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Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich! Kontaktieren Sie uns bitte. Zentrale Buchungs- und Reservierungsstelle Telefon: 0611 75 - 2010 Mo. – Do.: 8.00 – 16.00 Uhr, Fr.: 8.00 – 15.00 Uhr Fax: 0611 75 - 3968 E-Mail: [email protected] Häufig gestellte Fragen zur Belegung der Ferienhäuser und zum Anmeldeverfahren Wie erkenne ich, wann ich mich für welches Angebot anmelden muss? Wir haben eigene Ferienhäuser und -anlagen , die vom Sozialwerk.Bund selbst bewirt- schaftet werden. Weiterhin ergänzen wir das Portfolio der Erholungsangebote um Ver- trags- und Kooperationspartner-Angebote , um Ihnen attraktive und abwechslungs- reiche Möglichkeiten bieten zu können. Im Magazin sind alle Angebote der Familien- erholung mit entsprechenden Symbolen ge- kennzeichnet. Bitte klappen Sie hierfür unbe- dingt die hintere Umschlagseite aus, um die Symbolerklärungen sehen zu können. Im Internet haben wir detaillierte Informatio- nen bei den jeweiligen Angeboten aufgeführt. Wie melde ich mich an? Wie buche ich? Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche An- meldung mit dem Formular „Anmeldung für einen Erholungsaufenthalt“ - Blatt 3/4. Sie können uns Ihre Anmeldung jederzeit zusenden. Wir bearbeiten diese zum ent- sprechenden Stichtag. Für Buchungen aus den „Freien Zeiten“ be- nötigen wir die schriftliche Anmeldung um- gehend nach Ihrer telefonischen Vorreser- vierung, spätestens innerhalb von 10 Tagen, da danach die Vorreservierung verfällt. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Anmel- dung umgehend nach Ihrer telefonischen Vorreservierung. Buchungen bei unseren Vertragspartnern sind erst nach deren Rück- bestätigung verbindlich, da jederzeit ein Bu- chungsstopp erteilt werden kann. Warum gibt es Stichtage? Als gemeinnütziger Verein vergeben wir die vorhandenen Ferienplätze nach den sozialen Kriterien und den Vorgaben zur Gemeinnützigkeit. Das Kalenderjahr wird in drei verschiedene Reisezeiträume aufgeteilt, deren Belegung zu den jeweiligen Stichtagen geöffnet wird. Gibt es mehr Anmeldungen als verfügbare Buchungsmöglichkeiten, werden die An- meldungen nach dem vom Hauptvorstand festgelegten Punktesystem bewertet und berücksichtigt. Was ist das Punktesystem? Um eine gerechte Verteilung der vorhande- nen Ferienplätze zu gewährleisten, werden die Anmeldungen hinsichtlich verschiedener Kriterien bewertet, die Sie detailliert auf Seite 99 aufgeführt finden. Der Hauptvorstand hat das Punktesystem um die Berücksichtigung von Alleinerziehen- den und von Haushaltseinkommen unterhalb des Gemeinnützigkeitsregelsatzes ergänzt. Zusätzlich zur bisherigen Punktevergabe werden nun für den Nachweis der Gemein- nützigkeit über das Haushalts- einkommen (= Einkommen ist niedriger als der zugrunde zu legende Regelsatz) und für Alleinerziehende, die mit Kin- dern verreisen, 10 Punkte an- gerechnet. Warum muss ich die Angaben zur Gemeinnützigkeit (Punkt 8 Anmeldung Familienerholung) ausfüllen? Das Sozialwerk.Bund ist ein gemeinnütziger Verein, der nach den Vorgaben der Abga- benordnung mindestens 2/3 aller Reisen ge- meinnützig vergeben muss, um den Status „gemeinnützig“ zu erfüllen. Stichtag 15.01. 01.09. 01.11. Reisezeit Ab Anfang der bundesweiten Sommerferien (ca. Ende Juni) einschl. Herbstferien bis 30.11. Ab 01.12., Weihnachts- und Winter-/Faschings- ferien bis vor den Osterferien Ab Osterferien einschl. Pfingst- ferien bis vor Beginn der bundesweiten Sommerferien (ca. Ende Juni) Die Erklärung zur Gemeinnützigkeit muss auf jeder Anmeldung für jede gebuchte Rei- se unabhängig von den Stichtagsbelegun- gen abgegeben werden. Eine ausführliche Beschreibung mit Ausfüll- beispiel finden Sie auf Seite 105/Blatt 5. Ich habe den Stichtag verpasst. Was nun? Bitte senden Sie uns trotzdem Ihre schriftli- che Anmeldung mit Ihrem Buchungswunsch zu. Wir werden nach Erstbelegung Ihre „zu spät“ eingegangene Anmeldung nachgela- gert bearbeiten – bevor die noch verfügba- ren Kapazitäten in den „Freien Zeiten“ veröf- fentlicht werden. Sind auch Buchungen nach den Stichtagsbelegungen möglich? Wenn die Stichtagsbelegung abgeschlossen ist, werden noch freie Termine als „Freie Zei- ten“ veröffentlicht. Innerhalb der jeweiligen Buchungsperiode sind dann noch verfügbare Kapazitäten sofort buchbar. Wenn Sie einen Reisewunsch zu einer schon ausgebuchten Zeit haben, können Sie sich jederzeit auf unsere Warteliste aufnehmen lassen. Wird eine Reise in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum zurückgegeben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, bevor wir diese Reise in den „Freien Zeiten“ anbieten. Stand 2018/2019 Sie buchen bei der Zentralen Buchungs- und Reservierungsstelle Unsere Familienerholungsangebote, die nur im Rahmen der Stichtagsbelegungen gebucht werden können. Zu erkennen am Logo Stichtagsbelegung. Die Termine für die Stichtagsbelegungen /Blatt . Für verschiedene Angebote unserer Vertragspartner erhalten wir nur ein widerrufbares Kontingent. Diese Angebote sind Sofort buchbar! Sie buchen direkt bei den jeweiligen Vertragspartnern Unsere Vertrags-/Kooperationspartner gewähren Sonderkonditionen/Rabatte auf ihre Preise. Die Kontaktdaten sind in den Angeboten enthalten. Diese Angebote sind Sofort und direkt beim Partner buchbar

Häufig gestellte Fragen zur Belegung ... - sozialwerk.bund.de · Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich! Kontaktieren Sie uns bitte. Zentrale Buchungs- und Reservierungsstelle

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Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich! Kontaktieren Sie uns bitte.

Zentrale Buchungs- und ReservierungsstelleTelefon: 0611 75 - 2010Mo. – Do.: 8.00 – 16.00 Uhr, Fr.: 8.00 – 15.00 UhrFax: 0611 75 - 3968E-Mail: [email protected]

Häufig gestellte Fragen zur Belegung der Ferienhäuser und zum Anmeldeverfahren

Wie erkenne ich, wann ich mich für welches Angebot anmelden muss?

Wir haben eigene Ferienhäuser und -anlagen , die vom Sozialwerk.Bund selbst bewirt-

schaftet werden. Weiterhin ergänzen wir das Portfolio der Erholungsangebote um Ver-trags- und Kooperationspartner-Angebote

, um Ihnen attraktive und abwechslungs-reiche Möglichkeiten bieten zu können.

Im Magazin sind alle Angebote der Familien-erholung mit entsprechenden Symbolen ge-kennzeichnet. Bitte klappen Sie hierfür unbe-dingt die hintere Umschlagseite aus, um die Symbolerklärungen sehen zu können.

Im Internet haben wir detaillierte Informatio-nen bei den jeweiligen Angeboten aufgeführt.

Wie melde ich mich an? Wie buche ich?

Bitte senden Sie uns Ihre schriftliche An-meldung mit dem Formular „Anmeldung für einen Erholungsaufenthalt“ - Blatt 3/4.

Sie können uns Ihre Anmeldung jederzeit zusenden. Wir bearbeiten diese zum ent-sprechenden Stichtag.

Für Buchungen aus den „Freien Zeiten“ be-nötigen wir die schriftliche Anmeldung um-gehend nach Ihrer telefonischen Vorreser-vierung, spätestens innerhalb von 10 Tagen, da danach die Vorreservierung verfällt.

Bitte senden Sie Ihre schriftliche Anmel-dung umgehend nach Ihrer telefonischen Vorreservierung. Buchungen bei unseren Vertragspartnern sind erst nach deren Rück-bestätigung verbindlich, da jederzeit ein Bu-chungsstopp erteilt werden kann.

Warum gibt es Stichtage?

Als gemeinnütziger Verein vergeben wir die vorhandenen Ferienplätze nach den sozialen Kriterien und den Vorgaben zur Gemeinnützigkeit.

Das Kalenderjahr wird in drei verschiedene Reisezeiträume aufgeteilt, deren Belegung zu den jeweiligen Stichtagen geöffnet wird.

Gibt es mehr Anmeldungen als verfügbare Buchungsmöglichkeiten, werden die An-

meldungen nach dem vom Hauptvorstand festgelegten Punktesystem bewertet und berücksichtigt.

Was ist das Punktesystem?

Um eine gerechte Verteilung der vorhande-nen Ferienplätze zu gewährleisten, werden die Anmeldungen hinsichtlich verschiedener Kriterien bewertet, die Sie detailliert auf Seite 99 aufgeführt fi nden.

Der Hauptvorstand hat das Punktesystem um die Berücksichtigung von Alleinerziehen-den und von Haushaltseinkommen unterhalb des Gemeinnützigkeitsregelsatzes ergänzt.

Zusätzlich zur bisherigen Punktevergabe werden nun für den Nachweis der Gemein-nützigkeit über das Haushalts-einkommen (= Einkommen ist niedriger als der zugrunde zu legende Regelsatz) und für Alleinerziehende, die mit Kin-dern verreisen, 10 Punkte an-gerechnet.

Warum muss ich die Angaben zur Gemeinnützigkeit (Punkt 8 Anmeldung Familienerholung) ausfüllen?

Das Sozialwerk.Bund ist ein gemeinnütziger Verein, der nach den Vorgaben der Abga-benordnung mindestens 2/3 aller Reisen ge-meinnützig vergeben muss, um den Status „gemeinnützig“ zu erfüllen.

Stichtag 15.01. 01.09. 01.11.

Reisezeit

Ab Anfang der bundesweiten Sommerferien (ca. Ende Juni) einschl. Herbstferien bis 30.11.

Ab 01.12., Weihnachts- und Winter-/Faschings-ferien bis vor den Osterferien

Ab Osterferien einschl. Pfi ngst-ferien bis vor Beginn der bundesweiten Sommerferien (ca. Ende Juni)

Die Erklärung zur Gemeinnützigkeit muss auf jeder Anmeldung für jede gebuchte Rei-se unabhängig von den Stichtagsbelegun-gen abgegeben werden.

Eine ausführliche Beschreibung mit Ausfüll-beispiel finden Sie auf Seite 105/Blatt 5.

Ich habe den Stichtag verpasst. Was nun?

Bitte senden Sie uns trotzdem Ihre schriftli-che Anmeldung mit Ihrem Buchungswunsch zu. Wir werden nach Erstbelegung Ihre „zu spät“ eingegangene Anmeldung nachgela-gert bearbeiten – bevor die noch verfügba-ren Kapazitäten in den „Freien Zeiten“ veröf-fentlicht werden.

Sind auch Buchungen nach den Stichtagsbelegungen möglich?

Wenn die Stichtagsbelegung abgeschlossen ist, werden noch freie Termine als „Freie Zei-ten“ veröffentlicht. Innerhalb der jeweiligen Buchungsperiode sind dann noch verfügbare Kapazitäten sofort buchbar.

Wenn Sie einen Reisewunsch zu einer schon ausgebuchten Zeit haben, können Sie sich jederzeit auf unsere Warteliste aufnehmen lassen. Wird eine Reise in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum zurückgegeben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, bevor wir diese Reise in den „Freien Zeiten“ anbieten.

Stand 2018/2019

Sie buchen bei der Zentralen Buchungs- und Reservierungsstelle Unsere Familienerholungsangebote, die nur im Rahmen der Stichtagsbelegungen gebucht werden können. Zu erkennen am Logo Stichtagsbelegung. Die Termine für die Stichtagsbelegungen /Blatt .

Für verschiedene Angebote unserer Vertragspartner erhalten wir nur ein widerrufbares Kontingent. Diese Angebote sind Sofort buchbar!

Sie buchen direkt bei den jeweiligen Vertragspartnern Unsere Vertrags-/Kooperationspartner gewähren Sonderkonditionen/Rabatte auf ihre Preise. Die Kontaktdaten sind in den Angeboten enthalten. Diese Angebote sind Sofort und direkt beim Partner buchbar

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Übersicht:

Anmeldeformulare sind im Magazin auf folgenden Seiten

Seminare ........................................................................... 104

Kinder, Jugend und 18plus ................................................ 105

Familienerholung .............................................................. 107

Beitrittserklärung ................................................................... 111

Änderung Ihrer Mitgliedsdaten ............................................... 112

Anmeldeformulare, Buchungsbedingungen und -formalitäten

50 Punkte

10 Punkte

10 Punkte

1 Punkt

3 Punkte

1 Punkt

2 Punkte

2 Punkte

• Mitglieder, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen,erhalten (Punkt 8 des Anmeldeformulars)

• Mitglieder, deren Haushaltseinkommen niedriger als der für diereisenden Personen zugrunde zu legende Regelsatz gem. Punkt 8des Anmeldeformulars ist, erhalten

• Alleinerziehende, die mit Kindern verreisen, erhalten

• Wie viele Jahre sind Sie Mitglied im Sozialwerk.Bund und nicht verreist?Sie erhalten für jedes Jahr der Mitgliedschaft ab der letzten Reise

• Jedes mitreisende schulpflichtige Kind bzw. Enkelkind des Mitglieds

• Jedes mitreisende nichtschulpflichtige Kind bzw. Enkelkinddes Mitglieds

• Schwere Erkrankung in den letzten 12 Monaten, je Person

• Schwerbehinderte Mitglieder, Ehepartner oder Lebensgefährte undKinder des Mitglieds mit einem Grad der Behinderung (GdB) von min-destens 50, die am Ferienaufenthalt teilnehmen, je Person

Besondere Hinweise für die Buchung von Familienerholungsreisen:

Ihre Anmeldung muss bis zum 15. Januar 2019*, 1. September 2019** bzw. 1. November 2019*** vollständig ausgefüllt mit allen Anla-gen in der Zentralen Buchungs- und Reservierungsstelle der Hauptgeschäftsstelle Wiesbaden per Post, Fax oder E-Mail einge-gangen sein.Jede Anmeldung wird nach einem vom Hauptvorstand des Sozialwerk.Bund festge-legten Punktesystem bewertet. Die wichtigsten Kriterien dazu zusammengefasst:

Nachdem Ihre Anmeldung nach diesen Krite-rien „bepunktet“ wurde, werden die einzelnen Punkte zu einer Gesamtpunktzahl addiert.

Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Fe-rienplätze erfolgt nach der Reihenfolge der er-mittelten Gesamtpunktzahl, beginnend mit der höchsten Punktzahl.

Nun kommt es darauf an, wie viele Punk-te die Familien haben, die zur gleichen Zeit wie Sie zum selben Ziel reisen möchten. Haben Sie mehr Punkte, erhalten Sie den Zu-schlag, sonst die anderen Familien.

Sind alle Häuser des Sozialwerk.Bund nach diesem Verfahren belegt, werden die Reservie-rungsbestätigungen für die Sommerbelegung (Stichtag 15.1.) ab Anfang Februar verschickt.

Die Anmeldungen, für die zu diesem Zeit-punkt noch keine Reservierungsbestätigung gegeben werden können, werden noch nicht benachrichtigt. Erfahrungsgemäß werden ca. 20 % der bestätigten Reisen wieder zurück-gegeben oder geändert, sodass erneut freie Kapazitäten entstehen, die dann an dieje-nigen vergeben werden, die aufgrund einer niedrigeren Punktzahl noch nicht berücksich-tigt werden konnten. Dies erfolgt in der Regel ab Mitte Februar.

Zu diesem Zeitpunkt noch freie Termine bie-ten wir bis ca. Anfang März den Anmeldern, die eine Absage erhalten haben, exklusiv an. Danach werden die freien Zeiten im Internet veröffentlicht.

Auch in den nächsten Wochen ergeben sich noch Reiserückgaben oder -änderungen, so-dass immer wieder freie Kapazitäten entste-hen können. Wenn Sie sich auf die Warteliste aufnehmen lassen, werden wir Sie sofort infor-mieren, wenn eine Reise zurückgegeben wird, die in Ihrem Wunschzeitraum liegt.

In eigener Sache

Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung, so früh es Ihnen möglich ist, unter Angabe einer Telefonnummer, unter der Sie für eventuelle Nachfragen tagsüber zu erreichen sind. Er-fahrungsgemäß gehen ca. ein Drittel der An-meldungen (ca. 550 Stück) in den letzten zwei Tagen vor dem Anmeldestichtag ein. Da alle Anmeldungen noch „bepunktet“ werden müs-sen, tragen Sie mit einer frühen Zusendung zu einer schnelleren Bearbeitung bei.

Herzlichen Dank

* Für die Reisezeit von den Sommerferien2019 bis Ende November 2019 (einschl.Herbstferien)

** Für die Reisezeit von Dezember 2019 bis vor den Osterferien 2020 (einschl. Weih-nachts-/Winter- und Faschingsferien)

*** Für die Reisezeit von den Osterferien 2020 bis vor den Sommerferien 2020 (einschl. Pfingstferien)

Vertrags-/Partnerangebot können teilweise ohne Stichtagsbelegung im Rahmen verfügbarer freier Zeiten und nach den Anmeldere-

gularien der Veranstalter gebucht werden.

Anmeldeschluss Kinder,

Jugend und 18plus:

31. Januar 2019

Anmeldeschluss Familie:

15. Januar 2019*

1. September 2019**

1. November 2019***

Anmeldeschluss Seminare:

Termin für das jeweilige

Seminar auf den

Angebotsseiten (S. 96 bis 101)

Formulare & Informationen

Stand 2018/2019

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1 5

2 6

3 7

4 Insgesamt

Anmeldung für einen Erholungsaufenthalt

Telefon: 0611 75-2010 · Fax: 0611 75-3968 E-Mail: [email protected]

Kundennummer (Soweit bekannt. Wird bei erstmaliger Anmeldung von der Hauptgeschäftsstelle vergeben.)

3. Unterbringung

Einzelzimmer 1 Raum Ferienwohnung Bungalow

Doppelzimmer 2 Räume Küche Haus

Appartement 3/4 Räume Mobilheim

4. Reisezeit (Reisezeitraum: Je größer der Zeitraum, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Zusage)

Frühestmögliche Anreise Spätestmögliche Abreise Anzahl der Übernachtungen

Auf die Schulferien angewiesen Ferien vom bis

Es wurde bereits telefonisch vorreserviert (nur für Termine aus freien Zeiten möglich)

5. Für den Aufenthalt werden folgende Personen angemeldetName, Vorname Geburtsdatum Familienzugehörigkeit Schulpflichtig Mitglied* Nichtmitglied**

a) Anmeldende/-r (s. oben Punkt 1)

b)

c)

d)

e)

f)

* Als Mitglieder gelten auch Ehepartner/Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr** Nichtmitglieder zahlen ein höheres Entgelt

6. Kindergeldberechtigte Kinder der Familie:

Alter

Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e. V.

HauptgeschäftsstelleZentrale Buchung und Reservierung

65180 Wiesbaden

1. Angaben zur Person des Anmeldenden

Name, Vorname

Straße und Hausnummer Telefon privat

PLZ, Ort Telefon dienstlich

E-Mail privat Mobilnummer

E-Mail dienstlich Faxnummer

Dienststelle Entgeltgruppe

2. Reiseziel nach Wünschen

1. 3.

2. 4.

Bearbeitungsvermerke der Zentralen Buchung und Reservierung (bitte nicht ausfüllen)

Anzahl Hund/Katze

Alternativen bez. der Unter bringung werden akzeptiert

Ja Nein keine Unterkunft mit Haustierzulassung

Bitte wählen Sie nur einen

Übertragungsweg. Die

sicherste Übermittlung ist

per E-Mail-Anhang.

Bitte vollständig in Druckbuchstaben oder elektronisch ausfüllen. Es beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet Nachfragen. Alle Bestätigungen und die meisten Reiseunterlagen erhalten Sie per E-Mail. Bitte unbedingt Ihre private E-Mail-Adresse angeben.

Familie Anmeldeformular

Stand 2018/2019

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Ärztliche Bestätigung zu c):

Formulare

Wenn zu 8 a) - c) keine Angaben gemacht werden, ist die Berechnung des Haushaltseinkommens (Teil I) und Nettovermögens (Teil II)zur Ermittlung der Gemeinnützigkeit auszufüllen. Auf dem beigefügten Blatt finden Sie Beispiele, die das Ausfüllen der unten aufge-führten Berechnung erleichtern sollen.

9. Buchungsbedingungen

Die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben werden versichert. Ich habe die Buchungsbedingungen zur Kenntnis genommenund erkenne sie als verbindlich an.

Datenschutz: Mit meiner Unterschrift willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nach der „Information zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung“ - siehe letzte Seite - ein.

Ort, Datum Unterschrift

Teil IDer zugrunde zu legende Regelsatz (1.1.2018 - ändert sich jährlich) für die umseitig angemeldeten Personen wird wie folgt berechnet:

Ehe-/Lebenspartner 1.496,00 EUR x Pers. = EUR(Anmelder und Partner)

Alleinstehende(r)/Alleinerziehende(r)(Anmelder) 2.080,00 EUR x Pers. = EUR

Kinder bis unter 6 Jahren 960,00 EUR x Pers. = EUR

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 1.184,00 EUR x Pers. = EUR

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 1.264,00 EUR x Pers. = EUR

Volljährige im Haushalt 1.328,00 EUR x Pers. = EUR

Insgesamt (für Sie zutreffender Regelsatz) EUR

Teil IIDie unter Punkt 5 angemeldeten Personen haben ein Nettovermögen ohne Hausrat, Schmuck, selbst bewohntes Einfamilienhaus, das den Betrag von 15.500,00 EUR (Verkehrswert) je angemeldete Person

** Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden usw.) höher als 83,33 Euro, so ist der Mehrbetrag den 83,33 Euro hinzuzurechnen.

Das zu vergleichende Haushaltseinkommen der angemeldeten Personen berechnet sich wie folgt:

Summe der monatlichen Bruttoeinkünfte einschl. Kindergeld (Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten, sonstige Bezüge z.B. Unterhaltsansprüche) abzgl. zu leistender Unterhaltszahlungenabzgl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag**je Arbeitnehmer und je Pensionär

abzgl. 1/12 von 576,00 Euro je Pensionär

abzgl. 1/12 von 102,00 Euro je Rentner

abzgl. 1/12 von 180,00 Euro je Empfängersonstiger Bezüge (z.B. Unterhalt)

Andere Einkünfte (Einnahmen abzgl. Wer bungskosten. Diese können Sie z.B. Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw. Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen.)

Mit den Regelsätzen zu vergleichendes Haushaltseinkommen:

7. Angaben zu Schwerbehinderung

Zu den unter Punkt 5 Angemeldeten gehören Personen, die eine Schwerbehinderung haben:

Grad der Behinderung (GdB) ab 50 (Kopie des Ausweises beifügen)

Rollstuhlfahrer Erheblich gehbehindert

(Alle Angaben sind wichtig für die Unterbringung bzw. die Vergabe während der Ferienzeit)

8. Angaben für den Nachweis der Gemeinnützigkeit(siehe Information gegenüberliegende Seite)

a) Alle unter Punkt 5 angemeldeten Personen werden zum Aufenthaltsbeginn das 75. Lebensjahr vollendet haben

b) Eine oder mehrere der unter Punkt 5 angemeldeten Personen haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 (Kopie des Ausweises beifügen)

c) Alle unter Punkt 5 angemeldeten Personen sind erheblich erholungsbedürftig (ärztliche Bestätigung beigefügt oder Arztstempel im vorgesehenen Feld rechts)

d) Ermittlung der Gemeinnützigkeit anhand des Haushaltseinkommens und des Nettovermögensmit Gegenüberstellung der Regelsätze des Bundessozialhilfegesetzes/§ 53 der Abgabenordnung

nicht übersteigt übersteigt

+ EUR

–83,33 EUR = – EUR

–48,00 EUR = – EUR

–8,50 EUR = – EUR

–15,00 EUR = – EUR

= + EUR

EUR

Name, Vorname, Reiseziel

Senden Sie die Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail an die Zentrale Buchung und Reservierung. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Vertrauensperson vor Ort.

Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldungen können bearbeitet werden.

h l b

Bitte unbedingt ausfüllen.

Ohne diese Angaben

kann Ihre Buchung nicht

bearbeitet werden.

Familie Anmeldeformular

Stand 2018/2019

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Teil I

Berechnung anhand des Regelsatzes der angemeldeten Personen

Ehe-/Lebenspartner 1.496,00 EUR x 2 Pers. = 2.992,00 EUR

Alleinstehende(r)/Alleinerziehende(r) 2.080,00 EUR x Pers. = EUR

Kinder bis unter 6 Jahren 960,00 EUR x Pers. = EUR

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 1.184,00 EUR x 2 Pers. = 2.368,00 EUR

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 1.264,00 EUR x Pers. = EUR

Volljährige im Haushalt 1.328,00 EUR x Pers. = EUR

Insgesamt (für Sie zutreffender Regelsatz) 5.360,00 EUR

Die unter Punkt 5 angemeldeten Personen haben ein Nettovermögen ohne Hausrat, Schmuck, selbst bewohntes Einfamilienhaus, das den Betrag von 15.500,00 EUR (Verkehrswert) je angemeldete Person

nicht übersteigt übersteigt

** Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden usw.) höher als 83,33 Euro, so ist der Mehrbetrag den 83,33 Euro hinzuzurechnen.

Berechnung des Haushaltseinkommens der angemeldeten Personen

Summe der monatlichen Bruttoeinkünfte einschl. Kindergeld (Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten, sonstige Bezüge z.B. Unterhaltsansprüche) abzgl. zu leistender Unterhaltszahlungenabzgl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag**je Arbeitnehmer und je Pensionär

abzgl. 1/12 von 576,00 Euro je Pensionär

abzgl. 1/12 von 102,00 Euro je Rentner

abzgl. 1/12 von 180,00 Euro je Empfänger sonstiger Bezüge (z.B. Unterhalt)

Andere Einkünfte (Einnahmen abzgl. Wer bungskosten. Diese können Sie z.B. Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw. Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen.)

Mit den Regelsätzen zu vergleichendes Haushaltseinkommen:

+ 3.728,00 EUR

–83,33 EUR = – -83,33 EUR

–48,00 EUR = – EUR

–8,50 EUR = – EUR

–15,00 EUR = – EUR

= + EUR

3.644,67 EUR

Teil I

Berechnung anhand des Regelsatzes der angemeldeten Personen

Ehe-/Lebenspartner 1.496,00 EUR x 4 Pers. = 5.984,00 EUR

Alleinstehende(r)/Alleinerziehende(r) 2.080,00 EUR x Pers. = EUR

Kinder bis unter 6 Jahren 948,00 EUR x Pers. = EUR

Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 1.184,00 EUR x 1 Pers. = 1.184,00 EUR

Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 1.244.00 EUR x 2 Pers. = 2.528,00 EUR

Volljährige im Haushalt 1.328,00 EUR x Pers. = EUR

Insgesamt (für Sie zutreffender Regelsatz) 9.696,00 EUR

Die unter Punkt 5 angemeldeten Personen haben ein Nettovermögen ohne Hausrat, Schmuck, selbst bewohntes Einfamilienhaus, das den Betrag von 15.500,00 EUR (Verkehrswert) je angemeldete Person

nicht übersteigt übersteigt

** Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden usw.) höher als 83,33 Euro, so ist der Mehrbetrag den 83,33 Euro hinzuzurechnen.

Berechnung des Haushaltseinkommens der angemeldeten Personen

Summe der monatlichen Bruttoeinkünfte einschl. Kindergeld (Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten, sonstige Bezüge z.B. Unterhaltsansprüche) abzgl. zu leistender Unterhaltszahlungen

abzgl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag**je Arbeitnehmer und je Pensionär

abzgl. 1/12 von 576,00 Euro je Pensionär

abzgl. 1/12 von 102,00 Euro je Rentner

abzgl. 1/12 von 180,00 Euro je Empfängersonstiger Bezüge (z.B. Unterhalt)

Andere Einkünfte (Einnahmen abzgl. Wer bungskosten. Diese können Sie z.B. Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw. Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen.)

Mit den Regelsätzen zu vergleichendes Haushaltseinkommen:

+ 7.865,00 EUR

–83,33 EUR = – -166,66 EUR

–48,00 EUR = – -48,00 EUR

–8,50 EUR = – -8,50 EUR

–15,00 EUR = – EUR

= + EUR

7.641,84 EUR

Wichtige Information zum Anmeldeverfahren, Punkt 8 a)–d)Das Sozialwerk.Bund ist ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt jährlich nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis erbringen zu können, ist es notwendig, dass die Fragen zu Punkt 8 beantwortet und ggf. Atteste oder entsprechende Bescheinigungen beigefügt werden.

Eine Erfüllung der Gemeinnützigkeit ist gegeben, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen besteht:a) Alle angemeldeten Personen sind 75 Jahre oder älter.b) Eines oder mehrere der reisenden Familienmitglieder ist/sind mindestens zu 80% schwerbehindert.c) Der Aufenthalt für alle angemeldeten Personen wird ärztlich befürwortet

(Stempel und Unterschrift Ihres Arztes im Feld zu Frage 8c) ist ausreichend; Gültigkeit 1 Jahr).d) Das Gesamteinkommen (Teil I) und das Vermögen (Teil II) der Reisenden liegen unter bestimmten Grenzen

(zum Vermögen zählen nicht: Hausrat, Schmuck, selbst bewohntes Einfamilienhaus in angemessener Ausstattung).

Liegt eine der Voraussetzungen nach Punkt 8 a)–c) nicht vor, muss für die angemeldeten Personen die Berechnung nach 8 d) ausgefüllt werden. Nachfolgend zwei Beispiele:

Beispiel 1Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann (nur ein Elternteil berufstätig) sowie ihre Kinder (6 und 13 Jahre alt). Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Beispiel 2Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann (beide berufstätig) sowie ihre Kinder (7, 14 und 16 Jahre alt) und die Großeltern (Pensionär, Rent-nerin), die einen eigenen Haushalt haben. Die Berechnung sieht wie folgt aus:

Bitte ankreuzen nicht vergessen!

Bitte ankreuzen nicht vergessen!

Frau und Herr Mustermann

Kind 7 Jahre

Kinder 14 und 16 Jahre

Frau/Herr Mustermann & Grossmutter/Grossvater

Kinder 6 und 13 Jahre

X

X

Familie Anmeldeformular

Stand 2018/2019

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Stand 2018/2019

Formulare

Buchungsbedingungen für dieFamilienerholungsangebote des Sozialwerk.Bund

1. Teilnahmeberechtigung

Die Angebote können von allen Mitgliedern des Sozialwerk.Bund und anderer Sozialwer-ke der Bundesverwaltungen, vom Ehepart-ner/Lebensge fährten und wirtschaftlich nicht selbstständigen Kindern (kindergeldberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr) des Mitglieds in Anspruch genommen werden. Die Aufnahme von wirtschaftlich selbstständigen Familienmit-gliedern sowie von Nichtmitgliedern ist für ein höheres Entgelt im Rahmen freier Kapazitäten möglich. Nicht aufgenommen werden Kranke, wenn sie wegen ansteckender Krankheiten oder aus anderen Gründen eine Gefährdung für andere darstellen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung für einen Erholungsurlaub muss schriftlich mit dem vorgegebenen For-mular erfolgen und kann jederzeit eingereicht werden.

3. Bearbeitung und Zusage/Absage

Die Hauptgeschäftsstelle bearbeitet eine An-meldung schnellstmöglich.

Für die Ferienzeiten in den Bundesländern sind die jeweils gültigen Stichtage maßgebend, ab denen eine Bearbeitung mit Zu- oder Absage auf Grundlage des vom Hauptvorstand be-schlossenen Punkte systems erfolgt.

4. Zahlung und Nebenkosten

Nach Erhalt der Zusage sind 50 % des Rech-nungsbetrages innerhalb von 14 Tagen, der Restbetrag spätestens 60 Tage vor Aufenthalts-beginn zu zahlen. Bei einem Rechnungsbetrag unter 150,00 Euro ist der Gesamtbetrag inner-halb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage zu zahlen. Die Zuschläge für Nichtmitglieder und zusätzliche Leistungen werden nach den jeweils gültigen Entgelten berechnet.

5. Buchungsänderungen

Buchungsänderungen (Änderung von Reise-ziel, -termin, Unterkunfts art oder der ange-meldeten Personen) können nach Abspra-che mit der Hauptgeschäftsstelle gegen ein Entgelt vorgenommen werden. Hierzu zählt auch die Übertragung der Reservierung auf eine andere Person.

6. Vertragskündigung aufgrund höherer

Gewalt

Wird der Erholungsurlaub infolge höherer Ge-walt, z.˘B. Krieg, Natur ereignis oder Epidemien, erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, kann der Vertrag vor Aufenthaltsbeginn gekün-digt werden. Die gezahlten Entgelte werden mit Ausnahme der Buchungs gebühr erstattet. Wei-ter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Rücktritt durch das Sozialwerk.Bund

Das Sozialwerk.Bund ist berechtigt, beinicht fristgerechtem Zah lungseingang nach Punkt 4 von der Zusage des Erholungsurlaubs zurückzu treten. In diesem Fall gelten die unter Punkt 8 festgelegten Reiserück tritts kosten.

8. Rücktritt des Anmeldenden,

Reiserücktrittskostenversicherung

Der Rücktritt von einem zugesagten Erholungs-urlaub kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Er-klärung beim Sozialwerk.Bund. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Bei Rücktritt vom zugesagten Erholungsurlaub sind

– bis zum 60. Tag vor dessen Beginn 23,00 Euro, – bis zum 30. Tag vor dessen Beginn 50 % und– ab dem 30. Tag vor dessen Beginn 100 %

vom Übernachtungsentgelt zu zahlen.

Wird bis spätestens einen Arbeitstag (Montag bis Freitag) vor Anreise das Vorliegen der nach-stehenden, schriftlich zu belegenden Härtefälle nachgewiesen, treten die oben aufgeführten Fris-ten nicht in Kraft, und das Übernachtungsgeld kann auf Antrag bis auf einen Betrag von 23,00 Euro erstattet werden:

a) Tod,b) Unfall,c) Erkrankungen, die den Antritt des

Erholungsurlaubs nicht zulassen und diebei Anmeldung nicht bekannt waren

jeweils des Anmeldenden oder eines Mitrei-senden.

Bei Nichtanreise einzelner Personen sowie Teil-stornierungen, die eine anderweitige Belegung nicht zulassen, werden keine Übernachtungs-gelder erstattet.

Durch Vermittlung des Sozialwerk.Bund kann ein Dritter in die Rechte und Pfl ichten des Zu-rücktretenden eintreten.

Das Sozialwerk.Bund weist die Reisenden aus-drücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung von Reiseab-bruchkosten bzw. Rückführungskosten hin.

9. Vorzeitige Abreise

Bei vorzeitiger Abreise wird vom Sozialwerk.Bund kein Übernachtungsentgelt erstattet, es sei denn, der Grund für die Abreise liegt im Verant wortungsbereich des Sozialwerk.Bund.

10. Aufenthalt in den

Erholungseinrichtungen

In den Erholungseinrichtungen ist die Haus-ordnung für die Gäste verbindlich. Beschä-digungen oder Verlust von Mobiliar, Geschirr und Einrichtungsgegenständen sind von den Gästen fi nanziell auszugleichen. Für von den Gästen mitgebrachte Sachen wird keine Haf-tung übernommen.

Haustiere (Hund/Katze; andere Tiere nur nach vorheriger Absprache) sind nur in explizit auf der Reservierungsbestätigung/Umbuchung ausgewiesenen Wohneinheiten zugelassen. Nicht aufgenommen werden Reptilien und Exoten. Es gilt eine erweiterte Hausordnung.

11. Regelungen von Vertragspartnern des

Sozialwerk.Bund

Für die Erholungseinrichtungen von Vertrags-partnern des Sozialwerk.Bund gelten die von diesen festgelegten gesonderten Regelungen.

12. Gerichtsstand

Bei einem Rechtsstreit ist der Gerichtsstand Wiesbaden.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten im Anmel-deformular werden vom Sozialwerk.Bund entsprechend der “Information zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 Da-tenschutzgrundverordnung“ verarbeitet. Der Anmelder erklärt sich durch seine Unterzeich-nung des Anmeldevordrucks - auch im Namen der in Punkt 5 aufgeführten Personen - aus-drücklich hiermit einverstanden.

Sozialwerk der Inneren Verwaltung

des Bundes e.V.

Hauptgeschäftsstelle: 65180 Wiesbaden

Telefon: 0611 75-2010 · Fax: 0611 75-3968

E-Mail: [email protected]

Internet: www.sozialwerk.bund.de

Buchungsbedingungen Familie

Page 7: Häufig gestellte Fragen zur Belegung ... - sozialwerk.bund.de · Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich! Kontaktieren Sie uns bitte. Zentrale Buchungs- und Reservierungsstelle

Formulare

Information zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Information nach Art. 13 DSGVO für das Formular

Rechtsgrundlage Wir verwenden diese Daten von IhnenEmpfänger von

personenbezogenen Daten

Mitgliedschaft(Beitrittserklärung, Umzug)

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO Mitgliedschaft = vertragsähnliches Verhältnis

Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon- nummer, Mobilnummer, E-Mail, Dienststelle/Arbeit-geber, Arbeitsort, Bankverbindung

Diejenigen ehrenamtlichen Helfer, zu dessen Betreuungsbereich das Mitglied zählt

Anmeldung Erholungsaufenthalt(Familienerholung)

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO = Einwilligung

Name, Vorname, Geburtsdatum, Schwerbehinderung für alle zur jeweiligen Reise angemeldeten Personen; Adresse, Telefonnummern und E-Mail-Adressen (privat und dienstlich), Mobilnummer, Dienststelle/Arbeitge-ber, Entgeltgruppe des Anmeldenden, Gültigkeit ärztl. Attest

Je nach gebuchtem Reiseziel an Kurverwaltungen zur Kurtaxenab-rechnung (§ 30 Bundesmeldege-setz Meldescheine für Beherber-gungsstätten) oder an Vertrags-/Kooperationspartner

Anmeldung Seminare

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DSGVO = Einwilligung

Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-nummern und E-Mail-Adressen (privat und dienstlich), Mobilnummer, Dienststelle/Arbeitgeber, Geschlecht, Schwerbehinderung, spezielle Angaben, sofern erforderlich (z.B. besondere Erfordernis wegen einer Behinderung, Ernährung)

Zur Abwicklung des Seminars einschl. Aufenthalt in der Seminar-einrichtung werden nur die jeweils erforderlichen Daten an Koope-rationspartner (Veranstalter der Seminare), Hotel sowie Seminarleiter weitergegeben.

Anmeldung Kinder, Jugend & 18plus

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a)DSGVO = Einwilligung

Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-nummern und E-Mail-Adressen (privat und dienstlich), Mobilnummer, Dienststelle/Arbeitgeber, Familienein-kommen (mtl. brutto), im Haushalt lebende Personen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Reisepass-/Personal-ausweisnummer, Familienzugehörigkeit des Kindes, Angaben zu Besonderheiten des Kindes (z. B. Erkran-kungen, Medikamenteneinnahmen oder Ernährungs-formen), Atteste, Informationen über Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherungen und Schutzimpfungen, Bade- und Schwimmerlaubnis, Betreuungserlaubnis in Kleingruppen

Kooperationspartner (Reiseveran-stalter für Kinderfreizeiten, Jugendreisen und 18plus- Reisen), Betreuer

Übermittlung an Drittstaaten:Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet nicht statt.

Die geplante Speicherdauer:Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange es für die Vertragserfüllung Ihrer Mitgliedschaft, die Abwicklung des Erho-lungsaufenthaltes, Seminars oder Kinderfreizeit/Jugend-/18plus-Reise und gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften (Abgabenordnung, Handels-gesetzbuch) erforderlich ist.

Ihre Datenschutzrechte:Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Ein-schränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die vor dem 25.05.2018 uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde:Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Die für uns zuständige Datenschutzbehörde ist: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstraße 219, 10117 Berlin

Verantwortliche Stelle ist:Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes e.V. (Sozialwerk.Bund) Vertretungsberechtigter Vorstand: Ralf Bender (Vorsitzender)Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 75-2173, Telefax: +49 611 75-3939, E-Mail: [email protected]

Das Sozialwerk.Bund nimmt den Schutz Ihrer Privat- und Persönlichkeitssphäre ernst und beachtet die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig!

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an unsere Datenschutzbeauftragte:Datenschutzbeauftragte im Sozialwerk.Bund, 65180 Wiesbaden, Telefon: +49 611 75-3756, E-Mail: [email protected]

Das Sozialwerk.Bund erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grund-verordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Formulare & Informationen

Stand 2018/2019