46
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil Mauritz-Ost, im Bereich „Am Pulverschuppen“ zur Neuerrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge Leitung & Moderation: Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek Einführung: Christopher Festersen Vorträge: Mattias Bartmann | Gerd Franke Protokoll: Tobias Krause-Kämereit Montag, 03.12.2018, 19:00 Uhr, Institut der Feuerwehr NRW - Wolbecker Str. 237

Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen ... · Vor dem Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens der 91. FNP-Änderung am 10.10.2018 (vgl. Vorlage V/0812/2018) ist

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Herzlich Willkommen zur

Informationsveranstaltung

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

im Verfahren zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Stadtbezirk Münster-Ost, im Stadtteil Mauritz-Ost,

im Bereich „Am Pulverschuppen“

zur Neuerrichtung einer

Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge

Leitung & Moderation: Bezirksbürgermeisterin Martina Klimek

Einführung: Christopher Festersen

Vorträge: Mattias Bartmann | Gerd Franke

Protokoll: Tobias Krause-Kämereit

Montag, 03.12.2018, 19:00 Uhr, Institut der Feuerwehr NRW - Wolbecker Str. 237

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Agenda

Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP

• Änderungsbereich | geplante Darstellung

• Verfahren | vorläufige Zeitplanung

Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE

• Methode und Ergebnis

Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung

Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser

Umwelt relevante Aspekte • Altlasten | Kampfmittelbelastung / -beseitigung

• Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen

• Lärmschutz

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Agenda

Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP

• Änderungsbereich | geplante Darstellung

• Verfahren | vorläufige Zeitplanung

Bauleitpläne, d.h.

der Flächennutzungsplan (FNP) als „Vorbereitender Bauleitplan“ (§ 1 (2) u. § 5 ff. BauGB)

der Bebauungsplan (B-Plan) als „Verbindlicher Bauleitplan“ (§ 1 (2) u. § 8 ff. BauGB)

sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen (§ 2 (1) BauGB), sobald und

soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 (3) BauGB)

Im FNP ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen

Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der

Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 (1) BauGB), z.B. insbesondere die für die

Bebauung vorgesehenen Flächen

Der B-Plan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung; er

bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen (§ 8 (1)

BauGB)

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung

sind, zu ermitteln und zu bewerten (§ 2 (3) BauGB)

Die Öffentlichkeit und die fachlich berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind

an der Aufstellung der Bauleitpläne zu beteiligen (§§ 3 u. 4 BauGB)

Der Rat beschließt die Änderung des FNP (abschließender Beschluss) und einen B-Plan

als Satzung

91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Planbereich „Am Pulverschuppen“

Luftbild aus Mai 2014 | Bildquelle: Stadt Münster | Vermessungs- und Katasteramt

Planbereich der 91. FNP-Änderung Potenzieller ZUE-Standort und westlich angrenzende Fläche der

ehemals militärisch genutzten Einrichtung „Am Pulverschuppen“

Beschluss zur

Änderung

BV Ost Ɩ ASSVW

RAT

10.10.2018

Vorlaufphase

Planungsanlass

Erarbeitung

1. Konzept

Erste Stufe

der öffentlichen

Beteiligung

Bürgerversammlung

03.12.2018

Behördenbeteiligung

Vorbereitung

der

Auslegung

Überarbeitung des

Entwurfes

Beschluss zur

Auslegung

BV Ost Ɩ ASSVW

FNP-Änderungsverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB)

Zweite Stufe

der öffentlichen

Beteiligung

Öffentliche Auslegung

(1 Monat)

Behördenbeteiligung

Vorbereitung

der Abwägung

Vorabwägung der

Stellungnahmen

Verwaltung Politik Politik Verwaltung Öffentlichkeit

Abschließender

Beschluss

BV Ost Ɩ ASSVW

RAT

Genehmigung

der FNP-

Änderung

durch die

Bezirksregierung

Münster

Rechtswirk-

samkeit

durch

Bekanntmachung

der Genehmigung

Öffentlichkeit Verwaltung Verwaltung Verwaltung Politik

Vorläufige Zeitplanung zur 91. FNP-Änderung

10. Oktober 2018 Ratsbeschluss zur Einleitung der 91. FNP-Änderung

3. Dezember 2018 Frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

1. Quartal 2019 Frühzeitige Beteiligung der fachlich berührten Behörden und

der sog. Träger öffentlicher Belange

1. - 2. Quartal 2019 Erarbeitung Planentwurf und Umweltbericht zur Änderung

3. Quartal 2019 Vorlage an ASSVW => Zustimmung zur Offenlegung der

Planung

4. Quartal 2019 Durchführung der öffentlichen Auslegung (Dauer einen Monat)

mit Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zur Planung

durch Bürgerinnen und Bürger

1. Quartal 2020 Abschließender Ratsbeschluss zur 91. FNP-Änderung

2. Quartal 2020 Genehmigung der 91. FNP-Änderung durch Bez.-Reg. Münster

3. Quartal 2020 Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt => Eintritt der

Wirksamkeit der 91. FNP-Änderung als Grundlage für die

Erteilung einer Baugenehmigung zur Neuerrichtung der ZUE „Am

Pulverschuppen“

4. Quartal 2018

Änderung

Regionalplan

Antrag Stadt Münster zur

Änderung des Regionalplans

Erarbeitungsbeschluss

Regionalrat 17.12.2019

Änderung FNP

Ratsbeschluss zur Änderung

10.10.2018

Öffentliche

Informationsveranstaltung

Artenschutzprüfung

Gewässerumbau

Entwurfsplanung

Flächenbereitstellung / -erwerb

Beginn wasserrechtliches

Verfahren

Beteiligung Umweltverbände

und Eigentümer

Wasserrechtliche Genehmigung

durch untere Wasserbehörde

Artenschutzgutachten

Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien

Abgabe

Gut-

achten

01.08.19

Genehmigung der

FNP-Änderung

Bekanntmachung im Amtsblatt

Stadt Münster

Erarbeitung Vorentwurf und

Umweltbericht

(ohne Aussagen zum

Artenschutz)

Behördenbeteiligung

Erarbeitung Entwurf und

Umweltbericht

(inkl. Aussagen zum

Artenschutz)

Zustimmung zur Offenlegung

ASSVW September 2019

Öffentliche Auslegung

Oktober 2019

Abschließender Beschluss

des Rates Februar 2020

Im Anschluss Start

Genehmigungsverfahren bei

der Bezirksregierung Münster

2. Quartal 2020

Scopingverfahren

Beteiligungsverfahren für

Öffentlichkeit und Behörden

Aufstellungsbeschluss

Regionalrat September 2019

Anzeigeverfahren bei der

Landesplanungsbehörde

Bekanntmachung im Gesetz-

und Verordnungsblatt NRW

1. Quartal 2019 2. Quartal 2019 3. Quartal 2019 4. Quartal 2019 1. Quartal 2020

Vorläufige Zeitplanung der erforderlichen

Planverfahren für die Neuerrichtung der ZUE

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Agenda

Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP

• Änderungsbereich | geplante Darstellung

• Verfahren | vorläufige Zeitplanung

Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE

• Methode und Ergebnis

Standortuntersuchung

Erste vorlaufende Standortuntersuchung

Im Vorfeld der vom Rat der Stadt Münster am 16.05.2018 beschlossenen Vorlage

V/0361/2018 „Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) zum Standort Am

Pulverschuppen, Warendorfer Straße“ ist eine erste vorlaufende Standortuntersuchung

durchgeführt worden, die sich im Wesentlichen auf liegenschaftlich verfügbare potenzielle

Standorte bezog, d.h. auf Flächen die sich ausschließlich in städtischem Eigentum befanden.

Zweite stadtweite Standortuntersuchung

Vor dem Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens der 91. FNP-Änderung am 10.10.2018

(vgl. Vorlage V/0812/2018) ist eine zweite stadtweite Standortuntersuchung durchgeführt

worden.

Methode und Ergebnis dieser Standortuntersuchung sind vom Rat als Bestandteil der Vorlage

zur Kenntnis genommen worden.

In diese zweite Standortuntersuchung sind auch die seinerzeit zunächst untersuchten Flächen

der ersten Standortuntersuchung ergänzend und zum Vergleich mit aufgenommen worden.

Die aktuelle stadtweite Standortuntersuchung ist im Internet einsehbar unter:

www.stadt-muenster.de/stadtplanung/flaechennutzungsplan/91-aenderung

Beschreibung der geplanten ZUE

Zweck

Eine ZUE dient der Unterbringung von Flüchtlingen nach ihrem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung

(EAE).

In einer ZUE sollen Flüchtlinge - nach bisherigem Stand - grundsätzlich bis zu sechs Monate bleiben.

Aktuell ist auf Landesebene eine Verlängerung des Aufenthalts in einer ZUE bis zu 24 Monate geplant,

bevor die Flüchtlinge - ein Bleiberecht vorausgesetzt - den Kommunen zugewiesen werden.

Voraussichtliches Raumprogramm

Räumlichkeiten für ca. 500 Personen mit ca. 12.500 m² Bruttogeschossfläche (BGF).

Mehrere Wohngebäude mit 2 Vollgeschossen inkl. Gemeinschaftsraum (ggf. Teeküche) sowie Technik-

und Wäscheraum.

Mehrere Gemeinschaftsgebäude (1 Vollgeschoss) mit folgenden Nutzungen: 1 x Kantine / Kiosk, 1 x

Freizeit-, Fitness- und Sozialräume, 1 x Religiöse Einrichtung, 1 x Kinderstube, 1 x Gebäude mit

Sanitätsräumen, Lager und Wäscheausgabe, 1 x Verwaltung / Hausmeister, 1 x Pförtner.

Umgebende Freiflächen dienen der Unterbringung von Spielplätzen, Tischtennisplatten und weiterer

Sportausstattung, 1 x Bolzplatz, Treffpunkte mit Sitzbänken.

Flächen für ca. 35 - 50 Pkw-Stellplätze im Zufahrtsbereich sowie ca. 250 Fahrräder im Bereich der

Wohngebäude.

Ein erforderlicher Gasanschluss ist in der Nähe zu bestehenden Siedlungsgebieten i.d.R. ohne

erheblichen Mehraufwand herstellbar.

Rahmenbedingungen der zweiten stadtweiten

Standortuntersuchung

Präambel

Die Neuerrichtung einer ZUE in Münster soll grundsätzlich nach dem Leitbild eines „Kleinen Dorfes in der

Stadt“ mit spezifischen räumlichen und baulichen Anforderungen an das gemeinschaftliche

Zusammenleben der dort unterzubringenden Menschen konzipiert und betrieben werden.

Wesentliche Standortanforderungen

Der daraus resultierende Flächenbedarf beträgt ca. 3,5 ha1 (netto) mit zusammenhängendem,

kompaktem Standortzuschnitt plus optionale Flächen für eine Eingrünung und/oder Ausgleichsflächen.

Gute Erreichbarkeit mit stadtinternem ÖPNV sowie für Kfz durch Anbindung an benachbarte Haupt-

verkehrsstraßen.

Räumliche Nähe zu bestehenden Siedlungsstrukturen unter Beachtung notwendiger Abstands-

erfordernisse, d.h. keine „Insellage“ im Freiraum.

Vorgesehen ist nach jetzigem Stand eine Rückbauverpflichtung nach Nutzungsaufgabe, d.h. alle neuen

baulichen Anlagen der ZUE sollen grundsätzlich zum gegebenen Zeitpunkt nach ihrer Nutzungsaufgabe

komplett rückgebaut und der Standort der ZUE wieder einer Freiraumnutzung als Freifläche zugeführt

werden.

Geplante neue Darstellung im FNP als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung

„Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen / ZUE“.

1 Hinweis: Bei der ergänzenden zweiten stadtweiten Untersuchung potenzieller Standorte wurden hinsichtlich des Flächenbedarfs auch Flächen mit

einer Unterschreitung von maximal 10 % (d.h. mit einer Flächengröße von rund 3,2 ha) betrachtet.

Schematische Darstellung der Kriterien geleiteten

Standortuntersuchung

Tabuflächen: Schutzgebiete,

vorhandene funktionalisierte

Grünflächen,

Hauptgrünzüge und

Waldflächen,

bestehende Siedlungen,

in Realisierung befindliche

Wohnbaugebiete,

siedlungsstrukturelle

Insellagen,

Industriegebietsreserven

Sonstige

Ausschlusskriterien: Wohnbaupotenzialflächen,

Stadtteillagen

Fokussierung auf

spezifische Suchräume

(„Weiß“-Flächen): Abgleich mit

Nutzungskonkurrenz,

Erreichbarkeit, Flächengröße,

Flächenverfügbarkeit u.a.

Untersuchungsraum: gesamtes Stadtgebiet

Münster

Tabuflächen im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer

ZUE-Errichtung führen

Naturräumliche Kriterien

Schutzgebiete

(Naturschutz, Wasserschutz,

Hochwasserschutz)

• Naturschutzgebiete

• FFH- oder Vogelschutzgebiete

• gesetzlich geschützte Biotope

• geschützte Landschaftsbestandteile inkl. realisierter

Ausgleichsflächen

• Landschaftsschutzgebiete

• Wasserschutzgebiete I und II

• gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Vorhandene funktionalisierte

Grünflächen, Hauptgrünzüge

und Waldflächen

• Promenadenring

• Parks, Friedhöfe, Dauerkleingartenanlagen

• Hauptgrünzüge gemäß Grünordnung

• Waldflächen (dargestellt im FNP)

Tabuflächen im Sinne von „harten“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die zum Ausschluss einer

ZUE-Errichtung führen

Siedlungsräumliche Kriterien

Siedlungsflächen

Bereits genutzte Siedlungsflächen gem. Amtlichem

Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)

Baulandprogramm Stufe 1

(V/0207/2018) Flächen des Baulandprogramms Stufe 1

Erläuterung: Diese Flächen sind aufgrund dringenden

Wohnraumbedarfs und auf Basis bereits erfolgter Verabredungen mit

den Eigentümern (gem. SoBoMü) für eine zeitnahe Aktivierung als

neue Baugebiete in der Stadt Münster vorgesehen

FNP-Flächenreserven für

industrielle Nutzungen

(GI-Gebiete)

Noch nicht genutzte Flächen, die im FNP als GI-Gebiete

dargestellt sind

Erläuterung: Aufgrund von Abstandsbelangen zwischen bestehenden

Betrieben bzw. zulässigen Nutzungen ggü. sensiblen Nutzungen (z. B.

Wohnen) eignen sich diese Standorte nicht zur Errichtung einer ZUE

Siedlungsstruktur Mehr als 1 km Abstand zum nächstgelegenen Siedlungsraum

Sonstige Ausschlusskriterien im Sinne von „weichen“, allerdings nicht gesetzlich vorgegebenen Kriterien, die in der Abwägung zum Ausschluss einer ZUE-Errichtung führen

Baulandprogramm Stufe 2

(V/0207/2018)

Wohnsiedlungs-

flächenkonzept 2030

(V/0200/2018)

Baulandprogramm Stufe 2, Wohnsiedlungsflächenkonzept

2030 sowie FNP-Wohnbauflächen-Reserven

Erläuterung: Diese Flächen sind für eine Aktivierung als neue

Baugebiete aufgrund dringenden Wohnraumbedarfs mittel- bis

langfristig vorgesehen. Sollten diese im Einzelfall bereits kurzfristig

verfügbar sein, stehen sie wegen der Priorität des dringenden

Wohnraumbedarfs nicht für die Errichtung einer ZUE zur Verfügung -

mittel- bis langfristig verfügbare potenzielle Wohnbauflächen kommen

für die Errichtung einer ZUE nicht in Betracht, weil diese kurzfristig

realisiert werden soll

Kern-Siedlungsschwerpunkt

(gem. FNP) Lage außerhalb des im FNP dargestellten Kern-Siedlungs-

schwerpunktes

Erläuterung: Aufgrund der Größe der Einrichtung (ca. 500 Plätze)

sollte diese in dem Teilraum der Stadt Münster mit der höchsten

Zentralitätsstufe (Kern-Siedlungsschwerpunkt) verortet werden, sofern

eine solche Einrichtung bzgl. der vorhandenen Siedlungsstruktur

grundsätzlich verträglich ist – Stadtteillagen werden daher

ausgeschlossen

Übersicht verbleibender „Weiß“-Flächen

Abgrenzung des

Kern-Siedlungs-

schwerpunktes

gem. FNP

Kriterium Beispiel

Nutzungskonkurrenz 1 • Bestandteil des Gewerbeflächenkonzepts

• Sonstiges

Natur und Umwelt ² • Lage im 2. Grünring

• Betroffene nicht gesetzlich geschützte Biotope

Erreichbarkeit • ÖPNV: Fußläufige Entfernung zur nächsten (vorhandenen) Bushaltestelle oder Schienenhaltepunkt

• IV: Anbindung an benachbarte Hauptverkehrsstraße

fehlende Leistungsfähigkeit der Zuwegung

Entwässerung • Aufwand für Herstellung von Entwässerungsanlagen

Immissionen • Lärmimmission durch verkehrsreiche Straßen oder Bahnstrecken

• Geruchsimmissionen z.B. durch landwirtschaftliche Betriebe im Umfeld

• Schutzabstand zu benachbarter industrieller Nutzung

Planungsrecht • Regionalplan

• FNP

Realisierung • Flächenverfügbarkeit

• Zeithorizont

Flächengröße • Erreichung der Mindestflächengröße

• Flächenzuschnitt

1 In der Abwägung ist für die Standorteignung insbesondere ausschlaggebend das Kriterium „Nutzungskonkurrenz“ vor dem

Hintergrund der Bedarfe für Wohnen und Gewerbe der wachsenden Stadt und der damit verbundenen grundsätzlichen

Siedlungsflächenknappheit in Münster

² Die Ermittlung einer möglichen Betroffenheit von Artenschutzbelangen sowie des konkreten Ausgleichsbedarfs erfordert

ggf. weitere vertiefende Untersuchungen

Kriterien für die weitere Prüfung potenzieller Standorte

Übersicht untersuchter potenzieller ZUE - Standorte

Bedingt

geeignet

Geeignet

Wenig geeignet

Nicht geeignet

1

2 3

6 5

9

4

8

7

10

11

12

15

13

14

16a

16b

17

Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3

2

1

3

Bedingt geeignet

Geeignet

Wenig geeignet

Nicht geeignet

Übersicht der untersuchten Standorte 1 - 3

Nr.

Standort

Nutzungs-

konkurrenz

Flächen-

größe

in ha

Natur

und

Umwelt

Erreichbarkeit

Techn.

Erschlie-

ßung

Immis-

sionen

Planungs-

recht

Realisierung

Gesamt-

bewertung

ÖP

NV

IV

En

twä

ss

eru

ng

Reg

ion

alp

lan

FN

P

Flä

ch

en

ve

rfü

gb

ark

eit

Ze

ith

ori

zo

nt

1

Mauritz-Ost

Nördlich

Coppenrathsweg ++ + - - - - o - - - -

Wenig

geeignet

2

Mauritz-Ost

Östlich Wilhelms-

havenufer

++ + - o + - o - - - -

Wenig

geeignet

3

Mauritz-Ost

östlich „Pulver-

schuppen“ ++ + - + + - o - - ++ o Geeignet

LEGENDE ++ Kriterium sehr gut erfüllt, + Kriterium erfüllt, o Kriterium bedingt erfüllt, - Kriterium nicht erfüllt, -- K.O.-Kriterium

Kriterium Beurteilung

Nutzungskonkurrenz • Keine ++

Flächengröße • ca. 3,6 ha +

Natur und Umwelt • Lage im LP Nr. 1

• Lage im 2. Grünring und Vorrangfläche Freiraumsicherung

• Bestandteil der gepl. Parkanlage Mauritzheide gem. Grünordnung

(Zielkonzept Freizeit u. Erholung)

• Bestandteil des klimaökologischen Ausgleichsraums

• Altlasten-/Verdachtsfläche

-

Erreichbarkeit • ÖV: Bushaltestelle Pulverschuppen fußläufig erreichbar (ca. 400 m) +

• IV: Lage nahe an Hauptverkehrsstraße Warendorfer Str. (L 843 ) mit

Anbindung an B 51/B 481n (Umgehungsstraße) +

Entwässerung • Schmutzwasser-Anschluss über Pumpwerk und Druckrohrleitung

möglich, aber aufwendig; Regenwassereinleitung über Rückhaltung

möglich, Wasserrechtsverfahren zum Ausbau des Gewässers sowie

liegenschaftliche Regelungen erforderlich

-

Immissionen • Nähe Knoten B 51/B 481n (im Bau),

• Nähe Bahnstrecke Münster-Warendorf -Rheda-Wiedenbrück

• Sportflächen in der Nachbarschaft

o

Planungsrecht • Änderung Regionalplan erforderlich -

• Änderung FNP erforderlich (z.Zt. Grünfläche) -

Flächenverfügbarkeit • Städtisches Eigentum ++

Zeithorizont o

3 Mauritz-Ost – Östlich „Pulverschuppen“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Agenda

Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP

• Änderungsbereich | geplante Darstellung

• Verfahren | vorläufige Zeitplanung

Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE

• Methode und Ergebnis

Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung

Verkehrliche Erschließung Ausbau B 51 | 3. Bauabschnitt

Verkehrliche Erschließung

Sachstand:

Der Landesbetrieb Straßen NRW hat im September 2018 er-

klärt, dass er die geplante neue, gebündelte und lichtsignal-

gesteuerte Einmündung Wilhelmshavenufer / Am Pulver-

schuppen / Zufahrt zur BImA-Fläche, incl. einer erforderlichen

Lärmschutzwand, innerhalb der nächsten zwei Jahre erstellt

Eine im August 2018 durchgeführte Verkehrszählung an der

ZUE Ibbenbüren (mit ca. 350 zum Zeitpunkt der Zählung dort

untergebrachten Personen) hat im Ergebnis nur eine geringe

Belastung mit Kfz-Fahrten mit insges. ca. 130 Kfz - Zu-/Ab-

fahrten im Zählzeitraum von 5:00 bis 19:00 Uhr aufgezeigt

Für die geplante, grundsätzlich vergleichbare ZUE Münster

wird mit einem ähnlichen Kfz-Aufkommen gerechnet

Diese Verkehre können aus verkehrsplanerischer Sicht

problemlos über die neue lichtsignal-gesteuerte Einmündung

abgewickelt werden

Weiteres Vorgehen:

Abstimmung mit der BImA bzgl. der Nutzung ihrer Fläche für

die Kfz-Erschließung des geplanten ZUE-Standorts

Verkehrliche Erschließung Vorgesehene Kfz-Anbindung des potenziellen ZUE-Standorts

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Agenda

Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP

• Änderungsbereich | geplante Darstellung

• Verfahren | vorläufige Zeitplanung

Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE

• Methode und Ergebnis

Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung

Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser

Technische Erschließung Schmutzwasser

Sachstand:

Der Bereich der ehem. Kaserne „Pulver-

schuppen“ verfügt über ein eigenes

Schmutzwasser-Pumpwerk, an das

grundsätzlich auch der Schmutzwasser-

Anschluss für die ZUE auf der geplanten

städtischen Fläche angeschlossen werden

kann

Alternativ dazu wäre der Bau eines neuen

Schmutzwasser-Pumpwerkes und einer

neuen Druckrohrleitung (Länge ca. 850 m)

über die Warendorfer Str. zur Einleitung in

das vorhandene Kanalnetz in der Dyck-

burgstr. möglich

Weiteres Vorgehen:

Abstimmung vertraglicher Regelungen

zum Anschluss an das auf der BImA-

Fläche vorhandene Schmutzwasser-

Pumpwerk

Technische Erschließung Regenwasser

Sachstand:

Die bestehende Topografie, die Bodeneigen-

schaften und der hohe Grundwasserstand

lassen keine Regenwasser-Versickerung zu,

was bei starken Regenfällen in der Vergangen-

heit wiederholt zu Überschwemmungen ge-

führt hat

Grundsätzlich muss das Regenwasser daher

über vorhandene Gräben abgeleitet bzw. durch

bauliche Maßnahmen zurückgehalten werden

Das Grundproblem ist, dass durch den Bau

des DEK das östlich davon gelegene Gelände

von seinem natürlichen Vorfluter (Edelbach)

abgetrennt wurde

Die Regenwasser-Entwässerung erfolgt derzeit

über teilweise verrohrte Gräben (im Gewässer-

Unterlauf mit ca. 800 m Länge) mit zu engen

Querschnitten entlang des Coppenrathswegs

und des Wilhelmshavenufers zur Einleitung in

den DEK nördlich der Schleuse

Einzugsgebiet des Vorflutgewässers

Nr. 3299992

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse führt be-

reits ein 2 - 5 jähriges Hochwasser-Ereignis

zu Überflutungen; angestrebt wird, dass die

Wassermenge oberhalb eines 50-jährigen

Hochwassers abgeführt werden kann

Technische Erschließung Regenwasser

Lösungsansatz:

Der Entwurf eines hochwasserwirtschaftlichen

Gutachtens liegt vor

Die unzureichende Hochwasser-Sicherheit im Ein-

zugsgebiet bedeutet einen dringenden Bedarf für

eine hydraulische Sanierung des lokalen Gewäs-

sersystems zur Erfüllung der gesetzlich vorge-

schriebenen Standards zur Hochwasservorsorge

Dieses ist unabhängig davon, ob eine ZUE am

geplanten Standort „Pulverschuppen“ errichtet

wird

Vorgesehene Maßnahmen:

• Neutrassierung und naturnaher Ausbau eines leistungsfähigen Gewässersystems mit aus-

reichendem Querschnitt bis zur Einleitungsstelle in den DEK nördlich der Schleuse

• Öffnung von verrohrten Gewässerstrecken / Schaffung von Retentionsvolumen im und am

Gewässer / Beseitigung von punktuellen Engstellen (Durchlass-Aufweitungen)

• Anschluss des künftigen ZUE-Grundstücks an das Gewässersystem nur über separate dezen-

trale Rückhaltemaßnahmen auf dem ZUE-Grundstück

Neutrassierung und Ausbau des Gewässers

Technische Erschließung Regenwasser Weiteres Vorgehen:

Die Planungen zur schmutz- und regenwasser-

technischen Erschließung des ZUE-Grundstücks

laufen parallel

Die konkrete Planung für eine naturnah gestaltete

Gewässerverlegung ist für das 1. Halbjahr 2019

vorgesehen

Das wasserrechtliche Plangenehmigungsver-

fahren gem. Wasserhaushaltsgesetz mit Beteili-

gung der Anrainer und örtlich Betroffenen sowie

die Umweltverträglichkeits-Vorprüfung soll bis

Anfang 2020 durchgeführt werden

Die Vergabe bzw. der Bau der Gewässerverlegung

soll ab Mitte 2020 starten

Verhandlungen mit betroffenen Eigentümern

wurden bereits aufgenommen

Gespräche mit Genehmigungsbehörde (Untere

Wasserbehörde), Zuwendungsbehörde (Bezirks-

regierung MS) und Wasserstraßenverwaltung

bzgl. künftiger Gewässereinleitung in den DEK

Geplante Gewässerverlegung: Südlich des Coppenrathswegs soll der Entwäs-

serungsgraben künftig südlich des Umspann-

werks der Stadtwerke verlaufen und westlich

davon den Coppenrathsweg unterqueren, um

von dort entlang des Sportgeländes nach Nor-

den bzw. Westen und anschließend entlang

des Wilhelmshavenufers zur Einleitungsstelle

nördlich der DEK-Schleuse geführt zu werden

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Agenda

Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP

• Änderungsbereich | geplante Darstellung

• Verfahren | vorläufige Zeitplanung

Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE

• Methode und Ergebnis

Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung

Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser

Umwelt relevante Aspekte • Altlasten | Kampfmittelbelastung / -beseitigung

• Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen

• Lärmschutz

Sachstand:

Altlastenverdachtsfläche (Nr. 722) auch auf städtischem

Grundstück mit Verfüllungen im Bereich ehemaliger Bomben-

trichter mit Boden, Bauschutt und Schotter bis zu einer Tiefe

von ca. 1 m; durchgeführte chemische Analysen zeigen keine

auffälligen Werte

Luftbild von 1945 zeigt weitere verfüllte Bombentrichter

Weiteres Vorgehen:

Erstellung eines Gutachtens bzgl. gesunder Wohn- und

Arbeitsverhältnisse

Altlastenbeseitigung nach Kampfmittelräumung (Dauer i.d.R.

ca. 4 Monate)

frühere Pachtverträge für die städtische Fläche sind zum

31.10.2018 gekündigt worden; Betretungsmöglichkeiten für

weitere Untersuchungen bzw. Maßnahmen sind damit

gegeben

Umwelt relevante Aspekte Altlasten

Auszug Umweltkataster / Altlastenkarte

Sachstand:

Luftbildanalyse aus 2016 liegt vor, demnach 3 Verdachts-

punkte (VP) auf städtischem Grundstück und 1 VP unmittelbar

östlich der Grundstücksgrenze

Weiteres Vorgehen:

Beantragung der Kampfmittelräumung beim Kampfmittel-

beseitigungsdienst (KBD / Bearbeitungsdauer i.d.R. ca. 3

Wochen)

Durchführung und Auswertung einer Oberflächen-Detektion

(Dauer i.d.R. ca. 3 Wochen)

Überprüfung der Verdachtspunkte (Dauer i.d.R. ca. 3 Wochen;

bei ggf. erforderlicher Wasserhaltung plus i.d.R. ca. 1 Woche)

Bezirksregierung (BZR) Arnsberg empfiehlt eine baubeglei-

tende Kampfmittelräumung

Umweltrelevante Aspekte Kampfmittelbelastung/-beseitigung

Suchraum für Kampfmittel

Umweltrelevante Aspekte Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen

Sachstand:

Bei der Planung der ZUE ist der Artenschutz angemessen zu

berücksichtigen, eine umfassende Kartierung ist erforderlich

Hinweise auf verfahrenskritische Arten liegen nicht vor

Ein faunistisches Gutachten und eine artenschutzrechtliche

Prüfung (ASP Stufe I und II, ggf. III) wurden bereits beauftragt

(Dauer: insgesamt bis 01.08.2019) zur Erfassung folgender

planungsrelevanter und wertgebender Tierarten:

• Brutvögel (Anfang März bis Ende Juni 2019)

• Fledermäuse (Mitte September 2018 bis Anfang Juli 2019)

• Amphibien (Anfang März bis Ende Juni 2019)

• Reptilien (Ende April bis Anfang Juli 2019)

Im Rahmen der 91. FNP-Änderung wird ein umfassender

Umweltbericht erstellt und veröffentlich, in dem alle planungs-

relevanten Umweltaspekte behandelt werden

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. Anlage 1

UVP-Gesetz NRW ist für Flüchtlingsunterkünfte nicht

erforderlich

Untersuchungsraum Artenschutz-

Gutachten

Umweltrelevante Aspekte Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen

Weiteres Vorgehen:

ZUE-Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschafts-

plans (LP) „Werse“, eine Änderung des LP ist erforderlich

LP trifft keine Schutzgebiet-Ausweisung für den Planbereich,

allerdings besteht die Zielsetzung „Erhalt einer mit natürlichen

Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten

Landschaft“ incl. vorhandener Tierwelt und ihrer Lebensräume/

-bedingungen, z.B. einer vor Ort vorhandenen Hecke

Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, z.B.

im Sinne einer geeigneten Eingrünung, sind abhängig vom

konkreten baulichen Nutzungskonzept der ZUE vom Verur-

sacher zu erbringen

Bei Bauantragstellung ist ein landschaftspflegerischer Begleit-

plan (LBP) einzureichen mit folgenden Angaben: • Darstellung des vorhandenen Gehölzbestandes und Angaben über

ggf. zu beseitigende Bäume und Gehölze

• Darstellung der geplanten und vorhandenen Gebäude, befestigten

Flächen, Wege, Zufahrten, Stellflächen mit Angabe der

Befestigungsart

• Darstellung der geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie

Vorlage einer Eingriffsbilanzierung

Umweltrelevante Aspekte Lärmschutz

Sachstand:

Bau des Knotens B 51 / B 481n führt zu einem höheren Verkehrsauf-

kommen im Nahbereich des geplanten ZUE-Standorts (Prognose:

Rechtsabbieger B 481n / Warendorfer Str. ca. 14.000 Kfz/Tag)

Für eine lärmtechnische Beurteilung des geplanten ZUE-Standorts im

Rahmen der FNP-Änderung sind die lärmtechnischen Aussagen des

Gutachtens zum Planfeststellungsverfahren Ausbau B 51 / B 481n

ausreichend; danach werden vor Ort max. Lärmwerte von 59 dB(A)

am Tag erwartet, die Orientierungswerte für den Schallschutz im

Städtebau für Dorf- und Mischgebiete betragen tags 60 dB(A) und

nachts 45 dB(A)

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens muss ggf. noch mit

einem Lärmschutz-Gutachten geprüft werden, ob Schallschutz-

maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm am ZUE-Standort

erforderlich sind

Der Lärm durch die nördlich des Coppenrathsweg gelegene Sport-

anlage ist aufgrund der Entfernung zum Standort nicht erheblich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

zur 91. Änderung des FNP der Stadt Münster

im Bereich „Am Pulverschuppen“

Agenda

Einleitung • Zweck des Verfahrens zur 91. Änderung des FNP

• Änderungsbereich | geplante Darstellung

• Verfahren | vorläufige Zeitplanung

Standortuntersuchung • Anforderungen an die ZUE

• Methode und Ergebnis

Verkehrliche Aspekte • Geplante Erschließung

Technische Erschließung • Schmutzwasser | Regenwasser

Umwelt relevante Aspekte • Altlasten | Kampfmittelbelastung / -beseitigung

• Artenschutz | Ausgleichsmaßnahmen

• Lärmschutz

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger

Fragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger