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Seite 1/11 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 17. Mai 2019 - V B 22 - Telefon 9(0) 139 - 3155 Fax 9(0) 139 - 3151 [email protected] An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1250, MG 03 Titel 70234 TU, Neubau Mathematikgebäude Anlagen 1 - Planungsstand 2 - Risikoanalyse 3 - Baupreisindex 4-1 - Betriebs- und Instandsetzungskosten (III 1323.H.F) 4-2 - Lebenszykluskostenberechnung 19. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 14. Dezember 2017 - Drucksache Nr. 18/0700 (II.A.21) Auflagen 2018/2019 37. Sitzung des Hauptausschusses am 5. September 2018 Schreiben RBm-Skzl V D 2 - vom 29.05.2018, rote Nr. 0305 D-1 Ansatz 2018 0 T€ Ansatz 2019 2.000 T€ VE 8.000 T€ Ist 2018 0 T€ Verfügungsbeschränkung 1.000 T€ *) VE 8.000 T€ *) Aktuelles Ist (Stand 15.05.2019) 0,00 *) Sperre nach § 6 Satz 2 Halbsatz 2 Haushaltsgesetz i.V. m. §§ 24 Abs. 3 und 22 Satz 3 LHO Gesamtkosten (GK) Doppelhaushaltsplan 2018/2019(BP): 82.000 T€ GK Erweiterte Vorplanungsunterlagen (EVU): 100.220 T€ 0305 F

HA 70234 Mathe Anlage 4-2 Lebenszykluskosten...sächlich ermittelte Brutto-Grundfläche (BGF) und der Brutto-Rauminhalts (BRI) erheblich größer als die im BP entwurfsunabhängig

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    Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 17. Mai 2019 - V B 22 - Telefon 9(0) 139 - 3155 Fax 9(0) 139 - 3151

    [email protected]

    An

    die Vorsitzende des Hauptausschusses

    über

    den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

    über Senatskanzlei – G Sen –

    Kapitel 1250, MG 03

    Titel 70234 – TU, Neubau Mathematikgebäude Anlagen 1 - Planungsstand 2 - Risikoanalyse 3 - Baupreisindex

    4-1 - Betriebs- und Instandsetzungskosten (III 1323.H.F) 4-2 - Lebenszykluskostenberechnung

    19. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 14. Dezember 2017 - Drucksache Nr. 18/0700 (II.A.21) Auflagen 2018/2019 – 37. Sitzung des Hauptausschusses am 5. September 2018 Schreiben RBm-Skzl – V D 2 - vom 29.05.2018, rote Nr. 0305 D-1 Ansatz 2018 0 T€ Ansatz 2019 2.000 T€ VE 8.000 T€ Ist 2018 0 T€ Verfügungsbeschränkung 1.000 T€ *) VE 8.000 T€ *) Aktuelles Ist (Stand 15.05.2019) 0,00 € *) Sperre nach § 6 Satz 2 Halbsatz 2 Haushaltsgesetz i.V. m. §§ 24 Abs. 3 und 22 Satz 3 LHO Gesamtkosten (GK) Doppelhaushaltsplan 2018/2019(BP): 82.000 T€ GK Erweiterte Vorplanungsunterlagen (EVU): 100.220 T€

    0305 F

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    Haushaltsrechtliche Grundlagen § 6 Satz 2 Haushaltsgesetz 2018/2019 „Alle Maßnahmen im Sinne des § 24 der Landeshaushaltsordnung, für die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes keine geprüften Bauplanungsunterlagen vorliegen, sind gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung gesperrt.“ § 24 Abs.5 Satz 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) „Nach Veranschlagung vorgenommene Änderungen des Bedarfsprogramms bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen; soweit sie insgesamt mehr als 10 Prozent des veranschlagten Betrages ausmachen, des Hauptausschusses des Abgeordnetenhau-ses.“ Auflagenbeschluss zum Haushalt 2018/ 2019 – Nr. 21: „Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, die Aufhebung der nach § 24 Abs. 3 LHO gesperrten Ausgaben und/oder Verpflichtungsermächtigungen durch den Hauptausschuss mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU gesondert zu beantragen. Mit diesem Be-richt ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin, bei einem Verzicht der Baumaßnahme, erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandset-zungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichs-werte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme enthalten. Betragliche Abweichungen sind synoptisch darzustellen und zu begründen.“ Auflagenbeschluss zum Haushalt 2018/ 2019 – Nr. 8: „Der Senat wird aufgefordert, die in § 31 LHO und AV § 31 LHO vorgeschriebenen Angaben zu den Folgekosten von Investitionsmaßnahmen – wo immer möglich auf Basis einer Lebenszyklusbetrachtung – künftig in den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan abzudrucken. Sollten die Bauplanungsunterlagen (BPU) und die Folgekos-tenabschätzung zum Termin der Drucklegung im Ausnahmefall noch nicht vorliegen, so sind die entsprechenden Angaben dem Hauptausschuss in geeigneter Form in einer gesonderten Vorlage vorzulegen.“ 1. Beschlussentwurf Der Hauptausschuss stimmt der Freigabe der qualifiziert gesperrt veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei dieser Baumaßnahme (§ 36 Abs. 1 Satz 3 LHO, Nr. II.A.21 der Auflagen zum Haushalt 2018/2019) sowie den nach Veranschlagung vorgenom-menen Planänderungen zu (§ 24 Absatz 5, Satz 2, Halbsatz 2 LHO). Hierzu wird berichtet: 2. Vorbemerkungen Das vor fast 40 Jahren in Betrieb genommene Bestandsgebäude der Mathematik der Tech-nischen Universität Berlin an der Straße des 17. Juni ist asbestbelastet und stark sanierungsbedürftig. Nach gründlichen Wirtschaftlichkeits- und Sanierungsbetrachtungen wurde entschieden, einen Ersatzneubau für den Fachbereich Mathematik auf dem Gelände Fasanenstraße 89-91 zu errichten.

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    Der Neubau Mathematikgebäude umfasst eine Nutzungsfläche (NUF 1-7) von ca. 14.750 m2

    (Stand EVU). Neben großen Hörsälen, zentralen Lehrbereichen und einem großen Anteil von Büroflächen für die Lehre ist u.a. eine Fachbibliothek und eine Cafeteria unterzubringen. Geplant ist ein 6-geschossiger, in Teilen 7-geschossiger kompakter Baukörper mit zwei In-nenhöfen. Die BGF beträgt ca. 31.350m2 (Stand EVU). Das Gebäude ist für eine Nutzung durch bis zu 3640 Personen vorgesehen. Der Neubau Mathematik (Mathe) steht in engem inhaltlichen, baulichen und planerischen Zusammenhang zum Forschungsneubau Simulation Mathematik (IMoS) (Kapitel 1250, Titel 70233), der nach Art. 91b GG gefördert wird und zur Sicherstellung der Förderung innerhalb einer Bauzeit von fünf Jahren fertiggestellt werden muss. Nach einem gemeinsamen Planungswettbewerb für beide Gebäude wurde ein Generalpla-ner für beide Maßnahmen zusammen beauftragt. Um kostenmäßige und inhaltliche Vorteile und Synergien ausschöpfen zu können, erfolgen die Planung und die Bauausführung der beiden Baumaßnahmen gemeinsam, zeitlich und räumlich aufeinander abgestimmt. Die Durchführung beider Maßnahmen erfolgt im Beschleunigten Verfahren (Rote Nrn. 0305 D-1), welches die Prüfung/ Genehmigung von Erweiterten Vorplanungsunterlagen (EVU) beinhaltet. Die Veranschlagung im Haushaltsplan erfolgte auf Grundlage des geprüften Bedarfspro-gramms. 3. Planungsstand/Baubeginn/Kosten Die Erweiterten Vorplanungsunterlagen (EVU) vom 28.12.2018 liegen vor. Siehe Anlage 1 zum Planungsstand. Es wird ein Zustimmungsverfahren nach § 77 BauOBln durchgeführt. Der Antrag auf bau-ordnungsrechtliche Zustimmung liegt vor, die Zustimmung durch die Oberste Bauaufsicht wird Anfang Mai erwartet. Die Baufeldfreimachung und bauvorbereitende Maßnahmen erfol-gen seit III. Quartal 2018. Der gemeinsame Baubeginn beider Neubauten (Mathe und IMoS) ist für Anfang Juli 2019 geplant. Weitere Meilensteine: geplanter Beginn weiterer bauvorbereitende Maßnahmen II. Quartal 2019 (Rasterfeldbeprobung Erdaushub, Schadstoffbegutachtung) geplanter Beginn Baustelleneinrichtung/ Baugrube III. Quartal 2019 geplanter Beginn Rohbau I. Quartal 2020 geplante bauliche Fertigstellung III. Quartal 2022

    Die Prüfung der EVU vom 26.04.2019 schließt mit Gesamtkosten (GK) über 100.220 T€ ab. Gegenüber dem genehmigten Bedarfsprogramm (BP) von 82.000 T€ erhöhen sich die Ge-samtkosten um 18.220 T€.

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    Die Kostenänderungen (Minder-/Mehrkosten) sind im Folgenden für die einzelnen Kosten-gruppen aufgelistet.

    Die Veränderungen zwischen dem Bedarfsprogramm und den geprüften Erweiterten Vorpla-nungsunterlagen (EVU) resultieren im Wesentlichen aus der Anpassung an die Marktpreisentwicklung sowie aus den Erkenntnissen der vertieften Planung entsprechend AV § 31 Nr. 4.3.2 LHO. Hierbei sind hauptsächlich nachfolgende Sachverhalte zu nennen: Indexsteigerung

    Die wesentlichste Kostenerhöhung resultiert aus der enormen Baukostenindexsteige-rung der vergangenen Jahre. Die Indexsteigerung vom IV. Quartal 2016 (geprüftes BP) auf das I. Quartal 2019 (geprüfte EVU) beträgt 10,34 %. Die marktpreisbezogene Kostensteigerung ist in den Kostenberechnungen der einzelnen Kostengruppen be-rücksichtigt.

    Kostengruppe 200

    - Die Kosten der KG 200 liegen unterhalb der genehmigten Kosten im Bedarfspro-gramm, welche über prozentuale Ansätze sowie Schätzungen durch Fachbüros ermittelt wurden. Die aktuellen Kosten wurden aus bereits vergebenen Aufträgen für bauvorbereitende Maßnahmen und Kostenschätzungen zu einzelnen Vergabeeinhei-ten ermittelt.

    - Im Rahmen der Prüfung der EVU wurden korrekterweise Kostenanteile der KG 200 verschoben und der KG 500 zugeordnet.

    Kostengruppe 300

    Kostengruppen n. DIN 276 BP (geprüft

    14.03.2017) Index IV/2016

    EVU (geprüft

    26.04.2019) Index I/2019

    Minder-/ Mehrkosten

    € € €

    KG 200 Herrichten und Erschließen 3.195.000 1.290.000 -1.905.000

    KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion 36.800.000 45.109.000 +8.309.000

    KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen 18.000.000 26.172.000 +8.172.000

    KG 300 + KG 400 Bauwerkskosten 54.800.000 71.281.000 +16.481.000

    KG 500 Außenanlagen 2.800.000 5.000.000 +2.200.000

    KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 4.805.000 5.768.000 +963.000

    KG 200-600 Gesamtbaukosten 65.600.000 83.339.000 +17.739.000

    KG 700 Baunebenkosten 16.400.000 16.881.000 +481.000

    KG 100-700 Gesamtkosten (inkl. UV und Rundung)

    82.000.000 100.220.000 +18.220.000

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    - Die Kosten der KG 300 liegen oberhalb der genehmigten Kosten im Bedarfspro-

    gramm, welche über Flächenkennwerte und -verhältniswerte ausgehend von der Nutzungsfläche ermittelt wurden. Die durch Umsetzung des konkreten Entwurfs er-reichten Flächenkennwerte weichen deutlich von den im BP angesetzten Flächenverhältniswerten ab. Bei nahezu gleichbleibender Nutzungsfläche ist die tat-sächlich ermittelte Brutto-Grundfläche (BGF) und der Brutto-Rauminhalts (BRI) erheblich größer als die im BP entwurfsunabhängig geschätzten Werte. Insbesondere die Ansätze für Technik- und Verkehrsflächen waren für die funktionale Umsetzung der Nutzungsanforderungen deutlich zu gering bemessen.

    - aufgrund der städtebaulichen Vorgaben (begrenztes Baufeld, Höhenbegrenzungen) ist zur Unterbringung der erforderlichen Technik- und Nebenflächen eine großflächige Unterkellerung erforderlich, die in diesem Umfang nicht im Kostenansatz des BP vor-gesehen war. Daraus resultieren bisher unberücksichtigte Kosten für die erforderlichen Maßnah-men für die Baugrube einschließlich der erforderlichen Spezialtiefbau- und Verbauarbeiten sowie notwendige Wasserhaltung aufgrund des hohen Grundwasser-standes.

    - erhebliche Preissteigerungen durch die aktuelle Marktpreisentwicklung vor allem bei Stahlbeton und Stahl in den Kostengruppen KG 310 (Baugrube), KG 320 (Gründung), KG 330 (Außenwände), KG 340 (Innenwände) und KG 350 (Decken).

    Kostengruppe 400

    - analog zu Kostensteigerungen in KG 300 bedingt die größere Brutto-Grundfläche (BGF) höhere Kosten bei der technischen Installation (längere Installationswege, hö-here Anzahl Beleuchtungsmittel, größere Anzahl von Wiring Centern usw.) gegenüber den im BP angesetzten pauschal geschätzten Werten.

    - Berücksichtigung aktueller Preisabfragen und der derzeitigen konjunkturellen Markt-

    preisentwicklung in der Kostenberechnung mit dem Ergebnis von Preissteigerungen

    - brandschutztechnische Maßnahmen (flächendeckende Brandmeldeanlage und Löschanlage) zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs mit großen Nutzungseinhei-ten und offenen Foyer/Treppenanlage.

    - weitere zu Mehrkosten führende technische Maßnahmen: o Einschränkungen der vorgesehenen natürlichen Lüftung durch ermittelten er-

    höhten Außenlärmpegel führt zum Erfordernis einer hybriden Belüftung in einzelnen Räumen – Mehrkosten für Lüftungsanlagen

    o Nutzung der Abwärme vom Rechenzentrum als lokal verfügbare, regenerative Energie bedarf des Einsatzes eines Niedertemperatur-Heizsystems (Fußbo-denheizung) – höhere Investitionskosten gegenüber statischen Heizkörpern

    o höhere Anzahl erforderlicher Datenports und WiringCenter bei geplanter Ar-beitsplatzdichte gegenüber Auslegung auf Basis von Flächenkennwerten (BP)

    o komplette Ausführung in LED-Beleuchtung (höhere Investitionskosten bei gleichzeitiger Einsparung von Energiekosten, Amortisationszeitraum

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    - höhere Aufwendungen für die erforderliche Regenwasserversickerung auf dem

    Grundstück bei gleichzeitiger Überlagerung von Nutzungen in den Freianlagen (Ver-sickerung mittels bodengleich abgedeckter Becken unter der Platzfläche (KG 500) sowie zusätzliche Rückhaltung durch Retentionsdach (KG 300))

    Kostengruppe 600

    - die Kosten der Kostengruppe 600 liegen oberhalb des Kostenansatzes des BP, sie

    beinhalten das Büromobiliar sowie Verschiebungen von Kosten der KG 300 und KG 400 in die KG 600. Die feste Ausstattung der Vorlesungssäle ist Teil der KG 300.

    - Durch den Bedarfsträger wurden die Kosten für die Allgemeine Ausstattung auf 3.226.500 € gedeckelt. Es wird davon ausgegangen, dass gemäß BP ein Eigenbrin-gungsanteil der TU Berlin von 20% erfolgt.

    Kostengruppe 700

    - die Kosten der Kostengruppe 700 liegen oberhalb des Kostenansatzes des BP.

    Die Ausgaben für den Wettbewerb sowie weitere erforderliche Gutachter- und Pla-nungsleistungen wurden in den Ansätzen fortgeschrieben bzw. neu berücksichtigt (übergreifende Baulogistik und Baustellensicherung, Ausstattungsplanung, Baugru-benplanung, Betriebsbeauftragter Wasserhaltung). Kosten für erforderliche gutachtliche Tätigkeiten und sonstige Baunebenkosten wurden entsprechend berück-sichtigt.

    - Im Bedarfsprogramm wurden die Kosten über einen prozentualen Kostenansatz er-mittelt. Aufgrund der Größe der Maßnahme stellen sich die nach HOAI ermittelten Honorare durch die degressive Staffelung der Honorarfortschreibung geringer dar. Des Weiteren befinden sich die Honorare oberhalb der Tafelwerte, wodurch Honorar-abschläge veranschlagt werden konnten.

    - anteilige Erhöhung der Honorare entsprechend der Baukostenerhöhung

    4. Berichterstattung im Sinne von § 24 Abs. 5 LHO Es liegen Planänderungen inhaltlicher oder konzeptioneller Art im Sinne des §24 Abs. 5 LHO von mehr als 10% vor. Die EVU weicht von dem mit dem Bedarfsprogramm genehmigten Bedarf wie folgt ab. Erhöhte Brutto-Grundfläche (BGF) und Brutto-Rauminhalt (BRI) (13.372 T€)

    - Mit dem Vorliegen des preisgekrönten Wettbewerbsentwurfs sowie der fol-

    genden Konkretisierung der Planung wurde deutlich, dass die im Bedarfsprogramm entwurfsunabhängig angesetzten Flächenwerte für die Brutto-Grundfläche (BGF) und den Brutto-Rauminhalt (BRI) zu gering bemes-sen waren. Die funktionale Umsetzung der Nutzungsanforderungen führte in der konkreten Planung insbesondere zu erhöhten Technik- und Verkehrsflä-chen. Aufgrund von städtebaulicher Vorgaben (begrenztes Baufeld, Höhenbegren-zung) wurde zur Unterbringung der notwendigen Technik- und Nebenflächen eine großflächige Unterkellerung erforderlich. Daraus resultieren Kostenstei-gerungen für Herstellung der Baugrube einschließlich der notwendigen Spezialtiefbau- und Verbauarbeiten sowie der erforderlichen Wasserhaltung.

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    Stellt man die aktuellen Flächen mit den im BP angesetzten Flächen anhand der dem BP zugrunde liegende Berechnungsmethode nach Kostenflächenar-ten (KFA) gegenüber, ergeben sich theoretische Mehrkosten i.H.v. ca. 9.872.000 €. Der zusätzliche Anteil für die Baugrube und die Wasserhaltung kann mit ca. 3.500.000 € beziffert werden.

    Änderung zum Raum- Funktions- und Ausstattungsprogramm (109 T€)

    - Im Laufe des Planungsprozesses entstanden zusätzliche Nutzungsflächen in Höhe von 85 m², die im BP noch nicht angemeldet waren, jedoch als notwen-dig erachtet werden. Diese Flächen wurden vom Bedarfsträger anerkannt und betreffen den Facility Managementbereich FM Lager (23 m²), FM Umkleide (12 m²), FM Dusche (12 m²), FM Müllraum (32 m²) und Postverteiler (5 m²).

    Zur Beurteilung der resultierenden kostenmäßigen Auswirkungen der zusätz-lichen Nutzungsflächen wurden die Mehrkosten anhand der dem BP zugrunde liegende Berechnungsmethode nach KFA ermittelt. Die Mehrkosten belaufen sich auf 109.000 €.

    Die aus den oben genannten Änderungen theoretisch ermittelten Mehrkosten von insgesamt rd. 13.481.000 € entsprechen einer Erhöhung von ca.16% des veranschlagten Betrages von 82.000.000 €. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Schreiben vom 16. Mai 2019 den Abwei-chungen vom vorherigen Planungsstand zugestimmt. 5. Notwendigkeit der Baumaßnahme bzw. Auswirkungen eines Verzichts Das bestehende Mathematikgebäude der TU Berlin an der Straße des 17. Juni wurde vor fast 40 Jahren in Betrieb genommen. Heute besteht dringender Sanierungsbedarf aufgrund erheblicher baulicher Mängel an der Gebäudehülle, der Lüftungsanlage sowie brandschutz-technischer Mängel. Darüber hinaus ist das Gebäude stark schadstoffbelastet, es liegen Asbestfunde der Dringlichkeitsstufe II und III und KMF-haltige Baustoffe vor. Bereits die mittelfristig notwendigen Maßnahmen bedingen erhebliche Eingriffe in die Bau-substanz, sodass diese Arbeiten nur im Zusammenhang mit einer umfassenden Schadstoffsanierung durchzuführen wären. Nach umfangreichen Studien zu unterschiedlichen Sanierungsvarianten (u.a. mit Interimslö-sungen und Anmietungen) und entsprechenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wurde entschieden, den Ersatzbau an der Fasanenstraße zu errichten. Die weitere Nutzung des Bestandsgebäudes kann nur noch während der Bauphase aufrechterhalten werden. Die parallele Durchführung zum Forschungsneubau IMoS ermöglicht Synergien und kosten-mäßige Vorteile sowohl bei der Planung als auch der Bauausführung. Trotz des engen innerstädtischen Baufeldes kann durch den gleichzeitigen Bau beider Maßnahmen eine wirt-schaftliche und zeitlich möglichst kompakte Baudurchführung auf der Baustelle erreicht werden. Bei Verzicht der gleichzeitigen Durchführung zu IMoS würden die Kosten für die Bauausfüh-rung aufgrund des Entfalls von möglichen wirtschaftlichen Vorteilen aus gemeinsamen Vergaben steigen. Der Bauablauf wäre aufgrund der begrenzten verfügbaren Fläche für die Baulogistik erheblich erschwert und würde zu deutlich langwierigeren Einschränkungen im

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    Betrieb der umliegenden, teilweise erschütterungssensiblen Forschungs- und Institutsge-bäude führen. Eine spätere Bauausführung des Mathematikgebäudes würde den Betrieb des dann neu errichteten IMoS erheblich einschränken. Bis zur Fertigstellung des Mathematikgebäudes würde eine Redundanz für das Rechenzentrum IMoS durch das bis dahin noch nicht erstellte zweite Rechenzentrum (Mathe) fehlen. Für die TU Berlin ist das Mathematikgebäude von zentraler Bedeutung. Das Institut für Ma-thematik verantwortet neben der Ausbildung der Mathematiker*innen auch die gesamte mathematische Grundausbildung aller Ingenieur-, Ökonomie- und Naturwissenschaft-ler*innen (sogenannte Service-Lehre), mit zusätzlich weit über 10.000 Studienfällen pro Jahr. Fehlende Räumlichkeiten für die mathematische Grundausbildung würde zur Unterbrechung des Lehrbetriebs führen und wäre für die Studierenden der TU Berlin hoch problematisch. Die mathematische Forschung an der TU Berlin findet internationale Beachtung. Das Institut für Mathematik ist durch seine Anwendungsorientierung sehr gut vernetzt. Um die positive Entwicklung fortzusetzen, werden moderne Räume benötigt. Im derzeitigen Bestandsgebäu-de ist die Organisation von Workshops, die Kollaboration unter Kolleg*innen und die Betreuung der Studierenden aufgrund der maroden Infrastruktur nur noch schwer möglich. Das neu eingeworbene Exzellenzcluster MATH+ wird die Mathematik in Berlin noch sichtba-rer machen und weitere Forscher*innen nach Berlin ziehen. Im Exzellenz-Antrag an die DFG und den Wissenschaftsrat ist der Neubau als Teil der mathematischen Infrastruktur in Berlin verankert:

    „Appropriate building facilities including office space and meeting venues for MATH+ are in place at FU Berlin, HU Berlin, WIAS, and ZIB, and will be further developed. A new mathematics building will be erected at TU Berlin (starting in 2018), which will be equipped to support the needs of MATH+.“

    Die TU Berlin benötigt dringend zukunftssichere Räumlichkeiten für den weiteren Erfolg der Mathematik. 6. Risikoanalyse/Risikovorsorge Für die Baumaßnahme wurde eine projektspezifische Risikoanalyse mit Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Einordnung der Kostenauswirkungen erstellt. (Anlage 2) Ein Ansatz von ~ 5 % der Gesamtkosten mit insgesamt rd. 4.776 T€ für „Unvorhergesehe-nes“ (UV) dient als Risikokostenvorsorge für unvorhersehbare und unabwendbare Maßnahmen. 7. Baupreisindex Die geprüften Erweiterten Vorplanungsunterlagen basieren auf dem Baupreisindexstand I. Quartal 2019. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme können zum geplanten Fertigstellungszeitpunkt im III. Quartal 2022 und bei einer durchschnittlichen Indexsteigerung von rd. 2,7 %*) pro Jahr von 100.220.000 € auf 109.691.000 € ansteigen (Berechnung siehe Anlage 3).

    Als Basis für die fiktive Indizierung auf den Fertigstellungszeitpunkt der Baumaßnahme ist die durchschnittliche Indexentwicklung der letzten 5 Jahre zugrunde gelegt worden. *) Quelle: : jährliche Durchschnittswerte (Augustwerte) des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Baupreisindexes

    für Neubauten (Basisreihe 2010 = 100)

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    8. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung/ Nutzungskosten 8.1. Wirtschaftliche Ausführung Hochbau

    - Mit der Durchführung des Architektenwettbewerbs und der Prüfung der Realisierbar-keit der Entwürfe im Kostenrahmen wurde die Grundlage für einen wirtschaftlichen Entwurf gelegt.

    - Im Rahmen der BNB- Zertifizierung wurden u.a. die Kriterien der ökonomischen Qua-lität berücksichtigt, um eine wirtschaftliche Planung zu erhalten:

    o Lebenszykluskosten: Berücksichtigung Herstellungs- und Nutzungskosten, minimierter Energiebedarf, Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit, Dauerhaftigkeit)

    o Flächeneffizienz: möglichst hohe Kompaktheit und optimierte Flächenverhält-niswerte

    o Anpassungsfähigkeit: Wertstabilität durch Planung einer Gebäudestruktur, die Nutzungsflexibilität und – änderungen ermöglichen

    - In der Vorplanung und Entwurfsplanung erfolgte über mehrere Stufen vom Wettbe-

    werbsentwurf über verschiedene Planungsvarianten eine stetige Optimierung, um eine wirtschaftlichere Ausführung zu erreichen. Es erfolgte eine Reduzierung des umbauten Raums (BRI) und der Bruttogrundfläche (BGF) durch Verringerung der Fassadentiefe, Einkürzung des Gebäudes und Ver-größerung der Rücksprünge, Verringerung der Flurbreiten und Minimierung der Technikflächen im UG.

    - stark seriell geplante Fassade mit der Ausbildung von nur 2 Fassadentypen sowie die Ausführung der gleichen Fassade für beide Maßnahmen (Mathe und IMoS) ermög-licht eine wirtschaftliche Ausführung durch Vorfertigung mit hohen Fertigungszahlen.

    - Im Ergebnis von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach AV § 7 LHO wurden folgen-

    de Ausführungen optimiert: o Änderung von Teilen des Fassadenmaterials von Betonfertigteilen zu Metall-

    profilen o Optimierung der Fassadentiefe hinsichtlich konstruktiver Einsparungen in Ab-

    wägung zu Vorteilen des Sonnenschutzes (Eigenverschattung)

    8.2. Wirtschaftliche Ausführung der Gebäudetechnik

    - Optimierung der Planung der Gebäudetechnik durch Planung nach den Prinzipien des Nachhaltigen Bauen (s.o. BNB) u.a. Berücksichtigung der Lebenszykluskosten (Herstellungs- und Nutzungskosten) und Minimierung des Energiebedarfs.

    - Zur Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Planungsergebnisse im Bereich der Ge-

    bäudetechnik wurden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach AV § 7 LHO zu den folgenden Themen durchgeführt:

    o LED-Beleuchtung (50% höhere Investitionskosten bei ca. 50-60% Einsparung von Energiekosten, Amortisationszeit

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    o in den Sommermonaten Nachtauskühlung durch Fenster i.V.m. Nutzung der thermischen Speichermassen durch Exponieren der Betondecken, Verzicht auf Einsatz von zentral gesteuerter Nachtauskühlung

    o Reduzierung von Lüftungsanlagen auf zwingend erforderliche Bereiche (Kü-che inkl. Nebenräume, Speisesaal, Hörsäle, Seminarräume, Bibliothek, Nassräume)

    8.3. Nutzungskosten/Lebenszykluskosten Diese Maßnahme wird von den Regelungen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) erfasst. Daraus folgt eine Lebenszyklusbetrachtung auf der Grundlage des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB). Es erfolgt eine gemeinsame Zertifizierung für zwei Maßnahmen (vgl. TU, Forschungsneu-bau, Simulation Mathematik (IMOS) auf dem Gelände Fasanenstraße 80-84), somit erfolgt auch die Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC) in einer gemeinsamen Berechnung. Über den Betrachtungszeitraum der angesetzten Nutzungsdauer von 50 Jahren fallen über beide Maßnahmen verteilt insgesamt Zahlungen von ca. 330 Mio. € (Herstellungs- und Nut-zungskosten) an. Bezogen auf die BGF sind dies während der angesetzten Nutzungsdauer 7.705 € /m2 BGF. (Angaben zur Berechnung siehe Anlage 4-2) Die Darstellung der jährlich zu erwartenden Nutzungskosten für den Forschungsneubau I-MoS gemäß Vordruck ABau III 1323.H F „Angaben zu den Betriebs- und Instandsetzungskosten“ ist als Anlage 4-1 beigefügt. Die zu erwartenden jährlichen Kosten betragen nach Fertigstellung der Maßnahme:

    Betriebskosten ca. 901 T€ Instandsetzungskosten ca. 648 T€ Nutzungskosten ca. 1.549 T€

    9. Finanzierung Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Baumaßnahme sind im Haushaltsplan 2018/2019 bei Kapitel 1250, MG 03, Titel 70234 nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagt. Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich wie folgt dar:

    bisher

    Veränderung

    neu

    bis 2018 0 T€ 0 T€ 0 T€

    2019 2.000 T€ 0 T€ 2.000 T€

    ab 2020 80.000 T€ + 18.220 T€ 98.220 T€

    Gesamt 82.000 T€ + 18.220 T€ 100.220 T€

    Die haushaltsmäßigen Auswirkungen wurden bei der Anmeldung zur Aufstellung des Ent-wurfs des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 bzw. zur Finanzplanung 2019 bis 2023 berücksichtigt.

  • Seite 11/11

    In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

  • Anlage 1

    (1250, 70234)

    11) 2 3 7

    3) 8 94)

    3) Mitwirkung bei der Vergabe

    4) Objektbetreuung und Dokumentation

    RPW Wettbewerb

    + VgV

    EVU

    2) Genehmigungsplanung

    1) Grundlagenermittlung

    HOAI

    LP(Leistungs-

    phase)

    DIN

    276(Kosten-

    struktur)

    ABau

    (formale

    Struktur)

    Vergabe

    (Struktur der

    Verfahren)

    VOB

    Bauleistungen

    ggf.

    EU

    65

    Ausführungsplanung

    Sc

    tzu

    ng

    To

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    nz ±

    30

    %

    *)

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    *)

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    %

    *)

    42)

    BP

    ObjektüberwachungEntwurfsplanungVorentwurfsplanung

    Fests

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    ng

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    lera

    nz ±

    0 %

    *)

    Vorbereitung

    der Vergabe

    *) Der o.a. Toleranzrahmen der Gesamtkosten bei Hochbaumaßnahmen, bezogen auf die jeweilige Kostenermittlungsart,

    werden durch die bestehende Rechtssprechung der Oberlandesgerichte gesetzt.

  • Anlage 2

    (1250, 70234)

    1

    Risiken für Mehrkosten aufgrund von Eintritts-

    wahrscheinlichkeit* Mehrkosten

    1 ) Baugrundrisiken, Kontamination erhöht teilweise

    berücksichtigt

    Durchführung von Rasterfeldbeprobungen des gesamten Baufeldes, um die bisherigen Ergebnisse der Stichproben und in der Kostenberechnung berücksichtigten Entsorgungskosten zu verifizieren. Die Rasterfeldbeprobungen werden im II. Quartal 2019 durchgeführt. Ein Restrisiko bleibt.

    2 ) Baugrundrisiken, Kampfmittel hoch teilweise

    berücksichtigt

    Für das Baufeld bestehende konkrete Verdachtsfälle auf Kampfmittel. Luftbildauswertungen zeigen Splittergräben, Bombentrichter und Trümmerflächen. Eine Begleitung, Kampfmitteluntersuchung sowie -räumung erfolgt im Rahmen der bauvorbereiten-den Abbruchmaßen und vor Bodeneingriffen der Baugrubenherstellung.

    3 ) Gründung, Verlegung von Bestandslei-tungen

    gering teilweise

    berücksichtigt

    Erforderliche Verlegungen von Leitungen zur Baufeldfreimachung durch die Leitungsträger / Versor-ger sind bereits erfolgt bzw. noch in Durchführung. Restarbeiten für die Hausanschlüsse und Zulei-tungen erfolgen nach Herstellung der Decke des Kellergeschosses.

    4 ) Gründung, Hindernisse im Baugrund hoch teilweise

    berücksichtigt

    In der Phase der Medienverlegung am Rande des Grundstückes wurden vielfach Hindernisse im Boden gefunden. Die Beseitigung bekannter Hindernisse ist in der Kostenberechnung berücksichtigt. Weiterhin wurden diverse, nicht kartierte und teilweise nicht mit Warnband verlegte, Leitungen ge-funden.

    5 ) Baugrube Dichtsohle, Undichtigkeiten Trog

    etwas erhöht nicht berücksichtigt

    Aufgrund der Erkenntnisse des Baugrundgutachtens wird von einer präzisen Herstellung der Dicht-sohle ausgegangen. Ein Restrisiko bleibt, u.a. im Bereich der ehemaligen Tiefenbohrung des Geoforschungsinstituts.

    6 ) Baugrubenerstellung, Baumschutz etwas erhöht teilweise

    berücksichtigt

    Der zu erhaltende Baumbestand ist während der Bauzeit gegen Beschädigungen zu schützen. Ein Fachplaner ist für die ökologische Baubegleitung gebunden, arbeitet für Ausschreibungen zu und überwacht die Schutzmaßnahmen.

    7 ) Schadstoffentsorgung, Bestandsgebäude erhöht teilweise

    berücksichtigt

    Die Kostenberechnung für die Entsorgung der Schadstoffe in den abzubrechenden Gebäuden erfolg-te auf Basis des erstellten Schadstoffgutachtens sowie der im Rahmen der Abbruchplanung vorge-nommenen ergänzenden Untersuchungen. Ein Restrisiko zum Fund weiterer Schadstoffbelastungen bleibt.

  • Anlage 2

    (1250, 70234)

    2

    8 ) Vergaberisiken etwas erhöht nicht berücksichtigt/

    ggf. erheblich

    Im Zuge der VOB-Vergaben kommt es gelegentlich zu Rügen und Nachprüfverfahren. Diese Risiken lassen sich durch eine Qualitätssicherung in den Vergabeverfahren, so wie sie bei SenStadtWohn erfolgt, mindern. Der durch solche Nachprüfverfahren entstehende Schaden wirkt sich unmittelbar auf die Termine und mittelbar auch auf die Kosten aus.

    9 ) Vergaberisiken aufgrund von Marktsitua-tion

    erhöht nicht berücksichtigt/

    ggf. erheblich

    In der aktuellen Marktsituation sind Submissionsergebnisse vermehrt um ein Vielfaches höher als übliche Marktpreise. Daraus folgert die starke Indexsteigerung, mit unsicherer Preisentwicklung. Die hohe Auslastung der Bauwirtschaft bedingt ein erhöhtes Risiko Ausschreibungen aufheben und neu ausschreiben zu müssen, wenn kein entsprechendes Angebot eingeht.

    10 ) Planungs- und Ausführungsrisiko, Schä-den

    etwas erhöht teilweise

    berücksichtigt

    Es liegt noch keine abgeschlossene Entwurfs- und Ausführungsplanung vor. Die Detaillierung be-dingt ggf. Plananpassungen aus denen sich Kostenverschiebungen ergeben können. Aus Planungs-risiken können sich ebenfalls terminliche Auswirkungen ergeben. Änderungen im Stand der Technik bedingen Anpassungen von Gesetzen, Normen, Vorschriften und Richtlinien die zu Planungsanpassungen führen können. Mangelhafte Leistungserbringung sowie Beschädigungen durch Dritte können nicht ausgeschlossen werden. Regelausnahmen in der Brandschutzplanung sind grundlegend abgestimmt, es sind keine Zustim-mungen im Einzelfall oder Sonderlösungen geplant.

    11 ) Bauumfeld etwas erhöht teilweise

    berücksichtigt

    Die innerstädtische Lage mit ungünstiger Erschließung bedingt eine besondere Baustelleninfrastruk-tur und Koordination. Durch Vattenfall werden zeitgleich zur Bauausführung Verlegungsarbeiten in der Müller-Breslau-Straße durchgeführt, Abstimmungen haben stattgefunden. Bei zeitlicher Verschiebung der Arbeiten kann es zu Störungen bei der Baustellenlogistik kommen.

    12 ) Insolvenzen gering nicht berücksichtigt

    ggf. erheblich

    Im Zuge der VOB-Vergabeverfahren werden die Bieter auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft. Dieses schließt aber nicht aus, dass Auftragnehmer durch Gründe, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, während der Bauphase in die Insolvenz geraten. Dies gilt ebenso für freiberuf-lich tätige. Die ggf. entstehenden Mehrkosten sowie terminlichen Auswirkungen für und aus der Beauftragung neuer Firmen sind nicht abschätzbar.

    13 ) Bauzeitrisiko etwas erhöht nicht berücksichtigt/

    ggf. erheblich

    Das Bauzeitrisiko umfasst neben Bauablaufstörungen, Verzögerungen im Bauablauf und einer an-schließenden Anpassung von Vertragsterminen/ Bauzeitverlängerung bei den Folgegewerken Ver-längerung von zeitbezogenen Leistungen (Vorhaltekosten, Bewachung, Logistik etc.).

  • Anlage 2

    (1250, 70234)

    3

    Aufgetreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0, 50) hoch häufig – bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50 – 0,20) erhöht manchmal – bei jedem 5. – 10. Fall (0,20 – 0,10) etwas erhöht selten – bei jedem 10 bis 25. Fall (0,10 – 0,04) gering fast nie – höchstens bei jedem 25. Fall (0,04 -0,00) sehr gering

  • Anlage 3 (1250, 70234)

    Baupreisindex Berechnung der fiktiven Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung

    Gesamtkosten geprüfte EVU 100.220.000 €

    Baupreisindex *) 2,7 %

    Steigerung je Jahr 2.705.940 €

    Steigerung je Quartal 676.485 €

    Geprüfte EVU I. Quartal 2019

    voraussichtliche Fertigstellung III. Quartal 2022

    entspricht 14 Quartale

    Baukostensteigerung (über 14 Quartale) rd. 9.471.000 €

    fiktive Gesamtkosten zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung

    109.691.000 €

    *) Quelle: jährliche Durchschnittswerte (Augustwerte) des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen

    Baupreisindexes für Neubauten (Basisreihe 2010 = 100)

  • Anlage 4-1

    (1250, 70234)

  • Anlage 4-2 (1250, 70234)

    Berechnung der Lebenszykluskosten gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Systemvariante Büro- und Verwaltungsgebäude - Neubau Version 2015 BNB Kriterium 2.1.1 Gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus

    BNB Lebenszykluskostenanalyse nach Barwertmethode Ausgewählte Kosten (Zahlungen und Einnahmen) werden über einen Betrachtungszeitraum von 50 Jahren ermittelt und entsprechend ihres zeitlichen Auftretens abgezinst und dann als Summe (Barwert) aufaddiert. Zur Diskontierung wird ein einheitlicher Kalkulationszinssatz verwendet. Der Barwert wird als Nettobetrag angegeben und auf die Bruttogrundfläche (BGF) bezogen. Die Berechnung nach BNB sieht die Berücksichtigung folgenden ausgewählten Kostengruppen vor:

    • Herstellungskosten nach DIN 276 (KG 300, KG 400 (ohne KG 470), KG 540, KG 530/550/570 (teilweise))

    • Nutzungskosten nach DIN 18960 (KG 311-316 (Versorgung Medien), KG 321 (Entsorgung- Abwasser), KG 311-333 (Reinigung), KG 352/353 (Inspektion und Wartung), KG410/420 (Instandsetzung)

    ermittelt werden Zahlungen für

    - Herstellung, Wartung, Instandsetzung, Reinigung, Wasser + Abwasser, Energie, Ersatzinvestitionen

    Zugrunde gelegte Preissteigerungsraten:

    Zusammenfassung der Berechnung*:

    * die Maßnahmen Neubau Mathematik und Forschungsneubau IMoS werden zusammen nach BNB bewertet, somit erfolgt eine gemeinsame Berechnung der LCC. Hinweis zur Bewertung nach BNB: Im Bewertungsmaßstab wird berücksichtigt, dass neben der Büronutzung andere Flächenarten wie Vorlesungs- und Laborräume (BNB Systemvariante Unterrichtsgebäude) auftreten, daher wird ein projektbezogener flächengewichteter Bewertungsmaßstab ermittelt. Ergebnis: Über den Betrachtungszeitraum von 50 Jahren fallen über beide Maßnahmen verteilt insgesamt Zahlungen von ca. 330 Mio.€ (o.g. Herstellungs- und Nutzungskosten) an, bezogen auf die BGF sind dies 7.705€ /m2 BGF.