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Inhalt 1. Schülerschaft und Lehrkräfte 2. Ganztagsangebot 3. Hausaufgaben 4. Außerschulische Lernförderung 5. Befreiung vom Sportunterricht 6. Rauchen in der Schule 7. Verbot des Mitbringens von Waffen usw. 8. Krankheit/Abmeldung Ihres Kindes 9. Zusätzliche Schulbusse und Freizeitkarte 10. Schulfotograf 11. Verauchsmaterialien, Schulplaner 12. Umgang mit Schulbüchern 13. Epochal unterrichtete Fächer 14. Fahrräder 15. Unterrichtsausfall 16. Vergessene Materialien usw. 17. Schulplaner Lerntagebuch 18. Doppelstunden 19. Informationen zur Datenverarbeitung 20. Terminplan Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2019/2020 R EALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str. 1 49134 Wallenhorst 05407 8605-30 05407 8605-31 [email protected] www.realschule.wallenhorst.org

Inhalt - Realschule Wallenhorst · aktuelle Schülerbilder. Der Fotograf des Fotostudios Raabe war bereits in der Schule und hat in diesem Jahr die Jahrgänge 5, 8 und 9 fotografiert

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Page 1: Inhalt - Realschule Wallenhorst · aktuelle Schülerbilder. Der Fotograf des Fotostudios Raabe war bereits in der Schule und hat in diesem Jahr die Jahrgänge 5, 8 und 9 fotografiert

Inhalt

1. Schülerschaft und Lehrkräfte

2. Ganztagsangebot

3. Hausaufgaben

4. Außerschulische Lernförderung

5. Befreiung vom Sportunterricht

6. Rauchen in der Schule

7. Verbot des Mitbringens von Waffen usw.

8. Krankheit/Abmeldung Ihres Kindes

9. Zusätzliche Schulbusse und Freizeitkarte

10. Schulfotograf

11. Verauchsmaterialien, Schulplaner

12. Umgang mit Schulbüchern

13. Epochal unterrichtete Fächer

14. Fahrräder

15. Unterrichtsausfall

16. Vergessene Materialien usw.

17. Schulplaner – Lerntagebuch

18. Doppelstunden

19. Informationen zur Datenverarbeitung

20. Terminplan

Elternbrief zum Schuljahresbeginn

2019/2020

REALSCHULE WALLENHORST

Maria-Montessori-Str. 1

49134 Wallenhorst

05407 – 8605-30

05407 – 8605-31

[email protected]

www.realschule.wallenhorst.org

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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, Sie und Ihre Kinder hatten schöne Ferien und sind mit viel Energie und gu-

ten Nerven in das neue Schuljahr gestartet, zu dem wir Sie und Ihre Kinder recht herz-

lich begrüßen.

Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen wichtige Informationen und Hinweise über

unsere Schule und den Ablauf des Schuljahres mitteilen. Dieser Elternbrief ist etwas

umfangreicher, hat aber den Vorteil, dass wir Ihren Kindern im Verlauf des Schuljahres

weniger Rundschreiben zur Unterschrift mitgeben müssen.

1. Schülerschaft und Lehrkräfte

Zu Beginn dieses Schuljahres besuchen die Realschule Wallenhorst 390 Schüler*innen;

sie werden von 29 Lehrkräften unterrichtet und einem Schulsozialpädagogen betreut.

Als neue Lehrkräfte begrüßen wir Frau Havermeyer mit den Fächern Mathematik, Erd-

kunde, Geschichte und Hauswirtschaft und Frau Möllenkotte mit den Fächern Deutsch,

Biologie, Chemie und Gesundheit.

Die durchschnittliche Klassenstärke beträgt knapp 24 bei einer Bandbreite von 19 bis

29. Wir können in allen Klassen den Pflichtunterricht nach der Stundentafel für Real-

schulen abdecken.

2. Ganztagsangebot

Das Ganztagsangebot haben Ihre Kinder in den letzten Schultagen von der Klassenleh-

rerin bzw. dem Klassenlehrer erhalten und in der Klasse besprochen bzw. haben es mit

der Anmeldung an unserer Schule erhalten. Nachträgliche Anmeldungen können noch

bei Herrn Pieck abgegeben werden – sofern der gewünschte Kurs nicht bereits ausge-

bucht ist.

Im zweiten Halbjahr wird das Angebot neu ausgeschrieben, so dass dann ein Kurswech-

sel oder eine neue Kurswahl möglich ist.

Für die Sicherstellung der Kurse und deren Betreuung ist Herr Pieck verantwortlich. Bei

Krankheit oder begründeter Verhinderung melden Sie Ihr Kind bitte im Sekretariat ab.

Fehlzeiten müssen wie andere Fehlzeiten am Vormittag auch entschuldigt werden!

Grundsätzlich beginnt jedes Angebot nach der Mittagspause, also um 14.00 Uhr bzw.

um 14.45 Uhr. Wir müssen darauf hinweisen, dass die Schüler*innen das Schulgelände

während der Mittagspause aus versicherungstechnischen Gründen nicht verlassen

dürfen!

3. Hausaufgaben

Wir unterscheiden in unserem Hausaufgabenkonzept zwischen verpflichtenden und

zusätzlichen Aufgaben (Lernempfehlungen). Die verpflichtenden Aufgaben müssen

von allen Schüler*innen angefertigt werden. Von den zusätzlichen Aufgaben müssen

nicht alle Aufgaben erledigt werden. Die Schüler*innen können auch je nach Leistungs-

stand einzelne Angebote auswählen. Das Kriterium muss immer sein, welche Aufgabe

ist für das Erreichen der Lernziele für mich als Schüler*in am sinnvollsten.

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Wichtig ist, dass alle Aufgaben immer im Schulplaner notiert werden. Grundsätzlich

wollen wir durch diese Struktur das eigenverantwortliche Arbeiten und Lernen fördern.

Nähere Informationen zu unserem Konzept finden Sie auf unserer Homepage.

Wir möchten Sie bitten, uns in dem Bemühen zu unterstützen, die Hausaufgaben re-

gelmäßig anzufertigen. Hausaufgaben dienen der Einübung des Gelernten und sind

deshalb ein wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit. Außerdem geben sie den

Lehrkräften Auskunft darüber, wie gut der Unterrichtsstoff verstanden wurde. Bitte

sehen Sie regelmäßig den Schulplaner Ihres Kindes an, um sich zu informieren oder um

eine schnelle Rückmeldung an die Klassen- oder Fachlehrkraft zu geben.

4. Außerschulische Lernförderung

Die vhs Osnabrücker Land bietet mit Beginn dieses Schuljahres Lernförderkurse am

Nachmittag an. Die Lernförderung wird in den Fächern Mathematik, Deutsch und Eng-

lisch erteilt und in Kleingruppen durchgeführt. Sie findet in unserer Schule im Anschluss

an den Vormittagsunterricht in einer Doppelstunde statt.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können anspruchsberechtigte Schü-

ler*innen kostenlos teilnehmen. Schüler*innen ohne Leistungsanspruch können natür-

lich als Selbstzahler teilnehmen. Pro Unterrichtsstunde betragen die Kosten 7 Euro.

Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne in der Schule oder bei der vhs direkt.

5. Befreiung vom Sportunterricht

Falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann,

ist es gemäß den „Bestimmungen für den Schulsport" vom 01.09.2018 trotzdem zur

Anwesenheit verpflichtet. In Ausnahmefällen (Arztbesuch usw.) kann die Sportlehr-

kraft eine Befreiung aussprechen. Hierfür ist jedoch ein formloser schriftlicher Antrag

der Eltern erforderlich. Dauert die Befreiung vom Sportunterricht aufgrund eines At-

tests länger als 4 Wochen, entscheidet die Schulleitung über eine Befreiung oder bei-

spielsweise über die Teilnahme am Unterricht der Parallelklasse.

6. Rauchen in der Schule

Das Rauchen auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen

wie beispielsweise einer Klassenfahrt ist grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Per-

sonen, die über 18 Jahre alt sind. Ein mehrfacher Verstoß unserer Schüler*innen gegen

diese Vorschrift kann unter Umständen schwer wiegende Erziehungs- oder Ordnungs-

maßnahmen bis hin zum Schulverweis haben.

7. Verbot des Mitbringens von Waffen usw.

Durch viele Vorfälle an Schulen werden wir immer wieder darauf aufmerksam ge-

macht, dass Gewalt auch vor Schulen nicht Halt macht. Deshalb ist es für uns jeden Tag

von großer Bedeutung, die Augen für Vorfälle offen zu halten, die Hinweise auf das

Auftreten von Gewalt geben. Schüler*innen sollen wissen, dass sie sich bei derartigen

Problemen jederzeit an die Lehrkräfte wenden können.

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Durch den Erlass vom 06.08.2014 sind Schulen verpflichtet, Schüler*innen und Erzie-

hungsberechtigte jährlich über das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. zu unter-

richten. Besonders für die Schüler- und Elternschaft der neuen 5. Klassen ist dies wich-

tig, damit sie über mögliche Konsequenzen informiert sind. Zu den Waffen im weiteren

Sinne zählen laut Erlass auch Feuerzeuge, Feuerwerkskörper oder Laserpointer. Das

Mitbringen solcher Gegenstände ist nicht gestattet; ebenso wenig dürfen Lederarm-

bänder mit Metallbesatz in der Schule getragen bzw. mitgeführt werden.

8. Krankheit/Abmeldung Ihres Kindes

Allgemeine Regelungen

Jeder Fehltag wird am selben Tag telefonisch von einem Erziehungsberechtigten

unter 05407 – 8605-30 gemeldet. Diese erste Meldung kann auch per Mail an die

Schule oder die Klassenlehrkraft geschickt werden.

Fehlstunden durch verspätetes Erscheinen müssen auch am selben Tag telefo-

nisch gemeldet werden.

Für jeden Fehltag wird spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Entschul-

digung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nachgereicht. (siehe VG

Hannover, 6B 767/98)

Bei einer länger als drei Tage dauernden Krankheit muss in der Regel ein ärztli-

ches Attest vorgelegt werden. Bei begründeten Abweichungen kontaktieren Sie

bitte rechtzeitig die Klassenlehrkraft.

Besondere Einzelfälle und Erläuterungen

In begründeten Einzelfällen kann bei jedem Fehltag ein ärztliches Attest eingefor-

dert werden (häufige Abwesenheit beispielsweise bei Klassenarbeiten u.a.).

Liegt ein ärztliches Attest vor, muss keine schriftliche Entschuldigung der Eltern

nachgereicht werden.

9. Zusätzliche Busse und kostenlose Schülerfreizeitkarte

Zum Schuljahr 2014/2015 hat die Gemeinde Wallenhorst die Schülerbeförderung für

alle Schüler*innen der Realschule verbessert. Alle Schüler*innen gelangen nun nach

Unterrichtsschluss auf direktem Weg und ohne lange Wartezeiten nach Hause. Dies

ist durch den Einsatz zusätzlicher Busse möglich, die nach der 8. Unterrichtsstunde

eingesetzt werden. Insbesondere für die Schüler*innen aus Hollage und Rulle sind die

Verbindungen zum Schulzentrum Wallenhorst im Vergleich zu anderen Schulen aus

allen Ortsteilen immer die schnellsten!

Außerdem haben alle Schüler*innen eine kostenlose Schülerfreizeitkarte erhalten.

Die Fahrkarte berechtigt für beliebig viele Fahrten im gesamten Netz der VOS. Sie ist

an Schultagen in Niedersachsen von montags bis freitags ab 15.00 Uhr und an Ferien-

tagen sowie samstags-, sonn- und feiertags ganztägig gültig. Die Chipkarte ist mit ei-

nem Bild versehen und wird nach drei Jahren neu ausgestellt.

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10. Schulfotograf

Die Busfahrkarten werden vom Landkreis auf den Namen Ihres Kindes ausgestellt und

müssen mit Lichtbildern versehen werden. Dafür benötigt der Weser-Ems-Busverband

aktuelle Schülerbilder. Der Fotograf des Fotostudios Raabe war bereits in der Schule

und hat in diesem Jahr die Jahrgänge 5, 8 und 9 fotografiert. Im kommenden Schuljahr

werden dann wieder alle Schüler*innen fotografiert.

Die Fotos werden vom Fotostudio zeitnah an die Schule geschickt und Ihnen zur Ein-

sicht gegeben. Sie sind in keiner Weise verpflichtet, einzelne Fotos oder gar die kom-

plette Fotosammlung abzunehmen. Auch wenn Sie keine Fotos kaufen, erhält Ihr Kind

den zwei Jahre gültigen Schülerausweis für unsere Schule und die höchstens drei Jahre

gültige Schülerfreizeitkarte kostenlos.

11. Kosten für Verbrauchsmaterialien und den Schulplaner

Wir sammeln für Verbrauchsmaterialien wie Kopien und andere allgemeine Unter-

richtsmaterialien wie den Schulplaner insgesamt für das gesamte Schuljahr 12 Euro ein.

Haben Sie mehrere Kinder an unserer Schule, so zahlt nur das älteste Kind den vollen

Betrag, jedes weitere Kind die Hälfte, also 6 €. Da der Förderverein den Schulplaner für

die 5. Klassen bezuschusst, reduziert sich hier der Betrag um 2,50 €.

Bitte überweisen Sie in den nächsten Tagen den passenden Betrag für jedes Kind ein-

zeln auf das unten angegebene Konto. Bitte verwenden Sie unbedingt den angegeben

Verwendungszweck:

Klassen 6–10 (ältestes Kind) 12,00 €

Klassen 6–10 (jüngeres Geschwisterkind) 6,00 €

Klasse 5 9,50 €

Klasse 5 (Geschwisterkind) 3,50 €

Realschule Wallenhorst

IBAN: DE63 2656 3960 0021 3055 03

Verwendungszweck: 1920-Ma-5x Name Ihres Kindes Das x bitte durch die Klasse

Ihres Kindes ersetzen. Beispiel: 1920-Ma-5a Max Mustermann

12. Umgang mit Schulbüchern

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder mit den ausgeliehenen Schulbüchern sorgfäl-

tig umgehen. Versehen Sie die Bücher bitte mit einem Umschlag. Sollte das Buch nach

der Rückgabe in einem nicht akzeptablen Zustand sein, sind Sie verpflichtet, den Rest-

wert des Buches zu erstatten. Sollte ein Buch bei der Ausgabe bereits Schäden aufwei-

sen, so sprechen Sie bitte die Klassenlehrkraft darauf an.

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13. Epochal unterrichtete Fächer

In allen Klassen werden die Fächer, die in der Stundentafel nur einstündig ausgewiesen

sind, aus unterrichtsorganisatorischen und pädagogischen Gründen in nur einem Halb-

jahr zweistündig erteilt. Mit Beginn des 2. Halbjahres findet dann ein Tausch mit einem

anderen Fach statt. Wichtig hierbei ist, dass die Zensuren der Fächer, die nur im ersten

Halbjahr unterrichtet werden, am Ende des Schuljahres wieder auf dem Zeugnis er-

scheinen und sich auf die Versetzung auswirken. In den Klassen 5 – 9 können diese

Zensuren im 2. Halbjahr nicht mehr verbessert werden, in der 10. Klasse nur durch eine

entsprechend erfolgreiche mündliche Prüfung. In diesem Schuljahr sind voraussichtlich

folgende Fächer davon betroffen:

Jahrgang Epochale Fächer

1. Halbjahr 2. Halbjahr

5 Kunst, Geschichte Werken/Textil

6 Kunst, Physik, Werken/Textil Chemie, Erdkunde, Musik

7 Physik, Geschichte, Kunst Biologie, Politik, Erdkunde, Mu-

sik

8 Physik, Chemie, Politik, Ge-

schichte

Biologie, Wirtschaft, Kunst, Erd-

kunde

9 Chemie, Biologie, Politik, Musik Physik, Geschichte, Erdkunde,

Kunst

10 Biologie, Geschichte Physik, Erdkunde

14. Fahrräder

Da die Tage nun wieder kürzer werden, möchten wir Sie schon jetzt bitten, die Beleuch-

tung der Fahrräder Ihrer Kinder zu überprüfen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin,

wie gefährlich das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit ist. Die Polizei wird, wie auch in

den letzten Jahren, wieder Kontrollen durchführen.

Bitte beachten Sie, dass Fahrräder nur dann gegen Diebstahl und Beschädigung auf

dem Schulgelände versichert sind, wenn Sie mehr als einen Kilometer von der Schule

entfernt wohnen und Ihr Kind keinen Anspruch auf eine kostenlose Busfahrkarte hat.

Achtung: Die Räder sind im Radständer unbedingt abzuschließen!

15. Unterrichtsausfall

Sollte es in diesem Winter zu Schneefällen oder Glatteis kommen, so wird ein eventu-

eller Unterrichtsausfall morgens im Radio bekannt gegeben. Ihre Kinder können dann

zu Hause bleiben. Sie brauchen nicht bei der Schule anzurufen. Sie können sich auch

vom Landkreis Osnabrück eine SMS auf Ihr Handy schicken lassen (siehe www.lkos.de

– SMS bei Schulausfall).

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Unabhängig von einem generellen Schulausfall entscheiden Sie als Eltern oder Erzie-

hungsberechtigte in eigener Verantwortung, ob sie ihr Kind bei gefährlichen Witte-

rungsverhältnissen und entsprechenden Straßenverhältnissen zur Schule schicken.

Wie auch bei allen anderen schulorganisatorischen Unterrichtsausfällen können Sie Ihr

Kind bei einem Betreuungsbedarf zur Schule schicken oder bringen. Bitte rufen Sie

dann in der Schule an und geben den benötigten Zeitraum für die Betreuung an.

16. Vergessene Materialien usw.

Es kommt immer wieder vor, dass Schüler*innen wegen vergessener Materialien zu

Hause anrufen möchten, damit diese ihnen in die Schule gebracht werden. Wir möch-

ten dies nicht, zumal es ungerecht denjenigen gegenüber ist, bei denen niemand zu

Hause ist, um die Sachen in die Schule bringen zu können. Es ist ein Erziehungsziel der

Schule, dass die Schüler*innen ihre Schulsachen zum abgesprochenen Zeitpunkt vor-

zeigen oder abgeben können. Das Gleiche gilt auch für vergessene Unterschriften, Ar-

beitsblätter usw.

17. Schulplaner – Lerntagebuch

Ihre Kinder haben am ersten oder zweiten Schultag unseren Schulplaner bekommen,

den sie jeden Tag mitbringen müssen. In diesem Planer finden Sie wichtige Informati-

onen über den schulischen Alltag, etwa Termine von Klassenarbeiten, Hausaufgaben,

Mitteilungen von Lehrkräften usw. Bitte sehen Sie den Planer einmal wöchentlich

durch und unterschreiben Sie die aktuelle Seite im Kalender, wenn die Klassenlehrkraft

dies wünscht. Auch für Ihre Mitteilungen an Lehrkräfte findet sich eine Seite im Planer.

So ist der Planer nicht nur ein Hausaufgabenheft und Informationsbuch, sondern kann

als schnelles Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule genutzt werden.

Er dient den Schüler*innen auch als Dokumentation ihrer Entwicklung – er ist somit

auch ein Lerntagebuch. Außerdem tragen die Schüler*innen am Ende der Stunde im-

mer ein, welches Thema im Unterricht behandelt wurde. So können die Schüler*innen

und auch Sie als Eltern schnell den Verlauf der Unterrichtseinheiten nachvollziehen.

18. Doppelstunden

Seit einigen Jahren werden an unserer Schule alle Fächer in Doppelstunden unterrich-

tet. Das bedeutet für Ihr Kind eine deutliche Entlastung, da an jedem Tag nur drei un-

terschiedliche Fächer unterrichtet werden. So muss Ihr Kind sich für höchstens drei

Fächer des Folgetages vorbereiten.

In einigen Jahrgängen sollen laut Stundentafel die Fächer Mathematik oder Deutsch 5-

stündig unterrichtet werden. Wir haben dies folgendermaßen geregelt:

Fach und Jahrgang 1. Halbjahr 2. Halbjahr

Mathematik, Jg. 5 4 Stunden 6 Stunden

Deutsch, Jg. 7 6 Stunden 4 Stunden

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19. Informationen zur Datenverarbeitung

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen (und Ihrem Kind) einen Über-

blick über die Verarbeitung Ihrer Daten an der Realschule Wallenhorst geben. Alle

zwei Jahre mit Beginn eines geraden Schuljahres (2018/2019, 2020/2021, 2022/2023

usw.) oder bei einer Neuanmeldung bitten wir Sie, die „Einwilligung in die Veröffentli-chung personenbezogener Daten“ zu unterschreiben.

a) Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wen-

den?

Verantwortlich ist die Realschule Wallenhorst, Maria-Montessori-Str. 1, 49134

Wallenhorst. Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen steht Ihnen die Schulleitung

in Kooperation mit dem schulischen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.

b) Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und die Ihres Kindes verarbeitet?

Die Daten werden zur Erfüllung unseres Bildungsauftrages nach § 2 NSchG und den

dazugehörigen Verordnungen und Erlassen verarbeitet. In Bezug auf die Eltern han-

delt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Schüler*innen um Schul-

verwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehö-

ren insbesondere Schulnoten, Dokumentationen zur individuellen Lernentwicklung,

Förderpläne und Schulabschlüsse.

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir zur Veranschaulichung

unserer schulischen Arbeit auf unsere Homepage mit Einwilligung der Schüler*innen

(ab 14 Jahren) bzw. deren Eltern Fotos, Videos und Texte.

Für den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs während der Schulzeit an der Real-

schule übermitteln wir sach- und personenbezogene Daten an verschiedene Stellen

wie Unfallmeldungen an den Gemeinde-Unfallverband (GUV), Übergänge an Berufs-

bildende Schulen oder Gymnasien an den Landkreis, Schülerbilder für die Erstellung

der Busfahrkarten an den Weser-Ems-Busverband.

Bei der Nutzung schulischer Informationstechnik (z.B. Rechner in der Schule, Nutzung

des schulischen WLAN mit eigenen Endgeräten) werden die Aktivitäten der Schü-

ler*innen protokolliert.

Die detaillierten Datenverarbeitungsvorgänge (z.B. die Protokollierung, die Weiter-

gabe und Nutzung personenbezogener Daten) sind in der Schule einsehbar. Auf

Wunsch senden wir Ihnen diese zu.

c) Mit welchen Softwareprodukten arbeiten wir in der Realschule Wallenhorst?

DaNis: DaNiS ist die Abkürzung für „Datenbank für Niedersächsische Schulen“ und wird vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt, um personenbezogene

Schüler- und Elterndaten zu verwalten.

IServ: Lernplattform und Schulserver

LEB-online: Erstellen und Verwalten von Lernentwicklungsberichten, Zensuren,

Noten der Klassenarbeiten und Zeugnissen.

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Portal SchülerOnline: Anmeldeportal für die Schüler*innen zu den Berufsbilden-

den Schulen sowie den Gesamtschulen oder Gymnasien. Überwachung der Ein-

haltung der Berufsschulpflicht.

gp-untis: Erstellung der Stundenpläne.

sv-Plan: Erstellung der Vertretungspläne und Ansicht der Vertretungspläne über

den Browser in IServ.

Excel: Erstellung verschiedener Schülerlisten für Wahlpflichtkurse, Arbeitsge-

meinschaften, Kurse o.ä.

IQES online: Web-Plattform für die Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation in

Schulen.

I-Net Menü: Verwaltung der Abrechnung zur Essensbestellung

Fernwartung Rathaus: Zugriff zu Wartungszwecken auf den Sekretariatsrechner

durch den Schulträger

Zeiterfassung Sekretariat: Online Zeiterfassungssystem für die Schulsekretärin

Teamviewer: Fernwartungstool auf den Verwaltungsrechnern für den Wartungs-

zugriff des Medienzentrums Osnabrück

Unfallmeldungen online: Meldungen der Schulunfälle über die Webanwendung

beim GUV

Schulpflichtverletzungen: Meldung der Schulpflichtverletzung über das online-

Portal an den Schulträger und den Landkreis Osnabrück

klv v.5: Verwaltung der Schülerbilder und Übermittlung der Bilder an den Weser-

Ems-Busverband zur Erstellung der Busfahrkarten

IZN-Stabil: Portal und Software zur Erfassung und Übermittlung der Schulstatistik-

daten an die NLSchB und/oder das Kultusministerium

Starmoney Business: Software zur DV-gestützten Buchführung des Schulkontos

d) An welche Stellen können Daten übermittelt werden?

a. Private und öffentliche Stellen

Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir Daten beispiels-

weise an die Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger oder an eine andere Schule bei

einem Schulwechsel. Wir geben keine Schülerdaten an private Stellen für Werbezwe-

cke weiter.

b. Auftragsverarbeitung – Drittland

Unsere Schule verwendet keine Cloud-Produkte. Im Übrigen bestehen im Zusammen-

hang mit der Wartung unserer EDV bzw. bestimmter Softwareprodukte Auftragsver-

hältnisse mit der Medienstelle Osnabrück (Netzwerkbetreuung e.V.) und mit privaten

Unternehmen. Dabei ist ein Zugriff auf Daten durch das Unternehmen möglich. Eine

detaillierte Beschreibung zur Auftragsdatenverarbeitung für jede Anwendung können

Sie in der Schule einsehen.

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e) Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir löschen die Daten von Schüler*innen grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Ver-

lassen der Schule. Für einige Unterlagen bestehen spezielle Aufbewahrungsfristen,

z.B. werden Klassen- und Kursbücher sowie Unterlagen über die Lernmittelentleihe

drei Jahre und Abschluss- und Abgangszeugnisse 60 Jahre aufbewahrt.

f) Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?

Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte

Datenschutzrechte zu wie das Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten; das

Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Widerspruchsrecht gegen

die Verarbeitung. Außerdem steht Ihnen ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die bei

uns gespeicherten Informationen über Sie und Ihr Kind zu. Auf Verlangen werden wir

Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Außerdem

können Sie sich bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes an die Schule

bzw. den schulischen Datenschutzbeauftragten sowie an den Landesbeauftragten für

den Datenschutz und die Informationsfreiheit Niedersachsen wenden.

20. Terminplan

Den aktuellen Terminplan entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Die folgenden Ter-

mine sollten Sie sich allerdings bereits vormerken:

26.08. und 27.08.19 Elternabende Kl. 5, 7, 9, 10 und nach Bedarf

Donnerstag, 22.08.19 Elternabend zum Polenaustausch

27.08.19 Spendenübergabe zum Sponsorenlauf

Donnerstag, 29.08.19 1. Schulelternratssitzung, 19:30 h

02.09. – 06.09.19 Abschlussfahrt 10a

36. und 37. KW Fachkonferenzen in allen Fächern

17.09. – 21.09.19 Besuch der Polen in Wallenhorst

23.09. – 27.09.19 Abschlussfahrt 10b, 10c

25.09. – 27.09.19 Kennenlernfahrt Jg. 5 zum Dümmer

19.09. – 02.10.19 Betriebspraktikum Jg. 9

03.10. – 18.10.19 Herbstferien

Freitag, 15.11.19 1. Elternsprechtag

04.12.19 1. Schulvorstandssitzung, 17.00 Uhr

18.12.19 1. Gesamtkonferenz, 17.00 Uhr

23.12.19 – 07.01.20 Weihnachtsferien

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20.01.20 Zeugniskonferenzen Jg. 5-7

22.01.20 Zeugniskonferenzen Jg. 8-10

31.01.20 Zeugnisausgabe in der 3. Stunde

03.02. – 04.02.20 Halbjahresferien

Bitte geben Sie den Rückläufer zum Elternbrief bis Freitag, 30.08.2019 bei der Klas-

senlehrerin bzw. dem Klassenlehrer Ihres Kindes ab.

Mit freundlichen Grüßen

St. Schmidt

Schulleiter

B. Ostwaldt

Ständige Vertreterin (komm.)

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REALSCHULE WALLENHORST Maria-Montessori-Str. 1 - 49134 Wallenhorst

05407/8605-30

05407/8605-31

[email protected]

www.realschule.wallenhorst.org

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Name, Vorname des Kindes Klasse

Rücklauf „Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2019/2020“

Hiermit bestätige ich / bestätigen wir, dass ich/wir die Informationen in dem

Elternbrief zum Schuljahresbeginn erhalten und zur Kenntnis genommen

habe(n).

Insbesondere habe ich / haben wir

1. die Regelungen zu den Hausaufgaben und den Krankmeldungen, das

Rauchverbot in der Schule und den Waffenerlass mit unserem Kind

besprochen.

2. die Ausführungen zu den epochal unterrichteten Fächern gelesen und

die Problematik bzgl. der Notenübertragung in das zweite Halbjahr mit

meinem / unserem Kind besprochen.

3. die Kosten für die Verbrauchsmaterialien und den Schulplaner auf das im

Brief auf Seite 5 angegebene Konto überwiesen.

(DE63 2656 3960 0021 3055 03, 1920-Ma-5x Name Ihres Kindes)

Ort, Datum Unterschrift e. Erziehungsberechtigten

REALSCHULE WALLENHORST

Maria-Montessori-Str. 1

49134 Wallenhorst

05407 – 8605-30

05407 – 8605-31

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