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© SLG 20.08.2015 Folie 1Folie 1
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NotbeleuchtungNormenänderungen2015
Markus ChristenVorsitzender FG Notbeluchtung SLGField Marketing Manager Systeme /
Notsysteme
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Agenda
Normenübersicht Neuerungen SN EN 1838Neuerungen BRV 2015Installation von Notbeleuchtung
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Schutzzielerreichung
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Instanzen für die Schutzzielerreichung
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SN EN 1838Angewandte Lichttechnik für Notbeleuchtung
SN EN 50171Zentrale Strom-versorgungssystemeSN EN 50172Sicherheitsbeleuchtungs-anlagenSN EN 50272Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen, stationäre BatterienSN EN 60598-2-22Leuchten für die Notbeleuchtung
NIN 2015Installation und Verlegearten
BRANDSCHUTZRICHTLINIE 17.15Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung
Wegleitung zur Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz2. Kapitel: Bau und Einrichtung von Betrieben mit Plangenehmigungspfl icht3. Abschnitt: VerkehrswegeArt. 8 Fluchtwege
Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit
STP Notbeleuchtung SLG
Normenübersicht
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Rettungswege und Hindernisse ausleuchten
An besonderes gefährdeten Arbeitsplätzen gefahrloses Beenden der Arbeit ermöglichen
Sicherheitsbeleuchtung zur Panikvermeidung
Wirtschaftlich oder technisch wichtige Arbeiten weiterführen
Funktionen
Neuerungen SN EN 1838 / Einteilung
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Gewährleisten der Sichtverhältnisse, die für Evakuierungsmassnahmen notwendig sindInstallation der Leuchten mindestens 2 Meter über dem Boden*Einhalten der GleichmässigkeitVermeidung von physiologischer Blendung beleuchtete oder hinterleuchtete Sicherheitszeichen entlang des Fluchtwegesangemessenes Beleuchtungsstärkeniveau bei potenziellen Gefahrenstellen und Sicherheitseinrichtungen
* nicht höher als 20 Grad über der horizontalen Blickhöhe
Neuerungen SN EN 1838 / Blickhöhe
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> 300 Personen
Notbeleuchtung bis zum sicheren Ort
neu neu
neu
neu
neu
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1 nahe* jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür;;nahe* Treppen, um auf diese Weise jede Treppenstufe direktzu beleuchten und nahe* jeder anderen Niveauänderung;;
3 beleuchtete Sicherheitszeichen an Rettungswegen, Richtungszeichen an Rettungswegen und andere Sicherheitszeichen müssen bei Notbeleuchtungsbedingungen beleuchtet werden;;
4 bei jeder Richtungsänderung** und Kreuzung der Gänge/Flure**;;
5 nahe* jedem letzten Ausgang und ausserhalb des Gebäudes bis zu einem sicheren Bereich;;
6 nahe* jeder Erste-Hilfe-Stelle, so dass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke am Erste-Hilfe-Kasten erreicht werden;;Damit die notwendige Sichtbarkeit für Evakuierungs-massnahmen gewährleistet ist, muss eine räumliche Ausleuchtung an folgenden Stellen erfolgen :
7 nahe* jeder Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtung, so dass 5 lx vertikale Beleuchtungsstärke an den Melde-, den Brand-bekämpfungs Einrichtungen und der Anzeigen der Brandmelde-anlage erreicht werden;;
8 nahe* Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung;;9 nahe* Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung und
nahe* Rufanlagen.10 Ebenso sind zwei-Wege-Kommunikationseinrichtungen für
diese Bereiche sowie Alarmeinrichtungen in Toiletten für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.
Notbeleuchtung SN EN 1838
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Notbeleuchtung in Kühlräumen > 10m3 und < 0° SUVA
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VKF 17-15/3.2.1 Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Störung der normalen künstlichen Beleuchtung in dem von der Brandschutzbehörde festgelegten Bereich rechtzeitig und für eine Dauer von mindestens 30 Minuten wirksam werden.
NIN 2015 5.6.1§1Gemäss VKF ist für die Beleuchtung für Sicherheitszwecke und Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen eine minimale Versorgungsdauer von 60 min verlangt.
SLG Empfehlung: Minimale Betriebsdauer: 1 Stunde für Sicherheits- und Sicherheitszeichenleuchten. Praxis Beispiel:Bei grossen Einkaufszentren, welche bei Netzausfall nicht unmittelbar evakuiert werden, sind 3 Stunden für Sicherheits- und Sicherheitszeichenleuchten zu empfehlen.
Notbeleuchtung: Betriebsdauer 1 h
SN-EN 1838/ 4.2.5Die Betriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege muss mindestens 1 h betragen.
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Nennbetriebsdauer: mind. 1h
Beleuchtungsstärke: 1 lxWartungsfaktor von 0,8 (1,25lx Neuwert)
Messhöhe bis 2 cmFluchtwegbreite: 2 m (Mittelachse min. 1lx) Messhöhe: 2 cmBlendungsbegrenzung ist einzuhalten, abhängig von der Montagehöhe
Farbwiedergabeindex Lampe ≥ 40Gleichmässigkeit: Emax zu Emin ≤ 40 :1
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
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Nennbetriebsdauer: mind. 1h
Beleuchtungsstärke 0,5lx Wartungsfaktor von 0,8 (0,625lx Neuwert)
Messhöhe bis 2 cmGleichmässigkeit 40:1Der Beitrag reflektierenden Lichts wird nicht berücksichtigtBlendungsbegrenzung ist einzuhalten, abhängig von der Montagehöhe
Farbwiedergabeindex Lampe ≥ 40
Antipanikbeleuchtung
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Nennbetriebsdauer:
solange die Gefährdung bestehtBeleuchtungsstärke: 10% der normalen Beleuchtungsstärke, resp. > 15lx
Wartungsfaktor von 0,8Messhöhe Arbeitsplatz
Gleichmässigkeit 10:1Einschaltverzögerung: 0,5 secDer Beitrag reflektierenden Lichts wird nicht berücksichtigtBlendungsbegrenzung ist einzuhalten, abhängig von der Montagehöhe
Farbwiedergabeindex Lampe ≥ 40
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
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Beleuchtungsstärke
ΦE = Lichtstärke der SicherheitsbeleuchtungΦN = Nennbeleuchtungsstärke(1lx bzw. 0,5lx)
SN EN 1838
LED: gleich 100%
60 t (s)
100 %
Umschaltzeit und Lichtniveau
(BRV: innert 15 sec)
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500
Empfehlung für die Helligkeit in CH: 150 cd/m2
Veraltet:
Sicherheitszeichen nach SN EN ISO 7010
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Montagehöhe bis ca. 10.9 m bei 30m
Erkennungsweite hinterleuchtetes Sicherheitszeichen
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Erkennungsweite beleuchtetes Sicherheitszeichen
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Präzisierung zu Sicherheitszeichen gemäss VKF
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Erkennungsweite nachleuchtendes Sicherheitszeichen
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Anordnung gemäss VKF
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Messwert Leuchtdichte in mcd/m2, nach 10 Min
Messwert Leuchtdichte in mcd/m2, nach 60 Min
Nachleuchtdauer / Abklingzeit in Minuten
Nachleuchtende Piktogramme
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Empfehlung: Rettungszeichen sind für Bereiche in Dauerschaltung zu betreiben, in denen sich ortsunkundige Personen aufhalten können!
Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung / 17-15de Anhang zu Artikel 2.2
Wo benötigt es eine Notbeleuchtung?
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Verwendung von Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung
§ Qualität- und Sicherheitszeichen
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§ Kennzeichnung der Leuchte im Projekt
Leuchten nach SN EN 60598-2-22
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CE ist kein Sicherheitszeichen!
+
KonformitätserklärungDer HERSTELLER bestätigt, dass er die Normen eingehalten hat und dass er im Produktehaftungsfall die Verantwortung übernimmt.
Leuchten nach SN EN 60598-2-22
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Erhöhte Sicherheit durch: § Je Brandabschnitt eine eigene Zuleitung
§ E 60 Installation§ Max. 20 Leuchten an einen Endstromkreis
Installation /Brandabschnitt
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Verlegeart über den Brandabschnitt
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Erschliessung Notbeleuchtung
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Zulässige Standorte:• Sanitärverteilräume• Telefonzentralen• Räume mit Sicherheitsanlagen• Räume der allgemeinen Stromversorgung
Stromquellen für Sicherheitswecke sind mit Feuerwiderstand EI 60 (RF1) abzutrennen oder mit einem Abstand von mindestens 0.8 m in einem nichtbrennbaren Kasten aufzustellen.
Nicht zulässige Standorte:• Fluchtwege• Lüftungszentralen• Putzräume• Lager- und Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen• Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen
Standorte Zentralbatterieanlagen
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• Der Eigentümer /Betreiber ist verantwortlich
• Sicherheitsbeleuchtung sind 2 x jährlich zu kontrollierenSicherheitsleuchten mit Statusanzeigen sind 1 x jährlich zu kontrollieren
• Gruppen oder Zentrale Notanlagen sind entsprechend den Herstellerangaben 1 x pro Jahr zu kontrollieren
• Akkus sind jährlich auf den Ladezustand und Stromerzeugungsaggregate monatlich auf Betriebsbereitschaft zu prüfen
Periodische Kontrollen von einer Notanlage Kontrolle
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Periodische Wartung von einer Notanlage
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Prüfintervalle
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Kontakt
Markus ChristenVorsitzender FG NotbeleuchtungField Marketing Manager Systeme / Notsysteme+41 44 305 34 [email protected]
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit