IHK Karlsruhe - IHK Karlsruhe · 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikatio-...
9
IHK Karlsruhe - IHK Karlsruhe · 1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikatio- nen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. zu den in Absatz 1 Nr