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Domowina-Bund Lausitzer Sorben e.V. Domowina-Zwězk Łužyskich Serbow z.t. Regionalbüro Cottbus/regionalny běrow Chóśebuz August-Bebel-Str. 82/Awgusta-Bebelowa-droga 82 03046 Cottbus/Chóśebuz tel. 0355 48576428 email [email protected] Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag Brandenburg Rada za nastupnosći Serbow pśi krajnego sejma Bramborskeje Ute Henschel/ Uta Henšelowa Information für die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung Lübben, Vorlage 2015/075 Informacije za wótpósłańcow měšćańskeje zgromaźiny Lubina, pśedłoga 2015/075 Lübben/Lubin, 29.10.2015

Information für die Abgeordneten der ... · Zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gehören kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeteile, in denen eine kontinuierliche

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Domowina-Bund Lausitzer Sorben e.V.Domowina-Zwězk Łužyskich Serbow z.t.Regionalbüro Cottbus/regionalny běrow ChóśebuzAugust-Bebel-Str. 82/Awgusta-Bebelowa-droga 82 03046 Cottbus/Chóśebuztel. 0355 48576428 email [email protected]

Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wendenbeim Landtag BrandenburgRada za nastupnosći Serbow pśi krajnego sejma BramborskejeUte Henschel/ Uta Henšelowa

Information für die Abgeordnetender Stadtverordnetenversammlung Lübben, Vorlage 2015/075

Informacije za wótpósłańcow měšćańskeje zgromaźiny Lubina, pśedłoga 2015/075

Lübben/Lubin, 29.10.2015

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Zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gehörenkreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeteile, in denen einekontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwartnachweisbar sind. Folgende Indikatoren zählen konkret dazu:

1.) sorbische/wendische Geschichteeine über 1000-jährige Geschichte bis zur Gegenwart

2.) sorbische/wendische EinwohnerBürger, die sorbisch lernen und reden und verstehen

3.) sorbische/wendische Kultur und BräucheVorhandensein sorbischer/wendischer Bräuche, Kunst und Kultur im privaten,und öffentlichen Raum

4.) sorbische/wendische Sprache in der Öffentlichkeitbereits vorhandene zweisprachige Beschriftungen bei Straßen, Plätzen,Brücken, Flüssen, Gebäuden, Denkmalen, öffentlichen Einrichtungen

Mindestens zwei der aufgeführten Kriterien sollten für eine erfolgreicheAntragstellung erfüllt sein.

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*Lübben liegt inmitten deseinstigenSiedlungsgebietes derLusizi, der Vorfahren derheutigen Sorben/Wenden,der Burglehn ist eine derwichtigsten slawischenWallburgen damaliger Zeit,

*im Lübbener Hain soll derGöttin Liuba gehuldigtworden sein, bis ins 19. Jh.stand dort eine hölzerneStatue der Liuba

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*Paul Gerhardt´s Lieder wurden als erstes in diesorbische/wendische Sprache übersetzt und vielfach zusorbischen/wendischen Gottesdiensten in der gesamten Lausitzgesungen

*im Jubiläumsjahr “400 Jahre Paul Gerhardt “(2007) wurde einwendischer Gottesdienst mit wendischen Liedern in Lübbencelebriert

*noch heute singen Ober- und Niedersorben seine Lieder insorbischer/wendischer Sprache

* 2015 sang der Spreewald-Frauenchor sorbische/wendische Liederzum niedersorbischen Herbstkonzert in der Paul-Gerhardt-Kirche

*

*aus der sorbischen/wendischen Sprache ging dersogenannte Spreewalddialekt hervor, der noch heutevon Bürgern der Stadt gepflegt wird

*bereits vor der Reformation gab es in Lübben und Steinkirchenwendische Gottesdienste

*1572 wurde in Lübben die erste selbständige Kirche erbaut, in deres noch Ende des 18. Jh. 4500 wendische Kommunikanten gab (zweiDrittel aller insgesamt)

*ab 1666 beschloss in Lübben die Oberamtsregierung dieAbschaffung der wendischen Sprache in Kirche und Schule

(Quelle: Festschrift 850 Jahre Lübben 1150-2000)

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*im Krummspreeischen Kreis um Lübben gab esvormals eine eigene sorbische/wendischeTrachtenform, die von dem anerkannten LübbenerTrachtenforscher Albrecht Lange erforscht undarchiviert wurde

*im Stadt-und Regionalmuseum kann man einigedieser historische Trachten sehen

*zu städtischen Festen und Höhepunkten in Lübbenkleiden sich Frauen und Kinder heute wieder stolz inwendische Fest- und Alltagstrachten

*im “Spreewald”-Kindergarten gibt es eine Luttki-Tanzgruppe und einen Trachtenfundus mit über 50sorbischen/wendischen Trachten

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Fotos vom aktiven gegenwärtigenTrachtenleben und sorbischen/wendischenTrachtentag in Lübben

Foto Staindel

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Luttki Tanzgruppe der Spreewald-Kita in der Staatskanzlei

Luttki Tanzgruppe der Spreewald-Kita zum Trachtennachmittag

Öffentliche Auftritte der Luttki Tanzgruppe zum Spreewaldfest

Öffentliche Auftritte der Luttki-Tanzgruppe der Spreewald-Kita

Auftritt zum Spreewaldfest in Lübben

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sorbische/wendische Bräuche in Lübben und in den Ortsteilen- in Steinkirchen feiert man Zampern, Fastnacht

(z.T. mit wendischer Tracht ), Eierkuchenessen, Maibaumaufstellenund Spinteball, dort werden heute noch Ostereier nach sorbischer/wendischer Tradition bemalt, zusätzlich gibt es das Osterfeuer

- in Lubolz werden sorbische Ostereier bemalt, das Osterfeuer entzündet,Männerfastnacht wird gefeiert, es gab dort den Spinteball

- Treppendorf wird gezampert und das Osterfeuer entzündet- in Radensdorf wird Fastnacht und Kirmes gefeiert- in Hartmannsdorf wird Zampern und das Osterfeuer durchgeführt

zum Spreewaldfest werden auf dem Marktplatz- regelmäßig sorbische/wendische Traditionen mit Volkskunst und Handwerk vorgeführt,- Bühnenprogramme erfolgen mit sorbischen Liedern und Tänzen in sorbischen Trachten,- beim Kahnkorso stellen sich zahlreiche Vereine mit ihren sorbischen/wendischen Traditionen vor,

sie zeigen sich dabeimit vielen Trachten

im “Spreewald”-Kindergarten werden- die sorbische/wendische Vogelhochzeit gefeiert,- sorbische/wendische Tänze und Lieder getanzt und gesungen- sorbische/wendische Redewendungen und Grußformeln gelernt- bäuerliche Arbeiten aus der Landwirtschaft und Haushalt vorgestellt

im Stadt- und Regionalmuseum gibt es jedes Jahr- einen Ostermarkt mit vielen Volkskünstlern, die sorbischen/wendische Ostereier verzieren- eine riesige Waleie vermitteln auf der Schlossinsel regionales sorbisches/wendisches

Osterbrauchtum

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Sorbische/Wendische Bräuche

auf der deutschen UNESCO-Liste

des immateriellen Kulturerbes

Zapust-Paar in Schmogrow / Zapustowy pórik w Smogorjowje 2014

Serbske nałogi na Nimskej

UNESCO-lisćinje imaterielnego

derbstwa

Vogelhochzeit in Lübben/Ptaškowa swajźba w Lubinje

Waleien auf der Schloßinsel/Walkowanje na grodowej kupce

Fastnacht in Steinkirchen/Zapust na Kamjenach

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auch die Familiennamen in Lübben deuten auf sorbischen/wendischen Ursprung(willkürlich gefundene Familiennamen im Telefonbuch 2014 und nachgeschlagen bei Walter Wenzel “Niedersorbische Familiennamen aus Kirchenbüchern des 16. bis 18. Jahrhunderts” Domowina-VerlagBautzen 2004):

Baba – niedersorbisch von baba = die GerburtshelferinBadack – Distel, KletteBruse – von Brus, der WetzsteinChwalek – der LöblicheCiesinski – der LeiseDahlitz – altsorbisch vom Personennamen Daliměr = Friedenspender oder von dalej = der weiter entfernt WohnendeDommaschk – niedersorbisch von dom = der zu Hause BleibendeDrangusch – Kurzform des Drogosław = TeuerruhmGrobla – der Graben, das FließGroch/Grosch/Groschke – das Erbskenkorn, die einzelne, kleine ErbseHampusch – zu niedersorbisch hampaś = gierig essen - Vielfraß, Tolpatsch, Latsch, KaterJank/Janke/Jankowiak – der kleine JohannesKaina – die ReumütigeKolan - der PfahlbauerLaurisch – niedersorbisch abgeleitet vom christlichen Namen LaurentiusLiszka – der Fuchs, auch schlauer MenschLuban/Lubotta – lieb, geliebt, wert, teuerMietk - von altsorb. mjetaś, der Werfer, SchleudererMrosan/Mrose – der Frost, der EisigeMucha – die FliegeMudrick – der Kluge, der kleine SchlaumeierMogschan – der bei den feuchten Wiesen wohntNoack/Nowak/Nowaszyk – der Neubauer, Neumann, der kleine NeubauerPiesker – Schlammbeißer, übertragen SchlaukopfRoblick – der kleine SpatzRogalla – Tier mit HörnernSchade – von szady: grau, grauhaarigSchimanski – Herkunftsname von dem tschech. Dorf ŠimańskySchurich – der kleine HamsterWehlan/Wehlisch – slawisch zu Welimir – GroßruhmWenske – der DörflerWesely – der Fröhliche, FreudeZech – die Ehre

Daneben existieren mehrere deutscheFamiliennamen mit dem Bezug einerwendischen Abstammung wie Wende,Wendenburg, Wendland.Auch in Flurnamen finden sichunzählige sorbische/wendischeBezeichnungen.

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Lübben (Spreewald) in Wikipedia

•Lübben Stadt (sorbisch: Lubin)•Hartmannsdorf (Hartmanojce)•Lubolz (Lubolce)

• Groß Lubolz (WjelikeLubolce)

• Klein Lubolz (MałeLubolce)

•Neuendorf (Nowa Wjas)•Radensdorf (Radom,Radowašojce)•Steinkirchen (Kamjena)•Treppendorf (Ranchow)

Stadtgliederung[Bearbeiten]

Sprache[Bearbeiten]

Bis zum Tod des Diakons Fritze im Jahre 1790 wurde in Lübben noch niedersorbisch (wendisch)gepredigt, seitdem nur noch deutsch. Die Bevölkerung der umliegenden Dörfer Neuendorf, Treppendorf,Groß-Lubolz und Hartmannsdorf, die um 1750 noch beinahe vollständig wendischsprachig war, wurde in

der Folge germanisiert.[6] Arnošt Muka fand dort 1884 keine wendischen Bewohner mehr vor.[7]

Zweisprachige Beschriftungam Lübbener Rathaus

Lübben (Spreewald) (niedersorbisch Lubin (Błota))ist die Kreisstadt des Landkreises Dahme-Spreewaldin der Niederlausitz im Land Brandenburg.

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*Mit einer Fläche von 5,9 Quadratkilometern und 168 Einwohnern ist das etwa 4 Kilometersüdwestlich von Lübben gelegene Neuendorf der kleinste Stadtteil der Kreisstadt. Aufsorbisch heißt der Ort Nowa Wjas - Das neue Dorf.Neuendorf wurde 1473 erstmals erwähnt und war bis ins 19. Jahrhundert ein rein wendischesDorf, das zum Wilhelmiter-Kloster gehörte, das 1497 auf dem heutigen sogenanntenFrauenberg gegründet wurde. …

*Eckdaten zur Radensdorfer GeschichteRadensdorf ist eine wendische Siedlung, sie entstand im 13. Jahrhundert. Die alte wendischeBezeichnung lautet „Radom“ (Sitz des Radomir bzw. Radomysl). Die urkundlicheErsterwähnung ist für das Jahr 1425 bekannt. In dieser erbrachte ein Heynrich vonRadamstdorff eine Zahlung von 2 ½ Talern an die Stadt Lübben. ….

*LEXIKON Lübben/Spreewaldsorbisch LubinKreisstadt in Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), im Spreewald, 14 600 Einwohner;Schloss (17. Jahrhundert); Gemüseanbau und -verarbeitung; Tourismus….

*Kulturstadt LübbenHauptanliegen des Stadtfestes sind die Pflege der sorbischen Sitten und Bräuche und die Darbietungtypischer Traditionen des Spreewaldes. Hierzu finden im Stadtzentrum vielfältige undbeeindruckende Vorführungen und Programme statt. ….Wie entsteht eine Spreewaldtracht, wie wird ein Spreewaldkahn gebaut, wie werden die Ostereiertypisch sorbisch bemalt, wie klingt eigentlich die sorbische Sprache, wie wird ein Heuschoberaufgebaut, …..

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Mitteldeutsche Zeitung 27.10.15

Ortseingangsschilder von Lübben,Stand 12.10.15

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Welche positiven Kriterien verbinden sich mit dem Beitrittzum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet?

- Anerkennung und Wertschätzung der eigenen Geschichte im Zusammenlebenmit der Minderheit der Sorben/Wenden seit über 1000 Jahren

- kulturelle Vielfalt und Bereicherung durch sorbische/wendische Sprache, Kultur,Brauchtum und Kunst als weltweites Alleinstellungsmerkmal

- Toleranzgedanken auch anderen Minderheiten gegenüber

- sorbische /wendische Kultur und Sprache als sogenannte weiche Standortfaktorensind identitätsstiftend und tragen zur Ausprägung von Heimatgefühl der Bevölkerung bei

- im Sektor Tourismus geeignet, um attrativen Standort zu bewerben

- mit traditionellen einheimischen Produkten wirtschaftliches Segment fördern,potentiell bessere Chancen für Investoren

Einhaltung der Gesetzeslage:- des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im

Land Brandenburg von 1994 / 2014 (SWG)- Einhalten der Verfassung des Landes Brandenburg, Absschnitt 4, Artikel 25- Einhalten des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz

nationaler Minderheiten vom 22.7.1997- Einhaltung der Europäischen Charta über den Schutz von Regional- und

Minderheitensprachen vom 9.7.1998

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Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)vom 7. Juli 1994 (GVBl.I/94, [Nr. 21], S.294)zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Februar 2014(GVBl.I/14, [Nr. 07])

InhaltsübersichtPräambel§ 1 Recht auf nationale Identität§ 2 Sorbische/Wendische Volkszugehörigkeit§ 3 Angestammtes Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden§ 4 Sorbische/Wendische Fahne§ 4a Dachverbände sorbischer/wendischer Verbände und Vereine - Verbandsklagerecht§ 5 Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag§ 5a Beauftragte oder Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei der Landesregierung§ 5b Bericht der Landesregierung§ 6 Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei den Kommunen§ 7 Kultur§ 8 Sprache§ 9 Forschung und Lehre§ 10 Bildung§ 11 Zweisprachige Beschriftung im angestammten Siedlungsgebiet§ 12 Medien§ 13 Länderübergreifende Zusammenarbeit§ 13a Kostenerstattung§ 13b Verordnungsermächtigung§ 13c Übergangsbestimmung§ 14 VerkündungAnlage Gemeinden und Gemeindeteile im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des GesetzesPräambelIn Anerkennung des Willens der Sorben/Wenden, die seit Jahrhunderten insbesondere in der Lausitz beheimatet sind und ihre Sprachen undKultur trotz vielfältiger Assimilierungsversuche durch die Geschichte hindurch bis in die heutige Zeit erhalten haben, ihre nationale Identitätauch in Zukunft zu Geschichte hindurch bis in die heutige Zeit erhalten haben, ihre nationale Identität auch in Zukunft zu bewahren und zustärken …

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§ 13aKostenerstattungDas Land gewährt den Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet für den mit der Anwendung dieses Gesetzesverbundenen höheren Aufwand einen finanziellen Ausgleich. Erstattet wirdder Verwaltungsaufwand, der durch die Verwendung der niedersorbischen Sprache (§ 8) entsteht;der Aufwand für die zweisprachige Beschriftung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, Straßen, Wegen,Plätzen, Brücken und Ortstafeln (§ 11).Der Ausgleich bemisst sich nach dem zusätzlichen Aufwand.

§ 13bVerordnungsermächtigung(1) Das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit dem für Innereszuständigen Ausschuss des Landtages und dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden durchRechtsverordnung das Nähere zur Durchführung von § 8 zu regeln.(2) Das für Schule und Kindertagesstätten zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Benehmenmit dem für Schule und Kindertagesstätten zuständigen Ausschuss des Landtages und dem Rat für Angelegenheitender Sorben/Wenden durch Rechtsverordnung das Nähere zu § 10 zu regeln.(3) Das für Verkehr zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit dem für Verkehrzuständigen Ausschuss des Landtages und dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden durchRechtsverordnung das Nähere zu § 11 zu regeln.(4) Das für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, imBenehmen mit dem für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zuständigen Ausschuss des Landtages und dem Rat fürAngelegenheiten der Sorben/Wenden das Nähere zur Ausgestaltung des Verfahrens zur Prüfung und Zahlung einesaufwandsabhängigen Betrages nach § 13a durch Rechtsverordnung zu regeln. Für die Fälle, in denen dieAufzeichnungen abgelaufener Haushaltsjahre eine Prognose für das Folgejahr zulassen, kann in der Rechtsverordnunggeregelt werden, eine an Personalkosten und einer Sachkostenpauschale orientierte Jahrespauschale zu bilden undauf Antrag zur Abgeltung der Mehrkosten eines Jahres zu bewilligen. Im Anschluss an die beiden ersten vollständigenHaushaltsjahre der Anwendung des Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte derSorben/Wenden im Land Brandenburg vom 11. Februar 2014 (GVBl. I Nr. 7) sollen die Kostenerstattungen insgesamtevaluiert werden.

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2.2. Beschriftung an öffentlichen Gebäuden2.3. Beschriftung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Hinweise hierauf

Die Bedarfsabfrage vom MWFK ist vom 31. Juli2015, für jede Gemeinde im angestammten Siedlungsgebiet

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Welche Aufgaben ergeben sich aus dem Beitritt zumsorbischen/wendischen Siedlungsgebiet?Was kostet der Beitritt?

- zweisprachigen Ortsbeschriftung und Verkehrshinweise imEinzugsgebiet (lt. Kommunalverfassung §9 (4))zweisprachige Beschriftungen und Ortstafeln sollen nach und nach, beiErneuerungen oder Neuaufstellung eingeführt werden, die zusätzlichenKosten werden von seiten des Landes(§11, §13a Sorben/Wenden-Gesetz) übernommen

- zweisprachige Beschriftung an öffentlichen Gebäuden,dabei ist zu beachten, dass eine gleichberechtigteSchreibweise in Deutsch und Sorbisch zu gewährleisten ist(gleiche Größe, Schriftart) (§ 13a SWG)

- zweisprachige Bezeichnung der Stadt in Kopfbögen und im amtlichen Schriftverkehr(sorbische/wendische Schreibprogramme, computertechnisch enthalten abMicrosoft Windows 7)

- öffentliche Bekanntmachungen bei Wahlen sind auch in sorbischer/wendischerSprache vorzulegen (Inanspruchnahme von sorbischen/wendischenSprachgutachtern oder Übersetzern, Amtsaustausch und Kostensplittung,Ermessensfrage für weitere Übersetzungen) Unterstützung durch Domowina undsorbische/wendische Institutionen, Rückerstattung über das Land

- Möglichkeit der Anwendung der sorbischen/wendischen Sprache inVerwaltung und Behörden, dem Sprecher dürfen dadurch keineKosten entstehen (§ 8 SWG) (Realität), die Verwaltung kann in deutsch antworten

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- wenn möglich, Mitarbeiter mit sorbischen/wendischen Sprachkompetenzeneinstellen oder Mitarbeitern den Sprachunterricht zugänglich machen, Sprachkompetenz alsKriterium der Arbeitsplatzsicherung, als Chance und Gewinn im Lehramt undErziehungsbereich, in der Tourismusbranche, Verwaltung und weiteren Berufendes öffentlichen Lebens (Geriatrie, Taxi, Gericht....)

- Angebote und gezielte Werbung für Sprachunterricht und Zweisprachigkeit in Kindergärten undSchulen bzw. zweisprachige Bildungsangebote für Erwachsene fördern, hierfür werdenLehrkräfte für sorbischen/wendischen Unterricht durch das Land (Schulamt) bezahlt, auch wenndie Gemeinde der Schulträger ist

sorbische/wendische Lehrbücher werdenweitestgehend von der Stiftung für dassorbische Volk finanziert, Eigenanteil der Eltern

Materialausstattung für Kindertagesstätten mit sorbischen/wendischen Angeboten gewährtdas Land (§3 (5)Kita-Gesetz), zusätzlich Fördermaßnahmen durch Sorbenfond LDS undDomowina sind möglich

Ansprechpartner für Fachberatung und Sprachausbildung für Schulen und Kita´süber das WITAJ-Sprachzentrum Cottbus (RCW), die Arbeitsstelle fürsorbische/wendische Bildungsentwicklung (ABC) und die Schule fürNiedersorbische Sprache und Kultur Cottbus [email protected]

- wenn möglich, Benennung eines ehrenamtlichen Beauftragten für sorbische/wendischeAngelegenheiten (§ 6 SWG, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung), Antwort desBürgermeisters: Zuständigkeit liegt im Fachbereich II der Verwaltung

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- im angestammten Siedlungsgebiet sind sorbische/wendische Kultur und Sprachezu fördern und zu schützen und angemessen in die Kulturarbeit mit einzubeziehen(§7 und §8 SWG),projektgebundene Kulturförderungen sind über die Stiftung für dassorbische Volk, die Domowina-Bund Lausitzer Sorben e.V. und über denSorbenfond LDS gesetzlich möglich

TKS und Tourismusverein

2. Grundschule “Liuba”mit Anfrage zum Sorbischunterricht

Stadt-und Regionalmuseum Lübben

Domowinagruppe in Lübben

TKS und Tourismusverein

Domowinagruppe Lübbenund Sorbische AG

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Vorurteile, Fehlermeldungen, Fragen:

• Wieviel Sorbe/Wenden leben denn überhaupt in Lübben?Eine aktuelle statistische Zählung gibt es nicht und wird auch abgelehnt, da sich Sorben/Wendenfrei bekennen dürfen und das Bekenntnis nicht überprüft werden darf. Bei der Wahl des neuenSorben/Wendenrates haben sich aber in Lübben rund 50 Bürger beteiligt und ihr Bekenntnis somitabgegegeben, die Zahl der Brauchtumsträger, Vereine und Chöre, Trachten tragenden Frauen undKinder, sowie Kunst- und Kulturrezipienten, die sich über sorbische/wendische Kultur, Sprache undGeschichte identifizieren, dürfte um ein Vielfaches höher sein.

° Sind wir dann alle Sorben/Wenden, wenn wir zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebietgehören?Natürlich nicht, denn das sorbische/wendische Siedlungsgebiet ist zwar die Heimat derSorben/Wenden, aber sie bilden darin eine Minderheit, d.h. das Gebiet ist nach wie vor eindeutsch- sorbisches Territorium, §3 SWG betitelt das Territorium auch als angestammtesSiedlungsgebiet.

• Muss dann in jeder Verwaltung ein Sorbe/Wende arbeiten?Nein, aber es wäre gut, wenn Sprachkompetenz einen Beitrag leisten kann, um Arbeitsplätze in derRegion zu sichern und vor allem jungen Menschen mit sorbischen/wendischen Sprachkenntnisseneine Chance eingeräumt wird, hier Arbeit zu finden, sei es in der Verwaltung, im Lehramt undErzieherbereich oder im Tourismus oder weiteren Berufsgruppen im öffentlichen Leben.

• Müssen alle Protokolle dann auch in Sorbisch/Wendisch geschrieben werden?Nein.

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Wer kann einen Antrag stellen und wohin?

Bis zum 31. Mai 2016 können Gemeinden, aber auch der Rat für sorbische/wendischeAngelegenheiten den Antrag zur Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet derSorben/Wenden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur stellen.

Dafür sind Belege beizufügen und die Existenz von sorbischer/wendischer Sprache oder/undKultur nachzuweisen.

(Angabe gelten ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Im Gegenteil! Haben Sie selber noch Hinweise fürsorbisches/wendisches Leben in Ihrer Familie oder Umgebung, melden Sie sich freundlicherweise bei derDomowina-Regionalbüro Cottbus unter 0355 48576428. Vielen Dank! Wutšony źěk! Mit freundlichen Grüßen/ Z pśijaznymi póstrowami Dipl.ethn.Uta Henšelowa)

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Damit Sie das Sorben/Wenden-Gesetz in Lübben realisierenund mit Leben erfüllen können und:

- der Gelddrache immer über Lübben fliegt,- nie der böse Bubak kommt,- Sie nie den Schwarzen Peter, sondern die fleißigen Luttkenin der Stadtverwaltung haben und der Finanztopf nie leer ist,

wenden Sie sich vertrauensvoll an den Sorbenbeauftragtendes Landes Brandenburg, an den Sorbenbeauftragten desLandkreises LDS und an die Domowina- Bund Lausitzer Sorben e.V..Wir stehen Ihnen jeder Zeit hilfreich zur Seite!

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Stadt Lübben (Spreewald)Staatlich anerkannter Erholungsort

Beschlussvorlage für die

x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung

der/ des

x Bildungsausschuss am: 12.10.2015

x Finanzausschuss am: 13.10.2015

Bauausschuss am:

Werksausschuss SEL am:

x Hauptausschuss am: 19.10.2015

x Stadtverordnetenversammlung am: 29.10.2015

1. Lesung am:

2. Lesung am:

x Ortsvorsteher/ Ortsbeirat

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Zugehörigkeit der Stadt Lübben (Spreewald) zum angestammten Siedlungsgebiet derSorben/Wenden

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Lübben (Spreewald) gemeinsam mit dem Ratfür sorbische/wendische Angelegenheiten einen Antrag zur Feststellung der Zugehörigkeit der StadtLübben (Spreewald) zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden beim dafür zuständigenMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, stellt.Anfang 2018 ist den Stadtverordneten über die Aktivitäten ein Sachstandsbericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen)

einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen

zurückverwiesen in den Ausschuss: ______________________________

Fachbereich Ordnung, Bildung und Soziales

Sachgebiet:

Aktenzeichen: 10 00 08

Teilakte/Vorgang:

Vorlagen- Nr.: 2015/075

Datum: 01.10.2015

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Stadt Lübben (Spreewald)Staatlich anerkannter Erholungsort

Beschlussvorlage für die

x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung

der/ des

x Bildungsausschuss am: 12.10.2015

x Finanzausschuss am: 13.10.2015

Bauausschuss am:

Werksausschuss SEL am:

x Hauptausschuss am: 19.10.2015

x Stadtverordnetenversammlung am: 29.10.2015

1. Lesung am:

2. Lesung am:

x Ortsvorsteher/ Ortsbeirat

Beschlussgegenstand:

Feststellung der Zugehörigkeit der Stadt Lübben (Spreewald) zum angestammten Siedlungsgebiet derSorben/Wenden

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Lübben (Spreewald) gemeinsam mit dem Ratfür sorbische/wendische Angelegenheiten einen Antrag zur Feststellung der Zugehörigkeit der StadtLübben (Spreewald) zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden beim dafür zuständigenMinisterium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, stellt.

Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen)

einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen

zurückverwiesen in den Ausschuss: ______________________________

Fachbereich Ordnung, Bildung und Soziales

Sachgebiet:

Aktenzeichen: 10 00 08

Teilakte/Vorgang:

Vorlagen- Nr.: 2015/075

Datum: 01.10.2015

poetschick
Linie
poetschick
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Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen)

Am 1. Juni 2014 trat eine neue Fassung des Gesetzes zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden imLand Brandenburg in Kraft (SWG, GVBL. I/14, Nr. 07).Die §§ 3 und 13 c SWG enthalten die Bestimmungen bezüglich der Zugehörigkeit zum angestammtenSiedlungsgebiet der Sorben/Wenden.Das so genannte angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden ist ein Rechtsbegriff. Er beschreibt dasgeografische bzw. administrative Gebiet, in dem bestimmte Regelungen des Minderheitenschutzesanzuwenden sind.

Nach § 3 Abs. 2 SWG zählen zum Siedlungsgebiet u.a. diejenigen Gemeinden und Gemeindeteile derLandkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße, in denen eine kontinuierlichesprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist und die in einer Liste als Anlagezum Gesetz aufgeführt sind.

Gegenüber der alten Gesetzesfassung haben sich v.a. zwei Dinge geändert:

Entscheidend ist nicht mehr sprachliche UND kulturelle Tradition, sondern sprachliche ODER kulturelleTradition.Als Lagekriterium gelten nur noch die Landkreise. Eine amtsgenaue Umschreibung des Gebietes istnicht mehr enthalten.

Nach § 13 c Abs. 1 S.2 SWG kann das für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zuständige Ministeriumnach Anhörung der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Landkreises, der anerkannten Dachverbände derSorben/Wenden sowie des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden auf Antrag einer Gemeindeoder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss desLandtages Veränderungen des angestammten Siedlungsgebietes feststellen.

Somit haben alle, bisher nicht in der Anlage zum SWG aufgeführten Gemeinden und Gemeindeteile imangestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden, die die Kriterien erfüllen, bis einschließlich 31. Mai2016 die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum angestammtenSiedlungsgebiet der Sorben/Wenden zu stellen.

Für die Stadt Lübben (Spreewald) wurde bisher weder nach der alten noch nach der neuen Fassung desSWG eine Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet festgestellt.

Ziel ist es durch diese Maßnahme einen Rahmen zu schaffen, in dem sich sorbisch/wendische Sprache,Kultur und Identität erhalten und in die Zukunft weiter entwickeln können.

Ohne diese Maßnahme wird befürchtet, dass der Assimilationsdruck zu groß würde und Sorben/Wendenkaum die Möglichkeit hätten, ihre Identität zu leben und an die nächste Generation weiter zu geben.Durch diese Rahmenbedingungen können die Menschen mit sorbisch/wendischen Wurzeln dazu ermutigtwerden, sich wieder zu diesen zu bekennen und diesen Teil ihrer Identität zu stärken.

Das Ministerium für Wissenschaft/Forschung und Kultur empfiehlt vor der Stellung eines Antrags aufZugehörigkeitsfeststellung zum genannten Gebiet eine Kontaktaufnahme mit dem Rat für Angelegenhei-ten der Sorben/Wenden beim Landtag.

Eine über eine solche Antragstellung hinaus gehende Beschlussfassung pro und contra der Zugehörigkeitzum Siedlungsgebiet ist nicht notwendig. Das angestammte Siedlungsgebiet definiert den geografischenAnwendungsbereich einiger minderheitenpolitischer Regelungen.

Für entstehende zusätzliche finanzielle Aufwendungen gelten das Konnexitätsprinzip nach Artikel 97 Abs.3 der Verfassung des Landes Brandenburg und die Kostenerstattung aus § 13 a SWG.Hier wird die Erstattung für den Verwaltungsaufwand für die Verwendung der niedersorbischen Spracheund den Aufwand für die zweisprachige Beschilderung im Stadtgebiet geregelt.

Der Ausgleich bemisst sich nach dem zusätzlichen Aufwand.

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Aus den zusätzlichen Personalkosten und der Sachkostenpauschale wird eine Jahrespauschale gebildet.Diese Pauschale wird auf Antrag zur Abgeltung der Mehrkosten eines Jahres vom Land Brandenburgbewilligt.Nach zwei Haushaltsjahren sollen die Kostenerstattungen insgesamt evaluiert sein.

Neben der Stadt Lübben (Spreewald) ist auch der Rat für sorbisch/wendische Angelegenheiten beimLandtag antragsberechtigt.

Finanzielle Auswirkungen: siehe Begründung1. finanzwirksam

Auszahlung laut Haushaltsplan 20__

Es stehen noch Haushaltsmittel i.H.v.: € *unter

Produkt: Finanz-sachkonto:

Untersachkonto: zur Verfügung.

Einzahlung laut Haushaltsplan 20__

Die Einzahlung i.H.v.: € fließt der Buchungsstelle

Produkt: Finanz-sachkonto:

Untersachkonto: zu.

2. ergebniswirksam

Aufwand i.H.v.:

Produkt: Sachkonto:

Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.H.v.: €

einmalig monatlich jährlich

Ertrag i.H.v.: €

Produkt: Sachkonto:

3. keine Auswirkungen

Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.

Unterschriften:gez. Hoffmann gez. Kolan____________________ ____________________Fachbereichsleiter/in Bürgermeister

Anlage:

* Berechnungsmodus („noch zur Verfügung“)

a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplanb) ./. bereits ausgezahltc) ./. bereits vertraglich gebundend) ./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) )

= noch zur Verfügung