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Informationsveranstal tung für die 10. Klassen zum Mittleren Schulabschluss 02.09.2010 John-Lennon-Gymnasium Zehdenicker Straße 17 10119 Berlin 030.4050 0110/11 www . jlgym - berlin .de Dr. Hellmuth/ Kriese Pädagogische Koordinatoren

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Informationsveranstaltung für die 10. Klassen zum Mittleren

Schulabschluss

02.09.2010

John-Lennon-GymnasiumZehdenicker Straße 17 10119 Berlin 030.4050 0110/11

www.jlgym-berlin.de

Dr. Hellmuth/ KriesePädagogische Koordinatoren

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Themen• Auswertung des letzten Jahres• Übersicht zu den Prüfungen• Bewertungen und Abschlüsse• Erläuterungen zum 4. Prüfungsfach• Hinweise• Termine

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Auswertung des letzten Jahres (1)Von 119 Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 - hatten 2 Schüler den MSA schon, jetzt versetzt - haben 110 Schüler den MSA bestanden und sind in das 1. Semester versetzt worden; - haben 2 Schüler den MSA bestanden, sind aber nicht in das 1. Semester versetzt worden; - haben 5 Schüler den MSA nicht bestanden. (4 davon haben den Prüfungsteil bestanden, Noten der 10. Klasse waren aber nicht ausreichend)

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Auswertung des letzten Jahres (2)

FachFach schriftlichschriftlich mündlichmündlich Endnote Endnote Jahres-note

DeutschDeutsch 2,22,2 2,22,2 3,03,0

MathematikMathematik 2,82,8 2,82,8 3,0

EnglischEnglisch 1,81,8 2,22,2 1,91,9 2,62,6

Besondere Besondere FormForm

1,31,3 1,31,3

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Auswertung des letzten Jahres (3)

Die Ergebnisse zeigen, dass die Prüfungs-leistungen insgesamt deutlich besser sind als dieNoten im Fach am Ende des Schuljahres.

Viele Schüler haben insbesondere in den Präsen-tationsprüfungen herausragende Leistungen gezeigt.

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Gesetzliche Regelungen

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Folgende Verordnungen regeln die Anforderungen Folgende Verordnungen regeln die Anforderungen und die Durchführung der Prüfungen: und die Durchführung der Prüfungen:

Sek I – Verordnung:Sek I – Verordnung: Paragraphen § 43 - § 56

und

AV-Prüfungen:AV-Prüfungen: Kapitel VI. Abschnitte 17 – 18

Auszüge daraus sind auf der Homepage nachzulesen.

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Übersicht zu den Prüfungen DeutschDeutsch schriftliche Prüfung schriftliche Prüfung

(180 Min.)(180 Min.)

Zentrale Aufgabenstellung Zentrale Aufgabenstellung durch die Schulbehördedurch die Schulbehörde

MathematikMathematik schriftliche Prüfung schriftliche Prüfung

(120 Min.)(120 Min.)

EnglischEnglisch schriftliche Prüfungschriftliche Prüfung

(150 Min.)(150 Min.)

EnglischEnglisch mündliche Prüfungmündliche Prüfung Partnerprüfung mit zwei Partnerprüfung mit zwei Prüflingen mit einer Prüflingen mit einer Prüfungsdauer von 5 bis 10 Prüfungsdauer von 5 bis 10 Minuten;Minuten;

Aufgaben durch den FachlehrerAufgaben durch den Fachlehrer

Prüfung in besonderer Form Prüfung in besonderer Form

(§ 41) in einem in der (§ 41) in einem in der Jahrgangsstufe 10 unterrich-Jahrgangsstufe 10 unterrich-teten Fach mit Ausnahme der teten Fach mit Ausnahme der Fächer der schriftlichen Prüfung Fächer der schriftlichen Prüfung (4. Prüfungsfach) (4. Prüfungsfach)

Präsentationsprüfung zu Präsentationsprüfung zu einem selbst gewählten einem selbst gewählten Thema mit Thema mit anschließendem anschließendem PrüfungsgesprächPrüfungsgespräch

Gruppenprüfung mit bis zu vier Gruppenprüfung mit bis zu vier Schülerinnen und Schülern;Schülerinnen und Schülern;

Einzelprüfung 15 bis 30 Einzelprüfung 15 bis 30 Minuten, Gruppenprüfung 10 Minuten, Gruppenprüfung 10 bis 20 Minuten je Teilnehmerin bis 20 Minuten je Teilnehmerin oder Teilnehmeroder Teilnehmer

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Fächer für die Prüfung in besonderer Form (Präsentationsprüfung)

Nach § 44 darf die Präsentationsprüfung in einem„… weiteren in der Jahrgangsstufe 10 unter-richteten Fach oder Lernbereich des Pflicht- oderWahlpflichtunterrichts mit Ausnahme des FachesSport“ stattfinden.Das heißt, alle unterrichteten Fächer außer Deutsch, Englisch, Mathematik und Sport sind als Prüfungsfach in der Präsentationsprüfung zugelassen.

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Wie wird bewertet?§ 45 Prüfungsnoten(1)“ Die Noten des mittleren Schulabschlusses sind die Jahrgangsnoten und die

Noten der Prüfungen. Findet in einem Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche Prüfung statt (§52a), wird aus dem Ergebnis der schriftlichen und der zusätzlichen mündlichen Prüfung eine gemeinsame Note im Verhältnis 2 zu 1 gebildet.

(2) Die Jahrgangsnoten werden von der in dem jeweiligen Fach unterrichtenden Lehrkraft gemäß § 18 Abs. 4 und 5 festgelegt und dem Prüfungsausschuss mitgeteilt.“

§ 46 NachteilsausgleichBei gravierender LRS kann eine Verlängerung der Arbeitszeit beant-tragt werden.

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Zusätzliche mündliche Prüfung

§ 52a (Neu!)

Ist der Prüfungsteil nicht bestanden worden,

„kann auf Antrag in höchstens einem der schriftlichen Prüfungsfächereine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt werden.“

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Gesamtergebnis§ 53 Gesamtergebnis

(1) „Frühestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag eines Schuljahres stellt der Prüfungsausschuss fest, ob das Gesamtergebnis „bestanden“ oder „nicht bestanden“ lautet."

(2) Der mittlere Schulabschluss ist bestanden, wenn 1. die in den Prüfungen erzielten Noten in den vier Prüfungsfächern

mindestens „ausreichend“ lauten (Ausgleich: bei höchstens 1x5 mindestens 1x3)

und

2. mit den Jahrgangsnoten die jeweiligen schulartspezifischen Abschlussbedingungen erfüllt werden (ggf. mit Ausgleichsregelung).

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Ausgleichsregelung zur VersetzungAm Gymnasium werden die Abschlussbedingungen erfüllt, wenn

NotenNoten AusgleichAusgleich1. in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, d.h. Note 4 erzielt werden 1. in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen, d.h. Note 4 erzielt werden oderoder

2. in höchstens 2x52. in höchstens 2x5

oderoder

bei ansonsten mindestens 4 erzielt werdenbei ansonsten mindestens 4 erzielt werden

3. höchstens 3x5 oder 3. höchstens 3x5 oder mindestens 2x3 in zwei anderen Fächern mindestens 2x3 in zwei anderen Fächern

höchstens 1x6 oder höchstens 1x6 oder mindestens 2x2 in zwei anderen Fächernmindestens 2x2 in zwei anderen Fächern

1x5 und 1x6 in jeweils höchstens einem 1x5 und 1x6 in jeweils höchstens einem FachFach

1x5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch1x5 in Deutsch, Mathematik oder Englisch mindestens ein Hauptfach zum Ausgleichmindestens ein Hauptfach zum Ausgleich

mehr als 1x5 oder 1x6 in den mehr als 1x5 oder 1x6 in den HauptfächernHauptfächern

Kein Ausgleich möglichKein Ausgleich möglich

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Besonderheit

Diese Regelungen bedeuten letztlich, daseine Schülerin oder ein Schüler einesGymnasiums

nicht in Qualifikationsphase versetzt werden könnte,

aber trotzdem den Mittleren Schulabschluss erhalten kann.

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Prüfungen in besonderer Form (1)§ 52 Prüfungen in besonderer Form(1) Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer

Erziehungsberechtigten bis zu einem von der Schule festgelegten Termin im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 10 die Thematik für die Prüfung in besonderer Form, die vom Prüfungsausschuss zugelassen werden muss.

Die Schülerinnen und Schüler können für die Präsentation nur eine Thematikwählen, mit der sie sich während der Jahrgangsstufe 10 in der Regelmindestens sechs Wochen lang in Form einer Fach- oder Projektarbeit, einerLeistungsmappe (Portfolio), eines Wettbewerbsbeitrags oder in vergleichbarerWeise beschäftigt oder sich auf eine praktische Prüfung vorbereitet haben.

Sie werden dabei von der jeweils fachlich zuständigen Lehrkraft beraten undunterstützt.

Die Präsentation wird bei der Beurteilung besonders gewichtet.

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Prüfungen in besonderer Form (2)

Auch die Form der Prüfung kann selbst gewählt werden, z.B. sind zugelassen:• Fach- oder Projektarbeit, d.h. eigenständige schriftliche oder praktische Arbeit

begleitend zum Unterricht• Leistungsmappe (Portfolio), d.h. eine Präsentationsmappe,

die z.B. den Lernprozess selbst darstellt (z.B. Arbeitsportfolio, Beurteilungsportfolio, Vorzeigeportfolio, Entwicklungsportfolio, Fächerübergreifendes Portfolio, Thema-erschließendes Portfolio, Bewerbungsportfolio, Präsentationsportfolio)

• Wettbewerbsbeitrag, z.B. Projekte aus dem Jugend forscht – Wettbewerb oder Bundeswettbewerb Geschichte

• oder Vergleichbares, z.B. eine Arbeit in Zusammenhang mit dem Betriebspraktikum, sofern dies sich einem Fach zuordnen lässt

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Was bedeutet das?• Mit der Prüfung in besonderer Form können die Schüler

einen persönlichen Schwerpunkt setzen.• Thema und Form der Präsentation können selbst gewählt

werden. (vorbehaltlich der Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss)

• Im jeweiligen Fachunterricht erhält jeder Schüler Anregungen und Unterstützung.

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Was ist zu bedenken?

• In welchem zulässigen Fach sehe ich meine Stärken?• Welches konkrete Unterrichtsprojekt wird mir von den Fachlehrern

angeboten?• Für welches Teilthema interessiere ich mich?• Wer interessiert sich noch für dieses Thema?• Welche Form der Präsentation möchte ich wählen?Oder• Möchte ich einen Wettbewerbsbeitrag einbringen? Welcher Wettbewerb

käme dann in Frage?Hinweis: Evtl. muss bei Wettbewerbsarbeiten die Anmeldefrist beim Wettbewerb eingehalten werden. (z.B. Jugend forscht 30.11.2010)

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Was ist also zu tun?

• kontinuierlich für die Prüfungen lernen, d.h. gezielt die Stunden und Hausaufgaben in den Hauptfächern nutzen

• entscheiden, in welcher Art und Weise die Prüfung in besonderer Form abgelegt werden soll

• bis zum 15.11.10 in Absprache mit dem Fachlehrer ein Prüfungsthema formulieren und auf einem Formblatt (erhältlich nach den Herbstferien über die Klassenlehrer) abgeben

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Kann ich mich noch mal anders entscheiden?

Nein!• Mit der Abgabe des Themas ist die Art der Prüfung

und das Fach verbindlich festgelegt.

• Ggf. kann in Absprache mit dem prüfenden Lehrer und den Erziehungsberechtigten das gewählte Thema noch überarbeitet werden.

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Nächste Schritte

• Information der Schüler durch Frau Dr. Hellmuth im September

• Information und Beratung zur Wahl des 4. Prüfungsfaches bei den Fachlehrern einholen

• Prinzipielle Fragen mit den PäKo klären• Themenwahl bis zum 15.11.2010 beim Klassenlehrer abgeben• Genehmigung der Themen durch den Prüfungsausschuss (bis

Weihnachten)

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Termine(* schuleigene Termine werden noch präzisiert)

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15.11.201015.11.2010 Festlegung des Themas für die Prüfung in Festlegung des Themas für die Prüfung in besonderer Form (4. Prüfungsfach)besonderer Form (4. Prüfungsfach)

Ab 30.03.2011*Ab 30.03.2011* Prüfungen in besonderer FormPrüfungen in besonderer Form

Ab 02.05.2011 *Ab 02.05.2011 * Mündliche Prüfungen in EnglischMündliche Prüfungen in Englisch

10.05.2011 (zentral)10.05.2011 (zentral) Schriftliche Prüfung Englisch Schriftliche Prüfung Englisch

12.05.2011 (zentral)12.05.2011 (zentral) Schriftliche Prüfung DeutschSchriftliche Prüfung Deutsch

18.05.2011 (zentral)18.05.2011 (zentral) Schriftliche Prüfung MathematikSchriftliche Prüfung Mathematik

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Wo erhält man Informationen?

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Im Internet unter:

www.berlin.de/sen/bildung/ Rechtsvorschriften

www.isq-bb.de Prüfungen MSA-Berlin

Außerdem natürlich bei:

den Klassenlehrern und den Fachlehrern

den PäKo (zu den Sprechzeiten im Raum 016)

und auf der Homepage der Schule:

www.jlgym-berlin.de

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Haben Sie noch

Fragen?02.09.2010 John-Lennon-Gymnasium

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Ende

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

und Ihren Kindernviel Erfolg bei den Prüfungen!

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