Innovationslabore für Studierende · PDF file2 Zielsetzung Neue Erkenntnisse ... Das Modul muss so konzipiert sein, dass es an der oder den Antrag stellenden Hochschule(n) ... Android-Entwicklung)

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    Innovationslabore fr Studierende Ausschreibung

    An alle staatlichen Universitten und Hochschulen fr angewandte Wissenschaften in Bayern

    1 berblick Um den Prozess der Digitalisierung aktiv zu gestalten und die Chancen der digitalen Transformation

    in Bayern zu nutzen, hat die Bayerische Staatsregierung die Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL

    entwickelt. Das Zentrum Digitalisierung Bayern (ZD.B) ist ein Kernelement dieser Strategie. Mit dem

    ZD.B wurde eine bayernweite Forschungs-, Kooperations-, Innovations- und Grndungsplattform

    geschaffen. Mit ihr sollen die Kompetenzen Bayerns im Digitalisierungsbereich weiter gestrkt, die

    Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu Schlsselthemen ausgebaut und die

    Grndungsfrderung intensiviert werden.

    Eine wichtige Manahme zur Frderung innovativer Entwicklungen ist die Einrichtung von

    Innovationslaboren fr Studierende an staatlichen Universitten und Hochschulen fr angewandte

    Wissenschaften in Bayern.

    2 Zielsetzung Neue Erkenntnisse und daraus entstehende Innovationen sind die Grundlage fr mehr Wohlstand

    und Beschftigung. Agiles Prototyping ist ein wichtiges Element hierfr und eine Mglichkeit,

    innovative Lsungen fr Problemstellungen frh zu testen. Wir wollen daher das agile Prototyping als

    Bestandteil der studentischen Ausbildung frdern. Vielerorts an Hochschulen in Bayern geschieht

    dies bereits erfolgreich. Diese Entwicklung soll verstrkt werden. Deshalb sollen im Rahmen des

    Zentrums Digitalisierung.Bayern (kurz ZD.B) Innovationslabore fr Studierende an verschiedenen

    Hochschulstandorten eingerichtet werden.

    Ein Innovationslabor fr Studierende ist Bestandteil einer Hochschule und soll als Modul ausgestaltet

    werden (z.B. Praktikum, Abschlussmodul mit Abschlussarbeit) Im Rahmen des Moduls sollen

    praxisrelevante Problemstellungen von Studierenden mit Hilfe von kreativittsfrdernden

    Manahmen durchdacht und prototypisch umgesetzt werden. Primr sollen die Problemstellungen

    mit den Mitteln der Software- und Systementwicklung gelst werden knnen.

    Die Studierenden, die dieses Modul besuchen, sollen in Gruppen organisiert werden und von

    Coaches untersttzt werden. Pro Innovationslabor ist ein Coach vorgesehen. Als Coaches kommen

    vor allem wissenschaftliche Mitarbeiter der gefrderten Hochschulen in Betracht. Bei

    Verbundbewerbungen ist ein gemeinsamer Coach vorgesehen.

    Die Coaches sollten folgende Anforderungen erfllen:

    a) Wissen ber agile Entwicklungsmethoden

    b) Angewandtes Wissen im Bereich Softwareentwicklung (z.B. fr die initiale

    Projektkonfiguration)

    c) Angewandtes Wissen in mindestens einer objektorientierten Programmiersprache aus

    Grnden der Qualittssicherung

    d) Mglichst Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen.

    Eine sinnvolle Gruppengre knnte zwischen vier und sieben Studierenden liegen. Innerhalb der

    Gruppen sollen die Studierenden an komplexen Problemstellungen arbeiten und dabei wertvolle

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    Praxiserfahrung erlangen. Die Projektideen stammen aus unterschiedlichen Quellen (z.B. von

    Unternehmen, beteiligten Studierenden, Themenplattformen des ZD.B).

    Die ZD.B-Geschftsstelle untersttzt die Hochschulen durch verschiedene Ttigkeiten (Vernetzung

    der Innovationslabore, Erfahrungsaustausch, Schulungen, Vermittlung von Ideen- und

    Projektvorschlgen, Kontakt zu Unternehmen, Abstimmung mit den weiteren Manahmen im

    Rahmen des ZD.B). Diese Untersttzungsmanahmen werden durch den Ansprechpartner fr die

    Innovationslabore fr Studierende an der ZD.B-Geschftsstelle verantwortet und koordiniert.

    Derzeit wird zur Untersttzung der knftigen gefrderten Innovationslabore fr Studierende in

    Zusammenarbeit mit zwei Pilotstandorten (TU Mnchen und HAW Rosenheim) ein Leitfaden fr den

    Aufbau und Betrieb eines studentischen Innovationslabors erarbeitet.

    3 Frderumfang Insgesamt bis zu sechs Innovationslabore fr Studierende an staatlichen Universitten und

    Hochschulen fr angewandte Wissenschaften in Bayern (im Folgenden als Hochschulen bezeichnet)

    knnen gefrdert werden. Die Auswahl der zu frdernden Innovationslabore fr Studierende erfolgt

    in einem wettbewerblichen Verfahren.

    Die Frderdauer umfasst zunchst zwei Jahre. Nach einer positiven Zwischenevaluation ist eine

    Verlngerung um bis zu zwei Jahre mglich (vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen

    Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber).

    Es wird erwartet, dass die Finanzierung der Innovationslabore fr Studierende im Anschluss an die

    Frderung von den Hochschulen bernommen wird.

    Gefrdert werden knnen:

    - Einmalig Ausstattung mit Hardware und Software mit bis zu 15.000 Euro

    - Personalkosten der Coaches im Umfang von bis zu TV L E13 pro Jahr

    - Laufende Kosten fr projektbezogene Hardware und Software sowie ggf. studentische Hilfskrfte

    mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr.

    Dieser Frderumfang erhht sich im Falle einer Beteiligung mehrerer Hochschulen als Verbund nicht.

    Die ZD.B-Geschftsstelle stellt fr alle gefrderten studentischen Innovationslabore zentrale

    Software-Infrastruktur zur Verfgung (z.B. Versionskontrollsystem, Projektmanagement-Werkzeug).

    Diese wird entsprechend der Anforderungen der gefrderten Hochschulen ausgestaltet.

    4 Voraussetzungen

    Antragsberechtigung

    Fr die Frderung eines Innovationslabors fr Studierende knnen sich alle staatlichen Universitten

    und Hochschulen fr angewandte Wissenschaften in Bayern bewerben. Mglich ist auch die

    Bewerbung eines Verbunds von staatlichen Hochschulen. In diesem Fall hat der Verbund

    darzustellen, wie die Zusammenarbeit zwischen den am Verbund beteiligten Hochschulen erfolgen

    soll (z.B. Studierende einer Hochschule knnen an den Projekten im Innovationslabor einer anderen

    Hochschule mitwirken; die dort erbrachten Leistungen der Studierenden werden nach Art. 63 Abs. 1

    BayHSchG angerechnet oder das Modul ist als (Wahl-)Pflichtmodul in Studiengnge der beteiligten

    Hochschulen eingebunden).

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    Eine Hochschule, die sich in einem Hochschulverbund bewirbt, kann sich nicht zugleich als

    Einzelstandort bewerben.

    Fachliche und organisatorische Voraussetzungen

    a) Das Modul, in dessen Rahmen das Innovationslabor ausgestaltet wird, muss im Sommer- und

    Wintersemester angeboten werden. Es sollte in den letzten Semestern eines grundstndigen

    Studiengangs oder im Rahmen eines Masterstudiums stattfinden. Abhngig von der

    Konzeption des Moduls und dem Aufwand fr die Studierenden ist die Anzahl der ECTS-

    Punkte festzulegen, die in dem Modul erworben werden kann. Das Modul sollte fr

    mindestens 20 bis 25 Studierende ausgelegt sein.

    b) Aus der Konzeption des Moduls sollte hervorgehen, dass es sich an Studierende richtet, die

    folgende Qualifikationen erworben haben:

    Gute Kenntnisse mindestens einer objektorientierten Programmiersprache

    Initiale Kenntnisse ber agile Vorgehensmodelle

    Basiswissen ber eine Entwicklungsumgebung und deren Verwendung sowie Basiswissen

    ber Versionskontrollsysteme.

    c) Die Antrag stellende(n) Hochschule(n) hat bzw. haben geeignete Rumlichkeiten und

    technische Infrastruktur bereitzustellen. Im Falle eines Verbundantrages ist darzustellen, wo

    die bentigten Rumlichkeiten und Infrastruktur bereitgestellt werden und wie die

    gemeinsame Nutzung erfolgt.

    d) Das Modul muss so konzipiert sein, dass es an der oder den Antrag stellenden Hochschule(n)

    als Modul zur Durchfhrung der Abschlussarbeit verwendbar ist.

    e) Die gefrderten Hochschulen sollen die Studierenden bei Fragen im Zusammenhang mit dem

    geistigen Eigentum an den Projektergebnissen, die im Rahmen der Innovationslabore

    entstanden sind, durch Beratung untersttzen.

    Obliegenheiten bei erfolgreicher Bewerbung

    Im Falle einer Frderung gelten folgende Obliegenheiten:

    a) Die Hochschule bzw. der Hochschulverbund hat dafr Sorge zu tragen, dass der Betrieb des

    Innovationslabors ab dem Sommersemester 2017 beginnen kann.

    b) Die von den Pilotstandorten und dem Koordinator der Innovationslabore erstellten Leitfden

    fr den Ablauf eines Innovationslabors dienen als Vorlage fr die Operationalisierung.

    Abhngig davon, welche Module die Hochschule oder der Hochschulverbund bereits anbietet

    bzw. durchfhrt und welche Methoden bereits Anwendung finden, sollen die Leitfden in

    den noch nicht adressierten Bereichen umgesetzt werden.

    c) Es wird erwartet, dass sich die Coaches der gefrderten Innovationslabore regelmig mit

    dem Koordinator fr die Innovationslabore fr Studierende an der ZD.B-Geschftsstelle

    abstimmen und an der Realisierung der gemeinsam zu erarbeitenden projektbergreifenden

    Ziele mitwirken.

    d) Den Coaches der gefrderten Innovationslabore ist es zu ermglichen, an bergreifenden

    Aktivitten des Zentrums Digitalisierung.Bayern in Bezug auf die Innovationlabore

    teilzunehmen, z.B. an Trainings, Konferenzen, Treffen mit Unternehmen und

    Veranstaltungen.

    e) Die Coaches der gefrderten Innovationslabore sorgen dafr, dass die in den

    Innovationslaboren erzielten Ergebnisse unter Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum

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    fr die ffentlichkeit aufbereitet werden (z.B. via Webseite, Pressemitteilung, soziale Medien

    oder Verffentlichungen auf Konferenzen).

    5 Antragstellung Formale Anforderungen

    Der Antrag ist in deutscher Sprache sowohl in elektronischer