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Hegeschau 2014 Gliederung des Vortrags vom Naturschutzreferenten Landsmann Markus: 1) Waldbericht 2013 2) Landwirtschaftliche Unfallversicherung 3) Wildwarnreflektoren 4) Altgrasflächen 5) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018 6) Agrarreform 2015-2020 7) Gänsemonitoring des BJV Landsmann Markus-April 2014-1

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Hegeschau 2014

Gliederung des Vortrags vom Naturschutzreferenten Landsmann Markus:

1) Waldbericht 2013

2) Landwirtschaftliche Unfallversicherung

3) Wildwarnreflektoren

4) Altgrasflächen

5) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018

6) Agrarreform 2015-2020

7) Gänsemonitoring des BJV

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1) Waldbericht 2013

• Bayerns Wälder haben die Wetterextreme des Jahres 2013 gut überstanden

• der mittlere Nadel- und Blattverlust lag mit 17,5% nahe beim Vorjahreswert

• der Anteil stark geschädigter Bäume sank sogar leicht um 1,5% auf 19,8% und liegt somit auf dem niedrigsten Niveau seit 1999

• erfreulich ist lt. StMELF die Entwicklung bei Eichen und Tannen

• bei den Eichen sank der mittlere Balttverlust um 3,9% auf 25,2% und die deutlichen Schäden gingen um 11,4% auf immer noch sehr hohe 40,7% zurück

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1) Waldbericht 2013

• bei den Tannen ging der mittlere Nadelverlust um 3,4% auf 18,3% zurück, die deutlichen Schäden sogar um 9,3% auf 25,2%

• geringfügig zugenommen haben die Nadel- bzw. Blattverluste bei Fichten und Buchen

• sämtliche Ergebnisse des Waldberichts basieren auf Untersuchungen der Baumkronen durch speziell geschulte Förster in einem 16*16km Raster bzw. bei Eiche und Tanne in einem 8*8km Raster

• im Sommer 2013 wurden knapp 3.800 Bäume erfasst

• diese Erhebung gibt es seit 1983 und Bayern war damit schon immer Vorreiter

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2) Landwirtschaftliche Unfallversicherung

• die Beiträge der Jagdpächter zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung wurden ab 2013 in Deutschland vereinheitlicht

• bisher waren die Beitragshöhe und der Beitragsmaßstab zur LUV bundesweit unterschiedlich und diese wurden von der jeweiligen Berufsgenossenschaft festgelegt

• diese jedoch wurde aber umbenannt in Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

• die neuen Beiträge für Jagdpächter setzen sich aus einem Grundbeitrag von mind. 60€ und max. 240€ je Präventions- bzw. Verwaltungsaufwand zusammen

• außerdem wird ein risikoorientierter Beitrag erhoben, der sich nach der Größe der Jagdfläche richtet; dabei sind Jagdunternehmen künftig eine eigene Risikogruppe, die beanspruchte Leistungen aus den eigenen Beiträgen erhalten

• die neuen Beiträge werden den Jagdpächtern voraussichtlich erst zum Jahresende 2014 mitgeteilt

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3) Wildwarnreflektoren

1. Vergleich von optischen mit akustischen Wildwarnern• Akustische Wildwarner unterbrechen den natürlichen Wildwechsel nur bei Gefahr

durch herannahende Fahrzeuge und erhalten damit den natürlichen Lebensraum des Wildes

2. Funktionsweise • bei Fahrzeugen, die sich in der Dunkelheit bzw. Dämmerung nähren, löst das Gerät

durch das Licht der Scheinwerfer auf 50-100m ein akustisches Signal mit einer Dauer von ca. 1,5 sek. aus

• das Wild soll dabei das Wechseln der Straße unterbrechen• durch das akustische Signal in Verbindung mit den Reflektoren soll auch der stärker

ausgeprägte Hörsinn des Wildes angesprochen werden, unabhängig von der örtlichen Gegebenheit

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4) Altgrasflächen

• Altgrasflächen sind wichtig für das Überleben von Hasen und Bodenbrütern• kaum hat die Vegetation im Frühjahr so richtig losgelegt, beginnen die Kommunen mit

dem Mähen der Straßenränder und dem Pflegen der Ausgleichsflächen• das Mähen der Straßenränder ist ja im Hinblick auf die Verkehrssicherheit in Ordnung

und das Wild muss ja dem Autofahrer kenntlich gemacht werden, aber das Mähen bzw. die Pflege der Ausgleichsflächen der Kommunen, des Landkreises bzw. des Freistaates kann nicht immer so hingenommen werden, wie dies in der Praxis draußen geschieht

• dies verursacht nur Kosten und bringt kaum einen Nutzen• außerdem werden auch oft die Ränder von Feldgehölzen bzw. ganze Flächen nicht

befestigter und kaum benutzter Feldwege gemulcht• Hase und Fasan brauchen aber diese Altgrasflächen; große Flächen sind gut aber viele

kleinere im Hinblick auf Fuchs, Dachs und Marder noch besser, weil das Niederwild verstreuter ist und daher nicht so leicht erbeutet werden kann

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4) Altgrasflächen

• auch andere Bodenbrüter wie Ente, Lerche und Brachvogel sind im Altgras aufgrund ihrer „Tarnfarbe“ unsichtbar; dasselbe gilt auch für das Rehwild

• im Altgras schmilzt beispielsweise der Schnee am ersten und das braune trockene Gras speichert die Wärme am besten. Hase und Fasan können also dort praktisch unsichtbar ihre ersten Jungen gebären bzw. ihr Gelege ausbrüten

• auch tierisches Eiweiß und Grassamen könne in solchen Flächen vorgefunden werden und dienen dem Niederwild als Nahrung in der ersten Lebenswochen

• wer also solche Flächen das ganze Jahr unbearbeitet lässt, ist kein „Schlamper“, sondern verdient den Dank der Jäger

Daher meine Bitte an alle Jäger:

Sensibilisiert die Landwirte, Kommunen und sonstige Verbände wie Landschaftspflegeverbände und dgl. für diese Thema und helft dadurch kostengünstig dem ohnehin immer weniger werdenden Niederwild in unserer Kreisgruppe!

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4) Altgrasflächen

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5) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018

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5) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018

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Maßnahme Verpflichtungszeitraum

2013-2017 Verpflichtungszeitraum

2014-2018 Umweltorientierte

Dauergrünlandnutzung (A21) Keine Antragstellung Keine Antragstellung

Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht (A22

bzw. A23) Keine Antragstellung Keine Antragstellung

Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern (A24)

350€/ha 350€/ha

Schnittzeitpunkt (ab 01.Juli) für Wiesen (A28)

Keine Antragstellung Keine Antragstellung

Agrarökologische Grünlandnutzung (A29)

→ max. 5ha Keine Antragstellung Keine Antragstellung

Vielfältige Fruchtfolge (A31) Keine Antragstellung Keine Antragstellung

Winterbegrünung (A32) 80€/ha 80€/ha

Mulchsaatverfahren (A33) 100€/ha 100€/ha

Umwandlung von Ackerland in Grünland (A34)

370€/ha 370€/ha

Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz (A35)

920€/ha 920€/ha

Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen (A36)

→ max. 5ha Keine Antragstellung Keine Antragstellung

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4) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018

Erfreulich war, dass sämtliche zum 31.12.2013 auslaufenden Maßnahmen, darunter auch die meisten im Jahr 2009 neu angelegten agrarökologischen Flächen bis zum Jahresende 2014 verlängert werden konnten.

Außerdem zeichnet sich ab, dass ab 01.01.2015 ein neues Kulturlandschaftsprogramm mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen auch im Hinblick auf die Jagd und ihre Belange aufgelegt werden soll.

Maßnahmen wie agrarökologische Flächen, Brachestreifen, Winterbegrünung mit wildfreundlichen Ansaaten und Waldrandstreifen sollen darin wieder bzw. neu

gefördert werden!

Genaue Förderhöhen sowie Verpflichtungen und Inhalte des neuen KULAP stehen derzeit noch nicht fest und werden voraussichtlich erst im Spätsommer 2014 bekanntgegeben werden!

Zwischenfruchtaktion 2014:siehe Homepage und Vortrag vom Oktober

2013!

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4) Kulturlandschaftsprogramm 2014-2018

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6) Agrarreform 2015-2020

Überblick:• Beibehaltung der 2-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

• Einführung zusätzlicher Komponenten wie Greening, Zuschlag für die ersten Hektar und Junglandwirteförderung bei den Direktzahlungen

Basisprämie-Greening-Komponente:• ab 01.01.2015 werden die Direktzahlungen in zwei Komponeten, eine Basisprämie (70%

der nationalen Obergrenze, in Bayern ca. 180€/ha) und eine Greening-Komponete (30% der nationalen Obergrenze, in Bayern ca. 80€/ha) aufgeteilt.

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6) Agrarreform 2015-2020

Zuschlag für die ersten Hektar:• Bayern ist es gelungen, einen Zuschlag für die ersten Hektar eines Betriebes im EU-

Recht und auf Bundesebene durchzusetzen• vom 1.-30. Hektar 50€/ha und vom 31.-46. Hektar 30€/ha• Somit ergibt sich eine Flächenprämie vom 1.-30. Hektar in Höhe von ca. 310€/ha, vom

31.-46. Hektar in Höhe von ca. 290€/ha und ab dem 47. Hektar in Höhe von ca. 260€/ha

Ausgestaltung des Greenings:

1. Anbaudiversifizierung mit mind. drei verschiedenen Kulturen, wobei keine Kultur weniger als 5% und mehr als 70 der Ackerfläche umfassen darf (Ausnahme für Betriebe bis 10ha Ackerfläche und mehr als 75% Dauergrünlandanteil)

2. Erhalt des Dauergrünlandes mit jeglicher Untersagung von weiterem Umbruch von Grün- in Ackerland

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6) Agrarreform 2015-2020

Ausgestaltung des Greenings:

3. Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen:

landwirtschaftliche Betreibe mit mehr als 15ha Ackerfläche (inkl. Dauerkulturen) müssen ab 01.01.2015 5% ökologische Vorrangflächen ausweisen. Nach einer Prüfung der Maßnahme kann ab 2017 eine Erhöhung auf 7% erfolgen.

Mögliche Kulturen auf diesen Flächen können Brachen, Landschaftselemente, Pufferstreifen, Zwischenfrüchte, Leguminosen und Kurzumtriebsplantagen ohne Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel sein.

Hierbei kann natürlich auch das Wild draußen in unseren Feldfluren profitieren, wenn neue Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden.

Es bleibt daher abzuwarten, ob die Landwirte diese Maßnahme auch durchführen oder auf 30% der Direktzahlungen verzichten.

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6) Agrarreform 2015-2020

„aktiver Landwirt“:• Begrenzung der Direktzahlungen auf Landwirte im eigentlichen Sinn• Flugplatzbetreiber, Golfplatzbetreiber und andere nicht typische Landbewirtschafter

werden zukünftig von den Direktzahlungen ausgeschlossen

Junglandwirteförderung: • künftig können Junglandwirte bis 40 Jahre ab dem Zeitpunkt der Hofübergabe fünf Jahre

lang zusätzlich 50€/ha für die ersten 90 Hektar erhalten

Kleinerzeugerregelung: • Betriebe mit weniger als 1.250€ Direktzahlungen im Jahr werden von Cross Compliance

und den Greening-Auflagen befreit

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7) Gänsemonitoring des BJV

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7) Gänsemonitoring des BJV

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7) Gänsemonitoring des BJV

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