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Innenräume: Objekt: - Bestimmung der Honorarzone · PDF fileObjekt: sehr gering gering sehr hoch ermittelte Punkte 1- 2,25 6- einer wenige, Vielzahl, mit umfassenden Beziehungen 1-

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Page 1: Innenräume: Objekt: - Bestimmung der Honorarzone · PDF fileObjekt: sehr gering gering sehr hoch ermittelte Punkte 1- 2,25 6- einer wenige, Vielzahl, mit umfassenden Beziehungen 1-

Objekt:

sehr gering gering sehr hochermittelte

Punkte

1- 2,25 6-

einer wenige,

Vielzahl, mit

umfassenden

Beziehungen

1- 2,25 6-

allereinfachste

Ansprüche

einfache

Ansprüche

sehr umfassende,

aussergewöhnliche

Ansprüche

1- 2,25 6-

allereinfachste einfache komplizierte,

aussergewöhnliche

1- 2,25 6-

keine oder

geringfügige

vereinfachte

.

vielfältige, mit

hohen technischen

Ansprüchen

3- 4,5 9-

allereinfachste

Ansprüche

einfache

Ansprüche

aussergewöhn-

liche, exclusive

Ansprüche

3- 4,5 9-

keine oder

ganz

geringfügige

einfache

.

vielfältige,

technisch

aussergewöhnliche

0,00

I

HZ I HZ II HZ V

1 bis 10 11 bis 18 35 bis 42 Matrix Haible/Krüger

HOAI 2013

Innenräume:

- Bestimmung der Honorarzone gemäss Punktebewertung nach § 35 Abs.3 HOAI 2013 -

Bw

ert

ungsm

erk

male

§ 3

5 A

bs.3

, Abs.

5

Antahl der

Funktionsbereiche

3,5 4,75

gehobene

Ansprüche,

individueller Bezug

mehrere

einfache

mehrere, mit vielfäl-

tigen Beziehungen

Anforderung an

die Lichtgestaltung

3,5 4,75

4,75

klare,

normale

individuelle,

technisch

Anspruchsvolle

Farb- und

Materialgestaltung

6-

Innenräume

Schwierigkeitsgrad gemäss § 5 Abs.1 Stichwort-Begründung

durchschnittlich hochGemäss § 35 Abs. 7, HOAI/2013 ist für die Begründung der Zuordnung zu den

Honorarzonen die Objektliste Anlage Nr.10.3 zu berücksichtigen!!

normale,

technisch

übliche

Anforderungen an

die Raumzuodnung

u. Raumproportion

3,5

normale,

gewöhnliche

Ansprüche

schwierige,

individuelle

Konstruktive

Detailgestaltung

6- 7,5

4,75

Technische

Ausrüstung

3,5

7,5

normale,

handwerklich

gebräuchliche

umfangreiche,

individuelle

normale,

gewöhnliche

Ansprüche

gehobene

Ansprüche,

individueller Bezug

Summe der Bewertungs-Merkmalpunkte,

Ergibt objektspezifische Honorarzone,

Honorarzonen nach

§ 35 Abs.6 HOAI

HZ III HZ IV

19 bis 26 27 bis 34

Aufgestellt: