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Titelthema: S. 4 Hauswirtschaft 2020 vielseitig - zukunftsfähig - innovativ Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Kreisverband Straubing-Bogen www.vlf-bayern.de Ausgabe: 02/2019 Geschäftsstelle: Kolbstraße 5a 94315 Straubing Tel.: 09421 8006-504 [email protected] Vorsitzender: Josef Peringer Geschäftsführer: Josef Groß

Hauswirtschaft 2020 ...Kürbishof Schnell bei Schwabach. Auf 100 ha werden hier Kürbisse angebaut und in der hofeigenen Ölmühle zu Kernöl und vielen weiteren Produkten ver-arbeitet

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Titelthema: S. 4

Hauswirtschaft 2020 vielseitig - zukunftsfähig - innovativ

Verband für

landwirtschaftliche Fachbildung

Kreisverband Straubing-Bogen

www.vlf-bayern.de

Ausgabe: 02/2019 Geschäftsstelle:

Kolbstraße 5a 94315 Straubing

Tel.: 09421 8006-504 [email protected]

Vorsitzender: Josef Peringer

Geschäftsführer: Josef Groß

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Inhalt Grußwort ................................................................................ 3

Hauswirtschaft 2020 ................................................................ 4

vlf-Rückblick ............................................................................ 5

Veranstaltungen ...................................................................... 7

Ausbildung und Schule ........................................................... 12

Hauswirtschaft.................................................................... 12

Landwirtschaft .................................................................... 13

Aktuelle Informationen des Amtes ........................................... 14

L 1 Förderung ..................................................................... 14

L 2 Bildung und Beratung .................................................... 17

L 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen ................................... 17

L 2.2 Landwirtschaft............................................................ 21

Bereich Forsten .................................................................. 23

FZ L 3.2 Agrarökologie ........................................................ 26

Informationen aus weiteren Fachzentren.................................. 28

FZ L 3.1 Pflanzenbau ........................................................... 28

FZ L 3.5 Rinderzucht ........................................................... 30

FZ L 3.6 Rinderhaltung ........................................................ 31

FZ L 3.7 Schweinezucht und -haltung ................................... 36

FZ L 3.10 Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Niederbayern 38

FZ L 3.11 Diversifizierung und Strukturentwicklung ................ 40

FZ L 3.P Prüfdienst.............................................................. 42

Impressum ............................................................................ 44

Titelfoto:

Szenen aus dem Unterrichtsalltag an der Landwirtschaftsschule

Straubing, Abteilung Hauswirtschaft

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Grußwort

Liebe Mitglieder, „Der Zorn der Bauern“ war ein Kommentar überschrieben, der am 23. Oktober 2019, dem Tag nach den bundesweiten Bauern-Demos, im Straubinger Tagblatt erschienen ist. Der Autor zeigt dabei großes Verständnis für den Unmut der Landwirte, die „zu Buhmännern gemacht und als Umwelt-sünder und Tierschinder abgestempelt werden“. Er mahnt sachliche Diskussionen über die Ursache der Probleme an, verlangt von der Politik, sich der Frage zu stellen, was die Bauern überhaupt leisten können und fordert auch die Ver-braucher zum Handeln auf. Selten genug heutzutage, dass ein Medienver-treter in den hitzigen Diskussionen um Artenvielfalt, Gewässerschutz und Tier-wohl auch einmal die Perspektive wechselt und Verständnis für die Landwirte zeigt. Wichtiger denn je ist es, auch abseits von Demos landwirtschaftliche Themen mitten in die Gesellschaft zu transportieren und dabei auch die junge Genera-tion zu erreichen. Am Internet und den sozialen Medien führt dabei kein Weg vorbei. Die Arbeitsgemeinschaft der Meisterinnen und Meister im vlf Nieder-bayern (VLM) hat die Zeichen der Zeit erkannt und bietet heuer erstmals einen „social media-Workshop“ an. Unter Anleitung von Georg Mayerhofer, „Landwirt des Jahres 2017“, und Lutz Staacke, dem social media-Experten des Deut-schen Landwirtschaftsverlages, werden die Teilnehmer in Theorie und Praxis geschult, wie man vom Landwirt zum „Erklärbauer“ wird. (Unter www.erklaerbauer.de findet man übrigens den sehenswerten Blog vom „Landwirt des Jahres 2019“). Themenwechsel: Haben Sie sich über unseren Titel „Hauswirtschaft 2020“ ge-wundert? Wäre nicht erstaunlich, weil hauswirtschaftliche Dienstleistungen zwar allgegenwärtig und zukünftig noch wichtiger als heute sind, in der öffent-lichen Wahrnehmung aber kaum eine Rolle spielen. Die Aus- und Fortbildung in der Hauswirtschaft lohnt sich! Ein interessantes Schnupperangebot bietet die Landwirtschaftsschule Straubing. Nähere Informationen dazu auf Seite 12. Zuletzt noch eine Erinnerung an unseren Fotowettbewerb „Artenvielfalt in der Landwirtschaft“ (siehe auch S. 22). Einsendeschluss ist der 30. November 2019. Machen Sie mit, es gibt attraktive Preise zu gewinnen! Ihr

Josef Groß Geschäftsführer des Kreisverbandes Straubing-Bogen

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Hauswirtschaft 2020 Vielseitig – zukunftsfähig – innovativ Der demografische und gesellschaftliche Wandel ist in vollem Gange. Was frü-her im Haushalt privat geleistet wurde, wird heute immer öfter in professionelle Hände gelegt. Berufe rund um die Hauswirtschaft gewinnen deshalb immer mehr an Bedeutung: Sie sind modern, attraktiv und perspektivenreich. Gute Voraussetzungen für eine qualifizierte und auch gut bezahlte Tätigkeit im Berufsfeld Hauswirtschaft bieten ein Abschluss als „Hauswirtschafterin“ und ei-ne sich anschließende Fortbildung, z. B. zur Hauswirtschaftsmeisterin, Dorf-helferin, Technikerin oder Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsma-nagement. Auskunft über die Möglichkeiten im Berufsfeld Hauswirtschaft gibt die Bildungsberaterin, Frau Pichler unter Tel.: 09421 8006-212.

Hauswirtschaftliche Fachkräfte arbeiten zunehmend nicht nur in privaten sowie gehobenen Haushalten, sondern auch in landwirtschaftlichen Unternehmen mit Direktvermarktung, Gäste-

beherbergung oder Bauernhofcafé als Fach- und Führungskräfte in sozialen Einrichtungen wie Kitas,

Senioreneinrichtungen, Behinderteneinrichtungen oder in Großhaushalten, wie in Krankenhäusern, Kurkliniken, Tagungs-

stätten.

Manche wagen den Schritt in die Selbstständigkeit und gründen ein Dienst-leistungsunternehmen, wie einen hauswirtschaftlichen Fachservice oder einen Cateringservice. Neu: Die Landwirtschaftsschule Straubing, Abteilung Hauswirtschaft, wurde mit der neuen Bayerischen Agrarschulordnung vom 5. September 2019 zur Fachschule für Ernährung und Haushaltsführung umbenannt. Sie ist eine Fachschule in Teilzeitform (Dauer ca. 20 Monate), die lehrt, einen Haushalt fachkundig zu führen – egal, ob für die eigene Familie oder für ein Einkommen auf der Basis hauswirtschaftlicher Kompetenzen. Im Mittelpunkt der Fachschule stehen praktische Fertigkeiten und ein breites Fachwissen im Familien- und Haushaltsmanagement. Die Fachschule stärkt die Persönlichkeit und fördert unternehmerisches Denken und Handeln. Zu-dem vermittelt sie die pädagogische Eignung, um Personen anzuleiten und auszubilden. Um Schulbesuch, Berufstätigkeit und Familie zu vereinen, findet der Unterricht in Teilzeitform statt, d. h. Unterricht an ein oder zwei Tagen je Schulwoche. Nach Bestehen der Fachschule sind die Studierenden berechtigt, die Bezeichnung "Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung" zu führen. Nach Abschluss der Fachschule kann bei ausreichender Berufspraxis die Ab-schlussprüfung zur Hauswirtschafterin nach Berufsbildungsgesetz abgelegt werden. Im Rahmen ihres Schulprojektes laden die aktuellen Studierenden der Land-wirtschaftsschule ein zum „Erlebnistag Hauswirtschaft“ am Freitag, 22. No-vember 2019 von 14:00 bis 17:00 Uhr. Weitere Informationen dazu auf Seite 12.

Ingeborg Hüllbusch

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vlf-Rückblick

Politikergespräch

Alljährlich laden der vlf Straubing-Bogen und der BBV-Kreisverband Abgeord-nete und weitere Vertreter der Politik zu einem Meinungsaustausch ein. Wäh-rend von Seiten des Berufsstandes vor allem die aktuellen agrarpolitischen Themen angesprochen wurden, richteten die vlf-Vertreter den Fokus auf die Aus- und Fortbildung des Berufsnachwuchses in der Land- und Hauswirt-schaft. Auf besonderes Interesse stießen die Ausführungen von Hilde Trip-haus, Leiterin der Abteilung Bildung und Beratung am AELF Straubing, die mit eindrucksvollem Zahlenmaterial den Strukturwandel im Landkreis aufzeigte.

Sommerlehrfahrt an die Mosel

An die idyllische Mosel und ins Großherzogtum Luxemburg führte die Som-

merlehrfahrt des vlf Straubing-Bogen. Erster Stopp bei der Anreise war der

Kürbishof Schnell bei Schwabach. Auf 100 ha werden hier Kürbisse angebaut

und in der hofeigenen Ölmühle zu Kernöl und vielen weiteren Produkten ver-

arbeitet. Über die Domstadt Speyer ging es weiter in die alte Römerstadt Trier.

Höhepunkt der Stadtführung war neben der berühmten Porta Nigra die Besich-

tigung des mächtigen Trierer Doms, der ältesten Bischofskirche in Deutsch-

land. Nach einer Schifffahrt auf der Mosel stand der Besuch des Weinguts

Harald Feilen

in Neumagen-

Dhron auf

dem Pro-

gramm.

„Weinanbau

live“ erlebten

die Teilneh-

mer bei ei-

nem Spazier-

gang mit dem

Winzer durch seinen Weinberg. Der dritte Tag stand ganz im Zeichen des

Großherzogtums Luxemburg. Nach der Fahrt durch das moderne Regie-

rungsviertel führte der Stadtrundgang vorbei am großherzoglichen Palast auf

die Mauern der alten Festung, die gerne als „schönster Balkon Europas“ be-

zeichnet wird. Interessante Einblicke in die Aufzucht und Vermarktung von Li-

mousin-Rindern gewährte der Betriebsleiter des Mutterkuhbetriebes Majerus-

Clemens. Nach einer Führung durch die Sektkellerei Poll Fabaire mit an-

schließender Verkostung waren alle Teilnehmer überzeugt, dass in Luxem-

burg Sekt gekeltert wird, der dem Champagner in nichts nachsteht. Schluss-

punkt der Reise war der Halt auf dem Aussichtspunkt Cloef mit grandiosem

Blick auf die weltberühmte Saarschleife (siehe Foto).

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Almwanderung im Hochriesgebiet

Die beliebte Almwanderung des vlf Straubing-Bogen führte diesmal von Grainbach am Samerberg im Chiemgau zur idyllisch gelegenen Käseralm nahe der Mittelstation der Hochriesbahn. Die Tour war so gewählt, dass sie auch für weniger geübte Wanderer zu schaffen war. In eineinhalb Stunden erreichten die Ehemaligen mit der Käseralm ihr Ziel. Gipfelstürmer unter den Wanderfreunden nutzten dann noch die Gelegenheit, mit der Seilbahn zur Bergstation des Hochries auf 1569 m hinaufzufahren. Von dort bot sich eine herrliche Fernsicht auf die hohen Tauern und das nahe Kaisergebirge, während der Blick ins Alpenvorland durch mystische Wolkenfelder etwas verhangen war. Auf der Rückfahrt machte die Gruppe Halt im wunderschönen

Hofcafé der Familie Reichenspurner in Untergünzl bei Altötting. In dem vor zwei Jahren neu gebauten Gebäude in ruhiger Alleinlage können die Gäste aus einem reichhaltigen Angebot an ausschließlich mit regionalen Produk-ten hergestellten Brotzeiten und selbstgebackenen Kuchen auswäh-len.

Gemütliche Einkehr auf der Käseralm

Franz Fuchs zum 70. Geburtstag gratuliert

Fast ein Vierteljahrhundert lang hat sich Leitender Landwirtschaftsdirektor a.D. Franz Fuchs auf Kreis- und Bezirksebene für den vlf und den VLM stark ge-macht. Anlässlich seines runden Geburtstages besuchte ihn eine Abordnung von vlf-Vertretern aller Ebenen in seinem Privathaus in Landau a. d. Isar. Lan-desvorsitzender Hans Koller hob in seiner kurzen Geburtstagslaudatio die Ver-dienste von Franz Fuchs hervor und würdigte seinen Einsatz für die Aus- und Fortbildung in der Landwirtschaft. Er erinnerte daran, dass der Landesverband den Jubilar aufgrund seiner herausragenden Leistungen bereits mit dem Gol-denen Verbandsabzeichen und der Ehrenmitgliedschaft ausgezeichnet und der Kreisverband Straubing-Bogen ihn zum Ehrengeschäftsführer ernannt hat. Franz Fuchs war von 1991 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre

2014 Geschäftsführer des vlf Strau-bing-Bogen. Von 1993 bis 2009 war er Bezirksgeschäftsführer des vlf Nie-derbayern. Der aktuelle Bezirks- und Kreisgeschäftsführer Josef Groß und die Frauenvorsitzende Roswitha Kammermeier zeigten sich erfreut, dass Franz Fuchs immer noch treuer Teilnehmer von vielen vlf-Veranstal-tungen ist und so seine Verbunden-heit zum Verband zeigt.

Franz Fuchs, Theresia Fuchs, Landesvorsitzender Hans Koller (v. re.)

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Veranstaltungen

Dienstag, 19.11./ Dienstag, 26.11.19 18:30 – ca. 21:30 Uhr AELF Straubing

BiLa-Seminar „Grundlagen der tierischen Produktion“

Anmeldung unter: www.weiterbildung. bayern.de

Freitag, 29.11.19 9:00 – 16:00 Uhr Bereich Haselbach/ Konzell

Bauseminar „Milchvieh-ställe“ (1tägig + Lehr-fahrt)

Kostenbeitrag: 15 € nähere Info: AELF Pfarrkirchen, Tel.: 08561 3004-0

Montag, 02.12.19 10:00 – 15:30 Uhr Gh. Hiebl, Neukirchen

Homöopathie im Rinderstall Referentin: Erika Lunghammer, Tierheilpraktikerin

Kostenbeitrag: 45 € Anmeldung unter Tel.: 08561 3004-0, 14 Tage vor Beginn

Mittwoch, 04.12.19 9:30 – 13:00 Uhr Bildungszentrum Kloster Banz

Landesversammlung des vlf Bayern Hauptreferenten: - Staatsminister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber zum Thema „Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz - miteinander zum Erfolg“ - Prof. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundes- amtes für Risikobewertung in Berlin, hält einen Vortrag zum Thema „Spannungsfelder moderner Landwirtschaft zwischen Wahrnehmung, Wissen- schaft und Ökonomie“ Infos unter www.vlf-bayern.de

Samstag, 07.12.19 9:00 – 15:00 Uhr AELF Landau

Social media-Workshop des VLM Niederbayern Referenten/Trainer: Georg Mayerhofer, Par-schalling („Landwirt des Jahres 2017“) und Lutz Staacke, Head of Social Media beim Deut-schen Landwirtschafts-verlag

Kostenbeitrag: 50 € Anmeldung bis 25.11.19 unter Tel.: 09421 8006-504 Teilnehmerzahl begrenzt auf max. 20

Dienstag, 07.01./ Donnerstag, 09.01./ Dienstag, 14.01./ Donnerstag, 16.01.20 18:30 – ca. 21:30 Uhr AELF Straubing

BiLa-Seminar „Getreidebau und Vermarktung“

Anmeldung unter: www.weiterbildung. bayern.de

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Mittwoch, 08.01.20 19:30 Uhr Gh. Karpfinger, Aiterhofen

vlf-Hauptversammlung Referent: Josef Epp, Religionslehrer und Klinik-seelsorger; Thema: „Mich schützen und stärken – die inneren Kräfte beachten“

Freitag, 10.01.20 13:30 Uhr AELF Straubing

Informationsnachmittag für Eltern und Hoferben „Mit der richtigen Ausbil-dung in die Zukunft – Aus-bildungswege für den Landwirt im Haupt-, Zu- und Nebenerwerb“

Anmeldung unter Tel.: 09421 8006-0

Samstag, 11.01.20 9:30 – 16:00 Uhr Raum Straubing 2 – 3 landw. Betriebe

Lehrfahrt – „Kleine Laufställe“ Um- und Neubaulösungen

Kostenbeitrag: 20 € Anmeldung unter AELF Pfarrkirchen, Tel.: 08561 3004-0

Montag, 13.01.20 12:30 Uhr Gh. Hagn, Sallach

Pflanzenbautagung

Dienstag, 21.01.20 12:30 Uhr Gh. Karpfinger, Aiter-hofen

Pflanzenbautagung

Dienstag, 21.01.20/ Donnerstag, 23.01.20 18:30 – ca. 21:30 Uhr AELF Straubing

BiLa-Seminar „Hofübergabe (21.01.) u. Rechtsfragen (23.01.)“

Anmeldung unter: www.weiterbildung. bayern.de

Freitag, 24.01.20 20:00 Uhr, (Saaler-öffnung 19:00 Uhr) Gh. Reisinger, Sossau (Betriebsurlaub von 01. – 10.01.20)

Ball der Landwirtschaft Es spielt die Kapelle Larifari. Die Ballbesucher erwartet eine süße Überraschung! Neu: Barbetrieb!

Eintrittspreis: 12 € Reservierungen direkt im Landgasthof Rei-singer, Tel.: 09421 10658 (außer Montag) möglich.

Mittwoch, 29.01.20 10:00 – 15:30 Uhr Gh. Ettl, Rattiszell

Milchviehhaltertagung „Grünland erfolgreich verbessern“, „Verschärfung d. Dünge-VO - Wie reagieren?“, „So gelingt der Lakta-tionsstart“, „Aktuelles aus der Milchviehhaltung“

Mittwoch, 05.02.20 9:00 – 16:00 Uhr Gh. Vilstaler Hof, Rottersdorf

Schweinehaltertagung

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Mittwoch, 05.02.20 9:00 – 16:00 Uhr Betrieb in Niederwinkling

Klauenworkshop Referentin: Isabella Lorenzini, LfL Grub

Kostenbeitrag: 15 € Anmeldung unter Tel.: 08561 3004-0, 14 Tage vor Beginn

Donnerstag, 13.02.20 9:30 – 16:00 Uhr Straubing/Deggendorf 2 – 3 landw. Betriebe

Bauberatungsexkursion „Sonderbereiche“ Trockensteher, Abkalben und Frischkalber

Kostenbeitrag: 20 € Adressen werden nach Anmeldung mitgeteilt!

Dienstag, 18.02./ Donnerstag, 27.02./ Dienstag, 03.03./ Donnerstag, 05.03.20 18:30 – ca. 21:30 Uhr AELF Straubing

BiLa-Seminar „Sachkundenachweis Pflanzenschutz, inkl. Rodentizideinsatz“

Anmeldung unter: www.weiterbildung. bayern.de

Samstag, 07.03.20 13:30 – 16:00 Uhr Landwirtschaftsschule Straubing

Klassentreffen der Abschlussjahrgänge 1995 und 1970 (Landwirtschaftsschulen Straubing und Mitterfels) mit vlf-Mitgliederehrung (25 und 50 Jahre)

Herbst/Winter 2020/21 Nähsaal der Haus-wirtschaftsschule

Trachtennähkurs Nähkurs an 5 Vormittagen Kursleiterin: Frau Ettl

Info und Anmeldung bei Roswitha Kammer-meier ab 19:00 Uhr, Tel.: 09423 2566 oder per E-Mail an [email protected]

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Neu: Agrarterminkalender Straubing-Bogen

Das Informationsangebot in den Bereichen Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Forstwirtschaft ist sehr umfangreich und vielseitig. Besonders im Winterhalb-jahr ist die Anzahl von Veranstaltungen fast unüberschaubar. Um hier leichter den Überblick zu behalten, wurde nach dem Vorbild des bestens angenommenen Agrarterminkalenders Rottal-Inn ein eigener Kalen-der für den Raum Straubing-Bogen erstellt. Der Kalender ist im Internet frei zugänglich und kann – sofern gewünscht – mit dem eigenen Kalender auf dem PC, Tablet oder Smartphone synchronisiert werden. Der Kalender ist eine Initiative des AELF Straubing, des Maschinen-rings Straubing-Bogen, des BBV-Kreisverbands und des vlf Straubing-Bogen. Allen war und ist sehr wichtig, dass das umfangreiche Informationsangebot im ländlichen Raum intensiv genutzt wird und die einzelnen Veranstaltungen möglichst abgestimmt und ohne Terminüberschneidung durchgeführt werden können. Zum Start haben sich bereits zwölf im Landkreis aktive Organisatio-nen gefunden, die ihre Termine in den gemeinsamen Kalender einpflegen. Weitere Interessenten können sich beim AELF Straubing oder beim Maschi-nenring Straubing-Bogen melden. Einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Agrarterminkalender“ an eine der folgenden E-Mail-Adressen senden: [email protected] oder [email protected] und das Logo der eigenen Organisation im Anhang beifügen. Sie erhalten dann zusammen mit einer kurzen Anleitung die Zu-gangsdaten, mit denen Sie laufend die Termine der eigenen Organisation selbst eintragen können. Die Kosten werden von den beteiligten Regional-banken sowie vom vlf, BBV und Maschinenring übernommen. Alle weiteren Organisationen können sich kostenlos beteiligen.

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Nachruf

Der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Straubing-Bogen trauert um

Herrn Reinhard Knott

† 25. Juni 2019

Herr Knott war von 1993 bis 2008 Kassier, von 1983 bis 1993 Beisitzer in der vlf-Vorstandschaft und stellvertretender Kassier. Für seine hervorragenden Verdienste wurde er 1995 mit dem silbernen Ver-bandsabzeichen geehrt.

Der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Straubing-Bogen trauert um

Herrn Josef Schuster

† 2. August 2019

Herr Schuster war von 2008 bis 2018 Kassier des vlf, von 1993 bis 2008 Mitglied des Hauptausschusses. Für seine hervorragenden Verdienste wurde er 2018 mit dem silbernen Ver-bandsabzeichen geehrt.

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Ausbildung und Schule

Hauswirtschaft

Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft lädt ein zum „Erlebnis-tag Hauswirtschaft“ am 22. November 2019 Im Rahmen ihres Studierendenprojektes laden die 17 Studierenden des Se-mesters 2018 - 2020 ein zum „Erlebnistag Hauswirtschaft“ am Freitag, den 22. November 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr.

Im Fach Unternehmensführung lernen die Studierenden Grundzüge des Pro-jektmanagements kennen und führen selbständig ein eigenes Projekt durch. Innerhalb des laufenden Semesters entstand die Idee, als Zielgruppe für das Projekt Mütter mit Kindergartenkindern anzusprechen und ihnen „die Haus-wirtschaft“ als vielseitig, zukunftsfähig, innovativ, kreativ, nachhaltig und mo-dern vorzustellen.

Beim Erlebnistag wird den Besucherinnen an verschiedenen Stationen darge-stellt, was die Studierenden im Einsemestrigen Studiengang bereits erlernt ha-ben und was für sie persönlich den Unterricht an der Landwirtschaftsschule ausmacht. Die Kinder der Besucherinnen werden in einem eigenen Kinder-programm betreut, sodass die Mütter möglichst entspannt die einzelnen Work-shops mitmachen können. Mit ihrem Projekt wollen die derzeitigen Studierenden Interessentinnen für den Schulbesuch an der Landwirtschaftsschule begeistern. Das neue Semester wird voraussichtlich im Juni 2020 beginnen!

Bitte machen Sie junge Frauen auf diese Veranstaltung aufmerksam. Sie dient dazu, in einer entspannten Atmosphäre den Unterricht und die Frauen kennen zu lernen, die sich an der Landwirtschaftsschule mit „der Hauswirtschaft“ be-fassen.

Anmeldung unter 09421 8006-0.

Studierende der Arbeitsgruppe „Kinder-programm“ im neu renovierten Lehrsaal Hauswirtschaft im Erdgeschoss des Schulgebäudes

Ingeborg Hüllbusch

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Landwirtschaft

Freisprechungsfeier mit 50 Absolventen im Beruf Landwirt/Landwirtin Im Rahmen einer feierlichen Freisprechungsfeier im Sparkassensaal in Strau-bing konnten 43 junge Landwirte und 7 junge Landwirtinnen ihre Abschluss-zeugnisse und Urkunden in Empfang nehmen. Die Absolventinnen und Absol-venten haben ihre praktische Ausbildung in den Landkreisen Deggendorf, Din-golfing-Landau, Regen und Straubing-Bogen absolviert. Unter den Absolven-ten sind auch 12 „Quereinsteiger“ mit bereits abgeschlossener Berufsausbil-dung, die sich im Rahmen des Bildungsprogramms „Landwirt“ (BiLa) qualifi-ziert haben und ihre Betriebe im Nebenerwerb führen möchten. Zum zweiten Male nach 2018 erhielt im Rahmen der Freisprechungsfeier auch eine Absol-ventin in dem neuen Beruf „Pflanzentechnologin“ ihr Abschlusszeugnis. Als Prüfungsbeste wurden geehrt: Sebastian Krinner aus Aiterhofen, Michael Artmann aus Zachenberg, Markus Wenninger aus Simbach und Stephan Maier aus Rottenburg.

Die Absolventen aus dem Landkreis Straubing-Bogen mit Ehrengästen, Foto: E. Ammer

Stabile Schülerzahlen an der Landwirtschaftsschule Die Landwirtschaftsschule Straubing eröffnete am 21. Oktober das Winterse-

mester 2019/20 mit 23 Erstsemestern und 20 Drittsemestern. Die Schülerzah-

len sind damit auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren. Die jungen Studie-

renden, darunter vier Frauen, bereiten sich an der Landwirtschaftsschule

Straubing überwiegend auf ihre zukünftige Aufgabe als selbstständige(r) Be-

triebsleiter/Betriebsleiterin, vereinzelt auch als Arbeitnehmer vor. Die Bildungs-

ziele der Landwirtschaftsschule gehen weit über die Verbesserung der pro-

duktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse hinaus. So sollen

sich die Studierenden ihrer Verantwortung bewusst werden, Leistungen für

Natur und Umwelt zu erbringen und bei ihrer Wirtschaftsweise neben der Öko-

nomie auch Ökologie, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie das Tierwohl

berücksichtigen. Unter anderem in zwei Wochenseminaren „Persönlichkeits-

training“ wird auch großer Wert auf die Förderung der persönlichen und sozia-

len Kompetenz gelegt. Der erfolgreiche Abschluss der Landwirtschaftsschule

berechtigt zum Führen des Titels „Staatlich geprüfter Wirtschafter des Land-

baus“/„Staatlich geprüfte Wirtschafterin des Landbaus“. Auch wesentliche Tei-

le der Meisterprüfung werden bereits an der Fachschule abgelegt.

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Aktuelle Informationen des Amtes

L 1 Förderung

Ergebnisse der Mehrfachantragstellung 2019 2.309 Landwirte haben im Jahr 2019 in Stadt und Landkreis Straubing einen Mehrfachantrag gestellt. Das sind 32 weniger als noch 2018 (- 1,4 %). Der Strukturwandel setzt sich damit im Dienstgebiet Straubing langsam aber konti-nuierlich fort. Bei der Flächennutzung ergaben sich folgende Änderungen des Anbauum-fangs: Der Getreideanbau ist um ca. 100 ha gestiegen auf 23.926 ha in 2019 (23.820 ha 2018). Im Gegenzug dazu hat der Eiweißpflanzenanbau wieder ab-genommen auf 328 ha in 2019 - im Vergleich zu 2018 eine Abnahme von rd. 200 ha. Sowohl der Zuckerrübenanbau mit 7.957 ha (8.256 ha in 2018), als auch der Kartoffelanbau mit 5.490 ha (5.353 ha in 2018) blieben in unserem Landkreis stabil. Bei den Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des Greenings ergibt sich für 2019 folgendes Bild:

Betriebe

ha

Anrechnungsfaktor (Gewichtung)

ha gewichtet

% gewichtet

ÖVF insgesamt 1.507 5.320 2.801

Zwischenfrüchte 529 3.785 0,3 1.135 40%

Brache 521 1.097 1,0 1.097 39%

Stickstoffbindende Pflanzen

93 217 1,0 217 8%

Puffer- und Feldrandstreifen

214 140 1,5 209 7%

Im Vergleich zum Vorjahr gab es kaum Veränderungen bei den ÖVF. Die ÖVF-Fläche hat insgesamt um rd. 70 ha zugenommen. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) – Antragstellung 2019 Die Antragstellung für die AUM wird voraussichtlich ab 7. Januar 2020 möglich sein und endet am 28. Februar 2020. Im Zuge des Volksbegehrens für mehr Biodiversität und des dazu erlassenen Begleitgesetzes werden einige KULAP-Maßnahmen in überarbeiteter, verbesserter Form sowie auch weitere neue Maßnahmen angeboten. Um den Landwirten die Anbauplanung für 2020 zu erleichtern, stellt das Landwirtschaftsministerium zur geplanten Antragstellung für die beiden flächenbezogenen Agrarumweltprogramme KULAP (Kulturland-schaftsprogramm) und VNP (Vertragsnaturschutzprogramm) im „Förderweg-weiser“ (www.iBALIS.bayern.de/kulap) unter „Erste Informationen zur Antrag-stellung 2020 – Agrarumweltmaßnahmen“ bereits Informationen zur Antrag-stellung zur Verfügung.

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Maßnahmen mit auslaufender Verpflichtung ohne Möglichkeit einer Neuver-pflichtung wird eine Verlängerungsmöglichkeit von drei Jahren in Form eines eigenständigen Anschlussverpflichtungszeitraumes 2020 bis 2022 angeboten werden. Nachdem viele beantragte Maßnahmen mit Laufzeit 2015 bis 2019 auslaufen, wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen: Die beantragten AUM-Maßnahmen sind grundsätzlich fünf ganze Kalender-jahre einzuhalten, d. h. Ende des Verpflichtungszeitraumes (VP) ist der 31.12.2019. Darüber hinaus gilt bei Winterbegrünung (B35, B36) als VP-Ende der 15.02.2020 und auch bei B39 „Verzicht auf Intensivkulturen“ und B44/45/46 „Vielfältige Fruchtfolge“ ist die Winterzwischenfrucht bis 15.02.2020 auf der Fläche zu belassen. „Blühflächen“ (B47, B48) müssen bis 31.12.2019 auf der Fläche bleiben. Bei einem geplanten Neuantrag 2020 bis 2024 ist kein Pflanzenschutz vor der Neuansaat erlaubt. Alle betroffenen Landwirte mit auslaufenden AUM-Maßnahmen werden zentral angeschrieben und informiert. Die Zwischenfrüchte als Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) und bei den KULAP-Maßnahmen A32, B35 und B36 „Winterbegrünung“ müssen bis spä-testens 1. Oktober eingesät sein. Bei den KULAP-Maßnahmen wird gefordert, dass sich bis Vegetationsende ein Pflanzenbestand entwickelt hat, der eine ausreichende erosions- und ni-tratmindernde Wirkung hat. Die ÖVF-Zwischenfrüchte müssen bis zum Vegetationsende eine Mindestbo-denbedeckung von 40 % erreichen.

Sonderregelung wegen Dürre 2019 Aufgrund der in 2019 lang anhaltenden extremen Trockenheit können die Auf-lagen zur ausreichenden Begrünung gegebenenfalls nicht bei allen Betrieben eingehalten werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit der Anerkennung als Fall höherer Gewalt. Anträge zur Anerkennung eines Falls höherer Gewalt können bis spätestens 30.11.2019 (15 Tage nach Vegetationsende) beim Sachbearbeiter am Amt gestellt werden. Die weiteren Auflagen sind jedoch weiterhin einzuhalten. Eine Futtergewinnung (Beweidung, Schnittnutzung) auf Ökologischen Vor-rangflächen (ÖVF) mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten und Brachen ist wegen der Trockenheit in der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen generell zugelassen. Ein Antrag bzw. Anzeigeverfahren sind nicht er-forderlich. Auch hier gilt, dass alle anderen Auflagen bei ÖVF-Zwischenfrüch-ten und ÖVF-Untersaaten weiterhin bestehen bleiben und einzuhalten sind.

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Vorarbeiten Mehrfachantrag 2020 Bitte überprüfen Sie alle Feldstücke - besonders die an Hof, Gebäude und Wald angrenzenden - und nehmen Sie nach Rücksprache mit dem Sachbear-beiter entsprechende Korrekturen für die Antragstellung 2020 vor. Auch Flä-chenänderungen können wieder online gemeldet werden. Denken Sie auch immer an die ganzjährige Beihilfefähigkeit von Flächen bis 31.12.2019, besonders bei einer geplanten Umnutzung als bebaute Fläche oder Ausgleichsfläche. Bei Dauergrünland muss dabei zusätzlich ein Antrag auf Grünlandumbruch vorweg am Amt gestellt werden. Auch das Umpflügen mit Neuansaat von Dauergrünlandflächen (Ziffer 4. Grünland 2019 Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises) muss vorher mit An-trag genehmigt werden. Denken Sie daran, einen Bewirtschafterwechsel (Hofübergabe/Pacht) oder ei-ne Änderung der Rechtsform (Gründung GbR) möglichst noch dieses Jahr, aber in jedem Fall vor der Antragstellung am Amt zu melden, um die Antrags-berechtigung zu prüfen und zu aktualisieren und die Zahlungsansprüche und eventuelle Agrarumweltmaßnahmen zu übertragen. Mindesttätigkeiten auf aus der Erzeugung genommenen Flächen Die Mindesttätigkeiten sehen vor, dass auf aus der Erzeugung genommenen Flächen grundsätzlich einmal jährlich, spätestens am 15. November, der Auf-wuchs zu mähen und das Mähgut abzufahren oder der Aufwuchs zu zer-kleinern und ganzflächig zu verteilen ist. Abweichend davon kann auf Antrag aus naturschutzfachlichen und umweltschutzfachlichen Gründen - wie z. B. Deckung für Niederwild - genehmigt werden, dass die Fläche nur in jedem zweiten Jahr gemäht bzw. gemulcht werden muss. Anträge hierzu erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Sachbearbeiter. Florian Kimberger

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L 2 Bildung und Beratung L 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen

Angebote für „Junge Eltern/Familien mit Kindern bis zu drei Jahren“ Die Programmreihe für junge Eltern/Familien mit Kindern bis zu drei Jahren im Bereich Ernährung und Bewegung ist weiterhin aktuell. Die Veranstaltungen bieten Informationen und Tipps zu den Themen:

Ernährung im ersten Lebensjahr

Familienkost und Alltagsbewegung mit Kleinkindern Teilnehmen können interessierte Eltern, Großeltern oder auch Tagespflege-kräfte. Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Das aktuelle Herbst-/Winterpro-gramm 2019/2020 mit Kursbeschreibung finden Sie auf der Homepage des Amtes unter www.aelf-sr.bayern.de/ernaehrung/familie. Mutter-Kind-Gruppen und sonstige feste Gruppen haben die Möglichkeit, indi-viduelle Termine zu vereinbaren. Bitte geben Sie diese Informationen an junge Eltern/Familien weiter. Karoline Thannhuber ist eine neue Referentin im Bereich Ernährung, im Be-reich Bewegung gibt es Unterstützung durch Katharina Ritzer und Cornelia Eberle. Ansprechpartnerin am Amt ist Kerstin Schöfer, Tel.: 09421 8006-216.

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Projekt „Wissen wie´s wächst und schmeckt“ Kinder sollen wieder stärker in Kontakt mit der Herkunft von Lebensmitteln kommen und sich durch praktisches Tun Ernährungswissen aneignen. Die Schüler sind eigenverantwortlich für die Pflanzen und erleben dabei, dass es Zeit braucht und Aufwand erfordert, damit Pflanzen wachsen und gedeihen. Damit ist auch die Absicht verbunden, dass Kinder eine größere Wertschät-zung für Lebensmittel entwickeln. An der Papst-Benedikt-Schule in Straubing wurde im Frühjahr 2019 das Projekt „Wissen wie´s wächst und schmeckt“ mit Grundschülern durchgeführt. Nach den Osterferien wurden mit Eifer Salat und Schnittlauch ausgepflanzt, Radieschen und essbare Blüten ausgesät. In den sechs Wochen Wachstumsphase mussten die Kinder ihre Pflanzen pflegen, gießen und bei Kälte mit Vlies abdecken. Die Entwicklung wurde im Pflanzenprotokoll festgehalten.

Kurz vor den Pfingstferien fand die erfolgreiche Ernteaktion statt. Alle Schüler waren mit Begeisterung dabei. Erst wurden Salat, Radies-chen und Schnittlauch geerntet, in Teamarbeit gewaschen, geschnitten und zu leckeren Wraps weiter verarbeitet, dann gemeinsam verkostet.

Bayerische Ernährungstage 2019 unter dem Motto „Richtig gut essen – digital ist real“ Besucher erhielten anhand eines Parcours einen Einblick, welche digitalen Möglichkeiten sie bei der Umsetzung eines gesundheitsförderlichen Lebens-stils unterstützen und wie diese digitalen Tools einzuschätzen sind. An der ersten Station konnten die Besucher einen Selbsttest durchführen und dadurch reflektieren, wie digital ihr Alltag bereits jetzt ist. An weiteren Statio-nen konnte man digitale Helfer im Bereich Ernährung kennenlernen und einen Eindruck erhalten, wie sich der Einkauf durch die Digitalisierung verändert.

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Um Besucher für die Bedeutung von Bewegung zu sensibilisieren, kam eine Virtual-Reality-Brille zum Einsatz. Durch diese konnte man die positiven kör-perlichen Wirkungen von Bewegung hautnah erleben. Eine Aktion wurde am Landratsamt und zwei weitere am AELF Straubing durchgeführt.

Aktion am Landratsamt Aktion am AELF

Angebote für „Junge Eltern/Familien mit Kindern von drei bis sechs Jah-ren“ Die Programmreihe „Gesund und fit im Kinder-Alltag“ findet weiterhin statt. Bei den sechs Modulen des Bildungsprogramms dreht sich alles um die The-men gesunde Ernährung und Bewegung. Teilnehmen können Familien mit Kindern von drei bis sechs Jahren, die einen Kindergarten besuchen, der am Bildungsprogramm teilnimmt.

Teilnehmende Einrichtungen 2019/20 sind:

Kinderhaus an der Papst Benedikt Schule, Straubing

Kindergarten St. Peter und Paul, Oberalteich

Kindergarten Ulrich Schmidl, Straubing

Kita St. Raphael, Parkstetten

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Modulen finden Sie unter www.ernaehrung.bayern.de.

Ansprechpartnerin am Amt ist Claudia Kimberger, Tel.: 09421 8006-211.

Ganz bei der Sache waren die Kinder, als Gerda Bachl-Staudinger (links im Bild) ihnen bei einem Spa-ziergang Yoga-Atemübungen zeigte.

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Qualifizierungsangebote für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer im Bereich Einkommenskombination In diesem Jahr feiert das modulare Qualifizierungskonzept „Diversifizierung“ der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung sein zehnjähriges Bestehen. Der Erfolg kann sich sehen lassen, über 3.000 Teilnehmer nutzen jährlich das An-gebot zur fachlichen Weiterbildung. Die vielfältigen, für 2019/20 geplanten bayernweiten Seminare zur Weiterent-wicklung und/oder Neugestaltung eines landwirtschaftlich/hauswirtschaftlichen Betriebszweiges sind online aufgeführt unter www.diva.bayern.de oder auch www.weiterbildung.bayern.de unter der Rubrik „Angebote der Akademie für Diversifizierung“. Für die Betriebszweige Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung, Bäuerliche Gastronomie, Erlebnisorientierte Angebote, Programm Erlebnis Bauernhof, Hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Referentin/Referent für Hauswirtschaft und Ernährung, Energie, Pferd sowie Soziale Landwirtschaft finden Sie dort interessante Bildungsangebote. Sie können das Angebot nach Themengebiet oder Region filtern. Es gibt Bedenken, dass sich die einzelnen Termine in den Wintermona-ten dicht drängen und manche Seminare schnell ausgebucht sind, daher geben wir hier einen Hinweis auf Veranstaltungen in unserer Nähe (De-tails zur Veranstaltung und Anmeldung unter www.diva.bayern.de).

Datum was wer

12.11.19 Niederbayerischer und Oberpfälzer Tag der hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunter-nehmerinnen

AELF Abensberg

28.11.19 Fit für das Programm Erlebnis Bauernhof AELF Ebersberg

21.01.20 Eintrag in das Portal www.regionales-bayern.de

AELF Landau

30.01.20 Aktiv – Kinder erforschen meinen Hof AELF Deggendorf

ab 21.02.20 Qualifizierung zur Referentin für Hauswirtschaft und Ernährung

AELF Landau

04.03.20 Niederbayerischer Direktvermarktertag: Analog und digital vernetzt in der Direktvermarktung

AELF Deggendorf

ab 17.03.20 Hofeigene Milchverarbeitung AELF Deggendorf

22.04.20 Infotag für das Seminar zur Betriebszweigent-wicklung Bauernhofgastronomie

Bleiben Sie neugierig, schauen Sie auf www.diva.bayern.de vorbei. Es gibt immer etwas Neues für sich und seinen Betrieb zu entdecken! Bei Fragen zu den Weiterbildungsangeboten wenden Sie sich an Kerstin Fischer ([email protected] oder Tel.: 09421 8006-213).

Ingeborg Hüllbusch

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L 2.2 Landwirtschaft Einzelbetriebliche Förderung (EIF): Diskussionsstand Beim Agrarinvestitionsprogramm sind folgende Anpassungen in Vorbereitung:

Anhebung des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens auf max. 800.000,- € (bisher: 400.000,- €)

Anhebung der Fördersätze im Bereich der Verarbeitung von Anhang I- Produkten (Direktvermarktung von Urprodukten, z. B. Milch, Eier, Fleisch) von 15 auf 20 %

Anhebung der Fördersätze im Bereich der Zuchtsauen- sowie im Be-reich der Mastschweinehaltung auf mind. 35 % (bisher 30 bzw. 25 %). Die Vorhaben müssen aber die Anforderungen der freiwilligen staat-lichen Tierwohlkennzeichnung (Stufe 3) erfüllen.

Wiederaufnahme von Lagerstätten für Wirtschaftsdünger in die Förde-rung (nur in Zusammenhang mit einer Stallbaumaßnahme)

Einführung einer Flächenbindung (max. 2,0 GV/ha LF im Ziel) Im Bereich der Diversifizierungsförderungen sind keine Änderungen geplant. Für genaue Aussagen zu den neuen Bedingungen muss jedoch noch die letzt-endliche Ausgestaltung der Förderrichtlinien abgewartet werden. Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL): Wiedereröffnung der Antragstellung zum 15.10.2019 – Wesentliche Neuerungen In diesem Programm werden u. a. folgende „kleinere“ Investitionen in der Landwirtschaft gefördert:

Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in bestehenden Stäl-len: In Schweineställen z. B. Vergrößerung der Fensterfläche auf 1,5 % der Stallgrundfläche; Einrichtungen zur Vorlage von Raufutter, organischem Beschäftigungsmaterial; automatische Luftkühlvorrichtun-gen und Kühlaggregate; Verbesserungen des Liegekomforts usw. mit 30 % Zuschuss auf 100.000,- € zuwendungsfähiges Investitionsvolumen

Die erstmalige Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhal-tung für kleine Milchviehbetriebe mit einem Durchschnittsbestand von 30 Kühen in den letzten drei Jahren (bisher 25 Kühe) mit 30 % Zu-schuss. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen beträgt max. 150.000,- €.

Eine Umstellung von Milchviehhaltung auf ein anderes Rinderhal-tungsverfahren mit 30 % Zuschuss. Das zuwendungsfähige Investi-tionsvolumen beträgt 100.000,- €. Im Zielbetrieb darf kein Rind mehr angebunden gehalten werden!

Neu eingeführt wird die Förderung in eine Multiphasenfütterung zur Reduzierung von Schadstoffen in der Schweinefütterung. Es wer-den 25 % Zuschuss auf ein zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von max. 50.000 € gewährt.

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Neu ist auch die Förderung der Lagerung und Vermarktung von Kör-nerfrüchten, die von ökologisch wirtschafteten Betrieben erzeugt werden. Der Zuschuss auf ein max. förderfähiges Investitionsvolumen von 100.000,- € beträgt 25 %.

Interessierte Landwirte sowohl beim EIF- oder BaySL-Förderprogramm sollten sich schon frühzeitig mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (09421 8006-221; Frau Triphaus) in Verbindung setzen. Hildegard Triphaus

Fotowettbewerb „Artenvielfalt in der Landwirtschaft“ Teilnahmeschluss: 30. November 2019

Schon seit dem Frühjahr läuft der Foto-

wettbewerb des vlf Straubing-Bogen zum

Thema „Artenvielfalt in der Landwirt-

schaft“. Jetzt geht’s in den Endspurt!

Durchforsten Sie Ihre Fotodateien nach

schönen Naturaufnahmen oder nutzen

Sie die letzten schönen Herbsttage, um

die Vielfalt an Pflanzen, Tieren und Le-

bensräumen in der landwirtschaftlich ge-

prägten Feldflur festzuhalten. Noch bis zum 30. November 2019 können die

Fotos (maximal zwei je Teilnehmer) unter dem Stichwort „Fotowettbewerb

2019“ an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: straubing-bogen@vlf-

bayern.de. Nach Teilnahmeschluss kürt eine Fachjury aus allen eingereichten

Bildern die drei Gewinner-Fotos. Und das sind die Preise: 200 € für den

ersten, 100 € für den zweiten und 50 € für den dritten Platz. Die Gewinner wer-

den im Dezember 2019 benachrichtigt. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen

der nächsten vlf-Hauptversammlung am 8. Januar 2020. Mit den Gewinner-

fotos und einer Auswahl weiterer Bilder gestaltet der vlf eine Wanderaus-

stellung, die bei verschiedenen Anlässen gezeigt werden kann.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise sind

auf der Homepage des vlf Straubing-Bogen (www.vlf-bayern.de) abrufbar oder

können per E-Mail an die Adresse [email protected] angefordert

werden.

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Bereich Forsten

Initiative Zukunftswald (IZW) Mit dem Projekt „Waldfit in die Zukunft“ bietet die Forstverwaltung Straubing für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in klar abgegrenzten Projektgebieten eine interessante personelle und finanzielle Unterstützung bei Waldpflege und Waldumbau an. Voraussetzung für ein solches Projektgebiet ist die aktive Beteiligung aller (oder zumindest der Mehrzahl der) betroffenen Waldbesitzer in diesem Gebiet, damit mit begeisterten und engagierten Waldbesitzern auf zusammenhängen-den Waldflächen ein erfolgreicher Waldumbau im Interesse dieser Wald-

besitzer erfolgen kann. Weitere Voraussetzungen sind geeignete Waldbestände und angepasste Wildbestände. Die Einbindung und Zusammenarbeit mit den örtlichen Jägern, der Waldbesitzervereinigung und weiteren loka-len Partnern trägt zum Gelingen bei. Als neue Mitarbeiterin und Kollegin für dieses Wald-umbau- und Waldpflegeprojekt konnten wir Frau Forst-inspektorin Angelika Linhart, Tel.: 09421 8006-137, [email protected] gewinnen.

Borkenkäfersituation im Landkreis Der Klimawandel setzte unseren Wäldern und Waldbesitzern auch 2019 in al-ler Härte zu. Mit 19,2 Grad Celsius war der Sommer 2019 der drittheißeste seit dem Beginn der Aufzeichnungen 1881. Gleichzeitig lagen die Niederschläge weit unter dem langjährigen Mittel. Dank großer Anstrengungen aller Beteiligten durch Bohrmehlsuche, rechtzei-tige Aufarbeitung und Abtransport der vom Borkenkäfer befallenen Fichten aus dem Wald konnte eine unkontrollierte Borkenkäfermassenvermehrung verhin-dert werden. Der geschätzte Schadholzanfall im Landkreis Straubing-Bogen durch Borkenkäfer konnte dadurch im Jahr 2019 erstmals auf ca. 68.500 fm verringert werden (vgl. nachfolgende Tabelle), während im Jahr 2018 noch ca. 100.000 fm Borkenkäferholz in unserem Landkreis anfielen. Die warme und trockene Witterung der letzten Jahre und meist in den Winterhalbjahren zu-sätzlich anfallende Bruthölzer durch Stürme und Schneebruch erschwerten diesen Kampf gegen den Borkenkäfer.

Konzell Perasdorf Aiterhofen Hofkirchen Mitterfels gesamt

2016 2.500 2.000 7.000 5.000 5.000 21.500

2017 8.000 20.000 15.000 10.000 15.000 68.000

2018 10.000 30.000 24.000 18.000 18.000 100.000

2019 6.500 10.000 20.000 12.000 20.000 68.500

Geschätzter Schadholzanfall (in Festmetern) durch Borkenkäfer in den Jahren 2016 bis 2019 im Landkreis Straubing-Bogen nach Forstrevieren

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Auch in diesem Jahr stellte die Bayerische Forstverwaltung am AELF mit Herrn Markus Stimmelmayer wieder eine Borkenkäferfachkraft ein, welche die Revierförster bei der Suche nach Befallsherden, der Aufarbeitungskontrolle und der Beratung von Waldbesitzern tatkräftig und sehr erfolgreich unterstütz-te. Wie die Monitoring-Kurven der letzten Jahre erkennen lassen, gibt es einen kontinuierlichen Anstieg beim Schwärmverhalten des Buchdruckers (siehe nachfolgende Abbildung). Außerdem beginnt dieser immer früher auszu-schwärmen, was an den hohen Temperaturen im Frühjahr sowie an den ho-hen Überwinterungszahlen liegt. Je länger die Schwärmphasen andauern, desto stärker kann er sich auch verbreiten. Für das kommende Jahr 2020 be-fürchten wir wiederum eine starke Vermehrung des Buchdruckers. Die gelben Kästchen in der Abbildung zeigen den Ausflug der 2. Buchdru-ckergeneration. Dieser war 2019 dank des kühlen Mais erst Ende Juni/Anfang Juli und somit ca. drei Wochen später als 2018. Der Ausflug der 3. Buchdru-ckergeneration ist mit den roten Kästchen hervorgehoben. Bei Überschreitung der roten Linie (Buchdrucker-Gefährdungsschwelle: 3.000 Buchdrucker/Woche und Falle) ist mit einer schnellen Ausbreitung be-stehender Befallsherde zu rechnen. Um der Verbreitung des Buchdruckers aktiv entgegen zu wirken, ist es wichtig, die Käfernester aus dem Jahr 2019 zu finden und vollständig aufzuarbeiten. Nur so kann die Anzahl der überwinternden Buchdrucker und somit die Aus-gangspopulation für das Jahr 2020 vermindert werden. Der Kupferstecher ist erfreulicherweise nur untergeordnet und meist nur zu-sammen mit dem Buchdrucker aufgetreten.

Buchdrucker-Fallengänge in Bayern in den Jahren 2015 bis 2019 an den 133 Monitoring-Standorten

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Holzmarkt-Situation Durch die großen Mengen an Borkenkäfer-Schadholz ist die Holzmarkt-Situa-tion äußerst angespannt. Relativ niedrige Frischholzpreise von 40 - 55 €/fm und niedrige Käferholzpreise von teilweise unter 30 €/fm sind die Folge. Schwache Dimensionen und Resthölzer können nicht mehr kostendeckend aufgearbeitet werden. Mit einer Verbesserung der Situation rechnen wir erst im Jahr 2020. Waldbauliche Fördersituation Seit Frühjahr 2018 sind wieder alle unsere wichtigsten Maßnahmen „Wieder-aufforstung, Erstaufforstung, Pflegemaßnahmen und Naturverjüngung“ förder-bar. Nutzen Sie unsere waldbaulichen Förderprogramme und machen Sie Ihren Wald damit wertvoller und stabiler gegen Schädlinge und Klimaveränderun-gen. Der Fördersatz für die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung (Entrindung oder Zwischenlagerung > 500 m vom nächsten Fichtenwald) wurde auf 5 €/fm erhöht. Vollkommen neu war die zusätzliche Fördermaßnahme „Vorbereitung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung“. Diese betrug ebenfalls 5 €/fm. Sie sollte einen Teil der Mehrkosten abdecken, die beim Aufsuchen, Kenn-zeichnen, Aufarbeiten und Bringen des Käferholzes entstanden. Zusätzlich wurde noch das verbleibende, selbstgenutzte Brennholz gefördert. Insgesamt erhielten Waldbesitzer für die insektizidfreie Borkenkäferbekämp-fung bis zu zwölf Euro pro Kubikmeter Holz, wenn sie vom Borkenkäfer befallene Bäume rasch einschlugen und aus dem Wald transportierten. Im Landkreis Straubing-Bogen wurden über 100 Förderanträge für mehr als 35.000 fm gestellt. Im Jahr 2018 lag der Fördersatz für die insektizidfreie Borkenkäferbekämpfung noch bei fünf Euro pro Kubikmeter. Mit der Anhebung dieser Zuschüsse schaffte Staatsministerin Kaniber einen Anreiz für eine rasche und effektive Käferbekämpfung und eine kleine Entlas-tung bei den drastisch gefallenen Holzpreisen und gestiegenen Holzernte-kosten. Rupert Peter

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FZ L 3.2 Agrarökologie

Änderungen zur Düngeverordnung In etwa einem Jahr wird es voraussichtlich wiederum eine „neue“ Düngever-ordnung geben. Dieses Mal kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu deutli-cheren Verschärfungen als das in der erst 2017 überarbeiteten Verordnung der Fall war. Zwar stehen noch einzelne Punkte in der Diskussion, jedoch zeichnen sich so-wohl bei der Düngemenge bei Stickstoff und Phosphor, als auch bei den Sperrfristen deutlich verschärfte Vorschriften ab. Die wichtigsten nachfolgend aufgeführten Änderungen gelten künftig für alle Betriebe: Aufzeichnungen: Feld-Stall-Bilanz wird gestrichen. Dafür müssen zukünftig alle Düngemaßnahmen innerhalb von zwei Tagen

aufgezeichnet werden. Mindestwirksamkeit von Stickstoff in Wirtschaftsdüngern: + 10 Prozentpunkte 170 kg N/ha-Obergrenze: Flächen mit Verbot für org. Dünger zählen nicht mehr. Einarbeitungspflicht: ab 2025 von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf unbestelltem Acker innerhalb einer Stunde Herbstdüngung: nach 01.09. max. 80 kg Gesamt-N von Wirtschaftsdüngern auf Grünland Festmist und Kompost: Sperrfrist 01.12. - 15.01. max. 120 kg Gesamt-N auf gefrorenen Boden Gewässerabstände: ab 5 % Steigung (ersten 20 Meter): 3 Meter Mindestabstand ab 10 % Steigung (ersten 20 Meter): max. 80 kg Gesamt-N in einer Teilgabe ab 15 % Steigung (ersten 30 Meter): 10 Meter Mindestabstand, auf Restfläche sofortige Einarbeitungspflicht

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Nur auf Flächen im nitratgefährdeten Gebiet müssen künftig acht zusätzliche Maßnahmen beachtet werden. Sechs sind dabei fest vorgeschrieben, zwei können auf Länderebene gewählt werden. Fest vorgegeben werden:

Anbau von Zwischenfrüchten, vor allen Sommerkulturen (Umbruch ab 15. Januar möglich) Ausnahmen: Ernte der Vorfrucht nach dem 01.10. oder max. 650 mm Jahresniederschlag

Verbot der Herbstdüngung auch für Wintergerste, Zwischenfrüchte und Winterraps (bei Raps evtl. Ausnahme nach Herbst-Nmin < 45 kg N/ha möglich)

20 % Absenkung der N-Düngung im Durchschnitt der betriebszugehö-rigen roten Flächen

schlagbezogene 170 kg N/ha-Obergrenze

Sperrfristverlängerung auf Grünland um ein Monat auf 01.10. - 31.01. und nach 01.09. max. 60 kg Gesamt-N

Sperrfristverlängerung für Festmist und Kompost um zwei Monate auf 01.11. – 31. 01.

Die hier aufgeführten wichtigsten Änderungen, wenn auch noch nicht ganz ausdiskutiert, zeigen eines ganz deutlich: die starke Einschränkung des Einsatzes organischer Dünger. Folglich werden viele flächenknappe, tierhaltende Betriebe vor der Wahl ste-hen, entweder noch mehr Fläche zuzupachten, mehr Wirtschaftsdünger abzu-geben oder Tierbestände abzubauen. Das klingt zwar für viele wie die Wahl zwischen Pest und Cholera, es gibt allerdings keine anderen Lösungen. Be-triebsleiter sind deshalb aufgefordert, sich mit ihren Beratern über notwendige Anpassungen in ihren Betrieben zu besprechen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen. Maximilian Dendl

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Informationen aus weiteren Fachzentren

FZ L 3.1 Pflanzenbau

Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz Zu den Aufgaben des Fachzentrums Pflanzenbau am AELF Deggendorf ge-hören unter anderem der Hoheitsvollzug, wie die amtliche Saatenanerken-nung, die Düngemittel-, Saatgut- und Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle sowie die Kontrollen im Bereich des Fachrechts Pflanzenschutz. Dabei werden jedes Jahr in ganz Bayern durch die Fachzentren Pflanzenbau ca. 1.000 Betriebe im Rahmen des Pflanzenschutzkontrollprogamms über-prüft. Davon entfallen ca. 170 Kontrollen auf das Dienstgebiet des FZ L 3.1 Deggendorf. Die Kontrollen finden während der Anwendung von Pflanzen-schutzmitteln und bei der Aussaat von Zuckerrüben, Mais, Körnerraps und Wintergetreide statt. Ebenso werden Kontrollen in Form von Boden- oder Blattproben nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt. Da-zu zählen unter anderem Kontrollen der Abstandsauflagen zu Oberflächenge-wässern oder der sogenannten Hangauflagen. Die Auswertung der Untersu-chungsergebnisse erfolgt durch die Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft. Auch Betriebskontrollen und Kontrollen im Nichtkulturland, darunter versteht man Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, sind im jährlichen Kontrollplan enthalten. Neben diesen Kontrollen finden auch Kontrollen im Pflanzenschutz im Rah-men des Förderrechts (Cross Compliance) durch die Prüfdienste der ÄELF statt.

21%

19%

22%

6%

6%

26%

Fachrechtskontrollen Pflanzenschutz 2019 (Fachzentrum L3.1 Deggendorf)

Kontrolle während Anwendung

Kontrolle während Sävorgang

Kontrolle nach Anwendung

Kontrolle nach AnwendungGewässerschutz

Betriebskontrolle

Kontrolle Nichtkulturland

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Die Kontrollen im Bereich Nichtkulturland beruhen zum überwiegenden Teil auf Anzeigen. Eine stetig zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung führte im Jahr 2019 zu einem deutlichen Anstieg angezeigter Verstöße in diesem Bereich. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland, wozu auch Feld-raine und Feldwege zählen, ist ein Verstoß nach dem Pflanzenschutzgesetz und wird mit einem Bußgeld sowie Förderkürzungen geahndet, was bei mehr als 60 % der Fall ist. Auch Anzeigen und Beschwerden bezüglich einzuhaltender Mindestabstände zu z. B. Wohnbebauung, wie privaten Gärten oder Sport- und Spielplätzen nehmen zu. Nähere Informationen dazu können im Internet auf der Seite www.lfl.bayern.de/ips/recht oder im Versuchsberichtsheft 2018 auf Seite 190 nachgelesen werden. Martina Rabl, Elisabeth Eberl, FZ Pflanzenbau am AELF Deggendorf

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FZ L 3.5 Rinderzucht

Fleckvieh Kuh-Lern-Stichprobe gestartet Zum 01.07.2019 ist jetzt das Verbundprojekt Fleckvieh Kuh (Q)-Lern-Stich-probe (FleQS) in Bayern gestartet, das über drei Jahre bis 2022 laufen wird. Bei der Ableitung der Schätzformel für die genomischen Zuchtwerte kann künftig somit neben der Bullenlernstichprobe (aktuell ca. 11.000 Bullen) auch auf eine weibliche, eine Kuhlernstichprobe zurückgegriffen werden. Folgende Ziele stehen bei dem Verbundprojekt FleQS im Vordergrund:

die Verbesserung der Vorhersagequalität und damit Sicherheit von ge-nomischen Zuchtwerten

die Etablierung von Zuchtwertschätzverfahren für neue Gesundheits-merkmale (Mastitis, Fruchtbarkeit, Stoffwechsel, Klauengesundheit, Ver-haltens- und Tierwohlmerkmale)

Grundlage für den Aufbau einer Kuhlernstichprobe ist die Typisierung mög-lichst vieler Töchter von möglichst allen jungen Bullen (GJV), die noch keine eigenen Nachkommenergebnisse vorweisen können. Dies soll über zwei Schienen erreicht werden:

FleQS LBR Betriebsmodell, Stand: Juli 2019

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Bullenmodell Beim Bullenmodell werden gezielt von allen jungen Besamungsbullen ca. 50 Töchter genomisch untersucht. Werden pro Jahr ungefähr 300 Bullen von Be-samungsstationen angekauft, so ergibt dies jährlich rund 15.000 Typisie-rungsergebnisse von Jungkühen. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang allen MLP-Betrieben, die im Rahmen der Nachzuchtbewertung (Exterieurbe-wertung) durch Mitarbeiter der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auch das Ziehen einer Haarwurzelprobe für eine genomische Untersuchung erlauben. Im Gegenzug erhalten sie für diese Kühe kostenlos genomische Zuchtwerte, Informationen zu Erbfehlern, Hornlosstatus bzw. Eiweißfraktionen sowie eine Überprüfung der Abstammung. Durch die Typisierungen im Rahmen des Bul-lenmodells sollen vor allem die Sicherheiten der Leistungs- und Exterieur-zuchtwerte verbessert werden. Betriebsmodell Beim Betriebsmodell werden Jungkühe und die weibliche Nachzucht in ca. 300 Vertragsbetrieben typisiert und zudem über ProGesund die Gesundheits-daten erfasst. Dadurch ist es möglich, neue Gesundheitsmerkmale zu ent-wickeln, für die es bisher keine Zuchtwerte gibt. Auch über diese Schiene wer-den Typisierungsergebnisse für ca. 17.000 Kühe erwartet. Als Betriebe für das Betriebsmodell sind vor allem solche interessant, die bereits in der Vergan-genheit in größerem Umfang bei der Besamung des Bestandes höhere Anteile mit GJV und am besten mit ganz jungen GJV im ersten Einsatzjahr durchge-führt haben. Denn genau die Töchter von diesen (jungen) GJV bringen in einer Kuhlernstichprobe die meiste Information in das Zuchtwertschätzsystem. Ent-sprechend einem niederbayerischen Anteil von knapp 14 % an den bayeri-schen Fleckvieh-HB-Kühen, sollten sich in Niederbayern 30 bis 40 Betriebe mit ca. 2.300 Kühen an dem Betriebsmodell beteiligen. Als Voraussetzung müssen diese Betriebe bei den Vätern der Jungkühe mindestens 40 % GJV vorweisen können und ab sofort über ProGesund die Gesundheitsdaten er-fassen. Die ersten Betriebe haben sich für eine Beteiligung am Betriebsmodell ausgesprochen. Weitere interessierte Betriebe können sich aber jederzeit bei ihrem Rinderzuchtberater oder Zuchtleiter Josef Tischler (Tel.: 0871 603-1300 oder per E-Mail: [email protected]) näher informieren. Tischler Josef, FZ Rinderzucht am AELF Landshut

FZ L 3.6 Rinderhaltung

Melktechniksysteme im Vergleich – Arbeit und Kosten Das Melken nimmt einen großen Teil der täglichen Arbeit im Milchviehbetrieb ein. In Abhängigkeit von Betriebsgröße und System der Melktechnik melken die Betriebe zwischen 1,3 und 3,4 Stunden am Tag. Doch wie schaut es im Bereich Melken mit Arbeitseffektivität und den Kosten bei den Betrieben tatsächlich aus? Ein Projekt des Fachzentrums Rinderhal-tung Pfarrkirchen ging dieser Frage nach. Beim eigentlichen Melken wurden durchschnittlich 20,21 Akh/Kuh und Jahr ermittelt. Die Spannweite reicht von

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15 - 37 Akh/Kuh und Jahr, wobei es signifikante Unterschiede zwischen den Melktechniksystemen gibt. Die Arbeitszeit für das Reinigen wurde getrennt erfasst. Sie lag im Durchschnitt bei 3,1 Akh/Kuh und Jahr (Spanne: 3,0 - 5,6 Akh/Kuh und Jahr).

Melktechnik Akh Melken/Kuh und Jahr Akh Reinigen/Kuh und Jahr

AMS* 7,11

Tandem 36,71 5,57

Fischgrät 24,29 3,62

Side by Side 18,14 3,22

Karussell 14,83 3,02

Durchschnitt 20,21 3,09

Arbeitszeitbedarf Melken

* bei AMS wurde keine Aufteilung zwischen Melk- und Reinigungsarbeit gemacht!

Dem Karussell wird aufgrund der größeren Fläche oft ein längerer Zeitbedarf fürs Reinigen nachgesagt. Dies konnte in der Erhebung nicht direkt festgestellt werden. Lediglich im prozentualen Anteil der Reinigungsarbeit an der gesam-ten Melkarbeitszeit sieht man einen leicht höheren Reinigungsaufwand beim Karussell.

Eine Fragestellung der Untersuchung war auch, ob Einsparpotentiale in der Arbeitswirtschaft erkennbar sind. Nachfolgend dazu einige Anmerkungen:

Für die Reinigung des Melkstandes und der Nebenräume ist v. a. die Technik ausschlaggebend.

Wie schnell die Kühe in den Melkstand kommen, hängt von folgenden Fragen ab:

o Wie erfolgt der Zutrieb? o Gibt es eine Nachtreibeeinrichtung? o Wie ist der Vorwartebereich gestaltet?

Die „Effektivität“ des Arbeitseinsatzes hängt auch von der Anzahl der Melker ab.

Bei der Arbeitswirtschaft machte sich auch die unterschiedliche Arbeitsorgani-sation deutlich bemerkbar, weil einige Betriebe auf Routinearbeiten beim Melk-ablauf (z. B. Euterpflege, Zitzendippen) verzichteten. Dabei ist zu beachten, dass das Einsparen von Arbeitszeit jedoch nicht auf Kosten der Eutergesund-heit gehen sollte! Verfahrenskosten Melken Ein weiterer Punkt der Auswertung waren die Verfahrenskosten des Melkens. Häufig sind den Landwirten beim Kauf die Jahreskosten der jeweiligen Melk-

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verfahren nicht bewusst. Die Verfahrenskosten hängen von vielen Faktoren ab. Bei der Ermittlung der Abschreibung wird für das AMS eine 10- und für die Melkstände eine 15-jährige Nutzungsdauer unterstellt. Die variablen Kosten wurden einzelbetrieblich erfasst. Die Lohnkosten beinhalten eine Stundenver-wertung von 17,50 €/Std. Unter Berücksichtigung der Jahresmilchmenge er-geben sich Jahreskosten zwischen 3,41 ct/kg (Karussell) und 6,15 ct/kg (Tan-dem). Im unteren bis mittleren Bereich lagen noch der Side by Side-Melkstand mit 3,61 ct/kg und der Fischgräten-Melkstand mit 3,94 ct/kg Milch.

Melktechnik

Kühe

FGM

97

Side by Side

110

Tandem

66

Karussell

171

AMS 1 Box

70

Variable Kosten* €/Kuh 95 127 158 104 180

ct/kg Milch 1,08 1,41 1,93 1,07 1,71

Festkosten** €/Kuh 71 77 61 111 247

ct/kg Milch 0,81 0,86 0,75 1,15 2,35

Gesamt ohne Lohnansatz €/Kuh 166 204 219 215 427

ct/kg Milch 1,89 2,27 2,68 2,22 4,06

Lohnansatz*** €/Kuh 180 120 284 115 115

ct/kg Milch 2,05 1,34 3,47 1,18 1,10

Gesamt inkl. Lohnansatz €/Kuh 346 324 502 330 542

ct/kg Milch 3,94 3,61 6,15 3,41 5,16

Quelle: eigene Berechnungen * Strom, Wasser, Reparaturen, Service/Servicevertrag, Reinigung, Zitzendippmittel, Verschleißteile, Sonstiges ** Abschreibung: Nutzungsdauer konv. Melken, AMS-Melken 10 Jahre, Versicherung, Zinsansatz 50 % fremdfinanziert, 2 % Zinsen *** Lohnansatz: 17,50 €/Std.

Verfahrenskosten Melktechniksysteme

Bei den AMS-Betrieben fallen Kosten in Höhe von 5,16 ct/kg an. Vergleicht man den Melkroboter mit den konventionellen Melkverfahren, ergibt sich eine Kostendifferenz von rd. 1 ct/kg Milch (inkl. Lohnansatz) zugunsten der konven-tionellen Melktechnik. Ausschlagend für die Entscheidung zum Melkroboter sind meistens nicht die Kosten, sondern die Flexibilität und die Arbeitserleich-terung. Dabei ist die Auslastung der AMS entscheidend. Bei Interesse führen wir für Sie eine Arbeitszeiterhebung mit entsprechender Verfahrenskostenbe-rechnung durch. Melden Sie sich gerne bei uns am Fachzentrum Rinderhal-tung! Wie lange darf der 2019er-Mais silieren? Unabhängig von der aktuellen Entwicklung der Maisbestände wird es heuer des Öfteren der Fall sein, dass aufgrund der knappen Futtervorräte die Sila-gen frühzeitig geöffnet werden müssen. Dies birgt immer die Gefahr der Nach-erwärmung. Silagen sollten mindestens sechs bis acht Wochen - besser län-ger - geschlossen bleiben. Erst danach ist mit einer gewissen aeroben Stabi-lität (fertige Silagen werden unter Lufteinfluss nicht warm) zu rechnen. Kann dies nicht gewährleistet werden, sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

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kleines „Überbrückungssilo“ für ca. sechs Wochen anlegen, um dem rest-lichen Mais Zeit zu geben, durchzusilieren

Einsatz von Siliermitteln der DLG Wirkrichtung 2 (Verbesserung der aero-ben Stabilität) o Dabei handelt es sich i. d. R. um heterofermentative Milchsäurebakteri-

en (MSB). Diese produzieren neben Milchsäure auch Essigsäure, wel-che gegen die Nacherwärmung hilft. Letztere wird aber erst nach ca. sechs Wochen Silierdauer gebildet!

o Sollten Sie die Silage früher öffnen müssen, kann die Sache nach hinten losgehen!

o In diesen Fällen sollte eher auf chemische Siliermittel zurückgegriffen werden.

o Mittlerweile werden auch Siliermittel mit MSB angeboten, welche bereits deutlich früher im Silierprozess Essigsäure bilden. Von der DLG wurden diese aber bisher noch nicht geprüft.

An sich siliert der Mais relativ gut. Die Nacherwärmung ist aber ein echtes Problem, dem man mit dem richtigen Siliermittel in der optimalen Dosierung und passenden Verteilung entgegenwirken kann. Daneben sind die allgemeinen Grundsätze der Silierung zu beachten: auf ausreichenden Vorschub achten (mind. 2 - 2,5 m/Woche im Sommer),

auch bei früh geöffneten Silagen! gute Verdichtung im Silo schnelles, luftdichtes Abdecken der Silage Mais nicht zu trocken werden lassen‚ wobei v. a. die Restpflanzen-TM ent-

scheidend ist (Ziel: 23 - 25 % TM). Ein hoher TM-Gehalt aufgrund hoher Kornanteile ist eher unproblematisch.

bei hohen TM-Gehalten die Häcksellänge verkürzen Jedes Maiskorn geschrotet! Der alte Spruch bzw. die Frage: „Sind die Maiskörner angeschlagen?“ ist in vielen Köpfen verbreitet, aber nicht mehr richtig! Ziel sollte es sein, die Mais-körner im Silomais ähnlich anzuschauen wie im Schrot. Sie sollten geschrotet sein! In nachfolgender Tabelle sind die Ergebnisse der Kornzerkleinerung der letz-ten Jahre zu sehen.

Kornzerkleinerungsgrad 2016 2017 2018

Grenzen Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil

sehr gut ab 70 % 18 13,85 % 8 8,25 % 9 10,00 %

OK 50 - 70 % 66 50,77 % 64 65,98 % 53 58,89 %

schlecht < 50 % 46 35,38 % 25 25,77 % 28 31,11 %

Summe 130 100,00 % 97 100,00 % 90 100,00 %

Mittelwert 55,32 % 57,21 % 55,68 %

Maiskornzerkleinerung – Zusammenfassung der Ergebnisse, eigene Erhebungen

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Der Kornzerkleinerungsgrad sollte mindestens 50 %, jedoch besser 70 % be-tragen. Leider schafft 1/4 bis 1/3 der Silagen nicht mal das Mindest-Ziel von 50 %. Dies bedeutet Energie- und somit auch Milchverlust! Besonders bei frischem Mais macht sich das bemerkbar. Der Verlust liegt bei Ø ca. 3,5 kg Milch bei fri-schem Mais und 1 kg Milch bei durchsiliertem Mais! Die Weichen für die Kornzerkleinerung werden beim Maishäckseln gestellt. Nehmen Sie sich Zeit, die Kornzerkleinerung zu kontrollieren. (Hinweise unter: http://www.alf-pk.bayern.de/landwirtschaft/tierhaltung/143385/index.php) Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrem Häckslerfahrer darüber! Denn ansonsten gilt der Spruch: „Nix gsagd is globd gnua!“ und der Häckslerfahrer denkt, es passt. Terminhinweis: Infotag zu JGS-Anlagen Das Fachzentrum für Rinderhaltung Pfarrkirchen veranstaltet in Zusammenar-beit mit der ALB Bayern am Donnerstag, dem 21.11.2019 in Eging am See ei-nen Infotag zum Thema „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“. Hier werden Sie über die aktuellen rechtlichen Vorgaben in-formiert. Anmeldung unter Tel.: 08561 3004-0. Terminhinweis: Klauenpflegekurs Vom 10. - 12.12.2019 veranstalten das LVFZ Kringell und das Fachzentrum für Rinderhaltung am LVFZ Kringell einen 3-tägigen Klauenpflegekurs. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 TN begrenzt. Die Kosten werden bei ca. 350 € je TN liegen. Anmeldung unter Tel.: 08561 3004-0. 2-tägiger Klauengesundheitsworkshop mit Dr. Andrea Fiedler (Mortellaro und Co. in den Griff kriegen) Wie mit dem Problem Mortellaro zurechtkommen bzw. im Problemfall den Be-stand sanieren? Dazu veranstaltet das Fachzentrum für Rinderhaltung Pfarr-kirchen von 9. - 10.01.2020 am LVFZ in Kringell einen 2-tägigen Workshop mit Frau Dr. Fiedler. Neben Theorie steht auch viel Praxis (Ausschneiden an Totklauen) auf dem Programm. Die Teilnehmerkosten werden voraussichtlich bei ca. 330 €/TN liegen. Eine Anmeldung ist unter Tel.: 08561 3004-0 erfor-derlich. „Niederbayerischer Herdenmanager“ – Weiterbildung für Milchviehhalter Mit den beiden Fütterungsexperten Anna Miller (BVN) und Thomas Engelhard aus Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) findet vom 22. - 23.11.2019 das 2-tägige Fütterungsmodul statt. Nähere Infos unter Tel.: 08561 3004-0. Angela Dunst, FZ Rinderhaltung am AELF Pfarrkirchen

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FZ L 3.7 Schweinezucht und -haltung

Aktuelle Informationen zum „Aktionsplan Kupierverzicht“ Seit dem 1. Juli 2019 muss jeder schweinehaltende Betrieb, auch Kleinstbe-triebe, die Tierhalter-Erklärung sowie die dazu benötigten Unterlagen ausge-füllt vorliegen haben. Die Hilfestellung dazu ist auf der Informationsseite www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter dem Reiter „Download Formulare“ zu finden. Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht“ werden in der Handreichung (FAQ) ausführlich beantwortet. Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverord-nung – wesentliche Inhalte des Referentenentwurfes aus dem Bundes-ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Der Entwurf ist derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung. Auf Länder-ebene befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mit der Vorlage des BMEL. Nachdem es sich um einen in der Diskussion befindlichen Entwurf handelt, können durchaus noch erhebliche Änderungen erfolgen. Die Pressemitteilung zum Sachstand vom 28.05.2019 finden Sie unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/ 113-Neuregelung-Kastenstandhaltung.html.

Deckzentrum: Zukünftige max. zulässige Fixationsdauer von Sauen im Kastenstand:

Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 8 Tage zugunsten der Gruppen-haltung

Zukünftige Anforderung an den Kastenstand: o Mindestbreite: Widerristhöhe der Tiere abzüglich ca. 17 %, definiert

in drei "Größenklassen" o Mindestlänge: 220 cm, statt der bisher üblichen 200 cm

Abferkelbereich: Zukünftige maximal zulässige Fixationsdauer:

Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 5 Tage – lediglich Fixation um den Geburtszeitraum herum

Zukünftige Anforderung an den Kastenstand (= Ferkelschutzkorb): Die Mindestlänge soll zukünftig 220 cm statt den bisher üblichen 200 cm betragen.

Zukünftige Mindestgröße der Abferkelbucht: In der Abferkelbucht muss eine für die Sau uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche (Aktionsfläche) von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen und die Sau muss sich ungehindert umdrehen können. Anmerkung vom FZ L 3.7: In der Praxis würde das bedeuten, dass eine Bucht ca. 7 – 8 m² Grundfläche benötigt!

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Übergangsfristen:

Übergangsfrist 15 Jahre, nach 12 Jahren müssen die Betriebe ein ver-bindliches Umstellungskonzept vorlegen sowie, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben. Die Behörden können im Einzelfall zur Ver-meidung unbilliger Härten eine Verlängerung um längstens zwei Jahre genehmigen.

Den vollständigen Entwurf (15 Seiten) finden Sie im Internet unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/GlaeserneGesetze/Referentenentwuerfe/7Verordnung_%C3%84nderungTs-Ntvo.pdf?__blob=publicationFile. Franz Murr, FZ Schweinezucht und -haltung am AELF Landshut

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FZ L 3.10 Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Niederbayern

Coaching Seniorenverpflegung geht zu Ende – Bewerbung für 2020 mög-lich Im Januar 2019 startete erstmalig das Coaching Seniorenverpflegung unter dem Motto "Es ist angerichtet! – Genussvoll essen in Senioreneinrichtungen". Unser Fachzentrum unterstützte sechs Einrichtungen in Niederbayern bei der Umsetzung der Bayerischen Leitlinien Seniorenverpflegung. Mit dabei waren das AWO Seniorenzentrum Vilshofen, das Heilig-Geist-Spital Landshut, das Seniorenheim St. Gisela Waldkirchen, das Seniorenheim St. Josef Hauzenberg und das Altenheim St. Rita Landshut. Bei vier gemeinsamen Arbeitstreffen und einem Vor-Ort-Treffen in den jewei-ligen Einrichtungen wurden Maßnahmen besprochen, um die Verpflegungssi-tuation zu optimieren. Inhalte des Coachings waren:

Rahmen für die Mahlzeiten gestalten bedarfs- und bedürfnisgerechtes Verpflegen verantwortungsvoll einkaufen und handeln erfolgreich kommunizieren

Am 14. November wird Frau Staatsministerin Michaela Kaniber allen Beteilig-ten mit Urkunden für ihre erfolgreiche Teilnahme danken. Im nächsten Jahr wird das Coaching wiederum angeboten. Von Januar bis Herbst können sechs stationäre Senioreneinrichtungen mitmachen. Ab sofort ist eine Bewerbung am Fachzentrum Gemeinschaftsverpflegung möglich.

Küche einer Wohngruppe im Magdalenenheim Landshut

Für Real- und Mittelschule – Ernährungshandwerk erleben "Ernährungshandwerk erleben" - unter diesem Motto sollen Schülerin-nen und Schüler der 7. bis 9. Jahrgangsstufe an bayerischen Mittel- und Realschulen die Spezialitäten des Ernährungshandwerks aus erster Hand kennen- und wertschätzen lernen. Den Schulen werden Unterrichts-materialien bereitgestellt und der Kontakt zum Ernährungshandwerker vermit-telt. Die Schüler besuchen die Betriebsstätten vor Ort und stellen selbst baye-rische Spezialitäten her oder können mithelfen.

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Ziel ist es, das Bewusstsein für Qualität und Regionalität der Lebensmittel bei den Jugendlichen zu verbessern. Erste Besu-che in Mühlen, Brauereien, Bäckereien und bei Metzgern haben stattgefunden. Wir su-chen dringend Handwerker, die Schulklas-sen aufnehmen möchten! Nähere Informa-tionen ab September bei Veronika Gruber, Fachzentrum Gemeinschaftsverpflegung, Tel.: 0871 603-123 oder auch per E-Mail: [email protected].

Spindelkontrolle in der Brauerei Riemhofer in Abens-berg

Workshop Seniorenverpflegung – Mangelernährung im Alter „Richtig verpflegen bei drohender oder bestehender Mangelernährung" war das Thema eines fachübergreifenden Workshops im Juli 2019 in Straubing. 35 Fachkräfte aus Küche, Pflege und Hauswirtschaft von Altenpflegeeinrich-tungen in ganz Niederbayern nahmen teil. Heidi Gegenfurtner vom Fachzen-trum Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung informierte über Ursachen und Folgen der Mangelernährung im Alter. Sabine Teubert-Knefely und Beate Stöckl von den Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Quali-tätsentwicklung und Aufsicht (frühere Heimaufsicht) des Landkreises und der Stadt Straubing berichteten über ihre Erfahrungen, über positive Ansätze einer gelungenen Versorgung von mangelernährten Bewohnern in den Einrichtun-gen und auch über notwendige Verbesserungen in diesem Bereich. Die Teil-nehmer erarbeiteten am Beispiel von vier Bewohnern Vorschläge, um deren Verpflegung zu verbessern. Vom nötigen Zahnarztbesuch über Mobilisierung des Bewohners und Spezialbesteck bis hin zur gebundenen Suppe am Abend reichten die Verbesserungen – die verschiedenen Berufe der Teilnehmer spiegelten die Breite der Vorschläge wider.

Dorothee Trauzettel, FZ Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Niederbayern

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FZ L 3.11 Diversifizierung und Strukturentwicklung

Marktstammdatenregister für Strom- und Gaserzeuger Aufgrund der bisher geringen Anmeldungen nochmals der Hinweis zum Markt-stammdatenregister. Seit Januar 2019 müssen bestehende sowie neue An-lagen (Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher, Notstrom-aggregate, Windenergieanlagen, konventionelle Kraftwerke) online registriert werden. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Ak-teure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z. B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler. Auch Änderungen an der Anlage müssen gemeldet werden. Die Fristen zur Eintragung bestehender Anlagen sind unterschiedlich und be-tragen zwischen sechs und 24 Monate. Alle Betreiber einer Strom- und Gaserzeugungsanlage müssen sich on-line in diesem Register eintragen! Nähere Infos finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de oder kontaktieren Sie am AELF Regen das Team LandSchafftEnergie. Photovoltaik Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikdachanlagen liegt bei 10,48 ct/kWh (bis 10 kWp). Die Vergütung fällt jeden Monat um 1,4 % bis Ok-tober. Voraussichtlich bis Ende des Jahres wird die Vergütung um etwa ein Prozent pro Monat fallen. Grund für die Degression ist der hohe Photovoltaik-zubau in Deutschland. Bei günstigen Voraussetzungen (Anschaffungskosten, Lage, Eigenverbrauch) ist es nach wie vor sinnvoll, in eine PV-Anlage zu in-vestieren. Neue PV-Speicherförderung Seit dem 1. August 2019 kann im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms ein Zuschuss für die Neuinstallation eines Batteriespeichers in Anspruch genom-men werden. Die Förderung ist nach Größe des Batteriespeichers gestaffelt und liegt zwischen 500 € für einen 3 kWh-Speicher und 3.200 € für einen 30 kWh-Speicher. Bei Fragen zur Fördermöglichkeit für PV-Speicher hilft Ih-nen das Team von LandSchafftEnergie am AELF Regen gerne weiter. Label „Energieeffizienz in der Landwirtschaft“ Das Beratungsnetzwerk LandSchafftEner-gie berät bayernweit landwirtschaftliche Be-triebe zum Thema Energieeinsparung und -effizienz. Mit dem Label „Energieeffizienz in der Landwirtschaft“ werden Betriebe ausge-zeichnet, die Einsparungsmaßnahmen er-folgreich umgesetzt haben. Durch das Hof-torschild wird das Engagement im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz transpa-rent für Besucher und Verbraucher darge-stellt. Andere Betriebe werden darüber hi-naus motiviert, selbst tätig zu werden.

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Sie möchten mehr Informationen zum Label erhalten oder sich direkt für das Label bewerben? Dann kontaktieren Sie die Berater des Teams LandSchafftEnergie am AELF Regen.

LandSchafftEnergie-Webinare Mit den kostenlosen LandSchafftEnergie-Webinaren können Sie bequem von zu Hause aus an virtuellen Veranstaltungen teilnehmen. Fragen zum Thema können Sie über den Live-Chat stellen und erhalten direkt vom Referenten ei-ne Antwort. Webinare werden zu folgenden Fachthemen dargeboten:

Agrophotovoltaik – Ressourceneffiziente Landnutzung

Auflockerung von Fruchtfolgen durch einjährige Kulturen

Mehrjährige Energiepflanzen in Bayern – Potenziale zum Klimaschutz

Nachhaltige Mobilität in Kommunen

Energiemanagement für Hausmeister

Energiesparen im Büro – Mitarbeiter für Klimaschutz gewinnen

Post-EEG – Eigenverbrauch als Chance

Wärmegewinnung aus Biomasse

Unter dem Link www.landschafftenergie.bayern können Sie sich zu einem un-serer Webinare anmelden. Bei Fragen helfen Ihnen die Berater des Team LandSchafftEnergie am ALEF Regen sehr gerne weiter. Ihre Ansprechpartner sind: für Photovoltaik Josef Baier, Tel.: 09921 608-1032, [email protected] für Energieeffizienz in der Landwirtschaft Josef Berndl, Tel.: 09921 608-1037, [email protected] für Biomasse Lisa Berndl, Tel.: 09921 608-1034, [email protected] für Biogas Viktoria Werfring, Tel.: 09921 608-1036, [email protected] Bernhard Blaim, FZ Diversifizierung und Strukturentwicklung am AELF Regen

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FZ L 3.P Prüfdienst

Erfahrungen aus den Vor-Ort-Kontrollen 2018 im Bereich Cross Com-pliance (CC), Neuerungen bei den Vor-Ort-Kontrollen 2019 im Bereich der Düngeverordnung Aus den Vor-Ort-Kontrollen (VOK) des grünen CC-Bereichs 2018 ergaben sich folgende Auffälligkeiten: Im Bereich der Düngeverordnung und der Anlagenverordnung wurden im Dienstgebiet des AELF Landau a. d. Isar (Niederbayern ohne den Landkreis Kelheim mit dem Landkreis Regensburg) 203 Betriebe kontrolliert. Dabei wur-den in 77 Betrieben Verstöße festgestellt. Diese gliedern sich wie folgt auf:

Bei 28 Betrieben fehlte die Düngebedarfsermittlung (DBE) ganz oder sie war nur unvollständig vorhanden. Davon wurde bei acht Verstößen le-diglich eine Verwarnung ausgesprochen (Verstoß mit 0 % Kürzungs-satz), da die Beanstandung als geringfügig eingestuft worden ist. Im Rahmen der Kontrolle wird die DBE hinsichtlich folgender Kriterien überprüft:

o Ist der N-Bedarfswert bzw. der Ertrag der Kultur realistisch ange-setzt?

o Ist eine evtl. vorhandene N-Nachlieferung der leguminosenhalti-gen Vorfrucht/Zwischenfrucht berücksichtigt?

o Sind die Angaben zur im Vorjahr ausgebrachten organischen Düngung plausibel?

o Ist der richtige Nmin-Wert angesetzt?

Bei 20 Betrieben war der Nährstoffvergleich (NSV) unvollständig. Hier-bei kontrolliert der Prüfdienst lediglich, ob die Datengrundlage des NSV mit den Tierzahlen und Flächenangaben aus dem betreffenden Mehr-fachantrag übereinstimmt.

15 Betriebe konnten keinen NSV vorweisen, obwohl sie zur Erstellung verpflichtet gewesen wären.

In 29 Betrieben wurden Verstöße bei den ortsfesten Mist- und Silagela-gerstätten festgestellt. Neu geregelt ab 2018 ist, dass auch Zwischenla-gerungen von Mist oder Silage in der Feldflur, die sich länger als sechs Monate an der gleichen Stelle befinden, als ortsfeste Lagerungen ange-sehen werden. Da diese Zwischenlager jedoch über keine betonierte Bodenplatte verfügen, hatte die Überschreitung der 6-monatigen Lager-dauer eine Beanstandung zur Folge.

13 Betriebe wiesen einen N-Kontrollwert im NSV von > 60 kg N/ha auf. Der N-Kontrollwert ist der Durchschnitt der N-Salden je ha aus den letz-ten drei vorliegenden NSV. Die Überschreitung des Kontrollwertes stellt noch keinen CC-Verstoß dar. Der Prüfdienst muss jedoch diese Betrie-be an das Fachzentrum Agrarökologie am AELF Straubing weiterleiten. Das Fachzentrum verpflichtet diese Betriebe zu einer Teilnahme an ei-ner Düngeberatung. Erst wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekom-men wird, liegt ein CC-Verstoß vor, der vom Fachzentrum erfasst wird.

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Im Bereich des guten landwirtschaftlichen, ökologischen Zustandes der Flächen wurden 224 Betriebe vom Prüfdienst am AELF Landau a. d. Isar kon-trolliert. In 24 Betrieben wurden Verstöße festgestellt. Davon hatten 16 Betrie-be den Aufwuchs von Stilllegungsflächen während der Schutzperiode vom 1. April bis 30. Juni zerstört, sei es durch Mulchen, Mähen oder Bodenbear-beitung. Nur bei sechs Betrieben wurden Verstöße gegen die Erosionsschutz-verordnung festgestellt. Im Bereich des Pflanzenschutzes wurden 177 Betriebe kontrolliert. Hierbei wurden lediglich in neun Betrieben Beanstandungen festgestellt, weil die Auf-zeichnungen über den Pflanzenschutzmitteleinsatz unvollständig waren oder gänzlich fehlten. Bei sechs dieser Verstöße blieb es bei einer Verwarnung (Verstoß mit 0 % Kürzung), weil der Landwirt unvollständige Aufzeichnungen während der Kontrolle ergänzen konnte (z. B. vollständiger Präparat-Name). Prognose für 2019 Die problematischen Feststellungen im Bereich der Düngeverordnung werden sich in der VOK 2019 voraussichtlich nicht reduzieren. Bezüglich der Überschreitung der N-Obergrenze von 170 kg N/ha wurden bisher kaum Beanstandungen festgestellt. Wir prüfen dies immer für das Vor-jahr ab, anhand der Flächen und Tiere des Mehrfachantrags des Vorjahres und der mit organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln (Wirt-schaftsdünger, Gärrest, Klärschlamm…) im Vorjahr aufgenommenen und ab-gegebenen N-Mengen. Durch die Einbeziehung aller organischen Düngemit-tel und nicht wie bisher nur der Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, werden die Überschreitungen in diesem Bereich voraussichtlich zunehmen. Aufgrund der seit Herbst 2018 in Kraft getretenen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung wurden sog. „rote Gebiete“ mit besonderen Anforderungen festgelegt. Die für die Düngung von „roten“ Feldstücken vorgeschriebenen jährlichen Nmin-Untersuchungen und Untersuchungen der eingesetzten Wirt-schaftsdünger und Gärreste werden im Rahmen der VOK 2019 geprüft, eben-so wie die Einhaltung der erhöhten Gewässerabstände bei der Düngung, für den Fall, dass bei der Flächenkontrolle Düngungsmaßnahmen erkennbar sind (Güllespuren, Mineraldüngerkörner, …). Da in der VOK 2018 im Bereich der Dünge- und Anlagen-Verordnung in Ba-yern zu viele Beanstandungen festgestellt worden sind, musste für 2019 die Kontrollquote in diesen beiden Bereichen erhöht werden. Es handelt sich um 500 Betriebe, die zusätzlich kontrolliert werden müssen. Davon liegen 81 in unserem Dienstgebiet. Auffällig ist, dass v. a. viehstarke Betriebe ausgewählt wurden. Die Kontrollen werden in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum Agrarökologie am AELF Straubing bzw. Amberg (zuständig für den Landkreis Regensburg) durchgeführt. Das Fachzentrum wird bei einem Teil dieser Betriebe auch die Stoffstrombilanzverordnung und die Wirtschaftsdüngerver-bringungsverordnung kontrollieren. Erste Kontrollen lassen auf eine hohe Be-anstandungsquote schließen.

Franz Erhard, FZ Prüfdienst am AELF Landau

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