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Sicherheitsbeleuchtung Schweiz

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Sicherheits beleuchtungSchweiz

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zumtobel.com

Im Notfall müssen Menschen so schnell und sicher wie möglich aus einem Gebäude evakuiert werden. Eine perfekte Sicherheits­beleuchtung und die Aus leuchtung von Fluchtwegen ist daher un­erlässlich. Kraftvolle Leuchten mit innovativen Optiken geben die gewünschte Sicherheit – ohne selbst gross in Erscheinung zu treten. So kann Architektur un be­helligt ihre Wirkung entfalten.

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Normen und Planungshilfen für die Sicherheits beleuchtung in der Schweiz 01/2019

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Editorial Ein Notfall ist keine Seltenheit 6–7

Grundlagen der Sicherheitsbeleuchtung Rechtsvorschriften und Normengremien 8–9

nach SN EN 1838 Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung 10–11

Schutzziel und Brandschutzkonzept 12–13

Sicherheitsbeleuchtung Einsatzzweck und Einsatzort 14–15

nach SN EN 1838 Rettungswege 16–17

Antipanikbeleuchtung 18

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung 19

Anforderungen an Sicherheitskennzeichen 20–21

Vorteile von Sicherheitszeichenleuchten 22–23

Methoden der Sicherheitsbeleuchtung Kombiniert, integriert oder autark 24–25

Installationsvorschriften Schaltungsarten und Bezeichnungen 26–27

Notwendigkeit der Sicherheitsbeleuchtung 28–29

Sicherheitsstromquellen und Stromversorgung 30–31

Brandschutz Batterien und Batterieanlagen:

Sicherheitsanforderungen nach SN EN 50272 32–33

Arten der Unterbringung und Lüftung 34–35

Standorte für LPS / CPS Anlagen 36–37

Räumlichkeiten der Unterbringung 38–39

Kabelsysteme 40–41

Verlegesysteme 42–43

Sicherheitssysteme und Anwendungen 44–45

Planung und Unterlagen 46–47

Prüfung und Wartung 48–49

Brandlast 50–51

Übersicht Produktbezeichnungen 52–53

Kontakte für Notbeleuchtung 54–55

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6

2010 2011 2012 2013 2014 2015

25

30

40

35

20

15

10

5

0

Ein Notfall ist keine SeltenheitEditorial

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen findet man fast überall. Meistens unscheinbar und dezent, aber doch allgegenwärtig. Sie begegnen uns im Kino, in der Tiefgarage, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden, in der Disco oder im Einkaufszentrum. Beinahe jedes gewerblich genutzte Gebäude benötigt eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage.

Stromausfall in Minuten

n ungeplante Unterbrechungen n geplante Unterbrechungen

Entwicklung der durchschnittlichen – geplanten und ungeplanten – Unterbrechungsdauer pro Endverbraucher und Jahr (Quelle: ElCom)

Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zentraler Bestandteil jedes Brand schutz konzeptes und oft eine Notwendigkeit, um das geforderte Schutzziel zu erreichen. Der Schutz der Personen im Gebäude hat immer oberste Priorität und ist die Aufgabe der Sicherheitsbeleuchtung. Sie ermöglicht ein sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall. Ein Brand im Gebäude ist nur ein Worst-Case-Szenario. Selbst ein ein facher Stromausfall reicht aus, dass Menschen die Orientierung verlieren, Panik und Personenschäden ent-stehen.

Auch im Brandfall muss die Sicherheitsbeleuchtungsan- lage stets für einen gewissen Zeitraum ihre Funktion erfüllen, um Personen sicher aus dem Gebäude zu leiten.

Viele erschreckende Beispiele aus der jüngeren Vergan-genheit zeigen, wie schnell Panik entsteht und welche Auswirkungen sie haben kann. Eine funktionierende Notbeleuchtungsanlage ist integraler Bestand teil der Panik vermeidung. Ausserdem weist uns die Rettungs-wegkenn zeichnung auch ohne Stromausfall immer den Weg in sichere Bereiche.

Eine gute Sicherheitsbeleuchtungsanlage zeichnet sich durch gewissenhafte Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung aus.

Berichtsjahr

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Rechtsvorschriften und NormengremienGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung

Gesetze

ArG Arbeitsgesetz

ELeG Elektrizitätsgesetz

PrSG Bundesgesetz über die Produktesicherheit

UVG Bundesgesetz über die Unfallversicherung

BSG Kantonale Brandschutzgesetze

Verordnung

PrSV Verordnung über die Produktesicherheit

LeV Leitungsverordnung

NIV Niederspannungsinstallations-Verordnung

NEV Niederspannungs-Erzeugnis-Verordnung

VEMV Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit

VUV Verordnung über die Verhütung von Unfällen

Normen/Vorschriften

BSR Brandschutzrichtlinie: Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung

Suva Richtlinien

EN Europäische Norm

SN Schweizer Norm

NIN Niederspannungsinstallationsnorm SEV 1 000

STP Stand der Technik Papier für Notbeleuchtung

Rechtsvorschriften Schweiz

Brandschutz in der SchweizDie Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist in 21 Kantonen der Schweiz gültig. Ausserhalb gelten das kantonale Brand-schutzgesetz und die SN EN-Normen.

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Normengremien

Rangordnung Wirkungsgrade

Allgemein Bereich Elektrotechnik

Weltweit ISO International Organisation for Standardisation

IEC International Electrotechnical Commision

CIE Internationale Beleuchtungskommission

Europa CEN Comité Européen de Normalisation CENELEC Comité Européen de Normalisation Electrotechnique

Schweiz SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein

SEV/SNV Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik

SLG Schweizerischer Lichtgesellschaft SICTA Swiss Information and Communications Technology Association

SLG FG Notbeleuchtung Normengremium für Notbeleuchtung

electrosuisse/ Schweizerisches Elektrotechnisches CES Komitee

Öffentlich zugänglich

Staatliche Hoheit

Selbstregulierung Wirtschaft

Nicht bis schlecht zugänglich

Gesetze

Verordnungenund Erlasse

Spezifikationen / Richtlinien von Verbänden

Stand der Technik Papier(STP)

Firmennormen

Anerkannte Normen(von ISO / IEC / ITU-T / CEN / CLC / ETSI / SNV / CES / asut)

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Die Notbeleuchtung gliedert sich in zwei Bereiche:

ErsatzbeleuchtungErsatzbeleuchtung soll das Fortsetzen von Tätigkeiten bei Ausfall der allgemeinen Energieversorgung er möglichen. Sie stellt meist die gleichen Beleuchtungs stärken zur Verfügung, wie die allgemeine Beleuchtungs anlage. Man benötigt Ersatz be leuchtungs anlagen oft in sicherheits-relevanten Anlagen, wie zum Beispiel Leit ständen in Kraft-werken oder auch teuren Produk tions prozessen in der Industrie.

SicherheitsbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuch tung, der Personen das ge fahr lose Verlassen eines Gebäudes ermöglicht. Ausserdem müssen eventuell ge fährliche Arbeiten noch beendet werden können.

Die Sicherheits beleuchtung gliedert sich wiederum in vier Bereiche: nn Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswegenn Sicherheitszeichennn Antipanikbeleuchtung nn Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit

besonderer Gefährdung

Europäische Norm – SN EN 1838

Strom kann jederzeit ausfallen: durch Sturm, starkes Gewitter, Feuer, Bau arbeiten oder Netzüberlastung.

Im Ernstfall müssen das gefahrlose Verlassen der Gebäude sowie der Einsatz von Rettungskräften gesichert sein. Folgende Mindestanforderungen für die Notbeleuchtung sind in der Euro päischen Norm SN EN 1838 definiert:nn Die Notbeleuchtung muss mindestens doppelt so hell

wie der Mond bei sternen klarer Nacht leuchten.nn Die Zahl der Sicherheitszeichen muss ausreichen, um

den Weg in die Sicherheit ein deutig zu weisen.

Bei der Sicherheitsbeleuchtung ist ein Wartungsfaktor von 0,8 zu berücksichtigen. Dieser Faktor stammt aus einer IEC Publikation von 1997.

Ersatzbeleuchtung

Wirtschaftlich oder

technisch wichtige Arbeiten

weiterführen

Notbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

Rettungswege *

Antipanik­Beleuchtung

Sicherheitszeichen

Bereiche mit be sonderer Gefährdung

* Rettungswege und Hindernisse ausleuchten

Ersatz­ und SicherheitsbeleuchtungGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838

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Ziele der Sicherheits beleuchtung für Fluchtwegenn gefahrloses Verlassen der Problemzonen bei

Ausfall der allgemeinen Stromversorgungnn ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf

Rettungswegen und in Ge fahrenzonen nn leichtes Auffinden der Brandbekämpfungs- und

Sicherheits einrichtungen

Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Antipanik beleuchtungnn geringere Wahrscheinlichkeit einer Paniknn sicheres Erreichen der Rettungswegenn ausreichende Sehbedingungen und Orientierung

Ziele der Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer GefährdungFür potenziell gefährliche Arbeitsabläufe und Situationen gelten besondere Anforderungen. Die Sicherheit des Be dienungspersonals und aller an wesenden Personen erfordert angemessene Ab schaltmass nahmen, zum Beispiel:nn bei laufenden Maschinennn in Laboren mit gefährlichen Stoffennn für Überwachungsplätze und Stellwartennn elektrische Betriebsräume

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Schutzziel und BrandschutzkonzeptGrundlagen der Sicherheitsbeleuchtung nach den Brandschutzrichtlinien

Schutzziel erreichen In erster Linie gilt es, aktiven Personenschutz im Gebäude sicher zustellen, gefolgt vom Tier- und Sachschutz. Das Erreichen eines Schutzziels ist ein kontinuierlicher Prozess. Er beginnt bei der Er richtung eines Objekts und wird mit regelmässiger Inspektion und Wartung fortgesetzt.

Festlegung der Schutzziele

Zielgrössen des Sicherheitskonzeptes

Bestimmung der Sicherheitsindikatoren

Festlegung von Prioritäten

Festlegung qualitative und quantitative Schutzziele

Externe EinflussfaktorenUnternehmensbezogene

Einflussfaktoren

Bauvorhaben (Objekt)

Projekt-planung

Wartung

Inbetrieb-nahme

Installation

Gefährdungs-analyse

Sicherheits- und Brandschutzkonzept

Produkt-auswahl

Schutzziel

Bauliche Schutzziele Brandschutznormnn Sicherheit von Personen und Tieren gewährleistennn Brände und Explosionen vorbeugen und die Ausbrei-

tung von Hitze, Rauch und Flammen begrenzennn Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauten und

Anlagen begrenzennn Tragfähigkeit während einer bestimmten Zeit erhaltennn Wirksame Brandbekämpfung ermöglichen und Sicher-

heit der Rettungskräfte gewährleistennn Flucht- und Rettungswege baulich vor Bränden sichern

und dadurch gefahrenlose Evakuierung ermöglichennn Ausbreitung des Feuers durch Brandabschnitte baulich

begrenzennn Funktionen erhalten und Möglichkeiten schaffen, um

die gefährdete Umgebung schnellstmöglich und sicher verlassen zu können

Mit Massnahmen in der Norm und den Richtlinien werden diese Schutz ziele erfüllt. Die aus den Vorschriften entnommenen Brand schutzmass nahmen bilden in ihrer Gesamtheit ein Brandschutz konzept. Die Brand schutz vorschriften stellen die minimalen Anforderungen dar, die erfüllt werden müssen, um ausreichenden Branschutz sicherzustellen. Diese standardisierten Brandschutz konzepte decken etwa 80 Prozent der Bau vorhaben ab.

Bedeutung und Ziele der Sicherheit im Unternehmennn Sicherheit als Grundbedürfnisnn Rechtliche Ansprüche Dritter verhindernnn Schäden durch Ereignisse minimieren oder verhindernnn Indirekte, langfristige Schäden durch Ereignisse verhindernnn Verstösse gegen Ordnungsrechtliche Bestimmungen verhindernnn Schäden für Betroffene verhindern oder minimieren

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2

2

1

2

3

2

3

3

BrandschutzbehördeÜbereinstimmungs erklärung

Errichter technischer Brandschutz

Errichter

Eigentümer­ und NutzerschaftÜbereinstimmungs erklärung

Fachplaner techn. Brandschutz Installations-Attest

FachplanerÜbereinstimmungs erklärung

QS Verantwortlicher BrandschutzÜbereinstimmungs erklärung

Aufbau BrandschutzkonzepteWie sind nun solche Brandschutzkonzepte aufgebaut? Wichtig ist die ganzheitliche Betrachtung. Alle relevanten Einflussgrössen sollen erfasst werden. Das Brand-schutz-konzept startet mit einer Objektdokumentation, bestehend aus den rechtlichen Grundlagen, den Defi ni tionen und An-wendungsgrenzen, dem Bau- und Nutz ungsbeschrieb und den Plänen.

SN EN 50172Um sicherzustellen, dass die Sicherheits beleuchtungs-anlage in Übereinstimmung mit SN EN 1838 projektiert wird, müssen vor Projektierung der Anlage Pläne bereitge-stellt werden, die die Auslegung des Gebäudes und aller bestehenden oder vorgeschlagenen Rettungswege, Feuer-melder und Brandschutz einrichtungen zeigen und auf die Lage aller Hindernisse, die die Flucht behindern können, hinweisen.

Aufgaben der Eigentümer­ und Nutzerschaft gemäss BSR 11 – 15

Gebäude bis 11 m

Gebäude bis 30 m

Hochhäuserüber 30 m

nn Wohnennn Büronn Schulenn Parking (über Terrain, im 1. UG oder 2. UG)nn Landwirtschaftnn Industrie- und Gewerbe mit q bis 1 000 MJ/m2

nn Beherbergungsbetriebenn Räume mit grosser Personenbelegung (< 300)nn Verkaufsgeschäftenn Parking (unter Terrain im 3. UG oder tiefer)nn Industrie- und Gewerbe mit q über 1 000 MJ/m2nn Hochregallager

nn Beherbergungsbetriebe nn Bauten mit unbekannter Nutzung

1 Brandrisiko: klein2 Brandrisiko: normal bis erhöht3 Brandrisiko: erhöht bis hoch

Qualitätssicherungsstufen (QSS) BSR 11 – 15

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Einsatzzweck und EinsatzortSicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838

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WC

1

2

35

6

7

8 - 104> 1 Lux

> 5 Lux

> 1 Lux

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtungnn Gewährleisten der Sichtverhältnisse, die für

Eva kuierungs massnahmen notwendig sindnn Installation der Leuchten mindestens 2 Meter

über dem Boden (nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickhöhe)

nn Einhalten der Gleichmässigkeit

6 nahe* jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lx vertikale Be-leuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht werden;

7 nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung, so dass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke an den Melde-, den Brand bekämpfungs einrichtungen und der Anzeigen der Brandmelde anlage erreicht werden;

8 nahe* Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung;9 nahe* Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung

und nahe* Rufanlagen.10 Ebenso sind zwei-Wege-Kommunikationseinrichtungen

für diese Bereiche sowie Alarmeinrichtungen in Toilet-ten für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

1 nahe* jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür;2 nahe* Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe

direkt zu beleuchten und nahe* jeder anderen Niveau-änderung;

3 beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen, Richtungszeichen an Rettungswegen und andere Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungs- be dingungen beleuchtet werden;

4 bei jeder Richtungsänderung** und Kreuzung der Gänge/Flure**;

5 nahe* jedem letzten Ausgang und ausserhalb des Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich;

Damit die notwendige Sichtbarkeit für Evakuierungsmassnahmen gewährleistet ist, muss eine räumliche Ausleuchtung an folgenden Stellen erfolgen :

* „nahe“ bedeutet üblicherweise ein Abstand von nicht mehr als 2 Meter in der Horizontalen

** „bei“ bedeutet, dass beide Richtungen ausgeleuchtet werden sollen

nn Vermeidung von physiologischer Blendungnn beleuchtete oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen

entlang des Fluchtwegesnn angemessenes Beleuchtungsstärkeniveau bei poten-

ziellen Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen

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RettungswegeSicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838

1 m

2 m

0,5 lx 1 lx 0,5 lx < 40 > 1 < 40

Die Aufgabe der Notbeleuchtung für Fluchtwege ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheits einrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können.

Fluchtwege > 2 mnn Betrachtung als mehrere 2 m breite Streifen odernn Antipanikbeleuchtung

Fluchtwege < 2 m Beleuchtungsstärke Emin > 1 lx (E

min = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)

Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 ( 1,25 lx Neuwert)

Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 Entlang der Mittellinie des Rettungsweges darf das Verhält nis der höchsten zur niedrigsten Beleuchtungsstärke einen Wert von 40 : 1 nicht über schreiten.

Messebene = bis 2 cm über dem Boden

Montagehöhe ≥ 2 m

Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5

Lmin/cd 500 900 1 600 2 500 3 500 5 000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.

Farbwiedergabe Ra ≥ 40

Betriebsdauer für Rettungswege Mindestanforderung 1 Stunde

Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke Innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

Brandbekämpfungs- und Sicherheits einrichtungen: 5 lx vertikal beleuchten

Notbeleuchtung 1 lx

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U

[lm]

[V]

Φ

t

t

60ϒ

60ϒ

60ϒ

60ϒ

BlendbereichBlendbereich

BlendungsbegrenzungBei horizontalen Rettungswegen darf die Lichtstärke innerhalb einer Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale für alle von Azimut-winkeln bestimmten Werte nicht überschrei-ten. Die Grenzwerte für alle anderen Ret-tungswege (wie Treppen) und Bereiche dürfen bei keinem Winkel überschritten werden.

Wartungswert der Fläche Die Anforderungen dieser Norm sind (Mindest-)War tungswerte. Sie sind für den kompletten Zeitraum bis zum Ende der Lebens dauer der einzelnen Bestandteile anzusetzen. Anteile reflektierten Lichtes sind zu vernachlässigen. Die Planung der Not beleuchtung ist unter Ansetzung der schlechtesten Umgebungs bedingungen – wie geringer Lichtstrom oder grösste Blendwirkung – zu erstellen. Nur das über die gesamte Lebens dauer direkt abstrahlende Licht wird in die Berechnung einbe-zogen. Der Beitrag reflektierten Lichts der Raum begrenzungs flächen ist zu vernachlässigen. Werden indirekt strahlende Leuchten oder Decken-fluter eingesetzt, bei denen die Leuchten zusammen mit der reflektie-renden Fläche wirken, kann die erste Reflektion (basierend auf dem Wartungs wert der reflektierenden Fläche) berücksichtigt werden. Weitere Reflektionen sind zu vernachlässigen.

Max. Lichtstärke der Sicherheits -be leu chtung für Rettungswege und

Antipanikbeleuchtung / max

h < 2,5 m   500 cd  1 000 cd

  2,5 ≤ h < 0,3 m   900 cd  1 800 cd

  3,0 ≤ h < 0,3 m  1 600 cd  3 200 cd

  3,5 ≤ h < 0,3 m  2 500 cd  5 000 cd

  4,0 ≤ h < 0,3 m  3 500 cd  7 000 cd

  h ≥ 4,5 m  5 000 cd 10 000 cd

Lichtpunkthöhe über dem Boden

Max. Lichtstärke der Sicher heits-be leuchtung für Arbeits plätze mit

besonderer Gefährdung / max

Grenzwerte der physiologischen Blendung

Hinweis zur PhasenausfallserkennungBei Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefähr-dung muss die geforderte Beleuchtungs stärke dauernd vorhanden sein oder innerhalb von 0,5 Sekunden erreicht werden.

10 % von Enenn > 15 lx

solange Gefahr besteht

NotbetriebNetzbetrieb ≤ 0,5 sSpannungsausfall

< 0,5 s

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AntipanikbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838

Die Aufgabe der Antipanikbeleuchtung ist es, die Wahrscheinlichkeit einer Panik zu verringern und durch ausreichende Lichtverhältnisse ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen (wie in stark frequen tierten Hallen). Dazu sollte die Anti panikbeleuchtung direkt nach unten strahlen und Hindernisse bis zu zwei Meter über der Bezugsebene beleuchten.

Beleuchtungsstärke

Emin ≥ 0,5 lx(E

min = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden; Randbereiche mit

einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt)

Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 (0,625 lx Neuwert)

Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 40 : 1 lx

Messebene = bis 2 cm über dem Boden

Montagehöhe ≥ 2 m

Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5

Lmin/cd 500 900 1 600 2 500 3 500 5 000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.

Farbwiedergabe Ra ≥ 40

Betriebsdauer für Antipanikbeleuchtung Mindestanforderung 1 Stunde

Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 % der geforderten Beleuchtungsstärke, innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

≥ 0,5 lx

> 1 lx > 1 lx

Hinweis zur Phasenausfalls erkennung Fällt die Spannung der allge meinen Stromversorgung über eine Zeit von mehr als 0,5 Sekunden im Bereich von 60 bis 85 Prozent der Netz nenn spannung, so muss die Sicher heitsstrom versorgung die Versorgung der notwendigen Sicherheits beleuchtung selbsttätig übernehmen.

U

Netzbetrieb

100%

50%

[lm]

[V]

Φ

t

t

Notbetrieb≤ 0,5 s

≤ 5 s ≤ 60s

Spannungsausfall

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Arbeitsplätze mit besonderer GefährdungSicherheitsbeleuchtung nach SN EN 1838 und und SUVA

Hinweis zu WartungswertenDer Wartungswert der Be leuchtungsstärke von 15 lx darf keinesfalls unterschritten werden. Stroboskopische Effekte wie zum Beispiel bei rotierenden Maschinen teilen sind auszu schliessen. LED-Leuchten oder Leuchten mit elek tronischen Vorschaltgeräten ver meiden stro-boskopische Effekte.

Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung sind Bereiche, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sind und bei denen eine Sicherheits-beleuchtung erforderlich ist:nn Laboratoriennn Bereiche mit langnachlaufenden Arbeitsmittelnnn Elektrische Betriebsräume, die bei Ausfall der

künst lichen Beleuchtung betreten werden müssennn Schaltwarten und Leitständenn Arbeitsplätze an ungesicherten heissen Bädern oder Giessgrubennn Arbeitsplätze an offenen Grubennn Arbeitsplätze auf Baustellen≥ 15 lx

Beleuchtungsstärke

Emin 10 % des für die Aufgabe erforderlichen Wartungswertes mindestens aber 15 lx(E

min = minimale Beleuchtungsstärke, horizontal auf dem Boden)

Wartungsfaktor IEC 95 = 0,8 ( 18,75 lx Neuwert)

Gleichmässigkeit Emax : Emin ≤ 10 : 1

Messebene = auf Arbeitsplatzhöhe

Montagehöhe ≥ 2 m

Blendungsbegrenzung h/m < 2,5 2,5 ≤ h < 3 3 ≤ h < 3,5 3,5 ≤ h < 4 4 ≤ h < 4,5 ≥ 4,5

Lmin/cd 1 000 1 800 3 200 5 000 7 000 10 000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dür-fen für alle Azimutwinkel nicht überschritten werden.

Farbwiedergabe Ra ≥ 40

Betriebsdauer für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Solange eine Gefährdung besteht

Einschaltverzögerung Innerhalb 0,5 Sekunden oder dauernd vorhanden sein

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> 150 mm

Anforderungen an SicherheitskennzeichenSicherheitsbeleuchtung nach SN EN ISO 7010

Lweiss max

: Lweiss min

= 10 : 1

15 : 1 < Lweiss

: Lgrün

> 5 : 1

Lgrün max

: Lgrün min

= 10 : 1

Erkennungsweite d = p x s d Erkennungsweite in Meter (m) p Höhe des Piktogrammss 200 (Konstante) für hinterleuchtete Zeichen,

100 (Konstante) für beleuchtete Zeichen

Bei Sicherheitszeichen für Fluchtwege unterscheidet man zwischen „Hinterleuchteten Sicher heitszeichen“ (mit interner Licht quelle) sowie „Beleuchteten Sicher - heits zeichen“ (mit externer Licht quelle beleuchtet) und „Un beleuchteten Sicherheitszeichen“ (keine direkte Lichtquelle). Die Zeichen höhe hat Einfluss auf die Er ken nungsweite bzw. die Anzahl der zu planenden Sicherheitszeichen leuchten. Sicher heitszeichen müssen ent sprech end den räumlichen Bedingungen klar erkennbar sein.

BSR 17 – 15 Unbeleuchtete und nicht hinterleuchtete Sicherheits-zeichen sind nachleuchtend auszuführen.

Sicherheitszeichen müssennn eine klare Zeichensprache sprechen nn physikalische Anforderungen erfüllennn nicht höher als 20° über der horizontalen

Blickrichtung des Betrachters montiert seinnn eine Mindestseitenlänge von 150 mm haben

Leuchtdichte WeissLeuchtdichte Farbe

Hinterleuchtete Sicherheitszeichen

Leuchtdichte > 2 cd /m2 aus allen relevanten Blickrichtungen (Notbetrieb) > 500 cd/m2 im weissen Bereich (Netzbetrieb) (EU > 500 cd/m2; Empfehlung SLG > 150 cd/m2)

Farbe und Aussehen SN EN ISO 7010

Gleichmässigkeit Gleichmässigkeit der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe ≤ 10 : 1

Leuchtdichteverhältnis 5 : 1 ≤ ≤ 15 : 1

Einschaltverzögerung Innerhalb 5 Sekunden 50 %, innerhalb 60 Sekunden 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke

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d

p

d

p

d

p

20°

20°

20°

p =

p =

d100

d65

p =d

200

Die Mindestseitenlänge p von hinterleuchteten Sicherheitszeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d.

Bei unbeleuchteten Sicherheits zeichen ist die minimale Fläche A abhängig von der grössten Erkennungs weite d.

Die Mindestseitenlänge p von beleuchteten Sicherheitszeichen richtet sich nach der grössten Erkennungsweite d.

Hinterleuchtetes Sicherheitszeichen

Beleuchtetes Sicherheitszeichen

Nachleuchtendes Sicherheitszeichen

Erkennungsweite Mindestseitenlänge

d [m] p [mm]

30 m 150 mm

40 m 200 mm

70 m 350 mm

Erkennungsweite Mindestseitenlänge

d [m] p [mm]

15 m 150 mm

20 m 200 mm

35 m 350 mm

Erkennungsweite Mindestseitenlänge

d [m] p [mm]

9,75 m 150 mm

13 m 200 mm

22,75 m 350 mm

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500 cd/m2 25 cd/m2 25 cd/m2

150 mcd/m2 80 mcd/m2 65 mcd/m2

Vorteile von SicherheitszeichenleuchtenSicherheitskennzeichnung nach BSR 17 – 15

Start in den Notbetrieb 10 min 20 min

Das nachleuchtende Schild leuchtet nach 10 Minuten so schwach, dass die Er kennungsweite nur noch ca. 5 m beträgt.

Sicherheitszeichenleuchte500 cd/m2 Leuchtdichte der weissen Kontrastfarbe bei Sicherheitszeichenleuchte in Dauerschaltung

Nachleuchtendes Schild150 mcd/m2 Leuchtdichte der weissen Kontrastfarbe eines lang nachleuchtenden Schildes unter Anregungsbeleuchtung

Vergleich der Leuchtdichten:

Anordnung

nn Die Fluchtrichtung ist – wenn nicht sofort ersichtlich oder wenn sich Personen aufhalten, die mit den örtli-chen Verhältnissen nicht vertraut sind – mit Richtungs-anzeigen zu kennzeichnen (z.B. vertikale und horizon-tale Fluchtwege, Richtungsänderungen).

nn Ausgänge, die nicht sofort als solche erkennbar sind oder nur in Notfällen benutzt werden, sind zu kenn-zeichnen.

nn Die Kennzeichnung muss leicht erkennbar und so angeordnet sein, dass von jedem Standort eines Rau-mes mindestens ein Sicherheitszeichen sichtbar ist.

nn Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen sind innerhalb eines Gebäudes einheitlich auszuführen.

nn Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung von Flucht wegen und Aus gängen sind quer zur Fluchtrichtung auf Tür-sturzhöhe anzubringen.

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25 cd/m2

43 mcd/m2

25 cd/m2 25 cd/m2 25 cd/m2

30 mcd/m2 19 mcd/m2 12 mcd/m2

Gültige Piktogramme nach SN EN ISO 7010

30 min 40 min 50 min 60 min

Nach einer Stunde ist der Zeicheninhalt erst unmittelbar vor dem Schild erfassbar.

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Kombiniert, integriert oder autark Methoden der Sicherheitsbeleuchtung

Die Flucht- / Rettungswegbeleuchtung kann mit bestehenden Leuchtensystemen kombiniert werden. Einzelne Lampen oder LEDs der Allgemein beleuchtung übernehmen dann im Notbetrieb die Beleuchtung des Rettungs weges. Der Vorteil liegt in einem einheitli-chen Deckenbild und keinem zusätzlichen Leuchtenbedarf. Nachteilig ist oftmals der höhere Anschlusswert der integrierten Lösung. Häufig werden solche Systeme auch bei der Nachrüstung einer Sicherheitsbe-leuchtung in bestehenden Objekten verwendet.

Bei zentral versorgten Systemen genügt meist ein entsprechendes Betriebsgerät. Im Notbetrieb kann die Lampe dann, je nach Betriebsge-rät, entweder mit vollem oder mit vorgegebenem Licht strom betrieben werden. Bei Einzelbatteriesystemen werden Akku und Elektronik in die Leuchten integriert. So wird die Lampe im Notbetrieb mit einem reduzierten Lichtstrom betrieben.

Bei integrierten Leuchtensystemen ist die Sicherheitsbeleuchtung als getrennte Einheit in eine Leuchte für die Allgemeinbeleuchtung integriert. Somit entsteht ein einheitliches Deckenbild und die Sicher-heit wird erhöht. Wurden in früheren Zeiten hierfür häufig einfache Glühlampen verwendet, fällt die Wahl heute häufig auf Lösungen mit LEDs. Diese sind wesentlich kleiner und haben eine geringere Leistungsaufnahme.

Auch bei kombinierten Leuchten sind sowohl Einzelbatterie- wie auch zentral versorgte Systeme möglich.

Kombinierte Sicherheitsbeleuchtung Integrierte Sicherheitsbeleuchtung

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Separate Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung haben sich mit der Einführung kleiner LED-Leuchten etabliert. Sie sind unscheinbar an oder in der Decke montiert und werden durch die Funktion der Allge-meinbeleuchtung nicht beeinflusst.

Integrierte Sicherheitsbeleuchtung Autarke Sicherheitsbeleuchtung

KonformitätSicherheitsleuchten müssen den allgemeinen A nforder un gen und Prüfungen entsprechen (SN EN 60598-2-22 und SN EN 60598-1 sowie SN EN 4844-1 und SN EN 4844-2). Besondere Sicherheit geben hier die vorgeschriebene CE-Konformitätserklärung und die freiwillige ENEC- oder TÜV Type Approved Prüfung.

Einzelbatterieleuchten Bei Einzelbatterieleuchten ist stets das Her stellungs datum sowie das Datum der Inbetriebnahme auf dem Typenschild zu vermerken. Ausser-dem muss die Leuchte mindestens über eine Anzeige verfügen, die eine Aussage über den Zustand der Leuchte macht. Die Batterie muss für einen Betrieb von mindestens vier Jahren ausgelegt sein.

Sicherheits beleuchtung für den Einzelbatteriebetrieb sind mit einer Prüfein richtung oder der Anschlussmöglichkeit für eine Prüfeinrichtung auszurüsten. Wo früher gerne manuelle Prüftaster verwendet wurden, sind Leuchten heute vielfach serienmässig mit einer Prüfautomatik ausge stattet. Wesentlich mehr Komfort bietet allerdings eine zentrale Prüfeinrichtung, da diese auch das Protokol lieren im Prüfbuch über-nimmt.

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L N PE L´L N PE L´L N PE L´

LNPE

Netzbetrieb An Aus Geschaltet

Notbetrieb An An An

Schaltungsarten und BezeichnungenVorgaben gemäss SN EN 1838 und NIN

Alle Sicherheitszeichen- und Sicher heits-leuchten in Dauerschaltung sind permanent eingeschaltet. Im Notbetrieb werden die Leuchten von der anliegenden Netzspannung über die Umschalt einricht ung versorgt.

Sicherheitszeichen- und Sicherheitsleuchten in Bereit schafts schaltung werden nur aktiv, wenn die normale Be leuch tung nicht funktio-niert (Netz aus fall) oder bei manuell und auto matisch laufenden Tests.

Kombination aus Bereitschafts- und Dauer-schaltung. Sicherheitsleuchten im geschalteten Dauerlicht werden nn mit der Allgemeinbeleuchtung

eingeschaltetnn aktiv, wenn die Netzspannung ausfälltnn bei manuell oder automatisch ausgelösten

Tests eingeschaltet.

Dauerschaltung Bereitschaftsschaltung Geschaltetes Dauerlicht

Schaltungsarten für Einzelbatterieleuchten

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CH

Verteiler

Strom­kreis

Leuchte

EN

(Durchmesser der Kenn zeichnungen ø 30 mm)

Codierung von SicherheitsleuchtenSicherheitsleuchten verfügen über eine deutlich sichtbare Codierung, die aus drei oder vier Feldern besteht:

Beispiel Typenschild

Dauer des Notbetriebes (nur bei Einzelbatterie)10 = 10 min | 60 = 1 h | 120 = 2 h | 180 = 3 h

Einrichtungen (4 Stellen)

Betriebsart (1 Stelle)

Bauart (1 Stelle)X – Einzelbatterie | Z – Zentralbatterie

A – enthält eine Prüfeinrichtung B – enthält Fern schaltung für Ruhe-Zustand C – enthält Fernaus schaltmöglichkeit D – Leuchte für Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung E – Leuchte mit nicht austauschbarer Lampe oder nicht

austauschbaren Lampen und/oder Batterie

0 – Bereitschaftsschaltung 1 – Dauerschaltung 2 – Kom binierte Sicherheitsleuchte in Bereitschaftsschaltung 3 – Kombi nierte Sicherheitsleuchte in Dauerschaltung 4 – Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb in Bereitschaftsschaltung 5 – Sicherheitsleuchte für Mutter-/Tochterbetrieb in Dauerschaltung 6 – Tochtersicherheitsleuchte

Innerhalb der Leuchten müssen die Lampen für den Notbetrieb mit einer grünen Markierung gekennzeichnet werden welche einen Durchmesser von 5 mm hat.

Die Leuchten müssen leicht erkennbar und dauerhaft durch eine rote Markierung sowie einer Verteiler­ und Stromkreisnummer gekennzeichnet sein.

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Notwendigkeit der SicherheitsbeleuchtungAnforderungen gemäss BSR 17 – 15

BSR 2.1 AllgemeinesJe nach Personenbelegung, Geschosszahl, Lage, Aus dehnung und Nutzung sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte mit ausreichend dimensionierten Kennzeichnungen von Fluchtwegen und Ausgängen sowie mit Sicherheitsbeleuchtungen und Strom ver sorgungen für Sicherheitszwecke auszurüsten.

Nicht aufgeführte Nutzungen oder Gebäudearten sowie provisorische Bauten und Anlagen sind sinngemäss zu beurteilen.[1] Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Notwendigkeit.[2] Nur für zivil genutzte Schutzbauten und Anlagen.[3] Nur für besondere Bereiche und Einrichtungen.[4] Anordnung im Bereich von Fahrgassen.

Sicherheitszeichen sind für Bereiche in Dauerschaltung zu betreiben, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten können!

• • erforderlich • empfehlenswert

BSR 17 – 15 Anforderungen für bestimmte Nutzung und GebäudeartenGebäude und Anlagen, Räume

Industrie- und Gewerbebauten, Verkaufsräume

Bürobauten

Schulbauten

Beherbergungsbetriebe, z. B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime

Beherbergungsbetriebe, z. B. Hotels

Abgelegene Beherbergungsbetriebe z. B. Berghütten[1]

Bauten mit Räumen mit grosser Personenbelegung, Verkaufsgeschäfte

Parkings

Hochhäuser

Unterirdische Schutzbauten[2]

• • • • • • [3]

• • • • •

• • • • •

• • • • • [3]

• • • •

• • • •

• • • • • •

• • • • • • [4]

• • • • •

• • • • •

Sich

erh

eits

zeic

hen

nich

t si

cher

hei

tsb

eleu

chte

t

sich

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Sich

erh

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euch

tun

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für

Flu

chtw

ege

für

Flu

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in R

äum

en

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Notwendigkeit der SicherheitsbeleuchtungAnforderungen gemäss BSR 17 – 15

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Sicherheitsstromquellen und StromversorgungEinsatzformen

Einzelbatterieanlage EBnn besteht aus einer wartungsfreien Batterie und einer

Lade- und Kontrolleinrichtungnn versorgt hinterleuchtete Sicherheitszeichen oder

Sicherheitseinrichtungen

Zentrales Stromversorgungssystem CPS (Central Power System)nn Batterieanlage ohne Leistungsbegrenzungnn besteht aus einer Batterie sowie einer Lade- und

Kontroll einrichtungnn versorgt die notwendigen Sicherheits einrichtungen

Stromversorgungssystem mit Leistungs begrenzung LPS (Low Power System)nn begrenzte Ausgangsleistungnn besteht aus einer Batterie und einer Lade- und

Kontroll einrichtung nn versorgt notwendige Sicherheitsein richtungen bis

zu einer Anschlussleistung von 1 500 W bei 1 Stunde Nennbetriebsdauer

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Einzelbatterie Low Power System Central Power System

Zulässige Leuchtenanzahl

keine Begrenzung keine BegrenzungEmpfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis

keine BegrenzungEmpfehlung: max. 20 Leuchten pro Stromkreis

Leuchtenprüf­anforderungen

Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22

Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22

Es gelten SN EN 60598-1 und SN EN 60598-2-22

Leistungsbegrenzung keine 1 500 W 1h oder 500 W 3h keine

Batterie anforderungen nn Gasdichte NiCd Batteriennn Verschlossene Bleibatterien mit

Ventil – NiMh/Li-Ion zulässig wenn die Sicherheit und die Gebrauch bar-keits dauer erreicht wird

Wartungsarme, gasdichte oder verschlossene Batterien in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896

Wartungsarme, geschlossene oder verschlos-sene Batterien in robuster Industrieausführung wie Zellen oder Batterien nach SN EN 60623 oder Normen der Reihe SN EN 60896

Gebrauchbarkeitsdauer Mind. 4 Jahre nach SN EN 60598-2-22 Mind. 10 Jahre bei 20 oC Mind. 10 Jahre bei 20 oC

Unterbringung der Batterie

Geregelt in der SN EN 50272-2. Es dür-fen maximal zwei Sicher heits leuchten versorgt werden.

Geregelt in der SN EN 50272-2 und in der EltBau Verordnung.

Geregelt in der SN EN 50272-2 und in der EltBau Verordnung.

Ladezeit 20 h für 90 % der Nennbetriebsdauer 10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h

10 h für 90 % der Nennbetriebsdauer, in Arbeitsstätten 20 h

Tiefentladeschutz erforderlich bei mehr als 3 NiCd Zellen erforderlich erforderlich

Endstromkreise nicht relevant* Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Nennstromes belasten*

Überstromschutzeinrichtung maximal mit 60 % des Nennstromes belasten*

EB, LPS, CPS

Bei Dauerschaltung muss die allgemeine Stromversorgung am Hauptver teiler der Sicherheitsbe-leuchtung überwacht werden.

EB, LPS, CPS

Bei Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung für die allgemeine Be leuchtung im Verteiler für den entsprechenden Bereich überwacht werden. Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges führen kann, so muss diese Steuer ung mit überwacht werden. Im Störungsfall ist dann die in der Betriebs art „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Bei Vorhandensein der Spannung der allgemeinen Stromversorgung am Verteiler der Sicherheits-beleuchtung wird die Sicher heits beleuchtung aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist. Beim Zurück schalten auf die Spannung der allgemeinen Strom versorgung muss die Wieder-zündung der Lampen der allgemeinen Beleuchtung berücksichtigt werden. Innerhalb eines Endstromkreises ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbe-trieb und Dauerbetrieb zulässig, wenn bei einer Störung oder einem Ausfall der Steuerung die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung sichergestellt ist. Dabei darf nicht automatisch auf die Stromquelle für Sicher heitszwecke (Batterie) umgeschaltet werden.

Steuerungs­ und Bussysteme Die Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig von Steuerungs- und Bussystemen der allgemeinen Beleuchtung sein. Eine Koppelung beider Systeme ist nur mittels Schnittstellen zulässig, die eine galvanische Trennung beider Bussysteme voneinander sicherstellen. Tritt ein Fehler in Steue-rungs- und Bussystem der allgemeinen Beleuchtung auf, so darf dieser Fehler nicht die ordnungs-gemässe Funktion der Sicherheitsbeleuch tung beeinflussen. Führt ein Fehler des Steuerungs- und Bussystems der allgemeinen Beleuchtung zu einem Ausfall der allgemeinen Beleuch tung eines Raumes oder Rettungsweges, so ist diese Steuer ung zu überwachen. Im Fehlerfall ist dann die in der Betriebsart „Bereitschaftsbetrieb“ geschaltete Sicherheits be leuchtung einzuschalten.

* Die Sicherheitsbeleuchtung muss für Dauer- oder Be reitschaftsbetrieb ausgeführt sein, eine Kombination von beiden Betriebsarten ist ebenfalls zulässig. Die Sicher heitszeichen sind zu be- oder hinterleuchten. Die Lichtquelle muss ein Teil der Sicherheitsbeleuchtung sein. Sicherheits-zeichen für Rettungswege in Arbeits stätten sind nicht in Dauerbetrieb zu führen.

EB LPS

eBox MS1200

600 250

1200

CPS

1800

600850

CPS K

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Batterien und Batterieanlagen Sicherheitsanforderungen nach SN EN 50272

Zum Schutz der Anlage und zum Schutz der Personen vor Gefahren durch die Batterien, sind die Batterie­anlagen in entsprechenden Räumen unterzubringen. Generell gibt es drei Möglichkeiten: Besondere Räume, besondere, getrennte Bereiche in elektrischen Betriebsräumen oder in separaten Schränken oder Kombischränken.

Bei der Auswahl einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit können folgende Kriterien wichtig sein:nn äussere Gefahrennn Schutz vor Gefahren durch die Batterienn Schutz vor Zutritt unbefugter Personen nn Schutz vor externen Umwelteinflüssen

Der gewählte Raum muss gross genug sein, um alle Wartungs arbeiten durchführen zu können. Ein Fluchtweg von mindestens 600 mm Breite vorhanden ist. Unabhängig von der gewählten Unterbringungs art muss der Schutz gegen direktes Berühren, indirektes Berühren und direktes-indirektes Berühren gewährleistet sein.

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Erheben der Lüftungs bedingungen

Batterie Typ Batteriekapazität [Ah]C

10 bei 1,8 V pro Zelle

7,2 Ah 12 Ah 24 Ah

Erforderlicher Luftvolumenstrom bei künstlicher Lüftung [m3/h] 0,04 0,07 0,13

Querschnittsfläche der Lüftungsöffnungen bei natürlicher Lüftung [cm2] 1,06 1,81 3,63

Daten für die Belüftung von Batterieräumen nach EN 50272-2 (bei I Gas 1 = Ladungserhaltung)

Beschriftung und KennzeichnungAusserhalb der Anlage sind folgende Schilder anzubringen:nn „Gefährliche Spannung“ (bei Batteriespannung > 60 V)nn „Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten“nn „Akkumulator“, „Batterieraum“

Kennzeichnungsschilder müssen auf jedem Block oder jeder Zelle vor-handen sein. Es ist ratsam, jeden Block oder jede Zelle eindeutig iden-tifizierbar zu beschriften. Folgende Anleitungen sind in der Nähe der Batterie für das Wartungspersonal zugänglich anzubringen:nn Name des Herstellers oder Lieferantennn Typbezeichnungnn Nennspannung der Batterienn Nenn- oder Bemessungskapazität der Batterie mit Angabe

der Entladezeitnn Name des Errichtersnn Datum der Inbetriebnahmenn Hinweise auf Sicherheitsempfehlungen, Bedienung und Wartungnn Informationen zur Entsorgung und Wiederaufarbeitung

LüftungDurch eine natürliche oder technische Lüftung ist zu gewährleisten, dass, dass der Sicherheitsgrenzwert von 4 Prozent vol. Wasser stoff-anteil nicht überschritten wird. Andernfalls gelten die Räume als explosionsgefährdet.

GesundheitsschutzElektrolyte von Batterien können zu Ver ätzungen führen. Daher ist in der Nähe der Batterie ein Wasseranschluss oder Wasservorrat vorzu-sehen, um sich gegebenfalls reinigen zu können.

Im Nahbereich von Batterien ist nie ganz auszuschliessen, dass sich explosive Gase bilden. Aus diesem Grund ist ein Mindest abstand durch eine Luftstrecke einzuhalten. In diesem Bereich dürfen keine funken-bildenden oder glühenden Betriebsmittel vorhanden sein.

Nach SN VDE 0100-560:2013-10 ist an zentraler, ständig überwachter Stelle eine Meldeeinrichtung vorzusehen. Diese muss folgende Infor-mationen der Zentralbatterieanlage anzeigen:nn Anlage betriebsbereitnn Batteriebetriebnn Störung

Natürliche LüftungBatterieräume oder -schränke erfordern je eine Öffnung für Zuluft und Abluft. Der Quer schnitt beträgt mindestens A = 28 x Q.

Die Lüftungsöffnungen müssen an einer gut geeigneten Stelle angebracht sein, das heisst:nn an gegenüberliegenden Wänden odernn mit mindestens 2 Meter Abstand (bei Lage in der gleichen Wand)nn technische Lüftungnn Das Ladegerät muss mit dem Lüftungs gerät gekoppelt sein,

um je nach Lade betrieb den erforderlichen Luftvolumen strom zur Verfügung zu stellen.

nn Die Luft ist in die Umgebungsluft ausserhalb des Gebäudes abzuführen.

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Unterbringung von BatterienIn Batterieanlagen muss ein Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile sichergestellt werden:nn Schutz durch Isolierung aktiver Teilenn Schutz durch Abdeckung oder Umhüllungennn Schutz durch Hindernisse 1)

nn Schutz durch Abstand 1)

1) Bis max 120 V

Batterien bis 60 V Nenn spannung (als Schutzklein spannung) erfordern keinen Schutz gegen direktes Berühren.

Batterien und Batterieanlagen Brandschutz: Arten der Unterbringung und Lüftung

Können diese Anforderungen nicht erfüllt werden, gilt für die Unterbringung:nn besondere Räume für Batte rien innerhalb von Gebäudennn besonders abgetrennte Betriebsstätten in Räumen,

z. B. in Arbeitstätten wie Büros, Maschinenräumen, Werkstättennn Schränke oder Behälter innerhalb oder ausserhalb von Gebäudennn Batteriefächer in Geräten

Zusätzlich bei Kapazitäten > 1 500 Ah Nennkapazität:nn elektrolytbeständiger Fussboden nn Übertritt vom Elektrolyt in angrenzende Räume ist zu verhindern

Gilt für die Unterbringung, die Schal-tung und den Betrieb von ortsfesten Akku mu latoren und Batterieanlagen mit Nennspannung bis 1 500 V.

Zur Batterie E30

Batterie

Lüftung

HVS

F90

HVS

Zur Batterie E30

Batterie

Lüftung

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12

Lebensdauer (Jahre)

Umgebungstemperatur(°C)

10

8

6

4

2

5020 25 30 35 40 45

Umgebungstemperatur (°C)

Lebe

nsda

uer

(Jah

re)

Die Lebensdauer von BatterienDie EN 60598-2-22 gibt für Einzelbatterieleuchten eine Mindest lebens-dauer von 4 Jahren vor. Bei Zentral batterien sprechen Hersteller von einer Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren. Doch hier ist Vorsicht geboten. Diese Lebensdauer sinkt mit steigender Umgebungs temperatur rasant. Aus diesem Grund kann Zumtobel die 5-Jahres-Garantie auch nur für die Sicherheits leuchte geben, jedoch nicht für die Batterien und die Leuchtmittel.

Bei einer Umgebungstemperatur von 20 °C weisen Zentralbatterie-anlagen eine Lebensdauer von 10 bis 12 Jahren auf. Diese nimmt ab: bei 30 °C beträgt sie nur noch 5 bis 6 Jahre und bei einer Um gebungs-temperatur von 40 °C lediglich nur noch 2,5 bis 3 Jahre.

Lüftung von Batterieräumennn Berechnung des Querschnitts der Zu- und Abluft öffnungen

in Batterieräumen gemäss SN EN 50272-2.nn Technische Belüftung ab einer Ladeleistung über 3 kWnn Wenn der natürliche Luftvolumenstrom Q nicht sichergestellt

werden kann, ist eine technische Entlüftung erforderlich. Eine Koppelung des Lüftungssystems ist erforderlich mit dem Ladegerät.

Ermittlung der Ladeleistung (PL):

PL = 4*) x x 230 Vn

* Vorgegebener Faktor

Beispiel für eine wartungsarme, gasungsarme Bleibatterie laut nebenstehender Tabelle:

PL = 4*) x (4 x ) x 24 V = 122,88 W

Hier ist die natürliche Belüftung ausreichend.

l100

32100

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Standorte für LPS / CPS AnlagenBrandschutz gemäss BRV 17 – 15

Variante 1

Hauptverteilung

El 60

LPS / CPS Sicherheitsstromquelle

EW-Ein-speisung Messung Grobabgänge Unterverteilung Sicherheits stromquelle

Variante 2

LPS / CPS

Variante 1: Notlichtanlage freistehend im Verteilungsraum.Abstand von Haupt-verteilung mindestens 0,8 m

Variante 2: Notlichtanlage direkt neben Unterver-teilung oder Haupt verteilung. Die Ab-trennung muss mind. EI 60 sein.

Abstand mind. 0,8 m

Aufstellen von Anlagen inklusive Batterienn Stromquellen für Sicherheitszwecke sowie deren Steuerein-

richtungen müssen ortsfest installiert sein. Sie sind in Räumen mit kleiner Brand gefährdung unterzubringen.

nn Der Feuerwiderstand des Aufstellungsraums hat dem Feuer wider- stand des Tragwerks von Bauten und Anlagen oder Brandabschnit-ten zu entsprechen, beträgt jedoch mindestens EI 30. Türen sind mit Feuerwider stand EI 30 zu erstellen.

nn Stromquellen für Sicherheitszwecke sind von Verteil anlagen (Schalt-gerätekombinationen) der allgemeinen Stromversorgung mit Feuer-widerstand EI 60 abzutrennen.

Abstand mind. 0,8 m

Lüftung

Zulässige Standorte der Stromquellen für Sicherheitszweckenn Sanitärverteilräumenn Telefonzentralennn Räume mit Sicherheitsanlagennn Räume mit Niederspannungsverteilanlagen der allgemeinen Strom-

versorgung: Strom quellen für Sicherheitszwecke sind mit Feuer-widerstand EI 30 abzutrennen oder mit einem Abstand von mindes-tens 0,8 Meter in einem nichtbrennbaren Kasten aufzustellen.

Nicht zulässige Standorte der Stromquellen für Sicher heitszweckenn Fluchtwegenn Lüftungszentralennn Putzräumenn Lager und Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen nn Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen

Brandabschottung El 60

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NYM

nn Aufteilung je Brandabschnitt in unabhängigen Stromkreisnn Maximal 20 Sicherheitsleuchten pro Kreisnn Mindestens 1,5 mm2 Leitungs querschnittnn Min. E 30 Installation bis zur ersten Leuchte/Brandabschnitt

Brandabschottung

Brandabschnitt I Brandabschnitt II

Lüftung

EI 30

LPS / CPS

UVA

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Stromkreisumschaltung

Räumlichkeiten der UnterbringungBrandschutz

Anordnung der Umschalteinheiten und den zuge­hörigen Überstromunterbrecher für NotbeleuchtungEs ist eine allseitige Abtrennung mit Feuerwiderstand EI 30 anzubringen, ausser an der Front. Die Abtrennung soll im Verteiler möglichst weit unten platziert werden. Empfeh-lung SLG: Unterste DIN-Schiene 0,4 m ab Zugangs ebene. Die Abtrennung muss 1 – 2 cm über die Ab deckung vor-stehen. In dieser Anordnung dürfen keine Akku enthalten sein.

Rot gekennzeichnet die EI 60 RF1 Abschottung der allseitigen Abtrennung ohne Deckel mit IP2XC

Schnitt der EI 60 RF1 Abschottung ohne Deckel mit IP2XC

≥ 0,4 m

Ab fertigen Boden

Die Kabeleinführung muss bauseits EI 60 RF 1 abgedichtet sein

PVC Abdeckung

Anordnung der Umschalteinheiten und Überstromunterbrecher für Notbeleuchtung in der Schaltgerätekombination in der untersten Ebene.

Kennzeichnung: Die Umschalteinheiten und die zugehörigen Überstrom-unterbrecher müssen mit dem Warnhinweis „Achtung Fremdspannung“ versehen sein.

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HVACPS

UVS

6

5

4

3

21

7

8

9

InstallationsbeispielBSR 17 – 15 Verteilnetz 17– 03dNIN 2015 Installation und Verlegearten

Obergeschoss

Erdgeschoss

Untergeschoss

1 Zentrale Notbeleuchtungsanlage2 Installaltion im gleichen Brandab-

schnitt ohne Funktionserhalt3 Brandabschottungen 4 Funktionserhalt min. E 30 Installation:

Zentrale Stromversorgungssysteme für die Sicherheitsbeleuchtungen sind in voneinander unabhängige Bereiche (Gruppen) zu unterteilen.

5 Unterverteiler, die weitere Brand-abschnitte versorgen, sind mit Feuer-widerstand min. E 30 auszuführen oder in einem entsprechenden Raum E 30 zu installieren.

6 Standard Abzweigdose: Absicherung und Selek tivität des End strom kreises wird im Unter verteiler sichergestellt

7 Installation in min. E 30 zu einem weiteren Brandabschnitt

8 Installation Phasenüberwachung ohne E 30

9 Phasenüberwachung: Das Auftreten von Fehlern wie Kurzschluss, Unter-bruch oder Erdschluss darf andere Gruppen nicht beeinflussen.

Brandabschnitt

BrandabschnittBrandabschnitt

BrandabschnittBrandabschnitt

Beispiel einer Verkabelung E 30Die Installation muss 3-polig (L N PE) ausgeführt werden. Neutralleiter darf nicht kombiniert werden.Max. 20 Leuchten pro Stromkreis

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KabelsystemeBrandschutz

PVC/FR

HF

FRNC

LSOH

FE 5

FE 180

E 30

E 60

E 90

KabeltypenElektrokabel werden in zehn Klassen typisiert. Zuleitungen für die Sicherheits beleuchtung über verschiedene Brand abschnitte müssen in der dritthöchsten Klasse E 30 ausgeführt sein.

Isol. Erhalt „180“ Min. Die vier brandtechn. Grundanforderungen werden für die Prüfung nach IEC 60 331 vorausgesetzt.

CH VKF Norm Isolationserhalt „5“ Min. halogenfrei, raucharm, selbstverlöschend, geringe Brandfortleitung, temp.-beständig 90 °C

CH VKF Norm Isolationserhalt „0“ Min. halogenfrei, raucharm, selbstverlöschend

Low Smoke ohne Halogene

Flam Retardant, Non Corrosive (keine korrosiven Gase)

Halogenfrei

Polyvinylchlorid/Flam Retardant (flammhemmend)

Für Installationen bei welchen Funktionserhalt 60 Minuten gefordert wird

Für Installationen bei welchen Funktionserhalt 30 Minuten gefordert wird

Um Prüfungen bei ex tremsten Anforderungen (ca. 1 000 °C) bestehen zu können

> 30 Minuten: E 30

> 60 Minuten: E 60

> 90 Minuten: E 90

Klassifizierung entsprechend der gemessenen Dauer des Funktionserhaltes

FE 0

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Prüfung von Kabeln

Aca

Keine Reaktion. Tragen nicht zum Brand bei

Eca

Keine Anforderung Keine Anforderung

Keine Flammenausbreitung. Keine Feuerausbreitung (1,5 m). Geringe Wärmefreisetzung. Tragen minimal zum Brand bei.

Keine Flammenausbreitung. Keine Feuerausbreitung (2,0 m). Verminderte Wärmefreisetzung. Brennbar, tragen zum Brand bei.

Keine Flammenausbreitung. Verbesserte Wärmefreisetzung. Brennbar, tragen zum Brand bei.

Keine Flammenausbreitung. Keine Feuerausbreitung (1,75 m). Sehr geringe Wärmefreisetzung. Tragen minimal zum Brand bei.

Keine Flammenausbreitung. Brennbar, tragen zum Brand bei.

s (smoke): Rauchentwicklungs1 geringe Rauchentwicklung und langsame Verbreitungs1a kaum eingeschränkte Sichtverhältnisses1b leicht eingeschränkte Sichtverhältnisses2 mittlere Rauchentwicklung und -verbreitungs3 möglicherweise starke Rauchentwicklung/-verbreitung d (droplet): brennende Tropfen/Partikeld0 keine brennenden Tropfen oder Partikel innerhalb 1 200 sd1 keine brennenden Tropfen oder Partikel nicht länger als 10 Sekunden innerhalb 1 200 sd2 möglicherweise anhaltendes brennendes Abtropfen a (acidity): Säureentwicklunga1 leicht korrosive Rauchgase a2 mittel korrosive Rauchgasea3 möglicherweise stark korrosive Rauchgase

B2ca

Geringe Reaktion

Cca

Verminderte Reaktion

Dca

Verminderte Reaktion

B1ca

Sehr geringe Reaktion

Eca

Verminderte Reaktion

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VerlegesystemeBrandschutz

Versuchsaufbau vor der Prüfung

Versuchsaufbau nach der PrüfungBildquelle: Fotos von Dätwyler Cables GmbH

Prüfung auf Funktionserhalt, SN 4102 Teil 12nn Funktionsprüfung der elektri schen Kabelanlagen in

Verbindung mit praxisge rechten Tragesystemen und Schellennn Prüfung gilt als bestanden, wenn während der vorgese henen

Dauer des Funktions erhaltes kein Kurzschluss und keine Unterbrechung des Stromflusses eingetreten ist

Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtung Für die Stromversorgung für Sicherheitsbeleuchtung sind geeignete, von der normalen Stromversorgung unabhängige Strom quellen einzusetzen. Als geeignete Stromquellen für Sicherheits zwecke gelten: Akkus, wie Einzelbatterien, Gruppenbatterien und Zentral-batterien; Zusätzliche Einspeisungen aus der normalen Stromversorgung sind für die Kennzeichnung der Fluchtwege und für die Sicherheits-beleuchtung nicht erlaubt.

Zulässige Standorte für Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtungnn Sanitärverteilräumenn Telefonzentralennn Räume mit Sicherheitsanlagennn Räume der allgemeinen Stromversorgung

Stromquellen für Sicherheitswecke sind mit Feuerwiderstand EI 30 abzutrennen oder mit einem Abstand von mindestens 0,8 m in einem nichtbrennbaren Kasten aufzustellen. Siehe auch Modul C 3.3.4

Arten von Kabelanlagennn Starkstromkabelnn isolierte Starkstromleitungennn Installationskabelnn Installationsleitungen für Fernmelde- und Informa tions -

ver ar bei tungs anlagen einschliesslich zugehöriger Verbindungs-elemente, Tragevor richtungen und Halterungen

Bestandteile einer Kabel anlagenn Tragesystemnn Kabelnn brandschutztechnisch ge prüfte Dübel und Schrauben

Richtlinien für Kabel­ und Leitungsanlagennn normkonform entsprechend EN 50265-1 und EN 50265-2-1nn kurzschluss- und erdschlusssichere Verlegung zwischen

Sicherheitsstrom quelle und der zugehörigen ersten Schutzein-richtung für Überstrom sowie zwischen Batterie und Ladegerät

nn nicht in der Nähe von brennbaren Materialiennn Kabel und Leitungen für die Sicherheitsstromversorgung

anderer Bereiche dürfen nicht in explosionsgefährdeten Bereichen geführt werden

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El 30

Allgemeines Netz Sicherheits-Netz

Verlegearten über den Brandabschnitt

Sicherheitskabel und Verlegesysteme

Kabelleiter*Befestigungsabstand max. 1,2 m

Kabelrinne*Befestigungsabstand max. 1,5 m

Leitungsschutzkanal Bügelschellen mit und ohne Langwanne*Befestigungsabstand max. 0,6 m

Kabelanlage nach SN 4102-12*Befestigungsabstand 0,5 – 0,8 m *Befestigungsabstand max. 0,6 m

*Befestigungsabstand max. 0,6 m

* Werte abhängig von Prüfergebnissen des Kabelherstellers und der Belastung.

Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz unter Putz, in Beton oder Mauerwerk.

Örtlich getrennt vom allgemeinen Netz im Installations-kanal mit Feuerwiderstand entsprechend der maxima-len vorgeschriebenen Betriebsdauer, mindestens aber mit Feuerwiderstand EI 30.

Bei offener Verlegung muss der geforderte Funk-tionserhalt des Sicherheitsnetzwerkes unter Berück-sichtigung des geeigneten Tragsystems, geeigneter Montage und Leitungsführung gewährleistet werden.

Hermannschelle*Befestigungsabstand 0,5 – 0,8 m

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Sicherheitssysteme und AnwendungenBrandschutz

Erstellen von Kabel­ und Leitungsanlagen mit FunktionserhaltKabel- und Leitungsanlagen für Sicherheitszwecke müssen so befestigt und errichtet werden, dass die Funktion der Stromkreise im Brandfall, gemäss dem Schutzziel, nicht beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass sie in Funktionser-halt erstellt werden müssen. Kabel- und Leitungsanlagen für Steuerungs- und Bussys-teme von Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen denselben Anforderungen genügen wie die Kabel und Lei-tungen, die für die Einrichtungen für Sicherheitszwecke selbst verwendet werden. Dies gilt nicht für Stromkreise, die keinen nachteiligen Einfluss auf den Betrieb der Sicher-heitseinrichtungen haben. Der Funktionserhalt kann nur dann gewährleistet sein, wenn sämtliche Komponenten in einer Anlage die E 30, E 60 oder E 90 Prüfung nach DIN 4102-12 (E) erfüllen.Die Installation über den Brandabschnitt hat gemäss dem Brandschutz und dem objektspezifischen Sicherheitskon-zept zu entsprechen, für Notbeleuchtung min. E 30.Die Betriebszeit einer Notbeleuchtung muss min. 60 Min betragen, kann aber gemäss dem Brandschutz und dem objektspezifischen Sicherheitskonzept mehr betragen.

Die Kabel- und Leitungsanlagen sind immer in der obers-ten Lage zu montieren. Die maximale Belastung des Trag-systemes muss gemäss den Herstellerangaben eingehalten werden. Die maximalen Abstände der Befestigungspunkte dürfen nicht überschritten werden. Der Untergrund muss tragfähig sein und mindesten der geforderten Brandklasse für die Kabel- und Leitungsanlage entsprechen. Es sind brandschutztechnisch geprüfte Verankerungen/Befestigun-gen zu verwenden, d.h. es sind niemals Kunststoffdübel einzusetzen. Vertikal verlegte Kabel müssen alle 3,5 m mit einem Zusatz auf Zug entlastet werden. Die vom Hersteller angegebenen minimalen Biegeradien resp. Installationsan-gaben sind einzuhalten. Die Abzweigdosen mit Funktions-erhalt sind gemäss den Hersteller Angaben zu montieren. Sie dürfen nicht verändert werden.

Treppenhausdefinition und deren ErschliessungWird ein Treppenhaus als vertikaler Fluchtweg definiert, muss die Notbeleuchtung vorgesehen werden. In Gebäuden mit ortsunkundigen Personen muss die Fluchtrichtung von jedem Standort im Treppenhaus ersichtlich sein.

Treppenhaus

Vertikaler Fluchtweg

Technik Heizung

Schleuse

Korridor

Strom-kreis 3 E 30

Strom-kreis 1 E 30

Strom-kreis 2 E 30

Garderobe Herren Garderobe Damen

Horizontaler Fluchtweg

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Sicherheitskabel mit Isolationserhalt (für die Funktion im Brandfall) Bei diesen Kabeln ist die elektrische Funktion von Interesse. Unter Feuereinwirkung behält das Kabel während einer definierten Zeit seine elektrischen Eigen schaften.

Halogenfreie Sicherheitskabel E 30 oder E 90, auf geprüf-tem Trag system oder geprüfter Verlegeart (nach SN 4102 Teil 12), müssen in folgenden Fällen eingesetzt werden:nn Rauch- und Wärmeabzugs anlagen (RWA)nn Feuerwehrabzüge

Bildquelle: Grafik von Dätwyler Cables GmbHAuf der Roos 4-12, D-65795 Hattersheimwww.daetwyler-cables.com

E 90Rauch- und Wärme-abzugsanlage (RWA)

120 min Feuerwehraufzüge

E 90Sprinklerpumpen

E 60Personenaufzüge mit Evakuierungsschaltung

E 60 Alarmierungseinrichtungen

E 60 Einspeisung von Notsystemen

min. E 30Sicherheitsbeleuchtung

nn Wasserdruckerhöhungs anlagennn Not- und Sicherheitsbeleuchtungen für Rettungswegenn Melde-, Signalisations- und Informationssysteme für

die Evakuierungnn Ansteuerung und Speisung von Notsystemennn Personenaufzüge mit Evakuierungsschalter

Brandschutzkonzept zwingend

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Planung und UnterlagenBrandschutz: Vom Konzept bis zur Kontrolle

Zeichnungen und Berichte der Sicher heits beleuchtungs anlage nach SN EN 50172 6.1Zur Vervollständigung der Arbeit müssen Zeichnungen aller Leuchten und Haupt kom ponenten erstellt werden und sind bei späteren Ände-rungen der Anlage regelmässig zu aktualisieren. Zum Nachweis, dass die Kon struktion den Anfor derungen dieser Norm entspricht, müssen die Zeichnungen von einer sachkundigen Person unterzeichnet werden.

Steuerungs­ und Bussystemenn Steuerungssysteme der Sicherheitsbeleuchtungsanlage

müssen unabhängig von Steuerungssystemen für die Allgemein - be leuchtung sein.

Plan der baulichen AnlageVor der Projektierung der Anlage sind Pläne zu erstellen, die folgende Informationen enthalten:nn Auslegung des Gebäudesnn Position der Rettungswege, Feuermelder, Brandschutzeinrichtungennn Position aller Hindernisse

PlanungJeder Steuerungsbereich des Rettungsweges ist mit zwei oder mehr Leuchten zu bestücken. Dies gilt auch für Antipanikbereiche. Eine Übersichtszeichnung der Anlage mit allen relevanten Komponenten muss erstellt und bei der Anlage selbst hinterlegt werden. Ebenfalls ist es notwendig, detaillierte Informationen zur Sicherheits beleuch-tungsanlage bei der Anlage zu deponieren:nn Schaltplannn Stromkreisenn Anzahl und Art der Leuchten pro Kreisnn Einzel- und Gesamtbelastungnn Installations- und Grundrissplänenn Lage der elektrischen Betriebsstätten, Verteiler, Kabel- und

Leitungstrassen ausgenommen der Endstromkreisenn alle Elemente der Sicherheitsbeleuchtung mit Stromkreis-

kennzeichnungnn Schalt- und Überwachungseinrichtungennn Betriebsanleitungen

Für Sicherheitszwecke ist der Zustand der elektrischen Anlage an zentraler – während der betriebserforderlichen Zeit ständig überwachter – Stelle durch Meldeeinrichtungen anzuzeigen. Dies gilt nicht für Einzel batterieanlagen.

Fluchtwegplan Erdgeschoss

Büro 1, 2, 3 PURESIGN 150 ERI

Büro 4 und RESCLITE anti-panic Empfang PURESIGN 150 ERI

Kantine RESCLITE escape RESCLITE spot PURESIGN 150 ERI

Lager und RESCLITE escape Produktion RESCLITE spot

CROSSIGN 160 ERI

Gang RESCLITE escape RESCLITE spot COMSIGN 150

Lift RESCLITE anti-panic

Legende

Sicherheitszeichen

Wandhydrant nass

Feuerlöscher

Feuermelder

Flurbereich

Treppenraum

RESCLITE escape

RESCLITE spot

RESCLITE anti-panic

RESCLITE wall

Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Schulung 4

Wandhydrant nass

Feuerlöscher

Feuermelder

Flurbereich

Treppenraum

Rettungszeichen

Sicherheitsleuchte (Bereitschaftsschaltung)

Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Schulung 4

Wandhydrant nass

Feuerlöscher

Feuermelder

Flurbereich

Treppenraum

Rettungszeichen

Sicherheitsleuchte (Bereitschaftsschaltung)

Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Schulung 4

Wandhydrant nass

Feuerlöscher

Feuermelder

Flurbereich

Treppenraum

Rettungszeichen

Sicherheitsleuchte (Bereitschaftsschaltung)

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BSR 4 Kontrollen

ProjekteKomplexe Projekte von Sicherheitsbeleuchtungen und Stromver-sorgungen für Sicher heitszwecke sowie die damit verbundene Kennzeichnung von Flucht wegen und Ausgängen (z. B. Neuan lagen, Erweiterungen, wesentliche Änder ungen) sind vor Ausführungs beginn bei der zuständigen Stelle zur Genehmigung einzureichen.

Abnahmeprüfungnn Komplexe Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für

Sicher heitszwecke sind nach ihrer Erstellung einer Abnahme prüfung zu unterziehen.

nn Dies gilt auch für wesentliche Erweiterungen und Änderungen von Anlagen.

Gewährleistung der BetriebsbereitschaftArbeiten an Notbeleuchtungsanlagen sowie deren dazugehörigen Batterien und Ladeeinrichtungen sind ausschliesslich durch instruierte Personen durchzuführen. Manipulationen und Änderungen an der zentralen Stromversorgung für die Notbeleuchtung dürfen ausschliesslich durch Personen durch-geführt werden, welche im Besitz einer Bewilligung für Installations-arbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV sind. Änderungen an den zugehörigen Elektroinstallationen dürfen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden.

Kantine Produktion LagerBüro 2Büro 1

Büro 3 Empfang Produktion

Fluchtweg

Lift

Demo-Saal

Kabelschacht

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Prüfung und WartungBrandschutz: Richtlinien zur Kontrolle BRV 17 – 15

Das PrüfbuchDamit alle Tests und Wartungsarbeiten an der Anlage auch Nachvollzieh-bar sind, ist ein Prüfbuch vorgeschrieben. Dieses darf handschriftlich oder als Aus druck einer automatischen Prüfeinrichtung geführt werden.

Folgende Informationen muss das Prüfbuch mindestens enthalten:nn Verantwortlichkeiten (Person/Stelle)nn Objektdatennn Anlagetyp (Einzelbatterie, LPS, CPS)nn Pläne (Gebäude-, Fluchtwegpläne)nn Liste der Einzelbatterie- und Zentralbatterieleuchtennn Schemata (Prinzip Schema, Anlageschema, Sicherungsgruppen)nn Technische Unterlagen (Produktdatenblätter, Bedienungsanleitung)nn Konformitätserklärungennn Inbetriebnahme Protokollnn Abnahmeprotokollnn Wartungsplan (Prüfliste)nn Wartungsberichtnn Softwarekopie

Wird die Prüfung automatisch durchgeführt, ist die Aufzeichnung im Prüfbuch monatlich zu protokollieren. Ansonsten sind die Prüfungen direkt nach der Durchführung aufzuzeichnen.

Wartung und PrüfungDer Betreiber des Gebäudes bestimmt eine zuständige Person, welche die Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage überwacht. Nach der erfolgten Prüfung durchlaufen die Leuchten eine Wiederaufl ade periode. In dieser Zeit ist ein Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht auszu-schliessen. Die Prüfung sollte deshalb zu Zeiten geringen Risikos durch-geführt werden. Dies können zum Beispiel Betriebs ruhezeiten sein.

Kontrollbuchnn Stromversorgungen sind periodisch unter Last zu testennn Akkumulatoren sind halbjährlich auf den Ladezustand zu prüfennn Batterietest unter Gesamtbelastungnn Prüfen der angeschlossenen Endstromkreise und Leuchtmittelnn Kontrolle von Kühlluft-Ventilatoren, Batterien und Steuer elektroniknn Messen der angeschlossenen Leistungennn Eichen und Kalibrieren der Steuerelektroniknn Prüfen der Batterieanschlüsse auf Oxydationnn Erstellen des Mess- und Prüfprotokolls

Datum Visum WN23 No.

Funktion Akku­ spannung

(V)

Entlade­ strom

(A)

Netz­spannung

(V)

Ausgangs­spannung

(V)

Netz­frequenz

(Hz)

Ausgangs­frequenz

(Hz)

Ausgangs­strom

(A)

Ausgangs­leistung

(VA)

Akku­leistung

(W)

11.03.19 1 2 3 Notbetrieb 49 25,7 – 230 – 50 2,5 1 190 1280

Normal-betrieb

51 4 226 226 50 50 0, 1 22

11.03.19 1 2 3 Notbetrieb 481 34,7 – 230 – 50 6,8 1560 1650

Normal-betrieb

50 4 227 227 50 50 ,01 22,6

Beispiel eines Prüfbuchs

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden immer unscheinbar im Hinter grund betrieben. Umso wichtiger ist es, dass die Kom ponenten im Ernst fall funktio­nieren und allen Personen ein gefahrloses Verlassen der Räum lichkeiten ermöglichen. Eine gewissenhafte Wartung ist also unabdingbar.Arbeiten an Notbeleuchtungsanlagen sowie deren dazugehörigen Batterien und Ladeeinrichtungen sind ausschliesslich durch instruierte Personen durchzuführen. Manipulationen und Änderungen an der zentralen Strom ver­sor gung für die Notbeleuchtung dürfen ausschliesslich durch Personen durch­geführt werden, welche im Besitz einer Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen nach Art. 14 NIV sind. Änderungen an den zugehörigen Elektroin stallationen dürfen nur durch Fachkräfte ausgeführt werden.

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Zentralanlage (CPS oder LPS)Messen der lichttechnischen Werte Prüfung nach HerstellerangabenInstallationskontrolle nach NIN SichtkontrolleKontrolle der Anzeige der AnlageFunktionskontrolle (inkl. Leuchten) *Kapazitätstest * Dezentrale Sicherheitsleuchten mit SelbsttestMessen der lichttechnischen WertePrüfung nach HerstellerangabenInstallationskontrolle nach NIN SichtkontrolleFunktionskontrolle (inkl. Leuchten)Kapazitätstest Dezentrale Sicherheitsleuchten ohne SelbsttestMessen der lichttechnischen WertePrüfung nach HerstellerangabenInstallationskontrolle nach NIN SichtkontrolleFunktionskontrolle (inkl. Leuchten)Kapazitätstest

• • • •

• • • •

• • • •

BSR Richtlinien

BSR 5 Betriebsbereitschaft und Wartung1) Anlageneigentümer oder -betreiber sind dafür verantwortlich, dass

die Sicherheitsbeleuchtungen und Stromversorgungen für Sicher-heitszwecke bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.

2) Über die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (z. B. Funk tions-kontrolle, Wartung, Instandhaltung) ist ein Kontrollbuch zu führen.

BSR 4.3 Periodische Kontrollen1) Sicherheitsbeleuchtungen sind gemäss Herstellerangaben, jedoch

mindestens zwei Mal jährlich während der erforderlichen Betriebs-dauer zu kontrollieren. Bei Sicherheitsleuchten mit Statusanzeige genügt eine jährliche Kontrolle.

2) Stromversorgungen für Sicherheitszwecke sind jährlich unter Last zu kontrollieren. Die Funktionskontrollen sind nach Angaben des Herstellers durch geeignetes, instruiertes Personal durchzuführen.

3) Akkus sind jährlich auf den Ladezustand und Stromerzeugungs-aggregate monatlich auf die Betriebsbereitschaft zu überprüfen.

EmpfehlungDie Bemessungsbetriebsdauer der Batterie muss mindestens 60 Minu-ten erreichen. Fällt dies unter einen Wert von 80 % muss die Batterie ersetzt werden. nn Betreiber hat Aufzeichnungspflichtnn 2 x jährliche Test

• •

• • -

• •

- - - - • - -

• •

• • • • • - -

• • •

• • • • • • • - -

• • • •

Prüfintervalle ErstprüfungTägliche Prüfung

Wöchentliche Prüfung

Monatliche Prüfung

Halbjährliche Prüfung

Jährliche Prüfung

3­jährliche Prüfung

* Je nach Anlagentyp automatisch durch die Anlage, andernfalls manuell- Automatisch: keine manuellen Tests notwendig

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BrandlastBrandschutz

Brandlast in horizontalen Fluchtwegennn Max 200 MJ/Laufmeter, örtlich sind höhere Werte zulässig

(entspricht ca. 70 PVC-Kabel 3 x 1,5 mm2)nn Summe der vorhandenen Brandlast aus Kabeln geteilt

durch die Längenn Brandschutzbehörde kann Nachweise verlangen

Kabel = Brandlast

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SUB IP65

SUB E 00

SUB E 00

SUB E 60

Verkleinerung der Brandlast

Systembus

BPDBusphasenwächter

BSIMBus Schalteingangsmodul

Brandabschnitt 1

Brandabschnitt 2

Brandabschnitt 3

Brandabschnitt 4

Brandabschnitt 7Brandabschnitt 5Brandabschnitt 6

ONLITE BRIFernanzeige

ONLITE central eBox

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ProduktbezeichnungenSchematik der Namensgebung

M

Montageart R Einbau

S Anbau

SR Halb-Einbau

Sxxx Anbau xx° (Wand)

Montage­oberfläche

C Decke

W Wand

–Flexibel

TEC­GPTECTON

PRIMPRIMATA

TRINOSTRINOS

KITNotlicht Kit

Option Remotebox

R Remotebox

Typ der Abhänung xx Länge

WFxxSeilabhänung(Versorgung über Seil)

CxxKette

RxxPendel

E

Autonomie dauer/ Versorgungsvar.

1 1 StundeEinzelbatterie

3 3 StundenEinzelbatterie

CZentralbatterie 230 V

Kommunikation –Keine Kommunik./ Manueller Test

TAutotest

DDALI (inkl. Autotest)

PPowerline

CStromkreis- überwachung

SSet 009

Schaltungsart MDauerschaltung

NMBereitschaftsschaltung

–Beides möglich

SSchaltbar über L’

–Nicht schaltbar über L’

RESCLITE PRO MSC ANT HP E3D WHProduktfamilie Generation Montageversion

siehe 1Lichtverteilung

siehe 4Versorgungs-

variante siehe 2Farbe

1. Montagevarianten M

2. Versorgungsvarianten E

Aufbau am Beispiel der Sicherheitsleuchte RESCLITE PRO MSC ANT HP E3D WH

weitere OptionenBP BallwurfsicherCCS BetoneinbaugehäuseQC Quadratischer AbdeckrahmenFCC Decken-Rahmen zur seitlichen

KabeleinführungFCW Wand-Rahmen zur seitlichen

KabeleinführungFSR Wand-Rahmen zur seitlichen

Kabeleinführung

Lichtband

Versorgungsarten

AnbauEinbau

MRCRMRCR mini MRWR MSW MSW IP65 TRINOSTECTON

ECD Zentral- batterie DALI

ECP Zentralbatterie Powerline

ECC Zentralbatterie stromkreisüberwacht

MSC MSC HP MSC IP65

E1D Einzelbatterie 1h

E3DEinzelbatterie 3h

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S

Art des Piktogramms

G Sicherheits-zeichen geklebt

M Sicherheits-zeichen montiert

PSicherheits-zeichen bedruckt

DSicherheits-zeichen dynamisch

Einseitig/ Doppelseitig

1Einseitig

2Doppelseitig

Pfeilrichtung UPPfeil nach oben

DPfeil nach unten

LPfeil nach links

RPfeil nach rechts

UPLPfeil links oben 45°

UPRPfeil rechts oben 45°

DLPfeil links unten 45°

DRPfeil rechts unten 45°

SAlle Richtungen einstellbar

3. Sicherzeitszeichen S

4. Lichtverteilung

Aufbau am Beispiel der Sicherheitszeichenleuchte PURESIGN 150 MRW SP­1R

ANT antipanic

Spot

ESC escape

ESC HC escape HC

ESC90 escape 90

ANT HC antipanic HC

ESCW escapeW

weitere OptionenANT (HP) antipanic (HP)ESC (HP) escape (HP)ESC90 (HP) escape 90° (HP)Spot (HP) Spot (HP)

PURESIGN 150 MSC SP­1RProduktfamilie Montageversion

siehe 1Sicherheitszeichen

siehe 3

RESCLITE NG ANTIPANIK NT1

100

200

300

cd/klm

UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28

LOR100%

RESCLITE NG SPOT NT1

1500

3000

4500 cd/klm

UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal <25 axial <28

LOR100%

RESCLITE NG ESCAPE NT1

600

1200

1800 cd/klm

UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial <25

LOR100%

RESCLITE NG ESCAPE HC NT1

600

1200

1800 cd/klm

UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28

LOR100%

RESCLITE NG ESCAPE 90 NT1

250

500

750

cd/klm

UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28

LOR100%

RESCLITE NG ANTIPANIK HC NT1

250

500

750

cd/klm

UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28

LOR100%

RESCLITE NG WALL NT1

100

200

300

cd/klm

UGR (X = 4 H, Y = 8 H, S = 0.25 H)transversal >28 axial >28

LOR100%

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Kontakte für NotbeleuchtungÜbersicht

SuvaSchweizerische Unfallsversicherungs - anstalt ArbeitssicherheitServicecenterPostfach6009 LuzernTel 041 419 51 11www.suva.ch

Es gibt unter anderem zwei Checklisten:Notfallplanung für ortsfeste Arbeitsplätze.

Gefahrenermittlung und Massnahmen-planung für Kühlräume.

Geschäftsstelle der SLGSchweizer Licht Gesellschaft SLGBaslerstrasse 104600 OltenTel 062 390 00 [email protected] Fachgruppe Notbeleuchtung: [email protected]

ElectrosuisseFachverband für Elektro-, Energie- und InformationstechnikLuppmenstrasse 18320 FehraltorfTel 044 956 11 11Fax 044 956 11 [email protected]

Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA) Amt für Wirtschaft und ArbeitArbeitsbedingungen (Arbeitsinspektorat)8090 ZürichTel 043 259 91 23Fax 043 259 91 01iva-ch.ch

Der IVA ist eine Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate der Schweiz und des Arbeitsinspektorats des Fürstentums Liechtenstein. Die Arbeit des IVA stützt sich vorwiegend auf das Arbeitsgesetz (ArG) und Teile des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) mit den entsprechenden Verordnungen.

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AG Kanton AargauAargauische Gebäude- versicherungsanstalt Bleichemattstr. 12/14 Postfach 5001 AargauTel 0848 836 800Fax 062 836 36 [email protected]

AR Kanton Appenzell AusserrhodenAssekuranz Appenzell ARPoststrasse 10Postfach 10369102 HerisauTel 071 353 00 53Fax 071 353 00 [email protected]

AI Kanton Appenzell InnerrhodenKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz

BL Kanton Basel­LandBasellandschaftliche GebäudeversicherungRheinstrasse 33aPostfach 6364410 LiestalTel 061 927 11 11Fax 061 927 12 [email protected]

BS Kanton Basel­StadtGebäudeversicherung des Kantons Basel-StadtHirschgässlein 21Postfach 2594010 BaselTel 061 205 30 00Fax 061 205 30 [email protected]

BE Kanton BernGebäudeversicherung BernPapiermühlestrasse 1303063 IttigenTel 031 925 11 11Fax 031 925 12 [email protected]

FR Kanton FreiburgEtablissement cantonal d’assurance des bâtiments (ECAB)Maison-de-Montenach 1Postfach 4861701 Fribourg/Granges-PaccotTel 026 305 92 92Fax 026 305 92 [email protected]

GE Kanton GenfKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz

GL Kanton GlarusKantonale Sachversicherung GlarusZwinglistrasse 6Postfach 4678750 GlarusTel 055 645 61 61Fax 055 645 61 [email protected]

GR Kanton GraubündenGebäudeversicherung GraubündenOttostrasse 22Postfach 7001 ChurTel 081 257 39 08Fax 081 257 39 [email protected]

JU Kanton JuraEtablissement cantonal d’assurance immobilière et de préventionRue de la Gare 14Postfach 3712350 SaignelégierTel 032 952 18 40Fax 032 951 23 [email protected]

LU Kanton LuzernGebäudeversicherung des Kantons Luzern GVLHirschengraben 19Postfach 30686002 LuzernTel 041 227 22 22Fax 041 227 22 [email protected]

NE Kanton NeuenburgEtablissement cantonal d’assurance et de préventionPlace de la Gare 4Postfach 2002 NeuchâtelTel 032 889 62 22Fax 032 889 62 [email protected]

NW Kanton NidwaldenNidwaldner SachversicherungStansstaderstrasse 546370 StansTel 041 618 50 50Fax 041 818 50 [email protected]

OW Kanton ObwaldenKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz

SH Kanton SchaffhausenGebäudeversicherung des Kantons SchaffhausenHerrenacker 98200 SchaffhausenTel 052 632 71 11Fax 052 624 15 [email protected]/

SZ Kanton SchwyzKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz

SO Kanton SolothurnSolothurnische Gebäude- versicherung SGVBaselstrasse 404500 SolothurnTel 032 627 97 00Fax 032 627 97 [email protected]

SG Kanton St. GallenGebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen GVADavidstrasse 379001 St. GallenTel 071 226 70 30Fax 071 226 70 [email protected]

TI Kanton TessinKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz

TG Kanton ThurgauThurgauer GebäudeversicherungSpannerstrasse 88510 FrauenfeldTel 052 724 24 87Fax 052 724 25 [email protected]

UR Kanton Keine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz

VD Kanton WaadtECA Etablissement Cantonal d’Assurance VaudAvenue du Général-Guisan 56Postfach 3001009 PullyTel 021 721 21 21Fax 021 721 21 [email protected]

VS Kanton WallisKeine kantonale Gebäudeversicherung. Versicherung durch Privatassekuranz

ZG Kanton ZugGebäudeversicherung ZugPoststrasse 10Postfach 6301 ZugTel 041 726 90 90Fax 041 726 90 [email protected]

ZH Kanton ZürichGebäudeversicherung Kanton Zürich GVZThurgauerstrasse 56Postfach 8050 ZürichTel 044 308 21 11Fax 044 303 11 [email protected]

Kantonale Gebäudeversicherungen

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Das Licht.