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Ausbildungshinweis

Infanteristische Grundlagen für den Einsatz im

urbanen Umfeld (zE)

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Zweck der Regelung: Einheitliche Grundlagenausbildung der für den Einsatz im urbanem Umfeld

Herausgegeben durch: Infanterieschule

Beteiligte Interessenvertretungen:

InfS BerWEntwg u. S3 O/W Hammelburg/Lehnin, HA I 4 (1 u. 2), HA I 1 (1), HA II 1 (2), HA GenArztH u. GrpWE SanDstH, AusbZ PzTr Ber WEntwg, PiS/FSHBauT Ber WEntwg, ABC SeS BerWEntwg, SKA IV 1 (4)

Gebilligt durch: Kommandeur der Infanterieschule und General der Infanterie

Herausgebende Stelle: Infanterieschule

Geltungsbereich: Heer

Einstufung: Offen

Einsatzrelevanz: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Berichtspflichten: Ja

Gültig ab: 01.12.2014

Frist zur Überprüfung: Entfällt

Version: 2.0

Ersetzt/hebt auf: Ausbildungshilfe Infanteristische Grundlagen für den Einsatz im urbanem Umfeld (zE) vom 21.02.2011

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Identifikationsnummer: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen 5

1 Operationen im urbanen Umfeld 6

1.1 Allgemeines 6 1.2 Rahmenbedingungen 7 1.2.1 Bewertung 8 1.2.2 Folgerungen 10 1.2.3 Schutz und Hinderniswirkung 11

2 Die kleine Kampfgemeinschaft 13

2.1 Allgemeines 13 2.2 Tarnung 14 2.3 Bewegungen 14 2.3.1 Allgemeines 14 2.3.2 Formen der Entfaltung 16 2.3.3 Besonderheiten 18 2.4 Vorgehen mit gepanzerten/ geschützten Fahrzeugen 23 2.4.1 Begleitender Einsatz 23 2.5 Eindringen in ein Gebäude 24 2.6 Vorgehen im Gebäude und in Räumen 25 2.6.1 Allgemeines 25 2.6.2 Eindringen, Vorgehen in Räumen und in Treppenaufgängen 30

3 Kampfweise der Gruppe 38

3.1 Gliederung und Ausstattung 38 3.2 Formen der Entfaltung 39 3.3 Grundsätze für das abgesessene Vorgehen auf Straßen 40 3.4 Sturm und Einbruch 47 3.4.1 Grundsätze 47 3.4.2 Eindringen in ein Gebäude 49 3.4.3 Eindringen in ein höher gelegenes Stockwerk 50 3.5 Vorgehen im Gebäude 53 3.6 Stellungsbau innerhalb von Gebäuden 59 3.7 Verteidigen eines Gebäudes 62 3.8 Gewinnen eines Gebäudes in Notsituationen und besonderen Lagen 63 3.9 Vorgehen und Einsatz in unterirdischen Anlagen 63

4 Kampfweise des Zuges 68

4.1 Grundsätze 68 4.2 Nachrichtengewinnung und Aufklärung 68 4.3 Bewegungen und Entfaltungsformen 69

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4.4 Angriff auf ein Gebäude 70 4.5 Verteidigung eines Gebäudes 72 4.6 Durchsuchen eines Gebäudes 73 4.7 Verhalten und Gegenmaßnahmen im Hinterhalt 74 4.8 Kampf gegen Scharf- und Heckenschützen 80 4.9 Zusammenwirken mit Scharfschützen 81 4.10 Zusammenwirken mit Panzerabwehrwaffen 83 4.11 Zusammenwirken mit Panzertruppen 83 4.12 Zusammenwirken mit Pionieren 86 4.13 Zusammenwirken im Rahmen der Streitkräftegemeinsamen Taktischen

Feuerunterstützung (STF) 88 4.14 Zusammenwirken mit Kräften der ABCAbwTr 88 4.15 Sanitätsdienstliche Unterstützung von Infanteriekräften während Einsätzen im urbanen

Umfeld 89

5 Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht, sowie Kennzeichnung und Signale 95

5.1 Allgemeines 95 5.2 Bildverstärkergeräte 97 5.3 Zielhilfsmittel 98 5.4 Einsatz von pyrotechnischer Munition 99 5.5 Einsatz von Weißlicht 101 5.6 Kennzeichnung 103

6 Anlagen 108

6.1 Hilfsmittel zum Schaffen von Zugängen 108 6.2 Ausrüstung und Ausstattung für den urbanen Einsatz im urbanen Umfeld 110 6.3 Notfallmeldung und Anforderung Verwundetenlufttransport

(FORWARDAIRMEDEVAC) 111 6.4 Checkliste - Qualifikation Einsatzersthelfer A 113 6.5 Änderungsjournal 114

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Vorbemerkungen

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Vorbemerkungen

1. Die Ausbildungshilfe „Infanteristische Grundlagen für den Einsatz im urbanen Umfeld“ ist

als Grundlage für die Führer- und Truppenausbildung im Ausbildungsgebiet Einsatz und Kampf im

urbanen Umfeld bestimmt.

Der Schwerpunkt ist auf die Befähigung zum Kampf auf den unteren taktischen Führungsebenen

gelegt.

2. Die Ausbildungshilfe richtet sich deshalb vor allem an die Führer und Ausbilder auf Trupp-,

Gruppen- und Zugebene und ist darüber hinaus bestimmt für

• die Einheitsführer,

• Ausbildungsverantwortliche aller Ebenen sowie

• alle Kräfte, die im urbanen Umfeld eingesetzt werden.

Die Ausbildungshilfe basiert auf folgenden Dienstvorschriften, Anweisungen und

Grundlagendokumenten:

• ZDv 3/11 „Gefechtsdienst aller Truppen“

• Taktische Grundlagen für Operationen im urbanen Umfeld (September 2008),

• Ausbildungskonzept für den Einsatz im urbanen Umfeld (HA II, Feb 2010).

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Operationen im urbanen Umfeld

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1 Operationen im urbanen Umfeld

1.1 Allgemeines

1001. Steigende Bevölkerungszahlen und Abwanderung vom Land in die Städte führen weltweit zu

einer Zunahme von sich ständig ausdehnenden Ballungsgebieten. Häufig sind Ballungsräume auch

die politischen, administrativen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Zentren eines Landes oder

einer Region und haben daher besondere politische und militärische Bedeutung. Die Modernisierung

von Gesellschaften geht meist von ihren urbanen Zentren aus. Im urbanen Umfeld konzentrieren sich

bei hoher Bevölkerungsdichte Kommunikations-, Versorgungs-, Verkehrs-, und industrielle

Infrastruktur als Lebensadern einer Gesellschaft.

In Ballungsräumen finden sich meist die Ursachen für Probleme, die eine staatliche Existenz, aber

auch die internationale Sicherheit gefährden und sich zu internationalen Krisen entwickeln können.

Die Konzentration einer Vielzahl von Menschen auf engem Raum in einem urbanen Umfeld verstärkt

das Konfliktpotential. Dies gilt vor allem in Entwicklungsländern vor dem Hintergrund des

Verteilungskampfes um knapper werdende Ressourcen.

1002. Einsätze bewaffneter Streitkräfte haben gezeigt, dass insbesondere im urbanen

Umfeld die Intensität der Operation rasch wechseln kann bzw. Operationen unterschiedlicher

Intensität zeitlich parallel und auch in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander stattfinden

können.

1003. Für die Kontrolle über den urbanen Raum sind die Kontrolle der Schlüsselbereiche und -

objekte sowie die Unterstützung der Bevölkerung besonders wichtig. Die Kontrolle eines

urbanen Raumes kann gegen einen organisierten oder ortskundigen Gegner oft nicht in einem Zuge

gewonnen werden. Lageabhängig wird deshalb ein indirektes, objektbezogenes oder

abschnittsweises Vorgehen angewandt.

Vor allem asymmetrisch kämpfende Kräfte nutzen das urbane Umfeld, um aus dessen Schutz und

Anonymität heraus zu agieren.

In der Regel gehen eigene Kräfte dabei gegen Kräfte vor, die versuchen, die Kontrolle über den

urbanen Raum zu gewinnen und/oder aufrechtzuerhalten. Oft erfolgt dies nach den

Grundsätzen des Orts- und Häuserkampfes.

1004. Lageabhängig wird es dabei oft zu Situationen des Orts- und Häuserkampfes kommen.

Dieser steht im Mittelpunkt dieser Ausbildungshilfe.

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Operationen im urbanen Umfeld

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1.2 Rahmenbedingungen

1005. Konflikte im urbanen Umfeld lassen eine Unterscheidung zwischen regulären

Streitkräften, irregulären Kräften und Zivilbevölkerung zumeist nicht zu.

Besonders asymmetrisch operierende Gegner nutzen die für sie bekannte Infrastruktur und

Lebensgewohnheiten einer urbanen Bevölkerung. Ein wesentliches Kennzeichen

asymmetrischer Kampfweise ist die Operationsführung aus der Anonymität der Masse heraus. Das

urbane Umfeld ist zugleich Operations- und Rückzugsraum.

Operationen im urbanen Umfeld dürfen sich nicht nur auf die Bekämpfung des Gegners

beschränken, sondern müssen auch die Bevölkerung berücksichtigen. Ihr Verhalten, ihre

ethnischen Besonderheiten aber auch vorhandene Kriminalität sind vor und während jeder

Operation zu bewerten und in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.

1006. Urbanes Umfeld bezeichnet einen Raum, der gekennzeichnet ist durch

flächendeckende Bebauung, städtische Infrastruktur und die Anwesenheit ziviler Bevölkerung.

1007. Folgende infrastrukturelle Einrichtungen und Anlagen verdeutlichen die Komplexität von

Operationen im urbanen Umfeld:

• Hochhäuser,

• Fabrikanlagen mit unterschiedlicher Ausdehnung und mit unterschiedlichem industriellem

Gefahrenpotenzial,

• Bahnhöfe mit umfangreichen Gleisanlagen,

• Flughäfen mit unterschiedlicher Ausdehnung,

• U-Bahnen und unterirdische Anlagen jeder Art,

• Anlagen zur Energieversorgung, die oft unseren Standards nicht entsprechen,

• Verkehrskreuzungen, lange Straßenzüge,

• große Brücken und Tunnelunterführungen sowie

• Kanalisationssysteme in unbekannter Ausdehnung und Konstruktion.

In der Regel werden eigene Kräfte mit einem urbanen Umfeld konfrontiert, das unbekannt ist und

oftmals nicht dem eigenen kulturellen Verständnis entspricht.

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Operationen im urbanen Umfeld

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1008. Kulturelle, sprachliche und religiöse Unterschiede sowie soziale und wirtschaftliche Belange

bestimmen das Verhalten sowie den Umgang innerhalb der Bevölkerung, aber auch den Umgang

mit eigenen Kräften. Häufig begünstigt das Fehlen von funktionierenden

Ordnungsstrukturen Plünderungen und Kriminalität. Die Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und

Medizin sowie mit Strom, Heiz- und Brennstoffen ist im Konfliktfall unterbrochen. Das

Überleben der Bevölkerung ist damit gefährdet. Oft kann und will sie den städtischen Raum selbst

dann nicht verlassen, wenn er Schauplatz von Operationen hoher Intensität wird. Eine Evakuierung

ist meist nicht möglich. Deshalb kommt dem Schutz der Bevölkerung und der

Minimierung von unbeabsichtigten Schäden eine besondere Bedeutung zu.

Urbane Gebiete bergen ein erhebliches Potenzial an Risiken durch industrielle Gefahrstoffe. Deren

Freisetzung kann schwere Folgen für die Truppe, die Bevölkerung und die Umwelt sowie erheblichen

Einfluss auf die Operationsführung haben.

Im urbanen Umfeld sind die Ziele einer Operation daher nie allein durch die Anwendung

militärischer Gewalt zu erreichen. Deshalb ist die Unterstützung der Bevölkerung für den Erfolg von

entscheidender Bedeutung.

Militärische Operationen finden vor den Augen stets präsenter Medien und damit der

Weltöffentlichkeit statt. Medien berichten frei und unabhängig, teilweise aber auch kontrolliert oder

parteiisch und beeinflussen damit die Gesellschaft. Sie dienen dabei auf vielfältigen

Kommunikationswegen der Information der Streitkräfte, gegnerischer Kräfte und einheimischer

Bevölkerung. Die Möglichkeit der gezielten Desinformation oder Manipulation der öffentlichen

Meinung besteht immer. Vertreter der Medien sind häufig vor den eigenen Streitkräften vor Ort. Sie

können eigene Kräfte begleiten oder ihnen folgen.

1.2.1 Bewertung

1009. Gefechtshandlungen mit weiträumigen Bewegungen sind im urbanen Umfeld nicht möglich.

Weit reichendes Flächenfeuer ist in der Regel ungeeignet. Jedes unpräzise Wirkmittel erhöht die

Gefahr von unbeabsichtigten Schäden.

Begrenzte Bewegungsfreiheit schränkt ein rasches Verstärken bzw. Umgliedern von Kräften sowie deren gegenseitige Unterstützung ein.

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Operationen im urbanen Umfeld

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1010. Die dichte Bebauung führt zu begrenzten Beobachtungs- und Wirkungsbereichen.

Die Folgen:

• erschwerte Aufklärung und späte Identifizierung des Gegners,

• eingeschränkte taktische Beweglichkeit,

• hohe Bedrohung durch Kampfmittel, Sprengfallen und andere Vorrichtungen, sowie

• hohe Gefahr unbeabsichtigter Schäden und eine

• 360° mehrdimensionale Bedrohung.

1011. Die Verbindung zwischen allen Führungsebenen ist in urbaner Infrastruktur

beeinträchtigt. Inner- und außerhalb von Gebäuden können Funkverbindungen nur

eingeschränkt aufgebaut und gehalten werden. Das begrenzte Sichtfeld beeinträchtigt die

Sichtverbindung und damit die Übermittlung von Zeichen. Der Einsatz von Meldern ist

zeitintensiv.

1012. Ballungsräume können geprägt sein von ober- und unterirdischer Bebauung mit

verdeckten Verbindungswegen und zahlreichen Versteck- und Deckungsmöglichkeiten.

Eingesetzte Kräfte können je nach Bebauung gezwungen sein, Operationen nicht nur am

Boden, sondern auch unter der Erde sowie in höher gelegenen Stockwerken und auf Dächern zu

führen.

1013. Beobachtungsmöglichkeiten und Waffenwirkung können durch diffuse

Lichtverhältnisse, Schattenbildung, tote Winkel und nicht einsehbare Räume in und außerhalb von

Gebäuden eingeschränkt sein. Dies erschwert Aufklärung und Zielidentifikation. Die

Wirkung von Waffen und Kampfmitteln kann durch Querschläger, einstürzende Bauten und

herabfallende Trümmer verstärkt werden.

Die Gefährdung der eigenen Kräfte, aber auch der Zivilbevölkerung, kann den Einsatz von

bestimmten Waffen und Kampfmitteln einschränken oder verbieten.

1014. Improvised Explosive Devices (IED) und versteckte Ladungen stellen eine

zunehmende Bedrohung dar. Sie sind nach Einsatzort, Art und Wirkung schwer zu erkennen.

Taktische und technische Grundsätze, die über längere Zeit gelten, gibt es nicht, so dass

aktuelle Erfahrungswerte oft einziger Anhaltspunkt sind.

Gebäude und Räume, in denen sich Personen aufhalten, müssen nicht zwangsläufig mit

IED/versteckten Ladungen präpariert sein. Sind Gebäude und Räume verlassen, ist immer mit

IED/versteckten Ladungen zu rechnen1.

1 Taschenkarte Einsatz Nr. 18 Counter-Improvised Explosive Devices (C-IED) vom März 2008

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Operationen im urbanen Umfeld

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1.2.2 Folgerungen

1015. Die Erfordernisse von Operationen im urbanen Umfeld machen ein Führen mit Auftrag sowie

die Anwendung der Grundsätze von Operationen verbundener Kräfte zur Voraussetzung für den

Erfolg. Oft müssen bereits auf unterster Ebene Kampfpanzer, Schützenpanzer,

Hubschrauber, Infanterie, Scharfschützen, indirektes Feuer sowie nichtletale Wirkmittel

zusammenwirken und aus einer Hand geführt werden.

1016. Um die Kommunikation zwischen allen Führungsebenen zu ermöglichen, sind folgende

Maßnahmen zu treffen:

• Nutzung der Funkgeräte im Gebäude an bautechnisch gering abgeschirmten Orten, in der Nähe

von Öffnungen, Dachgeschossen, Zugängen,

• Einsatz von Funkgeräten im Relaisbetrieb,

• Nutzung des Feldfernsprechers mittels Feldkabels,

• Nutzung vorhandener Telefoneinrichtungen,

• Signale und Zeichen,

• Einsatz von Meldern.

1017. Als Schutz vor IED und versteckten Ladungen muss jeder so ausgebildet werden, dass er

die der Bedrohung angepassten Verhaltensweisen beherrscht. Ziel ist es, sie möglichst

rechtzeitig zu erkennen, aber auch die richtigen Maßnahmen nach einem Vorfall zu ergreifen.

1018. Für den Einsatz im urbanen Umfeld eignen sich folgende Waffen und Kampfmittel:

• Bordmaschinenkanonen und Bordkanonen mit entsprechender Munition können bei

bestimmtem Mauerwerk Einbruchstellen schaffen,

• Handgranaten und Granatpistolen wirken durch Spreng-, Splitter- und Brandwirkung, wenn

Räume durch Kampf genommen werden müssen,

• Nicht letale Wirkmittel (NLW) wie CS Wurfkörper, 40mm CS Granaten, Impulspatrone, RSG 4 und

8 können vor allem dann eingesetzt werden, wenn die Statik von Gebäuden den Einsatz der

Handgranaten nicht zulässt oder Kollateralschäden nicht ausgeschlossen werden können,

• durch den Einsatz der Bunkerfaust kann Feind hinter Mauerwerk bekämpft werden,

• Panzerabwehrlenkwaffen werden aus Stellungen am Ortsrand oder entlang von offenen

Flächen, z. B. Plätzen, im Zuge überbreiter Straßen, eingesetzt.

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Operationen im urbanen Umfeld

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1.2.3 Schutz und Hinderniswirkung

1019. Bauwerke und Trümmerflächen erhöhen den Schutz vor Aufklärung und Wirkung der Waffen

und Kampfmittel. Sie wirken als Hemmnisse oder Hindernisse für Fahrzeuge, aber auch abgesessene

Bewegungen. Die Wirkung kann durch einsturzgefährdete Abschnitte, Barrikaden oder Sperren

verstärkt werden.

Der Schutz von Gebäuden kann durch einfache Maßnahmen, wie Abstützen von Räumen und

Verstärken von Deckungen erhöht werden.

Das Räumen oder Öffnen von Barrikaden und Sperren erfordert viel Zeit und umfangreiche

Mittel. Häufig sind solche Flächen erst nach Abschluss der Kampfhandlungen oder im Schutz der

eigenen Sicherung zu räumen oder zu öffnen.

Gegenmaßnahmen zur Brandbekämpfung und Absicherung von freiliegenden Strom- und

Gasleitungen sind einzuplanen.

1020. Schutz und Hinderniswirkung von Gebäuden

Gebäudeart Schutz- und Hinderniswirkung

Massivbau Beton

z. B. Lagerhallen,

Mehrfamilienhäuser, Hotels

Massivbau Ziegel/Stein

Dach: meist geringer Schutz vor Waffenwirkung

Wände: gute Deckung außer im Bereich der Öffnungen und Zugänge

• sehr große Hinderniswirkung

Gute Bewegungsmöglichkeiten im Gebäude (Raum zu Raum,

Stockwerk zu Stockwerk)

Skelettbauweise

z.B. Bürogebäude,

Einkaufszentren,

Fabriken

• Wände: ausreichender Schutz gegen Handfeuerwaffen

und Splitter, wenig Schutz gegen schwere Waffen, oft

Feuertüren aus Stahl, welche durch Hitze aktiviert werden

und schwer aufzubrechen sind

• Geschossdecken: sehr guter Schutz nach oben auf

mehreren Stockwerken und nur schwer zu durchbrechen

• Keller: Keller von Lager- oder Maschinenhallen können oft

ohne Verstärkung als Unterstände benutzt werden, dabei

oft guter Wirkungsbereich aus Stellungen

sehr große Hinderniswirkung (da sehr gute Wirkungsmöglichkeiten)

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Operationen im urbanen Umfeld

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Skelettbauweise

z.B. Parkhäuser

• auf allen Stockwerken können Fahrzeuge

(schwere Waffen) stehen

• abhängig von der Höhe der Fahrzeuge

• Wände: meist geringer Schutz

• Geschossdecken: sehr guter Schutz nach oben auf

mehreren Stockwerken

• große Hinderniswirkung

Gebäude

mit umschlossenem

Innenhof

• Wände: fensterlose Außenwände bieten gute Tarnung,

häufig auch starken Schutz

• Dach: 1 oder 2 Stockwerke mit Flachdach, offener

Innenhof, wenig Schutz

• große Hinderniswirkung (durch verschachtelte Bauweise

mit sehr kurzen Sichtweiten)

Zusammenhängende

Wohnblocks

• Bewegungen auf mehrere Ebenen (über Keller,

Stockwerke und Dächer )

• Sehr große Hinderniswirkung (wegen der Möglichkeit der

Verschiebung von Kräften und Wirkungsmöglichkeiten aus

vielen Fenstern)

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Die kleine Kampfgemeinschaft

Seite 13

2 Die kleine Kampfgemeinschaft

2.1 Allgemeines

2001. Die kleine Kampfgemeinschaft besteht aus 3 oder 4 Soldaten. Dem TrpFhr und den

Schützen 1 – (2) 3. Diese bilden dann einen „Drei- oder Vier-Mann-Trupp“. Ein Vier-Mann-Trupp kann

in zwei „Schützenpaare“ untergliedert werden. Die Infanterie bildet wann immer möglich

Vier-Mann-Trupps. Diese sind grundsätzlich in eine Gruppe bzw. einen Zug integriert.

2002. Der Truppführer führt nach Aufträgen des Gruppenführers. Er wählt die Gliederung je nach

Lage eigenständig. In der Kampfweise handelt er eigenverantwortlich. Der Truppführer ist an keine

Position gebunden. Die Lage entscheidet, welche Aufgabe er innerhalb des Trupps übernimmt. Der

Truppführer führt mit Gruppenfunk, mit Stimme, durch Beispiel, mit

Signalen und Zeichen.

2003. Die Kampfweise des Trupps lebt von der Flexibilität jedes einzelnen Sdt, um auf die

verschiedensten Situationen reagieren zu können. Dazu muss jeder Sdt die Grundlagen von Tarnung,

Bewegungsarten, Stellungswahl, des Einsatzes von Kampfmitteln sowie des

Eindringens und Vorgehens im Gebäude selbstständig anwenden können. Die Sdt des Drei- oder

Vier-Mann-Trupps sind deshalb so auszubilden, dass jeder alle Aufgaben im Trupp

übernehmen kann. Der Trupp agiert dabei so, dass die Eigensicherung 360° bzw. rundum stets

gewährleistet ist.

Abbildung 1: Die kleine Kampfgemeinschaft, als Vier- und Drei Mann Trupp

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Die kleine Kampfgemeinschaft

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2.2 Tarnung

2004. Zur Tarnung sind folgende Maßnahmen zu treffen:

• Gesichtstarnung,

• Verwischen der Helmkonturen, z. B. mit Tüchern, Sackleinen u. ä.

• Nutzen von natürlichen Schatten (Beachte: der Schatten verändert im Laufe des Tages seine

Lage, deshalb ist auch die eigene Position oder die der Fahrzeuge dem Schatten

anzupassen),

• Lichtdisziplin; Nutzen von Licht nur, wenn unbedingt erforderlich, und mit geeigneten

Tarnmaßnahmen, Abschirmen von Lichtquellen, z.B. durch Decken,

• Verhindern von Lichtreflexionen, z. B. durch die Optik des Gewehrs oder blanke

Metallflächen,

• Geräuschdisziplin,

• Abdecken sowie Anfeuchten der Erde zur Reduzierung der Staubentwicklung,

• Auflockerung.

201. Die Nutzung von Mitteln zur Kennzeichnung eigener Kräfte steht hierbei nicht im

Widerspruch zu den erforderlichen Tarnmaßnahmen. Hier müssen Kompromisse eingegangen und

klar befohlen werden, wie zum Beispiel die Markierung mit Infrarot-Klebeband oder

IR-Blinklichtern. Dies ist bei Close Air Support oder Close Combat Attack überlebenswichtig.

2.3 Bewegungen

2.3.1 Allgemeines

2005. Im Trupp gibt es unterschiedlich standardisierte Formen der Entfaltung. Sie helfen dem

Truppführer, die Formation seines Trupps rasch der Situation und dem Gelände

anzupassen. Als Faustregel gilt: Längsformationen lassen sich einfacher führen,

Breitformationen haben mehr Feuerkraft.

2006. Der Wirkungsbereich des Trupps ist dreidimensional. Es kommt darauf an, durch

ständige Beobachtung des Gefechtsfeldes, unter gegenseitiger Sicherung sowie durch Wechsel der

Entfaltung und reaktionsschnellen Feuerkampf (Zielen, Schießen, Treffen) auf

Bedrohungen, meist auf kurze Entfernungen, rechtzeitig zu reagieren.

Währende Bewegungen ohne unmittelbarer Bedrohung (Bsp. Patrouille), wählen die Sdt ihre Position

beim Halten so, dass sie bei Beschuss in unmittelbarer Nähe eine Deckung gewinnen können.

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Die kleine Kampfgemeinschaft

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Wenn mit gegnerischen Kräften zu rechnen ist, wird nach den Grundsätzen „keine Bewegung ohne Überwachung bzw. Feuer und Bewegung“ vorgegangen. Dies kann auch in anderen Situationen durchgeführt werden, um die Berechenbarkeit zu minimieren.

2007. Der Truppführer wählt seinen Platz lageabhängig so, dass die Übersicht gewährleistet ist

und er bestmöglichst auf seine Sdt einwirken kann.

2008. Bei allen Formen der Entfaltung sind folgende Grundsätze anzuwenden: Die Sdt und der

TrpFhr wählen nach Art der Bebauung und der gegenwärtigen bzw. zu erwartenden Lage die Form

der Entfaltung und die Abstände untereinander. Dies geschieht selbständig oder auf Befehl. In

besonderen Situationen (nicht grundsätzlich!) kann dies dazu führen, dass bis auf Körperkontakt (z.B.

in/auf belebten Straßen oder Plätzen) aufgegangen wird.

2009. Jeder Sdt hat innerhalb des Trupps einen bestimmten Platz/Position. Dazu erhält er einen

Auftrag mit einem ihm zugeordneten Beobachtungsbereich. Dabei müssen sich innerhalb des Trupps

die Beobachtungsbereiche der einzelnen Sdt überschneiden. Die Aufteilung der Bereiche soll in jeder

Formation eine Rundumsicherung des Trupps (360°)ermöglichen. Hierzu sind ständig Absprachen

untereinander erforderlich und die Abstände sind flexibel einzunehmen. Der Sdt der nach hinten

sichert, läuft nicht rückwärts, sondern dreht sich in unregelmäßigen Abständen um, bleibt stehen,

beobachtet nach hinten und schließt dann wieder auf. Wird eine Position doppelt besetzt, teilen sich

die betreffenden Sdt den Sektor auf. Die Verbindung zwischen zwei Trupps wird durch denjenigen

Sdt wahrgenommen, der einen Sdt des anderen Trupps in seinem Verantwortungsbereich hat.

2010. Grundsätzlich hat sich im Vier-Mann-Trupp der paarweise Einsatz als zweckmäßig erwiesen.

Die Schützenpaare im Trupp werden grundsätzlich durch den Schtz 1 und 2 bzw. Schtz 3 und 4

gebildet.

In bestimmten Situationen können die Schützenpaare von Sdt gebildet werden, die gerade

ummittelbar nebeneinander stehen bzw. hintereinander gehen. Innerhalb des Schützenpaares wird

nach dem Grundsatz verfahren: Der erste Mann macht alles richtig! Das bedeutet, dass der jeweils

zweite Mann den entgegengesetzten Beobachtungs- und Wirkungsbereich seines

Vordermannes wählt, um der 360°-Bedrohung gerecht zu werden. Die Abstände zueinander sind

lageabhängig und flexibel zu wählen.

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Die kleine Kampfgemeinschaft

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2.3.2 Formen der Entfaltung

2011. Im Folgenden werden die zwei wesentlichen Formen der Entfaltung für den Einsatz im

urbanen Umfeld verdeutlicht. Diese Formen sind nicht starr zu sehen und müssen den

veränderten Situationen angepasst werden. So sind Abwandlungen wie Reihe oder

L- Form, Y- Form jederzeit möglich, sogar zweckmäßig. Diese können aus den nachfolgend

aufgezeigten Formen jederzeit eingenommen werden.

2012. Aufgrund der Bedrohung aus den Gebäuden heraus (vor allem höhergelegenen

Stockwerken), ist ein Vorgehen entlang der Gebäude immer anzustreben. Denn, bei einer

Feuereröffnung seitens der Feindkräfte aus einem Hinterhalt heraus, sind dadurch die Wege zur

nächstmöglichen Deckung für die eigenen Teile kurz und wirken damit einer zahlreichen Bedrohung

von allen Seiten, Richtungen und Stockwerken entgegen. Ferner wird dadurch auch die Aufklärung

der eigenen Kräfte durch den Gegner erschwert.

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Abbildung 2: Schützenreihe und mögliche Beobachtungsbereiche

Abbildung 3: Schützenrudel und mögliche Beobachtungsbereiche

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Die kleine Kampfgemeinschaft

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2.3.3 Besonderheiten

2013. Bewegt sich der Trupp im Zuge von Wegen und Straßen, so hält der Sdt einen

Abstand von mindestens einer Armlänge (Faustregel) zu Gebäuden, Mauern usw., um bei Beschuss

die Gefährdung durch Druckwelle und Splitterwirkung zu minimieren.

Müssen die Sdt während der Bewegung eine Stellung beziehen, soll diese ausreichend

Deckung und Schutz vor Aufklärung und feindlicher Waffenwirkung bieten. Die Gefährdung durch

Querschläger und herabfallende Trümmer gilt es dabei zu berücksichtigen. Muss über ein Hindernis,

z. B. Hauswand oder Mauer gewirkt werden, sollte der Schtz ein möglichst kleines Ziel bieten.

Auffällige Geländepunkte, Dächer usw. sind zu meiden.

Die Sdt gehen an Mauern und Gebäudefassaden so in Stellung, dass Querschläger und

herabfallende Trümmer ihn nicht gefährden. Sie wirken nach Möglichkeit an Mauern

vorbei und nicht über Mauern hinweg.

Der Trupp vermeidet, in Öffnungen wie z. B. Einfahrten, schmalen Gassen, Türen, Fenstern,

stehen zu bleiben.

2014. Stellungen an Gebäudeecken bieten nur einen scheinbaren Schutz. Um die Wirkung durch

Splitter und Querschläger zu minimieren und bessere Reaktionsmöglichkeiten zu

schaffen, wählt der Schütze einen Abstand von mindestens einer Armlänge (Faustregel) zu

Gebäudeecken.

Bild 2004

Abbildung 4: Beobachtung um eine Gebäudeecke

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2015. Müssen Einfahrten und schmale Gassen überwunden werden, sichert sich das

Schützenpaar gegenseitig. Dies kann überschlagend oder raupenatig/geschlossen erfolgen. Dabei

übernimmt der erste Sdt den Beobachtungs- und Wirkungsbereich zur Seite. Der zweite Sdt tritt

weiter über den ersten an und übernimmt den Beobachtungsbereich nach vorne (überschlagendes

Vorgehen).

Beim überschlagenen Vorgehen ist zu berücksichtigen, dass sich die Marschreihenfolge sehr schnell

und immer wieder verändert. Bei festen Aufgabenverteilungen, wie Orientierer, Spezialisten o.ä.,

kann dies zu erheblichen Koordinationsschwierigkeiten (insbesondere bei Nacht/eingeschränkter

Sicht) führen.

Deshalb hat sich das raupenartige/gemeinsame Vorgehen in solchen Situationen als zweckmäßig

erwiesen. Dies bedeutet, dass 1 stehen bleibt und in die Gasse sichert, 2 läuft auf 1 auf, dann ein

kurzer Köperkantakt durch 2. Im Anschluss gehen beide zusammen vor, während 2 kurz hinter 1

geht. Dabei sichert 1 in die Gasse und 2 im Zuge des weiteren Marschweges.

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Abbildung 5: Verhalten bei Einfahrten, schmalen Gassen

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2016. Offene Türen und Fensteröffnungen überwinden die Sdt im Sprung, durch Abducken, oder

im beobachteten Vorbeigehen. Dies erfolgt unter gegenseitiger Überwachung und Sicherung im

Schützenpaar oder im Trupp.

Abbildung 6: Ein Soldat des Trupps beim Überwinden von offenen Türen und Fensteröffnungen „Schneller Sprung“

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Abbildung 7: Ein Soldat des Trupps beim Überwinden von offenen Türen und Fensteröffnungen Beobachtendes Vorbeigehen (aus der Bewegung)

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2.4 Vorgehen mit gepanzerten/ geschützten Fahrzeugen

2.4.1 Begleitender Einsatz

2017. Der Trupp bewegt sich hinter oder seitlich hinter den gepanzerten Fahrzeugen, um deren

Schutz und Waffenwirkung auszunutzen. Zum Beispiel bei Annäherung an ein Gebäude oder

Gewinnen einer Deckung. Dabei ist auf Gefahren-, Sicherheits- und Schwenkbereiche zu achten.

Abbildung 8: Vorgehen auf einer Straßenseite mit GTK BOXER

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2018. Der Trupp geht abgesetzt vom gepanzerten Fahrzeug vor, wenn mit gegnerischer

Panzerabwehr, vor allem aus den Flanken, zu rechnen ist.

Abbildung 9: Vorgehen im Schützenpaar beiderseits der Straße mit KPz

2019. Gepanzerte Fahrzeuge ziehen häufig das Feuer gegnerischer Kräfte auf sich,

insbesondere von Panzerabwehrwaffen. Andererseits bieten sie Deckung vor Beschuss mit

Handfeuerwaffen und vor Splitterwirkung.

Gepanzerte Fahrzeuge leisten wirksame Unterstützung mit ihren Turmwaffen,

Granatmaschinenwaffen oder Nebelmittelwurfanlagen. Der Einsatz der Turmwaffen ist häufig mit

Einschränkungen der Sichtverhältnisse des Trupps durch Staubentwicklung, Druck und

herabfallende Trümmer verbunden.

Der Trupp hält in der Regel über Funk, mit Signalen oder Zeichen, Verbindung zum Fahrzeug. Die Art

der Verbindung (Außenbordsprechstelle, Funk) ist vorher abzusprechen. Ein Ausweichen des

gepanzerten Fahrzeuges ist mit dem Führer der abgesessenen Kräfte abzustimmen.

2.5 Eindringen in ein Gebäude

2020. Das Eindringen in ein Gebäude wird im Kapitel 3 „Kampfweise der Gruppe“

beschrieben.

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2.6 Vorgehen im Gebäude und in Räumen

2.6.1 Allgemeines

2021. Das Vorgehen im Gebäude wird zunächst von der Frage bestimmt, ob mit unbeteiligten

Personen im Gebäude zu rechnen ist. Der Einsatz von Waffen und Kampfmitteln ist abhängig vom

Grad der Bedrohung „niedrig“, „mittel“, „hoch“, der Anwesenheit von unbeteiligten Personen und der

Art der Bebauung. In Abhängigkeit zu den vorgenannten Faktoren werden zwei verschiedene

Verfahren angewandt. Deshalb spricht man vom einem dynamischen und einem systematischen

Vorgehen.

2022. Dynamisches Vorgehen

Ziel dieser Taktik ist es, den Gegner kurzzeitig zu verwirren und die Lage schnell zu klären. Dieses

Verfahren ist von Aggressivität, Überraschung und zügigem aber koordiniertem Vorgehen geprägt.

Der Trupp stellt sich auf und stürmt unmittelbar (nachdem der Zugang ggf. mit Werkzeugen oder

Kampfmitteln geöffnet wurde) in den Raum.

2023. Systematisches Vorgehen

Diese Taktik wird angewandt, um ein Gebäude zu nehmen, oder im Rahmen von Durchsuchungen.

Des Weiteren, um unerkannt einen bestimmten Bereich des Gebäudes/Objektes zu gewinnen. Das

Vorgehen erfolgt leise und vorsichtig, um nicht aufgeklärt zu werden. Dieses Verfahrend aber auch

angewandt, wenn die eigenen Kräfte bereits aufgeklärt sind.

Bei ungeklärter Lage (Unbeteiligte etc.) ist durch einen bestimmten Verfahrensablauf die Lage zu

klären. Die Abfolge der einzelnen Tätigkeiten bestimmt das Handeln. Dazu stellt sich der Trupp auf

und öffnet den Zugang soweit wie möglich. Er versucht dann soviel Raum wie möglich visuell und

jederzeit feuerbereit zu nehmen („Aufschneiden“ des Raumes von außen durch alle möglichen

Öffnungen wie Türen, Fenster, Mauerdurchbrüche), um danach einzudringen. Konnte nichts

aufgeklärt werden, dringt er beobachtend und jederzeit feuerbereit in den Raum ein. Wurde ein

Gegner aufgeklärt, wird dieser so weit es geht von außen bekämpft und anschließend zum weiteren

Bekämpfen der Raum genommen. Erfolgt das Eindringen mit Feuer vorweg, ohne einen Blick in den

Raum von außen geworfen zu haben, ist dies nur bei geklärter Feindlage anzuwenden (Gefährdung

Unbeteiligter).

2024. Der Trupp hat die Möglichkeit, einen Raum mit vier, drei oder zwei Sdt zu nehmen. Die

Sicherung (z. B. ungeklärter Bereich im Verlauf eines Flures) übernimmt ein weiterer Trupp der

Gruppe. Das Nehmen des Raumes kann mit Kommandos oder mit (Hand-) Zeichen erfolgen, wenn

der Trupp eingespielt ist, bzw. das Überraschungsmoment genutzt wird.

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Abbildung 10: Eindringen in einen Raum durch Zeichen und mit Feuer

Abbildung 11: Eindringen in einen Raum durch Zeichen und mit Handgranate

2025. Zunächst wird geprüft, ob sich die Tür, z. B. durch Betätigen der Klinke, öffnen lässt. Falls

dies nicht möglich ist, können folgende Hilfsmittel verwendet werden (die Beschaffenheit der Tür ist

zu erkunden):

• Schlüssel,

• Ramme,

• Material aus der Bordausstattung (Brechstange, Vorschlaghammer),

• Sprengmittel,

• Handgranate.

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2026. Es wird grundsätzlich zwischen einem offenen und einem geschlossenen Zugang

unterschieden. Bei einem geschlossen Zugang gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der

„Türöffnung“, nach innen oder außen. Deshalb spricht man dann von einer aufzustoßenden oder

aufzuziehenden Tür. Diese sollte wenn möglich immer ganz geöffnet werden. Das Eindringen befiehlt

der Führer des Trupps. Dies kann mit Feuer, Handgranate oder nur beobachtend erfolgen.

Der Führer dringt wann immer möglich nicht als erster in einen Raum ein. Die Aufstellung des

Trupps wird durch den Zugang vorgegeben. Somit hat jeder Sdt auch einen bestimmten Auftrag.

Dieser ergibt sich aus der Aufstellung am Zugang, oder der TrpFhr befiehlt eine Änderung

2027. Der Trupp dringt in einer vorgegebenen Reihenfolge, die sich aus der Aufstellung am

Zugang ergibt ein. Der erste Sdt ist frei in der Wahl seiner Richtung und verschiebt sich direkt nach

dem Eindringen kurz seitlich (wie es der Raum zulässt), um in dieser Seitbewegung auf die größte

Bedrohung im Raum zu wirken. Das Eindringen erfolgt in der Kontaktstellung, beobachtet mit

geöffneten Augen so, dass der Sdt sowohl schon den Rotpunkt seines Visiers, als auch seinen

Beobachtungsbereich im Blick hat, um ggf. SOFORT feuerbereit zu sein.

Der folgende 2. Soldat geht entsprechend auf die andere Seite. 3 und 4 folgen (ggf. erst auf Befehl)

so, dass keiner in der Tür stehen bleibt (Türen ziehen das Feuer an). Die Vorgehtiefe in das innere

des Raum sollte zunächst so gering wie möglich gehalten werden, um einer etwaigen Bedrohung aus

den Ecken durch Beobachtung/Feuer entgegenzuwirken und auch das Risiko zu minimieren nicht in

die Wirkungsbereiche der eigenen Kameraden zu laufen (eher seitlich im Raum verschieben).

2028. Ein schnelles und flexibles Handeln verlangt, dass alle Sdt im Trupp jeden Auftrag

wahrnehmen können. Die Aufträge bei der Aufstellung an einem Zugang und beim Eindringen werden

stringent eingehalten.

Soldat 1

• sichert in den Zugang,

• dringt als Erster in den Raum ein und geht auf die nach seiner Wahrnehmung größte Bedrohung

im Raum zu ,

• wählt seine Richtung dabei frei und verschiebt direkt nach dem Eindringen kurz seitlich (wie es der

Raum zulässt), um in dieser Seitbewegung auf die größte Bedrohung im Raum zu wirken, sofern

die Bedrohung von außerhalb noch nicht bekämpft werden konnte.

Soldat 2 meist der TrpFhr

• führt das Eindringen in den Raum mit Zeichen oder Kommando, regelt hier insbesondere Anwendung

von Waffen, Kampfmitteln und Hilfsmitteln, dringt als Zweiter in den Raum ein.

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Soldat 3 Türöffner

• schafft einen hindernisfreien Zugang,

• auf sein Kommando „Tür frei“ dringen Eins und Zwei ein,

• dringt als Dritter in den Raum ein.

• achtet darauf, seine Aufenthaltsdauer vor der Tür so kurz wie möglich zu halten.

Soldat 4

• sichert nach vorn bzw. hinten,

• unterstützt Soldat 3 beim Schaffen des Zuganges (Zureichen von Hilfsmitteln),

• auf Befehl des TrpFhr,

+ dringt als letzter in den Raum ein,

+ unterstützt beim Durchsuchen des Raumes,

+ hält Verbindung zur Gruppe.

2029. Bevor der Trupp innerhalb eines Gebäudes durch die Tür in einen Raum eindringt, geht er

zunächst an der Wand in Stellung. Ist der Zugang geschlossen, geht der Trupp beiderseits in

Stellung.

2030. Die Art und der Zustand der Tür gibt das weitere Vorgehen vor. Die Tür ist entweder

aufzustoßen oder aufzuziehen. Einen Hinweis dazu gibt das Scharnier. Zum Beispiel: „Wenn ich eine

Tür vor mir sehe und das Scharnier befindet sich (wie in Abbildung 12 dargestellt) auf der

linken Seite, öffnet sich die Tür in die Richtung des Scharniers“. Dann spricht man von einer

aufzuziehenden Tür.

2031. Ist das Scharnier nicht zu sehen (wie in Abbildung 13 dargestellt), wird von einer

aufzustoßenden Tür gesprochen.

2032. Die Art der Tür gibt dann vor, ob von der Schlossseite oder vom Scharnier her in den Raum

gestürmt wird. Bei einer aufzuziehenden Tür wird von der Schlossseite, bei einer

aufzustoßenden Tür wird vom Scharnier her gestürmt.

Abbildung 12: Aufstellung geschlossener Zugang bei einer aufzuziehenden Tür (Stürmen von der Schlossseite)

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Abbildung 13: Aufstellung geschlossener Zugang bei einer aufzustoßenden Tür (Stürmen vom Scharnier)

2033. Ist der Zugang offen, geht der Trupp an einer Seite in Stellung.

Abbildung 14: Aufstellung offener Zugang

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2.6.2 Eindringen, Vorgehen in Räumen und in Treppenaufgängen

2034. Eindringen in einen Raum, in dem der Zugang geschlossen ist (aufzustoßende Tür).

Wenn die Tür sich ohne Hilfsmittel öffnen lässt, wird von der Scharnierseite her in den Raum gestürmt.

Bild 1 Soldat Drei überprüft und öffnet

Tür mit der Türklinke.

Bild 2 Soldat Drei meldet

„Tür frei“

Trupp dringt in Reihenfolge

Soldat Eins,

Zwei (TrpFhr),

Drei und Vier in den Raum ein.

Abbildung 15: Eindringen in einen Raum (verschlossen)

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2035. Eindringen in einen Raum, in dem der Zugang geschlossen ist (aufzustoßende Tür).

Die Tür wird mit einer Ramme geöffnet und es wird von der Scharnierseite her in den Raum gestürmt.

Bild 1 Soldat Drei überprüft Tür. Tür ist verschlossen!

Bild 2 Soldat Drei ruft: „Ramme“.

Soldat Vier reicht Ramme zu.

Bild 3 Soldat Drei öffnet Tür mit Ramme.

Bild 4 Soldat Drei meldet „Tür frei“. Trupp dringt in der

Reihenfolge Soldat Eins, Zwei (TrpFhr),

Drei und Vier den Raum ein.

Abbildung 16: Eindringen in einen Raum (Raum verschlossen), Einsatz der Ramme

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2036. Eindringen in einen Raum, in dem der Zugang geschlossen ist. (aufzuziehende Tür)

Die Tür lässt sich mit Hilfe einer Brechstange öffnen und es wird von der Türschlossseite her in den

Raum gestürmt.

Bild 1 Soldat Drei überprüft Tür. Tür ist verschlossen!

Bild 1 Soldat Drei ruft: „Brechstange“.

Soldat Vier reicht zu.

Bild 2 Soldat Drei bricht die Tür auf.

Bild 3 Soldat Drei meldet „Tür frei“. Trupp dringt in Reihenfolge Soldat Eins,

Zwei (TrpFhr), Drei und Vier in den Raum ein.

Abbildung 17: Eindringen in einen Raum (Raum verschlossen), Einsatz des Aufbruchwerkzeuges

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Abbildung 18: Raumordnung mit 4 Sdt in einem Raum

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Abbildung 19: Raumordnung mit 3 Sdt in einem Raum

2037. Ist der Raum zu klein, wird der Raum nur durch zwei Soldaten genommen.

Abbildung 20: Raumordnung eines Schützenpaares in einem Raum

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2038. Das Vorgehen des Trupps in Räumen und Fluren erfolgt unter Anwendung der

beschriebenen Entfaltungsformen. Grenzen mehrere Räume an den Flur, sind zunächst die offenen

Räume zu nehmen. Gegenüberliegende offene Räume werden gleichzeitig genommen.

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Abbildung 21: Vorgehen im Gebäude 2039. Ist der Raum genommen, werden alle Gegenstände die dazu geeignet sind, dass sich eine

Person darin verstecken kann, kontrolliert und überprüft. Erst dann gilt der Raum als genommen und

wird gekennzeichnet. Es erfolgt die Meldung: „Raum frei“.

Müssen Schränke oder andere Gegenstände zur Kontrolle geöffnet werden, sollten die

Bewohner wenn anwesend dazu aufgefordert werden. Eine Suche nach IED/versteckten

Ladungen erfolgt nur visuell. Werden IED/versteckte Ladungen aufgeklärt, ist zunächst örtlich zu

sichern, Pioniere bzw. Kampfmittelbeseitigungskräfte sind, wenn es die Situation zulässt zu

verständigen. Auf jeden Fall ist für nachfolgende Kräfte eine Warnung bzw. Kennzeichnung oder

Absperrung anzubringen.

Abbildung 22. Überprüfen von Schrank und Bett

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2040. Der Wechsel in weitere Stockwerke kann durch Treppenaufgänge oder durch Boden- und

Deckendurchbrüche erfolgen. In Treppenaufgängen steigt der Trupp raupenartig oder überschlagend

auf. Dabei muss der letzte Soldat des Trupps den rückwärtigen Bereich bzw. den Treppenabgang

sichern.

Abbildung 23: Aufstieg Treppenaufgang

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Kampfweise der Gruppe

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3 Kampfweise der Gruppe

3.1 Gliederung und Ausstattung

3001. Die Infanteriegruppe besteht aus 10 Sdt. Sie gliedert sich grundsätzlich in zwei gleich

ausgestattete Vier-Mann-Trupps, den Kraftfahrer und den Waffenbediener/Beifahrer. Der Kraftfahrer

verbleibt grundsätzlich am Fahrzeug!

Der GrpFhr ist an keinen Platz gebunden. Der Platz ist lageabhängig zu wählen, um

bestmöglichst auf die Sdt einwirken zu können.

Je nach Auftrag benötigt die Gruppe zusätzliche Waffen und Kampfmittel, wie z. B. Blend-,

Nebel- und Sprengmittel, wenn z. B. ein von gegnerischen Kräften besetztes Gebäude

freigekämpft werden muss und kein Risiko besteht, unbeabsichtigte Schäden zu verursachen.

Abbildung 24: Grundgliederung der Gruppe

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3.2 Formen der Entfaltung

3002. Die Art der Bewegung ist von Lage, Sicht und Gelände abhängig. Die Gruppe bewegt sich

geschlossen, überschlagend oder raupenartig. Der im urbanen Gelände stets latent

vorhandenen dreidimensionalen Bedrohung ist dabei immer Rechnung zu tragen.

3003. Innerhalb der Gruppe wählen die Trupps ihre Entfaltungsform so, dass sich

Beobachtungs- und Wirkungsbereiche der Trupps untereinander ergänzen. Die

Entfaltungsformen der Trupps innerhalb der Gruppe müssen nicht identisch sein.

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Abbildung 25: Mögliche Entfaltungsformen mit Beobachtungsbereichen

3.3 Grundsätze für das abgesessene Vorgehen auf Straßen

3004. Die Infanteriegruppe kann geschlossen oder in zwei Trupps gegliedert vorgehen. Um sich

gegenseitig unterstützen zu können, nutzt sie beide Straßenseiten. Innerhalb der Gruppe überwachen

und sichern sich die Trupps und Schützenpaare gegenseitig.

3005. Beim Vorgehen beiderseits einer Straße beobachten die Sdt neben dem unmittelbaren

Nahbereich grundsätzlich die gegenüberliegende Straßenseite, insbesondere die höher

gelegenen Stockwerke.

Abbildung 26: Vorgehen beiderseits der Straße

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3006. Geht der Infanteriezug geschlossen im Zuge von Straßen vor, bleiben die einzelnen Gruppen

grundsätzlich auf einer Straßenseite zusammen.

Abbildung 27: Vorgehen im Rahmen des Zuges

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3007. Die Gruppe geht als Spähtrupp, Patrouille oder Spitzengruppe raupenartig oder

überschlagend unter gegenseitiger Überwachung und Sicherung vor, wenn sie mit

gegnerischen Kräften rechnet. Dies kann truppweise geschlossen oder paarweise erfolgen. Die Art

des Vorgehens wird durch den Grad der Bedrohung bestimmt und vom Gruppenführer

befohlen.

Abbildung 28: Vorgehen raupenartig paarweise im Trupp

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3008. Beim paarweise überschlagenden Vorgehen überholt das hintere das vordere

Schützenpaar.

Abbildung 29: Vorgehen überschlagend

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3009. Straßen und offene Flächen werden innerhalb der Trupps unter gegenseitiger

Überwachung und Sicherung überwunden. Je nach Lage ist das paarweise raupenartige oder

überschlagende Vorgehen zweckmäßig.

Abbildung 30: Vorgehen raupenartig

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Abbildung 31: Vorgehen überschlagend

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Abbildung 32: Überwinden einer T-Kreuzung

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3.4 Sturm und Einbruch

3.4.1 Grundsätze

3010. Muss ein Gebäude genommen werden, ist es grundsätzlich nach allen Seiten

abzuriegeln, um ein Entkommen oder durch Einbrechen gegnerischer Kräfte zu verhindern. Dies ist

Aufgabe des Zuges. Das Einbrechen in ein Gebäude erfolgt durch eine Einbruchstelle, die vom ZgFhr

befohlen wird. Regelmäßig wird die Einbruchstelle dort festgelegt werden, wo das

Einbrechen schnell und hindernisfrei durchzuführen ist. Der Schnelligkeit, Überraschung und

Aggressivität im Vorgehen kommen hierbei besondere Bedeutung zu. Die Einbruchstelle kann

ebenerdig oder höher gelegen sein. Sind die Zugänge durch den Feind befestigt, müssen sie mit

Hilfsmitteln geöffnet werden. Die Einbruchstelle muss durch Deckungskräfte überwacht werden.

Öffnungen wie Türen und Fenster müssen so überwacht werden, dass Gegenstände, Handgranaten

und Kampfmittel nicht auf eigene Kräfte geworfen werden können.

Die Einbruchstelle ist eindeutig zu bezeichnen bzw. kennzeichnen. Jeder muss die genaue Position kennen.

3011. Kann ein Gebäude nicht nach allen Seiten abgeriegelt werden, muss mindestens die

Gebäudeseite, auf der die Einbruchstelle liegt, durch Unterstützungswaffen, die in der Regel in der

Deckungsgruppe zusammengefasst sind, lückenlos mit Feuer abgedeckt werden.

Die Gruppe kann in der Grundgliederung als Sturm- oder Deckungsgruppe eingesetzt sein, oder

dazu umgegliedert werden.

3012. Aufträge und Aufgaben einer Sturmgruppe:

• Öffnen/Überwinden von Hindernissen und Sperren,

• Blenden und Täuschen gegnerischer Kräfte über die eigene Annäherung,

• Nehmen und schnelles Ausweiten der Einbruchstelle,

• Nehmen der Schlüsselpositionen eines Gebäudes, Treppenaufgänge, Treppenabgänge, Flure,

• Abriegeln von Gegenstößen,

• Sicherung in Feindrichtung,

• Kennzeichnen eigener Stellungen und der Einbruchstelle sowie Kennzeichnung der

genommenen Bereiche im Gebäude mit Markierungsmitteln2,

• Leiten des Feuers der Deckungsgruppe durch Meldung eigener Absicht und Vorgehens

eigener Kräfte im Gebäude über Funk und Signale,

• Halten der Verbindung über Funk, Draht, Zeichen oder Melder,

• Festsetzen von Gefangenen,

2 Kapitel 5, VII Kennzeichnung

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Kampfweise der Gruppe

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• Versorgung Gefallener und Verwundeter,

• Trennung von Gefallenen, Verletzten und Unbeteiligten,

• Sammeln der Unbeteiligten außerhalb der Gefahrenzone und Waffenwirkung eigener oder

gegnerischer Kräfte und je nach Lage und Auftrag Kontrolle oder Bewachung.

3013. Die Sturmgruppe kann mit Pionierkräften verstärkt werden, z. B. zum Schaffen von

Zugängen sowie Überwinden von Sperren. Trägertrupps zum Mitführen von Munition,

Kampfmitteln, Hilfsmitteln und Wasser können die Sturmgruppe ergänzen.

3014. Aufträge und Aufgaben einer Deckungsgruppe:

• Vorbereiten Einbruchstelle, z. B. mit Bunkerfaust,

• Niederhalten gegnerischer Kräfte im Angriffsziel in enger Zusammenarbeit mit den

Sturmgruppen,

• Überwachen des Raumes in die Tiefe,

• Abriegeln von Gebäuden,

• Abriegeln von Gegenstößen,

• Feuerkampf aus wechselnden Stellungen und Wechselstellungen, insbesondere der

Unterstützungswaffen,

• Ausschalten gegnerischen Feuers bei Annäherung der eigenen Kräfte.

3015. Die Deckungsgruppe kann mit Waffen anderer Gruppen und mit Unterstützungswaffen der

Kompanie verstärkt werden.

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Kampfweise der Gruppe

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3.4.2 Eindringen in ein Gebäude

3016. Es gibt zwei Möglichkeiten in ein Gebäude einzudringen. Das Eindringen und der

Angriff von oben nach unten oder von unten nach oben. Es gibt keine allgemein gültige

Methode. Vielmehr soll jeder Führer die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten kennen. Dazu

das Gebäude schnell beurteilen, sich für eine Methode entscheiden und dann alle

Maßnahmen treffen, die die Vorteile der gewählten Methode voll zum Tragen bringen, während die

Nachteile möglichst gering gehalten werden.

Wird ebenerdig eingebrochen, erfolgt der Sturm auf die Einbruchstelle mit hoher Geschwindigkeit.

Das Nachführen von Kräften muss zügig erfolgen.

Hat der Gegner das ebenerdige Stockwerk gesperrt (Stacheldraht, versteckte Ladungen,

massive Barrikaden), ist das Eindringen in ein höher gelegenes Stockwerk oft die einzige

Möglichkeit, um das Gebäude zu nehmen.

Lage und Auftrag können das Einbrechen durch Fenster und Türen verhindern. Der Trupp

erkundet hierzu Möglichkeiten für das Schaffen alternativer Einbruchstellen.

Im Verlauf des Angriffs müssen die Einbruchstellen gewechselt werden, um starre Schematas zu

vermeiden.

3017. Eindringen von oben nach unten

Vorteile:

• Der Feind wird eventuell durch den Ansatz von oben nach unten überrascht,

• Es wird mehr Angriffsschwung über Treppen oder Deckendurchbrüche von oben nach unten

entwickelt,

• Die Ausweichwege des Feindes sind erheblich eingeschränkt, da das Haus schnell

abgeriegelt werden kann.

Nachteile:

• Das Eindringen in ein höher gelegenes Stockwerk ist material- und zeitaufwändig. Die

Gefährdung durch Waffen oder Kampfmittel ist hoch, wenn die eigene Annäherung erkannt wird,

• Das Nachführen von Kräften ist erschwert,

• Alle wichtigen Stellen im Inneren des Gebäudes müssen möglichst schnell besetzt werden,

• Das Ausweichen/Lösen von überlegenem Feind muss im Gebäude nach oben erfolgen,

außerhalb des Gebäudes nach unten. Dies hemmt die eigenen Bewegungen und erlaubt dem

Feind ggf. ein erfolgreiches Nachstoßen,

• Bei Ausfällen, ist es sehr schwierig, verletzte Kameraden mit ihrer Ausrüstung zu bergen, z.B. über

das Treppenhaus nach oben zu ziehen und der Abtransport ist erschwert.

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3018. Eindringen von unten nach oben

Vorteile:

• Es gibt mehrere Möglichkeiten beim Auftreffen auf Feind. Deshalb ist es nicht notwendig alle

wichtigen Teile des Gebäudes sofort zu besetzen,

• Der Angriffsschwung kann sowohl beim Sturm als auch beim Lösen vom Feind aufrecht

erhalten werden und der Führer kann relativ schnell von Angriff auf Lösen umschalten,

• Das Eindringen ist leichter zu koordinieren,

• Das Nachführen von Kräften und das Bergen/Abtransport von Verwundeten geht schneller und

leichter.

Nachteile:

• Es erfolgt ggf. ein Eindringen in die Verteidigungsstellung des Feindes.

• Aufwärts im Treppenhaus bewegt es sich langsamer, wodurch es schwieriger ist,

den Angriffsschwung aufrecht zu erhalten

• Der Feind hat die Möglichkeit zum Ausweichen über einen vorgeplanten Weg.

3.4.3 Eindringen in ein höher gelegenes Stockwerk

3019. Durch höher gelegene Einbruchstellen dringt die Gruppe unter Anwendung von

Hilfsmitteln oder über ein benachbartes Gebäude in das Gebäude ein.

301. Folgende Hilfsmittel können dazu, je nach Verfügbarkeit, eingesetzt werden:

• Leitern,

• Fahrzeuge,

• Baumaschinen,

• Hebebühnen u. ä..

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3020. Zum Einsatz kommen herkömmliche Leitern (Arbeitshöhe ca. 4 m) oder

selbstgefertigte Behelfsleitern. Ausziehbare oder zusammensteckbare Leitern sind zu bevorzugen.

Der Aufstieg ist durch einen Sdt am Fußpunkt der Leiter zu sichern. Der Abstand der Leiter von der

Fassade zum Fußpunkt sollte 1 - 1,5 m nicht überschreiten.

Der Aufwand beim Transport und dem Anlegen von Leitern erleichtert die gegnerische Aufklärung.

Deshalb sind Maßnahmen zu treffen, um die eigene Absicht zu verschleiern. Dies kann durch Einsatz

von Blend- und Nebelmitteln sowie durch Ablenkungsmaßnahmen wie z. B.

Täuschungsangriff an anderer Stelle geschehen.

Abbildung 33: Eindringen mit Hilfe einer Leiter

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3021. Fahrzeuge sind schnell verfügbar. Es gibt in der Regel keine Einschränkungen für die

eindringenden Sdt. Die Eindringhöhe ist vom Fahrzeug abhängig.

Abbildung 34: Eindringen über ein Fahrzeug

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3.5 Vorgehen im Gebäude

3022. Die Gruppe wendet beim Vorgehen in Gebäuden die gleichen Grundsätze wie der Trupp an.

Abhängig vom Grad der Bedrohung, der Anwesenheit von Unbeteiligten und Art der Bebauung

werden Waffen und Kampfmittel eingesetzt.

Die anschließende Bilderserie zeigt das grundsätzliche Vorgehen der Infanteriegruppe in einem

Gebäude, das freigekämpft werden soll. Auf die Darstellung gegnerischer oder unbeteiligter Kräfte

wird verzichtet. Die Befehle und Meldungen beziehen sich ausschließlich auf die

beispielhafte Vorgehensweise. Die Gruppe ist über die Tür in das Gebäude eingedrungen.

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Abbildung 35: Die Gruppe beim Vorgehen im Gebäude

3.6 Stellungsbau innerhalb von Gebäuden

3023. Muss die Infanteriegruppe einen Raum halten, trifft sie Vorbereitungen zur Sicherung und

Verteidigung rundum. Bei der Erkundung der Stellungen sind folgende Faktoren zu

berücksichtigen:

• Waffenwirkung,

• Deckung,

• Schutzwirkung,

+ Selbstschutzvorkehrungen

+ Brandschutzvorkehrungen

• Tarnung,

• gedeckte An- u. Abmarschwege.

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3024. Fensternahe Kampfstände bieten einen weiten Wirkungsbereich, sind aber während des

Feuerkampfes durch Mündungsfeuer und Rauchentwicklung leicht aufzuklären. Deshalb sind

Kampfstände grundsätzlich in der Tiefe des Raumes zu erkunden, die den Feuerkampf durch

mehrere Öffnungen und Durchbrüche erlauben.

Ist es erforderlich, Stellungen in Gebäuden an Außenmauern anzulegen, so sind Maßnahmen zur

Tarnung und Minderung von Mündungsfeuer und Rauchentwicklung zu treffen.

Stellungen sind so anzulegen, dass der Feuerkampf nach außen und im Gebäude geführt

werden kann. Beobachtungs- und Wirkungsbereiche sollen sich überlappen. Wechselstellungen sind

zu erkunden, vorzubereiten und wann immer möglich zu Kampfständen auszubauen. Sie bieten

Deckung und Schutz nach allen Seiten, auch nach unten und oben. Tote Winkel sind zu sperren.

3025. Stets sind Maßnahmen zu treffen, die der Erhöhung der eigenen Waffenwirkung sowie dem

Schutz vor Querschlägern dienen, z. B.

• Befestigen von Stellungen gegen feindliche Waffenwirkung durch Sandsackwälle,

Schutzwälle, Schüttkörbe (z. B. HASCO BASTION),

• Befestigen von Stellungen gegen herabfallende Trümmer und Wirkung von oben, z. B.

Stützelemente,

• Befestigen von Stellungen gegen Wirkung von Kampfmitteln und nichtletalen Wirkmitteln,

z. B. Drahtgeflechte vor den Öffnungen,

• Errichten von Sperren und Hindernissen.

Zur besseren Orientierung sind Kennzeichnungen und Hilfsmittel, z. B. Seile, Knicklichter,

Trassierband o. ä. anzubringen.

3026. Mögliche Baumaterialien sind Sandsäcke, Tische, Stühle, Schränke, Sitzgarnituren, Türen,

Kisten. Die jeweilige Traglast des Bodens ist zu berücksichtigen und ggf. durch Pioniere zu erkunden

und zu verstärken. Sandsäcke und mit Sand gefüllte Behältnisse verlieren nach Beschuss wegen des

ausfließenden Sandes ihre Schutzwirkung und sind ständig zu erneuern.

3027. Kampfstände in oberen Stockwerken bieten guten Überblick, schließen aber meist den

Feuerkampf vor das eigene Gebäude aus; dieser Nachteil kann durch den Einsatz von Schützen in

unteren Stockwerken oder in Kellern ausgeglichen werden.

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Abbildung 36: Befestigte Stellung

Abbildung 37: Stellungen im Gebäude

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3.7 Verteidigen eines Gebäudes

3028. Die Gruppe verteidigt ein Gebäude oder den Teil eines Gebäudes, z. B. ein Stockwerk.

3029. Das Herstellen der Verteidigungsbereitschaft umfasst folgende Sofortmaßnahmen:

• Erkundung der Annäherungsmöglichkeiten gegnerischer Kräfte,

• Erkundung und Ausbau von Stellungen und Kampfständen,

• Anlegen von Sperren und Hindernissen in und außerhalb des Gebäudes,

• Vorbereitung von Gegenstößen,

• Erkundung und Anlegen von An-, Abmarsch- und Ausweichwegen.

3030. Um über einen längeren Zeitraum ein Gebäude zu verteidigen, bedarf es zusätzlicher

Maßnahmen:

• Bau von Schutzräumen und befestigter Unterstände,

• Treffen vorbeugender Maßnahmen zur Brandbekämpfung,

• Herstellen von Verbindungen, z. B. Draht,

• Maßnahmen zur Versorgung treffen,

• Schaffen von gedeckten Bewegungsmöglichkeiten,

• Verstärken des Gebäudes gegen Einsturz und Beschuss.

3031. Pionierkräfte unterstützen beim Anlegen von Sperren und Hindernissen, die eine

überraschende gegnerische Annäherung, oder ein unbeobachtetes Räumen verhindern sollen. Diese

Maßnahmen sind zu überwachen und zu verschleiern. Mit den Wirkungsbereichen der Handwaffen

und Panzerabwehrhandwaffen sind sie zu koordinieren.

3032. Der Gruppenführer verteilt für den Fall, dass Trümmer die Zugänge verschütten, Teile seiner

Vorräte auf alle Räume, in denen Sdt eingesetzt sind. Insbesondere:

• Munition und Kampfmittel,

• Verpflegung und Wasser,

• Mittel zur Brandbekämpfung.

3033. In verbarrikadierten Gebäuden können Treppenhaus, Flure und gesamte Stockwerke

gesperrt werden. Für eigene Bewegungen schafft die Gruppe Wand- und Deckendurchbrüche mit

Auf- und Abstiegshilfen. Maßnahmen zum Sperren gegnerischer Bewegungsmöglichkeiten sind

vorzubereiten.

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3.8 Gewinnen eines Gebäudes in Notsituationen und besonderen Lagen

3034. Die Gruppe gewinnt ein Gebäude in Notsituationen als Deckung und Schutz vor Witterung,

vor Bedrohungen aus der Bevölkerung und vor der Waffenwirkung gegnerischer Kräfte.

3035. Das Gewinnen eines Gebäudes kann in besonderen Lagen Aufgabe für Kräfte mit

selbstständigem Auftrag sein, z. B. eines Scharfschützentrupps, eines stehenden Spähtrupps, oder

eines Beobachtungspostens.

3036. Annäherung, Einbrechen und Kontrolle des Gebäudes werden in der Regel nicht durch

weitere Kräfte unterstützt. Es kommt darauf an, Räume mit hoher Schutzwirkung zu gewinnen.

3037. Die Bewohner können dem eigenen Vorgehen passiv, unterstützend ablehnend bis

aggressiv gegenüberstehen. Der GrpFhr muss abwägen, ob die Durchführung des Auftrages und der

Aufwand zur Eigensicherung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es kann zweckmäßig sein,

bei aggressivem Verhalten der Bewohner eine andere Örtlichkeit zu

erkunden, aus der der Auftrag ebenfalls erfüllt werden kann.

3.9 Vorgehen und Einsatz in unterirdischen Anlagen

3038. Die Sdt nutzen für Bewegungen außerhalb von Gebäuden Gräben, Kanalisation,

Unterführungen, sowie unterirdische Verkehrsanlagen, Schächte und Lücken in

Trümmerfeldern. Alle Möglichkeiten zur Tarnung und Täuschung von Bewegungen sind zu nutzen.

3039. Unterirdische Anlagen ermöglichen verdeckte und gedeckte Bewegungen von Kräften.

Voraussetzung zur Nutzung ist die genaue Kenntnis über Lage, Verlauf und Beschaffenheit der

Anlagen unterhalb der Erdoberfläche. Nutzbare unterirdische Anlagen können sein:

• U-Bahn- und S-Bahntunnel,

• Fußgänger-, Auto- und Eisenbahntunnel,

• Tiefgaragen,

• Kanalisation,

• Keller und Kelleranlagen,

• Ver- und Entsorgungseinrichtungen.

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3040. Die Ausrüstung der Gruppe ist mit Mehrgasmessgeräten3, Sauerstoffflaschen,

Wärmebildgeräten, Feldkabeln, Seilen usw. zu ergänzen. Sind diese Ausrüstungsgegenstände nicht

verfügbar, müssen die eingesetzten Kräfte durch speziell ausgebildete Kampf- und

Kampfunterstützungskräfte (Pionierkräfte, ABC-Abwehrkräften usw.) unterstützt werden. Ferner ist im

urbanen Umfeld die Zusammenarbeit mit zivilen Unterstützungskräften wie Feuerwehr, Stadtwerken

u. a. hilfreich.

Einsätze in unterirdischen Anlagen bergen eine Vielzahl von Gefahren. Diese können sein:

• erhöhte Waffenwirkung (Druck, Querschläger),

• offen verlaufende Stromleitungen,

• toxische, entzündbare/explosive Gase sowie Sauerstoffmangel,

• ansteigender Wasserstand.

3041. Gegnerische wie auch eigene Kräfte, die in dieser Umgebung eingesetzt sind bzw. in diese

wirken, sind sehr schwer zu identifizieren.

Bevor solche Anlagen für den Einsatz von Kräften genutzt werden können, hat eine intensiver

Erkundung zu erfolgen.

Bei offensiven Einsätzen werden unterirdische Anlagen zur Durchführung eigener Bewegungen,

zum Hemmen von Bewegungen des Feindes, sowie für den Jagdkampf genutzt.

Bei defensiven Einsätzen dienen unterirdische Anlagen der Versorgung und

Verbindung, sowie Truppenbewegungen. Unabhängig von der eigenen Nutzung muss der Raum

unterhalb der Erdoberfläche immer gesichert, überwacht bzw. gesperrt werden4, um so

gegnerischen Kräften die Nutzung zu verwehren. Wird dieser für eigene Bewegungen nicht

genutzt, sollte dieser gesperrt werden.

3042. Die Infanteriegruppe kann zur Erkundung und Aufklärung von unterirdischen

Bewegungslinien eingesetzt werden. Sie ist grundsätzlich durch Pionier- und ABC-Abwehrkräfte zu

verstärken. Wegen der eingeschränkten Funkverbindungen sind drahtgebundene

Fernmeldemittel zu nutzen. Der GrpFhr setzt daher mindestens zwei Sdt an der Einstiegsstelle zum

Halten der Verbindung ein.

3 Vergleichbar mit ALARMGERÄT, gefährliches Gas, automatisch. VersNr.: 6665-12-358-4518,

Gebrauchsname: MiniWarn B mit Messzellen für EX, Ox und CO. 4 ZDv 3/701 Sperren und Sprengen, Kapitel 3 Nummer 330 – 336.

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Kampfweise der Gruppe

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3043. Über die beabsichtigte Erkundung und Aufklärung sind alle in diesem Raum

eingesetzten Kräfte zu informieren. Für die Erkundung von unterirdischen Anlagen ist eine

zusätzliche möglichst explosionsgeschützte Ausstattung erforderlich:

• außenluftunabhängige Atemschutzgeräte,

• Geräte zur Detektion von ABC-Kampf- und ABC-Gefahrstoffen,

• Mehrgasmessgeräte zur kontinuierlichen Messung des Sauerstoff,- und

Kohlenmonoxidgehaltes der Atemluft,

• ABC-Schutzmaske mit entsprechenden Maskenfiltertypen,

• Strahlendosimeter (Niedrigstrahlung), • Nachtsichtgeräte,

• Feldkabel und Feldfernsprecher,

• Kartenmaterial (Straßenkarten, Baupläne usw.),

• Notizpapier sowie

• Markiermaterial (Spray, Kreide, Trassierband).

Abbildung 38: Vorgehen der Gruppe in unterirdischen Anlagen

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Kampfweise der Gruppe

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3044. Nachdem der Zugang/Einstieg zum Kanalsystem geöffnet wurde, ist etwa 15 Minuten zu

warten, bevor die Nahsicherer einsteigen (immer im Schützenpaar − nie alleine)! Sie

überprüfen die Luftsituation auf das Vorhandensein explosiver Gemische, auf den Sauerstoff- und

Kohlenmonoxidgehalt zur Atmung, sowie den Wasserstand.

3045. Spricht das Mehrgasmessgerät auf explosive Gemische an, ist der Einsatz sofort

abzubrechen und die Umgebung ausreichend abzusperren.

Zeigt das Mehrgasmessgerät keine Gefährdung an, steigen die restlichen Sdt der Gruppe etwa 10

Minuten nach den Nahsicherern in das Kanalsystem ein.

3046. Beim Vorgehen innerhalb der unterirdischen Anlage ist die Umgebung stetig nach

Merkmalen, die auf das Vorhandensein bzw. die Freisetzung von ABC-Kampf – und Gefahrstoffe

hinweisen, zu überprüfen (z.B. Gasleitungen, Rohrleitungen, Warnhinweise und - Schilder, Fässer,

Kanister o.ä.).

3047. Der GrpFhr legt regelmäßig Notausstiege fest. Der Notausstieg ist zu öffnen, sofern es die

Lage erlaubt und keine Gefährdung von Fußgängern und Fahrzeugen gegeben ist. Dadurch kann

stets eine genaue Standortbestimmung erfolgen.

Das Vorgehen entlang von U-Bahnlinien erfolgt beiderseits der Schienen am

Röhrenrand. Dabei ist die entlang der Schienen verlaufende Stromleitung zu beachten und ein

Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m einzuhalten.

U-Bahnstationen sind meist mehrstöckig und komplex angelegt. Sie bergen daher vielfältige

Gefährdungen und Bedrohungen für die Gruppe. Das U-Bahnverkehrsnetz wird meist von zentralen

Orten aus überwacht (Videoüberwachung). Die Nutzung der bestehenden

Überwachungsanlagen erleichtert die eigene, aber auch die gegnerische Aufklärung.

Das Vorgehen in Tunneln erfolgt analog dem Vorgehen entlang von U-Bahnlinien. Bei der Nutzung

von Straßentunneln für die eigene Operationsführung ist zu beachten, dass diese

• häufig beleuchtet sind,

• über einen Wartungsschacht verfügen,

• Pannenbuchten/-plätze,

• Notrufeinrichtungen,

• Verbindungstunnel zu Parallelröhren,

• Flucht- und Seitenstollen haben,

• Funkverbindungen nach außen sowie in andere Tunnel beeinträchtigt und

• durch Kameras überwacht sein können.

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3048. Bei der Nutzung des Kanalsystems sind zu beachten:

• rutschiger Untergrund,

• Dunkelheit,

• Platzmangel, aufgrund enger Räume,

• Steilabfälle innerhalb des Leitungssystems,

• Strömungsgeschwindigkeit und Wasserstand; diese können sich innerhalb kürzester Zeit durch

starke Regenfälle und durch Wassereinleitungen erhöhen,

• Auftreten von unterschiedlichen Gasen,

• Belastung der Sdt durch Fäkalien, Schmutz, Gestank und Tiere wie z. B. Ratten.

3049. Beim Einsatz von Waffen und Kampfmitteln in unterirdischen Räumen ist zu

berücksichtigen, dass sowohl Wirkung als auch Gefährdung der in unterirdischen Anlagen zum

Einsatz gebrachten Waffen und Kampfmittel wesentlich höher sind als in einem freien Gelände.

Die Trefferwahrscheinlichkeit – auch ungezielter Schüsse – wird einerseits durch Abpraller und

Querschläger, andererseits durch den Mangel an Deckungsmöglichkeiten erhöht. Solche

Abpraller und Querschläger haben auch auf große Entfernungen Wirkung.

In Abwasserkanälen besteht die Gefahr, dass durch eine Schussabgabe bzw.

Detonation leicht entflammbare Gase zur Explosion gebracht werden können.

Beim Einsatz von Spreng- und Kampfmitteln muss beachtet werden, dass sich Druck, Hitze, Staub

und Schall sowohl auf den Gegner, als auch auf eigene Kräfte stärker auswirken als auf der

Erdoberfläche. Darüber hinaus ist die Einsturzgefahr zu berücksichtigen.

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Kampfweise des Zuges

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4 Kampfweise des Zuges

4.1 Grundsätze

4001. Der Infanteriezug wird im Rahmen der Kompanie grundsätzlich geschlossen

eingesetzt. Eine wesentliche Aufgabe ist das Gewinnen der Kontrolle über einen bestimmten Raum.

Deshalb wird der Zug so gegliedert und verstärkt, dass er selbstständig handeln und ggf. räumlich

und zeitlich begrenzt das Gefecht hoher Intensität führen kann.

4002. Der Infanteriezug gliedert sich in drei Gruppen und den Zugtrupp1. Er kämpft

grundsätzlich abgesessen. Den Schutz und die Unterstützung der Waffen seiner Fahrzeuge nutzt er

bei Bewegungen je nach Lage und Auftrag so lange wie möglich.

4003. Sitzt der Infanteriezug ab, so sind die Fahrzeuge gedeckt oder teilgedeckt und

gesichert in räumlicher Nähe zum Einsatzort bereitzuhalten. Sie können zur Rettung und

Bergung von Verwundeten und Verletzten, zum Transport von Versorgungsgütern, aber auch zur

schnellen Aufnahme abgesessener Kräfte eingesetzt werden. Die Bordbewaffnung

geschützter Fahrzeuge kann, vor allem in den mit dem gepanzerten Transportkraftfahrzeug (GTK

BOXER) ausgestatteten Verbänden, den Einsatz der abgesessenen Kräfte unterstützen.

4.2 Nachrichtengewinnung und Aufklärung

4004. Der Infanteriezug trägt geschlossen oder mit Teilen als Patrouille oder als Spähtrupp zur

Nachrichtengewinnung und Aufklärung bei. Er kann verstärkt als Stoßtrupp zur Aufklärung durch

Kampf sowie beim Angriff auf und im bebauten Gelände eingesetzt werden.

4005. Zur Vorbereitung und Durchführung nutzt der ZgFhr Hilfsmittel, z.B. Luftaufnahmen, Straßen-

, Brücken-, Gewässerkarten und andere pioniertechnische Unterlagen, Kompass und Global

Positioning Systems (GPS) (beachte: in Gebäuden oder in unterirdischen Anlagen ist der GPS-

Empfang eingeschränkt). Während der Durchführung kann es erforderlich sein, mit der Bevölkerung

Verbindung aufzunehmen. Zu diesem Zweck wird in aller Regel ein Sprachmittler dem ZgFhr

beigestellt.

4006. Daneben stehen dem ZgFhr auch weitere Hilfsmittel zur Verfügung, wie z. B.:

• zivile Straßenkarten,

• zivile Stadtpläne,

• Internet, Datenbanken, Satellitenbildprogramme,

• Stadtführer, Reiseführer.

1 Die Grundgliederung ist je nach Truppengattung der Infanterie oder Gliederung im Einsatz unterschiedlich.

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Kampfweise des Zuges

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4007. Technische Aufklärungsmittel wie unbemannte Aufklärungsmittel (Unmanned Aireal

Vehicles, UAV) verdichten die Aufklärung. Dem Einsatz von Diensthundetrupps kommt bei der

Aufklärung in bebautem Gelände eine hohe Bedeutung zu. Abhängig von Lage und Auftrag können

Kräfte der HAufklTr mit dem Infanteriezug zusammenarbeiten (aZa).

4.3 Bewegungen und Entfaltungsformen

4008. Bewegungen des Zuges im bebauten Gelände erfordern, auf Grund der vielen

Stellungs- und Deckungsmöglichkeiten für eigene, aber auch gegnerische Kräfte, die

Entfaltungsformen des Zuges flexibel anzuwenden.

4009. Der ZgFhr berücksichtigt hierbei Bedrohung, Gelände sowie die Lage der Bevölkerung. Die

Beobachtungs- und Wirkungsbereiche der Waffen sind genau festzulegen. Der

Infanteriezug muss in jeder Lage feuerbereit sein.

4010. Für eigene Bewegungen nutzt der Zug geschützte Fahrzeuge, solange es Lage und Auftrag

ermöglichen. Ist die aufgesessene Bewegung kurzfristig gestoppt, sichern sich die Trupps und

Gruppen abgesessen.

4011. Das Ab- und Aufsitzen der Infanteristen stellt einen Schwächemoment dar, erfolgt von daher

so weit wie möglich in Deckung und wird zunächst durch die Bordbewaffnung gesichert. Die

abgesessenen Kräfte überwachen tote Winkel, die Gebäude auf der gegenüberliegenden

Straßenseite, insbesondere die höher gelegenen Stockwerke und ebenerdig die diesseitigen

Gebäude. Lage und Auftrag können ein Vorgehen in den Gebäuden erfordern.

4012. Der ZgFhr führt Fahrzeuge und abgesessene Kräfte so, dass die Waffenwirkung der

abgesessenen Sdt und der Bordbewaffnung sich ergänzen und überlappen und der

Feuerkampf grundsätzlich rundum geführt werden kann. Dabei sind Beobachtungs- und

Wirkungsbereiche in Seite und Höhe anzusprechen.

4013. Auf- und abgesessene Kräfte werden meist über Funk und Zeichen geführt. Um

Fahrzeuge eindeutig ansprechen zu können, lässt der ZgFhr diese nach allen Seiten

sichtbar kennzeichnen (z. B. mit Nummern).

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Kampfweise des Zuges

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4.4 Angriff auf ein Gebäude

4014. Der Infanteriezug nimmt eigenständig oder im Rahmen der Kompanie ein oder

mehrere Gebäude. Er ist hierbei mit Kräften und Mitteln zur Aufklärung in Gebäude, zum

Einbruch und zum Freikämpfen des Gebäudes zu verstärken.

4015. Im Rahmen der Kompanie kann der Infanteriezug den Auftrag erhalten, mit den

Sturmgruppen anzugreifen und in ein Gebäude einzubrechen oder mit den Infanteriegruppen aus

Stellungen den Sturm und Einbruch zu überwachen und gegnerische Kräfte mit Feuer

niederzuhalten. Er ist dann Teil eines Stoßtrupps.

4016. Der Angriff auf ein Gebäude beginnt erst nach gründlicher Vorbereitung, u. a. durch:

• Aufklärung und Erkundung,

• Einsatz von Blendmitteln,

• Feuer von Steil- und Flachfeuerwaffen, sowie Luftnahunterstützung.

4017. Gebäude werden grundsätzlich durch eine Einbruchstelle genommen. Bei der Auswahl der

Einbruchstelle sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

• Einbruch durch bereits vorhandene Öffnungen wie Türen und Fenster,

• Verfügbarkeit von Hilfsmitteln zum Schaffen von Zugängen (Ramme, Brechstange),

• Möglichkeit des Schaffens von Zugängen durch Sprengen,

• Verfügbarkeit von Hilfsmitteln für höhergelegene Einbruchstellen, z. B. Leitern, Fahrzeuge,

• Annäherungsmöglichkeiten an die geplante Einbruchstelle,

• Waffenwirkung eigener Waffen und Waffensysteme an und um die Einbruchstelle.

4018. Immer ist mit befestigten Stellungen in und um Gebäude, verstärkten

Gebäudeabschnitten sowie Sperren und Sprengfallen zu rechnen.

4019. Hat der Infanteriezug den Auftrag, den Sturm und Einbruch zu überwachen, weist der ZgFhr

allen Hand- und Unterstützungswaffen detaillierte und leicht erkennbare Grenzen und ihre

Hauptschussrichtung zu. Das Feuer hält gegnerische Kräfte in der Phase der Annäherung und des

Sturms und Einbruchs der ersten Sturmgruppen nieder.

4020. Deckungs- und Unterstützungskräfte riegeln das Angriffsziel ab und unterstützen den

weiteren Angriff durch Beobachtung und Waffenwirkung in die Tiefe. Nicht durch die

Deckungs- und Unterstützungskräfte einsehbare Geländeabschnitte überwachen die Sturmgruppen

selbst.

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Kampfweise des Zuges

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Abbildung 39: Die verstärkte Infanteriekompanie im Angriff

4021. Nach dem Einbruch wird die Einbruchstelle durch Nachziehen weiterer Sturmgruppen

ausgeweitet. Das Gebäude wird nun Stockwerk für Stockwerk freigekämpft.

4022. Die Sturmgruppen markieren die vordersten Stellungen und genommenen Räume zur

Unterstützung der Regelung des Feuerkampfes der Deckungs- und Unterstützungskräfte.

4023. Das Gebäude gilt als feindfrei, wenn alle Räume und Stockwerke durchsucht sind. Der

ZgFhr trifft unverzüglich alle Maßnahmen zur Abwehr gegnerischer Angriffe. Er leitet die

Versorgung der Verwundeten sowie die Versorgung mit Munition und Wasser oder anderer

Versorgungsgüter ein.

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Kampfweise des Zuges

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4.5 Verteidigung eines Gebäudes

4024. Dem Infanteriezug werden Schlüsselobjekte wie Kreuzungen, Brücken und Gebäude von

besonderer Bedeutung zur Verteidigung befohlen.

4025. Der Infanteriezug verteidigt eigenständig oder im Rahmen der Kompanie ein oder

mehrere Gebäude.

4026. Die Stellungen des Zuges sollten so erkundet und vorbereitet sein, dass der

Feuerkampf rund um die Stellung geführt werden kann und gegnerische Kräfte ggf. im

Zusammenwirken mit den Nachbarzügen am weiteren Angriff gehindert werden.

4027. Zum Verstärken der Gebäude, zum Schaffen von Durchbrüchen, zum Ausbau von

Stellungen, sowie zum Sperren von Räumen und Wegen wird der Infanteriezug durch

Pionierkräfte unterstützt.

4028. Die Vorbereitung der Verteidigung in bebautem Gelände umfassen u. a.:

• Erkunden und Verstärken von Stellungen und Wechselstellungen,

• Verstärken von Räumen in Gebäuden,

• Schaffen von geschützten Laufwegen für eigene Bewegungen, Decken- und

Wanddurchbrüche,

• Sperren der Türöffnungen und Treppenaufgänge,

• Sperren toter Räume außerhalb der Gebäude,

• Absprache mit Nachbarn über Beobachtungs- und Wirkungsbereiche,

• Schaffen von redundanten Verbindungsmöglichkeiten, z. B. Drahtverbindung, Melderwege,

Funkverbindungen,

• Einrichten von mehreren Verteilerpunkten für Munition und Verpflegung, ggf. für jedes Stockwerk,

• Einrichten und Betreiben von mehreren Verwundetensammelpunkten,

• Erkunden und Einrichten von Scheinstellungen,

• Vorbereiten von Brandbekämpfungs- und SE-Maßnahmen,

• Erkunden und Vorbereiten von Gegenstößen,

• vorgelagerte Gebäude sind so vorzubereiten, dass angreifende gegnerische Kräfte diese nur

bedingt als Deckung und Schutz nutzen können.

4029. Die Erkundung und Vorbereitung der Verteidigung sowie der Ausbau der Stellungen hängen

von der zur Verfügung stehenden Zeit ab. Pioniere unterstützen bei der Erkundung und dem Anlegen

von Sperren. Die Wirkungsbereiche der Handwaffen und

Panzerabwehrhandwaffen sind dabei mit der Wirkung von Sperren in Einklang zu bringen. Sperren

sind zu überwachen.

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4030. Schutz- und Aufenthaltsräume werden meist in Kellern eingerichtet. Stellungen und

Wechselstellungen der schweren Waffen sind in der Tiefe von Gebäuden zu erkunden und zu

befestigen. Die Hauptschussrichtungen sollen sich gegenseitig ergänzen und kreuzen.

4031. Eingeschränkte Beobachtungsmöglichkeiten erfordern den Einsatz von ggf. mehreren

Alarmposten und zusätzlichen Sicherungen. Ausweichwege aus den Stellungen sollten schnell

gesperrt werden können.

4032. Beim Anlegen von Sperren sind bei Anwesenheit von Zivilbevölkerung Maßnahmen zu deren

Schutz zu treffen. Erst bei unmittelbar bevorstehenden Kampfhandlungen können diese Sperren

geschlossen werden. Bewegliche Sperrtrupps sind durch den ZgFhr zu befehlen.

401. Starke Zerstörungen der Infrastruktur erschweren das Halten der Verbindung

über Draht und Funk. Der ZgFhr setzt deshalb Melder ein und lässt die Drahtverbindung

regelmäßig überprüfen.

402. Auf Grund von Zerstörungen können einzelne Stellungen von der Versorgung des

Zuges abgeschnitten werden. Die Gruppen und Trupps sind daher durch möglichst dezentrale

Bevorratung von Munition, Kampfmitteln, Signalmitteln und Verpflegung zum eigenständigen Kampf

zu befähigen.

4033. Eingebrochene gegnerische Kräfte sind unverzüglich durch Gegenstöße zu werfen, um das

Nehmen des Gebäudes zu verhindern.

4.6 Durchsuchen eines Gebäudes

4034. In der Erarbeitung

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Kampfweise des Zuges

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4.7 Verhalten und Gegenmaßnahmen im Hinterhalt

4035. Hinterhalte haben den Zweck, eigene Kräfte zu vernichten, die Durchführung von

Aufträgen zu erschweren oder zu verhindern und die Truppe in den Einsatzgebieten zu

verunsichern. Sie werden häufig mit Einsatz von Sprengfallen (Improvised Explosive Devices IED)

verbunden. Oft wird während eines Hinterhaltes auf folgende bzw. unterstützende eigene Kräfte ein

weiterer Anschlag durch Sprengfallen bzw. IED verübt. Das Überraschungsmoment und damit die

Initiative sind beim Gegner.

4036. Gegnerische Kräfte suchen häufig gezielt die Tarnung in der Bevölkerung, um die

Vorbereitungen zum Hinterhalt und Bewegungen zu verschleiern. Die Bevölkerung wird bei der

Durchführung von Hinterhalten meist nicht geschont.

4037. Im Allgemeinen gliedern sich gegnerische Kräfte im Hinterhalt wie folgt:

• Vordere und rückwärtige Sicherungen in beide Fahrtrichtungen,

• ein Angriffstrupp in geeigneten Stellungen entlang der Straße,

• Feuerunterstützungskräfte.

4038. Mögliche Anzeichen für Hinterhalte im bebauten Gelände sind gegnerische

Handlungen, die geeignet sind, die eigene Bewegung zu stoppen. Hinweise können sein:

• Sperren und Barrikaden,

• Beschuss,

• Anschläge mit Minen und Sprengfallen (IED),

• ungewöhnliches Fehlen von Bevölkerung.

4039. Gerät der Infanteriezug in einen Hinterhalt, muss er alles daransetzen, die Initiative zurück

zu gewinnen, wie:

• Feuerkampf mit der Bordbewaffnung mit dem Ziel der Feuerüberlegenheit,

• Einsatz von Handgranaten und Blendmitteln zum Niederhalten gegnerischer Kräfte,

• Sammeln eigener Kräfte in Deckung,

• Sicherung und Lagefeststellung,

• Bergen von Verwundeten und Erstversorgung,

• Verwundetenabtransport einleiten,

• Lagemeldung, ggf. Anforderung von Reservekräften,

• Feuerunterstützung durch STF,

• Unterstützung durch Close Air Support,

• Feuerkampf mit allen Waffen und Niederhalten gegnerischer Kräfte,

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Kampfweise des Zuges

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• Gegenstoß und Werfen gegnerischer Kräfte oder Ausbruch aus dem Hinterhalt, oder Halten von

Stellungen bis zum Eintreffen und Aufnahme der Reserve.

4040. Durch vorausschauende Maßnahmen kann der Infanteriezug die Gefährdung durch

Hinterhalte begrenzen, wie:

• Beurteilung der Lage anderer Kräfte mit Unterstützung G2/S2,

• Umsetzen der Folgerungen in die Planung der Operation,

• Befehlsausgabe an alle beteiligten Sdt,

• Vermeiden von Bewegungsmustern (Zeiten, Wege, Zusammenstellungen der

Marschgruppen, Verfahren bei Stoppen der Bewegung usw.),

• Einsatz von Spitzengruppen und Kräften zur Sicherung nach hinten,

• Vorüben zu treffender Maßnahmen (Verhalten bei Unfall, Panne, Auftreffen auf gegnerische Kräfte

mit und ohne Ausfall Kfz, Anschlag, Hinterhalt) sowie Besprechen der Situationen im Rahmen

der Befehlsausgabe,

• Marschbewegungen mit unterschiedlichen Fahrzeugabständen,

• Einsatz von Kräften zum Überwachen eigener Bewegungen (Luftfahrzeuge, UAV,

optronische Aufklärung etc.),

• Bereithalten von abgesessen einzusetzenden Führungs- und Fernmeldemitteln,

• Verteilung von Kräften und Fahrzeugen mit besonderen Fähigkeiten, z. B. Scharfschützen,

Sanitätskräften usw. sowie schweren Waffen und Kampfmitteln in der Marschreihenfolge,

• Bereithalten von Hilfsmitteln zum Schaffen von Zugängen und Kampfmitteln auf Fahrzeugen.

4041. Als Deckung eignen sich gepanzerte Fahrzeuge, Gebäude oder Hinterhöfe, die einen

möglichen Schutz vor gegnerischer Flach- und Steilfeuerwirkung bieten, oder Stellungen

außerhalb feindlicher Waffenwirkung. Im Fall von Minen oder Sprengfallen (IED) sind zusätzlich

erforderliche Mindestabstände zu beachten1.

4042. Nutzt der Infanteriezug Gebäude oder Hinterhöfe, gewinnt er zunächst

Schlüsselpositionen wie Hauptzugänge, Treppenaufgänge und –abgänge, sowie angrenzende

Räume. Stellungen in Gebäuden oder Hinterhöfen können unbeteiligte An- und Bewohner zum Ziel

eigener oder feindlicher Waffenwirkung werden lassen. Sie sind daher, soweit möglich, zum

Aufsuchen von ungefährdeten Bereichen aufzufordern oder in geschützten Räumen zu

sammeln.

4043. Beim Vorgehen des Infanteriezuges kommt es darauf an, durch eindeutige

Zielidentifikation während der Gegenmaßnahmen, unverhältnismäßige Gefährdungen der

unbeteiligten Zivilbevölkerung zu vermeiden.

1 Taschenkarte Einsatz Nr. 18 Counter-Improvised Explosive Devices (C-IED) vom März 2008

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4044. Der ZgFhr lässt Ausfälle, Schäden und Vollzähligkeit in der Deckung feststellen. Er

entscheidet über die Regelung des Feuerkampfes, Ausbruch, Auftragsfortsetzung, Gegenstoß oder

Verteidigung und Aufnahme von Reservekräften.

4045. Das Einleiten der Rettungskette und die Aufnahme von Reservekräften unterstützt der

Infanteriezug durch Markierungen und Kennzeichnungen an erkundeten Aufnahmepunkten. Er

verwehrt der Zivilbevölkerung den Zutritt / Zugang.

4046. Hauptaufgabe ist das Herstellen und Halten der Verbindung zu Kräften außerhalb des

Hinterhaltes. Der Infanteriezug nutzt hierzu Funkverbindungen, standardisierte

Notfallmeldungen, aber auch öffentliche Kommunikationsmittel wie z. B. Telefon.

Abbildung 40: Hinterhalt in Flanke und Rücken

Abbildung 41: Durchstoßen und Gewinnen einer Deckung/Sammelraum

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Abbildung 42: Hinterhalt frontal

Abbildung 43: Ausweichen

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Abbildung 44: Hinterhalt durch PzAbw HaWa, IED oder Sprengfalle, Ausfall eines Kfz

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Abbildung 45: Ausweichen/Lösen in unterschiedliche Deckungen oder Sammelräume (Ansatz der Kräfte, um den Feind zu werfen)

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4.8 Kampf gegen Scharf- und Heckenschützen

4047. Gegnerische Scharf- und Heckenschützen wirken meist überfallartig, ohne

Rücksichtnahme auf die Zivilbevölkerung, gegen eigene Kräfte im bebauten Gelände. Nicht

selten richten sich die Angriffe auch, oder ausschließlich gegen Unbeteiligte, oder Sdt mit

besonderen Qualifikationen, oder Funktionen, z. B. Ärzte, Führer oder eigene Scharfschützen.

4048. Die Ausnutzung des Schutzes der Zivilbevölkerung, verbunden mit einer geringen

Aufklärungswahrscheinlichkeit, führen häufig dazu, dass der Gegner eine Stellung auch

langfristig nutzen kann. Selbst bei Ausweichen aus der Stellung nutzt der gegnerische Scharfschütze

den Schutz und die Tarnung in der Zivilbevölkerung.

4049. Meist wird durch Nutzung und Heranführen von Medien die Öffentlichkeit gesucht. Nicht

selten werden Scharfschützenüberfälle durch die gegnerischen Kräfte medial

aufgezeichnet und verwertet.

4050. Der Infanteriezug bekämpft gegnerische Scharfschützen eigenständig oder als

Reserve mit konkretem Kampfauftrag.

4051. Feindliche Scharfschützen werden unter Vermeidung unbeabsichtigter Schäden mit

folgenden Mitteln bekämpft:

• Scharfschützengewehre,

• Granatmaschinenwaffen,

• Gewehre großer Reichweite,

• Maschinengewehre.

4052. Ist die Gefährdung der Zivilbevölkerung unverhältnismäßig hoch, werden Gebäude, in denen

gegnerische Scharfschützenstellungen vermutet werden, abgeriegelt. Dies erfolgt

handstreichartig, um den Scharfschützen das Ausweichen zu verwehren.

4053. Die Phase der Abriegelung ist durch Aufklärung in die Tiefe, z. B. durch unbemannte

Aufklärungssysteme, zu unterstützen.

4054. Das abgeriegelte Objekt wird durchsucht. Für die Durchsuchung kann es erforderlich sein,

weitere Verstärkungskräfte einzusetzen.

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4055. Der Infanteriezug kann Maßnahmen treffen, um der Gefährdung durch

Scharfschützenüberfälle vorzubeugen, z. B.:

• Routine vermeiden,

• Aufenthalt außerhalb von Deckungen oder geschützter Fahrzeuge nur mit Auftrag und auf

gedeckten Wegen,

• häufige Stellungswechsel,

• Bereithalten und Einsatz zusätzlicher Aufklärungsmittel und Aufklärungskräfte,

Anlegen von Scheinstellungen und Scheinzielen.

4.9 Zusammenwirken mit Scharfschützen

4056. Scharfschützen können im Verantwortungsbereich des Zuges eigenständig (Führung durch

den Kompaniechef) oder im Zug eingegliedert eingesetzt sein.

4057. Scharfschützen bekämpfen im bebauten Gelände Ziele, die

• von großer Bedeutung sind oder die eigene Truppe besonders gefährden,

• auf Grund ihrer geringen Größe oder durch ihre Tarnung mit anderen Mitteln nur schwer

aufzuklären und zu bekämpfen sind,

• nur mit unverhältnismäßigem Munitionseinsatz1 anderer Waffen zu vernichten sind,

Solche Ziele können Personen oder führungswichtiges und leicht geschütztes Gerät sein.

4058. Auf Grund der präzisen Waffenwirkung des Scharfschützen eignet er sich besonders zum

Vorbeischießen und Schießen durch Lücken im Infanteriezug. Der

Scharfschützentrupp hält hierzu Funkverbindung zum ZgFhr, um die Gefährdung eigener Kräfte in der

Bewegung auszuschließen. Bewegungen und das Heraustreten aus Gebäudeöffnungen sind über

den Zugführungskreis anzukündigen. Der Scharfschützentrupp seinerseits meldet eigene Kräfte, die

den Feuerkampf behindern.

1 Unverhältnismäßig beinhaltet Munitionsmenge, Munitionsart und Wirkung, insbesondere zur Vermeidung

von Gefährdungen für Unbeteiligte und zur Vermeidung unbeabsichtigter Wirkung.

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Abbildung 46: Feuerkampf der Scharfschützen

4059. Auswahl von Stellungen und Bewegungen der Scharfschützen erfolgen eigenständig oder im

Schutz des Infanteriezuges. Insbesondere bei der Erkundung und dem Beziehen von Stellungen in

Gebäuden kann der Infanteriezug das Vorgehen im Gebäude und die Sicherung des

Scharfschützentrupps unterstützen.

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4.10 Zusammenwirken mit Panzerabwehrwaffen

4060. Der Infanteriezug kann im bebauten Gelände mit Panzerabwehrtrupps verstärkt werden. Der

Panzerabwehrtrupp unterstützt den Infanteriezug durch die Wirkung seiner gelenkten

Panzerabwehrsysteme.

4061. Mit den gelenkten Panzerabwehrsystemen wirkt der Panzerabwehrtrupp gegen

gepanzerte gegnerische Kräfte, Gegner in befestigten Stellungen und Stellungen in der Tiefe von

Gebäuden.

4062. Panzerabwehrsysteme können abgesessen aus Stellungen in und an Gebäuden sowie

aufgesessen eingesetzt werden.

4063. Die Sicherung des Panzerabwehrtrupps ist, je nach Lage, durch Kräfte des

Infanteriezuges zu verstärken.

4.11 Zusammenwirken mit Panzertruppen

4064. Beim Gewinnen der Kontrolle über einen Raum ist der verstärkte Zug das wesentliche

Element. Hier wirken Panzergrenadiere/Infanteristen und Kampfpanzer unmittelbar zusammen. Sie

unterstützen den Infanteriezug durch die Wirkung ihrer Bordbewaffnung, durch

Panzerschutz und robuste Fahrweise beim Öffnen von Hindernissen und Barrikaden.

4065. Sie unterstützen weiterhin mit ihren Beobachtungsmitteln (z. B. Wärmebildgerät) und

Blendmitteln.

4066. Mit der Bordbewaffnung wirken Kampf- und Schützenpanzer gegen gepanzerte gegnerische

Kräfte, Gegner in gehärteten Stellungen und Stellungen in der Tiefe von Gebäuden,

sowie gegen Infanteriekräfte jeglicher Art.

4067. Den Panzerschutz nutzt der InfZgFhr zur Deckung eigener Bewegungen beim Vorgehen auf

Straßen und Überwinden von Kreuzungen, Straßen und Einfahrten.

4068. Mit der Nebelmittelwurfanlage unterstützen die Kampfpanzer und Schützenpanzer das

Blenden gegnerischer Kräfte für die Durchführung eigener Bewegungen. Ausstoßwinkel und

Ausstoßhöhe sind zu berücksichtigen.

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Abbildung 47: Kampfpanzer sichert das Eindringen (Beispiel)

4069. Kampfpanzer und Schützenpanzer können zum Schaffen von Einbruchstellen in

Gebäude gut genutzt werden. Dies kann durch Beschuss oder aber durch Einfahren in das

Gebäude geschehen.

4070. Kampfpanzer und Schützenpanzer sind nicht als Transportfahrzeug für Infanteristen

einzusetzen.

4071. Wird der Infanteriezug durch KPz verstärkt, sichert er diese im Nahbereich ebenerdig und

gegen Feuer aus höher gelegenen Stockwerken. Dabei sind die Richtbereiche der

Kampfpanzer Leopard 2 A5 und A6 zu beachten. Der Leopard 2 UrbOps sichert sich ebenerdig

rundum selbst durch ein Kamerasystem und gegen Feuer aus höher gelegenen Stockwerken mit der

sekundären Waffenstation.

Bei einer Verstärkung durch PzGren, kämpfen diese mit SPz nach deren Grundsätzen.

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Abbildung 48: Richtbereiche

4072. Führen KPz/SPz den Feuerkampf mit der BK/BMK, gibt es neben der Gefährdung durch

Munition (Treibspiegelsegmente, Druckwelle) Gefährdungen durch herabfallende

Mauer- und Dachteile, Glassplitter, Einschränkungen der eigenen Beobachtungsmöglichkeiten durch

aufgewirbelten Staub und Sand. In engen Straßen wirkt die Druck- und Schallwelle auch hinter dem

Panzer und kann eigene Infanterie gefährden.

Der Schwenkbereich der Türme ist grundsätzlich freizuhalten. Dabei ist zu bedenken, dass dieser

deutlich über die Fahrzeugmaße hinaus reichen kann. Für das Zusammenwirken mit dem

Schützenpanzer ist das Heck Anhalt für die vordersten abgesessenen Kräfte im begleiteten

Vorgehen.

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4.12 Zusammenwirken mit Pionieren

4073. Für den Einsatz im urbanen Umfeld werden die Infanteriekompanien grundsätzlich durch

Pionierkräfte in Zugstärke unterstützt. Der KpChef der Infanteriekompanie weist seinen Teileinheiten,

nach Beratung durch den PiZgFhr, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages

erforderlichen Pionierkräfte phasenweise zu. In der Abbildung sind diese Pionierkräfte

dargestellt.

Abbildung 49: Pionierkräfte zur Unterstützung einer Infanteriekompanie im urbanen Umfeld

4074. Pionierkräfte werden in der Regel mit den Teileinheiten der Infanteriekompanie auf

Zusammenarbeit angewiesen. Für den selbstständigen Einsatz des Infanteriezuges können diese

Kräfte auch unterstellt werden.

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4075. Pionierkräfte können den Infanteriezug im urbanen Umfeld durch ihre Befähigung und ihre

Ausstattung in jeder Operationsart unterstützen. Das Rückgrat dieser Unterstützung bilden die auf

den Transportpanzern aufgesessenen Panzerpioniergruppen. Sie sind zur

unmittelbaren Pionierunterstützung im urbanen Umfeld, einschließlich innerhalb von Gebäuden und in

unterirdischen Systemen befähigt und verfügen dabei über eine der Infanterie in Teilen vergleichbare

Waffen- und Geräteausstattung. Die Fähigkeiten der Panzerpioniergruppen

werden in der Regel ergänzt durch einen Pionierpanzertrupp und einen Kampfmittelräumtrupp.

4076. Der Pionierpanzer eignet sich im urbanen Umfeld zum Beseitigen von Trümmern und von

teilzerstörten Gebäuden, zum Öffnen und Räumen von Sperren, oder auch zum Schaffen von

Durchbrüchen. Er ist ebenfalls geeignet zum Anlegen von Bausperren und zur

Unterstützung beim Bau von Stellungen und Feldbefestigungen.

4077. Der Kampfmittelräumtrupp ist befähigt, im Rahmen der Kampfmittelaufklärung

jegliche Art von Kampfmitteln zu erkennen, zu lokalisieren und zu identifizieren. Er kann damit den

taktischen Führer vor Ort fachlich beraten und die Kampfmittelbedrohung beurteilen. Im Rahmen des

Wirkens gegen Kampfmittel ist der Kampfmittelräumtrupp befähigt, Kampfmittel (außer ABC-

Kampfmittel bzw. Kampfmittel, die chemische, biologische oder radioaktive

Stoffe enthalten), zu räumen. Darüber hinaus kann er im Rahmen der Pioniererkundung

Gelände und Infrastruktur hinsichtlich einer möglichen/wahrscheinlichen Sperrfähigkeit und

taktischen Nutzbarkeit beurteilen, sowie Sperren öffnen.

4078. In der Operationsart Angriff können Pioniere gegnerische Sperren aufklären, erkunden und

öffnen. Sie sind außerdem befähigt, Kampfmittel zu räumen. Zur Unterstützung des

Infanteriezuges kann auch die Erkundung und die Beurteilung von Gebäudestrukturen und die

Gangbarmachung von eingestürzten oder einsturzgefährdeten Gebäuden gehören. Pioniere können

außerdem Befestigungen zerstören und unter Nutzung von Sprengladungen und

Pioniergerät Zugänge schaffen. Auch das Anlegen von nichtletalen Sperren, z. B. Bausperren oder

Drahtsperren, zum Kanalisieren und Lenken unbeteiligter und/oder gegnerischer

Bevölkerungsanteile gehört zu den Unterstützungsleistungen der Pioniere.

4079. Zum Fördern der Bewegung über ein Gewässer verfügen die Pionierkräfte über leichte

Übergangsmittel (z. B. Schlauchboot) und Brückengerät (z. B. Brückenlegepanzer). Der Einsatz des

Brückengerätes wird grundsätzlich vom Kompaniechef der Pionierkräfte befohlen und ist daher auf

der Ebene Bataillonskommandeur der Infanterie zu koordinieren.

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4080. Pioniere unterstützen den Infanteriezug im urbanen Umfeld bei der Verteidigung und der

Verzögerung durch das Anlegen von letalen und nichtletalen Sperren, um damit bestimmte Bereiche

zu schützen und gegnerische Kräfte zu lenken und zu kanalisieren. Pioniere

unterstützen den Infanteriezug außerdem beim Verstärken von Gebäuden und Stellungen.

Darüber hinaus schaffen Pioniere Beobachtungs- und Wirkungsfelder durch den Einsatz von

Pioniergerät und -maschinen oder durch Sprengen.

4081. In Stabilisierungsoperationen können Pioniere den Infanteriezug unterstützen, indem sie

Stellungen durch Baumaßnahmen verstärken, sowie die Verkehrs- und Gebäudeinfrastruktur

wiederherstellen. Außerdem können Pioniere im Rahmen des Objektschutzes unterstützende

Baumaßnahmen durchführen, beispielsweise durch das Errichten von Checkpoints und

Beobachtungsposten.

403. Der Einsatz der Pionierkräfte und die Anwendung der pioniertechnischen Verfahren und Mittel

wird durch den Führer der Pionierkräfte befohlen und geführt. Die Pioniere sind dabei von den Kräften

des Infanteriezuges grundsätzlich zu sichern, zumindest aber abhängig von der Lage zu überwachen.

Der Fhr der unterstützenden Pionierkräfte trifft die dazu notwendigen

Absprachen mit dem InfZgFhr.

4.13 Zusammenwirken im Rahmen der Streitkräftegemeinsamen Taktischen Feuerunterstützung (STF)

4082. In der Erarbeitung

4.14 Zusammenwirken mit Kräften der ABCAbwTr

4083. In der Erarbeitung

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4.15 Sanitätsdienstliche Unterstützung von Infanteriekräften während Einsätzen im urbanen Umfeld

4084. Herausforderung für den Sanitätsdienst bei Einsätzen im urbanen Umfeld ist, bei

wechselnder Intensität und erhebliche Einschränkung der Mobilität, die sanitätsdienstliche

Unterstützung bei möglichem hohen Verwundetenaufkommen lückenlos sicherzustellen.

Ebenso gehören auch die Sicherstellung der Beratung der truppendienstlichen Führer und die

Erstellung des sanitätsdienstlichen Beitrages zur Befehlsgebung zur Kernaufgabe der

sanitätsdienstlichen Unterstützungskräfte.

4085. Im Rahmen der Einsätze im urbanen Umfeld stellen sich besondere Anforderungen an den

Truppensanitätsdienst, sowie an die Elemente der Sanitätstruppe im Zusammenwirken mit den zu

unterstützenden Truppenteilen.

4086. Aufgrund der im Vordergrund stehenden asymmetrischen Bedrohung sowie der schwierigen

und zeitintensiven Versorgungslinien, sind die mobilen sanitätsdienstlichen Kräfte zur begrenzten

militärischen Durchsetzungsfähigkeit aufgesessen wie abgesessen befähigt. Dies schließt

Kampfhandlungen bis zur Wahrnehmung des sanitätsdienstlichen

Versorgungsauftrages ausdrücklich mit ein.

4087. Der SanTrp stellt die Fähigkeit der ersten qualifizierten sanitätsdienstlichen Versorgung

(Ebene 1) und des qualifizierten Verwundetentransportes5 (MEDEVAC6) sicher. Diese umfasst

notfallmedizinische Maßnahmen und eine notfallmedizinische Versorgung während des

Transportes. Der SanTrp setzt sich aus einem SanFw Rettungsassistenten und einem SanSdt

Einsatzsanitäter, sowie einem Militärkraftfahrer zusammen. Es wird ein Sanitätsfahrzeug

genutzt, welches in Abhängigkeit des Fahrzeugmusters die Transportkapazität wesentlich

bestimmt.

4088. Im „abgesessenen“ Einsatz oder im „aufgesessenen Einsatz auf Gefechtsfahrzeugen der

Truppe“ ist die sanitätsdienstliche Fähigkeit des SanTrps (SanFw RettAss und EinsSan) zu Gunsten

der Mobilität bzgl. Behandlungskapazitäten, mitführbares Sanitätsmaterial und

bodengebundenen Verwundetentransport erheblich eingeschränkt. Dies ist im Rahmen der

Einsatzplanung zu berücksichtigen.

4089. Der (L)BAT stellt die Fähigkeit der ersten ärztlichen notfallmedizinischen Versorgung,

allgemeinmedizinischen Versorgung (Ebene 1) und dem qualifizierten Verwundetentransport

(MEDEVAC) sicher. Diese umfasst ärztliche notfallmedizinische Versorgung während des

5 Qualifizierter Verwundetentransport = Durchführung durch Sanitätspersonal mit mindestens Qualifikation

Rettungsassistent und entsprechendem Sanitätsfahrzeug, Fortführung der Weiterbehandlung. 6 MEDEVAC = Medical Evacuation = qualifizierter Verwundetentransport durch Sanitätsfahrzeuge und

Sanitätspersonal unter Fortführung der notfallmedizinischen Behandlung

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Verwundetentransportes, welche in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen und der

taktischen Lage in der Regel für Schwerstverwundete umgesetzt werden kann. Die

Fahrzeugmuster reduzieren den notfallmedizinischen Arbeitsplatz auf einen liegenden

Verwundeten und in Abhängigkeit des Fahrzeugmusters ggf. um zusätzliche 1 bis 2 sitzende

Leichtverwundete.

4090. Der (L)BAT ist grundsätzlich nicht im „abgesessenen“ Einsatz einzusetzen, da die

Einschränkungen der sanitätsdienstlichen Fähigkeiten durch Begrenzung auf das nötigste

Sanitätsmaterial und Gerät eines Rettungsrucksackes limitierender Faktor ist.

4091. Die (LL)RS stellt die Fähigkeit der ortsgebundenen notfallmedizinischen und

allgemeinmedizinischen Versorgung (Ebene 1) sicher. Sie verfügt über notfallmedizinische

Arbeitsplätze sowie begrenzte Aufnahmekapazitäten bis ein Weitertransport der Verwundeten in eine

Sanitätseinrichtung der nächsthöheren Ebene (2 oder 3) erfolgen kann.

Die (LL)RS wird durch die SanTrps oder (L)BAT im Rahmen des bodengebundenen

Verwundetentransportes angefahren. Die SanEinr kann auch im Rahmen CASEVAC7 aufgrund von

MASCAL8 oder aufgrund der Bindung bzw. nicht Verfügbarkeit von Sanitätskräften durch die Truppe

angefahren werden.

4092. Die Maßnahmen der Verwundetensteuerung sowie die Meldungen (METHANE, 9 LINER)

werden bzgl. MEDEVAC, CASEVAC sowie luftgebundenen Verwundetentransport mit Drehflüglern

(FORWARDAIRMEDEVAC9) durch die TOC der Kp und OPZ des Verbandes

koordiniert. Dies erfolgt über einen zusätzlichen Sanitätsführungskreis, welcher durch die SanKr

paralell zum Zugführungskreis bzw. Kompanieführungskreis zu halten ist.

4093. Anforderungsberechtigt für FORWARDAIRMEDEVAC ist nur Sanitätspersonal

(SanTrp/(L)BAT) oder speziell hierfür erweitert ausgebildetes und authorisiertes

Nichtsanitätspersonal auf Gruppen/Zugebene der Infanteriekompanie. Das Meldeschema

hierfür wird jeweils für den Einsatz für des DEU EinsKtgt einheitlich befohlen und in der Regel als

internationale Meldung in Form des NINELINEMEDEVACREQUEST10abgesetzt.

7 CASEVAC = Casualty Evacuation = behelfsmäßiger Verwundetentransport durch die Truppe 8 MASCAL = (Mass-casualty) = Missverhältnis zwischen Verwundeten und sandstl Versorgungskapazitäten.

Dies schließt die sanitätsdienstlichen Fähigkeiten von Nichtsanitätspersonal und Sanitätspersonal ein. 9 FORWARDAIRMEDEVAC = Forward Airmedevac = qualifizierter Primärverwundetentransport ab dem Ort

der Verwundung durch Drehflügler im Einsatzraum unter Fortführung der notfallmedizinischen / intensivmedizinischen Behandlung.

10 Natoeinheitliches Meldeschemata – Anlage 3

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Kampfweise des Zuges

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4094. Sonstiges Nichtsanitätspersonal ist nur zur Abgabe einer Notfallmeldung an die OPZ

authorisiert. Das Meldeschema hierfür wird jeweils für den Einsatz für das DEU EinsKtgt

einheitlich befohlen und in der Regel als internationale Meldung in Form der Meldung mit

METHANE11 abgesetzt.

4095. Die Infanteriekompanie erhält als Kampfkompanie für das Gefecht grundsätzlich zwei

Sanitätstrupps. Dieser sanitätsdienstliche Kräfteansatz muss für Einsätze im urbanen Umfeld erhöht

werden, um den besonderen Erfordernissen und Erschwernissen Rechnung zu tragen.

4096. Der KpChef der Infanteriekompanie bildet im Rahmen der Gefechtshandlung Schwerpunkte

der sanitätsdienstlichen Unterstützung und führt seine sanitätsdienstlichen Kräfte und Mittel lage- und

auftragsbezogen. Über den Einsatzoffizier der Kompanie werden die SanTrps u.a. entsprechend der

taktischen Lage über den Kompanieführungskreis zum Einsatzort oder zum Verwundetennest geführt.

4097. Der Infanteriezug wird bei Einsätzen im urbanen Umfeld grundsätzlich durch einen

Sanitätstrupp der Kompanie verstärkt. Dieser untersteht dann dem ZugFhr vor Ort, welcher ihn lage-

und auftragsgerecht einzusetzen hat.

4098. Die Beratung in sanitätsdienstlichen Belangen wird durch den SanTrpFhr (SanFw RettAss)

gegenüber dem ZugFhr wahrgenommen. Die Gesamtverantwortung und Entscheidung obliegt jedoch

immer dem truppendienstlichen Führer.

4099. Je nach Lage und Auftrag kann zur sanitätsdienstlichen Schwerpunktbildung im Bereich

einer Infanteriekompanie oder eines Infanteriezuges ein (L)BAT abgestellt werden. Dies geschieht

nach Vorgabe des Kommandeurs/der Kommandeurin des Verbandes. Dieser

untersteht dann zeitweise dem truppendienstlichen Führer vor Ort, welcher in lage- und

auftragsgerecht einzusetzen hat. Hier übernimmt die Beartungsaufgabe der San(St)Offz Arzt des

(L)BAT.

11 Internationales Meldeschema – siehe Anlage 3

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Kampfweise des Zuges

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4100. Die Infanteriekompanie verfügt über Soldaten, welche sanitätsdienstlich als Einsatz

Ersthelfer A (EH-A) ausgebildet sind, um im Rahmen der Selbst- und Kameradenhilfe jedes

Soldaten die für das Überleben der Kameraden wesentlichen Erstmaßnahmen der „Platin 10 Minuten“

durch Blutstillung (Tourniquet, chemische Blutstillung), Atemwegssicherung,

Schmerzstillung (Morphinautoinjektor) und eine Wundversorgung einschließlich Untersuchung und

ggf. absetzen einer Notfallmeldung durchzuführen.

4101. Darüber hinaus ist erweitert sanitätsdienstlich ausgebildetes Einzelpersonal auf

Gruppen/Zug-Ebene zum Einsatz Ersthelfer B (EH-B) qualifiziert, um erweiterte sanitätsdienstliche

Maßnahmen mit begrenzter Durchhaltefähigkeit im Rahmen der Notkompetenz im Einsatz bis zur

Übergabe an Sanitätspersonal durchzuführen. Dies schließt die Qualifizierung zum

Absetzen eines NINELINEMEDEVACREQUEST mit ein. Diese Maßnahmen sind zusätzliche

Fähigkeiten der Rettungskette unterhalb der Ebene 1 und dürfen nicht anstatt von

Sanitätskräften eingeplant oder eingesetzt werden.

4102. Bergung und Erstversorgung der Verwundeten im Rahmen der „Selbst- und Kameradenhilfe“

sind Aufgaben der Infanterie. Der Infanteriezug birgt zunächst die Verwundeten

aus dem Wirkungsbereich gegnerischer Waffen, sowie unmittelbaren Gefahrenbereichen. Die

Bergung kann die Unterstützung aller Gruppen, Waffen und Kampfmittel des Infanteriezuges

erforderlich machen.

4103. Die „beste sanitätsdienstliche Versorgung im unmittelbaren Gefecht“ ist die

Feuerüberlegenheit. Sanitätsdienstliche Maßnahmen begrenzen sich in dieser Phase auf das Stillen

schwerer Extremitätenblutungen (Tourniquet). Leichtverletzte sind, sofern diese

zurechnungsfähig sind, immer zur Sicherung einzusetzen, helfen bei der Bergung oder führen den

Feuerkampf aktiv mit.

4104. Nach Bergung in die nächste Deckung sind weiterführende Maßnahmen der

Selbst- und Kameradenhilfe unter Sicherung durchzuführen (u. a. Untersuchung,

Schmerzstillung, Atemwegsicherung, Wundversorgung, usw.). Der Verwundete ist nach

Gabe von Schmerzmitteln (Morphinautoinjektor), oder im Fall psychischer Dekompensation,

zeitweiliger Bewusstlosigkeit oder Einschränkung des Bewusstseins zu entwaffnen.

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Kampfweise des Zuges

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4105. Lage und Gelände können weitere Bergungsmaßnahmen über die nächste Deckung hinaus

zeitweise verhindern. Dann sind die erweiterten Maßnahmen durch besonders

ausgebildetes Nichtsanitätspersonal aufrechtzuerhalten bis ein zeitlich begrenztes

Verwundetennest bzw. eine zeitlich begrenzte Verwundetensammelstelle erreichbar ist. Dort wird der

Verwundetete durch den SanTrp übernommen, notfallmedizinisch erstversorgt und

qualifiziert weitertransportiert.

4106. Nur in Ausnahmefällen ist der Sanitätstrupp gesichert zu einer Deckung nahe dem Ort der

Verwundung heranzuführen. Dies kann bei erheblich überdehnten Transportwegen zum

Verwundetennest/ zur Rettungsstation), oder aufgrund einer besonderen taktischen Lage

(Nachführen der SanKr, Schwerpunktbildung) erforderlich sein und wird durch den

Einsatzoffizier der Kompanie oder den ZugFhr befohlen.

4107. Das Verwundetennest sollte grundsätzlich in Gebäuden und Räumlichkeiten mit den

größtmöglichen Schutz- und Sicherungsmöglichkeiten eingerichtet werden. Es müssen

gesicherte und gedeckte An- und Abmarschwege für die Truppe, sowie gedeckte Annäherung für

Sanitätskräfte mit Sanitätsfahrzeugen berücksichtigt werden. Des Weiteren ist im Zuge der eigenen

Gefechtsführung einem Verlegen des Verwundetennestes durch Planung

entgegenzuwirken. Die Entscheidung trifft der Führer bzw. die Führerin vor Ort ggf. unter

Beratung von Sanitätskräften.

4108. Der Ort des Verwundetennest sowie An- und Abmarschwege sind allen Soldaten

einschließlich der sanitätsdienstlichen Unterstützungskräfte im Rahmen der Befehlsgebung

mitzuteilen. Das Verwundetennest ist für die eigene Truppe erkennbar zu kennzeichnen. Nur im

Rahmen bewaffneter Konflikten mit Geltung des besonderen Schutzes für Sanitätspersonal und

Sanitätseinrichtungen, sowie für Orte der Verwundetenversorgung gemäß Genfer Abkommen, ist die

Kennzeichnung für alle Konfliktparteien gut sichtbar anzubringen.

4109. Wege sind mit Zeichen und Signalen zu kennzeichnen. Auf diesen sind die

Transportmittel an einen gesicherten Aufnahmepunkt heranzuführen.

4110. Für den Transport in Gebäuden und in Trümmerabschnitten sind Bergetücher oder

Behelfstragen zu nutzen. Der weitere Transport zum Verwundetennest/der

Verwundetensammelstelle erfolgt über längere Transportwege als CASEVAC mit geschützten

Transportmöglichkeiten, möglichst unter Fortführung der sanitätsdienstlichen Maßnahmen, durch

erweitert ausgebildetes Nichtsanitätspersonal bis zur Übergabe an Sanitätspersonal.

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4111. Nur in Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit der KpFü (TOC) primär ein

CASEVAC bis zur RS, oder zum Koppelungspunkt mit Sanitätskräften/Luftrettungsmitteln

durchzuführen.

4112. Nach Möglichkeit und taktischer Lage ist ein qualifizierter Verwundetentransport

möglichst frühzeitig, regelmäßig ab dem Verwundetennest und lageabhängig auch mit Beginn am Ort

der Verwundung, einzuleiten.

4113. Sanitätskräfte (SanTrp, (L)BAT) sind in der Regel nur mit „Forceprotection“ im Rahmen

urbaner Einsätze zu verlegen, da sie über eine geringere und nur begrenzte

Durchsetzungsfähigkeit verfügen und zudem durch die Verwundetenversorgung auch während des

Transportes gebunden sind.

4114. Im urbanen Gelände kommt dem qualifizierten Verwundetenlufttransport

(FORWARDAIRMEDEVAC) erhöhte Bedeutung zu, um Verwundete aufgrund der erheblichen

Hindernisse für den bodengebundenen Verwundetentransport (Flüchtlingsströme, IED,

Heckenschützen, zerstörte Infrastruktur) zu versorgen. Hierzu sind geeignete „Safe Areas“ als

Kopplungspunkte mit den HFlgKr zu schaffen und Hubschrauberlandeplätze durch die Kompanie

oder den Zug zu erkunden und im Fall der Nutzung umgehend zu sichern.

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Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht,

sowie Kennzeichnung und Signale

Seite 95

5 Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht, sowie Kennzeichnung und Signale

5.1 Allgemeines

5001. Moderne technische Ausrüstung unterstützt den Soldaten bei seinen Aufträgen speziell bei

eingeschränkter Sicht. Zu dieser Ausrüstung zählen vor allem Nachtsichtgeräte und

Zielhilfsmittel sowie optische Beobachtungs- und Zielmittel.

Zu den Nachtseh- und Nachtzielgeräten zählen:

− Bildverstärkergeräte (BiV-Geräte) und − Wärmebildgeräte (WBG).

Zu den Zielhilfsmitteln zählen:

− Rotpunktvisiere mit Nachtsichtmodul, − Laser-Licht-Module (LLM) und − Zielmarkierungsgeräte.

Optische Beobachtungs- und Zielmittel sind:

− die Zielfernrohre (ZF) des Sturmgewehrs G36, − das ZF des Scharfschützengewehrs G22, − das ZF des G82, − der Laserentfernungsmesser LEICA VECTOR IV, − das Spektiv sowie − die Doppelfernrohre DF 8x30 und DF 10x50.

5002. Im urbanen Gelände sind eine Vielzahl künstlicher Lichtquellen (Straßenbeleuchtung,

Zimmerleuchten, Lichtquellen an technischen Geräten) vorhanden. Diese Lichtquellen werden durch

Lichtquellen, die während, oder als Folge von Kampfhandlungen entstehen (Feuer,

Explosionen, Mündungsfeuer, IR-Leuchten), ergänzt.

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Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht,

sowie Kennzeichnung und Signale

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5003. Das Vorbereiten der Ausrüstung für den Einsatz bei eingeschränkter Sicht muss

befohlen und kontrolliert werden.

Dabei sind bzw. ist

• die Kennzeichnungen zu befehlen,

• die Tarnung (auch Geräuschtarnung) anzupassen,

• die Verteilung der Nachtsichtgeräte festzulegen,

• entsprechend der Verteilung die Wärmebildgeräte zu programmieren.

5004. Lichtquellen beeinträchtigen je nach Intensität und Nähe die Funktion und Wirkung von

Nachtsichtgeräten, z. B. durch Überblendung. Schattenwürfe, insbesondere in der Nähe der

Lichtquellen können nur bedingt oder gar nicht beobachtet werden.

5005. In Räumen, die von natürlichem Licht abgeschirmt sind, z. B. Keller, ist zumeist kein

ausreichendes Restlicht für den Einsatz der Bildverstärker vorhanden. Hier muss durch

IR-Strahler beleuchtet werden.

5006. Die Vielzahl der Lichtquellen erschweren selbst bei geeigneten Markierungen die Freund-

Feind Identifizierung. Gegnerische Kräfte können schwer von Unbeteiligten

unterschieden werden. Umso mehr ist auf enge Verbindung zu achten. Jeder Soldat muss

wissen, wo sich die eigenen Kräfte befinden. Er muss die Signale, Markierungen und Parolen kennen.

5007. Der Einsatz von Nachtsehmitteln ist gründlich zu planen und durch den jeweiligen

Führer vor Ort detailliert zu befehlen. Jedem Soldaten sind ausreichend Nachtsehmittel vor

Beginn des Einsatzes zur Verfügung zu stellen. Ihr Einsatz erfolgt nach den Befehlen des

verantwortlichen Führers. Beachte: Die Nachtsehbrille LUCIE ist grundsätzlich passiv und nur bei

Einschaltung der IR-Diode ein aktiv arbeitendes Hilfsmittel. Plötzlicher oder greller

Lichteinfall aktiviert die automatische Dimmschaltung. Das Gelände um die Lichtquelle ist nicht mehr

einsehbar. Ebenfalls ermüdet das Auge des Soldaten schnell. Nach Abnehmen der Brille benötigt das

Auge eine lange Gewöhnungszeit an die Dunkelheit. Der Einsatz ist nach einer Drittelgliederung zu

planen. Ein Soldat beobachtet mit Brille, ein Soldat beobachtet ohne Brille und ein Soldat gewöhnt

seine Augen an die Dunkelheit. Je nach Einsatz weiterer Lichtquellen ist vom Einsatz der LUCIE

zunächst vollständig abzusehen.

Hinweis: Mit der Realisierung neuer Brillen mit Autogeting Funktion blendet diese automatisch bei

Gegenlichtsituationen besser ab, Beobachten und Wirken sind dann weiter möglich.

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Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht,

sowie Kennzeichnung und Signale

Seite 97

5.2 Bildverstärkergeräte

5008. Bildverstärkergeräte sind passive Nachtsichtgeräte und verstärken natürliches sowie

künstliches Licht der Umgebung. Ihre Leistung hängt vom Grad der Dunkelheit, d. h. vom

verfügbaren Restlicht und der Transparenz (Nebel, Regen, Schnee) ab. Bei

Umweltbedingungen ohne ausreichendes Restlicht (z. B. Neumondphasen oder innerhalb von

Gebäuden) sind BiV-Geräte nur sehr eingeschränkt einsetzbar. Für diese Fälle verfügen

manche BiV-Geräte über eine zusätzliche Lichtquelle wie z. B. IR-Strahler. Dieses Licht kann

allerdings mit den meisten BiV-Geräten aufgeklärt werden. Deshalb sollte auf den Einsatz von IR-

Strahlern wann immer möglich verzichtet werden. Findet der Einsatz mit IR-Strahlern statt, muss der

Einsatz auf ein zeitliches Minimum begrenzt werden.

5009. Das Bildverstärker-Fernrohr (BIG 35) mit dreifacher Vergrößerung dient zum

Beobachten und hat je nach Zielgröße, Zielkontrast, Witterungsbedingungen und dem Grad der

Dunkelheit eine Reichweite von bis zu 600 m. Lichtquellen sind damit in einer Entfernung von bis zu

10 km aufzufassen.

5010. Die Bildverstärker-Brille (BiV-Brille LUCIE) dient zum Orientieren und Beobachten bei Nacht.

Sie kann mit zusätzlicher technischer Ausrüstung zur Bekämpfung von Zielen genutzt werden. Die

BiV-Brille hat je nach Zielkontrast, Witterungsbedingungen und dem Grad der

Dunkelheit unterschiedliche Reichweiten:

Achtung: Der IR-Strahler der BiV-Brille ist mit anderen BiV-Geräten bis ca. 1 000 m

aufzuklären. Mit der BiV-Brille LUCIE ist kein räumliches Sehen möglich.

5011. Das Nachtsichtaufsatzgerät (NSA80) dient zum Beobachten und Führen des

Feuerkampfes. Es kann auf verschiedene Waffen adaptiert werden. Mit dem NSA 80 können Ziele

unter günstigen Verhältnissen bis 400 m bekämpft werden.

Das Nachtsichtvorsatzgerät (NSV80) dient zum Beobachten und Führen des Feuerkampfes. Es kann

auf dem G 22 und G 82 adaptiert werden.

Mit dem NSV80 werden Ziele unter günstigen Verhältnissen bis 600 m bekämpft. Das Führen des

Feuerkampfes mit mehr als sechsfacher Vergrößerung der genutzten Zielfernrohre bei

Nutzung des NSV80 ist nicht zweckmäßig.

Mit allen beschriebenen BiV- Geräten ist es möglich, den IR-Laser des LLM zu erkennen.

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sowie Kennzeichnung und Signale

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5012. Wärmebildgeräte sind passive Geräte zum Auffassen und Beobachten von Zielen bei Tag

und eingeschränkter Sicht. Sie können, adaptiert auf Waffen, auch zum Führen des

Feuerkampfes genutzt werden. Wärmebildgeräte benötigen keine künstliche oder natürliche

Lichtquelle. Wärmebildgeräte stellen sämtliche Gegenstände (Bäume, Gebäude, Fahrzeuge,

Personen usw.) auf dem Gefechtsfeld entsprechend ihrer abgestrahlten Wärmesignatur in

unterschiedlicher Farbabstufung dar. Sie erhöhen die Aufklärungsfähigkeit auch bei Tag gegen

getarnte Ziele. Auch bei extremer Hitze, wenn auf Grund der Hitzeschlieren ein Zielen und

Bekämpfen mit Hilfe der optischen Visiere nicht mehr möglich ist, kann dies mit

Wärmebildgeräten weiter erfolgen.

5013. Das WBG Handwaffen Infanterie (WBG HdWa Inf) kann als Beobachtungs- oder

Zielgerät eingesetzt werden. Handgehalten oder adaptiert auf einem Stativ können beim

Einsatz als Beobachtungsgerät Kfz in Entfernungen bis zu 3000 m entdeckt und auf 2000 m erkannt

werden. Je nach Signatur ist eine Identifizierung von Fahrzeugen auf 1500 m möglich.

5.3 Zielhilfsmittel

5014. Das Laser-Licht-Modul (LLM 01)

• Beleuchtung Weißlicht,

• Weißlicht mit Zielmarkierung visuell,

• IR-Beleuchtung,

• IR-Beleuchtung mit Zielmarkierung IR.

Dient zum Beleuchten mit Weißlicht, Rotlicht oder IR-Licht. Mit Hilfe des Rotlichtlasers oder des IR-

Lasers wird der Zielvorgang beim Feuerkampf unterstützt.

Markierung des Zielobjektes (durch Achsenparallele Justierung des Lasers zur

Rohrseelenachse) ermöglicht den Feuerkampf aus der Hüfte.

Mit adaptiertem LLM ist es möglich, mit Hilfe des IR-Lasers und BiV-Brille LUCIE, Ziele bis 100 m

(geübte Schützen auch auf größerer Entfernung) wirksam zu bekämpfen.

5015. Die Einsatzdauer des Weißlichtstrahlers am LLM beträgt bei neuen Batterien eine Stunde,

jedoch reduziert sich mit zunehmender Einsatzdauer dessen Reichweite. Wenn der Weißlichtstrahler

wegen der schwachen Leistung der Batterie nicht mehr funktioniert, kann

immer noch für ca. sechs Stunden der Rotlicht- bzw. IR-Laser eingesetzt werden.

5016. Das Zielmarkierungsgerät MG3 wird an das MG3 adaptiert und dient als Unterstützung des

Zielvorgangs mittels eines IR-Lasers in Verbindung mit der Nachtsichtbrille LUCIE.

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sowie Kennzeichnung und Signale

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5017. Auf kurze und kürzeste Entfernungen können Rotpunktvisiere mit Nachtsichtmodus in

Verbindung mit der Nachtsichtbrille LUCIE eingesetzt werden. Das RSA auf dem G36 A2 und der

MP7 ist ein solches Rotpunktvisier.

5.4 Einsatz von pyrotechnischer Munition

5018. Zur Beleuchtung des Gefechtsfeldes können verschiedene pyrotechnische Mittel

eingesetzt werden. Auch der Gegner kann je nach Art der Gefechtsfeldbeleuchtung diese für seine

Zwecke ausnutzen. Dieser Nachteil wird durch die Einführung der IR Mörser

Leuchtpatrone 120 mm und 40 mmx46 IR-Fallschirm „Leucht“ kompensiert. Damit wird ein

Geländeabschnitt beleuchtet, ohne das dies vom menschlichen Auge wahrgenommen werden kann.

BiV-Geräten dient dies als zusätzliche Lichtquelle.

5019. Leucht- und Signalmunition 26,5 mm für die Signalpistole hat eine Leuchtdauer bis zu 10 sec

(ohne Fallschirm) oder bis zu 20 sec (mit Fallschirm). Unter günstigen

Witterungsbedingungen und bei einem Abschusswinkel von 60° kann Gelände bis zu 100 m vor der

eigenen Stellung ausgeleuchtet werden. Die reichweitengesteigerte Patrone für die

Signalpistole Signal, Licht, Fallschirm, gelb leuchtet für ca. 15 sec Ziele in Entfernungen bis

400 m aus.

Bei unzweckmäßigem Einsatz (Schießen gegen den Wind) besteht die Gefahr, die eigene

Stellung auszuleuchten.

5020. Die Leuchtpatronen der Leuchtbüchse haben eine Leuchtdauer von etwa 30 sec bei einer

Ausstoßhöhe von 200 m. Der Leuchtradius beträgt 200 m bei einer Reichweite bis zu

1 700 m.

5021. Derzeit verfügbare Mörsergranaten 120 mm strahlen Weißlicht mit einer Leuchtdauer von 45

bis 60 sec ab. Die Ausstoßhöhe liegt dabei ca. 400 m über Grund und der Leuchtradius beträgt bis zu

500 m. Eine Reichweite von bis ca. 4000 m vor den eigenen Kräften kann

erreicht werden. Künftig wird auch eine IR-Leuchtpatrone für den Einsatz zur Verfügung stehen. Den

Einsatz von Mörsern zur Beleuchtung befiehlt der Bataillonskommandeur.

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sowie Kennzeichnung und Signale

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5022. Die Rohrartillerie ist in der Lage, Leuchtmunition zu verschießen, um so

Geländeabschnitte mit einem Radius von 400m bis 500m über zwei bis vier Minuten zu

beleuchten.

5023. Zum Schutz eigener Kräfte vor Aufklärung, Zielortung, Zielverfolgung und

Waffenlenkung können Handgranaten mit IR-deckendem Nebel eingesetzt werden. Sie wirken durch

Störung der multispektralen Sicht des Gegners in Duellsituationen im Nächstbereich und schränken

dadurch erheblich die Leistung von Nachtsichtgeräten ein. Durch schnelles

Entwickeln einer Nebelwand wird das Ausweichen bzw. das Beziehen einer sicheren Deckung

ermöglicht.

5024. Leuchtgeschosse wirken durch einen vom Geschoss weg strahlenden Lichtkegel. Die

zusätzlichen Schatten entstehen durch die Infrastruktur, die beleuchtet wird. Vor dem Einsatz sind

Schussrichtung und Stellung so zu erkunden, dass ein Ausleuchten eigener Kräfte

verhindert wird.

Abbildung 50: Einsatz von Leuchtmunition (Schlagschatten Nutzung IR-Beleuchtung, LLM)

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sowie Kennzeichnung und Signale

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5.5 Einsatz von Weißlicht

5025. Weißlicht lässt sich durch

• den Weißlichtstrahler am LLM mit Reichweiten bis 150 m,

• die Scheinwerfer an Kfz mit bauartbedingten Reichweiten bis 200 m,

• den Suchscheinwerfer am DINGO 2 mit Reichweiten bis 300 m,

• vorhandene IR-Strahler ohne IR-Filter,

• Stablampen oder Taschenleuchten, sowie

• Helm- oder Kopfleuchten,

einsetzen.

5026. Der Einsatz von Weißlicht ist zu vermeiden, wenn andere Möglichkeiten, wie

Wärmebild-/oder BiV-Geräte, verfügbar sind. In bestimmten Situationen kann der Einsatz von

Weißlicht das eigene Vorgehen unterstützen (dunkle Räume, Durchsuchen, Identifizieren). Dies sollte

aber gesondert befohlen werden.

5027. Weißlicht kann bei zweckmäßiger Nutzung das vorhandene Restlicht für den Einsatz von

BiV- Geräten verstärken. Dazu sollte Weißlicht aus einer Deckung auf tief hängende

Wolken (150 m - 400 m, indirekte Beleuchtung), oder auf schräg zur Abstrahlrichtung stehende

Flächen leuchten. Achtung: Weißlicht kann auch vom Gegner genutzt werden und ist schnell und

leicht aufklärbar.

Wird Weißlicht unzweckmäßig eingesetzt bzw. müssen Soldaten mit BiV-Geräten direkt in die

Richtung der Weißlichtquelle beobachten, behindert oder lähmt es das eigene Vorgehen.

5028. Grundsätzlich gelten bei eingeschränkter Sicht die Einsatzgrundsätze wie bei Tag. Auf

Grund der besonderen Bedingungen und der verfügbaren technischen Ausrüstung ergeben sich

allerdings für den Einsatz bei Nacht und eingeschränkter Sicht Besonderheiten.

Liegen keine anderen Erkenntnisse vor, ist immer davon auszugehen, dass der Gegner über eine

ähnliche, ggf. qualitativ und quantitativ höherwertige Ausrüstung (Nachtsichtgeräte und Zielhilfsmittel)

verfügt.

5029. Der Schutz der Dunkelheit darf deshalb nicht zum Vernachlässigen allgemeingültiger

Einsatzgrundsätze verleiten. Es gilt: Alles, was ich mit Hilfe meiner technischen Ausrüstung sehe,

kann ggf. auch mein Gegner sehen. Dies gilt besonders für sämtliche ausgestrahlten Lichtquellen

(auch IR).

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sowie Kennzeichnung und Signale

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5030. Wegen der unterschiedlichen Stärken und Schwächen ist es sinnvoll, zumindest in der

Deckungsgruppe BiV- und Wärmebildgeräte zu mischen. Wärmebildgeräte entdecken z. B. auch

getarnte Gegner in Büschen oder in Räumen ohne verglaste Fenster sowie im

Schlagschatten. BiV-Geräte hingegen haben den Vorteil, auch kleinste Lichtquellen aufzuklären (z. B.

Licht aus Schlüssellöchern oder Türritzen).

5031. Sinnvoll ist der Einsatz des Laser Licht Moduls (LLM) auf dem adaptierten WBG zum

Markieren von erkannten Zielen durch den IR-Laser. Dieser kann dann von anderen Soldaten z. B.

mit der BiV-Brille LUCIE erkannt werden. Dadurch können diese eine Gefahr erkennen oder noch

nicht entdeckte Ziele schneller auffassen.

5032. Bei Einsatz des Rotlicht-/bzw. des IR-Lasers des LLM ist eine genaue Zielverteilung von

besonderer Bedeutung. Der Einsatz von mehr als zwei Lasern auf ein Ziel ist zu vermeiden, um

Verwechslungen beim Zielauffassen zu verhindern.

5033. Bei nur begrenzt verfügbaren Nachtsichtgeräten ist es sinnvoll, möglichst alle Soldaten, die

gemäß Einteilung aktiv den Feuerkampf führen sollen (z. B. MG-Schütze), mit der

Nachtsichtbrille LUCIE auszustatten.

5034. Da für das Beobachten und Schießen mit Hilfe von BiV-Geräten auch die

Konturenschärfe von Zielen wichtig ist, können geeignete Tarnmaßnahmen die Aufklärung eigener

Kräfte durch den Gegner erschweren.

5035. Je nach Einsatz und Einsatzgebiet kann Straßenbeleuchtung vorhanden sein oder nicht. Bei

vorhandener Straßenbeleuchtung ist jederzeit damit zu rechnen, dass diese ausfällt. Entsprechend ist

ein Bereithalten von technischer Ausrüstung (Nachtsichtgeräte und

Zielhilfsmittel) sicherzustellen, um unverzüglich den Auftrag weiter fortsetzen zu können.

5036. Auch bei Nacht sind eigene Bewegungen im Lichtschatten durchzuführen und darauf zu

achten, eigenen Schattenwurf in Bewegungsrichtung zu vermeiden.

5037. Es ist damit zu rechnen, dass alle Stellungen, von denen aus Licht (Weißlicht, IR-Strahler,

Rotlichtlaser oder IR-Laser) abgestrahlt wird, vom Gegner sofort unter Feuer

genommen werden können.

5038. Für den Einsatz von Nachtsichtgeräten (vor allem BiV-Geräte) gilt: solange

ausreichend Restlicht vorhanden ist (z. B. in der Dämmerung oder durch Straßenbeleuchtung), sind

BiV-Geräte nur dann zu nutzen, wenn dadurch ein Reichweitenvorteil gegenüber der

Augenbeobachtung und dem Nutzen optischer Beobachtungs- und Zielmittel erzielt werden kann.

5039. Auch wenn das vorhandene Restlicht für die Augenbeobachtung nicht mehr ausreicht,

können optische Beobachtungs- und Zielmittel wegen ihrer Vergrößerung und der besseren

Dämmerungsleistung Vorteile (z. B. größere Reichweite) gegenüber BiV-Geräten haben.

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sowie Kennzeichnung und Signale

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5040. Sollen zur geplanten Beleuchtung des Gefechtsfeldes die Leuchtbüchse oder die

Signalpistole eingesetzt werden, kann es zweckmäßig sein, einen Beleuchtungstrupp einzusetzen.

Dieser muss aus mindestens drei Soldaten bestehen und z. B. über Funk geführt werden. Dem

Beleuchtungstrupp sind zu beleuchtende Räume und ggf. Stellungen zu befehlen.

5.6 Kennzeichnung

5041. Grundsätzlich sollten alle Soldaten und Kfz eine Kennzeichnung für eingeschränkte Sicht

tragen. Diese muss auch aus der Luft zu erkennen sein. Die Kennzeichnung muss nach Art und

Anbringung am Körper, an Fahrzeugen oder Gebäuden befohlen und überprüft werden.

5042. Die Art und die Stelle, an der die Kennzeichnung am Körper der Soldaten angebracht wird,

sollte möglichst nur für begrenzte Zeit (einen bestimmten Auftrag oder wenige Stunden) gelten und

danach gewechselt werden. Die Kennzeichen vor allem am Körper der Soldaten sollten mindestens

von drei Seiten sichtbar sein.

5043. Bei jeder Befehlsausgabe ist die Festlegung der Kennzeichnung ein wichtiger Bestandteil. Es

kommt darauf an, dass alle beteiligten Teileinheiten, also auch Unterstützungskräfte und

Luftfahrzeuge, die aktuell gültige Kennzeichnung / Erkennungszeichen kennen. Bestimmte

Erkennungszeichen werden auf Verbandsebene und höher befohlen z.B. bei multinationalen

Operationen oder CAS. Darüber hinaus kann der Zugführer eigene Zeichen festlegen.

5044. Bei bestimmten Operationen, an denen mehrere Teileinheiten beteiligt sind, kann es sinnvoll

sein, verschiedene Kennzeichen zu befehlen, um eine bessere Führung zu

ermöglichen. Auch die Kennzeichnung der jeweils anderen Teileinheiten muss allen beteiligten

Soldaten bekannt sein.

5045. Bei der Zusammenarbeit mit Streitkräften anderer Nationen muss ebenfalls allen

Soldaten die Art und Weise der Kennzeichnung der Verbündeten bekannt sein.

5046. Es sollte angestrebt werden, dass eine Kennzeichnung für Restlicht, IR-Licht und

Wärmebildtechnik (thermische Abstrahlung) vorhanden ist. Damit wird sichergestellt, dass mit allen

verfügbaren Nachtsichtgeräten die Kennzeichen erkannt werden.

5047. Bei vorhandenem Restlicht oder nicht ausreichend vorhandenen Nachtsichtgeräten können

Knicklichter in verschiedenen Größen und Formen, sowie ggf. in verschiedenen Farben zur

Kennzeichnung von Teileinheiten verwendet werden.

5048. Beim Einsatz von BiV-Geräten sollten Kennzeichen verwendet werden, die IR-Licht

reflektieren. Dazu werden vor allem in den Einsätzen der Bundeswehr IR-Reflektoren für

Personen und Fahrzeuge eingesetzt.

5049. Um eine zusätzliche Erkennungssignatur für Wärmebildgeräte zu schaffen, können

z. B. Rettungsdecken in kleine Streifen geschnitten werden und am Oberarm angebracht

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sowie Kennzeichnung und Signale

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werden. Weil dadurch die abgestrahlte Körperwärme zum Körper hin reflektiert wird, erscheinen die

damit abgedeckten Stellen des Körpers als dunkle/helle Flecken (je nach Einstellung am WBG).

5050. Auch das Dreieck Mann kann als Kennzeichen genutzt werden.

5051. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Phantasie bezüglich der Kennzeichnung von

Personen, Material und Einrichtungen keine Grenzen gesetzt sind. Sie müssen entsprechend

befohlen werden und ausschließlich dem notwendigen Personenkreis bekannt sein.

Man sollte jedoch bedenken:

Das beste Kennzeichen nützt nichts, wenn sich mein Gegner darauf einstellen kann. Deshalb:

Kennzeichen wie eine Parole behandeln und in zweckmäßiger Weise wechseln.

5052. Zur zweifelsfreien Bezeichnung, Orientierung und Zielsetzung sind Gebäude wie folgt zu

kennzeichnen:

Nach den Etagen und Ebenen von

• oben nach unten nummerieren,

• Öffnungen von links nach rechts mit Buchstaben bezeichnen,

• Gebäudeseiten mit der Himmelsrichtung benennen.

Abbildung 51: Bezeichnung eines Gebäudes

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Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht,

sowie Kennzeichnung und Signale

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5053. Neben den vorhandenen Bezeichnungen von Ortschaften, z. B. in Stadtplänen, ist das

urbane Umfeld abschnittsweise zu benennen und zu nummerieren.12

Abbildung 52: Abschnittweise Geländetaufe

12 Gemäß STANAG ATP-49 (E) Vol.I und ATP-3.3.2.1 (A)

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Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht,

sowie Kennzeichnung und Signale

Seite 106

5054. Die hier aufgeführten Kennzeichnungen, Signale und Zeichen ergänzen die der ZDV

Gefechtsdienst aller Truppen 3/11. Zusätzlich benennen sie die in der NATO einheitlich

eingeführten Kennzeichnungen für urbane Operationen.

− ROT : FLOT oder Einbruchstelle, Gebäude nicht feindfrei, − GRÜN : Einbruchstelle, Gebäude feindfrei, − GELB : Verwundetennest, CASEVAC, − BLAU : Minen, Sprengfallen im Gebäude.

5055. Zum Kennzeichnen eignen sich selbst erstellte oder industriell gefertigte Signaltücher, wie in

den folgenden Bildern dargestellt.

Im Innenbereich zu verwendende Markierungen

Zutrittspunkt

Markierungen im Innenbereich können mit Hilfe von

Farbe, Tarnfarbstiften, Kreide oder sonstigem

Schreibmaterial angebracht werden. Die Markierungen

müssen

wasserfest und feuchtigkeitsbeständig sein. Die

Markierungen sind im oberen Teil der Tür an der linken

Seite anzubringen. Falls dies nicht möglich ist, sind sie

an einer anderen Stelle anzubringen, an der sie von

jemandem, der durch die Tür tritt, gesehen werden

können.

Raum geräumt

Feindliche Kriegsgefangene

Sanitäter wird benötigt

Sprengfalle

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Allgemein gültige Regeln für den Einsatz bei Nacht, eingeschränkter Sicht,

sowie Kennzeichnung und Signale

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Abbildung 53: Beispiel: Markierung einer Öffnung (Flagge auf dem Rucksack angebracht,

um diesen in eine Fensteröffnung stellen zu können)

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Anlagen

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6 Anlagen

6.1 Hilfsmittel zum Schaffen von Zugängen

6001. Diese Anlage zählt mechanische Hilfsmittel zum Schaffen von Zugängen auf. Das Schaffen

von Zugängen mit Explosivmitteln ist in dem Hinweis für die Ausbildung zum Schaffen von Zugängen durch Sprengen, General der Pioniertruppe September 2007 geregelt.

Abbildung 53: Ramme

Abbildung 54: Ramme

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Anlagen

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Abbildung 55: Holzramme

Abbildung 56: Metallramme

Abbildung 57: Aufbruchwerkzeug

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Anlagen

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6.2 Ausrüstung und Ausstattung für den urbanen Einsatz im urbanen Umfeld

6002. Diese Anlage zählt Ausrüstungsgegenstände auf, die zusätzlich zum Gefechtsanzug bei

einem urbanen Einsatz mitgeführt werden sollten.

6003. Ergänzung der persönlichen Ausrüstung:

• Ballistische Schutzbrille – zum Schutz vor Staub und Splittern,

• Ellenbogenschoner und Knieschoner,

• regelbarer Gehörschutz, adaptierbar mit Fernmeldemitteln,

• Taschenkarte in Landessprache des Einsatzlandes,

• Hand- und Fußfesseln (z. B. Kabelbinder) zum Fixieren von Festgehaltenen, Gefangenen,

• Ersatzbatterien für Fm, Nachtseh-/ Nachtzielgeräte usw.

Ausrüstungsgegenstände zum Schutz vor Witterung sind möglichst auf Fahrzeugen zu

belassen und sollten ggf. nachgeführt werden.

6004. Um im urbanen Gelände ausreichend mobil zu sein, ist durch den Führer abzuwägen,

welche Ausrüstungsgegenstände nicht mitgeführt werden. Zeitlich begrenzt kann auch auf Teile der

modularen Schutzausstattung „Infanterist der Zukunft (IdZ)“ verzichtet werden, um besser beweglich

zu sein.

6005. Damit der Soldat bzw. die Soldatin leichter durch schmale Durchbrüche hindurch passt, sind

zusätzliche Taschen der Kampfmittelweste vorrangig frontal anzubringen und zu befüllen.

6006. Neben Wechselmagazinen, Kampfmitteln, Fernmeldemitteln und Nachtseh- bzw.

Nachtzielgeräten hat jeder Sdt immer Wasser für den Eigenbedarf mit sich zu führen (auch bei

Operationen, die nur für einen kurzen Zeitraum geplant sind).

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Anlagen

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6.3 Notfallmeldung und Anforderung Verwundetenlufttransport (FORWARDAIRMEDEVAC)

6007. Die Notfallmeldung erfolgt auf Veranlassung der militärischen Führerin/ des militärischen

Führers an die OPZ/TOC, diese bindet die PECC ein.

Bei der Meldung an die OPZ/ TOC sind grundsätzlich die 5 „W“ zu beantworten (Wer, Wo, Wann,

Was, Wie viele).

Als Anhalt kann auch die Form „METHANE“ benutzt werden.

FORMBLATT METHANE (NOTFALLMELDUNG)

M My Callsign Eigenes Rufzeichen und Erreichbarkeit eigener Standort (Frequenz,

Telefonnummer usw.)

E Exact location of incident Genaue Bezeichnung des Unfallorts (achtstellige Koordinatenangabe),

eventuell Beschreibung des Standorts.

T Type of incident Beschreibung der Unfallart (Minenunfall, Brand, Verkehrsunfall), so vollständig wie möglich (Umfang des Schadens, Zahl und Art der Fahrzeuge, Bergemittel erforderlich ja/ nein).

H Hazards on scene Gefahren am Unfallort oder in der Nähe (Minen, Brand, Abgrund,

Umweltunfall usw.).

A Access to scene

Zugang zum Unfallort, Erreichbarkeit über die Straße, eventuell

vorgeschriebene Zufahrtseite. Nächster Hubschrauberlandeplatz,

Markierungsweise, Standort Absperrposten, Kfz-Sammelstelle

N Number of casualties Anzahl der Verwundeten, Art der Verletzung, Trauma Score,

Staatsangehörigkeit, ID-Nummer usw.

E Emergency services on scene and services needed Helferinnen/ Helfer vor Ort oder bereits unterwegs und benötigte Anzahl.

Erforderliche(s) (sanitätsdienstliche(s)) Zusatzausstattung oder

-gerät.

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Anlagen

Seite 112

6008. Die Anforderung von Luftrettungsmitteln für den qualifizierten Verwundetentransport,

(FORWARD/TACAIRMEDEVAC = Luftfahrzeug mit spezifischem Sanitätsgeräte und

Rüstsätzen an Bord, welche die Aufnahme und den Transport unter intensivmedizinischer

Behandlung durch Sanitätspersonal während des Transportes ermöglicht; Kennzeichnung in der

Regel mit dem Rotem Kreuz) sind nach der international vorgegebenen Form „NINELINER“

anzufordern. Dies liegt in der Zuständigkeit des den Konvoi begleitenden Sanitätspersonals und kann

unterstützend oder im Fall der Nichtverfügbarkeit von Sanitätskräften durch hierfür

ausgebildetes und autorisiertes Nichtsanitätspersonal (z.B. Ersthelfer B) umgesetzt werden. Um

Zeitverluste bei der Übersetzung einer Anforderung zu verhindern und die Zusammenarbeit auch mit

Alliierten zu ermöglichen, sollte die Anforderung auf Englisch vorbereitet und

abgesetzt werden. Die Meldung erfolgt je nach geltender Vorgabe für den Einsatz auf dem

Führungskreis der Truppe (über OPZ/TOC) oder auf dem Führungskreis der Sankr (direkt an die

PECC). Die Form des „Nineliners“ kann je nach SOP und Weisung des einsatzführenden

FüKdo inhaltliche Ergänzungen aufweisen; als Anhalt der regelhaft erforderlichen Inhalte gilt:

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Anlagen

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6.4 Checkliste - Qualifikation Einsatzersthelfer A

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Anlagen

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6.5 Änderungsjournal

Änderung

Geänderter Inhalt Nr. Datum