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INFORMATIONEN FÜR BAUHERREN Alles was Sie rund um den Hausbau wissen mussen

INFORMATIONEN FÜR BAUHERREN - encw.de€¦ · Hausanschluss STROM Die Errichtung eines Hausanschlusses für das Gebäude oder sonstige Anlagen setzt die Anmeldung durch einen Elektroinstallateur

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INFORMATIONEN FÜR BAUHERREN

Alles was

Sie rund um

den Hausbau

wissen mussen

Inhalt

Geltungsbereich 5 Grundsätzliches zum Hausanschluss 5

Hausanschluss STROM 6 GAS 6 WASSER 8 NAHWÄRME 8

Telekommunikation 10

Mehrspartenhausanschluss 10

Baustromanschluss/Bauwasseranschluss Normaler Bauwasseranschluss 11 Reduzierter Bauwasseranschluss 11 Standrohr 11

Angebotserstellung/Beauftragung 11

Inbetriebnahme/Verbrauchszähler 11

Checkliste Hausanschluss 12

Allgemeine Info zur Trinkwasserversorgung 13

Allgemeine Info zur Regenwassernutzung 13

Planauskunft und Ansprechpartner 14

Informationen für den Umzug 15

Anlagen

Vorwort

Die ENCW als Ihr Energie- und Wasserversorger möchte

Sie gerne aus einer Hand versorgen und damit einen Bei-

trag leisten, der Ihnen das Bauen erleichtert.

Als Ihr örtliches Versorgungsunternehmen bieten wir Ihnen

an: Strom, Erdgas, Nahwärme und Wasser.

Als weitere Dienstleistung bieten wir Ihnen auf Ihren

Wunsch Telekommunikationsanschlüsse in Kooperation

mit der Deutschen Telekom an.

Zusätzlich möchten wir Bauherren, Architekten und Pla-

nern, die sich mit dem Bau von Gebäuden oder Bauwer-

ken mit Energie- und Trinkwasseranschluss beschäftigen,

ausreichend informieren. Somit können Hausanschlüsse

kostengünstig erstellt werden, ein reibungsloser Bauab-

lauf wird möglich, die Belange der Energie Calw werden

berücksichtigt und allen Beteiligten wird Ärger und Zeit-

verlust erspart.

Grundsätzliches zum Hausanschluss In neu erschlossenen Baugebieten sind in der Regel für je-

des Baugrundstück die Strom- und Gasleitungen (Gaslei-

tungen nur wenn im Baugebiet verfügbar) und Leerrohre

für die Wasserleitungen bereits an/bis in das Baugrund-

stück vorverlegt. Bitte erkundigen Sie sich schon in der

Planungsphase bei der ENCW über die Lage der vorver-

legten Leitungen, denn nur so haben Sie die Möglichkeit,

Einfluss auf die Kosten für die spätere Hausanschlusser-

stellung zu nehmen. Sie können dies, indem Sie z.B. den

Anschlussraum so nah wie möglich an die vorgestreckten

Leitungen platzieren.

Wir legen, mit Ihnen gemeinsam, den Anschluss in seiner

Lage (Trasse) fest.

Die Stärke der Anschlussleitungen werden von uns fest-

gelegt.

Überbauungen sind im Ausnahmefall bei Einbau von

Schutzrohren (nicht bei Gas) erlaubt, jedoch nach Mög-

lichkeit zu vermeiden. Solche Überbauungen sind schon

in der Planungsphase mit der ENCW abzustimmen und

zu genehmigen.

Der Anschlussraum muss mit dem Wasseranschluss frost-

frei, ansonsten zugänglich und ausreichend groß sein.

Bitte informieren Sie uns ob die Hausanschlussleitung/

Hauseinführung gegen drückendes Wasser ausgeführt

werden soll (Mehraufwand/Mehrkosten).

Grundsätzlich werden die Hausanschlussleitungen (Strom,

Wärme, Gas, Wasser) von der ENCW erstellt, unterhalten,

erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Hinweise und Verfahrensweisen gel-

ten für Baustellen von Ein- und Zweifamilienhäusern des

individuellen Wohnungsbaus. Diese gelten nicht für Haus-

anschlüsse, die nach Art, Dimension und Lage wesentlich

von üblichen Hausanschlüssen abweichen. Die Gültigkeit

erstreckt sich auf das Versorgungsgebiet der ENCW.

Im Einzelnen sind dies die Kernstadt Calw mit den Stadt-

teilen:

Altburg (inkl. Speßhardt, Weltenschwann, Spind-

lershof und Oberriedt)

Alzenberg

Heumaden

Hirsau mit Ernstmühl

Holzbronn

Stammheim

Wimberg

Altburg

Speßhardt

Weltenschwann

Spindlershof

OberriedtAlzenberg

Heumaden

Hirsau mit Ernstmühl

Holzbronn

CALW

Stammheim

Wimberg

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Hausanschluss

STROM

Die Errichtung eines Hausanschlusses für das Gebäude

oder sonstige Anlagen setzt die Anmeldung durch einen

Elektroinstallateur voraus. Der Hausanschluss beginnt an

der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet

an der Hausanschlusssicherung.

Das nachfolgende Stromnetz gehört in den Verantwor-

tungsbereich des Kunden und darf aus sicherheitstech-

nischen Gründen nur von einem Elektrofachbetrieb

installiert, verändert und gewartet werden.

Hausanschlüsse werden entsprechend der in diesem Be-

reich vorhandenen Netzinfrastruktur als Kabelanschlüsse

(Erdkabel) oder Freileitungsanschlüsse ausgeführt.

Für den Strom-Hausanschluss, den Zählerplatz und

die Strom-Hausinstallation gelten die „Technischen An-

schlussbedingungen für den Anschluss an das Nieder-

spannungsnetz“ und die ergänzenden Bedingungen der

ENCW zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen

für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elek-

trizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)“. Für die

Anordnung und Ausstattung der Stromzählernischen bzw.

der Stromzählerschränke ist die gültige DIN 18013 maß-

geblich.

Alle Regelwerke, Bedingungen und Richtlinien für einen

Strom-Hausanschluss stehen Ihnen unter www.encw.de

zum Download bereit.

Allgemeine Hinweise

Bei größeren Objekten sollten Sie die Art der

Stromversorgung frühzeitig mit unserer Abtei-

lung Stromversorgung abstimmen.

Den Anschluss Ihres Hauses an unser Strom-

netz können Sie mit dem beigefügten Vordruck

bei uns beantragen. Sie erhalten dann von uns umgehend

eine Anschlussvereinbarung mit den Kosten für den

Strom-Hausanschluss. Eine Mehrfertigung dieser An-

schlussvereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zu-

rück zu senden. Ohne diese Anschlussvereinbarung

kann kein Strom-Hausanschluss verlegt werden.

Hausanschluss

GAS

Für den Bau, die Erweiterung und die Unterhaltung der

Gasanlagen sind die baurechtlichen Bestimmungen der

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), die

Feuerungsverordnung, die anerkannten Regeln der Tech-

nik (TRGI, DVGW Regelwerk, bei Flüssiggas TRF) und die

Ergänzenden Bedingungen der ENCW zur „Verordnung

über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und

dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck

(Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ maßgebend.

Alle Regelwerke, Bedingungen und Richtlinien für einen

Gas-Hausanschluss stehen Ihnen unter www.encw.de

zum Download bereit.

Allgemeine Hinweise

Die Planauskunft der ENCW sagt Ihnen, ob Ihr Grund-

stück im Erdgas-Versorgungsgebiet liegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass neue Erd-

gasleitungen nur dann gebaut werden können,

wenn genügend Interessenten für einen wirt-

schaftlichen Betrieb vorhanden sind.

Einen Erdgas-Hausanschluss beantragen Sie mit dem

beigefügten Antrag. Für eine schnelle Be-

arbeitung fügen Sie dem Antrag einen

amtlichen Lageplan (Maßstab 1:500)

und einen Grundriss des Kellergeschos-

ses bei. Sie erhalten dann von uns um-

gehend eine Anschlussvereinbarung, auf der die Kosten

für den Anschluss in Form eines Kostenvoranschlages er-

sichtlich sind.

Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist

unterschrieben an die ENCW zurück zu senden. Ohne

diese Anschlussvereinbarung kann kein Erdgas-

Hausanschluss verlegt werden.

Gerne beraten Sie die Mitarbeiter der EnBW im Auftrag

der ENCW kostenlos und unverbindlich zu allen Fragen

der Erdgasversorgung:

Herr Raißle, Tel. 07051/7903-45231

Herr Jauer, Tel. 07051/7903-45232

Die Anschlusskosten Erdgas setzen sich aus den Kosten

für den Hausanschluss und dem Baukostenzuschuss für

das vorgelagerte Netz zusammen.

Inbetriebnahme Ihrer Gasheizung

Aus Sicherheitsgründen dürfen Gasfeuerstätten generell

erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Be-

zirksschornsteinfegermeister die Brandsicherheit und die

sichere Abführung der Abgase bescheinigt hat (Landes-

bauordnung Baden-Württemberg LBO § 50, §67).

NOTIZENVersor-

gungs antrag

im Anhang

Versor-

gungsantrag

im Anhang

6 7

Hausanschluss

WASSER

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Ver-

teilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers.

Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und

endet mit der ersten Hauptabsperrvorrichtung (in der Re-

gel im Anschlussraum) im Grundstück. Ausnahme sind

private Anschlussleitungen.

Die Wasserverteilungsanlage hinter der Hauptabsperr-

einrichtung, mit Ausnahme der Zähleinrichtung, gehört

in den Verantwortungsbereich des Kunden und darf aus

Sicherheits- und Hygienegründen nur von einem zuge-

lassenen Installationsunternehmen eingebaut, verändert

und gewartet werden.

Die Versorgung Ihres neuen Hauses mit Trinkwasser be-

antragen Sie mit dem beigefügten Antrag.

Für eine schnelle Bearbeitung fügen Sie dem Antrag bitte

einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500 und einen

Grundriss des Kellergeschosses bei. Sie erhalten dann

von uns umgehend eine Anschlussvereinbarung, auf der

die Kosten für den Anschluss in Form eines Kostenvoran-

schlages ersichtlich sind.

Eine Mehrfertigung dieser Anschlussvereinbarung ist

unterschrieben an die ENCW zurück zu senden. Ohne

diese Anschlussvereinbarung kann kein Wasser-

Hausanschluss verlegt werden. Die

Kosten für den Trinkwasseranschluss wer-

den nach dem angefallenen Aufwand be-

rechnet.

Hausanschluss

NAHWÄRME

Die ENCW betreibt die Nahwärmeversorgung im Wesent-

lichen in den Bereichen des Galgenwasens in Heumaden,

Gänsäcker und Lunkteile in Stammheim.

In diesen Bereichen ist auch ein Nahwärme-Hausan-

schluss für Ihr Bauvorhaben möglich. Bei Bedarf wenden

Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.

Die Anschlusskosten Nahwärme setzen sich aus Kosten

für den Hausanschluss, sowie Kosten für das vorgelagerte

Netz, dem Baukostenzuschuss zusammen.

In Calw sind die Nahwärmevorranggebiete ausgewiesen.

Um eine Doppelberohrung und somit unnötige Netzkos-

ten zu vermeiden, bieten wir in diesen Gebieten entweder

Gas oder Nahwärme an. Die Vorranggebiete können Sie

selbstverständlich bei der Planauskunft erfragen.

Den Anschluss Ihres Hauses an unser Nahwärmenetz

können Sie mit dem beigefügten Vordruck bei uns be-

antragen. Sie erhalten dann von uns umgehend eine

Anschlussvereinbarung mit den Kosten für den Nahwär-

me-Hausanschluss. Eine Mehrfertigung dieser Anschluss-

vereinbarung ist unterschrieben an die ENCW zurück zu

senden. Ohne diese Anschlussvereinbarung kann

kein Nahwärme-Hausanschluss verlegt werden.

Allgemeine Informationen zu den Hausan-

schlusskosten

Die Hausanschlusskosten setzen sich aus den Kosten der

Zuleitung und den Kosten der primärseitigen Übergabe-

station zusammen. Die Größe dieser Übergabestation

variiert je nach Wärmebedarf und Leistung. Die Nahwär-

me-Übergabestation „übergibt“ die Wärme aus dem

Nahwärmenetz an Ihr hausinternes Heizungsnetz mittels

eines Wärmetauschers.

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus dem Wärme-

bedarf und der Leistung der Brauchwarmwasserbereitung.

Den Wärmebedarf in kW für Ihr Gebäude ermit-

telt in der Regel Ihr Architekt oder Heizungsins-

tallateur. Steht dieser Wert fest, erstellt die

ENCW ein Angebot für die Herstellung des

Hausanschlusses.

NOTIZEN

Versor-

gungsantrag

im Anhang

Versor-

gungsantrag

im Anhang

8 9

Telekommunikation

Die ENCW und die Deutsche Telekom arbeiten bei der

Aufgrabung zusammen. Ihr Vorteil: Sie können pünktlich

zum Einzugstermin Ihre telekommunikationstechnischen

Dienste nutzen und sparen gleichzeitig Kosten, weil Ihr

Grundstück nur einmal aufgegraben werden muss. Wenn

Sie neu bauen, übersenden wir Ihnen mit unserem An-

gebot für Hausanschlüsse gleichzeitig auch ein Angebot

von der Telekom. Darin befindet sich unter anderem eine

Grundstücks-Eigentümer-Erklärung. Übergeben Sie uns

die bestätigten Unterlagen zusammen mit den unterzeich-

neten Angeboten für den Strom-, Wasser-, und Gasan-

schluss (oder Nahwärmeanschluss). Wir erledigen alles

Weitere in Zusammenarbeit mit der Telekom.

Baustrom- und Bauwasseranschluss

Für beide Anschlüsse muss in der Regel das auf dem

Grundstück bereits vorverlegte Hausanschlusskabel bzw.

die Wasseranschlussmöglichkeit freigegraben werden.

Dies erfolgt durch ein Tiefbauunternehmen Ihrer Wahl.

Bei Baustrom erfolgt die Anmeldung durch Ih-

ren Elektroinstallateur. Bauwasser kann durch

Sie selbst oder durch Dritte beantragt werden.

Nach schriftlicher Beantragung des Bauanschlusses, muss

die Herstellung bzw. der Anschluss telefonisch ein paar

Tage vorher angefordert werden. Bitte stellen Sie sicher,

dass zum Anschlusstermin die notwendigen Grabarbei-

ten erfolgt sind und ein Baustromverteiler vorhanden ist.

Baustrom und Bauwasser werden immer über Zähler ab-

gerechnet.

Baustromanschluss

Die Montage des Baustromverteilers erfolgt durch Ihren

Elektroinstallateur, der Anschluss an das Stromnetz durch

die ENCW.

Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen, bis das

Gebäude bezugsfertig ist und die Installationsanlage des

Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen wer-

den kann.

Normaler Bauwasseranschluss

Durch das bauseitig freigelegte Leerrohr-Ende im Grund-

stück wird ein Bauwasserschlauch eingezogen und je nach

zu erwartender Witterung ein Bauwasserzähler frostfrei

im Wasserschacht, oder einfach vor dem Entnahmehahn

im Grundstück, montiert. Dieser Anschluss wird von der

ENCW bei Erstellung der eigentlichen Hausanschlusslei-

tung wieder zurückgebaut.

Bitte schützen Sie Ihren Bauwasseranschluss vor Frostein-

wirkung, er könnte dadurch beschädigt oder unbrauch-

bar werden.

Reduzierter Bauwasseranschluss

Dieser Anschluss ist nur möglich, wenn die Hausan-

schlussleitung schon erstellt ist oder mit Einrichtung des

Bauwasseranschlusses erstellt und der Bauwasserzähler

auf dem Hauptabsperrventil im Gebäude montiert wer-

den kann.

Standrohr

Wenn Sie nur kurzfristig einen Wasseranschluss benöti-

gen und in der Nähe eine geeignete Anschlussmöglich-

keit vorhanden ist, dann können Sie bei der ENCW auch

ein Standrohr ausleihen. Die Verkehrs-Sicherungspflicht

obliegt Ihnen.

Angebotserstellung Beauftragung

Der Bauherr oder sein Architekt beauftragt die ENCW

schriftlich zur Erstellung eines Gas-, Strom- oder Wasser-

anschlusses. Dieses erfolgt durch beiliegende Anträge,

notwendig hierzu ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab

1:500) und ein UG-Plan mit gekennzeichnetem Hausan-

schlussraum.

Nach Eingang aller Unterlagen erhalten Sie ein entspre-

chendes Angebot mit Auftragsschreiben. Erst nach Ein-

gang des unterschriebenen Auftrags kann die ENCW mit

den Arbeiten beginnen.

Inbetriebnahme/ VerbrauchszählerNach Fertigstellung Ihrer Baumaßnahme, aber

allerspätestens vor Erstbezug, ist über Ihre Ins-

tallationsfirma die jeweilige Fertigstellungsan-

zeige für Gas, Strom und Wasser bei der ENCW

einzureichen und der Einbau der Verbrauchszäh-

ler zu beantragen.

Mit dieser Fertigstellungsanzeige bestätigt Ihr Installateur,

dass Ihre Installationen den technischen Regeln und Vor-

schriften entsprechen.

Bitte halten Sie ein paar Tage vor dem geplanten Einbau-

termin der Verbrauchszähler, Rücksprache mit der ENCW,

bezüglich genauer Terminfestlegung und Zugänglichkeit

der Anlage.

Mehrspartenhausanschluss

mit Einführung im Keller

Mehrspartenhausanschluss

mit Einführung ohne Keller

Beispiele für die Montage

Installationsbeispiel

Erdgleiche

Wasserzähler

Gaszähler

Hausan-schlusskasten

Futterrohr oderKernbohrungØi = 200 mm

Überdeckung1m bis 1,2m

nach Angabe des Versorgungs-unternehmens

0,00

Telefon/Kabel TV

150 mm

Mehrspartenhausan-schluss

Mit einem Anschluss komplett versorgt

Sparen Sie mit dem Mehrspartenhausanschluss Zeit und

Kosten beim Anschluss an das Gas-, Wasser-, Strom-

und Kommunikationsnetz. Mit einem Mehrsparten-

hausanschluss sind alle Versorgungssparten kompakt

zusammengefasst. Der Vorteil für Sie ist, dass nur ein

Wanddurchbruch benötigt wird und die Anschlüsse sehr

kompakt ausgeführt werden können. Mit einem Arbeits-

gang und nur einer Trasse auf Ihrem Grundstück ist Ihr

Haus angeschlossen.

Ihre Vorteile im Überblick

• Kürzere Bauzeiten

• Geringer Platzbedarf im Außenbereich

• Keine wiederholte Aufgrabung bei späterem Anschluss-

wechsel

• Kompakte Einführung durch nur eine Mauereinführung

• Platzsparende Installation, alle Versorgungsleitungen in

einem Raum

• Schnelle Abwicklung, alles aus einer Hand

Auch für Neubauten ohne Keller sind die Mehr-

spartenhausanschlüsse optimal geeignet:

Vor dem Betonieren der Bodenplatte wird ein spezielles

Durchführungsbauteil eingebaut.

Siehe hierzu das Beispiel für die Montage der Mehrspar-

tenhausanschlüsse ohne Unterkellerung.

10 11

Allgemeine Info zur Trinkwasserversorgung

Wasserqualität

Aufgrund der Lage und historischen Entwicklung von

unserem Versorgungsgebiet bezieht die ENCW ihr Trink-

wasser von drei Zweckverbänden (ca. 20%) und zwei

Eigenwassergewinnungen (ca. 80%). Genauere Informa-

tionen zur Topographie und zur Wasserhärte können Sie

unter www.encw.de finden.

Allgemeine Info zur RegenwassernutzungRegenwassernutzung

Grundsätzlich kann die Regenwassernutzung für die Gar-

tenbewässerung uneingeschränkt befürwortet und genutzt

werden. Bei weitergehender Nutzung als Brauchwasser

wie z.B. für Toilettenspülung sind Fehlanschlüsse unbe-

dingt zu vermeiden, da diese negative Auswirkungen auf

das Trinkwassernetz haben.

Eine Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch die Re-

genwassernutzung (Zisternenwasser) stellt eine ernsthafte

Gesundheitsgefährdung dar. Eine notwendige Reinigung

bzw. Desinfektion kann für den Verursacher schnell finan-

ziell ruinöse Auswirkungen haben.

Um einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage zu

gewährleisten und um immer qualitativ einwandfreies

Wasser zu erhalten, sollten Sie die Planung und den Bau

dieser Anlage auf jeden Fall einer Fachfirma überlassen.

Checkliste Hausanschluss

Infos über Anschlussmöglichkeiten Strom, Gas, Wasser und Wärme bei der ENCW sowie der Telekom einholen.

Festlegen der Anzahl der Wohneinheiten im Endausbau.

Den Raum für den Hausanschluss und Zählerplatz be-stimmen.

Anträge für gewünschte Sparten bei der ENCW mit Un-tergeschoss- und Lageplan (Maßstab 1:500) einreichen.

Sie erhalten dann umgehend ein Angebot von der ENCW.

Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, senden Sie es uns un-terschrieben zurück. Sie erteilen uns damit den Auftrag, den Hausanschluss zu erstellen.

Sobald die Baugenehmigungen vorliegen, sollte vor Bau-beginn eine Bauablaufbesprechung mit Teilnahme eines ENCW-Mitarbeiters stattfinden.

Festlegen des Ausführungstermins für die Herstellung des Hausanschlusses.

Wir kümmern uns um alles weitere (Tiefbau und Leitungs-bau Hausanschluss).

Nachdem uns die Fertigstellungsanzeige durch Ihr Ins-tallationsunternehmen vorliegt, kann ein Termin für die Montage der Verbrauchszähler vereinbart werden.

Zählermontage und Beginn mit Belieferung von Energie und Wasser.

In der Planungsphase

Angebotseinholung / Beauftragung

Bauphase

Inbetriebnahme / Verbrauchszahler

WAS MUSS NOCH GETAN WERDEN?

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AM ENDE . . .

. . . dieser Informationen und allen darauf basierenden Arbeitsabläufe steht hoffentlich ein zufriedener Kun-de, der stets mit Fragen und Anregun-gen ein gern gesehener Gast unseres Hauses ist – wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

Ihre Ansprechpartner Baustrom:

Herr Stöhr (Netze BW* – Tel. 07051/7903-45262)

Strom:

Herr Jauer (Netze BW* – Tel. 07051/7903-45232)

Bauwasser:

Herr Vetter (ENCW – Tel. 07051/1300-24)

Wasser:

Herr Vetter (ENCW – Tel. 07051/1300-24)

Planauskunft:

Frau Strahlheim (ENCW – Tel. 07051/1300-13)

Frau Ritter (ENCW – Tel. 07051/1300-15)

Gas:

Herr Raißle (Netze BW* – Tel. 07051/7903-45231)

Telekom:

Herr Jauer (EnBW* – Tel. 07051/7903-45232)

Herr Raißle (EnBW* – Tel. 07051/7903-45231)

Nahwärme:

Wärmeteam (ENCW – Tel. 07051/1300-83)

Grundsätzliche Fragen für Ihr Bauvorhaben:

Herr Rüger (ENCW – Tel. 07051/1300-400)

Herr Mantel (ENCW – Tel. 07051/1300-402)

Herr Auer (ENCW – Tel. 07051/1300-403)

Fragen zur Bauherrenmappe:

Frau Peters (ENCW – Tel. 07051/1300-12)

Vor-Ort-Service:

STROM: Netze BW* – Tel. 07051/7903-45262

GAS: Netze BW* – Tel. 07051/7903-45261

WASSER: ENCW – Tel. 07051/1300-24

WÄRME: ENCW – Tel. 07051/1300-83

Planauskunft

Grundsätzlich sind vor Grabungsbeginn im öffentlichen,

sowie auch im privaten Bereich, die Leitungspläne der je-

weiligen Versorgungsträger einzusehen.

Bei der ENCW können Sie die Pläne für Gas, Strom, Was-

ser, Nahwärme und ENCW-Steuerkabel anfordern.

Planauskünfte erhalten Sie bei:

Frau Strahlheim, Tel. 07051/1300-13

Frau Ritter, Tel. 07051/1300-15

Am besten ist es, wenn Sie die Pläne schon einige Wochen

vor Beginn der Baumaßnahme anfordern, wir werden Ih-

nen dann die betreffenden Leitungspläne zusenden. Bei

kurzfristigen Anfragen haben wir nur die Möglichkeit die

Pläne zu faxen, wobei es vorkommen kann, dass diese

im Detail unleserlich werden. In diesem Fall können Sie

die Pläne auch persönlich in der technischen Abteilung

abholen.

Dann denken Sie doch bitte daran, uns folgende

Angaben zu geben:

Angaben zu Ihrer „alten“ Wohnung:

1. Kunden- und Zählernummer (Strom / Wasser)

2. Anschrift der Wohnung

3. Datum der Wohnungsübergabe

4. Nachmieter (falls bekannt)

5. Zählerstand (Strom HT, bei Bedarf auch NT/Wasser)

6. Ihre neue Anschrift (für die Endabrechnung)

Angaben zu Ihrer „neuen“ Wohnung:

1. Zählernummer (Strom/Wasser)

2. Anschrift der neuen Wohnung

3. Datum der Wohnungsübergabe

4. Vormieter (falls bekannt)

5. Zählerstand (Strom HT, bei Bedarf auch NT/Wasser)

6. Wir benötigen diese Angaben um Ihre Abschläge mög-

lichst exakt zu berechnen.

7. Name und Anschrift Ihres Wohnungsvorgängers oder

Ihres Vermieters helfen uns, den Schriftverkehr zu Ih-

rem Umzug komplett abzuwickeln.

Sie planen Ihren Umzug?

Ihre

* im Auftrag der ENCW

14 15

Energie Calw GmbHRobert-Bosch-Str. 2075365 Calw

Tel. 0 70 51/13 00-0Fax 0 70 51/13 00-19

[email protected]