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www.umwelt.nrw.de Hochwasserrisiken gemeinsam meistern Die europäische Richtlinie zum Hochwasser- risiko-Management in Nordrhein-Westfalen

Hochwasserrisiken gemeinsam meistern - stadt …vor Ort unsere Planungsüberlegungen vorstellen. Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Johannes Remmel Minister für Klimaschutz,

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Hochwasserrisikengemeinsam meisternDie europäische Richtlinie zum Hochwasser-risiko-Management in Nordrhein-Westfalen

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Vorwort

Hochwasser: Vom Schutz zum Risikomanagement

Erstellung der Hochwasserrisiko-Managementpläne

– Bis 2011: – Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

– Bis 2013: – Hochwassergefahren- und – Hochwasserrisikokarten

– Bis 2015: – Hochwasserrisiko-Managementplan

Handlungsfelder und Akteure

– Handlungsfelder der Planung zum Hochwasserrisiko-Management

– Akteure in den Handlungsfeldern

Die Aufgaben der Kommunen bei der Erstellung der Managementpläne

Einbeziehung der „interessierten Stellen“

Abstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie

Ansprechpartner

Weitere Informationen

Inhalt

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nahmen konsequent weiterentwickeln und umsetzen. Dieverschiedenen Disziplinen, die in einer Region für den Hoch-wasserschutz arbeiten oder betroffen sein können, sollenenger kooperieren und gemeinsam ein Maßnahmenpaketschnüren – den Hochwasserrisiko-Managementplan.

Das Hochwasserrisiko-Management ist ein weitererSchub für den vorsorgenden, ökologischen Hochwasser-schutz. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt diese neue Orientierung in der europäischenRichtlinie, die ihren Focus eben nicht nur auf den tech-nischen Hochwasserschutz richtet, sondern auch auf integrierte Lösungsansätze.

Mit der vorliegenden Broschüre wollen wir den fachlichenAustausch mit den Kommunen stärken und den beteilig-ten Verbänden, Fachleuten und interessierten Menschenvor Ort unsere Planungsüberlegungen vorstellen.

Eine interessante Lektüre wünscht IhnenIhr

Johannes RemmelMinister für Klimaschutz, Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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In einem dicht besiedelten und industrialisierten Land wieNordrhein-Westfalen ist der Hochwasserschutz eine unver-zichtbare und dringende Aufgabe. Durch einen vorbeu-genden Hochwasserschutz schützen wir die menschlicheGesundheit genauso wie die Umwelt, das Wirtschaftslebenund das Kulturerbe des Landes.

Infolge des globalen Klimawandels werden die Hochwassereher zunehmen. Prognostiziert werden für NRW zuneh-mende Niederschläge und Wasserabflüsse in den Winter-monaten, die häufiger als bisher zu Hochwasser führenkönnen. Zwar kann die Anzahl der Hochwasser-Ereignissekonstant bleiben, dafür werden aber die Wassermengenbeim einzelnen Hochwasser steigen. Daher hat die Um-weltverwaltung in Nordrhein-Westfalen bereits extremeHochwasserszenarien bei den Hochwasseraktionsplänenund Gefahrenkarten berücksichtigt, die über die Bemes-sungswerte der Schutzanlagen hinausgehen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsländer das„Hochwasserrisiko-Management“ nun verbindlich vorge-schrieben. Die europäische Richtlinie zum Hochwasser-risiko-Management ist inzwischen auch deutsches Recht.Hochwasserrisiken müssen erkannt und nachhaltig ver-ringert werden – so die Zielvorgabe.

Wir müssen das Rad für NRW nicht neu erfinden, sondernbestehende Aktivitäten bündeln, Prioritäten setzen, Maß-

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Sehr geehrte Damen und Herren!

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Die Gefahr ist jedoch nicht gebannt. Hochwasser sind Na-turphänomene, die aller Voraussicht nach zukünftig eherzu- als abnehmen werden. Damit müssen wir umgehen.

Hochwasserrisiko-Management – ein Teamprozess

Mit dem „Hochwasserrisiko-Management“ hat die Euro-päische Union einen neuen Begriff verbindlich eingeführt.Ziel ist es, die Risiken für vier „Schutzgüter“ nachhaltigzu minimieren: die menschliche Gesundheit, die Umwelt,unser Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten.Dabei geht es nicht darum, das Rad neu zu erfinden,sondern bestehende Aktivitäten zu bündeln, Prioritätenzu setzen, Maßnahmen konsequent weiterzuentwickelnund umzusetzen. Grundgedanke ist, dass verschiedene in einer Region im Bereich Hochwasser mitwirkende Dis-ziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleit-planung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katas-trophenschutz und Wirtschaft in einem kontinuierlichen,zyklischen Prozess enger zusammenarbeiten und ge-meinsam ein Maßnahmenpaket schnüren – den soge-nannten Hochwasserrisiko-Managementplan. LaufendeAktivitäten werden dabei sinnvoll in ein Gesamtkonzepteingebunden, fehlende identifiziert und initiiert. Die sys-tematische Zusammenarbeit nutzt Synergien und ver-hindert, dass Maßnahmen an einem Ort zu Lasten einesanderen gehen.

Rolle der Kommunen

Die Kommunen spielen im Hochwasserrisiko-Managementin Nordrhein-Westfalen eine zentrale Rolle. Das Hochwas-serrisiko-Management ist wegen seiner Vielschichtigkeitnicht nur Aufgabe der Wasserwirtschaft, sondern aucheng mit der Raumordnung, Landesplanung, Bauleitpla-nung und Gefahrenabwehr verknüpft. Eine besondere

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Hochwasser: Vom Schutz zum Risikomanagement

In Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten Jahrzehn-ten bereits viel für den Schutz vor Hochwasser getan: Füretliche Flüsse wurden Hochwasseraktionspläne erarbeitetund umgesetzt, der technische Hochwasserschutz wurdeimmer weiter verbessert und die Gefahrenabwehr opti-miert. Landes- und Regionalplanung haben die Hochwas-servorsorge in ihren Plänen verankert. In hochwasser-gefährdeten Gebieten wurden Überschwemmungsgebietefestgesetzt, in denen bestimmte Nutzungen verboten odernur mit Genehmigung erlaubt sind. Darüber hinaus sindan vielen Orten Rückhalteräume und natürliche Überflu-tungsflächen entstanden oder reaktiviert worden, die denFlüssen und Bächen mehr Raum geben und gleichzeitigdie Lebensqualität verbessern.

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päischen Gemeinschaft, die für Deutschland im Wasser-haushaltsgesetz umgesetzt wurde. Seit März 2010 sinddie Regelungen für die deutsche Hochwasserrisiko-Managementplanung verbindlich.

Bis Ende 2015 werden auf regionaler Ebene Hochwasser-risiko-Managementpläne in drei Schritten erstellt:

• bis Ende 2011Vorläufige Bewertung: Bestimmung der Gebiete mitpotenziellem signifikanten Hochwasserrisiko

• bis 2013Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten

• bis 2015Erarbeitung, Priorisierung und Terminierung von Maßnahmen in Hochwasserrisiko-Managementplänen

• Überprüfung und Aktualisierung der Arbeitsschritte alle sechs Jahre

Mit den Hochwasserrisiko-Managementplänen wird aucheine einheitliche Berichterstattung von der lokalen bis zur europäischen Ebene erforderlich, was die Zusammen-arbeit über Verwaltungs- und Ländergrenzen verbessert.

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Bedeutung haben kommunale Entscheidungen zu städte-baulichen Entwicklungen. Die Kommunen sind aus demBau- und Wasserrecht verpflichtet, ihre planungsrecht-lichen Festsetzungsmöglichkeiten auch im Interesse desvorbeugenden Hochwasserschutzes umfänglich auszu-nutzen. So kann es geboten sein, mit Mitteln der Bauleit-planung Festsetzungen zur ortsnahen Beseitigung vonNiederschlagswasser zu treffen oder Bodenversiegelun-gen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Besonders zu beachten sind die Neuregelungen im Was-serhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, mit denen noch-mals der Grundsatz des Bauplanungsverbots in Über-schwemmungsgebieten bekräftigt worden ist und die nur unter sehr einschränkenden Voraussetzungen dieAusweisung neuer Baugebiete und die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen zulassen.

Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisiko-Managementund das Wasserhaushaltsgesetz

Die rechtliche Basis für diese Zusammenarbeit ist die2007 in Kraft getretene „Richtlinie über die Bewertungund das Management von Hochwasserrisiken“ der Euro-

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Erstellung der Hochwasserrisiko- Managementpläne

Bis 2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

Der erste Schritt im Hochwasserrisiko-Management ist die„vorläufige Bewertung“: eine grobe Bestandsaufnahmeder Gewässerabschnitte, bei denen möglicherweise ein„signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht. Dafür sollen ein-fach anwendbare Verfahren zum Einsatz kommen, die aufbereits vorhandenen oder leicht zu erhebenden Daten ba-sieren. Ein Beispiel ist die in den letzten Jahren erarbeiteteListe zur Bestimmung der hochwasserbedingt schadens-trächtigen Gewässer und Gewässerabschnitte gemäß § 112 Absatz 2 Landeswassergesetz (LWG). Diese Liste,die bereits mit den Kommunen und anderen Institutionenüber die Bezirksregierungen abgestimmt wurde, wird nunals erste Stufe der vorläufigen Bewertung genutzt.

In einer zweiten Stufe werden diese Gewässer einer weiteren Bewertung zur Bestimmung von signifikanten

Pilotprojekt Sieg

Am konkreten Beispiel des Einzugsgebiets der Sieg habendie Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gemeinsam praktische Vorschläge zur Bearbeitung dereinzelnen Arbeitsschritte von der „vorläufigen Bewertung“bis zum „Hochwasserrisiko-Managementplan“ gemacht.

Viele dieser Vorschläge wurden in die von allen Bundes-ländern verabschiedeten Empfehlungen zur Aufstellungvon Hochwasserrisiko-Managementplänen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) übernom-men.

Die Sieg eignet sich besonders gut als Beispiel, weil siedie Zusammenarbeit zweier benachbarter Länder erfor-dert und bereits ein gemeinsamer Hochwasseraktions-plan vorliegt.

Da Hochwasseraktionspläne auch für viele andere Flüsseerarbeitet wurden, kann am Beispiel der Sieg gezeigt wer-den, wie sie im Rahmen des Hochwasserrisiko-Manage-ments fortgeschrieben, ergänzt und von allen Beteiligtengetragen werden können.

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dustriegebiet. Während bei der menschlichen Gesundheitkeine Zahlen für die Bewertung herangezogen werdenkönnen, wird für die anderen Schutzgüter eine bestimmtepotenzielle Schadenssumme als Anhaltswert angesetzt.An der Sieg beispielsweise wurde zur Abgrenzung eines„signifikanten Risikos“ ein Wert von 500.000 Euro proSiedlungsgebiet ermittelt. Gebiete mit Kulturgütern, dieals Weltkulturerbe gelten und von Hochwasser beeinträch-tigt werden können, werden unabhängig vom möglichen finanziellen Schaden ebenfalls in die Liste aufgenommen.

Für den Bereich Umwelt wird geprüft, ob an dem jewei-ligen Gewässerabschnitt Industrieanlagen, Trinkwasser-vorkommen oder Badegewässer von Hochwasser betrof-fen sein können. Die Betrachtung der Industrieanlagen beschränkt sich auf die sogenannten „IVU-Anlagen“,das sind solche Betriebe, die unter die Bestimmungen der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung fallen. Dies sind beispielsweise Anlagen zur Energieerzeugung, Abfall-behandlung, Papierherstellung oder für die chemischeProduktion.

Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos wirdveröffentlicht.

Vorläufige Bewertung: Wer ist zuständig?

Die Bezirksregierungen und das MKULNV legen die Kri-terien fest, die bei der vorläufigen Bewertung der Hoch-wasserrisiken als Schwelle der „Signifikanz“ angesetztwerden. Sie führen auch die Bewertungen durch.

Das MKULNV koordiniert den Prozess und legt zusammenmit den Bezirksregierungen eine grundlegende, landesweiteinheitliche Vorgehensweise fest. Die Bezirksregierungenführen auf dieser Basis die Bewertungen durch.

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Risikogebieten unterzogen. Hierbei werden die Schwer-punkte des Hochwasserrisikos festgelegt.

Bei allen Flüssen und Bächen, für die ein Hochwasserakti-onsplan oder Gefahrenkarten bestehen, wird generell einsolches Risiko angenommen, ebenso für viele Gewässer inBergsenkungsgebieten. Bei Gewässern, für die noch keineBewertung vorliegt, kommt ein einfaches Rechenverfahrenzur Anwendung.

Maßstab sind die Schutzgüter

Maßstab bei der vorläufigen Bewertung sind die poten-ziellen Risiken für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturgüter und Wirtschaft. Ein sig-nifikantes Risiko liegt dort vor, wo aufgrund möglicherSchäden durch Hochwasser von einem öffentlichen Inter-esse an Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit aus-zugehen ist.

Signifikante Risiken für die menschliche Gesundheit, dieWirtschaft und das Kulturerbe sind am besten erkennbarüber den potenziellen Schaden pro Siedlungs- oder In-

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welche Schutzgüter – menschliche Gesundheit, Umwelt,Kulturgüter und wirtschaftliche Tätigkeiten – in den Ge-bieten jeweils bei einem Hochwasser geringer, mittlererund hoher Wahrscheinlichkeit betroffen wären. Somit bilden sie die Grundlage zur Beurteilung der Risiken in einem Einzugsgebiet und für die Ermittlung des Hand-lungsbedarfs und sind ein wichtiger Schritt in der Risiko-managementplanung.

Die Gefahren- und Risikokarten werden veröffentlicht.

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Bis 2013: Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Der zweite Schritt im Hochwasserrisiko-Management istdie Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasser-risikokarten für alle Gewässer, die im ersten Schritt alssignifikant eingestuft wurden.

GefahrenkartenMit den Hochwassergefahrenkarten steht eine Informationüber die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflu-tung zur Verfügung. Die Karten liefern fundierte Hinweisefür die Bauleitplanung, für Gefahrenabwehr und Katastro-phenschutz sowie für Bürgerinnen und Bürger, die für ihrEigentum Schutzmaßnahmen planen.

Viele Regionen haben bereits in den letzten Jahren Hoch-wassergefahrenkarten entsprechend dem „NRW-LeitfadenGefahrenkarten“ erarbeitet. Diese gehen zukünftig in denneuen Gefahrenkarten auf.

RisikokartenDie Hochwasserrisikokarten bauen auf den Gefahren-karten auf und zeigen zusätzlich die durch Hochwasserbedrohten Nutzungen. Sie enthalten als Information,

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten: Wer ist zuständig?

Das MKULNV koordiniert landesweit den Prozess der Er-stellung der Karten durch die Bezirksregierungen. DieÜberprüfung der Entwürfe auf Plausibilität der Aussagenerfolgt mit den Kommunen und anderen Verantwortlichenwie zum Beispiel Wasser- oder Deichverbänden. Sie kön-nen mit ihrer Ortskenntnis die Aktualität und Vollständig-keit der Karten gewährleisten.

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lungsfelder benannt werden – von der Flächenvorsorgebis zur Gefahrenabwehr. Für jedes relevante Handlungs-feld definieren die jeweils Zuständigen ihre Ziele undbenennen geeignete Maßnahmen, um diese Ziele zuerreichen. Nächster Schritt ist die Festlegung einer Rang-folge. Sie richtet sich zum Beispiel danach, wie dringendMaßnahmen sind und mit welchem Aufwand umsetzbar.Für jede Maßnahme werden klare Zuständigkeiten undUmsetzungszeiträume benannt.

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Bis 2015: Hochwasserrisiko-Managementplan

Der dritte Schritt ist die Identifikation bestehender Risikenund die Festlegung von Zielen und Maßnahmen in Hoch-wasserrisiko-Managementplänen. Sie werden erstmaligbis Ende 2015 für die signifikanten Gewässer erstellt undalle sechs Jahre fortgeschrieben.

Räumlicher GeltungsbereichDie Abgrenzung der Bereiche, für die jeweils ein Risiko-managementplan aufgestellt werden soll, erfolgt nachpraktischen Erwägungen. Ein Planungsbereich soll über-sichtlich sein und eine für den Hochwasserschutz sinn-volle Einheit darstellen. Wo es sinnvoll ist, sollen die orga-nisatorischen Strukturen der Wasserrahmenrichtlinieoder der Hochwasseraktionspläne übernommen werden.Hier sind vielfach Arbeitskreise entstanden, die – je nach Thema und Mitgliedern – auch für die Hochwasserrisiko-Managementplanung eingesetzt werden können.

Festlegung von Zielen und Maßnahmen Mit den Informationen aus den Risikokarten können be-stehende Defizite identifiziert und die relevanten Hand-

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Hochwasserrisiko-Managementplan: Wer ist zuständig?

Die Federführung für die Aufstellung der Hochwasser-risiko-Managementpläne liegt bei den Bezirksregierun-gen. Sie moderieren den Prozess über Arbeitskreise,bereiten mit den zuständigen Akteuren Ziel- und Maßnah-menvorschläge zu den Handlungsfeldern vor und formu-lieren die Pläne nach der Beteiligung der Fachöffentlich-keit und der interessierten Stellen aus.

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Flächenvorsorge Kommunen können in ihren Flächennutzungs- und Be-bauungsplänen angepasste Bauweisen oder Objektaus-stattungen festlegen, Retentionsräume neu gewinnen und bereits bestehende erhalten. Konkret bedeutet dies,dass Flächen auch komplett von hochwassergefährdetenNutzungen freigehalten werden können. Wo das Risiko zu hoch ist, sollen beispielsweise zukünftig keine neuenSiedlungen oder andere bauliche Nutzungen mehr ent-stehen, um einen weiteren Anstieg der Schadenspoten-ziale zu vermeiden. Mit den Hochwassergefahren- und -risikokarten liegt die Datenbasis dafür vor.

Die regionale Raumordnung und die Landesplanung unter-stützen die Kommunen dabei mit Vorgaben in ihren Plan-werken und tragen so ebenfalls zur Verringerung von Hoch-wasserrisiken bei.

Akteure: Bezirksregierungen (Raumplanung),Kommunen, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirt-schaftsverwaltung

Natürlicher WasserrückhaltWird die natürliche Rückhaltung von Hochwasser durchstandortgerechte Land- und Forstwirtschaft, Gewässer-renaturierung, Wiedergewinnung von Überschwemmungs-gebieten oder auch Regenwasserversickerung und -nut-zung erhöht, reduziert dies den Druck auf die Ortschaften.Hier helfen entsprechende Programme, beispielsweise zurGewässerrenaturierung oder Minderung der Versiegelung.

Akteure: Kommunen, Land- und Forstwirtschaft,Wasserwirtschaftsverwaltung

Technischer Hochwasserschutz Technische Hochwasserschutzanlagen wie Stauanlagen,Deiche und Schutzmauern verhindern bis zu dem fest-

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Handlungsfelder und Akteure

Handlungsfelder der Hochwasserrisiko-Managementplanung

Für die weitere Arbeit sind die auf den folgenden Seitenbeschriebenen Handlungsfelder wichtig, denn die jeweilsbeteiligten Akteure entwickeln im Rahmen ihrer Zustän-digkeiten eigenverantwortlich Ziele und Maßnahmen, dieeinen Beitrag zur Verminderung des Risikos leisten, undsetzen sie um.

Für jedes Handlungsfeld hat das Land Nordrhein-West-falen die Teilbereiche, Zuständigkeiten, mögliche Ziele,die Vorgehensweise bei der Bestandserhebung, möglicheMaßnahmen und die Umsetzungsschritte exemplarischdargestellt. Mithilfe dieses Katalogs können die an derHochwasserrisiko-Managementplanung Beteiligten dieMaßnahmen und Ziele vor Ort planen. Er ist ein Angebot,das entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten genutztund angepasst werden kann.

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Schulungen für Verwaltungsmitarbeiter und Architektenoder Informationsprogramme für Privatleute.

Kommunen können entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen vorsehen. Sie können auch mit gutemBeispiel vorangehen, indem sie für eine angepasste Bau-weise öffentlicher Gebäude und Infrastruktureinrichtun-gen sorgen und die Hochwassersituation bei Stadtsanie-rungsprojekten berücksichtigen.

Akteure: Kommunen, Gewässeranlieger, Eigentümer,Energieunternehmen

RisikovorsorgeHochwasserschäden sind nicht innerhalb der üblichenGebäudeversicherungen abgesichert. Für die Absiche-rung finanzieller Schäden an Gebäuden und Fahrzeugendurch Hochwasser ist eine Zusatzpolice erforderlich. Hierkönnen Kommunen zusammen mit Versicherern wichtigeAufklärungsarbeit leisten.

Akteure: Kommunen, Versicherer, Gewässeranlieger,Eigentümer

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gelegten Bemessungshochwasser das Ausufern desGewässers. Absoluten Schutz können sie allerdings nicht gewährleisten.

Ein mögliches Ziel in diesem Bereich ist die Drosselungder Hochwasserabflüsse, um die Kapazität der Anlagennicht zu überschreiten. Auch der Bau neuer Anlagen kannein Ziel sein. Sie beeinflussen allerdings die Höhe undDauer von Hochwasserwellen in anderen Orten. Deshalbmüssen die Maßnahmen entlang der Flüsse sorgfältigaufeinander abgestimmt werden.

Defizite bestehen vielfach noch bei dem Schutz einzelnerAnwesen oder Bauten, die in privater Hand liegen. Hierkann Aufklärung eine effektive Maßnahme sein.

Akteure: Wasserwirtschaftsverwaltung, Wasser-verbände, Deichverbände, Kommunen, Eigentümer

Bauvorsorge Durch angepasstes Bauen, zum Beispiel den Verzicht aufKellerräume und hochwassersichere Hausanschlüsse fürStrom, lassen sich viele Schäden von vornherein aus-schließen. Wichtig ist Aufklärung, zum Beispiel durch

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richtungen wie Feuerwehren und Technisches Hilfswerkebenso wie für private Unternehmen, Institutionen undPersonen. Damit alle ihre Aufgaben kennen und Hand inHand arbeiten, werden Alarm- und Einsatzpläne für denHochwasserfall erstellt. Auch Übungen und die Ausbildungvon Rettungskräften sind wichtige Themen.

Im Rahmen des Hochwasserrisiko-Managements könnendie Aktualität und Vollständigkeit überprüft und entspre-chende Maßnahmen in den Plan integriert werden.

Akteure: Kommunen, Katastrophenschutz, Hilfsdienste,ggf. Bundeswehr

Hochwasserbewältigung Sie setzt ein, wenn das Hochwasser kommt. Auch hierkönnen vorab Handlungsanweisungen entwickelt werden,die aus Erfahrungen aus früheren Hochwassern abgelei-tet werden.

Akteure: Bund, Länder, Kommunen, Katastrophen-schutz, Hilfsdienste

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Informationsvorsorge Zur Informationsvorsorge gehören die Vorhersagen zurHochwasserlage und die Warnung aller Betroffenen. Zielist die Bereitstellung zeitnaher Informationen und mög-lichst frühzeitiger Warnungen.

Akteure: Wasserwirtschaftsverwaltung, Kommunen

Verhaltensvorsorge Die Aufklärung darüber, wie sich die Menschen im Hoch-wasserfall verhalten sollen, ist eine Aufgabe der Kommu-nen, die lebenswichtig sein kann. Dazu zählt auch, dieMenschen über die sie betreffenden Risiken durch Hoch-wasser zu informieren, beispielsweise durch die ortsnaheVeröffentlichung der Gefahren- und Risikokarten.

Akteure: Wasserwirtschaftsverwaltung, Kommunen

Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes Vor, während und nach einem Hochwasserereignis stehenviele Aufgaben in kurzer Zeit an – für die öffentlichen Ein-

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Page 13: Hochwasserrisiken gemeinsam meistern - stadt …vor Ort unsere Planungsüberlegungen vorstellen. Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Johannes Remmel Minister für Klimaschutz,

mentpläne sollen sie aktiv einbezogen werden. In Nord-rhein-Westfalen können dafür die Erfahrungen und Struk-turen aus der Erstellung der Hochwasseraktionspläneund der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie genutztwerden.

Abstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie

Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sindin den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen Arbeits-kreise entstanden, die zum Teil für die neuen Aufgabengenutzt werden können. Auch inhaltlich gibt es viele Über-schneidungen mit dem Hochwasserrisiko-Management:Die Reaktivierung von Auen beispielsweise, die auf einebessere Gewässerqualität abzielt, kann gleichzeitig dasHochwasserrisiko minimieren. Daher fordert die Richtliniezum Hochwasserrisiko-Management ausdrücklich eineAbstimmung mit den Aktivitäten der Umsetzung derWasserrahmenrichtlinie.

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Akteure in den Handlungsfeldern

Die Aufgaben der Kommunen bei der Erstellung der Managementpläne

In allen beschriebenen Handlungsfeldern sind die Kom-munen wichtige Akteure. Daher spielen sie beim Hoch-wasserrisiko-Management eine zentrale Rolle. Durch ihreörtlichen Planungskompetenzen sind sie bei der Aufstel-lung der Managementpläne die wesentlichen Schaltstel-len und können, gegebenenfalls gemeinsam mit Nach-barkommunen, für einen angemessenen, effektiven undkooperativen Umgang mit Hochwasserrisiken in ihrerRegion sorgen.

Einbeziehung der „interessierten Stellen“

„Interessierte Stellen“ wie zum Beispiel Wirtschafts- oderNaturschutzverbände sollen sich in die Hochwasserrisiko-Managementplanung einbringen können. Dafür werdensie über die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikosund über die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko-karten informiert. Bei der Erarbeitung der Risikomanage-

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AnsprechpartnerMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-WestfalenRef. IV-5 „Grundsatzfragen der Wasserwirtschaft, Wasser-versorgung und Trinkwasser, Hochwasserschutz“

Weitere Informationen

• Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewer-tung und das Management von Hochwasserrisiken(EG-HWRM-RL, 2007)

• Strategie zur Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie in Deutschland, LAWA –Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, 2008

• Arbeitshilfe zur Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie am Beispiel der Sieg, Arbeits-kreis zur Erarbeitung eines Vorschlags für die Umset-zung der Hochwasserrisiko-Managementrichtlinie ander Sieg, Fassung 30.4.2009

• Vorgehensweise bei der vorläufigen Bewertung desHochwasserrisikos nach EU-HWRM-RL, LAWA –Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser, 2009

• Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasser-gefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, LAWA –Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser

• Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasser-risiko-Managementplänen, LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser

• HochwasserschutzfibelBauliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen in hoch-wassergefährdeten Gebieten, Bundesministerium fürVerkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2008

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Herausgeber:Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-WestfalenReferat Öffentlichkeitsarbeit, 40190 Düsseldorf

Fachredaktion:Ref. IV-5 „Grundsatzfragen der Wasserwirtschaft, Wasserversorgung und Trinkwasser, Hochwasserschutz“

Fachtext:INFRASTRUKTUR & UMWELTDipl.-Ing. Maria Knissel, Dr. Peter Heiland

Gestaltung:Projekt-PR Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit mbH, www.projekt-pr.de

Bildnachweis:Michael Schaloske, Heiner Diekamp, Beate und Volker Kurz, Maria Lummer,Reinhard Bartsch

Druck:Druckstudio GmbH, Düsseldorfwww.druckstudiogruppe.com

Stand:Dezember 2010

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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen40190 DüsseldorfTelefon 0211 4566-666Telefax 0211 [email protected]