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Merkblatt Ihr Recht als Verletzte in einem Strafverfahren Ich habe eine Anzeige erstattet…und jetzt? Ich bin Opfer einer Gewalttat geworden und bin unsicher, ob ich anzeigen soll. Was muss ich rund um Anzeige und Strafver- fahren wissen? Wer kann mich bei einem Prozess unterstützen? Es macht mir Angst, im Gerichtsverfahren alles noch einmal erzählen zu müssen. Damit müssen Sie nicht allein bleiben. Psychosoziale Prozessbegleitung hilft weiter ! Seit dem 1. Januar 2017 gibt es für Opfer von Straftaten diese Möglichkeit der Unterstützung Psychosoziale Prozessbegleitung wird nur von beson- ders erfahrenen und speziell qualifizierten Personen aus dem Bereich der Opferhilfe durchgeführt. Gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Gestaltung: KMK-Grafik.de Kontakte Für weitere Informationen über Prozessbegleitung und die Möglichkeit der Nebenklage bei: LARA Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen* Telefon: 030-216 88 88 Adresse: Fuggerstraße 19, 10777 Berlin Internet: beratung@lara-berlin | www.lara-berlin.de Persönliche und telefonische Beratung: Montag - Freitag zwischen 9:00 - 18:00 Uhr Opferhilfe Berlin Telefon: 030-395 28 67 Adresse: Oldenburger Str. 38, 10551 Berlin Weißer Ring Opfer-Telefon: 11 60 06 Staatsanwaltschaft Berlin Telefon: 030-901 40 Adresse: Turmstraße 91, 10559 Berlin Polizei / LKA 13 Telefon: 030 - 4664 - 0 Adresse: Keithstraße 30, 10787 Berlin BIG-Hotline gegen häusliche Gewalt Telefon: 030 - 611 03 00 Herausgegeben von: Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN DE93 1002 0500 0032 6680 10 BIC BFSWDE33BER WIR UNTERSTUTZEN SIE VOR GERICHT

Ihr Recht als Verletzte in einem Strafverfahren LARA ... · Merkblatt Ihr Recht als Verletzte in einem Strafverfahren Ich habe eine Anzeige erstattet…und jetzt? Ich bin Opfer einer

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Merkblatt Ihr Recht als Verletzte in einem Strafverfahren

Ich habe eine Anzeige erstattet…und jetzt?

Ich bin Opfer einer Gewalttat geworden und bin unsicher, ob ich anzeigen soll.

Was muss ich rund um Anzeige und Strafver- fahren wissen?

Wer kann mich bei einem Prozess unterstützen?

Es macht mir Angst, im Gerichtsverfahren alles noch einmal erzählen zu müssen.

Damit müssen Sie nicht allein bleiben.

PsychosozialeProzessbegleitunghilft weiter !

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es für Opfer von Straftaten diese Möglichkeit der Unterstützung

Psychosoziale Prozessbegleitung wird nur von beson-ders erfahrenen und speziell quali� zierten Personen aus dem Bereich der Opferhilfe durchgeführt.

Gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, P� ege und Gleichstellung

Gestaltung:KMK-Gra� k.de

KontakteFür weitere Informationen über Prozessbegleitung und die Möglichkeit der Nebenklage bei:

LARA Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*Telefon: 030-216 88 88Adresse: Fuggerstraße 19, 10777 BerlinInternet: beratung@lara-berlin | www.lara-berlin.dePersönliche und telefonische Beratung:Montag - Freitag zwischen 9:00 - 18:00 Uhr

Opferhilfe Berlin Telefon: 030-395 28 67Adresse: Oldenburger Str. 38, 10551 Berlin

Weißer RingOpfer-Telefon: 11 60 06

Staatsanwaltschaft Berlin Telefon: 030-901 40Adresse: Turmstraße 91, 10559 Berlin

Polizei / LKA 13 Telefon: 030 - 4664 - 0Adresse: Keithstraße 30, 10787 Berlin

BIG-Hotline gegen häusliche Gewalt Telefon: 030 - 611 03 00

Herausgegeben von:

Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft,IBAN DE93 1002 0500 0032 6680 10 BIC BFSWDE33BER

WIR

UNTERSTUTZEN S

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Psychosoziale Prozessbegleitung hilft weiter!

Sinn und Zweck

Psychosoziale Prozessbegleitung

... ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung für Zeug*innen, die Gewalt erlebt haben oder durch die Straftat besonders belastet sind.

... umfasst die quali� zierte Betreuung, Informations- vermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden.

... kann in jedem Stadium des Strafverfahrens eingesetzt werden, also auch schon vor der Anzeigeerstattung und kann nach Beendigung des Strafverfahrens weitergeführt werden.

Die psychosoziale Prozessbegleiter*in

... führt mit den Opfern keine Gespräche über den Tathergang.

... ist im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verp� ichtet, muß jedoch ihren gesetzlichen Aussage- p� ichten – beispielsweise vor Gericht – nachkommen.

Unterstützung

Die psychosoziale Prozessbegleiter*in

... gibt Informationen rund um das Strafverfahren

... hilft bei der Stabilisierung und Entlastung

... klärt über die Aufgaben der unterschiedlichen Beteiligten am Strafverfahren auf

... hat das Recht, bei Vernehmungen des Opfers (auch bei der Polizei) dabei zu sein.

Psychosoziale Prozessbegleitung

... ersetzt nicht die Anwältin oder den Anwalt. Rechtsberatung und juristische Vertretung ist und bleibt die Aufgabe allein der Anwältinnen oder Anwälte.

... ist eine nicht-rechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für Opfer schwerer Straftaten.

... kann bei der Suche nach weitergehenden Hilfe- und Beratungsangeboten unterstützen. In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf kosten- freie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiter*in.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, Erwachsene Opfer mit besonderer Schutzbedürftigkeit, wenn sie ihre Interes-sen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind.

Wie erhalte ich psychosoziale Prozessbegleitung?Es muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung beiordnet.Dieser Antrag kann auch bei der Anzeigenerstattung gestellt werden.

Eine quali� zierte Prozessbegeleiter*in � nden Sie in den Beratungsstellen z. B. bei LARA oder über dieStaatsanwaltschaft.

Wer bezahlt für die psycho-soziale Prozessbegleitung?

Im Falle einer Beiordnung durch das Gericht ist die Pro-zessbegleitung für das Opfer kostenfrei. In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorliegen, kann sich jede*r Verletzte auch auf eigene Kosten eine psychosoziale Prozessbegleitung nehmen.