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Förderung von Klimaschutzmaßnahmen Errichtung von nicht öffent- licher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Anschaffung eines Lasten- fahrrads Das fördert die Gemeinde Wallenhorst Ladeinfrastruktur Gefördert wird die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestation mit einem oder mehreren Ladepunk- ten) zum Laden von Elektrofahrzeugen mit einmalig 300 Euro. Pro Haushalt ist nur eine Ladeeinrichtung (Ladesäule oder Wallbox) förderfähig. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Gebiet der Gemeinde Wallenhorst errichtet werden. Gefördert wird nur der Kauf (kein Leasing oder Mieten) einer Ladeein- richtung. Lastenfahrrad Gefördert wird die Anschaffung von ein- oder zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h mit einmalig 500 Euro bzw. maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises. Das Lastenfahrrad muss einen verlängerten Rad- stand aufweisen sowie für eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) zugelassen sein und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, Pedelecs und S-Pedelecs sowie gebrauchte Lastenfahrräder. Je Antragsteller ist ein Fahrzeug förderfähig. Das Lastenfahrrad muss mindestens 36 Monate im Eigentum des Antragsstellers verbleiben. Weitere Informationen erhalten Sie hier Gemeinde Wallenhorst Rathausallee 1 49134 Wallenhorst Stefan Sprenger Telefon 05407 888-740 Fax 05407 888-83-740 E-Mail [email protected] www.wallenhorst.de/klimaschutz Förderantrag Antragsteller/in: Vorname Name Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon Bankverbindung (IBAN) Kreditinstitut Ich beantrage einen Zuschuss für die Errichtung einer nicht öffentlichen Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge (Ladesäule/Wallbox) für die Anschaffung eines Lastenfahrrads Mit meiner Unterschriſt bestätige ich, dass ich die Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen habe und dass ich mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten im Rahmen der Be- arbeitung dieses Förderantrags einverstanden bin. Ort, Datum Unterschriſt

Förderantrag Das fördert die Gemeinde Wallenhorst · Stromtankstelle für Zuhause Nicht erst seit dem Diesel-Skandal sind elektrische Antriebe in aller Munde. Kein Wunder, sind

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  • Förderung vonKlimaschutzmaßnahmen

    Errichtung von nicht öffent-licher Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeAnschaffung eines Lasten-fahrrads

    Das fördert die Gemeinde WallenhorstLadeinfrastrukturGefördert wird die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestation mit einem oder mehreren Ladepunk-ten) zum Laden von Elektrofahrzeugen mit einmalig 300 Euro. Pro Haushalt ist nur eine Ladeeinrichtung (Ladesäule oder Wallbox) förderfähig. Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Gebiet der Gemeinde Wallenhorst errichtet werden. Gefördert wird nur der Kauf (kein Leasing oder Mieten) einer Ladeein-richtung.

    LastenfahrradGefördert wird die Anschaffung von ein- oder zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h mit einmalig 500 Euro bzw. maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises. Das Lastenfahrrad muss einen verlängerten Rad-stand aufweisen sowie für eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) zugelassen sein und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.

    Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern, Pedelecs und S-Pedelecs sowie gebrauchte Lastenfahrräder.Je Antragsteller ist ein Fahrzeug förderfähig. Das Lastenfahrrad muss mindestens 36 Monate im Eigentum des Antragsstellers verbleiben.

    Weitere Informationen erhalten Sie hierGemeinde WallenhorstRathausallee 149134 WallenhorstStefan SprengerTelefon 05407 888-740Fax 05407 888-83-740E-Mail [email protected]/klimaschutz

    FörderantragAntragsteller/in: Vorname Name

    Straße Hausnummer

    PLZ Ort

    Telefon

    Bankverbindung (IBAN)

    Kreditinstitut

    Ich beantrage einen Zuschuss

    für die Errichtung einer nicht öffentlichen Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge (Ladesäule/Wallbox)

    für die Anschaffung eines Lastenfahrrads

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Förderbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis genommen habe und dass ich mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten im Rahmen der Be-arbeitung dieses Förderantrags einverstanden bin.

    Ort, Datum

    Unterschrift

  • Stromtankstelle für ZuhauseNicht erst seit dem Diesel-Skandal sind elektrische Antriebe in aller Munde. Kein Wunder, sind sie doch energieeff izienter, emissionsärmer, leiser und langfristig sogar kostengünstiger als die fossilen Alternativen. Die Gemeinde Wallenhorst fördert aus Klimaschutzgründen deshalb nicht öff entlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge, um den motorisierten Individualverkehr möglichst nachhaltig zu gestalten.

    Für eine Ladestation mit einem oder mehreren Ladepunkten zahlt die Gemeinde Wallenhorst einen Zuschuss von einmalig 300 Euro. Eine solche Ladestation, die zum Beispiel in der privaten Garage installiert werden kann, gibt es mit drei unterschiedlichen Ladeleistungen (3,7 kW, 11 kW und 22 kW). Der Vorteil einer speziellen Ladebox gegenüber dem Laden an einer herkömmlichen Schuko-Steckdose (2,3 kW) liegt zum einen in der höheren Ladegeschwindigkeit, zum anderen hat dies sicherheitsrelevante Gründe. Normale Haus-haltssteckdosen sind nicht auf einen Dauerbetrieb mit maximaler Leistung ausgelegt. Ein E-Auto mit leerem Akku benötigt zwölf oder mehr Stunden, um an einer Schuko-Steckdose vollständig auf-geladen zu werden und reizt dabei die maximale Leistung der Haushaltssteckdose komplett aus. Bei diesem Vorgang können, je länger der Strom fließt, die Leitungen und insbesondere die Übergänge in Abzweigdosen sehr heiß werden, sodass die Gefahr eines Kabelbrands besteht.

    Mit einer Ladestation / Wallbox wird diese Gefahr umgangen, da die Ladebox auf die Ladeleistung der Elektroinstallation des jeweiligen Hauses abge-stimmt ist und mit dem Elektroauto kommuniziert, mit welcher Stromstärke es maximal laden kann. Die Ladebox wird an das 400-Volt-Starkstromnetz angeschlossen, damit hohe Ladegeschwindigkeiten erreicht werden. Ein weiterer Vorteil einer Lade-box sind die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einbindung ins Netz. Dadurch stehen zum Beispiel verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung, wenn an der Ladebox beispielsweise ein Dienstwagen „betankt“ werden soll.

    Die Alternative zum AutoOb für den Einkauf oder den Transport der Kinder zur Kita: Lastenfahrräder sind mittlerweile eine ech-te Alternative zum Auto geworden und stellen einen wichtigen Baustein einer nachhaltigen Mobilität dar.

    Aus diesem Grund bezuschusst die Gemeinde Wal-lenhorst die Anschaff ung eines solchen mit einmalig 500 Euro, um Anreize zu schaff en, vermehrt Wege mit einem Lastenfahrrad anstatt mit dem Auto zurückzulegen. Es werden dabei solche mit elektri-scher Unterstützung als auch ohne gefördert. Auch zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpe-delecs, die die Fahrerin oder den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen, werden von Seiten der Gemeinde Wallenhorst bezuschusst.

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    Jetzt von der Förderung profi tieren – wie funktioniert es?Wenden Sie sich an einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl und lassen Sie sich eine Ladestation bei-spielsweise in Ihrer Garage errichten. Nach erfolgter Installation durch eine geeignete Fachfirma, reichen Sie neben dem ausgefüllten Förderantrag einfach eine Kopie der Rechnung der Ladestation sowie der Installation bei der Gemeinde Wallenhorst ein. Die Kosten einer Ladebox betragen je nach Leistung und Hersteller in der Regel zwischen 800 und 1.300 Euro. Hinzu kommen die Installationskosten des Elektrikers.

    Möchten Sie einen Zuschuss für ein Lastenfahrrad beantragen, so reichen Sie neben dem ausgefüllten Förderantrag einfach eine Kopie der Rechnung des Lastenfahrrads bei der Gemeinde Wallenhorst ein.