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VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 1 GEMEINDE MEMMELSDORF FINANZVERWALTUNG Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 3 KommHV HAUSHALT 2020 MIT WIRTSCHAFTSPLAN DES EIGENBETRIEBS GEMEINDEWERKE MEMMELSDORF www.memmelsdorf.de Vorbericht Gemeinde Memmelsdorf erstellt am 11.08.2020 Seite 1 von 364

HAUSHALT 2020 - MemmelsdorfHaushalt kann durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auch komplett ohne die für 2019 geplante Darlehensaufnahme ausgeglichen werden. Die Kassenlage

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 1

    GEMEINDE

    MEMMELSDORF

    FINANZVERWALTUNG

    Vorbericht zum Haushaltsplan für das

    Haushaltsjahr 2020 gemäß

    § 3 KommHV

    HAUSHALT 2020

    MIT

    WIRTSCHAFTSPLAN DES

    EIGENBETRIEBS GEMEINDEWERKE

    MEMMELSDORF

    www.memmelsdorf.de

    Vorbericht Gemeinde Memmelsdorf

    erstellt am 11.08.2020 Seite 1 von 364

  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 2

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemeines und Gesamtüberblick

    1.1 Beratungsfolge

    1.2 Rückblick auf die Haushaltsjahre 2018 und 2019

    1.3 Übersicht & Ausblick

    1.4 Haushaltsvolumen / Haushaltsausgleich bis einschl. 2023

    1.5 Gebühren und Hebesätze

    2. Ausführungen zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes

    2.1 Hauptgruppierungen

    2.2 Einnahmen

    2.3 Ausgaben

    2.3.1 Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

    2.3.2 Hauptgruppe 5 – Grundstücks- und Gebäudeunterhalt

    2.3.3 Hauptgruppe 6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

    2.3.4 Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

    2.3.5 Hauptgruppe 8 – sonstige Finanzausgaben

    2.3.6 Abgleich des Verwaltungshaushaltes

    3. Vermögenshaushalt

    3.1 Schwerpunkte im Einzelplan 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft

    3.2 Finanzplan

    4. Entwicklung der Verbindlichkeiten und der Allgemeinen Rücklage

    5. Genehmigungspflicht

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 3

    1. Allgemeines und Gesamtüberblick 1.1 Beratungsfolge Der Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 28.04.2020 mit der Vorberatung des Wirtschafts- und Vermögensplanes des Eigenbetriebs Gemeindewerke Memmelsdorf befasst und diesen in der vorliegenden Fassung dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Der Stellenplan wurde im Haupt- Kultur- und Personalausschuss vorberaten und in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.02.2020 einstimmig beschlossen. Der Haushaltsplan wurde dem Gemeinderat in dessen Sitzung vom 29.04.2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

    Entsprechend der Gemeindeordnung und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beiträge veranschlagt. Soweit diese nicht errechenbar waren, wurden deren Höhe nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt. Die Haushaltsansätze beruhen u.a. auf

    - Anmeldungen durch die Sachgebiete, zum Vermögenshaushalt in Form des Investitionsprogramms, u.a. auf der Grundlage bereits gefasster Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse

    - Anmeldung durch die Rektorin der Ferd.-Dietz-Grundschule - Anträgen aus den Fraktionen, - Mitteilungen des Stat. Landesamtes, u.a. zur Schlüsselzuweisung und

    den Beteiligungsbeträgen Einkommensteuer etc. - Auswertung der Jahressollstellungen zu Einnahmen, aus

    Verbrauchsgebühren und Steuern - Kalkulationen aufgrund Vorjahresergebnissen, vor allem im Bereich der

    Personal- und Betriebskosten

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    erstellt am 11.08.2020 Seite 3 von 364

  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 4

    1.2 Rückblick auf die Haushaltsjahre 2018 und 2019 Der vom Gemeinderat für das Jahr 2018 verabschiedete Haushaltsplan war in Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 14.480.000,00 € und Vermögenshaushalt mit 5.872.500,00 € ausgeglichen. Das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2018 wies in den Einnahmen und Ausgaben des Sollabschlusses für den Verwaltungshaushalt 14.648.274 € und den Vermögenshaushalt 4.275.353 € aus. Als Überschuss des Verwaltungshaushaltes konnte eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.755.131,91 € statt einem Planansatz in Höhe von Planansatz 1.300.000 € erwirtschaftet werden. Der Überschuss des Vermögenshaushaltes in Höhe von 1.782.850,82 € (Planansatz 0 €) wurde der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Eine Nachtragshaushaltssatzung wurde nicht erlassen. Der für das Haushaltsjahr 2019 verabschiedete Haushaltsplan war in Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 14.363.000,00 € und Vermögenshaushalt mit 7.878.100,00 € ausgeglichen. Der Ausgleich im Vermögenshaushalt wird im Planansatz durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 500.000 €, einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von 3.000.000 € und einer Darlehensaufnahme iHv. 3.400.000 EUR erreicht. Die Jahresrechnung 2019 ist zum Zeitpunkt der Erstellung des lfd. Haushaltes noch nicht gelegt – die für 2019 geplante Darlehensaufnahme wird nach den Entwicklungen beim Vollzug des Haushaltsplanes aber nicht erforderlich werden. Der Haushalt kann durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auch komplett ohne die für 2019 geplante Darlehensaufnahme ausgeglichen werden. Die Kassenlage war im Haushaltsjahr 2019 geordnet, Kassenkredite mussten – wie auch schon im Vorjahr - nicht in Anspruch genommen werden.

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 5

    1.3 Übersicht & Ausblick Alle Voraussetzungen für die Gemeinde Memmelsdorf zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Haushaltsjahr 2020 sind gegeben. Durch die sehr positive finanzielle Entwicklung im Haushaltsjahr 2019 konnte auf die Darlehensaufnahme komplett verzichtet werden. Zu Beginn des Berichtszeitraumes betragen die gesamten Verbindlichkeiten der Gemeinde Memmelsdorf nur noch 589.000 € und die allgemeine Rücklage (planmäßig) 6,5 Mio €. Das Haushaltsjahr 2020 und die zukünftigen Planjahre halten für die Gemeinde einige neue Herausforderungen parat. Die Corona-Pandemie könnte den Spielraum für die Gemeinde Memmelsdorf durchaus einengen. Bisher sind die tatsächlichen Auswirkungen für die Kommune auch nicht zu beziffern. Allerdings wurden für den Haushaltsplan 2020 bereits möglichst realistische Abschläge auf der Einnahmeseite vorgenommen. Somit werden die Auswirkungen die Gemeindefinanzen nicht unvorbereitet treffen. Bei einer positiveren Entwicklung als angenommen, entstehen der Gemeinde keinerlei negativen Auswirkungen. Sollte die Entwicklung die Gemeinde allerdings härter treffen als erwartet, stehen der Gemeinde weitere Mittel im Zuge der Haushaltsausführung zur Verfügung. Oder es kann/muss mit einem Nachtragshaushalt reagiert werden. Neben der o. g. veränderten Einnahmen-Situation liegen dem Haushaltsplan, sowie der Finanzplanung, auch noch einige wichtige Investitionen zu Grunde. Diese werden in den Folgeseiten näher erläutert. Die Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 können komplett aus der Allgemeinen Rücklage finanziert werden. Der Verbrauch der übrigen Rücklage ist für die Folgejahre vorgesehen. In den Finanzplanjahren 2022 und 2023 sind Kreditaufnahmen iHv. 996.000 € und 2.060.000 € geplant. Ob diese Aufnahmen tatsächlich notwendig werden, kann jedoch erst seriös engeschätzt werden, wenn sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gemeinde Memmelsdorf abzeichnen. Völlig unabhängig von dieser Entwicklung, muss der Gemeinderat spätestens in 2021 neue Entscheidungen für die zukünftige finanzielle Entwicklung der Gemeinde treffen. Als Diskussionspunkte sind die Aufgabenstellungen aus der Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 des Landratsamtes Bamberg zu nennen. Hier sind konkrete Maßnahmen zur Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten, sowie Vermeidung / Kürzung von Ausgaben aufgeführt, die bei den einzelnen Punkten auf den Folgeseiten von uns aufgegriffen und erläutert werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist entscheidend für die Stabilisierung der Gemeindefinanzen und die Genehmigung von Darlehensaufnahmen ab 2021 durch das Landratsamt Bamberg.

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 6

    1.4 Haushaltsvolumen / Haushaltsausgleich bis einschl. 2023 Die Anforderung des kommunalen Haushaltsrechtes, den Plan in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für sich auszugleichen, ist vollumfänglich erfüllt. Es wird in allen Finanzplanjahren eine Zuführung erwirtschaftet, die über der gesetzlichen Mindestzuführung liegt, die gem. § 22 KommHV-Kameralistik die ordentliche Tilgung der Kredite abdecken muss. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes sind nach dem vorliegenden Plan Rücklagenentnahmen erforderlich, die zum Abschmelzen der vorhandenen Allgemeinen Rücklage fast bis auf die gesetzliche Mindestrücklage am Ende des Finanzplanzeitraumes 31.12.2023 führen. (§ 20 KommHV-Kameralistik gesetzliche Mindestrücklage – 1 % des Volumens der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes im Durchschnitt der dem lfd. Haushaltsjahr vorangegangenen drei Jahre – rund 140.000 €) Der Haushaltsplan ist ausgeglichen und schließt wie folgt ab:

    Jahr Verwaltungs-HH in Einnahmen und Ausgaben

    Vermögens-HH in Einnahmen und Ausgaben

    Gesamt-HH in Einnahmen und Ausgaben

    2020

    14.148.000 €

    7.540.000 €

    21.688.000 €

    in den Finanzplanjahren

    2021

    14.134.000 €

    3.330.000 €

    17.464.000 €

    2022

    14.134.000 €

    3.280.000 €

    17.414.000 €

    2023

    14.234.000 €

    2.800.000 €

    17.034.000 €

    enthalten sind:

    Jahr Überschuss VerwaltungsHH

    Darlehens- aufnahme

    Zuführung an Allg. Rücklage

    Entnahme Allg. Rücklage

    2019 (Ansatz)

    500.000 3.400.000 0 3.000.000

    2020 184.000 0 0 3.216.000

    2021 600.000 0 0 1.280.000

    2022 500.000 996.000 0 1.564.000

    2023 550.000 2.060.000 0 0

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 7

    Das Haushaltsvolumen erreicht im Jahr 2020 annähernd das Niveau des Vorjahres. In den Finanzplanjahren 2021, 2022 & 2023 verringert sich dieses Volumen.

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 8

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 9

    1.5 Gebühren- und Hebesätze Vergleich der Realsteuerhebesätze: (Gemeindegrößenklasse: kreisangehörige Gemeinde, 5.000 bis unter 10.000 Einwohner)

    gewogener Durchschnittshebesatz in Bayern in % Gemeinde Memmelsdorf in %

    im Jahr 2019 2019 2020

    Grundsteuer A 343,1 300,0 300,0 Grundsteuer B 337,6 320,0 320,0 Gewerbesteuer 323,8 320,0 320,0 Die Gemeindeverwaltung ist der Ansicht, dass für das Haushaltsjahr 2020 und die folgenden Haushaltsjahre nach vielen Jahrzehnten ohne Hebesatz-Veränderungen und aufgrund geringer Einnahmen bzw. hoher Defizite der Seehofhalle, Hallenbad und im Friedhofswesen eine Anpassung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer notwendig ist. Dies wurde vom Landratsamt Bamberg für die anstehende Genehmigung des Haushaltes 2020 bereits zur Bedingung gemacht. Sollte dieser Impuls nicht umgesetzt werden, kann für Haushaltsjahre mit notwendigen Darlehensaufnahmen nicht mit einer Genehmigung gerechnet werden. Im Landkreis Bamberg liegen die durchschnittlichen Hebesätze im Jahr 2019 bei der Grundsteuer A bei 367 %, bei der Grundsteuer B bei 343%, bei der Gewerbesteuer bei 333 %. Die Tabelle im Anhang über die Hebesätze der 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg zeigt den erheblichen Rückstand auf viele Gemeinden explizit auf. Trotz der der niedrigen Auswirkungen auf die Bürger und die örtlichen Unternehmen, entschied sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 für eine Verschiebung der Hebesatz-Erhöhung auf das Haushaltsjahr 2021. Begründet wurde dies mit den starken Belastungen durch die Corona-Pandemie. Die Erhöhung wird daher gemäß GR-Beschluss in die Haushaltssatzung 2021 mitaufgenommen.

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 10

    Gebührendefizite Die Gemeinde Memmelsdorf unterhält aktuell u. a. folgende defizitäre Einrichtungen:

    Hier besteht die gesetzliche Verpflichtung, die o.g. Defizite zu verringern. Bei der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG sogar eine „Kostendeckung“ vorgesehen. In den nächsten Jahren sind dementsprechend Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit zu verringern, bzw. eine Kostendeckung zu gewährleisten. Haushalt Gemeindewerke: Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Gerade bei den „kostenrechnenden“ Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist in jedem Fall eine „Kostendeckung“ erforderlich. Hier steht im Jahr 2020 eine turnusmäßige Gebührenkalkulation für die Jahre 2021-2023 an. Das Landratsamt Bamberg regt hierzu an, die bisherige Verfahrensweise mit Refinanzierung von Baumaßnahmen über Gebühren zu überdenken. Die Gemeinde, bzw. die Gemeindewerke haben ein Wahlrecht, ob solche Maßnahmen entweder über einmalige Beiträge oder über laufende Gebühren finanziert werden sollen. Da bei den Gebühren die Finanzierung über Abschreibungen und die voraussichtliche Nutzungsdauer berechnet wird, dauert dies natürlich weitaus länger, als bei einer Finanzierung über Beiträge. Mieten und Pachten Das Landratsamt Bamberg fordert ebenso eine angemessene Erhöhung der Mieten und Pachten. Eine Mieterhöhung für kommunale Liegenschaften wurde seitens der Verwaltung mehrfach überprüft. Aufgrund der rechtlichen Anforderungen an eine Mieterhöhung (wie fehlende Vergleichsmieten) scheidet dies aus. Bei Neuverpachtungen von landwirtschaftlichen Pachtflächen wurde bereits eine Anpassung vorgenommen. Bei den Pachten könnte allenfalls noch eine Erhöhung der Pachten für „Kleingärten“ erfolgen. Hierüber muss der Gemeinderat gesondert entscheiden.

    Bezeich-nung

    HH-Ansatz in €

    HH-Ansatz in €

    Rechnungs-ergebnis in €

    Rechnungs-ergebnis in €

    Rechnungs-ergebnis in €

    2019 2018 2017 2016 2015

    Seehofhalle -279.900 -255.400 -335.012,05 -260.601,69 -199.425,26

    Hallenbad -325.600 -324.400 -297.183,17 -281.560,09 -271.263,26

    Bestattungs-wesen

    -207.450 -199.100 -143.445,36 -132.328,62 -108.846,10

    Summe -815.950 -778.900 -775.640,58 -674.490,40 -579.534,62

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 11

    2. Ausführungen zu den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes 2.1 Hauptgruppierungen Die detaillierte Übersicht der Gruppierungen des kameralistischen Haushaltes ist der Gruppierungsübersicht – auch im Vergleich mit den Vorjahren – zu entnehmen. In der Folge wird auf bestimmte Einnahme- und Ausgabearten eingegangen, die von besonderer Bedeutung sind. 2.2 Einnahmen Zur Veranschlagung der Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen wurden die Orientierungsdaten, veröffentlicht vom Statistischen Landesamt, herangezogen. Bei der Gewerbesteuer wäre u. a. durch eine Erhöhung des Hebesatzes mit Einnahmen in Höhe von 900.000 € zu rechnen gewesen. Wie unter den Punkten 1.3 und 1.5 aufgeführt wird dieser Ansatz aufgrund der Corona-Pandemie und der nicht umgesetzten Hebesatzerhöhung nicht zu erreichen sein. Nach einer Risiko-Abwägung wurde der neue Ansatz 2020 mit 600.000 € (im Vorjahr 850.000 €) veranschlagt. Auch der Gemeindeanteil an Einkommensteuer dürfte von der aktuellen Entwicklung betroffen sein. Nachdem der Gemeinde im Vorjahr Mittel iHv. 5,53 Mio. € zugeflossen sind, beträgt der Ansatz für 2020 lediglich 5,1 Mio. €. Die Schlüsselzuweisung ist für das Jahr 2020 mit 3.500.000 € eingeflossen. Sie steigt ggü. dem Vorjahresansatz noch um 200.000 € an. Bei den Einnahmen der Sportstätten muss aufgrund der gesetzlich angeordneten Sperrung ebenfalls mit reduzierten Ansätzen gearbeitet werden.

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 12

    2.3 Ausgaben

    In der Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 hat das Landratsamt Bamberg die Vermeidung /Kürzung von Ausgaben konkret thematisiert. Explizit angesprochen wurden hier freiwilligen Leistungen wie zum Beispiel die Zuschüsse an Sportvereine (UA 0.5500), sowie die einmaligen Anschaffungen für den Weihnachtsmarkt im Jahr 2019 (UA 1.3401) und Investitionszuschüsse an Sportvereine (UA 1.5500). 2.3.1 Hauptgruppe 4 - Personalausgaben Der Stellenplan 2020 weist 50,65 Vollzeitstellen aus – ggü. dem Stellenplan des Vorjahres (48,52) ein Plus von 2,13-Stellen. Der Unterschied ergibt sich durch die beschlossenen Stellenneuschaffungen wie z. B. neuer Hausmeister, Nachbesetzung Finanzverwaltung, Bauhofmitarbeiter (Integration gefördert durch die Arbeitsagentur), Personalreserven und Stundenerhöhungen. Die Personalkostenansätze wurden auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse mit geringfügigen Erhöhungen aufgrund von Tariferhöhungen fortgeschrieben. Durch den Eigenbetrieb Gemeindewerke Memmelsdorf mit Wasser und Abwasseranlagen werden jährliche Personalkostenersätze für 5 VZ-Kräfte geleistet.

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 13

    2.3.2 Hauptgruppe 5 – Insbesondere: Grundstücks- und Gebäudeunterhalt Die größten Einzelposten im Haushaltsjahr 2020 sind: -Unterhalt von Straßen, 160.000 € UA 6300 -Restzahlungen nach Wasserschaden 92.000 € UA 4645

    KIGA St. Martin, Merkendorf -Ausrüstung (z. B. Einsatzkleidung) der 88.000 € UA 1300 Ortsfeuerwehren -Arbeiten an der Seehofhalle, z. B. 70.000 € UA 5651 Lichtgraben, MSR-Technik -Reparaturen Schule Drosendorf, 67.000 € UA 2110 z. B. Sanierung Toiletten -Gewässerunterhalt 65.000 € UA 6900 -Gebäudeunterhalt Feuerwehren 51.000 € UA 1300 Des Weiteren ist bei allen gemeindlichen Objekten mit weiter steigenden Strompreisen (Gr. 54) zu rechnen. 2.3.3 Hauptgruppe 6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Etwa ein Viertel der Kosten in der Hauptgruppe 6 entfallen auf kalkulatorische Abschreibung, Verzinsung des Anlagekapitals und Innere Verrechnungen. Größere Ausgabeposten sind: -Kosten der Schülerbeförderung, 180.000 € UA 2901 -Personalgestellung Hallenbad 110.000 € UA 5700 -Jugendarbeit 66.000 € UA 4601 -Kooperation Fränkische Toskana 40.400 € UA 7900 -Veranstaltungen 26.000 € UA 0201 (Memmelsdorf Leuchtet, Apfelmarkt, Weihnachtsmarkt, Neujahresempfang, KERWA, Sportlerehrung usw.)

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 14

    2.3.4 Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und Zuschüsse

    Bei den Zuschüssen und Zuweisungen schlagen vor allem folgende Kosten zu Buche: -Betriebskostenförderung 2.260.000 € UA 4640-4645 nach dem BayKiBiG -Schulverbandsumlage 355.000 € UA 2130 -Mitfinanzierung OGTS 133.000 € UA 2110 -Zuschuss Defizit ÖPNV 123.000 € UA 7920 -Förderung von Sportvereinen 53.000 € UA 5500 2.3.5 Hauptgruppe 8 – sonstige Finanzausgaben hier: Kreisumlage Da die Umlagekraft wieder gestiegen ist, steigt auch der Ansatz für die Kreisumlage. Ansatz 2020 3.400.000 € Ansatz 2019 3.310.000 € Rechnungsergebnis 2017 3.183.999,73 € 2.3.6 Abgleich des Verwaltungshaushaltes Der Verwaltungshaushalt ermöglicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von mindestens 184.000 €/Jahr. Damit ist die kommunale Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung dauerhaft sichergestellt. Außerdem kann der darüberhinausgehende Betrag in Investitionen gesteckt werden.

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 15

    3. Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt sind die vermögenswirksamen Ausgaben gem. § 1 KommHV veranschlagt. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.540.000 € ab und ist damit vollumfänglich ausgeglichen. Auf das beiliegende Investitionsprogramm wird verwiesen. Die Aufnahme von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde ggü. dem Programm zum Vorjahreshaushalt nochmals grundlegend überprüft und alle Projekte im Hinblick auf deren reale Umsetzbarkeit nochmals neu bewertet. Die Finanzierung bereits begonnener und im Jahr 2020 abzuschließender Maßnahmen ist in jedem Fall sichergestellt.

    Die größten Posten der Vermögenshaushaltes stellt im Haushaltsjahr 2020 der bereits begonnene Kindergartenneubau samt Baunebenkosten (veranschlagt mit ca. 4 Mio. €) dar. Weitere größere Ausgabenblöcke bilden die Restzahlungen für den Parkplatz Schmittenau (323.000 €), die Grünzugverbindung zwischen dem neuen Parkplatz und dem Kindergarten/Seehofhalle (688.000 €), die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen (445.000 €), Gewässermaßnahmen mit der Querungshilfe am Drosendorfer Wehr (90.000 €) und Grundstückskäufe (180.000 €). Die Finanzplanung und Investitionen der Folgejahre prägen vor allem der geplante Feuerwehrhaus-Neubau, die Straßenbaumaßnahmen in der Gundelsheimer Straße und in der Hohensteinstraße.

    Das Programm der nächsten Jahre zeigt die Ausrichtung mit folgenden Prioritäten:

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 16

    3.1 Schwerpunkte im Einzelplan 9 – Allgemeine Finanzwirtschaft Zur Finanzierung aller vorgesehenen Investitionsmaßnahmen ist bis zum Finanzplanjahr 2022 keine Kreditaufnahme erforderlich! Der Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt im Wesentlichen erreicht durch Einnahmen aus

    - Veräußerung von Anlagevermögen 1.467.500 € - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 2.525.500 €

    ergänzt um Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von rund 3,2 Mio. €. Die ordentliche Tilgung ist mit im Haushaltsjahr 2020 sowie den Finanzplanjahren mit 70.000 € berücksichtigt. In 2020 sind im Haushaltsplan Verpflichtungsermächtigungen für den Neubau des Feuerwehrhauses vorgesehen. Für die Planungen (Baunebenkosten) sind für das Finanzplanjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen iHv. 120.000 €, für das Finanzplanjahr 2022 iHv. 220.000 € vorgesehen. Für Hochbaumaßnahme FFW-Haus wurde für das Finanzplanjahr 2022 1,5 Mio. € eingestellt. 3.2 Finanzplan: Der Finanzplan ist zwar Voraussetzung für die mittelfristige Finanzplanung, aber keineswegs eine verbindliche Festlegung für die Haushaltsjahre bis 2023. Die Prognosen sind laufend zu überprüfen und bei der jährlichen Haushaltsplanaufstellung den Entwicklungen anzupassen.

    VorberichtGemeinde Memmelsdorf

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  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 17

    4. Entwicklung der Verbindlichkeiten und der Allgemeinen Rücklage Zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 beträgt der Stand der Verbindlichkeiten insgesamt 2.411.976 €. Davon sind allein den Gemeindewerken Darlehen in Höhe von 1.822.976 € (ca. 76%) zugeordnet. Demgegenüber stehen Verbindlichkeiten im Gemeindehaushalt von 589.000 €. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt zu Beginn des Haushaltsjahres nur 272,63 € bezogen auf den EW-Stand von 8.847 EW am 30.06.2019. Die Pro-Kopf-Verschuldung über alle Kommunen in Bayern beträgt 2.295 Euro je Einwohner. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat ausgerechnet, dass jeder Einwohner in Deutschland allein über seine Stadt, Gemeinde oder seinen Landkreis im Schnitt mit 3509 Euro in der Kreide steht. (Quelle: Die Welt 8.3. 2018) Für das Haushaltsjahr 2020 sind bei der Gemeinde keine Darlehensaufnahmen notwendig. Die Tilgung beträgt 66.000 €. Bei den Gemeindewerken ist eine Netto-Darlehensaufnahme in Höhe von 1.120.000 € notwendig. Zum 31.12.2020 wird der Stand der Verbindlichkeiten planmäßig auf insgesamt 3.461.976 € ansteigen (Pro-Kopf: 391,32 EUR). Der weitere Verlauf bis einschl. 31.12.2023 ist in der tabellarischen Übersicht, die dem Vorbericht beigefügt ist, dargestellt. Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2019 (planmäßig) einen Betrag in Höhe von rund 6,56 Mio € auf. Zuführungen weisen Haushalts- und Finanzplan bis einschl. 31.12.2022 nicht mehr auf. Aus der Allgemeinen Rücklage sind im gesamten Finanzplanungszeitraum bis einschl. 31.12.2023 insgesamt rund 6 Mio € als Entnahme zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes – bis auf einen Bestand von ca. 0,5 Mio € - eingeplant.

    5. Genehmigungspflicht durch Darlehensaufnahmen Durch die Darlehensaufnahmen bei den Gemeindewerken in 2020, sowie der Verpflichtungsermächtigung mit Darlehensaufnahme seitens der Gemeinde für das Finanzplanjahr 2022, hat die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile. Memmelsdorf, April 2020 i. A. Kestel Finanzverwaltung

    Vorbericht Gemeinde Memmelsdorf

    erstellt am 11.08.2020 Seite 17 von 364

  • VORBERICHT ZUM HAUSHALT 2020 SEITE 18

    Gemeinde 2018 2019

    Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer

    Altendorf 330 330 350 330 330 350

    Baunach, St 330 320 350 330 320 350

    Bischberg 315 315 400 315 315 400

    Breitengüßbach 350 350 350 350 350 350

    Burgebrach, M 300 300 300 300 300 300

    Burgwindheim, M 350 350 350 350 350 350

    Buttenheim, M 360 360 360 360 360 360

    Ebrach, M 420 420 370 420 420 370

    Frensdorf 380 380 380 380 380 380

    Gerach 490 490 400 490 490 400

    Gundelsheim 360 360 360 360 360 360

    Hallstadt, St 250 250 310 250 250 310

    Heiligenstadt i.OFr., M 490 490 380 490 490 380

    Hirschaid, M 360 360 360 360 360 360

    Kemmern 370 370 330 370 370 330

    Königsfeld 400 400 380 400 400 380

    Lauter 420 420 340 420 420 340

    Lisberg 320 320 320 320 320 320

    Litzendorf 360 360 360 360 360 360

    Memmelsdorf 300 320 320 300 320 320

    Oberhaid 305 320 340 305 320 340

    Pettstadt 320 320 320 320 320 320

    Pommersfelden 370 370 340 370 370 340

    Priesendorf 350 350 320 350 350 320

    Rattelsdorf, M 340 340 340 340 340 340

    Reckendorf 420 420 380 400 400 380

    Scheßlitz, St 420 420 380 420 420 380

    Schönbrunn i.Steigerwald 350 350 350 350 350 350

    Stadelhofen 450 450 360 450 450 360

    Stegaurach 330 330 330 330 330 330

    Strullendorf 370 370 370 370 370 370

    Viereth-Trunstadt 360 350 350 360 350 350

    Walsdorf 330 330 330 330 330 330

    Wattendorf 420 420 380 420 420 380

    Zapfendorf, M 360 360 380 360 360 380

    Schlüsselfeld, St 320 320 320 320 320 320

    VorberichtGemeinde Memmelsdorf

    Seite 18 von 364 erstellt am 11.08.2020

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  • Gemeinde Memmelsdorf

    Seite 28 von 364 erstellt am 11.08.2020

  • Gemeinde Memmelsdorf Haushaltsplanung 2020

    Stand zu

    Beginn des HH-

    Jahres

    Kredit-

    aufnahmen

    Sonst.

    Zugänge

    Tilgung Sonst.

    Abgänge

    Stand am Ende

    des HH-Jahres

    € € € € € €

    2 4 5 6 7 8

    Grupp.

    9766

    öffentl. Sonderrechnung:

    für Gemeinde 589.823 0 0 70.000 519.823

    Summe 1: 589.823 0 0 70.000 0 519.823

    Hinweis

    2.

    Schulden aus

    Vorgängen, die

    Kreditaufnahmen

    wirtschaftl.gleich-

    kommen:

    Nachrichtlich:

    3. Innere Darlehen

    aus Sonderrückl.

    4. Schulden der

    Eigenbetriebe Gemeindewerke: 1.822.976 1.280.000 0 160.000 2.942.976

    4.1. aus Krediten

    4.2.

    aus Vorgängen,

    die Kreditaufnah-

    men wirtschaftl.

    gleichkommen

    Art der Schulden

    1

    Übersicht

    über den voraussichtlichen Stand der Schulden

    (ohne Kassenkredite)§ 2 Abs. 2 Nr. 3 KommHV

    - in 1000 € -

    O:\000-Kestel\Haushalt\2020\03_Übersichten zum HH\Verbindlichkeiten-Anl. nach KommHV zum 31.12.2020

    Anlage Verbindlichkeiten Gemeinde Memmelsdorf

    erstellt am 11.08.2020 Seite 29 von 364

  • Gemeinde Memmelsdorf

    Seite 30 von 364 erstellt am 11.08.2020

  • Gemeinde Memmelsdorf Anlage 5

    II-941 § 81 Abs. 2 KommHV

    Haushaltsplanung 2020;

    Übersicht über die Rücklagen

    geplante Entwicklung zum 31.12.2020

    Zuführungen

    Entnahmen

    1. Allgemeine Rücklagen

    (In dieser Rücklage sind enthalten)

    1.1 Betriebsmittel der Kasse (§ 20 Abs. 2 KommHV)

    1.2 Mittel zur Deckung des Ausgabenbedarfs im

    Vermögenshaushalt künftiger Jahre entsprechend dem

    Investitionsprogramm (§ 20 Abs. 3 KommHV)

    9.564.251 6.564.251 0 3.216.000 3.348.251

    2. Sonderrücklagen zum Ausgleich von

    Gebührenschwankungen

    2.1 Abwasserbeseitigung

    aufgelöst zum 31.12.2015 und der Allg. Rücklage zugeführt 0 0 0 0 0

    2.2 Wasserversorgung

    aufgelöst zum 31.12.2015 und der Allg. Rücklage zugeführt 0 0 0 0 0

    Summe 2 : Gesamtbetrag der Sonderrücklagen 0 0 0 0 0

    Nachrichtlich:

    Berechnung des Mindestbetrages der allgemeinen Rücklage:

    Ausgaben des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre (Haushaltsansätze)

    2017 13.573.680,00

    2018 14.480.000,00

    2019 14.363.000,00

    Durchschnitt der letzten drei Jahre 14.138.893,33

    hiervon 1 v. H. (Mindestbetrag) 141.388,93

    Bemerkungen

    Stand am

    31.12.2019

    Stand zu Beginn

    des HH-Jahres

    Art der Rücklagen Stand z. Beginn

    des Vorjahres

    im Haushaltsjahr

    vorgesehene

    O:\000-Kestel\Haushalt\2020\03_Übersichten zum HH\Allg.RL-Entwicklung 2020

    Anlage Allgemeine Rücklagenentwicklung Gemeinde Memmelsdorf

    erstellt am 11.08.2020 Seite 31 von 364

  • Gemeinde Memmelsdorf

    Seite 32 von 364 erstellt am 11.08.2020

  • GRN - Gruppierungsübersicht (neu)

    Gemeinde Memmelsdorf

    2020

    Gemeinde Memmelsdorf

    erstellt am 11.08.2020 Seite 33 von 364

  • GRN - Gruppierungsübersicht (neu)Gemeinde Memmelsdorf

    Seite 34 von 364 erstellt am 11.08.2020

  • ┌──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┐ │ Gesamtplan 2020 - Modell 1 aus dem Ursprungsmodell 1 des Vorjahres kopiert Beträge in EUR│ │ 3. Gruppierungsübersicht - Hauptgruppen und prozentuale Veränderung gegenüber Vorjahr │ ├──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┤ │Gruppierung │ │Nr. Bezeichnung Ansatz 2020 +-Vorj. Ansatz 2019 +-Vorj. Ergebnis 2018 │ ├──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┤ │ │ │ │ │0 Steuern, 10.580.300,00 -2,30 % 10.829.500,00 -1,14 % 10.954.067,45 │ │ allgemeine Zuweisungen │ │ │ │1 Einnahmen aus Verwaltung 3.025.200,00 +2,42 % 2.953.750,00 -4,98 % 3.108.557,46 │ │ und Betrieb │ │ │ │2 Sonstige Finanzeinnahmen 542.500,00 -6,43 % 579.750,00 -1,01 % 585.648,97 │ │ │ │3 Einnahmen des 7.540.000,00 -4,29 % 7.878.100,00 +84,27 % 4.275.353,13 │ │ Vermögenshaushalts │ │ │ │ │ │ Summe Einnahmen 21.688.000,00 -2,49 % 22.241.100,00 +17,53 % 18.923.627,01 │ │ ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ │ │ │ │ │ │4 Personalausgaben 3.321.400,00 +9,46 % 3.034.250,00 +8,39 % 2.799.345,49 │ │ │ │5 Sächlicher Verwaltungs- 1.817.900,00 +2,58 % 1.772.250,00 +77,47 % 998.618,64 │ │ und Betriebsaufwand │ │ │ │6 Sächlicher Verwaltungs- 2.250.200,00 -0,77 % 2.267.650,00 +21,38 % 1.868.147,77 │ │ und Betriebsaufwand │ │ │ │7 Zuweisungen u. Zuschüsse 2.993.400,00 -2,30 % 3.063.750,00 +6,72 % 2.870.714,79 │ │ │ │8 Sonstige Finanzausgaben 3.765.100,00 -10,89 % 4.225.100,00 -30,87 % 6.111.447,19 │ │ │ │9 Ausgaben des 7.540.000,00 -4,29 % 7.878.100,00 +84,27 % 4.275.353,13 │ │ Vermögenshaushalts │ │ │ │ │ │ Summe Ausgaben 21.688.000,00 -2,49 % 22.241.100,00 +17,53 % 18.923.627,01 │ │ ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ └──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┘

    GRN - Gruppierungsübersicht (neu) Gemeinde Memmelsdorf

    erstellt am 11.08.2020 Seite 35 von 364

  • ┌──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┐ │ Gesamtplan 2020 - Modell 1 aus dem Ursprungsmodell 1 des Vorjahres kopiert Beträge in EUR│ │ 3. Gruppierungsübersicht │ │ zusätzlich Beträge pro Einwohner bei 8.847 Einwohnern (Stand: 30.06.2019) │ ├──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┤ │Gruppierung │ │Nr. Bezeichnung Ansatz 2020 Je Einw. Ansatz 2019 Je Einw. Ergebnis 2018 Je Einw. │ ├──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┤ │ │ │ E I N N A H M E N │ │ │ │Einnahmen Verwaltungshaushalt │ │ │ │0 Steuern, allg. Zuweisungen │ │ │ │ 00 Realsteuern │ │ │ │000 Grundsteuer A 29.000,00 3,28 28.000,00 3,16 28.882,32 3,26 │ │001 Grundsteuer B 580.000,00 65,56 580.000,00 65,56 572.868,49 64,75 │ │003 Gewerbesteuer (brutto) 600.000,00 67,82 850.000,00 96,08 1.058.348,22 119,63 │ │ │ │Summe Gruppe 00 1.209.000,00 136,66 1.458.000,00 164,80 1.660.099,03 187,65 │ │ │ │ 01 Gemeindeanteil an Gemein- │ │ schaftssteuern │ │ │ │010 Gemeindeanteil an der 5.100.000,00 576,47 5.300.000,00 599,07 5.267.881,00 595,44 │ │ Einkommensteuer │ │012 Gemeindeanteil an der 130.000,00 14,69 130.000,00 14,69 132.376,00 14,96 │ │ Umsatzsteuer │ │ │ │Summe Gruppe 01 5.230.000,00 591,16 5.430.000,00 613,77 5.400.257,00 610,41 │ │ │ │ 02 Andere Steuern │ │ │ │022 Hundesteuer 19.000,00 2,15 19.000,00 2,15 18.380,00 2,08 │ │027 Zweitwohnungssteuer - - - - - - │ │029 Sonstige örtliche Steuern - - - - - - │ │ │ │Summe Gruppe 02 19.000,00 2,15 19.000,00 2,15 18.380,00 2,08 │ │ │ │ 03 steuerähnliche Einnahmen │ │ │ │032 Sonst. steuerähnl. Einnahmen - - - - - - │ │ │ │Summe Gruppe 03 - - - - - - │ │ │ │ 04 Schlüsselzuweisungen │ │ │ │041 vom Land 3.500.000,00 395,61 3.300.000,00 373,01 3.219.900,00 363,95 │ │ │ │Summe Gruppe 04 3.500.000,00 395,61 3.300.000,00 373,01 3.219.900,00 363,95 │ │ │ │ 05 Bedarfszuweisungen │ │ │ │051 vom Land - - - - - - │ │ │ │Summe Gruppe 05 - - - - - - │ │ │ │ 06 Sonstige allg. Zuweisungen │ │ │ │060 vom Bund - - - - - - │ │061 vom Land 622.300,00 70,34 622.500,00 70,36 655.431,42 74,09 │ │062 von Gemeinden und Gemeinde- - - - - - - │ │ verbänden │ │063 von Verwaltungsgemeinsch. - - - - - - │ │ │ │Summe Gruppe 06 622.300,00 70,34 622.500,00 70,36 655.431,42 74,09 │ │ │ │072 Allg. Umlagen von Gemeinden - - - - - - │ │ │ │ 08 allgemeine Zuweisungen aus │ │ besond. Abrechnungsverfahren │ │ │ │081 vom Land - - - - - - │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ │ └──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┘

    GRN - Gruppierungsübersicht (neu)Gemeinde Memmelsdorf

    Seite 36 von 364 erstellt am 11.08.2020

  • ┌──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┐ │ Gesamtplan 2020 - Modell 1 aus dem Ursprungsmodell 1 des Vorjahres kopiert Beträge in EUR│ │ 3. Gruppierungsübersicht │ │ zusätzlich Beträge pro Einwohner bei 8.847 Einwohnern (Stand: 30.06.2019) │ ├──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┤ │Gruppierung │ │Nr. Bezeichnung Ansatz 2020 Je Einw. Ansatz 2019 Je Einw. Ergebnis 2018 Je Einw. │ ├──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────┤ │ │ │Summe Gruppe 08 - - - - - - │ │ │ │ 09 Leistungen des Landes aus d. │ │ Umsetzung des Vierten Ge- │ │ setzes für moderne Dienst- │ │ leistungen am Arbeitsmarkt │ │ │ │092 Leistungen des Landes aus d. - - - - - - │ │ Umsetzung des Vierten Ge- │ │ setzes für moderne Dienst- │ │ leistungen am Arbeitsmarkt │ │ │ │Summe Gruppe 09 - - - - - - │ │ │ │Summe Hauptgruppe 0 10.580.300,00 1.195,92 10.829.500,00 1.224,09 10.954.067,45 1.238,17 │ │ ────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────── │ │ │ │1 Einnahmen aus Verwaltung │ │ und Betrieb │ │ │ │ 10 Verwaltungsgebühren │ │ │ │100 Verwaltungsgebühren 81.100,00 9,17 78.100,00 8,83 83.931,50 9,49 │ │101 Verw.kosten (KG,VwKostG) 1.100,00 0,12 1.100,00 0,12 1.590,29 0,18 │ │102 Ersatzvornahmen - - - - - - │ │103 Vermessungsgebühren 2.500,00 0,28 2.500,00 0,28 2.463,75 0,28 │ │104 Gerichtskosten u. Ähnliches - - - - - - │ │109 Sonstige Verwaltungsgebühren - - - - - - │ │ │ │Summe Gruppe 10 84.700,00 9,57 81.700,00 9,23 87.985,54 9,95 │ │ │ │ 11 Benutzungsgebühren und │ │ ähnliche Entgelte │ │ │ │110 Benutzungsgebühren und 40.800,00 4,61 52.000,00 5,88 53.721,68 6,07 │ │ ähnliche Entgelte │ │111 Entwässerungsgebühren und 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 │ │ ähnliche Entgelte │ │112 Abfallbeseitigungs- und 2.100,00 0,24 2.100,00 0,24 2.547,80 0,29 │ │ Straßenreinigungsgebühren │ │113 Schlacht- u. Viehhofgebühren - - - - - - │ │114 Bestattungs- und Feuerwehr- 100.000,00 11,30 100.000,00 11,30 95.726,41 10,82 │ │ gebühren │ │115 Krankenhaus-, Altenheim- und - - - - - - │ │ Pflegeheimgebühren │ │116 Bade-, Markt-, Volksfest- 30.200,00 3,41 35.200,00 3,98 54.312,89 6,14 │ │ gebühren │ │117 Gebühren und Entgelte für 30.000,00 3,39 30.000,00 3,39 23.222,59 2,62 │ │ Wasser und Energie │ │118 Geb. u. Entgelte für Schulen - - - - - - │ │ u.kulturelle Veranstaltungen │ │119 Sonstige Gebühren und 23.100,00 2,61 21.500,00 2,43 20.152,07 2,28 │ │ ähnliche Entgelte │ │ │ │Summe Gruppe 11 226.200,00 25,57 240.800,00 27,22 249.683,44 28,22 │ │ │ │ 12 Zweckgebundene Abgaben │ │ │ │121 Kurbeitrag - - - - - - │ │122 Fremdenverkehrsbeitrag - - - - - - │ │124 Notgroschen - - - - - - │ │129 Sonstige zweckgeb. Abgaben - - - - - - │ │