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Parey, Berlin und Hamburg 1970. Preis fur das Gesamtwerk ein- schliei3lich Sammelordner aus Plastik und Erganzungslieferungen DM 168,-. Die erste Erganzungslieferung (das Grundwerk wurde in Heft 10/ 1970, Seite 371, besprochen) enthalt insbesondere einen Neudruck der Normentafel fur Mischfuttermittel, der die 4. VO zur Durch- fuhrung des Gesetzes zur Anderung futtermittelrechtlicher Vor- schriften vom 9.7. 1971 berucksichtigt. AuBerdem wurden die ersten futtermittelrechtlichen Grundregelungen im Bereich der EWG (Ab- schnitt F), wesentliche Erganzungen der Vorschriften mit teilweise einschlagigem Inhalt (Abschnitt D), umfangreiche Anderungen hin- sichtlich der Ausfuhrungsvorschrifien der Lander (Abschnitt B) und der sonstigen fur den Verkehr mit Futtermitteln bedeutsamen Regelungen (Abschnitt C) aufgenommen. Neu hinzugekommen sind wichtige Rechtsvorschriften fur die Herstellung von und den Verkehr mit Futtermitteln. Aus der 2. Erganzungslieferung ist insbesondere die Erganzung des Gesetzes zur Anderung futtermittelrechtlicher Vorschriften mit dem neuen Artikel 2a erwahnenswert (Abschnitt A). Auf den neuesten Stand gebracht wurden die Aufstellung der Einzelfutter- mittel, die Liste der Stoffe mit Sonderwirkung und das Merkblatt uber die Zulassung von Futterharnstoff (Abschnitt D). Neu auf- genommen wurde die in der Zwischenzeit erlassene Tierseuchen- schutz-VO, Richtlinien fur die Probenahme und bakteriologische Untersuchung von Futtermitteln tierischer Herkunfi bei der Ein- fuhr (Abschnitt C) sowie die Texte der bisher erlassenen drei Richtlinien der EWG-Kommission zur Festlegung gemeinschafi- licher Analysenmethoden fur die amtliche Untersuchung von Fut- termitteln (Abschnitt F). G. Graefe Klein-Rube-Weiss: Lebensmittelrecht, Textsammlung, 7. Ergan- zungslieferung, April 1972. B. Behr's Verlag GmbH, Hamburg 1972, 530 Seiten. Das im Jahre 1968 aufgelegte Werk wird von dem Verlag dan- kenswerterweise laufend auf dem neuesten Stand gehalten. Die vorliegende, sehr umfangreiche 7. Erganzungslieferung umfaBt u. a. das neue Weingesetz, die Wein-VO, die Schaumwein-, die Brannt- wein-VO und die Weinuberwachungs-VO. AuBerdem wurden die VO iiber Anwendungsverbote und -beschrankungen fur Pflanzen- schutzmittel, die Schankgefai3-VO, die Fertigpackungs-VO, die Preisauszeichnungs-V0, die Qualitatsnormen-VO fur Obst und Gemuse und Richtlinien fur die Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung sui3er, alkoholfreier Erfrischungsgetranke sowie die EWG-VO Nr. 1599171 uber eingefuhrten Wein neu aufgenommen. Daruber hinaus wurden alle seit April 1971 erfolgten Anderungen von Gesetzen und Verordnungen berucksihtigt, die sich u. a. auf das Handelsklassengesetz, die allgemeine Fremdstoff-VO, das Pflan- zensrhutzgesetz, das Bundesseuchengesetz, die Lebensmittelkenn- zeichnungs-VO, die Eichpflichtausnahme-V0, die Milcherzeugnisse- VO, die Tabak-VO sowie verschiedene Handelsklassen- und EWG- Verordnungen beziehen. G. Graefe Herschdoerfer, S. M. (Herausgeber) : Quality Control in the Food Industry, Band 3. Academic Press, London und New York, 1972. 486 Seiten, Ganzleinen, Preis % 8.00, US $ 25.00. In Erganzung zu den beiden vorliegenden Banden der Reihe ,,Quality Control in the Food Industry" erschien nunmehr der 3. Band. Bei der Gestaltung und Zusammenstellung der vollstandigen Reihe ging der Herausgeber, Dr. S. M. Herschdoerfer, vom offen- kundigen Mange1 an Obersichtswerken auf dem Gebiet der Quali- tatskontrolle in der Lebensmittelindustrie aus. Wahrend im ersten Band grundlegende Fragen aus allen Bereichen der Lebensmittel- industrie behandelt werden, waren die Bande zwei und drei bereits fur bestimmte Industriezweige und Lebensmittel vorgesehen. Der Inhalt dieser drei Bande ist nicht nur fur Lebensmittelherstel- ler von Wert, sondern sicherlich auch ein wertvolles Hilfsmittel fur die in der Lebensmitteluntersuchung und -forschung tatigen Wis- senschafller. W. Bergthaller Mitteilungen / News Briefs Fabrikant Werner Habig t Am 28. Dezember 1972 starb Werner Habig, eine Unternehmer- personlichkeit, die weit uber die deutschen Landesgrenzen bekannt geworden ist. Er war zuletzt Ehrenvorsitzender des Aufsichts- rates der Westfalia Separator AG., Oelde/Westf. Von 1915-1971 hat Werner Habig als Vorstand dieses Unternehmen entscheidend geformt und zu seiner heutigen GroBe gefuhrt. Seine unterneh- merischen Fahigkeiten fanden ihre Anerkennung durch die Be- rufung in zahlreiche Gremien des offentlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie durch hohe Auszeichnungen. Wien Aus Anlai3 der im Oktober 1972 stattgefundenen 100-Jahr-Feier der Hochschule fur Bodenkultur, Wien, Usterreich, ist von der internationalen Zeitschrift CONFRUCTA (Frankfurt/Main: Si- gurd Horn Verlag) der CONFRUCTA-Preis in memoriam 201th Imre Kerte'sz gestiftet worden, der fur besondere wissen- schaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Technologie der Obst- und Gemuse-Verarbeitung - erstmal 1973 - unter Mit- wirkung des Herausgeberkollegiums der Zeitschrift verliehen werden wird. Die Preis-Verleihung wird jeweils mit einem ,Inter- nationalen CONFRUCTA-Symposium" spezifischer Themenstel- lung verbunden sein, das in Zusammenarbeit mit nationalen oder multinationalen fachlichen Organisationen veranstaltet werden wird. Firmenmitteilung Werner Lwtz wurde zum ordentlichen Mitglied der Geschafts- leitung von WERNER & PFLEIDERER, Stuttgart, bestellt und ubernimmt das Ressort ,,Vertrieb". Er ist Nachfolger von Erhard Schweizer, der nach 48jahriger Tatigkeit aus dem aktiven Dienst ausscheidet, dem Unternehmen jedoch noch fur Sonderaufgaben zur Verfugung steht. 0 Verlag Chemie GmbH, WeinheimIBer str. 1973 - Printed in Germany - Verantwortlich fur den Inhalt: Ernst Hees, 53 Bonn - Bad Godesberg, Deutschherren- strage 40; fur den Anzeigenteil: H. Bot! , Weinheim/Bergstr. - Verlag Chemie GmbH (Geschaftsfuhrer: Jurgen Kreuzhage und Hans Schemer), 694 Weinheim/ Bergstr. - Drudt: Grogdrudrerei Erich Spandel, Nurnberg. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dafl solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden diirfen. Vielmehr handelt es sich haufig um gesetzlich geschiitzre eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicbt als solme gekennzeichnet sind. - Alle Rechte, insbesondere die der Obersetzung in fremde SF rachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlager in irgendeiner Form - durh Photokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere van Datenverarbeitungsmaschinen verwendbare Sprache iibertragen oder iibersetzt werden. - All rights reserved (including those of translation into foreign languages). No part of this issue may be reproduced in an by photoprint. microfilm, or any other means - nor transmitred or translated into a machine language without the permission in writing of the publiderr. -xach dern am 1. Januar 1966 in Kraft gerrerenen Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist fur die fotomechanis&e, xerographische oder in sonstiger Weise bewirkte Anfertigung van Vervielfaltigungen der in dieser Zeitschrift erschtenenen Beitrage zum eigenen Ge- brauch eine Vergiitung zu bezahlen, wenn die Vervielfaltigung gewerblichen Zwecken dient. Die Vergiitun ist nach Maflgabe des zwischen dem Borsenverein des Deut- schen Buchhandels e. V. in FrankfurdM. und dem Bundesverband der Deutschen Industrie in Koln abgescklossenen Rahmenabkommens vom 14. 6. 1958 und 1. 1. 1961 zu entrichten. Die Weitergabe von Vervielfaltigungen, gleichgiiltig zu welchem Zwe& sie hergestellt werden, ist eine Urheberrechtsverletzung. form 72 Die Starke 25. Jahrg. 1973 I Nr. 2

Herschdoerfer, S. M. (Herausgeber): Quality Control in the Food Industry, Band 3. Academic Press, London und New York, 1972. 486 Seiten, Ganzleinen, Preis £ 8.00, US $ 25.00

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Page 1: Herschdoerfer, S. M. (Herausgeber): Quality Control in the Food Industry, Band 3. Academic Press, London und New York, 1972. 486 Seiten, Ganzleinen, Preis £ 8.00, US $ 25.00

Parey, Berlin und Hamburg 1970. Preis fur das Gesamtwerk ein- schliei3lich Sammelordner aus Plastik und Erganzungslieferungen DM 168,-.

Die erste Erganzungslieferung (das Grundwerk wurde in Heft 10/ 1970, Seite 371, besprochen) enthalt insbesondere einen Neudruck der Normentafel fur Mischfuttermittel, der die 4. VO zur Durch- fuhrung des Gesetzes zur Anderung futtermittelrechtlicher Vor- schriften vom 9.7. 1971 berucksichtigt. AuBerdem wurden die ersten futtermittelrechtlichen Grundregelungen im Bereich der EWG (Ab- schnitt F), wesentliche Erganzungen der Vorschriften mit teilweise einschlagigem Inhalt (Abschnitt D), umfangreiche Anderungen hin- sichtlich der Ausfuhrungsvorschrifien der Lander (Abschnitt B) und der sonstigen fur den Verkehr mit Futtermitteln bedeutsamen Regelungen (Abschnitt C) aufgenommen. Neu hinzugekommen sind wichtige Rechtsvorschriften fur die Herstellung von und den Verkehr mit Futtermitteln.

Aus der 2. Erganzungslieferung ist insbesondere die Erganzung des Gesetzes zur Anderung futtermittelrechtlicher Vorschriften mit dem neuen Artikel 2a erwahnenswert (Abschnitt A). Auf den neuesten Stand gebracht wurden die Aufstellung der Einzelfutter- mittel, die Liste der Stoffe mit Sonderwirkung und das Merkblatt uber die Zulassung von Futterharnstoff (Abschnitt D). Neu auf- genommen wurde die in der Zwischenzeit erlassene Tierseuchen- schutz-VO, Richtlinien fur die Probenahme und bakteriologische Untersuchung von Futtermitteln tierischer Herkunfi bei der Ein- fuhr (Abschnitt C) sowie die Texte der bisher erlassenen drei Richtlinien der EWG-Kommission zur Festlegung gemeinschafi- licher Analysenmethoden fur die amtliche Untersuchung von Fut- termitteln (Abschnitt F). G. Graefe

Klein-Rube-Weiss: Lebensmittelrecht, Textsammlung, 7. Ergan- zungslieferung, April 1972. B. Behr's Verlag GmbH, Hamburg 1972, 530 Seiten.

Das im Jahre 1968 aufgelegte Werk wird von dem Verlag dan- kenswerterweise laufend auf dem neuesten Stand gehalten. Die vorliegende, sehr umfangreiche 7. Erganzungslieferung umfaBt u. a. das neue Weingesetz, die Wein-VO, die Schaumwein-, die Brannt- wein-VO und die Weinuberwachungs-VO. AuBerdem wurden die VO iiber Anwendungsverbote und -beschrankungen fur Pflanzen- schutzmittel, die Schankgefai3-VO, die Fertigpackungs-VO, die Preisauszeichnungs-V0, die Qualitatsnormen-VO fur Obst und Gemuse und Richtlinien fur die Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung sui3er, alkoholfreier Erfrischungsgetranke sowie die EWG-VO Nr. 1599171 uber eingefuhrten Wein neu aufgenommen. Daruber hinaus wurden alle seit April 1971 erfolgten Anderungen von Gesetzen und Verordnungen berucksihtigt, die sich u. a. auf das Handelsklassengesetz, die allgemeine Fremdstoff-VO, das Pflan- zensrhutzgesetz, das Bundesseuchengesetz, die Lebensmittelkenn- zeichnungs-VO, die Eichpflichtausnahme-V0, die Milcherzeugnisse- VO, die Tabak-VO sowie verschiedene Handelsklassen- und EWG- Verordnungen beziehen. G. Graefe

Herschdoerfer, S . M . (Herausgeber) : Quality Control in the Food Industry, Band 3. Academic Press, London und New York, 1972. 486 Seiten, Ganzleinen, Preis % 8.00, US $ 25.00.

In Erganzung zu den beiden vorliegenden Banden der Reihe ,,Quality Control in the Food Industry" erschien nunmehr der 3. Band. Bei der Gestaltung und Zusammenstellung der vollstandigen Reihe ging der Herausgeber, Dr. S. M . Herschdoerfer, vom offen- kundigen Mange1 an Obersichtswerken auf dem Gebiet der Quali- tatskontrolle in der Lebensmittelindustrie aus. Wahrend im ersten Band grundlegende Fragen aus allen Bereichen der Lebensmittel- industrie behandelt werden, waren die Bande zwei und drei bereits fur bestimmte Industriezweige und Lebensmittel vorgesehen.

Der Inhalt dieser drei Bande ist nicht nur fur Lebensmittelherstel- ler von Wert, sondern sicherlich auch ein wertvolles Hilfsmittel fur die in der Lebensmitteluntersuchung und -forschung tatigen Wis- senschafller. W. Bergthaller

Mitteilungen / News Briefs

Fabrikant Werner Habig t

Am 28. Dezember 1972 starb Werner Habig, eine Unternehmer- personlichkeit, die weit uber die deutschen Landesgrenzen bekannt geworden ist. Er war zuletzt Ehrenvorsitzender des Aufsichts- rates der Westfalia Separator AG., Oelde/Westf. Von 1915-1971 hat Werner Habig als Vorstand dieses Unternehmen entscheidend geformt und zu seiner heutigen GroBe gefuhrt. Seine unterneh- merischen Fahigkeiten fanden ihre Anerkennung durch die Be- rufung in zahlreiche Gremien des offentlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie durch hohe Auszeichnungen.

Wien

Aus Anlai3 der im Oktober 1972 stattgefundenen 100- Jahr-Feier der Hochschule fur Bodenkultur, Wien, Usterreich, ist von der internationalen Zeitschrift CONFRUCTA (Frankfurt/Main: Si- gurd Horn Verlag) der CONFRUCTA-Preis in memoriam 201th Imre Kerte'sz gestiftet worden, der fur besondere wissen- schaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Technologie der Obst- und Gemuse-Verarbeitung - erstmal 1973 - unter Mit- wirkung des Herausgeberkollegiums der Zeitschrift verliehen werden wird. Die Preis-Verleihung wird jeweils mit einem ,Inter- nationalen CONFRUCTA-Symposium" spezifischer Themenstel- lung verbunden sein, das in Zusammenarbeit mit nationalen oder multinationalen fachlichen Organisationen veranstaltet werden wird.

Firmenmitteilung

Werner Lwtz wurde zum ordentlichen Mitglied der Geschafts- leitung von WERNER & PFLEIDERER, Stuttgart, bestellt und ubernimmt das Ressort ,,Vertrieb". Er ist Nachfolger von Erhard Schweizer, der nach 48jahriger Tatigkeit aus dem aktiven Dienst ausscheidet, dem Unternehmen jedoch noch fur Sonderaufgaben zur Verfugung steht.

0 Verlag Chemie GmbH, WeinheimIBer str. 1973 - Printed in Germany - Verantwortlich fur den Inhalt: Ernst Hees, 53 Bonn - Bad Godesberg, Deutschherren- strage 40; fur den Anzeigenteil: H. Bot!, Weinheim/Bergstr. - Verlag Chemie GmbH (Geschaftsfuhrer: Jurgen Kreuzhage und Hans Schemer), 694 Weinheim/ Bergstr. - Drudt: Grogdrudrerei Erich Spandel, Nurnberg.

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dafl solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden diirfen. Vielmehr handelt es sich haufig um gesetzlich geschiitzre eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicbt als solme gekennzeichnet sind. - Alle Rechte, insbesondere die der Obersetzung in fremde SF rachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlager in irgendeiner Form - d u r h Photokopie, Mikrofilm oder irgendein anderes Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere van Datenverarbeitungsmaschinen verwendbare Sprache iibertragen oder iibersetzt werden. - All rights reserved (including those of translation into foreign languages). No part of this issue may be reproduced in an by photoprint. microfilm, or any other means - nor transmitred or translated into a machine language without the permission in writing of the publiderr. - x a c h dern am 1. Januar 1966 in Kraft gerrerenen Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist fur die fotomechanis&e, xerographische oder in sonstiger Weise bewirkte Anfertigung van Vervielfaltigungen der in dieser Zeitschrift erschtenenen Beitrage zum eigenen Ge- brauch eine Vergiitung zu bezahlen, wenn die Vervielfaltigung gewerblichen Zwecken dient. Die Vergiitun ist nach Maflgabe des zwischen dem Borsenverein des Deut- schen Buchhandels e. V. in FrankfurdM. und dem Bundesverband der Deutschen Industrie in Koln abgescklossenen Rahmenabkommens vom 14. 6. 1958 und 1. 1. 1961 zu entrichten. Die Weitergabe von Vervielfaltigungen, gleichgiiltig zu welchem Zwe& sie hergestellt werden, ist eine Urheberrechtsverletzung.

form

72 Die Starke 25. Jahrg. 1973 I Nr. 2