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Informationsblatt des Spiegelschafzuchtvereins Nr. 32 Frühling 2017 Diese wunderschönen Lämmer blicken froh in die Zukunft! Foto: Martin Läderach

Informationsblatt des Spiegelschafzuchtvereins Nr. 32 ......Nach einer kurzen Pause wird dem Budget 2017 (siehe Anhang) ohne Gegenstimme zugestimmt. Das Budget basiert auf den beschlossenen

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  • Informationsblatt des

    Spiegelschafzuchtvereins Nr. 32

    Frühling 2017

    Diese wunderschönen Lämmer blicken froh in die Zukunft! Foto: Martin Läderach

    http://www.google.ch/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=imgres&cd=&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjElI7w_o7SAhUFzRQKHX80D80QjRwIBw&url=http://www.spiegelschaf.ch/&psig=AFQjCNEZdID-ablr8yiz-dTsHgjXnSH3Kg&ust=1487141214448839http://www.google.com/imgres?hl=de&gl=ch&tbm=isch&tbnid=tf16g3I-acnViM:&imgrefurl=http://www.seegasthofschiff.ch/partner&docid=L5wcZJH2fD7fMM&imgurl=http://www.seegasthofschiff.ch/html_acc/_filesAndImages/images/Logos/PSR_Logo_farbig.jpg&w=1234&h=995&ei=CgqaUrn0MYee7AaRy4HACQ&zoom=1&ved=1t:3588,r:5,s:0,i:95&iact=rc&page=1&tbnh=179&tbnw=222&start=0&ndsp=22&tx=135&ty=57

  • 2

    Inhaltsverzeichnis

    1. „SSZ Wie weiter?“ S. 3

    2. Protokoll der GV vom 22. Januar 2017 S. 5

    3. Finanzierungskonzept SSZ 2017 S. 10

    4. Änderungen bei den Vereinsbeiträgen S. 13

    5. Änderungen bei der Gewichtserhebung bei Lämmern S. 16

    (Aufzuchtleistungsprüfung ALP)

    Widder- und Auenschau vom 8. April 2017 S. 18

    Auffuhrreglement

    Widder- und Auenschau 8. April 2017 S. 19

    Anmeldeformular

  • 3

    1. „SSZ wie weiter?“

    An der GV vom 22. Januar 2017 im Gasthaus Schützen in Aarau, hat die

    Versammlung beschlossen, den Vorschlag des Vorstands zur Neuorganisation des

    SSZ anzunehmen (siehe Protokoll S. 4).

    Konkret heisst dies:

    - Neubesetzen der Stellen Anlässe, Zuchtleitung und Expertenwesen im

    Vorstand,

    - Errichten einer Geschäftsstelle in der Administration

    Weiter hat die Versammlung beschlossen, dass sich die Züchter pro

    Herdenbuchtier finanziell beteiligen. Dies aufgrund der Forderungen vom

    Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Hier der Auszug aus dem Schreiben vom

    BLW: Bern, 07. Dezember 2016 unter 4.2

    Nochmals in voller Grösse!

  • 4

    Im Vorstand haben wir an der Sitzung vom 02.02.17 in Siebnen die Personen, die

    sich für diese Stelle gemeldet haben, bestimmt. Die Zuchtleitung übernimmt neu

    Simon Buchli. Die Stelle Expertenwesen übernimmt neu Oskar Höhn. Die Stelle

    Administration übernehme ich, Markus Renner, in Personalunion mit dem

    Präsidentenamt. Für die Zuchtkommission haben sich Christian Klaus und

    Markus Scheuber zur Verfügung gestellt.

    Geschäftsstelle

    Die Geschäftsstelle haben wir öffentlich ausgeschrieben. Drei Bewerbungen sind

    eingegangen. Nach dem Studium der Bewerbungsdossiers haben wir uns für

    Regina Durrer entschieden.

    Ausblick: In den kommenden Wochen werde ich mit den neuen Stelleninhabern

    einen Sitzungstermin vereinbaren, damit wir die Neuorganisation zum Laufen

    bringen können. Markus Renner, Präsident SSZ

  • 5

    2. Protokoll GV Spiegelschafzuchtverein SSZ vom 22.01.2017, 12:00 Uhr, Gasthof Schützen, Aarau

    1

    Begrüssung

    Der Präsident Markus Renner begrüsst 36 Anwesende im Gasthof Schützen

    in Aarau zur 19. Generalversammlung des SSZ. Stimmberechtigt sind 32

    Personen.

    Entschuldigungen: Adank Koni, Ammann Philippe, PSR, Geissberger

    Hermann, Lötscher Hubi und Brigitte, Scheurer Bernhard, Sturzenegger

    Andreas, Kump Erwin, PSR, Läderach Martin, Stettler Marco

    2

    Wahl des Stimmenzählers

    Der vom Präsidenten vorgeschlagene Andreas Aellig wird ohne

    Gegenstimmen gewählt.

    3

    Mutationen

    Austritte 2016: 14 Eintritte 2016: 7

    Im Jahr 2017 sind bisher 3 weitere Mitglieder ausgetreten.

    4

    Jahresbericht des Präsidenten

    Der Jahresbericht wurde bereits im Spiegel veröffentlicht. Aus der

    Versammlung werden dazu keine Fragen gestellt. Der Bericht wird ohne

    Gegenstimme genehmigt.

    5

    Jahresrechnung 2016

    Der Kassier Simon Buchli erläutert die Bilanz und die Erfolgsrechnung.

    Die Jahresrechnung schliesst mit einem Gewinn CHF3’817.60 ab.

    Die Bilanzsumme am 31.12.2016 beträgt Fr. 135’896.71. Besonders

    erwähnt er die Rückstellungen von CHF 3’654.80 für eine allfällige

    nachträgliche Auszahlung an die Züchter für die Gewichtserhebung der

    Lämmer im Jahr 2016. Die Beiträge des Bundes für die Aufzucht-

  • 6

    leistungsprüfung sind bedeutend höher ausgefallen als bisher.

    6

    Revisorenbericht

    Hansruedi Hauri erklärt den Ablauf der vorgenommenen Revision der

    Jahresrechnung 2016 und liest aus dem Bericht die Stellungnahme der

    Revisoren zum im Vorjahr angesprochenen Widderthema vor. Letztlich

    beantragt Hansruedi Hauri, die Rechnung 2016 zu genehmigen und dem

    Vorstand Décharge zu erteilen. Die Versammlung folgt dem Antrag der

    Revisoren Hansruedi Hauri und Rainer Spörri ohne Gegenstimme.

    7

    Berichte Zuchtleiter/Zuchtbuch

    Die Berichte des Zuchtleiters Heinz Feldmann erfolgten in den beiden

    „Spiegeln“ des vergangenen Jahres. Fragen aus der Versammlung dazu

    erfolgen keine. Zusätzlich lässt Heinz zum Abschluss seiner Zeit als

    Zuchtleiter anhand von ein paar Bildern die immer wieder eindrückliche

    Geschichte des Spiegelschafes Revue passieren. Er betont dabei die

    diversen Vorteile des Spiegelschafes und verweist auf die gute Arbeit der

    zahlreichen Personen, die zum guten Stand der Spiegelschafzucht geführt

    haben.

    Die Zuchtbuchführerin Regina Durrer erklärt mit vielen Zahlen die

    Entwicklung des Tierbestandes im Herdebuch. Weiter muntert sie die

    Züchter auf, die Meldungen zu machen und bittet um Rückmeldungen

    zum 2016 erstmals gedruckten Widderkatalog. Regina verweist zudem auf

    die Vermittlungsplattform tierische-raritaeten.ch, welche sehr gut besucht

    wird. Die Inserate führen in der Regel sehr schnell zu einem Handel.

    Letztlich verdankt Regina die gute und zuverlässige Arbeit der Experten und

    bedankt sich beim Zuchtleiter Heinz Feldmann für die gute und sehr

    lehrreiche Zusammenarbeit in den vergangenen vier Jahren.

    Heinz gibt die Blumen umgehend zurück und verweist bei seinem Dank an

    Regina auf ihre gute Arbeit und ihre hohe Fachkompetenz.

    Oskar Höhn verdankt im Namen der Experten die Arbeit von Heinz und

    betont dabei vor allem seine Fähigkeit, sein grosses Fachwissen an andere

    Leute, insbesondere an die Experten weitergeben zu können. Auf Fragen

    aus der Versammlung zum Thema Gewichtserhebung nehmen sowohl

    Regina als auch Heinz und der Kassier Simon Buchli Stellung. Das aktuelle

    Vorgehen bei den Wägungen und die geänderte Situation bei den Beiträgen

    des Bundes für die Aufzuchtleistungsprüfungen werden erklärt. Dabei

  • 7

    erläutert der Kassier nochmals die geplanten Nachzahlungen für die

    Wägungen 2016. Aufgrund des Diskussionsverlaufes wird die Behandlung

    des Antrages des Vorstandes für diese Nachzahlung an dieser Stelle

    vorgezogen. Die Versammlung beschliesst ohne Gegenstimme, dass für die

    vom Bund im 2016 abgegoltenen Aufzuchtleistungsprüfungen (ALP) den

    Züchtern ein Betrag in der Höhe von CHF 13.25 pro ALP ausbezahlt wird.

    8

    Wahlen

    In diesem Jahr finden keine ordentlichen Wahlen statt. Auf die Wahl eines

    Ersatzes für den zurückgetretenen Zuchtleiter Heinz Feldmann wird

    verzichtet, da zuerst die geplante Neuorganisation des Vereins über die

    Bühne gehen soll.

    9

    Anpassungen im Dokument „Zuchtziel, Rassenstandard,

    Zuchtstrategie des Spiegelschafes

    Im Abschnitt „4. Taxen“ dieses Dokumentes sind verschiedenen Taxen,

    Gebühren und Entschädigungen festgehalten, welche eigentlich im Spesen-

    und Gebührenreglement des Vereins geregelt sind. Daher beantragt der

    Vorstand den gesamten Abschnitt 4 zu streichen. Dem Antrag folgt die

    Versammlung ohne Gegenstimme.

    10

    SSZ wie weiter? Vorschlag Neuorganisation

    Der Präsident Markus Renner erklärt einleitend den im Spiegel

    veröffentlichten Bericht zur geplanten Neuorganisation. Anschliessend stellt

    der Kassier Simon Buchli die zum Bericht unterschiedlich geplante

    Finanzierung vor. Dabei zeigt er anhand des neu erstellten

    Finanzierungskonzeptes die Anforderungen der Tierzuchtverordnung des

    Bundes an die Finanzierung und Rechnungsablage auf. Er macht deutlich,

    dass diese Auflagen nur erfüllt werden können, wenn sich

    einerseits die Züchter finanziell stärker beteiligen und andererseits mehr

    Geld für die züchterischen Massnahmen verwendet wird. Der Kassier stellt

    die geplante Einführung eines vom Züchter zu bezahlenden Tierbeitrages

    pro Herdebuchtier und von Meldeentschädigungen für Meldungen ans

    Herdebuch vor. Anschliessend zeigt der Vorstand das Vorgehen auf, welche

    Änderungen es in Statuten und Gebühren- und Spesenreglement als

    Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Neuorganisation

  • 8

    braucht. Die Diskussion wird rege benützt. Zur Sprache kommt vor allem die

    Einführung der neuen Tierbeiträge und Meldeentschädigungen.

    Verlierer/Gewinner und die Notwendigkeit davon werden diskutiert. Letztlich

    nimmt die Einsicht Überhand, dass ein Systemwechsel notwendig ist. Zur

    geplanten Geschäftsstelle und zur personellen Besetzung der neuen

    Vereinsfunktionären führt die Diskussion dahin, dass die Geschäftsstelle

    nach Möglichkeit durch die Zuchtbuchführerin Regina Durrer übernommen

    werden soll und dass das Vorgehen des Vorstandes unterstützt wird, die

    Personen für die neuen Ämter erst nach einer allfälligen Genehmigung der

    Neuorganisation zu suchen.

    In den Abstimmungen werden folgende Beschlüsse gefasst, alle ohne

    Gegenstimmen:

    1. Der Grundsatzfrage zur Umsetzung der Neuorganisation wird zugestimmt.

    2. Die traktandierten Statutenänderungen werden genehmigt:

    Art. 8 Vorstand, Absatz 5 (neu): Der Vorstand kann Aufgaben und

    Befugnisse an eine von ihm eingesetzte und überwachte

    Geschäftsstelle delegieren.

    Art. 9 Experten, Absatz 2 (ergänzt): Die Experten unterstehen der

    Zuchtleitung oder einem anderen Vorstandsmitglied.

    Art. 11 Finanzen, Absatz 1 (geändert): Die Einnahmen des Vereins

    bestehen aus Mitgliederbeiträgen und sonstigen Einnahmen.

    Art. 11 Finanzen, Absatz 2 (geändert): Die Vereinsversammlung

    bestimmt die Struktur und Höhe der Beiträge und berücksichtigt die

    Vorgaben des Bundesamtes für Landwirtschaft.

    3. Die Änderungen im Gebühren- und Spesenreglement werden genehmigt: 1. Vorstandsentschädigung: Die Aufzählung nach Ressorts wird

    gestrichen und durch eine Jahrespauschale pro Vorstandsmitglied

    ersetzt. Die Höhe bleibt bei CHF 300 pro Vorstandsmitglied und Jahr.

    2. Zuchtbeiträge: Der Titel wird in „Züchterbeiträge“ umbenannt. Die

    bisherigen Entschädigungen unter dem Titel Gewichtserhebungen

    werden ersetzt durch die Entschädigungen für die

    Aufzuchtleistungsprüfungen (ALP). Pro vom Bund entschädigte ALP

    (Geburts- und 40-Tage-Gewicht) werden dem Züchter CHF 20.00

  • 9

    ausbezahlt. Neu werden unter dem Titel „Meldeentschädigungen

    Herdebuch“ dem Züchter pro Geburtsmeldung (pro Au) CHF 2.00, pro

    Abgangs- und Verstellmeldung CHF 2.00 und pro Bewertung (pro Tier

    im Herdebuch) CHF 2.00 ausbezahlt.

    3. Mitgliederbeiträge: Der Jahresbeitrag an den Schweizerischen

    Schafzuchtverband wird aus dem Reglement gelöscht, da er nicht von

    der Versammlung des SSZ bestimmt werden kann. Neu wird hier der

    jährliche Tierbeitrag eingefügt. Pro beim Bund beitragsberechtigtes

    Herdebuchtier am Stichtag wird dem Züchter ein Beitrag von CHF

    10.00 in Rechnung gestellt.

    11

    Budget 2017

    Nach einer kurzen Pause wird dem Budget 2017 (siehe Anhang) ohne

    Gegenstimme zugestimmt. Das Budget basiert auf den beschlossenen

    neuen Vereinsstrukturen, dem abgeänderten Gebühren- und

    Spesenreglement und auf dem neuen Finanzierungskonzept.

    12

    Jahresprogramm 2017

    Die Versammlung nimmt das Jahresprogramm zur Kenntnis. In der

    Diskussion schlägt Christian Klaus vor, die Herbstschau an einem fixen Ort

    durchzuführen und stellt sich gleichzeitig zur Verfügung, diese zusammen

    mit der Schafausstellung des Schafzuchtvereins Baselland in Liestal

    durchzuführen. Andere Redner plädieren für wechselnde Schauorte, um

    damit der grossen geografischen Verteilung der Vereinsmitglieder etwas

    Rechnung zu tragen. Der Vorstand nimmt das Anliegen auf.

    13

    Varia/Anträge

    Vereinswidder: Der Präsident informiert die Vereinsversammlung, dass aus

    seiner Sicht nun das Thema Vereinswidder definitiv ad acta gelegt werden

    kann. Die verkauften Widder und die Widdermieten wurden in

    Rechnung gestellt und in der Jahresrechnung 2016 verbucht. Zusammen

    mit den Infos im Spiegel vom Sommer 2016 wird somit der Auflage des

    Revisorenberichtes zur Jahresrechnung 2015 entsprochen.

    Neues Zuchtbuch: Heinz Feldmann informiert die Versammlung über den

    Fortschritt in Sachen „neues Zuchtbuch“. Zum einen schlägt Kurt Steiner

    eine kostengünstige Nachfolgelösung für das aktuelle Programm vor, zum

  • 10

    anderen laufen Abklärungen, ob und wie sich die gefährdeten Rassen bei

    der Softwarelösung des Schafzuchtverbandes anschliessen könnten.

    Plaketten und Glocken: Heinz übergibt die Plaketten und Glocken den

    Ausstellern und Siegerinnen der Schau in Brunegg.

    PSR Tier-Expo: Markus Renner informiert über die Rechnungsablage des

    Grossanlasses vom letzten Oktober.

    Zum Schluss wird der abtretende Zuchtleiter Heinz Feldmann vom

    Präsidenten gebührend geehrt und mit einem Geschenk verabschiedet.

    Markus Renner bedankt sich bei allen Anwesenden und schliesst die

    Versammlung um 15:10 Uhr.

    Für das Protokoll, Safien, 23. Januar 2017, Simon Buchli

    3. Finanzierungskonzept SSZ 2017

    Das vorgeschlagene Finanzierungskonzept baut auf den Massnahmen der

    Statuten des SSZ auf, auf der beschlossenen Neuorganisation, auf dem Spesen-

    und Gebührenreglement des Vereins und auf den Vorgaben der

    Tierzuchtverordnung des Bundes auf. Letztere geben vor, dass die Bundesmittel

    nur für den von der Verordnung bestimmten Zweck verwendet werden und der

    Anteil dieser Mittel am Gesamtaufwand der Zweckerfüllung maximal 80% beträgt.

    Das Konzept gibt also vor, welche Aufwände mit welchen Erträgen zu decken sind.

    Damit wird es zu einem Führungsinstrument für die Vereinsführung, insbesondere

    für die Budgetierung und für die Dokumentation gegenüber dem

    Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Dieses Konzept wird zudem der Auflage

    anlässlich der im 2016 durchgeführten Revision des BLW gerecht.

    Struktur des Kontoplans der Erfolgsrechnung

    Der neue Kontoplan der Erfolgsrechnung versucht auf der Aufwandseite die

    Struktur der Massnahmen der Vereinsstatuten abzubilden. Aus der

    Erfolgsrechnung wird so ersichtlich, welche Mittel für welche statuarischen

    Massnahmen verwendet werden. Mit diesem Kontoplan ist zum Teil ein

  • 11

    genauerer Rapport der Arbeiten unerlässlich. Insbesondere gilt dies für die

    Aufteilung der Kosten der geplanten Geschäftsstelle.

    Auf der Erfolgsseite soll der Kontoplan (nebst den Konti für die Bundesbeiträge) die

    Struktur des Spesen- und Gebührenreglements abbilden. So kann die

    Finanzierung, wenn nötig, jährlich dem Budget relativ einfach angepasst werden.

    Der Kontoplan kann für die effektive Rechnungsablage verfeinert werden (z.B.

    Anteile der Geschäftsstelle). Die Anteile der züchterischen Massnahmen sollten

    aber beibehalten werden.

    Die Aufteilung der Aufwände und Erträge nach den züchterischen Massnahmen

    gemäss Tierzuchtverordnung ist fixer Bestandteil der Rechnungsablage und des

    Budgets. Die Rechnungsrevisoren haben bei der Prüfung der Rechnung auch zu

    überprüfen, ob die Verwendung der Bundesmittel zweckkonform erfolgt.

    Erfüllung der Vorgaben der Tierzuchtverordnung

    Im Finanzierungskonzept sind neu auf der Ertragsseite Züchterbeiträge pro

    Herdebuchtier und auf der Aufwandseite Entschädigungen der Züchter für

    Meldungen ans Herdebuch vorgesehen. Mit der Steuerung dieser Grössen

    zusammen mit der Steuerung der Anteile der Aufwände und Erträge auf die

    züchterischen Massnahmen des Bundes können die Vorgaben der

    Tierzuchtverordnung erfüllt werden.

    Ziel sollte es sein, die Anteile der züchterischen Massnahmen mehr oder weniger

    konstant zu halten. Gleiches sollte für die Gebühren- und Entschädigungsansätze

    gelten. Jedoch sollen die Ansätze der Verteilung der

    Züchterbeiträge ganz bewusst flexibel gehalten werden, um damit Schwankungen

    der Erträge von aussen ausgleichen zu können.

    Auswirkungen auf den Verein

    Für den Verein ist entscheidend, dass die Bundesbeiträge fix für die züchterischen

    Massnahmen einzusetzen sind. Damit wird der finanzielle Spielraum, bzw. die

    finanzielle Flexibilität kleiner. Dies hat weiter zur Folge, dass die Aufwände für die

    nicht-züchterischen Massnahmen genauer überlegt oder zusätzliche Mittel

    organisiert werden müssen, bzw. Mittel der Reserven

  • 12

    dafür eingesetzt werden müssen. Der Budgetprozess gewinnt dadurch an

    Bedeutung. Zudem dürfte die allfällige Anpassung des Spesen- und

    Gebührenreglements anlässlich der GV zu einem fixen Traktandum werden.

    Insgesamt profitiert der Verein durch einen gezielteren Mitteleinsatz bezüglich

    seiner statuarischen Massnahmen.

    Auswirkungen auf die Züchter

    Das neue System ist grösstenteils Bonus-Malus-System. Die aktiven Züchter

    können die neuen Züchterbeiträge pro Herdebuchtier weitgehend mit einer aktiven

    Züchter- und Meldetätigkeit kompensieren oder gar überkompensieren. Hingegen

    zahlen weniger aktive Züchter oder etwas „meldefaule“ Züchter bedeutend mehr

    als heute.

    Unsicherheiten

    Mit der geplanten Neuorganisation, insbesondere der Einführung einer

    professionellen Geschäftsstelle, sind einige Unbekannte vorhanden. Wie die

    Arbeitsabläufe aussehen werden und sich die neue Kostenstruktur entwickelt, ist

    im Moment noch nicht genau einzuordnen. Entscheidend wird sein, dass diese

    mithilfe von genauen Rapporten dokumentiert wird und so die Grundlage für

    allfällige Änderungen am Finanzierungskonzept/Budget geschaffen werden. Die

    weiteren Unsicherheiten liegen vor allem bei den neuen Züchterbeiträgen und den

    Entschädigungen für Meldungen und ALPs. Die Höhe dieser Beträge ist abhängig

    von den Tierzahlen, der Meldetätigkeit und der Teilnahme am Programm ALP. Das

    Finanzierungskonzept trägt diesen Unsicherheiten insofern Rechnung, als ein

    unerwartet hoher Mittelbedarf kurzfristig über die hohen Vereinsreserven

    aufgefangen werden kann. Umgekehrt ist aus dem Finanzierungskonzept einfach

    ersichtlich, wenn die eingeforderten Züchterbeiträge zu einem ungewollten Masse

    in die allgemeine Vereinskasse fliessen sollten.

    Simon Buchli

  • 13

    4. Änderungen bei den Vereinsbeiträgen

    Der Beschluss, eine Geschäftsstelle für den Verein einzusetzen und die

    notwendigen Anpassungen an die Tierzuchtverordnung des Bundes haben

    dazu geführt, dass auch das Spesen-und Gebührenreglement an der GV 2017

    angepasst wurde. Die ordentlichen Mitgliederbeiträge bleiben gleich. Dafür

    gibt es neu einen Beitrag pro Herdebuchtier und im Gegenzug

    Entschädigungen fürs Melden an Zuchtbuch.

    Auf den ersten Blick erscheint der neue Beitrag von CHF 10.00 pro beim Bund

    beitragsberechtigtes Herdebuchtier sehr hoch. Da im Gegenzug die Züchter und

    Züchterinnen für jede Meldung ans Zuchtbuch eine Entschädigung von CHF 2.00

    erhalten, reduziert sich der effektiv zu bezahlende Betrag markant. Weiterhin

    kostenlos sind das Ausstellen von Abstammungsausweisen, Inzuchtberechnungen

    von möglichen Anpaarungen und weitere Vereinsdienstleitungen.

    Budgetiert ist, dass unter dem Strich die Züchter insgesamt CHF 4'000.- mehr zu

    zahlen haben. Pro Tier im Herdebuch sind das im Schnitt etwa CHF 2.35. Dabei

    sind die Kosten für „aktive“ Züchter geringer als für „passive“ Züchter. Wer im

    Schnitt mehr Ablammungen und Lämmer hat und auch die Abgänge aktiv meldet,

    kommt besser weg. Das ganze System mit diesen Beiträgen und Entschädigungen

    muss sich noch einpendeln. Dazu können die Ansätze jährlich an der GV

    angepasst werden.

    Für welche Tiere muss ich den „jährlichen Tierbeitrag“ bezahlen?

    Für jene Tiere, welche am Stichtag 1. Juni beim Bund beitragsberechtigt sind. Dies

    ist der für alle Tiere der Fall, welche:

    1. älter als 6 Monate sind 2. deren Eltern und Gosseltern Herdebuchtiere sind oder im Herdebuch

    vermerkt sind. 3. für welche dem Zuchtbuch in den letzten 2 Jahren eine züchterische Aktivität

    gemeldet wurde. Als züchterische Aktivität gelten Ablammungen und Bewertungen.

    Für welche Meldungen erhalte ich die „Meldeentschädigungen“?

    1. Für jede Geburtsmeldung von Auen, welche im Herdebuch sind. Die Anzahl der Lämmer spielt keine Rolle. Meldungen von Totgeburten werden ebenfalls entschädigt.

    2. Für jede Abgangs- oder Verstellmeldung von Tieren, welche dem Zuchtbuch bekannt sind. Auch für Mastlämmer und Kreuzungstiere, sofern sie dem Zuchtbuch als Geburtsmeldungen gemeldet wurden.

  • 14

    3. Werden Tiere verkauft oder verstellt, so erhält immer der abgebende Tierhalter die Entschädigung.

    4. Für jede Bewertung, welche im Zuchtbuch eingetragen wird. Bewertungen an Schauen werden im Zuchtbuch eingetragen und werden ebenfalls entschädigt.

    Es werden alle Meldungen berücksichtigt, welche bis zum 10. Juni bei der

    Zuchtbuchführerin ankommen. Die Rechnungsstellung (oder Auszahlung) erfolgt

    frühestens im August. Die Mitgliederbeiträge, die jährlichen Tierbeiträge und die

    Entschädigungen werden miteinander verrechnet.

    Wie könnte eine solche Rechnung aussehen?

    Die untenstehenden Beispiele der zwei Betriebe wurden mit den effektiven Zahlen

    von 2016 gerechnet. Zuunterst wird jeweils der Netto-Beitrag pro Herdebuchtier

    gerechnet. Darin nicht enthalten sind die Familien-oder Einzelmitgliedschaften. Im

    Vergleich zeigt sich, dass der kleinere Betrieb günstiger wegkommt. Entscheidend

    dafür ist aber nicht die Grösse der Betriebe sondern die Anzahl der Ablammungen,

    der Abgangsmeldungen und der eingetragenen Bewertungen im Verhältnis zu den

    Herdebuchtieren.

    Beispiel Abrechnung „grösserer Betrieb“

    Ansatz Anzahl BetragFamilienmitgliedschaft 60.00 1 60.00

    BeitragproHedebuchtier 10.00 90 900.00

    TOTALBEITRÄGE 960.00

    Entschädigungen Ansatz Anzahl BetragAblammmeldungen 2.00 111.00 222.00

    Abgangsmeldungen 2.00 164.00 328.00eingetrageneBewertungen 2.00 33.00 66.00

    TOTALENTSCHÄDIGUNGEN 616.00

    TotalzuGunstendesSSZ 344.00

    Netto-BeitragproHerdebuchtier 3.16

  • 15

    Beispiel Abrechnung „kleinerer Betrieb“

    Lohnt es sich, Tiere nicht zu melden?

    Auf den ersten Blick kann es sich für den Einzelbetrieb tatsächlich lohnen, nicht

    alle Meldungen zu tätigen, z.B. nur die Geburten der „wertvollen“ Tiere. Aber

    eigentlich ist es die falsche Frage. Denn mit der Mitgliedschaft beim SSZ

    verpflichten wir uns sämtliche Meldungen zu machen. Dies sind: sämtliche

    Geburtsmeldungen von Auen im Herdebuch und sämtliche Abgangs- und

    Verstellmeldungen. Die Bewertungen werden von den Experten ans Zuchtbuch

    gemeldet. Und mittelfristig lohnt es sich wohl nicht, die Meldungen nicht zu

    machen. Denn durch dieses Verhalten verlieren Tiere ihre Beitragsberechtigung

    beim Bund und damit verliert der Verein Bundesbeiträge. Insgesamt müssen die

    Züchter dann umso mehr zahlen. Das saubere Melden ist also nicht nur wichtig für

    eine genaue Dokumentation der Rasse und für die richtige Berechnung von

    Inzuchtwerten und genetischer Präsenz sondern auch für eine nachhaltige und

    solidarische Finanzierung des Vereins.

    Mitgliederbeiträge Ansatz Anzahl BetragEinzelmitgleidiedschaft 40.00 1 40.00

    BeitragproHedebuchtier 10.00 14 140.00

    TOTALBEITRÄGE 180.00

    Entschädigungen Ansatz Anzahl BetragAblammmeldungen 2.00 15.00 30.00

    Abgangsmeldungen 2.00 33.00 66.00eingetrageneBewertungen 2.00 10.00 20.00

    TOTALENTSCHÄDIGUNGEN 116.00

    TotalzuGunstendesSSZ 64.00

    Netto-BeitragproHerdebuchtier 1.71

  • 16

    5. Änderungen bei der Gewichtserhebung der Lämmer

    (Aufzuchtleistungsprüfung ALP)

    Was ändert sich?

    Bei der Gewichtserhebung der Lämmer für die Aufzuchtleistungsprüfung wird vom

    Verein neu das 100-Tage-Gewicht nicht mehr entschädigt. Damit gleicht der SSZ

    sein Spesenreglement den Vorgaben der Tierzuchtverordnung des Bundes an.

    Dafür entschädigt der SSZ das Wägen der Lämmer bedeutend stärker und gibt so

    die Erhöhung der Bundesgelder an die Züchter weiter.

    Was und wie hoch wird entschädigt?

    Für jedes Lamm von Auen im Herdebuch, für welches der Züchter sowohl das

    Geburts- als auch das 40-Tage-Gewicht ans Zuchtbuch meldet, erhält der Züchter

    eine Entschädigung von CHF 20.00. Die Auszahlung erfolgt Ende Jahr. Die

    Referenzperiode für die Auszahlung geht von Anfang Dezember des Vorjahres bis

    Ende November; entscheidend ist das Datum des 40-Tagegewichts. Die

    Meldungen müssen bis spätestens 5. Dezember bei der Zuchtbuchführerin

    ankommen.

    Da sich die Referenzperiode etwas verschiebt, werden fürs Jahr 2017 die

    Wägungen vom 1. August 2016 bis am 30. November 2017 berücksichtigt. Die

    Höhe der Bundesgelder kann sich jährlich verändern. Daher wird der Ansatz,

    welcher der SSZ auszahlt, jährlich an der GV mit dem Spesen- und

    Gebührenreglement verabschiedet.

    Wie wird gewogen und gemeldet?

    Das Vorgehen beim Wägen der Lämmer ist im „Reglement der

    Leistungsprüfungen“ des SSZ festgeschrieben. Dieses ist auf der Webseite

    abrufbar. Hier das Wichtigste:

    1. Das Geburtsgewicht vom trockenen Jungtier wird innert 24 Stunden nach der

    Geburt gewogen.

    2. Das 40-Tagesgewicht wird unter Angabe des Wägedatums zwischen dem

    35. und 45. Tag nach der Geburt gewogen.

  • 17

    3. Geburts- und 40-Tagegewicht werden auf mindestens 0.5 kg gerundet.

    Gewogen werden nur Lämmer, welche ausschliesslich an den Müttern

    säugen.

    Wer die Geburtsmeldungen innerhalb

    von 30 Tagen an Regina Durrer

    sendet, dem kann die

    Zuchtbuchführerin das untenstehende

    Formular zur Erfassung der Gewichte

    zustellen. Die Gewichte können auch

    in einer eigenen Liste erfasst werden.

    Wichtig ist dabei, dass beim 40-

    Tagegewicht nicht nur das Gewicht

    sondern auch das Wägedatum erfasst

    wird.

    Was bringt das Wägen der Lämmer

    überhaupt?

    Die Tageszunahmen der Lämmer in

    den ersten Lebenstagen geben

    Aufschluss über die Milchleistung der

    Mütter. Die verschiedenen

    Schafrassen können so miteinander

    verglichen werden. Aber auch wir

    Spiegelschafzüchter können so

    unsere Auen und unsere Tierhaltung

    untereinander vergleichen. Für jede

    Referenzperiode erhalten die Züchter

    dazu eine Auswertung der Wägungen.

    Diese Auswertung kann auch bei der

    Auswahl der Nachzuchttiere helfen.

    Simon Buchli

    Ein Formular für die Wägungen ist

    diesem „Spiegel“ beigelegt.

    Simon Buchli mit neugeborenen Lämmern. Wieviel sie wohl wiegen? Foto: Werner

    Beerli-Kaufmann

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    W i d d e r - u n d A u e n s c h a u Farmer Rock Schüür

    4914 Roggwil BE Samstag, 8. April 2017

    Gesucht werden Helfer und Helferinnen. Bitte melden bei:

    Philipp Meinhof Tel. 078 681 99 57 E-mail: [email protected]

    Reglement für Schautiere

    Alle aufgeführten Schafe müssen gesund sein. Es liegt in der Verantwortung des einzelnen Züchters, nur

    gesunde Schafe aufzuführen. Verdächtige und kranke Tiere werden durch die Organisatoren

    zurückgewiesen.

    Das Begleitdokument ist vollständig auszufüllen und bei der Tierauffuhr abzugeben „ Wichtig:

    Transportzeit eintragen“

    Unkostenbeitrag pro Aussteller von Fr. 10.00 in Note ist bei der Tierauffuhr abzugeben „Beschluss GV

    2017“.

    Alle Schafe verfügen über ein Wollkleid, letzte Schur mind. 3 Monate zurück.

    Die Klauen sind ordentlich geschnitten.

    Die Schafe durchlaufen bei der Auf- und Abfuhr ein Klauenbad.

    Jedes Schaf ist mit einem geeigneten Strick aufzuführen.

    Die Schafe werden in Kategorien eingeteilt, punktiert und rangiert.

    Die einzelnen Kategorien werden präsentiert und kommentiert.

    Gegen das Resultat kann im Anschluss der Punktierung Einsprache beim Ausstellungsverantwortlichen

    eingereicht werden.

    Punktierungen von Neuaufnahmen werden im Abstammungsschein eingetragen. Alle anderen

    Punktierungen nur auf Wunsch des Züchters. „der Zuchtbuchführerin vor Ort klar und deutlich melden“

    Aus den Kategoriensiegern werden eine Miss und ein Mister erkoren.

    Die Stallplakette und die Siegerpreise werden an der GV 2018 verteilt.

    Verkäufliche Schafe werden gekennzeichnet und vorgängig auf der Vermittlungsplattform www.tierische-

    raritäten.ch angeboten. mit dem Hinweis, dass die Schafe ab der Ausstellung verfügbar sind.

    http://www.tierische-raritäten.ch/http://www.tierische-raritäten.ch/

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    A n m e l d u n g

    z u r W i d d e r - u n d A u e n s c h a u

    Farmer Rock Schüür bei Hansruedi Hegi, St. Urbanstrasse 63

    4914 Roggwil BE Ausstellungsverantwortlicher: Philipp Meinhof, [email protected]

    078 681 99 57 4914 Roggwil BE

    Samstag, 8. April 2017 Auffuhr der Tiere, von 8.00 bis 09.00 Uhr

    Gemeinsames Aufräumen und Abtransport der Tiere am Samstag, 8. April 2017 ab 15.00 Uhr.

    Anmeldeschluss: 25. März 2017 bei: Zuchtbuchführerin Regina Durrer, Güterstrasse 30, 6374 Buochs, E-mail: [email protected] Name / Vorname: Adresse: Widder

    TVD Nummer Geb. Datum Name Scheren Fr. 8.00

    ja / nein

    Verkaufen ja / nein

    Auen

    mailto:[email protected]:[email protected]

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    Foto oben: Heinz Feldmann, Mitte: Werner Beerli, unten: Heinz Feldmann