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HilfsmittelversorgungHilfsmittelversorgungRechtliche Grundlagen
VortragsinhalteVortragsinhalteWas ist ein Hilfsmittel?Welche Kostenträger kommen in
Frage?Welcher Kostenträger leistet
was?Welche Richtlinien gibt es?Wie muß Verordnung aussehen?Wer entscheidet bei der
Krankenkasse?Wer liefert Hilfsmittel?
Was ist ein Hilfsmittel?Was ist ein Hilfsmittel?Grundsätzliche Definition in § 31
SGB IX:Hilfsmittel sind die Hilfen, die von
Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungs-wechsel mitgenommen werden können
=> Ein Treppenlift ist daher ?
Was ist ein Hilfsmittel?Was ist ein Hilfsmittel?Grundsätzliche Definition in § 31
SGB IX:Hilfsmittel sind die Hilfen, die von
Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungs-wechsel mitgenommen werden können
=> Ein Treppenlift ist daher ?KEIN Hilfsmittel!
KostenträgerKostenträgerGesetzl. Krankenversicherung/GKVPflegeversicherung/PVBerufsgenossenschaften/BGHaftpflichtversicherungSozialamt VersorgungsamtRentenversicherung/RVPrivate Krankenversicherung/PKVBeihilfe
Wer leistet was/GKVWer leistet was/GKV§ 33 Abs. 1 SGB V: HM zum/zurAusgleich der BehinderungSicherung des ärztl.
BehandlungszielesVorbeugung drohende
BehinderungSoweit es sich nicht um
Gebrauchs-gegenstände des tgl. Lebens handelt
Wer leistet was/GKVWer leistet was/GKVAusgleich der Behinderung:Betrifft nur die Grundbedürfnisse des
tgl. Lebens:Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören,
Nahrungsaufnahme, Ausscheiden, ele-mentare Körperpflege, selbstdg. Wohnen, Erschließung eines gewissen Freiraumes im Nahbereich der Wohnung, Aufsuchen von Ärzten und Therapeuten
Was leistet die GKV nicht?Was leistet die GKV nicht?Hilfsmittel, die für Aktivitäten
benötigt werden, die nicht zu den Grundbedürf-nissen des tgl. Lebens gehören, z. B.:
Behindertengerechte Zurüstung an Sportgeräten
Hilfsmittel, die für die Arbeit benötigt werden
Nichtbehinderungsgerechten Anteil bei Gebrauchsgegenständen des tgl. Lebens
Wer leistet was/PVWer leistet was/PVPflegehilfsmittelWohnumfeldverbessernde
MaßnahmenVoraussetzung:Nur bei häuslicher PflegeWenigstens Pflegestufe 1Sofern HM nicht durch andere
Kosten-träger erbracht werden muß
Wer leistet was/PVWer leistet was/PVZiel der Versorgung:Erleichterung der PflegeLinderung von BeschwerdenErmöglichung selbstdg.
Lebensführung
Wer leistet was/PVWer leistet was/PVErleichterung der Pflege (Beispiele):Pflegebetten und ZubehörPflegerollstühleRollstühle mit SitzkantelungWaschsystemeBettschutzeinlagenVorsicht: diese HM können auch HM
der GKV sein/Nachfrage kommt!Versorgungszweck benennen können
Wer leistet was/PVWer leistet was/PVLinderung von Beschwerden:Lagerungsrollen/halbrollen
HM zur selbstdg. Lebensführung:Hausnotrufsysteme
Zuordnung GKV/PVZuordnung GKV/PVKrankenkasse nimmt Zuordnung vorLeistungen GKV sind
beitragsrelevantLeistungen PV sind nicht
beitragsrelevant =>Tendenz zur Verschiebung von Lei-
stungen GKV zur PVWurde geblockt durch
Gesetzesände-rungen und BSG- Rechtsprechung
Zuordnung GKV/PVZuordnung GKV/PVBedeutung für den Patienten:Bei zum Verbrauch bestimmten HM
(z. B. Inkontinenzartikel):GKV: volle ÜbernahmePV: PauschalbetragWenn HM der PV:Leistung nur möglich, wenn
wenigstens Pflegestufe 1 besteht: alsoVerordnung Pflegebett, Patient nicht
pflegebedürftig: Ablehnung garantiert
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungSicherung des ärztl.
Behandlungs-zielesZ. B.:
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungSicherung des ärztl.
Behandlungs-zielesZ. B.:Orthesen zur Nachbehandlung,
etwa Kniesicherungsbandagen
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungSicherung des ärztl.
Behandlungs-zielesZ. B.:Orthesen zur Nachbehandlung,
etwa KniesicherungsbandagenQuengelschienen
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungSicherung des ärztl.
Behandlungs-zielesZ. B.:Orthesen zur Nachbehandlung,
etwa KniesicherungsbandagenQuengelschienenGeräte zur Messung von
Körperzu-ständen (BZ, RR, Quick)
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungAusgleich Behinderung:
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungAusgleich Behinderung:Rollstühle
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungAusgleich Behinderung:RollstühleBadehilfen
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungAusgleich Behinderung:RollstühleBadehilfenGehhilfen
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungAusgleich Behinderung:RollstühleBadehilfenGehhilfenGreif-/Anziehhilfen
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: ZweckbestimmungZweckbestimmungAusgleich Behinderung:RollstühleBadehilfenGehhilfenGreif-/AnziehhilfenRampen
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Zweckbestimmung Vorbeugung drohende
Behinderung:
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Zweckbestimmung Vorbeugung drohende
Behinderung:(evtl.) Inkontinenzartikel
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Zweckbestimmung Vorbeugung drohende
Behinderung:(evtl.) InkontinenzartikelStehständer
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Zweckbestimmung Vorbeugung drohende
Behinderung:(evtl.) InkontinenzartikelStehständerMotomed
Hilfsmittel GKV: Hilfsmittel GKV: Zweckbestimmung Zweckbestimmung Vorbeugung drohende
Behinderung:(evtl.) InkontinenzartikelStehständerMotomedLagerungsschienen etc
Gebrauchsgegenstände des Gebrauchsgegenstände des tgl. Lebenstgl. LebensBettenSchuheEssbesteckDosenöffner
Gebrauchsgegenstände des Gebrauchsgegenstände des tgl. Lebenstgl. LebensLeistungspflichtig ist nur die
behinder-tengerechte Zurichtung:Zurichtungen an SchuhenGreifhilfen etwa für Essbesteck
etc.Höhenverstellung/
Lagerungsverände-rung an Betten
Bearbeitungsgang GKVBearbeitungsgang GKVPrüfung vers.rechtl. VoraussetzungVorlage MDK erforderlich? (kann
nach Kassenart unterschiedlich sein!)
Einholung MDK- GutachtenErforderlich, aber i.d.R nicht
gemacht:Prüfung MDK-GutachtenBescheiderstellungGgf. Beauftragung Lieferant
MDK = Med. Dienst der MDK = Med. Dienst der KrankenversicherungKrankenversicherungFinanzierung per ZwangsumlageEigenstdg. Körperschaft des
öffentl. RechtsKeine Weisungsbefugnis der KK an
MDK/einzelnen GutachterGutachter ist an allg. anerkannten
med. Kenntnisstand, Gesetze und Begutachtungsrichtlinien gebunden
Entscheidung beim MDKEntscheidung beim MDKHilfsmittel der GKV: ÄrzteBevorzugt: Ärzte aus dem
jeweiligen FachgebietBevorzugt: Konzentration auf
Ärzte, die sich mit Hilfsmitteln auskennen
Hilfsmittel der Pflegeversicherung:Bei der Pflegebegutachtung ggf.
Pflegefachkräfte
Richtlinien des MDKRichtlinien des MDKBindend: Gesetzliche Grundlagen: SGB IXSGB V: §§ 2, 11, 12, 33SGB XI: § 40
Nicht bindend: Untergesetzliche Grund-lagen:
HilfsmittelrichtlinienHilfsmittelverzeichnisBegutachtungsrichtlinien/
Empfehlungen
Hilfsmittelverzeichnis/ Hilfsmittelverzeichnis/ ProduktgruppenProduktgruppen 01 Absauggeräte 02Adaptionshilfen 03 Applikationshilfen 04 Badehilfen 05 Bandagen 06 Bestrahlungsgeräte 07 Blindenhilfsmittel 08 Einlagen 09 Elektrostimulationsgeräte 10 Gehhilfen 11Hilfsmittel gegen Dekubitus 12 Hilfsmittel für Tracheostoma 13 Hörhilfen 14 Inhalations-/Atemtherapiegeräte 15 Inkontinenzhilfen 16 Kommunikationshilfen 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge 19 Krankenpflegeartikel 20 Lagerungshilfsmittel
21 Meßgeräte für Körperzustände 22 Mobilitätshilfen 23 Orthesen/Schienen 24 Prothesen 25 Sehhilfen 26 Sitzhilfen 27 Sprechhilfen 28 Stehhilfen 29 Stomaartikel 31 Schuhe 32 therapeutische Bewegungsgeräte 33 Toilettenhilfen 50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der
Pflege 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege 52 Pflegehilfsmittel zur selbständigen
Lebensführung 53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von
Beschwerden 54 zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel 99 Verschiedenes
HilfsmittelverzeichnisHilfsmittelverzeichnisEnthält von der Leistungspflicht der
GKV umfaßte HilfsmittelIst nicht abschließendDaher: Ablehnung eines HM alleine
mit der Begründung, dies sei nicht im HM-Verzeichnis, ist nicht zulässig!
Kann im Internet unter www.rehadat.de/gkv2/gkv.khs eingesehen werden
Struktur Struktur HilfsmittelverzeichnisHilfsmittelverzeichnis
HilfsmittelverzeichnisHilfsmittelverzeichnis
HilfsmittelverzeichnisHilfsmittelverzeichnis
HilfsmittelverzeichnisHilfsmittelverzeichnis
Auch das sind Hilfsmittel der Auch das sind Hilfsmittel der GKV:GKV:
Wohnumfeldverbessernde Wohnumfeldverbessernde MaßnahmenMaßnahmenLeistung der PflegeversicherungD.h.: es muß wenigstens
Pflegestufe 1 vorliegenZuschußleistung: max. 2557 €
pro MaßnahmeKönnen sein: Treppenlift,
Türstockver-breiterung, behindertengerechter Um-bau Badezimmer …
Wohnumfeldverbessernde Wohnumfeldverbessernde MaßnahmenMaßnahmenBei Kostenträger
BG/Haftpflichtver-sicherung:Ggf. vollständige
KostenübernahmeNotwendigkeit muß dargelegt
werden können, keine weiteren Voraus-setzungen
Beziehung der Beziehung der Krankenkassen zu Krankenkassen zu HilfsmittellieferantenHilfsmittellieferantenBisher: Zulassung der Lieferanten =>Pat. konnte Sanitätshaus seiner Wahl
beauftragenJetzt: Abgabe von HM nur auf der
Grundlage von Verträgen:Verträge mit einzelnen oder einem
Zusammenschluß von SanitätshäusernAusschreibungenVereinbarung/Vertrag im Einzelfall
Konsequenz ab 1.1.2010Konsequenz ab 1.1.2010Nicht jedes Sanitätshaus kann
alle Leistungen für alle Kassen erbringen
Suche nach einem Sanitätshaus, welches die Leistung erbringen darf, kann schwieriger werden
Ggf. muß Verordnung erst an die Kasse gesandt werden, damit die einen Vertragspartner beauftragt