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INHALT 3 2 VORGEHEN IN DER VORSTUDIE 7 3 · 2009-08-10 · Der Bericht beginnt mit einem Überblick über die in der Vorstudie angewandte Vorgehens-weise und Methodik (Kapitel 2)

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Inhalt Seite 3

INHALT ...................................................................................................................................................... 3

TABELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 4

1 EINLEITUNG .................................................................................................................................... 5

2 VORGEHEN IN DER VORSTUDIE ............................................................................................... 7

2.1 AUSWAHL DER PILOTSCHULTRÄGER ............................................................................................... 7 2.2 METHODIK DER VORSTUDIE ............................................................................................................ 8

3 ANALYSE DER RAHMENBEDINGUNGEN BEI DEN PILOTSCHULTRÄGERN ................ 9

3.1 BASISDATEN .................................................................................................................................... 9 3.2 ORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ................................................................................ 10

3.2.1 Medienentwicklungsplanung auf Ebene des Schulträgers und der Schulen ....................... 10 3.2.2 Finanzierung der Ausstattung in den Schulen .................................................................... 11 3.2.3 Betrieb und Support ............................................................................................................ 12 3.2.4 Aufgaben der Medienzentren .............................................................................................. 14 3.2.5 Fortbildungen ..................................................................................................................... 15

3.3 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN............................................................................................ 16 3.3.1 Installation der Hardware .................................................................................................. 16 3.3.2 Installation der Software .................................................................................................... 18 3.3.3 Vernetzung .......................................................................................................................... 19

3.4 DERZEITIGER STAND DER SOFTWARESTANDARDISIERUNG ............................................................ 20 3.4.1 Pädagogische und technische Prüfung von Software ......................................................... 22 3.4.2 Lizenzmanagement.............................................................................................................. 23

4 IDENTIFIZIERTE HANDLUNGSFELDER ................................................................................ 25

4.1 EINSTIEG IN STANDARDISIERTE SOFTWAREKATALOGE .................................................................. 25 4.2 DEFINITION VON PROZESSEN UND ABSTIMMUNG VON SCHNITTSTELLEN....................................... 26 4.3 LIZENZMANAGEMENT.................................................................................................................... 26 4.4 ANPASSUNG VON FORTBILDUNGEN UND SUPPORT ........................................................................ 26

ANHANG .................................................................................................................................................. 28

ANHANG 1: SOFTWARESOCKEL FÜR GRUNDSCHULEN DER STADT FRANKFURT AM MAIN ...................... 28 ANHANG 2: SOFTWARELISTE DES LCE-PROJEKTES ................................................................................ 30

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Tabellenverzeichnis Seite 4

Tabelle 1: Übersicht über die Schulen der Pilotschulträger .......................................................................... 9

Tabelle 2: Medienentwicklungsplanung der Pilotschulträger ..................................................................... 11

Tabelle 3: Finanzierung der IT-Infrastruktur der Schulen der Pilotschulträger .......................................... 12

Tabelle 4: Aufgabenverteilung der Dienstleister der Pilotschulträger ........................................................ 13

Tabelle 5: Angebote der Medienzentren der Pilotschulträger .................................................................... 15

Tabelle 6: Anbieter von Fortbildungen im Bereich IT bei den Pilotschulträgern ....................................... 16

Tabelle 7: Überblick über die Hardware-Beschaffung bei den Pilotschulträgern ....................................... 18

Tabelle 8: Überblick über die Software-Installation bei den Pilotschulträgern .......................................... 19

Tabelle 9: Überblick über die Vernetzung der Schulen der Pilotschulträger .............................................. 20

Tabelle 10: Überblick über die bisherige Softwarestandardisierung der Pilotschulträger .......................... 22

Tabelle 11: Überblick über technische und pädagogische Software-Prüfungen bei den

Pilotschulträgern ............................................................................................................................... 23

Tabelle 12: Überblick über das Lizenzmanagement der Pilotschulträger ................................................... 24

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Einleitung Seite 5

Für die Erbringung effektiver und wirtschaftlicher IT-Dienstleistungen ist eine systematische

Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Software und digitalisierten Medien in den

Schulen eine notwendige Voraussetzung. Die Standardisierung von Hard- und Software ist in

den letzten Jahren daher auch in Schulen und insbesondere bei kommunalen Schulträgern, den

Medienzentren und in den Landeseinrichtungen zu einem wichtigen Thema geworden. In

Bezug auf den Softwareeinsatz in Schulen ergeben sich fünf Kernprobleme, denen durch die

Standardisierung begegnet werden soll:

1. Lehrkräften steht eine Vielzahl unterschiedlicher Softwareprodukte mit unterschiedlicher

pädagogischer Eignung zur Verfügung, deren Auswahl schwer zu organisieren ist. Insbe-

sondere neue Lehrkräfte erwarten einen Sockel an Softwareprodukten, die an ihren

Schulen bereit stehen.

2. Eine derart große Anzahl von verschiedenen Softwareprodukten (im Jahr 2007 waren

beispielsweise in Bremen 1.802 unterschiedliche Produkte in den Schulen im Einsatz1)

können in dieser Breite kaum effektiv und effizient von einem zentralen Support

unterstützt werden.

3. Um die Nutzung von Softwareprodukten an den Schulen zu gewährleisten, ist es erforder-

lich, die Lehrkräfte im Umgang mit der Software und den Möglichkeiten ihres unterricht-

lichen Einsatzes fortzubilden. Gezielte Fortbildungen sind jedoch in der Regel nur für eine

begrenzte Anzahl unterschiedlicher Produkte möglich. Durch Definition eines abge-

stimmten Warenkorbs kann das Fortbildungsangebot an die darin enthaltenen Produkte

angepasst werden.

4. Das Lizenzmanagement stellt die Schulen und den Schulträger aufgrund der unterschiedli-

chen Lizenzbestimmung der Softwarehersteller vor große Schwierigkeiten.

5. Die dezentral gekaufte Software wird bisher meist nicht im Hinblick auf ihre technische

Eignung im Rahmen der existierenden IT-Infrastruktur des Schulträgers ausgewählt. So

treten Probleme mit dieser Software bei der Installation, ihrer dauerhaften Bereitstellung

und weiteren Aktualisierungen auf, die einen erhöhten Supportaufwand für das

Gesamtsystem nach sich ziehen.

6. Durch diese Form der Softwarebeschaffungen der Schulen können keine Einsparungsmög-

lichkeiten durch einen gebündelten zentralen Einkauf realisiert werden.

Diese Kernprobleme in Schulen können mittelfristig nur gelöst werden, wenn die bisherige

Praxis in einen standardisierten Prozess übertragen wird und den Lehrkräften ein Katalog

pädagogisch sinnvoller Software angeboten werden kann. Jedoch ist bisher nicht klar, in wie

fern sich Standardisierungen im Softwarebereich für Schulen eignen oder dort Verbreitung

finden können werden können. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens soll daher mit einer

1 Vgl. Büsching, Nicole; Stolpmann, Björn Eric (2007): „Softwarestandardisierung in den stadtbremischen

Schulen – Zwischenbericht zur Softwareausstattung der Schulen“

http://www.ifib.de/publikationsdateien/Zwischenbericht-_Softwareprojekt-Bremen.pdf

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Einleitung Seite 6

Machbarkeitsstudie untersucht werden, in wie weit eine Softwarestandardisierung im

Schulbereich in Hessen überhaupt möglich ist und welche Besonderheiten dort zu

berücksichtigen sind.

Um zu evaluieren, welche Bestandteile in einem solchen Forschungsvorhaben berücksichtigt

werden sollen und welche Vorarbeiten die Schulträger im Bereich der Softwarestandardisie-

rung geleistet haben, wurde das Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH (ifib) mit

der Durchführung einer explorativen Vorstudie bei zwei Pilotschulträgern beauftragt. Der

vorliegende Bericht zeigt die Ergebnisse dieser Vorstudie auf.

Der Bericht beginnt mit einem Überblick über die in der Vorstudie angewandte Vorgehens-

weise und Methodik (Kapitel 2). Anschließend werden die vorhandenen Rahmenbedingungen

bei den Pilotschulträgern in organisatorischer und technischer Hinsicht sowie insbesondere

der derzeitige Stand der Softwarestandardisierung dargestellt (Kapitel 3). Aus dieser Analyse

der Rahmenbedingungen werden dann Themenfelder identifiziert, die in einem Forschungs-

vorhaben betrachten werden sollten (Kapitel 3).

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Vorgehen in der Vorstudie Seite 7

Die Vorstudie sollte vor allem dazu dienen, einen genaueren Einblick in vorhandene

Standardisierungsvorhaben im Bereich Software in hessischen Schulen zu erhalten und die

wesentlichen zu untersuchenden Themen in einem danach durchzuführenden Forschungs-

vorhaben zu identifizieren. Daher sollten zwei Schulträger in Hessen genauer zu ihren

bisherigen Bemühungen im Bereich Softwarestandardisierung und zu Anforderungen an ein

längeres Forschungsvorhaben befragt werden.

Um vielen Schulträgern die Möglichkeit zu geben, sich für diese Vorstudie zu bewerben,

wurden die Inhalte zunächst auf der Sitzung der AG Support der Landesinitiative

Schule@Zukunft vom ifib vorgestellt. Alle dort anwesenden Schulträger bekundeten

daraufhin Interesse an einer Teilnahme. Zusätzlich wurden weitere Schulträger in Hessen über

die Projektidee informiert.

Daraufhin haben sich bei Schule@Zukunft folgende Schulträger beworben:

Stadt Frankfurt am Main

Stadt Gießen

Kreis Bergstraße

Kreis Groß-Gerau

Wetteraukreis

Landkreis Gießen

Vogelsbergkreis

Aus diesen Bewerbern wurden von Schule@Zukunft in Abstimmung mit dem ifib eine Stadt

und eine Landkreis nach folgenden Kriterien ausgewählt:

1. Der Schulträger stellt personellen Ressourcen für die Bestandsaufnahme bereit.

2. Vorarbeiten in der Softwarestandardisierung sind vorhanden (z. B. definierte Standards

von Basissoftware).

3. Es existiert eine regionale Steuergruppe.

4. Es gibt ein einheitliches Netz, Ideen zur Softwareverteilung sind in Ansätzen vor-

handen.

5. Die Supportstruktur ist definiert.

6. Ein aktives Medienzentrum ist vorhanden und bereit, diesen Prozess mit zu gestalten.

7. Bereitschaft, auch im späteren Forschungsvorhaben mit zu wirken, ist vorhanden.

Die Stadt Frankfurt am Main und der Kreis Bergstraße erfüllten diese Kriterien am besten, so

dass diese beiden Schulträger für die Teilnahme an der Vorstudie ausgewählt wurden.

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Vorgehen in der Vorstudie Seite 8

Zur Analyse der bei den beiden Pilotschulträgern vorhandenen Rahmenbedingungen wurde

folgendes Vorgehen gewählt:

Phase 1 (Oktober 2008): Zieldefinition der Vorstudie mit den beiden Schulträger auf

einem gemeinsamen Workshop

Phase 2 (November 2008 bis Januar 2009): vertiefende Gruppeninterviews mit den

Akteuren bei den Schulträgern

Phase 3 (Februar 2009 bis Mai 2009): vergleichende Analyse der Schulträger sowie

Definition von Handlungsfeldern für ein Forschungsvorhaben und Erstellung eines

Endberichtes

In einem gemeinsamen Auftaktworkshop mit beiden Pilotschulträgern wurden zunächst die

grundlegenden organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen der Schulträger sowie

die grundsätzliche Ausrichtung der Vorstudie erarbeitet.

Zur genaueren Analyse, insbesondere der bei den Schulträgern umgesetzten Vorarbeiten im

Bereich der Softwarestandardisierung, wurden daran anknüpfend vor Ort Interviews mit den

beteiligten Akteuren geführt:

Dies waren im Einzelnen in Frankfurt am Main Frau Faulstich, Frau Schindler und Herr

Granditzki vom Stadtschulamt Frankfurt, der Leiter des Medienzentrums Frankfurt e.V., Herr

Heun, sowie der für IT zuständige Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes Frankfurt, Herr Dr.

Jeck.

Im Kreis Bergstraße waren der Leiter der Mediengruppe, Herr Dietlmeier, der

stellvertretende Abteilungsleiter der Schulabteilung, Herr Niederhöfer, der Leiter des Medien-

zentrums Heppenheim, Herr Theel, ein Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes, Herr Schober,

sowie zwei Fachberater/innen, Frau Beysiegel und Herrn Metzendorf, beteiligt.

Aus den Informationen, die im Rahmen dieser Interviews gewonnen werden konnten,

resultiert dieser Bericht, der in Grundzügen die Situation der Schulträger darstellt (siehe

Kapitel 3)2 und daraus erste Empfehlungen für zu betrachtende Themengebiete in einem

Forschungsvorhaben identifiziert (Kapitel 3).

2 Soweit nicht anders gekennzeichnet sind alle folgenden Darstellungen auf Informationen aus diesen Interviews

zurückzuführen.

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 9

Mit rund 660.000 Einwohnern ist Frankfurt am Main die größte Stadt im Bundesland

Hessen. In Frankfurt gibt es 152 öffentliche Schulen aller Schulformen (siehe Tabelle 1), an

denen ca. 5.300 Lehrkräfte die ca. 90.000 Schülerinnen und Schüler unterrichten3.

Der Kreis Bergstraße hat etwa 264.000 Einwohner und liegt im äußersten Süden des

Bundeslandes Hessen. Der Kreis gliedert sich in 22 Gemeinden auf, der Verwaltungssitz ist in

Heppenheim. An insgesamt 74 öffentlichen Schulen aller Schulformen (siehe Tabelle 1)

unterrichten ca. 2.400 Lehrkräfte die ca. 36.600 Schülerinnen und Schüler des Kreises4.

Schulart Frankfurt5 Kreis Bergstraße

6

Grundschulen 64 40

Förderschulen 14 5

Verbundene Grund- und

Förderschulen

– 2

Hauptschulen 5 –

Verbundene Grund- und

Hauptschulen

7 2

Realschulen 11 –

Verbundene Haupt- und

Realschulen

6 6

Verbundene Grund-,

Haupt- und Realschulen

– 5

Gymnasien 19 6

Gesamtschulen 13 4

Berufliche Schulen 16 4

Gesamt 155 74

Im Folgenden werden zunächst die organisatorischen Rahmenbedingungen der beiden

Pilotschulträger für die IT in Schulen aufgezeigt. Im Anschluss werden die technischen

Rahmenbedingungen in den Bereichen Hardware, Software und Vernetzung vorgestellt und

im nächsten Schritt auf den bisher erreichten Stand der Softwarestandardisierung einge-

gangen. Hierbei werden besonders die Punkte technische und pädagogische Prüfung von

Software und Lizenzmanagement betrachtet. Am Ende eines jeden inhaltlichen Abschnitts

3 Hessisches Kultusministerium (2008) : „Bildungspolitik in Zahlen – Daten aus dem Schulbereich 2007“,

http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=51fded10bb843cb5ff1c7d63a20104f3

4 Hessisches Kultusministerium (2008) : „Bildungspolitik in Zahlen – Daten aus dem Schulbereich 2007“,

http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=51fded10bb843cb5ff1c7d63a20104f3

5 Informationen des Stadtschulamtes vom 10.07.2009

6 Quelle: http://www.mein-schulwegweiser.de/pdf/Schulwegweiser_Bergstrasse.pdf

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 10

werden die wesentlichen Punkte bei beiden Schulträgern kurz in einer Tabelle zusammen-

fassend gegenüber gestellt.

Das Stadtschulamt Frankfurt nimmt für die Stadt Frankfurt am Main die Aufgaben des

kommunalen Schulträgers wahr. Das Referat 40.43 des Stadtschulamtes ist für das IT-

Management der Ausstattung in Verwaltung und pädagogischem Bereich von Schulen und

Kindertagesstätten zuständig. Neben der Referatsleitung sind insgesamt zehn Mitarbeiter in

diesem Referat beschäftig, davon betreiben drei die interne IT-Infrastruktur des Stadtschul-

amtes. Zu den Aufgaben der übrigen Mitarbeiter gehört in erster Linie die Koordination der

IT-Aufgaben mit den Schulen und den beteiligten Dienstleistern, Lieferanten und Ämtern,

wozu auch die Abstimmung und Definition von Standards gehört. Sechs Mitarbeiter sind

derzeit überwiegend für den Benutzersupport der Schulverwaltungen tätig. Für den Betrieb

und die Ausstattung der von der Stadt betriebenen Kindertageseinrichtungen ist seit 2008 der

Eigenbetrieb 48 „Städtische Kitas Frankfurt am Main“ zuständig.

Im Kreis Bergstraße übernimmt die Schulabteilung des Landratsamtes die Aufgaben des

kommunalen Schulträgers. Die Schulabteilung besteht derzeit aus insgesamt 16 Mitarbeitern,

wovon drei die Mediengruppe bilden. Die übrigen Stellen sind in den Bereichen Schülerbeför-

derung, Schulentwicklungsplanung und in der Buchhaltung angesiedelt. Die Aufgaben der

Mediengruppe liegen insbesondere in der Unterstützung der Schulen beim Umgang mit der

schulischen IT-Infrastruktur, bei der strategischen Planung des Medieneinsatzes hinsichtlich

Konzeptentwicklung, Ausstattung und Vernetzung sowie in der Beschaffung von Geräten im

Rahmen von Neuausstattungen und Ersatzbeschaffungen.

Die Stadt Frankfurt am Main führt eine mehrjährige strukturierte Gesamtplanung und die

Bereitstellung von Ressourcen im Rahmen von IT-Plänen durch, zunächst als erster deutscher

Schulträger in Form des IT-Plans für Schulen und Kindertagesstätten (IT-Plan I) für den

Zeitraum von 2002 bis 2005, seit 2007 durch den IT-Plan II der Stadt Frankfurt am Main für

Schulen, Kindertageseinrichtungen und deren Verwaltungen (IT-Plan II). Im Rahmen des IT-

Plans I wurden die Schulen im pädagogischen Bereich mit einer IT-Infrastruktur – Hardware,

Software und Vernetzung – und dem dafür notwendigen technische Support ausgestattet. Der

IT-Plan II bezieht zusätzlich auch Kindertageseinrichtungen und Schulverwaltungen mit ein

und beinhaltet neben der Berechnung der Ausgaben für die erforderlichen Ersatzbeschaf-

fungen auch Ausführungen zu Neuinvestitionen in den Schwerpunkten Unterstützung von

Selbstlernprozessen und Stärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Schulen. Die

Schulen sind angehalten, ihrerseits Medienentwicklungspläne zu erstellen, die den Einsatz der

neuen Medien im Unterricht sowie die dafür notwendigen Rahmenbedingungen beschreibt.

Die Ausstattung der Schulen im Kreis Bergstraße wird auf Schulträgerebene in einer

übergreifenden, auf mehrere Jahre angelegten IT-Planung festgehalten. Der Schwerpunkt der

Planung liegt derzeit auf der Beschaffung von Ersatz für veraltete Geräte in den Schulen in

einem permanenten zyklischen Austauschprozess. Dieser kreisweite Schulentwicklungsplan

wird mit den Medienentwicklungsplänen der Schulen abgestimmt. Entsprechende Medienent-

wicklungspläne sind von allen Schulen erstellt worden.

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 11

Frankfurt Kreis Bergstraße

IT-Planung auf Ebene des

Schulträgers IT-Plan I (2002 bis 2007)

IT-Plan II (2008 bis 2012)

Schwerpunkte: Ersatzbeschaffung,

Förderung von Selbstlernprozessen und

Weiterentwicklung der beruflichen

Schulen

mehrjährige IT-Pläne

Schwerpunkte:

Ersatzbeschaffung der

veralteten Geräte

Medienentwicklungspläne

der Schulen fast flächendeckend vorhanden

gehen bei Vorhandensein in die

Berechnung der IT-Folgekostenbudgets

der Schulen ein

flächendeckend vorhanden

gehen bei Vorhandensein in die

Planung der Ausstattung der

Schulen mit ein

Neben Schulbudgets, die Mitte der 90er Jahre eingeführt und seitdem in der Höhe nicht

angepasst werden konnten, stehen den Frankfurter Schulen dedizierte IT-Folgekosten-

budgets zur Verfügung. Diese IT-Folgekostenbudgets orientieren sich derzeit unter anderem

an der Anzahl der Schüler, der in der Schule vorhandenen Computer und dem Erstellung eines

Medienentwicklungsplanes.

Die Beschaffung neuer oder zu ersetzender Hardware wird zentral vom Stadtschulamt

durchgeführt und auch finanziert. Bei der Beschaffung und Finanzierung der Software in den

Schulen wird zwischen Medienecken und EDV-Fachräumen unterschieden. Die Software in

den Medienecken wird von den Schulen aller Schulformen aus ihren IT-Folgekostenbudgets

selbst finanziert, während die Finanzierung der Software für die EDV-Fachräume durch das

Schulamt geleistet wird. Lediglich zusätzlich gewünschte Titel beschaffen die Schulen selbst

und finanzieren sie aus ihren IT-Folgekostenbudgets.

Auch im Kreis Bergstraße verfügen die Schulen über Schulbudgets, die sie selbstständig

verwalten können. Es ist allerdings kein dediziertes Budget für IT vorhanden, so dass die

Schulen Kleinbeschaffungen in diesem Bereich aus dem allgemeinen Schulbudget finan-

zieren, das allerdings für solche Beschaffungen vom Schulträger aufgestockt worden ist. Wie

in Frankfurt erfolgt die Beschaffung und Finanzierung der Hardware zentral durch den

Schulträger. Gleiches gilt für die Basissoftware für den Betrieb der Rechner, wozu neben dem

Betriebssystem und verschiedenen Werkzeugen auch Office-Programme und Bildbearbei-

tungssoftware gezählt werden. Pädagogische Software und weitere gewünschte Programme

müssen demgegenüber zum einen von den Schulen selbst aus ihren Schulbudgets finanziert

werden. Zum anderen kommt auch im Kreis Bergstraße die Software aus den Landeslizenzen

sowie bereits beschaffte Software des Medienzentrums zum Einsatz.

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 12

Frankfurt Kreis Bergstraße

Budgets der Schulen für IT allgemeines Schulbudget

dediziertes IT-Folgekostenbudget

allgemeines Schulbudget, nicht

IT-gebunden

Finanzierung der Hardware zentral durch den Schulträger

Schulen schaffen allerdings

zusätzlich auch Hardware selbst an

zentral durch den Schulträger

Schulen schaffen allerdings

zusätzlich auch Hardware selbst an

Finanzierung der Software Medienecken: durch Schulen aus

IT-Folgekostenbudgets

Fachräume: Grundausstattung

zentral durch Schulträger,

zusätzliche Software durch Schulen

aus IT-Folgekostenbudgets

Basissoftware: zentral durch

Schulträger

Lernsoftware: durch Schulen aus

Schulbudgets

Bei beiden Schulträgern übernehmen verschiedene Akteure Aufgaben bei Betrieb und Support

der IT-Infrastruktur im pädagogischen Bereich.

In allen Frankfurter Schulen sind IT-Beauftragte vorhanden, die bei ersten Problemen mit

den Rechnern weiterhelfen und als Schnittstellen zu weiteren Supportdienstleistern fungieren.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Institutionen, die weiteren Support für Schulen leisten.

Die Caritas stellt als Kooperationspartner der Stadt Frankfurt am Main gebrauchte Rechner

und Monitore für Frankfurter Schulen zur Verfügung und nimmt auch innerhalb der zwei-

jährigen Garantie- und Gewährleistungszeit den Austausch und die Reparatur der Hardware

vor. Darüber hinaus wird durch die Caritas die von der Schule beschaffte und finanzierte

Software auf den Rechnern installiert und ihre Anbindung an Schulnetz und Internet durch-

geführt. Die Caritas hat sich gegenüber der Stadt Frankfurt verpflichtet, etwa 750 Rechner im

Jahr zu liefern.

fraLine-IT-Schul-Service7 ist ein Kooperationsprojekt der Stadt Frankfurt am Main und der

Fachhochschule Frankfurt – University of Applied Sciences. fraLine leistet technischen

Support bei Störungen an pädagogisch genutzten Schulrechnern. Hierzu stehen von montags

bis freitags eine Hotline, ein Help-Desk sowie ein technischer Vor-Ort-Service bereit. Neben

der Behebung von Störungen, wird auch Beratung und Unterstützung bei Problemen und

Fragen angeboten, die sich bei der Rechnernutzung an den Schulen ergeben. Die Mitarbeiter

von fraLine sind überwiegend Studierende. Die Zusammenarbeit mit fraLine erfolgt stets auf

der Basis von Projekten mit spezifischen Anforderungen. Der Service ist für die Schulen

kostenlos und wird zentral durch die Stadt Frankfurt finanziert. Zwischen Caritas und fraLine

finden etwa dreimal jährlich Sitzungen zur Abstimmung statt.

Neben fraLine ist noch die IT-Werkstatt mit dem Vor-Ort-Support an Schulen beauftragt. Die

IT-Werkstatt ist organisatorisch der Abteilung 40.43 des Stadtschulamtes zugeordnet. Sie

7 http://www.fraline.de/

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 13

nimmt hauptsächlich Installationen vor, ist für Wartung und Pflege der EDV-Fachräume

zuständig und bietet in diesem Zusammenhang einen regelmäßigen Vor-Ort-Service an. Die

Kapazitäten der IT-Werkstatt sind jedoch stark eingeschränkt, so dass nur einige wenige –

hauptsächlich berufliche – Schulen das Angebot nutzen können. Als Anlaufstelle für die

Schulen dient auch für die IT-Werkstatt die Hotline von fraLine, die Störungen werden über

das Ticketing-System von fraLine erfasst und dann an die IT-Werkstatt weitergeleitet.

Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) ist für die Netzanbindung

der Frankfurter Schulen zuständig, wozu jedoch nur die Außenanbindung und nicht die

Administration der internen Schulnetze gehört. Darüber hinaus stellt das Amt 16 zentrale

Dienste wie Webserver, Internet-Filter und ein Portal bereit und betreibt auch die Terminal-

serverfarm für die Schulverwaltung.

Auch im Kreis Bergstraße verfügt jede Schule über einen, teilweise zwei IT-Beauftragte, die

in den Schulen als erste Ansprechpartner fungieren. Für Störungen des Betriebsablaufes, die

sich auf diese Weise nicht lösen lassen, betreibt die SCV GmbH8 aus Michelstadt einen

Service-Desk und leitet aufgenommene Störungen an die Mediengruppe des Kreises oder

weitere Dienstleister weiter. Einer dieser Dienstleister ist die Firma IT-Consult9 aus

Mannheim, die die technische Lösung betreibt und diesbezügliche Störungen löst.

Die Schulabteilung hat mit IT-Consult Service Level Agreements (SLAs) zu den Reaktions-

zeiten und der Erreichbarkeit getroffen, so muss beispielsweise eine Erreichbarkeit von 8 bis

17 Uhr gewährleistet werden. IT-Consult überwacht über ein zentrales Netzmonitoring alle

wichtigen Geräte, wie beispielsweise die Schulserver. Auf Störungen in diesem Bereich

reagiert die Fernwartung innerhalb von zwei Stunden.

Zur Unterstützung auf konzeptioneller Ebene wird durch den Kreis Bergstraße die

bildungsgesellschaft schmitt & gromodka gmbh10

aus Frankfurt beauftragt. Aktuell wird unter

anderem ein Projekt zur Umstellung der Netzinfrastruktur durchgeführt.

Frankfurt Kreis Bergstraße

Ausstattung mit Hardware Caritas Schulträger

Vernetzung und zentrale Dienste Amt 16 Schulträger

Technischer Support fraLine

IT-Werkstatt

IT-Consult

Konzeptionelle Beratung die bildungsgesellschaft

8 http://www.scv.de/

9 http://www.itconsult-ag.de/

10 http://die-bildungsgesellschaft.de/

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 14

Die Medienzentren im Land Hessen nehmen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahr,

die in §162 des Hessischen Schulgesetzes festgelegt sind. Hierzu gehört die „die Bereit-

stellung von audiovisuellen, informations- und kommunikationstechnischen Hilfsmitteln für

den Unterricht“ (Absatz 1). Hierunter fallen auch Landeslizenzen11

für Software-Produkte.

Die Liste der Landeslizenzen der Medienzentren wird auf Grundlage von Beschlüssen der

jährlichen Gesamtkonferenz aller Medienzentren an die aktuellen Bedarfe angepasst. Zum

besseren Austausch ist diese mit der Konferenz der Fachberater verknüpft. Eine technische

Prüfung der Software erfolgt in der Regel zuvor durch das Medienzentrum Kassel. Die

Landeslizenzen werden aus den Abgaben der Kommunen pro Schüler/in finanziert, die an das

Land abgeführt werden müssen und dann an die Medienzentren zurückfließen („Bildungs-

Cent“). Die Verteilung der Programme an die Schulen erfolgt durch die regionalen Medien-

zentren.

Darüber hinaus beschaffen die regionalen Medienzentren weitere Software und andere digitale

Medien für die Schulen ihrer jeweiligen Region.

Das Medienzentrum Frankfurt wird von dem Verein Medienzentrum Frankfurt e.V. im

Auftrag der Stadt Frankfurt am Main betrieben und beschäftigt derzeit neben einem pädago-

gischen Leiter, der beim Land Hessen als Lehrkraft angestellt ist, vier weitere Mitarbeiter in

Teilzeit. Es erbringt neben den oben angegebenen Aufgaben in der Beschaffung von Medien

viele weitere Leistungen, so werden Medien – zum Beispiel Geräte, Dias, Videos oder DVDs

– an die Schulen verliehen und Serviceleistungen angeboten, wie zum Beispiel die Duplizie-

rung von DVDs mit einem Roboter oder die Betankung von USB-Sticks. Darüber hinaus

bietet das Medienzentrum im Auftrag des Staatlichen Schulamtes Fortbildungen an (siehe

hierzu Abschnitt 3.2.5). Die Zusammenarbeit des Medienzentrums mit Partnern wie den Fach-

beratern und dem staatlichen Schulamt ist durch die vorhandenen personellen Ressourcen

begrenzt. Es findet eine Beteiligung an einem Gremium zur Auswahl von Software für den

Grundschul-Sockel statt (siehe Abschnitt 3.4.1).

Das Medienzentrum für den Kreis Bergstraße hat seinen Sitz in Heppenheim und beschäftigt

neben dem beim Land Hessen angestellten pädagogischen Leiter zwei Verwaltungskräfte, die

beim Schulträger angestellt sind. Auch das Medienzentrum im Kreis Bergstraße führt die

Beschaffung und Verteilung von Medien durch. Die Angebote im Bereich Geräteverleih,

Beratung und Fortbildung sind jedoch durch das begrenzte Budget des Medienzentrums stark

eingeschränkt. Es können keine Verleihgeräte, wie beispielsweise Beamer oder Laptop-

klassensätze, angeschafft werden; mit den vorhandenen Geräten können die zahlreichen Nach-

fragen nach derartigen Geräten derzeit nicht abgedeckt werden können. Die Beratung

beschränkt sich derzeit darauf, Lehrkräfte über das vorhandene Angebot in den unterschied-

lichen Unterrichtsfächern zu informieren.

11 Übersicht über die in Hessen vorhandenen Landeslizenzen für pädagogische Software:

http://medien.bildung.hessen.de/liz

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 15

Frankfurt Kreis Bergstraße

Organisation des

Medienzentrums Verein Medienzentrum Frankfurt

e.V. im Auftrag der Stadt

Frankfurt

Personelle Ressourcen eine volle Leitungsstelle

vier weitere Mitarbeiter in

Teilzeit

eine volle Leitungsstelle

zwei beim Schulträger angestellte

Verwaltungskräfte

Aufgaben im Bereich digitaler

Medien Beschaffung und Verleih von

Hardware (Laptops, Beamer)

Duplizierung von DVDs

Betankung von USB-Sticks

Beschaffung und Beratung zu

Softwareprodukten

Fortbildungen

Beschaffung und Verleih von

Hardware (Laptops, Beamer; sind

jedoch nicht in ausreichender

Zahl vorhanden)

Beratung zu Softwareprodukten

Fortbildungen

In Frankfurt am Main ist hauptsächlich das Staatliche Schulamt für Fortbildungen

zuständig, vergibt jedoch Aufträge an das Medienzentrum. So werden Basisschulungen zum

Beispiel zu Office-Produkten unter anderem durch das Medienzentrum durchgeführt. Auf

Fortbildungswünsche aus den Schulen versucht das Medienzentrum zeitnah zu reagieren,

stößt dabei aber aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen an Grenzen. Beim Medien-

zentrum wurde mit Hilfe der Stadt ein Raum für Fortbildungen eingerichtet, der auch von

Schulen für die Arbeit mit Schülern genutzt werden kann.

Darüber hinaus übernimmt auch das Staatliche Schulamt Aufgaben im Schulungsbereich. Es

führt in erster Linie Fortbildungen im Bereich Medien, zum Beispiel zur Unterrichtsgestal-

tung, durch. Schulungen zu einzelnen Softwaretiteln werden nur bei großer Nachfrage

angeboten.

Das Fortbildungsangebot in Frankfurt ist bisher noch nicht auf den bestehenden Software-

katalog (Software-Sockel für Grundschulen, vgl. Abschnitt 3.4) abgestimmt. Es wird jedoch

damit in zwei Projekten begonnen:

1. In einigen Grundschulen wurde die Einführung und Installation der Produkte Klex und

Hexenklex mit Fortbildungen gekoppelt. Dieses Konzept hat sich als sehr sinnvoll

erwiesen und wird bei zukünftigen Projekten dieser Art erneut angewendet werden.

2. Mit Unterstützung der Fachberater erhalten zunächst die Schulen südlich des Mains

die Cesar-Produkte sowie spezielle Fortbildungen hierzu. Neben diesen Schulen

können auch andere Schulen an dem Projekt teilnehmen, wenn sich mindestens acht

interessierte Lehrkräfte pro Schule finden.

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 16

Eine Ausweitung dieser Form der Fortbildung auf alle eingesetzten Software-Titel wird als

wünschenswert, jedoch aufgrund der Finanzierung und der Problematik, dass nur wenige

Fortbildner verfügbar sind, als schwierig realisierbar eingeschätzt.

Im Kreis Bergstraße ist auch das Fortbildungsangebot des Medienzentrums dadurch

begrenzt, dass dafür nur der Leiter des Medienzentrums zur Verfügung steht. Derzeit werden

im Rahmen eines Peer-Coaching-Programms12

von Microsoft durch die Fachberater zehn

Coaches in den Kreisen Bergstraße und Odenwald ausgebildet. Das Programm wird an den

speziellen Bedarf der Kreise angepasste und soll den Medieneinsatz im Unterricht

unterstützen. Die Coaches werden in verschiedenen Bereichen geschult, von der Software-

Auswahl bis hin zu Co-Teaching und der Schulung für neue Software. Hierfür bekommen die

Lehrer zwar keine Deputatsstunden, die Trainer wurden jedoch freigestellt. Die Ausbildung

wird vom HKM finanziert. Mit allen Coaches werden Kommunikationsübungen mit einem

vom AfL bezahlten Kommunikationstrainer durchgeführt. Zusätzlich werden vom Schulträger

Basis-Schulungen, wie beispielsweise im Umgang mit dem Computer, angeboten.

Darüber hinaus findet ein Ausbildungsprogramm statt, in dessen Rahmen mindestens zwei

Lehrkräfte pro Schule zur Durchführung des Europäischen Computerführerscheins (ECDL)

ausgebildet werden, so dass jeder Schüler an seiner Schule die Möglichkeit hat, den Führer-

schein zu erwerben. Ein weiterer Fortbildungsschwerpunkt der Fachberater im Kreis

Bergstraße liegt auf der Einführung der auf Java basierenden, altersgemäßen Programmier-

sprache Kara durch Pilotfortbildungen. Daneben sind 20 verschiedene Fortbildungsmodule zu

Titel im Grundschulbereich im Angebot.

Frankfurt Kreis Bergstraße

Anbieter von Fortbildungen im

Bereich IT Fachberater

Medienzentrum

Staatliches Schulamt

Fachberater

Medienzentrum (nur in sehr

geringem Maße)

In diesem Abschnitt werden die technischen Rahmenbedingungen der Pilotschulträger in den

Bereichen Hardware, Software und Vernetzung vorgestellt. Der Schwerpunkt der Betrachtung

liegt dabei besonders auf der Ausstattung der Schulen und den eingesetzten Verfahren zur

Software-Installation.

Dem pädagogischen Bereich in Schulen stehen in Frankfurt am Main ca. 10.600 Rechner

zur Verfügung. Die Hälfte dieser Rechner steht in EDV-Fachräumen, der Rest verteilt sich auf

Klassenräume, Gruppenräume oder naturwissenschaftliche Fachräume sowie Lehrerzimmer.

Im Schnitt verfügen die Schulen über 1,9 EDV-Fachräume (Grundschulen 0,6). Zusätzlich hat

12 http://medien.bildung.hessen.de/projekte_medien/peercoaching/index.html

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 17

jede Schule im pädagogischen Bereich einen bis drei Server, während die beruflichen Schulen

im Schnitt sieben Server besitzen.

Im Kreis Bergstraße werden derzeit ca. 5.100 Clients im pädagogischen Bereich in den

Schulen eingesetzt. In Grundschulen sind in der Regel ein bis zwei EDV-Fachräume

vorhanden, in den weiterführenden Schulen drei bis vier. Die Schulen verfügen in der Regel

über Schulserver. Jedes Klassenzimmer ist vernetzt. In den Grundschulen befinden sich in den

Klassen meist bis zu vier PCs in einer Medienecke.

Beide Schulträger haben bereits Anstrengungen unternommen, die Hardware-Ausstattung in

den Schulen zu standardisieren, sind darin aber unterschiedlich weit fortgeschritten.

In Frankfurt am Main wurde bereit eine relativ starke Standardisierung erreicht. Es

existieren mehrere Generationen von Geräten, die Anzahl der Varianten ist jedoch durch

schulübergreifende Steuerung überschaubar.

Die Neuausstattung der Schulen mit Hardware erfolgt etwa alle fünf bis sechs Jahre. Die

Schulen werden vom Schulamt angeschrieben oder melden sich bei Bedarf. Der Schulträger

liefert den Schulen die Ausstattung für Medienecken und EDV-Fachräume sowie in einigen

Fällen auch für Sonderbereiche. Derzeit liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Ausstattung

von Medienecken, während nur wenige EDV-Fachräume neu ausgestattet werden. Sowohl in

den Grundschulen als auch in den weiterführenden und beruflichen Schulen stammt die

Ausstattung der Medienecken von der Caritas (siehe Abschnitt 3.2.3). Die Fachräume werden

vom Schulamt ausgestattet.

Die Schulen haben darüber hinaus die Möglichkeit aus ihren IT-Folgekostenbudgets selbst

Hardware zu finanzieren, wenn sie die Rechner der Caritas nicht nutzen wollen. Diese PCs

müssen jedoch aus einem Pool beim Schulamt ausgewählt werden, was zu dem hohen

Standardisierungsgrad beiträgt. Die Hardware-Ausstattung stammt daher in der Regel von

Caritas und Schulamt, nur sehr wenige PCs wurden selbst beschafft oder stammen aus

Spenden. Die Hardware wird ausschließlich gekauft, Leasing findet nicht statt.

Demgegenüber ist die Hardware im Kreis Bergstraße zu 90 Prozent vom Schulträger geleast.

Die Rechner werden fließend alle fünf bis sechs Jahre mit Auslaufen der Leasing-Verträge

ausgetauscht, so dass die Schulen stets über eine relativ aktuelle Ausstattung verfügen. Die

ältesten Leasing-PCs in Schulen stammen aus dem Jahr 2003. Die verbleibenden 10 Prozent

der Rechner sind Restbestände aus der Vor-Leasing-Phase. Eine Standardisierung der

Hardware kann derzeit aufgrund ausschreibungsbedingter Anbieterwechsel bei neuen Leasing-

Verträgen nur teilweise erfolgen.

Die Leasingraten beinhalten neben der Bereitstellung der Rechner auch Kosten auch für

Versicherungen, Lizenzen, Staging und Roll-out, so dass diese in einem regelmäßigen Betrag

abgegolten sind. Darüber hinaus steht am Ende der Nutzungsdauer kein Entsorgungsaufwand.

In Frankfurt am Main waren 2007 nur rund acht Prozentder Rechner in Schulen Notebooks.

Im Rahmen des Projektes „Leichter Computer-Einsatz“13

(LCE, Softwareliste siehe Anhang

2: Softwareliste des LCE-Projektes) wurden an acht teilnehmenden Frankfurter Schulen

jeweils zwei Schülerinnen und Schüler sowie die teilnehmenden Lehrkräfte mit einem vom

13 http://medien.bildung.hessen.de/projekte_medien/LCE/index.html

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 18

Schulträger finanzierten Notebook ausgestattet. Diese Notebooks dürfen nicht mit nach Hause

genommen werden. Die Software wurde vom Schulträger installiert, die Nutzer selbst dürfen

keine Installationen vornehmen, die Programme können jedoch auf einem USB-Stick mit

nach Hause genommen werden. Der Verbleib der Notebooks nach dem Ende des Projektes ist

derzeit noch ungeklärt.

Weiterhin können Schüler im Rahmen eines Projektes des AfL Notebooks erhalten, über

deren Einsatz sie regelmäßig berichten müssen. Weitere Projekte für Schüler-Notebooks sind

derzeit nicht geplant.

Im Kreis Bergstraße sind demgegenüber mehr als 50 Prozent der Rechner in den Schulen

Notebooks. Neben vom Schulträger im Rahmen der regulären Ausstattung finanzierten

Notebooks gibt es auch Laptop-Klassen, in denen die Notebooks vom Schulträger geleast,

aber von den Eltern finanziert werden. Sofern Eltern sich die Anschaffung eines Notebooks

nicht leisten können, sind Zuschüsse aus einem Sozialfonds möglich. Sollte sich dieses

Modell, das sich derzeit noch in einer Testphase befindet, durchsetzen, ist die Gründung einer

Gesellschaft als GmbH geplant, die das Leasing abwickelt und Gelder für den Sozialfond

beschafft.

Frankfurt Kreis Bergstraße

Anzahl der Rechner im pädagogischen

Bereich in Schulen ca. 10.600 ca.5.100

Standardisierungsgrad relativ stark teilweise

Anteil Notebooks acht Prozent mehr als 50 Prozent

Austausch der Hardware alle 5 bis 6 Jahre alle 5 bis 6 Jahre

überwiegende Beschaffung der Hardware Schulträger Schulträger

Beschaffungsform Kauf Leasing

Beide Schulträger nutzen unterschiedliche Verfahren, um Software auf den in den Schulen

vorhandenen Rechnern zu installieren.

In Frankfurt nehmen verschiedene Stellen Software-Installationen vor. Bei Ausstattung einer

Schule durch die Caritas wird die Software bereits durch diese vorinstalliert, wofür eine

Image-basierte Lösung zum Einsatz kommt. Das Image wird von der Caritas erstellt und,

sofern die Schule über einen eigenen Server verfügt, vor Ort installiert. Andernfalls erfolgt die

Installation vor Auslieferung der Rechner bei der Caritas.

Darüber hinaus führt auch fraLine Installationen durch. Es besteht die Vereinbarung, dass

fraLine das Stadtschulamt informiert, wenn sie von einer Schule den Auftrag zur Installation

von Software erhalten. Es gehen auch immer wieder derartige Anfragen ein, ob jedoch

wirklich jeder Installationsauftrag gemeldet wird, kann derzeit nicht nachvollzogen werden.

Weiterhin verfügen die Lehrkräfte selbst über die erforderlichen Rechte zur Installation von

Software. Dies betrifft jedoch eher weiterführenden Schulen; in Grundschulen wird in der

Regel keine zusätzliche Software durch Lehrkräfte aufgespielt.

Durch den Einsatz von Software-Verteilungssystemen könnte eine höhere Flexibilität bei der

Software-Installation erreicht werden. An einer beruflichen Schule kommt auch bereits eine

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 19

solche Lösung zum Einsatz14

, aufgrund mangelnder personeller Ressourcen war eine Um-

setzung für weitere Schulen jedoch bisher nicht möglich. Außerdem ist dafür zunächst ein

Austausch von Teilen der Netzinfrastruktur, zum Beispiel der Switches, an den beruflichen

Schulen erforderlich.

Im Kreis Bergstraße wird ein paketbasiertes Software-Verteilungssystem eingesetzt. Der

Dienstleister IT-Consult erstellt die Pakete; hierzu geben die Schulen einmal jährlich die zu

paketierende Software beim Dienstleister ab. Es ist jedoch auch möglich, zwischendurch

Anfragen zur Paketierung zu stellen. Die Administratoren an den Schulen verfügen zwar über

die erforderlichen Rechte, nehmen jedoch in der Regel keine Installationen außerhalb des

Software-Verteilungssystems vor.

Die Nutzung von Lernplattformen ist Frankfurt und dem Kreis Bergstraße gleichermaßen

gering ausgeprägt, insbesondere an Grundschulen.

Frankfurt Kreis Bergstraße

Softwareverteilungssystem keine einheitliche Lösung, an

einigen Schulen sind

professionelle

Softwareverteilungstools im

Einsatz

überwiegend Image-basiert

(Caritas)

paketbasiert durch zentralen

Dienstleister

Software-Installation durch

Lehrkräfte oder Schul-Admi-

nistratoren

möglich möglich

Nutzung von Lernplattformen gering gering

Sowohl in Frankfurt als auch im Kreis Bergstraße sind alle Schulen intern über Kabelverbin-

dungen vernetzt und flächendeckend an das Internet angeschlossen. Die Anbindung der

Frankfurter Schulen an das zentrale städtische Netz und damit auch an das Internet erfolgt

über Breitband-Verbindungen – teilweise über ein eigenes Glasfasernetz. Demgegenüber sind

die Schulen im Kreis Bergstraße überwiegend per DSL (T@School) angebunden, drei

Schulen im Odenwald nutzen noch ISDN.

WLAN wird in Frankfurt am Main nur in wenigen Pilotprojekten nach Zustimmung durch

die Gesamtkonferenz eingesetzt. Im Kreis Bergstraße wird der WLAN-Einsatz von jeder

Schule ebenfalls individuell durch die Gesamtkonferenz einer Schule beschlossen und ist

daher nicht in allen Schulen realisiert.

Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz nutzen in Frankfurt am Main dieselbe Außenan-

bindung, sind jedoch intern in den Schulen vollständig voneinander getrennt. Im Kreis

Bergstraße sind beide Netze derzeit physikalisch voneinander getrennt, in Zukunft sollen

aber stattdessen VLANs zum Einsatz kommen.

14 auf der Basis der Software Empirum (http://www.matrix42.de/produkte/)

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 20

Zentrale Dienste werden in Frankfurt am Main durch das Amt 16 bereitgestellt (Webserver,

Internet-Filter, Portal). Als zentraler Netz-Knotenpunkt dient im Kreis Bergstraße ein

Security Data Center, über das den Schulen auch zentrale Dienste zur Verfügung gestellt

werden (zum Beispiel für die Softwareverteilung). Ein zentrales E-Mail-Angebot mit

Adressen für alle Lehrkräfte gibt es jedoch nicht.

Frankfurt Kreis Bergstraße

Internet-Anbindung der

Schulen Breitband DSL

nur drei Schulen noch ISDN

WLAN wenig, nur Pilotprojekte teilweise, Entscheidung durch

Schule

Trennung von pädagogischem

Netz und Verwaltungsnetz extern eine Leitung, intern

physikalisch getrennt

physikalisch getrennt, zukünftig

VLANs

zentrale Dienste Webserver

Internet-Filter

Portal

Internet-Filter

Softwareverteilung

Beide Schulträger haben unterschiedlich stark ausgeprägte Grundsteine für die

Standardisierung von Software gelegt.

In Frankfurt am Main ist die Softwarestandardisierung in Grundschulen bereits weit fortge-

schritten und geht über die Grundausstattung hinaus. Für Grundschulen ist ein Software-

Sockel vorhanden, der allen Grundschulen15

angeboten wird und bei jeder Neuauslieferung

von Hardware standardmäßig zum Einsatz kommt. Durch das Projekt in Kooperation mit der

Caritas (siehe Abschnitt 3.2.3) wird stets die komplette Rechnerausstattung einer Schule auf

einmal ersetzt wird. Sofern doch ausnahmsweise Altrechner erhalten bleiben, werden auch

diese mit dem Sockel bespielt. Somit ist in einer Schule, die den Sockel nutzt, dieselbe

Software auch auf allen Rechnern vorhanden. Experimentierecken, wie es sie teilweise an

weiterführenden Schulen gibt, kommen in Grundschulen selten vor. Lediglich an einigen

wenigen Schulen werden einzelne PCs außerhalb des Netzes betrieben, um darauf Programme

zu nutzen, die nicht im Sockel enthalten und daher andernfalls nicht verfügbar wären.

Bereits ca. zwei Drittel der Grundschulen haben den Sockel bereits erhalten. Mit einer

Ausstattung der restlichen Schulen ist begonnen worden. Wann dies abgeschlossen werden

kann, hängt auch davon ab, welches Volumen die Caritas pro Jahr bewältigen kann.

Der Software-Sockel enthält neben kostenfreier Software und Landeslizenzen auch Titel, die

die Schulen selbst finanzieren müssen (neben Betriebssystem und Office auch Lernsoftware).

Die Produkte für den Sockel werden von einem Gremium ausgewählt, dem Mitarbeiter des

Stadtschulamtes, des Medienzentrums und der Fachberater angehören.

15 Bei gemischten Schulformen, in denen Grundschulen zusammen mit anderen Schulen zu finden sind, liegt

intern eine organisatorische Trennung vor, so dass diese wie normale Grundschulen behandelt werden.

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 21

Es werden jedoch noch nicht alle Bereiche vollständig abgedeckt, beispielsweise fehlen

geeignete Titel für das Unterrichtsfach Mathematik. Von den bereits mit dem Sockel

ausgestatteten Schulen hatten acht bis zehn noch zusätzliche Software-Wünsche. Sofern

zusätzliche Software für einen Bereich gewünscht wird, für den im Sockel bisher kein

geeignetes Programm enthalten ist, wird an der Schule ein Pilotprojekt durchgeführt, in

dessen Rahmen diese Software erprobt wird.

Daneben gibt es einen Bestandsschutz für Programme, die zwar nicht im Sockel enthalten,

jedoch schon lange im Einsatz sind. Diese Software darf dann von der Schule für einen

begrenzten Zeitraum weiter verwendet werden, wobei eine Ausweitung des Einsatzes nicht

gestattet ist. Nach wie vor werden viele Anfragen an das Schulamt gerichtet, ob einzelne Titel

mit in den Standard aufgenommen werden können. Dies wird jedoch nur ermöglicht, wenn

eine Software von den technischen und pädagogischen Eigenschaften her gut geeignet ist.

Insgesamt kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, wie sich der Bedarf nach zusätzlicher

Software weiter entwickeln wird.

Bei Veränderungen des Warenkorbs werden die Installationen an Schulen, die den Sockel

bereits einsetzen, nicht standardmäßig automatisch angepasst. Sie erhalten daher die aktuelle

Version erst bei der nächsten regulären Neuausstattung. Auf Wunsch der Schule kann jedoch

die Installation durch fraLine auch vorher auf der bestehenden Hardware erfolgen. fraLine

wird bei Veränderungen am Warenkorb informiert, damit sie diese Informationen an Schulen

weitergeben können.

Im weiterführenden Bereich gibt es noch wenig Standardisierungsvorhaben, insbesondere sind

keine Warenkörbe oder Grundsockel für weiterführende und berufliche Schulen definiert.

Generell werden daher individuelle Verabredungen mit den einzelnen Schulen getroffen mit

dem Ziel, möglichst wenig verschiedene Titel auf den Rechnern zu installieren.

Die Hardware der Fachräume in den weiterführenden Schulen wurde ursprünglich vor einigen

Jahren im Rahmen eines großen Ausstattungsprojektes von der Telekom geliefert. Diese

Rechner waren mit einem Grundsockel an Software bespielt. Damit existiert ein erster Ansatz

für die Softwarestandardisierung in weiterführenden Schulen. Da jedoch viele schulspezi-

fische Nachinstallationen vorgenommen wurden, ist kein Überblick mehr vorhanden, welche

Software auf diesen Rechnern derzeit installiert ist. In den einzelnen Schulen sind in der Regel

jeweils die Medienecken einheitlich ausgestattet.

Die Software-Standardisierung an gymnasialen Oberstufen wird als schwierig eingeschätzt, da

die Anforderungen der Schulen sehr unterschiedlich sind. Es gibt zum einen Schulen, die sehr

viel verschiedene Software benötigen, zum anderen arbeiten Schulen mit einer Basisausstat-

tung an Programmen. An den beruflichen Schulen ist spezifische Software für die unter-

schiedlichen Berufe erforderlich, so dass es auch hier Schulen gibt, die eine große Bandbreite

verschiedener Titel einsetzen, während andere mit weniger vielfältigem Angebot auskommen.

Es wird derzeit über einen Softwaresockel für Gesamtschulen diskutiert, es muss jedoch noch

ermittelt werden, welche Programme im Gesamtschulumfeld im Umlauf sind.

Eine weitere Form der Software-Standardisierung findet im Projekt LCE (siehe Abschnitt

3.3.1) statt. In diesem Projekt wird nur festgelegte Software eingesetzt, indem mit den acht

beteiligten Schulen schulübergreifend untersucht wird, welche Software die verschiedenen

Schulformen benötigen.

Im Kreis Bergstraße erfolgt die Ausstattung der Schulen mit Software für den Betrieb durch

den Schulträger. Hierunter fallen neben dem Betriebssystem und verschiedenen Werkzeugen

auch Office- und Bildbearbeitungsprogramme. Diese Software wird zentral eingekauft. Die

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 22

pädagogische Software und weitere Werkzeuge werden von den Schulen in Zusammenarbeit

mit dem staatlichen Schulamt und dem Medienzentrum abgestimmt und selbst aus ihren

Budgets angeschafft oder durch Landeslizenzen des Landesmedienzentrums abgedeckt.

Die verschiedenen Software-Titel werden in Form von Warenkörben als Einheiten

zusammengefasst. Es besteht ein Grundwarenkorb mit Basissoftware der auf jedem Rechner

vorhanden ist. Daneben wurde ein spezieller Warenkorb mit einer Grundausstattung für

Grundschulen mit einer Grundausstattung definiert, der zusätzlich zu den Produkten des

Grundwarenkorbs auch Lernsoftware beinhaltet, unter anderem Budenberg, Lernwerkstatt,

Cesar und weitere Produkte. Darüber hinaus können zusätzliche Programme von den Schulen

bei Bedarf paketiert und installiert werden.

Der Warenkorb wird zentral beim Dienstleister IT-Consult (siehe Abschnitt 3.2.3)

vorgehalten. Die Schulen können selbst auswählen, welche Software aus dem Warenkorb sie

nutzen möchten. Sie laden die Software in Form von Paketen auf den Schulserver, editieren

dort den Warenkorb je nach Bedarf und verteilen die Programme auf die einzelnen Rechner.

Das System ermöglicht unterschiedliche Konfigurationen für einzelne Klassensäle und bietet

für jeden einzelnen Rechner eine Historie an. Jede Schule verwaltet somit ihren eigenen

Warenkorb, kann aber darüber hinaus auch zusätzliche Pakete installieren. Letztlich gibt es

somit keine Standardisierung, es wird lediglich eine Vorauswahl getroffen, bei der die

Schulen auch selbst Software paketieren lassen können.

Welche Software in den Warenkorb aufgenommen wird, wird nach Bedarf entschieden. Wenn

in vielen Schulen der Wunsch nach einem bestimmten Programm vorhanden ist, wird es durch

den Dienstleister paketiert. Teilweise werden die Pakete durch den Dienstleister automatisch

angepasst, wenn eine neuere Version der Software erscheint. Normalerweise geht die Aktuali-

sierung der im Warenkorb enthaltenen Titel jedoch von den Schulen aus.

Frankfurt Kreis Bergstraße

Standardisierung im Bereich

der Grundschulen Software-Sockel für Grundschulen Warenkorb für Grundschulen

Standardisierung im Bereich

der weiterführenden Schulen Planung eines Software-Sockels

für Gesamtschulen

LCE-Projekt

Warenkorb mit Basis-Software für

alle Schulen

Verteilung der Software in den

Warenkörben Image-basiert bei der Caritas

Derzeit: paketbasiert

Bevor Software für die Standardisierung ausgewählt und in einen Warenkorb aufgenommen

wird, sollte sie auf ihre pädagogische und technische Eignung überprüft werden.

Pädagogische oder technische Prüfungen der Softwareprodukte vor Kauf oder Einsatz in den

Schulen werden in Frankfurt am Main bereits teilweise durchgeführt, sofern die Software

zentral durch den Schulträger beschafft wird. Für den Software-Sockel für Grundschulen wird

die Software durch ein Gremium beurteilt, dass aus Mitarbeitern des Medienzentrums, des

Stadtschulamtes und einem Fachberater besteht. Bei Beschaffung durch die Schulen findet

eine solche Überprüfung nur vereinzelt in den Schulen statt.

Im Kreis Bergstraße finden derzeit keine solchen technischen Prüfungen durch den

Schulträger statt. Es existieren jedoch einzelne Arbeitsgruppen, beispielsweise im Grund-

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 23

schulbereich, die Software pädagogisch sichten und prüfen. Auch die Fachberater der

staatlichen Schulämter führen teilweise solche Prüfungen durch.

Frankfurt Kreis Bergstraße

pädagogische Prüfung von

Software im Grundschulbereich teilweise

durchgeführt, durch Schulträger

und Gremium

teilweise, durch Arbeitsgruppen

und Fachberater

technische Prüfung von

Software im Grundschulbereich teilweise

durchgeführt, durch von den

Schulen organisierten

Arbeitsgruppen

teilweise, durch Arbeitsgruppen

und Fachberater

Durch die Vielzahl an verschiedenen Software-Produkten für Schulen und die große Zahl

unterschiedlicher Lizenzen ist für Schulen nur schwer überschaubar, welche Software sie

unter welchen Bedingungen auf wie vielen Rechnern nutzen dürfen. Ein zentrales

Lizenzmanagement durch den Schulträger würde die Schulen in diesem Bereich entlasten.

In Frankfurt am Main hält die Caritas bei der Auslieferung neuer PCs fest, welche Software

sie auf den Rechnern für welche Schule (nur bei vorliegenden Lizenzen) installiert hat. Eine

Installation findet jedoch nur bei vorliegenden Lizenzen statt. Insofern ist zumindest der

Auslieferungszustand dieser Rechner bekannt; da die Lizenzen jedoch durch die Schulen

selbst beschafft werden, liegt kein zentrales Lizenzmanagement vor. Jede Schule trägt

individuell die Verantwortung für die von ihr eingesetzten Lizenzen und muss diese verwalten

und beschaffen. Eine zentrale Beschaffung findet bisher nur in wenigen Fällen statt, neben

einigen Landeslizenzen sind dies Regionallizenzen für die Cesar-Produkte. Rabatte durch

Sammelbestellungen konnten daher bisher nur in einigen Fällen erzielt werden.

Auch im Kreis Bergstraße beschaffen die Schulen die Lizenzen für Software selbst,

abgesehen von Basissoftware, deren Lizenzen vom Schulträger beschafft und verwaltet

werden. Laut Aussage der Fachberater hat mindestens ein Vertreter jeder Schule – in der

Regel der Schulleiter – an einer Schulung zum Thema Lizenzen teilgenommen, so dass es hier

keine Probleme in Form von beispielsweise auf mehreren Rechnern installierten Einzelplatz-

lizenzen geben sollte.

Seit 2005 soll zudem keine Software mehr paketiert werden dürfen, für die keine Rechnung

oder Lizenz vorliegt. Dies wird laut den Fachberatern durch die Schulabteilung und den

paketierenden Dienstleister überprüft und gegebenenfalls die Paketierung abgelehnt. Darüber

hinaus soll laut den Fachberatern auch Softwareverteilungssystem das Bespielen von mehr

Rechnern, als Lizenzen vorliegen, automatisch verhindern.

Einzelplatzlizenzen werden nach Aussage der Fachberater lediglich bei Software-Tests

verwendet, in deren Rahmen es auch ausnahmsweise vorkommen kann, dass eine Software

zum Test auf mehreren Rechnern installiert wird. Software wird jedoch nur im Unterricht

eingesetzt, wenn auch ausreichende Lizenzen vorhanden sind. Probleme mit unterschiedlichen

Versionen von Software kommen laut den Fachberatern eher selten vor und sind rein

technischer Natur und nicht auf Ebene der Lizenzen anzutreffen.

Die Installation von Software außerhalb der Paketierung ist laut der Schulabteilung durch die

Administratoren möglich, so dass auch nicht lizenzierte Software installiert werden könnte.

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Analyse der Rahmenbedingungen bei den Pilotschulträgern Seite 24

Darüber hinaus könnte sich eine Schule auch das Paket einer bereits paketierten Software

besorgen und – soweit möglich – diese ohne Lizenz installieren.

Frankfurt Kreis Bergstraße

zentrales Lizenzmanagement nur für Landeslizenzen nur für Basissoftware und

Landeslizenzen

verantwortlich für die dezentral

beschafften Lizenzen Schulleitung Schulleitung

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Identifizierte Handlungsfelder Seite 25

Diese Vorstudie stellt lediglich eine erste kurze Aufnahme der Ist-Analyse bei den

Pilotschulträgern dar, zeigt jedoch bereits, dass diese sich in vielen Bereichen von ihren

Voraussetzungen her unterscheiden. So hat Frankfurt am Main als Großstadt mehr als doppelt

so viele Schulen wie der Kreis Bergstraße, die bereits relativ gut ausgestattet und über Breit-

bandanbindungen an das Stadtnetz angeschlossen sind. Demgegenüber erschwert im Kreis

Bergstraße die Verteilung der Schulen auf eine große Region insbesondere die Anbindung an

das Internet.

Auch im Bereich der personellen Ressourcen sind die beiden Pilotschulträger etwas unter-

schiedlich aufgestellt. In Frankfurt am Main sind zehn Stellen für die IT der 152 Schulen

zuständig, die über ca. 11.000 Rechner verfügen, während im Kreis Bergstraße drei Stellen in

der Mediengruppe für die IT in 74 Schulen mit ca. 5.100 Rechnern zuständig sind.

Neben diesen unterschiedlichen Rahmenbedingungen sind beide Schulträger zudem bei der

Standardisierung von Hardware und Software und in der Installation von automatisierten

Softwareverteilungssystemen unterschiedlich weit fortgeschritten. Dennoch lassen sich Hand-

lungsfelder identifizieren, die in einem gemeinsamen Forschungsvorhaben genauer betrachtet

werden sollten und in dessen Rahmen beide Schulträger von den Erfahrungen des jeweils

anderen profitieren können.

Beide Schulträger haben erste Schritte bei der Standardisierung von Software für Schulen

unternommen, so dass insbesondere im Grundschulbereich ein erster Katalog mit geeigneten

Produkten vorhanden ist, deren Einsatz den Lehrkräften empfohlen werden kann. Daher gilt es

nun, weitere Kataloge zu entwickeln und dabei insbesondere folgende Punkte zu

berücksichtigen:

Ermittlung des Bedarfes der Schulen an weiterer Software, insbesondere Ermittlung

des Bedarfes der weiterführenden Schulen als Grundlage für die Entwicklung eines

Katalogs für diese Schulformen, gegebenenfalls auch Erhebung des aktuellen

Bestandes an Software und Lizenzen.

Entwicklung eines Software-Katalogs für alle Schulformen mit in technischer und

pädagogischer Hinsicht geprüften Produkten unter Einbindung der Medienzentren.

Gegebenenfalls Festlegung von Anforderungen an eine zentrale Plattform, auf der

landesweit die Ergebnisse von Softwareprodukten veröffentlicht werden können, die

von einzelnen Schulträgern getestet worden sind. (Beispiel: SODIS-Datenbank).

Im Rahmen der Entwicklung von Softwarekatalogen bleibt auch der Einsatz von Lernplatt-

formen zu betrachten sowie zu analysieren, in wie weit in diesem Bereich sinnvolle zentrale

Vorgaben in geschafft werden können.

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Identifizierte Handlungsfelder Seite 26

Neben ersten Ansätzen zu Softwarekatalogen sind bei beiden Schulträgern Prozesse zur

Prüfung von Softwareprodukten auf ihre Eignung zur Aufnahme in den Katalog vorhanden,

die sich jedoch in ihrem Standardisierungsgrad unterscheiden. Es gilt daher, parallel zur

Entwicklung von Softwarekatalogen folgende Prozesse genauer zu definieren:

Auswahl und Prüfung von geeigneten Softwareprodukten unter Mitwirkung der

Schulen und weiterer Beteiligter, wie beispielweise des Medienzentrums oder auch

gegebenenfalls weiteren Akteuren des Landes Hessen oder aus anderen Kreisen.

Festlegung der Aufgabenverteilung auf die beteiligten Akteure Schulträger, Staatliches

Schulamt, Medienzentrum, Schulen und externe Dienstleister.

Definition von Verfahren (Image-basiert, paketbasiert) für die automatisierte

Verteilung der festgelegten Softwareprodukte auf die Rechner in den Schulen und die

Behandlung von Aktualisierungen.

Die bisherigen Finanzierungsmodelle der Pilotschulträger sehen eine Mischung aus zentral

und dezentral finanzierter Software vor. Insbesondere Basissoftware (Betriebssystem und

Werkzeuge) wird dabei zentral finanziert, während vor allem die Kosten für Lernsoftware

dezentral von den Schulen getragen werden. Einzelne Produkte aus dem Bereich Lernsoftware

werden in Frankfurt jedoch auch zentral finanziert.

Die Verantwortung für eine ausreichende Lizensierung liegt daher gerade bei Lernsoftware

oftmals in den Schulen, die nicht immer ausreichend über vorhandene Lizenzmodelle und

rechtliche Rahmenbedingungen aufgeklärt sind.

In einem Folgeprojekt sollte daher die Betrachtung vorhandener Lizenzmodelle ebenfalls

Bestandteil sein, da durch unterschiedliche Lizenzen und Lizenzformen die korrekte

Lizensierung von Software in den Schulen unter Umständen sehr komplex werden kann.

Darüber hinaus gilt es fest zu legen, welche Akteure zukünftig für zentral beschaffte Software

– bei zentraler oder dezentraler Finanzierung – das Lizenzmanagement und damit auch die

rechtliche Verantwortung übernehmen können. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage

zu betrachten, ob Software gegebenenfalls zukünftig auch gemietet (Leasing) werden könnte.

Außerdem sind auch Modelle des Application Service Providing (ASP) bzw. Software-as-a-

Service (SaaS) unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu berücksichtigen.

Sobald ein Katalog für geeignete Softwareprodukte in Schulen vorhanden ist, sollten sowohl

Fortbildungskonzepte als auch Unterstützungsangebote daran angepasst werden.

Im Bereich der Fortbildungen gilt es, das bestehende Angebot auf die Produkte aus dem

Warenkorb zu erweitern bzw. sofern erforderlich auch darauf einzuschränken und Fortbil-

dungen zeitnah zur Einführung einer Software an den Schulen anzubieten. Dabei sind

verschiedene Modelle zu betrachten, wie beispielweise die Ausbildung von Lehrkräften als

Multiplikatoren, die dann in ihren Schulen die Softwareprodukte vorstellen und weitere Lehr-

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Identifizierte Handlungsfelder Seite 27

kräfte einweisen können. Insbesondere sollten in Fortbildungen neben dem reinen Erlernen

einer Software auch Möglichkeiten für den unterrichtlichen Einsatz thematisiert werden.

Darüber hinaus ist eine Anpassung der Supportangebote erforderlich. Es muss gleichermaßen

Unterstützung für pädagogische wie für technische Fragen zur Verfügung stehen, wobei

insbesondere der technische Support bei beiden Schulträgern schon umgesetzt ist. Es ist des

Weiteren zu definieren, in wie weit pädagogischer und technischer Support für Produkte

geleistet werden soll, die nicht im Katalog enthalten sind und von den Schulen zusätzlich

beschafft wurden.

Wenn beide Schulträger ihre Bemühungen im Bereich der Standardisierung fortsetzen wollen,

bietet es sich an, sich gegenseitig darüber auszutauschen und gemeinsam grundlegende

Konzepte zu entwickeln, wie zum Beispiel die Abstimmung des Zusammenspiels zwischen

regionalen und landesweiten Gremien oder die Erstellung eines landesweiten Software-

katalogs der eine Basisausstattung für Schulen definiert.

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1. Bürosoftware:

a. Base - Datenbank

b. Calc - Tabellenkalkulation

c. Draw - Grafikprogramm

d. Impress - Präsentationen

e. Math - Formeleditor

f. Writer - Textverarbeitung

g. Diagramm Designer - Visualisierung von Diagrammen

h. Foxit Reader - PDF Reader

i. Mindmanager Smart - Erstellung von MindMaps

j. Scribus - Satzprogramm

k. Tiddly Wiki - Web Notizbuch

l. Zettelkasten - Notizbuch

2. Multimedia

a. Artweaver - Zeichen- und Malprogramm

b. Audacity - Aufnahme und Bearbeitung von Audiodateien

c. Deepburner - Brennen von CDs / DVDs

d. Gimp - Grafikprogramm wie Photoshop

e. KompoZer - HTML Editor zur Webseitengestaltung

f. Irfan View - Bildbetrachter

g. PosteRazor - Entwerfen von Postern

h. Rota - Bilder drehen

i. VLC Media Player - Abspielen von Video und Tondateien

3. Kommunikation und Organisation

a. Firefox-Schule - Internet Explorer

b. Sunbird - Kalender und Terminplanung

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4. Unterricht

a. EduSynth - Elektronischer Klangerzeuger

b. Euklid DynaGeo - Bewegliche Geometrie

c. GeoGebra - Geometrie, Algebra, und Analysis

d. Graph - Funktionszeichner

e. Hot Potatoes - Autorensoftware

f. MatheAss - Geometrie, (Lineare) Algebra, Analysis, Stochastik

g. MusicMemoGame - Gedächtnisspiel mit Tonausgabe

h. QuickDic - Wörterbuch Deutsch - Englisch

i. Vokalbeltrainer 5 Fächer - Vokabeltrainer

5. Zubehör

a. 7 Zip - (Ent-)Packprogramm

b. Advanced File Security - Datenverschlüsselung

c. JOE - Dateien umbenennen

d. USB Backup - Datensicherung

6. Spiele

a. Mines Perfect - Strategiespiel

b. Smartchess - Schach

c. Sudoko - Zahlenrätsel

7. Home

a. ClamWin - Antivirenprogramm

b. FileZilla - Datenübertragung ins Internet

c. Firefox Home - Internetexplorer

d. Skype - Internettelefonie

e. Thunderbird - E-Mailprogramm

8. Aufgaben

a. Mathe Online - Matheaufgaben aus dem Internet

b. OpenCards Europe - Europakarten

c. Rechenhilfe - Üben von Rechenarten