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Infrastrukturbeschreibung und örtliche Richtlinien für das KombiTerminal Burghausen Anlage 1 zu den beabsichtigten Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der KTB (NBS-KTB) [BILD 210mm x 105mm - Diesen Hinweis markieren und Bild einfügen !] Version 0.99, gültig ab 02.06.2014

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Infrastrukturbeschreibung und örtliche Richtlinien für das KombiTerminal Burghausen Anlage 1 zu den beabsichtigten Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der KTB (NBS-KTB)

[BILD 210mm x 105mm - Diesen Hinweis markieren und Bild einfügen !]

Version 0.99, gültig ab 02.06.2014

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Infrastrukturbeschreibung und örtliche Richtlinien für das KTB-Terminal Burghausen, Stand 24.03.2014 2

Inhaltsverzeichnis

1 Änderungen, Gültigkeit 3

1.1 Änderungshistorie 3

1.2 Stellen, an denen die öRil aufliegen 3

2 Beschreibung der Anlage 4

2.1 408.0102: Betriebsstellen 4

2.1.1 Beschreibung und Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Postanschrift 4

2.1.2 Nutzlängen der Gleise 4

2.1.3 Gleise, in die Reisezüge fahren dürfen 4

2.1.4 Gleise für das Abstellen von Zügen und –wagen; Obhutspflichten 5

2.1.5 Anlagen für den Containerumschlag 5

2.1.6 Anlagen zur Zugbildung 5

2.1.7 Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken 5

2.1.8 Reguläre Betriebszeiten, zeitweises Ausschalten einzelner Betriebsstellen, reguläre Terminalöffnungszeit 5

2.1.9 Lageplan des Terminals 5

2.1.10 Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr 5

2.1.11 Fernsprecheinrichtungen 5

2.1.12 Leitsystem betriebliche Informationsverteilung 5

2.1.13 Streckenfernsprechverbindung, Signalfernsprecher, Bahnhofsringleitung 5

2.1.14 Zugbahnfunk 5

2.1.15 Rangierfunk 5

2.1.16 Wasser-, Strom-, Gasversorgung 5

2.1.17 Meldungen über Störungen und Vorkommnisse 5

2.1.18 Erste-Hilfe-Material 6

2.1.19 Feuerlöscher 6

2.1.20 Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger 6

2.1.21 Gleise mit Gefälle von mehr als 1:400 (2,5 ‰) 6

2.2 482.9001: Signalanlagen 6

2.2.1 Stellwerke 6

2.2.2 Weichen 6

2.2.3 Zählwerke 6

2.2.4 Gleisfreimeldeabschnitte mit Achszählern 6

2.2.5 Gleisfreimeldeabschnitte mit Gleisstromkreisen 7

3 Anschlussbedienung 8

3.1 Zugfahrt in Terminal 8

3.2 Zugfahrt aus Terminal 8

3.3 Rangierfahrten Wck - Terminal 8

3.4 Rangierfahrten Terminal – Wck 8

3.5 Rangierfahrten im Terminal 8

4 Angaben zum Regelwerk 9

4.1 408.01-09: Züge fahren und Rangieren 9

4.1.1 408.0111 Abschnitt 5: Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss melden 9

4.1.2 408.0203 Abschnitt 3b: Regeln für Fernsprechbuch 9

4.1.3 408.0321 Abschnitt 3: Melden an den Fahrdienstleiter, dass der Zug vorbereitet ist 9

4.1.4 408.0321 Abschnitt 3 (1b): Mitteilung des Fahrdienstleiters an die Zugaufsicht, dass das Hauptsignal auf Fahrt gestellt ist 9

4.1.5 Zuständigkeit Notfall-Leitstelle, Notfallmanagement 9

5 Anhänge 10

5.1 Lage im Netz 10

5.2 Gleisplanskizze 11

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Infrastrukturbeschreibung und örtliche Richtlinien für das KTB-Terminal Burghausen, Stand 24.03.2014 3

1 Änderungen, Gültigkeit

1.1 Änderungshistorie

0.99 Entwurf

1.0 Erstauflage

1.2 Stellen, an denen die öRil aufliegen

Kommentar [KJ1]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnah-medokumentation vollständig ist.

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2 Beschreibung der Anlage

2.1 408.0102: Betriebsstellen

2.1.1 Beschreibung und Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Postanschrift Die Eisenbahninfrastruktur des KombiTerminal Burghausen (KTB, nachfolgend Terminal genannt) ist eine öffentliche Serviceeinrichtung nach ge-mäß § 2 (3c) 3. AEG und ist im Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, mit dem Infrastrukturanschluss an der Weiche 200 an das Schie-nennetz angebunden.

Postanschrift Kombiterminal Burghausen:

Kombiterminal Burghausen GmbH Terminalstraße 1 84489 Burghausen

Der Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, befindet sich am Ende der eingleisigen nicht elektrifizierten Strecke 5726. Die Streckenklas-se ist D4.

Die Anschlussgrenze bildet das Grenzzeichen der Weiche 200 in km XX,XXX. Die Betriebsführung im Bahnhofsteil Wackerwerk obliegt dem Fdl Burghausen Wackerwerk.

Postanschrift Fdl Burghausen Wackerwerk:

Infrastrukturbetreiber Fahrdienstleiter

DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Südostbayernbahn Friedrich-Ebert-Straße 7 84453 Mühldosrf

Fdl Burghausen Wackerwerk c/o Wacker Chemie AG Abt. MW-L-2 LP 1901, PK 16 Johannes-Hess-Straße 24 84489 Burghausen

Von der Strecke 5726 können über die Weiche 200 Zugfahrten in das Gleis 17 des Terminals eingelassen und aus dem Gleis 17 des Terminals abgelassen werden. Überdies sind Rangierfahrten aus dem Bf Burghausen in das Terminal und aus dem Terminal in den Bf Burghausen möglich.

Die Betriebsführung zwischen der Anschlussgrenze am Grenzzeichen der W 200 (km XX,XXX) und dem Ls 17III obliegt dem Fdl Burghausen Wa-ckerwerk. Hinter dem Ls 17III wird die Eisenbahninfrastruktur im Ortsstellbetrieb betrieben. Der Betrieb im Terminal erfolgt als Ein-Rangierfahrt-Betrieb.

Das Gleis 17 mündet in km 1,410 in einen EOW-Bereich mit einer Fahrwegstelltafel FT1 an dessen Beginn. Über diesen EOW-Bereich werden über die Weichen 501, 502 und 504 die Krangleise 1 – 4 angebunden. Am westlichen Ende werden die Krangleise über die Handweichen 511, 512 und 514 wieder zusammengeführt und enden im Stumpfgleis 24, dessen Gleisabschluss sich in km 2,310 befindet.

Die Betriebsführung im gesamten Terminal erfolgt nach Fv DB (Ril 408.01-09 „Züge fahren und Rangieren“). Diese wird auf Anfrage herausgege-ben.

EVU beantragen Trassen zum/ab Terminal mit Gleisangebot in Wck „nach/ab Gleis 17“. Dies gilt auch für Sonderfahrten.

Höhenlage über NN: 413 m

Die betrieblichen Leitungs- und Überwachungsaufgaben für die Betriebsführung des Fdl Burghausen Wackerwerk auf der Infrastruktur des Termi-nals werden vom Bezirksleiter Betrieb der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Südostbayernbahn, in Mühldorf unter der Aufsicht des Eisenbahnbe-triebsleiters der KTB wahrgenommen. Im übrigen Terminal erfolgen die betrieblichen Leitungs- und Überwachungsaufgaben durch den Eisen-bahnbetriebsleiter der KTB.

2.1.2 Nutzlängen der Gleise Das Gleis 17 ist zwischen der Weiche 200 und dem Ls 17II das Hauptgleis, alle übrigen Gleise sind Nebengleise.

Hauptgleise

Für Fahrten in Richtung Zulässige Wagenzuglänge in Richtung

Gleis Terminal Burghausen Terminal Burghausen

17 641 641 605 605

Nebengleise

Für Fahrten in Richtung Zulässige Wagenzuglänge in Richtung

Gleis Terminal Burghausen Terminal Burghausen

1 600 600 564 564

2 600 600 564 564

3 680 680 644 644

4 750 750 714 714

Die zulässige Wagenzuglänge der Gleise ergibt sich aus der angegebenen Nutzlänge abzüglich 36 m - für das Triebfahrzeug 20 m, für die Signal-sicht 5 m, für ungenaues Halten 5 m und für das Strecken des Zuges 6 m.

2.1.3 Gleise, in die Reisezüge fahren dürfen Reisezüge dürfen im Terminal nicht verkehren.

Kommentar [KJ2]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

Kommentar [KJ3]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

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2.1.4 Gleise für das Abstellen von Zügen und –wagen; Obhutspflichten Eine Abstellung von Zügen ist nur im Zusammenhang mit dem Umschlagbetrieb zulässig. Die Sicherheits- und Obhutspflichten für das umzu-schlagende Gut einschließlich seiner intermodalen Ladeeinheit (z.B. Container, Wechselbehälter, Sattelanhänger) liegen bis zum Abschluss der zwischen KTB und EVU vereinbarten Bereitstellung (siehe Ziffer 2.4.2.2 NBS-KTB (BT)) beim EVU.

2.1.5 Anlagen für den Containerumschlag Die Gleise 1 – 4 sowie die straßenseitigen Fahr-/Lade- und Abstellspuren sind durch einen schienenfahrbaren Portalkran überspannt. Der Portal-kran verfügt über einen Kombinationsspreader mit Twistlocks und Greifarmen.

Max. Tragfähigkeit im Twistlock-Betrieb (obere Eckbeschläge): 36 to

Max. Tragfähigkeit im Greifzangenbetrieb: 41 to

Zulässige intermodale Ladeeinheitengrößen: 20‘ – 45‘ sowie „pallet wide“-Ladeeinheiten

2.1.6 Anlagen zur Zugbildung Zur Zugbildung befindet sich im Terminal eine Bremsprobeeinrichtung.

Die Anlage besteht aus …

2.1.7 Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken

Strecke Streckenklasse

5725 Tüßling – Burghausen D 4

5726 Burghausen – Wackerwerk D 4

2.1.8 Reguläre Betriebszeiten, zeitweises Ausschalten einzelner Betriebsstellen, reguläre Terminalöffnungszeit Im Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, ruht teilweise die Arbeit während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeit sind keine Zugfahrten von dem und in das Terminal sowie keine Rangierfahrten zwischen den Ls 17I und 17III möglich.

Als reguläre Einschalt- und Ausschaltzeiten der zuständigen Betriebsstelle Fdl Wackerwerk gelten folgende Zeiten:

Montag bis Freitag: 04:05 – 20:50 Uhr

Samstag: 04:20 – 12:10 Uhr

Sonntag, Feiertage des Freistaates Bayern, 24. Dezember, 31. Dezember: geschlossen

Das KTB-Terminal Burghausen ist für Umschlagleistungen regulär geöffnet:

Montag bis Freitag: 05:45 bis 22:00 Uhr

Samstag, Sonntag, Feiertage des Freistaates Bayern, 24. Dezember, 31. Dezember: geschlossen

Bedienungsfahrten außerhalb der Betriebszeiten sowie Leistungen im Terminal außerhalb der regulären Terminalöffnungszeiten sind gesondert zu vereinbaren. Es gelten die Bestimmungen der NBS-KTB für Leistungen außerhalb der Regelöffnungszeit sowie das Befahren des Zuführungsglei-ses 17.

2.1.9 Lageplan des Terminals Lageplan siehe Anhang 1.

2.1.10 Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr Es sind keine Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr im Gleisanschluss der KTB vorhanden.

2.1.11 Fernsprecheinrichtungen Disponent KTB:

Post, GSM-R, Fax, Mail ….

Benachbarte Betriebsstellen: Fdl Wck

2.1.12 Leitsystem betriebliche Informationsverteilung Der Fdl Burghausen Wackerwerk ist mit einem LeiBIT EAS ausgestattet. Vom Disponent KTB können über den Fdl Burghausen Wackerwerk In-formationen über den Zuglauf eingeholt werden.

2.1.13 Streckenfernsprechverbindung, Signalfernsprecher, Bahnhofsringleitung entfällt

2.1.14 Zugbahnfunk Zugfahrten in das Terminal bleiben bis zur Beendigung der Zugfahrt am Ls 17II im Zugbahnfunk GSM-R.

Zugfahrten aus dem Terminal schalten beim Übergang von der Rangierfahrt in die Zugfahrt am Ls 17I auf Zugbahnfunk GSM-R um.

2.1.15 Rangierfunk Die Kommunikation zum Fdl Burghausen Wackerwerk und unter den Teilnehmern im Rangierfunk erfolgt über RiR Gruppe 05 (siehe Rangierfunk-Teilnehmerverzeichnis).

Übergangsweise erfolgt die Kommunikation per Mobiltelefon.

2.1.16 Wasser-, Strom-, Gasversorgung bleibt frei.

2.1.17 Meldungen über Störungen und Vorkommnisse Der betrieblich örtlich zuständige Mitarbeiter der KTB wird verständigt vom Triebfahrzeugführer des EVU oder Disponenten KTB über Störungen und Vorkommnisse.

Kommentar [KJ4]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

Kommentar [KJ5]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnah-medokumentation vollständig ist.

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Dieser verständigt die Meldezentrale der SOB in Mühldorf unter Rufnummer: ….

2.1.18 Erste-Hilfe-Material Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich im Dispogebäude beim Disponenten KTB.

2.1.19 Feuerlöscher Die Lage der 12 Pulver-Feuerlöscher sind im Lageplan Anhang 1 eingezeichnet.

2.1.20 Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger Hemmschuhe oder Radvorleger dürfen nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen abgelegt werden.

2.1.21 Gleise mit Gefälle von mehr als 1:400 (2,5 ‰) Die Terminalgleise haben ein Gefälle von 0‰.

Im Gleis 17 ist ein Gefälle von …. gegeben.

2.2 482.9001: Signalanlagen

2.2.1 Stellwerke DrS 2 (Wck):

Stellwerksbauform: Gleisbildstellwerk Bauform DrS 2 Inbetriebnahme: 1971 Streckenblock: Streckenrichtung Gegenrichtung - Wackerwerk - Burghausen Hauptsignale/Sperrsignale: Esig/Asig/Hs Bezeich-

nung Standort Form-

/Lichtsignal Zs 1 Indusi Strom-

versorgung Ls Ls 17I 0,059 Lichtsignal 2000 Hz Ls Ls 17II 0,700 Lichtsignal Ls 17III 0,780 nein

EOW:

Stellwerksbauform: Tiefenbach EOW, Inbetriebnahme 2014 Streckenblock: Streckenrichtung Gegenrichtung - - Hauptsignale/Sperrsignale: Esig/Asig/Hs Bezeich-

nung Standort Form-

/Lichtsignal Zs 1 Indusi Strom-

versorgung Ls Ls 17I 0,059 Lichtsignal 2000 Hz Ls Ls 17II 0,700 Lichtsignal Ls 17III 0,780 nein

2.2.2 Weichen Bezeichnung Standort

(W-Spitze) Verschlussart Isolierung Fern-/ orts-

gestellt Weichen-heizung

Festgelegt

501 ja EOW el. Whz nein 502 ja EOW el. Whz nein 504 ja EOW el. Whz nein 511 nein ortsgestellt el. Whz nein 512 nein ortsgestellt el. Whz Nein 514 nein ortsgestellt el. Whz Nein

2.2.3 Zählwerke Das Stellwerk Burghausen Wackerwerk hat kein Gesamtzählwerk (GZ). Übrige Zählwerke im Stellwerk Burghausen Wackerwerk:

▮ Sut

▮ WHT

▮ AF

▮ ErsGT

▮ FHT

▮ AzGrT

▮ RbHGT

Zählwerke EOW: …

2.2.4 Gleisfreimeldeabschnitte mit Achszählern

Gleisfreimeldeabschnitt Von bis

Kommentar [KJ6]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnah-medokumentation vollständig ist.

Kommentar [KJ7]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

Kommentar [KJ8]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

Kommentar [KJ9]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

Kommentar [KJ10]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

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EOW Fahrwegstelltafel FT1 in km XXX Gleis 1: WE W 504 in km XX Gleis 2: WE W 504 in km xx Gleis 3: WE W 502 in km xx Gleis 4: WE W 501 in km xx

2.2.5 Gleisfreimeldeabschnitte mit Gleisstromkreisen

Gleisfreimeldeabschnitt von bis

17I Ls 17I in km 0,059 Ls 17II in km 0,700

17II Ls 17II in km 0,700 Ls 17III in km 0,780

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3 Anschlussbedienung

3.1 Zugfahrt in Terminal 1. Fdl vereinbart mit Disponent KTB Fahrt in Terminal über RiR Gruppe 05 bzw. Einzelruf. 2. Disponent KTB sichert den Kran für das entsprechende Gleis und teilt dem Fdl das Gleis mit, in das die Fahrt eingelassen werden

soll. Der Nachweis erfolgt im Fernsprechbuch. 3. Fdl stellt Teilfahrstraße nach Gleis 17. [Bedingung: Ls 17III in Haltstellung, Gleis frei]

4. Zug fährt bis Ls 17II und hält dort, Ende der Zugfahrt. 5. Tf meldet sich über RiR Gruppe 5 bei Fdl und vereinbaren Rangierfahrt in das betreffende Gleis. 6. Fdl stellt über Bedieneinrichtung die EOW in das betreffende Gleis ein. 7. Der Fdl das Ls 17II auf Sh 1. [Bedingung: Keine Vorbeifahrt an den Wartezeichen zugelassen, zugelassene Fahrten haben bestätigt

wieder in den Gleise 1-4 zu sein bzw. befinden sich hinter Ls 17II.]

8. Tf fährt in das eingestellte Gleis bis … [noch zu definierender Kennzeichnung, abhängig von Kran und Bremsprobeeinrichtung]. 9. Tf meldet dem Disponent KTB über RiR Gruppe 05 die Beendigung der Rangierfahrt, daraufhin entsperrt dieser den Kran für dieses

Gleis.

3.2 Zugfahrt aus Terminal 1. Zugvorbereitung: Wagenmeisterfunk über RiR Gruppe 05 2. Bremsprobe Zugabfertigung, Zabf meldet dem Disponent KTB die beendete Zugabfertigung. 3. Der Tf lässt sich als Voraussetzung für die Rangierfahrt vom Disponent KTB den Kran für das betreffende Gleis über RiR Gruppe

05 sperren. 4. Der Tf meldet seinen Zug fertig (funktionale Fertigmeldung GSM-R -> LeiBIT). 5. Anschließend vereinbart der Tf die Rangierfahrt aus dem Terminal. 6. Der Fdl stellt die EOW-Weichen ein, das Ls 17III auf Sh 1 sowie die Ausfahrzeugstraße ein. Anschließend stimmt der Fdl der Vorbei-

fahrt am Wartezeichen zu. 7. Die Rangierfahrt geht ohne Halt in die Zugfahrt über, am Ls 17III schaltet der Tf von Rangierfunk auf ZBF um.

3.3 Rangierfahrten Wck - Terminal 1. Tf vereinbart mit Fdl Wck die Rangierfahrt vom Gemeinschaftsbahnhof in das Terminal. 2. Fdl Wck vereinbart mit Fdl Mühldorf 4 das Einstellen der Rangierstraße vom Ls 89L34Y bis zum Asig 89P4, stellt anschließend die

Rangierstraße aus dem Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Rangierfahrt mit Sig Sh 1 zu. 3. Zur Rückfahrt stellt der Fdl Wck die Rangierstraße in das Gleis 17 ein und stimmt der Fahrt mit dem Sig Ls 12-16II zu. 4. Fdl vereinbart mit Disponent KTB Fahrt in Terminal über RiR Gruppe 05 bzw. Einzelruf. 5. Disponent KTB sichert den Kran für das entsprechende Gleis und teilt dem Fdl das Gleis mit, in das die Fahrt eingelassen werden

soll. 6. Fdl stellt über Bedieneinrichtung die EOW in das betreffende Gleis ein. 7. Der Fdl das Ls 17II auf Sh 1. [Bedingung: Keine Vorbeifahrt an den Wartezeichen zugelassen, zugelassene Fahrten haben bestätigt

wieder in den Gleise 1-4 zu sein bzw. befinden sich hinter Ls 17II.] 8. Tf fährt in das eingestellte Gleis bis … [noch zu definierender Kennzeichnung, abhängig von Kran und Bremsprobeeinrichtung]. 9. Tf meldet dem Disponent KTB über RiR Gruppe 05 die Beendigung der Rangierfahrt, daraufhin entsperrt dieser den Kran für dieses

Gleis

3.4 Rangierfahrten Terminal – Wck 1. Der Tf lässt sich als Voraussetzung für die Rangierfahrt vom Disponent KTB den Kran für das betreffende Gleis über RiR Gruppe 05

sperren. 2. Anschließend vereinbart der Tf die Rangierfahrt vom Terminal in den Gemeinschaftsbahnhof. 3. Der Fdl stellt die EOW-Weichen ein, das Ls 17III auf Sh 1 sowie die Rangierstraße ein. Anschließend stimmt der Fdl der Vorbeifahrt

am Wartezeichen zu. 4. Fdl Wck vereinbart mit Fdl Mühldorf 4 das Einstellen der Rangierstraße vom Ls 89L34Y bis zum Asig 89P4, stellt anschließend die

Rangierstraße aus dem Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Rangierfahrt mit Sig Sh 1 am Ls 17I zu. 5. Zur Rückfahrt stellt der Fdl Wck die Rangierstraße in den Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Fahrt mit dem Sig Ls 12-16II zu.

3.5 Rangierfahrten im Terminal OB, RiR Gruppe 05 zur Verständigung unter den Rangierfahrten. (GSMR noch offen)

Vorbeifahrt am Wartezeichen:

- Tf trifft über RiR Gruppe 05 mit Fdl Rangiervereinbarung zum Umsetzen.

- Fdl stellt EOW-Weichen und stimmt Vorbeifahrt am Wartezeichen zu. [Voraussetzung: keine Fahrt am Ls 17II zugelassen]

- Für Rückfahrt stellt Tf Rangierstraße an Fahrwegstelltafel (Alternativ: Fdl über Bedieneinrichtung).

- Tf meldet sich über RiR Gruppe 05 bei Fdl und bestätigt ihm, dass er sich mit allen Fahrzeugen hinter dem Wartezeichen befindet.

Kommentar [KJ11]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die technische Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abnahmedokumentation vollständig ist.

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4 Angaben zum Regelwerk

4.1 408.01-09: Züge fahren und Rangieren

4.1.1 408.0111 Abschnitt 5: Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss melden Der Disponent KTB und der Fdl Wck melden sich gegenseitig Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss.

4.1.2 408.0203 Abschnitt 3b: Regeln für Fernsprechbuch bleibt frei.

4.1.3 408.0321 Abschnitt 3: Melden an den Fahrdienstleiter, dass der Zug vorbereitet ist Das EVU meldet die Abfahrbereitschaft funktional über GSM-R.

4.1.4 408.0321 Abschnitt 3 (1b): Mitteilung des Fahrdienstleiters an die Zugaufsicht, dass das Hauptsignal auf Fahrt gestellt ist Wenn die Fahrtstellung eines Gruppenausfahrsignales von der Zugaufsicht nicht erkannt werden kann, teilt der Fdl die Fahrtstellung dem EVU nach Modul 408.0331 Abschnitt 3 Absatz 2b mit.

4.1.5 Zuständigkeit Notfall-Leitstelle, Notfallmanagement ….

Kommentar [KJ12]: Zum Zeitpunkt des Stellungnahmeverfahrens liegt die Beschreibung noch nicht vor. Diese wird nachgereicht, sobald die Abstim-mung und Abnahmedokumentation vollständig ist.

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5 Anhänge

5.1 Lage im Netz

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5.2 Gleisplanskizze