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IAV Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals nördlich der A8 an der L1134 zur Änderung des Bebauungsplans „Kommunikation + Technologie in Heimsheim Stand: 2. März 2018 Bearbeitung: Dr. David Gustav Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 06221 3950590 . f 062 21 3950580 [email protected] . www.bioplan-landschaft.de

IAV Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des€¦ · 2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen Untersuchungsgebiet Das Planungsgebiet umfasst eine etwa 37.000 m² große Fläche

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IAV

Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des

Areals nördlich der A8 an der L1134 zur Änderung

des Bebauungsplans „Kommunikation + Technologie

in Heimsheim

Stand: 2. März 2018

Bearbeitung: Dr. David Gustav

Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung

St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 0 62 21 3950590 . f 0 62 21 3950580

[email protected] . www.bioplan-landschaft.de

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Inhaltsverzeichnis

1.0 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 3

2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen .......................................................... 4

3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen ......................................................................... 11 3.1 Gesetzliche Vorschriften ........................................................................................ 11 3.2 Schutzgebiete ......................................................................................................... 12 3.3 Geschützte Arten .................................................................................................... 12

Zielartenkonzept Baden-Württemberg ................................................................ 12 Fachgutachterliche Einschätzung ......................................................................... 18

4.0 Vermeidungsmaßnahmen ....................................................................................... 25

5.0 Fazit ........................................................................................................................... 28

6.0 Verwendete Literatur .............................................................................................. 29

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 3

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1.0 Vorbemerkungen

Anlass und Ziel Im Zuge einer Änderung des Bebauungsplans

„Kommunikation+Technologie“ in Heimsheim müssen artenschutzrechtli-

che Belange des in Rede stehenden Geländes untersucht werden.

Abbildung 1

Areal nördlich der A8 an

der L 1134 in Heims-

heim

(Quelle Luftbild: LUBW)

Abbildung 2

Zustand des Areals 2017

(Quelle Luftbild: Google

Satellite). Inzwischen

wird der nordöstliche

Bereich bebaut.

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Abbildung 3

Bebauungsplan „Kom-

munikation+Technolo-

gie“ (Quelle: GSA Karls-

ruhe)

Artenschutzrechtliche

Voruntersuchung

Am 12.01.2018 wurde eine ökologische Übersichtsbegehung durchgeführt.

Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob von der Planung arten- oder

naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein

könnten.

2.0 Bestandsbeschreibung der Biotopstrukturen

Untersuchungsgebiet Das Planungsgebiet umfasst eine etwa 37.000 m² große Fläche nördlich der

A8, an der L 1134 (Abbildung 1).

Das Gebiet umfasst die alte Autobahnmeisterei, eine Fläche, die aktuell be-

baut wird sowie eine große Freifläche unmittelbar an der L 1134.

Foto 1

Blick nach Süden

Bei den Obstbäumen handelt es sich meist um Halb- oder Niederstämme.

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Foto 2

Derzeit im Bau befindli-

che Fabrikhalle im

Nordosten des Gebie-

tes.

Foto 3

Südlich an die aktuelle

Baustelle schließt sich

eine Erdmiete an….

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Foto 4

….an die noch weiter

südlich ein Regenrück-

haltebecken angrenzt.

Foto 5

Westlich von Erdmiete

und Regenrückhaltebe-

cken liegt die alte Auto-

bahnmeisterei.

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 7

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Foto 6

Nordtor der alten Auto-

bahnmeisterei – ein be-

schädigtes Fenster bie-

tet die Möglichkeit für

gebäudebewohnende

(Brutvogel-)Arten, in das

Gebäude zu gelangen

(Pfeil)

Foto 7

Innenhof der alten Au-

tobahnmeisterei.

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 8

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Foto 8

Im Dachbereich existie-

ren Einschlupfmöglich-

keiten für Fledermäuse

(eine hervorgehoben,

Kreis).

Foto 9

Südwestseite der alten

Autobahnmeisterei mit

einem Gehölz.

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 9

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Foto 10

Weiteres Gehölz vor der

alten Autobahnmeiste-

rei.

Foto 11

Nordöstlich der alten

Autobahnmeisterei liegt

ein Garten, in dem auch

verschiedene Gehölze

stehen.

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 10

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Foto 12

Nördlich der alten Auto-

bahnmeisterei liegt eine

Schotterfläche mit Ru-

derlavegetation…

Foto 13

…in der zudem zahlrei-

che Temporärgewässer

liegen.

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 11

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Foto 14

Vereinzelt finden sich in

der Ruderalvegetation

Nachtkerzen (hervorge-

hoben), eine Futter-

pflanze des streng ge-

schützten Nachtkerzen-

schwärmers.

3.0 Artenschutzrechtliche Grundlagen

3.1 Gesetzliche Vorschriften

§ 44 BNatSchG

(Fassung 01.03.2010)

Zugriffsverbote

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie

zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der

Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot),

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen

Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-

rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung

liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen

Population einer Art verschlechtert (Verschlechterungsverbot des Erhal-

tungszustandes der lokalen Population),

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders

geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu

zerstören (Fortpflanzungs- und Ruhestätten),

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-

wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu

beschädigen oder zu zerstören.

relevante Arten Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-

Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der

artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die

Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng

geschützten Arten vorschreiben.

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3.2 Schutzgebiete

FFH-Gebiete

(Natura 2000)

Es liegen keine FFH-Gebiete in der Umgebung des Planungsgebietes.

Vogelschutzgebiete

(Natura 2000)

Es liegen keine Vogelschutzgebiete in der Umgebung des Planungsgebietes.

Naturschutzgebiete

(NSG)

Es liegen keine Naturschutzgebiete in der Umgebung des Planungsgebietes.

Gesetzlich geschützte

Biotope

Es liegen keine geschützten Biotope in der Umgebung des Planungsgebie-

tes.

Naturdenkmale Es liegen keine Naturdenkmale in der Umgebung des Planungsgebietes.

Landschaftsschutzgebiet Es liegen keine Landschaftsschutzgebiete in der Umgebung des Planungs-

gebietes.

Naturpark Es liegen keine Naturpark in der Umgebung des Planungsgebietes.

Abbildung 4

In der Umgebung des

Planungsgebietes (gelb

hervorgehoben) liegen

keine Schutzgebiete.

3.3 Geschützte Arten

Zielartenkonzept Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg stellt mit dem Informationssystem Zielarten-

konzept eine Plattform zur systematischen Berücksichtigung tierökologi-

scher Belange im Vorfeld von Planungen zur Verfügung.

Unter Berücksichtigung der Landschaftselemente, die im Untersuchungsge-

biet liegen und der vom Zielartenkonzept Baden-Württembergs für die Ge-

meinde Heimsheim bereitgestellten Informationen ist mit folgenden Arten

zu rechnen (Tabelle 1):

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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim

Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status

EU RL-BW

Bru

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Flussregenpfeifer Charadrius dubius 1 z 1 ZAK

Grauammer Emberiza calandra 1 LA 1 NR

Haubenlerche Galerida cristata 3 LA 1 NR

Steinkauz Athene noctua 1 N 1 ZAK

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 3 LA 1 NR

Weißstorch Ciconia ciconia 2 N 1 ja ZAK

Baumfalke Falco subbuteo 1 N 2 ZAK

Baumpieper Anthus trivialis 1 N 2 ZAK

Dohle Corvus monedula 1 N 2 ZAK

Grauspecht Picus canus 1 N 2 ja ZAK

Kuckuck Cuculus canorus 1 N 2 ZAK

Mehlschwalbe Delichon urbicum 1 N 2 ZAK

Rauchschwalbe Hirundo rustica 1 N 2 ZAK

Rebhuhn Perdix perdix 1 LA 2 NR

Wendehals Jynx torquilla 1 LB 2 NR

Rotmilan Milvus milvus 1 N 3 ja ZAK

Reptilien Mauereidechse Podarcis muralis 1 LB 2 IV 2

Zauneidechse Lacerta agilis 1 N 3 IV V

Heu

sch

re-

cken

Italienische Schönschrecke Calliptamus italicus 2 LA 1 NR

Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens 1 N 2 ZAK

Blauflügelige Sandschrecke Sphingonotus caerulans 1 N 2 ZAK

Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis 1 N 2 ZAK

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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim

Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status

EU RL-BW

Zweipunkt-Dornschrecke Tetrix bipunctata 1 N 2 ZAK

Tagf

alte

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Wid

de

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en

Beilfleck-Widderchen Zygaena loti 1 N 2 ZAK

Großer Feuerfalter Lycaena dispar 1 LB 2 II, IV NR

Himmelblauer Bläuling Polyommatus bellargus 1 N 2 ZAK

Komma-Dickkopffalter Hesperia comma 1 N 2 ZAK

Kreuzdorn-Zipfelfalter Satyrium spini 1 N 2 ZAK

Kronwicken-Bläuling Plebeius argyrognomon 1 N 2 ZAK

Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades 1 N 2 ZAK

Magerrasen-Perlmutterfalter Boloria dia 1 N 2 ZAK

Malven-Dickkopffalter Carcharodus alceae 1 N 2 ZAK

Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes 1 N 2 ZAK

Großer Fuchs Nymphalis polychloros 3 LB 3 NR

Kleiner Schillerfalter Apatura ilia 1 N 3 ZAK

Trauermantel Nymphalis antiopa 2 N 3 ZAK

Säu

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Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 1 LB n.d. IV ZAK

Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 LB n.d. IV ZAK

Graues Langohr Plecotus austriacus 1 LB n.d. IV ZAK

Große Bartfledermaus Myotis brandtii 2 LB n.d. IV ZAK

Großes Mausohr Myotis myotis 1 N n.d. II, IV ZAK

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 N n.d. IV ZAK

Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 LA n.d. II, IV ZAK

Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 2 N n.d. IV ZAK

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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim

Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status

EU RL-BW

Wildbienen Blauschillernde Sandbiene Andrena agilissima 1 LB n.d. ZAK

Französische Mauerbiene Osmia ravouxi 1 LB n.d. ZAK

Käf

er

Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera germanica 3 LA n.d. - ZAK

Kleiner Stumpfzangenläufer Licinus depressus 1 LB n.d. - ZAK

Langfühleriger Zartläufer Thalassophilus longicornis 1 LB n.d. - ZAK

Länglicher Ahlenläufer Bembidion elongatum 1 z n.d. - ZAK

Schwemmsand-Ahlenläufer Bembidion decoratum 1 z n.d. - ZAK

Sumpfwald-Enghalsläufer Platynus livens 1 LB n.d. - ZAK

Vierpunkt-Krallenläufer Lionychus quadrillum 1 z n.d. - ZAK

Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens 1 LB n.d. - ZAK

Hirschkäfer Lucanus cervus 1 N II 3

Juchtenkäfer Osmoderma eremita 3 LB II, IV 2

Mollusken Bauchige Windelschnecke Vertigo moulinsiana 3 LB n.d. II ZAK

Quendelschnecke Candidula unifasciata 1 LB n.d. ZAK

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Braunes Langohr Plecotus auritus 1 n.d. IV ZAK

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 n.d. IV ZAK

Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 n.d. IV ZAK

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 1 n.d. IV ZAK

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus 1 n.d. IV ZAK

Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina 1 n.d. IV ZAK

Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 n.d. IV ZAK

Spanische Flagge Callimorpha quadripunctaria 1 n.d. II* ZAK

Wasserfledermaus Myotis daubentonii 1 n.d. IV ZAK

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Tabelle 1: Zielarten gemäß den vorherrschenden Habitatstrukturen in Heimsheim

Gruppe dt. Name Name wiss. Vorkommen ZS UR Status

EU RL-BW

Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 1 n.d. IV ZAK

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 1 n.d. IV ZAK

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 17

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Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen in Tabelle 1:

Vorkommen:

1 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 (bei Laufkäfern und Totholzkäfern nach 1980, bei Wildbienen

nach 1975, bei Weichtieren nach 1960) belegt und als aktuell anzunehmen.

2 Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum randlich einstrahlend (allenfalls vereinzelte Vorkommen im Randbereich

zu angrenzenden Bezugsräumen / Naturräumen, in denen die Art dann deutlich weiter verbreitet / häufiger ist; es darf sich nur

um 'marginale' Vorkommen mit sehr geringer Flächenrepräsentanz handeln).

3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum fraglich, historische Belege vorhanden (nur bei hinreichender

Wahrscheinlichkeit, dass die Art noch vorkommt und bei Nachsuche auch gefunden werden könnte; sonst als erloschen einge-

stuft).

4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum anzunehmen.

f Faunenfremdes Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum nach 1990 belegt oder anzunehmen (nur Zielarten der

Amphibien / Reptilien und Fische eingestuft).

W Vorkommen im Bezugsraum / Naturraum betrifft ausschließlich Winterquartiere (Fledermäuse)

ZS (ZAK-Status, landesweite Bedeutung der Zielarten – Einstufung, Stand 2005, ergänzt und z.T. aktualisiert 4/2009):

Landesarten: Zielarten von herausragender Bedeutung auf Landesebene.

LA Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw.

akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind.

LB Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von

ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die

kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist.

N Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität.

z Zusätzliche Zielarten der Vogel- und Laufkäferfauna

UR (Untersuchungsrelevanz)

1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotenzial immer systematisch und vollständig lo-

kalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbege-

hung.

2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotenzial auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner iso-

lierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet durch Er-

fassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotenzials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer

Übersichtsbegehung.

3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen

sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen.

n.d. Nicht definiert; Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert.

Status EU

Ja: Einstufung nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie

II/IV: Art der Anhänge II und/oder IV der FFH-Richtlinie.

RL BW: Gefährdungskategorie in der Roten Liste Baden-Württembergs (Stand 12/2005, Vögel Stand 4/2009)

Gefährdungskategorien (die Einzeldefinitionen der Gefährdungskategorien unterscheiden sich teilweise zwischen den Arten-

gruppen sowie innerhalb der Artengruppen zwischen der bundesdeutschen und der landesweiten Bewertung und sind den

jeweiligen Originalquellen zu entnehmen):

0 Ausgestorben oder verschollen

1 Vom Aussterben bedroht

2 Stark gefährdet

3 Gefährdet

V Art der Vorwarnliste

D Datengrundlage mangelhaft; Daten defizitär, Einstufung nicht möglich

G Gefährdung anzunehmen

R (Extrem) seltene Arten und/oder Arten mit geographischer Restriktion, abweichend davon bei Tagfaltern: reliktäres

Vorkommen oder isolierte Vorposten

gR Art mit geographischer Restriktion (Libellen)

r Randliches Vorkommen (Heuschrecken)

- Nicht gefährdet

N Derzeit nicht gefährdet (Amphibien/Reptilien)

! Besondere nationale Schutzverantwortung

!! Besondere internationale Schutzverantwortung (Schnecken und Muscheln)

* Nicht sicher nachgewiesen (Libellen)

oE Ohne Einstufung

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Fachgutachterliche Einschätzung

Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Un-

tersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen:

Vorkommen in Baden-

Württemberg

Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und

Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufge-

führt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind.

Verbreitung in Baden-

Württemberg

Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg ent-

sprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs,

dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen.

Kenntnis der Lebens-

raumansprüche

Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebens-

raumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der

Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 2 aufgeführten Arten wur-

den hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft.

Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für

die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im

Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung am

12.01.2018 begutachtet. Dabei wurden Bäume und Sträucher auf Niststan-

dorte wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste kontrolliert. Säume

und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Reptilienhabitate be-

wertet. Senken wurden auf ihre Eignung als Habitate für Amphibien und

streng geschützte Wirbellose kontrolliert und Gebäude sowie Bäume, insbe-

sondere Baumhöhlen wurden von außen auf mögliche Fledermausquar-

tiere bzw. Spuren und Hinweise auf Fledermäuse überprüft.

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Schlossareals in Freudental 19

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3.3.2.1 FFH-Arten

Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-

nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

gehoben.

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

Fauna

Mammalia pars Säugetiere (Teil)

Castor fiber Biber

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Cricetus cricetus Feldhamster

Felis silvestris Wildkatze

Lynx lynx Luchs

Muscardinus avellanarius Haselmaus

Chiroptera Fledermäuse

Barbastella barbastellus Mopsfledermaus

Ein Vorkommen von Fledermausarten ist aufgrund der Habitatausstattung denkbar: die alte Autobahnmeisterei kann als Quar-tier, sogar von Wochenstuben genutzt wer-den. Spaltenquartiere an den Bäumen im Gebiet (v.a. Tagesquartiere in Stammris-sen) sind ebenso möglich; ansonsten ist eine Nutzung der Freifläche als Jagdhabitat denkbar.

Eptesicus nilssonii Nordfledermaus

Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus

Myotis alcathoe Nymphenfledermaus

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus

Myotis brandtii Große Bartfledermaus

Myotis dasycneme Teichfledermaus

Myotis daubentonii Wasserfledermaus

Myotis emarginatus Wimperfledermaus

Myotis myotis Großes Mausohr

Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus

Myotis nattereri Fransenfledermaus

Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler

Nyctalus noctula Abendsegler

Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus

Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus

Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus

Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus

Plecotus auritus Braunes Langohr

Plecotus austriacus Graues Langohr

Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase

Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus

Reptilia Kriechtiere

Coronella austriaca Schlingnatter Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen. Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 20

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Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-

nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

gehoben.

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

Lacerta agilis Zauneidechse

Ein Vorkommen der Zauneidechse ist ins-besondere an Rand- und Saumstrukturen (südlich der Autobahnmeisterei, östlich der derzeit bebauten Fläche, Garten der alten Autobahnmeisterei) möglich.

Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse

Ein Vorkommen der Art ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Podarcis muralis Mauereidechse

Vipera aspis Aspisviper

Zamenis longissimus Äskulapnatter

Amphibia Lurche

Alytes obstetricans Geburtshelferkröte

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets un-wahrscheinlich, angesichts des angrenzen-den Vorkommens von Gelbbauchunken wird jedoch die Errichtung eines Amphibi-enschutzzaunes empfohlen (siehe unten).

Bombina variegata Gelbbauchunke

Bufo calamita Kreuzkröte

Bufo viridis Wechselkröte

Hyla arborea Laubfrosch

Pelobates fuscus Knoblauchkröte

Rana arvalis Moorfrosch

Rana dalmatina Springfrosch

Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch

Salamandra atra Alpensalamander

Titurus cristatus Kammmolch

Pisces „Fische“

Acipenser sturio Atlantischer Stör

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) bzw. der landeswei-ten Verbreitung der Arten auszuschließen.

Alosa alosa Maifisch

Alosa fallax Finte

Aspius aspius Rapfen

Barbus barbus Barbe

Cobitis taenia Steinbeißer

Coregonus lavaretus Felchen

Coregonus oxyrhynchus Nordseeschnäpel

Cottus gobio Groppe

Gymnocephalus schraetser Schrätzer

Hucheo hucho Huchen

Leuciscus souffia agassizzii Strömer

Misgurnus fossilis Schlammpeitzger

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Artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Areals „Kommunikation + Technologie in Heimsheim 21

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Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-

nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

gehoben.

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

Rhodeus amarus Bitterling

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) bzw. der landeswei-ten Verbreitung der Arten auszuschließen.

Salmo salar Atlantischer Lachs

Thymallus thymallus Äsche

Zingel streber Streber

Zingel zingel Zingel

Petromyzontidae Rundmäuler

Lampetra planeri Bachneunauge Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) bzw. der landeswei-ten Verbreitung der Arten auszuschließen.

Lampetra fluviatilis Flussneunauge

Petromyzon marinus Meerneunauge

Decapoda Krebse

Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Biotopausstattung des Plangebiets (feh-lende Fließgewässer) auszuschließen. Austropotamobius torrentium Steinkrebs

Coleoptera Käfer

Cerambyx cerdo Heldbock

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der

Biotopausstattung des Plangebiets bzw.

der landesweiten Verbreitung der Arten

auszuschließen.

Osmoderma eremita Eremit/Juchtenkäfer

Bolbelasmus unicornis Vierzähniger Mistkäfer

Dytiscus latissimus Breitrand

Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer

Rosalia alpina Alpenbock

Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer

Lepidoptera Schmetterlinge

Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen

Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsar-ten ist aufgrund der landesweiten Verbrei-tung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.

Euphydryas maturna Eschen-Scheckenfalter

Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule

Lopinga achine Gelbringfalter

Lycaena dispar Großer Feuerfalter

Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter

Phengaris arion Quendel-Ameisenbläuling

Phengaris nausithous Dunkler Wiesenknopf-Amei-senbläuling

Phengaris teleius Heller Wiesenknopf-Ameisen-bläuling

Parnassius apollo Apollofalter

Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter

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Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtli-

nie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württem-

berg). Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervor-

gehoben.

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet?

Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer

Es wurden einzelne Nachtkerzen im Be-reich der ruderalisierten Schotterfläche gefunden. Aufgrund der wenigen Exemp-lare ist ein Vorkommen des Nachtkerzen-schwärmers jedoch eher unwahrschein-lich.

Odonata Libellen

Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer

Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsar-ten ist aufgrund der landesweiten Verbrei-tung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.

Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer

Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer

Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer

Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer

Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle

Mollusca Weichtiere

Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsar-ten ist aufgrund der landesweiten Verbrei-tung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszuschließen.

Unio crassus Gemeine Flussmuschel

Pteridophyta et Spermato-phyta

Farn- und Blütenpflanzen

Apium repens Kriechender Scheiberich

Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Biotopausstattung des Plangebiets auszu-schließen.

Bromus grossus Dicke Trespe

Cypripedium calceolus Frauenschuh

Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole

Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte

Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut

Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut

Marsilea quadrifolia Kleefarn

Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht

Najas flexilis Biegsames Nixenkraut

Spiranthes aestivalis Sommer-Schraubenstendel

Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn

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3.3.2.2 Europäische Vogelarten

Europäische Vogelarten Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vo-

gelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind ge-

mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders

geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch

Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten

heimisch.

Betroffenheit Aufgrund der Habitatausstattung (Gebäude und Bäume) kann ein Vorkom-

men streng geschützter Arten nicht per se ausgeschlossen werden. Wäh-

rend der Voruntersuchung konnten Gimpel, Kohlmeisen und Zaunkönige

beobachtet werden, angrenzend im Wald sang eine Misteldrossel. Aller-

dings gibt es nur wenige geeigneten Baumhöhlen, es konnten keine Freibrü-

ternester in den unbelaubten Bäumen festgestellt werden und an den Ge-

bäuden der Autobahnmeisterei konnten lediglich brütende Straßentauben

festgestellt werden. Jedoch besteht die Möglichkeit für gebäudebrütende

Arten, in das Gebäude der alten Autobahnmeisterei zu gelangen (z.B. über

ein beschädigtes Fenster, siehe Foto 6.

Arten des Zielartenkon-

zepts

Von den 16 Arten des Zielartenkonzeptes kann bei der Mehrzahl eine Be-

troffenheit durch das Vorhaben verneint werden:

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Tabelle 3: Im Bereich Heimsheim vorkommende Vogelarten des Zielartenkonzeptes und ihre ab-

geschätzte Betroffenheit durch das Bauvorhaben

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Vorkommen im Bereich des Planungsge-

bietes möglich?

Baumfalke Falco subbuteo Extrem unwahrscheinlich

Baumpieper Anthus trivialis Extrem unwahrscheinlich

Dohle Corvus monedula Auszuschließen, keine geeigneten Struk-

turen vorhanden

Flussregenpfeifer Charadrius dubius

Unwahrscheinlich, aber nicht per se aus-

zuschließen. Empfehlungen finden sich

weiter unten.

Grauammer Emberiza calandra Extrem unwahrscheinlich

Grauspecht Picus canus Ungeeignetes Habitat, daher auszuschlie-

ßen

Haubenlerche Galerida cristata Keine Nachweise im TK 7119 und den an-

grenzenden TK-Blättern bekannt

Kuckuck Cuculus canorus Eventuell Brutparasit an lokalen Brutvö-

geln

Mehlschwalbe Delichon urbicum Keine Hinweise auf Nester an den Gebäu-

den

Rauchschwalbe Hirundo rustica Habitatstrukturen ungeeignet, obwohl

Zugang zu den Gebäuden besteht

Rebhuhn Perdix perdix auszuschließen, keine geeigneten Struk-

turen vorhanden

Rotmilan Milvus milvus auszuschließen

Steinkauz Athene noctua auszuschließen, keine geeigneten Struk-

turen vorhanden

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Extrem unwahrscheinlich

Weißstorch Ciconia ciconia Keine geeigneten Strukturen vorhanden

Wendehals Jynx torquilla Auszuschließen, keine geeigneten Struk-

turen vorhanden

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4.0 Vermeidungsmaßnahmen

Zentrale Bereiche des Planungsgebietes sind Schotterflächen, in denen z.T.

Temporärgewässer entstanden sind. Diese Flächen sind prinzipiell für

Pionierarten wie Flussregenpfeifer, Gelbbauchunke, Kreuz- und

Wechselkröte geeignet.

Foto 15

Schotterfläche

Foto 16

Temporärgewässer

Die genannten Arten treten auch in unmittelbarer Nähe zu Straßen und

menschlichen Siedlungsstrukturen auf, Bauarbeiten, die nahe gelegene

Autobahn und die unmittelbar am Planungsgebiet verlaufende, stark

befahrene L 1134 stellen nicht per se Ausschlußkriterien für die Arten dar.

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Amphibien Mit Ausnahme der Kreuzkröte, von der keine Nachweise in der Umgebung

des Gebietes vorliegen (Abbildung 6), kommen Gelbbauchunke und

Wechselkröte in der Umgebung um Heimsheim vor (Abbildung 5, Abbildung

7). Die A8 stellt vermutlich eine gravierende Ausbreitungsbarriere nach

Norden dar, daher ist ein Vorkommen der Gelbbauchunke am

Wahrscheinlichsten.

Abbildung 5

Nachweise der Gelb-

bauchunke im östlichen

Enzkreis. Der magenta-

farbene Kreis markiert

die Lage des Planungs-

gebietes

Abbildung 6

Es gibt keine Nachweise

der Kreuzkröte im östli-

chen Enzkreis. Der ma-

gentafarbene Kreis mar-

kiert die Lage des Pla-

nungsgebietes

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Abbildung 7

Nachweise der Wechsel-

kröte im östlichen Enz-

kreis. Es sind lediglich

Vorkommen südlich der

A 8 bekannt, daher ist

ein Auftreten im Pla-

nungsgebiet (magenta-

farbener Kreis) sehr un-

wahrscheinlich.

Vermeidungsmaßnah-

men Amphibien/Repti-

lien

Um eine Besiedlung des Planungsgebietes durch Gelbbauchunken und

andere Amphibien zu verhindern wird empfohlen, den Bereich der

Schotterfläche mit einem Kleintierschutzzaun einzuzäunen. Hierdurch kann

auch eine Besiedlung durch Reptilien wie der Zauneidechse verhindert

werden.

Flussregenpfeifer Auch der Flussregenpfeifer besiedelt vegetationsarme Schotterflächen, wie

sie in neuen Gewerbegebieten während der Erschließung auftreten (z.B. das

Gewerbegebiet Oos in Baden-Baden). Es sind keine Nachweise des

Flussregenpfeifers für das TK 7119, in dem Heimsheim liegt, bekannt (vgl.

Abbildung 8), südlich davon sind jedoch mehrere Brutpaare bekannt. Daher

ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Schotterfläche im Planungsgebiet

durch Flussregenpfeifer entdeckt und zur Brut genutzt werden. Dennoch

wird empfohlen, präventiv Vergrämungsmaßnahmen (im Zick-Zack auf der

Fläche gestelltes Flatterband) durchzuführen.

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Abbildung 8

Areal nördlich der A8 an

der L 1134 in Heims-

heim

5.0 Ausgleichsmaßnahmen

Entlang der L 1134 bisher vorhandene Gehölze waren nur in

eingeschränktem Umfang für Brutvögel und Fldermäuse nutzbar. Als

Kompensation für die entfallenen Brut- bzw. Quartiermöglichkeiten wird die

Aufhägung von 7 Nistkästen in der Umgebung empfohlen:

• 3 x Schwegler Zaunkönigkugel

• 1 x SchweglerGroßraumnisthöhle 2GR (Dreiloch)

• 1 x Schwegler Halbhöhle 2HW

• 1 x Schwegler Großraumnisthöhle 2GR (Oval)

• 1 x Schwegler Fledermausflachkasten 1 FF

6.0 Fazit

Aufgrund der Habitatausstattung kann ein Vorkommen streng geschützter

Arten in verschiedenen Bereichen des Areals nicht per se ausgeschlossen

werden:

Fledermäuse In den Bestandsgehölzen, aber insbesondere in den Gebäuden der alten

Autobahnmeisterei besteht ein hohes Quartierpotenzial. Im Zuge einer Un-

tersuchung 2008 gab es Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude durch Fle-

dermäuse.

Untersuchungsempfeh-

lung

Sofern Rodungen von Gehölzen, Umbauten oder Abrissarbeiten durchge-

führt werden, sollten spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen

durchgeführt werden. Vor dem Abriss von Gebäuden ist auf jeden Fall eine

Nutzung durch Fledermäuse auszuschließen.

Brutvögel In den Bestandsgehölzen und Hecken könnten diverse Frei-, Hecken- und

Bodenbrüter vorkommen, Höhlenbrüter nur in eingeschränktem Maße. Die

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Gebäude der alten Autobahnmeisterei jedoch bieten Möglichkeiten für ge-

bäudebewohnende Arten, vor allem, da Einflugmöglichkeiten ins Gebäude

bestehen.

Untersuchungsempfeh-

lung

Sofern Rodungen von Hecken und Gehölzen, Umbauten oder Abrissarbeiten

durchgeführt werden, sollten spezielle artenschutzrechtliche Untersuchun-

gen durchgeführt werden.

Reptilien Ein Vorkommen der Zauneidechse kann für bestimmte Bereich des Pla-

nungsgebietes nicht ausgeschlossen werden.

Abbildung 9

Für Zauneidechsen ge-

eignete Flächen (Ma-

genta) um die alte Auto-

bahnmeisterei. Bevor in

diese Flächen eingegrif-

fen wird, sollte eine spe-

zielle artenschutzrechtli-

che Untersuchung auf

Zauneidechsenvorkom-

men erfolgen.

(Quelle Luftbild: Google

Satellite)

Untersuchungsempfeh-

lung

Sofern umfangreiche Eingriffe in die in Abbildung 9 umrissenen Bereiche

erfolgen, wird eine genauere Untersuchung möglicher Zauneidechsenvor-

kommen empfohlen. Sofern im Rahmen von Arbeiten nur kleine Bereiche

genutzt werden, ist eine Untersuchung nicht unbedingt erforderlich: in die-

sem Fall kann im Sinne einer Worst-Case-Annahme eine Vergrämung poten-

ziell in den Eingriffsbereichen lebender Reptilien erfolgen, hierzu sind die

Eingriffsbereiche zunächst zu mähen und anschließend mittels einer Über-

schichtung mit Holzhackschnitzeln (ca. 6 cm hoch) für eine Dauer von min-

destens 8 Wochen im Frühjahr oder Herbst als Eidechsenlebensraum zu

entwerten. Bei einem Wegfall weiter als Reptilienlebensraum nutzbarer Be-

reiche wird jedoch eine Untersuchung empfohlen.

7.0 Verwendete Literatur

Bundesnaturschutzgesetz (2010): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege.

In Kraft getreten am 01.03.2010. http://dejure.org/gesetze/BNatSchG

LUBW (2008): Geschützte Arten - Liste der in Baden-Württemberg vorkommenden

besonders und streng geschützten Arten. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messun-

gen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.). http://www.lubw.baden-wuert-

temberg.de/servlet/is/36339/

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM);

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

(Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. 5.

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Auflage. http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv-

let/is/50111/im%20portrait%20arten%20lebensraumtypen%20ffh.pdf?com-

mand=downloadContent&filename=im%20portrait%20arten%20lebensraumty-

pen%20ffh.pdf&FIS=200

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

(MLR); LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt-

temberg (Hrsg.) (2014): Im Portrait - die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie

2. Auflage. http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/21344/im_por-

trait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf?command=downloadContent&file-

name=im_portrait_arten_vogelschutzrichtlinie.pdf

Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutz-Richtlinie). http://eur-lex.europa.eu/LexUri-

Serv/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF

FFH-Richtlinie, 92/43/EWG. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri-

Serv.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF

Zielartenkonzept Baden-Württemberg. http://www2.lubw.baden-wuerttem-

berg.de/public/abt5/zak/