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Initiative Stadtteilgenossenschaft Neues Hulsberg-Viertel

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Page 1: Initiative Stadtteilgenossenschaft Neues Hulsberg-Viertel

Initiative Stadtteilgenossenschaft Neues

Hulsberg-Viertel

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Was wir wollen Günstigen Wohnraum im neuen Hulsberg-Viertel schaffen: durch Nutzung

von Bestandsgebäuden, Kauf, Vermietung oder Bau neuer Wohnanlagen Wohnraum durch genossenschaftliches Dauernutzungsrecht sichern, sozial

binden und der Spekulation entziehen Privatisierung öffentlicher Flächen und Grundstücke erschweren bzw.

verhindern – Anwendung des Erbbaurechts Gemeinschaftliches, ökologisches, barrierefreies, Generation verbindendes,

interkulturelles und selbstbestimmtes Wohnen fördern Planung und Durchführung gemeinsamer Stadtteil-Projekte (z.B. für die

Bereiche Ernährung, Energieversorgung, Kultur und Mobilität) Kleingewerbe, Sozial- und Kultureinrichtungen bezahlbare Arbeitsstätten zur

Verfügung zu stellen Autofreies Wohnen

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Geeignete Bestandsgebäudefür eine Stadtteilgenossenschaft

• Bettenhaus

• Kinderklinik

• Betriebsratsgebäude

• evt. auch Neubau

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Gemeinschafts-Projekte einer Stadtteilgenossenschaft

Ernährung

Mobilität

Energie

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Wann ist eine Genossenschaft die richtige Rechtsform?

Eine Genossenschaft bietet sich immer dann an

• wenn die Mitglieder gemeinsam wirtschaften und handeln wollen

• wenn das erworbene und geschaffene Vermögen gemeinschaftlich und nicht individuell verstanden wird

• wenn Gewinne nicht privatisiert werden sollen

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Was ist das Besondere einer Genossenschaft?

• Förderung vorrangig wirtschaftlicher Zwecke – im Gegensatz zum Verein der ideelle Zwecke verfolgt

• Das Identitätsprinzip: In der Genossenschaft sind die Mitglieder Miteigentümer des Unternehmens und zugleich Nutzer der von der Genossenschaft erstellten Leistungen, z.B. von Wohnungen

• Das Demokratieprinzip: „One man, one vote“. Unabhängig von der Zahl der eingezahlten Geschäftsanteile hat jedes Mitglied nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung

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Vorteile von Genossenschaften

• Es werden keine individuellen Gewinne aus gemeinsam geschaffenen Vermögen gezogen, eine Spekulation ist ausgeschlossen

• Es erfolgt eine dauerhafte Bindung des Vermögens für soziale, kulturelle und gemeinschaftliche Zwecke

• Die Genossenschaft ist eine Personengesellschaft, d.h. die Mitglieder können eintreten und austreten , ohne die Genossenschaft aufzulösen

• Aus der Identität der Mitglieder als Nutzer und Eigentümer ergibt sich ihre wirtschaftliche Verantwortung als Miteigentümer für das gemeinsame Unternehmen, die Genossenschaft

• Bei Entscheidungen gilt „ein Mensch – eine Stimme“, unabhängig vom eingebrachten Geld

• Die Genossenschaft wird geprägt durch die drei Grundprinzipien Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe

• Genossenschaften haben von allen Unternehmensformen die geringste Insolvenzrate

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• Ein relativ hoher Gründungsaufwand• Eine Genossenschaft erfordert eine betriebswirtschaftliche

Verwaltung und die dazu notwendigen Kenntnisse• Die Genossenschaft ist bilanzierungs- und prüfungspflichtig• Die Fixkosten sind insbesondere bei kleinen Genossenschaften

relativ hoch • Die notwenige Professionalisierung der Verwaltung erfordert

gerade in ehrenamtlich verwalteten Projekten ein dauerhaft, breites und aktives Mitgliederengagement

Nachteile

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Wohnungsgenossenschaften in Deutschland

• Gegenwärtig bieten Wohnungsgenossenschaften rund 5 Mio. Menschen ein sicheres und bezahlbares Zuhause.

• Fast 10 % der gut 23 Mio. Mietwohnungen in Deutschland befinden sich in der Hand von rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften

• Bremen hat weniger als 10 Wohnungsgenossenschaften (im Vergleich: Hamburg hat ca. 30 mit ca. 200.000 Bewohnern)

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Genossenschaft als Wirtschaftsunternehmen

• Nach§1 des Genossenschaftsgesetzes ist die eG ein Wirtschaftsunternehmen, das einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder unterhält

• Damit verbunden sind wirtschaftliche Rechten und Pflichten• Zentrale Pflichten sind die Haftung für die Verluste der

Genossenschaft , allerdings nur mit den gezeichneten Geschäftsanteilen

• Zu den Rechten gehört die Beteiligung am Gewinn in Form einer Dividende, sofern ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung vorliegt

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Pflichtmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband und jährliche

PrüfungspflichtGründe:

•Eine Genossenschaft hat kein Mindestkapital wie eine Gmbh•Die Haftung gegenüber Dritten ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt

Die Prüfung dient sowohl den Mitgliedern als auch den Kreditgebern und Geschäftspartnern als Schutz vor finanziellen Risiken

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Satzung

• Die Satzung ist das Statut der Genossenschaft

• Sie wird bei der Gründungsversammlung durch die Gründungsmitglieder beschlossen und unterschrieben

• Die Satzung definiert das Wirtschaftsunternehmen Genossenschaft und seine internen Spielregeln

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Pflichtorgane einer GenossenschaftVorstand•Leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung

Aufsichtsrat•Ist das Kontrollgremium der Mitglieder gegenüber dem Vorstand

Generalversammlung•Ist das höchste Organ und trifft die Grundsatzentscheidungen, sie wählt den Vorstand und den Aufsichtsrat

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Der Gründungsprozess

1. Gründungsversammlung2. Beitritt zu einem Prüfungsverband3. Gründungsgutachten4. Eintragung in das Genossenschaftsregister

• Mit der Eintragung ins Register ist die Genossenschaft rechtsfähig

• Eine Genossenschaft in Gründung (i.G.) ist beschränkt geschäftsfähig, die Mitglieder haften aber dann unbegrenzt

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Verwaltungsaufwand

• Abrechnung von Mieten und Nebenkosten• Reparaturen und Instanthaltungen organisieren• Aufträge an Bau- und Handwerksfirmen erteilen

und abrechnen• Bei Mieterwechsel neue Mieter werben• Bücher führen und Jahresabschlüsse aufstellen• Das Miteinander und den Betrieb von

Gemeinschaftsräumen organisieren etc.

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Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsberechnung

Bei der Genossenschaft finanziert nicht das einzelne Mitglied die Kosten der eigenen Wohnung, sondern die Genossenschaft nimmt als juristische Person

• Kredite auf• schließt Verträge• haftet gegenüber den Geldgebern mit ihrem Vermögen

Prinzipien einer Immobilienfinanzierung sind, dass mindestens 20% der Kosten durch Eigenkapital (EK) der Genossenschaft gedeckt werden und max. 80% Fremdkapital zum Einsatz kommen

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Eigenkapital

• Genossenschaftsanteile

• Bauliche Eigenleistungen/Selbsthilfe

• Mitgliederdarlehen

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Genossenschaftsanteile

• Pflichtanteile

• Freiwillige Anteile

• Wohnungsbezogene Pflichtanteile

• Wohnungsbezogene freiwillige Anteile (reduziert die Miete)

• Fördermitglieder

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Fremdkapital

• Kredite• Öffentliche Förderungen

• z.B. KFW-Förderdarlehen• Städtebaufördermittel etc. • Wohnungsbaufördermittel (sozialer

Wohnungsbau)

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Von der Initiative zur Genossenschaft

Orientierungsphase

• Ideen entwickeln, Ziele und Grundsätze formulieren

Planungsphase

• Konzept der Gruppe/Initiative konkretisieren, Rechtsform klären, Gebäude und Grundstücke suchen, Bau- und Finanzierungspläne erstellen

Gründungsphase

• Gründung der Genossenschaft als Rechtsakt

• Finanzierungs-, Kauf- und Bau- oder Mietverträge anschließen

Nutzungsphase

• Organisation der Nutzung und des Betriebs des gemeinsamen Hauses/Gebäudes

• Verwaltung der Immobilie

• Organisation des alltäglichen Miteinanders

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Genossenschaften und Erbbaurecht

• Geringere Anfangsbelastung durch Erbbaurecht

• Gutes Instrument, um öffentlichen Grund und

Boden der Spekulation zu entziehen

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Dachgenossenschaften

Bauen und Leben eG, Bremen

Schanze eG, Hamburg

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Beispielhafte Genossenschaftsprojekte

München: Wagnis eGBerlin. Möckernkiez eGHamburg: Stattschule

Zürich: Kalkbreite

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Die nächsten Schritte

27.10.14

Termine:

Dezember: Do., 4.12.14, 19 Uhr: Treffen der Initiative im DGB-Saal, Bahnhofsplatz 22-28

Januar: Exkursion nach Hamburg. Gängeviertel eG und Stattschule Alona eG

Gründungsberatung (ZDK Hamburg)