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K O N K R E T Arbeitsschutz Hautschutz im Beruf

Hautschutz im Beruf - Obility · Die oberste Hautschicht (Epidermis), die von einem Hydro lipid film, dem sogenannten Säureschutzmantel, überzogen ist, bildet die äußerste Kontaktschicht

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  • K O N K R E TA r b e i t s s c h u t z

    Hautschutzim Beruf

  • Herausgeber:Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und ElektrotechnikGustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln

    Alle Rechte vorbehalten.

  • Dr. I. Eisenacher-AbeleinPeter E. Michels

    HAUTSCHUTZ IM BERUF

  • 2

    1 Vorwort 3

    2 Schutzaufgaben der Haut 4

    3 Hauterkrankungen 7

    4 Wie erkennt man haut schädigende Gefahrstoffe? 12

    5 Beispiele haut schädigender Gefahrstoffe 14

    6 Gefährdungsbeurteilung 17

    7 Schutzmaß nahmen 197.1 Technische Schutzmaßnahmen 197.2 Persönliche Schutzausrüstung 207.3 Hautschutz – Hautreinigung – Hautpflege 237.4 Hautschutz organisation 267.5 Arbeitsmedi zinische Vorsorge unter suchungen 29

    8 Hautschutz „Kurz und Knapp“ 30

    Anhang 1 Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 401 31Anhang 2 Weitere Informationsquellen 37Anhang 3 Gefahrensym bole 41

  • 1 VORWORT

    3

    Hauterkrankungen gehören heute Ieider mit zu den häufigsten berufs-bedingten Erkrankungen.

    ObwohI die Haut größtes Organ des mensch Iichen Körpers ist, sindwir uns häufig der Bedeutung und der wichtigen Schutzfunktion derHaut nur wenig bewusst.

    Fast selbstverständlich setzen wir voraus, dass die Haut die vielfälti-gen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen imArbeits- und im Privatleben irgend wie verkraften wird.

    Hier etwas mehr Bewusstsein für die vielmals „vernachlässigte“ Hautzu wecken sowie Tipps und Hinweise für den betrieblichen Hautschutzzu geben, ist Ziel der vorliegenden Broschüre.

  • 2 SCHUTZAUFGABEN DER HAUT

    4

    Die Haut in Zahlen

    Oberfläche: ca. 2m2

    Gewicht: ca.15% des KörpergewichtesStärke: ca.1mm bis 4mm

    Die Haut ist als „Grenzfläche“ zur äußeren Umgebung vielfältigen Be -las tungen ausgesetzt.

    Kühlschmierstoffe, Lösemittel, Öle

    Reibemittel- oderlösemittelhaltigeHautreinigungsmittel

    Feuchtes Milieu

    UV-Strahlung,Hitze

    StändigemechanischeBelastung

    Gießharze,Acrylate,Isocyanate

    Säuren,Laugen

    Bakterien, Pilze

    Abb. 1: Belastungen der Haut

  • 2 Schutzaufgaben der Haut

    5

    Um diesen Belastungen bzw. Einwirkungen optimal begegnen zu können, ist die Haut aus drei Schichten aufgebaut:

    Die oberste Hautschicht (Epidermis), die von einem Hydro lipid film,dem sogenannten Säureschutzmantel, überzogen ist, bildet dieäußerste Kontaktschicht des Körpers gegenüber der Umwelt. DieOberhaut besteht aus mehreren Schichten, deren Funktionen durchgezielten Einsatz von Cremes oder Salben wirkungsvoll unterstütztwerden können. Die oberste Schicht der Epidermis besteht aus quasiabgestorbenen Hornzellen, die durch das Nachschieben neu gebilde-ter Zellen ständig abgeschilfert werden. In der darunter liegendenSchicht sind die Hornzellen fest verbunden. Zusammen mit demSäureschutzmantel liegt hier die Barriere, welche die tiefer liegendenGewebsschichten vor dem Eindringen von Fremdsubstanzen sowievor dem Austrocknen schützt. Die darunter liegenden Schichten derEpidermis beherbergen Zellen des Immunsystems sowie diePigmentträger der Haut, die Melano zyten. Hier werden außerdem dieneuen Hornzellen je nach Bedarf gebildet, deren Reifeprozess im

    Abb. 2:

    Aufbau der Haut

  • 2 Schutzaufgaben der Haut

    6

    Normalfall etwa vier Wochen benötigt, allerdings z.B. in „Stress -situationen“ auch erheblich verkürzt sein kann.

    Die Lederhaut (Dermis) besteht aus Bindegewebe, das für die Festig -keit der Haut und für den Schutz vor Druck und Stoß verantwortlichist. Außerdem finden sich hier Nervenfasern, Blut- und Lymphgefäßesowie Schweiß und Talgdrüsen. Die Unterhaut (Subcutis) dient alsWärmeschutz, als me cha nische Polsterung sowie als Speicher fürNährstoffe und Wasser.

    Die Haut hat also wie kaum ein anderes Organ vielfältige Aufgabenzu erfüllen. Sie ist Sinnesorgan, Schutzorgan, Speicherorgan, Ab son -de rungs organ sowie Stoffwechselorgan in einem.

    Wird dieses komplizierte System überlastet, zum Beispiel durcharbeitsbedingte Hautbelastungen, aber auch durch Belastungen in derFreizeit, kann es leicht zu Haut verän de run gen und Erkrankungen kom-men.

  • 3 HAUTERKRANKUNGEN

    7

    Etwa 90% aller beruflichen Hauterkrankungen sind sogenannte Ek -zeme, der Großteil von ihnen bildet sich an den Händen. Ekzeme sindunspezifische Entzündungen, die sich anfangs in Form von Rötungenund Schuppungen zeigen, im späteren Verlauf dann Vergröbe run gender Hautfelder, Verdickung der Hornschicht sowie tiefe Hauteinrisseaufweisen.

    Eine grobe Unterteilung der Ekzeme unterscheidet exogene Ekzeme(durch äußere Einflüsse verursacht) sowie endogene Ekzeme (durchinnere Einflüsse verursacht). Zu letzteren gehört zum Beispiel das ato-pische Ekzem. Als Atopie wird eine anlagebedingte erhöhteBereitschaft zu allergischen Reaktionen bezeichnet. Außerdem gibt esMischformen. Bei den arbeitsbedingten Haut erkrankungen handelt essich in erster Linie um exogene Ekzeme, die man wiederum in toxischeund allergische Kontaktekzeme unterteilen kann (Abb. 3).

    Abb. 3: Übersicht zu berufsbedingten exogenen Ekzemen

    Berufsbedingte exogene Ekzeme

    +Mischformen

    toxisches Kontaktekzem

    akutchronisch =Abnutzungs-dermatose

    akut chronisch

    allergisches Kontaktekzem

  • 3 HauterkrankungenAllergische Ekzeme

    8

    Toxische Ekzeme

    Das akut-toxische Ekzem wird verursacht durch den Kontakt mit irri-tierenden Substanzen wie Laugen, Säuren oder Wasserstoffperoxid(Abb. 4). Im Unterschied zum allergischen Ekzem entwickeln allePersonen, die mit der schädigenden Substanz in Kontakt kommen,eine entsprechende Hautreaktion, die abhängig ist von denEigenschaften der Substanz, aber auch vom Hautzustand des betrof-fenen Mitarbeiters. Das toxische Ekzem tritt Minuten bis Stunden direktam Ort des Kontaktes auf.

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    Abb. 4: Hautverätzung

    Das chronisch-toxische Ekzem, auch toxisch-degeneratives Kontakt -ekzem oder Abnutzungsdermatose genannt, ist die häufigste Haut -erkrankung unter den beruflich bedingten Hauterkrankungen (Abb. 5). Die Abnutzungsdermatose wird verursacht durch ständigen

  • 3 HauterkrankungenAllergische Ekzeme

    9

    Kon takt mit reizenden Stoffen wie Kühlschmierstoffen, Reini gungs -mitteln, aber auch durch harmlose Substanzen wie Seifen oderWasser, die den Säure schutz mantel der Haut zerstören und langfris-tig die Horn schicht barriere der Haut schädigen. Fehlt die notwendigeRegenerationszeit für die Haut, können sich irritative Ekzeme, aberlängerfristig auch allergische Ekzeme entwickeln. Die Abnutzungs -dermatose kann in den meisten Fällen durch Anwendung eines ange-passten Haut schutz programmes verhindert werden.

    Allergische Ekzeme

    Bei einer allergischen Reaktion handelt es sich um eine über -schießende Reaktion des Immunsystems gegenüber bestimmtenkörper fremden Substanzen. Für beruflich bedingte Erkrankungen sindzwei Arten von allergischen Reak tio nen von besonderer Bedeutung:

    Abb. 5: Abnutzungsdermatose

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  • 3 HauterkrankungenAllergische Ekzeme

    10

    Die Typ 1 Allergie ist eine allergische Sofortreaktion, de ren Symp tomein der Regel innerhalb von 30 Minuten auftreten. Heuschnupfen,Urtikaria (Nesselsucht) oder allergisches Asthma sind Beispiele für die-sen Allergietyp.

    Das allergische Kontaktekzem (Abb. 6) ist eine Allergie vom verzöger-ten Typ, eine Typ IV Allergie. Sie wird ausgelöst durch Substanzen,die sensibilisierend wirken können, z.B. Konservierungsmittel,Duftstoffe, Kunst harze, Kleber, Metalle usw. Oft vergehen Jahre, bisbeim Kontakt mit dem allergieauslösenden Stoff Hautreaktionen aus-gelöst werden. Wegbereiter für diese Allergien sind oft Abnutzungs -derma tosen, die das Allergen durch die geschädigte Hautoberflächepassieren lassen (2-Phasen-Ekzem). Ist der Körper einmal sensibilisiert, können schon kleinste Mengen des Allergens zu neuen Ekzemschübenführen. Ein allergisches Ekzem lässt sich dann nur noch durch Meidender Substanz verhindern.

    Abb. 6: Allergisches Kontaktekzem

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  • 3 HauterkrankungenHautresorption

    11

    Auf Stoffe, die sensibilisierend wirken können, muss der Herstellerbzw. Lieferant des Produktes in einem mitgelieferten Sicherheits -datenblatt besonders hinweisen. Dies erfolgt durch „Hinweise aufbesondere Gefahren“, sogen. R-Sätze, z.B. bedeutet R43„Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“.

    Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Verzeichnis sensibilisierenderStoffe“ (TRGS 907) enthält eine Übersicht über die sensibilisierendenStoffe, die bisher noch nicht mit den entsprechenden R-Sätzen einge-stuft sind (siehe auch www.baua.de/prax/).

    Da allergische Reaktionen wesentlich auch von der persönlichenEmpfindlichkeit des Betroffenen abhängen, ist ihr Auftreten in derRegel nicht vorherzusehen. Allergiefördernde Einfluss größen sindneben der persönlichen Veranlagung:

    ● Allergisierungs potenz eines Stoffes● Beanspruchung der Haut durch ständigen Kontakt mit aggressiven

    Stoffen, Durchfeuchtung, Entfettung etc.● Mechanische Beanspruchung● Hautzustand (trocken, rissig)

    Hautresorption

    Einige Gefahrstoffe können sogar durch die Haut in den mensch lichenKörper eindringen und dort zu akuten oder chronischen Gesund -heitsschäden oder sogar Vergiftungen führen.

    Solche Stoffe sind in der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte, der TRGS 900, durch ein „H“ gekennzeichnet, z.B. Anilin, Phenol undXylol. Auch Nikotin sowie bestimmte Pflanzen schutzmittel sind haut -resorptiv.

  • 4 WIE ERKENNT MAN HAUT SCHÄDIGENDE GEFAHRSTOFFE?

    Nur ausreichende Kenntnisse über den Gefahrstoff (inkl. gefährlicheEigenschaften) führen zu einem sachgerechten und sicheren Arbeitenmit ihm!

    Die ordnungsgemäße Ge binde kennzeichnung macht den Ge fahr stoffam Arbeitsplatz unverwechselbar und informiert über Gefahren undSchutz maß nahmen (Abb. 7).

    Die Kennzeichnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:● Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung ● Gefahrensymbole und Gefah renbezeichnung (z.B. reizend)

    12

    Abb. 7: Kennzeichnung eines Behälters

  • 13

    ● Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze, z.B. R 38 „Reizt dieHaut“ und R 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“)

    ● Sicherheitsratschläge (S-Sätze, z.B. S 28 „Bei Be rührung mit derHaut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife“ und S 37/39„Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen“)

    ● Name und Anschrift dessen, der den Stoff herstellt, einführt odervertreibt

    ● EG-Nr. mit Vermerk

    Gefahrstoffe in nicht gekennzeichneten Be hältnissen sind (da un be -kannt) zunächst als besonders gefährlich einzustufen.

    Das Aufbewahren von Gefahr stoffen in Lebensmittel behält nissen istunverantwortlich und lebens bedroh lich.

    Weitere Informationen zum Gefahrstoff erhält der Anwender durchdas Sicherheitsdatenblatt. Dies muss der Inverkehr bringer spätestensbei der ersten Lieferung übermitteln (§ 6 Gefahr stoffverordnung). DasSicherheitsdatenblatt ist Grundlage für die durchzuführendeGefährdungsbeurteilung aus der dann die konkret erforderlichenSchutzmaßnahmen abzuleiten sind.

    4 Wie erkennt man haut schädigende Gefahrstoffe?

  • 5 BEISPIELE HAUTSCHÄDIGENDER GEFAHRSTOFFE

    14

    Eine Auswahl der häufigsten Hautgefährdungen gibt folgende Auf -zählung wieder:

    ● starke Verschmutzungen, z. B. durch Alt öle, Maschinenöle, Metall -abrieb, Späne und Ruß

    ● nichtwassermischbare und wassergemischte Kühlschmierstoffe● organische (entfettende) Lösungsmittel, z. B. Trichlorethylen (Chlor -

    kohlenwasserstoffe – CKW –), Benzine, Kaltreiniger● Farbstoffe, z. B. Siebdruckfarben● reizende Stoffe, z. B. Gießharze, Säuren, Laugen● Beizen, Chromate, galvanische Bäder● Mehrkomponentenharze, monomere Kunststoffkomponenten, z. B.

    Epoxidharze, Methylme th acrylat● stark haftende Arbeitsstoffe, z. B. Lacke, Klebstoffe (Sekunden -

    kleber), Metallstaub● teerartige Arbeitsstoffe, z. B. Bitumen, Pech, Teer● mechanisch reizende Stoffe und Arbeitsverfahren, z. B. Glas fasern,

    Schleifen● UV-Belastung, z. B. beim Elektro schweißen● Feuchtarbeiten, z. B. mit Reinigungs-, Putz- und Desinfektionsmitteln● Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen (führt zum Aufquellen

    der Haut)

    Beispiel 1: Tätigkeiten mit Kühl schmier stoffen

    Kühlschmierstoffe (KKS) werden in der spangebenden Me tall be -arbeitung zum Küh len, Schmieren und Spülen der Be ar bei tungs stellebe nö tigt. Bei unsachge mäßem Arbei ten mit ihnen können sie auf viel-fältige Weise zu Hautschäden führen.● KSS trocknet auf der Hand, Wasser verdunstet, die Konzentration

    des KSS wird höher und führt zur Haut schädigung.

  • ● Öle entfetten die Haut, sie wird rauhund rissig, bei mechanischer Belas tungkann die Öl akne ausgelöst werden.

    ● Bestimmte Additive wirken hautrei-zend und allergisierend.

    ● Späne im gebrauchten KSS führen zuMikro verletzungen der Haut.

    ● Bakterien und Keime können überMikro verletzungen der Haut eindrin-gen und zu Entzündungen führen.

    Kühlschmierstoffe können auch auf indi-rektem Wege – bei mangelnder Hygiene– zu Hauterkrankungen führen. Ursachenhierfür sind u. a.:

    ● Maschinenputzlappen werden in dieHosen taschen gesteckt

    ● durchnässte Arbeitskleidung oderSchutz schuhe werden nicht gewechselt

    ● Gehörschutzstöpsel in Lärmbereichenwerden mit verschmutzten Händenangefasst und in den Gehörgang ein-geführt

    Beispiel 2: Tätigkeiten mit Gießharzen

    Gießharze, z.B. Polyester- und Epo xidharze, kommen als 2 Kom po -nen tensys teme (Harz und Här ter) zur Anwendung.

    Bei Hautkontakt mit den flüssigen sogenannten Monomeren (Harz)und auch den Härtern besteht die Gefahr von Haut reizungen oderallergischen Haut reak tionen.

    Abb. 8: Hautkontakt zu Kühlschmierstoffen

    5 Beispiele hautschädigender Gefahrstoffe

    15

    Abb. 9: Maschinenbediener

  • 5 Beispiele hautschädigender Gefahrstoffe

    16

    Bestimmte Härter oder Zusatz stoffe sindzudem stark ätzend (z.B. organische Per -oxide) bzw. ge langen durch Haut re sorp -tion in den Körper (z.B. tertiäre Amine).

    Abb. 10: Vergießen von Elektromotoren

  • 17

    Die neue TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung,Beurteilung, Maßnahmen“ konkretisiert die Forderungen derGefahrstoff verordnung in § 7 und § 9 nach Beurteilung derHautgefährdung sowie den notwendigen Schutzmaßnahmen beiKontakt mit Gefahrstoffen. Diese können hautresorptiv (Stoffe werdendurch die Haut in den Körper aufgenommen), hautgefährdend oderhautsensibilisierend sein.

    Informationsermittlung

    Für die Beurteilung der Gefährdung werden sowohl stoffbezogene alsauch tätigkeitsbezogene Informationen benötigt. Erste Hinweise lie-fern die Kennzeichnung auf dem Gebinde, das Sicherheitsdatenblattsowie das technische Merkblatt. Auch einige TRGS enthaltenHinweise zur Hautgefährdung. Bei den gesundheitsgefährlichenEigenschaften eines Stoffes ergibt sich eine grundsätzlicheUnterscheidung in lokal schädigende Stoffe, in systemischeWirkungen durch die Aufnahme über die Haut und die sensibilisieren-de Wirkung. Hierzu erhält der Anwender Hilfestellung über dieZuordnung bestimmter R-Sätze.

    Ein pH-Wert von < 2 oder > 11,5 führt zur Einstufung als ätzend undsomit wird der Gefahrstoff als hautgefährdend eingestuft, falls keinegegenteiligen Erkenntnisse vorliegen.

    Hautresorptive Stoffe sind u.a. mit „H“ in der TRGS 900 gekennzeich-net. Darüber hinaus ist eine beispielhafte Auflistung in der Anlage 3ader TRGS aufgeführt. Bei Gefahrstoffen, die u.a. als kanzerogen,mutagen, reproduktionstoxisch gekennzeichnet sind, ist immer zuermitteln, ob sie über die Haut aufgenommen werden können.Beispielhaft sind in der Anlage 3b der TRGS einige Gefahrstoffe auf-gelistet. Tätigkeitsbezogene Hinweise ergeben sich aus Art, Ausmaßund Dauer des Hautkontaktes sowie aus Arbeitsplatz bedingungen,die zu einer höheren Gefährdung führen können wie zum Beispiel

    6 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

  • 6 Gefährdungsbeurteilung

    18

    saures oder basisches Milieu, starke Verschmutzung oder Expositionzu Arbeitsstoffen, die nicht eingestuft sind, aber trotzdem hautschädi-gende Wirkung haben können (wie Lösemittel oder Des infek tions -mittel). Explizit wird bei den tätigkeitsbezogenen Informationen dieFeuchtarbeit genannt, die sowohl regelmäßiges Arbeiten im feuchtenMilieu von mehr als zwei Stunden täglich sowie das Tragen von feuch-tigkeitsdichten Schutzhandschuhen oder häufiges oder intensivesReinigen oder Desinfizieren meint.

    Gefährdungsbeurteilung

    Anhand der Gefährlichkeitsmerkmale, Ausmaß des Hautkontaktes(großflächig oder kleinflächig), der Dauer (kurzfristige Einwirkung <15 min/Schicht, längerfristige Einwirkung > 15 Minuten/Schicht)sowie der speziellen Arbeitsbedingungen ergibt sich die Einstufung ineine Gefährdungskategorie.

    Gefährdungskategorien der TRGS 401

    ● Geringe Gefährdung durch Hautkontakt● Mittlere Gefährdung durch Hautkontakt ● Hohe Gefährdung durch Hautkontakt

    So wird ein kurzfristiger, kleinflächiger Hautkontakt mit Methyl -methacrylat (Kennzeichnung: R 38: reizt die Haut sowie R 43: sensi-bilisierend) im Dentallabor zu einer Einstufung in die mittlereGefährdungskategorie führen.

    Nachdem die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, sind dieerforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    Die TRGS 401 gibt auch hier wertvolle Hilfestellung, indem denGefährdungskategorien entsprechende Schutzmaßnahmen zugeord-net werden. Anhang 1 dieser Broschüre enthält einen Leitfaden zurGefährdungsbeurteilung für die praktische Anwendung im Betrieb.

  • 19

    Entsprechend der Gefährdungs beurteilung sind die erforderlichenSchutzmaßnahmen abzuleiten. Gefährdungen und Schutz maß nah -men sind nach § 7 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung zu dokumentieren.

    Ergibt sich bei der Informationsermittlung,dass Tätigkeiten mit Haut schädigendenStoffen vorliegen, ist bereits bei derGefährdungsbeurteilung

    ● der Einsatz eines ungefährlicherenProduktes (Ersatzstoff) oder

    ● die Anwendung eines Verfahrensohne Gefährdung bzw. ohne Haut -kontakt

    fachkundig zu prüfen. Dann sind dieerfor derlichen technischen, organisatori-schen und persönlichen Schutzmaß nah -men festzulegen.

    7.1 Technische Schutz maßnahmen

    Technische Schutzmaßnahmen am Ar -beits platz sollen den Kontakt zu haut -schädigenden Gefahrstoffen möglichstzwangs läufig verhindern. Dies funktio-niert im Prinzip nur bei geschlossenenAnlagen systemen (z.B. geschlossene Ent -fettung) oder automatisierten Fer ti gungs -abläufen.

    Soweit ein manueller Eingriff in den Fertigungsablauf notwendig ist,sollen Hilfswerkzeuge den direkten Kontakt zu hautgefährdenden Stof -fen verhindern bzw. einschränken.

    7 SCHUTZMASSNAHMEN

    Abb. 11: Geschlossene Reinigungsanlage

    Abb. 12: Verwenden von Eintauchhilfen an

    einem Reinigungsbehälter

  • 7 Schutzmaßnahmen

    20

    Hilfswerkzeuge können z. B. Zan -gen, Pinzetten oder auch Ein tauch -körbe (Abb. 12) sein.

    7.2 Persönliche Schutz aus -rüstung

    Häufig ist ein Kontakt mit dem haut-schädigenden Stoff nicht vollstän-dig auszu schließen.

    In diesen Fällen sind die gefährde-ten Hautpartien durch das Tragenzweckmäßiger Schutz kleidung undSchutzhandschuhe zu schützen.Die persön liche Schutz ausrüs tungmuss vom Un ternehmer kostenloszur Ver fügung gestellt und in ord-nungsgemäßem Zustand gehaltenwerden. Zur Schutzkleidung ge -hören z.B. Labor kittel, Chemi ka -lien schutzanzüge oder Schutz -schürzen (Abb. 13).

    Während der täglichen Arbeit sind die Hände naturgemäß am meistengefährdet. Schutz hand schuhe müs-

    sen gegen die Stoffe, vor denen man sich schützen möchte, beständigund undurchlässig sein (Abb. 14). Sie dürfen nicht getragen werden,wenn die Gefahr des Erfasstwerdens an Maschinen mit rotierendenWerk stücken oder Werk zeugen besteht (z.B. beim Bohren, Drehen,Fräsen).

    Abb. 13: Schutzkleidung bei Tätigkeiten mitGießharzen

    Abb. 14: Schutzhandschuhe bei Arbeiten mit ätzenden Flüssigkeiten

  • Beim längeren Tragen von Schutz hand schu hen werden deren Nach -teile offenbar. Durch Schweiß bildung quillt die Haut auf und verlierthierdurch ihre natürliche Ab wehrkraft. Müssen flüssigkeitsdichteSchutzhandschuhe länger als zwei Stunden pro Tag getragen werden,sind daher den betreffenden Mitarbeitern arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt anzubieten (sieheauch Abschnitt 7.5). Des Wei teren kann eine Ver schmutzung der Hand -schuh-Innen seite z.B. durch mehrmaliges Aus- und Anziehen der Hand -schuhe intensiv hautschädigend wirken.

    Zur Schweißbindung hat sich das Tragen von leichten Baumwoll-Unterzieh hand schu hen oder das Tragen von wattierten Hand schuhenbewährt. Damit die Hand schuh-I n nen seite sauber bleibt, sind nach Be -en di gung der Arbeit und vor dem Aus ziehen die Handschuhe (nach

    Abb. 16: Ablegen der Schutzhandschuhe zum

    Trocknen

    Abb. 15: Abspülen der Schutzhandschuhe vor

    dem Ausziehen

    7 Schutzmaßnahmen

    21

  • 22

    Mög lich keit) gründlich unter flie ß en dem Wasser zu reinigen (Abb. 15). Schutz handschuhe sind immer vor Ver schmutzungengeschützt abzu legen. Vor dem erneuten Tragen sollten sie gut „gelüf-tet“ sein (Abb. 16).

    Vor Arbeits beginn ist stets eineDichtigkeitskontrolle des Hand schuhsvorzunehmen (Abb. 17).

    Auswahl der persönlichen Schutz aus -rüstungDie Schutzausrüstung ist entsprechendder Art der Gefährdung, d.h. demArbeits pro zess, sowie dem Wirkungs -charakter des einge setzten Gefahr stoffesauszuwählen. Grundlage hierfür ist dieGefähr dungs beurteilung.

    Beispielsweise sind Leder-Arbeits hand -schuhe völlig un ge eignet, wenn mit Löse -mitteln umgegangen wird.

    Welche persönliche Schutz aus rüstungzu benutzen ist, muss vom Betrieb imEinzelfall festgelegt werden (Abb. 18).Wertvolle Hinweise und Auswahl -kriterien geben u. a. die BG-Regeln:● BGR 189 „Einsatz von

    Schutzkleidung“● BGR 192 „Benutzung von Augen-

    und Gesichtsschutz“● BGR 195 „Einsatz von

    Schutzhandschuhen”

    Abb. 17: Kontrolle der Handschuhe

    vor Arbeitsbeginn

    Abb. 18: Schutzkleidung bei Tätigkeiten an

    einer „Gelbbrenne“ (Beize mit Salpetersäure)

    7 Schutzmaßnahmen

  • 23

    7.3 Hautschutz – Hautreinigung – Hautpflege

    Ergänzend zur persön lichen Schutz -ausrüs tung oder wenn z.B. das Tragenvon Schutz hand schuhen nicht möglichist, müssen auf den schädigenden Stoffabgestimmte Haut schutz-, Haut reini -gungs- und Haut pflege mittel zur Ver fü -gung gestellt und be nutzt werden (Abb.19). Nun sollte man sich nicht derIllusion hingeben, es gäbe einen univer-sellen Haut schutz. Dies ist leider nichtder Fall. Zum einen muss der Haut -schutz auf die spezielle Haut gefähr -dung abgestimmt sein, zum anderenvollzieht sich ein wirksamer Haut schutzin den schon er wähnten drei Stufen:

    ● spezieller Hautschutz● schonende Haut reinigung● Hautpflege

    1. Stufe Spezieller Hautschutz

    Der Hautschutz ist vor Beginn derTätigkeiten auf die gereinigte Haut auf-zutragen (Abb. 20).

    Hautschutzpräparate finden ihren Ein -satz insbesondere bei Tätig keiten,

    ● bei denen die Hände über einenlängeren Zeitraum Feuchtigkeit aus-gesetzt sind,

    Abb. 19: Bereitstellen von Hautschutz –

    Hautreinigung – Hautpflege am

    Händewaschplatz

    Abb. 20: Auftragen von Hautschutz vor

    Arbeitsbeginn

    7 Schutzmaßnahmen

  • 24

    ● flüssigkeitsdichte Handschuhe länger als zwei Stunden getragenwerden müssen,

    ● physikalische Reize auf die Haut einwirken, z.B. Schmutz, Staub,mineralische Fasern, Kälte, Nässe,

    ● die Hände häufig bzw. intensiv gereinigt werden müssen,● Kontakt mit hautschädigenden Stoffen besteht, z.B. mit Kühl -

    schmier stoffen oder Reinigungsmitteln.

    Grundsätzlich können gegen wasserlösliche Arbeitsstoffe, wie zumBeispiel wassergemischte Kühlschmierstoffe, Hautschutzpräparate ein-gesetzt werden, die durch einen wasserabweisenden Fettfilm auf derHaut ein Austrocknen verhindern, was ohne Hautschutzpräparat erfol-gen würde. Oft wird aber dieser Fettfilm als störend bei der Arbeitempfunden, vor allem wenn Abdruckfreiheit gefordert wird (z.B.Lackierung). Deshalb gibt es neuere Produkte, die vom traditionellenLöslichkeitsprinzip abweichen und durch Verwendung neuerer Inhalts -stoffe die Akzeptanz verbessern. Zu diesen neuen Stoffen gehörenz.B. Gerbstoffe, die das Aufweichen der Haut durch Feuchtigkeit ver-hindern sowie die obere Hautschicht festigen sollen. Neuere Produktebieten für wechselnde Hautbelastungen Hautschutz an, so dass auchbei Mischtätigkeiten der Hautschutz eine Vereinfachung erfährt. Esmuss jedoch betont werden, dass Haut schutzmittel keine flüssigenHandschuhe sind. Hautschutzmittel können Schutz handschuhe nichtersetzen zum Beispiel bei Tätigkeiten mit Säuren, Laugen oder orga-nischen Lösemitteln. Die Hersteller bieten zur Auswahl des geeignetenHaut schutzes kompetente Beratung an.

    2. Stufe „Hautreinigung“

    Die schonende Haut reinigung vor Pausen und zu Arbeitsschluss mussebenfalls auf die Art und den Grad der Verschmutzung abgestimmt sein(Abb. 21).

    7 Schutzmaßnahmen

  • 25

    Je milder das Reinigungsmittel ist, destoweniger wird die Haut insbesondere beihäufig notwendiger Reinigung bean-sprucht. Hier kann es notwendig sein,mehrere verschiedene Reini gungsmittelauszuprobieren, um das Opti mum – aus-reichende Reini gungskraft bei maximalerHautschonung – heraus zufinden. MitReibe- oder Lösemittel versetzte Haut -reiniger sollten nur bei hart näckigenVerun reinigungen eingesetzt werden.Scharf kan tige Reibemittel (Sand o.ä.) sindkeinesfalls zu verwenden, da sie zuMikroverletzungen der Haut führen. Ebenso verboten ist die Reinigungmit Verdün nun gen, Waschbenzin, Ent fet tungsmitteln, Kühl schmier -stoffen, o.ä.

    3. Stufe „Hautpflege“

    Hautpflegemittel sollen nach Arbeitsendeund Hautreinigung die Regeneration derHaut unterstützen, indem ihr wieder aus-reichend Fett und Feuchtigkeit zugeführtwerden (Abb. 22). Vor allem bei häufigerRei ni gung und Anwendung starker Reini -gungs mittel ist die Hautpflege un -erlässlich. Das Benutzen von Schutz -handschuhen entbindet nicht von derDurchführung begleitender Haut reini -gungs- und Hautpflege maßnah men.Besonders bei längerem Tragen nicht atmungs akti ver Gummi- oderKunst stoff handschuhe werden solche Maßnahmen notwendig.

    Abb. 21: Hautreinigung

    Abb. 22: Hautpflege nach Arbeitsende

    7 Schutzmaßnahmen

  • 26

    Auswahl der richtigen Hautschutzmittel

    Die Auswahl der geeigneten, auf den Gefahrstoff abgestimmtenHautschutz-, Hautreinigungs- und Haut pflegemittel muss durch denzuständigen Vorgesetzten organisiert sein. Hier wird man sich in derRegel von dem Betriebsarzt beraten lassen. Auch renommierte Haut -schutzmittelhersteller werden bereitwillig Auskunft erteilen.

    Weitere Hinweise gibt die BG-Regel „Benutzung von Hautschutz“(BGR 197).

    7.4 Hautschutzorganisation

    Die Durchführung der notwendigen hygienischen Maßnahmen liegtim Interesse jedes Einzelnen. Es müssen ausreichend Hände -waschplätze bzw. Waschgelegenheiten eingerichtet sein (Abb. 23).Das Abtrocknen der Hände sollte mit Hand tüchern aus Spenderngeschehen.

    Hautschutzplan

    Der betriebliche Hautschutzplan gehört zurHautschutzorganisation und soll die vor ge -nannten Schutz maß nahmen jeweils bezo-gen auf den speziellen Arbeitsplatz auf -einander abstimmen.

    Der Hautschutzplan ergänzt die arbeits-platz- und tätigkeitsbezogene Betriebs -anweisung zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(§ 14 GefstoffV).

    Denn: Nur ausreichende Information bringtauch Sicherheit am Arbeitsplatz!Abb. 23: Händewaschplatz

    7 Schutzmaßnahmen

  • 27

    Ein Hautschutzplan sollte mindestens enthalten:● Betriebsbereich, Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren, Tätigkeit oder

    Arbeitsstoff● Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung mit eindeutiger und

    allgemeinverständlicher Bezeichnung des geeigneten Schutzmittels

    Hautschutzplan Stand:

    Betriebsbereich: Arbeitsplatz:

    Hautgefährdende Tätigkeit/Arbeitsvorgang: Verantwortlich für den Hautschutzplan:

    Hautschädigender Arbeitsstoff/Material:

    Besondere Gefährdungen durch Arbeitsstoff/Arbeitsvorgang:

    Allergie auslösend (sensibilisierend) mechanische Abnutzung (abrasiv)

    Gefahrstoffaufnahme durch die Haut (hautresorptiv) Feuchtarbeit

    reizend/ätzend Sonstiges:

    Schutzmaßnahmen

    Verhalten im Gefahrfall und bei besonderen Hautveränderungen

    vor Arbeitsbeginn

    zu Beginn der Pausenund zum Arbeitsschluss

    nach Arbeitsschluss(nach demHände waschen!)

    Information/Einweisungzur Anwendungder Hautschutzmittel

    Bei Benetzung mit dem hautschädigenden Produkt:

    – durchtränkte Kleidung sofort ausziehen

    – benetzte Körperpartien ausgiebig mit reinigen/abspülen

    Ansprechpartner: Frau/Herrn , Tel.

    Bei auffälligen Hautveränderungen sofort den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufsuchen!

    Hautschutzpräparat auftragen(Farbkennzeichnung von Gebinde/Spender/Tube nennen!)

    Schutzhandschuhe tragen; Dichtigkeitsprüfung durchführen!

    Handschuhe nur während der hautgefährdenden Tätigkeit tragen. (Hautaufweichungseffekte bei längerem Tragen machen besondere Hautschutz-Präparate erforderlich!)

    Unterweisung durch Frau/Herrn , Tel.

    Grundsätzlich: Hautschutzmittel vor Beginn der gefährdenden Tätigkeit einige Minuten einziehen lassen!Schutz- und Pflegepräparate stets besonders sorgfältig an Hand- und Fingerrücken, in den Finger-zwischenräumen, an Gelenken und am Nagelbett auf die trockene Haut auftragen und einreiben.

    Hautreinigungsmittel benutzen(Farbkennzeichnung von Gebinde/Spender/Tube nennen!)

    (Hände nie mit Lösemitteln, Kaltreinigern o.ä. reinigen;nach Möglichkeit keine Reinigungsmittel mit Reibmitteln verwenden!)

    Hautpflegemittel auftragen(Farbkennzeichnung von Gebinde/Spender/Tube nennen!)

    Abb. 24: Musterhautschutzplan der BGFE (Bestell-Nr. S03)

    7 Schutzmaßnahmen

  • 28

    ● Verwendung der präzise zu bezeichnenden Hautschutz-, Haut -reinigungs- und Hautpflegemittel

    ● Zeitliche Abfolge (Zeitpunkt) der Benutzung der vorgenanntenHautschutzmittel

    ● Verhalten bei auffälligen Hauterscheinungen● Ansprechpartner in Sachen Hautschutz (Name, Tel.-Nr.)

    Unterweisung

    Die Unterweisungen sollen den Beschäftigten über Gefährdungen unddie notwendigen Schutz maßnahmen am jeweiligen Ar beits platz auf-klären. Sie müssen durch den verantwortlichen Vor gesetzten vor der

    Beschäftigung und danach mindes-tens einmal jährlich wiederholterfolgen. Die Unterweisungen sindzu dokumentieren und von denunterwiesenen Personen durchUnter schrift zu bestätigen.

    Die Unterweisungen sollten an -hand der Betriebsanweisung unddes Haut schutz plans erfolgen.Durch den Betriebsarzt (Arbeits -mediziner) muss darüber hinauseine arbeitsmedizinisch-toxikologi-sche Beratung erfolgen. Hierbeisoll auch auf die ggf. erforderli-chen Angebots untersuchungen hin-gewiesen werden (s. auchAbschnitt 7.5).

    Abb. 25

    7 Schutzmaßnahmen

  • 29

    7.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

    Arbeitsmedizinische Vorsorge unter su chun gen sind bei Feuchtarbeitvon mehr als vier Stunden pro Tag Pflicht unter suchungen (d.h. dieDurchführung ist Voraussetzung für die weitere Tätig keit), fürFeuchtarbeit zwischen zwei und vier Stunden sind den BeschäftigtenUnter su chun gen anzubieten.

    Unter Feuchtarbeit versteht man Tätigkeiten, bei denen Beschäftigteeinen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten in feuchtem Milieuausführen. Auch das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe sowiehäufige oder intensive Händereinigung gehören zur Feuchtarbeit.

    Vorsorgeuntersuchungen sind weiterhin bei Tätigkeiten mit hautgefähr-denden, sensibilisierenden sowie hautresorptiven Stoffen je nachAusmaß und Dauer der Ein wirkung anzubieten oder zu veranlassen.

    Be schäftigte mit besonders empfindlicher Haut sollten vor Beginneiner Tätigkeit mit hautgefährdenden Stoffen immer den Betriebsarztoder einen Facharzt zu Rate ziehen. Bei Hautverän derungen, die imZu sam menhang mit der Arbeit auftreten, ist in jedem Fall derBetriebsarzt aufzusuchen.

    7 Schutzmaßnahmen

  • 30

    8 HAUTSCHUTZ „KURZ UND KNAPP“

    Die wichtigsten Hautschutzregeln zusammengefasst

    1. Hautkontakt mit gefährdenden Stoffen vermeiden; Hilfswerkzeugebenutzen

    2. Gefährdete Hautpartien durch geeignete, d.h. gefahrstoffresis tenteSchutzkleidung (Schürze, Handschuhe, etc.) schützen.

    3. Ergänzend zur Schutzkleidung oder wenn das Tragen vonSchutzkleidung (z.B. Handschuhe) nicht möglich ist, auf den jewei-ligen Arbeitsplatz abgestimmte Hautschutzmittel verwenden undden vom Betrieb aufzustellenden Hautschutzplan beachten.

    4. Die Auswahl von Hautschutz- und Haut reinigungspräparaten rich-tet sich nach der Art des schädigenden Stoffes. Es sind auf den Arbeitsstoff abgestimmte Mittel für Hautschutz, Hautreinigungund Hautpflege notwendig.

    5. Die Anwendung von Hautschutzmitteln muss regelmäßig und unterfachlicher Beratung (z.B. Betriebsarzt) erfol gen. Schon beim ers tenVerdacht auf eine Hauterkrankung ist unverzüglich der Betriebsarztoder ein Hautarzt in Anspruch zu nehmen.

    6. Hautschutz ist eine vorbeugende Maßnahme und muss daher erfol-gen, solange die Haut noch gesund ist.

  • 31

    ANHANG 1

    Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 401

    Dieser Leitfaden soll Hilfestellung bei der systematischen Ermittlung derGefährdungen und daraus abzuleitender Schutzmaßnahmen bei Einwirkungdurch haut schädigende Gefahrstoffe und Feuchtarbeit geben.Er konkretisiert die Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV bei der malerGefährdung.

    Ersteller: Verantwortlicher:Datum:

    Arbeitsbereich:Tätigkeit:

    Beschreibung der Tätigkeit

    Tätigkeit am Arbeitsplatz, ggf. Hinweis auf bestehende Gefähr dungs be -urteilung nach § 7 GefStoffV

    Informationsermittlung

    Dermale GefährdungenHervorgerufen durch Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit hautgefährdenden,hautresportiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen.� Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisie-

    renden Gefahrstoffen� Feuchtarbeit

    FeuchtarbeitEs werden regelmäßig mehr als zwei Stunden mit den Händen Arbeiten imfeuchten Milieu ausgeführt oder einen entsprechenden Zeitraum feuchtig-keitsdichte Schutzhandschuhe getragen oder häufig bzw. intensiv die Händegereinigt bzw. desinfiziert.

  • Anhang 1

    32

    Ja, durch Zeitdauer (pro Schicht):

    � Nein

    Gefahrstoffe Kennzeichnung/ Arbeitsplatz/R-Sätze Arbeitsbereich

    Hautgefährdende Stoffe?(Stoffe mit ätzender oderirritativer Wirkung)R-Sätze: 34, 35, 38 oder 66 pH-Wert ≤ 2 oder ≥ 11,5

    Hautresorptive Stoffe?(Stoffe, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften über die Haut aufgenommen werden können)R-Sätze: 21, 24, 27

    Kennzeichnung mit dem Buchstaben „H“ der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

    Kombination mit R-SätzenR 39, R 48, R 68

    Hautsensibilisierende Stoffe?(Stoffe und Zubereitungen, die bei Hautkontakt

  • Anhang 1

    33

    Über empfindlichkeitsreaktio -nen hervorrufen können)R-Satz: 43 (s. auch TRGS 907)

    KMR-Stoffe, Kat. 1 bis 3?R-Sätze: 40, 45, 46, 60, 61, 62, 63 und 68 (s. auch TRGS 905)

    Können diese über die Haut aufgenommen werden?

    Liegen aktuelle Sicherheitsdatenblätter vor, kann auf diese Angaben verwie-sen werden. Es kann auch auf Angaben im betrieblichenGefahrstoffverzeichnis verrwiesen werden.

    Sind einschlägige TRGS, BGR, BGI zu Tätigkeiten mit dem Arbeitsstoff vorhanden?

    Substitution möglich (Spaltenmodell nach TRGS 440)

    Beschreibung des Hautkontaktes

    Art des Hautkontaktes (z. B. Spritzer, Aerosole, Benetzung):

    Ausmaß des Hautkontaktes, betroffene Hautflächen, Häufigkeit, Intensität desHautkontaktes:

    Dauer des Hautkontakteskurzzeitig (< 15 Minuten/Schicht):langzeitig (> 15 Minuten/Schicht):

    Sind bisherige Hautschutzmaßnahmen getroffen und ausreichend wirksam?

    Liegen Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Untersuchungen vor (z.B. G 24)?

  • 34

    Anhang 1

    Beurteilung

    Die Beurteilung der Gefährdung durch Hautkontakt erfolgt nach dreiKategorien (s. TRGS 401):

    g geringe Gefährdung durch Hautkontaktm mittlere Gefährdung durch Hautkontakth hohe Gefährdung durch Hautkontakt

    (die Gefährdung ist der nachfolgenden Matrix zu entnehmen, danach richtensich dann die Schutzmaßnahmen)

    Tätigkeiten/Stoffe

    Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes

    kurzfristig (< 15 Minuten) längerfristig (> 15 Minuten)

    kleinflächig(Spritzer) großflächig

    kleinflächig(Spritzer) großflächig

    Feuchtarbeit> 2 h m

    > 4 h m

    kontaminierte Kleidung/Arbeitsfläche g g g g

    Stoffe ohne Info m-h m-h m-h m-h

    Sonstige Gefahrstoffe nach § 3 Abs. 1(4) GefStoffV g m m h

    hautgefährdend

    pH 2 / pH 11,5 m m m h

    R 34 m m m h

    R 35 m h h h

    R 38 g m m h

    R 66 g g g g

    hautresorptiv und sonstige Eigenschaften

    R 21 g m m h

    R 24 m m m h

    R 27 h h h h

    R 24 wenn auchR 34 bzw. R 35 vorliegt h h h h

    R 40 (H) R 68(H) m m m h

    R 62(H) R 63(H) m m m m

    R 45(H), R 46(H),R 60(H), R 61(H) h h h h

    sensibilisierend R 43 m m m m

    (Quelle: I. Thullner, BUK)

  • 35

    Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit

    Anhang 1

    Maßnahmen Betriebliche Wirksamkeit/Gefährdungsgrad „g“ Umsetzung Prüfung

    Allgemeine Hygienemaßnahmen nach TRGS 500Waschgelegenheiten schaffenWechseln verschmutzter KleidungReinigung der Schutzkleidung über das Unternehmen

    MaßnahmenGefährdungsgrad „m“

    Maßnahmen entsprechend „g“ und zusätzlich:SubstitionsgebotVerwendung von technischen Hilfsmitteln, die einen Hautkontakt ausschließenSchutzhandschuheHautmittelHautschutzplanggf. arbeitsmedizinische Angebotsuntersuchungen;bei Feuchtarbeit > 4 StundenPflichtuntersuchungen

  • 36

    Maßnahmen Betriebliche Wirksamkeit/Gefährdungsgrad „h“ Umsetzung Prüfung

    Maßnahmen entsprechend „m“ und zusätzlich:möglichst geschlossene AnlageArbeitsverfahren ohne Haut-kontakt ggf. arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchungen

    Anhang 1

  • 37

    Weitere Informationsquellen

    Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeit – Unfallverhütungsvorschriften(zu beziehen bei unserer Präventionsabteilung; siehe auch www. bgfe.de)

    BGV A1 Grundsätze der PräventionBGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Berufsgenossenschaftliche Regeln (BG-Regeln), berufsgenossenschaft-liche Informationen (BG-Informationen)(zu beziehen beim Carl-Heymanns-Verlag KG, Luxemburger Str.449, 50939 Köln; siehe auch www. bgfe.de)

    BGR 143 Tätigkeiten mit KühlschmierstoffenBGR 189 Einsatz von SchutzkleidungBGR 190 Benutzung von AtemschutzgerätenBGR 192 Benutzung von Augen- und GesichtsschutzBGR 195 Einsatz von SchutzhandschuhenBGR 197 Benutzung von HautschutzBGI 504 Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische

    Vorsorge nach den BerufsgenossenschaftlichenGrundsätzen für arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen

    BGI 509 Erste Hilfe im BetriebBGI 536 Gefährliche chemische StoffeBGI 564 Umgang mit Gefahrstoffen – Für die Beschäftigten

    Gesetze, Verordnungen und andere staatlicheArbeitsschutzvorschriften(zu beziehen beim Carl-Heymanns-Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln; siehe auch www. baua.de)

    ANHANG 2

  • 38

    Gesetz zum Schutz vor gefährlichen StoffenChemikaliengesetz (ChemG)

    Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) und Verordnungenzum GPSG

    Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS):TRGS 101 BegriffsbestimmungenTRGS 220 Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und

    ZubereitungenTRGS 400 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch

    Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: AnforderungenTRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung,

    Beurteilung, MaßnahmenTRGS 440 Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen durch

    Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln vonGefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung

    TRGS 500 Schutzmaßnahmen: MindeststandardsTRGS 540 Sensibilisierende StoffeTRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus

    organischemMaterialTRGS 555 Betriebsanweisung und Unterweisung nach §14

    GefStoffVTRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhalti-

    ge Vorstriche und Klebstoffe für den BodenbereichTRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für Wasser mischbare

    bzw. Wasser gemischte Kühlschmierstoffe, bei derenEinsatz N-Nitrosamine auftreten können

    TRGS 710 BiomonitoringTRGS 900 ArbeitsplatzgrenzwerteTRGS 901 Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in

    der Luft am Arbeitsplatz

    Anhang 2

  • 39

    TRGS 903 Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte – BAT-WerteTRGS 905 Verzeichnis Krebs erzeugender, Erbgut verändernder

    oder fortpflanzungsgefährdender StoffeTRGS 906 Verzeichnis Krebs erzeugender Tätigkeiten oder

    Verfahren nach §3 Abs.2 Nr. 3 GefStoffVTRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe

    Informationsmittel(zu beziehen bei unserer Abteilung Kommunikation/Öffentlich keits -arbeit; siehe auch www. bgfe.de/medien)

    ● Broschüren für AuszubildendeAB 05 GefahrstoffeAB 11 Hautschutz

    ● Broschüren für den MeisterMB 01 Persönliche SchutzausrüstungMB 11 Sicher Arbeiten mit GefahrstoffenMB 24 Sicherheit durch Brand- und ExplosionsschutzMB 27 Tätigkeiten mit KühlschmierstoffenMB 29 Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

    ● Faltblätter für Fachkräfte (Tipps für...)T 06 HautschutzT 18 Arbeitsmedizinische VorsorgeT 21 Umgang mit KühlschmierstoffenT 29 Arbeiten in zahntechnischen Laboratorien

    ● Muster-Hautschutzplan (S 03)

    ● Gefahrstoffe in der Galvanotechnik und der Ober flächen -veredelung (S15)

    ● Betriebsanweisungen (B01 bis B41)● Baukasten für Betriebsanweisungen (B00)

    Anhang 2

  • 40

    ● Schulungsprogramme/Präsentationen „Gefahrstoffe“PU 05 Sicheres Arbeiten mit KühlschmierstoffenPU 06 Betriebsanweisung und Unterweisung

    ● DVD-UnterweisungenPU 13 F6-AnlagenPU 14 KühlschmierstoffePU 15 GalvanotechnikPU 16 SpritzlackierenPU 17 Reinigen und EntfettenPU 18 Kleben und Vergießen

    ● SonderdruckeSD 30 Hauterkrankungen der Zahntechniker –

    Möglichkeiten der Prävention

    ● Hilfsmittel für die GefährdungsbeurteilungCD 03 Praxisgerechte Lösungen (CD-ROM)S 17 Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung

    nach § 7 Gefahrstoffverordnung

    ● Präventionskampagne Hautständig aktualisierte und weitere Informationenwww.bgfe.de/2m2haut A 02 Haut- und Handschutz (Flyer)A 03 Checkliste: Wird dem Hautschutz in Ihrem Betrieb

    genügend Beachtung geschenkt?A 04 Hautschutz – Rundum geschützt

    Anhang 2

  • 41

    ANHANG 3

    Gefahrensymbole

    T+Sehr giftig

    TGiftig

    OBrandfördernd

    NUmweltgefährlich

    XnGesundheitsschädlich

    CÄtzend

    XiReizend

    EExplosionsgefährlich

    F+Hochentzündlich

    FLeichtentzündlich

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  • Bestell-Nr. MB 032 · 3(3) · 06 · 07 · 8Alle Rechte beim Herausgeber