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GUV-SI 8012 (bisher GUV 20.53) GUV-Informationen „Inline-Skaten“ mit Sicherheit

„Inline-Skaten“ mit Sicherheit

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Beim Inline-Skaten ist stets die kom- plette Schutzkleidung zu tragen:• Helm, • Knie-, • Ellbogen- • und Handgelenksschützer!Eine spezielle Skating-Schutzhose gibt zusätzliche Sicherheit und hilft Verletzun- gen im Beckenbereich zu vermeiden.Beim Kauf von Protektoren und Helm soll- te darauf geachtet werden, dass diese mit dem „GS-“ oder „CE-Zeichen“ gekennzeichnet sind.Dadurch ist sichergestellt, dass die Schützer ausreichend abriebfest und Stoß dämpfend sind. Zudem können sie sicher befestigt werden, verrutschen nicht und die zu schüt- zenden Körperstellen werden vollständig bedeckt.

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  • GUV-SI 8012 (bisher GUV 20.53)GUV-Informationen

    Inline-Skaten mit Sicherheit

  • HerausgeberBundesverband der UnfallkassenFockensteinstrae 181539 Mnchenwww.unfallkassen.de

    Autor:Werner ZimnikUnter Mitarbeit der Fachgruppe Bildungswesen des Bundesverbandesder Unfallkassen

    Gestaltung:Klaus Werner

    Fotos:GUVV Westfalen-Lippe

    Juli 2003, akt. Fassung Mrz 2007Alle Rechte vorbehaltenPrinted in Germany

    Bestell-Nr. GUV-SI 8012, zu beziehen vomzustndigen Unfallversicherungstrger,siehe vorletzte Umschlagseite.

  • Beim Inline-Skaten ist stets die kom-plette Schutzkleidung zu tragen:

    Helm, Knie-, Ellbogen- und Handgelenksschtzer!

    Eine spezielle Skating-Schutzhose gibtzustzliche Sicherheit und hilft Verletzun-gen im Beckenbereich zu vermeiden.

    Beim Kauf von Protektoren und Helm soll-te darauf geachtet werden, dass diese mit dem GS- oder CE-Zeichen ge-kennzeichnet sind.Dadurch ist sichergestellt, dass dieSchtzer ausreichend abriebfest und Stodmpfend sind. Zudem knnen sie sicher befestigt wer-den, verrutschen nicht und die zu scht-zenden Krperstellen werden vollstndigbedeckt.

    Das sollte man wissen, ...... wenn Schler skaten

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    Inline-Skating ist eine Freiluft-sportart. Geeignet sind z.B.asphaltierte Schulhfe, spezielleSkateflchen in Abstimmung mitdem Schultrger und dem Sach-aufwandstrger.

    Wegen starker Rutschgefahr nichtauf nassem, sandigem Belagfahren!

    Bergabwrts in Etappen, mitZwischenstopps, fahren!

    Nicht bei der SchutzkleidungGeld sparen lieber die Polsterung berdimen-sionieren!

    Grundstzliche Empfehlungen

  • Erlernen von Fahr- und Falltechniken

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    Neben der Schutzausrstung bietet eineintensive Technikschulung die besteGewhr fr unfallfreies Inline-Skaten.

    Informationen und methodische Hinweisedazu sind im Lehrerbrief Inline-Skating inder Schule GUV 57.2.289 zusammen-gestellt.

    Auch Fallen will gelernt sein!

  • Inline-Skating in der Sporthalle

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    Wird das Inline-Skaten in der Sporthal-le durchgefhrt, ist die Zustimmung desSachaufwandstrgers erforderlich!

    Inline-Skaten in der Sporthalle solltesich auf das Erlernen der Fahr- und Fall-techniken beschrnken.

    Fr das Inline-Skaten gelten flchen-elastische Sportbodensysteme als ge-eignet.

    Die Gre der Sportgruppe auf dieRumlichkeit abstimmen, mgliche

    Gefhrdungen besonders inAuenkurven durchAbpolstern mit Matten

    verhindern.

    Damit die Sporthallenbden nichtbeschdigt werden, beachten Sie:

    keine aggressiven Fahr- und Brems-techniken durchfhren

    kein Inline-Hockey und Inline-Basketball spielen

    keine Sprnge von Ramps undPipes auf den Hallenboden oder inSportmatten

    keine abfrbenden Rollen und Stop-per verwenden

    keine Rollen verwenden, die imAuenbereich benutzt worden sind ggf. sind die Rollen auszu-wechseln!

  • Inline-Skating als Pausensport oder bei Schulsportfesten

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    Nur rumlich oder baulich abgegrenzteFlchen bentzen

    Verhaltensregeln aufstellen

    Fr kompetente Lehreraufsicht sorgen,d.h. Aufsicht fhrende Lehrkrfte sollten inihre Ttigkeit eingewiesen sein, z.B. da-rauf zu achten, dass nur Schler(-innen)skaten, die komplette Schutzkleidungtragen.

    fachliche Qualifikation der betreuendenLehrkraft ggf. erforderlich, wenn spezielleSkate-Einrichtungen, z.B. Half-Pipe ange-boten werden.

    Landesspezifische Lehrerqualifikationensind zu beachten.

  • Skate-Einrichtungen

    Bei der Aufstellung spezieller Skate-Ein-richtungen, wie z.B. Curbs, Ramps undPipes, sind die sicherheitstechnischenAnforderungen nach DIN EN14 974:2006-09 Anlagen fr Benutzervon Rollsportgerten Sicherheitstech-nische Anforderungen und Prfverfah-ren einzuhalten. (Diese Norm gilt abSeptember 2006 und ersetzt die DIN33 943).

    Achten Sie vor allem auf:

    AbgrenzungenWenn Skate-Einrichtungen in Verbindungmit Spielpltzen und Sportpltzen vorge-sehen werden, sind sie vom allgemeinenSpielbetrieb rumlich oder baulich zugliedern, zu trennen oder abzugrenzen.

    SicherheitszonenDie Skate-Einrichtungen sind seitlich mithindernisfreien Sicherheitszonen zu ver-sehen.

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  • 8 Absturzsicherungen bei Platforms undPipes:

    Ab einer freien Fallhhe ber 1,00 m ist eineAbsturzsicherung (Brstung) an den Podes-ten von mind. 1,20 m Hhe erforderlich.

    Sie ist so auszubilden, dass sie nicht zumKlettern verleitet und keine ffnungen in einer Richtung gemessen von mehrals 110 mm aufweist.

    Die Podeste drfen zum bestimmungs-gemen Gebrauch nur ber eine Fahr-flche erreichbar sind, d.h. es drfenkeine Treppen und Leitern angebrachtsein.

    Konstruktive, sicherheitstechnischeVoraussetzungen:

    Die Einrichtungen und Fahrflchen drfenkeine scharfen Ecken, Kanten und Grate,bzw. Stolperstellen aufweisen.

    Skate-Einrichtungen mssen standsicherkonstruiert sein. Sie drfen auch bei

    Skate-Einrichtung: seitlicher Sicherheitsabstand:

    Curb, Ledge, Rail, Platform-Bank,Platform-Transition, Spine-Ramp mind. 2,00 mPyramiden-Bank, Treppe,Wall-Ramp, Pipe, Fun-Box

    Die Anfahrflche muss einen gefahrlosenAn- und Auslauf sicherstellen.

    missbruchlicher Benutzung nicht kippenoder wackeln, soweit dadurch eine Gefahrentstehen kann. Sie sind mit dem Bodenfest zu verbinden oder durch Eigenlastbzw. auswechselbaren Verankerungengegen Verschieben zu sichern.

  • Inline-Skates sind keine Fahrzeuge. Siegehren trotz der mit ihnen erreichbarenGeschwindigkeiten nach der derzeitigenRechtslage zu den besonderen Fortbe-wegungsmitteln ( 24 STVO).

    Damit gelten fr Skater die Regelungenfr den Fugngerverkehr des 25 STVO:

    Die Benutzung der Fahrbahnen ist Ska-tern grundstzlich und die der Radwegeausnahmslos untersagt.

    Skater mssen auf dem Gehweg, in derFugngerzone und im verkehrsberuhig-ten Bereich unter gebhrender Rcksichtauf Fugnger ntigenfalls mit Schritt-geschwindigkeit fahren.

    Nach der Rechtsprechung des Bundes-gerichtshofes sind Inline-Skater rechtlichwie Fugnger anzusehen. Inline-Skatermssen daher auerorts, wo kein Geh-weg vorhanden ist, wie Fugnger, denlinken Fahrbahnrand benutzen (soweitdies zumutbar ist).Links fahren ist in jedem Fall gefhrlich.Daher sollten Skater im Zweifel wieFugnger den Seitenstreifen benutzen*).

    *) Lnderspezifische Regelung in Bayern: Inline-Skaten auf der Fahrbahn ist grundstz-

    lich verboten ausgenommen durch einZusatzschild freigegeben.

    Fahren auf Radwegen mit Inline-Skates istgenerell untersagt.

    Inline-Skating im Straenverkehr

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    Wo drfen Sie fahren?

    Auf Gehwegen

    Auf kombinierten Rad-/Gehwegen

    In Fugngerbereichen

    In verkehrsberuhigten Bereichen

  • Inline-Skating auf dem Schulweg

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    Schulwegangelegenheiten liegen in ersterLinie im Verantwortungsbereich der Erzie-hungsberechtigten und der Straenver-kehrsbehrden.

    Die Schule kann deshalb die Benutzungvon Inline-Skates auf dem Schulweg nichtverbieten. Sie sollte jedoch im Rahmenihrer Informations- und Frsorgepflicht(z.B. im Verkehrserziehungsunterrichtoder bei Elternabenden) ber die wichtig-sten Fakten und Gefhrdungen aufklren.

    Wegen der besonderen Gefhrdung imStraenverkehr ist von der Verwendungvon Inline-Skates auf dem Schulweg drin-gend abzuraten.

    Eltern haben eine besondere Verantwor-tung bei der Auswahl des Verkehrsmit-tels auf dem Schulweg

    Grundstzlich besteht gesetzlicherUnfallversicherungsschutz auf demSchulweg, unabhngig von der Wahl desVerkehrsmittels.

    Dies darf aber nicht der Grund dafr sein,gegen voraussehbare Gefahren auf demSchulweg nichts zu unternehmen!

    Sollten sie dennoch benutzt werden, ist die Straenverkehrsordnung zu beach-ten (siehe Inline-Skating im Straenver-kehr).

    Aus Sicherheitsgrnden ist das Trageneiner kompletten Schutzausrstung erfor-derlich.

    Die Schule kann ber eine von Eltern undSchlern mitgetragene Hausordnungregeln, welche Gerte (z.B. Inline-Skates)in die Schule mitgebracht werden drfenbzw. wann und wo sie benutzt werdenknnen.

  • Baden-WrttembergUnfallkasse Baden-Wrttemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Strae 700, 70329 Stuttgart,Tel. (07 11) 93 21-0, Fax (07 11) 93 21-500.Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-400

    BayernBayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstrae 71, 80805 Mnchen,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135Bayerische Landesunfallkasse,gleiche AnschriftUnfallkasse Mnchen,Mllerstrae 3, 80469 Mnchen,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

    BerlinUnfallkasse Berlin,Culemeyerstrae 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

    BrandenburgUnfallkasse Brandenburg,Mllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39

    BremenUnfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Strae 1214, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

    HamburgLandesunfallkasse Freie und Hansestadt Ham-burg, Spohrstrae 2, 22083 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87

    HessenUnfallkasse Hessen,Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588

    Mecklenburg-VorpommernUnfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Strae 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

    NiedersachsenBraunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig, Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

    Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-188

    Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstrae 9, 26122 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

    Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

    Nordrhein-WestfalenRheinischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Heyestrae 99, 40625 Dsseldorf, Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-219

    Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Salzmannstrae 156, 48159 Mnster,Tel. (02 51) 21 02-0, Fax (02 51) 21 85 69

    Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen,Ulenbergstrae 1, 40223 Dsseldorf,Tel. (02 11) 90 24-0, Fax (02 11) 90 24-180

    Rheinland-PfalzUnfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstrae 10, 56626 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

    SaarlandUnfallkasse Saarland,Beethovenstrae 41, 66125 Saarbrcken, Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

    SachsenUnfallKasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Strae 17a, 01662 Meien,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

    Sachsen-AnhaltUnfallkasse Sachsen-Anhalt,Ksperstrae 31, 39261 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

    Schleswig-HolsteinUnfallkasse Schleswig-Holstein,Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250

    ThringenUnfallkasse Thringen,Humboldtstrae 111, 99867 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

    berreicht und zu beziehen durch den zustndigen Unfallversicherungstrger:

    GUV-SI 8012

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    Hinweis:

    Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz neu strukturiertund mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Haupt-verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden smtliche Verffentlichungen denKategorien Unfallverhtungsvorschriften, Regeln fr Sicherheit und Gesundheitsschutz,Informationen und Grundstze zugeordnet.

    Bei anstehenden berarbeitungen oder Nachdrucken werden die Verffentlichungen auf dieneuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung fr einenbergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnum-mer angefgt.

    Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer sogenannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) verffentlicht ist.

    Das sollte man wissen, ...... wenn Schler skatenErlernen von Fahr- und FalltechnikenInline-Skating in der SporthalleInline-Skating als Pausensportoder bei SchulsportfestenSkate-EinrichtungenInline-Skating im StraenverkehrInline-Skating auf dem Schulweg