Gewährung von Eingliederungshilfenan Unternehmer bei Arbeitsaufnahmein einem anderen Betrieb, evtl. ver-bunden mit Ausgleich eines Minder-verdienstes,

� Übernahme aller Kosten für eineberufliche Neuorientierung (z.B. Umschulung).

Aktuell intensivieren die UVT durch ein„Stufenverfahren Haut“ die sekundäreund tertiäre Individualprävention vonBerufsdermatosen. In diesem Zusammen-hang spielt das nachfolgend beschriebe-ne optimierte Hautarztverfahren einebesondere Rolle.

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dert, darüber hinaus ist die Beschreibungder Begleitumstände der Untersuchung,die genaue Angabe von Therapieempfeh-lungen und ein konkreter Vorschlagbezüglich einzuleitender Präventions-maßnahmen (inklusive zu verwendenderHautschutz- und Hautpflegemaßnahmen)gefordert. Der optimierte Hautarztberichtstellt somit in der Regel die erste und ent-scheidende Stufe des neu eingeführten„Stufenverfahrens Haut“ dar. Er ist Grundlage für die Entscheidung derVerwaltungen bezüglich des weiteren Pro-cedere.

Nach Eingang des Hautarztberichtes müs-sen die Träger der gesetzlichen Unfallver-sicherung ihrem gesetzlichen Auftrag imSinne des § 3 BKV nachkommen und ent-sprechende Maßnahmen (Kasten s. o.)einleiten. Die Einführung des „Stufenver-fahrens Haut“ belegt eine grundsätzlichneue Herangehensweise der Unfallversi-cherungsträger an berufsbedingte Erkran-kungen, hier am Beispiel „Haut“. So sollen zukünftig sehr viel gezielter und schneller als bisher dem individuel-len Krankheitsbild angepasste gestufte,präventive Maßnahmen eingeleitet wer-den. Im Vordergrund wird die dermatolo-gische Betreuung (insbesondere dasambulante – ggf. aber auch stationäre -Heilverfahren), ergänzt durch edukativeAngebote (gesundheitspädagogischeSchulungen und Beratungen) stehen. Zei-gen sämtliche eingeleiteten Maßnahmenkeinen Erfolg, und hat sich der Verdachtder Berufsbedingtheit erhärtet, so folgtdie Berufskrankheiten-Anzeige und die

Einleitung eines Feststellungsverfahrens.Die Abläufe des „Stufenverfahrens Haut“sind in das BG-Informationssystem (BIS)und in das den BK-Sachbearbeitern vor-liegende BK-Handbuch integriert worden.

Berufskrankheitenverfahren

Das BK-Feststellungsverfahren wird in derRegel mit der Meldung einer Berufskrank-heit bei dem zuständigen UVT eingeleitet.Dies kann durch die Krankenkasse, dasArbeitsamt, den Arbeitgeber, den Arztoder durch den Versicherten selbstgeschehen. Vielfach handelt es sich umdie ärztliche Anzeige. Im Gegensatz zumHautarztbericht muss zur Erstattung einerärztlichen BK-Anzeige ein "begründeterVerdacht" auf das Vorliegen einer Berufs-krankheit bestehen, die bloße Vermu-tung, dass eine berufliche Ursache für dieErkrankung in Betracht kommt, genügtnicht. Zur Erstattung der ärztlichen Anzei-ge ist jeder Arzt oder Zahnarzt verpflich-tet. Es ist Aufgabe der UVT, zunächst allegeeigneten Maßnahmen zur Präventionvon Berufskrankheiten auszuschöpfen (s. o.). Sind diese Maßnahmen ausge-schöpft und nicht erfolgreich gewesen,dient das Verfahren der Klärung derFrage, ob die Voraussetzungen für eineBerufskrankheit, im Falle der Hauterkran-kungen die Nr. 5101 der Anlage zur BKV,erfüllt sind (ursächlicher Zusammenhang,schwer oder wiederholt rückfällig, objek-tiver Zwang zur Unterlassung der gefähr-denden Tätigkeit). Die für den medizini-schen Arbeitsschutz zuständigen Stellen,

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sels mit allen damit verbundenen wirt-schaftlichen und sozialen Einbußen. FürBeratungen bezüglich einer sinnvollenBerufswahl stehen seitens der Unfallver-sicherungsträger Fachberater für Rehabi-litation, sog. "Berufshelfer", und dieBerufsberater der Arbeitsämter zur Verfü-gung.

z.B. der staatliche Gewerbearzt, wirkenbei der Feststellung von Berufskrankhei-ten mit. Das Feststellungsverfahren bein-haltet u. a. die Einholung verschiedenerInformationen, wie den Krankenlistenaus-zügen mit Arbeitsunfähigkeitszeiten, vor-angegangenen Beschäftigungsverhältnis-sen etc.

Zu der Klärung der Frage, ob Leistungendurch den Träger der gesetzlichen Unfall-versicherung zu erbringen sind, gehörtbei festgestellter Berufskrankheit auchdie Frage nach der Einschätzung der Min-derung der Erwerbsfähigkeit (MdE) desVersicherten durch seine Berufskrankheit,die in Prozent angegeben wird. Für denVorschlag zur Höhe der Minderung derErwerbsfähigkeit (MdE) ist entscheidend,in welchem Umfang dem Versicherten derallgemeine Arbeitsmarkt verschlossen ist.Wird eine MdE von 20% oder darüberfestgestellt, erhält der Versicherte Ent-schädigungsleistungen („Verletztenren-te“) . Eine abschließende Stellungnahmebeinhaltet auch Empfehlungen für Reha-bilitationsmaßnahmen. Bei einem Berufs-wechsel ist es von großer Wichtigkeit,dass kein "blinder" Berufswechsel statt-findet. Bei einer selbständig getroffenenBerufswahl, ohne vorherige sorgfältigeUrsachendiagnostik und Berufsberatungwird häufig eine falsche Entscheidunggetroffen. Das bedeutet z.B., dass einVersicherter eine Tätigkeit mit gleichenoder ähnlichen hautbelastenden Aufga-ben aufnimmt. Fast zwangsläufig kommtes dann zu einem Rückfall und der Not-wendigkeit eines erneuten Berufswech-

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Literatur

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John SM, Blome O, Rogosky E, Axt-Ham-mermeister A, Hagemann KH, Kuss O,Skudlik C, Dickel H: Optimiertes Hautarzt-verfahren: Ergebnisse einer Pilotstudie imNorddeutschen Raum. Dermatologie inBeruf und Umwelt 54, 90-100, 2006

John SM: Hautarztverfahren: UniversellePlattform für die dermatologische Frühin-tervention. IN: Szliska C, Brandenburg S,John SM (Hrsg.): Berufsdermatosen.Dustri Verlag Dr. Karl Feistle, München-Deisenhofen, 517-546, 2006

Brandenburg, S.: Begutachtung vonBerufsdermatosen aus Sicht des Unfall-versicherungsträgers in der Bundesrepu-blik Deutschland. In: Szliska C, Branden-burg S, John SM (Hrsg.): Berufsdermato-sen. Dustri, München-Deisenhofen, 415-432, 2006

Richter, G.: BK-Nr. 5101 – Schwere oderwiederholt rückfällige Hauterkrankungen.In: Szliska C, Brandenburg S, John SM(Hrsg.): Berufsdermatosen. Dustri, München-Deisenhofen, 197- 202, 2006

Wulfhorst B: Gesundheitspädagogik inder Prävention von Berufsdermatosen. In:Szliska S, Brandenburg S, John SM(Hrsg.). Berufsdermatologie. Dustri VerlagDr. Karl Feistle, München Deisenhofen 2. Auflage, 547-558, 2006

Skudlik C, Wulfhorst B, John SM: TertiäreIndividual-Prävention (TIP): Modifiziertesstationäres Heilverfahren bei Berufsder-matosen. In: Szliska S, Brandenburg S,John SM (Hrsg.). Berufsdermatologie.Dustri Verlag Dr. Karl Feistle, MünchenDeisenhofen 2. Auflage, 571-579, 2006

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Diagnostik von Handekzemen

Zur Diagnostik von Handekzemen solltezunächst ein rationales Klassifikations-schema, das auf pathogenetischen Ein-teilungskriterien beruht, herangezogenwerden (Abb. 19).

Das prinzipielle Kriterium der Klassifika-tion besteht zunächst darin, zwischenprimär exogenen und endogenen

Ekzemen zu unterscheiden, wobei zudemberücksichtigt werden muss, dass esMischformen gibt, die auf eine endogeneDisposition und (oder) fakultativ patho-gene Mikroorganismen zurückzuführensind.

Zu den einzelnen Ekzemformen sieheAbschnitt 3. Es sei noch einmal hervor-gehoben, dass den toxisch-degenerativenKontaktekzemen (Abnutzungsekzemen)

Hinweise fürden Betriebsarzt6

Pathogenetische Ekzemklassifikation

exogenKontaktekzeme

� toxische� allergische

endogen und exogen-mikrobiell

� seborrhoisches Ekzem� mikrobielles

(nummuläres) Ekzem

endogenatopische Ekzeme

Abb. 19: Pathogenetische Ekzemklassifikation

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unter den beruflich bedingten Handekze-men die größte Bedeutung zukommt. Diefunktionelle Brisanz dieser Hautverände-rungen ist darin zu sehen, dass es infolgetoxischer Hautschäden leichter zu einersekundären Sensibilisierung und damitzu allergischen Kontaktekzemen kommt.

Als diagnostische Zusatzinformation istneben der pathogenetischen Ekzem-klassifikation eine Verlaufseinteilung vonNutzen. Unterschieden werden könnenakute und chronische Ekzeme, als Zwi-schenstufe wird oft auch das Kriterium„subakut“ herangezogen. Bei Kontakt-ekzemen sind sowohl bei den toxischenals auch bei den allergischen Formen dieakuten Verläufe leichter zu diagnostizie-ren als die chronischen oder die sub-akuten. Die akuten Ekzeme sind bereitsanamnestisch relativ leicht zu klären,wohingegen chronische Verlaufsformen in Einzelfällen detektivisches Gespürerfordern.

Bei toxisch-degenerativen Ekzemen isthäufig nicht nur eine Noxe auslösend,meist ist es die Summation vieler unter-schwellig toxisch wirkender Noxen, die zurAusprägung des Ekzems führt. Analog da-zu sind allergische Kontaktallergene nichtallein unter Berufsstoffen und Kosmetikaund Körperpflegemitteln des täglichenGebrauchs zu suchen. In Einzelfällen mussbedacht werden, dass Allergene auch erstdurch Kofaktoren entstehen können. Als Beispiel hierfür sei die Photoallergiegenannt, bei der das Allergen erst durchphotochemische Aktivierung entsteht und

an die Anwesenheit von UV-Licht be-stimmter Wellenlängen (UVA) gebundenist. Auch bei einigen toxischen Kontaktek-zemen wirkt erst die Kombination vonSonnenlicht bzw. UVA und exogenemAgens ekzemauslösend (phototoxischesKontaktekzem).

Zur Diagnostik von berufsbedingtenHandekzemen ist die Arbeitsplatzanam-nese von großer Bedeutung. Hierzu sollteder Betriebsarzt seinen „Heimvorteil“nutzen und eine Begehung des Arbeits-platzes vornehmen.

Die Abgrenzung exogener von endogenenEkzemen ist für zu treffende arbeitsmedi-zinische Maßnahmen unerlässlich. In derRegel besteht bei exogen ausgelöstenKontaktekzemen eine Hautgefährdung füralle Arbeitnehmer im selben Arbeits-bereich. Ein endogenes Ekzem ist primärauf die individuelle Veranlagung zurück-zuführen. Zu berücksichtigen ist jedoch,dass Atopiker verstärkt zur Ausbildungvon toxisch-degenerativen Ekzemen nei-gen. Die Entwicklung eines toxisch-dege-nerativen Ekzems bei einem Atopikerkann deshalb unter Umständen als„Frühwarnsystem“ für alle Arbeitnehmer,die zu diesem Arbeitsbereich gehören,dienen.

Wünschenswert ist jedoch die Früherken-nung von Beschäftigten mit atopischerDiathese, damit präventiv arbeitsmedizi-nische Maßnahmen getroffen werdenkönnen. Diese können zum einen denTätigkeitsbereich des Mitarbeiters be-

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treffen, indem dieser bevorzugt mit haut-schonenden Arbeiten betraut wird. Zumanderen ist es unter strikter Berücksichti-gung von adäquaten Hautschutzmaßnah-men häufig möglich, auch Atopiker erfolg-reich in so genannten „Feuchtberufen“arbeiten zu lassen. Um die Belastbarkeiteines Atopikers in bestimmten hautbelas-tenden Arbeitsbereichen besser einschät-zen zu können, ist die Evaluierung undWertung vorhandener Atopiemerkmalehilfreich. Die Kriterien zur Diagnostikeines atopischen Ekzems – aber aucheiner atopischen Diathese bei erschei-nungsfreier Haut – stützen sich auf dieAnamnese und klinische Parameter. Sohaben all diejenigen ein statistisch sig-nifikant erhöhtes Risiko für die spätereManifestation eines berufsbedingtenHandekzems, die bereits vorberuflichBeugenekzeme oder Hautveränderungenan den Händen bemerkten. Andererseitslässt sich sogar in der Gruppe der Haut-empfindlichen durch effektive und konse-quent praktizierte Hautschutzmaßnah-men das Erkrankungsrisiko halbieren –und hier besteht kein großer Unterschiedzu denen, die nicht hautempfindlich sind.

Somit kann festgestellt werden, dass alsPräventionsstrategie für Feuchtberufegilt: Die „Bevölkerungsstrategie“ ist der„Hochrisikostrategie“ vorzuziehen; diesbedeutet, dass dem generellen Haut- undArbeitsschutz für alle Beschäftigten eineungleich höhere Bedeutung zukommt, alseiner merkmalorientierten Selektion hau-tempfindlicher Personen.

Präventive Arbeitsmedizin

�Als Instrument der Primärpräventionsollte arbeitsmedizinische Vorsorge aufMotivation und Aufklärung der Be-schäftigten abzielen, zudem ist daraufzu achten, dass die Ausstattung derBetriebe mit geeigneten Hautschutz-,Hautreinigungs- und Hautpflegepräpa-raten gewährleistet ist. Dazu gehörtz.B. auch, dass Schutzhandschuhe inverschiedenen Größen vorhanden sind.

�Das vorrangige Ziel arbeitsmedizini-scher Vorsorge als Instrument der Se-kundärprävention ist es, Krankheitenim Frühstadium zu erkennen, damitdurch geeignete Maßnahmen(Änderungen des Arbeitsprozesses, Intensivierung von Schutzmaßnahmen,Frühtherapie u. a.) eine klinisch mani-feste bzw. klinisch relevante berufs-bedingte Erkrankung nicht entsteht.

� Im Rahmen der Tertiärpräventionkommt der Arbeitsmedizin ebenfallseine wichtige Rolle der Unterstützunghinsichtlich der Zuführung derVersicherten zu rehabilitativenMaßnahmen (z.B. TertiäreIndiviualprävenition – TIP) zu, ebenfallsmuss nach einer erfolgten Rückkehrder Beschäftigten an den Arbeitsplatzim Rahmen desWiedereingliederungsmanagementssichergestellt sein, dass ihnen die Um-setzung von Hautschutzmaßnahmenermöglicht wird – wieder im Sinne derMotivation, der Verfügbarkeit von ent-sprechenden Hautschutzmitteln undder Unterstützung durch Kollegen und

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Die arbeitsmedizinische Präventionbedarf frühzeitig einsetzender Beobach-tungskriterien. Anhand dieser Kriteriensollen bereits vor dem Eintreten manife-ster Erkrankungen Hinweise auf Fehlbe-anspruchungen (der Haut) abzuleitensein. In diesem Zusammenhang ist nebenden klassischen Verfahren zur Messungphysiologischer und labormedizinischerParameter das Stichwort „epidemiologi-sche Analyse von Beschwerdeangabenbzw. Befindungsstörungen“ ein aktuellerAnsatzpunkt. Gerade auf dem Gebiet derberuflich bedingten Hauterkrankungenmangelt es häufig an objektiven Vorga-ben zur Beurteilung der am Arbeitsplatzanfallenden Hautbelastungen im Sinneder Gefährdungsanalyse. Für die Arbeits-stoffe, die zu Summationsschäden wiedem toxisch-degenerativen Kontaktekzemführen, können keine exakten Grenzwertefestgelegt werden. Erst die Kombinationmehrerer einwirkender Stoffe und/oderdie Dauer der Belastungen führt zu denEkzemausprägungen. Die auslösendenStoffe an sich sind häufig als harmlos zubezeichnen, wenn man bedenkt, dasssogar Wasser zu ernsthaften Barriere-schädigungen führen kann. Auch bei denpotenziell sensibilisierenden Stoffen ist innaher Zukunft nicht mit offiziell festgeleg-ten Grenzwerten, etwa in Analogie zu denMAK-Werten, zu rechnen. Basierend aufder Novellierung der Gefahrstoffverord-

nung 2005 stellt die TRGS 401 „Gefähr-dung durch Hautkontakt – Ermittlung,Beurteilung, Maßnahmen“ einen Fort-schritt bezüglich der Berücksichtigungvon Feuchtarbeiten dar. Hier sind erst-mals arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-suchungen bei Beschäftigten mit 4 Stun-den Feuchtarbeit und mehr pro Tag vorge-schrieben. Zwischen 2 und 4 StundenFeuchtarbeit pro Tag sollen den Beschäf-tigten arbeitsmedizinische Vorsorgeunter-suchungen angeboten werden. Überdiese zeitliche Kategorisierung hinausgehören - auch in Anbetracht der raschenVeränderung von Arbeitsprozessen -Beschwerdeanalysen, die epidemiologi-schen Kriterien standhalten, zu präventi-ven Maßnahmen im Betrieb.Sicher kann nur in Großbetrieben vonVoraussetzungen für große epidemiologi-sche Studien ausgegangen werden. Dochdie Forderung nach einer systematischenNutzung epidemiologischer Verfahren beider Beantwortung von betriebsärztlichenFragestellungen kann auch von Mittel-und Kleinbetrieben erfüllt werden.

Kriterien für die Entwicklung einer epi-demiologisch angelegten Beschwerde-erfassung sind: die Entwicklung einesDokumentationssystems, mit dem rou-tinemäßig – z.B. bei arbeitsmedizinischenVorsorgeuntersuchungen – standardisiertHautzustand und Hautbelastung derBeschäftigten erfasst werden können.Auch akute Hauterscheinungen, die durchRoutineuntersuchungen nicht erfasstwerden, müssen dokumentiert werden(Dokumentationssystem auch in der

Vorgesetzte. Zudem sollte der Hautzu-stand der Erkrankten sehr regelmäßigüberprüft werden.

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Ambulanz/der betriebsärztlichen Sprech-stunde). Mit diesem Dokumentations-system sollte mindestens erfasst werden:

� Art der Hauterscheinung/Haut-zustand,

� subjektive Einschätzung desHautzustandes und der Haut-empfindlichkeit (Frage nach geänderter Empfindlichkeit),

� Tätigkeitsbereich,

� häufige Arbeitsstoffe,

� Schutz-, Reinigungs- undPflegeverhalten,

� angewandte Schutz-, Reinigungs- und Pflegepräparate,

Eine Hilfestellung kann das neue Formulardes optimierten Hautarztberichtes sein,der z.B. auch ein Beiblatt zur graphischenBefunddokumentation festgestellter Haut-veränderungen enthält (siehe Abb. 20).

Bei der Auswertung von dokumentiertenBeschwerdeangaben kommt es darauf an,einen Bezug der Beschwerden zu den aus-geübten Tätigkeiten herzustellen. Aus her-gestellten Bezügen lassen sich dann dieSchwerpunkte arbeitsmedizinischerEmpfehlungen im Sinne von Arbeitsplatz-wechsel- bzw. Arbeitplatzgestaltungs-maßnahmen ableiten.

Neben den potenziell arbeitsbedingt auf-tretenden Hautbelastungen ist auch dieBeobachtung des Schutz-, Reinigungs-und Pflegeverhaltens der Beschäftigten

von Bedeutung, wobei gegebenenfalls die betriebsinterne Aufklärung und Über-wachung verstärkt werden muss. Aberauch die Schutz-, Reinigungs- und Pflege-mittel selbst sollten bezüglich der Akzep-tanz bei den Anwendern immer wiederüberprüft werden, wobei eventuelle Un-verträglichkeiten und Unwirksamkeiten zueinem Präparatewechsel führen sollten.

GesundheitspädagogischePrävention

In der Gesundheitspädagogik geht es vor-rangig um die Information und MotivationEinzelner und Gruppen, die in ihremArbeitsschutzverhalten professionellbeeinflusst werden sollen. Im Rahmen derprimären Prävention richten sich gesund-heitspädagogische Maßnahmen an alleBeschäftigten, im Rahmen der sekundärenund tertiären Prävention stehen bereitsberufsbedingt Hauterkrankte im Mittel-punkt der Interventionen. Zusätzlich istimmer zu prüfen, ob verhältnispräventiveMaßnahmen umgesetzt werden können.

Gesundheitspädagogische Prävention ver-folgt zwei Ansatzpunkte:

1) Sie nimmt Einfluss auf das VerhaltenEinzelner (Verhaltensprävention). Hier istu.a. die Einstellung zur Erkrankung, derenpersönliche Deutung, die Einstellung zumeigenen Betrieb und der persönlichenBerufsplanung zu berücksichtigen. Aufder Basis der Informationsvermittlungwerden dann medizinische Hintergründein Form von Informationen angeboten und

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Abb. 20: Optimierter Hautarztbericht, Teil 1 (Formblatt F6050) „Einleitung Hautarztverfahren/ Stellungnahme Prävention“ und Beiblatt „Hautbefund“. Die Formulare können im Internet bezogen werden: www.hvbg.de (Formtexte)

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gemeinsam erarbeitet. Ein wesentlichesInstrument einer gesundheitspädagogi-schen Verhaltensprävention ist das Ein-üben adäquaten Handelns, um den Über-gang von der Information zur Umsetzungam Arbeitsplatz zu erleichtern.

2) Zweiter Ansatz der Gesundheitspäda-gogik ist die Verhältnisprävention. Siezielt darauf, die Verhältnisse am Arbeits-platz zu verändern. So muss die Einsichtund die Bereitschaft zu adäquatem Haut-schutz begleitet sein von der zur Verfüg-barkeit adäquater Produkte und derUnterstützung ihres Einsatzes durch denArbeitgeber. Da die Arbeitsverhältnissezum Teil auch durch das Kundenverhalten

mitbestimmt werden (z.B. Kundenakzep-tanz bezüglich der Verwendung vonSchutzhandschuhen im Friseurhandwerk),ist durch entsprechende Aufklärung inden Medien ein öffentliches Basiswissenund Verständnis für präventives Verhaltenzu vermitteln.

Gesundheitspädagogik impliziert alsoInformation, Einübung adäquaten Han-delns und Motivation zur Umsetzung beider unmittelbaren Zielgruppe (Beschäftig-te und Arbeitgeber), mittelbare Zielgruppeist die Öffentlichkeit.

Gesundheitspädagogische Seminare sindim Rahmen des von den Spitzenverbän-

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Abb. 21: Gesundheitspädagogische Beratung (Handschuhberatung)

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den der Unfallversicherungsträger einge-führten „Stufenverfahrens Haut“ alsgeeignete Maßnahme im Rahmen des § 3BKV routinemäßig hauterkrankten Versi-cherten anzubieten, um der Entstehungeiner Berufskrankheit vorzubeugen. Grundsätzlich sollte im Sinne qualitätsge-sicherter sekundär- und teritärpräventiverMaßnahmen eine Integration von berufs-dermatologischer Diagnostik und Thera-pie und gesundheitspädagogischer Schu-lungs- und Beratungskomponenten erfol-gen. Neben stationären Heilverfahren wer-den bundesweit mittlerweile an mehrerenStandorten auch bereits solche interdiszi-plinären ambulanten Maßnahmenpaketefür hauterkrankte Versicherte angeboten.Primäres Ziel dieser Maßnahmen ist es,den Teilnehmerinnen und Teilnehmerndurch eine möglichst rasche Interventionim Sinne des „Stufenverfahrens Haut“den Berufsverbleib zu ermöglichen.

Interdisziplinäre Kooperation

Zur Bearbeitung vieler arbeitsmedizini-scher Fragestellungen bietet sich eineZusammenarbeit mit wissenschaftlichenInstituten (z.B. berufsdermatologische,arbeitsmedizinische, gesundheits-pädagogische Expertise) aber auch mitdem Präventionsdienst der gesetzlichenUnfallversicherungsträger an.

Die Einrichtung eines innerbetrieblichen„Arbeitsschutzforums“ unter Beteiligungaller am Arbeitsschutz beteiligten Perso-nen bzw. Personengruppen (Betriebslei-tung, Personal-/Betriebsrat, Sicherheits-fachkräfte, Beschäftigte und Betriebsarzt)sollte zu einem zusätzlichen Informations-austausch über mögliche Gefährdungenund zu praktikablen Lösungen bezüglichder Arbeitsplatzgestaltung und derAuswahl und Anwendung von Hautschutz-mitteln führen.

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Abb. 22: Gesundheitspädagogische Gruppenschulung

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Literatur

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Uter W: Risikofaktoren für beruflichbedingte Kontaktekzeme. In: Szliska S,Brandenburg S, John SM (Hrsg.). Berufs-dermatologie. Dustri Verlag Dr. Karl Feist-le, München Deisenhofen 2. Auflage, 27-43, 2006

Wulfhorst B: Gesundheitserziehung undPatientenschulung. In: Hurrelmann, K. &Laaser, U. (Hrsg.) (2006): HandbuchGesundheitswissenschaften. 4. Auflage,Weinheim: Juventa, S. 819-844

Wulfhorst B: Gesundheitspädagogik in derPrävention von Berufsdermatosen. In:Szliska S, Brandenburg S, John SM(Hrsg.). Berufsdermatologie. Dustri VerlagDr. Karl Feistle, München Deisenhofen 2. Auflage, 547-558, 2006

Wulfhorst B: Theorie der Gesund-heitspädagogik. Reihe GrundlagentexteGesundheitswissenschaft. Weinheim,Juventa 2001

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Abnutzungsekzem

Chronischer Hautschaden durch Hautrei-zung, in der Regel durch eine lange Ein-wirkzeit nur gering schädigender Stoffe(z.B. Wasser, Seife). Durch kontinuierlicheBelastungen kommt es zu einem Missver-hältnis zwischen Belastbarkeit und Rege-nerationsfähigkeit der Hornschicht, diedann ihre Barrierefunktion nicht mehrausreichend wahrnehmen kann.

Allergene

Kleinste Stoffe, die geeignet sind, eineAllergie hervorzurufen. Zunächst erfolgtdurch den Kontakt mit Allergenen unterbestimmten Umständen eine (unmerkli-che) Sensibilisierung des Abwehrsystemsdes Körpers (Immunsystem). Bei einemerneuten Kontakt werden dann Entzün-dungsreaktionen ausgelöst.

Allergie

Überempfindlichkeitsreaktionen auf kör-perfremde Stoffe, unter Beteiligung desImmunsystems („Krieg gegen denfalschen Feind“).

Allergisches Kontaktekzem

Immunologische Spättypreaktion nachHautkontakt mit Allergenen, gegen diedas Immunsystem sensibilisiert ist. DieReaktion wird im Wesentlichen von Lan-gerhanszellen, T-Lymphozyten und Boten-stoffen vermittelt. Das Ekzem ist Zeichender immunologischen Entzündungsreakti-on, es tritt meist erst 24 Stunden oderspäter nach dem Kontakt auf.

Atopie

Anlagebedingte Überempfindlichkeit vonHaut und/oder Schleimhäuten gegenüberUmweltstoffen. Es findet sich eine erhöh-te Bereitschaft, gegen bestimmte Allerge-ne sensibilisiert zu werden (Pollen, Grä-ser, Latex und andere Proteine). Ein Teilder Personen mit einer atopischen Anlage(ca. 20% der Bevölkerung) neigt deshalbzu allergischen Erkrankungen vom Sofort-typ und/oder weist Störungen der Barrie-refunktion der Hornschicht auf.

Atopisches Ekzem

Auch endogenes Ekzem genannt, ent-steht aufgrund einer anlagebedingtenHautempfindlichkeit. Atopische Ekzemeverlaufen chronisch oder chronisch-rezidi-vierend. Betroffen sind häufig die Gelenk-beugen. Durch berufliche Faktoren wieFeuchtarbeit und ungenügende Haut-schutzmaßnahmen können vorbestehen-de atopische Ekzeme verschlimmert wer-den bzw. Ekzeme auch erstmals hervorge-rufen werden.

Berufsdermatosen

Alle berufsbedingten Hauterkrankungen;nur ein kleiner Teil der Berufsdermatosenerfüllt auch die Bedingungen einerBerufskrankheit Haut (BK 5101)

Berufskrankheit Haut (BK Haut 5101)

Schwere oder wiederholt rückfällige Hau-terkrankungen, die zur Unterlassung allerTätigkeiten gezwungen haben, die für dieEntstehung, die Verschlimmerung oder

Glossar7

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Langerhanszellen

Befinden sich in der Epidermis und sinddie Außenposten des Immunsystems. Siekönnen in die Haut eingedrungeneFremdstoffe aufnehmen, verarbeiten undtransportieren. In Zusammenarbeit mitanderen Immunzellen und den Zellen derHaut sind sie an der Entstehung von aller-gischen Kontaktekzemen beteiligt.

Sensibilisierung

Bevor der Körper nach Kontakt mit einemAllergen allergisch reagiert, muss er die-sen Stoff kennen lernen. In dieser so ge-nannten Sensibilisierungsphase bildensich Gedächtniszellen aus, die nur einbestimmtes Allergen erkennen und beieinem erneuten Kontakt dann die allergi-sche Reaktion auslösen. Die Phase derSensibilisierung verläuft für die Betroffe-nen unmerklich.

Soforttypreaktion

Allergische Reaktion, bei der es sofort(Minuten bis Stunden) nach Kontakt mitdem Allergen zu Reaktionen wie Asthma-anfällen, Fließschnupfen oder Nessel-sucht kommt. Diese Reaktionen werdendurch von Zellen des Immunsystems pro-duzierte Antikörper vermittelt.

das Wiederaufleben der Krankheit ursäch-lich waren oder sein können (Anlage zurBerufskrankheitenverordnung).

Berufskrankheit

Krankheiten, die in der Anlage zur Berufs-krankheitenverordnung aufgeführt sindund die sich der Versicherte durch seineBerufstätigkeit zuzieht. Nach Anerken-nung einer Berufskrankheit wird diesevom zuständigen Unfallversicherungsträ-ger entschädigt. Voraussetzung für dieAnerkennung ist unter anderem der Nach-weis, dass die Erkrankung in direktemZusammenhang mit der ausgeübtenTätigkeit steht.

Ekzem

Unter diesem Begriff werden alle Hauter-krankungen zusammengefaßt, die folgen-de Gemeinsamkeiten aufweisen: Es han-delt sich um eine Entzündung der Epider-mis und der oberen Dermis, die nichtdurch Ansteckung erworben ist. Die Ent-stehung eines Ekzems kann durch innereund äußere Faktoren hervorgerufen wer-den.

Hautschutz

Alle Maßnahmen, die die Vermeidung vonHautschädigungen zum Ziel haben.Neben präparativen (abdeckenden) undreparativen (pflegenden) Maßnahmenzählt auch die schonende, der Verschmut-zungsart angepasste Hautreinigung zumHautschutz.

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Spättypreaktion

Allergische Reaktion, bei der erst ca. 24Stunden nach Kontakt mit dem AllergenEntzündungszeichen an der Haut (allergi-sches Kontaktekzem) sichtbar werden.Diese Reaktion wird in erster Linie durchdie Langerhanszellen und bestimmteImmunzellen vermittelt. Sie richten sich inaller Regel gegen (körperfremde) Ei-weiße, die z.B. in Gräserpollen, Haus-staubmilbenkot, Schimmelpilzsporen,Latexmilch enthalten sind.

Transepidermale Wasserabgabe

Die Haut gibt ständig unmerklich etwasWasser ab. Die Hornschicht wirkt als Bar-riere gegen zu großen Wasserverlust ausdem Körperinneren, kleine Mengen Was-sers (ca. 150 ml pro Tag) gehen aber auchbei intakter Hornschicht verloren. Ist dieHornschicht geschädigt, verdampft zu vielWasser, der transepidermale Wasserver-lust ist erhöht und es kommt zu einerAustrocknung der Haut.

Wasser-Fett-Film

Setzt sich aus Talgdrüsen- und Horn-schichtfetten sowie aus dem Schweißund dem durch die Epidermis diffundie-renden Wasser zusammen. Er liegt alswasserabweisender Schutzfilm auf derHautoberfläche und stellt einen Schutz-mechanismus gegen das Austrocknen derHaut dar.

Zwei-Phasen-Ekzem

Bezeichnung für einen Krankheitsverlauf,bei dem zunächst durch Hautschädigun-gen ein Abnutzungsekzem (Phase 1) ent-steht. Durch die bei einem Abnutzungsek-zem stark geschädigte Hornschichtbarrie-re haben es Allergene leichter, in lebendeHautschichten einzudringen und dortzunächst eine Sensibilisierung und in derFolge ein allergisches Kontaktekzem(Phase 2) hervorzurufen.

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Überreicht und zu beziehendurch den zuständigenUnfallversicherungsträger:

Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,Postanschrift: 70324 Stuttgart,Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,Postanschrift: 76128 Karlsruhe,Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00

BayernBayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Bayerische Landesunfallkasse,Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Unfallkasse München,Müllerstraße 3, 80469 München,Postanschrift: 80313 München,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

BerlinUnfallkasse Berlin,Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Postfach 48 05 84, 12254 Berlin,Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

BrandenburgUnfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 54 73 39

BremenUnfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

HamburgLandesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle HamburgBerliner Tor 49, 20099 Hamburg,Tel. (0 40) 3 09 04 92 89, Fax (0 40) 3 09 049181

HessenUnfallkasse Hessen,Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt,Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588

Mecklenburg-VorpommernUnfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Lan-desgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern,Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin,Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706

NiedersachsenBraunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband,Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig,Postanschrift: Postfach 15 42,38005 Braunschweig,Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188

Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433

Nordrhein-WestfalenRheinischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf,Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf,Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-219

Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe,Salzmannstraße156, 48159 Münster,Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen,Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf,Postanschrift: 40195 Düsseldorf,Tel. (0211) 97 79 89-0, Fax (0211) 97 79 89-29

Rheinland-PfalzUnfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstraße 10, 56626 Andernach,Postanschrift: 56624 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

SaarlandUnfallkasse Saarland,Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saar-brücken,Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

SachsenUnfallkasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

Sachsen-AnhaltUnfallkasse Sachsen-Anhalt,Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,Postanschrift: 39258 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt,Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,Tel. (03 91) 5 44 59-0, 6 22 48 73 u. 6 22 4813,Fax (03 91) 5 44 59-22

Schleswig-HolsteinUnfallkasse Schleswig-Holstein,Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250ab 1. Januar 2008: Unfallkasse Nord,Geschäftsstelle und Sitz Kiel, www.uk-nord.de

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein,Sophienblatt 33, 24114 Kiel,Postanschrift: 24097 KielTel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95

ThüringenUnfallkasse Thüringen,Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen,Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),Tel. (03 61) 55 18-200, Fax (03 61) 55 18-221

Eisenbahn-UnfallkasseRödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Main,Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151

Unfallkasse Post und TelekomEuropaplatz 2, 72072 Tübingen,Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tübingen,Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98

Unfallkasse des BundesWeserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406

Die jeweils aktuellen E-Mail- und Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger finden Sie auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik „Ihr Unfallversicherungsträger“.

HerausgeberBundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München, www.unfallkassen.dein Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Autoren:Prof. Dr. rer. nat. Britta Wulfhorst,Leiterin des Bereichs Gesundheitspädagogik, Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück

Prof. Dr. med. Swen Malte John, Leiter Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie,Universität Osnabrück

Bildquellennachweis:Asmussen,P. (Hrsg. Beiersdorf AG Hamburg): Compendium Medical "Einführungen und Grundlagen" Rohstoffe. Die Haut. Klebetechnologie. Bd.1, Erlangen 1986: Abb. 2: "Funktionen der Haut" und Abb. 3: "Aufbau der Haut"

Beiersdorf AG Hamburg: Broschüre "Laceran: trockene Haut": Abb. 5: "Geschädigte Barrierefunktion"

Bundesverband Hautschutz e.V., Mönchengladbach: Abb. 14: "Degradation" und Abb. 15: "Gebrauchsanleitung für Schutzhandschuhe"

© 2007 Printed in Germany

Ausgabe: März 2007

Bestell-Nr. GUV-I 8559, zu beziehen vom zuständigenUnfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

Umschlag I_8559_Version2 15.05.2007 9:55 Uhr Seite 2

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Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

Hautkrankheiten und HautschutzFür Unternehmer, Beschäftigte, Betriebsärzte,Sicherheitsfachkräfte, Betriebs- und Personalräte

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