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Judikatur zur Haftung für Dachlawinen bei Beauftragung eines Winterdienstunternehmens
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Judikatur zur Haftung für Dachlawinen bei Beauftragung eines
Winterdienstunternehmens
Der OGH (1 Ob 205/11w) hat neulich ausgesprochen, dass ein Liegenschaftseigentümer zu Warn- und
Absicherungsmaßnahmen gegen Dachlawinen dann nicht verpflichtet ist, wenn er ein Winterdienstunternehmen zur Entfernung von Schneewechten von Dächern „bei Notwendigkeit“
beauftragt hat.