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EBNER STOLZ - WIR STELLEN UNS VOR Universität Siegen 6. November 2017

EBNER STOLZ - WIR STELLEN UNS VOR - wiwi.uni … · › Lohn- und Gehaltsbuchhaltung › Arbeitsrecht › Erbrecht › Gesellschaftsrecht › Immobilienrecht › Kapitalmarktrecht

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EBNER STOLZ - WIR STELLEN UNS VORUniversität Siegen

6. November 2017

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IHRE REFERENTIN

DR. ANKE SCHMALENBACH

Wirtschaftsprüferin – Steuerberaterin– Partnerin

[email protected]

Tel. +49 271 66056-34Mobil +49 152 22540104

Tätigkeitsschwerpunkte

› Prüfung und Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen nachHGB sowie Sonderprüfungen

› Interdisziplinäre Beratung von mittelständischen, internationaltätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen

› Prüfung und Beratung im Bereich der (rechnungslegungsrelevanten)Prozessorganisation

Branchenexpertise

› Maschinen- und Anlagenbau

› Metallverarbeitung

› Druck- und Verlagswesen

› Dienstleistungen

› Informationstechnologie

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KARRIERE GEHT AUCH OHNE HAIFISCHBECKEN.

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VIER DISZIPLINEN, EIN ZIEL.DEN MANDANTEN VORANBRINGEN.

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WIR LEBEN DEN MULTIDISZIPLINÄREN ANSATZ

STEUERBERATUNG

RECHTSBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

› Jahres- und Konzernabschlussprüfung› Internationale Rechnungslegung› Sonderprüfungen und sonstige Bestätigungsleistungen› Externe Qualitätskontrolle› Corporate Finance› Unternehmensbewertung› IT-Prüfung und IT-Beratung› Interne Revision› Risiko- und Compliance Management› Restrukturierung

› Steuerdeklaration› laufende Steuerberatung

› Gestaltungsberatung› Nachfolgeplanung

› Internationales Steuerrecht› Vermögende Privatpersonen

› Steuerstreit- und Steuerstrafrecht› Jahresabschlusserstellung und

Finanzbuchhaltung› Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

› Arbeitsrecht› Erbrecht› Gesellschaftsrecht› Immobilienrecht› Kapitalmarktrecht› Corporate Finance› Sanierung und Insolvenz› Steuerstrafrecht› Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

› Corporate Development› Corporate Finance

› Performance Management› Controlling und Unternehmenssteuerung

› Restrukturierung

WIRTSCHAFTS-PRÜFUNG

RECHTS-BERATUNG

STEUER-BERATUNG

UNTERNEHMENS-BERATUNG

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WIR LEBEN DEN MULTIDISZIPLINÄREN ANSATZ

STEUERBERATUNG

RECHTSBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

› Jahres- und Konzernabschlussprüfung› Internationale Rechnungslegung› Sonderprüfungen und sonstige Bestätigungsleistungen› Externe Qualitätskontrolle› Corporate Finance› Unternehmensbewertung› IT-Prüfung und IT-Beratung› Interne Revision› Risiko- und Compliance Management› Restrukturierung

› Steuerdeklaration› laufende Steuerberatung

› Gestaltungsberatung› Nachfolgeplanung

› Internationales Steuerrecht› Vermögende Privatpersonen

› Steuerstreit- und Steuerstrafrecht› Jahresabschlusserstellung und

Finanzbuchhaltung› Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

› Arbeitsrecht› Erbrecht› Gesellschaftsrecht› Immobilienrecht› Kapitalmarktrecht› Corporate Finance› Sanierung und Insolvenz› Steuerstrafrecht› Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

› Corporate Development› Corporate Finance

› Performance Management› Controlling und Unternehmenssteuerung

› Restrukturierung

WIRTSCHAFTS-PRÜFUNG

RECHTS-BERATUNG

STEUER-BERATUNG

UNTERNEHMENS-BERATUNG

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WIR LEBEN DEN MULTIDISZIPLINÄREN ANSATZ

STEUERBERATUNG

RECHTSBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

› Jahres- und Konzernabschlussprüfung› Internationale Rechnungslegung› Sonderprüfungen und sonstige Bestätigungsleistungen› Externe Qualitätskontrolle› Corporate Finance› Unternehmensbewertung› IT-Prüfung und IT-Beratung› Interne Revision› Risiko- und Compliance Management› Restrukturierung

› Steuerdeklaration› laufende Steuerberatung

› Gestaltungsberatung› Nachfolgeplanung

› Internationales Steuerrecht› Vermögende Privatpersonen

› Steuerstreit- und Steuerstrafrecht› Jahresabschlusserstellung und

Finanzbuchhaltung› Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

› Arbeitsrecht› Erbrecht› Gesellschaftsrecht› Immobilienrecht› Kapitalmarktrecht› Corporate Finance› Sanierung und Insolvenz› Steuerstrafrecht› Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

› Corporate Development› Corporate Finance

› Performance Management› Controlling und Unternehmenssteuerung

› Restrukturierung

WIRTSCHAFTS-PRÜFUNG

RECHTS-BERATUNG

STEUER-BERATUNG

UNTERNEHMENS-BERATUNG

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WIR LEBEN DEN MULTIDISZIPLINÄREN ANSATZ

STEUERBERATUNG

RECHTSBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG

› Jahres- und Konzernabschlussprüfung› Internationale Rechnungslegung› Sonderprüfungen und sonstige Bestätigungsleistungen› Externe Qualitätskontrolle› Corporate Finance› Unternehmensbewertung› IT-Prüfung und IT-Beratung› Interne Revision› Risiko- und Compliance Management› Restrukturierung

› Steuerdeklaration› laufende Steuerberatung

› Gestaltungsberatung› Nachfolgeplanung

› Internationales Steuerrecht› Vermögende Privatpersonen

› Steuerstreit- und Steuerstrafrecht› Jahresabschlusserstellung und

Finanzbuchhaltung› Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

› Arbeitsrecht› Erbrecht› Gesellschaftsrecht› Immobilienrecht› Kapitalmarktrecht› Corporate Finance› Sanierung und Insolvenz› Steuerstrafrecht› Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

› Corporate Development› Corporate Finance

› Performance Management› Controlling und Unternehmenssteuerung

› Restrukturierung

WIRTSCHAFTS-PRÜFUNG

RECHTS-BERATUNG

STEUER-BERATUNG

UNTERNEHMENS-BERATUNG

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Rund 1.300 Mitarbeiter an15 Standorten deutschlandweit

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LOKALE NÄHE - BUNDESWEIT 15 STANDORTE

Hamburg

HannoverBerlin

München

Stuttgart

Reutlingen

Frankfurt

SolingenKöln

Düsseldorf

BonnSiegen

Bremen

Leipzig

Karlsruhe

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Umsatz EUR 181 Mio. in 2016

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Quelle: Lünendonk®-Liste 2017 „Führende Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-Gesellschaften in Deutschland 2016“www.luenendonk.de; Stand 21. Juli 2017

TOP TEN-LISTE FÜHRENDER WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UNDSTEUERBERATUNGSGESELLSCHAFTEN IN DEUTSCHLAND

UNTERNEHMEN

2016 2015 2016 2015 Veränd. 2016 2015 Veränd. 2016 Rang

1 1 PwC 1.898,0 1.636,0 16,0% 10.364 9.804 5,7% 228 2

2 3 KPMG 1.600,0 1.506,0 6,2% 10.464 9.800 6,8% 309 1

3 2 Ernst & Young 1.573,0 1.531,0 2,7% 9.437 8.854 6,6% 153 3

4 4 Deloitte 963,4 789,6 22,0% 5.731 5.098 12,4% 45 4

5 5 BDO 214,9 212,2 1,3% 1.690 1.694 -0,2% 24 6

6 6 Rödl & Partner 201,9 183,2 10,2% 1.810 1.667 8,6% 3 10

7 7 Ebner Stolz 180,7 167,8 7,7% 1.178 1.080 9,1% 26 5

8 8 Baker Tilly Roelfs 139,8 137,5 1,7% 1.030 1.025 0,5% 17 7

9 9 Roever Broenner Susat Mazars 124,4 114,0 9,1% 1.163 993 17,1% 8 9

10 10 Warth & Klein Grant Thornton 87,8 85,9 2,2% 749 692 8,2% 10 8

MITARBEITERZAHL INDEUTSCHLAND

RANG NACHUMSATZ

UMSATZ IN MIO. EURO ANZAHL MANDATENACH § 319a HGB

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NEXIA WELTWEIT

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JETZT LIEGT DER BALL BEI IHNEN.

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NETWORKING

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Digitalisierung in der Wirtschaftsprüfung undSteuerberatung

6. November 2017

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Agenda

ƒ Digitalisierung – Was heißt das eigentlich?

ƒ Warum interessiert sich der Wirtschaftsprüfer/Steuerberater für Digitalisierung?

ƒ Ein Beispiel aus der Praxis - Elektronischer Rechnungsaustausch und-verarbeitung

ƒ Was erwartet den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater in der Zukunft?

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„Digitalisierung“ – was heißt das eigentlich?

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Wie Technologie verändert

2000er 2010er

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Ursprung und Fortentwicklung

Internet of Things KünstlicheIntelligenz

Cloud ComputingBig Data

3D-Druck

Industrie 4.0

Definition (ursprünglich): Überführung von analogen Größen in diskrete (abgestufte) Werte zu dem Zweck, sieelektronisch zu speichern oder zu verarbeiten

Augmented Reality

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„Digital Disruption Has Already Happened“(nach Sandy Carter, IBM)

Die größte Taxifirma der Welt besitzt keine Taxen (Uber)

Der größte Anbieter von Übernachtungen besitzt keine Immobilien (Airbnb)

Die größten Telefonfirmen besitzen keine Netze (Skype, WeChat)

Der wertvollste Einzelhändler besitzt keine Vorräte (Alibaba)

Die größte Medienfirma produziert keine Inhalte (Facebook)

Die schnellstwachsenden Banken haben kein Geld (SocietyOne)

Das größte Kinounternehmen besitzt keine Kinos (Netflix)

Die größten Softwareverkäufer schreiben die Software nicht selbst (Apple, Google)

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ƒ Internet ist immer und überall –

Digitalisierung des Handels (Digital

Commerce)

ƒ Smartphone-Intensivnutzer beschleunigen

das Online- & Mobile-Wachstum enorm

(2007: iPhone; 2010: iPad )

ƒ Grenze zwischen Online und Offline

verschwindet

ƒ Konsument denkt nicht in Einkaufskanälen

und verlangt nach einem unterbrechungs-

freien Einkaufserlebnis in all seinen

Facetten; Kunde kauft nicht mehr über

einen Kanal, sondern parallel (Omni-

Channel)

Digitalisierung am Beispiel „Handel im Wandel"

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Stationärer Einkaufsprozess der nahen Zukunft

ƒ Besuch im „Showroom“

ƒ Bei Blickkontakt mit „Mustern“

Darstellung von Produktinformation

ƒ Bestätigung von Kaufvorgängen

via „Mobile Commerce“

ƒ Bezahlvorgang durch biometrische

Identifizierung („Payment by Face“)

ƒ „Erzeugung“ der Ware sofort via 3D-Drucker

oder sofortige Drohnenanlieferung vom

Verteilzentrum

ƒ Weit in der Zukunft?

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Warum interessiert sich derWirtschaftsprüfer/Steuerberater für Digitalisierung?

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Darüber wird gesprochen …

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„Baustellen“ der Digitalisierung aus Sicht des WP/StB

Auswirkungen aufKennzahlen,

Finanzberichterstattungetc.?

Auswirkungen auf denUnternehmenswert des

Mandanten?

Möglichkeit für neueDienstleistungen?

Digitalisierung betr.der eigenen

Dienstleistungen?

Auswirkungen auf dasGeschäftsmodell des

Mandanten?

Kanzleiorganisation undFortbildung?

rechtlicherRahmen?

IT-Risiken/Datensicher-

heit und-schutz?

Nutzungneuer

Techniken?

Rolle des WP undStB (in) der Zukunft?

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Typische Tätigkeit des WP – Abschlussprüfung

Die nachhaltigste und effektivste Methode, ein Unternehmen zugrunde zu richten, kann der Einsatzvon Informationstechnologie sein.

Die nachhaltigste, effektivste und sicherste Methode, ein Unternehmen zugrunde zu richten, ist dasIgnorieren eines technologischen Wandels (Schreibmaschinen, Briefpost, Videotheken ...).

Prüferweisheit

Neue Risiken durch Digitalisierung?

Kommt nach dem selbstfahrenden Auto die selbstprüfende Bilanz?

Abgabe eines hinreichend sicheren Prüfungsurteils betr. Bestätigung der Verlässlichkeit (inkl.Ordnungsmäßigkeit) der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen

sog. „Prüfungsrisiko“: wesentliche Fehler in Jahresabschluss / Lagebericht werden nicht erkannt

Ziel der Abschlussprüfung

Neue Arbeitsweisen durch Digitalisierung?

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Typische Tätigkeit des WP – Abschlussprüfung

Geschäftsmodell des Mandanten, immaterielle

Werte, höhere Unsicherheit, IT-Risiken …

Der risikoorientierte Prüfungsansatz

höhere Anforderungen an Prozesse/Internes

Kontrollsystem des Mandanten, fehleranfällige

automatische Kontrollen, …

Anpassungen der Prüfungshandlungen:

Automatisierung, Datenanalysen (Data Analytics,

Big Data) statt Belegprüfung,

Stichprobenumfänge (Vollprüfung?) …

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Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Es gibt noch viele Details zu klären, aber dieUmsetzung wird in sehr naher Zukunft erfolgen.

Umfeld des Steuerberaters – Die Finanzverwaltung wird digital

ElektronischeÜbermittlung von

BelegenE-Bilanz

Elster

GoBD

ElektronischeBetriebsprüfung

ElektronischeAbgabe von

Steuererklärungen

ElektronischeEinspruch- undKlageeinlegung

ElektronischerAustausch von

Schreiben

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AutomatisiertePrüfung von

Steuererklärungen ElektronischeBekanntgabe von

Bescheiden

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Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen am Beispiel SteuernB

IGD

ATA

ind

erSt

euer

! ƒ Steuer(prüfungs)vereinfachungsgesetzvom 1. Juli 2012

ƒ Förderung der E-Rechnung(Abgleich Ein- mit Ausgangs-rechnungen)

ƒ GoBD + E-Bilanz + E-Rechnung +

ƒ Zahlungsverkehrsdaten +(Geldwäschebekämpfungsgesetz)

ƒ Außenhandelsdaten +(Anti-Terror-Liste etc.)

ƒ CD-Ankauf +

ƒ Systematische Auswertung aller Daten

ƒ Big Data! = Vollständige steuerlicheTransparenz

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Neue Herausforderungen – Datenschutz und Datensicherheit

ƒ Grundgesetz Art. 10

ƒ AktG § 91 Abs. 2 und § 93 Abs. 2

ƒ HGB § 317 Abs. 4

ƒ StGB § 203

ƒ KonTraG

ƒ IT-Sicherheitsgesetz

ƒ IT-Sicherheitskatalog gemäߧ 11 Abs. 1a ENWG

ƒ EU-Datenschutzgrundverordnung (ab 25.05.2018)

ƒ IT-Sicherheitsverordnung(ITSVO) der EKD

ƒ Bundesdatenschutzgesetz(BDSG)

ƒ MaRisk AT 7.2

ƒ GoBD

ƒ …

Informationssicherheit(IT-Sicherheit, Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht)

IT bringt neue Risiken und damit neue rechtliche Regelungen.

⇓ Ergeben sich hieraus neue Beratungsfelder? – Ja!

⇓ Ergeben sich Auswirkungen auf die eigene Organisation?– Ja!

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Aktuelles im Markt … (Beispiele, keine Werbung!)

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Ein Beispiel aus der Praxis

Elektronischer Rechnungsaustausch und -verarbeitung

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Digitalisierung – Die Veränderung der Welt am Beispiel desRechnungswesens

offene Posten

Anlagen

Hauptbuch

Grundbuch Anwendung 1

Anwendung 2

Anwendung 3

Anwendung 4

1980erInsellösungen mit

Schnittstellen

1990erIntegration der

Prozesse in einemUnternehmen

2000erProzessintegration überUnternehmensgrenzen

2010erVernetzung und Cloud

Computing

Integrierte Software – vernetzte Unternehmen

⇓ Der elektronische Datenaustausch hat sich über die Jahrzehnte massiv vermehrt.

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Die elektronische Rechnung

ProzesseProzesse ƒ Zentralisierung/Konzentration bei gleichzeitiger Informationstransparenzƒ Einrichtung von elektronischen Workflowsƒ Verschlankung/Beschleunigung von Prozessen,

Senkung der Prozesskostenƒ Elektronische/automatische Rechnungskontrolleƒ Fehlerreduktion (z. B. durch Automatisierung)ƒ Moderne Medien/Systeme integrierbar

KundeKunde ƒ Schneller Zugriff auf alle Bestandteile des Geschäftsprozessesƒ Reduktion der Ansprechpartner („one-face-to-the-customer“)ƒ Mehr Service und mehr Sicherheit für den Kunden

SonstigesSonstiges ƒ Umwelt wird geschont

Empfangs-wegeEmpfangs-wege

ƒ Auf Papier/Fax (eventuell Weiterverarbeitung mittels Scan)ƒ Als E-Mail (eingebettet)ƒ Als PDF (mittels E-Mail als Transportmittel oder per Download)ƒ Als XML/EDI(FACT)/iDoc

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Digitalisierung durch elektronischen Rechnungsaustausch

Erheblicher Anstieg des elektronischen Rechnungsaustausches in den letzten Jahren

Folge: erhöhte Anforderungen an IT-Systeme und IT-Verfahren

Warum? – rechtliche Anforderungen sind zu erfüllen

Beispiele:

• Anforderungen des HGB an dieFührung von Handelsbüchern:Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit,Ordnung, Nachvollziehbarkeit, Unveränderlichkeit

• Steuerrechtliche Vorschriften,insbesondere GoBD

ƒ IT-Sicherheit sorgt für Gewährleistungder vom HGB geforderten Grundsätze

ƒ Ohne Sicherheit der IT keineOrdnungsmäßigkeit der Buchführung

ƒ Einsatz von IT ist auch für steuerlicheZwecke zu dokumentieren (z. B. sog.Verfahrensdokumentation)

ƒ internes Kontrollsystem36

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Steuerrechtliche Vorschriften – GoBD

ƒ GoBD: „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern,Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“(BMF-Schreiben vom 14.11.2014)

ƒ ersetzt seit 1.1.2015, GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme)

, GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)

, Fragen- und Antwortenkatalog der Finanzbehörden zum Datenzugriffsrecht

⇓ Anforderungen an ordnungsgemäße Buchführung, Aufbewahrung, Kontrolle,Dokumentation und Sicherstellung des Datenzugriffs

Problemfelder der Praxis mit IT-Bezug:

, Unveränderlichkeit: Protokollierung von Stamm- und Steuerungsdaten, monatliche Datenfestschreibung, Durchführung interner Kontrollen und Protokollierung dieser Kontrollen, Verfahrensdokumentationen, Aufbewahrung, insbesondere Scans, Umgang mit E-Rechnungen, progressive und retrograde Nachvollziehbarkeit, Archivierung über gesamten Aufbewahrungszeitraum

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Internes Kontrollsystem | Beispiel: Rechnungseingangsprozess

Jede Eingangsrechnung….

ƒ Automatische Prüfung UStG §14, Vollständigkeit (Prüfung Dialogschnittstelle)

ƒ Automatische Zuordnung Rechnung zu FiBu-Kreditor (keine CPD)

ƒ Automatische Abstimmung Rechnung zu Bestellung

ƒ Automatische Buchung FiBu/Warenwirtschaft etc. (Logistische Rechnungsprüfung)

ƒ Freigabe Rechnung durch Leistungsempfänger (z. B. SAP-Workflow)(Elektronische Unterschrift)

ƒ Automatischer Zahlungsvorschlag

…. muss auch (genau einmal) „verbucht“ werden.

Die „große Kontrollklammer“ - alles was rein kommt wird einmal verarbeitet!

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Wie kann dies der Wirtschaftsprüfer prüfen?

Lösung:

(moderner) IT-Audit

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IT – Relevante Standards des IDW

Unternehmen, Wirtschaftsprüfung und Informationstechnologie

IDW RS FAIT 1

GoB bei Einsatz vonInformationstechnologie

IDW RS FAIT 2

GoB bei Einsatz von ElectronicCommerce

IDW RS FAIT 3

GoB beim Einsatz elektronischerArchivierungsverfahren

IDW RS FAIT 4

Anforderung an die Ordnungs-mäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse

IDW PS 261

IDW PS 330

Abschlussprüfung bei Einsatz vonInformationstechnologie

IDW PS 951

Die Prüfung des internen Kontroll-systems beim Dienstleistungs-unternehmen für auf dasDienstleistungsunternehmenausgelagerte Funktionen

IDW PS 880 nF

Die Prüfung von Softwareprodukten

IKS

IKS

IKS-

IT

Anw

endu

ng

Prüfungsstandards Bescheinigungen

Feststellung und Beurteilung vonFehlerrisiken und Reaktionen desAbschlussprüfers auf die beurteiltenFehlerrisiken

PH.9.330.1

Checkliste zur Abschluss-prüfung bei Einsatz vonInformationstechnologie

PH.9.330.2

Prüfung von IT-gestütztenGeschäftsprozessen imRahmen der Abschluss-prüfung

PH.9.330.3

Einsatz von Datenanalysenim Rahmen der Abschluss-prüfung

!

IDW RS FAIT 5

GoB bei Auslagerung vonrechnungslegungsrelevantenProzessen und Funktioneneinschließlich Cloud Computing

IDW EPS 860

IT-Prüfung außerhalb derAbschlussprüfung (März 2017)

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Was erwartet den WP/StB in der Zukunft?

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Was erwartet uns in der Zukunft?

ƒ WP/StB als Sparringspartner für den Mandanten in Sachen Digitalisierung

ƒ zusätzlich zum „klassischen“ Wissen ist Verständnis für und Wissen über IT gefragt

ƒ Veränderte Art der (Zusammen-)Arbeit – keine Arbeitsteilung, sondern Arbeitsintegration/Kollaboration

ƒ Automatisierung von Standardprozessen zu Gunsten von mehr Zeit für neue Beratungsleistungen

ƒ Techniken zur Datenanalyse gewinnen erhebliche Bedeutung

⇓ Digitalisierung stellt den WP/StB vor Herausforderungen, bietet aber auch große Chancen

⇓ Das Berufsfeld ist und bleibt spannend! 42

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Und zu guter Letzt …

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