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Betriebsübergabe im Handwerk KHS Alzey-Worms 55221 Alzey PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657 BRENNPUNKT 15. Jhg. 3. Ausgabe 4. September 2017 € 3,– www.handwerk-alzey-worms.de Magazin der Innungen und Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms BLICK INS HEFT: Handwerk trifft Politik

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  • Betriebsübergabeim Handwerk

    KHS Alzey-Worms 55221 Alzey PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657

    BRENNPUNKT

    15. J

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    Magazin der Innungen und Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms

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  • 3Alzey-Worms

    Brennpunkt Handwerk im Internet:

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    Erscheinungstermine 2017/18

    BRENNPUNKT

    Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:

    04. Dezember 2017 10. November 201706. März 2018 11. Februar 201805. Juni 2018 12. Mai 201804. September 2018 11. August 2018

    Inhalt

    n Kleine Hände, große Zukunft! 6

    n 1. & 2. Mainzer Friseurstammtisch 7

    n Handwerk trifft Politik 8

    n „Danke“ – kleines Wort, große Wirkung 10

    n Arbeitsrecht 13

    n Herausgabe von Arbeitspapieren – So vermeiden Arbeitgeber Konflikte 14

    n Mustertextseiten 15 - 17

    n Betriebsübergabe im Handwerk 18

    n Steuern und Finanzen 21

    n „Ausbildung im Handwerk attraktiv gestalten“ 22

    n Pressepsiegel 26

    Unser Handwerk braucht die Innungen!

    … und die Innungen brauchen Handwerker!

    Es ist schnell dahingesagt: „Was bringt mir die Innung?“

    „Innungsmitgliedschaft kostet nur und bringt nichts in die Kasse!“

    Natürlich gibt es hierzu viele Gegenargumente. Doch entscheidend ist die Tatsache, dass In-nungsmitgliedschaft eben kein reines Rechenex-empel ist! Mitglied in einer Innung zu sein be-deutet Verantwortung zu übernehmen, oder zumindest diejenigen zu unterstützen, die dazu bereit sind!

    Das ist im Interesse jedes Handwerkers und jeder Handwerker kann sich das leisten!

    Dennoch gibt es Handwerker, die um vermeint-lich Geld zu sparen, nicht Mitglied einer Innung sind. Letztlich schwächt das nicht nur die Innun-gen, sondern das gesamte Handwerk.

    Es geht nicht um Quereinsteiger, die ohne wirk-liche Qualifikation fragliche Leistungen anbie-ten. Auch nicht um Betriebe, die nicht ausbilden und sich nicht für die Entwicklung des Berufs interessieren.

    Das Handwerk braucht qualifizierte, selbstbe-wusste Handwerker, die die Dinge hinterfragen und Forderungen stellen.

    Diese zu überzeugen, zu gewinnen und zu behal-ten, ist existenziell wichtig für die Innung und die Zukunft des Handwerks generell.

    Die Frage stellt sich: Was wird aus dem Hand-werk, wenn es Innungen und Ehrenamt nicht mehr gibt?

    Spätestens dann werden „Sparfuchs„-Handwer-ker - leider zu spät - merken, wie wichtig In-nungsarbeit doch ist!

    Handwerks-Qualität hat ihren Preis, das steht außer Frage. Daher suchen Handwerker an-spruchsvolle Kunden, die dem gerecht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die kritischen Verbraucher ihrerseits darauf achten, ob die von ihnen beauf-tragten Handwerker eben auch diese wichtige gesellschaftliche Verantwortung annehmen.

    Solche Kunden profitieren zudem davon, dass Innungsmitgliedschaft eben auch Innungsquali-tät bedeutet.

    Man darf es nicht beschönigen: Den Innungen weht ein strammer Wind entgegen!

    Und, es ist an uns Handwerksunternehmer zu überzeugen und das Vertrauen in den Nutzen der Innung als regionale Fachorganisation zu stär-ken.

    Ich freue mich, wenn Sie das Ehrenamt der In-nungen und mich dabei auch weiterhin unter-stützen.

    Viel Spaß beim Lesen wünscht ihnen Ihr

    Dirk EgnerGeschäftsführer

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    Neues Mitglied in der Friseur-Innung Rheinhessen

  • 4 Alzey-Worms

    terminenibelungenlauf Worms 201710.9.2017Die Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms nimmt auch 2017 wieder teil!

    55. seniorentreffen21.9.2017 um 15.00 Uhr Zum weißen Roß Friedrich-Ebert-Straße 50 67574 OsthofenParkplätze hinter dem Haus oder in der Goldbergstraße (Verbandsgemeindeverwaltung)

    Herbstwanderung der Baugewerks-innung Alzey-Worms14.10.2017 Gau-Bickelheim

    Bundesweiter tag des Handwerks & start der Danke Aktion der kHs16.10.2017

    Vorstandssitzung der kreishandwerkerschaft19.10.2017 um 19.00 Uhr

    Delegiertenversammlung der kreishandwerkerschaft23.10.2017 um 19 UhrVerbandsgemeinde Wonnegau Am Schneller 3 · 67574 Osthofen

    lehrabschlussfeier der kHs freisprechung der Gesellen4.11.2017 in Albig

    telekom Beratertag in der kreishandwerkerschaft in Alzey20.11.2017(Anmeldung erwünscht)

    Herbstversammlung der friseurinnung rheinhessen21.11.2017

    Herbstversammlung der Baugewerks-innung Alzey-Worms22.11.2017

    telekom Beratertag in der telekom Geschäftsstelle Worms27.11.2017(Anmeldung erwünscht)

    Maler- und Lackierer-Innung Alzey übergibt Spende an Alzeyer Tafel

    Wie in jedem Jahr hat die Maler- und Lackie-rer-Innung Alzey Geld für soziale Zwecke ge-sammelt. In diesem Jahr kommt die Aktion der

    Alzeyer Tafel zu Gute. Obermeister Richard Appelshäuser freut sich die 160 € im Namen der Innung zu überreichen.

    Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und Matthias Dörsam – Deutsche Verrechnungsstelle

    starten innovative Kooperation

    "Mehrwert für unsere Innungsmitglieder", das ist das erklärte Ziel von Dirk Egner, Geschäfts-führer der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und Kreishandwerksmeister Bernd Kiefer.

    Volle Auftragsbücher versprechen hohe Um-sätze, aber auch viel Papierkram. Dabei den Überblick zu behalten fällt vielen schwer, vor allem, wenn Kunden verspätet oder gar nicht zahlen. Deshalb wünschen sich viele Inhaber kleiner und mittelständischer Betriebe, all das abgeben und sich verstärkt auf ihr Kernge-schäft konzentrieren zu können.

    Abhilfe schafft hier der neue Service der Deut-schen Verrechnungsstelle, durch die Übernah-me des Rechnungs- und Forderungsmanage-ments. "Die klaren Vorteile dieses Angebots liegen auf der Hand", sagt Matthias Dörsam, Inhaber der DV in Wörrstadt. "Konzentration aufs Kerngeschäft, Risikominimierung von Li-

    quiditätsengpässen und dadurch nachhaltige Sicherung des Unternehmenserfolgs. Großer Vorteil: Unternehmer können jederzeit in ei-nem übersichtlichen Portal ihre Rechnungen verwalten und den aktuellen Stand der Dinge mitverfolgen."

    Durch eine spezielle Rahmenvereinbarung zwischen Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und Matthias Dörsam – Deutsche Verrechnungsstelle erhalten Innungsmit-glieder attraktive Sonderkonditionen.

    Der zertifizierte Berater und DVAG Finanzex-perte Matthias Dörsam steht interessierten Unternehmern und Kunden für alle Fragen gerne zur Verfügung.

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  • 5Alzey-Worms

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    Frauen. Nehmen. Kurs. Unternehmerfrauen stechen in See

    Die rheinhessischen Un-ternehmerfrauen im

    Handwerk nehmen regelmäßig die Möglich-keit wahr, durch die Veranstaltungen ihres Ar-beitskreises ihre Firmen auf Kurs zu halten.

    Dieses Mal stachen sie im Rahmen ihres Som-merevents in See und zwar in den Eicher See, welcher mit fast zwei Kilometern Länge, 30m Tiefe und einem direkten Zugang zum Rhein ein sehr beliebtes Freizeitgewässer im Natur-schutzgebiet Altrhein ist.

    Die gleichgesinnten Frauen tauschten sich in erfrischender Seeluft und Atmosphäre zu ihren Erfahrungen aus dem Berufsalltag aus und ver-größerten ganz nebenbei ihr Netzwerk. Die fast zweistündige Fahrt über den Eicher See, der übrigens komplett aus Grundwasser gespeist wird, war die ideale Quelle zum Kraftschöpfen und zur Inspiration für neue Ideen rund um den Betrieb und die Familie.

    Das Floß nahm Kurs auf den Steg von Arbeits-kreismitglied Getrud Spies, die das Tau eigen-händig fachkundig verknotete und ihre Ar-beitskreiskolleginnen mit offenen Armen und einem Glas spritzigen Sekt für jeden empfing.

    Gemeinsam mit ihrer Tochter Alexandra Sonnabend-Spies ging sie an Bord und ver-

    kürzte den Passagieren den zweiten Teil der Fahrt mit hochinteressanten und sehr aktuel-len Informationen rund um den Eicher See und die Gemeinschaft ihrer Bewohner. Beide Damen engagieren sich mit viel Herzblut für eine funktionierende und den modernen An-sprüchen gewachsene Freizeitregion, die inzwi-schen für immer mehr Menschen zum tägli-chen Zuhause wird.

    Arbeitskreisvorsitzende Maria Anna Mayrock aus Worms bedankte sich mit einem Buchge-

    schenk, welches den passenden Titel „Frauen in Rheinhessen“ trägt und so manche mutma-chende Biographie von wachen, offenen und neugierigen Frauen enthält. Wieder an Land, genossen die Unternehmerfrauen im Hand-werk die Küchenkunst des Seerestaurants und verabredeten sich schon zur nächsten UFH-Veranstaltung. Diese trägt den Titel: "Risiken im Handwerksunternehmen erkennen und bewerten". Herzliche Einladung dazu unter http://www.ufh-rheinhessen.de.

  • 6 Alzey-Worms

    Kleine Hände, große Zukunft!Bundesweiter Kita-Wettbewerb: Kinder erleben Handwerk hautnah

    „Kleine Hände, große Zukunft“ – unter diesem Motto startet in den kommenden Wochen der bundesweite Wettbewerb des Handwerks für Kita-Kinder.

    Worum geht es? Bis Februar 2018 können Kita-gruppen ein Riesenposter einreichen, auf dem sie ihre Eindrücke über Besuche bei Handwer-kern in der Umgebung festhalten – mit Fotos, Buntstiften, Klebstoff und allen Materialien, die sie bei „ihrem“ Handwerker gesehen, gefühlt, gerochen und geschmeckt haben.

    Eine Jury aus Vertretern vom Handwerk und Frühpädagogik begutachtet die Arbeiten, wobei auch die Einbindung von Handwerksbetrieben ein wichtiges Bewertungskriterium ist. Den Landessiegern winkt ein Preisgeld von jeweils 500 Euro, zum Beispiel für ein Kita-Fest oder einen Aktionstag zum Thema „Handwerk“.

    Bereits zum fünften Mal ermöglicht der Wett-bewerb Kita-Kindern, handwerkliche Tätigkei-ten an der Seite von echten Handwerkern selbst auszuprobieren und zu erfahren, wie die Welt rund um sie herum entsteht. Seit 2012 haben sich bereits viele tausend Kita-Kinder von Handwerkern und ihrer Arbeit begeistern las-sen. „Wir wollen mit unserem Projekt Kita-Kindern einen Einblick in die Berufs- und Ar-beitswelt des Handwerks geben. Und wir freuen uns, wenn dabei Respekt entsteht für das, was Handwerker schaffen“, so Joachim Wohlfeil,

    Vorsitzender der AMH. „Wir freuen uns auf viele bunte Poster und hoffen, dass die Kinder noch lange an erlebnisreiche Tage zurückden-ken, etwa beim Goldschmied, Fleischer oder Mechatroniker.“

    Der Kita-Wettbewerb ist eine Initiative der Ak-tion Modernes Handwerk e.V. (AMH) und wird von Handwerkskammern, Kreishandwer-kerschaften und Innungen bundesweit durch-geführt. Handwerksorganisationen verteilen ab Ende September Wettbewerbspakete mitsamt Riesenposter und allen wichtigen Informatio-nen an die Kitas ihrer Region. Interessierte Handwerksbetriebe können auch selbst die In-itiative ergreifen und Erzieherinnen und Erzie-her vor Ort auf die Aktion aufmerksam ma-chen: Die Pakete können sie telefonisch unter 0241/89493-18 oder online auf www.amh-on-line.de/wettbewerbspaket kostenfrei anfordern.

    Über die Aktion Modernes Handwerk e.V.

    Die Aktion Modernes Handwerk (AMH) mit Sitz in Berlin unterstützt Organisationen und Betriebe des Handwerks bei ihrer Öffentlich-keitsarbeit und Imagepflege. Getragen von rund 400 Mitgliedern – Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, In-nungen, Betriebe und fördernde Mitglieder – vernetzt die AMH Marketing und Kommuni-kation des Handwerks, seiner Betriebe und Organisationen.

    Operativer Partner der Aktion Modernes Handwerks e. V. ist die Marketing Handwerk GmbH mit Sitz in Aachen.

    Weitere Informationen: www.amh-online.de

    Ob Klempner, Bäcker, Maurer oder Schornstein-feger: Das Handwerk bietet über 130 spannen-de Arbeitsfelder, die es zu entdecken gilt.

    (Quelle: www.amh-online.de)

    Wir nehmen Abschied von unserem Innungsmitglied

    Herrn

    Neithard ObenauerMetallbauer-Meister

    der im Alter von 71 Jahren von uns gegangen ist.

    Wir verlieren mit ihm einen Menschen, der sich mit großem Engagement für die Belange des Metall-Handwerks eingesetzt hat.

    Herr Obenauer begleitete für mehr als 20 Jahre das Amt des Vorsitzenden im Gesellenprüfungsausschuss in Worms und unterrichtete die jungen Auszubildenden als Werklehrer an der Berufsschule.

    Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

    Metallgewerks-Innung Alzey-Worms und Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms

    Flörsheim-Dalsheim und Alzey, im August 2017

    Bernd Kiefer Dirk Egner Obermeister der Metall-Innung Kreishandwerksmeister Geschäftsführer Alzey-Worms

    Nachruf

    Metall-InnungAlzey-Worms

  • 7Alzey-Worms

    1. & 2. Mainzer Friseurstammtisch Friseurinnung Rheinhessen freut sich über gute Resonanz

    Obermeister Bernd Kiefer freute sich über den fachlichen Aus-

    tausch am 12. Juli, zu dem in den Räumen des Berufsbildungszentrums der Handwerkskam-mer Rheinhessen eingeladen wurde. Viele The-men und Problemstellungen rund um das Fri-seurhandwerk konnten diskutiert werden, sowohl Innungs- als auch Nicht-Innungsmit-glieder waren an dem Abend anwesend. Einbli-cke in die überbetriebliche Friseurausbildung der HWK ermöglichte Kammerpräsident Hans-Jörg Friese, der durch die Räume des BBZ führte.

    Beim anschließenden Essen wurde der gesellige Austausch in lockerer Runde fortgesetzt. Ne-ben interessanten fachlichen Themen kam auch der Spaß nicht zu kurz.

    Der gelungene Austausch wurde auch beim 2. Mainzer Friseurstammtisch am 22.August im Proviant-Magazin in Mainz weitergeführt.

    Die Innung freut sich über den regen Zuspruch der Veranstaltung, die in Zukunft regelmäßig stattfinden wird.

    TOTO-Ladies-Night der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Innung Worms

    Zu einem Abend der ganz besonderen Art lud die SHK-Innung Worms

    zusammen mit der Eugen König GmbH ein. In den Ausstellungsräumen in Worms wurden die Innungs-Frauen zur TOTO-Ladies-Night mit einem Sekt in Empfang genommen. TOTO ist Japans führender Hersteller im Sanitärbereich und Vorreiter der Badezimmerkultur. Referen-tin, Frau Petra Sujatta (Zitat: „Ich bin TOTO“) erzählte herrlich erfrischend über die Unter-

    schiede von Japan zu Deutschland, angefangen von Essensgewohnheiten, Hygienerituale, Um-gang mit seinem Gegenüber, Unternehmens-strategien, Gesundheit, etc.

    Frau Sujatta zog ab der ersten Minute alle Da-men in Ihren Bann und einem spannenden und kurzweiligen Abend stand nichts mehr im Weg. Nach 1,5 Stunden wurde eine kleine Pau-se bei hervorragendem asiatischem Buffet ein-gelegt.

    Im zweiten Teil ging Frau Sujatta auf die unter-schiedlichen Sprachen der Frauen und Männer ein und gab wunderbare Tipps, wie man die „Fremdsprache“ verstehen kann. Als Kommu-nikationstrainerin ließ Sie den Damen tiefe Einblicke in die Welt der Körpersprache ge-währen, tolle Flirttipps rundeten den Abend gelungen ab.

    Allen Organisatoren und Teilnehmerinnen an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank.

  • 8 Alzey-Worms

    BILD?!Berichtshefte für das neue LehrjahrDie Berichtshefte und Berichtsblöcke für das neue Lehrjahr können wieder über die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft oder per Postversand bezogen werden:

    Kreishandwerkerschaft Alzey-WormsGeschäftsstelle: Augustinerstraße 5 55232 Alzey Telefon 06731-8142 Fax 06731-3330 [email protected]

    Handwerk trifft PolitikAustausch zwischen Landrat und Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms

    Zum traditionellen Meinungs- und Erfah-rungsaustausch empfing Landrat Ernst Walter Görisch auch in diesem Jahr regionale Vertre-ter des Handwerks, der Bildungseinrichtungen sowie der Politik. Bereits seit vielen Jahren ist die Gesprächsrunde ein wichtiger Bestandteil der partnerschaftlichen Beziehung zwischen der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms und dem Landkreis. Dabei wird deutlich, dass die Austauschplattform in den vergangenen Jah-ren reichlich an Zuspruch gewonnen hat. So freuen sich Bernd Kiefer, Kreishandwerksmeis-ter und Dirk Egner, Geschäftsführer der Kreis-handwerkerschaft Alzey-Worms besonders, dass im Vorfeld der Veranstaltung seitens der Handwerkerschaft zahlreiche Themenvor-schläge erfolgten, die gemeinsam mit den Ver-tretern der Politik, der Verwaltung sowie der Bildungseinrichtungen gemeinsam erörtert und gegebenenfalls in Angriff genommen wer-den sollen.

    Neben Themen wie Bekämpfung der Schwarz-arbeit, Handwerker-Parkausweis, Zustand der Kreisstraßen und Auftragsvergabeverfahren – um nur einige Beispiele zu nennen – standen der Nachwuchs und Fachkräftemangel im Vor-dergrund der diesjährigen Gesprächsrunde. Der Kreischef lobt die hervorragende Wirt-

    schaftskraft und die anhaltend geringe Arbeits-losenquote von 4,1 Prozent. 9.000 unbesetzte Ausbildungsplätze landesweit stellen hingegen die Kehrseite der Medaille dar. Innerhalb der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms wird der Ruf nach entsprechenden Förderprogrammen lauter. „Um das Handwerk in der Gesellschaft wieder attraktiver machen zu können, muss die berufliche Ausbildung mit der akademi-schen Ausbildung gleichgestellt werden“, so Hans-Jörg Friese, Präsident der Handwerks-kammer Rheinhessen und Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms. Da-bei sei es nach Friese unerlässlich, die Auszubil-denden finanziell zu unterstützen und er ver-weist in diesem Zuge auf die Idee des Zentralverbands des deutschen Handwerks, eine „Azubi-Karte“ einzuführen.

    In Anlehnung an das Semesterticket der Stu-dierenden sollten demnach auch Auszubilden-de zukünftig vergünstigt oder sogar kostenfrei den ÖPNV und diverse kulturelle Angebote nutzen können. Die finanzielle Entlastung al-leine reiche jedoch nicht aus, um zukünftig mehr Nachwuchs im Handwerk gewinnen zu können. „Wir müssen zusammen in die Zu-kunft schauen und überlegen, wie das Hand-werk attraktiver gestaltet werden kann“, betont

    Kerstin Bauer, Geschäftsführerin der Wirt-schaftsförderungsgesellschaft mbH. In diesem Rahmen ist auch eine Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen unerlässlich. „Nur wer bereits Erfahrungen im Handwerk gesammelt hat, kann wissen, dass bei ihm eine handwerkliche Begabung vorhanden ist“, so Anja Obermann, Geschäftsführerin der Hand-werkskammer Rheinhessen. Der gesellschaftli-che Wandel ist jedoch nicht nur hinsichtlich der Nachwuchsproblematik im Handwerk spürbar. Auch die Digitalisierung der Aus-schreibungsverfahren, die von einer Vielzahl der Handwerker als Fortschritt und Entlastung wahrgenommen wird, bereitet anderen wiede-rum Sorgen.

    Um künftig eine Einbindung aller regionalen Handwerksunternehmen sicherstellen zu kön-nen, sei es für Görisch denkbar, eine entspre-chende Informationsveranstaltung zum The-ma „E-Vergabe“ zu veranlassen. Insgesamt sind sich die Akteure darüber einig, dass die bereits bestehende Kooperation zwischen Landkreis und Kreishandwerkerschaft künftig intensi-viert werden soll und befürworten dabei auch weiterhin die Fortführung des traditionellen Meinungs- und Erfahrungsaustauschs.

  • 9Alzey-Worms

    Innungsversammlung der Maler- und Lackierer-Innung Worms

    Obermeister Klaus Armbrüster begrüßte alle Anwesenden im Restaurant Stolpereck in Worms-Horchheim.

    Neben derzeitigen Entwicklungen im Maler-handwerk wurde von Aktionen und Aktivitäten der Innung berichtet. Gemeinsam mit der Al-zeyer Innung sind neben einem Grillfest, auch wieder ein Besuch des Gerry Jansen Theaters in Alzey geplant. Zudem wurden bereits Karten für die Studio-Sendung Flutlicht in Mainz beim SWR reserviert. Auch die Möglichkeit einen

    Malerstammtisch einzuführen wurde bespro-chen.

    Jahresrechnung und Haushaltsplan wurden von Geschäftsführer Dirk Egner vorgestellt, zu-dem wurde über die Arbeit der Kreishandwer-kerschaft informiert.

    Prüfungsausschussvorsitzender Kurt Heilmann lobte die Ergebnisse der zurückliegenden Ge-sellenprüfung, alle Absolventen haben mit zum Teil sehr guten Ergebnissen bestanden.

    Herr Robinson stellte Leistungen der IKK-Südwest vor. Neben dem Gesundheitskonto und dem Bonusprogram, auch die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

    Mit einem abschließend guten Austausch klang die Versammlung beim gemeinsamen Abend-essen aus.

    60. Geburtstag von Obermeister Klaus Armbrüster

    Geschäftsführer Dirk Egner freute sich dem Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung Worms, anlässlich seines 60. Geburtstags im Namen der Kreishandwerkerschaft Glückwün-sche auszusprechen und ein „Rheinhessisches Präsent“ zu überreichen.

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  • 10 Alzey-Worms

    „Danke“ – kleines Wort, große Wirkung

    Sagen Sie Ihren Kunden „Dan-ke – für Ihr Ver-

    trauen in unser Handwerk“ und machen Sie mit der gleichnamigen Aktion auf Ihren Be-trieb aufmerksam.

    Handwerk in Rheinhessen – Dabeisein lohnt sich: Die Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms lädt alle Mitgliedsbetriebe herzlich dazu ein, sich ab dem 16. September, dem bundesweiten Tag des Handwerks, aktiv an der Aktion „Dan-ke – für Ihr Vertrauen in unser Handwerk“ zu beteiligen. Eine tolle Möglichkeit für das regi-onale Handwerk, in Anlehnung an die bundes-weite Imagekampagne werbewirksam beste-hende Kunden zu binden und neue zu finden.

    Und wie der Name schon verrät: Das Vertrauen in die Innungsfachbetriebe und ihr Handwerk wird gestärkt.

    Es ist alles vorbereitet: Alle Betriebe erhalten

    Anfang September eine umfassende Unterneh-mer-Mappe von der Kreishandwerkerschaft, die dabei von den handwerksnahen Partnern SIGNAL IDUNA, IKK Südwest und MEWA Textil-Management unterstützt wird. Neben praktischen Tipps für eine erfolgreiche Kun-denbindung enthält sie nützliche Materialien, mit denen Handwerksbetriebe ihre Kunden begeistern können. Hierzu gehören u. a. Teil-nahmekarten für ein vierwöchiges Gewinn-spiel, bei dem Handwerkskunden ein Fahrrad, ein Hotelwochenende in Berlin, Tickets für den Signal Iduna Park und weitere attraktive Preise gewinnen können.

    Auf der Aktions-Website www.handwerk-sagt-danke.de werden für die Handwerker zudem weiterführende Infos bereitgestellt. Im Webs-hop können für eine frühzeitige Vorbereitung zahlreiche Give-aways mit dem Aktions-Claim zum Selbstkostenpreis bestellt werden – um

    auf besonderem Wege „Danke“ zu sagen.

    „Im kundennahen Handwerk ist eine gute Be-ziehung zum Kunden wichtig, gleichzeitig wol-len wir mit der Aktion aber auch die Mitarbei-terbindung innerhalb der Innungsbetriebe fördern“, erläutert Kreishandwerksmeister Bernd Kiefer. Die Unternehmer-Mappe für den Betriebsinhaber enthält deshalb auch mit Blick auf das wichtige Thema Fachkräftesiche-rung eine Broschüre mit praktikablen Tipps und Anregungen.

    Nutzen Sie die Aktion und das bereitgestell-te Material, um Ihren Kunden und Mitar-beitern für Treue und Loyalität zu danken! Alle Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig per Post von Ihrer Kreishandwerkerschaft.

    Informieren Sie sich gerne auch jetzt schon unter www.handwerk-sagt-danke.de.

  • Kundennähe heißt bei MEWA mehr als persönliche Beratungund Betreuung.Wir wünschen uns echte Partnerschaften.Vertrauensvoll und auf Augenhöhe. Denn wer Full-Service mitKöpfchen bietet, muss halten, was er verspricht.

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    Sichere Partnerschaft –ein gutes Gefühl.

  • 12 Alzey-Worms

    50. GeburtstagHier überreicht Obermeister Manfred Baier von der Kfz-Innung Worms an den Kfz-Meis-ter und Autohaus-Inhaber Lothar Heydasch aus Worms den Kfz-Zinnteller zum 50. Ge-burtstag.

    Im Namen des Vorstandes hat Manfred Baier gratuliert.

    gez. Heidi Baier Pressesprecherin der Kfz-Innung Worms

    Foto der Verleihung 2016

    Blauer Kalligraph für beste Pressearbeit Bonn, 20. Juli 2017. Der „Blaue Kalli-

    graph 2017“ geht an die Pressesprecherin

    Heidi Baier, Obermeis-ter Andreas Jokisch und

    Pressesprecher Hansjörg Russ. Der Medien-preis von ZDK und Fuchs Schmierstoffe wür-digt den ehrenamtlichen Einsatz der Unterneh-mer für die Pressearbeit in den Kfz-Verbänden. Die Auszeichnungen sind mit einem Preisgeld dotiert, das die drei Gewinner für die Kfz-In-nungen Worms, Ostthüringen und Nürtingen-Kirchheim unter Teck erstritten haben.

    Bereits zum dritten Mal holt Heidi Baier vom Autohaus Manfred Baier einen Blauen Kalli-graphen nach Worms, diesmal für den Azubi-Wettbewerb „Kfz-Innungszeichen kreieren“. Auszubildende haben sich künstlerisch mit dem Zeichen der Kfz-Innung auseinandergesetzt.

    Die Juroren prämierten zudem Andreas Jokisch

    vom gleichnamigen Autohaus in Gera für seine Marketing-Kampagne für Mitgliedsbetriebe. In der ersten Kampagnenrunde stand das Thema „Urlaubs-Check“ im Mittelpunkt, weitere The-men werden folgen. Der Obermeister hat damit bereits den zweiten Kalligraphen im Regal.

    Hansjörg Russ überzeugte die Jury mit seinem Schulprojekt „E-Rennkiste“. Im Schuljahr 2016/2017 sind an rund zehn Schulen in Ar-beitsgruppen unter Lehreranleitung elektrisch betriebene Seifenkisten entstanden. Die An-triebseinheit lieferte die Innung. Höhepunkt des Projektes E-Rennkiste wird der Renntag am 23. Juli 2017 sein.

    Die Platzierungen werden bei der Preisverlei-hung im Rahmen der ZDK-Bundestagung am 17. Oktober 2017 in Berlin bekannt gegeben. Die Jury setzte sich zusammen aus Ulrich Kös-ter und Claudia Weiler (ZDK), Stephan Lenz (Fuchs Schmierstoffe), sowie Christoph Baeuchle („kfz-betrieb“).

    Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen Helfen zu können, wenn Hilfe dringend benö-tigt wird, ist ein gutes Gefühl – und kann im Notfall Leben retten.

    Aufgrund der hohen Nachfrage nach Erste Hil-fe Kursen möchten wir unseren Innungsmit-gliedern zusammen mit unseren Partnern Mal-teser Hilfsdienst und Deutsches Rotes Kreuz ein entsprechendes Kursprogramm anbieten.

    Ab 12 Personen können auch In-House-Schu-lungen im Betrieb organisiert werden.

    Bitte melden Sie sich bei Ihrer Kreishandwerk-erschaft zurück, um Mitarbeiter für einen Kurs anzumelden.

    Kreishandwerkerschaft Alzey-WormsTel. 06731 – 8142, Fax. 06731 – [email protected]

    Malteser Hilfsdienst in Worms

    Am: Samstag 21.10.2017 Montag 23.10.2017 Samstag 20.01.2018

    Geschäftsstelle Malteser Hilfsdienst Wilhelm-Leuschner-Straße 1967547 Worms

    Deutsches Rotes Kreuz in Alzey

    Am: Samstag 30.09.2017 Montag 16.10.2017 Samstag 21.10.2017 Samstag 27.01.2018

    Geschäftsstelle Deutsches Rotes Kreuz Albiger Straße 33, 55232 Alzey

    Die Kosten können über die BG abgerechnet werden. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, das auch für die Beantragung von Führerschein...etc. zulässig ist.

    Zu folgenden Terminen bieten wir einen Tages-Kurs in Alzey und Worms an:

  • 13§ Arbeitsrecht 17§ Arbeitsrecht

    Haftungsausschluss: Die in diesem Ma-gazin abgedruckten Artikel, Formulare

    und Empfehlungen wurden mit größt-

    möglicher Sorgfalt und nach bestem Wis-

    sen recherchiert und erstellt. Sie erheben

    aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Fehler sind nie auszuschließen. Auch wird

    die Verfallzeit von Gesetzen und Verord-

    nungen immer kürzer. Es wird deshalb

    keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit,

    Vollständigkeit oder Qualität der in die-

    sem Magazin bereitgestellten Informati-

    onen übernommen. Für Schäden mate-

    rieller oder immaterieller Art, die durch

    die Nutzung oder Nichtnutzung der dar-

    gebotenen Informationen bzw. durch die

    Nutzung fehlerhafter und unvollständi-

    ger Informationen unmittel bar oder

    mit telbar verursacht werden, haften der

    Herausgeber und die beteiligten Kreis-

    handwerkerschaften nicht, sofern ihnen

    nicht nachweislich vorsätzliches oder

    grob fahrlässiges Verschulden zur Last ge-

    legt werden kann.

    ArbeitsrechtÄnderungskündigung - Anforderungen

    Ein mit einer Änderungskündigung übermit-teltes Vertragsangebot muss so konkret gefasst sein, dass der Arbeitnehmer es ohne Weiteres annehmen kann. BAG, Urteil vom 26.01.2017, Az.: 2 AZR 68/16

    Wirksamkeit eines «im Auftrag» unterschriebenen befristeten Vertrages

    Ist eine Erklärung mit dem Zusatz „Im Auf-trag“ unterschrieben, kann das im Einzelfall dafür sprechen, dass der Unterzeichner nicht selbst handelnd wie ein Vertreter die Verant-wortung für den Inhalt der von ihm unter-zeichneten Erklärung übernehmen will. Der Zusatz „In Vertretung“ deutet demgegenüber darauf hin, dass der Erklärende selbst für den Vertretenen handelt. Bestimmungen, die von Arbeitgeber, Gewerkschaft und Betriebsrat gemeinsam unterzeichnet sind, sind unwirk-sam, wenn sich aus ihnen nicht zweifelsfrei ergibt, wer Urheber der einzelnen Regelungen sein soll und um welche Rechtsquelle es sich jeweils handelt. BAG, Urteil vom 12.04.2017, Az.: 7 AZR 446/15

    Mutterschutzgesetz Änderungenab 01.01.2018

    Das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ enthält einige Änderungen, die auch Auswirkungen auf die Personalarbeit haben werden. Ab 1.1. 2018 werden die wesentlichen Änderungen in Kraft treten.

    Ausnahmen bilden die nachfolgenden Neu-regelungen, die bereits nach Verkündung des Gesetzes am 30.05.2017, also ab 01.06.2017, in Kraft getreten sind:

    •DieSchutzfristnachderGeburteinesKindesmit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlän-gert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

    •Es wird ein Kündigungsschutz für Frauennach einer nach der zwölften Schwanger-schaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu ein-geführt.

    •Zudem werden die Regelungen zum Ge-sundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben unter anderem zur Gefahrstoff-kennzeichnung angepasst.

    Das neue Mutterschutzgesetz bringt vor allem eine Ausweitung des geschützten Personen-kreises. Gilt das Gesetz bisher nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit ausführen, so soll es zukünftig eine erhebliche Ausweitung auf sonstige Per-sonen geben.

    Die wichtigsten Neuerungen ab 01.01.2018

    •Schülerinnen und Studentinnen werdendann in den Anwendungsbereich des Mu-SchG einbezogen, wenn die Ausbildungs-stelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungs-

    veranstaltung verpfl ichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rah-men der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpfl ichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

    •Zudem werden auch arbeitnehmerähnlichePersonen in den Anwendungsbereich klar-stellend einbezogen.

    •DieRegelungenzumVerbotderNacht-undSonntagsarbeit werden branchenunabhän-gig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Rege-lung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.

    •FürdieArbeitnach20Uhrbis22Uhrwirdein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeit-geber die Frau grundsätzlich weiterbeschäf-tigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.

    •Durch die Integration der Verordnungzum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Ar-beitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

    •DerneueinzurichtendeAusschussfürMut-terschutz ermittelt unter anderem Art, Aus-maß und Dauer der möglichen unverant-wortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechni-sche, arbeitsmedizinische und arbeitshygie-nische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Re-gelungen bieten.

    •BeiBeamtinnen,RichterinnenundSoldatin-nen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.

    BVerfG: Tarifeinheitsgesetz weitgehend verfassungsgemäß

    Die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes sind weitgehend mit dem Grundgesetz verein-bar. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Jahre nach dem Inkrafttreten in mehreren Urteilen vom 11.07.2017 (1 BvR 1571/15 u. a.) entschieden. Das umstritte-ne Gesetz soll Tarifkollisionen innerhalb der Unternehmen vermeiden: Wenn zwei Ge-werkschaften in einem Betrieb dieselben Ar-beitnehmer vertreten, gilt nur noch ein Tarif-vertrag, nämlich von derjenigen Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb. Substanzielle Kritik an der Neuregelung gab es von Beginn an. Die Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde (Berufsgruppen- und

    Branchengewerkschaften, ein Spitzenverband sowie ein Gewerkschaftsmitglied) wandten sich insbesondere gegen die sog. Kollisionsre-gel (§ 4a Abs. 2 Satz 2 TVG) und gegen Rege-lungen zum Beschlussverfahren. Gerügt wur-de die Verletzung von Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 i. V. m. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 3 GG. Das Gesetz greife ohne Rechtfertigung in die Koalitionsfreiheit ein und genüge nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

    Das BVerfG (zwei Mitglieder des ersten Se-nats haben ein abweichendes Sondervotum abgegeben) geht im Ergebnis von der weitge-henden Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Tarifvertragsgesetzes aus. Bei der Ausle-gung und Handhabung des Gesetzes muss der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) Rechnung getragen werden. Über offene Fragen im Einzelnen entschei-den die Fachgerichte. Unvereinbar mit dem Grundgesetz ist das Gesetz allerdings nur in-soweit, als Vorkehrungen dagegen fehlen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufs-gruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernach-lässigt werden. Hier hat der Gesetzgeber Ab-hilfe zu schaffen. Bis zur Neuregelung, die bis zum 31.12.2018 zu treffen ist, darf ein Tarif-vertrag im Kollisionsfall nur dann verdrängt werden, wenn die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Angehörigen der Minderheits-gewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das ist plausi-bel darzulegen. Im Übrigen bleibt das Gesetz weiterhin anwendbar. BVerfG, Urteile vom 11.07.2017, Az.: 1 BvR 1571/15 u.a.

  • 14 Alzey-Worms18 Rhein-Westerwald ++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

    Impressum„Brennpunkt Handwerk“ – Magazin der Innungen und Kreis-handwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich.

    Satz, Druck, Vertrieb: WITTICH Medien KG, Rheinstraße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen Telefon 02624/911-0, Fax 02624/911-195;

    Konzeption und Gestaltung: Elisabeth Schubert

    Verantwortlich für den überregionalen Teil: Rhein-Westerwald eG; Michael Braun, Karlheinz Latsch, Harald Sauerbrei (Vorstand)

    Verantwortlich für den regionalen Teil: KHS Limburg-Weilburg: GF Stefan Laßmann; Ausgabe B: Aufl age: 820 Exemplare KHS Rhein-Westerwald: HGF Udo Runkel;Ausgabe C: Aufl age 1.805 ExemplareKHS Alzey-Worms: GF Dirk Egner;Ausgabe F: Aufl age 650 Exemplare

    Titelbild: fotolia© FikMik

    Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin kosten-frei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,– € / Stück zzgl. Versandkosten.

    Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernehmen der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishand-werkerschaften keine Haftung. Unverlangt eingesandte Manu-skripte ohne Rückporto können nicht zurückgesandt werden. Mit der Annahme eines Manuskriptes gehen sämtliche Verlags-rechte und alle Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung und Verbreitung auf den Herausgeber über. Für die mit Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Haftung. Der Herausgeber sowie die beteilig-ten Kreishandwerkerschaften sind für Inhalte, Formulierungen und verfolgte Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verant-wortlich. Für die Richtigkeit der Anzeigen wird keine Gewähr übernommen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzei-genpreisliste. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung, auch auszugs-weise, sowie Vervielfältigungen jeglicher Art und Technik bedür-fen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften.

    Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift: Rhein-Westerwald eG, Langendorfer Straße 91, 56564 Neuwied, Telefon (02631) 9464-0 - Fax (02631) 946411. Gemäß §9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rlp vom 4.2.2005 wird auf folgendes hingewiesen: wirtschaftliche Beteiligung Kreishand-werkerschaft Rhein-Westerwald, Joseph-Kehrein-Str. 4, 56410 Montabaur

    Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpfl ichtet, die Arbeitspapie-re des Mitarbeiters fertig zu machen und so rechtzeitig herauszugeben, dass sein Mitarbei-ter sie am letzten Arbeitstag mitnehmen kann. Doch reicht es, wenn er sie nur zur Abholung bereitlegt? Und was passiert, wenn er seiner Herausgabepfl icht nicht nachkommt? Eine Antwort auf diese Fragen liefert unser Beitrag.

    Arten von Arbeitspapieren

    Arbeitspapiere im engeren Sinn sind Papiere, die der Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbe-ginn unbedingt vorlegen und der Arbeitgeber bei Beschäftigungsende unbedingt ausfüllen

    und herausgeben muss – z. B. die Lohnsteu-erbescheinigung und der Sozialversicherungs-nachweis.

    Arbeitspapiere im weiteren Sinn sind Papiere, die dem Nachweis bestimmter Tatsachen die-nen – z. B. ein Zeugnis oder ein Befähigungs-nachweis. Oder Unterlagen, die bestimmte Erklärungen über den Arbeitgeber oder das Arbeitsverhältnis enthalten – z. B. der Arbeits-verhältnis-Nachweis oder die Ausgleichsquit-tung.

    Gesetzliche Grundlagen

    Bei den Arbeitspapieren vertritt die ganz herr-schende Meinung die Auffassung, dass die Herausgabepfl icht des Arbeitgebers auf Seiten des Arbeitnehmers eine Holschuld auslöst.

    Nach § 269 Abs. 1 BGB gilt: „Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.“

    § 269 Abs. 2 BGB sieht vor: „Ist die Verbind-lichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.“ Ort der Abholung ist damit in der Regel der Beschäftigungsort.

    § 269 BGB ist dispositiv. D. h., von der gesetzli-chen Vorschrift kann durch Vereinbarungen der Parteien abgewichen werden. Selbstverständ-lich können sich die Parteien einvernehmlich darauf verständigen, dass der Arbeitgeber die Papiere zuschickt. Der Arbeitgeber kann in die-sem Fall allerdings verlangen, dass sein Mitar-beiter die Kosten der Übersendung trägt.

    Rechtsfolgen:Von der Klage bis zur Zwangshaft

    Der Arbeitgeber trägt für die Erfüllung seiner Herausgabepfl icht die Darlegungs- und Be-weislast. Der Arbeitnehmer hat ihm auf Verlan-gen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (= Quittung) zu erteilen (§ 368 Satz 1 BGB - die so genannte Empfangsquittung). Kommt der Ar-beitgeber mit der Herausgabe in Verzug, muss er seinem Mitarbeiter die Arbeitspapiere auf eigene Kosten zustellen.

    Erfüllt der Arbeitgeber seine Herausgabepfl icht nicht freiwillig, kann der Arbeitnehmer ihn auf Herausgabe verklagen.

    Bleibt der Arbeitgeber selbst nach seiner Verur-teilung noch untätig, wird eine Zwangsvollstre-ckung erforderlich. Dabei gilt:

    • Geht esbloß um denHerausgabeanspruch,ist der Weg über § 883 ZPO - Herausgabe bestimmter Sachen - vorgezeichnet. Der Ge-richtsvollzieher muss dem Arbeitgeber die Arbeitspapiere wegnehmen und dem Arbeit-nehmer übergeben.

    • Geht es um den Anspruch auf Ausfüllungder Arbeitspapiere, ist der Weg über § 888 ZPO - unvertretbare Handlungen - zu gehen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall durch Zwangsgeld oder Zwangshaft dazu angehal-ten werden, die Arbeitspapiere auszufüllen. Diese Verpfl ichtung kann ihm ein Dritter nicht abnehmen.

    Ein weiterer Weg bietet sich bereits im Erkennt-nisverfahren nach § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG an: „Spricht das Urteil die Verpfl ichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Be-klagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer be-stimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen“.

    Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887, 888 ZPO ist in diesem Fall ausgeschlossen (§ 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG). Der Erfüllungsanspruch wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um.

    D. h., dass beispielsweise bei einer nicht frist-gerecht ausgefüllten und herausgegebenen Lohnsteuerbescheinigung mit der Entschädi-gung zugleich alle Schadensersatzansprüche wegen der Nichtherausgabe - sogar die ent-gangene Lohnsteuererstattung - abgegolten sind (BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 121/95).

    Rechtsstreit vermeiden

    Zur Eskalation muss es nicht kommen. Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere bei Be-endigung des Arbeitsverhältnisses nicht gleich mit, sollte der Arbeitgeber ihn schriftlich unter Fristsetzung (maximal 2 Wochen) zur Abho-lung auffordern.

    Kommt er der Aufforderung nicht nach, em-pfi ehlt es sich, die herauszugebenden Arbeits-papiere unter Zeugen in einen Umschlag zu stecken und per Post auf den Weg zu geben. Die dabei anfallenden Portokosten stehen in keinem Verhältnis zu dem fi nanziellen Auf-wand, der durch einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht entstehen wird.

    Weitere Informationen zum Thema fi nden Sie unter: www.personalpraxis24.de

    Autor: Dr. Heinz J. Meyerhoff, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Greven

    Herausgabe von Arbeitspapieren:So vermeiden Arbeitgeber Konfl ikte

    Arbeitspapiere

  • 15Alzey-Worms 19Rhein-Westerwald++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

    Empfangsbestätigung Arbeitspapiere

    1. Das Arbeitsverhältnis zwischen

    _____________________________________________________________________________________________ (Arbeitgeber)

    und

    _____________________________________________________________________________________________ (Arbeitnehmer/in)

    wurde zum _______________________________ beendet.

    2. Der Unterzeichner/Die Unterzeichnerin bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: (Nichtzutreffendes bitte durchstreichen bzw. ergänzen)

    2.1 Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

    Zeitraum: _________________________

    2.2 Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV

    Zeitraum: _________________________

    2.3 Sozialversicherungsausweis; Versicherungsnummer: _________________

    2.4 Urlaubsbescheinigung für das Urlaubsjahr ________________

    2.5 Zeugnis

    2.6 Lohn-/Gehaltsabrechnung für den Monat _________________

    2.7 Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur

    2.8 ______________________________________________________

    2.9 ______________________________________________________

    Der/Die Unterzeichner/in bestätigt, dass er die überlassenen Unterlagen und Gegenstände vollständig zurückgegeben hat.

    Der/Der Unterzeichner/in bestätigt gleichzeitig, eine Ausfertigung dieser Empfangsbestätigung erhalten zu haben.

    _____________________________________________ _____________________________________________Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer/in

  • 16 Alzey-Worms ++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

    Betriebsübernahme/-übergabe

    Anlaufstellen Übergeber ÜG / Übernehmer ÜN erl. erl.

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    Im Vorhinein zu klären ...

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    Steuerberater Mitteilung der Betriebsübergabe/-übernahme, Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte

    Tipp für ÜN: Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.

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    Banken/Sparkassen Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme, Übernahme der Geschäftskonten oder Eröffnung neuer

    Konten. Bei Einrichtung neuer Geschäftskonten müssen alle automatischen Abbuchungsstellen

    (meist Lastschriften) informiert werden.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    Gewerbeaufsichtsamt ÜN: Informationen über Änderungen gewerberechtlicher Aufl agen einholen. Es ist möglich,

    dass der ÜN weiterreichende gewerberechtliche Aufl agen erhält als der ÜG

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    Mitarbeiter Unterrichtungspfl icht durch den ÜG oder ÜN (§ 613a BGB), Überprüfung der Arbeitsverträge,

    Abgleichung Urlaubsvergütung/Freizeitausgleich zum Übergabestichtag. Ummeldung bei

    Krankenkasse.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    Ausbildung Wenn Sie Lehrlinge ausbilden, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberatung der HwK.

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    nach Betriebsübernahme/-übergabe zu erledigen

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    Handwerkskammer ÜG: Löschung beantragen, Gewerbeabmeldung beifügen - ÜN: Antrag auf Eintragung in die

    Handwerksrolle (Eröffnungsdatum, beglaubigte Kopie Meisterbrief)

    Auch möglich: Gewerbeanmeldung im One-Stop-Shop und bei Ihrer HwK (Handwerksrolle)

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    Gewerbe/(Ordnungs-)amt ÜG: Gewerbeabmeldung, ÜN: Gewerbeanmeldung

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    Handelsregister Falls Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist/wird, muss evtl. eine Ummeldung oder

    neue Anmeldung erfolgen. Neue Verträge bei GmbH und OHG erstellen.

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    Mietobjekte Mietvertrag kündigen/abschließen; falls schon ein Mietverhältnis besteht, klären, ob Gewerbe

    im Haus betrieben werden darf und im Mietvertrag aufnehmen.

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    Agentur für Arbeit Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme; ÜN: Gründungszuschuss beantragen: Nur möglich bei

    Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Auch hierzu beraten wir Sie gerne!

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    Betriebshaftpfl icht-, Sach-, Aufl istung aller Versicherungsverträge, Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme, ggf. Kündigung

    Rechtsschutz-, sonstige bzw. Abschluss neuer Versicherungsverträge

    Versicherungen

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    Kraftfahrzeuge Ummeldung Zulassungsstelle, Finanzamt, Versicherung

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    Leasingverträge Aufl istung aller Leasingverträge, Mitteilung der Betriebsübergabe je nach Rechtsform, ggf.

    Angabe neuer Bankverbindung

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    Sonstige Verträge Mitteilung der Betriebsübergabe, ggf. Kündigung nicht gewünschter Vertragsübernahmen,

    z. B. Radio (GEZ), Zeitschriften, Vereine etc.

  • 17Alzey-Worms 21Rhein-Westerwald++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte +++ Mustertexte ++

    Quelle: HWK Koblenz u. die ArGe RP Handwerkskammern

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    Innung Ummeldung bei der Innung

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    Berufsgenossenschaft Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform bei Ihrer zuständigen HwK

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    Finanzamt Mitteilung der Betriebsübergabe. Ggf. Freistellungsbescheinigung f. Bauabzugssteuer gem. §

    48b EStG beantragen.

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    Krankenkasse Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform

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    Deutsche Post Ummeldung, evtl. Nachsendeantrag stellen

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    Telefonunternehmen Ummeldung Betriebstelefon auf ÜN

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    Versorgungsunternehmen Ummeldung beim Versorgungsunternehmen von Strom, Gas, Wasser

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    Entsorgungsunternehmen Ummeldung beim Entsorgungsunternehmen der Abfallbeseitigung

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    Inventarliste/Warenbestand Aktuelle Inventarliste aller zu übernehmenden Gegenstände und aktueller Warenbestand

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    Kunden Aufl istung aller Kundenverträge, Information der Kunden durch Anschreiben, Zeitungsannonce etc.

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    Lieferanten Aufl istung aller Lieferantenverträge (Übersicht über vereinbarte Konditionen), Information der

    Lieferanten durch Anschreiben, evtl. Regelung der Zahlung bestehender Verbindlichkeiten

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    Schutzrechte Aufl istung aller gewerblichen Schutzrechte

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    Geschäftsformulare Geschäftsformulare mit Änderungen drucken, evtl. neue Bankverbindung und Steuernummer

    angeben

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    Persönliche Absicherung

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    Krankenversicherung ÜN: Persönliche Beratung! Mitteilung der Betriebsübergabe/-nahme je nach Rechtsform

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    Rentenversicherung Mitteilung an zuständigen Versicherungsträger (www.deutsche-rentenversicherung.de) von ÜG

    ÜN: Persönliche Beratung! und ÜN. Für den ÜN besteht die Möglichkeit, den Regelbeitrag in der Rentenversicherung auf

    Antrag für die ersten 3 Jahre zu halbieren (Junghandwerker). Wahlfreiheit, wenn 18 Jahre Beiträ-

    ge abgeführt wurden; danach möglich, lediglich Mindestbeiträge zu entrichten. Klärung des Renten-

    anspruchs bei Erwerbsunfähigkeit.

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    Persönliche Falls eine private Unfallversicherung besteht, sollte der ÜN die Beiträge und Leistungen mit der

    Unfallversicherung Unfallversicherung bei der BG vergleichen. Unternehmerische Wahlfreiheit!

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    Broschüren zum Thema Betriebsübernahme/-übergabe www.bmwi.de, Suchbegriff „Nexxt“, Broschüren zum Thema Existenzgründung:

    www.bmwi.de („Starthilfe“). Hinweise zu Finanzierungsfragen: www.kfw.de und www.isb.rlp.de.

  • 18 Alzey-Worms22 Rhein-Westerwald

    1. Betriebsnachfolge als Herausforderung

    Sie haben Ihr Unternehmen seit vielen Jahren durch Höhen und Tiefen begleitet. Wenn Sie auch langfristig die Existenz des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze sichern möchten, sollten Sie schon frühzeitig über die Fortführung des Unternehmens nach Ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben nachdenken. Die Betriebsübergabe ist neben der Gründungs-phase die wichtigste strategische Phase eines Unternehmens. Aufgrund der im Folgenden dargestellten Komplexität des Vorgangs kann auf eine sehr sorgfältige und langfristige Pla-nung nicht verzichtet werden.

    Verschiedene Alternativen müssen durchdacht, evtl. rechtliche, erbrechtliche und steuerliche Voraussetzungen berücksichtigt werden. Es sind fi nanzielle Aspekte, aber auch familiäre und per-sönliche Überlegungen mit einzubeziehen.

    II. Wie übergabefähig ist mein Betrieb?

    Die Übergabefähigkeit bzw. Attraktivität Ihres Betriebes für einen potentiellen Übernehmer hängt von vielen internen wie externen Fakto-ren ab. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Un-ternehmen noch einmal genau „unter die Lupe nehmen“, bevor Sie diesen einem potentiellen Nachfolger anbieten.

    Natürlich kennen Sie Ihren Betrieb in- und aus-wendig, aber dennoch: Manche Einschätzung ist vielleicht zu subjektiv und sollte überdacht wer-den. Analysieren Sie daher genau, was ihr Un-ternehmen gegenüber den Kunden, dem Markt, der Konkurrenz etc. auszeichnet. Bei der Analyse der betrieblichen Verhältnisse sollten Sie ein be-sonderes Augenmerk auf

    • die Entwicklung der Umsatz- und Ertrags-struktur,

    • dasProdukt-undLeistungsangebot,

    • dietechnischeAusstattungIhresBetriebes,

    • dieKundenstruktur,

    • diePersonalstrukturundQualifikationIhrer Beschäftigten sowie

    • dieBetriebsorganisation

    legen. Dabei sind nicht nur die in der Vergangen-heit erzielten Zahlen und Daten, sondern auch die zukünftig erwarteten Umsatz-, Kosten- und Wettbewerbspotenziale von Bedeutung.

    Planen Sie für die Bestandsaufnahme der be-trieblichen Gegebenheiten einen ausreichenden zeitlichen Puffer ein. Notwendige Anpassungen aus wirtschaftlicher, rechtlicher und/oder steu-erlicher Sicht können in der Regel nicht kurz-fristig durchgeführt werden bzw. bedingen eine angemessene Vorlaufzeit. Generell gilt, dass Sie den Erfolg einer späteren Übergabe maßgeblich unterstützen können, indem Sie frühzeitig auf die Wert- und Nachhaltigkeit der o. g. Faktoren achten. Stellen Sie rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Betriebsübergabe und neh-men Sie gegebenenfalls Anpassungen an Ihrem strategischen Geschäftskonzept vor. Denn auch die Finanzierung der Nachfolge dürfte für den potentiellen Übernehmer bei Vorliegen eines schlüssigen Unternehmenskonzepts wesentlich leichter zu bewerkstelligen sein.

    Umsatz- und Ertragssituation

    Besonders wichtig für die Einschätzung der Übergabefähigkeit ist es, die genaue Ertragssi-tuation der letzten Jahre festzustellen. Welche Umsätze wurden generiert? Welche Betriebser-gebnisse wurden erzielt? Wie hoch war die be-triebliche Umsatzrendite, die Pro-Kopf-Leistung etc.? Auch sollten Sie nicht die zukünftigen Um-

    satzerwartungen vernachlässigen. Sind Umsatz-trends erkennbar oder muss gar mit Umsatzein-brüchen gerechnet werden?

    Produkte und Dienstleistungen

    Die Übergabefähigkeit des Unternehmens hängt auch maßgeblich vom betrieblichen Leistungs-angebot ab. So sind Produkte und Dienstleis-tungen, die den aktuellen Ansprüchen und An-forderungen des Marktes gerecht werden, eine Voraussetzung für die erfolgreiche Suche nach einem möglichen Übernehmer.

    Bietet das bestehende Produkt- und Leistungs-angebot zudem Spielräume für zukünftige technologische und trendmäßige Entwicklun-gen? Lassen sich hierdurch eventuell zusätzliche Kundengruppen erschließen, ergibt sich für den Nachfolger eine gute Startposition. Beobachten und analysieren Sie daher permanent die Ent-wicklungen des Marktes und der Branche.

    Betriebsstätten, Maschinen,technische Ausstattung

    Je besser der technische Zustand der betriebli-chen Anlagen und Maschinen, des Fuhrparks, der Geschäftsausstattung, desto attraktiver ist Ihr Unternehmen für Ihren Nachfolger. Er-mitteln Sie daher zeitnah die technologische Leistungsfähigkeit Ihrer Maschinen. Holen Sie Informationen darüber ein, ob im Falle einer Betriebsübergabe neue gewerberechtliche und ökologische Aufl agen zu beachten sind. Eine technisch veraltete Ausstattung bzw. eine gar eingeschränkte Nutzbarkeit bedingen über kurz oder lang kostenintensive Reparaturen, Ersatz-investitionen und/oder Modernisierungsmaß-nahmen.

    Betriebsübergabe im HandwerkRechtzeitig an morgen denken!

  • 19Alzey-Worms 23Rhein-Westerwald

    Markt und Kunden

    Wie attraktiv sich Ihr Betrieb für einen potenti-ellen Übernehmer darstellt, ist in einem hohen Maß auch von der Kundenstruktur des Betrie-bes abhängig. Welche Kundengruppen werden primär angesprochen und wie hoch ist deren Kaufkraft?

    Wer sind die Kunden von morgen und wie las-sen sich neue Kundengruppen erschließen? Wie stark ist der Wettbewerb – gegenwärtig und in der Zukunft? Sind Sie Marktführer, und wenn ja, in welchen Bereichen?

    TIPP: Betreiben Sie ein gezieltes Marketing und durchforsten und aktualisieren Sie Ihre Kundenkartei. Untermauern Sie die Über-gabefähigkeit Ihres Betriebes, indem Sie zu Ihren Stammkunden sowie langjährigen Auf-traggebern und Geschäftspartnern besonders intensiven Kontakt pfl egen. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Verlängerung beste-hender, werksvertraglicher Vereinbarungen (Wartungsverträge, Absatzrahmenverträge etc.). Machen Sie Ihre Produkte und Leistun-gen interessant für die Kundengruppen der Zukunft.

    Personal

    Eine betrieblich angemessene Personalstruk-tur ist für die Übergabefähigkeit von enormer Wichtigkeit. Sind Ihre Mitarbeiter marktgerecht qualifi ziert? Laufen Lehr- oder Zeitverträge aus? Welches Know-how verbleibt nach Ihrem Aus-scheiden im Unternehmen? Analysieren Sie die Personalstruktur Ihres Betriebes gründlich und erstellen Sie Übersichten, aus denen wesentli-che Sachverhalte wie Alter der Beschäftigten, Qualifi kation, Eintrittsdatum, Entlohnung, Urlaubsanspruch, Vertragsbefristungen sowie betriebliche Sondervereinbarungen hervorge-hen. Beugen Sie einem drohenden Know-how-Verlust rechtzeitig durch Schulungsmaßnahmen vor.

    Betriebsorganisation

    Eine zeitgemäße Betriebsorganisation ist im Handwerk die Grundlage für den Erfolg. Erfolgt die Auftragsabwicklung schnell und reibungs-los? Sind die Arbeitsgebiete und Aufgabenbe-reiche klar strukturiert? Wird die betriebliche Leistungserstellung und Abrechnung hinrei-chend EDV-technisch unterstützt? Existiert ein betriebliches Controllingsystem? Wie aktuell ist die Finanzbuchhaltung? Funktionieren das Zu-sammenspiel und der Informationsaustausch mit Steuerberater, Kreditinstituten etc.? Im Gegensatz zu den vorgenannten Sachverhalten lässt sich im Bereich der Betriebsorganisation die Übergabefähigkeit des eigenen Betriebes mit vergleichsweise einfachen Mitteln kurzfristig verbessern.

    III. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit der Übergabeplanung zu beginnen?

    Nicht selten erstreckt sich in der Praxis der durchschnittliche Übergabezeitraum, d. h. die Zeitspanne zwischen der ersten konkreten Über-legung bis zur letztlichen Übernahme, auf ca. 10 Jahre. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie in

    den wohlverdienten Ruhestand gehen möchten, sollten Sie sich früher oder später – spätestens jedoch mit Ihrem 55. Geburtstag – gedanklich der Nachfolge widmen und konkrete Vorstellun-gen entwickeln.

    TIPP:

    1. Stellen Sie einen schriftlichen Fahr-plan für Ihre Betriebsübergabe auf. Stimmen Sie steuerliche und rechtliche Fragen ab und nutzen Sie dabei fachkun-dige Beratung zu einzelnen Detailfragen.

    2. Überlassen Sie Ihre Unternehmensnachfol-ge nicht dem Gesetzgeber (gesetzliche Erb-folge), sondern wählen Sie Ihren Nachfolger sorgfältig nach fachlicher und persönlicher Qualifi kation aus.

    3. Schaffen Sie sich eine ausreichende Alters-versorgung und nutzen Sie die Betriebsnach-folge als Chance für Ihre persönliche Zukunft.

    Exkurs: Für den Notfall gerüstet?

    Für den Eintritt eines Notfalls (plötzliche Erkrankung, Unfall, Tod) ist es wichtig eine Notfallmappe zu erstellen. Dieses sollte die Geschäftsvertretung regeln und den Ablauf des Tagesgeschäftes sicherstellen.

    Hinterlegen Sie das Notfallhandbuch mit al-len Ihnen wichtig erscheinenden Informatio-nen an einem für die Betreffenden zugängli-chen Ort.

    Mögliche Inhalte des Notfallhandbuchs sind:

    •KontaktdatendesSteuerberaters

    •AdressverzeichniswichtigerAnsprechpartner

    •HinweisauferbrechtlicheAngelegenheiten

    •Not-ProkuraoderHandlungsvollmacht

    • VollmachtenfürBankundjegliche Rechtsgeschäfte

    •Vertretungsregelungen

    •HinterlegungsortewichtigerDokumente

    •EDV-Zugangsdaten,digitaleSignatur

    •PINs

    •Banksafe-Zugang

    IV. Die Altersversorgung nach derBetriebsübergabe sichern

    Überprüfen Sie Ihre Altersversorgung! Gera-de im Handwerk wird oft übersehen, dass die gesetzliche Handwerkerversorgung nur eine Grundversorgung darstellt. Zusätzliche private Vorsorge ist in vielen Fällen nur unzureichend auf die möglichen Versorgungsfälle abgestimmt.

    Möglichkeiten zur Verbesserungder Altersversorgung

    Wenn Sie Ihre Einnahmen aus der bestehenden Versorgung den Ausgaben nach der Übergabe gegenüberstellen, wird in nicht wenigen Fällen eine Unterdeckung vorhanden sein. In diesem Fall ist es notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungslücke zu decken.

    Folgende Möglichkeitensollten Sie deshalb prüfen:

    • MaßnahmenzurErhöhungdergesetzlichen,privaten und betrieblichen Altersversorgung: Die Renten sind so angelegt, dass sie über ei-nen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträ-gen und der Verzinsung erwirtschaftet wer-den. Bei Betriebsübergabe wegen Krankheit oder Erreichen der Altersgrenze wird deshalb eine Aufstockung bzw. Nachzahlung in der Regel nicht den gewünschten Erfolg bringen.

    • Einkünfte aus Hinzuverdienst. Neben einerRente aus der gesetzlichen Rentenversiche-rung darf in einem bestimmten Umfang hin-zuverdient werden. Wie viel, hängt von der Rentenart ab. Wer die Erwerbsminderungs-rente in voller Höhe erhält, kann daneben höchstens monatlich brutto 450 Euro verdie-nen. Verdient er mehr, entfällt der Rentenan-spruch teilweise.

    • Einkünfte aus der Übergabe des Betriebes:Sollte nach Aufstellung Ihrer Versorgungsbi-lanz eine Versorgungslücke bestehen und ist diese auch nicht durch Hinzuverdienste bzw. sonstige Einkünfte zu schließen, so müssen Sie bei Planung und Gestaltung der Übergabe Ihres Betriebes dies mitberücksichtigen. Die-se Mindestanforderungen sind zu defi nieren und wertmäßig festzulegen und müsse un-abdingbar in Ihre Verhandlungen mit dem Übernehmer einfl ießen.

    Tipp: Überprüfen Sie, dass eventuell verein-barte Miete, Pacht, betriebliche Versorgungs-rente, Leibrente, Beraterhonorar usw. für den Übernehmer verkraftbar sind. Denken Sie da-ran, diese zu sichern, um nicht im Falle eines Niedergangs des Unternehmens mit leeren Händen dazustehen.

    V. Wer soll den Betrieb übernehmen?

    Ein geeigneter Übernehmer ist der Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsübergabe. Die Su-che nach einem Nachfolger und vor allem seine Vorbereitung auf die Übernahme erfordern Zeit. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten.

    Die Übernahme durch ein Familienmitglied

    Viele Firmeninhaber wünschen sich einen Nach-folger aus der Familie. Dies ist allerdings keine ganz einfache Form der Nachfolge. Die emoti-onale Komponente ist nicht zu unterschätzen und macht häufi g eine weitgehend objektive Betrachtung der Dinge unmöglich. Zunächst einmal muss die Nachfolge von dem Famili-enmitglied ausdrücklich gewollt sein. Ist diese Ausgangsfrage geklärt, so liegt der Schwerpunkt der Nachfolgeplanung in der rechtzeitigen Vor-bereitung des Nachfolgers. Der Nachfolger muss schrittweise in die Führung des Unternehmens mit einbezogen werden, Verantwortung über-nehmen lernen, Erfahrungen sammeln und damit nach und nach unternehmerische Hand-lungskompetenz erwerben. Parallel hierzu muss der Übergeber lernen loszulassen. Darüber hin-aus kann ein Akzeptanzproblem des familien-internen Nachfolgers entstehen. Nachkommen, die den Mitarbeitern von

  • 20 Alzey-Worms24 Rhein-Westerwald

    Kindesalter an be-kannt sind, kämpfen oftmals damit nach wie vor als „der Klei-ne“ gesehen, und nicht als Chef akzep-tiert zu werden.

    Ein Mitarbeiter als Nachfolger

    Steht kein Nachfolger aus dem Kreis der Familie zur Verfü-gung, so bietet sich vielleicht eine Person aus dem Bereich des Unternehmens für eine Übernahme an. Ein Nachfolger aus dem Unternehmen hat meist den Vorteil, dass er, wie der Familiennachfolger, die Besonderheiten des Unternehmens bereits kennt, mit den Abläufen vertraut ist und zu Kun-den und Lieferanten einen persönlichen Kontakt aufgebaut hat. Möglicherweise hat er auch seine Führungsqualitäten bereits unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bleibt die Kontinuität im Unter-nehmen gewahrt. Es besteht allerdings bei der Übergabe an Betriebsinterne die Gefahr, dass eine gewisse Betriebsblindheit vorhanden ist. Es ist keine so hohe Sensibilität gegenüber betrieb-lichen Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden, wie sie ein betriebsfremder Nachfolger hätte, der unvoreingenommen in das Unternehmen eintritt. Auch hier kann ein Akzeptanzproblem seitens der früheren Kollegen entstehen.

    Übernahme durch Dritte

    Bei der Betriebsübernahme durch externe Drit-te muss gezielt nach einem geeigneten Über-nahmekandidaten gesucht werden. Prüfen Sie zunächst im näheren Umfeld (bspw. Kollegen, Geschäftspartner), ob sich ein geeigneter Nach-folger fi ndet. Sollte dies nicht der Fall sein, bie-ten Sie Ihr Unternehmen am Markt an. Hierzu eignen sich die Betriebsbörsen der Handwerks-kammern, in der Sie Ihr Unternehmen eintragen lassen können.

    Die Börse ist ein Verzeichnis von einerseits Exis-tenzgründungswilligen, die ein Unternehmen suchen, und andererseits von Unternehmern, die ihr Unternehmen übergeben wollen. Die Unternehmensbörsen zeichnen sich hierbei durch die Gewährleistung von Anonymität der Teilnehmer aus, um den sensiblen Prozess mit der notwendigen Diskretion zu behandeln. Die Unternehmensbörse www.nexxt-change.org hat sich auf bundesweiter Ebene etabliert. Anzeigen in Tageszeitungen und Fachzeitschriften sowie Aushänge bei Meisterschulen stellen ebenfalls eine Option dar. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit sich an Lieferanten, Geschäfts-partner oder Firmenmakler zu wenden oder mit Hilfe einer Personalberatung nach einem

    Nachfolger zu suchen. Unabhängig davon, ob der potenzielle Nachfolger ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein Fremder ist, sollte ein Anforderungsprofi l für den Nachfolger erstellt werden.

    Hierbei sollten folgende Punkteabgefragt werden:

    •die kaufmännische, fachliche und sozialeKompetenz,

    • die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen undzu delegieren,

    •Konfliktfähigkeit,Durchsetzungsvermögenund Gesprächsbereitschaft,

    • persönliche Eignung (Einsatzbereitschaft, fa-miliäres Umfeld etc.) des Nachfolgers.

    Mit Hilfe dieses Anforderungsprofi ls können Sie prüfen, ob der Kandidat wirklich für diese Aufgabe geeignet ist, denn nicht immer ist der Wunschnachfolger auch wirklich „der Richtige“. Auch ist es ratsam, bei der Beurteilung eines po-tentiellen Nachfolgers die Beratung durch unab-hängige Dritte, wie z.B. die Handwerkskammer, einen Unternehmensberater oder eine Personal-beratungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen.

    VI. Was ist mein Unternehmen wert?

    Unternehmenswertermittlung nach AWH

    Vor dem Verkauf Ihres Unternehmens müssen Sie sich zunächst Klarheit darüber verschaffen, welchen Wert Ihr Unternehmen darstellt. Nur so können Sie im Verhandlungsverlauf mit potenziellen Käufern einen realistischen Kauf-preis fi nden. Dies ist in der Praxis kein leichtes Unterfangen. Aus diesem Grund wurde von der Arbeitsgemeinschaft der wertermitteln-den Betriebsberater im Handwerk (AWH) ein einheitlicher Bewertungsstandard geschaffen. Grundlage des so genannten „AWH-Standards“ ist das Ertragswertverfahren, das auf die Verhält-nisse handwerklicher Unternehmen angepasst ist. Der zukünftigen Ertragssituation kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Ein Nachfolger muss aus den Erträgen nicht nur die künftig im Unternehmen erforderlichen Investi-tionen fi nanzieren, sondern auch die Zins- und Tilgungszahlungen, die mit dem Kauf der Un-ternehmung verbunden sind.

    Typisch für das Handwerk sind u.a.:

    •DiestarkeBeeinflussungderErtragslagedurch die Inhaberpersönlichkeit

    •FinanzielleGestaltungsoptionendurchdieHaftungsverfl echtung von Privat- und Be-triebsvermögen

    TIPP: Nähere Informationen zur Bewertung nach dem AWH-Standard und dem damit verbundenen Prozedere erteilen die

    betriebswirtschaftlichen Berater Ihrer Hand-werkskammer. Nach Abschluss einer AWH-Unternehmensbewertung ist eine solide Ba-sis für die Kaufpreisverhandlung gegeben. Eine solche Unternehmensbewertung liefert wichtige Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises. Sie ist somit in vielen Fällen eine unverzichtbare Verhandlungsgrundlage für einen von beiden Seiten akzeptierten Kaufpreis.

    Pachtwert und Mietwert

    Bei der Pachtpreisberechnung gibt es im Ge-gensatz zur Unternehmenswertermittlung bis-her kein allgemein gültiges Standardverfahren. Pachtpreise als Verhandlungsgrundlage werden deshalb durch verschiedene Verfahren ermittelt. So fi nden sich in der Beratungspraxis gewinn- oder vermögenswertorientierte Pachtpreisbe-rechnungen sowie Mischverfahren aus beiden.

    Bei einer Berechnung ist immer Wert darauf zu legen, dass die Pachthöhe nicht im Widerspruch zur bisherigen Ertragssituation steht (zum Bei-spiel niedriger Gewinn, hohe Pacht). Es muss außerdem sichergestellt werden, dass der Päch-ter aufgrund der Pachtzahlungen liquide bleibt und somit seinen Zahlungsverpfl ichtungen (ein-schließlich der Pachtzahlungen) weiterhin nach-kommen kann.

    Für die Berechnung von Pachtpreisen als Ver-handlungsgrundlage sollte der Verpächter dem künftigen Pächter verschiedene Informationen als Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellen. Neben den Jahresabschlüssen der letzten drei bis fünf Jahre gehören dazu insbesondere Angaben zu den Wertverhältnissen von Immobilien sowie Grund und Boden und zu den vorherrschenden Mietpreisen für die unterschiedlichen Arten von gewerblichen Flächen. Darüber hinaus ist in den Pachtwert ein Pachtzins für Inventar und Maschi-nen einzubeziehen, der in