Haustürgeschäfte - Arbeitsblatt 5 - Lösung Web viewZivR Kap. 4 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften – Arbeitsblatt 7 – Lösung . 10. Lösen Sie bitte die folgenden Fälle:

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Haustrgeschfte - Arbeitsblatt 5 - Lsung

ZivR Kap. 4 Widerrufsrecht bei Haustrgeschften Arbeitsblatt 7 Lsung

10. Lsen Sie bitte die folgenden Flle:

Fall 1

K mchte durch Schreibarbeiten einen Nebenverdienst erzielen. Auf eine entsprechende Zeitungsanzeige eines Schreibbros bittet er um den Besuch eines Mitarbeiters des Bros. Dieser verkauft ihm im Laufe des Gesprches eine Schreibmaschine. Kann K widerrufen?

Im vorliegenden Fall hat K kein Widerrufsrecht, da bereits kein Haustrgeschft im Sinne des 312 BGB vorliegt.

Zwar wurde der Vertrag vorliegend in der Privatwohnung des K geschlossen ( 312 I Nr. 1 BGB); dass K selbst um den Besuch gebeten hat, schadet entgegen 312 III Nr. 1 BGB nicht, da bei seinem Anruf beim Schreibbro nur auf eine Vereinbarung ber Schreibarbeiten zielte, nicht indes auf den Kauf einer Schreibmaschine. Insoweit trat der berraschungseffekt ein, den das Gesetz auszugleichen sucht.

Indes schtzt 312 BGB ausschlielich den Verbraucher. Verbraucher ist nach 13 BGB jede natrliche Person, die das Rechtsgeschft zu einem Zweck abschliet, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstndigen beruflichen Ttigkeit zugerechnet werden kann. Vorliegend erwirbt K die Schreibmaschine, um damit nebenberuflich Schreibarbeiten durchzufhren, also einer gewerblichen Ttigkeit nachzugehen.

Somit wird K nicht von 312 BGB geschtzt; ein Widerrufsrecht steht ihr damit nicht zu.

Fall 2

A wird am 1. Februar in der Fugngerzone von einer Werberin des Buchklubs V angesprochen und zum Erwerb einer 20bndigen Enzyklopdie berredet. Im nahegelegenen Ladenlokal unterschreibt sie das Auftragsformular, welches sieben vorgedruckte Abstze in gleicher Gre enthlt; im fnften Absatz wird auf das Widerrufsrecht der A hingewiesen. Ist die am 25. Februar abgegebene Widerrufserklrung der A wirksam?

Vorliegend ist der Anwendungsbereich des 312 BGB erffnet. Es handelt sich um einen Verbrauchervertrag, da A die Bcher nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken erwerben will ( 13 BGB), V andererseits Unternehmer im Sinne des 14 BGB ist. Sachlich ist hier die Situation des 312 I Nr. 3 BGB gegeben, da A auf einer ffentlichen Verkehrsflche berraschend angesprochen und im Anschluss daran zum Vertragsschluss bewegt wurde.

Fraglich ist, ob die A von ihrem Widerrufsrecht rechtzeitig Gebrauch gemacht hat. Die Widerrufsfrist betrgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der ordnungsgemen Belehrung ber das Widerrufsrecht durch den Unternehmer ( 355 I 2, II 1 BGB).

Entscheidend ist hierfr, dass dem Verbraucher Inhalt und Bedeutung der Belehrung klar vor Augen gefhrt werden. Dem kann auch dadurch Rechnung getragen werden, dass die Belehrung auf dem Auftragsformular steht. Dann ist aber entsprechend dem Sinn des 355 II 1 BGB notwendig, dass die Belehrung aus dem sonstigen Text des Formulars in einer vom Kunden nicht zu bersehenden Weise herausgehoben ist. In diesem Fall ist die Widerrufsbelehrung nicht drucktechnisch deutlich gestaltet, so dass die zweiwchige Widerrufsfrist nicht begonnen hat.

In diesem Fall betrgt die Widerrufsfrist sechs Monate ab Vertragsschluss ( 355 III 1 BGB). Da diese Frist noch nicht abgelaufen war, war die Widerrufserklrung der A wirksam.

ZivR Kap. 4 Widerrufsrecht bei Haustrgeschften Arbeitsblatt 7 Lsung

Fall 3

Im Fall 2 wird der erste Buchband, den A in der Zwischenzeit erhalten hat, bereits am 10. Februar bei einem Brand in der Wohnung der A zerstrt, ohne dass diese ein Verschulden am Brand trifft. Am 12. Februar weist ein Bekannter die A auf ihr Widerrufsrecht hin. Kann A den Vertrag wirksam widerrufen und den gezahlten Kaufpreis zurckverlangen? Muss sie das zerstrte Buch ersetzen?

Das Widerrufsrecht der A bleibt von der Zerstrung des Vertragsgegenstandes unberhrt.

Als Folge des Widerrufs sind gem 357 I 1, 346 I BGB die empfangenen Leistungen zurckzugewhren. Somit kann A den gezahlten Kaufpreis zurckverlangen, muss seinerseits aber das empfangene Buch zurckgeben.

Da dieses bei dem Brand zerstrt wurde, schuldet A an sich Wertersatz gem 346 II 1 Nr. 3 BGB. Die Pflicht zum Wertersatz ist aber dann ausgeschlossen, wenn A kein Verschulden an dem Untergang der Sache trifft ( 346 III 1 Nr. 3 BGB); Mastab ist hierbei die Sorgfalt, die A in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Etwas anderes wrde dann gelten, wenn A ordnungsgem ber ihr Widerrufsrecht belehrt worden wre oder andersweitig davon Kenntnis erlangt htte, da sie in diesem Fall mit der Rckgabe der Sache htte rechnen mssen und zu besonders sorgfltigem Umgang mit dieser verpflichtet gewesen wre (vgl. 357 III 3 BGB). Wie gesehen, fehlt es vorliegend aber an einer solchen ordnungsgemen Belehrung; Kenntnis von ihrem Widerrufsrecht erlangt die A erst nach dem Brand. Deshalb kann sich A mit Erfolg auf 346 III 1 Nr. 3 BGB berufen. Sie muss keinen Ersatz fr das untergegangen Buch leisten und kann gleichwohl den Kaufpreis zurckverlangen.