138
Bundeshaushaltsplan 2018 Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen........................ 7 Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende............................................................... 11 Ausgaben-Tgr. 02 Darlehen und sonstige Leistungen an die Bundesagentur für Arbeit...................................... 14 1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung................................................... 16 Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen an die Rentenversicherung (RV)........................................................................... 20 1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)........................... 24 Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz................................................................... 28 Ausgaben-Tgr. 02 Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten................. 29 Ausgaben-Tgr. 03 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz und dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrecht- lichen Rehabilitierungsgesetz............................................................................................................................... 30 Ausgaben-Tgr. 04 Leistungen nach dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer.................... 31 1104 Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse.................................................................................... 33 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen................................................................................. 37 Ausgaben-Tgr. 01 Bundesteilhabegesetz............................................................................................................. 42 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationa- le Angelegenheiten............................................................................................................................................... 44 Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Kofi- nanzierung der Kosten für technische Hilfe.......................................................................................................... 47 Ausgaben-Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF).................................................................................................................................. 49 Ausgaben-Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik....................... 50 Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärk- sten benachteiligten Personen (EHAP) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe............................... 51 1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung........................................................................................................ 54 1110 Sonstige Bewilligungen......................................................................................................................................... 61 1111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben............................................................................ 66 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 67 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 70 1112 Bundesministerium................................................................................................................................................ 74 1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin............................................................................................ 81 1114 Bundesarbeitsgericht............................................................................................................................................ 92 1115 Bundessozialgericht.............................................................................................................................................. 96 1116 Bundesversicherungsamt...................................................................................................................................... 100 Ausgaben-Tgr. 01 Aufwendungen für die Prüfung der Kranken- und Pflegekassen............................................. 103 Ausgaben-Tgr. 02 Aufwendungen für die Prüfung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.................. 105 Ausgaben-Tgr. 03 Aufwendungen für die Verwaltung von Fonds in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie für die Zulassung von Disease-Management-Programmen......................... 106 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben................................................................................. 110

Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bundeshaushaltsplan 2018

Einzelplan 11

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

InhaltKapitel B e z e i c h n u n g Seite

Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6

1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen........................ 7Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende............................................................... 11Ausgaben-Tgr. 02 Darlehen und sonstige Leistungen an die Bundesagentur für Arbeit...................................... 14

1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung................................................... 16Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen an die Rentenversicherung (RV)........................................................................... 20

1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)........................... 24Ausgaben-Tgr. 01 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz................................................................... 28Ausgaben-Tgr. 02 Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten................. 29Ausgaben-Tgr. 03 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz und dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrecht-lichen Rehabilitierungsgesetz............................................................................................................................... 30Ausgaben-Tgr. 04 Leistungen nach dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer.................... 31

1104 Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse.................................................................................... 331105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen................................................................................. 37

Ausgaben-Tgr. 01 Bundesteilhabegesetz............................................................................................................. 421106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationa-

le Angelegenheiten...............................................................................................................................................44

Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Kofi-nanzierung der Kosten für technische Hilfe.......................................................................................................... 47Ausgaben-Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF).................................................................................................................................. 49Ausgaben-Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik....................... 50Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärk-sten benachteiligten Personen (EHAP) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe............................... 51

1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung........................................................................................................ 541110 Sonstige Bewilligungen......................................................................................................................................... 611111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben............................................................................ 66

Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 67Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 70

1112 Bundesministerium................................................................................................................................................ 741113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin............................................................................................ 811114 Bundesarbeitsgericht............................................................................................................................................ 921115 Bundessozialgericht.............................................................................................................................................. 961116 Bundesversicherungsamt...................................................................................................................................... 100

Ausgaben-Tgr. 01 Aufwendungen für die Prüfung der Kranken- und Pflegekassen............................................. 103Ausgaben-Tgr. 02 Aufwendungen für die Prüfung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.................. 105Ausgaben-Tgr. 03 Aufwendungen für die Verwaltung von Fonds in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie für die Zulassung von Disease-Management-Programmen......................... 106

Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben................................................................................. 110

Page 2: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Kapitel B e z e i c h n u n g Seite

ÜbersichtenÜbersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE).................................................................................................. 111Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 117

- 2 -

Page 3: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Wesentliche Politikbereiche und Ziele

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zuständig für die Systeme der sozialen Sicherung - mit Aus-nahme insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung -, für die soziale Integra-tion und für die Gestaltung von Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung. Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind die Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitsförderung und die Grundsi-cherung für Arbeitsuchende, das Arbeitsrecht und der Arbeits-schutz, die gesetzliche Rentenversicherung und das Renten-recht, die gesetzliche Unfallversicherung sowie die soziale Sicherung, das Sozialhilferecht und die Teilhabe von Men-schen mit Behinderung. Neben der nationalen Arbeits- und Sozialpolitik ist das BMAS für die europäische und internatio-nale Arbeits- und Sozialpolitik zuständig.Der Sozialstaat, dessen wesentliche Komponenten vom BMAS mitgestaltet werden, und die soziale Marktwirtschaft sind Garanten für die Sicherheit jedes Einzelnen und den so-zialen Frieden in Deutschland. Eine globalisierte, sich schnell und ständig ändernde Arbeitswelt, die sich außerdem dem de-mografischen Wandel und der Digitalisierung zu stellen hat, verlangt dabei immer wieder nach neuen Antworten.Aufgabe des BMAS ist es, mittels einer gezielten Arbeits-markt- und Sozialpolitik hierauf entsprechend zu reagieren bzw. vorausschauend zu agieren. Ziel ist dabei, dass mög-lichst viele Menschen einer Erwerbstätigkeit nachgehen kön-nen, dass in der Arbeitswelt faire Bedingungen gelten und der Arbeitsschutz den hohen Anforderungen nach Sicherheit und Gesundheitsschutz Rechnung trägt. Trotz sich ständig än-dernder Rahmenbedingungen müssen sich die Menschen in einer alternden Gesellschaft auf den Sozialstaat verlassen können und vor Lebensrisiken geschützt werden. Ziel des BMAS ist es, dass der Sozialstaat leistungsfähig und verläss-lich bleibt.Mit den arbeitsmarktpolitischen Leistungen und Programmen unterstützt das BMAS - zusätzlich zu den Mitteln der Bundes-agentur für Arbeit - die Aufnahme von Erwerbstätigkeit und stellt sicher, dass die Leistungsberechtigten ein menschen-würdiges Leben führen können. Ferner wird u. a. die berufli-che Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa unterstützt und so ein Beitrag zur Solidarität in Europa geleistet. Mit weiteren Maßnahmen werden die gesellschaftli-che und berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern verbessert. Zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der ge-nannten Ziele sind auch Gegenstand des Operationellen Pro-grammes des Bundes für den Europäischen Sozialfonds der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts (BMBF, BMFSFJ, BMI, BMWi und BMU) beteiligen.Zur Aufgabe des Sozialstaates gehört nicht zuletzt die ständi-ge Verbesserung des Arbeitsschutzes. Hierzu dienen die Be-obachtung und Analyse der Arbeitssicherheit, der Gesund-heitssituation und der Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen sowie die darauf basierende Entwicklung von Problemlösungen, die vom BMAS veranlasst, gesteuert und fi-nanziert werden.Bei den Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung bilden die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Renten-versicherung sowie die Beitragszahlungen für Kindererzie-hungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung die größ-ten Ausgabenposten.

Zudem beteiligt sich der Bund durch Zahlung eines Zuschus-ses an die Künstlersozialkasse an den Beiträgen der in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtigen selbst-ständigen Künstler und Publizisten zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.Erleidet jemand einen Gesundheitsschaden, für dessen Fol-gen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädi-gung. Ziel dieser Leistungen ist es, die gesundheitlichen und die oft auch damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen der Schädigung zu beseitigen oder zumindest finanziell abzumil-dern. Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie deren Angehörige bzw. Hinterbliebene erhalten Leistungen nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges bzw. nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.Im Zentrum der Politik für Menschen mit Behinderungen ste-hen die Stärkung der Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit und Inklusion als Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinde-rungen und von Menschen, die von Behinderung bedroht sind. In diesem Zusammenhang hat das BMAS im Juni 2016 einen Nationalen Aktionsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechts-konvention entwickelt, der die Ziele und Maßnahmen der Bun-desregierung auf dem Gebiet der Politik für Menschen mit Be-hinderungen zusammenfasst und dabei auf den ersten NAP mit seinen über 200 Maßnahmen aufsetzt. Die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen betreffen alle Ressorts, insbeson-dere BMAS, BMFSFJ, BMG, BMBF und BMJV. Mit dem Bun-desteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessert und damit das deutsche Recht im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung wird so geregelt, dass keine neue Ausgabendynamik entstehen soll.Den Herausforderungen des demografischen Wandels sowie der Digitalisierung in der Arbeitswelt gilt es sich frühzeitig zu stellen. Im Rahmen des IT-Gipfelprozesses verantwortet das BMAS die Plattform "Digitale Arbeitswelt". Das als Ergebnis des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 vorgelegte Weißbuch be-schreibt Szenarien, Spannungsfelder und Handlungsoptionen für die zukünftige Entwicklung und Gestaltung der Arbeits- und Sozialpolitik. Kontinuierliche Forschung und eine weitere Konkretisierung, Förderung und Erprobung von Lösungsan-sätzen sind für eine erfolgreiche Bewältigung der digitalen Transformation unerlässlich. Dazu gehört auch, den Transfer in die betriebliche Praxis durch Beratung, Förderung und pra-xistaugliche Handreichungen sicherzustellen. Auch das für Unternehmen zentrale Thema der Fachkräftesicherung ist im größeren Kontext des demografischen und digitalen Wandels der Arbeitswelt zu sehen. Erforderlich sind ein intensives Mo-nitoring auf der Ebene von Branchen, Regionen und Qualifika-tionen sowie die Unterstützung beim Aus- und Aufbau regio-naler Kooperationsstrukturen zur Fachkräftesicherung.Dem Anspruch Deutschlands als Sozialstaat und dem hohen Stand der Entwicklung seiner Systeme der sozialen Sicherung wird das BMAS auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik auch durch internationale Aktivitäten und intensiven Informati-ons- und Erfahrungsaustausch mit ausgewählten Ländern ge-recht. In diesem Rahmen unterstützt es aktiv Einrichtungen wie die OECD oder die Internationale Arbeitsorganisation.

- 3 -

Vorwort 11

Page 4: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Zur Gliederung des Einzelplans

Die Programmausgaben des Einzelplans werden in den Kapi-teln 1101 bis 1107 dargestellt:Kap. 1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige LeistungenKap. 1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei ErwerbsminderungKap. 1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)Kap. 1104 Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)/Künstler-sozialkasseKap. 1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-derungen

Kap. 1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europä-ischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale AngelegenheitenKap. 1107 Arbeitswelt im Wandel; Fachkräftesicherung.Den Kapiteln zu den Programmausgaben folgen das Kapitel sonstige Bewilligungen (1110), das Kapitel zu den zentral ver-anschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1111) sowie das Kapitel für das Bundesministerium und die Kapitel des Geschäftsbereichs.

- 4 -

11 Vorwort

Page 5: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 51 125 56 130 -5 005 70 364 Übrige Einnahmen.................................................. 1 989 310 1 930 451 +58 859 1 965 460

Gesamteinnahmen.................................................. 2 040 435 1 986 581 +53 854 2 035 824

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 225 730 218 950 +6 780 24 039 212 508 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 142 010 135 337 +6 673 38 617 121 567 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 138 797 753 137 214 150 +1 583 603 1 551 760 128 969 788 Ausgaben für Investitionen...................................... 14 266 13 982 +284 13 874 12 517 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 139 179 759 137 582 419 +1 597 340 1 628 290 129 316 380 davon flexibilisiert.................................................... 242 975 236 847 +6 128 69 710 225 420 davon nicht flexibilisiert........................................... 138 936 784 137 345 572 +1 591 212 1 558 580 129 090 960

Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 179 209 173 111 +6 098 24 756 167 555 Aus Hauptgruppe 5................................................. 50 854 51 026 -172 31 780 46 324 Aus Hauptgruppe 7................................................. 4 389 4 412 -23 8 277 2 953 Aus Hauptgruppe 8................................................. 8 523 8 298 +225 4 897 8 588 Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - -

Zusammen.............................................................. 242 975 236 847 +6 128 69 710 225 420

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 516 364 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 1 989 211 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 953 748 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 343 305 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 144 000 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 65 100 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 7 000 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 7 000 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 7 000

- 5 -

Überblick zum Einzelplan 11

Überblick zum Einzelplan 11 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 6: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Haushaltsvermerk: - Ausgaben1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 11 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei

folgendem Titel: Kap. 1111 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1111 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").

Allgemeine Erläuterungen:

Ist-Angaben:Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungs-differenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2018 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste beste-hen.

Ausgabereste:Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2017 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Fle-xibilisierung gemäß § 5 Haushaltsgesetz 2018 (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der fle-xibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.

Flexibilisierung:Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.

Personalausgaben:Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.

Angewandte Kurse:1 CHF = 0,85455 EUR.

- 6 -

11 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan

Page 7: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme stellt der Bund - zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) - Finanzmittel in Höhe von insgesamt rd. 37,0 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen rd. 36,4 Mrd. Euro auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Tgr. 01). Hierbei bilden die Ausgaben für Leistungen zur Si-cherung des Lebensunterhalts, nämlich das Arbeitslosen-geld II (Titel 681 12), das die Beiträge zur Kranken- und Pfle-geversicherung einschließt, mit 20,4 Mrd. Euro und die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (Titel 632 11) mit 6,9 Mrd. Euro die größten Ausga-benposten.Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Titel 685 11) - einschließlich der Sonderprogramme des Bundes - und die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 636 13) stehen insgesamt über 9,0 Mrd. Euro zur Verfügung.Neben den "klassischen" Eingliederungsleistungen nach dem Regelinstrumentarium des SGB II werden aus dem Gesamt-budget für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auch die im Rahmen der Eingliederung anfallenden Ausgaben für Sonder-programme des Bundes getragen:1. Mit dem Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitar-

beitslosigkeit und Bundesmitteln in Höhe von 68 Mio. Eu-

ro sollen für Leistungsbezieher im SGB II Perspektiven ei-ner beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.

2. Mit dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeits-markt sollen Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die zu-sätzlich und wettbewerbsneutral sind sowie im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu werden Mittel in Höhe von 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (Tit. 684 03) wer-den 60 Mio. Euro und für die berufsbezogene Deutsch-sprachförderung (Titel 684 04) 470 Mio. Euro bereitgestellt.Für zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen sind 81 Mio. Euro im Titel 681 21 bei Tgr. 02 veranschlagt. Der Ansatz dient insbesondere der Finanzierung des Sonderpro-gramms zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“ (MobiPro-EU). Für dieses Sonderprogramm werden noch bis 2021 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Bis 2018 wird über die zusätzlichen Mittel für Bildungsmaßnahmen auch das Sonderprogramm RESPEKT gefördert.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sollen es Leis-tungsberechtigten ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen, und diese bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützen. Ziel ist, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen, die Dauer der Hilfebedürftigkeit zu verkürzen oder den Umfang der Hilfebedürftigkeit zu verringern. Es sollen An-reize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit ge-schaffen und Maßnahmen ergriffen werden, um die Erwerbs-fähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen. Im Jahr 2017 sank die Zahl der Bedarfsgemeinschaften jah-resdurchschnittlich um rd. 5 000 auf rd. 3,262 Millionen ge-genüber dem Vorjahr.Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstüt-zen erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend mit dem Ziel der dauerhaften Eingliederung in Arbeit. Durch den fle-xiblen und bedarfsorientierten Einsatz der arbeitsmarktpoliti-schen Instrumente wird eine passgenaue Unterstützung er-möglicht, die das persönliche Leistungsvermögen der Ausbildung- und Arbeitsuchenden und die Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes besser in Einklang bringt. Hierzu gehören neben Leistungen der Beratung und Vermittlung auch Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliede-rung, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Be-schäftigung sowie zur Berufsausbildung und beruflichen Wei-terbildung.Ziel des Bundesprogramms zum Abbau von Langzeitar-beitslosigkeit im SGB II ist es, für rund 24 000 Leistungsbe-

zieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Das Programm verfolgt einen neuen, umfassenden Ansatz, der den allgemei-nen Arbeitsmarkt im Blick hat: Arbeitgeber sollen für die Ziel-gruppe gewonnen und beraten werden. Die Arbeitnehmer sol-len durch Tätigkeiten in der realistischen Arbeitssituation von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen ihre Arbeitsfähigkeit (wieder) herstellen bzw. verbessern. Sie sollen nach Beschäftigungsaufnahme intensiv gecoacht wer-den. Ihre anfängliche Minderleistung wird durch degressive Lohnkostenzuschüsse ausgeglichen.Primäres Ziel des Bundesprogramms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt soll sein, für bis zu rund 20 000 besonders ar-beitsmarktferne Langzeitarbeitslose soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen. Arbeitgeber erhalten Lohnkos-tenzuschüsse von bis zu 100 Prozent. Ergänzend zu der För-derung sind weitere flankierende Anstrengungen der Jobcen-ter und anderer Akteure, insbesondere der Kommunen, in Form von beschäftigungsvorbereitenden oder -begleitenden Maßnahmen vorgesehen, um die teilnehmenden Personen zu stabilisieren und ihre Chancen auf ungeförderte Beschäfti-gung zu verbessern.Bei den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie ermöglichen gesellschaftli-che Teilhabe, eine Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie Spracherwerb und leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl.

- 7 -

Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

1101

Page 8: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung erfolgt im Rahmen des neuen “Gesamtprogramms Sprache“. Die aus-schließlich aus nationalen Mitteln finanzierte Sprachförderung soll mit den Integrationskursen zu einem modularisierten Sys-tem weiterentwickelt werden und hat die Ende 2017 ausgelau-fene ESF-BAMF-Sprachförderung abgelöst.Das Sonderprogramm zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“ (MobiPro-EU) ist in erster Linie darauf ausge-

legt, Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln und zu er-proben, die dazu beitragen können, sprachliche Barrieren so-wie Rekrutierungs- und Einstellungshemmnisse abzubauen, um damit einen Beitrag zur Bekämpfung der hohen Jugendar-beitslosigkeit in der Europäischen Union und zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland zu leisten (z. B. durch Fi-nanzierung von Deutschsprachkursen, Reisekostenpauscha-len, Zuschüsse zum Lebensunterhalt für Auszubildende, sozi-al- und berufspädagogische Begleitung).

Überblick zum Kapitel 1101 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 10 000 10 000 - 8 928

Gesamteinnahmen.................................................. 10 000 10 000 - 8 928

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 14 000 12 000 +2 000 2 224 11 705 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 37 005 531 37 271 967 -266 436 828 811 34 360 620 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 37 019 531 37 283 967 -264 436 831 035 34 372 325 davon nicht flexibilisiert........................................... 37 019 531 37 283 967 -264 436 831 035 34 372 325

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 986 600 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 1 853 750 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 811 850 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 235 000 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 61 000 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 10 000 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 5 000 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 5 000 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 5 000

- 8 -

1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

Page 9: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -253

Vermischte Einnahmen 10 000

10 000

8 928

Haushaltsvermerk:Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen aus der ehemaligen Arbeitslosenhilfe.......................... 4 2002. Einnahmen aus der ehemaligen Eingliederungshilfe...................... -3. Sonstige Einnahmen....................................................................... 5 800

Zusammen............................................................................................ 10 000

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

684 01 -253

Berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern 47 500

47 500 6 860

41 219

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 104 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 42 750 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 40 050 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 21 800 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einnahmen aus Rückerstattungen von Maßnahmekosten sowie Zin-sen fließen den Ausgaben zu.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:2018

1 000 €2017

1 000 €Ist 20161 000 €

1 2 3 4

1. Maßnahmen zur beruflichen Integration............................................................. 47 400 47 400 41 218darunter: Qualifizierungsprogramm für Migrantinnen und Migranten im Kon-text des Anerkennungsgesetzes und Weiterentwicklung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung............................................................................... 17 810 17 800 14 572

2. Schulung der Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit nach § 7 RückHG........................................................................................................ 100 100 1

Zusammen................................................................................................................... 47 500 47 500 41 219

Die Ausgaben dienen dem Ziel, die berufliche Integration von Personen mit Migra-tionshintergrund zu verbessern und einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Fachkräftebasis zu leisten. Hierzu gehört insbesondere die nationale Kofinanzie-rung für die ESF-finanzierten Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsge-setzes.

- 9 -

Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

1101

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 10: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die nach Art. 1 § 7 des Gesetzes zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern bei Beratung von rückkehrwilligen Ausländerinnen und Ausländern entstehen.

684 02 -253

Zusätzliche Mittel für die modellhafte Erprobung innovativer Integrations-ansätze für ausgewählte Zielgruppen

7 000

7 000 6 952

48

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 7 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einnahmen aus Rückerstattungen von Maßnahmekosten sowie Zin-sen fließen den Ausgaben zu.

684 03 -253

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen 60 000

300 000

283

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 45 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 35 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei fol-gendem Titel: 636 13.

684 04 -219

Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF 470 000

410 000 27 000

-

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 77 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 65 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 21.

3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Maßnahmekosten fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentli-chungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde eine Verordnungsermächti-gung im Aufenthaltsgesetz verankert, nach der das BMAS die Einzelheiten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung regeln kann (§ 45a AufenthG). Von dieser Ermächtigung wurde mit der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung) Gebrauch gemacht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Aufgabe durch. Diese ausschließlich aus Bundesmitteln finanzierte Förderung hat das am 31. De-zember 2017 auslaufende Angebot der ESF-Sprachförderung abgelöst.

Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für begleitende Maßnahmen wie die wissenschaftliche Untersuchung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (einschließlich Evaluation), der Erfahrungsaustausch, die Veröffentlichung der Un-

- 10 -

1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 684 01

Page 11: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

tersuchungsergebnisse, die Durchführung von Fachtagungen und Veröffentlichun-gen geleistet werden.

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (36 354 031)

(36 401 467) (767 223)

Haushaltsvermerk:Beiträge Dritter und Rückeinnahmen sowie Zinsen fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsi-cherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Dies gilt auch, so-weit die Aufgaben von zugelassenen kommunalen Trägern (§ 6b SGB II) wahrge-nommen werden. Bei den Leistungen handelt es sich um Leistungen zur Einglie-derung in Arbeit und um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihnen in einer Bedarfsgemein-schaft lebenden Personen.

544 11 -253

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 14 000

12 000 2 224

11 705

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und dass diese sowie Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind die Ausgaben für die Wirkungsforschung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 55 SGB II), die Ausgaben für die Evaluatio-nen des ESF-kofinanzierten Bundesprogramms zum Abbau der Langzeitarbeitslo-sigkeit im SGB II, der Bundesprogramme Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und RESPEKT sowie der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Flücht-linge.

632 11 -252

Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung 6 900 000

6 500 000

5 384 441

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 12.

Erläuterungen:

Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit bundesdurchschnittlich 28,3 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II. Mit dem Ge-setz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016 wurde die Bun-desbeteiligung erhöht, um die Kommunen in den Jahren 2016 bis 2018 vollstän-dig von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutz-berechtigte im SGB II zu entlasten. Weiterhin wurde durch dieses Gesetz die

- 11 -

Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

1101

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 684 04

Page 12: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bundesbeteiligung im Jahr 2018 um weitere 7,9 Prozentpunkte angehoben. Der Beteiligungssatz erhöht sich darüber hinaus um einen jährlich in einer Rechtsver-ordnung festzulegenden Wert in Prozentpunkten infolge des finanziellen Aus-gleichs der kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II sowie nach § 6b Bundeskindergeldgesetz.

636 13 -259

Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeit-suchende

4 555 031

4 436 467

5 130 856

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgen-dem Titel geleistet werden: 684 03.

3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 11.

4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.

5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

1. Soweit die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfolgt, erstattet der Bund der BA die anfallen-den Verwaltungskosten (§ 46 Abs. 1 SGB II). Hierunter fallen auch die Verwal-tungskosten für die zugelassenen kommunalen Träger (§ 6b SGB II). Zu den Verwaltungskosten gehören auch Aufwendungen für die technische, fachliche und konzeptionelle Betreuung des "SGB II-Online-Portals", die Datenerhebung und -verarbeitung, den Datenabgleich und die Statistik nach §§ 48a, 51b, 52 Abs. 4 und nach § 53 SGB II.Aus dem Ansatz werden auch die Ausgaben für den Dienstleister für die Bun-desprogramme zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt finanziert.

2. Zur Erreichung eines maximal zehnprozentigen Befristungsanteils hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen seiner Aufsicht gegen-über der BA sicherzustellen, dass die Anzahl der in Umsetzung des SGB II in den gemeinsamen Einrichtungen mit befristetem Arbeitsvertrag beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 2018 die Zahl von 2 900 nicht überschreitet. Diese Obergrenze darf um maximal 800 zur Be-wältigung der Asyl- und Flüchtlingszuwanderung und um maximal 450 über-schritten werden, um dauerhaft ausgeschiedenes kommunales Personal in den gemeinsamen Einrichtungen durch Personal der BA zu ersetzen. Die Obergrenze darf um maximal weitere 150 überschritten werden, wenn nicht in ausreichendem Umfang kommunales Personal für die Umsetzung der Bil-dungs- und Teilhabeleistungen in den dafür zuständigen gemeinsamen Ein-richtungen zur Verfügung steht und daher dafür zusätzliches Personal der BA notwendig wird. Im Übrigen bedarf eine Überschreitung der Obergrenze der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundesta-ges.

681 12 -251

Arbeitslosengeld II 20 400 000

21 000 000

20 349 375

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 11.

Erläuterungen:

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten nach § 19 SGB II als Arbeitslosen-geld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der ange-messenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Des Weiteren fällt hierunter auch das Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Leis-tungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Darüber hinaus werden für

- 12 -

1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 632 11 (Titelgruppe 01)

Page 13: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bezieher von Arbeitslosengeld II Beiträge zur Kranken- und Pflegeversiche-rung gezahlt. Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teil-habe werden durch die kommunalen Träger erbracht.

685 11 -253

Leistungen zur Eingliederung in Arbeit 4 485 000

4 443 000 764 999

3 368 090

Verpflichtungsermächtigung.................................................. 2 745 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.......................................... 1 700 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................. 750 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................. 210 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben zu Nr. 2.1, 2.2 und 2.3 der Erläuterungen sind über-

tragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 2.4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 636 13.

4. Mehrausgaben zu Nr. 2.4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

5. Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.

Erläuterungen:

1. Zu Lasten aller Einzelpläne dürfen Ausgabereste bis zur Höhe von 400 000 T€ in Anspruch genommen werden.

2. Leistungen zur Eingliederung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II, mit Ausnahme der Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II; für diese Leistungen liegt die Zuständigkeit bei den kommunalen Trägern. Die im Rahmen der Eingliederung anfallenden Ausgaben für die Bundesprogram-me zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe am Arbeits-markt werden ebenfalls aus dem Ansatz getragen.

Bezeichnung 1 000 €

2.1 Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II........................... 4 117 0002.2 Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit......... 68 0002.3 Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt................... 300 0002.4 Mittel des Europäischen Sozialfonds für das Bundesprogramm

zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit...................................... -

Zusammen............................................................................................ 4 485 000

- 13 -

Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

1101

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 681 12 (Titelgruppe 01)

Page 14: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Titelgruppe 02

Tgr. 02 Darlehen und sonstige Leistungen an die Bundesagentur für Arbeit (81 000)

(118 000) (23 000)

681 21 -253

Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen 81 000

118 000 23 000

86 308

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 200 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 04.

3. Einnahmen aus Rückerstattungen von Maßnahmekosten fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentli-chungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Sonderprogramm des Bundes zur "Förderung der beruflichen Mo-bilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)"................................................................................. 71 000

2. Modellhafte Erprobung von Projekten für schwer erreichbare jun-ge Menschen................................................................................... 10 000

Zusammen............................................................................................ 81 000

Seit Januar 2013 unterstützt das Sonderprogramm des Bundes zur “Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)“ junge Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union (EU) insbesondere bei der Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung in Deutsch-land.Aus den Ausgaben werden auch Zuwendungen für das Bundesprogramm RESPEKT-Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer erreichbare junge Menschen gewährt.

856 21 -225

Unterjährige Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit -

-

-

Haushaltsvermerk:Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Nach § 364 SGB III gewährt der Bund der Bundesagentur für Arbeit zur Aufrecht-erhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen, wenn die Mittel der Bundesagentur zur Erfüllung der Zahlungsverpflich-tungen nicht ausreichen. Das Haushaltsgesetz 2018 enthält hierfür einen Finanz-rahmen von bis zu 8 Mrd. €. Die Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und so-weit am Ende eines Tages die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Können Liquiditätshilfen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres durch die Bundes-agentur nicht zurückgezahlt werden, gilt die Rückzahlung als bis zum Schluss des folgenden Haushaltsjahres gestundet (§ 365 SGB III).

856 22 -225

Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit -

-

-

- 14 -

1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 15: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

636 14 -253

Förderung von Modellvorhaben im Rechtskreis SGB II zur Stärkung der Rehabilitation

10 000

-

- 15 -

Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen

1101

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 16: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Das Kapitel 1102 umfasst ein Finanzvolumen von insgesamt rd. 100,1 Mrd. Euro. Davon entfallen rd. 94,0 Mrd. Euro auf Leistungen an die Rentenversicherung (Tgr. 01) und 5,9 Mrd. Euro auf die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Titel 632 01).Bei den Leistungen an die Rentenversicherung bilden die Zu-schüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung sowie die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung die größten Ausgaben-posten: der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Renten-versicherung (Titel 636 81) mit rd. 35,0 Mrd. Euro, der Zu-schuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Titel 636 82) mit rd. 9,6 Mrd. Euro, der Zusätz-liche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversi-cherung (Titel 636 83) mit rd. 24,9 Mrd. Euro und die Beitrags-zahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung (Titel 636 84) mit rd. 14,3 Mrd. Euro.Der Bund erstattet der Deutschen Rentenversicherung Bund zudem die Aufwendungen sowie Verwaltungskosten aufgrund der Überführung der in den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche (Titel 636 12) in Hö-

he von rd. 3,4 Mrd. Euro und erhält im Gegenzug von den Ländern im Beitrittsgebiet eine anteilige Erstattung an diesen ihm entstehenden Aufwendungen (Einnahmetitel 232 01) in Höhe von rd. 1,9 Mrd. Euro.Schließlich leistet der Bund Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationspro-jekten beschäftigten behinderten Menschen (Titel 636 85) in Höhe von rd. 1,3 Mrd. Euro, indem er insbesondere die - von den Trägern der Einrichtungen für die im Arbeitsbereich täti-gen behinderten Menschen getragenen - Beiträge zur Renten-versicherung erstattet, die auf den Unterschiedsbetrag zwi-schen dem tatsächlichen Arbeitsentgelt und 80 Prozent der Bezugsgröße entfallen.Mit der Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Ren-tenversicherung (Titel 636 16) in Höhe von rd. 5,3 Mrd. Euro wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Kalenderjahres gedeckt (Defizithaftung nach § 215 SGB VI). Des Weiteren übernimmt der Bund die Defizit-deckung zur Ausfinanzierung der Zusatzversorgung der be-vollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Titel 685 01) in Höhe von 84 Mio. Euro (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Schornsteinfeger-Hand-werksgesetz SchfHwG).

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Die Finanzierung der Rentenversicherung beruht im Wesentli-chen auf zwei Grundlagen: den Beiträgen, die im Falle der ge-gen Arbeitsentgelt beschäftigten Arbeitnehmer jeweils hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, und den Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt (Leistungen an die Rentenversicherung). Die Bundeszuschüsse zeichnen sich in Abgrenzung zu den Beitragszahlungen und Erstattun-gen des Bundes durch eine Multifunktionalität aus. An erster Stelle gewährleistet der Bund mit der allgemeinen Siche-rungsfunktion der Bundeszuschüsse die dauerhafte Funkti-ons- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversiche-rung, auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus die-nen die Bundeszuschüsse auch dem pauschalen Ausgleich der Aufwendungen der Rentenversicherung für gesamtgesell-schaftliche Aufgaben; sie schützen damit die Beitragszahlerin-nen und Beitragszahler vor übermäßiger Belastung (Aus-gleichs- und Entlastungsfunktion). Durch die Defizithaftung des Bundes wird die dauernde Leistungsfähigkeit der knapp-schaftlichen Rentenversicherung sichergestellt.Neben den Zuschüssen zahlt der Bund seit dem 1. Juni 1999 Beiträge in pauschaler Form für Zeiten der Kindererziehung. Die Berechtigten werden dabei so gestellt, als würden sie je-weils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten im Jahr verdienen und auf dieser Basis Beiträge zahlen. Insgesamt - Zuschüsse und Beiträge für Kindererziehungszeiten - kommt

knapp ein Drittel der Einnahmen der Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt.Der Zweck von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung besteht darin, für alte und für dauer-haft voll erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige so-ziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Diese Leistung ist bedarfs-orientiert, greift also nur dann, wenn das eigene Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten nicht ausreicht, um den existenznotwendigen Bedarf abzudecken. Mit der in der Gemeindefinanzkommission vorbereiteten und im Rahmen des Vermittlungsausschussverfahrens zum Gesetz zur Ermitt-lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten vollen Erstat-tung der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - seit dem Jahr 2014 zu 100 Prozent - entlastet der Bund die für die Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Träger - in der Regel die Kommunen - von Sozialausgaben in beachtli-cher Höhe. Insgesamt trägt das vielfältige finanzielle Engage-ment des Bundes zugunsten der Kommunen maßgeblich da-zu bei, dass sich die kommunale Finanzsituation derzeit wieder günstiger darstellt und auch noch weiter verbessern wird. Darüber hinaus erstattet der Bund der Deutschen Ren-tenversicherung Bund die Gutachtenkosten im Zusammen-hang mit der Grundsicherung.

- 16 -

1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Page 17: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Überblick zum Kapitel 1102 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 100 100 - 85 Übrige Einnahmen.................................................. 1 945 000 1 887 000 +58 000 1 823 278

Gesamteinnahmen.................................................. 1 945 100 1 887 100 +58 000 1 823 363

Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 100 142 526 98 252 249 +1 890 277 483 185 93 052 070 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 100 142 526 98 252 249 +1 890 277 483 185 93 052 070 davon nicht flexibilisiert........................................... 100 142 526 98 252 249 +1 890 277 483 185 93 052 070

- 17 -

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

1102

Page 18: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -223

Vermischte Einnahmen 100

100

85

Übrige Einnahmen

176 01 -221

Rückflüsse aus Betriebsmitteldarlehen des Bundes an die Träger der all-gemeinen Rentenversicherung

-

-

-

232 01 -229

Erstattungen für Aufwendungen aufgrund der Überführung von Zusatz-versorgungssystemen in die Rentenversicherung

1 945 000

1 887 000

1 823 278

Erläuterungen:

Die dem Bund durch die Erstattung entstehenden Aufwendungen werden ihm ge-mäß § 15 Abs. 2 AAÜG in Höhe von 60 Prozent der Aufwendungen für die Zu-satzversorgungssysteme nach Anl. 1 Nrn. 1 - 22 zum AAÜG von den Ländern im Beitrittsgebiet erstattet. Ausgaben des Bundes zur Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund sind bei Kap. 1102 Tit. 636 12 veran-schlagt.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01 -282

Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung

5 900 000

7 130 000 483 185

6 182 743

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Der Bund erstattet den Ländern die den zuständigen Trägern entstehenden Netto-ausgaben für das 4. Kapitel SGB XII zu 100 Prozent (§ 46a SGB XII).

632 02 -281

Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen für den Barbetrag nach dem dritten Kapitel SGB XII

112 000

-

-

Erläuterungen:

Der Bund beteiligt sich nach § 136 SGB XII an den Aufwendungen für den Barbe-trag nach dem dritten Kapital SGB XII der Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII.Der Beteiligungsumfang entspricht dem Bundesanteil für die Erhöhung des Ver-mögensschonbetrages und des Arbeitsförderungsgeldes sowie für die Übernah-me der Mehrbedarfe für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen.

636 02 -221

Erstattung an die Deutsche Rentenversicherung Bund für Gutachtenkos-ten im Zusammenhang mit der Grundsicherung

7 700

6 900

5 622

Erläuterungen:

Der Bund erstattet der Deutschen Rentenversicherung Bund seit 2010 gemäß § 224b SGB VI die Kosten und Auslagen, die den Trägern der Rentenversiche-

- 18 -

1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 19: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

rung durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 109a Abs. 2 und 3 SGB VI für das vorangegangene Jahr entstanden sind.

636 03 -221

Kosten der Nachversicherung gem. Art. 6 §§ 19 und 23 des Fremd-renten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes

200

220

236

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 636 04.

Erläuterungen:

Nach Art. 6 §§ 19 und 23 FANG gelten bestimmte Personengruppen in der ge-setzlichen Rentenversicherung als nachversichert. Der Bund erstattet den Versi-cherungsträgern im Versicherungsfall die Leistungen, die auf die Zeiten entfallen, für welche die Nachversicherung als durchgeführt gilt.Weitere Ausgaben für die Nachversicherung gemäß Art. 6 FANG sind bei Kap. 0801 Tit. 636 33 veranschlagt.

636 04 -221

Kosten der Nachversicherung gem. §§ 23 und 23a des Gesetzes zur Re-gelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen

900

950

915

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 636 03.

Erläuterungen:

Nach §§ 20 Abs. 1 und 23a Abs. 1 NSVerbG gelten die dort bezeichneten Perso-nengruppen für bestimmte Zeiträume in der gesetzlichen Rentenversicherung als nachversichert. Die auf diese Zeiten entfallenden Leistungen werden den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung nach §§ 23 und 23a NSVerbG vom Bund erstattet. Ferner werden die für die Durchführung der Nachversicherung anfallen-den Verwaltungskosten entsprechend der Regelung nach § 72 Abs. 11 G 131 i. V. m. § 2 Abs. 2 DKfAG pauschal in Höhe von 1,1 Prozent der anteiligen Leis-tungen erstattet. Weitere Ausgaben für Leistungen nach dem NSVerbG sind bei Kap. 0801 Tit. 681 36 veranschlagt.

685 01 -229

Ausfinanzierung der Zusatzversorgung bevollmächtigter Bezirksschorn-steinfeger

84 000

81 000

31 329

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Der Betrag dient zur Deckung der Kosten aus der Übernahme der Defizitdeckung zur Ausfinanzierung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschorn-steinfeger (§ 36 Abs. 2 Satz 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) durch den Bund.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 19 -

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

1102

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 636 02

Page 20: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Leistungen an die Rentenversicherung (RV) (94 037 726)

(91 023 179)

636 12 -229

Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV

3 383 175

3 282 000

3 173 388

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Verwaltungskostenrückerstattungen fließen den Ausga-ben zu.

Erläuterungen:

Gemäß § 15 AAÜG werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die Auf-wendungen einschließlich der Verwaltungskosten erstattet, die ihr aufgrund der Überführung der in den Zusatzversorgungssystemen erworbenen Ansprüche ent-stehen. Die Einzelheiten hierzu sind in der AAÜG-Erstattungsverordnung gere-gelt.

Aus den Ausgaben dürfen auch erstattet werden:

1. Aufgrund der in § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungs-systemen des Beitrittsgebietes (ZVsG) vorgesehenen Anwendbarkeit des § 15 AAÜG: Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund für Leis-tungen aus dem den Zusatzversorgungssystemen gleichgestellten Pensions-statut der Carl-Zeiss-Stiftung Jena;

2. Aufwendungen des ehemaligen Versorgungsträgers für das Zusatzversor-gungssystem Nr. 27 der Anlage 1 AAÜG, die diesem vor der Übertragung der Versorgungsträgereigenschaft auf die Deutsche Rentenversicherung Bund entstanden sind.

Einnahmen des Bundes aus Erstattungen sind bei Kap. 1102 Tit. 232 01 veran-schlagt.

636 14 -221

Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszei-ten bei Erwerbsunfähigkeit im Beitrittsgebiet

95 000

97 000

95 219

Erläuterungen:

Gemäß § 291a SGB VI erstattet der Bund den Trägern der Rentenversicherung und der Unfallversicherung die Aufwendungen für die Zahlung von Invalidenren-ten für Behinderte gemäß § 10 des Übergangsrechts für Renten nach den Vor-schriften des Beitrittsgebiets sowie für Rententeile aus der Anrechnung von dort zurückgelegten Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit in der Zeit vom 1. Juli 1975 bis zum 31. Dezember 1991.

636 16 -222

Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung 5 280 000

5 410 000

5 265 135

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Gemäß § 215 SGB VI trägt der Bund in der knappschaftlichen Rentenversiche-rung den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Kalenderjahres; er stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähigkeit si-cher.

636 17 -222

Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversiche-rung

67 000

64 000

63 723

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen fließen den Ausgaben zu.

- 20 -

1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 21: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Erläuterungen:

Der Betrag dient zur Deckung der Kosten aus der Übernahme der Defizitdeckung für die umlagefinanzierte hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung durch den Bund.

636 81 -221

Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung 35 035 009

34 396 272

32 312 276

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Aus-zahlen von Bundesmitteln, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Gemäß § 213 Abs. 2 SGB VI ändert sich der Zuschuss des Bundes zu den Aus-gaben der allgemeinen Rentenversicherung (Bundeszuschuss) im jeweils folgen-den Kalenderjahr in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Ar-beitnehmerin und Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalender-jahr stehen. Bei Veränderungen des Beitragssatzes ändert sich der Bundeszu-schuss zusätzlich in dem Verhältnis, in dem der Beitragssatz des Jahres, für das er bestimmt wird, zum Beitragssatz des Vorjahres steht. Dabei ist jeweils der Bei-tragssatz zugrunde zu legen, der sich ohne Berücksichtigung des zusätzlichen Bundeszuschusses ergeben würde (Tit. 636 83).Zusätzlich vermindert sich der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Renten-versicherung um die in § 213 Abs. 2a SGB VI festgelegten Beträge.

636 82 -221

Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Bei-trittsgebiet

9 632 552

9 270 092

9 049 261

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Aus-zahlen von Bundesmitteln, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Gemäß § 287e Abs. 2 SGB VI wird der Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung (Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet), soweit sie für das Beitrittsgebiet zuständig ist, jeweils für ein Kalenderjahr in der Höhe ge-leistet, die sich ergibt, wenn die Rentenausgaben für dieses Kalenderjahr ein-schließlich der Aufwendungen für Kindererziehungsleistungen für Mütter der Ge-burtsjahrgänge vor 1927 und abzüglich erstatteter Aufwendungen für Renten und Rententeile mit dem Verhältnis vervielfältigt werden, in dem der Bundeszuschuss in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet zu den Rentenausga-ben desselben Kalenderjahres einschließlich der Aufwendungen aus der Erbrin-gung von Kindererziehungsleistungen für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 steht.

636 83 -221

Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversiche-rung

24 915 033

24 001 140

23 106 737

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Aus-zahlen von Bundesmitteln, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Gemäß § 213 Abs. 3 SGB VI zahlt der Bund zur pauschalen Abgeltung nicht bei-tragsgedeckter Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung in jedem Kalen-derjahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss.Darüber hinaus werden ab dem Jahr 2000 durch den Bund im Rahmen des zu-sätzlichen Bundeszuschusses aus dem Aufkommen der Ökosteuer Erhöhungsbe-träge entrichtet (§ 213 Abs. 4 SGB VI), die zu einer Senkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung beitragen sollen.Für die Zahlung, Aufteilung und Abrechnung des zusätzlichen Bundeszuschusses sowie des Erhöhungsbetrages sind die Vorschriften über den Bundeszuschuss anzuwenden.

- 21 -

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

1102

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 636 17 (Titelgruppe 01)

Page 22: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

636 84 -221

Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Renten-versicherung

14 296 957

13 210 675

12 530 058

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen, insbesondere durch vorzeitiges Aus-zahlen von Bundesmitteln, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

1. Der Bund trägt ab 1. Juni 1999 die Beiträge für Kindererziehungszeiten (§ 177 SGB VI).Die Beitragszahlung erfolgt in gleichen Monatsraten. Die Zahlung der Mo-natsrate wird in dem Monat fällig, für den sie bestimmt ist.

2. Für die Kalenderjahre nach 2000 verändert sich die Beitragszahlung für Kin-dererziehungszeiten im jeweils folgenden Kalenderjahr in dem Verhältnis,

2.1 in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr zu den entsprechenden Bruttolöhnen und -gehältern im vorvergangenen Kalenderjahr stehen,

2.2 in dem bei Veränderungen des Beitragssatzes der Beitragssatz des Jahres, für das er bestimmt wird, zum Beitragssatz des laufenden Kalenderjahres steht,

2.3 in dem die Anzahl der unter Dreijährigen im vorvergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden Anzahl der unter Dreijährigen in dem dem vorvergan-genen vorausgehenden Kalenderjahr steht.

636 85 -221

Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen

1 333 000

1 270 000

1 235 428

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Rückerstattungen, die sich durch Abrechnungen der Länder ergeben, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Gemäß § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI werden die Beiträge zur Rentenversicherung der in Werkstätten oder in einem anschließenden Integrationsprojekt beschäftig-ten behinderten Menschen nach einem fiktiven Arbeitsentgelt errechnet. Die Bei-träge für den Unterschiedsbetrag zwischen dem fiktiven und dem tatsächlichen Arbeitsentgelt sind gemäß § 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI und § 168 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI von den Trägern der Einrichtungen allein zu tragen. Sie sind gemäß § 179 Abs. 1 SGB VI vom Bund in voller Höhe zu erstatten.

856 11 -222

Betriebsmitteldarlehen an die knappschaftliche Rentenversicherung -

-

-

Haushaltsvermerk:1. Einnahmen aus der Tilgung von Betriebsmitteldarlehen fließen den

Ausgaben zu.

2. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die auf andere Weise nicht zu beheben sind, können unverzinsliche Betriebsmitteldarlehen bis zur Höhe von 40 903 T€ an die knappschaftliche Rentenversiche-rung gewährt werden. Sie sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Über-schuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushalts-jahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird, spätestens je-doch zum Schluss des Haushaltsjahres.

856 12 -221

Betriebsmitteldarlehen des Bundes an die Träger der allgemeinen Ren-tenversicherung

-

-

-

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus der Tilgung von Betriebsmitteldarlehen fließen den Aus-gaben zu.

- 22 -

1102 Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 23: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

636 05 -235

Förderung von Modellvorhaben im Rechtskreis SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation

10 000

-

636 18 -221

Zuführung der Einsparungen des Bundes in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch die solidarische Lebensleistungsrente an die Rentenversicherung

22 000

-

- 23 -

Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

1102

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 24: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Das Kapitel 1103 umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von insgesamt rd. 866,0 Mio. Euro (Versorgungsleistungen rd. 615,0 Mio. Euro, fürsorgerische Leistungen rd. 251,0 Mio. Eu-ro). Davon im Wesentlichen:1. 74,5 Mio. Euro für Erstattungen an die Krankenkassen

nach §§ 19 und 20 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges ( Bundesversorgungsgesetz - BVG, Titel 636 01),

2. rd. 678,9 Mio. Euro für Leistungen nach dem BVG (Tgr. 01),

3. 85,0 Mio. Euro für Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opfer-entschädigungsgesetz - OEG) (Tgr. 02),

4. 19,4 Mio. Euro für Leistungen nach dem Häftlingshilfege-setz (HHG) und dem Strafrechtlichen und Verwaltungs-rechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG, VwRehaG) (Tgr. 03),

5. 4,1 Mio. Euro für Leistungen nach dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG) (Tgr. 04).

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Erleidet jemand einen Gesundheitsschaden, für dessen Fol-gen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädi-gung. Sie sollen helfen, die gesundheitlichen und die oft auch damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen der Schädigung zu beseitigen oder zumindest finanziell abzumildern. Die Leis-tungen richten sich nach dem BVG. In Anwendung dieses Ge-setzes werden auch Leistungen für Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte sowie für Berechtigte nach dem HHG, dem StrRehaG und VwRehaG sowie für deren Angehörige bzw. Hinterbliebene erbracht.Im Rahmen der Sozialen Entschädigung erstattet der Bund aus den Titeln 636 01 und 636 21 den Krankenkassen pau-schal die Kosten für die Heil- und Krankenbehandlung nach §§ 19 und 20 BVG für die Versorgungsberechtigten nach dem BVG, dem HHG, dem ZDG und dem OEG. Ziel der Heil- und Krankenbehandlung ist u. a.:1. die Behebung körperlicher Beschwerden; Erleichterung der

Folgen der Schädigung/Behinderung,

2. die Vermeidung, Überwindung, Minderung von Pflegebe-dürftigkeit,

3. die Ermöglichung einer möglichst umfassenden Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Im Bereich der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten wurden u. a. Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Wir-kung und der qualitativen und bundesweit einheitlichen Um-setzung des OEG durch Modellvorhaben initiiert. Mit den Mo-dellprojekten sollen verschiedene Formen der Soforthilfe erprobt und ihre Wirkung erfasst und analysiert werden. Darü-ber hinaus werden Fachtagungen durchgeführt (z. B. Werk-stattgespräche, Workshops und Erfahrungsaustausche). Dies sind Maßnahmen zur Verbesserung des OEG und dienen der Information des BMAS mit dem Ziel, das Gesetz kontinuierlich auf Änderungsbedarf hin zu überprüfen.

- 24 -

1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

Page 25: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Überblick zum Kapitel 1103 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 35 000 40 005 -5 005 49 944 Übrige Einnahmen.................................................. 400 455 -55 487

Gesamteinnahmen.................................................. 35 400 40 460 -5 060 50 431

Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 865 594 927 945 -62 351 905 625 Ausgaben für Investitionen...................................... 450 550 -100 168 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 866 044 928 495 -62 451 905 793 davon nicht flexibilisiert........................................... 866 044 928 495 -62 451 905 793

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 445 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 560 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 560 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 325

- 25 -

Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

1103

Page 26: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -241

Vermischte Einnahmen 35 000

40 005

49 944

Übrige Einnahmen

152 01 -241

Zinsen und Tilgung von Darlehen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge und von entsprechenden Darlehen

350

400

444

Erläuterungen:

Tilgungsbeträge und Zinsen aus den im Rahmen des Tit. 852 01 vergebenen Dar-lehen.

286 01 -241

Erstattung von Versorgungsleistungen durch fremde Staaten aufgrund in-ter- und supranationaler Verträge und Übereinkommen

50

55

43

Erläuterungen:

Hier sind die Erstattungen aus den in den Erläuterungen zu Tit. 687 01 Nr. 2 bis 4 genannten Verträgen zu vereinnahmen.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 685 04.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01 -241

Badekuren in versorgungsfremden Kureinrichtungen 3 000

4 000

3 343

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Der Bund trägt die Aufwendungen für die Heil- und Krankenbehandlung Versor-gungsberechtigter im Wege der Erstattung nach den Bestimmungen der Erstat-tungsverordnung - KOV.

636 01 -241

Erstattungen an Krankenkassen nach §§ 19 und 20 des Bundesversor-gungsgesetzes und an andere öffentlich-rechtliche Leistungsträger

74 500

78 000

62 623

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Die Erstattungsansprüche der Krankenkassen nach §§ 19, 20 BVG werden ab 1994 pauschal abgegolten. Grundlage für die Festsetzung des Pauschalbetrages eines Kalenderjahres ist die Erstattung des Vorjahres. Sie wird um den Prozent-satz verändert, um die sich die Zahl der rentenberechtigten Beschädigten und

- 26 -

1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 27: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Hinterbliebenen sowie die Ausgaben der Krankenkassen je Versichertem und Mit-glied für einzelne Leistungsarten jährlich verändert haben.Aus diesem Titel werden die Erstattungen für die Versorgungsberechtigten nach dem BVG, dem HHG, ZDG sowie SVG gezahlt. Die Pauschale für die Aufwen-dungen der Krankenversicherung nach dem SVG wird dem BMAS vom BMVg er-stattet.

671 01 -241

Durchführung der Versehrtenleibesübungen sowie Zuschüsse zur Förde-rung von Einrichtungen für Versehrtenleibesübungen für Kriegsbeschä-digte

200

220

185

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus der Erstattung von in unberechtigter Höhe abgerufener Beiträge, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Nach § 10 BVG haben alle Beschädigten einen Anspruch auf Teilnahme an Ver-sehrtenleibesübungen. Den Trägern des Versehrtensports werden die Kosten für die Durchführung der Versehrtenleibesübungen grundsätzlich pauschal vergütet.Der Bund fördert die Koordinierung des Versehrtensports auf Bundesebene und die Fortbildung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie der Versehrten-sportärzte.

685 04 -241

Förderung des überregionalen Erfahrungsaustausches 250

250

197

Erläuterungen:

Nach § 1 Abs. 3 des Ersten Überleitungsgesetzes tragen die Länder die Verwal-tungskosten der Kriegsopferversorgung und damit auch die Kosten der Fortbil-dung des Personals der Versorgungsverwaltungen. Im Interesse einer einheitli-chen Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie einer gleichmäßigen Begutachtung der Versorgungsberechtigten sind darüber hinaus überregionale Erfahrungsaus-tausche erforderlich.

687 01 -241

Versorgungsleistungen aufgrund inter- und supranationaler Verträge und Übereinkommen

310

350

283

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Leistungen aufgrund des Vertrages vom 29. Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Kriegsopferversorgung in Verbindung mit dem Notenwechsel vom 16. Mai 1963.................................................................................... 123

2. Heil- und Krankenbehandlung aufgrund des Vertrages vom 7. Mai 1963 und des Zusatzvertrages vom 7. Februar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschä-digter............................................................................................... 185

3. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 13. Dezember 1955 über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Be-handlung.......................................................................................... 1

4. Leistungen aufgrund des Übereinkommens vom 17. Dezember 1962 zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates über die Ausgabe eines internationalen Gutscheinheftes für die Instand-setzung von Prothesen und orthopädischen Hilfsmitteln an militä-rische und zivile Kriegsbeschädigte................................................ 1

Zusammen............................................................................................ 310

- 27 -

Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

1103

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 636 01

Page 28: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Ausgaben für Investitionen

852 01 -241

Kriegsopferfürsorgedarlehen und gleichartige Darlehen 450

550

168

Erläuterungen:

Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge trägt der Bund gem. den gesetzlich festge-legten Anteilen auch die Aufwendungen für Darlehen an Beschädigte oder Hinter-bliebene gegen Abtretung oder Verpfändung der Versorgungsbezüge oder ander-weitige ausreichende Sicherheit. Dies gilt auch für entsprechende Darlehen an Angehörige von Kriegsgefangenen und an ehemalige politische Häftlinge und de-ren Hinterbliebene.Zinsen und Tilgungsleistungen aus diesen Darlehen fließen dem Tit. 152 01 zu.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (678 884)

(741 255)

Erläuterungen:

Nach dem BVG erhalten Kriegsbeschädigte, die eine Schädigung i. S. d. § 1 BVG erlitten haben, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schä-digung Heil- und Krankenbehandlung sowie Versorgungsbezüge. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen der Geschädigten. Am 31. Dezember 2016 wurden 99 159 Beschädigte und Hinterbliebene gezählt.

632 11 -241

Fürsorgerische Leistungen für Berechtigte nach dem BVG 225 072

230 875

209 017

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen der Pflegeversicherung für Leistungsempfänger der Kriegsopferfürsorge, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für fürsorgerische Leistungen für die Kriegsopfer im In- und Ausland gezahlt, u. a. die Hilfen in besonderen Lebens-lagen, die Hilfe zur Pflege sowie die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Zur Gewährung von Darlehen sind Ausgaben bei Titel 852 01 veranschlagt.

636 11 -241

Heil- und Krankenbehandlung für Berechtigte nach dem BVG 17 180

18 350

16 036

Haushaltsvermerk:Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Umfasst hiervon sind auch die von den Versorgungsberechtigten zu er-stattenden Kostenanteile für orthopädische Hilfsmittel und Versorgungs-leistungen, die gemäß §§ 81a und 81b des BVG dem Bund erstattet wer-den.

Erläuterungen:

Hierzu gehören die Sach- und Geldleistungen, die von der Versorgungsbehörde erbracht werden, z. B. Versorgung mit Zahnersatz, Sprachtherapie und Beihilfen sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Darüber hi-naus wird aus diesem Titel die Versorgung mit Hilfsmitteln gezahlt, u. a. die Aus-stattung mit Hilfsmitteln und deren Instandhaltung.

- 28 -

1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 29: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

681 11 -241

Versorgungsbezüge für Berechtigte nach dem BVG 436 632

492 030

532 161

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen an Ver-sorgungsberechtigte, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Versorgungsbezüge aufgrund des BVG, des Gesetzes zur Einführung des Bun-desversorgungsgesetzes im Saarland und des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland und Aufwendungen für das Rentenkapitalisierungsverfahren nach dem Rentenkapitalisierungsgesetz - KOV sowie Bestattungsgeld. Gemäß § 287d Abs. 1 SGB VI erstattet der Bund den Trägern der Rentenversicherung im Bei-trittsgebiet die Aufwendungen für Kriegsbeschädigtenrenten.

Weniger wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.

Titelgruppe 02

Tgr. 02 Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Ge-walttaten

(84 950)

(80 820)

Erläuterungen:

Nach dem OEG erhalten Personen, die infolge eines vorsätzlichen rechtswidrigen Angriffs oder durch dessen rechtmäßige Abwehr gesundheitliche Schäden erlitten haben, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des BVG. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen der Geschädigten. Am 31. Dezember 2016 wurden 22 537 Be-schädigte und Hinterbliebene gezählt.

632 21 -241

Fürsorgerische Leistungen für Berechtigte nach dem OEG 21 000

18 000

12 070

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen der Pflegeversicherung für Leistungsempfänger der Kriegsopferfürsorge, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für fürsorgerische Leistungen im In- und Ausland gezahlt, u. a. die Hilfen in besonderen Lebenslagen, die Hilfe zur Pflege sowie die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Zur Gewährung von Dar-lehen sind Ausgaben bei Titel 852 01 veranschlagt.

636 21 -241

Heil- und Krankenbehandlung für Berechtigte nach dem OEG 29 193

28 720

20 106

Haushaltsvermerk:Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Umfasst hiervon sind auch die von den Versorgungsberechtigten zu er-stattenden Kostenanteile für orthopädische Hilfsmittel und Versorgungs-leistungen, die gemäß §§ 81a und 81b des BVG dem Bund erstattet wer-den.

Erläuterungen:

Hierzu gehören die Sach- und Geldleistungen, die von der Versorgungsbehörde erbracht werden, z. B. Versorgung mit Zahnersatz, Sprachtherapie und Beihilfen sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Hieraus wer-den auch die Erstattungen an die Krankenkassen nach §§ 19 und 20 BVG für die Heil- und Krankenbehandlung gezahlt, die von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird. Darüber hinaus wird aus diesem Titel die Ver-sorgung mit Hilfsmitteln gezahlt, u. a. die Ausstattung mit Hilfsmitteln und deren Instandhaltung.

- 29 -

Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

1103

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 30: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

681 21 -241

Versorgungsbezüge für Berechtigte nach dem OEG 34 757

34 100

31 481

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 445 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 560 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 560 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 325 T€

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen an Ver-sorgungsberechtigte, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Versorgungsleistungen aufgrund des Gesetzes über die Entschä-digung für Opfer von Gewalttaten................................................... 33 837

2. Maßnahmen und Modellvorhaben für Berechtigte nach dem OEG 8603. Aufwendungen für die Nationale Unterstützungsbehörde gemäß

EU-Richtlinie 2004/80/EG............................................................... 60

Zusammen............................................................................................ 34 757

Versorgungsbezüge aufgrund des OEG und Aufwendungen für das Rentenkapita-lisierungsverfahren nach dem Rentenkapitalisierungsgesetz - KOV sowie Bestat-tungsgeld.Aus diesem Titel werden auch Modellvorhaben und Fortbildungen aus dem Be-reich OEG gefördert.Die EU-Richtlinie 2004/80/EG verpflichtet alle Mitgliedstaaten, faire und angemes-sene nationale Entschädigungsregelungen für diejenigen Menschen vorzusehen, die auf ihrem Staatsgebiet Opfer einer Straftat geworden sind. Die Betroffenen können sich an die Unterstützungsbehörde ihres Heimatstaates wenden, die ih-nen hilft, ihre Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat, in dem die Ge-walttat begangen wurde, geltend zu machen.

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz und dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

(19 400)

(18 950)

Haushaltsvermerk:Aus den Ausgaben dürfen auch Billigkeitsleistungen zur Abgeltung von Gesundheitsschäden, die an der ehemaligen Grenze zu dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet durch Sperrmaßnahmen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik entstanden sind, er-bracht werden.

Erläuterungen:Unter den berechtigten Personenkreis fallen folgende Beschädigte und ihre leistungsberechtigten Hinterbliebenen:

1. politische Häftlinge in der ehemaligen DDR und in den ehemaligen deut-schen Ostgebieten, die infolge der Inhaftierung eine gesundheitliche Schä-digung erlitten haben, nach dem HHG,

2. Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR, die in der auf einem Unrechtsurteil beruhenden Haft Gesundheits-schäden erlitten haben, nach dem StrRehaG sowie

3. Opfer einer hoheitlichen Maßnahme einer deutschen behördlichen Stelle in der ehemaligen DDR, die aufgrund einer Verwaltungsentscheidung gesund-heitliche Schäden erlitten haben, nach dem VwRehaG.

Am 31. Dezember 2016 wurden 2 469 Beschädigte und Hinterbliebene gezählt.

- 30 -

1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 02

Page 31: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

632 31 -241

Fürsorgerische Leistungen für Berechtigte nach dem HHG, dem StrRehaG und VwRehaG

4 200

3 800

1 810

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen der Pflegeversicherung für Leistungsempfänger der Kriegsopferfürsorge, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für fürsorgerische Leistungen im In- und Ausland gezahlt, u. a. die Hilfen in besonderen Lebenslagen, die Hilfe zur Pflege sowie die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.Zur Gewährung von Darlehen sind Ausgaben bei Titel 852 01 veranschlagt.

636 31 -241

Heil- und Krankenbehandlung für Berechtigte nach dem HHG, dem StrRehaG und VwRehaG

600

600

503

Haushaltsvermerk:Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Umfasst hiervon sind auch die von den Versorgungsberechtigten zu er-stattenden Kostenanteile für orthopädische Hilfsmittel und Versorgungs-leistungen, die gemäß §§ 81a und 81b des BVG dem Bund erstattet wer-den.

Erläuterungen:

Hierzu gehören die Sach- und Geldleistungen, die von der Versorgungsbehörde erbracht werden, z. B. Versorgung mit Zahnersatz, Sprachtherapie und Beihilfen sowie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die von den gesetzlichen Krankenversicherungen erbrachten Leistungen für die Berechtigten nach dem Strafrechtlichen und Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz werden über diesen Titel direkt abgerechnet. Darüber hinaus wird aus diesem Ti-tel die Versorgung mit Hilfsmitteln gezahlt, u. a. die Ausstattung mit Hilfsmitteln und deren Instandhaltung.

681 31 -241

Versorgungsbezüge für Berechtigte nach dem HHG, dem StrRehaG und VwRehaG

14 600

14 550

12 351

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen an Ver-sorgungsberechtigte, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Versorgungsbezüge aufgrund des HHG, des StrRehaG und des VwRehaG und Aufwendungen für das Rentenkapitalisierungsverfahren nach dem Rentenkapitali-sierungsgesetz - KOV sowie Bestattungsgeld.

Titelgruppe 04

Tgr. 04 Leistungen nach dem Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstver-weigerer

(4 100)

(4 100)

Erläuterungen:

Nach dem ZDG erhalten Dienstpflichtige, die eine Zivildienstbeschädigung erlitten haben, nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung Heil- und Krankenbehandlung sowie Versorgungsbezüge in entsprechender Anwendung des BVG. Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen der Geschädigten.Am 31. Dezember 2016 wurden 263 Beschädigte und Hinterbliebene gezählt.

- 31 -

Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

1103

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 03

Page 32: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

632 41 -241

Fürsorgerische Leistungen für Berechtigte nach dem ZDG 300

300

535

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen der Pflegeversicherung für Leistungsempfänger der Kriegsopferfürsorge, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Aus diesem Titel werden die Bundesausgaben für fürsorgerische Leistungen im In- und Ausland gezahlt, u. a. die Hilfen in besonderen Lebenslagen, die Hilfe zur Pflege sowie die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.Zur Gewährung von Darlehen sind Ausgaben bei Titel 852 01 veranschlagt.

636 41 -241

Heil- und Krankenbehandlung für Berechtigte nach dem ZDG 400

400

-78

Haushaltsvermerk:Einnahmen fließen den Ausgaben zu. Umfasst hiervon sind auch die von den Versorgungsberechtigten zu er-stattenden Kostenanteile für orthopädische Hilfsmittel und Versorgungs-leistungen, die gemäß §§ 81a und 81b des BVG dem Bund erstattet wer-den.

Erläuterungen:

Hierzu gehören die Sach- und Geldleistungen, die von der Versorgungsbehörde erbracht werden, z. B. Versorgung mit Zahnersatz, Sprachtherapie und Beihilfen sowie die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird aus diesem Titel die Versorgung mit Hilfsmitteln gezahlt, u. a. die Aus-stattung mit Hilfsmitteln und deren Instandhaltung.

681 41 -241

Versorgungsbezüge für Berechtigte nach dem ZDG 3 400

3 400

3 002

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Erstattungen von Überzahlungen an Ver-sorgungsberechtigte, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Versorgungsbezüge aufgrund des ZDG und Aufwendungen für das Rentenkapita-lisierungsverfahren nach dem Rentenkapitalisierungsgesetz - KOV sowie Bestat-tungsgeld.

- 32 -

1103 Soziale Entschädigung (Kriegsopferversorgung und -fürsorge sowie gleichartige Leistungen)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

Page 33: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Das Kapitel 1104 umfasst ein finanzielles Volumen von insge-samt rd. 355,5 Mio. Euro, davon rd.:1. 100,5 Mio. Euro für die im Rahmen der Defizithaftung des

Bundes zu deckenden Aufwendungen der Unfallversi-cherung Bund und Bahn (UVB) soweit sie nicht durch Beitragsumlagen oder Dritte finanziert werden (§ 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII), 9,1 Mio. Euro für die Erstattung der der UVB entstehenden Verwaltungskosten durch den

Bund (§ 186 Abs. 4 SGB VII) und 18,8 Mio. Euro für die Fremdrenten,

2. 212,1 Mio. Euro für den Zuschuss des Bundes in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben der Künstlersozialkasse (KSK) (§ 34 Abs. 1 Gesetz über die Sozialversicherung der selb-ständigen Künstler und Publizisten - KSVG) und 15,0 Mio. Euro für die Erstattung der der KSK entste-henden Verwaltungskosten durch den Bund (§ 34 Abs. 2 KSVG).

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Durch Artikel 1 § 1 des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozial-gerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-NOG) vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3836) ist mit Wir-kung zum 1. Januar 2015 die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) errichtet worden.Die UVB ist als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentli-chen Rechts Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes und beson-derer Personengruppen wie ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer beim DRK und THW sowie der Entwicklungshelfer. Die UVB betreut für die Zuständigkeit des Bundes rd. 5,2 Millio-nen Versicherte in Deutschland und im Ausland. Im Bereich des Arbeitsschutzes ist sie auch für die Beamten des Bundes zuständig. Hauptstandorte sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main.Ziel ist nach Maßgabe des SGB VII:1. für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten

und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen (§ 14 SGB VII),

2. die Beratung und Überwachung von Betrieben und Verwal-tungen des Bundes im Arbeitsschutz nach § 21 Abs. 5 Ar-beitsschutzgesetz (ArbSchG),

3. nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Sorge zu tragen für

a) die Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfä-higkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln (Re-habilitation),

b) Entschädigung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen durch Geldleistungen (Rente).

In Angelegenheiten der Künstlersozialversicherung führt der Vorsitzende der Geschäftsführung der UVB die Verwal-tungsgeschäfte und vertritt die KSK gerichtlich und außerge-richtlich.Die KSK hat die Aufgabe festzustellen, wer nach dem KSVG als Künstler/Publizist in der Kranken-, Renten- und Pflegever-sicherung versicherungspflichtig und wer als Verwerter künst-lerischer/publizistischer Leistungen abgabepflichtig ist. Die KSK meldet die versicherungspflichtigen Künstler/Publizisten bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der zuständi-gen Krankenkasse/Pflegekasse an. Sie zieht zur Finanzierung der Mittel für die Künstlersozialversicherung die Beitragsantei-le der Versicherten (50 Prozent), die Künstlersozialabgabe der Verwerter (30 Prozent) und den Bundeszuschuss (20 Prozent) ein und entrichtet für die Versicherten monatlich die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Ziel ist, für selbstständige Künstler und Publizisten den Zugang zur ge-setzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu schaffen und damit diese Personengruppen durch eine sozia-le Absicherung zu fördern.

- 33 -

Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse

1104

Page 34: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Überblick zum Kapitel 1104 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. - - - -

Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 355 493 345 498 +9 995 145 324 196 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 355 493 345 498 +9 995 145 324 196 davon nicht flexibilisiert........................................... 355 493 345 498 +9 995 145 324 196

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 27 050 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 8 000 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 8 300 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 5 150 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 3 500 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 2 100

- 34 -

1104 Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse

Page 35: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

636 01 -223

Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die Unfallversicherung Bund und Bahn

9 060

8 350 145

8 300

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einnahmen, insbesondere aus Verwaltungskostenerstattungen, flie-ßen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Die Verwaltungskosten der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) werden ge-mäß § 186 Abs. 4 SGB VII in Verbindung mit § 27b Abs. 2 der Satzung der UVB pauschal von den Dienststellen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen bei der UVB in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ein-bezogenen Dienststellen und Einrichtungen erhoben.Für die der UVB in Form eines Geschäftsbereichs angegliederte Künstlersozial-kasse besteht gemäß § 43 KSVG ein gesonderter Haushaltsplan.

636 02 -229

Verwaltungskostenerstattung des Bundes an die Künstlersozialkasse 14 974

14 920

10 313

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 050 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 300 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 5 150 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 2 100 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Gemäß § 34 Abs. 2 KSVG trägt der Bund die Verwaltungskosten der Künstlerso-zialkasse.

636 03 -229

Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse 212 138

202 128

189 383

Haushaltsvermerk:1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.

2. Aus den Ausgaben dürfen auch zinslose Betriebsmitteldarlehen zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der Künstlersozialkasse geleistet werden. Sie sind zurückzuzahlen, sobald und soweit sie zur Sicherstellung der Liquidität der Künstlersozialkasse nicht mehr benö-tigt werden.

- 35 -

Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse

1104

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 36: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

3. Sofern die Darlehen bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht zu-rückgezahlt werden können, sind sie spätestens mit dem Bundeszu-schuss des übernächsten Jahres zu verrechnen.

4. Die Ermächtigung kann wiederholt in Anspruch genommen werden.

Erläuterungen:

Gemäß § 34 Abs. 1 KSVG beträgt der Zuschuss des Bundes für das Kalenderjahr 20 Prozent der Ausgaben der Künstlersozialkasse; Überzahlungen sind mit dem Bundeszuschuss des übernächsten Jahres zu verrechnen. Gemäß § 34 Abs. 3 KSVG dürfen die Leistungen des Bundes nur entsprechend dem jeweiligen Aus-gabebedarf in Anspruch genommen werden.

681 01 -223

Fremdrenten in der Unfallversicherung 18 800

18 900

19 000

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Zahlungen des Bundes und Erstattungen, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Die Aufwendungen für Fremdrenten in der Unfallversicherung trägt der Bund in den Fällen, in denen gemäß § 9 Abs. 2 und 3 FRG und Art. 6 § 1 Abs. 2 FANG die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) für die Feststellung und Gewährung der Leistungen zuständig ist.

681 02 -223

Aufwendungen des Bundes für die gesetzliche Unfallversicherung 100 521

101 200

97 200

Haushaltsvermerk:1. Einnahmen, insbesondere aus Umlagebeiträgen, Zahlungen des Bun-

des und Erstattungen, fließen den Ausgaben zu.

2. Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für die Unfallverhütung und Erste Hilfe sowie mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finan-zen für Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten der bei deutschen Einrichtungen im Ausland beschäftigten Ortskräfte geleis-tet werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. DDR-Altfälle..................................................................................... 76 0002. DRK-Fälle........................................................................................ 13 0003. Übrige Kosten.................................................................................. 11 521

Zusammen............................................................................................ 100 521

Die Finanzierung der Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) erfolgt gemäß § 186 Abs. 3 SGB VII durch ein Umlage- und Erstattungs-verfahren. Soweit nicht durch Beitragsumlagen oder durch einen Dritten finanziert, erstattet das BMAS die sonstigen Aufwendungen der UVB gemäß § 186 Abs. 3 Satz 5 SGB VII (Defizithaftung des Bundes). Daneben erstattet das BMAS die Aufwendungen für die Unfallversicherung für die nach § 125 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Tätigen.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 36 -

1104 Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstlersozialkasse

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 636 03

Page 37: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Das Kapitel 1105 umfasst ein finanzielles Volumen von insge-samt rd. 299 Mio. Euro. Davon im Wesentlichen:1. 215 Mio. Euro für die Erstattung von Fahrgeldausfällen

(Titel 682 01) an die Verkehrsunternehmen im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr,

2. 4,6 Mio. Euro für den Nationalen Aktionsplan zur Behin-dertenpolitik und Teilhabebericht (Titel 684 04),

3. 1,1 Mio. Euro für die Erstattung der Personalkosten der Fachstelle Barrierefreiheit (Knappschaft Bahn See) als zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für Trä-ger öffentlicher Gewalt sowie als Informationsstelle für Ver-

treterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Zivilge-sellschaft (Titel 636 01),

4. 0,6 Mio. Euro für die Förderung der sozialen Eingliederung behinderter Menschen (Titel 684 03), die zur institutionel-len Förderung der Deutschen Vereinigung für Rehabili-tation e. V. (DVfR) dienen,

5. 76,5 Mio. Euro für die Umsetzung des Bundesteilhabe-gesetzes (Titelgruppe 01). Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterent-wickelt und die Lebenssituation von Menschen mit Behin-derungen verbessert.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Ziel der Behindertenpolitik der Bundesregierung ist die Stär-kung der Gleichbehandlung und die Förderung von Chan-cengleichheit und Inklusion als Voraussetzung für Selbstbe-stimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Die Behindertenpolitik umfasst das Recht1. der Rehabilitation und Teilhabe nach dem SGB IX,2. der Gleichstellung und Barrierefreiheit nach dem Behinder-

tengleichstellungsgesetz,3. der Gleichbehandlung nach dem Allgemeinen Gleichbe-

handlungsgesetz und den Grundsätzen der UN-Behinder-tenrechtskonvention.

Hierunter fällt der Anspruch der Verkehrsunternehmen auf Er-stattung der Fahrgeldausfälle, die ihnen durch die unent-geltliche Beförderung entstehen. Mit dieser Erstattung erhal-ten schwerbehinderte Menschen, die freifahrtberechtigt sind, mehr Mobilität. Damit werden auch Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt. Freifahrtberechtigt sind schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Nach § 228 SGB IX haben diese Menschen einen Rechtsanspruch auf un-entgeltliche Beförderung im Nahverkehr. Sie müssen dazu in der Regel eine Eigenbeteiligung von jährlich 80 Euro (Wert-marke) leisten. Ebenfalls unentgeltlich befördert wird im Nah- und Fernverkehr auch die Begleitperson eines anspruchsbe-rechtigten schwerbehinderten Menschen.Die Freifahrt berechtigt im Wesentlichen zur Nutzung öffentli-cher Verkehrsmittel im Personennahverkehr in ganz Deutsch-land. Im Jahr 2015 hatten von den rd. 7,7 Mio. Ausweisinha-bern rd. 3,8 Mio. Personen (= 49,3 Prozent) dem Grunde nach Anspruch auf unentgeltliche Beförderung, rd. 1,4 Mio. Perso-nen hatten eine Wertmarke (= 37,3 Prozent).Weitere Ziele werden durch den Nationalen Aktionsplan 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Er enthält ei-ne Gesamtstrategie und beschreibt die Herausforderungen und Vorhaben der Bundesregierung, damit Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam in allen Le-

bensbereichen selbstbestimmt leben und zusammenleben (In-klusion). Er fasst die Ziele und Maßnahmen der Bundesregie-rung auf dem Gebiet der Behindertenpolitik zusammen und beinhaltet 175 Maßnahmen und Projekte in 13 Handlungsfel-dern. Er ergänzt den ersten NAP aus dem Jahr 2011 mit sei-nen 242 Maßnahmen.Als Teil des Nationalen Aktionsplans zeigt der neue Teilhabe-bericht, dass ein realistisches, auf verlässlichen Zahlen fu-ßendes und nicht länger von Defiziten geprägtes Bild von Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Vorausset-zung zur Verwirklichung der Inklusion ist. In 2017 wurde der Teilhabebericht für die 18. Legislaturperiode vorgelegt, der die Entwicklungen seit 2013 aufzeigt.Die DVfR versteht sich als ein interdisziplinäres Forum, in dem sich alle Fachleute aus Einrichtungen, Institutionen und Verbänden, die mit der Rehabilitation und Integration von Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen befasst sind, austauschen können. Zur weiteren Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Verbesserung ihrer Teilhabemöglichkeiten werden mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) Angebote einer von Leis-tungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen Teilha-beberatung gefördert, die ein besonderes Augenmerk auf das sog. "Peer Counseling" (Beratung von Behinderten - für Be-hinderte) legt. Mit dem BTHG sollen Rehabilitationsverfahren beschleunigt und rechtssicher ausgestaltet werden. Leistun-gen mehrerer Rehabilitationsträger sollen "wie aus einer Hand" gewährt werden. Dazu entwickeln die Träger Instru-mente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes. Das Minis-terium wird diesen Prozess evaluieren. Zur Begleitung und wissenschaftlichen Untersuchung der Umsetzung des BTHG hat 2017 ein mehrstufiger und engmaschiger Prozess unter Beteiligung der Länder und Träger der Eingliederungs-hilfe begonnen. Der mit dem BTHG neu vorgesehene Teilha-beverfahrensbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Re-habilitation e. V. (BAR) soll die Zusammenarbeit der Träger und das Reha-Leistungsgeschehen transparenter machen und Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung eröffnen.

- 37 -

Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

1105

Page 38: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Überblick zum Kapitel 1105 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 1 290 Übrige Einnahmen.................................................. 18 500 18 500 - 16 079

Gesamteinnahmen.................................................. 18 500 18 500 - 17 369

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 000 4 700 +3 300 - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 290 430 281 556 +8 874 71 663 200 464 Ausgaben für Investitionen...................................... 230 180 +50 700 187 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 298 660 286 436 +12 224 72 363 200 651 davon nicht flexibilisiert........................................... 298 660 286 436 +12 224 72 363 200 651

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 373 450 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 74 750 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 93 950 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 73 250 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 73 500 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 52 000 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 2 000

- 38 -

1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Page 39: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -860

Vermischte Einnahmen -

-

1 290

Übrige Einnahmen

162 03 -235

Zinsen aus Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter

500

500

139

Erläuterungen:

In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert.

182 03 -235

Tilgung von Darlehen zur Errichtung von überregionalen Zentren für die Rehabilitation Behinderter

3 000

3 000

2 133

Erläuterungen:

In früheren Haushaltsjahren wurden die Zentren durch Darlehen gefördert.

232 01 -290

Einnahmen aus der Ausgabe von Wertmarken für die Beförderung von Schwerbehinderten

15 000

15 000

13 807

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben

Sächliche Verwaltungsausgaben

525 01 -235

Aus- und Fortbildung -

-

-

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

636 01 -235

Erstattung der Kosten für die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See

1 100

990

666

682 01 -290

Erstattung von Fahrgeldausfällen 215 000

265 000 70 124

196 149

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Kostenerstattung an Verkehrsunternehmen im Rahmen der "unentgeltlichen Be-förderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr" gemäß § 228 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).Ausgewiesen ist der Anteil des Bundes gemäß § 234 SGB IX.Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.

- 39 -

Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

1105

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 40: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

684 01 -235

Förderung zentraler Einrichtungen und von Maßnahmen des Behinder-tensports und der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen

460

460

424

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder un-entgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Förderung zentraler Einrichtungen des Behindertensports sowie der Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Sportärztinnen und Sportärzten...................................................... 240

2. Förderung zentraler Maßnahmen und Schriften der medizi-nischen und der beruflichen Rehabilitation..................................... 40

3. Sonstige Maßnahmen zur Förderung des Behindertensports (ins-besondere für Menschen mit geistigen Behinderungen)................. 100

4. Sport-Inklusiv................................................................................... 80

Zusammen............................................................................................ 460

684 03 -236

Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen

565

551

555

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO ver-bindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministe-riums der Finanzen.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)................................ 100,00 565 551 555- aus Kap. 1105 Tit. 684 03

684 04 -236

Nationaler Aktionsplan zur Behindertenpolitik und Teilhabebericht 4 575

4 575 1 539

2 501

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 450 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 250 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 950 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 250 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen geleis-tet werden.

684 05 -253

Förderung von bundesweiten Projekten zur verstärkten Inanspruchnah-me des Instruments der Zielvereinbarung

-

-

-

- 40 -

1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 41: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

684 06 -235

Zuschüsse im Rahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation 270

320

169

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

893 01.

2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten von Einrichtungen, zur Erarbeitung von Planungsgrundlagen und Dokumentationen sowie zu Tagungen.Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen geleis-tet werden.

686 01 -253

Beteiligung des europäischen Sozialfonds an der Initiative "Jobs ohne Barrieren"

-

-

-

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.

Ausgaben für Investitionen

893 01 -235

Investitionszuschüsse an Einrichtungen der beruflichen und der medizi-nischen Rehabilitation

230

180 700

187

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

684 06.

2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Aus-gaben zu.

Erläuterungen:

Hierzu zählen u. a. Zuschüsse zu den Kosten der Einrichtung, Erweiterung, Aus-stattung und Modernisierung der Einrichtungen.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 41 -

Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

1105

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 42: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Bundesteilhabegesetz (76 460)

(14 000)

544 11 -236

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 8 000

4 700

-

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 27 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 9 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 500 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Unterstützung der Implementie-rung der durch das Bundesteilhabegesetz eingeführten neuen Regelungen bei den Trägern der Eingliederungshilfe, den wissenschaftlichen Erfahrungsaus-tausch, die Durchführung von Fachtagungen, die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung (Evidenzbeobachtung), die Administration von Projekten durch einen Dienstleister und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen geleistet werden.Aus dem Ansatz können auch Zuwendungen gewährt werden.

636 11 -236

Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation

9 460

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 310 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 47 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 67 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 65 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 72 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu............................................... 52 000 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentli-chungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:2018

1 000 €2017

1 000 €Ist 20161 000 €

1 2 3 4

1. Modellvorhaben im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 4 730 - -2. Modellvorhaben im Aufgabenbereich der gesetzlichen Rentenversicherung..... 4 730 - -

Zusammen................................................................................................................... 9 460 - -

Zur Umsetzung der Modellvorhaben hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 11 Abs. 2 SGB IX eine Förderrichtlinie erlassen.

- 42 -

1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 43: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für Dienstleister und Unterstüt-zung zur inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung der Förderung, zur kommunikativen Begleitung und Vernetzung der Modellvorhaben, für die Evaluation der Modellvorhaben, für wissenschaftlichen Erfahrungsaus-tausch und die Veröffentlichung der Ergebnisse geleistet werden.

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1101 Tit. 636 14 ............................................ 10 000 - Kap. 1102 Tit. 636 05 ............................................ 10 000 - Zusammen ............................................................ 20 000 -

684 17 -236

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung 58 000

8 000

-

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 34 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 17 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 17 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Zur Umsetzung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung hat das Bun-desministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 32 Abs. 4 SGB IX eine Förder-richtlinie erlassen.Aus dem Ansatz dürfen auch die Ausgaben für projektbegleitende Maßnahmen wie das Ausschreibungsverfahren, die Verwaltung durch einen Dienstleister, die wissenschaftliche Untersuchung der ergänzenden unabhängigen Teilhabebera-tung (einschließlich Evaluation), einen wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch, die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse, die Ausbildung der beraten-den Personen (einschl. der Entwicklung eines Curriculums), die Durchführung von Fachtagungen und Veröffentlichungen geleistet werden.

686 11 -236

Kostenerstattung für den Teilhabeverfahrensbericht an die Bundesar-beitsgemeinschaft Rehabilitation

1 000

1 300

-

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

684 02 -236

Kosten der Schlichtungsstelle und -verfahren

360

-

- 43 -

Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

1105

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 636 11 (Titelgruppe 01)

Page 44: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

In Kapitel 1106 sind die Ausgaben für Maßnahmen des Bun-des unter Beteiligung Europäischer Fonds sowie für sonstige internationale Angelegenheiten veranschlagt.Mit einem finanziellen Volumen von rd. 48 Mio. Euro sind die Bundesmittel zur Kofinanzierung der unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten ESF-Bundes-programme des BMAS (Titel 686 13) eine wichtige Einzelposi-tion.Mit zurzeit rd. 24 Mio. CHF (das entspricht derzeit rd. 20,7 Mio. Euro) jährlich ist der Pflichtbeitrag Deutschlands an die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) (Titel 687 31) ein weiterer finanzieller Schwerpunkt.Darüber hinaus stehen zur Finanzierung von Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ar-

beits- und Sozialpolitik rd. 0,3 Mio. Euro zur Verfügung (Titel 532 34).Für die Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF - Tgr. 02) sind keine Mittel veranschlagt. Die finanziellen Hilfen für förderberechtigte Beschäftigte werden von der Europä-ischen Kommission nach Prüfung anlass- und einzelfallbezo-gen auf Antrag des BMAS zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP, Tgr. 04). Die Finanzierung der Hilfen für in Armut le-bende oder von Armut bedrohte Menschen erfolgt durch die Europäische Kommission, wobei BMAS einen nationalen Kofi-nanzierungsanteil i. H. v. rd. 2,5 Mio. Euro beisteuert.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Der Europäische Sozialfonds (ESF) dient der Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das wich-tigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressour-cen. In der Förderperiode 2014 bis 2020 werden die Interven-tionen insbesondere im Einklang mit dem Nationalen Reformprogramm, der Europa-2020-Strategie und den länder-spezifischen Empfehlungen des Rates stehen. Im Mittelpunkt stehen die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, be-rufsbezogene Sprachförderungen, Qualifizierungen zur qualifi-kationsadäquaten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund, Maßnahmen im Kontext des Fachkräf-temangels/demografischen Wandels sowie die Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses und beim Übergang bzw. der Integration in Ausbildung und Be-schäftigung. Das Operationelle Programm des Bundes mit den konkreten Maßnahmen wird federführend durch das BMAS unter Beteiligung des BMBF, BMWi, BMFSFJ, BMI und BMU erstellt.Im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation, die sich hauptsächlich durch die Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, nimmt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMAS, seit 1954 einen der 10 ständigen Sitze - vorbehalten für die wirtschaftlich bedeutendsten Staaten - ein.Deutschland unterstützt damit die wesentlichen Ziele der IAO:1. Weltweite Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingun-

gen durch die Ausarbeitung und Verabschiedung internati-onaler Arbeitsnormen (Übereinkommen und Empfehlun-gen) und die Überwachung ihrer Umsetzung und Einhaltung,

2. Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnis-se in der Welt durch Projekte der technischen Zusammen-arbeit,

3. Gewinnung neuer Erkenntnisse über Probleme und He-rausforderungen in allen Bereichen des Arbeitslebens und

der Sozialpolitik durch Forschungs- und Informationstätig-keit, ihre analytische Aufbereitung, ihre Weitergabe sowie darauf basierender Politikberatung.

Die vom BMAS finanzierten Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit dienen der Förderung internationaler Aktivi-täten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik und dem Informations- und Erfahrungsaustausch mit ausgewählten Ländern. Der europäische Ausbildungs- und Arbeitsmarkt soll weiterentwickelt und soziale Standards sollen etabliert wer-den.Aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) werden Beschäftigte, die globali-sierungsbedingt oder in Folge einer Finanz- und Wirtschafts-krise im Rahmen größerer Entlassungsereignisse ihren Ar-beitsplatz verlieren oder ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben müssen, bei der beruflichen Reintegration unter-stützt. Deutschland hat in den vergangenen Jahren Mittel aus dem EGF für die Unterstützung entlassener Beschäftigter aus den Branchen Mobilfunkproduktion, Druckmaschinenherstel-lung sowie Automobil- und Solarindustrie erhalten.Seit Einführung des EGF im Jahr 2007 wurden bisher neun EGF-Förderfälle umgesetzt. Dabei konnten 13 742 entlassene Beschäftigte mit einem Gesamtfördervolumen (EGF-Mittel) von ca. 53 Mio. Euro gefördert werden.Aus Mitteln des Europäischen Hilfsfonds für die am stärk-sten benachteiligten Personen (EHAP) werden in Armut le-bende oder von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen unterstützt. Die Genehmigung des Operationellen Programms für die Förderperiode 2014 bis 2020 durch die EU-Kommission erfolgte im Februar 2015. Die Umsetzung der konkreten Maßnahmen erfolgt federführend durch das BMAS unter Beteiligung des BMFSFJ. Dafür sind jährlich rd. 18,2 Mio. Euro (EHAP-Mittel + nationale Kofinanzierung) veranschlagt.

- 44 -

1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten

Page 45: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Überblick zum Kapitel 1106 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - - Übrige Einnahmen.................................................. - - - 93 690

Gesamteinnahmen.................................................. - - - 93 690

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 790 790 - 1 128 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 965 3 030 -1 065 1 251 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 69 050 70 117 -1 067 164 271 97 019 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 71 805 73 937 -2 132 164 271 99 398 davon nicht flexibilisiert........................................... 71 805 73 937 -2 132 164 271 99 398

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 65 260 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 24 760 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 21 030 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 14 470 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 5 000

- 45 -

Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige

internationale Angelegenheiten

1106

Page 46: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -860

Vermischte Einnahmen -

-

-

Übrige Einnahmen

272 01 -253

Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds -

-

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei fol-genden Titeln: 686 21, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01 und 527 01.

272 02 -253

Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds -

-

93 688

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei fol-genden Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0604 Tit. 686 05, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1101 Tit. 685 11, Kap. 1105 Tit. 686 01, Kap. 1106 Tit. 686 11, 686 12, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1602 Tit. 686 06, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 3002 Tit. 685 20, 685 41, 685 42, Kap. 3003 Tit. 685 07, 685 16, Kap. 3004 Tit. 683 24, 685 13 und Kap. 3012 Tit. 427 09.

Erläuterungen:

Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. EG-Vertrag) dient der Finanzierung akti-ver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressourcen. Hier werden die ESF-Mittel, deren Zahlung nur auf Antrag und gegen Nachweis entsprechender Ausgaben erfolgt, verein-nahmt und an die programmumsetzenden Stellen weitergeleitet (Bundesagentur für Arbeit, BMBF, BMFSFJ, BMWi, BMU, BMI).

272 03 -253

Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen

-

-

2

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebun-den. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 32.

272 04 -253

Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen (verbleibende) sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei fol-genden Titeln: 686 41, 686 42, Kap. 1112 Tit. 422 01 und 428 01.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

- 46 -

1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 47: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Ausgaben

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(15)

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Sozial-fonds (ESF) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe

(47 870)

(46 442) (157 651)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Aus-gaben zu.

Erläuterungen:

1. Der Europäische Sozialfonds (Art. 162 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der EU) ist das wichtigste Instrument der EU zur Förderung der Humanressour-cen. Er fördert innerhalb der Europäischen Union Maßnahmen, die die natio-nale Arbeitsmarktpolitik ergänzen.Im Jahr 2018 können sowohl Restmittel der Förderperiode 2007 - 2013 als auch Mittel der neuen Förderperiode 2014 - 2020 zur Auszahlung kommen.

2. Bei Nachweis entsprechender Ausgaben können in 2018 für die Förderperiode 2014 - 2020 Zahlungen von bis zu 150 Mio. € geleistet werden.

3. Die nationalen Kofinanzierungsmittel für die technische Hilfe sind in dieser Ti-telgruppe zusammengefasst.

Für das Jahr 2018 werden ESF-Mittel im Rahmen der technischen Hilfe in Höhe von 5 Mio. € erwartet, die als zweckgebundene Einnahme bei Tit. 272 02 verbucht und über die Titel 686 11 bis 686 12 ausgezahlt werden.

427 19 -253

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

500

500

389

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

459 19 -253

Vermischte Personalausgaben 290

290

329

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

542 11 -013

Öffentlichkeitsarbeit 450

450

365

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

- 47 -

Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige

internationale Angelegenheiten

1106

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 48: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

544 11 -253

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 550

550

244

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 200 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

547 11 -253

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 700

700

341

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 950 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 250 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

686 11 -253

Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds zu laufen-den Maßnahmen

-

-

33 229

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprü-chen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wur-den und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

Erläuterungen:

Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch so-weit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 19, 459 19, 542 11, 544 11 und 547 11.

686 12 -253

Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zu-schüssen des Europäischen Sozialfonds

-

- 79 351

-3 858

Haushaltsvermerk:1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden

Titeln: Kap. 0603 Tit. 684 16, Kap. 0604 Tit. 686 05, Kap. 0902 Tit. 686 05, 686 07, 686 08, 686 10, Kap. 0912 Tit. 427 09, Kap. 1101 Tit. 685 11, Kap. 1105 Tit. 686 01, Kap. 1112 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 1602 Tit. 686 06, Kap. 1702 Tit. 684 01, 684 02, Kap. 1703 Tit. 684 12, 684 21, 684 22, Kap. 1712 Tit. 422 01, 427 99, 428 01, Kap. 3002 Tit. 685 20, 685 41, 685 42, Kap. 3003 Tit. 685 07, 685 16, Kap. 3004 Tit. 683 24, 685 13 und Kap. 3012 Tit. 427 09.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-

- 48 -

1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 49: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

3. Vor Verwendung der Mittel ist der Haushaltsausschuss des Deut-schen Bundestages über die damit zu finanzierenden Maßnahmen zu unterrichten.

686 13 -253

Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme 45 380

43 952 78 300

25 526

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 55 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 19 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 18 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 13 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 5 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 427 49, 459 49, 542 21, 542 41, 544 21, 544 41, 547 41, 686 22 und 686 43.

3. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur De-ckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Ti-teln: 544 41, 547 41 und 686 43.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Förderperiode 2007 - 2013.............................................................. 5002. Förderperiode 2014 - 2020.............................................................. 44 880

Zusammen............................................................................................ 45 380

Titelgruppe 02

Tgr. 02 Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

(-)

(-) (4 300)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.

542 21 -013

Öffentlichkeitsarbeit -

-

-

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti-tel geleistet werden: 686 13.

544 21 -253

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -

-

-

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 150 T€

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti-tel geleistet werden: 686 13.

- 49 -

Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige

internationale Angelegenheiten

1106

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 12 (Titelgruppe 01):

Page 50: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

686 21 -253

Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Fonds für die Anpas-sung an die Globalisierung

-

- 4 300

4 003

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im lau-fenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Die wegen negativen Förderbescheides ausbleibenden Einnahmen sind noch im Jahr des Förderbescheides bei anderen Ausgaben im Epl. 11 in gleicher Höhe außerhalb gesetzlicher Leistungen haushaltsmäßig einzu-sparen.

686 22 -253

Kofinanzierung der Zuschüsse des Europäischen Fonds für die Anpas-sung an die Globalisierung (Globalisierungsfonds, EGF)

-

-

153

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 500 T€

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti-tel geleistet werden: 686 13.

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Internationale Angelegenheiten auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozial-politik

(23 935)

(27 495) (2)

532 34 -029

Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik

265

1 330

250

684 31 -253

Förderung der Arbeitnehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Ar-beitskräfte aus der Europäischen Union

1 200

1 200

496

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 960 T€

687 31 -022

Beiträge an internationale Organisationen 22 470

24 965

29 388

Haushaltsvermerk:Erstattungen auf die Mitgliedsbeiträge zur Internationalen Arbeitsorgani-sation fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

1. Internationale Arbeitsorganisation in Genf.................................. 6,39 24 309 CHF 20 774 - 20 774Rechtsgrundlage: Vertrag

- 50 -

1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 02

Page 51: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

Zweck: Internationale Arbeitsnormen2. Sonstige....................................................................................... 1 696 - 1 696

Zusammen........................................................................................ 22 470 - 22 470Differenzen durch Rundung möglich

687 32 -253

Maßnahmen im Zusammenhang mit Twinning-Projekten der EU -

- 2

-

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.

Titelgruppe 04

Tgr. 04 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und Kofinanzie-rung der Kosten für technische Hilfe

(-)

(-) (2 318)

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausga-ben zu.

Erläuterungen:

Mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wird das Ziel verfolgt, den sozialen Zusammenhalt in der Union dadurch zu stärken, dass er zur Erreichung des EU-2020-Zieles beiträgt, die Anzahl der in Armut lebenden oder von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen bis 2020 um mindestens 20 Millionen zu senken. Die Zahl der Menschen, die un-ter materieller Armut leiden, nimmt in der EU zu. Im Jahr 2011 haben ca. 8,8 Pro-zent der Unionsbürger unter gravierender materieller Armut gelitten. Diese Perso-nen sind häufig zu stark ausgegrenzt, um von ESF-Aktivierungsmaßnahmen profitieren zu können. Das Tätigwerden der EU ist gerechtfertigt auf der Basis von Artikel 174 (AEUV), in dem festgelegt ist, dass die Union als Ganzes “eine harmo-nische Entwicklung“ fördert, indem sie “weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts“ entwickelt und ver-folgt, und von Artikel 175 (AEUV), in dem die Rolle der EU-Strukturfonds bei der Erreichung dieses Zieles und die Bestimmungen zu spezifischen Maßnahmen au-ßerhalb der Strukturfonds niedergelegt sind.

427 49 -253

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

-

170

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti-tel geleistet werden: 686 13.

459 49 -253

Vermischte Personalausgaben -

-

240

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti-tel geleistet werden: 686 13.

- 51 -

Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige

internationale Angelegenheiten

1106

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 687 31 (Titelgruppe 03)

Page 52: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

542 41 -013

Öffentlichkeitsarbeit -

-

22

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: 686 13.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

544 41 -253

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -

-

-

Verpflichtungsermächtigung.............................................................. 60 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 30 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 20 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...................................................... 10 T€

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: 686 13.

2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einspa-rung der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel belegt wer-den: 686 13.

547 41 -253

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -

-

29

Verpflichtungsermächtigung.............................................................. 40 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 20 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 10 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...................................................... 10 T€

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: 686 13.

2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einspa-rung der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel belegt wer-den: 686 13.

686 41 -253

Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu laufenden Maßnahmen

-

- 2 318

6 360

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

686 42.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-

- 52 -

1106 Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige internationale Angelegenheiten

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

Page 53: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

Erläuterungen:

Mitveranschlagt sind alle zur technischen Hilfe gehörenden Ausgaben, auch so-weit es sich nicht um Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland handelt, und nicht zweckgebundene Mehreinnahmen zur Leistung von Mehrausgaben bei anderen Titeln, insbesondere bei den Titeln 427 49, 459 49, 542 41, 544 41 und 547 41.

686 42 -253

Verwendung von nicht abgeforderten Mitteln und Rückflüssen aus Zu-schüssen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteilig-ten Personen

-

-

-

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

686 41.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

686 43 -253

Kofinanzierung der EHAP-Programme 2014 - 2020 -

-

1 722

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: 686 13.

2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einspa-rung der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel belegt wer-den: 686 13.

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

532 35 -011

Ausgaben für Maßnahmen und Projekte des Beauftragten der Bundes-kanzlerin für die Deutsch-Griechische Versammlung

-

-

- 53 -

Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, EHAP) sowie sonstige

internationale Angelegenheiten

1106

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 41 (Titelgruppe 04):

Page 54: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Das Kapitel Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung um-fasst ein finanzielles Volumen in Höhe von rd. 37,2 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht haben die Flankierung des Strukturwandels der Arbeitswelt sowie Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs. Hierfür stehen 18,2 Mio. Euro (Titel 545 01, 684 01, 684 02) bzw. 3,9 Mio. Euro (Titel 544 04) zur Verfügung.Rd. 6,4 Mio. Euro (Titel 632 01, 882 01) sind als zweckgebun-dene Zuweisung an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., hier das Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), vorgesehen.

Rd. 5,6 Mio. Euro sind veranschlagt für den vom BMAS inner-halb der Bundesregierung federführend zu koordinierenden „Prozess der gesellschaftlichen Verantwortung von Unterneh-men“ - Corporate Social Responsibility (CSR; Titel 684 08).Rd. 0,4 Mio. Euro stehen für die Arbeit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA; Titel 684 07) zur Verfügung. Zur Umsetzung der Maßnahmen zum Thema Ar-beiten 4.0 sind im Titel 684 03 (“Gestaltung des digitalen Wandels in Arbeitswelt und Sozialstaat“) 0,5 Mio. Euro vorge-sehen.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Mit der „Förderung des Strukturwandels der Arbeitswelt“ durch ineinandergreifende Maßnahmen werden Unternehmen und Beschäftigte nachhaltig unterstützt, um sich wettbewerbs-fähig und zukunftssicher aufzustellen; dabei stehen die Digi-talisierung in der Arbeitswelt, der demografische Wandel und die Fachkräftesicherung an vorderster Stelle.Speziell die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unter-stützt die Entwicklung von niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).Auf Grundlage einer regelmäßigen Ausschreibung eines För-derprogramms werden Transfer- und Strategieprojekte geför-dert, in denen betriebliche Handlungsstrategien entwickelt und erprobt werden.Mit dem Dialogprozess Arbeiten 4.0 hat das Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales einen Rahmen für einen en-gen teils öffentlichen, teils fachlichen Austausch über die Zu-kunft der Arbeitsgesellschaft geführt und hier die Herausforderungen durch die Digitalisierung beschrieben. In 2018 gilt es nun, zentrale Handlungsoptionen für die Arbeits-welt zu prüfen und umzusetzen.Gute Arbeitsbedingungen sind nicht nur ein Gewinn für die Beschäftigten, sondern tragen wesentlich auch zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs bei. Denn sie halten die Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und steigern gleichzeitig die Attraktivität eines Unternehmens für die Be-werberinnen und Bewerber, so dass offene Stellen schneller und passgenauer besetzt werden können.Die regionalen Netzwerke zur Fachkräftesicherung sollen für dieses Thema weiter sensibilisiert werden. Ein Ziel ist die Un-

terstützung hin zu einer professionelleren Netzwerkarbeit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Regionen.Das Institut für Arbeitsforschung Dortmund (IfADo) er-forscht - orientiert an den aktuellen Erfordernissen des berufli-chen Gesundheitsschutzes und der Arbeitsgestaltung - Po-tenziale und Risiken moderner Arbeit. Aus den Ergebnissen werden Prinzipien zur leistungs- und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet.Die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unter-nehmen - Corporate Social Responsibility (CSR) trägt zu einer sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisie-rung bei. Im Kern geht es darum, Unternehmen dabei zu un-terstützen, CSR in der gesamten Produktions- und Lieferkette zu realisieren. Dabei geht es künftig insbesondere um die Umsetzung des von der Bundesregierung zu diesem Thema im Dezember 2016 beschlossenen Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) in Unternehmen mit über 500 Beschäftigten.Mit der von Bund, Ländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gegründeten und im Arbeitsschutzgesetz sowie im Sozialgesetzbuch VII verankerten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sollen praktische Verbesserungen für die Beschäftigten in der Prävention er-reicht werden. Im Fokus der zweiten GDA-Periode von 2013 bis 2018 stehen die Verbesserung der Organisation des be-trieblichen Arbeitsschutzes, die Verringerung von arbeitsbe-dingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich und der Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung.

- 54 -

1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung

Page 55: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Überblick zum Kapitel 1107 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 120 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. - - - 120

Ausgaben Personalausgaben.................................................. - - - 63 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 6 600 6 900 -300 2 656 6 441 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 30 162 18 187 +11 975 2 451 16 210 Ausgaben für Investitionen...................................... 410 371 +39 334 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 37 172 25 458 +11 714 5 107 23 048 davon nicht flexibilisiert........................................... 37 172 25 458 +11 714 5 107 23 048

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 45 693 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 19 763 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 14 130 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 11 800

- 55 -

Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 1107

Page 56: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -011

Vermischte Einnahmen -

-

120

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben

Personalausgaben

427 09 -313

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

-

63

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 545 01, 684 01 und 684 02.

Sächliche Verwaltungsausgaben

544 04 -165

Ausgaben für Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs 3 900

3 200 1 446

2 566

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 300 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 500 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 544 06 und 684 03.

3. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO ge-währt werden.

544 06 -165

Fachkräfte-Offensive 700

1 700 1 210

1 588

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 544 04 und 684 03.

3. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.

- 56 -

1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 57: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und In-formationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben wird.

5. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

545 01 -313

Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 2 000

2 000

2 287

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 700 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 427 09, 684 01 und 684 02.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermäch-tigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 684 01 und 684 02.

4. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen, Zinsen und aus dem Verkauf von Informationsmaterialien fließen den Ausgaben zu.

5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Aus diesem INQA-Titel dürfen auch wesentliche Ausgaben für Transfer- und Me-dienarbeit, Kampagnen, Honorare sowie Reisekosten geleistet werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01 -164

Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

5 956

5 653

5 067

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

882 01.

2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

WGL-Einrichtungen

1. Nordrhein-Westfalen ......................................................................... (6 366) (6 024) (5 401) 1.1 Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz

(IfA), Dortmund.................................................................................... 50,00 6 366 6 024 5 401- aus Kap. 1107 Tit. 632 01................................................................. 5 956 5 653 5 067- aus Kap. 1107 Tit. 882 01................................................................. 410 371 334

- 57 -

Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 1107

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 544 06

Page 58: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Zusammen .................................................................................................. 6 366 6 024 5 401 - Summe Tit. 632 01 ................................................................................... 5 956 5 653 5 067 - Summe Tit. 882 01 ................................................................................... 410 371 334

Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mit-gliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mit-gliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation 2016 - 2020 finanziert der Bund den Aufwuchs allein; im Übrigen bleiben die jeweiligen Bund-Länder-Finanzierungsschlüs-sel unberührt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweck-gebundene Zuweisungen an die Sitzländer.

684 01 -313

Initiative "Neue Qualität der Arbeit" 8 200

4 500 822

3 718

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 800 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 200 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 427 09, 545 01 und 684 02.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermäch-tigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 545 01 und 684 02.

4. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Aus-gaben zu.

5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Zu Lasten dieser Ausgaben dürfen auch Aufträge erteilt und Dienstleistungen be-auftragt werden.

684 02 -313

Förderung von Maßnahmen zur innovativen Gestaltung der Arbeitswelt 4.0

8 000

3 700 1 591

2 293

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 4 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 427 09, 545 01 und 684 01.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermäch-tigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 545 01 und 684 01.

- 58 -

1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 632 01

Page 59: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

4. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen fließen den Ausgaben zu.

5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Zu Lasten dieser Ausgaben dürfen auch Aufträge erteilt und Dienstleistungen be-auftragt werden.

684 03 -165

Gestaltung des digitalen Wandels in der Arbeitswelt und im Sozialstaat 500

1 200

2 189

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 320 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 210 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 70 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...................................................... 40 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 544 04 und 544 06.

Erläuterungen:

Zu Lasten dieser Ausgaben dürfen auch Aufträge erteilt und Dienstleistungen be-auftragt werden.

684 05 -680

Maßnahmen zur Förderung der Produktsicherheit und von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

461

461

413

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 461 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Es werden Projekte des DIN zur Gewährleistung der Produktsicherheit und der Si-cherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit gefördert. Diese Vorhaben bewirken, dass die Anforderungen der Rechtssetzung in der Praxis sachgerecht wirksam werden.

684 06 -313

Zuschüsse zu den Kosten der Kommission Arbeitsschutz und Normung in der EU

1 132

1 116 38

1 081

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 1 132 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Aus den Ausgaben können neben Personalausgaben, sächlichen Verwaltungs-ausgaben und Investitionskosten auch Ausgaben für Expertisen, Gutachterhono-rare und Reisekosten geleistet werden.

- 59 -

Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 1107

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 684 02

Page 60: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

684 07 -313

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA - 308

452

201

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 180 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 60 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 60 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...................................................... 60 T€

Haushaltsvermerk:1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-

gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

2. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Ver-sand von Veröffentlichungen zu leisten.

Erläuterungen:

Aus dem Titel werden auch die Kosten nach der Betriebsdatenweiterleitungsver-ordnung an die Bundesagentur für Arbeit erstattet.

684 08 -313

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Verant-wortung von Unternehmen (CSR-Maßnahmen)

5 605

1 105

1 248

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 4 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 400 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 300 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Ausgaben für Investitionen

882 01 -164

Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

410

371

334

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

632 01.

2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.

Erläuterungen:WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 60 -

1107 Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 61: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Überblick zum Kapitel 1110 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 139 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. - - - 139

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ - - - 68 2 818 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 22 641 35 543 -12 902 517 2 063 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 22 641 35 543 -12 902 585 4 881 davon nicht flexibilisiert........................................... 22 641 35 543 -12 902 585 4 881

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 550 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 1 580 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 580 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 390

- 61 -

Sonstige Bewilligungen 1110

Page 62: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -011

Vermischte Einnahmen -

-

139

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 681 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Vermischte Einnnahmen................................................................. -2. Erstattung des Verbandes Deutscher Reeder e. V.......................... -

Zusammen............................................................................................ -

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Ti-tel: 681 01.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 06 -282

Leistungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen des Bundes für Fürsor-gezwecke

300

400

168

Erläuterungen:2018

1 000 €2017

1 000 €Ist 20161 000 €

1 2 3 4

1. Anteil des Bundes an den Aufwendungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für die Tuberkulosehilfe nach dem Vergleich vom 18. Januar 1966/12. Februar 1970....................................................................................... - - -

2. Ausgaben für die vom Bund aufgrund zwischenstaatlicher Verpflichtungen und im Rahmen gegebener Zusicherungen zu tragenden Aufwendungen für Hilfeempfänger im Ausland und für Verwaltungskosten sowie für die Kranken-versorgung für Empfänger von Unterhaltshilfe (§ 276 Abs. 3 und 4 LAG) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland................................................................. 300 400 168(Ausgaben für die Heimführung von Deutschen aus dem Ausland, die aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit das Gastland verlassen müssen, sind bei Kap. 0502 Tit. 687 01 veranschlagt)

Zusammen................................................................................................................... 300 400 168

636 01 -045

Kosten der Durchführung des Arbeitssicherstellungsgesetzes 500

130

106

Erläuterungen:

Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 und § 26 Satz 5 des Arbeitssicherstellungsgesetzes er-stattet der Bund der Bundesagentur für Arbeit die Kosten, die ihr aus der Durch-führung des Arbeitssicherstellungsgesetzes entstehen (Verwaltungskosten, Auf-wendungen nach § 26 Arbeitssicherstellungsgesetz).

- 62 -

1110 Sonstige Bewilligungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 63: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

681 01 -313

Kosten der Heimschaffung von Besatzungsmitgliedern deutscher See-schiffe

-

-

-

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden

Titeln geleistet werden: Kap. 1110.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-dem Titel geleistet werden: 119 99. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

Erläuterungen:

Mit Inkrafttreten des Seearbeitsgesetzes zum 1. August 2013 trifft den Bund nach § 77 Seearbeitsgesetz i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialge-setzbuch im Rahmen einer Ausfallhaftung die Kostentragungspflicht für die Heim-schaffung von Seeleuten. Das Haftungsrisiko ergibt sich, wenn der Reeder seiner Pflicht zur Heimschaffung eines Besatzungsmitgliedes und zur Übernahme der Kosten nach § 76 Seearbeitsgesetz nicht nachkommt. In diesem Fall hat die Be-rufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft gemäß § 77 Seearbeits-gesetz die Heimschaffung zu veranlassen und die Kosten zu verauslagen. Sie sind vom Reeder zu erstatten. Der Verband Deutscher Reeder e. V. hat sich ge-genüber der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, die der Bund beim zahlungspflichtigen Reeder nicht beitreiben kann.

684 01 -165

Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, flankieren-de Forschung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz

980

980 470

581

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 780 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 580 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 390 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

684 02 -290

Zuwendungen für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen

504

504

454

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 400 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG - W). 3322. Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. (BAG - S).... 1423. Überregionale Fachtagungen und Kongresse, die sich mit der

Entwicklung von Hilfen für besondere gesellschaftliche Gruppen befassen sowie Dokumentationen zu diesen Veranstaltungen....... 30

Zusammen............................................................................................ 504

- 63 -

Sonstige Bewilligungen 1110

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 64: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

684 03 -290

Zuschüsse zu den Kosten der Deutschen Seemannsmission e. V. und Stella Maris

500

500

471

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 400 T€

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO ver-bindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministe-riums der Finanzen.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

1. Deutsche Seemannsmission Unterweser e. V.................................... 31,00 100,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

2. Deutsche Seemannsmission e. V........................................................ 1,00 2,00 26 26 52- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

3. Bremer Seemannsmission e. V........................................................... 4,00 35,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

4. Katholischer Gemeindeverband in Bremen, Seemannsmission Stella Maris................................................................................................... 28,00 40,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

5. Deutsche Seemannsmission Westküste e. V...................................... 8,00 19,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

6. Evangelischer Kirchenkreis Duisburg, Seemannsmission Duisburg... 10,00 17,00 26 26 -- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

7. Ostfriesische Evangelische Seemannsmission e. V............................ 9,00 47,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

8. Deutsche Seemannsmission Hamburg-Altona e. V............................ 3,00 10,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

9. Deutsche Seemannsmission in Hamburg e. V.................................... 3,00 100,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

10. Deutsche Seemannsmission Hamburg-Harburg e. V.......................... 2,00 8,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

11. Erzbistum Hamburg, Katholische Seemannsmission Stella Maris...... 20,00 65,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

12. Deutsche Seemannsmission Hannover e. V....................................... 5,00 30,00 79 78 79- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

13. Deutsche Seemannsmission Kiel e. V................................................. 7,00 100,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

14. Deutsche Seemannsmission in Lübeck e. V....................................... 14,00 30,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

15. Deutsche Seemannsmission Rostock e. V.......................................... 11,00 46,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

16. Sassnitzer Seemannsmission e. V...................................................... 15,00 30,00 26 26 -- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

17. Deutsche Seemannsmission in Wilhelmshaven e. V.......................... 19,00 30,00 26 26 26- aus Kap. 1110 Tit. 684 03

Zusammen .................................................................................................. 495 494 469 - Summe Tit. 684 03 ................................................................................... 495 494 469

Differenzen durch Rundungen möglich.

Mit der Zuwendung erfüllt BMAS seine Verpflichtung aus der Umsetzung des § 119 des Seearbeitsgesetzes. Danach werden Sozialeinrichtungen in inländi-

- 64 -

1110 Sonstige Bewilligungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 65: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

schen Häfen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vom Bund gefördert.

684 09 -313

Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

29

29

27

685 01 -290

Beteiligung des Bundes an der Stiftung Anerkennung und Hilfe 19 828

33 000 47

256

Erläuterungen:

Aus diesem Titel wird der Anteil des Bundes für die Stiftung Anerkennung und Hil-fe geleistet, die Hilfen für Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Un-recht erfahren haben, bereitstellt. Errichter der Stiftung sind neben dem Bund die Länder sowie die Evangelische Kirche in Deutschland und die Bistümer der Ka-tholischen Kirche im Bundesgebiet. Der Finanzierungsanteil des Bundes ergibt sich gemäß Artikel 4 Abs. 3 i. V. m. Abs. 7 aus der Verwaltungsvereinbarung vom 1. Dezember 2016.

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1110 Tit. 686 01 ............................................ 33 000 256

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(590)

In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest

544 05 -165

Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung

68

2 818

- 65 -

Sonstige Bewilligungen 1110

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 684 03

Page 66: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Im Kapitel 1111 sind bestimmte Verwaltungsausgaben zentral für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veranschlagt.Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Aus-gaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsan-spruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mit-glieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärin-nen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Rich-terinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versor-gungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungs-

fonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 1112 veranschlagt.Der Geschäftsbereich des Bundesministeriums gliedert sich in folgende Bundesoberbehörden:1. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

(Kap. 1113) und2. Bundesversicherungsamt (Kap. 1116) sowiedie der allgemeinen Dienstaufsicht unterstehenden Gerichte:1. Bundesarbeitsgericht (Kap. 1114) und2. Bundessozialgericht (Kap. 1115).

Überblick zum Kapitel 1111 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 40 - 37 Übrige Einnahmen.................................................. 30 30 - 776

Gesamteinnahmen.................................................. 70 70 - 813

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 52 177 51 318 +859 50 759 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 784 15 226 +558 2 969 20 526 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 16 208 10 972 +5 236 717 11 409 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 84 169 77 516 +6 653 3 686 82 694 davon flexibilisiert.................................................... 26 827 20 013 +6 814 3 014 24 677 davon nicht flexibilisiert........................................... 57 342 57 503 -161 672 58 017

- 66 -

1111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

Page 67: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -011

Vermischte Einnahmen -

-

-

Übrige Einnahmen

282 09 -011

Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geld-leistungen

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

381 07 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei-fenden Aufgaben

-

-

(-)

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 11.

Titelgruppe 57

Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter

(70)

(70)

119 57 -018

Vermischte Einnahmen 40

40

37

232 57 -018

Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 30

30

776

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57.

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57.

- 67 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

1111

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 68: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Sächliche Verwaltungsausgaben

529 01 -011

Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonde-ren Fällen

72

72

51

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teil-ansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.

Erläuterungen:Bezeichnung €

1. Zur Verfügung1.1 des Bundesministers für Arbeit und Soziales.............................. 51 0001.2 der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belan-

ge behinderter Menschen............................................................ 6 0001.3 der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundessozialge-

richts............................................................................................ 2 0001.4 der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesversiche-

rungsamtes.................................................................................. 2 0001.5 der Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesanstalt für Ar-

beitsschutz und Arbeitsmedizin................................................... 2 0001.6 der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesarbeitsge-

richts............................................................................................ 2 0001.7 der Bundeswahlbeauftragten oder des Bundeswahlbeauftrag-

ten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Sozi-alversicherungsträger.................................................................. 2 000

1.8 Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 5 000

Zusammen............................................................................................ 72 000

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.

542 01 -013

Öffentlichkeitsarbeit 10 870

10 870 672

11 572

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einnahmen aufgrund von Rückzahlungen im Rahmen von Vorauszah-lungen fließen den Ausgaben zu.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und In-formationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

4. Aus den Ausgaben sind auch Kosten für Porto, Verpackung und Ver-sand von Veröffentlichungen zu leisten.

5. Aus den Mitteln dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gewährt werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Ministerium.................................................................................... 9 8002. Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Be-

lange behinderter Menschen........................................................ 5203. Bundeswahlbeauftragte oder Bundeswahlbeauftragter für die

Durchführung der Wahlen zu den Organen der Sozialversiche-rungsträger................................................................................... -

- 68 -

1111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 69: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bezeichnung 1 000 €

4. Geschäftsstelle der Mindestlohnkommission................................ 5504.1 Hotline........................................................................................... 4504.2 Öffentlichkeitsarbeit...................................................................... 100

Zusammen............................................................................................ 10 870

Die Mittel dienen auch zur Information der begleitenden Kommunikation bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben im Rahmen der Zusammenarbeit und Kom-munikation mit den nach § 6a SGB II zugelassenen kommunalen Trägern geleis-tet werden.

Im Einzelplan 11 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt:

Bezeichnung 1 000 €

Öffentlichkeitsarbeit1106 - 542 11........................................................................................ 450Fachinformation1111 - 543 01......................................................................................... 1 5301113 - 543 21........................................................................................ 483

547 09 -011

Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden

-

-

-

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 282 09.

2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: Kap. 1113 Tit. 282 01. Die Mehreinnahmen sind im Rahmen der Vereinssatzung des DASA-Fördervereins zu verwenden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Sonstiges......................................................................................... -2. BAuA............................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ -

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

688 06 -011

Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -

-

-

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(20)

981 07 -890

Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei-fenden Aufgaben

-

-

(5 700)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Ti-teln geleistet werden: Epl. 11.

- 69 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

1111

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 542 01

Page 70: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Titelgruppe 57

Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter

(46 400)

(46 561)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-dem Titel geleistet werden: 232 57.

431 57 -018

Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, Par-lamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen

698

698

567

Erläuterungen:

Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bun-desregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin-nen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.

432 57 -018

Versorgungsbezüge 40 441

40 850

40 020

Erläuterungen:

Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand ver-setzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leis-tungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.

434 57 -018

Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 023

2 023

1 597

443 57 -018

Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnah-me von besonderen Fachdiensten/-kräften

2

2

3

446 57 -018

Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 2 654

2 406

2 781

453 57 -018

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-gen

-

-

-

632 57 -018

Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 582

582

1 426

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 21 985 15 729 15 774

717 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 4 842 4 284 8 903

2 297 Aus Hauptgruppe 9.................................................................................. - - -

Zusammen............................................................................................... 26 827 20 013 24 677 3 014

424 01-011

F Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 725

1 725

1 467

- 70 -

1111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 71: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

441 01-840

F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 3 850

3 200

3 768

443 01-840

F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnah-me von besonderen Fachdiensten/-kräften

614

314

396

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales..................................... 3952. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin...................... 1353. Bundesarbeitsgericht....................................................................... 244. Bundessozialgericht........................................................................ 305. Bundesverwaltungsamt................................................................... 30

Zusammen............................................................................................ 614

452 02-223

F Unfallversicherung Bund und Bahn 170

100

160

526 01-011

F Gerichts- und ähnliche Kosten 770

470

432

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales..................................... 6302. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin...................... 53. Bundesarbeitsgericht....................................................................... 304. Bundessozialgericht........................................................................ 105

Zusammen............................................................................................ 770

Für erwartete Verfassungsgerichtsverfahren.

526 02-011

F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-chen Ausschüssen

1 833

1 635

6 334

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 2.1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1113 Tit. 119 99.

2. Mehrausgaben zu Nr. 3.1.1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1116 Tit. 236 05.

3. Mehrausgaben zu Nr. 3.1.2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1116 Tit. 236 03.

Erläuterungen:

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales............................. 1 0431.1 Sachverständige...................................................................... 5931.2 Beiräte..................................................................................... 4502. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin............... 6702.1 Sachverständige...................................................................... 5502.2 Beiräte..................................................................................... 1203. Bundesversicherungsamt........................................................ 1203.1 Sachverständige...................................................................... 853.1.1 Sachverständige beim BVA..................................................... 65

- 71 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

1111

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 72: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bezeichnung 1 000 €

3.1.2 Sachverständige im Zusammenhang mit den Aufwendungen für die Prüfung der Kranken-Pflegekassen beim BVA............. 20

3.2 Beiräte..................................................................................... 153.3 Einführung elektronische Akte................................................. 20

Zusammen............................................................................................ 1 833

527 03-011

F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstel-lungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen

270

220

240

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales..................................... 1552. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin...................... 753. Bundesarbeitsgericht....................................................................... 104. Bundessozialgericht........................................................................ 155. Bundesverwaltungsamt................................................................... 15

Zusammen............................................................................................ 270

543 01-011

F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 530

1 520

1 395

Haushaltsvermerk:1. Einnahmen nach Haushaltsvermerk Nr. 2 fließen den Ausgaben zu.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales..................................... 8002. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin...................... 6503. Bundesarbeitsgericht....................................................................... 104. Bundessozialgericht........................................................................ 105. Bundesversicherungsamt................................................................ 106. Geschäftsstelle Mindestlohnkommission........................................ 50

Zusammen............................................................................................ 1 530

545 01-011

F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 439

439

502

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 2.1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1113 Tit. 119 99.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und In-formationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

- 72 -

1111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 526 02

Page 73: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.................................. 902. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.................... 3492.1 Entwicklung und Durchführung von Seminaren, Veranstaltun-

gen, Erfahrungsaustausch und Tagungen für die Zielgruppen der BAuA...................................................................................... 247

2.2 Teilnahme an Messen und Ausstellungen.................................... 1022.3 Sonstiges...................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ 439

Ausgaben der lfd. Nr. 2 dürfen in engen Grenzen für die Betreuung von Standbe-sucherinnen und Standbesuchern geleistet werden.

634 03-011

F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 15 626

10 390

9 983

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben zu Nr. 5.2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Ein-sparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1116 Tgr. 01.

Erläuterungen:

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden: Bezeichnung 1 000 €

1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.................................. 8 2992. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.................... 1 9563. Bundesarbeitsgericht.................................................................... 1 8364. Bundessozialgericht...................................................................... 1 8145. Bundesversicherungsamt............................................................. 1 7215.1 Versorgungslasten beim BVA....................................................... 1 4585.2 Versorgungslasten im Zusammenhang mit den Aufwendungen

für die Prüfung der Kranken- und Pflegekassen beim BVA.......... 263

Zusammen............................................................................................ 15 626

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

972 02 -880

Globale Minderausgabe

-

-

972 88-880

F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl. 11

-

-

- 73 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

1111

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 545 01

Page 74: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Das BMAS besteht - zurückgehend auf den Erlass der Bun-deskanzlerin - in seiner derzeitigen Form seit dem 22. Novem-ber 2005. Das BMAS ist dafür zuständig, die sozialen Syste-me funktionsfähig zu halten, für soziale Integration zu sorgen und die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung zu schaffen. Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören die Arbeitsmarktpolitik, das Arbeitsrecht und der Arbeits-schutz, der digitale Wandel der Arbeitswelt sowie die Bereiche Rente, soziale Sicherung und die Teilhabe von Menschen mit

Behinderung. Neben der nationalen Arbeits- und Sozialpolitik gehört auch die europäische und internationale Arbeits- und Sozialpolitik zu den Aufgaben des Ministeriums. Für diese Aufgaben sind im BMAS rund 1 118 Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter - im Wesentlichen aufgeteilt auf sieben Fachabteilun-gen sowie die Zentralabteilung - tätig. Das BMAS hat seinen ersten Dienstsitz in Berlin und einen zweiten Dienstsitz in Bonn.

Überblick zum Kapitel 1112 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 30 30 - 630 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 30 30 - 630

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 76 950 70 828 +6 122 13 564 68 230 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 47 828 48 137 -309 20 867 35 329 Ausgaben für Investitionen...................................... 6 275 5 710 +565 9 214 4 603 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 131 053 124 675 +6 378 43 645 108 162 davon flexibilisiert.................................................... 106 309 100 733 +5 576 42 428 88 506 davon nicht flexibilisiert........................................... 24 744 23 942 +802 1 217 19 656

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 9 056 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 3 028 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 2 028 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 1 000 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 1 000

- 74 -

1112 Bundesministerium

Page 75: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -011

Vermischte Einnahmen 30

30

12

132 01 -011

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -

-

618

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 547 11. Ausgenommen ist Tit. 544 01.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -011

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

16 599

15 942

14 613

Verpflichtungsermächtigung.............................................................. 56 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 28 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 28 T€

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Erläuterungen:

Von der Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben als Eigenbaumaßnahme

zu realisierende Unterbringung(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

genehmigteGesamt-kosten

1 000 €

Verausgabtbis

2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff.

1 000 €

JährlicherMietzins

1 000 €

voraus-sichtliche

Über-gabe

1 2 3 4 5 6 7 8

1. Erweiterungsbau in Berlin-Mitte......................... 16 893 171 700 5 011 11 011 1 255 20192. Netzersatzanlage............................................... 9 837 - - 9 837 - 650 20183. Serverraum........................................................ 2 249 - - 2 249 - 227 2018Zusammen.................................................................. 28 979 171 700 17 097 11 011 650

Zu 2.: Gesamtkosten gemeinsame Netzersatzanlage BMEL und BMASZu 3.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.

- 75 -

Bundesministerium 1112

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 76: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

544 01 -165

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 8 145

8 000 1 217

5 043

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01.

3. Einnahmen insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder Schadensersatzansprüchen aus Forschungsvorhaben oder aus ent-geltlich abgegebenen Forschungs- oder Kongressberichten fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Forschungs- und Kongressberichte beschafft und unentgeltlich oder gegen ermä-ßigtes Entgelt an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Aus dem Titel wird der Forschungsbedarf im Bereich der Zuständigkeit des BMAS finanziert.Die Einzelmaßnahmen werden mit den jeweils beteiligten Ressorts abgestimmt.Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerschaften, für den wissen-schaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung und für Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ge-leistet werden.Aus den Ausgaben können auch Zuwendungen gewährt werden.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 01 -890

Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(-)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti-tel geleistet werden: 544 01.

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(24)

- 76 -

1112 Bundesministerium

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 77: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 76 950 70 828 68 230

13 564 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 23 084 24 195 15 673

19 650 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 2 421 2 023 1 059

7 739 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 3 854 3 687 3 544

1 475

Zusammen............................................................................................... 106 309 100 733 88 506 42 428

412 01-011

F Kosten der Tätigkeit der Bundeswahlbeauftragten oder des Bundeswahl-beauftragten für die Durchführung der Wahlen zu den Organen der Sozi-alversicherungsträger

50

43

25

Haushaltsvermerk:Aus den Ausgaben dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleis-tet werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Entschädigung für die Bundeswahlbeauftragte oder den Bundes-wahlbeauftragten............................................................................. 16

2. Aufwandsentschädigung für die Stellvertreterin oder den Stellver-treter................................................................................................ 14

3. Reisekosten und andere sächliche Verwaltungsausgaben............. 20

Zusammen............................................................................................ 50

Die durch die Tätigkeit der oder des Bundeswahlbeauftragten entstehenden Kos-ten trägt nach § 82 Abs. 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) i. V. m. § 56 SGB IV der Bund. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SVWO i. V. m. § 56 SGB IV erhalten die oder der Bundeswahlbeauftragte sowie seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter, wenn sie ehrenamtlich tätig sind und nicht im öffentlichen Dienst stehen, Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekos-tengesetzes. Über die Aufwandsentschädigung entscheidet das Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

421 01-011

F Bezüge der Bundesministerin und der Parlamentarischen Staatssekretä-re

480

464

465

422 01-011

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

48 789

43 050

41 586

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 01, 272 02 und 272 04.

Erläuterungen:

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1105 Tit. 684 02 ............................................ 220 -

- 77 -

Bundesministerium 1112

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 78: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

422 02-011

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 3 068

3 448

2 854

427 09-011

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

3 828

4 008

4 399

Erläuterungen:

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1105 Tit. 684 02 ............................................ 40 -

428 01-011

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 20 371

19 451

18 440

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 01, 272 02 und 272 04.

453 01-011

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 300

300

402

511 01-011

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

2 580

2 580

2 009

514 01-011

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 200

200

102

Erläuterungen:Bezeichnung Soll 2018 Soll 2017

personengebundene Pkw......................................... 7 7

517 01-011

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 8 770

8 770

5 966

518 01-011

F Mieten und Pachten 634

634

484

519 01-011

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 50

50

68

525 01-011

F Aus- und Fortbildung 1 525

1 525

1 127

527 01-011

F Dienstreisen 1 988

1 988

1 649

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 01.

532 01-011

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 6 500

7 440

3 613

- 78 -

1112 Bundesministerium

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 79: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

539 99-011

F Vermischte Verwaltungsausgaben 604

875

547

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Planungskosten............................................................................... 2242. Umzugs- und Verlegungskosten..................................................... 1803. Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekannt-

machungsblättern............................................................................ 1004. Sonstiges......................................................................................... 100

Zusammen............................................................................................ 604

711 01-011

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 301

803

1 055

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

Nutzerspezifische Einbauten W50 Berlin.............................................. 15

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Nutzungsänderung Eingangshalle Berlin................................. 950 - 344 80 286 240

712 01-011

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall 2 120

1 220

4

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Abbruch und Neuerrichtung Haus 23...................................... 2 752 - 720 100 720 1 2122. Modernisierung Serverraum DG 75......................................... 1 900 - 500 - 1 400 -

Zusammen.................................................................................... 4 652 - 1 220 100 2 120 1 212

Zu 1. und 2.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.

811 01-011

F Erwerb von Fahrzeugen -

-

460

812 01-011

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

1 413

826

1 296

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Ersatzbeschaffungen1.1. Erneuerung Möblierung Haupthaus und Neuausstattung Bü-

ros............................................................................................ 5851.2. Erneuerung medientechnischer Anlagen in Berlin................... 2281.3. Ersatzbeschaffung des Druckplattenbeschichters................... 2301.4. Austausch von Konferenz- und Standardmobiliar................... 1001.5. Austausch Videokonferenz-, Medien-, Telefontechnik............. 1001.6. Erneuerung der Mikrofontechnik.............................................. 1002. Sonstiges................................................................................. 70

Zusammen............................................................................................ 1 413

- 79 -

Bundesministerium 1112

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 80: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

812 02-011

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

2 441

2 861

1 788

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 1 4302. Ersatzbeschaffung........................................................................... 1 011

Zusammen............................................................................................ 2 441

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange be-hinderter Menschen und Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleich-stellungsgesetz (BGG)

(297)

(197)

Erläuterungen:

Die Personalkosten der Schlichtungsstelle nach dem BGG i. H. v. 260 T€ sind bei Titel 422 01 und 427 09 etatisiert.

412 11-011

F Aufwandsentschädigung für die Beauftragte oder den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

-

-

-

427 19-011

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

64

64

59

511 11-011

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

13

13

3

514 11-011

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 19

19

3

Erläuterungen:Bezeichnung Soll 2018 Soll 2017

personengebundene Pkw......................................... 1 1

518 11-011

F Mieten und Pachten 5

5

5

527 11-011

F Dienstreisen 82

82

97

547 11-011

F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 114

14

-

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Schlichtungsstelle nach dem BGG.................................................. 1002. Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belan-

ge behinderter Menschen................................................................ 14

Zusammen............................................................................................ 114

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1105 Tit. 684 02 ............................................ 100 -

811 11-011

F Erwerb von Fahrzeugen -

-

-

- 80 -

1112 Bundesministerium

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 81: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öf-fentlichen Rechts, die im Zuge der Zusammenlegung der Bun-desanstalten für Arbeitsschutz und für Arbeitsmedizin am 1. Juli 1996 durch Erlass des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) errichtet worden ist.Als Ressortforschungseinrichtung des Bundes betreibt, initiiert und koordiniert die BAuA Forschung und Entwicklung mit dem Ziel der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. In diesen Bereichen unterstützt sie das BMAS. Sie wertet wissenschaftliche und praktische Entwicklungen in ih-rem Aufgabenfeld aus und befasst sich mit den Wirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen.Die BAuA entwickelt und erprobt Vorschläge zum präventi-ven Arbeitsschutz, zur betrieblichen Gesundheitsförde-rung und fördert den Transfer von Erkenntnissen und Lö-sungsvorschlägen in die betriebliche Praxis. Ziel ist es, die Qualität der Arbeit zu verbessern. Im Einvernehmen mit dem

BMAS wirkt sie zusammen mit den in ihrem Aufgabengebiet tätigen Institutionen auf nationaler, europäischer und internati-onaler Ebene bei der Regel- und Normsetzung mit.Als Bundesstelle für Chemikalien und als Zulassungsstelle für Biozide führt die BAuA Aufgaben nach dem Chemikalien-gesetz durch und ist die zuständige Behörde zur Durchfüh-rung gesetzlicher Regelungen in Deutschland, die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien dienen. Die BAuA nimmt die ihr nach dem Geräte- und Pro-duktsicherheitsgesetz übertragenen Aufgaben wahr. Sie hat die Geschäftsführung der Sachverständigenausschüsse im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Mit der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA) am Standort Dortmund unterhält die BAuA eine Ausstellung als ständige bildungsaktive Einrichtung. Die DASA verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit über die Arbeitswelt, deren Stellenwert für den Einzelnen und die Gesellschaft sowie die Bedeutung menschengerechter Gestaltung der Arbeit aufzuklären.Die Geschäftsstelle für die Mindestlohnkommission ist bei der BAuA eingerichtet.

Überblick zum Kapitel 1113 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 430 2 430 - 4 545 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 2 430 2 430 - 4 545

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 38 885 38 339 +546 3 316 38 093 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 26 710 26 112 +598 6 134 25 662 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 118 116 +2 112 Ausgaben für Investitionen...................................... 5 178 5 577 -399 1 612 5 428 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 70 891 70 144 +747 11 062 69 295 davon flexibilisiert.................................................... 59 670 58 925 +745 11 062 58 450 davon nicht flexibilisiert........................................... 11 221 11 219 +2 10 845

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 260 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 3 020 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 1 320 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 920

- 81 -

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1113

Page 82: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -313

Gebühren, sonstige Entgelte 1 000

1 000

2 711

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgendem Titel: 422 01.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen bis zur Höhe von 44 Pro-zent dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und 711 01 mit Ausnahme folgender Titel: Tgr. 01, Tgr. 02 und Tgr. 03.

Erläuterungen:

Für das Haushaltsjahr 2018 wird im PIC-Verfahren (Prior Informed Consent) mit einer Einnahme von 312 500 € gerechnet. Dieser Betrag basiert auf den einge-reichten Anträgen der vergangenen Jahre. Für jeden Antrag ist gemäß Gebühren-nummern 2.2.1 und 2.2.2 eine Gebühr von 100 bzw. 250 € zu entrichten.Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Chemikalien-Kostenverord-nung (ChemKostVO) in der Fassung vom 23. Mai 2014.

Bezeichnung 1 000 €

1. Chemikalien, Allgemeines............................................................... 1002. Biozide............................................................................................. 900

Zusammen............................................................................................ 1 000

119 99 -313

Vermischte Einnahmen 1 350

1 350

1 695

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1111 Tit. 526 02 und 545 01.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02.

3. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen rechtsver-bindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 03.

4. Die Erläuterungen sind verbindlich.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen aus der Durchführung von Aufträgen Dritter................ 4502. Einnahmen aus der Durchführung von Seminaren und ähnlichen

Veranstaltungen im Rahmen der Umsetzung von Forschungser-gebnissen........................................................................................ 200

3. Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bibliothek/Dokumen-tation................................................................................................ -

4. Einnahmen der Deutschen Arbeitsschutzausstellung..................... 4005. Sonstige Einnahmen....................................................................... 300

Zusammen............................................................................................ 1 350

- 82 -

1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 83: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

124 01 -313

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 73

73

118

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 532 22 und 543 21.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 517 01.

3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 11 und 812 11.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen aus Vermietung, Nutzung von Grundstücken, Gebäu-den und Wohnungen....................................................................... 38

2. Einnahmen aus Vermietung, Nutzung von Grundstücken und Ge-bäuden der DASA........................................................................... 35

3. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Spezialgeräten und Laboreinrichtungen................................................................... -

Zusammen............................................................................................ 73

132 01 -313

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 7

7

21

Erläuterungen:

Erlöse aus dem Verkauf von ausgesonderten Gegenständen der Verwaltung, der Druckerei, der Laboratorien, der Ausstellungen sowie von Altmaterial.

Übrige Einnahmen

282 01 -313

Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter -

-

-

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gemäß Vereinssat-zung zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1111 Tit. 547 09. Die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bun-desregierung zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leis-tungen Privater (Sponsoring, Spenden, sonstige Schenkungen) und dazu erlassener Durchführungsbestimmungen bleiben davon unbe-rührt.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Spendengelder des "Vereins der Freunde und Förderer der DASA"............................................................................................. -

2. Sonstiges......................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ -

381 01 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(400)

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 03.

- 83 -

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1113

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 84: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 547 31. Bei den Titeln der Tgr. 02 gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 3 und 4 HG nur innerhalb der Tgr. 02.

2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 mit Ausnahme folgender Titel: Tgr. 01, Tgr. 02 und Tgr. 03 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -313

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

11 103

11 103

10 733

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Erläuterungen:

Von der Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben als Eigenbaumaßnahme

zu realisierende Unterbringung(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

genehmigteGesamt-kosten

1 000 €

Verausgabtbis

2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff.

1 000 €

JährlicherMietzins

1 000 €

voraus-sichtliche

Über-gabe

1 2 3 4 5 6 7 8

1. Kantinensanierung............................................. 3 340 - 1 670 1 670 - 240 2018

Zu 1.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

684 02 -313

Verbesserung des Gefahrenschutzes im Haushalt 90

90

88

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO ver-bindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministe-riums der Finanzen.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

1. Aktion "Das Sichere Haus" - Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e. V............................................................................ 18,29 18,29 75 75 73- aus Kap. 1113 Tit. 684 02

Projektförderung

2. Projektförderung.................................................................................... 15 15 15

- 84 -

1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 85: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Insgesamt .................................................................................................. 90 90 88 - Summe Tit. 684 02 ................................................................................... 90 90 88 Zu 1.: Die Ausgaben dienen der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Ursachen der Unfallgefahren und über Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen sowie über Fragen des Arbeitsschutzes im häuslichen Bereich. Der Schwerpunkt des Beitrages des Bundes zur Unfallverhütung im Haus liegt damit in der Information und Aufklärung der Bevölke-rung über die Unfallgefahren und Unfallverhütungsmaßnahmen.

686 01 -313

Beiträge an Verbände, Vereine, Gesellschaften, Organisationen und Ein-richtungen

28

26

24

Besondere Finanzierungsausgaben

981 01 -890

Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(36)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti-tel geleistet werden: 544 01.

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 38 885 38 339 38 093

3 316 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 15 607 15 009 14 929

6 134 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 1 698 2 117 1 853

129 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 3 480 3 460 3 575

1 483

Zusammen............................................................................................... 59 670 58 925 58 450 11 062

422 01-313

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

10 360

10 141

9 041

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

422 02-313

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 78

78

61

423 01-313

F Sold, Zulagen und Zuwendungen für Zivildienstleistende -

-

-

- 85 -

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1113

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 684 02

Page 86: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

427 09-313

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

3 062

3 062

3 815

Erläuterungen:

Die Mittel dienen u. a. zur Beschäftigung von bis zu vier Volontärinnen und Volon-tären in der Deutschen Arbeitsschutzausstellung und in der Öffentlichkeitsarbeit, die ein monatliches Entgelt in Höhe der Hälfte des für die Entgeltgruppe E 13 TVöD geltenden Tarifs erhalten.

428 01-313

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 23 726

23 399

22 802

453 01-313

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 42

42

63

511 01-313

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

1 570

1 570

1 647

514 01-313

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 90

90

61

517 01-313

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 3 795

3 547

3 686

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01.

518 01-313

F Mieten und Pachten 22

22

5

519 01-313

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 180

180

178

525 01-313

F Aus- und Fortbildung 585

585

669

527 01-313

F Dienstreisen 550

500

539

532 01-313

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 819

819

1 052

539 99-313

F Vermischte Verwaltungsausgaben 131

131

234

544 01-313

F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 3 479

3 479

2 959

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 400 T€

Haushaltsvermerk:1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem

Titel: 981 01.

- 86 -

1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 87: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

2. Einnahmen aus Lizenzgebühren, aus Verwertungsentgelten u. Ä. so-wie aus Auftragsmodifizierungen fließen den Ausgaben zu.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Die Mittel werden auf der Grundlage eines mehrjährigen BAuA-Forschungs- und Entwicklungsprogramms und der darauf beruhenden unterjährigen Konkretisie-rung von Projekten durch Fachbereiche nach Maßgabe eines internen Freigabe-prozesses in Durchsetzung der BAuA-Strategie verausgabt.

Vorgesehen sind:

1. Vergabe öffentlicher Aufträge,

2. Zuwendungen,

3. Aufträge an Bundesbehörden.

Ausgaben dürfen auch für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie für die wissenschaftliche Begleitung bei praktischer Erprobung und für die Veröffentli-chung von Forschungsergebnissen geleistet werden.

Aus den Ausgaben können auch Sachverständigengutachten bezahlt und Zuwen-dungen gewährt werden.

711 01-313

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 700

900

1 755

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Teilsanierung Haus 3-DASA............................................................ 1502. Maßnahmen für Schallschutz.......................................................... 3003. Sonstige Baumaßnahmen............................................................... 250

Zusammen............................................................................................ 700

712 01-313

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall 998

1 217

98

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Brandschutz............................................................................. 3 791 - 1 217 - 998 1 576

zu 1.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.

811 01-313

F Erwerb von Fahrzeugen 40

20

33

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung2 Pkw.................................................................................................... 40

- 87 -

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1113

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 544 01

Page 88: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

812 01-313

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

400

400

936

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 100 T€

812 02-313

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

1 001

1 001

569

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 200 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 1782. Ersatzbeschaffung........................................................................... 823

Zusammen............................................................................................ 1 001

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Durchführung fachlicher Aufgaben (2 779)

(2 779)

Erläuterungen:

Veranschlagt für Forschungszwecke (Eigenforschung).

427 19-313

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

1 337

1 337

1 673

511 11-313

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

524

524

451

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01.

539 19-313

F Vermischte Verwaltungsausgaben 79

79

22

Erläuterungen:

Ausgaben für Eigenforschung, Personentests für Forschungszwecke.

Bezeichnung 1 000 €

1. Vermischte Verwaltungsausgaben.................................................. 242. Personentests für Forschungszwecke............................................ 55

Zusammen............................................................................................ 79

- 88 -

1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 89: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

812 11-313

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

839

839

906

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 100 T€

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01.

Titelgruppe 02

Tgr. 02 Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA) (4 233)

(3 933)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 282 01.

Erläuterungen:

Die DASA vermittelt Orientierungswissen zur Arbeitswelt, zum Arbeitsschutz und zur Gesunderhaltung im Arbeitsleben an breite Besucherschichten. Sie fokussiert auf den Menschen und seine Bedürfnisse als Maßstab zur Gestaltung der Arbeits-welt und betont die Gestaltbarkeit der Arbeitsbedingungen. Die DASA ist eine bil-dungsaktive Einrichtung und bedient sich bei der Darstellung pädagogischer Mit-tel. Wichtiges Leitziel ist die Entstehung eines Sicherheitsbewusstseins, das dem Besucher durch Wissen und Selbsterfahrung vermittelt wird, insbesondere auch durch die interaktive Nutzung von Geräten und Medien. Die DASA hat 71 Be-schäftigte.

511 21-313

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

50

50

59

514 21-313

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 100

100

95

532 22-313

F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 400

2 100

2 305

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 350 T€

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-

dem Titel geleistet werden: 124 01.

2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Ausstellungsgegenstände Dritten unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erwerb und Herstellung von Ausstellungsgegenständen sowie Dokumentation des Ursprungszustandes und des Umfeldes......... 50

2. Wartung, Reparatur, Transporte, Einlagerungs- und Inbetriebnah-mekosten......................................................................................... 90

3. Restaurierung.................................................................................. 104. Aufsichtspersonal............................................................................ 1 500

- 89 -

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1113

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 90: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bezeichnung 1 000 €

5. Kosten für Planung und Gestaltung Dauerausstellung................... 3006. Kosten für Planung und Gestaltung Wechselausstellungen........... 450

Zusammen............................................................................................ 2 400

543 21-313

F Veröffentlichungen und Fachinformationen 483

483

520

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 100 T€

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-

dem Titel geleistet werden: 124 01.

2. Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterialien fließen den Ausgaben zu.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Internet, Versandkosten............... 1652. Sonderveranstaltungen................................................................... 2703. Besucherforschung......................................................................... 154. Ausstellungs-/Informationsmaterialien............................................ 33

Zusammen............................................................................................ 483

Ausgaben dürfen in engen Grenzen für Informationsgespräche und sonstige Ver-anstaltungen mit Journalistinnen und Journalisten sowie Besuchergruppen geleis-tet werden.

812 23-313

F Erwerb von Exponaten, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Maschinen

1 200

1 200

977

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 450 T€

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (450)

(450)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprü-chen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wur-den und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

Erläuterungen:

Durchführung von Aufträgen im Rahmen der Aufgabenstellung, die von Behörden, Firmen und Organisationen finanziert werden.

- 90 -

1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 532 22 (Titelgruppe 02)

Page 91: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

427 39-313

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

240

240

618

527 31-313

F Dienstreisen 15

15

28

547 31-313

F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 195

195

238

812 31-313

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

-

-

154

Titelgruppe 04

Tgr. 04 Ausgaben für die Geschäftsstelle der Mindestlohnkommission (580)

(580)

Erläuterungen:

1. Die Personalkosten der Geschäftsstelle für die Mindestlohnkommission i. H. v. 800 T€ sind bei Tit. 428 01 etatisiert.

2. Die Mittel für allgemeine Öffentlichkeitsarbeit i. H. v. 100 T€, für Mindestlohn-hotline i. H. v. 450 T€, für Veröffentlichungen und Fachinformationen i. H. v. 50 T€ sowie für Sachverständige i. H. v. 200 T€ sind zentral bei Kap. 1111 (Titel 526 02, 542 01, 543 01) veranschlagt.

412 41-165

F Aufwandsentschädigungen für den Vorsitzenden und die Mitglieder der Mindestlohnkommission

40

40

20

518 41-165

F Mieten und Pachten -

-

65

539 49-165

F Vermischte Verwaltungsausgaben 80

80

50

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Dienstreisen.................................................................................... 302. Geschäftsbedarf IT.......................................................................... 153. Allgemeiner Geschäftsbedarf.......................................................... 54. Aus- und Fortbildung....................................................................... 105. Sonstiges......................................................................................... 20

Zusammen............................................................................................ 80

544 41-165

F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 460

460

66

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 460 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 220 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 120 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 120 T€

- 91 -

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1113

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 92: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Das Bundesarbeitsgericht ist im Jahre 1953 nach § 1 des Ar-beitsgerichtsgesetzes (ArbGG) in Kassel errichtet worden und hat seit dem 22. November 1999 seinen Sitz in Erfurt (§ 40 Absatz 1 ArbGG). Es ist oberster Gerichtshof für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit (Artikel 95 des Grundgesetzes). Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über das Rechtsmittel

der Revision und der Rechtsbeschwerde. Es sind zehn Sena-te errichtet worden. Die Senate entscheiden in der Besetzung von einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, zwei berufs-richterlichen Beisitzerinnen oder Beisitzern und zwei ehren-amtlichen Richterinnen oder Richtern.

Überblick zum Kapitel 1114 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 025 1 025 - 1 566 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 1 025 1 025 - 1 566

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 11 207 11 250 -43 2 063 11 072 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 4 661 4 661 - 2 735 4 220 Ausgaben für Investitionen...................................... 294 294 - 738 204 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 16 162 16 205 -43 5 536 15 496 davon flexibilisiert.................................................... 13 822 13 865 -43 5 536 13 166 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 340 2 340 - 2 330

- 92 -

1114 Bundesarbeitsgericht

Page 93: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -051

Gebühren, sonstige Entgelte 1 000

1 000

1 514

119 99 -051

Vermischte Einnahmen 25

25

23

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von

50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 511 01.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 517 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Vermischte Einnahmen................................................................... 252. Einnahmen aus der Veräußerung ausgesonderter Fachliteratur.... -3. Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage................... -

Zusammen............................................................................................ 25

132 01 -051

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -

-

29

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -051

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

2 340

2 340

2 330

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 93 -

Bundesarbeitsgericht 1114

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 94: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 11 207 11 250 11 072

2 063 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 2 321 2 321 1 890

2 735 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 35 35 -

102 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 259 259 204

636

Zusammen............................................................................................... 13 822 13 865 13 166 5 536

412 01-051

F Entschädigungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 80

80

73

Erläuterungen:

Entschädigungen nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten.

422 01-051

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

6 045

6 045

6 328

422 02-051

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 977

977

857

427 09-051

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

240

240

142

428 01-051

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3 676

3 719

3 561

453 01-051

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 189

189

111

511 01-051

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

540

540

512

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

514 01-051

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 12

12

11

Erläuterungen:Bezeichnung Soll 2018 Soll 2017

personengebundene Pkw......................................... 1

517 01-051

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1 000

1 000

830

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

- 94 -

1114 Bundesarbeitsgericht

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 95: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

518 01-051

F Mieten und Pachten 90

90

48

519 01-051

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 250

250

133

525 01-051

F Aus- und Fortbildung 73

73

38

527 01-051

F Dienstreisen 25

25

18

532 01-051

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 278

278

259

539 99-051

F Vermischte Verwaltungsausgaben 53

53

41

711 01-051

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 35

35

-

712 01-051

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -

-

-

811 01-051

F Erwerb von Fahrzeugen -

-

29

812 01-051

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

30

30

-

812 02-051

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

229

229

175

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung................................................................................ 229

- 95 -

Bundesarbeitsgericht 1114

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 96: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist im Jahr 1954 nach § 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) errichtet worden; es ist Oberster Gerichtshof für das Gebiet der Sozialgerichts-barkeit (Artikel 95 des Grundgesetzes).Das BSG entscheidet über das Rechtsmittel der Revision aus den Bereichen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfall-versicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der Künstler-sozialversicherung, des Vertragsarzt- und Vertragszahnarzt-rechts, der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, des sozialen Entschädigungsrechts, des Erziehungsgeld- und Kin-dergeldrechts sowie in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und des Asylbewerberleis-tungsgesetzes, außerdem im ersten und letzten Rechtszug

über Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern bzw. zwischen verschiedenen Ländern sowie teilweise über Streitigkeiten aus dem sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht.Es sind 14 Senate gebildet worden (§§ 31, 40 SGG). Die Se-nate entscheiden in der Besetzung von einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden (Präsidentin oder Präsident, Vize-präsidentin oder Vizepräsident, Vorsitzende Richterin oder Vorsitzender Richter), zwei berufsrichterlichen Beisitzern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern. Zwei Vorsit-zende Richterinnen oder Richter führen in jeweils zwei Sena-ten den Vorsitz.

Überblick zum Kapitel 1115 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 785 785 - 910 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 785 785 - 910

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 14 513 14 132 +381 13 362 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 5 315 5 042 +273 502 4 842 Ausgaben für Investitionen...................................... 696 490 +206 298 108 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 20 524 19 664 +860 800 18 312 davon flexibilisiert.................................................... 17 518 16 658 +860 800 15 307 davon nicht flexibilisiert........................................... 3 006 3 006 - 3 005

- 96 -

1115 Bundessozialgericht

Page 97: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -051

Gebühren, sonstige Entgelte 775

775

873

119 99 -051

Vermischte Einnahmen 10

10

9

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 511 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Vermischte Einnahmen................................................................... 102. Einnahmen aus der Veräußerung ausgesonderter Fachliteratur.... -

Zusammen............................................................................................ 10

124 01 -051

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -

-

-

Erläuterungen:

Einnahmen aus Vermietung von Büroräumen eines nicht genutzten Teils des Ge-richtsgebäudes in Kassel.

132 01 -051

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -

-

28

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -051

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

3 006

3 006

3 005

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 97 -

Bundessozialgericht 1115

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 98: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 14 513 14 132 13 362 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 2 309 2 036 1 837

502 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 140 100 18

69 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 556 390 90

229

Zusammen............................................................................................... 17 518 16 658 15 307 800

412 01-051

F Entschädigungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 50

50

44

Erläuterungen:

Entschädigungen nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

422 01-051

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

9 058

8 647

8 441

422 02-051

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 1 005

982

1 025

427 09-051

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

353

268

369

428 01-051

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 3 947

4 085

3 388

453 01-051

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 100

100

95

511 01-051

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

729

706

705

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

514 01-051

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 10

10

7

Erläuterungen:Bezeichnung Soll 2018 Soll 2017

personengebundene Pkw......................................... 1

517 01-051

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 895

791

771

518 01-051

F Mieten und Pachten 5

5

-

519 01-051

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -

-

118

525 01-051

F Aus- und Fortbildung 115

124

101

- 98 -

1115 Bundessozialgericht

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 99: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

527 01-051

F Dienstreisen 20

20

21

532 01-051

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 435

330

40

532 03-051

F Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 50

539 99-051

F Vermischte Verwaltungsausgaben 50

50

74

711 01-051

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 140

100

18

712 01-051

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -

-

-

811 01-051

F Erwerb von Fahrzeugen -

-

32

812 01-051

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

26

26

-

812 02-051

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

530

364

58

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 3582. Ersatzbeschaffung........................................................................... 172

Zusammen............................................................................................ 530

- 99 -

Bundessozialgericht 1115

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 100: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkung

Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn ist als selbst-ständige Bundesoberbehörde nach dem Bundesversiche-rungsamtsgesetz vom 9. Mai 1956 errichtet worden.Das BVA führt die Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Es übt als Aufsichtsbehörde u. a. die ihm durch das Sozialge-setzbuch zugewiesenen Beratungs- und Genehmigungsbe-fugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern aus und prüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern und deren Pflegekassen.Dem BVA obliegen nach dem Sozialgesetzbuch wichtige Ver-waltungsaufgaben. So ist es zuständig für1. die Verwaltung des Gesundheitsfonds sowie die Durchfüh-

rung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung,

2. die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (Disease-Management-Programme),

3. die Verwaltung des Innovations- und des Strukturfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Durchfüh-rung der Förderung nach §§ 12 bis 14 Krankenhausfinan-zierungsgesetz,

4. die Verwaltung des Ausgleichsfonds und die Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung,

5. die Durchführung der Lastenverteilung in der gewerblichen Unfallversicherung,

6. die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstige Zuweisungen an die Rentenversicherung und

7. die Zahlung von Mutterschaftsgeld an Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Das BVA ist zudem zuständige Stelle im Sinne des Berufsbil-dungsgesetzes für die Aus- und Fortbildung u. a. bei den sei-ner Aufsicht unterstehenden Trägern.

Überblick zum Kapitel 1116 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 715 1 715 - 2 170 Übrige Einnahmen.................................................. 25 380 24 466 +914 31 150

Gesamteinnahmen.................................................. 27 095 26 181 +914 33 320

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 31 208 32 293 -1 085 5 096 29 801 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 11 147 9 529 +1 618 462 8 773 Ausgaben für Investitionen...................................... 733 810 -77 1 312 1 485 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 43 088 42 632 +456 6 870 40 059 davon flexibilisiert.................................................... 18 829 26 653 -7 824 6 870 25 314 davon nicht flexibilisiert........................................... 24 259 15 979 +8 280 14 745

- 100 -

1116 Bundesversicherungsamt

Page 101: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -314

Gebühren, sonstige Entgelte 1 705

1 705

1 607

Erläuterungen:

Gebühreneinnahmen für die Zertifizierung von Disease-Management-Program-men im Rahmen des Risikostrukturausgleiches.

119 99 -219

Vermischte Einnahmen 10

10

516

132 01 -219

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen -

-

47

Übrige Einnahmen

236 02 -219

Erstattung von Ausgaben für Laufbahnprüfungen -

-

-

236 03 -219

Erstattung der Aufwendungen für die Prüfung der Kranken- und Pflege-kassen

16 125

15 966

18 627

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1111 Tit. 526 02.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Der Ansatz wurde wie folgt berechnet:1. Ausgaben der Tgr. 01...................................................................... 12 1642. Versorgungszuschlag in Höhe von 30 Prozent der Dienstbezüge

der Planbeamtinnen und -beamten (Tit. 422 11)............................. 1 9503. Anteilige Gemeinkosten.................................................................. 2 011

Zusammen............................................................................................ 16 125

Die bundesunmittelbaren Kranken- und Pflegekassen erstatten dem Bundesversi-cherungsamt nach § 274 Abs. 2 SGB V die Kosten für die Durchführung der Prü-fung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung. Das Nähere über die Er-stattung der Kosten einschließlich der zu zahlenden Vorschüsse ist in der zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesversicherungs-amt abgestimmten Kostenregelung vom 4. November 2010 festgelegt.Gemäß § 46 Abs. 6 SGB XI gilt für die Erstattung der Kosten für die Durchführung der Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Pflegekassen § 274 Abs. 2 SGB V entsprechend.

236 04 -219

Erstattung der Aufwendungen für die Begleitung der Weiterentwicklung der Informationstechnik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-ten und Gartenbau

284

274

34

236 05 -219

Erstattung der Aufwendungen für die Verwaltung des Gesundheitsfonds sowie der Aufwendungen für die Durchführung des morbiditätsorientier-ten Risikostrukturausgleichs

7 123

7 123

11 988

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 03.

- 101 -

Bundesversicherungsamt 1116

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 102: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01, 532 01 und 812 02.

3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1111 Tit. 526 02.

Erläuterungen:

Das BVA nimmt gemäß § 271 SGB V die Verwaltung des Gesundheitsfonds wahr.Auch wurde im Zusammenhang mit der Einführung des morbiditätsorientierten Ri-sikostrukturausgleichs nach dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) im BVA ein Wissenschaftlicher Beirat und eine unterstützende Geschäfts-stelle eingerichtet.Seit dem 1. Januar 2009 werden die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten aus Einnahmen des Gesundheitsfonds erstattet.

Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen aus Erstattungen für die Aufwendungungen aus dem Gesundheitsfonds und dem morbiditätsorientierten Risikostruktur-ausgleichs....................................................................................... 7 123

2. Einnahmen aus Erstattungen für IT-Aufwendungen im Rahmen der Verwaltung des Gesundheitsfonds............................................ -

3. Einnahmen aus Erstattungen für die Aufwendungen der Beitrags-prüfung............................................................................................ -

Zusammen............................................................................................ 7 123

236 06 -219

Erstattung der Aufwendungen für die Verwaltung des Innovationsfonds sowie des Strukturfonds

467

448

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen-den Titeln: Tgr. 03. Erläuterungen:

InnovationsfondsDas BVA erhebt und verwaltet gemäß § 92a SGB V die Mittel des Innovations-fonds und zahlt die Fördermittel auf der Grundlage der Entscheidungen des Inno-vationsausschusses nach § 92b SGB V aus. Die dem BVA im Zusammenhang mit dem Innovationsfonds entstehenden Ausgaben werden gemäß § 92a Abs. 3 SGB V seit dem Jahr 2015 aus den Einnahmen des Innovationsfonds gedeckt.StrukturfondsBeim BVA wurde gemäß § 12 Krankenhausfinanzierungsgesetz zur Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhaus-versorgung aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ein Fonds in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro (Strukturfonds) errichtet. Das BVA ver-waltet die Mittel, prüft die Förderanträge und weist die entsprechenden Mittel zu. Die für die Verwaltung der Mittel und die Durchführung der Förderung notwendi-gen Aufwendungen des BVA werden seit dem 5. November 2015 (Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes) aus dem Strukturfonds gedeckt.

236 07 -219

Erstattung der Aufwendungen für die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der Sozialen Pflegeversicherung

848

142

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen-den Titeln: Tgr. 03. Erläuterungen:

Das BVA verwaltet gemäß § 65 SGB XI den zur Sicherung und Durchführung des Finanzausgleichs der sozialen Pflegeversicherung erforderlichen Ausgleichs-fonds. Dieser erfüllt die Funktion einer kassenübergreifenden Schwankungsreser-ve. Gemäß § 65 Abs. 4 SGB XI in der Fassung des Zweiten Pflegestärkungsge-setzes (PSG II) vom 21. Dezember 2015 werden ab 2017 die dem Bundesversicherungsamt bei der Verwaltung des Ausgleichsfonds entstehenden Kosten durch die Mittel des Ausgleichsfonds gedeckt. Das Bundesministerium für

- 102 -

1116 Bundesversicherungsamt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 236 05

Page 103: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Gesundheit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Fi-nanzen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverord-nung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen, die Näheres zu der Erstattung der Verwaltungskosten regeln.

236 21 -219

Erstattung der Aufwendungen für die Prüfung des Spitzenverbandes Bund

533

513

501

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Ausgaben der Tgr. 02...................................................................... 3612. Versorgungszuschlag für Beamtinnen und Beamte........................ 59

(30 Prozent)3. Sachgemeinkosten.......................................................................... 264. Personalgemeinkosten.................................................................... 87

Zusammen............................................................................................ 533

Der Spitzenverband Bund erstattet dem Bundesversicherungsamt gem. § 274 Abs. 2 SGB V die Kosten für die Durchführung der Prüfung der Geschäfts-, Rech-nungs- und Betriebsführung.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen sind Tgr. 01, Tgr. 02 und Tgr. 03.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -219

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

3 807

3 807

3 354

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

532 04 -219

Prüfungskosten 350

300

277

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Aufwendungen für die Prüfung der Kranken- und Pflegekassen (12 164)

(11 525)

Haushaltsvermerk:1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem

Titel: Kap. 1111 Tit. 634 03.

2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

- 103 -

Bundesversicherungsamt 1116

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 236 07

Page 104: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Erläuterungen:

Das Bundesversicherungsamt hat nach § 274 SGB V und § 46 Abs. 6 SGB XI mindestens alle fünf Jahre die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der seiner Aufsicht unterstehenden Kranken- und Pflegekassen zu prüfen. Die hierfür entstehenden Kosten tragen die Kranken- und Pflegekassen nach dem Verhältnis der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder. Das Nähere über die Erstat-tung der Kosten einschließlich der zu zahlenden Vorschüsse ist in der Verwal-tungsvorschrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geregelt.Die Aufwendungen enthalten auch die Kosten für DV-technische Arbeitsmittel.

422 11 -219

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

6 499

6 301

5 657

422 12 -219

Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 1

1

-

422 13 -219

Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Be-amtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

46

64

29

427 19 -219

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

376

358

180

428 11 -219

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2 436

2 118

2 187

453 11 -219

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-gen

6

6

2

459 19 -219

Vermischte Personalausgaben 360

360

500

511 11 -219

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

385

385

299

517 11 -219

Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 211

211

274

518 11 -219

Mieten und Pachten 14

14

28

518 12 -219

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

744

744

744

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

519 11 -219

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 10

10

3

525 11 -219

Aus- und Fortbildung 108

108

116

Haushaltsvermerk:Einnahmen, insbesondere aus Rückerstattungen, fließen den Ausgaben zu.

527 11 -219

Dienstreisen 650

650

451

532 11 -219

Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 30

- 104 -

1116 Bundesversicherungsamt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 105: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

539 19 -219

Vermischte Verwaltungsausgaben 39

39

53

711 11 -219

Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 10

13

3

812 11 -219

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

50

50

165

812 12 -219

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

189

93

114

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung................................................................................ 189

Titelgruppe 02

Tgr. 02 Aufwendungen für die Prüfung des Spitzenverbandes Bund der Kranken-kassen

(361)

(347)

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen:

Nach § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ist mindestens alle fünf Jahre die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung des Spitzenverban-des Bund der Krankenkassen zu prüfen. Die hierfür entstehenden Kosten tragen die Verbände nach dem Verhältnis der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mit-glieder. Das Nähere über die Erstattung der Kosten einschließlich zu zahlender Vorschüsse ist in der Verwaltungsvorschrift des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 8. März 1990 (Bundesarbeitsblatt Nr. 5/1990 S. 35) geregelt.

422 21 -219

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

196

191

145

427 29 -219

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

1

1

-

428 21 -219

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 46

45

49

459 29 -219

Vermischte Personalausgaben 15

15

28

547 21 -219

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 88

80

82

812 21 -219

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

5

5

5

812 22 -219

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

10

10

-

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung................................................................................ 10

- 105 -

Bundesversicherungsamt 1116

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 106: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Aufwendungen für die Verwaltung von Fonds in der gesetzlichen Kran-kenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie für die Zulas-sung von Disease-Management-Programmen

(7 577)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei fol-genden Titeln geleistet werden: 236 05, 236 06 und 236 07.

Erläuterungen:

Das BVA nimmt die Verwaltung des "Gesundheitsfonds/morbiditätsorientierten Ri-sikostrukturausgleiches", des "Innovations-/Strukturfonds" und des "Ausgleichs-fonds in der sozialen Pflegeversicherung" wahr. Darüber hinaus ist es für die Zer-tifizierung von Disease-Management-Programmen im Rahmen des Risikostrukturausgleiches zuständig. Alle Aufwendungen der Titelgruppe werden refinanziert. Die Erstattung erfolgt über Kap. 1116 Tit. 111 01, 236 05, 236 06 und 236 07. Die dafür im Stellenplan ausgebrachten Stellen stehen unter "Refinanzie-rungsvorbehalt", d. h. mit Vermerk kw mit Wegfall der Refinanzierung.

422 31 -219

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

4 190

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Gesundheitsfonds, Risikostrukturausgleich.................................... 2 8502. Innovationsfonds............................................................................. 663. Strukturfonds................................................................................... 2794. Ausgleichsfonds Pflegeversicherung.............................................. 3455. Disease-Management-Programme................................................. 650

Zusammen............................................................................................ 4 190

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1116 Tit. 422 01 ............................................ 4 190 -

427 39 -219

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

61

Erläuterungen:

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1116 Tit. 427 09 ............................................ 61 -

428 31 -219

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 306

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Gesundheitsfonds, Risikostrukturausgleich.................................... 8672. Innovationsfonds............................................................................. 1093. Strukturfonds................................................................................... 544. Ausgleichsfonds Pflegeversicherung.............................................. 1465. Disease-Management-Programme................................................. 130

Zusammen............................................................................................ 1 306

- 106 -

1116 Bundesversicherungsamt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 107: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1116 Tit. 428 01 ............................................ 1 306 -

547 31 -219

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 2 020

Erläuterungen:

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 1116 Tit. 422 01 ............................................ 2 020 -

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 15 669 22 833 21 024

5 096 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 2 691 3 181 3 092

462 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 95 137 23

238 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 374 502 1 175

1 074

Zusammen............................................................................................... 18 829 26 653 25 314 6 870

422 01-219

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

8 723

14 649

13 152

Erläuterungen:

Aus diesem Titel wird die Einrichtung der Geschäftsstelle des wissenschaftlichen Beirates im Bundesversicherungsamt vorfinanziert.

Weniger durch Umsetzung nach Tit. 422 31 und 547 31.

422 02-219

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 111

111

54

422 03-219

F Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Be-amtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

233

233

151

427 09-219

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

864

1 564

1 695

Erläuterungen:

Weniger durch Umsetzung nach Tit. 427 39.

428 01-219

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 688

6 226

5 933

Erläuterungen:

Weniger durch Umsetzung nach Tit. 428 31.

453 01-219

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 50

50

39

- 107 -

Bundesversicherungsamt 1116

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 428 31 (Titelgruppe 03)

Page 108: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

511 01-219

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

1 241

1 391

1 170

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 236 05.

514 01-219

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 22

22

17

517 01-219

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 545

545

980

518 01-219

F Mieten und Pachten 37

37

51

519 01-219

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 10

10

25

525 01-219

F Aus- und Fortbildung 158

158

179

527 01-219

F Dienstreisen 200

210

146

532 01-219

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 353

683

422

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 236 05.

539 99-219

F Vermischte Verwaltungsausgaben 125

125

102

711 01-219

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 95

137

23

811 01-219

F Erwerb von Fahrzeugen 10

10

56

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung3 Pkw.................................................................................................... 91abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG............................................................. -81

Zusammen............................................................................................ 10

812 01-219

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

59

59

521

812 02-219

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

305

433

598

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 236 05.

- 108 -

1116 Bundesversicherungsamt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 109: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. -2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 305

Zusammen............................................................................................ 305

- 109 -

Bundesversicherungsamt 1116

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 812 02

Page 110: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Haushaltsvermerk:

1. Aufwandsentschädigungen

1.1 Dienstaufwandsentschädigung für die Bundesministerin in Höhe von jährlich 3 681,30 € (monatlich 306,78 €) bei folgendem Titel: Kap. 1112 Tit. 421 01.

1.2 Dienstaufwandsentschädigung für die Parlamentarischen Staatssekretäre in Höhe von jährlich je 2 760,98 € (mo-natlich je 230,08 €) bei folgendem Titel: Kap. 1112 Tit. 421 01.

1.3 Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder bei folgenden Titeln: Kap. 1112 Tit. 422 01, 422 02, 428 01, Kap. 1113 Tit. 428 01 und Kap. 1116 Tit. 422 11.

1.4 Aufwandsentschädigung für die Bundeswahlbeauftragte oder den Bundeswahlbeauftragten und für die Stellvertre-terin oder den Stellvertreter in Höhe von jährlich 16 T€ bzw. 14 T€ (monatlich 1 333,33 € bzw. 1 166,67 €) im Vor-wahljahr, Wahljahr und im Jahr nach der Wahl zu den Organen der Sozialversicherungsträger, in den anderen Jah-ren in Höhe von jährlich 3 600 € bzw. 3 T€ (monatlich 300 € bzw. 250 €) bei folgendem Titel: Kap. 1112 Tit. 412 01.

1.5 Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die Mitglieder der Mindestlohnkommis-sion bei folgendem Titel: Kap. 1113 Tit. 412 41.

2. Besondere Personalausgaben

2.1 Betreuung aller Beschäftigten, die am Heiligen Abend nach 18 Uhr Dienst verrichten, (zentral für den gesamten Geschäftsbereich) bei folgendem Titel: Kap. 1112 Tit. 428 01.

2.2 Verfügungsfonds für vom Dienst freigestellte Gleichstellungsbeauftragte gem. § 29 Abs. 4 BGleiG in Höhe von bis zu jährlich je 312 € (monatlich 26 €) bei folgenden Titeln: Kap. 1112 Tit. 422 01, Kap. 1113 Tit. 428 01, Kap. 1114 Tit. 422 01, Kap. 1115 Tit. 422 01 und Kap. 1116 Tit. 422 01.

2.3 Außer- und übertarifliche Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Einwilligung des BMF ge-währt werden, bei folgenden Titeln: Kap. 1112 Tit. 427 09, 428 01, Kap. 1113 Tit. 428 01, Kap. 1115 Tit. 428 01, Kap. 1116 Tit. 428 01, 428 11 und 428 21.

- 110 -

11 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben

Page 111: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Kapitel 1101 684 01 - Berufliche Integration und Beratung von Zuwanderern

47 500 a) - - - - - - -b) 27 600 27 600 - - - - -c) 104 600 42 750 40 050 21 800 - -

684 02 - Zusätzliche Mittel für die modellhafte Erprobung inno-vativer Integrationsansätze für ausgewählte Zielgruppen

7 000 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 7 000 7 000 - - - -

684 03 - Flüchtlingsintegrations-maßnahmen

60 000 a) - - - - - - -b) 300 000 240 000 60 000 - - - -c) 45 000 35 000 10 000 - - -

684 04 - Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF

470 000 a) - - - - - - -b) 10 000 10 000 - - - - -c) 77 000 65 000 10 000 2 000 - -

Tgr. 01 544 11 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

14 000 a) - - - - - - -b) 5 750 2 000 1 500 1 250 1 000 - -c) 5 000 1 500 1 500 1 000 1 000 -

685 11 - Leistungen zur Einglie-derung in Arbeit

4 485 000 a) 110 726 68 086 22 008 8 485 5 624 6 523 -b) 3 205 000 1 700 000 1 060 000 310 000 100 000 35 000 -c) 2 745 000 1 700 000 750 000 210 000 85 000 -

Tgr. 02 681 21 - Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen

81 000 a) 672 672 - - - - -b) 11 800 4 000 4 000 3 800 - - -c) 3 000 2 500 300 200 - -

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

636 14 - Förderung von Modell-vorhaben im Rechtskreis SGB II zur Stärkung der Reha-bilitation

- a) - - - - - - -b) 200 000 100 000 50 000 50 000 - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 1101 37 019 531 a) 111 398 68 758 22 008 8 485 5 624 6 523 -b) 3 760 150 2 083 600 1 175 500 365 050 101 000 35 000 -c) 2 986 600 1 853 750 811 850 235 000 86 000 -

Kapitel 1102

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

636 05 - Förderung von Modell-vorhaben im Rechtskreis

- a) - - - - - - -b) 200 000 100 000 50 000 50 000 - - -c) - - - - - -

- 111 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

11

Page 112: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9 SGB VI zur Stärkung der Reha-bilitation Summe des Kapitels 1102 100 142 52

6a) - - - - - - -

b) 200 000 100 000 50 000 50 000 - - -c) - - - - - -

Kapitel 1103

Tgr. 02 681 21 - Versorgungsbezüge für Berechtigte nach dem OEG

34 757 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 1 445 560 560 325 - -

Summe des Kapitels 1103 866 044 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 1 445 560 560 325 - -

Kapitel 1104 636 02 - Verwaltungskostener-stattung des Bundes an die Künstlersozialkasse

14 974 a) - - - - - - -b) 29 450 5 900 8 000 8 300 5 150 2 100 -c) 27 050 8 000 8 300 5 150 5 600 -

Summe des Kapitels 1104 355 493 a) - - - - - - -b) 29 450 5 900 8 000 8 300 5 150 2 100 -c) 27 050 8 000 8 300 5 150 5 600 -

Kapitel 1105 684 01 - Förderung zentraler Einrichtungen und von Maßnah-men des Behindertensports und der Eingliederung von Men-schen mit Behinderungen

460 a) - - - - - - -b) 100 100 - - - - -c) - - - - - -

684 04 - Nationaler Aktionsplan zur Behindertenpolitik und Teil-habebericht

4 575 a) 6 700 1 800 1 700 1 600 1 600 - -b) 2 840 1 600 1 040 200 - - -c) 2 450 1 250 950 250 - -

684 06 - Zuschüsse im Rahmen der beruflichen und medizi-nischen Rehabilitation

270 a) - - - - - - -b) 300 150 100 50 - - -c) - - - - - -

893 01 - Investitionszuschüsse an Einrichtungen der berufli-chen und der medizinischen Rehabilitation

230 a) 902 197 189 181 173 162 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

Tgr. 01 544 11 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

8 000 a) - - - - - - -b) 8 000 5 000 2 000 1 000 - - -c) 27 000 9 000 8 500 8 000 1 500 -

636 11 - Förderung von Modell-vorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stär-kung der Rehabilitation

9 460 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 310 000 47 500 67 500 65 000 130 000 -

684 17 - Ergänzende unabhän-gige Teilhabeberatung

58 000 a) - - - - - - -b) 290 000 58 000 58 000 58 000 58 000 58 000 -c) 34 000 17 000 17 000 - - -

- 112 -

11 Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Page 113: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

684 02 - Kosten der Schlich-tungsstelle und -verfahren

- a) - - - - - - -b) 200 200 - - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 1105 298 660 a) 7 602 1 997 1 889 1 781 1 773 162 -b) 301 440 65 050 61 140 59 250 58 000 58 000 -c) 373 450 74 750 93 950 73 250 131 500 -

Kapitel 1106

Tgr. 01 544 11 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

550 a) - - - - - - -b) 600 300 200 100 - - -c) 600 200 200 200 - -

547 11 - Nicht aufteilbare sächli-che Verwaltungsausgaben

700 a) - - - - - - -b) 420 200 120 100 - - -c) 950 400 300 250 - -

686 13 - Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme

45 380 a) 25 479 18 549 6 930 - - - -b) 37 000 13 000 10 000 9 000 5 000 - -c) 55 000 19 000 18 000 13 000 5 000 -

Tgr. 02 544 21 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

- a) - - - - - - -b) 150 150 - - - - -c) 150 150 - - - -

686 22 - Kofinanzierung der Zu-schüsse des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Globalisierungs-fonds, EGF)

- a) - - - - - - -b) 4 000 3 000 1 000 - - - -c) 1 500 1 000 500 - - -

Tgr. 03 684 31 - Förderung der Arbeit-nehmerfreizügigkeit der in Deutschland tätigen Arbeitskräf-te aus der Europäischen Union

1 200 a) - - - - - - -b) 960 960 - - - - -c) 960 960 - - - -

Tgr. 04 544 41 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

- a) - - - - - - -b) 60 30 20 10 - - -c) 60 30 20 10 - -

547 41 - Nicht aufteilbare säch-liche Verwaltungsausgaben

- a) - - - - - - -b) 40 20 10 10 - - -c) 40 20 10 10 - -

686 43 - Kofinanzierung der EHAP-Programme 2014 - 2020

- a) 1 860 1 860 - - - - -b) 200 100 50 50 - - -c) 6 000 3 000 2 000 1 000 - -

Summe des Kapitels 1106 71 805 a) 27 339 20 409 6 930 - - - -b) 43 430 17 760 11 400 9 270 5 000 - -c) 65 260 24 760 21 030 14 470 5 000 -

- 113 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

11

Page 114: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Kapitel 1107 544 04 - Ausgaben für Maßnah-men zur Sicherung des Arbeits-kräftebedarfs

3 900 a) - - - - - - -b) 3 000 1 400 800 800 - - -c) 5 300 2 300 1 500 1 500 - -

545 01 - Konferenzen, Tagun-gen, Messen und Ausstellungen

2 000 a) - - - - - - -b) 2 000 900 700 400 - - -c) 2 400 900 800 700 - -

684 01 - Initiative "Neue Quali-tät der Arbeit"

8 200 a) - - - - - - -b) 4 500 2 000 1 500 1 000 - - -c) 12 000 5 000 3 800 3 200 - -

684 02 - Förderung von Maß-nahmen zur innovativen Gestal-tung der Arbeitswelt 4.0

8 000 a) 420 210 210 - - - -b) 3 600 1 400 1 200 1 000 - - -c) 14 000 5 500 4 500 4 000 - -

684 03 - Gestaltung des digita-len Wandels in der Arbeitswelt und im Sozialstaat

500 a) - - - - - - -b) 320 210 70 40 - - -c) 320 210 70 40 - -

684 05 - Maßnahmen zur För-derung der Produktsicherheit und von Sicherheit und Ge-sundheit bei der Arbeit

461 a) - - - - - - -b) 461 461 - - - - -c) 461 461 - - - -

684 06 - Zuschüsse zu den Kosten der Kommission Ar-beitsschutz und Normung in der EU

1 132 a) - - - - - - -b) 1 132 1 132 - - - - -c) 1 132 1 132 - - - -

684 07 - Gemeinsame Deut-sche Arbeitsschutzstrategie - GDA -

308 a) - - - - - - -b) 240 120 60 60 - - -c) 180 60 60 60 - -

684 08 - Förderung von Maß-nahmen zur Stärkung der ge-sellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR-Maß-nahmen)

5 605 a) - - - - - - -b) 400 100 300 - - - -c) 9 900 4 200 3 400 2 300 - -

Summe des Kapitels 1107 37 172 a) 420 210 210 - - - -b) 15 653 7 723 4 630 3 300 - - -c) 45 693 19 763 14 130 11 800 - -

Kapitel 1110 684 01 - Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Ent-sendegesetz, flankierende For-schung, Forschung nach dem Mindestlohngesetz

980 a) - - - - - - -b) 700 400 200 100 - - -c) 1 750 780 580 390 - -

684 02 - Zuwendungen für zen-trale Einrichtungen, überregio-nale Maßnahmen und Modell-vorhaben für besondere gesell-schaftliche Gruppen

504 a) - - - - - - -b) 200 200 - - - - -c) 400 400 - - - -

684 03 - Zuschüsse zu den Kosten der Deutschen See-

500 a) - - - - - - -b) 350 350 - - - - -c) 400 400 - - - -

- 114 -

11 Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Page 115: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9 mannsmission e. V. und Stella Maris Summe des Kapitels 1110 22 641 a) - - - - - - -

b) 1 250 950 200 100 - - -c) 2 550 1 580 580 390 - -

Kapitel 1112 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

16 599 a) - - - - - - -b) 3 300 220 220 220 220 2 420 -c) 56 28 28 - - -

544 01 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

8 145 a) 1 572 1 049 523 - - - -b) 9 000 3 000 2 000 2 000 1 000 1 000 -c) 9 000 3 000 2 000 2 000 2 000 -

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

301 a) - - - - - - -b) 541 301 240 - - - -c) - - - - - -

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzel-fall

2 120 a) - - - - - - -b) 3 332 2 120 1 212 - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 1112 131 053 a) 1 572 1 049 523 - - - -b) 16 173 5 641 3 672 2 220 1 220 3 420 -c) 9 056 3 028 2 028 2 000 2 000 -

Kapitel 1113 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

11 103 a) 960 240 240 240 240 - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

532 01 - Aufträge und Dienst-leistungen im Bereich Infor-mationstechnik

819 a) 445 445 - - - - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

544 01 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

3 479 a) 1 272 1 272 - - - - -b) 4 000 1 500 1 500 1 000 - - -c) 2 400 1 200 800 400 - -

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzel-fall

998 a) - - - - - - -b) 2 574 998 1 576 - - - -c) - - - - - -

812 01 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen für Verwaltungs-zwecke (ohne IT)

400 a) - - - - - - -b) 400 200 100 100 - - -c) 400 200 100 100 - -

812 02 - Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen so-wie Software im Bereich Infor-mationstechnik

1 001 a) 59 59 - - - - -b) 600 200 200 200 - - -c) 600 200 200 200 - -

Tgr. 01 812 11 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen für Verwaltungs-zwecke (ohne IT)

839 a) 13 13 - - - - -b) 500 300 100 100 - - -c) 500 300 100 100 - -

- 115 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

11

Page 116: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Tgr. 02 532 22 - Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsaus-gaben (ohne IT)

2 400 a) - - - - - - -b) 350 350 - - - - -c) 350 350 - - - -

543 21 - Veröffentlichungen und Fachinformationen

483 a) 101 67 34 - - - -b) 100 100 - - - - -c) 100 100 - - - -

812 23 - Erwerb von Expona-ten, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen so-wie Maschinen

1 200 a) - - - - - - -b) 450 450 - - - - -c) 450 450 - - - -

Tgr. 04 544 41 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

460 a) - - - - - - -b) 400 200 100 100 - - -c) 460 220 120 120 - -

Summe des Kapitels 1113 70 891 a) 2 850 2 096 274 240 240 - -b) 9 374 4 298 3 576 1 500 - - -c) 5 260 3 020 1 320 920 - -

Summe des Einzelplans 11 139 179 759

a) 151 181 94 519 31 834 10 506 7 637 6 685 -

b) 4 376 920 2 290 922 1 318 118 498 990 170 370 98 520 -c) 3 516 364 1 989 211 953 748 343 305 230 100 -

- 116 -

11 Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Page 117: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Personalhaushalt

Einzelplan 11

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

InhaltKapitel B e z e i c h n u n g Seite

Vorbemerkungen zum Personalhaushalt.............................................................................................................. 118Gesamtübersicht................................................................................................................................................... 119

1112 Bundesministerium................................................................................................................................................ 1201113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin............................................................................................ 1241114 Bundesarbeitsgericht............................................................................................................................................ 1261115 Bundessozialgericht.............................................................................................................................................. 1281116 Bundesversicherungsamt...................................................................................................................................... 130

ÜbersichtDarstellung der den Planstellen zugeordneten Amtsbezeichnungen.................................................................... 137

- 117 -

Page 118: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Vorbemerkungen zum Personalhaushalt1. Ersatz(plan)stellen werden zahlenmäßig in einer eigenen Spalte der Übersichten der ku- und kw-Vermerke in der Gesamt-

übersicht und in den einzelnen Kapiteln nachgewiesen.

Ersatz(plan)stellen im Zusammenhang mit der Gewährung von Altersteilzeit sind mit dem Vermerk "kw mit Ausscheiden der Altersteilzeitbeschäftigten" ausgewiesen.

Die sonstigen Ersatz(plan)stellen sind in der Übersicht mit der Kurzformulierung "Ersatzplanstelle" bzw."Ersatzstelle" ausge-wiesen, die Kurzformulierung entspricht dabei dem folgenden Wortlaut eines kw-Vermerks:

- bei Titeln der Gruppe 422: kw - nach Rückkehr der abgeordneten Beschäftigten - mit Übernahme der Ersatzkräfte in eine freie oder die nächste frei werdende Planstelle ihrer Besoldungsgruppe oder mit Versetzung der Beschäftigten oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst

- bei Titeln der Gruppe 428: kw - nach Rückkehr der abgeordneten Beschäftigten - mit Übernahme der Ersatzkräfte in eine freie oder die nächste frei werdende Stelle ihrer Entgeltgruppe oder Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe oder mit Versetzung der Beschäftigten oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst

2. AT B ist die Kurzbezeichnung für Arbeitsverhältnisse mit Verträgen nach Anlage 1a oder 1b des BMI-Rundschreibens vom 18. November 2005 - D II 2 - 220 234 - in der jeweils geltenden Fassung.

3. Anzahl der im Haushaltsjahr 2016 eingesetzten Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen (umgerechnet auf vollbeschäftigte Ar-beitskräfte im Haushaltsjahr) und Auszubildende (Jahresdurchschnitt):

Kapitel Titel Arbeitskräftemit befristeten Verträgen Auszubildende

1106 427 19 17,0 -1106 427 49 2,9 -1107 427 09 1,0 -1112 427 09 63,9 40,01112 427 19 1,0 -1113 427 09 64,8 35,41113 427 19 26,8 -1113 427 39 9,5 -1114 427 09 2,5 5,01115 427 09 3,2 8,61116 427 09 25,7 5,71116 427 19 3,2 1,01116 427 29 - -

Zusammen 221,5 95,7

4. Arbeitsplatzbeschreibungen für alle Stellen der Gruppe 428 des Einzelplans (einschließlich der Stellen der institutionell geför-derten Zuwendungsempfänger/Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO) liegen vor. Bei Kap. 1112 liegen Arbeitsplatzbeschrei-bungen überwiegend vor. Zu Kap. 1116 liegen für alle Stellen der Gruppe 428 Arbeitsplatzbeschreibungen vor bzw. werden infolge der anstehenden Umorganisation zur Zeit überarbeitet.

- 118 -

11 Vorbemerkungen

Page 119: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

GesamtübersichtPlanstellen, Stellen, Leerstellen

Kap. Behörde

Beamtinnen undBeamte

Tit. 422 .1

Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer

Tit. 428 .1Zusammen

(Spalten 3 bis 6)

2018 2017 2018 2017 2018 20171 2 3 4 5 6 7 8

Planstellen und Stellen1112 Bundesministerium............................................. 818,5 772,5 284,5 278,5 1 103,0 1 051,01113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-

dizin.................................................................... 225,0 225,0 344,5 347,5 569,5 572,51114 Bundesarbeitsgericht.......................................... 86,0 86,0 70,0 70,0 156,0 156,01115 Bundessozialgericht............................................ 112,0 112,0 70,0 72,0 182,0 184,01116 Bundesversicherungsamt................................... 445,3 442,5 157,3 163,8 602,6 606,3

Zusammen.......................................................... 1 686,8 1 638,0 926,3 931,8 2 613,1 2 569,8

Leerstellen1112 Bundesministerium............................................. 54,0 48,0 27,0 19,0 81,0 67,01113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-

dizin.................................................................... 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 2,01114 Bundesarbeitsgericht.......................................... 1,0 3,0 2,0 3,0 3,0 6,01115 Bundessozialgericht............................................ 2,0 1,0 4,0 1,0 6,0 2,01116 Bundesversicherungsamt................................... 32,0 31,0 3,5 5,5 35,5 36,5

Zusammen.......................................................... 90,0 84,0 37,5 29,5 127,5 113,5

ku- und kw-Vermerke

Kap. Dienststelle Zusammendavon fällig Er-

satz(plan)-stellen

Sonstige2018 2019 2020 2021 2022 ff.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

ku-Vermerke1112 Bundesministerium............................................. 2,0 - - - - - - 2,01113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-

dizin.................................................................... 1,0 - - - - - - 1,01114 Bundesarbeitsgericht.......................................... 3,0 - - - - - - 3,01116 Bundesversicherungsamt................................... 17,0 - 1,0 - - - - 16,0

Zusammen.......................................................... 23,0 - 1,0 - - - - 22,0

kw-Vermerke1112 Bundesministerium............................................. 80,0 - 16,0 7,0 - 7,0 4,0 46,01113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-

dizin.................................................................... 4,0 - - - - - - 4,01114 Bundesarbeitsgericht.......................................... 2,0 - - - - - - 2,01116 Bundesversicherungsamt................................... 96,0 - - - - - 0,5 95,5

Zusammen.......................................................... 182,0 - 16,0 7,0 - 7,0 4,5 147,5

Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

Kap. Kapitelbezeichnung

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Stellen für Arbeitskräftemit befristeten Arbeitsverträgen

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1, 428 .1sowie entsprechende Kontierung

im WirtschaftsplanTit. 425 .1, 426 .1, 428 .1

(Projektförderung / Aufträge Dritter)Tit. 427 .9

(Projektförderung / Aufträge Dritter)

2018 2017 2018 2017 2018 20171 2 3 4 5 6 7 8

1105 Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-hinderungen........................................................ 7,0 7,0 - - - -

1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsme-dizin.................................................................... 3,0 3,0 - - - -

Zusammen.......................................................... 10,0 10,0 - - - -

- 119 -

Gesamtübersicht 11

Page 120: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 11..................... 3,0 2,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -B 9...................... 8,0 7,0 6,0 1,0 - - - - - - - - - -B 6...................... 18,0 17,0 13,9 1,0 - - - - - - - - - -B 3...................... 71,0 63,0 60,4 6,0 - 1,0 - - - 1,0 - - - -A 16.................... 42,0 42,0 23,5 1,0 - - - - - - 1,0 - - -A 15.................... 188,0 164,0 149,0 25,0 - - - - 1,0 - - - - -A 14.................... 91,5 88,5 49,8 1,0 - 2,0 - - 1,0 - - 1,0 - -A 13 h................. 51,0 48,0 45,1 4,0 - - - - 1,0 - - - - -

A 13 g................. 137,5 134,5 114,4 6,0 3,0 - - - - - - - - -A 12.................... 36,0 36,0 26,8 - - - - - - - - - - -A 11..................... 33,5 32,5 24,7 1,0 - 1,0 1,0 - - - - - - -A 10.................... 38,0 38,0 16,8 - - - - - - - - - - -A 9 g................... 4,0 4,0 12,6 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 13,0 13,0 9,5 - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 20,0 20,0 7,1 2,0 3,0 1,0 - - - - - - - -A 8...................... 17,0 14,0 23,1 4,0 - - - - 1,0 - - - - -A 7...................... 22,0 19,0 14,0 3,0 - - - - - - - - - -A 6 m.................. 11,0 14,0 5,0 - 3,0 - - - - - - - - -

A 6 e................... 9,0 10,0 10,8 - 1,0 - - - - - - - - -A 5...................... 5,0 6,0 5,0 - 1,0 - - - - - - - - -Zusammen.......... 818,5 772,5 618,5 56,0 11,0 5,0 1,0 - 4,0 1,0 1,0 1,0 - -

Titel 428 01 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT (B 11)............. - - 1,0 - - - - - - - - - - -AT (B 9)............... - - 1,0 - - - - - - - - - - -AT (B 6)............... 2,0 2,0 3,0 - - - - - - - - - - -AT (B 3)............... 1,0 1,0 3,0 - - - - - - - - - - -AT (B 1)............... - - 2,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 3,0 3,0 10,0 - - - - - - - - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 4,5 4,5 16,8 - - - - - - - - - - -E 14.................... 2,0 2,0 8,3 - - - - - - - - - - -E 13.................... 7,5 7,5 38,1 - - - - - - - - - - -E 12.................... 25,0 25,0 36,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 1,0 1,0 11,1 - - - - - - - - - - -E 10.................... 7,5 7,5 9,9 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 4,0 4,0 4,0 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 83,0 84,0 59,3 1,0 2,0 - - - - - - - - -E 8...................... 29,5 39,5 41,3 - 10,0 - - - - - - - - -E 7...................... 44,0 41,0 23,5 3,0 - - - - - - - - - -E 6...................... 41,5 34,5 60,8 8,0 - - - - 1,0 - - - - -E 5...................... 7,0 2,0 18,0 5,0 - - - - - - - - - -E 4...................... 17,0 15,0 18,0 3,0 - - - - 1,0 - - - - -E 3...................... 8,0 8,0 10,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 281,5 275,5 355,1 20,0 12,0 - - - 2,0 - - - - -Insgesamt........... 284,5 278,5 365,1 20,0 12,0 - - - 2,0 - - - - -

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 B11; 1,0 B9; 1,0 B6; 2,0 B3; 3,0 A16; 15,3 A15; 18,5 A14; 15,0 A13h; 8,4 A13g; 9,9 A12; 8,2 A11; 11,0 A10; 1,0 A9g; 1,0 A9m; 1,3 A8; 5,0 A7; 11,6 A6m; 1,0 A5 (Zusammen: 115,2).

- 120 -

1112 Bundesministerium

Page 121: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 AT(B11); 1,0 AT(B9); 1,0 AT(B6); 2,0 AT(B3); 2,0 AT(B1); 12,3 E15; 7,3 E14; 28,6 E13; 15,9 E12; 8,3 E11; 7,9 E10; 5,0 E9a; 4,0 E8; 4,0 E7; 11,6 E6; 0,3 E5; 2,0 E4; 1,0 E3 (Zusammen: 115,2).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

B 3..................... 2,0 2,0 1.1 CDU/CSU-Fraktion des Deutschen BundestagesA 16................... 2,0 2,0A 14................... 1,0 -B 6..................... 1,0 1,0 1.2 SPD-Fraktion des Deutschen BundestagesB 3..................... 4,0 1,0A 16................... - -A 15................... 1,0 -A 14................... - -A 13 h................ 1,0 - 1.3 Internationale Arbeitsorganisation (IAO), GenfA 13 g................ 1,0 - 1.4 BundesfreiwilligendienstA 15................... 1,0 1,0 1.5 EU-KommissionA 16................... 1,0 1,0 1.6 Bundesagentur für ArbeitA 13 g................ - 1,0A 14................... 1,0 1,0 1.7 SPD-VorstandA 15................... - 1,0 1.8 Senatsverwaltung BerlinB 6..................... 1,0 1,0 1.9 Freie und Hansestadt HamburgA 14................... 1,0 1,0 1.10 Stadt LilienthalZusammen......... 18,0 13,0

2. Langfristige BeurlaubungenZusammen......... 22,0 19,0 2.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

3. Sonstige BeurlaubungenB 6..................... 2,0 2,0 3.1 BundeskanzleramtB 3..................... 2,0 1,0A 16................... 1,0 2,0A 15................... 6,0 4,0A 14................... 2,0 4,0A 12................... - 1,0A 11.................... - -A 10................... - 1,0A 13 g................ 1,0 1,0 3.2 BundespräsidialamtZusammen......... 14,0 16,0Insgesamt.......... 54,0 48,0

Zu Titel 428 011. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

AT (B 3).............. 1,0 - 1.2 SPD-Fraktion des Deutschen BundestagesAT B................... - 1,0E 15................... 2,0 2,0E 14................... - -E 9a................... 1,0 -E 7..................... 1,0 -E 4..................... 1,0 -AT (B 6).............. 1,0 1,0 1.3 Freie und Hansestadt HamburgE 14................... 1,0 1,0 1.7 Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion des Deutschen BundestagesZusammen......... 8,0 5,0

2. Langfristige BeurlaubungenZusammen......... 11,0 7,0 2.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

3. Sonstige BeurlaubungenAT (B 3).............. 1,0 1,0 3.1 BundespräsidialamtAT (B 6).............. 1,0 1,0 3.2 BundeskanzleramtAT (B 3).............. 2,0 1,0AT B................... - 1,0E 14................... 2,0 1,0E 6..................... 1,0 1,0E 6..................... 1,0 1,0 3.3 Befristete Rente gemäß § 33 Abs. 2 TVöDZusammen......... 8,0 7,0Insgesamt.......... 27,0 19,0

- 121 -

Bundesministerium 1112

Page 122: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

ku1. ku mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber /innen1.2 in Bes.-Gr. A 12

A 13 g............... 2,0 - 2,0 1.2.1 - -

kw2. kw2.1 -

B 3.................... 2,0 - 1,0 2.1.2 bei Wegfall der Erstattung aus EU-Mit-teln (ESF)

Aufnahme des Vermerks

A 16.................. - - 1,0 Wegfall des VermerksA 15.................. 8,0 - 8,0 -A 14.................. 5,0 - 5,0 -A 13 g............... 8,0 - 8,0 -A 12.................. 5,0 - 5,0 -A 9 m................ 1,0 - - Neue PlanstelleA 8.................... - - 1,0 Wirksamwerden des VermerksA 15.................. 1,0 - 1,0 2.1.3 bei Wegfall der Erstattung aus EU-Mit-

teln (EHAP)-

A 13 g............... 1,0 - 1,0 -3. kw3.1 Ersatzplanstelle

B 3.................... 1,0 1,0 - 3.1.1 EU-Kommission, Brüssel Neue PlanstelleA 14.................. 1,0 1,0 - Neue PlanstelleA 13 h............... - - 1,0 Wirksamwerden des VermerksA 11.................. - - - 3.1.2 Internationale Arbeitsorganisation (IAO) Wegfall der Planstelle, Neue PlanstelleA 14.................. - - 1,0 3.1.3 Bellevue-Programm Wirksamwerden des VermerksA 14.................. 1,0 1,0 - 3.1.4 Richter kraft Auftrages Neue Planstelle

4. kw mit Ausscheiden der Planstellenin-haber/innen

4.1 -A 16 ................. 1,0 - 1,0 4.1.1 - -

4.2 spätestens 30.04.2019B 6.................... 1,0 - 1,0 4.2.1 - -

5. kw 31.12.20195.1 -

A 14.................. 1,0 - 1,0 5.1.1 Grundsicherung für Ältere -A 13 h............... 1,0 - 1,0 -A 12.................. 1,0 - 1,0 -A 11.................. 1,0 - 1,0 5.1.2 IT-Mobile Arbeit -A 15.................. 1,0 - 1,0 5.1.3 Bürokratieabbau -A 13 g............... 1,0 - 1,0 -A 11.................. 1,0 - 1,0 5.1.4 E-Akte -

6. kw6.1 Ersatzplanstelle

A 15.................. 1,0 1,0 2,0 6.1.3 EU-Kommission, Brüssel Wirksamwerden des Vermerks9. kw 31.12.20189.1 -

A 15.................. - - 1,0 9.1.2 Bewältigung der Flüchtlingslage Wegfall des VermerksA 14.................. - - 1,0 Wegfall des VermerksA 13 g............... - - 1,0 Wegfall des VermerksA 12.................. - - 1,0 Wegfall des VermerksA 9 g................. - - 1,0 Wegfall des Vermerks

10. kw 31.12.202010.1 -

A 15.................. 1,0 - 1,0 10.1.1 Heimkinderfonds/Soziales Entschädi-gungsrecht

-

A 13 g............... 1,0 - 1,0 -A 9 m................ 1,0 - 1,0 -Zusammen....... 47,0 4,0 52,0

Zu Titel 428 01

kw2. kw2.1 -

E 9a.................. 1,0 - 1,0 2.1.2 bei Wegfall der Erstattung aus EU-Mit-teln (ESF)

-

E 8.................... 2,0 - 2,0 -

- 122 -

1112 Bundesministerium

Page 123: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

4. kw mit Wegfall der Aufgabe4.2 -

E 9b.................. 1,0 - 1,0 4.2.1 - -5. kw mit Ausscheiden der Stelleninha-

ber/innen5.2 -

E 6.................... 2,0 - 2,0 5.2.1 - -5.3 Fahrbereitschaft

E 4.................... 1,0 - 2,0 5.3.1 - Wirksamwerden des Vermerks5.4 -

E 7.................... 5,0 - 5,0 5.4.1 ELM, Personalgestellung an die BImA -6. kw mit Wegfall der Aufgabe6.1 -

E 6.................... - - 1,0 6.1.1 Arbeitsassistenz Wirksamwerden des VermerksE 12.................. 1,0 - 1,0 6.1.2 Hauptpersonalrat -E 6.................... 1,0 - 1,0 -

9. kw 30.09.20229.1 -

AT (B 6)............ 1,0 - - 9.1.1 Beauftragte für die Belange schwerbe-hinderter Menschen

Aufnahme des Vermerks

E 6.................... 2,0 - - 9.1.2 Hilfskraft für Schwerbehinderten Aufnahme des Vermerks10. kw 31.12.202010.1 -

E 8.................... 4,0 - 4,0 10.1.1 Bürosachbearbeitung Berlin -11. kw 31.12.202211.1 -

E 8.................... 4,0 - 4,0 11.1.1 Bürosachbearbeitung Berlin -12. kw 30.06.201812.1 -

AT (B 6)............ - - 1,0 12.1.1 Beauftragte für die Belange schwerbe-hinderter Menschen

Wegfall des Vermerks

E 6.................... - - 2,0 12.1.2 Hilfskraft für Schwerbehinderten Wegfall des Vermerks13. kw 31.12.201913.1 -

E 9b.................. 1,0 - 1,0 13.1.1 Medientechnik und Fahrbereitschaft Bonn

-

E 4.................... 1,0 - 1,0 -E 5.................... 2,0 - 2,0 13.1.2 Registratur E-Akte -E 8.................... 4,0 - 4,0 13.1.3 Bürosachbearbeitung Berlin -Zusammen....... 33,0 - 35,0

- 123 -

Bundesministerium 1112

Page 124: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 6...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 3...................... 8,0 - - - - - - - - 8,0 - - - -B 2...................... 1,0 9,0 6,0 - - - - - - - 8,0 - - -B 1...................... 11,0 11,0 5,0 - - - - - - - - - - -A 16.................... 3,0 3,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 15.................... 44,0 44,0 27,5 - - - - - - - - - - -A 14.................... 60,0 60,0 37,3 - - - - - - - - - - -A 13 h................. 39,0 39,0 34,7 - - - - - - - - - - -

A 13 g................. 9,0 9,0 4,0 - - - - - - - - - - -A 12.................... 24,0 24,0 15,6 - - - - - - - - - - -A 11..................... 15,0 15,0 6,2 - - - - - - - - - - -A 10.................... 3,0 3,0 4,8 - - - - - - - - - - -A 9 g................... - - 3,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 2,0 2,0 - - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 8...................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 225,0 225,0 150,1 - - - - - - 8,0 8,0 - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT (B 1)............... - - 3,0 - - - - - - - - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 11,5 12,5 12,9 - - - - - - - 1,0 - - -E 14.................... 47,0 45,0 63,2 - - - - - - 2,0 - - - -E 13.................... 22,0 22,0 27,1 - - - - - - - - - - -E 12.................... 22,0 23,0 29,3 - - - - - - - 1,0 - - -E 11..................... 46,5 46,5 43,3 - - - - - - - - - - -E 10.................... 8,5 7,5 14,3 - - - - - - 1,0 - - - -E 9b.................... 24,0 24,5 25,0 - - 0,5 1,0 - - 1,0 1,0 - - -E 9a.................... 39,5 40,5 34,3 - - 0,5 1,5 - - 1,0 1,0 - - -E 8...................... 15,0 16,0 14,5 - - - - - - - 1,0 - - -E 7...................... 50,5 49,5 35,9 - - - - - - 1,0 - - - -E 6...................... 40,5 33,5 42,3 - - - - - - 7,0 - - - -E 5...................... 8,0 16,5 14,3 - 0,5 - - - - - 8,0 - - -E 4...................... 7,0 7,0 6,9 - - - - - - - - - - -E 3...................... 2,5 3,5 3,9 - 1,0 - - - - - - - - -Zusammen.......... 344,5 347,5 367,2 - 1,5 1,0 2,5 - - 13,0 13,0 - - -Insgesamt........... 344,5 347,5 370,2 - 1,5 1,0 2,5 - - 13,0 13,0 - - -

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 B2; 2,9 B1; 1,0 A16; 9,0 A15; 20,7 A14; 7,9 A13h; 1,0 A13g; 6,6 A12; 6,0 A11; 1,0 A9m+Z; 1,0 A9m; 1,0 A8 (Zusammen: 59,1).

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 3,0 AT(B1); 5,9 E15; 17,9 E14; 13,2 E13; 4,6 E12; 5,5 E11; 3,0 E10; 1,5 E9b; 1,0 E9a; 1,5 E8; 1,0 E6; 1,0 E5 (Zusammen: 59,1).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 012. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

A 16................... 1,0 1,0 2.2 Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao

- 124 -

1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Page 125: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 428 012. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

E 14................... 1,0 1,0 2.1 Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

ku1. ku mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber /innen1.1 in Bes.-Gr. A 15

A 16.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -

Zu Titel 428 01

kw1. kw mit Ausscheiden der Stelleninha-

ber/innen1.2 schwerbehindert

E 6.................... 1,0 - 1,0 1.2.1 - -1.3 -

E 9b.................. 2,0 - 2,5 1.3.1 - Wegfall der StelleE 9a ................. 1,0 - 1,5 Wegfall der Stelle, Neue Stelle

2. kw2.2 mit Ausscheiden der Altersteilzeitbe-

schäftigtenE 9b.................. - - - 2.2.1 - Wegfall der Stelle, Neue StelleE 9a.................. - - 0,5 Wegfall der StelleZusammen....... 4,0 - 5,5

- 125 -

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 1113

Page 126: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Richterinnen und RichterR 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -R 8...................... 9,0 9,0 9,0 - - - - - - - - - - -R 6...................... 28,0 28,0 25,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 38,0 38,0 35,0 - - - - - - - - - - -Beamtinnen und BeamteA 15.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 14.................... 3,0 3,0 1,0 - - - - - - - - - - -

A 13 g+Z............. 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 13 g................. 11,0 11,0 8,0 - - - - - - - - - - -A 12.................... 8,0 8,0 6,0 - - - - - - - - - - -A 11..................... 1,0 1,0 3,0 - - - - - - - - - - -A 10.................... - - 2,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 11,0 11,0 8,0 - - - - - - - - - - -A 8...................... 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - - -

A 6 e................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 5...................... 2,0 2,0 3,0 - - - - - - - - - - -A 3...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 48,0 48,0 40,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 86,0 86,0 75,0 - - - - - - - - - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 12.................... 14,0 14,0 12,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 2,5 2,5 4,5 - - - - - - - - - - -E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 9,0 9,0 8,0 - - - - - - - - - - -E 8...................... 2,0 2,0 3,0 - - - - - - - - - - -E 7...................... 6,0 6,0 6,0 - - - - - - - - - - -E 6...................... 9,0 9,0 8,0 - - - - - - - - - - -E 5...................... 17,0 17,0 17,0 - - - - - - - - - - -E 4...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 4,5 4,5 3,0 - - - - - - - - - - -E 2...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 70,0 70,0 67,5 - - - - - - - - - - -

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A9m; 1,0 A3 (Zusammen: 2,0).

Daneben werden 14,0 beamtete Hilfskräfte (Tit. 422 02) beschäftigt.

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E8; 1,0 E2 (Zusammen: 2,0).

- 126 -

1114 Bundesarbeitsgericht

Page 127: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 1,0 2,0 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD2. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

R 6..................... - 1,0 2.1 Justizministerium Baden-WürttembergInsgesamt.......... 1,0 3,0

Zu Titel 428 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 2,0 3,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

kw1. kw mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber/innen1.1 -

A 3.................... 1,0 - 1,0 1.1.1 - -

Zu Titel 428 01

ku1. ku mit Ausscheiden der Stelleninha-

ber /innen1.1 in Bes.-Gr. A 5

E 3.................... 3,0 - 3,0 1.1.1 - -

kw1. kw mit Wegfall der Aufgabe1.1 -

E 6.................... 1,0 - 1,0 1.1.1 Vorlesekräfte für Blinde -

- 127 -

Bundesarbeitsgericht 1114

Page 128: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Richterinnen und RichterR 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -R 8...................... 10,0 10,0 10,0 - - - - - - - - - - -R 6...................... 33,0 33,0 32,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 44,0 44,0 43,0 - - - - - - - - - - -Beamtinnen und BeamteA 15.................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 14.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -

A 13 g+Z............. 1,0 1,0 0,8 - - - - - - - - - - -A 13 g................. 18,0 17,0 16,7 1,0 - - - - - - - - - -A 12.................... 18,0 18,0 10,8 - - - - - - - - - - -A 11..................... 2,0 2,0 3,6 - - - - - - - - - - -A 10.................... - - 3,0 - - - - - - - - - - -A 9 g................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 3,0 3,0 2,7 - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 7,0 7,0 5,0 - - - - - - - - - - -A 8...................... 5,0 5,0 5,5 - - - - - - - - - - -

A 6 e................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 5...................... 7,0 8,0 6,0 - 1,0 - - - - - - - - -Zusammen.......... 68,0 68,0 61,1 1,0 1,0 - - - - - - - - -Insgesamt........... 112,0 112,0 104,1 1,0 1,0 - - - - - - - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -E 12.................... 4,0 4,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 2,0 2,0 2,8 - - - - - - - - - - -E 10.................... 2,0 2,0 0,9 - - - - - - - - - - -E 9b.................... - - 3,0 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 10,0 6,0 6,0 4,0 - - - - - - - - - -E 8...................... 5,0 5,0 4,8 - - - - - - - - - - -E 7...................... 3,0 4,0 1,3 - 1,0 - - - - - - - - -E 6...................... 11,0 11,0 11,6 - - - - - - - - - - -E 5...................... 23,0 26,0 24,5 - 3,0 - - - - - - - - -E 4...................... 3,0 4,0 2,0 - 1,0 - - - - - - - - -E 3...................... 5,0 5,0 4,0 - - - - - - - - - - -E 2...................... 1,0 2,0 3,0 - 1,0 - - - - - - - - -Zusammen.......... 70,0 72,0 65,9 4,0 6,0 - - - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

Zu R 8: Davon 1 Vizepräsidentin oder Vizepräsident.

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Daneben werden 14,0 beamtete Hilfskräfte (Tit. 422 02) beschäftigt.

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 2,0 1,0 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

- 128 -

1115 Bundessozialgericht

Page 129: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 428 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 3,0 1,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD2. Sonstige Beurlaubungen

E 5..................... 1,0 - 2.1 Befristete Rente gemäß § 33 Abs. 2 TVöDInsgesamt.......... 4,0 1,0

- 129 -

Bundessozialgericht 1115

Page 130: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 9...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 6...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 2...................... 6,0 6,0 6,0 - - - - - - - - - - -A 16.................... 2,0 3,0 3,0 - - - - - 1,0 - - - - -A 15.................... 31,3 38,0 37,5 - - - - - - 1,0 - - 7,7 -A 14.................... 26,0 41,0 24,0 - 1,0 - 1,5 1,0 - - 1,0 - 12,5 -A 13 h................. 15,3 18,0 9,0 - 0,7 - - - 1,0 - - - 1,0 -

A 13 g................. 51,0 57,5 49,0 - - - 0,5 - - - - 1,0 7,0 -A 12.................... 65,7 85,0 56,0 - - - 8,0 - - - - - 11,3 -A 11..................... 30,5 46,5 23,5 - - - 8,0 - - - - 2,0 10,0 -A 10.................... 7,0 7,0 6,0 - - - - - - - - - - -A 9 g................... 5,0 7,0 13,0 - - - - - - - - - 2,0 -

A 9 m+Z.............. 2,0 3,0 2,0 - - - - - 1,0 - - - - -A 9 m.................. 1,0 - 1,0 - - - - 1,0 - - - - - -A 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - 1,0 1,0 -A 6 m.................. 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - -

A 6 e................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 5...................... 2,5 3,5 5,0 - - - - - 1,0 - - - - -A 2/3................... 1,0 1,0 - - - - - 1,0 - - - - 1,0 -Zusammen.......... 251,3 320,5 238,0 - 1,7 - 18,0 3,0 4,0 1,0 1,0 5,0 53,5 -

Titel 428 01 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... - 1,0 0,8 - - - - - 1,0 - - - - -E 14.................... 4,0 4,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 13.................... 3,0 3,0 4,0 - - - - - - - - - - -E 12.................... 9,0 13,0 16,5 - - - - - - - - - 4,0 -E 11..................... 9,5 15,5 27,5 - - - - - - 2,0 - - 8,0 -E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 1,0 3,5 3,0 - - - 0,5 - - - 2,0 - - -E 9a.................... 8,0 10,0 8,0 - - - - - - - 1,0 - 1,0 -E 8...................... 10,0 16,0 6,0 - - - 2,0 - - - - - 4,0 -E 7...................... 9,0 9,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 6...................... 18,5 22,5 26,5 - - - - - - 2,0 - - 6,0 -E 5...................... 19,8 20,8 15,5 2,0 - - - - 1,0 - 1,0 - 1,0 -E 4...................... 2,0 3,0 3,0 - 1,0 - - - - - - - - -E 3...................... 1,0 1,0 1,0 - 1,0 - - - - - - 1,0 - -Zusammen.......... 95,8 123,3 116,8 2,0 2,0 - 2,5 - 2,0 4,0 4,0 1,0 24,0 -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

Folgende Planstellen sind gesperrt: 1,5 A 14, 1,0 A 13 h, 1,5 A 13 g, 2,0 A 12, 1,0 A 11 (Zusammen: 7,0).

Zu Titel 428 01

Folgende Stellen sind gesperrt: 1,0 E 14, 1,0 E 13, 1,0 E 12, 1,0 E 9 b, 1,0 E 8, 2,0 E 5 (Zusammen: 7,0).

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 0,8 A15; 2,5 A14; 1,0 A13h; 1,5 A13g; 7,0 A12; 9,0 A11; 1,0 A9g (Zusammen: 22,8).

Daneben werden 3,0 beamtete Hilfskräfte (Tit. 422 02) sowie 9,0 Anwärterinnen und Anwärter (Tit. 422 03) beschäftigt.

- 130 -

1116 Bundesversicherungsamt

Page 131: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 0,8 E15; 3,5 E13; 5,0 E12; 11,5 E11; 1,0 E10; 1,0 E9b (Zusammen: 22,8).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

A 15................... 2,0 2,0 1.1 SPD-Fraktion des Deutschen BundestagesA 13 h................ 2,0 -A 13 g................ 2,0 4,0A 14................... 1,0 1,0 1.3 Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)A 12................... 1,0 1,0Zusammen......... 8,0 8,0

2. Langfristige BeurlaubungenZusammen......... 18,0 16,0 2.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

3. Sonstige BeurlaubungenA 12................... 2,0 2,0 3.2 BundeskanzleramtInsgesamt.......... 28,0 26,0

Zu Titel 428 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 2,0 5,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

ku1. ku mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber /innen1.3 in Bes.-Gr. A 12

A 13 g............... 2,0 - 2,0 1.3.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -1.5 in Bes.-Gr. A 10

A 13 g............... 1,0 - 1,0 1.5.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -1.6 in Bes.-Gr. A 2/3

A 5.................... 2,0 - 2,0 1.6.1 gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 HG 2000 -1.10 in Bes.-Gr. A 12

A 13 g............... 3,0 - 3,0 1.10.1 gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 HG 2000 -A 13 g............... 1,0 - 1,0 1.10.2 - -

1.11 in Bes.-Gr. A 9 mA 9 m+Z............ - - 1,0 1.11.1 gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 HG 2000 Wirksamwerden des Vermerks

1.12 in Bes.-Gr. A 11A 13 g............... 2,0 - 2,0 1.12.1 gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 5 HG 2001 -

1.13 in Bes.-Gr. A 2/3A 5.................... - - 1,0 1.13.1 gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 5 HG 2001 Wirksamwerden des Vermerks

1.16 in Bes.-Gr. A 12A 13 g............... 3,0 - 3,0 1.16.1 gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 5 HG 2001 -

2. ku2.1 in Bes.-Gr. A 14

A 13 h............... - - 1,0 2.1.2 spätestens 31.12.2017 Wirksamwerden des VermerksA 15.................. 1,0 - 1,0 2.1.3 - -

3. ku3.1 in Bes.-Gr. A 14

A 15.................. 1,0 - 1,0 3.1.2 KV/RV -Zusammen....... 16,0 - 19,0

kw1. kw1.1 -

A 6 e................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -A 5.................... 1,0 - 1,0 -

- 131 -

Bundesversicherungsamt 1116

Page 132: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

1.3 -A 14.................. - - 1,0 1.3.1 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem

GesundheitsfondsUmsetzung der Planstelle

A 13 g............... - - 0,5 Umsetzung der PlanstelleA 12.................. - - 7,0 Umsetzung der PlanstelleA 11.................. - - 5,0 Umsetzung der PlanstelleA 12.................. - - 1,0 1.3.2 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem

StrukturfondsUmsetzung der Planstelle

A 11.................. - - 2,0 Umsetzung der PlanstelleA 11.................. - - 1,0 1.3.3 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem

Ausgleichsfonds PVUmsetzung der Planstelle

A 14.................. - - 0,5 1.3.4 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem Innovationsfonds

Umsetzung der Planstelle

2. kw mit Ausscheiden der Planstellenin-haber/innen

2.1 -A 16.................. 1,0 - 2,0 2.1.1 - Wirksamwerden des VermerksZusammen....... 3,0 - 22,0

Zu Titel 428 01

ku1. ku 01.01.20191.1 in Bes.-Gr. A 11

E 6.................... 1,0 - 1,0 1.1.1 Organisations- und Personalmanage-ment

-

kw2. kw2.2 -

E 5.................... - - 1,0 2.2.1 Stelleneinsparung HG 2012 Wirksamwerden des Vermerks2.3 -

E 8.................... - - 1,0 2.3.1 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem Strukturfonds

Umsetzung der Stelle

E 8.................... - - 1,0 2.3.2 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem Innovationsfonds

Umsetzung der Stelle

2.4 mit Ausscheiden der Altersteilzeitbe-schäftigten

E 9b.................. - - 0,5 2.4.1 - Umsetzung der Stelle3. kw 31.12.20173.1 -

E 15.................. - - 1,0 3.1.1 Aufsicht über die Verwaltungsausgaben der DRV-Bund und Knappschaft -Bahn-See

Wirksamwerden des Vermerks

Zusammen....... - - 4,5

Tgr. 01 - Aufwendungen für die Prüfung der Kranken- und Pflegekassen

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 11Beamtinnen und BeamteB 2...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 16.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 15.................... 7,0 7,0 6,0 - - - - - - - - - - -A 14.................... 4,0 4,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 13 h................. - - 1,0 - - - - - - - - - - -

A 13 g................. 35,5 35,5 30,0 - - - - - - - - - - -A 12.................... 53,5 53,5 48,0 - - - - - - - - - - -A 11..................... 11,5 11,5 8,0 - - - - - - - - - - -A 10.................... 2,0 2,5 1,0 - - - - - 0,5 - - - - -A 9 g................... 1,0 1,0 5,0 - - - - - - - - - - -

- 132 -

1116 Bundesversicherungsamt

Page 133: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

A 6 m.................. 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -

A 6 e................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -A 5...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 118,5 119,0 104,0 - - - - - 0,5 - - - - -

Titel 428 11 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 13.................... 3,0 3,0 - - - - - - - - - - - -E 12.................... 4,0 4,0 4,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 14,0 14,0 13,0 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 1,5 1,5 2,5 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 7,0 7,0 6,0 - - - - - - - - - - -E 8...................... 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 6...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -E 5...................... 7,0 7,0 7,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 39,5 39,5 35,5 - - - - - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 11

Folgende Planstellen sind gesperrt: 1,0 A 15, 1,0 A 14, 1,0 A 12 (Zusammen: 3,0).

Zu Titel 428 11

Folgende Stellen sind gesperrt: 3,0 E 13, 1,0 E 9 b, 1,0 E 6 (Zusammen: 5,0).

Erläuterungen:

Zu Titel 422 11

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 0,5 A13g; 0,5 A12; 1,5 A11 (Zusammen: 2,5).

Daneben werden 2,0 Anwärterinnen und Anwärter (Tit. 422 13) beschäftigt.

Zu Titel 428 11

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E11; 1,5 E9b (Zusammen: 2,5).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 111. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 1,0 4,0 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD2. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

A 12................... 1,0 1,0 2.1 SPD-Fraktion des Deutschen BundestagesInsgesamt.......... 2,0 5,0

- 133 -

Bundesversicherungsamt 1116

Page 134: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 428 111. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 1,5 0,5 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 11

kw1. kw1.1 mit Ausscheiden der Altersteilzeitbe-

schäftigtenA 10.................. - - 0,5 1.1.1 - Wirksamwerden des Vermerks

Zu Titel 428 11

kw1. kw mit Ausscheiden der Stelleninha-

ber/innen1.2 -

E 9a.................. 1,0 - 1,0 1.2.1 - -2. kw2.2 mit Ausscheiden der Altersteilzeitbe-

schäftigtenE 9b.................. 0,5 0,5 0,5 2.2.1 - -Zusammen....... 1,5 0,5 1,5

Tgr. 02 - Aufwendungen für die Prüfung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 21Beamtinnen und BeamteA 15.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -

A 13 g................. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 12.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 9 g................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - - -

Titel 428 21 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 5...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -

- 134 -

1116 Bundesversicherungsamt

Page 135: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Tgr. 03 - Aufwendungen für die Verwaltung von Fonds in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegever-sicherung sowie für die Zulassung von Disease-Management-Programmen

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 31Beamtinnen und BeamteA 15.................... 8,7 - - - - - - - - 1,0 - 7,7 - -A 14.................... 14,0 - - 1,0 - 1,5 - - - - 1,0 12,5 - -A 13 h................. 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - -

A 13 g................. 7,5 - - - - 0,5 - - - - - 7,0 - -A 12.................... 20,3 - - 1,0 - 8,0 - - - - - 11,3 - -A 11..................... 18,0 - - - - 8,0 - - - - - 10,0 - -A 9 g................... 2,0 - - - - - - - - - - 2,0 - -

A 8...................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - -Zusammen.......... 72,5 - - 2,0 - 18,0 - - - 1,0 1,0 52,5 - -

Titel 428 31 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 12.................... 3,0 - - - - - - - - - - 3,0 - -E 11..................... 6,0 - - - - - - - - - - 6,0 - -E 9b.................... - - - - - 0,5 - - 0,5 - - - - -E 9a.................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - -E 8...................... 5,0 - - - - 2,0 - - - - - 3,0 - -E 6...................... 5,0 - - - - - - - - - - 5,0 - -E 5...................... 1,0 - - - - - - - - - - 1,0 - -Zusammen.......... 21,0 - - - - 2,5 - - 0,5 - - 19,0 - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 31

1. Zu lfd. Nr. 1.1.1 der kw-Vermerke: Folgende Planstellen sind gesperrt: 3,0 A 12, 5,0 A 11 (Zusammen: 8,0).

2. Zu lfd. Nr. 1.1.2 der kw-Vermerke: Folgende Planstellen sind gesperrt: 1,0 A 12, 2,0 A 11 (Zusammen: 3,0).

3. Zu lfd. Nr. 1.1.3 der kw-Vermerke: Folgende Planstelle ist gesperrt: 1,0 A 11.

4. Zu lfd. Nr. 1.1.4 der kw-Vermerke:: Folgende Planstelle ist gesperrt: 0,5 A 14.

Zu Titel 428 31

1. Zu lfd. Nr. 1.1.1 der kw-Vermerke: Folgende Stelle ist gesperrt: 1,0 E 8.

2. Zu lfd. Nr. 1.1.2 der kw-Vermerke: Folgende Stelle ist gesperrt: 1,0 E 8.

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 311. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 2,0 - 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

- 135 -

Bundesversicherungsamt 1116

Page 136: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 31

kw1. kw1.1 -

A 15.................. 5,2 - - 1.1.1 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem Gesundheitsfonds

Aufnahme des Vermerks

A 14.................. 9,0 - - Umsetzung der Planstelle, Aufnahme des Vermerks

A 13 h............... 1,0 - - Aufnahme des VermerksA 13 g............... 5,5 - - Umsetzung der Planstelle, Aufnahme

des VermerksA 12.................. 15,3 - - Umsetzung der Planstelle, Aufnahme

des VermerksA 11.................. 9,0 - - Umsetzung der Planstelle, Aufnahme

des VermerksA 9 g................. 2,0 - - Aufnahme des VermerksA 8.................... 1,0 - - Aufnahme des VermerksA 14.................. 1,0 - - 1.1.2 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem

StrukturfondsAufnahme des Vermerks

A 12.................. 1,0 - - Umsetzung der PlanstelleA 11.................. 3,0 - - Umsetzung der Planstelle, Aufnahme

des VermerksA 14.................. 2,0 - - 1.1.3 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem

Ausgleichsfonds PVAufnahme des Vermerks

A 12.................. 1,0 - - Aufnahme des VermerksA 11.................. 3,0 - - Umsetzung der Planstelle, Aufnahme

des VermerksA 14.................. 1,0 - - 1.1.4 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem

InnovationsfondsUmsetzung der Planstelle, Aufnahme des Vermerks

A 15.................. 2,5 - - 1.1.5 mit Wegfall der Refinanzierung aus Ge-bühreneinnahmen (Disease-Manage-ment-Programm)

Aufnahme des Vermerks

A 14.................. 1,0 - - Aufnahme des VermerksA 13 g............... 2,0 - - Aufnahme des VermerksA 12.................. 2,0 - - Aufnahme des VermerksA 11.................. 3,0 - - Aufnahme des VermerksZusammen....... 70,5 - -

Zu Titel 428 31

kw1. kw1.1 -

E 8.................... 1,0 - - 1.1.1 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem Strukturfonds

Umsetzung der Stelle

E 8.................... 2,0 - - 1.1.2 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem Innovationsfonds

Umsetzung der Stelle, Aufnahme des Vermerks

E 12.................. 3,0 - - 1.1.3 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem Gesundheitsfonds

Aufnahme des Vermerks

E 11.................. 3,0 - - Aufnahme des VermerksE 8.................... 2,0 - - Aufnahme des VermerksE 6.................... 5,0 - - Aufnahme des VermerksE 5.................... 1,0 - - Aufnahme des VermerksE 11.................. 2,0 - - 1.1.4 mit Wegfall der Refinanzierung aus dem

Ausgleichsfonds PVAufnahme des Vermerks

E 11.................. 1,0 - - 1.1.5 mit Wegfall der Refinanzierung aus Ge-bühreneinnahmen (Disease-Manage-ment-Programm)

Aufnahme des Vermerks

E 9a.................. 1,0 - - Aufnahme des Vermerks1.2 mit Ausscheiden der Altersteilzeitbe-

schäftigtenE 9b.................. - - - 1.2.1 - Wirksamwerden des Vermerks, Umset-

zung der StelleZusammen....... 21,0 - -

- 136 -

1116 Bundesversicherungsamt

Page 137: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Anlage zu den Stellenplänen des Epl. 11Darstellung der den Planstellen zugeordneten Amtsbezeichnungen

Bes.-Gr. Kap. Amtsbezeichnungen(Grundamtsbezeichnung in Fettdruck)

1 2 3

B 11 1112 Staatssekretärin oder Staatssekretär

B 9 1112 Ministerialdirektorin oder Ministerialdirektor

1116 Präsidentin oder Präsident des Bundesversicherungsamtes

B 6 1112 Ministerialdirigentin oder Ministerialdirigent

1113 Präsidentin und Professorin oder Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-beitsmedizin

1116 Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesversicherungsamtes

B 3 1113 Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

1112 Ministerialrätin oder Ministerialrat

B 2 1113, 1116 Abteilungspräsidentin oder Abteilungspräsident

B 1 1113 Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

A 16 1113, 1116 Leitende Regierungsdirektorin oder Leitender Regierungsdirektor

1113 Leitende Wissenschaftliche Direktorin oder Leitender Wissenschaftlicher Direktor

1112 Ministerialrätin oder Ministerialrat

A 15 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Direktorin oder Direktor

1112, 1113 Technische Direktorin oder Technischer Direktor

A 14 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Oberrätin oder Oberrat

1112, 1113 Technische Oberrätin oder Technischer Oberrat

A 13 h 1112, 1113, 1116 Rätin oder Rat

1112, 1113 Technische Rätin oder Technischer Rat

A 13 g+Z 1114, 1115 Oberamtsrätin oder Oberamtsrat

A 13 g 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Oberamtsrätin oder Oberamtsrat

1112 Erster Kriminalhauptkommissar

1112, 1113, 1116 Technische Oberamtsrätin oder Technischer Oberamtsrat

A 12 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Amtsrätin oder Amtsrat

1112, 1113 Technische Amtsrätin oder Technischer Amtsrat

A 11 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Amtfrau oder Amtmann

1112, 1113 Technische Amtfrau oder Technischer Amtmann

A 10 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Oberinspektorin oder Oberinspektor

1112, 1113 Technische Oberinspektorin oder Technischer Oberinspektor

A 9 g 1112, 1113, 1115, 1116

Inspektorin oder Inspektor

A 9 m+Z 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Amtsinspektorin oder Amtsinspektor

1112 Technische Amtsinspektorin oder Technischer Amtsinspektor

A 9 m 1112, 1113, 1114, 1115, 1116

Amtsinspektorin oder Amtsinspektor

1112 Technische Amtsinspektorin oder Technischer Amtsinspektor

- 137 -

ÜbersichtAmtsbezeichnungen

11

Page 138: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...der Förderperiode 2014 - 2020. Das BMAS ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Programmes, an dessen Durchfüh-rung sich auch andere Bundesressorts

Bes.-Gr. Kap. Amtsbezeichnungen(Grundamtsbezeichnung in Fettdruck)

1 2 3

A 8 1112, 1113, 1114,

1115, 1116Hauptsekretärin oder Hauptsekretär

1112 Technische Hauptsekretärin oder Technischer Hauptsekretär

A 7 1112 Obersekretärin oder Obersekretär

1112 Technische Obersekretärin oder Technischer Obersekretär

A 6 m 1112, 1116 Sekretärin oder Sekretär

1112 Technische Sekretärin oder Technischer Sekretär

A 6 e 1112, 1114, 1115, 1116

Erste Hauptwachtmeisterin oder Erster Hauptwachtmeister

1112, 1116 Oberamtsmeisterin oder Oberamtsmeister

1112 Technische Oberamtsmeisterin oder Technischer Oberamtsmeister

A 5 1114, 1115, 1116 Erste Hauptwachtmeisterin oder Erster Hauptwachtmeister

1112, 1114, 1116 Oberamtsmeisterin oder Oberamtsmeister

1112 Technische Oberamtsmeisterin oder Technischer Oberamtsmeister

A 3 1114 Oberwachtmeisterin oder Oberwachtmeister

R 10 1114 Präsidentin oder Präsident des Bundesarbeitsgerichts

1115 Präsidentin oder Präsident des Bundessozialgerichts

R 8 1114 Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts

1115 Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundessozialgerichts

1114 Vorsitzende Richterin oder Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht

1115 Vorsitzende Richterin oder Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht

R 6 1114 Richterin oder Richter am Bundesarbeitsgericht

1115 Richterin oder Richter am Bundessozialgericht

- 138 -

11 ÜbersichtAmtsbezeichnungen