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Verantwortlicher: Kraker III.3.3-010-06 Version A 23.10.2014

im Rahmen der Nachqualifizierung zum BEd. gemäß § 65a HG 2005

Departement 8: Hochschulische Nachqualifizierung Mail: [email protected]

Baden, September 2014

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Verantwortlicher: Kraker III.3.3-010-06 Version A 23.10.2014

INHALTSVERZEICHNIS

1 ZIELSETZUNG DER BACHELORARBEIT ................................................ 3

2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN .................................................................... 3

2.1 Curriculum des Lehrgangs zur hochschulischen Nachqualifizierung ............................ 3

§2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten ........ 4 (3) Bachelorarbeit ...................................................................................................................... 4

§3 Bestellungsweise der mit der Durchführung von Prüfungen betrauten Personen .............. 5 (3) Bachelorarbeit ...................................................................................................................... 5 (4) Wiederholung der Bachelorarbeit ....................................................................................... 5

§4 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren .......................................................... 5 (3) Bachelorarbeit ...................................................................................................................... 5

§5 Beurteilungskriterien ........................................................................................... 6 (2) Beurteilungsstufen ............................................................................................................... 6 (3) Bachelorarbeit ...................................................................................................................... 6

2.2 Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich ........................... 8

Bachelorarbeit........................................................................................................ 8

3 GESTALTUNGSHINWEISE ................................................................ 9

3.1 Deckblatt ..................................................................................................... 9

3.2 Aufbau der Bachelorarbeit ............................................................................... 9

3.2.1 Von der Problemstellung zur Zusammenfassung .................................................. 9

3.2.2 Einführung in die Problemstellung (Problemaufriss/Einleitung) ............................. 10

3.2.3 Zusammenfassende Darstellung ..................................................................... 10

3.2.4 Anhang ...................................................................................................... 11

3.2.5 Geschlechtergerechtes Formulieren ................................................................ 11

3.3 Ergänzungen ............................................................................................... 12

3.3.1 Kurzzusammenfassung.................................................................................. 12

3.3.2 Vorwort ..................................................................................................... 12

3.3.3 Literaturverzeichnis ...................................................................................... 13

3.3.4 Lebenslauf.................................................................................................. 13

4 LITERATUREMPFEHLUNGEN .......................................................... 14

5 LITERATURVERZEICHNIS ............................................................... 16

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1 ZIELSETZUNG DER BACHELORARBEIT

Die Bachelorarbeit dient vorrangig dem Nachweis Ihrer ausbildungsspezifischen Kompe-tenzen. Sie sollen Ihre Fähigkeit, eine beruflich relevante Fragestellung eigenständig und nach wissenschaftlichen Kriterien zu bearbeiten, dokumentieren. In der Bachelorarbeit müssen daher wissenschaftliche Erkenntnisse im Kontext eigener Fragestellungen (For-schungsfragen) verarbeitet werden. Unter Berücksichtigung der formalen Anforderungen sind die Ergebnisse in Bezug auf Ihre eigene berufliche Ausbildung kritisch zu reflektieren.

Empirisch angelegte Arbeiten können (1) als eigene, neue Studie, (2) als Sekundäranalyse bereits vorliegender Daten oder (3) als Replikationsstudie1 angelegt werden.

Gleichzeitig sollen Sie den Nachweis der elementaren Kenntnisse wissenschaftlicher Methoden liefern. Insbesondere geht es in der Bachelorarbeit um das Bearbeiten von Ent-deckungs-, Begründungs-, Erklärungs- und Verwertungszusammenhängen sowie um Me-thoden der Textverdichtung (Analysieren, Systematisieren, Paraphrasieren, Interpre-tieren). Dazu ist von Ihnen unter Rücksprache mit den betreuenden Lehrenden selbst-ständig ein Themengebiet zu wählen und in einem befristeten Zeitraum die Problem-lösung zu bearbeiten. Ihre Bachelorarbeit müssen Sie im Rahmen einer Defensio prä-sentieren und verteidigen2.

2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Eine Bachelorarbeit basiert stets auf gesetzlichen Grundlagen, daher werden an dieser Stelle die entsprechenden Textauszüge aus dem Curriculum des Lehrgangs zur hochschulischen Nachqualifizierung und der derzeit gültigen Prüfungsordnung angegeben.

2.1 Curriculum des Lehrgangs zur hochschulischen Nachqualifizierung

Der folgende Text wurde dem Curriculum des Lehrgangs zur hochschulischen Nachqualifizierung entnommen.

1 Wiederholungsuntersuchung zur Überprüfung der Ergebnisse vorheriger Studien (replication study)

2 Vgl. Samac et al., 2009, S. 17f.

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§2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten

1. Jeder/Jede Studierende hat eine schriftliche Bachelorarbeit von mindestens 15.000 Wörtern Länge als eigenständige Arbeit nach wissenschaftlichen Grundsätzen und mit schulpraktischen und/oder berufsfeldbezogenen Aspekten mit Hilfe eines geeigneten Textverarbeitungssystems zu verfassen. Sie soll einerseits die Anwendung des erworbenen Wissens aufzeigen und andererseits die Forschungskompetenz bzw. Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten der Studierenden unter Beweis stellen.

(3) Bachelorarbeit

2. Folgende Formalia sind dabei jedenfalls einzuhalten:

a) Aufbau der Arbeit gemäß internationalen Standards, wie sie im Rahmen der Lehrveranstaltungen zum Wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt werden

b) durchgehend einheitliche Zitierweise (in Absprache mit dem/der Betreuer/in)

c) Einhaltung der Formalia bzgl. Formatierung und Einreichung der Arbeit gemäß den Richtlinien der jeweiligen PH

d) Verwahrung eines Belegexemplars

3. Bachelorarbeiten sind Einzelarbeiten. Mehrere Bachelorarbeiten können zueinander in einem fachlichen Zusammenhang stehen, jedoch müssen die Bearbeitung und die Beurteilung fachlich in einem Zusammenhang stehender Bachelorarbeiten unabhängig voneinander erfolgen können.

4. Das Arbeitspensum für die Erstellung der Bachelorarbeit beträgt neun ECTS‐Credits.

5. Jeder Bachelorarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte, mit dem Abgabedatum versehene eidesstattliche Erklärung der oder des Studierenden anzuschließen:

„Ich erkläre eidesstattlich, dass ich die eingereichte Bachelorarbeit selbstständig angefertigt und die mit ihr unmittelbar verbundenen Tätigkeiten selbst erbracht habe. Ich erkläre weiters, dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle aus gedruckten, ungedruckten Werken oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen Formulierungen und Konzepte sind gemäß den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten zitiert und durch genaue Quellenangaben gekennzeichnet. Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird.“

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§3 Bestellungsweise der mit der Durchführung von Prüfungen betrauten Personen

(3) Bachelorarbeit

Das Thema der Bachelorarbeit ist mit einem /einer Lehrenden mit fachlicher und wissenschaftlicher Qualifikation zu vereinbaren.

Die Beurteilung der Bachelorarbeit hat durch wissenschaftlich ausgebildetes und fachlich qualifiziertes Lehrpersonal zu erfolgen.

Die Themenvereinbarung ist von der zuständigen Institutsleitung/ Departmentsleitung zu genehmigen. Diese bestellt den Betreuer / die Betreuerin und eine zweite fachlich qualifizierte Lehrkraft zu Mitgliedern der Prüfungskommission.

Jedes Mitglied der Prüfungskommission erstellt ein schriftliches Gutachten über die Bachelorarbeit. Die beiden Mitglieder der Prüfungskommission entscheiden auf Grundlage dieser Gutachten einstimmig über die Beurteilung der Bachelorarbeit.

Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Prüfungskommission, die aus den beiden Beurteilern / Beurteilerinnen und einem / einer von der zuständigen Institutsleitung/Departmentsleitung bestellten Vorsitzenden zusammengesetzt ist.

Die erweiterte Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig.

(4) Wiederholung der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann vier Mal zur Approbation vorgelegt werden. Die überarbeitete Fassung kann frühestens 2 Monate nach Bekanntgabe der negativen Gesamtbeurteilung neuerlich eingereicht werden. Die vierte Beurteilung hat durch eine Prüfungskommission zu erfolgen, die aus den beiden Beurteilern / Beurteilerinnen und einem / einer von der zuständigen Institutsleitung/Departmentsleitung bestellten Vorsitzenden zusammengesetzt ist. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, Stimmenthaltung ist unzulässig.

Ein einmaliger Themenwechsel ist zulässig, führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der zulässigen Anzahl an Prüfungswiederholungen.

§4 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren

(3) Bachelorarbeit

Voraussetzung für die Vereinbarung des Themas für die Bachelorarbeit ist die Zulassung zum Lehrgang.

Die Vereinbarung des Themas hat spätestens 3 Monate vor Abgabe der Bachelorarbeit zu erfolgen.

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Die Bachelorarbeit ist entsprechend der Terminfestlegungen der jeweiligen PH durch den/die Studierende zur Beurteilung einzureichen

§5 Beurteilungskriterien

(2) Beurteilungsstufen

1. Der positive Erfolg von Prüfungen ist mit “Sehr gut“ (1), „Gut“ (2), „Befriedigend“ (3) oder „Genügend“ (4), zu beurteilen, der negative Erfolg ist mit „Nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig.

a) Mit „Sehr gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung der Inhalte sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit bzw. die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen.

b) Mit „Gut“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung der Inhalte sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit bzw. bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen.

c) Mit „Befriedigend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung der Inhalte sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllen. Dabei können Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen werden.

d) Mit „Genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung der Inhalte sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllen.

e) Mit „Nicht genügend“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ erfüllen.

(3) Bachelorarbeit

Bachelorarbeiten sind nach der fünfstufigen Notenskala zu beurteilen. Neben den unter Abs. (2) Ziffer 1 geregelten Leistungszuordnungen gelten folgende Beurteilungskriterien für die Bachelorarbeit:

Die Bachelorarbeit muss den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit entsprechen. Damit verbunden sind

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a) die Eigenständigkeit im Verfassen

b) das konsequente Verfolgen der Forschungsfragen und das explizite Herausarbeiten der Problemfelder

c) die Verwendung von auf die Forschungsfragen bezogener, dem aktuellen Forschungsstand entsprechender Literatur

d) die Verwendung von problemadäquaten und transparent dargelegten Methoden

e) ein klarer Berufsfeldbezug.

Darüber hinaus sind die „Richtlinien für das Verfassen der Bachelorarbeit“ der jeweiligen PH verbindlich (siehe den folgenden Abschnitt).

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2.2 Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich

Die folgenden für die Nachqualifizierung relevanten Auszüge wurde der Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich entnommen.

Bachelorarbeit

„§ 4 (1) Jede/r Studierende hat eine studienfachbereichsübergreifende schriftliche Bachelorarbeit von mindestens 15.000 Wörtern Textumfang als eigenständige Arbeit mit wissenschaftlichen Methoden und berufsfeldbezogenen Aspekten zu verfassen. Damit stellen die Studierenden ihre Forschungskompetenz und die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis. Die Arbeit dient vorrangig dem Nachweis der ausbildungsspezifischen Kompetenzen und geht über den rein wissenschaftlichen Bezug hinaus. Sie ist mit einem geeigneten Textverarbeitungssystem zu erstellen. (2) Folgende Formalia sind dabei einzuhalten:

Format DIN A4

übliche Schriftart; Schriftgröße 12

Zeilenabstand 1,5, Blocksatz

linker Seitenrand: 3 cm; oberer, unterer und rechter Seitenrand: 2,5 cm

Aufbau der Arbeit gemäß internationaler Standards, wie sie im Rahmen der Lehr-

veranstaltungen zum Wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt werden

durchgehend einheitliche Zitierweise in Absprache mit dem/der Betreuer/in

Ein Belegexemplar ist zu verwahren.

(4) Bachelorarbeiten sind Einzelarbeiten. Mehrere Bachelorarbeiten können zueinander in einem fachlichen Zusammenhang stehen, jedoch müssen die Bearbeitung und die Beurteilung fachlich in einem Zusammenhang stehender Bachelorarbeiten unabhängig voneinander erfolgen können. (7) Nach Annahme durch eine Betreuerin/einen Betreuer verfasst die/der Studierende ein ausführliches Exposé (3 bis 4 A4 Seiten). Das Exposé enthält folgende Aspekte:

Vorläufiger Arbeitstitel

Darlegung der Problemstellung bzw. der Forschungsfrage/n

Erläuterung der Zielsetzung, pädagogische/berufsfeldbezogene Relevanz

Beschreibung der geplanten Vorgehensweise/Methodik

Überblick über geplanten Aufbau/Kapitelstruktur der Arbeit

vorläufiger Zeitplan für die Abfassung der Bachelorarbeit

vorläufiges Literaturverzeichnis

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3 GESTALTUNGSHINWEISE

Die im Folgenden angeführten Richtlinien sollten grundsätzlich eingehalten werden.

3.1 Deckblatt

Am Deckblatt muss angeführt werden:

Titel der Bachelorarbeit

eventuell Untertitel

BACHELORARBEIT

aus [Studienfächer oder Studienfachbereiche]

zur Erlangung des akademischen Grades

Bachelor of Education (BEd)

an der

Pädagogischen Hochschule für NÖ

vorgelegt von

Vorname Familienname

Matr.Nr.: [1234]

BA-Studiengang: Lehramt zur/zum Volksschullehrerin/Volksschullehrer bzw. Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer bzw. Neuen/Neuer Mittelschullehrerin/Mittelschullehrer

Themensteller/in: [Akadem. Grad Vorname Familienname]

Baden, Monat [der Abgabe] 20xy

3.2 Aufbau der Bachelorarbeit

3.2.1 Von der Problemstellung zur Zusammenfassung

Reihenfolge

Deckblatt (siehe Vorlage),

Kurzzusammenfassung/Abstract (ca. ½ Seite, ev. auch engl.),

ev. Vorwort,

Inhalt(sverzeichnis),

ev. Abbildungs- und/oder Tabellenverzeichnis,

Einleitung/Problemaufriss

Hauptteil: Kapitel Yx – yx,

Zusammenfassung

Literatur(verzeichnis),

Anhang,

eigenhändig unterfertigte Erklärung (s. Kap. 3.2),

ev. Lebenslauf,

Datenträger (CD)

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3.2.2 Einführung in die Problemstellung (Problemaufriss/Einleitung)

Die Einführung in die Problemstellung der auch der Problemaufriss entspricht der Einleitung Ihrer Arbeit und stellt immer das erste Kapitel Ihrer Ausführungen dar. In diesem Kapitel sollten Sie das Problemfeld Ihrer Arbeit vorstellen. Nach Karmasin und Ribing umfasst dieses Kapitel zumindest drei wesentliche Aspekte:

1. Relevanz des Themas: Warum ist das Thema überhaupt wichtig?

2. Forschungsfrage(n): Welche Frage(n) will ich in der Bachelorarbeit überhaupt beantworten?

3. Vorgangsweise: Wie werde ich beim Beantworten der Forschungsfrage(n) vorgehen?

Die Einführung in die Problemstellung enthält also eine Begründung der Themenwahl, Ihre Motive und die Ausgangslage Daneben erläutern Sie Ihre Forschungsfrage(n) und Ihr erkenntnisleitendes Interesse – was Sie an dem Thema konkret interessiert und woran Sie sich sachlich (allg. theoretischer Hintergrund, Forschungslage, Anregungen zu Ihrer Forschungsfrage …) und welche Ziele Sie in Ihrer Arbeit verfolgen. Außerdem erläutern Sie die Vorgangsweise zur Zielerreichung, also die Offenlegung der verwendeten Methode und das Vorgehen, den Aufbau Ihrer Bachelorarbeit. Die Einleitung dient während Ihrer Arbeit immer wieder als Anhaltspunkt für Ihr Vorgehen, ob Sie auch auf dem geplanten Weg sind. Daher ist diese Einführung als Erstes zu verfassen und erst nach Fertigstellung erhält sie dann auch in der Reinschrift die Endfassung. Sollte sich während der Arbeit Wesentliches in Ihrem Arbeitsablauf verändern, was auch bis zur Änderung der Forschungsfrage führen kann, dann ist dies entweder in der Einleitung zu korrigieren oder im Hauptteil umzuschreiben. Dies sollte aber mit der betreuenden Lehrperson abgeklärt werden.

3.2.3 Zusammenfassende Darstellung

Die Zusammenfassung als abschließendes Kapitel des Hauptteils Ihrer Arbeit (zwei bis drei Seiten) kann auch aus mehreren Unterkapiteln bestehen und stellt

1. die wesentlichen Aussagen Ihrer Bachelorarbeit,

2. die Ergebnisse als Beantwortung der Forschungsfrage(n) – aufgrund Ihrer Recherchen (Literaturarbeit), Analysen und/oder Untersuchung (empirische Arbeit) – dar

3. und zeigt, welche Schlüsse, Konsequenzen Sie allgemein ziehen können, welche Fragen offen bleiben und weiterer Betrachtung bedürfen.

4. Außerdem sollte eine angemessene Methodenkritik nicht unterbleiben.

Somit ist der Bogen von der in der Einleitung aufgeworfenen Fragestellungen bis zur nunmehrigen Gesamteinschätzung der Thematik gespannt.

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Wenn man Ihren Problemaufriss (Einleitung) und die Zusammenfassung liest, sollte man über Wesentliches Ihrer Arbeit informiert sein, also welche Fragen Sie warum und wie beantwortet haben und zu welchen Ergebnissen dies geführt hat.

3.2.4 Anhang

In den Anhang kommen üblicherweise Darstellungen, die im Text nicht untergebracht werden können, weil sie dort eher stören, sehr viel Platz wegnehmen und deren Inte-gration im Text daher unpassend wäre. Beispielsweise kommen Materialien wie Frage-bögen, Beobachtungsbögen, Interviewleitfäden, Arbeitsblätter als Vorlagen in den An-hang, ebenso Dokumente, Bildmaterialien, Protokolle etc. Ob jene Internetseiten, aus denen Sie zitiert haben, als Ausdruck im Anhang mit einzubinden sind, klären Sie am bes-ten mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.

Zu beachten ist jedenfalls, dass der Anhang durchnummeriert und jeder Teil mit einer passenden Überschrift versehen wird. Im Textteil ist an der passenden Stelle auf die Ma-terialien im Anhang zu verweisen (mit Ausnahme der zitierten Internetseiten). Sollte die Darstellung einer zitierpflichtigen Quelle entstammen (z.B. fotokopiert, gescannt etc.), dann müssen Sie unbedingt die verwendete Quelle angeben; diese scheint auch im Lite-raturverzeichnis als Vollbeleg auf. Der Anhang wird mit allen Überschriften in das Inhalts-verzeichnis aufgenommen.3

3.2.5 Geschlechtergerechtes Formulieren

Seit Beginn des Studienjahres 2009/2010 werden alle Texte der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich in neuer Form gendergerecht formuliert.4

Minimalisiertes Regel-Konvolut5:

Alle Texte werden in gendergerechter Sprache verfasst.

Das Binnen-I wird durch die Splitting-Form mit Schrägstrichen ersetzt (z.B. Schüle-r/innen, Lehrer/innen).

Bei zusammengesetzten Nomen wird der erste Begriff nicht „gegendert“ (z.B. Lehrerfortbildung).

Wenn möglich, sind Varianten der geschlechtsneutralen nominalisierten Adjektive oder Verben (z.B. Studierende, Lehrende) zu bevorzugen.

Zu beachten: Wird der Schrägstrich weggelassen, muss sich ein grammatikalisch korrektes Wort ergeben.

Pro Wort nur ein Schrägstrich.

Korrekt: Zuständigkeitsbereich der Lehrer/innen

3 Vgl. Samac et al., 2009, S. 65f.

4 Vgl. Rauscher, Erwin, PH NÖ: Montagsmail vom 15. 6. 2009

5 erstellt von Glantschnig, Günter, PH NÖ

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o Nicht korrekt: Zuständigkeitsbereich der Kolleg/innen (richtig: Zuständigkeits-bereich der Kolleginnen/Kollegen)

Weitere Beispiele: o ein/e Student/in o der/die Vertragsassistent/in (nicht: die/der Vertragsassistent/in) o eine zusätzliche Teilnehmerin/ein zusätzlicher Teilnehmer (nicht: ein/e zusätzli-

che/r Teilnehmer/in) o Ebenfalls nicht möglich: der/s Schülerin/s für der Schülerin/des Schülers

3.3 Ergänzungen

Nicht alle hier angeführten Ergänzungen sind verpflichtend vorgeschrieben (z.B. das Vor-wort oder der Lebenslauf).

3.3.1 Kurzzusammenfassung

Die Kurzzusammenfassung, das zweite Blatt der Bachelorarbeit, informiert die Leserin bzw. den Leser Ihrer Bachelorarbeit mit einigen wenigen Worten über deren Inhalt, An-liegen und vor allem über ausgewählte Ergebnisse. Schreiben Sie nicht nur, was sie ge-macht haben, sondern zu welchen Ergebnissen Sie gekommen sind, was nun der Wissens-zuwachs ist, welche Erkenntnisse gewonnen wurden. In der Kurzzusammenfassung soll-ten Sie aber nicht ins Detail gehen. Sie sollte maximal eine halbe Seite (ca. fünfzehn Zeilen) umfassen und sollte sich wie ein interessanter Klappentext eines Buches lesen. Übersetzen Sie diese weiters auf der gleichen Seite in gut lesbares Englisch, was inter-nationalen Gepflogenheiten entspricht, u.a. werden (wissenschaftliche) Arbeiten mittels einer englischen Kurzzusammenfassung (Abstract, Summary) in internationale Daten-banken übernommen. Eine erste Online-Übersetzungshilfe finden Sie z.B. unter: http://www.promt.de/.

3.3.2 Vorwort

Das Vorwort, das nicht bei allen Betreuerinnen bzw. Betreuern ein verpflichtender Bau-stein ist, leitet Ihre Bachelorarbeit ein und spiegelt Ihren persönlichen Bezug zum ge-wählten Thema wider. Das Vorwort entspricht einem Kurzaufsatz und braucht in Ihrer Ba-chelorarbeit die Länge einer Seite nicht zu überschreiten. Das Vorwort beinhaltet meist auch einen kurzen Dank an Personen und Stellen, die Sie beispielsweise durch (1) beson-dere Literaturhinweise, (2) wertvolle Anregungen, (3) Hilfe bei der Arbeit am PC, (4) das Korrekturlesen etc. besonders unterstützt haben. Möglich sind auch Hinweise, von wem die Anregung zum Thema ausgegangen ist. Eine Danksagung an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer der Bachelorarbeit ist nicht unbedingt notwendig, da es sich in diesem Fall um eine professionelle Aufgabe handelt, die eine Selbstverständlichkeit darstellt und für die nicht gedankt werden muss6.

Der Schreibstil kann persönlich gehalten sein. Das Vorwort schließt mit der Ortsangabe (Studienort), dem Datum und Ihrem Namen.

6 Vgl. Theisen, 1993, S. 174; Eco, 2003, S. 228

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3.3.3 Literaturverzeichnis

Generell werden – angelehnt an den APA Style7 – in das Literaturverzeichnis nur die Quel-len aufgenommen, die auch im Text zitiert werden8. Das Literaturverzeichnis enthält daher alle in der Bachelorarbeit verwendeten Publikationen, also Monografien, Bücher, Aufsätze in Sammelbänden, Beiträge in Büchern, Lehrbüchern, Fachzeitschriften, Lexika oder Handbüchern, Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen, außerdem publizierte Konferenzberichte, Kongressberichte, Papers von Institutionen, Festschriften, Gesetze und Verordnungen, seriöse Zeitungen, vertrauenswürdige Internetquellen und dergleichen.

Die Angabe der Quellen im Literaturverzeichnis hat den Sinn, dass sich interessierte Per-sonen diese Quellen besorgen können. Daher hat sich eine gewisse Systematik der Quel-lenangabe in der Scientific Community eingebürgert. Grundsätzlich wird Literatur durch Angabe der Autorennamen, des Titels, des Verlagsortes und des Erscheinungsjahres auf-gelistet. In letzter Zeit sieht man auch schon immer öfter, dass der Verlagsname ebenfalls angegeben wird (dies sehen sowohl der APA Style als auch der Harvard Style vor9).

Die Quellenangaben im Literaturverzeichnis werden in alphabetischer Reihenfolge ange-legt (Familienname der Autorinnen/Autoren bzw. Quellen), innerhalb der gleichen Autorennamen in chronologischer Reihenfolge aufsteigend. Es wird nicht blockweise zwischen Büchern, Zeitschriften und Internetquellen getrennt. Wird aus Diplomarbeiten, Dissertationen oder Habilitationen zitiert, die nicht publiziert wurden, ist dies anzugeben, ebenso wie auch der Universitätsname und das Institut.

Zu den Quellen werden aber auch mündliche Auskünfte von Expertinnen bzw. Experten, Argumentationen, Auszüge und Darstellungen aus Protokollen und dergleichen gerechnet, wobei deren Verwendung immer auch eine rechtliche Dimension (z.B. Verschwiegenheitspflicht) einschließt. Beachten Sie dies in Ihrem Interesse.

Die genauen Regeln für das Zitieren erfahren Sie in den entsprechenden Lehrveranstal-tungen zum wissenschaftlichen Arbeiten bzw. von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer. Beachten Sie: Es gibt keine PH-einheitlichen Richtlinien.

3.3.4 Lebenslauf

Es besteht bei umfangreicheren Arbeiten die Möglichkeit, als letzte Seite auch einen Le-benslauf der Verfasserin bzw. des Verfassers miteinzubinden. Der Lebenslauf gibt in Ta-bellenform (nicht in Aufsatzform) Rückschlüsse auf Sie, sollte aber kurz und prägnant ge-halten werden.

Wichtige Daten des Lebenslaufes sind (1) Vor- und Zuname, (2) Geburtsdatum, (3) Bil-dungsgang (führen Sie auch Lehre, berufliche Tätigkeiten, absolvierte Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen sowie besondere fachliche Kenntnisse an). Nicht anzuführen sind Glaubensbekenntnis, Name der Eltern, Familienstand, Geschwister, Hobbys etc.

7 American Psychological Association, 6th Ed. 2009

8 Vgl. Rossig & Prätsch, 2006, S. 118

9 Vgl. Rossig & Prätsch, 2006, S. 118 f.

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4 LITERATUREMPFEHLUNGEN

SAMAC, Klaus, PRENNER, Monika, SCHWETZ, Herbert (2009): Die Bachelorarbeit an Universität und Fachhochschule. Wien: UTB

ALTRICHTER, Herbert, POSCH, Peter (1998): Lehrer erforschen ihren Unterricht. Eine Einführung in die Methoden der Aktionsforschung (3. Auflage). Bad Heilbronn: Julius Klinkhardt

ATTESLANDER, Peter (2000): Methoden der empirischen Sozialforschung (9. Auflage). Berlin, New York: de Gruyter

BORTZ, Jürgen, DÖRING, Nicola (2002): Forschungsmethoden und Evaluation (3. Auflage). Heidelberg: Springer

COHEN, Louis, MANION, Lawrence, MORRISON, Keith (2001): Research Methods in Education (5. Auflage). London, New York: RoutledgeFalmer

ECO, Umberto (1998): Wie man eine wissenschaftliche Arbeit schreibt (7. Auflage). Heidelberg: C.F. Müller

FLICK, Uwe (2005): Qualitative Sozialforschung. Eine Einführung (3. Auflage). Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag

FLICK, Uwe, VON KARDORFF, Ernst, STEINKE, Ines (Hg.) (2005): Qualitative Sozialforschung. Ein Handbuch (5. Auflage). Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Taschenbuch Verlag

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